GEMEINDEVERSAMMLUNG Wir laden die Stimmberechtigten der Gemeinde Weiach freundlich zur ordentlichen Gemeindeversammlung ein auf
Donnerstag, 23. Juni 2016 im Gemeindesaal des Mehrzweckgebäudes, zur Behandlung folgender Geschäfte:
A.
B.
C.
19.30 Uhr Evang.-ref. Kirchgemeinde 1.
Abnahme Baukredit Pfarrhausfenster inkl. Kreditüberschreitung von Fr. 1'940.25
2.
Abnahme Jahresrechnung 2015
3.
Allgemeine Umfrage (§ 51 des Gemeindegesetzes)
20.00 Uhr Politische Gemeinde
Einbürgerung von Massimo Nicastro und Rita Nicastro-Capozzi
Abnahme Jahresrechnung 2015
Revision Bau- und Zonenordnung mit Zonenplan – Überarbeitung der Unterlagen
Tempo-30-Zone Büel / Oberdorf
Allgemeine Umfrage (§ 51 des Gemeindegesetzes)
Anschliessend Primarschulgemeinde 1.
Abnahme Jahresrechnung 2015
2.
Zusammenarbeitsvertrag gemeinsame Schulsozialarbeit – Pensum 50%
3.
Grundstück Kat.-Nr. 1281; Verkauf an das Amt für Landschaft und Kultur des Kantons Zürich
4.
Allgemeine Umfrage (§ 51 des Gemeindegesetzes)
Die Jahresrechnungen und Unterlagen zu den Anträgen liegen auf der Gemeinderatskanzlei zur Einsichtnahme auf. Anfragen von allgemeinem Interesse sind gemäss § 51 des Gemeindegesetzes spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der zuständigen Gemeindevorsteherschaft schriftlich einzureichen.
Weiach, 20. Mai 2016
Die Gemeindebehörden
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Nachtragskredit für die Fenstersanierung im Pfarrhaus Bei der Fenstersanierung im Jahr 2015 wurde der bewilligte Kredit vom 12.12.2011 von Fr. 65‘000.- um Fr. 1‘940.25 überschritten.
Begründung : a: b: c:
Ein Kellerfenster ging damals bei der Offerte vergessen. Der Anbau am Pfarrhaus war zuerst nicht vorgesehen und wurde deshalb auch nicht offeriert. Diese zusätzlichen Fenster waren produktionsbedingt teurer, da sie innen in Natur und aussen in Weiss ausgeführt sind.
Antrag: Die Kirchenpflege Weiach hat die Kreditüberschreitung bewilligt und stellt Antrag an die Kirchgemeindeversammlung vom 23. Juni 2016 den Nachtragskredit von Fr. 1‘940.25 nachträglich zu bewilligen. Kirchenpflege Weiach , Mai 2016
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1. Einbürgerungsgesuch Massimo und Rita Nicastro-Capozzi Weisung Massimo Nicastro, geb. 18. September 1971 und seine Ehefrau Rita Nicastro-Capozzi, geb. 9. Dezember 1971, beide von Italien, wohnhaft an der Haslistr. 3 in Weiach, bewerben sich um das Bürgerrecht der Gemeinde Weiach. Die Ehegatten Nicastro sind in der Schweiz geboren und aufgewachsen. Der Zuzug nach Weiach erfolgte am 1. März 2002 in das erworbene Eigenheim an der Haslistrasse. Massimo Nicastro ist Verkaufsleiter und seine Ehefrau Rita Nicastro Sekretärin. Die Bewerber besitzen einen unbescholtenen Ruf und kommen ihren Verpflichtungen ordnungsgemäss nach. Für die Ehegatten Nicastro ist Weiach nach vierzehnjährigem ununterbrochenem Wohnsitz zur „Heimat“ geworden. Sie fühlen sich zu Hause in der Schweiz angekommen und wollen nun aber einen Schritt weiter gehen und auch das Bürgerrecht ihrer Wohngemeinde und der Schweiz mit allen Rechten und Pflichten erlangen. Vor allem Verantwortung übernehmen, die Mitbestimmung und das Mitgestalten auf politischer Ebene wird als Grund zum Gesuch genannt. Die Gesuchsteller sind in der Gemeinde gut integriert und pflegen offenen Kontakt mit der Dorfbevölkerung. Die Bewerber können sich deutsch perfekt verständigen, da sie seit Geburt in der Schweiz wohnhaft sind. Auf den Nachweis der Sprachkenntnisse kann deshalb im Sinne von § 28a, lit. a) BüV verzichtet werden. Die Gesuchsteller kennen die Grundzüge der schweizerischen Staats- und Rechtsordnung und leben ohne Einschränkung nach den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen in geordneten Verhältnissen. Gemäss Art. 11, Ziffer 5 der Gemeindeordnung der Gemeinde Weiach vom 14. Dezember 2005 steht der Gemeindeversammlung die Befugnis für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts zu, soweit für die Gemeinde keine Pflicht zur Aufnahme besteht. Das Einbürgerungsgesuch ist deshalb der nächsten Gemeindeversammlung zum Entscheid vorzulegen. Der Gemeinderat hat sich nach der Prüfung des Gesuchs und nach persönlichem Gespräch mit den Gesuchstellern für die Einbürgerung der Ehegatten Nicastro entschieden. Die Gemeindeversammlung wird eingeladen, dem Antrag der Behörde zuzustimmen. Der Gemeinderat b e a n t r a g t der Gemeindeversammlung: 1.
Massimo Nicastro, geboren 18. September 1971 und seiner Ehefrau Rita Nicastro-Capozzi, geb. 9. Dezember 1971, beide von Italien, wohnhaft an der Haslistr. 3 in Weiach, wird das Bürgerrecht der Gemeinde Weiach erteilt.
2.
Die Einbürgerung erfolgt unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der Eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung (§ 29, Abs. 2 BüV).
3
Für das Einbürgerungsverfahren werden im Sinne von § 43 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung und gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 2. Mai 2006 Verwaltungsgebühren nach effektivem Aufwand der Behörde und Verwaltung erhoben.
