G E M E I N D E V E R S A M M L U N G

GEMEINDEVERSAMMLUNG Wir laden die Stimmberechtigten der Gemeinde Weiach freundlich zur ordentlichen Gemeindeversammlung ein auf Donnerstag, 23. Juni ...
Author: Heike Eberhardt
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GEMEINDEVERSAMMLUNG Wir laden die Stimmberechtigten der Gemeinde Weiach freundlich zur ordentlichen Gemeindeversammlung ein auf

Donnerstag, 23. Juni 2016 im Gemeindesaal des Mehrzweckgebäudes, zur Behandlung folgender Geschäfte:

A.

B.

C.

19.30 Uhr Evang.-ref. Kirchgemeinde 1.

Abnahme Baukredit Pfarrhausfenster inkl. Kreditüberschreitung von Fr. 1'940.25

2.

Abnahme Jahresrechnung 2015

3.

Allgemeine Umfrage (§ 51 des Gemeindegesetzes)

20.00 Uhr Politische Gemeinde 

Einbürgerung von Massimo Nicastro und Rita Nicastro-Capozzi



Abnahme Jahresrechnung 2015



Revision Bau- und Zonenordnung mit Zonenplan – Überarbeitung der Unterlagen



Tempo-30-Zone Büel / Oberdorf



Allgemeine Umfrage (§ 51 des Gemeindegesetzes)

Anschliessend Primarschulgemeinde 1.

Abnahme Jahresrechnung 2015

2.

Zusammenarbeitsvertrag gemeinsame Schulsozialarbeit – Pensum 50%

3.

Grundstück Kat.-Nr. 1281; Verkauf an das Amt für Landschaft und Kultur des Kantons Zürich

4.

Allgemeine Umfrage (§ 51 des Gemeindegesetzes)

Die Jahresrechnungen und Unterlagen zu den Anträgen liegen auf der Gemeinderatskanzlei zur Einsichtnahme auf. Anfragen von allgemeinem Interesse sind gemäss § 51 des Gemeindegesetzes spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der zuständigen Gemeindevorsteherschaft schriftlich einzureichen.

Weiach, 20. Mai 2016

Die Gemeindebehörden

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7

8

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Nachtragskredit für die Fenstersanierung im Pfarrhaus Bei der Fenstersanierung im Jahr 2015 wurde der bewilligte Kredit vom 12.12.2011 von Fr. 65‘000.- um Fr. 1‘940.25 überschritten.

Begründung : a: b: c:

Ein Kellerfenster ging damals bei der Offerte vergessen. Der Anbau am Pfarrhaus war zuerst nicht vorgesehen und wurde deshalb auch nicht offeriert. Diese zusätzlichen Fenster waren produktionsbedingt teurer, da sie innen in Natur und aussen in Weiss ausgeführt sind.

Antrag: Die Kirchenpflege Weiach hat die Kreditüberschreitung bewilligt und stellt Antrag an die Kirchgemeindeversammlung vom 23. Juni 2016 den Nachtragskredit von Fr. 1‘940.25 nachträglich zu bewilligen. Kirchenpflege Weiach , Mai 2016

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1. Einbürgerungsgesuch Massimo und Rita Nicastro-Capozzi Weisung Massimo Nicastro, geb. 18. September 1971 und seine Ehefrau Rita Nicastro-Capozzi, geb. 9. Dezember 1971, beide von Italien, wohnhaft an der Haslistr. 3 in Weiach, bewerben sich um das Bürgerrecht der Gemeinde Weiach. Die Ehegatten Nicastro sind in der Schweiz geboren und aufgewachsen. Der Zuzug nach Weiach erfolgte am 1. März 2002 in das erworbene Eigenheim an der Haslistrasse. Massimo Nicastro ist Verkaufsleiter und seine Ehefrau Rita Nicastro Sekretärin. Die Bewerber besitzen einen unbescholtenen Ruf und kommen ihren Verpflichtungen ordnungsgemäss nach. Für die Ehegatten Nicastro ist Weiach nach vierzehnjährigem ununterbrochenem Wohnsitz zur „Heimat“ geworden. Sie fühlen sich zu Hause in der Schweiz angekommen und wollen nun aber einen Schritt weiter gehen und auch das Bürgerrecht ihrer Wohngemeinde und der Schweiz mit allen Rechten und Pflichten erlangen. Vor allem Verantwortung übernehmen, die Mitbestimmung und das Mitgestalten auf politischer Ebene wird als Grund zum Gesuch genannt. Die Gesuchsteller sind in der Gemeinde gut integriert und pflegen offenen Kontakt mit der Dorfbevölkerung. Die Bewerber können sich deutsch perfekt verständigen, da sie seit Geburt in der Schweiz wohnhaft sind. Auf den Nachweis der Sprachkenntnisse kann deshalb im Sinne von § 28a, lit. a) BüV verzichtet werden. Die Gesuchsteller kennen die Grundzüge der schweizerischen Staats- und Rechtsordnung und leben ohne Einschränkung nach den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen in geordneten Verhältnissen. Gemäss Art. 11, Ziffer 5 der Gemeindeordnung der Gemeinde Weiach vom 14. Dezember 2005 steht der Gemeindeversammlung die Befugnis für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts zu, soweit für die Gemeinde keine Pflicht zur Aufnahme besteht. Das Einbürgerungsgesuch ist deshalb der nächsten Gemeindeversammlung zum Entscheid vorzulegen. Der Gemeinderat hat sich nach der Prüfung des Gesuchs und nach persönlichem Gespräch mit den Gesuchstellern für die Einbürgerung der Ehegatten Nicastro entschieden. Die Gemeindeversammlung wird eingeladen, dem Antrag der Behörde zuzustimmen. Der Gemeinderat b e a n t r a g t der Gemeindeversammlung: 1.

Massimo Nicastro, geboren 18. September 1971 und seiner Ehefrau Rita Nicastro-Capozzi, geb. 9. Dezember 1971, beide von Italien, wohnhaft an der Haslistr. 3 in Weiach, wird das Bürgerrecht der Gemeinde Weiach erteilt.

