Fragen und Antworten zur Ausschreibung

Fragen und Antworten zur Ausschreibung POP-Dioxin-Datenbank des Bundes und der Länder - Schnittstelle zur Datenübertragung für Daten der Lebensmittel...
Author: Sofia Roth
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Fragen und Antworten zur Ausschreibung

POP-Dioxin-Datenbank des Bundes und der Länder - Schnittstelle zur Datenübertragung für Daten der Lebensmittelüberwachung Projektnummer: 62300 Aktenzeichen: 93 504-3/2

Stand: 29.11.2015, 10:53 Uhr

1. Frage: 1 Verstehe ich die Ausschreibung richtig, dass 1.1 die Importschnittstelle für die Dioxin-Datenbank zu erstellen ist, 1.2 für die Dioxin-Datenbank als Datenspeicher eine Oracle-Datenbank im Einsatz ist, 1.3 UBA-DB als Synonym für Dioxin-Datenbank genutzt wird (z. B. unter „3.1 Definition der Inhalte einer XML-Schnittstelle“ S. 9 „Daten nach Selektion aus der BVL-Datenbank und vor Import in UBA-DB“), 1.4 die Schnittstellenanwendung als WEB-ACCESS-Anwendung realisiert werden soll? Antwort UBA: Das ist korrekt. Zu 1.4: Wir benötigen eine Webanwendung, die Daten in eine Access-Umgebung importiert.

2. Frage: 2 Gehe ich recht in der Annahme, dass unter „3.2 Entwicklung der Schnittstelle als Online–Tool“ mit 2.1 „System“ die Schnittstellenanwendung inklusive Tabellen für Metadaten, Vorgabe-Katalogen etc. gemeint ist, 2.2 „Backend“ eine eigene (ACCESS-)Anwendung zur Administration und Konfiguration der Metadaten, Vorgabe-Kataloge etc. gemeint ist? Antwort UBA: Das ist korrekt.

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3. Frage: 3 Verstehe ich die "Mindestanforderungen an den Bewerber oder Bieter" unter "5. Eignungs- und Zuschlagskriterien" richtig, wenn ich davon ausgehe, dass 3.1 "Kenntnisse von (...) MS-Access Datenbankmanagementsystemen" notwendig sind, da 3.1.1 die Administrations- und Schnittstellenanwendung als (WEB-)ACCESSAnwendungen zu erstellen sind, 3.1.2 die Speicherung der Metadaten, Vorgabe-Kataloge etc. in einer ACCESSDatenbank zu erfolgen hat, 3.2 die "Aktualisierung der Kataloge in der Dioxin –DB" in Java programmiert werden soll, 3.3 diese technischen Vorgaben für die Programmierung fest vorgegeben sind und nicht im DV-Konzept durch andere (eventuell performantere) Techniken ersetzt Antwort UBA: Es gibt keine technischen Vorgaben zur Realisierung außer, dass die zu erstellende Anwendung im Web erreichbar sein soll.

4. Frage: Zum Abschnitt 3.2 Entwicklung der Schnittstelle als Online–Tool: Beziehen sich die Anforderungen in dem Abschnitt 3.2 ausschließlich auf den Import von Daten, also nicht das Editieren von Daten, die bereits in der Datenbank abgelegt sind? Antwort UBA: Daten, die bereits in der Datenbank hinterlegt sind, sind von den Anforderungen ausgenommen. 5. Frage: „Ein autorisierter Fachbearbeiter soll sich online anmelden können und anschließend die Möglichkeit besitzen, Datenextrakte zu erstellen, zu löschen und zu überarbeiten.“ Sollen Authentifizierung und Autorisierung im Schnittstellen-Tool implementiert werden oder ist bestehende Infrastruktur zu nutzen? Antwort UBA: Es kann eine neue Benutzeradministration implementiert werden.

6. Frage: „Zudem sollen festgelegte Kataloge (Nachschlagetabellen) für Daten, die nur bestimmte Ausprägungen annehmen, angelegt und verändert werden können.“ Sind die hier genannten Kataloge andere als die in Abschnitt 3.3 genannten? Antwort UBA: Nein, gemeint sind Dropdown-Auswahllisten für Werte wie True/False oder 0 bis 10. Seite 2 von 11

