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zu Rostock Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer zu Rostock IHK-Region: Kreisfreie Hansestadt Rostock sowie Landkreise Rostock und Vorpommern-...
Author: Karin Geier
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zu Rostock

Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer zu Rostock IHK-Region: Kreisfreie Hansestadt Rostock sowie Landkreise Rostock und Vorpommern-Rügen

www.rostock.ihk24.de

27. JAHRGANG · JANUAR/FEBRUAR · Heft 1/2016

Oktober 2016

TTIP – Chance oder Risiko? ABGELEHNT: IHK gegen Tourismusabgabe

VORGESTELLT: Die neue Bäderregelung

ENTDECKT: Versteckte Regionale Champions

Mein Chef investiert in die Zukunft. Auch in meine. Verantwortung neu denken – mit einer modernen bAV der Allianz.

Agnes Reczko, Dipl.-Ing. Elektrotechnik MBtech Group GmbH & Co. KGaA

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VORWORT

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, mit Schwung hat das neue Jahr begonnen – stets das Ziel vor Augen. 2016 ist ein richtungweisendes Jahr: Es gilt, die Landespolitik für wirtschaftliche Themen zu gewinnen, die Infrastruktur mit Verstand, den nötigen Mitteln und technischen Möglichkeiten auszubauen. Industrie 4.0 braucht Unterstützung und angemessene Rahmenbedingungen, damit wir als Region nicht abgehängt werden. Es gab mal einen unschlagbaren Ausnahmeschwimmer, der alles gewann: Meisterschaften, Pokale und Rekorde. Eines Tages verlangte der Verband von dem Schwimmer, dass er bei Wettbewerben auch eine dünne Weste tragen müsste. Er gewann nicht mehr jedes Finale, jedoch der Verband verlangte von dem Schwimmer, dass er auch eine leichte kurze Hose tragen müsste. Er gewann ab dann kaum noch Meisterschaften. Der Verband wollte aber, dass der Schwimmer noch einen kleinen Rucksack beim Schwimmen tragen müsste. Ab diesem Zeitpunkt gewann der Meister-Schwimmer keine Wettbewerbe mehr, er wäre sogar beinahe beim Training ertrunken. Der Verband beriet sich, wie man den Ex-Meister-Schwimmer unterstützen könnte: Es wurde ein Programm entwickelt, um den Schwimmer zurück zur alten Leistung zu bringen Es gab subventionierte Power-Riegel, subventionierte Trainingslager, teure Trainer. Alles sehr kosten­ intensive Maßnahmen, um zurück zur alten Stärke zu kommen, jedoch es gelang nicht. Niemand kam auf den Gedanken, den Schwimmer von seinem Ballast zu befreien. WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

Das ist in der Wirtschaft nicht anders. Jede kleine bürokratische Bürde, die für sich als klein und unbedeutend eingestuft wird, hemmt den Unternehmer genau wie den Schwimmer. Wir brauchen nicht Subventionen und Hilfsprogramme, sondern echte Entlastung bei der Bürokratie, nicht leere Versprechungen und Lippen-Bekenntnisse. Wir brauchen pragmatische und lebensnahe Wirtschaftspolitik, damit unsere Region auch um Medaillen kämpfen kann. Die Politiker sollten sich immer fragen, ob bürokratische Hürden wirklich nötig sind. Überall in Behörden und Verwaltung ist zu hören „Wir machen nur unseren Job.“ Es gibt Vorschriften, Verordnungen und Gesetze in Hülle und Fülle, da blickt weder Wirtschaft noch Verwaltung durch, aber aufräumen will auch keiner. Dann doch lieber Trainingslager und Trainer und Power-Riegel statt den Schwimmer von seinem Ballast zu befreien? So kann Leistung nicht gelingen. Das lenkt ab vom Kerngeschäft und schreckt ab. Nicht die Fachkräfte gehen uns aus, uns gehen die Unternehmer aus. Allein in Mecklenburg-Vorpommern stehen bis 2025 nach IHK-Einschätzung landesweit rund 23.000 Betriebe zur Nachfolge an. Doch wer will sich als angehender Unternehmer mit soviel Ballast beladen? Wir müssen uns gemeinsam um ein besseres Image des Unternehmertums bemühen, es muss wieder hipp sein, Unternehmer zu sein. Wir dürfen nicht müde werden, an besseren Bedingungen zu arbeiten und politisch dafür zu kämpfen. Ein guter Ansatz etwa wäre die Anwendung des Prinzips „One in, one out“. Das bedeutet, wenn eine neue Regelung getroffen wird, ein neues

Foto: veldemanphoto

Mit „One in, one out“ die Leistung steigern

Gesetz, muss ein anderes dafür raus. Nur so behalten wir alle den Überblick und ertrinken nicht im Papier- und Paragraphendschungel. Die Politik fordert, dass die Wirtschaft konkrete Beispiele nennt, wo Bürokratie abzubauen ist. Hier freue ich mich auf Ihre Anregungen, liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, wo Bürokratie für Sie im Wirtschaftsleben zur Bürde wird. Mailen Sie mir an [email protected] Im Gegenzug habe ich die Politik eingeladen, sich bei einem Wirtschaftspraktikum einen Einblick in die Praxis zu verschaffen. Unsere IHK geht voran mit Entlastung und einer schlankeren Gebührenstruktur. Diese transparente Struktur führt zu einer Beitragssenkung von etwa 375.000 Euro pro Jahr. Zudem gibt es eine einmalige Sonder-Beitragssenkung um 15 Prozent auf sämtliche Beiträge. Damit wird die gesamte Wirtschaft, ob groß oder klein, entlastet und wir bauen unsere Rücklagen planmäßig ab. Alles nachlesbar in unserer Wirtschaftssatzung, die in dieser WIR abgedruckt ist. Im Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft arbeiten wir daran, dass unsere Wirtschaft wieder um Medaillen kämpfen kann, statt abgehängt zu werden. In diesem Sinne: Machen wir uns fit – für den Bürokratieab- und den Leistungsaufbau.

gez. Claus Ruhe Madsen Präsident der IHK zu Rostock

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WIR JANUAR/FEBRUAR HEFT 1/2016

INHALT

Foto: Fraunhofer IGD

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Foto: Hanseatische Eventagentur GmbH

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Foto: Christian Rödel

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Rahmen erläutert: Mirko Breitzke vom Landes­ innenministerium erklärte auf der IHK-Regional­ konferenz das Kommunalabgabengesetz.

Feuerwerk gezündet: Über die Region hinaus strahlt Neujahr das Warnemünder Turmleuchten. WIR hat hinter die Kulissen geschaut.

Realitäten erweitert: Das Fraunhofer IGD ermög­ licht einen Abgleich zwischen der Planung im Rechner und der realen physischen Produktion.

VORWORT 1

EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG 19

SERVICE 32 –– IHK-Börsen 32 –– Jubiläen 32 –– Neuer Vorstand bei den Wirtschaftsjunioren Rostock 32 –– Unternehmer des Jahres 2016 gesucht 32 –– IHK-Veranstaltungen 33 –– Impressum 33

TITELTHEMA 3 TTIP – Chance oder Risiko? 3 TIPP – WIR klärt die wichtigsten Fragen 4 TTIP beschäftigt die IHK 5 Der Wettbewerb wird schärfer 6 TTIP kann für KMU viele Chancen bringen 7 –– TTIP kann ­Effizienz steigern 8

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IHK AKTUELL 10 Unter einem guten Stern… 10 …mit regionaler (Fach)Kraft unterwegs 10 Aus den Ausschüssen 10 IHK lehnt erweiterte Tourismusabgaben ab 14 –– B96n: Eine Baustelle weniger 14 –– –– –– ––

GESELLSCHAFTLICHE VERANTWORTUNG VON UNTERNEHMEN 15 –– Ein Kodex macht nachhaltig Eindruck –– Projekt macht sich für psychische Gesundheit von ­Beschäftigten stark

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STANDORTPOLITIK 16 –– Tourismusorte profitieren von neuer Bäderregelung 16 –– Öffnungszeiten nach der neuen Bäderregelung 17 –– Oben bleiben mit Geist, Geld und Geduld 18 –– Rohloff & Brandt erhalten Ehrenmedaille 19 –– Beratungsschecks für KMU 19

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–– Monatelanges Ackern für eine halbe Stunde Leuchten –– Berufsausbildungsvertrag-Online spart Zeit

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AUS- UND WEITERBILDUNG 21 –– IHK-Organisation will berufliche Bildung stärken 22 –– „Tag der Ausbildung“: Ausbildungsangebote für Menschen mit Behinderungen 22 –– Finden Sie Ihren Traum-Azubi 23

BEKANNTMACHUNGEN 34

INNOVATION UND UMWELT 24 –– Hidden Champions aus Mecklenburg-Vorpommern 24 –– Energieberatung: Förderung verlängert 24 –– „Immer am Ball bleiben und querdenken“ 25 –– Forscher erweitern Realitäten 26 –– Wettbewerb „Land der Ideen“ 27 –– Innovationsreport: Mittelstand fällt zurück 27 INTERNATIONAL 28 –– Änderungen im Außenwirtschaftswesen 28 –– Kooperationsbörse auf dem Lieferantentag 2016 28 RECHT UND STEUERN –– Wettbewerbsrecht in den sozialen Medien –– Mindestgehalt in Stellenanzeigen

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TTIP – CHANCE ODER RISIKO?

TITELTHEMA

Foto: © goa novi / Fotolia.com

TTIP – Chance oder Risiko? 34 Prozent bewerten die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft positiv, 46 Prozent halten sie für schlecht

Kaum ein wirtschaftspolitisches Thema hat in den vergangenen zwei Jahren die deutsche Öffentlichkeit so sehr bewegt wie das Thema Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft, kurz TTIP. Quer durch alle gesellschaftlichen Schichten und oft parteiübergreifend vollzieht sich ein leidenschaftlicher Gesellschaftsdiskurs über das Für und Wider des geplanten Abkommens. Zeitweise dominierten publikumswirksame aber eher unsachliche Schlagwörter wie (amerikanische) „Chlorhühnchen“ oder (europäisches) „Hormonfleisch“ die öffentliche Wahrnehmung. Selbst Menschen, die sich sonst wenig für Politik interessieren, haben von derartigen Begriffen gehört und argumentieren damit. Laut einer repräsentativen Emnid-Umfrage von Anfang Dezember 2015 finden nur 34 Prozent der Befragten, dass das Abkommen eine gute Sache für Deutschland ist. 46 Prozent hingegen halten TTIP für schlecht. Acht Prozent der Umfrageteilnehmer geben zu Protokoll, dass sie zu wenig über TTIP gehört haben, um sich eine Meinung bilden zu können. Wie kommt es, dass ein Freihandelsabkommen, dessen erklärtes Ziel es ist, WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

34 % 46 % durch Abbau von Handelsschranken zwischen den weltweit größten Wirtschaftsräumen Wachstums- und Arbeitsmarktimpulse zu erzeugen, in einem derartigen Ausmaß polarisiert, während andere Freihandelsabkommen (beispielsweise das EU-Korea-Freihandelsabkommen von 2011) weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit verhandelt und in Kraft gesetzt werden?

Einen nicht unwesentlichen Beitrag zur aufgeheizten Debatte hat sicherlich der Vorwurf der „Geheimverhandlungen“ geleistet. Auch wenn die Öffentlichkeitsarbeit der EU-Kommission diesbezüglich sicher Verbesserungspotenzial besaß, liegt es durchaus in der Natur der Sache, dass derartige Abkommen, die immer ein Geben und Nehmen zwischen Verhandlungspartnern sind, nur bedingt öffentlich debattiert werden können. Schließlich verfolgen auch die US-Verhandlungsführer den gesellschaftlichen Diskurs in der europäischen Öffentlichkeit. Bekennende Kritiker, wie der EU-Parlamentarier Helmut Scholz (DIE LINKE), geben zu Protokoll, dass sich die Informationspolitik in Bezug auf das Abkommen verbessert hat (Interview auf Seite 6). Aus Sicht der IHK zu Rostock sind sowohl belastbare und neutrale Informationen als auch sachliche und kontroverse Meinungsbilder eine Grundvoraussetzung für das Bilden einer kompetenten Meinung. Unseren Beitrag dazu und zum gesellschaftlichen Diskurs in unserer Region wollen wir auf den folgenden Seiten leisten. Mario Rothaupt

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TITELTHEMA: TTIP – CHANCE ODER RISIKO?

TIPP – WIR klärt die wichtigsten Fragen Seit Juli 2013 verhandeln die EU und die USA über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Durch den Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen im transatlantischen Warenverkehr sollen positive Effekte für die betroffenen Volkswirtschaften entstehen. Dennoch wird um TTIP leidenschaftlich gestritten. Auch in der Region stellt sich die Frage nach den zu erwartenden Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen.

Struktur des Außenhandels zwischen Mecklenburg-Vorpommern und den Vereinigten Staaten im Jahr 2014 Ausfuhren in die USA

Einfuhren aus den USA

Chemische Erzeugnisse 17 %

Sonstige Waren 31 %

Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse 16 %

Maschinen 49 %

Metalle 5%

Nahrungsmittel und Futtermittel 16 %

Nahrungsmittel und Futtermittel Metallerzeugnisse 7% 8%

Worum geht es bei TTIP eigentlich?

Was hat das mit MV zu tun?

Mit der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) soll durch den Abbau von Zöllen und Handelsschranken eine umfassende Freihandelszone zwischen diesen weltweit größten Wirtschaftsräumen aufgebaut werden. In wichtigen Branchen wie Kraftfahrzeug- und Maschinenbau, der Medizintechnik oder dem Lebensmittelbereich würde durch die Reduktion sogenannter nichttarifärer Handelshemmnisse der Austausch von Waren und Dienstleistungen stark vereinfacht. Durch TTIP entstünde eine Freihandelszone für über 820 Mio. Menschen auf die etwa 60 Prozent aller ausländischen Direktinvestitionen und ungefähr die Hälfte der Weltproduktion entfällt.