2.

Die Einbürgerung erfolgt unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der Eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung (§ 29, Abs. 2 BüV).

3

Für das Einbürgerungsverfahren werden im Sinne von § 43 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung und gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 2. Mai 2006 Verwaltungsgebühren nach effektivem Aufwand der Behörde und Verwaltung erhoben.

4.

Die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich und das Bundesamt für Polizeiwesen werden ersucht, die entsprechenden kantonalen und eidgenössischen Bewilligungen ebenfalls zu erteilen. Gemeinderat Weiach Der Gemeindepräsident: sig. S. Arnold:

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Der Gemeindeschreiber: sig. P. Wunderli

2. Jahresrechnung 2015 der Politischen Gemeinde Kommentar A. Laufende Rechnung Die Laufende Rechnung schliesst bei Fr. 5'259'221.88 Aufwand und Fr. 5'489'829.28 Ertrag mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 230'607.40 ab, der ins Eigenkapital eingelegt wird. Durch diese Einlage von Fr. 230'607.40 erhöht sich das Eigenkapital von Fr. 7'364'019.80 auf Fr. 7'594'627.20 per Ende Rechnungsjahr. Der Voranschlag sah zum Ausgleich der Rechnung eine Einlage ins Eigenkapital von CHF 62'500.00 vor. Das erfreuliche bessere Ergebnis gegenüber dem Voranschlag ist vor allem durch die Kiesentschädigungen, Rückerstattungen vom kant. Sozialamt im Bereich gesetzliche wirtschaftliche Hilfe aus dem Jahr 2014 und 2015 und durch die tieferen internen Verzinsungen entstanden. Folgende grössere ertragswirksame Abweichungen sind erwähnenswert: Mehrertrag - Baugebühren - Rückerstattungen Ausländer und übrige Fälle m. v. Ko-Ers. - Kiesentschädigung

CHF 135’100 CHF 92'600 CHF 205’200

Mehraufwand - Besoldungen – Abfindungen - Baubegutachtungen - Dienstleistungen von Externen / Aushilfe Steueramt - Beiträge an Leistungen der Langzeitpflege – Normdefizit

CHF 85’500 CHF 88’200 CHF 121’600 CHF 70’000

Minderaufwand - Abschreibungen

CHF -167’200

Minderertrag - Zins Grundeigentum Finanzvermögen

CHF -110’700

Gemeindebetriebe Im Wasserwerk resultiert gegenüber dem Voranschlag ein um rund CHF 66'000.00 besseres Ergebnis. Der Ertragsüberschuss von CHF 21'850.52 (VA Aufwandüberschuss CHF 43'900.00) wird in die Spezialfinanzierung eingelegt. Damit erhöht sich deren Bestand per Ende 2015 auf CHF 857'932.53. Die Rechnung der Abwasserbeseitigung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 182'151.14 um CHF 128'951.14 über dem Budget ab. Zum positiveren Ergebnis hat der Mehrertrag der Klärgebühren geführt. Der Überschuss wird in die Spezialfinanzierung eingelegt. Deren Bestand beträgt per ende Rechnungsjahr CHF 396'357.45. Bei der Abfallentsorgung resultiert ein Ertragsüberschuss von 34'826.43 (VA Aufwandüberschuss CHF 22'400.00). Das erfreuliche Ergebnis entstand durch den Mehrertrag der verkauften Abfallmarken. Der Überschuss wird in die Spezialfinanzierung eingelegt, welche per Ende 2015 einen Saldo von CHF 528'373.69 ausweist.

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Die Forstrechnung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 41'216.39 (Voranschlag Aufwandüberschuss CHF 14'000.00) besser ab als budgetiert. Das positive Ergebnis begründet sich durch den Mehrertrag im Schnitzel- und Stammholzverkauf. Der Bereich Wärmeverbund schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 74'465.50 um CHF 37'065.50 über dem Budget ab. Der Überschuss wird in die Spezialfinanzierung eingelegt. Deren Bestand beträgt per Ende Rechnungsjahr CHF 81'353.17. B. Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung zeigt beim Verwaltungsvermögen bei Ausgaben von CHF 1'180'370.79 und Einnahmen von Fr. 881'700.35 Nettoinvestitionen von Fr. 298'670.44. Beim Finanzvermögen resultiert eine Nettoveränderung von CHF 2'150.00. Im Zusammenhang mit der Sanierung der Kaiserstuhlerstrasse mit Neubau eines fahrbahngetrennten Gehweges durch den Kanton wurde der Gehwegneubau Haslistrasse – Kindergartenweg zurückgestellt. Die Kosten für die Sanierung der Abwasserleitung Kaiserstuhlerstrasse wurden bereits Ende 2014 mit dem Quartierplan See-Winkel abgerechnet. Der Ersatz der Wasserleitung Oberdorf wurde zurückgestellt und ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant. Die Sanierung der Quellfassung Brunngass konnte wesentlich günstiger ausgeführt und in der laufenden Rechnung belastet werden. Die Fassadenrenovation Baumgartner-Jucker-Haus wurde zurückgestellt bis ein Gesamtsanierungskonzept für alle Liegenschaften vorliegt. C. Bilanz Die Bilanz weist Aktiven und Passiven von je Fr. 14'103'940.42 aus. Durch den Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung von Fr. 230'607.40 erhöht sich das Eigenkapital von Fr. 7'364'019.80 auf 7'594'627.20. Gemäss Bericht zur durchgeführten „finanztechnischen Prüfung“, datiert vom 14. April 2016 durch die externe Revisionsstelle, entspricht die Jahresrechnung den Vorschriften und kann der Gemeindeversammlung zur Annahme empfohlen werden. Genauere Angaben können den nachfolgenden Rechnungsauszügen entnommen werden. Eine vollständige Jahresrechnung liegt zur Einsichtnahme in der Gemeinderatskanzlei auf.

Der Gemeinderat b e a n t r a g t der Gemeindeversammlung: 1.