7. Frage: Sollen tatsächlich Kataloge angelegt und verändert werden oder nur Katalogeinträge? Antwort UBA: Nur Katalogeinträge. 8. Frage: „Die Rechte dafür sind im System hinterlegt und können in der Verwaltungsoberfläche (Backend) von Administratoren verändert werden. Das gesamte Backend soll dabei eine hohe Benutzer- und Verwaltungsfreundlichkeit aufweisen.“ Bedeutet „die Rechte dafür sind im System hinterlegt“ eine entsprechende Benutzerverwaltung ist vorhanden oder soll die UBA-Schnittstelle eine eigene Benutzerverwaltung implementieren? Antwort UBA: Siehe oben. Eigene Benutzerverwaltung. 9. Frage: Welche Funktionen sind für das Backend zu implementieren? Antwort UBA: Schreibrecht in der ORACLE-Datenbank. 10. Frage: „In das editierte Merkmal dürfen nur erlaubte Einträge eingeben werden, daher sind Standardtextkataloge, Einheitenkataloge sowie Qualitätssicherungsmechanismen zu etablieren. Vor dem Abspeichern eines Eintrages werden die für das Kompartiment Lebensmittel vorgesehenen weiteren automatischen Qualitätsprüfungen durchgeführt. Welche Qualitätssicherungsmechanismen und Funktionen zur Qualitätsprüfung sind zu implementieren? Antwort UBA: XML-Validierung ist zu implementieren. Die Regeln gibt UBA vor. Es werden wenige Regeln für Pflichtfelder vorgegeben (z.B. „not null“) 11. Frage: Abschnitt 3.3 Aktualisierung der Kataloge in der Dioxin -DB mit den ADV-Katalogen des BVL „Vom AN ist eine Routine zu entwickeln, die eine Aktualisierung der Kataloge ermöglicht.“ Wir gehen davon aus, dass die ADV-Kataloge führend sind. Ist dies korrekt? Antwort UBA: Das ist korrekt. 12. Frage: Sollen bei der Aktualisierung alle Einträge aus den ADV-Katalogen in die Dioxin-DB übernommen werden? Antwort UBA: Nein.

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13. Frage: Sollen Katalog-Einträge in der Dioxin-DB, die nicht im entsprechenden ADV-Katalog vorhanden sind, erhalten bleiben? Anmerkung: Diese könnten aus anderen Tabellen referenziert werden. Antwort UBA: Es ist eine Historie vorzusehen. Dies ließe sich mit einer Hilfsspalte, in der die alte ID mitgeführt wird realisieren. 14. Frage: Verstehe ich die Antwort auf die Frage „Welche Funktionen sind für das Backend zu implementieren?“ richtig, wenn ich davon ausgehe, dass in der AdministartionsAnwendung eine Funktion zu realisieren ist, mit der die in der ACCESS-Datenbank aufbereiteten Daten über ODBC in die Dioxin-Datenbank (Oracle) eingefügt werden? Antwort UBA: Die Access-Datenbank des BVL, deren Daten aufbereitet und importiert werden sollen, ist mit der ORACLE-DB verbunden. Es ist keine Anwendung zu realisieren, die sich dieser Schnittstelle annimmt. Die vorhandene XML-Kompatibilität von Access (ab Version 2003) könnte zu diesem Zweck genutzt werden.

15. Frage: Ist der Import zunächst in eine ACCESS-Umgebung (ACCESS-Datenbank) und anschließende Übertragung in die Dioxin-Datenbank (Oracle DBMS) zwingende Vorgabe? - Wenn ja, warum: - um Importdaten von den Daten der Dioxin-Datenbank zu trennen (ACCESS als StagingAerea), - auf die Dioxin-Datenbank darf ausschließlich über ODBC zugegriffen werden, - andere Gründe Antwort UBA: Nein. Die Access-Schnittstelle ist der Endpunkt. Die Übertragung in die ORACLE-DB erfolgt automatisiert. ▪für ACCESS gibt es bereits Mapping-Funktionen, die in die neue Anwendung eingebunden und damit weiter verwendet werden sollen, ▪Anwendungsoberfläche soll wie MS Office aussehen, ▪ACCESS ist bevorzugte Entwicklungsumgebung, ▪...? Antwort UBA: Gewünscht ist eine eigenständige Anwendung, die vorzugsweise über den Browser gestartet werden kann.

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16. Frage: Wenn es keine technischen Vorgaben für die Realisierung gibt, kann ich dann davon ausgehen, dass - sowohl die Schnittstellen- als auch die Administrationsanwendung auch in PL/ SQL, HTML/ CSS und Javaskript realisiert werden kann Antwort UBA: Ja.

- Werkzeuge der Firma Oracle zum Einsatz kommen dürfen, Antwort UBA: Ja.

- Web-/ Browser-Anwendungen ohne Einsatz von ACCESS ebenfalls zulässig sind. Antwort UBA: Ja.