Die USA sind für die Bundesrepublik und auch für die EU der wichtigste außereuropäische Handelspartner. Im Jahr 2014 gingen deutsche Ausfuhren im Wert von 96 Mrd. Euro in die Vereinigten Staaten. Damit kommen rund 30 Prozent der EUExporte in die USA aus der Bundesrepublik, was TTIP zu einem Abkommen mit besonderer Bedeutung für das EU-Mitglied Deutschland macht. Auch für Mecklenburg-Vorpommern zählen die USA zu den wichtigsten Exportzielmärkten. 2014 kamen sie als Ausfuhrmarkt an elfter Stelle und sind, über die letzten Jahre betrachtet, zusammen mit Russland und nach China, das zweit- bis drittwichtigste Exportziel außerhalb des Europäischen Binnenmarktes. So exportierten Unternehmen aus MecklenburgVorpommern 2014 Waren im Wert von 222 Mio. Euro in die USA. Fast die Hälfte dieser Ausfuhren waren Maschinen (49 Prozent). Auf der anderen Seite importierte die Wirtschaft MecklenburgVorpommerns Waren im Wert von 49 Mio. Euro (Rang 20), die im Wesentlichen aus chemischen Erzeugnissen (19 Prozent), Datenverarbeitungsgeräten und Nahrungs- und Futtermitteln (beide 16 Prozent) bestanden. (siehe Grafik)

Wer verhandelt mit wem? TTIP wird zwischen der Europäischen Union, vertreten durch die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, und dem Handelsbeauftragten der USA, Michael Froman, seit dem Juli 2013 in bislang elf Runden verhandelt. Die EU-Kommission erhielt am 14. Juni 2013 das Mandat durch den EU-Handelsministerrat und stimmt ihre Verhandlungspositionen eng mit den Mitgliedsstaaten ab.

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Sonstige Waren 38 %

Maschinen 13 %

Welche Themen genau werden verhandelt? Das Verhandlungsmandat der EU umfasst die drei großen Säulen I. Marktzugang, II. Regulierungsfragen und nichttarifäre Handelshemmnisse sowie III. Regeln, die gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von großer Bedeutung sind. I. Marktzugang: In diese Kategorie fallen neben Zöllen auch die Vereinfachung des Dienstleistungshandels, das öffentliche Beschaffungswesen, der verbesserte Marktzugang für Investitionen und der Investitionsschutz. Während die Durchschnittszollsätze zwischen den USA und der EU in vielen Industriesektoren bereits relativ niedrig sind, gibt es in einigen Wirtschaftsbereichen, in denen gerade viele KMU aktiv sind, deutlich höhere Zollsätze (bspw. in der Ernährungswirtschaft und bei Kosmetikprodukten). Ein Abbau dieser Zölle könnte eine unmittelbare Verbesserung der internationalen Wettbewerbsposition der betroffenen Unternehmen bewirken. Fortschritte im öffentlichen Beschaffungswesen könnten dazu führen, dass europäische Unternehmen sich an staatlichen Ausschreibungen  WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

TITELTHEMA: TTIP – CHANCE ODER RISIKO? beteiligen und Anteile am gewaltigen Kuchen des US-Beschaffungsmarktes (600 Mrd. US-Dollar pro Jahr) gewinnen. Viele, auch in MV angesiedelte, KMU sind als Servicedienstleister für große Unternehmen tätig. Sie würden von Vereinfachungen bei der Entsendung von Mitarbeitern und beim Angebot von Dienstleistungen profitieren. Vereinfachungen bei gegenseitigen Direktinvestitionen und der Investitionsschutz (Schutz vor Enteignung, freier Transfer von Kapital und Erträgen etc.) können auch in strukturschwachen Regionen Belebung durch ausländisches Kapital bewirken. II. Regulierungsfragen und nichttarifäre Handelshemmnisse: In diesen Bereich fallen Normen und Konformitätsbewertungsverfahren, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, technische Vorschriften und auch sektorspezifische Bestimmungen. Diese auf den ersten Blick abstrakt klingenden Schlagworte verursachen gerade für KMU einen enormen administrativen Aufwand und Kosten, die als starker Wettbewerbsnachteil zum Tragen kommen. So führen Doppelzertifizierungen, Tests und Zulassungsverfahren bei exportierenden Unternehmen zu Mehrkosten von durchschnittlich 10 bis 20 Prozent. Ein besserer Informationsaustausch und eine bessere regulatorische Zusammenarbeit sollen hier entgegenwirken. III. Regeln: Der Schutz geistigen Eigentums, branchenbezogene Handelsabkommen, Regelungen zum Kapital- und Zahlungsverkehr sowie

wettbewerbspolitische Fragen werden unter dieser Rubrik verhandelt. Viele KMU sind besonders im Bereich von Innovation und Kreativität führend und würden daher besonders von einer Verbesserung des Schutzes geistigen Eigentums, wie bspw. der punktuellen Rechtsangleichung beim Patentschutz, profitieren.

Warum dann die Aufregung? TTIP ist sehr umstritten – auch nach elf Verhandlungsrunden in zweieinhalb Jahren bleibt TTIP Gegenstand leidenschaftlicher Diskussionen, nicht nur auf europäischer Ebene und in den nationalen Parlamenten, sondern auch in der deutschen Öffentlichkeit. Viele Kritiker, auch aus der Wirtschaft, teilen die Einschätzungen von Bundesregierung und EU-Kommission nicht, dass TTIP dem Mittelstand zu Gute kommt und befürchten, dass viele Bestandteile des Abkommens vorwiegend im Interesse globaler Konzerne geregelt werden. Umwelt- und Sozialverbände sorgen sich vor einer Senkung der deutschen Standards im Verbraucher- und Umweltschutz. Gewerkschaften befürchten, dass Arbeitnehmerrechte und Sozialstandards unter Druck geraten und verweisen auf entsprechende Entwicklungen nach der Umsetzung anderer Freihandelsabkommen wie dem Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA) zwischen den USA, Kanada und Mexiko. Besonders die mögliche Einführung eines Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahrens (ISDS) steht im Fokus und wird als „Investorenschutz für Konzerne“ kritisiert, da hohe Verfahrenskosten gerade den KMU einen Zugang zu den Schiedsgerichten praktisch verwehren

würden. Es wird befürchtet, dass internationale Schiedsgerichte, bei denen Unternehmen zum Beispiel gegen Umweltgesetze oder Arbeitsrechte klagen, zu einer Entmachtung nationaler Parlamente führen könnten. Groß ist auch die Besorgnis im Kultursektor, dass kulturpolitische Institutionen wie die Buchpreisbindung oder die Förderung kultureller Einrichtungen in Gefahr geraten. Kommunalpolitische Akteure sorgen sich um die Öffentliche Daseinsvorsorge. Nicht zuletzt stehen hinter vielen kritischen Ansätzen auch Befürchtungen, dass ein Abbau protektionistischer Regeln zu einem verstärkten Wettbewerbsdruck für einheimische Unternehmen durch US-amerikanische Importe führen würde. Selbst eine vergleichende Markstudie des Europäischen Parlaments geht davon aus, dass im Landwirtschaftssektor die langfristigen Exportgewinne der USA deutlich größer ausfallen als in der EU und auch in Deutschland. Kritiker sehen dadurch regionale Erzeugerstrukturen, gerade im Bereich der ökologischen Landwirtschaft, und Arbeitsplätze gefährdet. Mario Rothaupt

Ihr Ansprechpartner zum Thema TIPP Fachbereichsleiter Volkswirtschaft, ­International, Europa Mario Rothaupt Tel.: 0381 338-240 [email protected]

Auch für die IHK zu Rostock ist TTIP ein Thema. Die Vielfalt der gesellschaftlichen Positionen zeigt sich auch unter den IHK-Mitgliedsunternehmen und hat schon zu vielen angeregten Debatten im IHK-Außenwirtschaftsausschuss, in der Vollversammlung der IHK, bei Veranstaltungen und in vielen Gesprächsrunden zwischen Unternehmern, Politik und IHK-Mitarbeitern geführt. Am 7. Januar 2016 fand vor 70 Teilnehmer aus Wirtschaft und Politik eine spannende Veranstaltung mit öffentlicher Podiumsdiskussion zum Für und Wider des geplanten Abkommens statt, für die die IHK Experten aus Berlin und Brüssel sowie der Region gewinnen konnte. Wir bleiben weiter am Ball und werden Sie über den Verlauf und die Ergebnisse der Verhandlungen informieren.

WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

Foto: IHK zu Rostock

TTIP beschäftigt die IHK

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TITELTHEMA: TTIP – CHANCE ODER RISIKO?

Der Wettbewerb wird schärfer

Als Mitglied des Ausschusses für Internatio­ nalen Handel des Europäischen Parlaments begleiten Sie den TTIP-Verhandlungsprozess kritisch. In welchen Punkten ist TTIP bedenk­ lich? TTIP wird vor allem gravierende geopolitische und makroökonomische Auswirkungen auf die multilaterale Handelsarchitektur, einschließlich des WTO-Mechanismus haben. Die angestrebten drei Pfeiler der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) von EU und USA – Marktzugang, regulatorische Zusammenarbeit v. a. hinsichtlich gemeinsamer Standards und Normen sowie die Erstellung der Regeln für diese Handels- und Wirtschaftskooperation zielen auf die Schaffung des weltgrößten Handelsblocks und die Umsetzung der Forderung, auch im 21. Jahrhundert den USA und der EU die führende weltwirtschaftliche Stellung zu sichern. Die Interessen und Ansprüche auf eigenständige wirtschaftliche und soziale Entwicklung vieler anderer Länder, einschließlich der neuen Schwellenländer, gleichberechtig in einer Ära globaler Wertschöpfungsketten und der Dominanz weniger großer Unternehmen sowohl im produktiven als auch im Dienstleistungs- und Finanzmarktbereich an der A N Z E I G E

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Foto: IHK zu Rostock

Die zu erwartenden Gewinne für Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern schätzt Helmut Scholz (DIE LINKE), Mitglied des Europäischen Parlaments, als gering ein. Seiner Meinung nach wird TTIP zu einer Verstärkung der sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheit in der EU führen, da sich die Handelsströme innerhalb der EU ändern werden. Im Gespräch berichtet er von seinen Bedenken bezüglich der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft.

Helmut Scholz

Ausgestaltung der weltwirtschaftlichen Prozesse im Interesse ihrer Bevölkerungen an der Regelung dieser Fragen teilzunehmen, bleiben bzw. werden ausgeblendet. Das wird nicht funktionieren. Auch die Handelsströme innerhalb der EU werden sich gewaltig, weg vom Binnenmarkt in Richtung transatlantischen Waren- und Dienstleistungsaustausch zugunsten der volkswirtschaftlich kräftigsten EU-Mitgliedstaaten verändern. Und das wird die sozialen und wirtschaftlichen Disparitäten in der EU weiter verstärken. Und weiter, auch nach elf Verhandlungsrunden ist die Grundsubstanz und die gegenseitige Interessenlage trotz inzwischen verbesserter Informiertheit zumindest des Europäischen Parlaments in vielen wichtigen Fragen des sehr umfassenden Verhandlungsgegenstandes (z.B. Marktzugang, öffentliches Beschaffungswesen, Dienstleistungen, Agrarhandel, Energie, Pharma- und Chemieindustrie, Automobilindustrie, Telekommunikationsbereich) nicht klar erkennbar. Offen sind auch bislang die real zu fixierenden Aspekte der angestrebten regulatorischen Zusammenarbeit, die nicht nur zu vereinfachende technische Standards und Normen erfassen, sondern auch den Bereich der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Produktion und Marktrealisierung umfassen sollen und zugleich weitreichende Fragestellungen hinsichtlich der sogenannten nichttarifären Handelshemmnisse, damit auch das Verhältnis zwischen Gesetzgeber und den wirtschaftlichen Unternehmen aufwerfen.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es vor­ wiegend kleine bis mittelgroße Unterneh­ men. Wie wird sich TTIP Ihrer Ansicht nach auf diese Betriebe auswirken? Alle mir bekannten Zahlen von unterschiedlichen Auswirkungsstudien (sogenannte impact assassment-Studien) schätzen die zu erwartenden Gewinne als sehr geringfügig ein. Hinzu kommt, dass auch all diese Studien in der Substanz auf bedeutende soziale Kosten der angestrebten regulatorischen Veränderungen schließen lassen, da die Vorteile im transatlantischen Handel und der angestrebten Zunahme zu tätigender Investitionen auf einer weiteren Abschaffung von nichttarifären Handelshemmnissen (25 – 50 Prozent) beruhen sollen. Ob sich dies gerade für KMU hier positiv auswirken könnte, bleibt zumindest aus meiner Sicht zu hinterfragen, da noch offen ist, wer sich auf dem jeweiligen anderen Markt behaupten kann – bei völlig unterschiedlichen beschäftigungspolitischen und sozialen, umweltpolitischen Kriterien. Denn es wird auf die gegenseitige Anerkennung der existierenden Regeln orientiert; das heißt der Marktwettbewerb wird entscheiden. Das eine oder andere Unternehmen in MecklenburgVorpommern wird profitieren (können), aber der Wettbewerb wird mit Sicherheit schärfer, denken wir auch an die Marktkraft der großen US-amerikanischen Daten und Technologieunternehmen. Auch Aspekte des Daten- und Patentwesens, der Forschungs- und Bildungslandschaft, der Universitäten u. a. sind mit zu denken. Verbraucherschutzinteressen ja, aber auch unterschiedliche Traditionen und Lebensformen sind zu berücksichtigen, wenn es um die Regelung der künftigen Transatlantischen Wirtschaftszusammenarbeit gehen soll, und nationale bzw. EU-Gesetzgebungen nicht aufgehoben werden, z. B. der Jones Act, der maritime Industrie-Produkte (z.B. Fluss- und Hochseeschiffe) nicht auf dem US-amerikanischen Markt zulässt oder der Dodd-Frank-Act mit seinem bekannten „Buy American first“-Prinzip. Zugleich gibt es auch auf dem amerikanischen Binnenmarkt höhere Standards in dem einen oder anderen Bereich. Es geht also ausdrücklich nicht um eine reine EU-USA-Logik, sondern vor allem um  WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

TITELTHEMA: TTIP – CHANCE ODER RISIKO? die Frage wie künftig zu welchen Bedingungen und Kosten und welchen Auswirkungen auf dem jeweiligen Wirtschaftsraum produziert wird, und was dies für die Handelskooperation und die jeweilig daran geknüpften Bedingungen für Drittländer und Unternehmen bedeutet. Über allem steht die Frage nach der demo­ kratischen Legitimation des Abkommens. Wird TTIP nur durch das Europäische Par­ lament ratifiziert werden oder sind auch die nationalen Parlamente der EU-Mitglieds­ staaten zu beteiligen?