Die Jahresrechnung 2015 sowie die Sonderrechnungen «Sozialfonds», «Privatwaldverband Weiach» und "Dorfmusik Weiach" der Politischen Gemeinde werden genehmigt.

Gemeinderat Weiach Der Gemeindepräsident:

sig. S. Arnold:

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Der Gemeindeschreiber:

sig. P. Wunderli

3. Revision Bau- und Zonenordnung mit Zonenplan Überarbeitung der Unterlagen Vorgeschichte Mit Beschluss vom 23. Juni 2014 hat die Gemeindeversammlung die Revision der Bau- und Zonenordnung mit Zonenplan mit Antrag auf Neuformulierung von Art. 1 „Grundlagen“ und Art. 4 „Ortsbildschutz“ festgesetzt. Aufgrund des Antrages an der Gemeindeversammlung wurde der Wortlaut mit Gemeinderatsbeschluss angepasst und die Revision der kantonalen Baudirektion zur Genehmigung eingereicht. Mit Verfügung vom 28. Januar 2016, hat die Baudirektion des Kantons Zürich, die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung vorbehältlich folgender Festlegungen genehmigt. Nicht genehmigt wurden: a)

Art. 4, Abs. 1 und 2 BZO (Ortsbildschutz);

b)

Art. 37, Abs. 2 BZO (Gestaltungspläne).

Die Festsetzung durch die Gemeindeversammlung und die Genehmigungsverfügung der Baudirektion sind in Rechtskraft erwachsen. Gründe der Überarbeitung Überarbeitung infolge Nichtgenehmigung durch Baudirektion: Die Nichtgenehmigung von Art. 4, Abs. 1 und 2 (Ortsbildschutz) ist mit der Umsetzung eines nichtbewilligungsfähigen Abänderungsantrages an der Gemeindeversammlung entstanden, dessen Auswirkungen an der Versammlung nicht absehbar waren. Sinngemäss kann der Genehmigungsverfügung entnommen werden, dass aus dem nichtgenehmigten Wortlaut nicht klar hervorgeht, welches Organ den Bauentscheid fällt. Es ist nicht zulässig, dass bei baurechtlichen Bewilligungsentscheiden Fachgutachter, die nicht als Behördenmitglied wählbar (nicht wohnhaft in der Gemeinde) und nicht durch die Stimmberechtigten gewählt sind, Entscheidbefugnis erhalten. Ausserdem ist es nicht zulässig, Bauherrschaften zu irgendwelchen Handlungen vor dem Einleiten des baurechtlichen Verfahrens zu verpflichten (Inanspruchnahme der Bauberatung durch Fachgremien). Mit der Nichtgenehmigung von Art. 37 (Gestaltungspläne) wird bemängelt, dass „unbedeutende“ Bauvorhaben, auf den im Zonenplan bezeichneten Gestaltungsplanflächen, nicht im Ermessen der Baubehörde von der festgesetzten Planungspflicht befreit werden dürfen. Die Gestaltungsplanpflicht muss absolut gelten und darf nicht mit lockernden Bauvorschriften ergänzt werden. Zulassung von Flachdachbauten Wohnzone und Wohnzone mit Gewerbeerleichterung West: Im Rahmen der nochmaligen Überarbeitung der vorstehenden Festlegungen wurde ausserdem festgestellt, dass für die westlichen Neubaugebiete „See-Winkel“ und „Bedmen“ in Art. 17 für die Zulassung von „Flachdachbauten“ ein zusätzlicher Absatz 4 einzufügen ist. Flachdachbauten wurden im früheren Erlass durch nachträgliche „Sonderbauvorschriften“, welche durch die Gemeindeversammlung festgesetzt wurden, zugelassen. Beim revidierten Neuerlass wurde die entsprechende Vorschrift irrtümlich nicht integriert und wird in der Bau- und Zonenordnung mit Wortlaut und im Zonenplan mit spezieller Schraffur nachträglich ergänzt. Anpassung Nutzungszonengrenzen an Grundstückgrenzen: Der festgesetzte Zonenplan ist bezüglich der Abgrenzung der einzelnen Nutzungszonen, an die amtliche Vermessung bzw. an veränderte Grundstückgrenzen, die durch Quartierplanfestsetzungen und Grenzmutationen entstanden sind, geringfügig anzupassen (Vermeidung, dass Grundstücke zwei unterschiedlichen Nutzungszonen zugeteilt sind). 22

Öffentliche Auflage und Vorprüfung Während der öffentlichen Auflage sind keine Begehren und Einwendungen von Privaten eingegangen. Die Vorprüfung bei der Baudirektion ist noch im Gange, dürfte aber, auf Anfrage bei der zuständigen Amtsstelle, keine neuen Bemerkungen mehr enthalten. Die Anhörung der nebengeordneten Planungsträger hat einheitliche Zustimmung ergeben. Schlusswort Mit der vorliegenden Überarbeitung können die bereits grösstenteils rechtskräftig festgesetzten Bauvorschriften mit den nötigen Korrekturen vervollständigt und berichtigt werden. Damit entspricht der Wortlaut der Bau- und Zonenordnung einerseits den übergeordneten Vorschriften andererseits sind diese praxisgerecht anwendbar. Der Gemeinderat ersucht deshalb die Stimmberechtigten der Vorlage zuzustimmen. Die Einzelheiten der Revision sind aus den Unterlagen ersichtlich, welche im Gemeindehaus zur Einsichtnahme aufliegen: • Bauordndung, Artikel 4, 17 und 37 – synoptische Darstellung, datiert 17. März 2016 • Zonenplan, datiert 17. März 2016; • Planungsbericht nach Art. 47 RPV, datiert 17. März 2016. Der Gemeinderat b e a n t r a g t der Gemeindeversammlung: 1.

Die überarbeitete revidierte Bauordnung der Gemeinde Weiach, datiert vom 17. März 2016, wird gemäss Beilagen zu diesem Antrag festgesetzt. Die Revisionspunkte ergeben sich aus der synoptischen Darstellung; sie sind in der Neuausgabe der Bauordnung zusammengefasst.

2.

Der Zonenplan 1:5000, datiert vom 17. März 2016, wird festgesetzt.