4.
Die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich und das Bundesamt für Polizeiwesen werden ersucht, die entsprechenden kantonalen und eidgenössischen Bewilligungen ebenfalls zu erteilen. Gemeinderat Weiach Der Gemeindepräsident: sig. S. Arnold:
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Der Gemeindeschreiber: sig. P. Wunderli
2. Jahresrechnung 2015 der Politischen Gemeinde Kommentar A. Laufende Rechnung Die Laufende Rechnung schliesst bei Fr. 5'259'221.88 Aufwand und Fr. 5'489'829.28 Ertrag mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 230'607.40 ab, der ins Eigenkapital eingelegt wird. Durch diese Einlage von Fr. 230'607.40 erhöht sich das Eigenkapital von Fr. 7'364'019.80 auf Fr. 7'594'627.20 per Ende Rechnungsjahr. Der Voranschlag sah zum Ausgleich der Rechnung eine Einlage ins Eigenkapital von CHF 62'500.00 vor. Das erfreuliche bessere Ergebnis gegenüber dem Voranschlag ist vor allem durch die Kiesentschädigungen, Rückerstattungen vom kant. Sozialamt im Bereich gesetzliche wirtschaftliche Hilfe aus dem Jahr 2014 und 2015 und durch die tieferen internen Verzinsungen entstanden. Folgende grössere ertragswirksame Abweichungen sind erwähnenswert: Mehrertrag - Baugebühren - Rückerstattungen Ausländer und übrige Fälle m. v. Ko-Ers. - Kiesentschädigung
CHF 135’100 CHF 92'600 CHF 205’200
Mehraufwand - Besoldungen – Abfindungen - Baubegutachtungen - Dienstleistungen von Externen / Aushilfe Steueramt - Beiträge an Leistungen der Langzeitpflege – Normdefizit
CHF 85’500 CHF 88’200 CHF 121’600 CHF 70’000
Minderaufwand - Abschreibungen
CHF -167’200
Minderertrag - Zins Grundeigentum Finanzvermögen
CHF -110’700
Gemeindebetriebe Im Wasserwerk resultiert gegenüber dem Voranschlag ein um rund CHF 66'000.00 besseres Ergebnis. Der Ertragsüberschuss von CHF 21'850.52 (VA Aufwandüberschuss CHF 43'900.00) wird in die Spezialfinanzierung eingelegt. Damit erhöht sich deren Bestand per Ende 2015 auf CHF 857'932.53. Die Rechnung der Abwasserbeseitigung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 182'151.14 um CHF 128'951.14 über dem Budget ab. Zum positiveren Ergebnis hat der Mehrertrag der Klärgebühren geführt. Der Überschuss wird in die Spezialfinanzierung eingelegt. Deren Bestand beträgt per ende Rechnungsjahr CHF 396'357.45. Bei der Abfallentsorgung resultiert ein Ertragsüberschuss von 34'826.43 (VA Aufwandüberschuss CHF 22'400.00). Das erfreuliche Ergebnis entstand durch den Mehrertrag der verkauften Abfallmarken. Der Überschuss wird in die Spezialfinanzierung eingelegt, welche per Ende 2015 einen Saldo von CHF 528'373.69 ausweist.
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Die Forstrechnung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 41'216.39 (Voranschlag Aufwandüberschuss CHF 14'000.00) besser ab als budgetiert. Das positive Ergebnis begründet sich durch den Mehrertrag im Schnitzel- und Stammholzverkauf. Der Bereich Wärmeverbund schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 74'465.50 um CHF 37'065.50 über dem Budget ab. Der Überschuss wird in die Spezialfinanzierung eingelegt. Deren Bestand beträgt per Ende Rechnungsjahr CHF 81'353.17. B. Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung zeigt beim Verwaltungsvermögen bei Ausgaben von CHF 1'180'370.79 und Einnahmen von Fr. 881'700.35 Nettoinvestitionen von Fr. 298'670.44. Beim Finanzvermögen resultiert eine Nettoveränderung von CHF 2'150.00. Im Zusammenhang mit der Sanierung der Kaiserstuhlerstrasse mit Neubau eines fahrbahngetrennten Gehweges durch den Kanton wurde der Gehwegneubau Haslistrasse – Kindergartenweg zurückgestellt. Die Kosten für die Sanierung der Abwasserleitung Kaiserstuhlerstrasse wurden bereits Ende 2014 mit dem Quartierplan See-Winkel abgerechnet. Der Ersatz der Wasserleitung Oberdorf wurde zurückgestellt und ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant. Die Sanierung der Quellfassung Brunngass konnte wesentlich günstiger ausgeführt und in der laufenden Rechnung belastet werden. Die Fassadenrenovation Baumgartner-Jucker-Haus wurde zurückgestellt bis ein Gesamtsanierungskonzept für alle Liegenschaften vorliegt. C. Bilanz Die Bilanz weist Aktiven und Passiven von je Fr. 14'103'940.42 aus. Durch den Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung von Fr. 230'607.40 erhöht sich das Eigenkapital von Fr. 7'364'019.80 auf 7'594'627.20. Gemäss Bericht zur durchgeführten „finanztechnischen Prüfung“, datiert vom 14. April 2016 durch die externe Revisionsstelle, entspricht die Jahresrechnung den Vorschriften und kann der Gemeindeversammlung zur Annahme empfohlen werden. Genauere Angaben können den nachfolgenden Rechnungsauszügen entnommen werden. Eine vollständige Jahresrechnung liegt zur Einsichtnahme in der Gemeinderatskanzlei auf.
Der Gemeinderat b e a n t r a g t der Gemeindeversammlung: 1.
Die Jahresrechnung 2015 sowie die Sonderrechnungen «Sozialfonds», «Privatwaldverband Weiach» und "Dorfmusik Weiach" der Politischen Gemeinde werden genehmigt.