Ich gehe bei der Bedeutung und der Tragweite des TTIP von einem gemischten Abkommen aus – zumal viele Fragen berührt werden, die auch in die mitgliedstaatliche Entscheidungskompetenz fallen. Das heißt, die Entscheidungskompetenz der EU-Institutionenebenen (EU Rat und Europäisches Parlament ratifizieren) wird ergänzt durch die mitgliedstaatliche Ratifizierung. Die Entscheidung, ob gemischtes Abkommen oder ausschließlich EU-Kompetenz trifft die EU-Kommission nach Abschluss der Verhandlungen, die nach bisherigen, bereits mehrfachen Korrekturen bis Ende 2016 in der Substanz beendet werden

sollen. Ich würde auch als Land MecklenburgVorpommern auf einer Mitsprache über den Bundesrat bestehen, geht es doch mit TTIP wirklich um die zutiefst demokratische Frage: inwieweit sind Regierungen bzw. die exekutiven Strukturen auf allen Ebenen der EU, die jeweiligen legislativen und parlamentarischen Entscheidungsträger und nicht zuletzt die Öffentlichkeit in die Entscheidung einbezogen: Wie wollen wir heute und morgen produzieren, wie wollen wir heute und morgen konsumieren, wie wollen wir leben. Denn darum geht es mit TTIP.

TTIP kann für KMU viele Chancen bringen Zu den Experten in Sachen TTIP gehört Dr. Berend Diekmann vom Bundeswirtschaftsministerium. Er ist als Referatsleiter USA, Kanada, Mexiko mitverantwortlich für die Meinungsbildung in der Bundesregierung. Im Interview erzählt er, warum nicht nur Großkonzerne von TTIP profitieren können und welche Chancen sich für Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern eröffnen würden.

Kritiker wenden regelmäßig ein, dass TTIP nur den Großkonzernen hilft. Was hat die klein- und mittelständisch geprägte Wirt­ schaft in Mecklenburg-Vorpommern von diesem Abkommen? Allein 150.000 KMU aus der EU exportieren in die USA, davon 77.000 deutsche. Das heißt, 88 Prozent aller in die USA exportierenden EU-UnterWIR JANUAR/FEBRUAR 2016

Kurzum, TTIP kann auch für Mittelständler viele Vorteile bringen.

Foto: IHK zu Rostock

Welche Auffassung vertritt die Bundesre­ gierung in Bezug auf TTIP? Fließen kritische Stimmen in die Meinungsbildung der Regie­ rung mit ein? Die Bunderegierung setzt sich für den Abschluss eines Abkommens ein, das neue und moderne Maßstäbe für den transatlantischen Handel und die Investitionen schafft. Sie führt einen regelmäßigen Austausch mit der Zivilgesellschaft, also den Verbänden, Gewerkschaften und Kirchen, z. B. über den TTIP-Beirat von Bundesminister Gabriel und bildet sich ihre Meinung unter Einbeziehung auch kritischer Stimmen. So hat die Bundesregierung die kritische Diskussion des alten Investor-Staat-Schiedsverfahrens (ISDS) aufgenommen. Bundeswirtschaftsminister Gabriel hat eigene Vorschläge für einen modernen Investitionsschutz in Brüssel eingebracht, die viele der zu Recht vorgetragenen Kritikpunkte berücksichtigen. Am Ende des europäischen Diskussionsprozesses schlägt die Kommission nunmehr den USA einen modernen Streitschlichtungsmechanismus in unserem Sinne vor.

Dr. Berend Diekmann

nehmen sind KMU. 28 Prozent des EU-Exportwertes in die USA stammen von KMU. Gerade den KMU machen unterschiedliche Regulierungen besonders zu schaffen, da sie sich meist keine eigenen Niederlassungen oder Rechtsabteilungen leisten können. Zum Beispiel könnten sich für auf der Neptun Werft gebaute Flusskreuzfahrtschiffe neue Chancen eröffnen, wenn es gelingt, die Abschottung der USA in diesem Marktsegment der öffentlichen Aufträge und Dienstleistungen aufzubrechen. Mittelständische Biotechnologieunternehmen, die für medizinische Testverfahren führend sind, wie Centogene in Rostock, könnten besonders von Verbesserungen bei der gegenseitigen Anerkennung von Testverfahren profitieren.

Was sagen Sie zu dem Vorwurf, dass gerade die beabsichtigten Regelungen zum Inves­ titionsschutz, besonders mögliche Schieds­ gerichtsverfahren, zu einer Aushöhlung demokratisch legitimierter staatlicher Sou­ veränität führen? Investitionsschutzabkommen, die Schiedsgerichtsverfahren umfassen, sind seit über 50 Jahren von Deutschland weltweit abgeschlossen worden, ohne dass es je zu einer Aushöhlung staatlicher Souveränität gekommen ist. Gerade der auf deutschen Druck im neuen Reformvorschlag der EU-Kommission noch einmal gestärkte Grundsatz des „Right to regulate“, den übrigens die USA genauso für sich beanspruchen, wird dafür sorgen, dass dies auch mit einem starken Verhandlungspartner wie den USA so bleibt. Ist, in Anbetracht der bevorstehenden Wah­ len in Frankreich, Deutschland und den Ver­ einigten Staaten, noch mit einem Abschluss der Verhandlungen in den nächsten Jahren zu rechnen? Die Kommission und die USA streben einen Abschluss der Verhandlungen noch unter der Obama-Administration, also bis Ende 2016, an. Die Bundesregierung unterstützt diesen Zeitplan, zumal die Bildung einer neuen Regierung in den USA erfahrungsgemäß zeitaufwendig ist.

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TITELTHEMA: TTIP – CHANCE ODER RISIKO?

TTIP kann ­Effizienz steigern Die Centogene AG Rostock ist ein weltweit tätiges Unternehmen im Bereich der genetischen Analytik. Fünf Prozent des Umsatzes realisiert die Firma vom Vorstandsvorsitzenden und Mitbegründer Prof. Dr. Arndt Rolfs, der gleichzeitig auch Professor für Neurologie und Psychiatrie an der Universität Rostock sowie Direktor des Albrecht-Kossel-Institutes für Neuroregeneration ist, auf dem US-Markt. Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft würde ihm jede Menge Erleichterungen bringen. Wieso und welche? Das erzählt er im Interview.

Sind Sie bereits in den Vereinigten Staaten tätig? Welche besonderen Marktchancen für Ihre Produkte sehen Sie auf dem US-Markt? CENTOGENE erfüllt alle Voraussetzungen, um auch schon zum heutigen Zeitpunkt auf dem US-amerikanischen Markt tätig zu sein, insbesondere auf Grundlage der internationalen Akkreditierung und Zertifizierung (CAP, CLIA). Die meisten US- Mitbewerber sind sehr national fokussiert, d.h., deren Kernmarkt ist zu etwa 90 Prozent der heimische Markt. CENTOGENE hingegen ist weltweit aufgestellt. Die jahrelange Expertise CENTOGENE’s ist gebündelt in CentoMD®, der weltweit größten, nach strengen Qualitätskriterien kuratierten Datenbank von Mutationen seltener Erkrankungen in Verbindung mit dem klinischen Erscheinungsbild und epidemiologischen Daten. Das wiederum bedeutet einen Wissensvorsprung in der medizinischen Interpretation von Analyseergebnissen, da epidemiologisch unterschiedliche Patientenkohorten unterschiedliche genetische Muta­

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men, bedarf es einer erheblichen Anstrengung in der Konsolidierung der internen Unternehmensprozesse und externen Kommunikationspolitik.

Foto: IHK zu Rostock

Kurz skizziert: Worin bestehen die Geschäfte Ihres Unternehmens und wie hoch ist der Anteil Ihrer ausländischen Kunden am Gesamtumsatz Ihrer Firma? Centogene AG Rostock (CENTOGENE) mit Niederlassungen in Berlin, Toronto, Neu-Delhi, Wien und Dubai ist europäischer Marktführer und weltweit eines der führenden Unternehmen in der genetischen Analytik seltener, vererbbarer Erkrankungen. Seit der Gründung 2006 widmet sich CENTOGENE der steten Innovation, um den besten Diagnostikservice für Ärzte in der Früherkennung erblicher Erkrankungen anzubieten. CENTOGENE’s Mission ist es, das Wissen und Verständnis genetischer Ursachen für klinische Symptome zum Nutzen für Patienten zu verbessern. Dies ermöglicht betroffenen Patienten den zeitnahen Beginn einer Therapie. Die Analyse von Patienten-Proben aus über 90 Ländern mit einem Anteil von etwa 95 Prozent ausländischen Kunden erlaubt CENTOGENE einen umfassenden Einblick in regionale Unterschiede seltener Erbkrankheiten, der eine unabdingbare Voraussetzung für eine detaillierte medizinische Auswertung ist.

Prof. Dr. Arndt Rolfs

tionen aufweisen und einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten. CENTOGENE realisiert derzeit etwa fünf Pozent des Umsatzes in den USA; wir werden diesen Anteil in den nächsten drei Jahren verfünffachen; TTIP wird eine Erleichterung für uns in dieser Richtung darstellen. Wie gestaltet sich der Zugang auf dem ame­ rikanischen Markt? Gibt es Hemmnisse oder Schwierigkeiten, die den Absatz Ihrer Pro­ dukte beeinträchtigen? Das europäische und US-amerikanische Gesundheitssystem mit der unterschiedlichen medizinischen Aus- und Weiterbildung sind eine Herausforderung für nicht-US-amerikanische Firmen. Das Wiedererstattungssystem genetischer Analyseleistungen ist komplett verschieden und deutsche Unternehmen, die im medizinischgenetischen Sektor sind, müssen ihre gesamte Struktur dem US-System anpassen – sofern sie dort erfolgreich sein wollen. Ein weiteres Thema sind die restriktiven Anforderungen an Daten­ sicherheit und Datenschutz, auch bezogen auf die Aufbewahrungsfristen; diese sind größtenteils im Widerspruch zu den deutschen und europäischen Regularien und damit nicht wirklich kompatibel. Ebenso sind die Akkreditierungs- und Zertifizierungsanforderungen des EU- und USMarktes unterschiedlich in ihren Anforderungen und Umsetzungen. Dies alles zusammengenom-

Welche Hoffnungen haben Sie in Bezug auf eine Umsetzung des TTIP-Abkommens? Mit einer Umsetzung des TTIP-Abkommens und eines Angleichs der Anforderungen wird es für global agierende Unternehmen sicherlich eine Erleichterung sowohl in den alltäglichen Routineprozessen geben, als auch eine Standardisierung für regulatorische und gesetzliche Vorschriften. Insbesondere dem Endkunden, im Fall der CENTOGENE der Arzt, wird es einfacher gemacht werden nachzuvollziehen, dass europäische Unternehmen mindestens denselben Standard der formalen Akkreditierungskriterien erfüllen wie US-amerikanische Unternehmen und somit die Qualität der medizinischen Interpretation der Analyseergebnisse die Entscheidung noch erheblicher beeinflussen wird. Sehen Sie auch mögliche negative Folgen einer Ratifizierung der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft für die Centogene AG? Im langfristigen strategischen Geschäftsmodell der CENTOGENE sehe ich keine negativen Folgen einer Ratifizierung der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft, eher im Gegenteil die Möglichkeit der Effizienzsteigerung und eines schnelleren Wachstums aufgrund von Standardisierung und Angleichung. Das basiert aber auf den teilweise deutlich höheren Standards und Stringenz in zahlreichen Regularien des pharmazeutischen Marktes in den USA. Können Sie Unternehmen, die den Schritt auf den US-Markt wagen wollen, einen präg­ nanten Ratschlag mit auf den Weg geben? Es ist wichtig, den Markt genau zu analysieren und sich bewusst zu sein, dass der Wettbewerb durch TTIP für deutsche bzw. europäische Unternehmen wachsen wird; jeder, der sich diesem Wettbewerb stellen wird, hat eine gute Chance, von TTIP zu profitieren. Nach guter amerikanischer Sitte gilt hier der Leitsatz „only the fittest will survive“.  WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

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IHK AKTUELL

Die Sternsinger haben zum Jahresbeginn die IHK besucht und Gottes Segen gebracht. Unter dem Motto „Segen bringen, Segen sein. Respekt für Dich, für mich, für andere in Bolivien und weltweit“ warben sie für Hilfsprojekte. IHK-Hauptgeschäftsführer Jens Rademacher sah dies als „guten Start ins Jahr, damit der Haussegen niemals schief hängt.“