3.

Dem Bericht des Gemeinderates über die nichtberücksichtigten Einwendungen (keine) wird zugestimmt.

4.

Die neue Bau- und Zonenordnung, bestehend aus • Bauordnung, überarbeitete Fassung, datiert 17. März 2016 • Zonenplan, datiert 17. März 2016; tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung durch die Baudirektion in Kraft.

5.

Der Gemeinderat wird ermächtigt, geringfügige Anpassungen der in Ziffer 4 vorstehend genannten Planungsinstrumente in eigener Kompetenz vorzunehmen, sollte sich dies aufgrund von Rechtsmittelentscheiden als erforderlich erweisen. Gemeinderat Weiach Der Gemeindepräsident: sig. S. Arnold:

23

Der Gemeindeschreiber: sig. P. Wunderli

4. Tempo 30 Zone südöstlicher Ortsteil. Grundsatzentscheid und Kreditbewilligung. Vorgeschichte Mit Brief vom 10. Juli 2015 reichen Esther Schalt und Astrid Gehring eine von zahlreichen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger unterzeichnete Initiative im Sinne von § 50 des Gemeindegesetzes ein. Mit dem Initiativbegehren wird dem Gemeinderat beantragt, eine Tempo 30 Zone im Quartier Oberdorfstrasse – Trottenstrasse – Leestrasse zu prüfen. Mit Beschluss vom 10. November 2016 hat der Gemeinderat die Situationsbeurteilung durch einen Verkehrsingenieur veranlasst. Der Bericht wurde der Behörde am 1. Dezember 2015 vorgelegt und erläutert. Aufgrund der positiv lautenden Beurteilung wurde der Verkehrsplaner beauftragt, die Vorlage im Detail auszuarbeiten und mit einem Kostenvoranschlag für die Umsetzung der Massnahmen zu ergänzen. Das Resultat wurde der Bevölkerung anlässlich der Informationsveranstaltung vom 21. April 2016 durch den Verkehrsplaner erläutert und vorgestellt. Projektbeschrieb Aufgrund der Situationsbeurteilung kommt der Verkehrsplaner zum Schluss, dass eine Tempo 30 Zone das ganze Gebiet östlich der Stadlerstrasse umfassen soll. Es macht wenig Sinn, nur einzelne Strassenabschnitte mit einer Temporeduktion zu versehen. Aufgrund der erhobenen Daten, wie Anzahl Fahrzeuge, deren Geschwindigkeiten und der örtlichen Verhältnisse, wird vom Planer eine Tempo 30 Zone empfohlen. Da das gemessene Geschwindigkeitsniveau bereits heute im Bereich von 30 km/h liegt, kann die Zone mit geringem Aufwand und mit nur punktuell kleinen baulichen Massnahmen tempo-30-konform gestaltet werden. Kosten Für die Umsetzung werden folgende Kosten veranschlagt: -

Signalisation Markierungen Verkehrsberuhigungselemente (bauliche Massnahmen, Option) Bauleitung, Ausführungskontrolle, Unvorhergesehenes

CHF CHF CHF CHF

10'200.16'300.4'200.6'100.-

Total ohne Mehrwertsteuern Mehrwertsteuern 8 %

CHF CHF

36'800.2'900.-

Total inkl. Mehrwertsteuern

CHF

39'700.-

Gemäss Art. 19, Ziffer 3 der Gemeindeordnung vom 14. Dezember 2005 liegt die Ausgabenkompetenz des Gemeinderates bei CHF 80'000.-. Der vorstehende Kredit könnte also durch die Behörde bewilligt werden. Da es sich beim vorliegenden Projekt aber um einen sachlich weiterreichenden Grundsatzentscheid handelt, wird das Geschäft der Gemeindeversammlung vorgelegt. Schlusswort Der Gemeinderat ist der Meinung, dass mit der Umsetzung der Tempo-30-Zone im südöstlichen Dorfteil eine zweckmässige und sinnvolle Verkehrsbeschränkung zugunsten der Anwohner und nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer geschaffen wird. Aufgrund der bereits heute gemessenen Geschwindigkeiten bedeutet die Tempo-30-Zone keine wesentliche Einschränkung für den motorisierten Verkehrsteilnehmer, der bereits ortskundig ist. Nicht ortskundiger Fahrzeugverkehr wird hingegen zu vorsichtigerer Fahrt aufgefordert, was der Verkehrssicherheit dient. Die Behörde bittet 24

deshalb die Stimmberechtigten, der beantragten Tempo-30-Zone und dem nötigen Kredit von CHF 39'700.- zuzustimmen. Die Situationsbeurteilung und Begründung zur Vorlage liegt im Gemeindehaus zur Einsichtnahme auf. Der Gemeinderat b e a n t r a g t der Gemeindeversammlung: 1.

Der Einführung einer Tempo-30-Zone im südöstlichen Dorfteil gemäss Projektbeschrieb und Situationsplan, datiert vom 21. April 2016, wird zugestimmt.

2.

Der für die Umsetzung der Tempo-30-Zone im südöstlichen Dorfteil nötige Kredit gemäss Kostenschätzung vom 21. April 2016 in Höhe von CHF 39'700.- wird bewilligt.