Gemeinderat Weiach Der Gemeindepräsident:
sig. S. Arnold:
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Der Gemeindeschreiber:
sig. P. Wunderli
3. Revision Bau- und Zonenordnung mit Zonenplan Überarbeitung der Unterlagen Vorgeschichte Mit Beschluss vom 23. Juni 2014 hat die Gemeindeversammlung die Revision der Bau- und Zonenordnung mit Zonenplan mit Antrag auf Neuformulierung von Art. 1 „Grundlagen“ und Art. 4 „Ortsbildschutz“ festgesetzt. Aufgrund des Antrages an der Gemeindeversammlung wurde der Wortlaut mit Gemeinderatsbeschluss angepasst und die Revision der kantonalen Baudirektion zur Genehmigung eingereicht. Mit Verfügung vom 28. Januar 2016, hat die Baudirektion des Kantons Zürich, die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung vorbehältlich folgender Festlegungen genehmigt. Nicht genehmigt wurden: a)
Art. 4, Abs. 1 und 2 BZO (Ortsbildschutz);
b)
Art. 37, Abs. 2 BZO (Gestaltungspläne).
Die Festsetzung durch die Gemeindeversammlung und die Genehmigungsverfügung der Baudirektion sind in Rechtskraft erwachsen. Gründe der Überarbeitung Überarbeitung infolge Nichtgenehmigung durch Baudirektion: Die Nichtgenehmigung von Art. 4, Abs. 1 und 2 (Ortsbildschutz) ist mit der Umsetzung eines nichtbewilligungsfähigen Abänderungsantrages an der Gemeindeversammlung entstanden, dessen Auswirkungen an der Versammlung nicht absehbar waren. Sinngemäss kann der Genehmigungsverfügung entnommen werden, dass aus dem nichtgenehmigten Wortlaut nicht klar hervorgeht, welches Organ den Bauentscheid fällt. Es ist nicht zulässig, dass bei baurechtlichen Bewilligungsentscheiden Fachgutachter, die nicht als Behördenmitglied wählbar (nicht wohnhaft in der Gemeinde) und nicht durch die Stimmberechtigten gewählt sind, Entscheidbefugnis erhalten. Ausserdem ist es nicht zulässig, Bauherrschaften zu irgendwelchen Handlungen vor dem Einleiten des baurechtlichen Verfahrens zu verpflichten (Inanspruchnahme der Bauberatung durch Fachgremien). Mit der Nichtgenehmigung von Art. 37 (Gestaltungspläne) wird bemängelt, dass „unbedeutende“ Bauvorhaben, auf den im Zonenplan bezeichneten Gestaltungsplanflächen, nicht im Ermessen der Baubehörde von der festgesetzten Planungspflicht befreit werden dürfen. Die Gestaltungsplanpflicht muss absolut gelten und darf nicht mit lockernden Bauvorschriften ergänzt werden. Zulassung von Flachdachbauten Wohnzone und Wohnzone mit Gewerbeerleichterung West: Im Rahmen der nochmaligen Überarbeitung der vorstehenden Festlegungen wurde ausserdem festgestellt, dass für die westlichen Neubaugebiete „See-Winkel“ und „Bedmen“ in Art. 17 für die Zulassung von „Flachdachbauten“ ein zusätzlicher Absatz 4 einzufügen ist. Flachdachbauten wurden im früheren Erlass durch nachträgliche „Sonderbauvorschriften“, welche durch die Gemeindeversammlung festgesetzt wurden, zugelassen. Beim revidierten Neuerlass wurde die entsprechende Vorschrift irrtümlich nicht integriert und wird in der Bau- und Zonenordnung mit Wortlaut und im Zonenplan mit spezieller Schraffur nachträglich ergänzt. Anpassung Nutzungszonengrenzen an Grundstückgrenzen: Der festgesetzte Zonenplan ist bezüglich der Abgrenzung der einzelnen Nutzungszonen, an die amtliche Vermessung bzw. an veränderte Grundstückgrenzen, die durch Quartierplanfestsetzungen und Grenzmutationen entstanden sind, geringfügig anzupassen (Vermeidung, dass Grundstücke zwei unterschiedlichen Nutzungszonen zugeteilt sind). 22
Öffentliche Auflage und Vorprüfung Während der öffentlichen Auflage sind keine Begehren und Einwendungen von Privaten eingegangen. Die Vorprüfung bei der Baudirektion ist noch im Gange, dürfte aber, auf Anfrage bei der zuständigen Amtsstelle, keine neuen Bemerkungen mehr enthalten. Die Anhörung der nebengeordneten Planungsträger hat einheitliche Zustimmung ergeben. Schlusswort Mit der vorliegenden Überarbeitung können die bereits grösstenteils rechtskräftig festgesetzten Bauvorschriften mit den nötigen Korrekturen vervollständigt und berichtigt werden. Damit entspricht der Wortlaut der Bau- und Zonenordnung einerseits den übergeordneten Vorschriften andererseits sind diese praxisgerecht anwendbar. Der Gemeinderat ersucht deshalb die Stimmberechtigten der Vorlage zuzustimmen. Die Einzelheiten der Revision sind aus den Unterlagen ersichtlich, welche im Gemeindehaus zur Einsichtnahme aufliegen: • Bauordndung, Artikel 4, 17 und 37 – synoptische Darstellung, datiert 17. März 2016 • Zonenplan, datiert 17. März 2016; • Planungsbericht nach Art. 47 RPV, datiert 17. März 2016. Der Gemeinderat b e a n t r a g t der Gemeindeversammlung: 1.
Die überarbeitete revidierte Bauordnung der Gemeinde Weiach, datiert vom 17. März 2016, wird gemäss Beilagen zu diesem Antrag festgesetzt. Die Revisionspunkte ergeben sich aus der synoptischen Darstellung; sie sind in der Neuausgabe der Bauordnung zusammengefasst.
2.
Der Zonenplan 1:5000, datiert vom 17. März 2016, wird festgesetzt.
3.
Dem Bericht des Gemeinderates über die nichtberücksichtigten Einwendungen (keine) wird zugestimmt.