Foto: IHK zu Rostock

…mit regionaler (Fach)Kraft unterwegs

Foto: IHK zu Rostock

Unter einem guten Stern…

Seit Januar fährt ein Elektroauto mehr auf den Straßen: Damit sind IHK-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für die Unternehmerschaft der Region im Einsatz. IHK-Präsident Claus Ruhe Madsen: „Wir fordern nicht nur Innovationen, sondern gehen mit gutem Beispiel voran, auch optisch: Mit seiner Beklebung ist das Auto im Straßenbild ein Hingucker.“

Aus den Ausschüssen Schwerpunkt: Industriestandort MV Das Arbeitsprogramm 2016 des Industrie-, Energie- und Umweltausschusses befasst sich mit verschiedenen Facetten der Zukunft des Industriestandortes Mecklenburg-Vorpommern. In der letzten Sitzung ging es auch um die Situation in der Finanzierung des Mittelstandes. Dr. Thomas Drews, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft MV, stellte die Gesellschaften kurz vor und gab eine Einschätzung der konjunkturellen Lage. Die anhaltende Niedrigzinsphase führe aktuell zu guten Finanzierungskonditionen für Unternehmen, auch wenn die Industrie im Land momentan etwas schwächelt. Drews sieht insbesondere aufgrund anwachsender Bürokratie die Finanzgeschäfte und damit die Branche in zunehmend schwierigem Fahrwasser. Vor allem sich ändernde rechtliche Rahmenbedingungen erschweren das Finanzierungsgeschäft. Der Ausschuss wird in einer künftigen Sitzung das Landesförderinstitut zur Diskussion einladen. Dr. Christine Grünewald

Im Fokus: Maritime Sicherheit Über den Stand des Forschungsprojektes SIREVA informierte Dr. Volker Köhler, Geschäftsbereichsleiter der benntec Systemtechnik GmbH, Business Unit Marine Soft, den Ausschuss Maritime Wirtschaft der Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern in seiner Dezembersitzung. SIREVA befasst sich mit der Sicherheit von Personen bei Rettungs- und Evakuierungsprozessen von Passagierschiffen. Ziel ist die Entwicklung innovativer technischer Lösungen zur Unterstützung einer vollständigen, schnellen und sicheren Evakuierung von Passagierschiffen.

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Besondere Berücksichtigung finden ältere und mobilitätseingeschränkte Personen. Im Feldversuch werden die einzelnen Komponenten getestet. Im Anschluss an das dreijährige Projekt sollen aus den entwickelten Konzepten marktfähige Lösungen entwickelt werden. Im Projekt Maritime Sicherheit, das Thoralf Noack, Leiter der Forschungsstelle Maritime Sicherheit am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Neustrelitz, vorstellte, werden Informationsprodukte und die dafür erforderlichen Algorithmen entwickelt, die Satellitendaten in Echtzeit nutzen. Dadurch soll z. B. die Detektion von Schiffen, Öl auf dem Meer oder Eisbergen verbessert sowie Wind- und Seegangsinformationen bereitgestellt werden. Für den zuverlässigen Empfang der Satellitendaten wurden die Zugänge am Standort Neustrelitz ausgebaut und sowohl Antennen- als auch Prozessierungsinfrastruktur errichtet und zertifiziert. In Kooperation mit Reedereien werden Systeme zur Verkehrsführung unter realen Bedingungen getestet und eine Standardisierung im Rahmen der IMO vorbereitet. Dazu beteiligt sich das DLR auch am Betreiberkonsortium des Forschungshafens Rostock – Sea Gate. Das DLR ist auf der Suche nach weiteren regionalen Unternehmenspartnern für gemeinsame Verbundforschungsprojekte der maritimen Sicherheit. Schwerpunkt der Sitzung war auch das Maritime Cluster Norddeutschlands: Christian Schmitt, Leiter des Clustermanagements, fasste die Ergebnisse nach einem Jahr assoziierter Mitgliedschaft Mecklenburg-Vorpommerns zusammen. In einer Videoanimation gab Stefan Sprunk, Leiter Öffentlichkeitsarbeit bei Nordic Yards, einen

Vorgeschmack auf die vielfältigen Möglichkeiten eines virtuellen Messestandes als interaktive Alternative zur klassischen Imagebroschüre. Diese Projektidee soll weitergeführt werden. Dr. Björn Swinarski

Berufsbildungsausschuss diskutiert Ergänzung der Prüfungsordnung Unter dem Motto „Gemeinsam für Perspektiven von Flüchtlingen“ stellte Isabell Wresch, Flüchtlingsbeauftragte der IHK zu Rostock, auf der jüngsten Sitzung des Berufsbildungsausschusses Ergebnisse einer aktuellen Unternehmensbefragung vor. Danach kristallisiert sich die Sprachbarriere als wesentliches Hemmnis für eine erfolgreiche Integration heraus. Die IHK unterbreitete deshalb das Angebot, berufsbezogene Sprachkurse finanziell zu unterstützen. Unternehmen sehen über die Vermittlung von modularen Handlungskompetenzen, z. B. mittels Teilqualifikationen oder Einstiegsqualifizierung, einen Weg zur beruflichen Integration. Nach Absolvierung besteht das Fernziel im Ablegen einer Facharbeiterprüfung. Auf der Tagesordnung stand außerdem die Vorstellung einer Beschlussvorlage zur Ergänzung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen um die Nutzung von Wörterbüchern. Diese Bitte war von MobiPro-Azubis an die IHK herangetragen worden. Die Bayerischen Kammern waren bereits aktiv und haben im September 2015 mit der Ergänzung der Prüfungsordnung zur Nutzung von Wörterbüchern reagiert. Diese Beschlussvorlage wird in der kommenden Sitzung des Ausschlusses wieder auf der Tagesordnung stehen. Helga Rusin  WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

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Am Puls der Zeit: 25 Jahre Rheingas Service Zentrum Krakow am See Es begann zur Wendezeit mit einem Mitarbeiter und einem geschenkten Kopierer. Heute ist das Rheingas Service Zentrum in Krakow am See ein etablierter und fest verwurzelter Energiedienstleister für Mecklenburg-Vorpommern. Vom FlüssiggasLieferanten Anfang der Neunzigerjahre entwickelte es sich gemeinsam mit Partnern vor Ort zum Experten für moderne Energielösungen und zum Spezialisten für die Sammelversorgung von Wohnsiedlungen und Gemeinden abseits der Erdgasnetze. Besonderen Wert legen die Rheingas-Mitarbeiter seit 25 Jahren auf persönliche Kundenkontakte und das sehr gute Betriebsklima. Der Startschuss für das einstige Verkaufsgebiet „DDR-Nord“ fiel vor der deutschen Wiedervereinigung, am 1. August 1990, als der Ingenieur Hans-Werner Schulze für Rheingas von Krakow am See aus Pionierarbeit in Sachen Energieversorgung leistete – ohne bestehende Kundenbeziehungen, Infrastruktur und Vertriebspartner, ausgestattet mit einem geschenkten Kopierer. Aufbau Nord: Rasante Entwicklung im ländlichen Raum „Im Bau-Boom zu Anfang der Neunzigerjahre kamen wir mit der Beschaffung neuer Flüssiggastanks kaum hinterher“, erinnert sich Eckhard Friedrich, heutiger Spartenleiter Energietechnik Nord, an die bewegenden ersten Jahre. Erfolgreicher Wandel: Vom Einzeltank zur Sammelversorgung Mitte der Neunzigerjahre brach der Markt für die Errichtung klassischer Einzelversorgungen – ein Haus ein Tank – zusammen. „Auf der grünen Wiese“ entstanden viele Neubaugebiete mit Energiebedarf. Das Rheingas Service Zentrum Krakow am See setzte konsequent auf Technik-Know-how, Flexibilität und Entwicklergeist der Mitar-

beiter: Aus den Experten für individuelle Einzelversorgungen wurden Spezialisten für die Flüssiggas-Sammelversorgung ganzer Siedlungen und Kommunen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es noch viele Gemeinden, die nicht an die Erdgasnetze angeschlossen sind. Mittlerweile betreibt Rheingas in Norddeutschland fast 400 Sammelversorgungen in Neubau- und Gewerbegebieten, deutschlandweit sind es über 1.200. „Dabei ist es den Kunden wichtig, dass wir mit unseren eigenen Monteuren vor Ort und stets ansprechbar sind“, erklärt Schulze den wesentlichen Bestandteil der Rheingas-Firmenphilosophie: „Alles aus einer Hand“. Mit der Zeit gehen: Energieeffizienztechnik „Pioniergeist“ beschreibt die Mentalität der Rheingas-Mitarbeiter am besten: Die begannen 2006 in Krakow am See mit dem Aufbau des „Kompetenzzentrums BHKW“ und trieben Planung, Installation und Betrieb energieeffizienter Blockheizkraftwerke (BHKWs) voran. Damit trafen sie den Nerv der Zeit, denn immer mehr Betreiber gewerblicher Immobilien möchten beim Heizen gleichzeitig Strom erzeugen.

Persönlich vor Ort – auf jeden Mitarbeiter kommt es an Gegen den Trend zur Zentralisierung bleibt Rheingas in der Region präsent. Die Kunden schätzen persönlichen Kontakt. Zusammenhalt wird auch unter den Mitarbeitern großgeschrieben. Aktuell arbeiten im Rheingas Service Zentrum Krakow am See 21 Frauen und Männer als Techniker, Planer, Monteure, in Verwaltung, Kundenbetreuung und Vertrieb. Regelmäßig bildet Rheingas hier kaufmännische Lehrlinge aus: „Viele Auszubildende bleiben bei Rheingas. Sie nutzen die kurzen Entscheidungswege und die Möglichkeit, von Anfang an mitgestalten zu können. So entwickeln und qualifizieren sie sich enorm schnell“, weiß Rheingas-Verkaufsleiter Michael Heller auch aus eigener Erfahrung, denn er hat selbst als Auszubildender in Krakow am See begonnen.

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WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

IHK AKTUELL

Aus den Ausschüssen bedienung in Mecklenburg-Vorpommern durch geringes Aufkommen bei gestiegenen Kosten. Auch der Mindestlohn trägt zur Kostensteigerung bei. Die größte Herausforderung sehen die Unternehmen bereits jetzt im fehlenden Nachwuchs bei Berufskraftfahrern. Dieser Trend wird sich in Zukunft noch deutlich verstärken. Thomas Höppner

Vor Ort hat sich der Regionale Verkehrsausschuss „Region Rostock“ im Strandhotel Hübner auf seiner letzten Beratung im Jahr 2015 über die neu gestaltete Seestraße in Warnemünde informiert. Ob der weitere Abschnitt der Seestraße bis zum Leuchtturm bereits 2016 umgestaltet werden kann, ist wegen der noch nicht bestätigten Förderung unklar. Problematisch für Warnemünde sind zudem fehlende Parkflächen. Die Stadt sucht weiterhin nach Lösungsmöglichkeiten. Fortschritte gibt es dagegen bei der Umgestaltung der Steintorkreuzung. Entgegen ursprünglichen Planungen sollen nun alle Fahrstreifen und Abbiegespuren, wie auch von der IHK gefordert, erhalten bleiben. Aus der Steinstraße soll es einen zusätzlichen Linksabbieger in die August-BebelStraße geben. Kritisch sehen die Ausschussmitglieder, dass der Radverkehr künftig teilweise auf die Fahrbahn gedrängt werden soll. Linksabbiegende Radfahrer sollen sich auf Fahrradstreifen zwischen den Kraftfahrzeugen einordnen. Nach IHK-Ansicht wird dadurch nicht die Sicherheit, sondern das Gefährdungspotenzial erhöht. Weitere Themen des Ausschusses waren die Umgestaltung der Ulmenstraße – die IHK fordert die Sicherung einer angemessenen Leistungsfähigkeit – und die für 2016 geplanten Straßenbaumaßnahmen in der Hansestadt Rostock und im Landkreis Rostock. Thomas Höppner

Der regionale Arbeitskreis Verkehr besichtigte die Werkhallen des Unternehmens Jagdschlossexpress und Ausflugsfahrten GmbH, das seine Kleinbahnen selbst produziert.

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Danny Lieger ist neuer Vorsitzender

Planungen Steintorkreuzung noch nicht optimal

Foto: IHK zu Rostock

Der Verkehrsausschuss informierte sich auf seiner Sitzung Ende 2015 über die Entwicklung am Flughafen Rostock-Laage. Der Geschäftsführer des Flughafens, Dr. Rainer Schwarz, zog eine positive Bilanz für das Jahr 2015. Dazu habe vor allem die Verbindung der Lufthansa nach München und die erstmals in dieser Saison für den Kreuzfahrttourismus durchgeführten Passagierwechsel beigetragen. Für die Zukunft strebt der Flughafen eine Erweiterung der Geschäftsreiseverbindung nach München als tägliches Angebot an. Die Anbindung an das Drehkreuz München ermöglicht europäische und internationale Destinationen. Auch die Incoming-Angebote sind wichtig für die heimische Tourismuswirtschaft und sollen erweitert werden. Ab der kommenden Saison ist eine Erweiterung der Flüge ab Österreich / Linz vorgesehen. Als weiteres Ziel ist beispielsweise die Schweiz im Fokus. Auch die Urlaubs- und Charterflüge der Reiseveranstalter werden in der kommenden Saison erweitert und zusätzliche Ziele aufgenommen. Außerdem wurden auf der Sitzung die Erfahrungen bei der Ausweitung der LKW-Maut diskutiert. Nach Meinung der Spediteure ist die Mautanpassung 2015 nach außen zwar relativ geräuschlos verlaufen, die Unternehmen stehen intern jedoch vor großen Schwierigkeiten, die gestiegenen Kosten an die Auftraggeber weiterzureichen. Äußerst problematisch war, dass es drei unterschiedliche Termine bei der Mautanpassung durch Tarifänderung, Mautpflichtabsenkung für Fahrzeuge von 12 auf 7,5t und die Erweiterung bei mautpflichtigen Bundesstraßen gab. Als Problem für das deutsche Gewerbe erweist sich die zunehmende osteuropäische Konkurrenz. Die Mautstatistik des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) macht deutlich, dass der Anteil deutscher Unternehmen am Markt kontinuierlich sinkt und dagegen der Anteil der Osteuropäer deutlich zunimmt. Als zunehmend schwierig erweist sich die Flächen-

Foto: IHK zu Rostock

Mautanpassung verursacht Probleme

Danny Lieger (l.) hat den Vorsitz von Horst-Dieter Pohl (r.) übernommen. Karsten Liefländer gratuliert.