Gemeinderat Weiach Der Gemeindepräsident: sig. S. Arnold:

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Der Gemeindeschreiber: sig. P. Wunderli

Laufende Rechnung 2015 grössere Abweichungen zum Voranschlag (ab CHF 10'000.--) Konto 3182

Bezeichnung Gemeindeverwaltung Gutachten, Expertisen

3010 3011 3184 3186 4310

Gemeindeverwaltung Besoldungen Besoldungen - Abfindungen Baubegutachtungen Dienstleistungen von Externen Gebührenertrag

3180.01

Rechtspflege Dienstleistungen Dritter, Allgemeines

16'800

Einzelbegleitungen

3181

Massenmedien Internetauftritt

23'800

Neueinrichtung Homepage

70'000

Mehr pflegebedürftige Personen

012

020

100

320

415

Aufwand Ertrag 53'600

23'500 85'500 88'200 121'600

3620.01

Pflegefinanzierung Alters- und Pflegeheime Beiträge an Leistungen der Langzeitpflege - Normdefizit

3653

Pflegefinanzierung amulante Krankenpflege (Spitex) Beiträge an ambulante -30'000 Krankenpflege (Spitex)

445

520 3650 4600 4610 530

540 3620.02 580

Krankenversicherung Beiträge an KK für Sozialhilfeempfänger Bundesbeiträge Staatsbeiträge

Bemerkungen Juristische Beratung

Stellenwechsel Abfindung Baurechtl. Tätigkeiten Ingenieur Aushilfe Steueramt 135'100 Mehr Bauvorhaben

Spitex, Restkosten Jahresrechnung 2011

-31'000

Wegzug Sozialhilfebezüger -30'000 Wegzug Sozialhilfebezüger -15'300 Wegzug Sozialhilfebezüger

Zusatzleistungen zur AHV/IV Beitragskosten ZL / EL

54'400

Neue ZL / EL Fälle

Jugendschutz Beiträge an Heimplatzierungen

-58'600

3661 3663 4365 4366

Gesetzliche wirtsch. Hilfe ZH-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde übrige Schweizer m.v. Kostenersatz Rückerstattungen CH-Bürger o. Kostenersatz Rückerstattungen Ausl. Und übrige Fälle m.v.Ko-Ers.

3140 3180

Wegfall Beitragsanspruch

31'300 -47'900

Neuer Fall mit Heimaufenthalt Wegzug Sozialhilfebezüger 17'500 Mehrertrag 92'600 Abrechnung Unterstützungskosten 2014 und 2015

Asylbewerberbetreuung Baulicher Liegenschaftenunterhalt Dienstleistungen Dritter (Steuern, Gebühren, Abgaben)

-19'000 -14'700

Unterhalt zurückgestellt Minderaufwand ORS

3660 3662 4360

Soziale Wohlfahrt Übriges Alimentenbevorschussungen Beiträge Kleinkinderbetreuung Alimentenrückerstattungen

-15'000 18'700

Wegfall Bevorschussungen Neue Anspruchspersonen

3142 3143 3145

Gemeindestrassen Betriebl. Strassenunterhalt, Strassenreinigung Betriebl. Strassenunterhalt, Beleuchtung Baulicher Strassenunterhalt

588

589

620

21'600

26

-15'400 23'700 -11'600

Minderaufwand Installation Kandelaber Bedmen Minderaufwand

710 3140 3520 3920 4341

Abwasserbeseitigung Baulicher Unterhalt Kanalisationen Hohentengen, Betriebskostenbeitrag Anteil Kapitalzinsen Klärgebühren

4350

Abfallbeseitigung Verkaufserlöse

3140

Friedhof und Bestattung Unterhalt Friedhofanlage

3080 3110 4342 4351 4355

Forstwesen Aushilfsentschädigungen Anschaffung Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Dienstleistungserträge, Arbeiten für Dritte Forsterträge Stammholz Schnitzelverkauf

4490

Beiträge Industrie, Gewerbe, Handel ZKB, Gewinnausschüttung

3120.03 3150 3180 4360

Zentrale Heizanlage & Wärmeverbund Heizöl Unterhalt Maschinen, Geräte und Einrichtungen Dienstleistungen Dritter Rückerstattung Dritter

4000 4004 4006 4030 4510 4520

Gemeindesteuern Ordentl. Steuern Rechnungsjahr Quellensteuer Aktive Steuerausscheidungen Grundstückgewinnsteuern Bezugsentschädigungen Staatssteuern Bezugsentschädigungen Gemeindesteuern

3920.01 4920.03 4920.1

Kapitaldienst Zins an Spezialfinanzierung Wasserversorgung Kapitalzinsen ARA Zins Grundeigentum Finanzvermögen

3920.01 3920.02 3920.03 4235 4340

Grundeigentum Finanzvermögen Nichtüberbaute Liegenschaften Überbaute Liegenschaften Grundeigentum mit Baurechten Kiesentschädigungen Inertstoff-Deponie

3310 4930.51 4930.52

Abschreibungen Ordentl. Abschreibung Verwaltungsvermögen Wasserversorgung Abwasserbeseitigung

720

740

810

840

863

900

940

942

990

-15'000 -20'000 -14'500

Keine Durchführung Minderaufwand Senkung interner Zinssatz 32'500 Mehrertrag

12'300 Mehrertrag Abfallmarken

19'700

Unterhaltsarbeiten

13'400 -12'600 -13'000 46'900 Mehrertrag 34'000

-18'500

-11'800 22'000 -15'100 23'600 Mehrertrag

17'800 -23'800 15'700 -56'500 -43'400 42'700

-12'700

Senkung interner Zinssatz -14'500 Senkung interner Zinssatz -110'700 Senkung interner Zinssatz

-34'800 -13'400 -62'500

Senkung interner Zinssatz Senkung interner Zinssatz Senkung interner Zinssatz 205'200 -26'200

-167'200

43'400 32'100 75'500

Diverse Abweichungen

Mehraufwand Mehrertrag Verbesserung gegenüber Voranschlag

75'500 243'600 168'100

Ertragsüberschuss Voranschlag Ertragsüberschuss Jahresrechnung Verbesserung gegenüber Voranschlag