- die Ladezone (Staging-Aerea) für den Import auch in einer Oracle-Datenbank beheimatet sein kann? Antwort UBA: Ja.

17. Frage: Laut Vergabeunterlagen ist eine Beteiligung von Unterauftragnehmern möglich. Haben Sie hierfür Vorgaben bzgl. der Herkunft der Unterauftragnehmer (nur Deutschland oder auch europaweit)? Antwort UBA: Nein, es liegt nicht in unserer Absicht den Markt bezüglich der Herkunft etwaiger Unterauftragnehmer einzuschränken. 18. Frage: Wir sind bzgl. der Darstellung des Angebotes unschlüssig, wie ausführlich dieses dargestellt sein soll. Sie fordern: a. einen Angebotspreis (inkl. Aufschlüsselung der Kosten) Antwort UBA: Damit ist gemeint, dass wir nachvollziehen möchten, wie sich der Angebotspreis zusammensetzt (d.h. unter Angabe des Berechnungsweges wie z.B. veranschlagte Bearbeitungszeit je Arbeitspaket * Tagessatz * X % Umsatzsteuer, evtl. Reisekosten, Sachkosten, usw.).

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b. Personalprofile: gibt es hier eine Mindest- oder Maximalanzahl der angebotenen Profile? Antwort UBA: Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Personalprofile der Person(en) bei, die für die Bearbeitung der jeweiligen (Teil-) Leistung vorgesehen ist/sind. c. „Nachvollziehbare Ausführungen im Angebot in Bezug auf die auf Seite 12 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kriterien (der Bewertungsmatrix).“ Gehen wir recht in der Annahme, dass Sie hier eine ausführliche Beantwortung der Punkte 1. bis 2.4.1 erwarten? Antwort UBA: Das ist korrekt. 19. Frage: Können wir richtigerweise davon ausgehen, dass die Haftungsregelung unter Nr. 14 EVB-IT Erstellungs-AGB für alle Schadensersatzansprüche gilt und keine andere Haftungsvereinbarung geschlossen wird? Antwort UBA: Das ist korrekt. 20. Frage: Gehen wir Recht in der Annahme, dass die die Angebotsstruktur von den auf Seite 12 in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kriterien (der Bewertungsmatrix) abweichen darf, solange die Bewertungskriterien ausführlich beantwortet sind? Antwort UBA: Das ist korrekt. 21. Frage: Gehe ich recht in der Annahme, dass pro Pflegecyclus Daten im XML-Format mit bestehenden Modulen aus der BLV-Datenbank exportiert werden und diese in das Online-Tool zur Bearbeitung (bzw. Selektion für die DioxinDB) importiert werden sollen? D.h. der Export der BLV-Daten ist nicht Bestandteil des Projektes. Antwort UBA: Das ist korrekt. 22. Frage: Sollen die Daten von mehreren Bearbeitern gleichzeitig bearbeitet werden können? Antwort UBA: Nein. Es sollen keine parallelen Sessions erlaubt sein. 23. Frage: Kann man davon ausgehen, dass das Online-Tool nicht wesentlich mehr Funktionalität bereitstellen muss als der bestehende Access-Client? (bezieht sich auf LB Pkt 1.2 und 2.) Antwort UBA: Das Online-Tool soll die Validierung der Daten unterstützen, dies ist im Access-Client nicht gegeben.

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24. Frage: LB Pkt 3.2: „Ein Bearbeiter soll die Möglichkeit besitzen, seine Änderungen bereits vor der Veröffentlichung nach dem WYSIWYG-Prinzip (..) überprüfen zu können.“ Können die Daten im XML-Format angezeigt werden? Antwort UBA: Es sollen nur Fehler vor dem Import angezeigt werden mit Angabe der Zeilennummer. 25. Frage: Wann ist mit einer Auftragserteilung zu rechnen? Ist es akzeptabel, den Projektstart – bedingt durch die Weihnachtsferien und den Jahreswechsel – für Mitte Januar 2016 und eine Projektabgabe für Mitte April 2016 anzusetzen? Antwort UBA: Das ist möglich. 26. Frage: Sie benötigen eine webbasierte Lösung für den Import von Daten, die Bearbeitung dieser Daten und die abschließende Speicherung. Technische Anforderungen an die Umsetzung sind nicht gegeben. Es kann frei gewählt werden, welche Programmiersprache und welche Speicherlösung / Datenbank für das Tools zum Einsatz kommt. Antwort UBA: Für die Speicherung ist unsere Datenbank (ORACLE 11g) bzw. der Access-Client, der an die ORACLE-DB angebunden ist und XML unterstützt, vorgesehen. 27. Frage: Die Daten für den XML-Import stammen aus einer Access-Datenbank des BVL. Die XMLDatei wird nach Vorgaben der Definition (Schritt 1 des Auftrages) durch einen Mitarbeiter erstellt und anschließend in das Tool importiert. Antwort UBA: Nein. Das BVL hat die Daten in einer eigenen Datenbank vorliegen und exportiert die Quelldateien im AVVDüb-Format (ASCII), dies ist das Ausgangsformat. 28. Frage: Die Daten der Lebensmittelüberwachung werden nach der Bearbeitung und Freigabe wieder in eine Access-Datenbank importiert, von der sie automatisch in der Dioxin-DB (Oracle) gespeichert werden. Antwort UBA: Richtig. 29. Frage: Welche Daten liegen in welcher Datenbank und sollen von dem Tool verarbeitet werden? a. Daten aus der Lebensmittelüberwachung liegen in einer Access DB des BVL und werden via XML importiert Antwort UBA: Die XML-Schnittstelle ist noch nicht realisiert.