Der Regionale Arbeitskreis Tourismus-Handel hat einen neuen Vorsitzenden gewählt: Danny Lieger, langjähriges Mitglied des Arbeitskreises und als Inhaber eines Sachverständigenbüros mit den Belangen des Tourismus verbunden. Er wurde ohne Gegenstimmen gewählt und löst damit Horst-Dieter Pohl ab. Pohl ist seit 1998 unternehmerisch mit einem Geschäft für Spirituosen, Weinen und Lebensmitteln in der Stralsunder Altstadt tätig. Danny Lieger war von 2007 bis 2015 Präsident der Wirtschaftsjunioren Stralsund und ist Mitglied der Vollversammlung der IHK zu Rostock.

Regionaler Arbeitskreis Verkehr besichtigt Kleinbahnproduktion Immer wieder geht es im regionalen Arbeitskreis Verkehr um Mobilitätskonzepte und um Nachhaltigkeit. Um sich ein Bild vor Ort zu machen, stand kürzlich ein Betriebsbesuch an: Das 1992 gegründete Unternehmen Jagdschlossexpress und Ausflugsfahrten GmbH transportiert Touristen mit Wegebahnen auf der Insel Rügen. Die Anschaffungskosten wurden immer höher. Da die Firma Wartung und Reparatur der Kleinbahnen ohnehin selbst übernahm, reifte rasch die Idee einer eigenen Produktion: Zunächst als Prototyp auf Basis eines Toyota-Motors und -Fahrgestells, der nach TÜV-Abnahme seit 2013 auf Rügen im Einsatz ist. Zur Herstellung und dem Vertrieb der Kleinbahnen wurde 2014 die Sightseeing Trains Rügen GmbH gegründet, eine 100-prozentige Tochter der Jagdschlossexpress und Ausflugsfahrten GmbH in Binz. Zwischenzeitlich wurde die erste auf Rügen gebaute Kleinwegebahn an das Unternehmen Kap-Arkona-Bahn GmbH & Co. KG übergeben. Die Zukunft sieht das Unternehmen vor allem im alternativen Antrieb.  WIR JANUAR/FEBRUAR 2016



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IHK AKTUELL

IHK lehnt erweiterte Tourismusabgaben ab Jeder Betrieb kann betroffen sein

die Einführung einer erweiterten Tourismusabgabe nicht auszuschließen ist. Schon mit Blick auf die Landtagswahl hat die Vollversammlung der IHK zu Rostock das Thema diskutiert und im Ergebnis ihrer Beratung Anfang des Jahres beschlossen, dass erweiterte öffentliche Abgaben zur Tourismusfinanzierung, auch wenn diese zweckgebunden sind, ordnungspolitisch verfehlt und daher generell abzulehnen sind. Auf kommunaler Ebene ist die Förderung des Tourismus eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde. Nach dem KAG M-V sind in Mecklenburg-Vorpommern Gemeinden und Landkreise berechtigt, Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben zu erheben. Kur- und Tourismusabgaben (in

Der Tourismus ist für Mecklenburg-Vorpommern ein bedeutender Wirtschaftszweig. Mit Blick auf die Regelungen und Initiativen in anderen Bundesländern besteht das Bestreben, auch nicht als Kur- und Erholungsort anerkannten Städten und Gemeinden die Möglichkeit einer teilweisen Refinanzierung ihrer Aufwendungen für Tourismusförderung bzw. touristische Infrastruktur zu geben. Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern wie auch andere Vertreter der Tourismuswirtschaft setzen sich dafür ein, in der kommenden Legislaturperiode das Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) entsprechend zu ändern. Signale aus dem politischen Raum lassen erkennen, dass

Mecklenburg-Vorpommern: Fremdenverkehrsabgabe) sind gesetzlich geregelte Pflichtabgaben, die – soweit in der Gemeinde die Voraussetzungen nach dem Kurortgesetz MecklenburgVorpommern erfüllt sind – die Kommune erheben kann. Die Tourismus- bzw. Fremdenverkehrsabgabe ist – anders als eine sogenannte Bettensteuer – zweckgebunden und kann von allen Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus unmittelbare bzw. auch nur mittelbare Vorteile geboten werden, erhoben werden, d. h. jeder Betrieb kann zur Abgabe herangezogen werden. Peter Volkmann

B96n: Eine Baustelle weniger

Foto: Christian Rödel

Seit mehr als einem Jahrzehnt hat sich die IHK zu Rostock für den Bau der Bundesstraße B96n stark gemacht, um eine Lösung der Verkehrsprobleme auf Rügen zu erreichen. Die Baustelle war Thema bei zahlreichen Sitzungen des Arbeitskreises Verkehr Vorpommern/Rügen. Nach der ursprünglichen Planung sollte die Gesamtfertigstellung 2005 erfolgen, doch erst am 15. Juni 2011 begann der Bau. Daher war die Verkehrsfreigabe der B96n von Altefähr bis Samtens ein wichtiger Meilenstein, der hoffentlich dazu beitrage, nun „einen Stau-Schwerpunkt weniger“ zu haben, kommentierte IHK-Präsident Claus Ruhe Madsen bei der Freigabe der Straße Ende vergangenen Jahres.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, Bundeskanzlerin Angela Merkel und Mecklenburg-Vorpommerns Minister­ präsident Erwin Sellering gaben auf der B96n im Dezember 2015 den Weg frei.

Die B96n ist wichtig für den Tourismusverkehr, als Hinterlandanbindung für den Fährhafen Sassnitz und den Wirtschaftsstandort Rügen. „Jetzt muss es mit dem zweiten Bauabschnitt von Samtens bis Bergen sehr zügig weitergehen“, forderte der IHK-Präsident vor Ort. Die Voraussetzungen dafür sind geschaffen: Baurecht besteht und der Bund hat die Finanzierung zugesagt. Zur Komplettierung der Infrastruktur auf Rügen stehen noch die Ortsumgehung Bergen und der Ausbau der B96 im Abschnitt Strüßendorf – Ralswiek auf der Agenda.

A N Z E I G E

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Ein Kodex macht nachhaltig Eindruck Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) erleichtert nicht nur das Berichten über nachhaltige Wirtschaftsmaßnahmen. Auch dem Management hat er einiges zu sagen.

Die großen Konzerne gehen voran: Schon seit einigen Jahren haben sie Nachhaltigkeitsmanagement und -kommunikation in ihrer Unternehmensstrategie verankert, um die gesellschaftlichen und ökologischen Folgen ihres Handelns zu reflektieren und systematisch zu dokumentieren. Neben sozialpolitischen Motiven spielen aber auch wirtschaftliche Interessen eine Rolle: Die Erkenntnis setzt sich auf breiter Front durch, dass Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht trotz, sondern gerade aufgrund nachhaltigen Wirtschaftens optimieren können. Nachhaltigkeitsmanagement bietet jedem Unternehmen ganz unterschiedliche Vorteile. Stehen bei den einen Kosteneinsparung, Absatzförderung und Kundenbindung im Vordergrund, bedeutet nachhaltiges Wirtschaften für die anderen eine Stärkung ihrer Innovationsfähigkeit, motivierte Mitarbeiter und ein verbessertes Arbeitgeberimage. Bevor ein Unternehmen an seinen Nachhaltigkeitsleistungen und sei-

ner Positionierung arbeitet, sollte es allerdings erst einmal die zentralen internen Stellschrauben identifizieren. Bei diesem Selbsterkenntnisprozess leistet der Deutsche Nachhaltigkeitskodex mit seinen 20 Kriterien aus den Bereichen Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft unschätzbare Starthilfe. Ausgehend von der Analyse der Key-Faktoren kann in einem nächsten Schritt die strategische Ausrichtung angepasst und das Prozessmanagement neu justiert werden. Was viele Unternehmer erleichtert feststellen: Der Arbeitsaufwand für die Anwendung des DNK ist deutlich geringer als befürchtet – und der Erkenntnisgewinn meist viel höher als erwartet. Schon in fünf Arbeitstagen lassen sich die nachhaltigen Leistungen eines Unternehmens ermitteln. Andere Unternehmen investieren mehr Zeit und entdecken im Prozess und durch den abteilungsübergreifenden Austausch relevanter Querschnitt­ themen die Chancen und Potenziale

einer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie. Kein Wunder, dass inzwischen immer mehr deutsche Unternehmen den DNK anwenden. Ab 2017 wird er auch jenen Unternehmen, die von der EU-Richtlinie zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen betroffen sein werden, als Standard dienen. Und im deutschen Mittelstand entwickelt er sich ebenfalls zum führenden Vergleichsrahmenwerk. Das liegt auch am ServiceAngebot: Auf der Internetseite und in kostenfreien Druckformaten bietet der DNK nützliche Informationen, praxisnahe Leitfäden und Checklisten. Außerdem gibt es

regelmäßige Informationsveranstaltungen in ganz Deutschland. Der Autor: Sven Grönwoldt ist Chefredakteur für Finanzund Nachhaltigkeitskommunikation bei HOFFMANN UND CAMPE Corporate Publishing und Gründer des Beratungsunternehmens 5fN, das auch als Schulungspartner für den Deutschen Nachhaltigkeitskodex mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung kooperiert.

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Projekt macht sich für psychische Gesundheit von B ­ eschäftigten stark Die Arbeitswelt befindet sich im Umbruch, Prozesse verdichten sich, wir arbeiten schneller, vernetzter und mit höherer Schlagzahl. Das kann zu Stress und psychischen Belastungen bei Mitarbeitern führen, wenn im Unternehmen vorbeugende Maßnahmen fehlen. Um Sie im Arbeitsalltag bei der Förderung der psychischen Gesundheit besser zu unterstützen, haben sich die VIACTIV und der Bundesverband mittelständischer Wirtschaft (BVMW) im Rahmen des

vom Bundesarbeitsministerium geförderten Projekts psyGA (Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt) zusammengetan. Unter dem Motto „Kein Stress mit dem Stress – psyGA vor Ort“ stellen sie praxisnahe Unterstützungsangebote vor, die bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der psychischen Gesundheit helfen. Weitere Infos beim BVMW, Katja Fronk (0381-77816438) oder ­Rainer Junold (03831-2038224).

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STANDORTPOLITIK

Tourismusorte profitieren von neuer Bäderregelung Aber: Weltkulturerbe-Städte müssen mit weniger freigegebenen Sonntagen leben

In Mecklenburg-Vorpommern gilt seit Jahresbeginn eine neue Bäderverkaufsverordnung („Bäderregelung“). Sie gilt bis zum 31. Dezember 2020 und stellt einen Kompromiss dar.

Die Verordnung gilt in 77 Orten und Ortsteilen (bisher 96). In den festgelegten Gebieten der Weltkulturerbe-Städte Wismar und Stralsund ist im Rahmen der Bäderregelung der Verkauf aus besonderem Anlass an zwölf Sonntagen (bisher 16 Sonntage) zulässig. Die übrigen kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sind vor dem Hintergrund eines verstärkten Sonntagsschutzes nicht mehr begünstigt. Mit § 5 wurden sogenannte Freizeiteinrichtungen, für die gesonderte Regelungen gelten, neu in die Verordnung aufgenommen. In den Kur- und Erholungsorten sowie anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr wurden die Sortimente auf den regional typisch touristischen Bedarf eingeschränkt, der Katalog ausgeschlossener Sortimente wurde ausgeweitet. Mit der neuen Verordnung werden die Regelungen zum Schutz der Beschäftigten nochmals erweitert (Details zu den Neuregelungen siehe Kasten).

Neue Bäderregelung ist Kompromiss Die Vollversammlung der IHK zu Rostock hat sich schon vor Jahren für eine vollständige Freigabe der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen. Wegen des dort verankerten Sonntagsschutzes bedürfte es jedoch einer Änderung des Grundgesetzes – politischer Wille dazu bzw. entsprechende Mehrheiten für eine Änderung sind bis dato nicht in Sicht. Die vom Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Betriebe brauchen daher eine „Bäderregelung“. Gerade in den besonders vom Tourismus geprägten Orten erwarten Urlaubsgäste und Tagesausflügler neben Freizeit- und gastronomischen Angeboten auch offene Geschäfte. Positiv hervorzuheben ist daher, dass nunmehr gerade die Tourismus- und Bäderorte von einer saisonalen und tageszeitlichen Erweiterung des Geltungsbereichs profitieren können. Verbesserungen auf der einen Seite mussten aber leider mit Einschränkungen an anderer Stelle einhergehen, ansonsten hätte die Gefahr bestanden, ab 2016 gar keine Regelung mehr zu haben. Um mög­lichen rechtlichen Bedenken begegnen zu können, mussten daher

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Foto: Touristik Service Kühlungsborn GmbH

Eckpunkte der neuen Verordnung

Die Promenade in Kühlungsborn ist ein Magnet für viele Touristen, die dort nun am Sonntag eine Stunde länger einkaufen können als bisher.

mehrere Orte/Ortsteile sowie die kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte aus dem Anwendungsbereich herausgenommen werden. Auch die Weltkulturerbe-Städte müssen mit weniger freigegebenen Sonntagen leben. Im Vergleich mit der Bäderverkaufsverordnung in Schleswig-Holstein bleibt die neue Regelung zwar hinter den Erwartungen der hiesigen Wirtschaft zurück. Dabei muss man aber berücksichtigen, dass es in Mecklenburg-Vorpommern – anders als in Schleswig-Holstein – bereits eine gerichtliche Entscheidung zur „Bäderregelung“ gibt (Oberverwaltungsgericht im Jahr 2010, die damalige „Bäderregelung“ aus dem Jahr 2009 war damit „gekippt“). Die Neufassung muss daher sowohl den hohen rechtlichen Anforderungen an den Sonntagsschutz als auch den besonderen Versorgungs- und Freizeitbedürfnissen in den Tourismusorten gerecht werden. Vor diesem Hintergrund kann die neue „Bäderregelung“ daher grundsätzlich als angemessener Kompromiss zwischen dem verfassungsrechtlich gebotenen Sonntagsschutz und den berechtigten wirtschaftlichen Interessen des Tourismuslandes Mecklenburg-Vorpommern gewertet werden.