4.
Die neue Bau- und Zonenordnung, bestehend aus • Bauordnung, überarbeitete Fassung, datiert 17. März 2016 • Zonenplan, datiert 17. März 2016; tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung durch die Baudirektion in Kraft.
5.
Der Gemeinderat wird ermächtigt, geringfügige Anpassungen der in Ziffer 4 vorstehend genannten Planungsinstrumente in eigener Kompetenz vorzunehmen, sollte sich dies aufgrund von Rechtsmittelentscheiden als erforderlich erweisen. Gemeinderat Weiach Der Gemeindepräsident: sig. S. Arnold:
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Der Gemeindeschreiber: sig. P. Wunderli
4. Tempo 30 Zone südöstlicher Ortsteil. Grundsatzentscheid und Kreditbewilligung. Vorgeschichte Mit Brief vom 10. Juli 2015 reichen Esther Schalt und Astrid Gehring eine von zahlreichen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger unterzeichnete Initiative im Sinne von § 50 des Gemeindegesetzes ein. Mit dem Initiativbegehren wird dem Gemeinderat beantragt, eine Tempo 30 Zone im Quartier Oberdorfstrasse – Trottenstrasse – Leestrasse zu prüfen. Mit Beschluss vom 10. November 2016 hat der Gemeinderat die Situationsbeurteilung durch einen Verkehrsingenieur veranlasst. Der Bericht wurde der Behörde am 1. Dezember 2015 vorgelegt und erläutert. Aufgrund der positiv lautenden Beurteilung wurde der Verkehrsplaner beauftragt, die Vorlage im Detail auszuarbeiten und mit einem Kostenvoranschlag für die Umsetzung der Massnahmen zu ergänzen. Das Resultat wurde der Bevölkerung anlässlich der Informationsveranstaltung vom 21. April 2016 durch den Verkehrsplaner erläutert und vorgestellt. Projektbeschrieb Aufgrund der Situationsbeurteilung kommt der Verkehrsplaner zum Schluss, dass eine Tempo 30 Zone das ganze Gebiet östlich der Stadlerstrasse umfassen soll. Es macht wenig Sinn, nur einzelne Strassenabschnitte mit einer Temporeduktion zu versehen. Aufgrund der erhobenen Daten, wie Anzahl Fahrzeuge, deren Geschwindigkeiten und der örtlichen Verhältnisse, wird vom Planer eine Tempo 30 Zone empfohlen. Da das gemessene Geschwindigkeitsniveau bereits heute im Bereich von 30 km/h liegt, kann die Zone mit geringem Aufwand und mit nur punktuell kleinen baulichen Massnahmen tempo-30-konform gestaltet werden. Kosten Für die Umsetzung werden folgende Kosten veranschlagt: -
Signalisation Markierungen Verkehrsberuhigungselemente (bauliche Massnahmen, Option) Bauleitung, Ausführungskontrolle, Unvorhergesehenes
CHF CHF CHF CHF
10'200.16'300.4'200.6'100.-
Total ohne Mehrwertsteuern Mehrwertsteuern 8 %
CHF CHF
36'800.2'900.-
Total inkl. Mehrwertsteuern
CHF
39'700.-
Gemäss Art. 19, Ziffer 3 der Gemeindeordnung vom 14. Dezember 2005 liegt die Ausgabenkompetenz des Gemeinderates bei CHF 80'000.-. Der vorstehende Kredit könnte also durch die Behörde bewilligt werden. Da es sich beim vorliegenden Projekt aber um einen sachlich weiterreichenden Grundsatzentscheid handelt, wird das Geschäft der Gemeindeversammlung vorgelegt. Schlusswort Der Gemeinderat ist der Meinung, dass mit der Umsetzung der Tempo-30-Zone im südöstlichen Dorfteil eine zweckmässige und sinnvolle Verkehrsbeschränkung zugunsten der Anwohner und nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer geschaffen wird. Aufgrund der bereits heute gemessenen Geschwindigkeiten bedeutet die Tempo-30-Zone keine wesentliche Einschränkung für den motorisierten Verkehrsteilnehmer, der bereits ortskundig ist. Nicht ortskundiger Fahrzeugverkehr wird hingegen zu vorsichtigerer Fahrt aufgefordert, was der Verkehrssicherheit dient. Die Behörde bittet 24
deshalb die Stimmberechtigten, der beantragten Tempo-30-Zone und dem nötigen Kredit von CHF 39'700.- zuzustimmen. Die Situationsbeurteilung und Begründung zur Vorlage liegt im Gemeindehaus zur Einsichtnahme auf. Der Gemeinderat b e a n t r a g t der Gemeindeversammlung: 1.
Der Einführung einer Tempo-30-Zone im südöstlichen Dorfteil gemäss Projektbeschrieb und Situationsplan, datiert vom 21. April 2016, wird zugestimmt.
2.
Der für die Umsetzung der Tempo-30-Zone im südöstlichen Dorfteil nötige Kredit gemäss Kostenschätzung vom 21. April 2016 in Höhe von CHF 39'700.- wird bewilligt.