62'500 230'600 168'100

27

-52'200 -61'100 232'300 11'300 243'600

28

1'508'308.13

1'508'308.13

2'328'592.58

2'328'592.58

668'915.40 5'974'647.80

5'305'732.40

Soll

Gemeinde Weiach

1'508'308.13

243'099.98 668'915.40 596'292.75

820'284.45 1'508'308.13 2'328'592.58

5'974'647.80

5'974'647.80

RECHNUNG 2014 Haben

1'481'000

1'481'000

2'231'000

2'231'000

62'500 5'246'300

5'183'800

1'481'000

378'000 62'500 1'040'500

750'000 1'481'000 2'231'000

5'246'300

5'246'300

VORANSCHLAG 2015 Soll Haben

Nettoinvestitionen Abschreibungen Verwaltungsvermögen Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung Finanzierungsfehlbetrag I Finanzierungsüberschuss I Total

b) FINANZIERUNG I

Total Ausgaben Total Einnahmen Nettoinvestitionen Total

a) NETTOINVESTITIONEN

2. Investitionen im Verwaltungsvermögen

Total Aufwand Total Ertrag Ertragsüberschuss Total

1. Laufende Rechnung

1. ÜBERSICHT

142'785.15 441'455.59

298'670.44

1'180'370.79

1'180'370.79

230'607.40 5'489'829.28

5'259'221.88

Soll

441'455.59

210'848.19 230'607.40

881'700.35 298'670.44 1'180'370.79

5'489'829.28

5'489'829.28

RECHNUNG 2015 Haben

29

14'778'242.57

12'491'503.38 2'286'739.19

628'812.10

32'519.35 596'292.75

47'642.65

47'642.65

Soll

Gemeinde Weiach

4'364'606.73 1'351'667.74 1'697'948.30 7'364'019.80 14'778'242.57

628'812.10

628'812.10

15'123.30 32'519.35 47'642.65

RECHNUNG 2014 Haben

0

1'040'500

1'040'500

0

0

1'040'500

1'040'500

0

VORANSCHLAG 2015 Soll Haben

Finanzvermögen Verwaltungsvermögen Fremdkapital Verrechnungen Spezialfinanzierungen Bilanzfehlbetrag/Eigenkapital Total

4. Bilanzübersicht

Nettoveränderung Finanzierungsfehlbetrag I Finanzierungsüberschuss I Finanzierungsfehlbetrag II Finanzierungsüberschuss II Total