Unverständnis über Gewerkschaften Den Kirchen ist hoch anzurechnen, dass sie die neue Verordnung trotz weiterhin bestehender Bedenken nicht angreifen wollen. Auch vor diesem Hintergrund trifft die bereits erfolgte öffentliche Ankündigung der Gewerkschaften (verdi und DGB), ggf. gegen die neue Bäderregelung

klagen zu wollen, auf völliges Unverständnis. In Summe wurden Ausnahmetatbestände der bislang in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Bäderregelung mit der Neufassung nicht nur reduziert, sondern in Teilen sogar weiter verengt. Sollten sich die Gewerkschaften – neben anderen tragen sie den im Jahr 2013 in Schleswig-Holstein gefundenen Kompromiss dort mit – daher tatsächlich für den Klageweg entscheiden, werden sie sich fragen lassen müssen, was die beiden Bundesländer unterscheidet und welchen Schaden sie im Tourismusland MecklenburgVorpommern billigend in Kauf nehmen.

Ladenöffnungsgesetz nicht anfassen Wesentliche Eckpunkte aus der insgesamt liberaleren Regelung in Schleswig-Holstein konnten u. a. wegen abweichender rechtlicher Grund­ lagen nicht übernommen werden. So ist z. B. die Freigabe von Feiertagen nach den jeweiligen Ladenöffnungsgesetzen in Schleswig-Holstein, nicht aber in Mecklenburg-Vorpommern möglich. Mit dem Ladenöffnungsgesetz hat der Landes-Gesetzgeber den Rahmen geregelt und das Wirtschaftsministerium zum Erlass einer „Bäderregelung“ ermächtigt. Warum also nicht das Ladenöffnungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern entsprechend ändern? In Fachkreisen besteht Übereinstimmung, von entsprechenden Initiativen abzusehen: Es erscheint mehr als unwahrscheinlich, weitere Lockerungen zu erreichen – vielmehr könnte genau das Gegenteil eintreten. Peter Volkmann  WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

STANDORTPOLITIK

Öffnungszeiten nach der neuen Bäderregelung Nach dem Gesetz über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Ladenöffnungsgesetz – LöffG M-V) kann in Bäder- und Fremdenverkehrsorten an Sonntagen, die keine gesetzlichen Feiertage sind, der gewerbliche Verkauf zugelassen werden. Die Öffnungszeiten müssen außerhalb der Hauptzeit (6.00 bis 11.30 Uhr) der Gottesdienste liegen. Nach der Bäderverkaufsverordnung M-V („Bäderregelung“) ist in den in der Anlage genannten Gebieten der Kur- und Erholungsorte und der anerkannten Ausflugsorte und Ortsteile mit besonders starkem Fremdenverkehr mit Ausnahme der Weltkulturerbe-Städte der gewerbliche Verkauf am ersten Sonntag im Januar (soweit dieser nicht auf einen Feiertag fällt) sowie an den Sonntagen im Zeitraum vom 15. März bis zum ersten Sonntag im November

(soweit dieser nicht auf Allerheiligen fällt), eines jeden Jahres an Sonntagen, die keine gesetzlichen Feiertage sind, in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig. Nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage (­Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – F TG M-V) sind gesetzliche Feiertage, an denen ein Verkauf nicht zulässig ist: –– der Neujahrstag (1. Januar), –– der Karfreitag, –– der Ostermontag, –– der 1. Mai, –– der Christi-Himmelfahrtstag, –– der Pfingstmontag, –– der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), –– der Reformationstag (31. Oktober), –– der 1. Weihnachtstag (25. Dezember), –– der 2. Weihnachtstag (26. Dezember).

Oster- und Pfingstsonntag sind keine gesetz­ lichen Feiertage, gleichwohl enthält die Bäderregelung (s. § 3 Abs. 2) an diesen Tagen eine Einschränkung: Aufgrund der überragenden touristischen Bedeutung ist der gewerbliche Verkauf nur in den Orten und Ortsteilen in der Hansestadt Rostock (hier: Warnemünde), Graal-Müritz, Kühlungsborn, Waren (Müritz), Zingst, Boltenhagen, Heringsdorf und Binz nach Anlage 1 zulässig. Für alle anderen in der Bäderregelung aufgeführten Orte/Ortsteile ist der gewerbliche Verkauf am Oster- und Pfingstsonntag nicht freigegeben. Die neue „Bäderregelung“ (Wortlaut der Verordnung mit Liste der Orte und Ortsteile) ist unter www.rostock.ihk24.de unter Dokument-Nr. 3012270 abrufbar.

Vergleich der Bäderreglungen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern (alte und neue Verordnung) Schleswig-Holstein Laufzeit

15.12.2013 bis 16.12.2018 mit Verlängerungsoption um weitere fünf Jahre freigegebener Zeitraum 17.12. – 08.01. sowie 15.03. – 31.10.

Mecklenburg-Vorpommern (alte Regelung)

Mecklenburg-Vorpommern (neue Regelung, ab 1. Januar 2016)

bis 31. Dezember 2015

bis 31. Dezember 2020

letzter Sonntag März bis letzter Sonntag Oktober (soweit kein Feiertag)

erster Sonntag im Januar sowie 15. März bis erster Sonntag im November (soweit nicht Allerheiligen) unter bestimmten Voraussetzungen: Wegfall von bis zu 2 Sonntagen aus ­besonderem Anlass nach § 5 LÖffG-MV anerkannte Kur- und Erholungsorte; anerkannte Ausflugsorte und Ortsteile mit besonders starkem Fremdenverkehr (77 Orte/Ortsteile) Sonntage, die keine gesetzlichen Feiertage sind – 12.00 bis 18.00 Uhr

unter bestimmten Voraussetzungen: Wegfall von 2 Sonntagen aus besonderem Anlass nach § 5 LÖffZG Orte/Ortsteile

Öffnungszeit

Gleichbehandlung der Orte Sortiment

Begrenzung ­Verkaufsfläche kreisfreie Städte/große kreisangehörige Städte Weltkulturerbestädte

„Freizeiteinrichtungen“ „Kioskregelung“ Arbeitnehmerschutz

WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

anerkannte Kur- und Erholungsorte; Gemeinden/Gemeindeteile, die von besonders starkem Urlaubstourismus geprägt sind (109 Orte/Ortsteile) Sonn- und Feiertage, nicht jedoch: Karfreitag sowie 1. Weihnachtstag; 1. Mai nur Ladeninhaber/in – sechs Stunden im Zeitraum von 11.00 bis 19.00 Uhr Ostersonntag: 14.00 bis 18.30 Uhr ja Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs, insbesondere des touristischen Bedarfs; Ausschluss: Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte, Fachmärkte für Elektrogroßgeräte nein nein nein

nein ja nach Arbeitszeitgesetz; auf Verlangen: ein Sonnabend im Monat freigestellt

anerkannte Kur- und Erholungsorte; anerkannte Ausflugsorte und Ortsteile mit besonders starkem Fremdenverkehr (96 Orte/Ortsteile) Sonntage, die keine gesetzlichen Feiertage sind – 13.00 bis 18.00 Uhr grundsätzlich nicht freigegeben: Ostersonntag, Pfingstsonntag nein: Freigabe Ostersonntag/Pfingstsonntag für 8 namentlich genannte Orte/Ortsteile typisch touristisches Angebot, das für Orte kennzeichnend ist („Positivliste“ sowie Ausschlüsse: „Negativliste“) ja (1.500 m2, soweit nicht Erlebnisparks, -höfe) ja (6 Sonntage im Jahr unter bestimmten Voraussetzungen) ja: Wismar und Stralsund 16 Sonntage im Jahr (unter bestimmten Voraussetzungen) ja, via Ortsliste nein komplexe Freistellungsregelung sowie im Monat mindestens ein Wochenende beschäftigungsfrei

grundsätzlich nicht freigegeben: Ostersonntag, Pfingstsonntag nein: Freigabe Ostersonntag/Pfingstsonntag für 8 namentlich genannte Orte/Ortsteile typisch touristisches Angebot, das für Orte kennzeichnend ist („Positivliste“ sowie Ausschlüsse: „Negativliste“) beachte: reduzierte „Positivliste“, erweiterte „Negativliste“ ja (1.500 m2, soweit nicht Erlebnisparks, -höfe) neu: Nein ja: Wismar und Stralsund 12 Sonntage im Jahr (unter bestimmten Voraussetzungen) ja, eigene Regelung (§ 5) nein komplexe Freistellungsregelung sowie im Monat mindestens ein Wochenende beschäftigungsfrei, zweites Wochenende unter bestimmten Voraussetzungen

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STANDORTPOLITIK

IHK-Regionalkonferenz Vorpommern-Rügen

„Welche Tourismusinfrastruktur und welches Marketing braucht Vorpommern-Rügen? Wie kann die Finanzierung aussehen?“ Unter diesen Fragenkomplex hatte die IHK zu Rostock ihre Regionalkonferenz Vorpommern-Rügen gestellt und damit den Nerv getroffen: Zahlreiche Unternehmerinnen und Unternehmer waren ins Naturerbe Zentrum gekommen, um den Referenten aus der Wirtschaft, Politik und Wissenschaft zu lauschen und abschließend rege zu diskutieren. „Die IHK kümmert sich seit Jahren um den Tourismus“ so IHK-Vizepräsident Matthias Ogilvie. Es sei wichtig, sich den Herausforderungen an die Tourismusregion zu stellen. Peter Fürst überbrachte als Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung und Stadt-

Gut besucht: IHK-Regionalkonferenz Vorpommern-Rügen

marketing der Hansestadt Stralsund Grußworte von Oberbürgermeister Alexander Badrow. Manfred Gerth, Beigeordneter und 2. Stellvertreter des Landrates Vorpommern-Rügen räumte ein, man sei noch ein Stück davon entfernt, dass alles perfekt sei, oft gebe es zuviel Bürokratie: „Wir dürfen nicht den Anschein erwecken, dass wir Teil des Problems und nicht Teil der

Foto: Christian Rödel

Oben bleiben mit Geist, Geld und Geduld

Lösung sind.“ Er erklärte die Bereitschaft zur Problemlösung. Julian Reif vom Institut für Management und Tourismus der FH Westküste skizzierte, wie Menschen künftig reisen werden: individuell (Anti-Stress, kreative Erholung, Coaching-Urlaub), nachhaltig, barrierefrei. Ein wichtiges Medium bei der Entstehung von Trends seien die sozialen Medien: „Überlegen Sie einmal, wo wird über

Urlaub gepostet? Bei Facebook!“ Um die anstehenden Herausforderungen zu meistern, bedürfe es „Geist, Geld und Geduld.“ Lokalkolorit brachten Kai Gardeja, Geschäftsführer der Tourismuszentrale Rügen Gesellschaft für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit mbH, und André Kretzschmar, Geschäftsführer Tourismuszentrale der Hansestadt Stralsund ein. Mirko Breitzke, Referatsleiter Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen im Landesministerium für Inneres und Sport, erläuterte den rechtlichen Rahmen. Konsens bestand unter allen Anwesenden, dass eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Rügen, Stralsund und dem Darß die Region wohl am besten nach vorne brächte.

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 WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Rohloff & Brandt erhalten Ehrenmedaille

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Die Unternehmensgruppe Rohloff & Brandt ist im Rahmen des Neujahrsempfangs der Stadt Bergen auf Rügen in der Kategorie Wirtschaft mit der Ehrenmedaille der Stadt in Gold ausgezeichnet worden. Doris und Mathias Rohloff sowie ihr Geschäftspartner Aimo Brandt nahmen diese Auszeichnung von Wirtschaftsminister Harry Glawe entgegen. Die Unternehmensgruppe Rohloff & Brandt, bestehend aus den Firmen Rohloff-Moden Binz, WERO Glas- und Gebäudereinigung Handels- GmbH sowie die Rohloff & Brandt GbR, gehört zu den größten Arbeitgebern Bergens und engagiert sich seit vielen Jahren erfolgreich im gesellschaftlichen Leben. Stadtpräsident Eike Bunge würdigte auch die Rolle Mathias Rohloffs als Vizepräsident der IHK zu Rostock.