Gemeinderat Weiach Der Gemeindepräsident: sig. S. Arnold:
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Der Gemeindeschreiber: sig. P. Wunderli
Laufende Rechnung 2015 grössere Abweichungen zum Voranschlag (ab CHF 10'000.--) Konto 3182
Bezeichnung Gemeindeverwaltung Gutachten, Expertisen
3010 3011 3184 3186 4310
Gemeindeverwaltung Besoldungen Besoldungen - Abfindungen Baubegutachtungen Dienstleistungen von Externen Gebührenertrag
3180.01
Rechtspflege Dienstleistungen Dritter, Allgemeines
16'800
Einzelbegleitungen
3181
Massenmedien Internetauftritt
23'800
Neueinrichtung Homepage
70'000
Mehr pflegebedürftige Personen
012
020
100
320
415
Aufwand Ertrag 53'600
23'500 85'500 88'200 121'600
3620.01
Pflegefinanzierung Alters- und Pflegeheime Beiträge an Leistungen der Langzeitpflege - Normdefizit
3653
Pflegefinanzierung amulante Krankenpflege (Spitex) Beiträge an ambulante -30'000 Krankenpflege (Spitex)
445
520 3650 4600 4610 530
540 3620.02 580
Krankenversicherung Beiträge an KK für Sozialhilfeempfänger Bundesbeiträge Staatsbeiträge
Bemerkungen Juristische Beratung
Stellenwechsel Abfindung Baurechtl. Tätigkeiten Ingenieur Aushilfe Steueramt 135'100 Mehr Bauvorhaben
Spitex, Restkosten Jahresrechnung 2011
-31'000
Wegzug Sozialhilfebezüger -30'000 Wegzug Sozialhilfebezüger -15'300 Wegzug Sozialhilfebezüger
Zusatzleistungen zur AHV/IV Beitragskosten ZL / EL
54'400
Neue ZL / EL Fälle
Jugendschutz Beiträge an Heimplatzierungen
-58'600
3661 3663 4365 4366
Gesetzliche wirtsch. Hilfe ZH-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde übrige Schweizer m.v. Kostenersatz Rückerstattungen CH-Bürger o. Kostenersatz Rückerstattungen Ausl. Und übrige Fälle m.v.Ko-Ers.
3140 3180
Wegfall Beitragsanspruch
31'300 -47'900
Neuer Fall mit Heimaufenthalt Wegzug Sozialhilfebezüger 17'500 Mehrertrag 92'600 Abrechnung Unterstützungskosten 2014 und 2015
Asylbewerberbetreuung Baulicher Liegenschaftenunterhalt Dienstleistungen Dritter (Steuern, Gebühren, Abgaben)
-19'000 -14'700
Unterhalt zurückgestellt Minderaufwand ORS
3660 3662 4360
Soziale Wohlfahrt Übriges Alimentenbevorschussungen Beiträge Kleinkinderbetreuung Alimentenrückerstattungen
-15'000 18'700
Wegfall Bevorschussungen Neue Anspruchspersonen
3142 3143 3145
Gemeindestrassen Betriebl. Strassenunterhalt, Strassenreinigung Betriebl. Strassenunterhalt, Beleuchtung Baulicher Strassenunterhalt
588
589
620
21'600
26
-15'400 23'700 -11'600
Minderaufwand Installation Kandelaber Bedmen Minderaufwand
710 3140 3520 3920 4341
Abwasserbeseitigung Baulicher Unterhalt Kanalisationen Hohentengen, Betriebskostenbeitrag Anteil Kapitalzinsen Klärgebühren
4350
Abfallbeseitigung Verkaufserlöse
3140
Friedhof und Bestattung Unterhalt Friedhofanlage
3080 3110 4342 4351 4355
Forstwesen Aushilfsentschädigungen Anschaffung Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Dienstleistungserträge, Arbeiten für Dritte Forsterträge Stammholz Schnitzelverkauf
4490
Beiträge Industrie, Gewerbe, Handel ZKB, Gewinnausschüttung
3120.03 3150 3180 4360
Zentrale Heizanlage & Wärmeverbund Heizöl Unterhalt Maschinen, Geräte und Einrichtungen Dienstleistungen Dritter Rückerstattung Dritter
4000 4004 4006 4030 4510 4520
Gemeindesteuern Ordentl. Steuern Rechnungsjahr Quellensteuer Aktive Steuerausscheidungen Grundstückgewinnsteuern Bezugsentschädigungen Staatssteuern Bezugsentschädigungen Gemeindesteuern
3920.01 4920.03 4920.1
Kapitaldienst Zins an Spezialfinanzierung Wasserversorgung Kapitalzinsen ARA Zins Grundeigentum Finanzvermögen
3920.01 3920.02 3920.03 4235 4340
Grundeigentum Finanzvermögen Nichtüberbaute Liegenschaften Überbaute Liegenschaften Grundeigentum mit Baurechten Kiesentschädigungen Inertstoff-Deponie
3310 4930.51 4930.52
Abschreibungen Ordentl. Abschreibung Verwaltungsvermögen Wasserversorgung Abwasserbeseitigung
720
740
810
840
863
900
940
942
990
-15'000 -20'000 -14'500
Keine Durchführung Minderaufwand Senkung interner Zinssatz 32'500 Mehrertrag
12'300 Mehrertrag Abfallmarken
19'700
Unterhaltsarbeiten
13'400 -12'600 -13'000 46'900 Mehrertrag 34'000
-18'500
-11'800 22'000 -15'100 23'600 Mehrertrag
17'800 -23'800 15'700 -56'500 -43'400 42'700
-12'700
Senkung interner Zinssatz -14'500 Senkung interner Zinssatz -110'700 Senkung interner Zinssatz