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b. Katalogdaten liegen in der Dioxin-DB (Oracle) und können über das Tool bearbeitet und erstellt werden Antwort UBA: Richtig. 30. Frage: Können wir den Großteil der Leistung von unserem Standort erbringen? Antwort UBA: Ja. 31. Frage: Unter „2 Fachliche Anforderungen“ werden Forderungen für die Schnittstelle definiert, die a) Metadaten erfordern, deren derzeitiger „... Umfang … sich aus der Anlage „DXNParameter“ ableiten“ lässt; b) sich auf Kataloge in der Dioxin-Datenbank beziehen, deren Definitionen „... in der Anlage „Kataloge“ hinterlegt“ sind. Können Sie diese Anlagen bitte nachreichen, da sie sich nicht in den Ausschreibungsunterlagen befinden? Antwort UBA: Die Unterlagen sind einsehbar unter der Internetadresse: http://www.dioxindb.de/f_daten_db2.html 32. Frage: Verstehe ich den geplanten Prozessablauf beschrieben unter „3 Technische Anforderungen“ richtig, wenn ich davon ausgehe, dass der Fachbearbeiter des BVL die Schnittstellenanwendung aufruft und darin folgende Tätigkeiten durchführen kann a) neue Daten an Dioxin-Datenbank übertragen ➢die zu übertragenden Daten auswählen, ➢das Mapping für die Dioxin-Datenbank durchführen lassen und sich das Ergebnis ansehen, ➢ggf. die Daten korrigieren, ➢für den Import freigeben und damit die – bereits vorhandene – Übertragung an die Oracle-Datenbank anstoßen.

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b) neue Daten an UBA-Sammelstelle übertragen ➢die zu übertragenden Daten auswählen, ➢diese als XML-Datei gemäß dem zu definierenden XML-Schema an die UBASammelstelle schicken, wo diese dann für andere Zielanwendungen zur Verfügung stehen. c) als XML-Datei vorliegende Datenextrakte bearbeiten ➢einlesen und ändern ➢anschließend entweder Aktionen unter 8.1 oder 8.2 durchführen oder ➢XML-Datei löschen. Antwort UBA: Die Daten sollen nach erfolgter Validierung über die Anwendung oder über eine automatisierte Übergabe an den Access-Client ohne Zutun des UBA importiert werden können. 33. Frage: Soll die Anzeige „nach dem WYSIWYG-Prinzip“ erfolgen im Format ▪ „SH_Import_Ergebnisse.txt“ bzw. „SH_Import_Stamm.txt“ (s. Anlage 5), ▪ im XML-Format (gemäß des zu definierenden XML-Schema)? Antwort UBA: Es ist lediglich erforderlich, dass Importfehler und Inkompatibilitäten an der Oberfläche angezeigt werden, mit Fehlerbeschreibung und Angabe der Zeilen-Nr. des Importformats. 34. Frage: Unter 3.2 Entwicklung der Schnittstelle als Online–Tool findet sich die Forderung, dass, die „... Messwertbearbeitung im Rahmen der Pflege ... durch Editierung der entsprechenden Proben erfolgen ( soll) ...“. Handelt es ich hierbei um Pflege ▪ der BVL-Datenbank (Änderung der BVL-Daten) ▪ der Schnittstelle (keine Änderung der BVL-Daten)? Antwort UBA: Ja