b) FINANZIERUNG II

Total Ausgaben Total Einnahmen Nettoveränderung Total

a) NETTOVERÄNDERUNG

3. Investitionen im Finanzvermögen

1. ÜBERSICHT

14'103'940.42

11'729'378.98 2'374'561.44

140'635.15 142'785.15

2'150.00

2'150.00

2'150.00

Soll

4'032'066.03 466'005.30 2'011'241.89 7'594'627.20 14'103'940.42

142'785.15

142'785.15

2'150.00 2'150.00

RECHNUNG 2015 Haben

30

1'359'900 90'600

1'330'065.71

134'466.06

1'032'500 689'800 1'601'900 910'600

213'000

262'300

1'106'141.85

1'110'451.97

1'932'331.10

912'729.70

222'342.90

226'078.35

5'183'800

674'600

642'387.44

5'305'732.40

383'000

262'210.81

469'900

20'500

280'736.06

451'179.37

1'331'400

1'252'072.85

46

45

44

43

42

40

4

39

38

36

35

33

32

31

30

3

BEITRÄGE FÜR EIGENE RECHNUNG

RÜCKERSTATTUNGEN VON ANDEREN GEMEINWESEN

ANTEILE UND BEITRÄGE OHNE ZWECKBINDUNG

ENTGELTE

VERMÖGENSERTRAEGE

STEUERN

ERTRAG

Total Aufwand

INTERNE VERRECHNUNGEN

EINLAGEN IN SPEZIALFINANZIERUNGEN UND STIFTUNGEN

EIGENE BEITRÄGE

ENTSCHÄDIGUNGEN AN ANDERE GEMEINWESEN

ABSCHREIBUNGEN

PASSIVZINSEN

SACHAUFWAND

PERSONALAUFWAND

AUFWAND

Laufende Rechnung

2. Zusammenzug nach Sachgruppen VORANSCHLAG 2015 Aufwand Ertrag

853'900

RECHNUNG 2014 Ertrag

952'614.10

Aufwand

Gemeinde Weiach

5'259'221.88

204'423.85

313'293.59

1'380'832.31

628'272.61

231'092.81

18'354.89

1'485'788.87

997'162.95

Aufwand

255'809.80

215'437.95

892'134.95

2'050'794.18

888'052.45

983'176.10

RECHNUNG 2015 Ertrag

31

5'246'300

5'974'647.80

5'246'300

5'974'647.80

5'974'647.80

62'500 5'246'300

5'246'300

469'900

451'179.37

5'974'647.80

66'300

13'392.56

5'183'800

VORANSCHLAG 2015 Aufwand Ertrag

49

48

Total

Ertragsüberschuss

Total Ertrag

Total Aufwand

Total Ertrag

INTERNE VERRECHNUNGEN

ENTNAHMEN AUS SPEZIALFINANZIERUNGEN UND STIFTUNGEN

Laufende Rechnung

2. Zusammenzug nach Sachgruppen

RECHNUNG 2014 Ertrag

668'915.40

5'305'732.40

Aufwand

Gemeinde Weiach

5'489'829.28

230'607.40

5'259'221.88

Aufwand

5'489'829.28

5'489'829.28

5'489'829.28

204'423.85

RECHNUNG 2015 Ertrag

32

5'246'300

5'974'647.80

5'974'647.80

62'500

5'183'800

1'071'900

496'500

741'500

668'915.40

5'974'647.80

5'305'732.40

560'034.69

460'637.95

3'878'416.55

568'940.86

703'896.64

1'222'931.44

83'806.70

301'040.20

318'700

1'148'900

98'200

443'974.25

1'900.00

85'947.68

250'100

1'081'873.31

35'539.00

207'495.34

884'200

173'800

402'035.75

1'039'578.80

5'246'300

5'246'300

3'309'800

562'000

614'500

62'900

495'100

2'000

69'300

130'700

9

8

7

6

5

4

3

1

0

Total

999.9120 Ertragsüberschuss

Ergebnis

Total

FINANZEN UND STEUERN

VOLKSWIRTSCHAFT

UMWELT UND RAUMORDNUNG

VERKEHR

SOZIALE WOHLFAHRT

GESUNDHEIT

KULTUR UND FREIZEIT

RECHTSSCHUTZ UND SICHERHEIT

BEHÖRDEN UND ALLG. VERWALTUNG

Laufende Rechnung

3. Zusammenzug nach Aufgabenbereichen VORANSCHLAG 2015 Aufwand Ertrag

202'331.04

RECHNUNG 2014 Ertrag

Aufwand

Gemeinde Weiach

5'489'829.28

230'607.40

5'259'221.88

769'862.42

537'956.70

781'873.32

313'438.08

1'084'565.29

218'680.05

123'113.00

222'398.11

1'207'334.91

Aufwand

5'489'829.28

5'489'829.28

3'199'510.10

642'703.54

637'663.96

71'815.15

638'127.80

2'170.00

29'670.20

268'168.53

RECHNUNG 2015 Ertrag

33

5'456.20

960.00

1'909.00

8'328.00

0.00

10'515.50

5'370.00

4'988.50

72'144.95

171.10

0.00

29'889.88

18'885.80

0.00

3'788.55

85'711.39

120.00

2'540.78

35'539.00

0.00

684.45

207'495.34

336'445.00

760'486.39

63'414.75

356.00

151'500.60

15'897.10

0.00

42'064.35

1'700.00

402'035.75

1'039'578.80

32'726.70

Rechnung 2014 Ertrag

Aufwand

Gemeinde Weiach

0

69'800

5'800

6'200

5'000

97'900

250'100

19'200

42'900

34'100

5'600

6'500

0

593'500

151'200

31'200

884'200

Aufwand

0

9'000

800

500

2'000

17'000

69'300

67'200

2'000

0

0

300

0

61'200

0

0

130'700

Voranschlag 2015 Ertrag

150

140

120

110

101

100

1

094

093

092

091

090

030

020

012

011

0

Militär

Feuerwehr und Feuerpolizei

Rechtssprechung

Polizei

Vermessung

Rechtspflege

RECHTSSCHUTZ UND SICHERHEIT

Baumgartner-Jucker Haus

Gemeindesaal Hofwies

Gemeindehaus

Altes Gemeindehaus

Verwaltungsliegenschaften

Leistungen für Pensionierte

Gemeindeverwaltung

Exekutive

Legislative

BEHÖRDEN UND ALLG. VERWALTUNG

Laufende Rechnung (nach Dienstbereichen)

R E C H N U N G 2015

0.00

61'155.60

5'449.30

6'171.20

15'343.70

102'245.76

222'398.11

17'269.70

26'823.10

28'090.01

3'648.35

8'379.85

0.00

888'192.45

197'449.85

37'481.60

1'207'334.91

Aufwand

0.00

4'560.00

3'510.00

720.00

2'071.20

18'809.00

29'670.20

67'469.05

4'675.00

0.00

0.00

136.00

0.00

195'285.83

602.65

0.00

268'168.53

Rechnung 2015 Ertrag

34

0.00

0.00

4'296.00

0.00

202'331.04

2'355.60

0.00

27'730.33

0.00

0.00

12'854.32

7'086.89

1'900.00

14'817.80

0.00

0.00

100.00

64'639.30

0.00

30'445.23

0.00

1'900.00

85'947.68

12'520.05

0.00

752.60

0.00

0.00

27'841.30

111'433.20

Rechnung 2014 Ertrag

Aufwand

Gemeinde Weiach

4'500

2'300

6'000

66'000

5'000

90'000

173'800

4'000

34'100

25'000

100

35'000

98'200

800

64'600

Aufwand

0

0

0

0

0

0

0

0

0

2'000

0

0

2'000

0

40'000

Voranschlag 2015 Ertrag

490

470

450

445

440

415

4

340

330

320

310

300

3

161

160

Gesundheitswesen Übriges

Lebensmittelkontrolle

Krankheitsbekämpfung

Pflegefinanzierung amulante Krankenpflege (Spitex)

Ambulante Krankenpflege

Pflegefinanzierung Alters- und Pflegeheime

GESUNDHEIT

Sport

Parkanlagen, Wanderwege

Massenmedien

Denkmalpflege, Heimatschutz

Kulturförderung

KULTUR UND FREIZEIT

Ziviles Gemeindeführungsorgan ZGO

Zivilschutz

Laufende Rechnung (nach Dienstbereichen)

R E C H N U N G 2015

4'612.00

1'727.50

7'875.95

41'340.00

3'416.20

159'708.40

218'680.05

11'545.00

36'101.45

47'247.00

150.00

28'069.55

123'113.00

872.95

31'159.60

Aufwand

0.00

0.00

0.00

0.00

0.00

0.00

0.00

0.00

0.00

2'170.00

0.00

0.00

2'170.00

0.00

0.00

Rechnung 2015 Ertrag

35

0.00

568'940.86

0.00

127'693.81

280'519.00

703'896.64

5'515.58

127'693.81

265'255.62

0.00

0.00

71'671.00

136'192.85

375'621.10

83'806.70

3'458.00

0.00

229'369.20

0.00

4'000.00

83'806.70

19'962.00

152'763.86

301'040.20

160'555.95

386'131.00

808.35

59'379.00

57'185.55

47'959.10

5'605.00

10'913.30

58'013.10

443'974.25

1'081'873.31

47'299.40

Rechnung 2014 Ertrag

Aufwand

Gemeinde Weiach

273'300

158'800

18'800

741'500

86'100

232'600

318'700

47'100

106'500

200

380'000

6'000

6'000

198'900

298'800

97'000

8'400

1'148'900

Aufwand

284'800

158'800

0

614'500

0

62'900

62'900

0

80'000

0

168'800

3'600

0

10'000

128'200

97'000

7'500

495'100

Voranschlag 2015 Ertrag

710

701

700

7

650

620

6

589

588

581

580

570

550

540

530

520

500

5

Abwasserbeseitigung

Wasserwerk

Wasserversorgung

UMWELT UND RAUMORDNUNG

Regionalverkehr

Gemeindestrassen

VERKEHR

Soziale Wohlfahrt Übriges

Asylbewerberbetreuung

Freiwillige wirtsch. Hilfe

Gesetzliche wirtsch. Hilfe

Altersheime

Invalidität

Jugendschutz

Zusatzleistungen zur AHV/IV

Krankenversicherung

Sozialversicherung Allgemeines

SOZIALE WOHLFAHRT

Laufende Rechnung (nach Dienstbereichen)