-34'800 -13'400 -62'500
Senkung interner Zinssatz Senkung interner Zinssatz Senkung interner Zinssatz 205'200 -26'200
-167'200
43'400 32'100 75'500
Diverse Abweichungen
Mehraufwand Mehrertrag Verbesserung gegenüber Voranschlag
75'500 243'600 168'100
Ertragsüberschuss Voranschlag Ertragsüberschuss Jahresrechnung Verbesserung gegenüber Voranschlag
62'500 230'600 168'100
27
-52'200 -61'100 232'300 11'300 243'600
28
1'508'308.13
1'508'308.13
2'328'592.58
2'328'592.58
668'915.40 5'974'647.80
5'305'732.40
Soll
Gemeinde Weiach
1'508'308.13
243'099.98 668'915.40 596'292.75
820'284.45 1'508'308.13 2'328'592.58
5'974'647.80
5'974'647.80
RECHNUNG 2014 Haben
1'481'000
1'481'000
2'231'000
2'231'000
62'500 5'246'300
5'183'800
1'481'000
378'000 62'500 1'040'500
750'000 1'481'000 2'231'000
5'246'300
5'246'300
VORANSCHLAG 2015 Soll Haben
Nettoinvestitionen Abschreibungen Verwaltungsvermögen Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung Finanzierungsfehlbetrag I Finanzierungsüberschuss I Total
b) FINANZIERUNG I
Total Ausgaben Total Einnahmen Nettoinvestitionen Total
a) NETTOINVESTITIONEN
2. Investitionen im Verwaltungsvermögen
Total Aufwand Total Ertrag Ertragsüberschuss Total
1. Laufende Rechnung
1. ÜBERSICHT
142'785.15 441'455.59
298'670.44
1'180'370.79
1'180'370.79
230'607.40 5'489'829.28
5'259'221.88
Soll
441'455.59
210'848.19 230'607.40
881'700.35 298'670.44 1'180'370.79
5'489'829.28
5'489'829.28
RECHNUNG 2015 Haben
29
14'778'242.57
12'491'503.38 2'286'739.19
628'812.10
32'519.35 596'292.75
47'642.65
47'642.65
Soll
Gemeinde Weiach
4'364'606.73 1'351'667.74 1'697'948.30 7'364'019.80 14'778'242.57
628'812.10
628'812.10
15'123.30 32'519.35 47'642.65
RECHNUNG 2014 Haben
0
1'040'500
1'040'500
0
0
1'040'500
1'040'500
0
VORANSCHLAG 2015 Soll Haben
Finanzvermögen Verwaltungsvermögen Fremdkapital Verrechnungen Spezialfinanzierungen Bilanzfehlbetrag/Eigenkapital Total
4. Bilanzübersicht
Nettoveränderung Finanzierungsfehlbetrag I Finanzierungsüberschuss I Finanzierungsfehlbetrag II Finanzierungsüberschuss II Total
b) FINANZIERUNG II
Total Ausgaben Total Einnahmen Nettoveränderung Total
a) NETTOVERÄNDERUNG
3. Investitionen im Finanzvermögen
1. ÜBERSICHT
14'103'940.42
11'729'378.98 2'374'561.44
140'635.15 142'785.15
2'150.00
2'150.00
2'150.00
Soll
4'032'066.03 466'005.30 2'011'241.89 7'594'627.20 14'103'940.42
142'785.15
142'785.15
2'150.00 2'150.00
RECHNUNG 2015 Haben
30
1'359'900 90'600
1'330'065.71
134'466.06
1'032'500 689'800 1'601'900 910'600
213'000
262'300
1'106'141.85
1'110'451.97
1'932'331.10
912'729.70
222'342.90
226'078.35
5'183'800
674'600
642'387.44
5'305'732.40
383'000
262'210.81
469'900
20'500
280'736.06
451'179.37
1'331'400
1'252'072.85
46
45
44
43
42
40
4
39
38
36
35
33
32
31
30
3
BEITRÄGE FÜR EIGENE RECHNUNG
RÜCKERSTATTUNGEN VON ANDEREN GEMEINWESEN
ANTEILE UND BEITRÄGE OHNE ZWECKBINDUNG
ENTGELTE
VERMÖGENSERTRAEGE
STEUERN
ERTRAG
Total Aufwand
INTERNE VERRECHNUNGEN
EINLAGEN IN SPEZIALFINANZIERUNGEN UND STIFTUNGEN
EIGENE BEITRÄGE
ENTSCHÄDIGUNGEN AN ANDERE GEMEINWESEN
ABSCHREIBUNGEN
PASSIVZINSEN
SACHAUFWAND
PERSONALAUFWAND
AUFWAND
Laufende Rechnung
2. Zusammenzug nach Sachgruppen VORANSCHLAG 2015 Aufwand Ertrag
853'900
RECHNUNG 2014 Ertrag
952'614.10
Aufwand
Gemeinde Weiach
5'259'221.88
204'423.85
313'293.59
1'380'832.31
628'272.61
231'092.81
18'354.89
1'485'788.87
997'162.95
Aufwand
255'809.80
215'437.95
892'134.95
2'050'794.18
888'052.45
983'176.10
RECHNUNG 2015 Ertrag
31
5'246'300
5'974'647.80
5'246'300
5'974'647.80
5'974'647.80
62'500 5'246'300
5'246'300
469'900
451'179.37
5'974'647.80
66'300
13'392.56
5'183'800
VORANSCHLAG 2015 Aufwand Ertrag
49
48
Total
Ertragsüberschuss
Total Ertrag
Total Aufwand
Total Ertrag
INTERNE VERRECHNUNGEN
ENTNAHMEN AUS SPEZIALFINANZIERUNGEN UND STIFTUNGEN
Laufende Rechnung
2. Zusammenzug nach Sachgruppen
RECHNUNG 2014 Ertrag
668'915.40
5'305'732.40
Aufwand
Gemeinde Weiach
5'489'829.28
230'607.40
5'259'221.88
Aufwand
5'489'829.28
5'489'829.28
5'489'829.28
204'423.85
RECHNUNG 2015 Ertrag
32
5'246'300
5'974'647.80
5'974'647.80
62'500
5'183'800
1'071'900
496'500
741'500
668'915.40
5'974'647.80
5'305'732.40
560'034.69
460'637.95
3'878'416.55
568'940.86
703'896.64
1'222'931.44
83'806.70
301'040.20
318'700
1'148'900
98'200
443'974.25