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Geschäftsleitung als auch die Beschäftigten in den Prozess eingebunden. Auf diese Weise stellt das Förderprogramm sicher, dass die erarbeiteten Konzepte gemeinschaftlich getragen werden und langfristig wirken können. Das Programm unternehmensWert:Mensch wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für bis zu zehn Beratungstage werden förderberechtigten Unternehmen 50 bis 80 Prozent der Kosten erstattet. Erstberatungsstelle Rostock Unternehmerverband Rostock-Mittleres Mecklenburg e. V. Stephan Steinke Wilhelm-Külz-Platz 4, 18055 Rostock Tel.: 0381 2425813 [email protected]

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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Monatelanges Ackern für eine halbe Stunde Leuchten Der Schritt in die Selbstständigkeit hat sich für die Gründer der Hanseatischen Eventagentur gelohnt

Foto: Mathias Rövensthal

Das Produkt ist schwierig zu fassen: Die Planer können es vorab nicht berühren, nicht hören und vor allem: nicht austesten. Erst am Abend des 1. Januars wissen sie, ob ihre monatelange Arbeit erfolgreich war. Dabei sind sie abhängig von den Wetterbedingungen: Regnet es? Schneit es? Wie stark ist der Wind? Die einzelnen Prozesse des Turmleuchtens gibt es virtuell – getaktet in Zehntelsekunden auf den Bildschirmen. Verschiedene Gewerke haben wochenlang an verschiedenen Orten an dem Projekt gearbeitet, das dann beim Warnemünder Turmleuchten zusammengeführt wird. Das muss dann klappen. Es gibt nur diese Chance. Nach 30 Minuten ist es vorbei. Die Laserstrahlen aus, 300 Kilogramm Feuerwerkskörper ab – dafür wunderbare Bilder in das Gedächtnis der Zuschauer eingebrannt.

Überregionale Strahlkraft „Wir erzählen immer eine private Geschichte“, sagt Martina Hildebrandt. Zum Jahresstart geht es diesmal um Hoffnung, Hoffnung auf Familienglück mit dem neuen Mitglied Paul. Er ist ein Labradorwelpe. Ein anderes Mal hieß die Geschichte „Für Dich“. „Kurz davor hatten wir geheiratet“, berichtet die Unternehmerin. Wenn sie von „erzählen“ spricht, dann ist das kein gewöhnlicher Schnack. Dann meint sie damit ein Mega-Event, zu dem anfangs 900 Zuschauer kamen, mittlerweile bis zu 90.000. Seine Strahlkraft reicht inzwischen weit über die Region hinaus – und verlängert für die Gastronomen die Feiertagssaison: Wenn anderswo die Silvestergäste in den Hotels am Mittag des Neujahrstages wieder heimwärts fahren, freuen sich die Touristen in Warnemünde auf das Neujahrsevent, für das sie gern eine Nacht länger buchen. Ortsbesuch in Groß Stove, wenige Wochen vor dem großen Ereignis. In der Parterre eines alten Gutshauses arbeiten die Geschäftsführer der Hanseatischen Eventagentur Martina Hildebrandt und Torsten Sitte und die Projektmanager Cindy Piel und Rüdiger Groth. Vor sich Computer, auf einer Anrichte steht der Rostocker Marketing Award. Den hat das Unternehmerduo Hildebrandt / Sitte im November 2015 erhalten, für die außergewöhnliche Marketingidee der Feuerwerks- und Lasershow am Leuchtturm. IHK-Präsident Claus Ruhe Madsen hielt damals die Laudatio. So aufregend und spektakulär das

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Die Geschäftsführer der Hanseatischen Eventagentur, Martina Hildebrandt und Torsten Sitte (2. v. r., r.) mit ihren Mitarbeitern Rüdiger Groth und Cindy Piel und – im Vordergrund – Agenturhund Paul in Groß Stove.

Neujahrsereignis, so unaufgeregt und bodenständig ist die Stimmung in Groß Stove. Und das ist vielleicht ein Teil des Erfolgsgeheimnisses. Torsten Sitte verfügt über Jahrzehnte lange Erfahrung im Eventgeschäft, seine Frau Martina Hildebrandt war Marketingleiterin einer Brauerei in der Region. Begegnet sind sich die beiden 1997 bei einem Konzert von Montserrat Caballé im Ludwigsluster Schlossgarten, beide im Auftrag ihrer damaligen Arbeitgeber. Martina Hildebrandt: „Er trug Clogs, Tennissocken und Muskelshirt, ich ein cremefarbenes Kostüm mit passenden Schuhen und eine Tasche zum Kostüm.“ Gepasst hat’s trotzdem oder gerade deshalb. Torsten findet Demokratie bei Events nicht gut: „Einer muss Entscheidungen treffen und verantworten.“ Er kennt sich mit der Technik aus, kümmert sich um 1.500 m Tonkabel, 4 Laseranlagen, 10 LKWLadungen mit Technik, 800 Meter Absperrzäune, 3.500 m Starkstromkabel sowie 160 Mann Crew vor und hinter den Kulissen. Die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren lobt er, besonders das kreative Miteinander mit der Hansestadt Rostock. Martina ist die Außenministerin, schafft rund um das Event Plattformen für die Wirtschaft wie zum Beispiel einen Bereich für die Partner

als „Turmleuchter“ mit besonders guter Sicht auf das Event. Über allem steht die Sicherheit. Nach den Terroranschlägen von Paris war das Sicherheitspersonal für das Turmleuchten verdoppelt worden. 85.000 Besucher erlebten am 1. Januar eine wunderbare Show. Ursprünglich als Erinnerung an ihren verstorbenen und als Wunsch an ihren neuen Hund konzipiert, stand das Motto am 1. Januar 2016 nun global passend als Sinnbild für Hoffnung in unruhigen Zeiten. Für das Unternehmerpaar Sitte/Hildebrandt Bestätigung, dass sich der Schritt in die Selbstständigkeit, dass sich die vielen schlaflosen Nächte voller Sorgen, ob die Existenzgründung klappt, dass sich ihre Kreativität und ihre Erfahrung gelohnt haben. Ihr Mut wurde belohnt. Sabine Zinzgraf Hier ist die Hanseatische Eventagentur 2016 u. a. auch dabei: Lichtertanz der Elemente in Zingst, RostockerZoo-Nacht, Mecklenburg-Vorpommern-Tag in Güstrow, das Mecklenburger Entenrennen in Güstrow, Warnemünder Port-Parties, die Rostocker Lichtwoche.

 WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

AUS- UND WEITERBILDUNG

Berufsausbildungsvertrag-Online spart Zeit Registrierte Ausbildungsbetriebe können Berufsausbildungsverträge in elektronischer Form ausfüllen. Der Klick auf „Berufsausbildungsvertrag-Online“ unter https://app.unikam.de/ ausbildungsvertrag/ihk-rostock macht es möglich. Das Verfahren spart Zeit, wie Anja Prüssel, Befürworterin der Plattform und Assistentin der Geschäftsleitung bei der Spedition HOMTRANS, bestätigt: „Der Vertrag lässt sich schnell am PC ausfüllen und es gibt sogar bei einigen Feldern (z.B. Urlaub) noch Anmerkungen/Hilfestellungen.“ Nutzer von „Berufsausbildungsvertrag-Online“ werden durch die erforderlichen Felder geführt und auf eventuelle Eingabefehler hingewiesen. Es können Vorlagen erstellt und später für weitere Berufsausbildungsverträge verwendet werden. „Sollten doch noch Fragen auftreten oder sich nach Eingabe Änderungen im Berufsausbildungsvertrag ergeben, kann man bei der IHK anrufen. Der zuständige Ausbildungsberater schaut in den Online-Vertrag und gibt Hinweise“, so Anja Prüssel weiter.

Mitarbeiter darauf hingewiesen. Darüber hinaus haben wir schon immer die Vorlagen der IHK im Internet genutzt. Warum nutzen Sie den Online-Vertrag? Der Online-Vertrag bzw. auch die anderen Vorlagen sind in einer zeitgemäßen Form dargestellt, die unkompliziert zu verwenden sind. Weitere Informationen erhalten Sie bei Annette Lenk, Tel. 0381 338-515, [email protected]

3 Fragen an… … Angelika Stahl, verantwortlich für die Ausbildung bei der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH Wie sind Sie auf den Online-Vertrag auf­ merksam geworden? Seit Einstellung des Vertrages auf den WebSeiten der IHK zu Rostock haben uns die IHK-

Welche Vorteile sehen? Ein wichtiger Vorteil ist aus unserer Sicht, dass die IHK über den beabsichtigten Vertrags­abschluss vorinformiert wird. Beim Ausfüllen des Vertrages erfolgen jeweils Hinweise auf Pflichtfelder, die auszufüllen sind. Es werden Ausfüllhilfen angeboten – man kann aus diversen Vorgaben auswählen und hat damit Zeitersparnis. Die Fehlerquote wird minimiert, der Vertrag wird rechtssicherer gestaltet.

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AUS- UND WEITERBILDUNG

IHK-Organisation will berufliche Bildung stärken Die sich verändernde Berufswelt, der Trend zum Studium und weitere Entwicklungen, wie die Digitalisierung der Arbeitswelt und der Beruflichen Bildung, stellt die IHK-Organisation vor neue strategische Aufgaben, um den Unternehmen auch in der Zukunft bei der passgenauen Deckung des Fachkräftebedarfs unterstützend zur Seite stehen zu können. Deshalb hat die DIHK-Vollversammlung das gemeinsam von IHKs und DIHK erarbeitete Strategiepapier „Berufliche Bildung 2025“ verabschiedet. Die berufliche Bildung mit ihrer Kombination von betrieblicher Praxis und Theorievermittlung in der Berufsschule ist das erfolgreiche Element des deutschen Bildungssystems, die richtige Mischung aus Wissen und Handeln. Die duale Berufsausbildung hat wesentlich dazu beigetragen, dass Deutschland die Wirtschafts- und Finanzkrise vergleichsweise gut überstanden hat. Sie ist ein entscheidender Faktor für Stärke, Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und für eine geringe Jugendarbeits­ losigkeit. Sie genießt auch international ein hohes Ansehen. Experten gehen davon aus, dass es künftig insbesondere an beruflich qualifizierten Fachkräften mangelt, während gleichzeitig immer mehr Akademiker auf den Arbeitsmarkt strömen. Denn der derzeitige Boom bei den Studentenzahlen geht zulasten der dualen Berufsausbildung. Es studieren viele, die in einer dualen Berufsausbildung besser aufgehoben wären. Die strategischen Leitlinien für die kommenden Jahre sind deshalb wie folgt im Papier formuliert: Online Service Center www.rostock.ihk24.de DIHK-Strategiepapier: Dok-Nr. 3042610

Foto: Roland Hartig

Strategiepapier formuliert Leitlinien und Handlungsfelder

Der derzeitige Boom bei den Studentenzahlen geht zulasten der dualen Berufsausbildung, hier im Bild Auszubildende der Firma Rottach in Rostock, die unter anderem Konstruktionsmechaniker ausbilden.

–– „Exzellenz durch Praxis“ als Markenzeichen stärken: Die IHK-Organisation wird bis 2025 die Berufliche Bildung stärken – auch als attraktiven Bildungsweg für leistungsstarke Schulabgänger. „Exzellenz durch Praxis“ ist dann als Markenzeichen und als wichtiger Teil des Markenkerns der IHK-Organisation in der Öffentlichkeit fest verankert. –– Weitere Zielgruppen für Berufliche Bildung gewinnen: Die IHK-Organisation wird bis 2025 vor dem Hintergrund von demografischer Entwicklung und Zuwanderung weitere Zielgruppen für die Berufliche Bildung gewinnen. –– Den Weg in die Digitale Wirtschaft mitgestalten: Die IHK-Organisation wird bis 2025 die Auswirkungen der Digitalisierung auf Arbeitswelt und Berufliche Bildung aktiv begleiten.

Aus diesen Leitlinien folgen zehn Handlungsfelder, die 2016 mit einem Aktionsplan unterlegt werden. Die IHK zu Rostock wird sich aktiv für die Zukunftssicherung durch Berufliche Bildung einsetzen, wir freuen uns, wenn Sie uns dabei unterstützen. Helga Rusin

Ihre Ansprechpartnerin Berufliche Bildung

Helga Rusin, Leiterin des Geschäftsbereichs Aus- und Weiterbildung Tel.: 0381 338-501 [email protected]

„Tag der Ausbildung“: Ausbildungsangebote für Menschen mit Behinderungen Am 5. März findet in der Zeit von 10.00 bis 14.00 Uhr der „Tag der Ausbildung“ in Unternehmen statt. Unternehmen aus den unterschied­ lichen Branchen in Rostock, Stralsund und auf der Insel Rügen stellen ihre Ausbildungsmöglichkeiten direkt in ihren Betrieben vor. Acht Betriebe öffnen in diesem Jahr zum ersten Mal ihre Türen: die Auto-Partner GmbH aus Bad Doberan, die

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GV Nordost Verwaltungsgesellschaft mbH aus Rostock, die Hotel Sportforum Ohne Barrieren Wohnen und Sozialdienste gGmbH aus Rostock, die Spedition Heinrich Gustke GmbH aus Rostock, das Restaurant Stilbruch aus Rostock, die Vapiano Rostock Müller Systemgastronomie GmbH, die Wellmann Verwaltungs GmbH (Mc Donalds) aus Rostock und die Wilhelm Linnenbecker GmbH

& Co. KG aus Stralsund. Auch in die Liste der vorgestellten Ausbildungsberufe hat sich mit dem Berufskraftfahrer bei der Spedition Gustke ein Neuling gemischt. Erstmalig werden zudem im „Sportforum“ Ausbildungsmöglichkeiten für behinderte Menschen präsentiert. Weitere Informationen und die teilnehmenden Unternehmen unter www.tagderausbildung.de  WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

AUS- UND WEITERBILDUNG

Die Fachkräftesicherung stellt heutzutage eine der größten Herausforderungen für Unternehmen dar. „Aus diesem Grund kann man nicht früh genug damit beginnen, intensiv um jeden Jugendlichen zu werben, der sich für eine Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern entscheidet“, sagt Angela Budzisch, Leiterin des Fach­ bereichs Ausbildung bei der IHK zu Rostock. An dieser Stelle möchte die Fachkräfte­ initiative „Durchstarten in MV“ die Ausbildungsbetriebe mit der Early-Bird-Aktion im Februar 2016 unterstützen. „Unternehmen des Landes haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, ihre noch freien Ausbildungsplätze deutlich sichtbar im Azubi-Atlas der Kampagneninternetseite durchstarten-in-

Grafik: H2F Kommunikationsagentur

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Seien Sie dabei: die Early Bird-Aktion 2016 von „Durchstarten in MV“.

mv.de anzeigen zu lassen“, so Wirtschaftsminister Harry Glawe. „Im März beginnt die heiße Bewerbungsphase mit vielen Vorstellungsgesprächen. Wir wollen auf diese Weise den Unternehmen und Jugendlichen helfen, noch rechtzeitig passenden Nachwuchs und einen attraktiven Ausbildungsplatz zu finden.“ Der Minister rief sowohl die Jugendlichen als auch die Firmen auf, das stark frequentierte und kostenfreie Portal als Treffpunkt freier Ausbildungsstellen zu nutzen. Zusätzlich werden täglich Unternehmen mit Early-Bird-Angeboten im Facebook-Kanal der Kampagne vorgestellt. Weitere Informationen unter www.durchstarten-in-mv.de und www.facebook.com/DurchstartenInMV

Bildungsinformationen aus dem IHK-Bezirk

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 Fachwirt im Gastgewerbe IHK  Geprüfter Küchenmeister IHK Vollzeit ab 01.08.2016, berufsbegl. ab 05.09.2016  Geprüfter Diätkoch IHK berufsbegl. 06.04.2016 – 19.05.2017

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INNOVATION UND UMWELT

Hidden Champions aus Mecklenburg-Vorpommern Marktführer, die außerhalb ihrer Branche oft unbekannt sind, heißen Hidden Champions (heimliche Gewinner). Der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Hermann Simon hat den Begriff geprägt. Ein Grund dafür war, dass Deutschland weltweit über die größte Konzentration solcher Firmen verfügt. 2007 veröffentlichte Prof. Simon das Buch „Hidden Champions des 21. Jahrhunderts“ mit internationaler Beachtung.