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35. Frage: Gehe ich recht in der Annahme, dass die unter „3.3 Aktualisierung der Kataloge in der Dioxin -DB mit den ADV-Katalogen des BVL“ beschriebenen Kataloge nicht in der BVL(ACCESS-)Datenbank liegen? Antwort UBA: Ja 36. Frage: In welcher Form liegen die Kataloge vor (Textdateien, EXCEL-Dateien, ...)? Antwort UBA: ASCII-Dateien 36. Frage: Was genau ist mit „Evaluierung der wesentlichen Arbeitsprozesse mit AG“ unter 2.3.5 gemeint? Um welche Arbeitsprozesse handelt es sich? Antwort UBA: Der Importprozess des BVL wird in aus Sicht des Bearbeiter-Workflows nähergebracht. 37. Frage: Zum Punkt 2.4: Ist es richtig, dass außer dem Benutzerhandbuch (Punkt 4 der Leistungsbeschreibung) keine Dokumentation gefordert ist? Auf was bezieht sich „Präsentation“? Antwort UBA: Präsentation der Ergebnisse in einem Abnahmeworkshop. 38. Frage: Zum Punkt 2.4: Ist es richtig, dass außer dem Benutzerhandbuch (Punkt 4 der Leistungsbeschreibung) keine weitere (z.B. technische) Dokumentation gefordert ist? Antwort UBA: Das ist korrekt, neben dem Benutzerhandbuch ist keine weitere Dokumentation erforderlich. 39. Frage: Sie fordern in der Bewertungsmatrix zu Punkt 2.4 die Erstellung eines Benutzerhandbuches und die Präsentation dazu in einem Abnahmeworkshop. Wie soll die Bewertung zu diesem Punkt im Vorfeld bewertet werden? Das Erstellen des Benutzerhandbuches kann ja erst nach Beauftragung und Lieferung der Schnittstelle geleistet werden? Antwort UBA: Gemäß Tz. 2.4 der Bewertungsmatrix bewerten wir „Ausführungen zur Art und Weise der Dokumentation sowie Umfang“. Die Erstellung eines Benutzerhandbuches sowie die Präsentation und somit einen Teil der Leistungserbringung verlangen wir dem Wortlaut nach im Rahmen der Angebotsabgabe ausdrücklich nicht. Die Bewertung zu diesem Punkt erfolgt auf Grundlage der Ausführungen im Angebot zur Art und Weise der vom Bieter angedachten Dokumentation sowie ihres Umfangs. Seite 10 von 11

40. Frage: Könnten Sie mir ggf. noch die Frage nach der Gewährleistung beantworten. IM Dokument „62300 - POP-Dioxin-Datenbank 03 - EVB_IT_Erstellungsvertrag“ wurde diese gestrichen. Welche Fristen sollen nun gehalten bzw. angeboten werden? Antwort UBA: Die Streichung des Abschnittes im EVB-IT-Vertrag bedeutet keineswegs, dass wir auf eine diesbezügliche Regelung verzichten, sondern vielmehr, dass keine von den EVB-IT-AGB abweichenden Regelungen Vertragsinhalt werden sollen. Daher gelten uneingeschränkt die diesbezüglichen Regelungen der EVB-IT Erstellungs-AGB. 41. Frage: Wir verstehen das Projekt als eine Werkleistung zum Festpreis. Die Regelung im EVB-IT Erstellungsvertrag unter Ziffer 10 „Regelung zu Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Hotline und Teleservices“ kommen daher nicht zum Tragen. Ist diese Annahme korrekt? Wenn nein, bitten wir um Erklärung, wofür die Regelung unter Ziffer 10.1 und 10.2 im EVB-IT Erstellungsvertrag benötigt werden. Antwort UBA: Bei der Leistung handelt es sich auch aus unserer Sicht um eine Werkleistung zum Festpreis (Marktpreis gem. § 4 VO PR 30/53). Die unter Nr. 10.1 und 10.2. des EVB-IT-Erstellungsvertrages dargelegten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten beziehen sich auf die unter Nr. 12.10 der EVB-IT-Erstellungs AGB aufgeführten Regelungen zur Gewährleistung im Bereich von Sach- und Rechtsmängeln. In diesem Zusammenhang bitten wir zu berücksichtigen, dass die unter Nr. 10.1 dargelegten Zeiten innerhalb der unter 10.2 aufgeführten Zeiten zu erbringen sind, es sich also bei den Reaktions- und Wiederherstellungszeit nicht um Zeitstunden handelt (vgl. Begriffsbestimmungen am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB). Bei einer vereinbarten Reaktionszeit von 24 Servicestunden, blieben dem zukünftigen Auftragnehmer demnach 4 Zeittage, um auf den gemeldeten Mangel zu reagieren.

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