1'900.00
85'947.68
250'100
1'081'873.31
35'539.00
207'495.34
884'200
173'800
402'035.75
1'039'578.80
5'246'300
5'246'300
3'309'800
562'000
614'500
62'900
495'100
2'000
69'300
130'700
9
8
7
6
5
4
3
1
0
Total
999.9120 Ertragsüberschuss
Ergebnis
Total
FINANZEN UND STEUERN
VOLKSWIRTSCHAFT
UMWELT UND RAUMORDNUNG
VERKEHR
SOZIALE WOHLFAHRT
GESUNDHEIT
KULTUR UND FREIZEIT
RECHTSSCHUTZ UND SICHERHEIT
BEHÖRDEN UND ALLG. VERWALTUNG
Laufende Rechnung
3. Zusammenzug nach Aufgabenbereichen VORANSCHLAG 2015 Aufwand Ertrag
202'331.04
RECHNUNG 2014 Ertrag
Aufwand
Gemeinde Weiach
5'489'829.28
230'607.40
5'259'221.88
769'862.42
537'956.70
781'873.32
313'438.08
1'084'565.29
218'680.05
123'113.00
222'398.11
1'207'334.91
Aufwand
5'489'829.28
5'489'829.28
3'199'510.10
642'703.54
637'663.96
71'815.15
638'127.80
2'170.00
29'670.20
268'168.53
RECHNUNG 2015 Ertrag
33
5'456.20
960.00
1'909.00
8'328.00
0.00
10'515.50
5'370.00
4'988.50
72'144.95
171.10
0.00
29'889.88
18'885.80
0.00
3'788.55
85'711.39
120.00
2'540.78
35'539.00
0.00
684.45
207'495.34
336'445.00
760'486.39
63'414.75
356.00
151'500.60
15'897.10
0.00
42'064.35
1'700.00
402'035.75
1'039'578.80
32'726.70
Rechnung 2014 Ertrag
Aufwand
Gemeinde Weiach
0
69'800
5'800
6'200
5'000
97'900
250'100
19'200
42'900
34'100
5'600
6'500
0
593'500
151'200
31'200
884'200
Aufwand
0
9'000
800
500
2'000
17'000
69'300
67'200
2'000
0
0
300
0
61'200
0
0
130'700
Voranschlag 2015 Ertrag
150
140
120
110
101
100
1
094
093
092
091
090
030
020
012
011
0
Militär
Feuerwehr und Feuerpolizei
Rechtssprechung
Polizei
Vermessung
Rechtspflege
RECHTSSCHUTZ UND SICHERHEIT
Baumgartner-Jucker Haus
Gemeindesaal Hofwies
Gemeindehaus
Altes Gemeindehaus
Verwaltungsliegenschaften
Leistungen für Pensionierte
Gemeindeverwaltung
Exekutive
Legislative
BEHÖRDEN UND ALLG. VERWALTUNG
Laufende Rechnung (nach Dienstbereichen)
R E C H N U N G 2015
0.00
61'155.60
5'449.30
6'171.20
15'343.70
102'245.76
222'398.11
17'269.70
26'823.10
28'090.01
3'648.35
8'379.85
0.00
888'192.45
197'449.85
37'481.60
1'207'334.91
Aufwand
0.00
4'560.00
3'510.00
720.00
2'071.20
18'809.00
29'670.20
67'469.05
4'675.00
0.00
0.00
136.00
0.00
195'285.83
602.65
0.00
268'168.53
Rechnung 2015 Ertrag
34
0.00
0.00
4'296.00
0.00
202'331.04
2'355.60
0.00
27'730.33
0.00
0.00
12'854.32
7'086.89
1'900.00
14'817.80
0.00
0.00
100.00
64'639.30
0.00
30'445.23
0.00
1'900.00
85'947.68
12'520.05
0.00
752.60
0.00
0.00
27'841.30
111'433.20
Rechnung 2014 Ertrag
Aufwand
Gemeinde Weiach
4'500
2'300
6'000
66'000
5'000
90'000
173'800
4'000
34'100
25'000
100
35'000
98'200
800
64'600
Aufwand
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2'000
0
0
2'000
0
40'000
Voranschlag 2015 Ertrag
490
470
450
445
440
415
4
340
330
320
310
300
3
161
160
Gesundheitswesen Übriges
Lebensmittelkontrolle
Krankheitsbekämpfung
Pflegefinanzierung amulante Krankenpflege (Spitex)
Ambulante Krankenpflege
Pflegefinanzierung Alters- und Pflegeheime
GESUNDHEIT
Sport
Parkanlagen, Wanderwege
Massenmedien
Denkmalpflege, Heimatschutz
Kulturförderung
KULTUR UND FREIZEIT
Ziviles Gemeindeführungsorgan ZGO
Zivilschutz
Laufende Rechnung (nach Dienstbereichen)
R E C H N U N G 2015
4'612.00
1'727.50
7'875.95
41'340.00
3'416.20
159'708.40
218'680.05
11'545.00
36'101.45
47'247.00
150.00
28'069.55
123'113.00
872.95
31'159.60
Aufwand
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
2'170.00
0.00
0.00
2'170.00
0.00
0.00
Rechnung 2015 Ertrag
35
0.00
568'940.86
0.00
127'693.81
280'519.00
703'896.64
5'515.58
127'693.81
265'255.62
0.00
0.00
71'671.00
136'192.85
375'621.10
83'806.70
3'458.00
0.00
229'369.20
0.00
4'000.00
83'806.70
19'962.00
152'763.86
301'040.20
160'555.95
386'131.00
808.35
59'379.00
57'185.55
47'959.10
5'605.00
10'913.30
58'013.10
443'974.25
1'081'873.31
47'299.40
Rechnung 2014 Ertrag
Aufwand
Gemeinde Weiach
273'300
158'800
18'800
741'500
86'100
232'600
318'700
47'100
106'500
200
380'000
6'000
6'000
198'900
298'800
97'000
8'400
1'148'900
Aufwand
284'800
158'800
0
614'500
0
62'900
62'900
0
80'000
0
168'800
3'600
0
10'000
128'200
97'000
7'500
495'100
Voranschlag 2015 Ertrag
710
701
700
7
650
620
6
589
588
581
580
570
550
540
530
520
500
5
Abwasserbeseitigung
Wasserwerk
Wasserversorgung
UMWELT UND RAUMORDNUNG
Regionalverkehr
Gemeindestrassen
VERKEHR