R E C H N U N G 2015

294'404.05

161'113.73

3'921.00

781'873.32

70'445.00

242'993.08

313'438.08

38'312.65

68'971.85

0.00

364'086.39

0.00

6'000.00

123'678.10

419'494.75

54'058.40

9'963.15

1'084'565.29

Aufwand

313'578.80

161'113.73

0.00

637'663.96

0.00

71'815.15

71'815.15

22'424.80

82'286.50

0.00

271'673.55

3'458.00

0.00

0.00

196'303.35

53'905.60

8'076.00

638'127.80

Rechnung 2015 Ertrag

36

181'721.40

3'878'416.55

1'230'357.80

815'725.00

418.40

1'222'931.44

31'766.05

450'688.00

0.00

110.60

2'329.30

181'721.40

560'034.69

460'637.95

83'086.30

0.00

23'805.30

1'496.20

1'086.90

27'820.93

13'500.00

0.00

14'554.22

11'656.50

0.00

12'865.86

0.00

1'278.80

52'759.59

0.00

158'362.35

158'362.35

281'616.39

0.00

15'263.38

263'434.55

Rechnung 2014 Ertrag

Aufwand

Gemeinde Weiach

0

444'300

21'000

1'071'900

181'200

1'500

11'700

2'000

297'000

3'100

496'500

4'700

35'700

16'300

10'000

41'500

170'900

11'500

Aufwand

600

812'500

1'149'500

3'309'800

181'200

84'000

13'500

0

283'000

300

562'000

0

0

0

0

0

170'900

0

Voranschlag 2015 Ertrag

930

920

900

9

863

840

820

818

810

800

8

790

780

770

750

740

720

711

Einnahmenanteile

Finanzausgleich

Gemeindesteuern

FINANZEN UND STEUERN

Zentrale Heizanlage & Wärmeverbund

Beiträge Industrie, Gewerbe, Handel

Jagd- und Fischerei

Forstwirtschaft allgemeines

Forstwesen

Landwirtschaft

VOLKSWIRTSCHAFT

Raumordnung

Übriger Umweltschutz

Naturschutz

Gewässerunterhalt u. Verbauung

Friedhof und Bestattung

Abfallbeseitigung

Kläranlage

Laufende Rechnung (nach Dienstbereichen)

R E C H N U N G 2015

0.00

444'276.00

32'461.35

769'862.42

215'666.50

1'498.90

11'656.50

426.10

306'379.40

2'329.30

537'956.70

10'395.90

37'040.85

23'094.75

4'852.00

65'368.85

162'137.44

19'544.75

Aufwand

562.30

812'572.00

1'099'937.40

3'199'510.10

215'666.50

65'500.65

13'500.00

0.00

347'595.79

440.60

642'703.54

0.00

464.00

0.00

0.00

0.00

162'137.43

370.00

Rechnung 2015 Ertrag

37

14'800.00

1'056'532.80

151'215.53

0.00

191'724.75

243'099.98

668'915.40

5'974'647.80

609'367.02

305'652.66

5'305'732.40

Rechnung 2014 Ertrag

Aufwand

Gemeinde Weiach

62'500

5'183'800

378'000

180'600

0

48'000

Aufwand

5'246'300

154'900

862'500

0

329'800

Voranschlag 2015 Ertrag

990

942

941

940

Total Aufwand Total Ertrag Ertragsüberschuss

Abschreibungen

Grundeigentum Finanzvermögen

Buchgewinne und Buchverluste

Kapitaldienst

Laufende Rechnung (nach Dienstbereichen)

R E C H N U N G 2015

230'607.40

5'259'221.88

210'853.99

61'104.90

0.00

21'166.18

Aufwand

5'489'829.28

42'751.35

1'047'230.95

0.00

196'456.10

Rechnung 2015 Ertrag

Gemeinde 8187

Weiach

Aktivierung / Passivierung IR 2015 Tiefbauten

090 1143.01

5030.04

1146.01

092 5060

1162.54

160 5620

1141.01

620 5010.10

Verwaltungsliegenschaften Sanierung Holzschopf/Neubau Werkgebäude

821'192.09 821'192.09

999.6900

22'032.75

999.6900

4'220.55

999.6900

501.10

999.6900

Neues Gemeindehaus Installation Anschluss WVB Zivilschutz Beitrag Sicherheitszweckverband Glattfelden-Stadel-Weiach Gemeindestrasseen Belagserneuerungen Allgemein

501.10 1141.51

701

Wasserverk

5010.06

Sanierung Pumpwerk

5010.21

Leitung Kaiserstuhlerstrasse

5010.22

Regionaler Netzverbund

6100.01

Wasseranschlussgebühren

6'880.05

999.6900

194'590.50

999.6900

16'637.60

999.6900

396'773.00

999.5900

-178'664.85 1141.52

710

Abwasserbeseitigung

5010.10

Sanierung Kanalnetz div.

86'227.05

999.6900

5010.23

Ersatz Leitungsteilstück Bahndamm/Perimeter

2'824.10

999.6900

6100.01

Kanalisationsanschlussgebühren

488'336.00

999.5900

-399'284.85 1141.52

711 5010.01 5011 6611.02

1141.01

750 5010.03

1141.61

863

Kläranlage Anschlussleitung Kläranlage Hohentengen ARA Im Sädel, Umnutzung Staatsbeitrag Einkauf ARA Hohentengen

-15'000.00 1'081.05

999.6900 999.6900

10'000.00 -23'918.95

999.5900

13'668.95

999.6900

25'515.00

999.6900

-13'408.65 38'923.65

999.5900

Gewässerunterhalt u. Verbauung Konzept Arealschutz Rihofweg Zentrale Heizanlage WVB

5060.02

Sanierung Heizzentrale

6100.01

Anschlussgebühren WVB

Total Aktivierungen / Passivierungen

298'670.44

38

39

41

42

43

44

45

46

47

48

49