Soziale Wohlfahrt Übriges
Asylbewerberbetreuung
Freiwillige wirtsch. Hilfe
Gesetzliche wirtsch. Hilfe
Altersheime
Invalidität
Jugendschutz
Zusatzleistungen zur AHV/IV
Krankenversicherung
Sozialversicherung Allgemeines
SOZIALE WOHLFAHRT
Laufende Rechnung (nach Dienstbereichen)
R E C H N U N G 2015
294'404.05
161'113.73
3'921.00
781'873.32
70'445.00
242'993.08
313'438.08
38'312.65
68'971.85
0.00
364'086.39
0.00
6'000.00
123'678.10
419'494.75
54'058.40
9'963.15
1'084'565.29
Aufwand
313'578.80
161'113.73
0.00
637'663.96
0.00
71'815.15
71'815.15
22'424.80
82'286.50
0.00
271'673.55
3'458.00
0.00
0.00
196'303.35
53'905.60
8'076.00
638'127.80
Rechnung 2015 Ertrag
36
181'721.40
3'878'416.55
1'230'357.80
815'725.00
418.40
1'222'931.44
31'766.05
450'688.00
0.00
110.60
2'329.30
181'721.40
560'034.69
460'637.95
83'086.30
0.00
23'805.30
1'496.20
1'086.90
27'820.93
13'500.00
0.00
14'554.22
11'656.50
0.00
12'865.86
0.00
1'278.80
52'759.59
0.00
158'362.35
158'362.35
281'616.39
0.00
15'263.38
263'434.55
Rechnung 2014 Ertrag
Aufwand
Gemeinde Weiach
0
444'300
21'000
1'071'900
181'200
1'500
11'700
2'000
297'000
3'100
496'500
4'700
35'700
16'300
10'000
41'500
170'900
11'500
Aufwand
600
812'500
1'149'500
3'309'800
181'200
84'000
13'500
0
283'000
300
562'000
0
0
0
0
0
170'900
0
Voranschlag 2015 Ertrag
930
920
900
9
863
840
820
818
810
800
8
790
780
770
750
740
720
711
Einnahmenanteile
Finanzausgleich
Gemeindesteuern
FINANZEN UND STEUERN
Zentrale Heizanlage & Wärmeverbund
Beiträge Industrie, Gewerbe, Handel
Jagd- und Fischerei
Forstwirtschaft allgemeines
Forstwesen
Landwirtschaft
VOLKSWIRTSCHAFT
Raumordnung
Übriger Umweltschutz
Naturschutz
Gewässerunterhalt u. Verbauung
Friedhof und Bestattung
Abfallbeseitigung
Kläranlage
Laufende Rechnung (nach Dienstbereichen)
R E C H N U N G 2015
0.00
444'276.00
32'461.35
769'862.42
215'666.50
1'498.90
11'656.50
426.10
306'379.40
2'329.30
537'956.70
10'395.90
37'040.85
23'094.75
4'852.00
65'368.85
162'137.44
19'544.75
Aufwand
562.30
812'572.00
1'099'937.40
3'199'510.10
215'666.50
65'500.65
13'500.00
0.00
347'595.79
440.60
642'703.54
0.00
464.00
0.00
0.00
0.00
162'137.43
370.00
Rechnung 2015 Ertrag
37
14'800.00
1'056'532.80
151'215.53
0.00
191'724.75
243'099.98
668'915.40
5'974'647.80
609'367.02
305'652.66
5'305'732.40
Rechnung 2014 Ertrag
Aufwand
Gemeinde Weiach
62'500
5'183'800
378'000
180'600
0
48'000
Aufwand
5'246'300
154'900
862'500
0
329'800
Voranschlag 2015 Ertrag
990
942
941
940
Total Aufwand Total Ertrag Ertragsüberschuss
Abschreibungen
Grundeigentum Finanzvermögen
Buchgewinne und Buchverluste
Kapitaldienst
Laufende Rechnung (nach Dienstbereichen)
R E C H N U N G 2015
230'607.40
5'259'221.88
210'853.99
61'104.90
0.00
21'166.18
Aufwand
5'489'829.28
42'751.35
1'047'230.95
0.00
196'456.10
Rechnung 2015 Ertrag
Gemeinde 8187
Weiach
Aktivierung / Passivierung IR 2015 Tiefbauten
090 1143.01
5030.04
1146.01
092 5060
1162.54
160 5620
1141.01
620 5010.10
Verwaltungsliegenschaften Sanierung Holzschopf/Neubau Werkgebäude
821'192.09 821'192.09
999.6900
22'032.75
999.6900
4'220.55
999.6900
501.10
999.6900
Neues Gemeindehaus Installation Anschluss WVB Zivilschutz Beitrag Sicherheitszweckverband Glattfelden-Stadel-Weiach Gemeindestrasseen Belagserneuerungen Allgemein
501.10 1141.51
701
Wasserverk
5010.06
Sanierung Pumpwerk
5010.21
Leitung Kaiserstuhlerstrasse
5010.22
Regionaler Netzverbund
6100.01
Wasseranschlussgebühren
6'880.05
999.6900
194'590.50
999.6900
16'637.60
999.6900
396'773.00
999.5900
-178'664.85 1141.52
710
Abwasserbeseitigung
5010.10
Sanierung Kanalnetz div.
86'227.05
999.6900
5010.23
Ersatz Leitungsteilstück Bahndamm/Perimeter
2'824.10
999.6900
6100.01
Kanalisationsanschlussgebühren
488'336.00
999.5900
-399'284.85 1141.52
711 5010.01 5011 6611.02
1141.01
750 5010.03
1141.61
863
Kläranlage Anschlussleitung Kläranlage Hohentengen ARA Im Sädel, Umnutzung Staatsbeitrag Einkauf ARA Hohentengen
-15'000.00 1'081.05
999.6900 999.6900
10'000.00 -23'918.95
999.5900
13'668.95
999.6900
25'515.00
999.6900
-13'408.65 38'923.65
999.5900
Gewässerunterhalt u. Verbauung Konzept Arealschutz Rihofweg Zentrale Heizanlage WVB
5060.02
Sanierung Heizzentrale
6100.01
Anschlussgebühren WVB
Total Aktivierungen / Passivierungen
298'670.44
38
39
41
42
43
44
45
46
47
48
49