Wir haben einmal nachgeforscht, welche Hidden Champions sich in unserer Region „verstecken“. Unsere Messlatte haben wir nicht etwa rein willkürlich, sondern nach Maßgabe der Fachliteratur ausgewählt: –– Das Unternehmen ist mit seinen Produkten/ Dienstleistungen unter den TOP 3 auf dem Weltmarkt oder Nr. 1 auf dem europäischen Markt. –– Der Umsatz liegt unter 5 Mrd. Euro. –– Das Unternehmen ist in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Wir sind fündig geworden. Die Produkte der Hidden Champions sind im Allgemeinen keine Endprodukte, sondern Zulieferungen oder Dienstleistungen. Über zwei Drittel sind im Industriegüterbereich, etwa 20 Prozent Konsumgüter und 11 Prozent als Dienstleistungen am Markt. Die Unternehmen verfügen stets über ganz besonderes, spezielles Know-how und sind regelmäßig innovativ. Diese Firmen agieren immer auf internationalem Parkett, auf einem genau definierten Markt. Im Jahr 2007 wurde nur ein Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern als Hidden Champion identifiziert. Aktuell hat Prof. Hermann Simon in Mecklenburg-Vorpommern vier Hidden Champions gefunden; der NDR hat gar fünf davon in unserer Region ausgemacht, die in diese Systematik passen: die Mecklenburger Metallguß GmbH Waren, die HanseYachts AG Greifswald, die Eisengießerei Torgelow GmbH, GTA Geoservice GmbH Neubrandenburg und die Dockweiler AG in Neustadt-Glewe.

Produkte der Hidden Champions

Industriegüter

Dienstleistungen

Konsumgüter

Etwa 1.500 Champions gibt es in Deutschland, so das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung ZEW in seiner Dokumentation Hidden Champions – Driven by Innovation. Die meisten haben 50 bis 500 Mitarbeiter.

Sind Hidden Champions in der Region tatsächlich so selten? Die Zuordnung ist nicht messerscharf. Berücksichtigend, dass es sich um ganz spezielle Produkte oder Zulieferungen handelt, dürfte es in Mecklenburg-Vorpommern durchaus weitere Firmen geben, die in ihrer Spezifik führend, aber unbekannter sind als Siemens, Höchst oder Daimler. Solche sind z. B. im Bereich Maschinenbau, der Medizintechnik sowie der Informationsund Kommunikationstechnologie zu finden.

So ein Champion ist z. B. die Firma DOT GmbH, die im europäischen Markt führend bei der Beschichtung orthopädischer Implantate ist, oder die Firma Oehm & Rehbein, die den Markt bei herstellerunabhängiger Akquisitions- und Befundsoftware für Röntgenbilder beherrscht. In der Medizintechnik ist die Firma Centogene aus Rostock im Bereich genetische Diagnostik international führend. Beginnend mit dieser WIR stellen wir Ihnen dieses Jahr in loser Folge Hidden Champions mit hoch spezialisierten Produkten und internationaler Marktpräsenz aus Mecklenburg-Vorpommern vor. Denn das ist uns ein standortpolitisches Anliegen: Je bekannter diese Champions sind, desto attraktiver macht das die Region – auch für qualifizierte Fachkräfte. Dr. Christine Grünewald

Sie sind ein Hidden Champion? Sie sind nach den oben genannten Kriterien ein Hidden Champion? Dann melden Sie sich bei: Dr. Christine Grünewald Leiterin des Geschäfts­ bereichs Innovation, Umwelt, Verkehr, Maritime ­Wirtschaft Tel.: 0381 338-100 [email protected]

Energieberatung: Förderung verlängert Das Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“ (EBM), seit 2015 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) etabliert, ist bis Ende 2019 verlängert worden. Antrags­ berechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die weniger als 250 Personen

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beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben. Ausgenommen von einer Förderung sind Unternehmen, die Stromsteuerspitzenausgleich oder besondere Ausgleichsregelungen in Anspruch nehmen. Die Energieberatung beziehungsweise die Umsetzungsbegleitung ist nur zuwendungsfähig,

wenn sie durch einen vom BAFA zugelassenen Energieberater erfolgt. Die Auswahl des Beraters in einer Energieexpertenliste obliegt dem antragstellenden Unternehmen. Weitere Informationen zum Programm unter www.rostock.ihk24.de, Dok.-Nr.: 17610 Kai Retzlaff

 WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

INNOVATION UND UMWELT

Foto: Oehm und Rehbein

„Immer am Ball bleiben und querdenken“

Röntgenanlagen für den Veterinärbereich, aber auch für Krankenhäuser, Kliniken und Facharztpraxen, gehören zum Portfolio von Oehm und Rehbein.

Die Oehm und Rehbein GmbH entwickelt seit 1991 für Medizin und Industrie ausgereifte und individuell zugeschnittene, medizinische Systemlösungen für den nationalen und internationalen Markt. Das Unternehmen liefert komplexe Systeme für konventionelle und digitale Röntgenanlagen in Krankenhäusern, Kliniken und Facharztpraxen, aber auch für den Veterinär-, NDT- (zerstörungsfreie Werkstoffprüfung) und SecurityBereich.

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Die Unternehmens-Produkte zeichnen sich durch ihre Kompaktheit, Flexibilität und Mobilität aus und kommen dadurch in verschiedenen Gebieten z. B. auf Schiffen, bei Hausbesuchen oder in mobilen Hospitälern zum Einsatz. Zur Erfolgsbilanz von Oehm und Rehbein gehören mehrere tausend installierte Röntgen- und Bildverarbeitungssysteme im In- und Ausland. Kunden in über 70 Ländern nutzen die von den Rostocker Spezialisten entwickelten digitalen Bildmanagementlösun-

gen. Besonders stolz ist das Unternehmen auf die Eigenentwicklung seiner Software dicomPACS®DX-R, eine hardwareunabhängige, hoch professionelle Akquisitions- und Befundsoftware für Röntgenbilder, mit der es führend auf dem Weltmarkt ist.

Vorteilen gegenüber Mitbewerbs­ produkten, zum Preis und – meist unterschätzt – zur Vertriebsstrategie notwendig. Wichtig ist dann, dass alle im Team an diese Vision glauben und sich nicht vom Weg abbringen lassen. Alles Weitere ergibt sich dann im Tagesgeschäft.

Bernd Oehm, Managing Director Sales / Marketing der Oehm & Rehbein GmbH, erzählt, wie sein Unternehmen es unter die Hidden Champions geschafft hat.

Wie bleibt ein Unternehmen Weltmarktführer? Nicht ausruhen! Immer am Ball bleiben und „querdenken“: Märkte beobachten, Produkte verbessern, alternative Marketingkonzepte prüfen, flexibel auf Wünsche der Kunden reagieren und einen perfekten Service bieten.

Bernd Oehm

Herr Oehm, wie wird ein Unter­ nehmen zum Weltmarktführer? Als Erstes ist eine klare Vision über das Produkt, zu den eigenen

Was raten Sie Unternehmen aus der Region zum Thema Hidden Champions? Anfangen. Seelenverwandte suchen und arbeiten, arbeiten, arbeiten … Manchmal muss man aber auch den Mut haben, Ideen zu begraben und neu anzufangen. Weitere Informationen finden Sie unter www.oehm-rehbein.de

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INNOVATION UND UMWELT

Forscher erweitern Realitäten

Foto: Fraunhofer IGD

Das Fraunhofer IGD in Rostock erforscht Systeme zur intelligenten Prozesssteuerung – Unternehmer profitieren

Dr. Jörg Voskamp und Andreas Müller (beide vom Fraunhofer IGD) demonstrieren den Multitouch-Leitstand aus dem Projekt „Plant@Hand 3D“.

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Das Projekt „Social Augmented Reality“ ist neben einem „Intelligenten Werkstattwagen“, „Plant@ Hand 3D“ oder dem Demonstrator zur „Cyberphysischen Äquivalenz in der Produktion“ nur eins von vielen Projektbeispielen von intelligenter Prozesssteuerung, die derzeit am Fraunhofer IGD entwickelt werden. Dafür ist das Institut jüngst auch als Ort im „Land der Ideen 2015“ ausgezeichnet worden. „Wir haben uns für den Preis beworben, weil es eine schöne Möglichkeit ist, nach außen zu zeigen, was wir hier eigentlich machen“, sagt Prof. Dr. Bodo Urban, Standortleiter

Foto: Fraunhofer IGD

Die Ausbildung zum Medientechnologen Druck könnte in naher Zukunft unerwartet Konjunktur erhalten. Vorbei die Zeit, in der die Drucker – so hieß der Ausbildungsberuf früher – mit schmutzigen Händen nach Hause kamen. Schon lange. Die Druckmaschinen sind heute hochtechnologisierte Geräte, was die Wartung immer komplizierter macht. Und genau deshalb soll die Ausbildung und die Wartung der Druckmaschinen nun vereinfacht werden. Wie? Social Augmented Reality ist das Stichwort – erweiterte Realität mit sozialen Funktionen. Im Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung (Fraunhofer IGD) arbeitet Andreas Müller gerade unter anderem genau daran. Mittels eines Tablet-PC kann er in das Innere einer Druckmaschine in einem animierten und dynamischen 3D-Modell auf den Bildschirm schauen und sehen, wo es gerade hakt. „Die Druckindustrie hat Bedarf, was das betrifft. Die Maschinen werden immer komplexer und geschlossener und es wird immer schwerer, sie zu reparieren“, erklärt der Fraunhofer-Forscher. An Berufsschulen wurde diese Lösung bereits erfolgreich erprobt. Sie hat gezeigt, dass Berufsschüler damit effektiv lernen und untereinander kommunizieren können.

Auf einem Tablet-PC kann man in das Innere einer Druck­ maschine schauen.

des Fraunhofer IGD und Abteilungsleiter „Interactive Document Engineering“. Die Ideen zu den Projekten resultieren aus direkten Aufträgen aus der Wirtschaft oder aus öffentlich geförderten Projekten mit Bedarf der Wirtschaft und haben eines gemeinsam: „Es findet ein Abgleich zwischen der Planung im Rechner und der realen physischen Produktion statt. Informationen werden für Unternehmen sichtbar gemacht, wodurch sie die Firmen in der Endfertigung und Wartung unterstützen können“, so Urban weiter. Der Demonstrator zur cyber-physischen Äquivalenz kann solche komplexen Arbeitsschritte vorausplanen. Auf einem Bildschirm sieht der Anwender ein virtuelles Modell seiner Fabrikhalle, während auf dem Schreibtisch zu Demon­ strationszwecken ein Sortier-Roboter seine Arbeit verrichtet. Dieser wird von einer 3D-Kamera erfasst und sofort auf das virtuelle Modell übertragen. Der Sortier-Roboter kreist nun also auch in der Fabrikhalle auf dem Bildschirm. „Jetzt kann man zum Beispiel im Vorwege einer Hallen­ modernisierung testen, ob Maschinen und Geräte so stehen, dass sie nicht kollidieren“, erklärt Eik Deistung, wie Andreas Müller wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Fraunhofer IGD.  WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

INNOVATION UND UMWELT A N Z E I G E N

Foto: Fraunhofer IGD

Auch der Multitouch-Leitstand für die Produktion aus dem Projekt „Plant@Hand 3D“ verbindet die virtuelle Welt mit der realen. Die Werkhalle eines Unternehmens stellt das Gerät digital und in Echtzeit mit all seinen Maschinen auf einem Bildschirm dar. „Der Meister kann nun auf einen Blick sehen, ob alle Geräte in Ordnung sind, ob sie effizient laufen oder ob irgendwo vom Leitstand aus eingegriffen werden muss“, erklärt der Projektverantwortliche Holger Diener. Außen­standorte eines Unternehmens können von dort aus ebenfalls bedient werden. Dieners Kollege Mario Aehnelt arbeitet im Rahmen der intelligenten Prozesssteuerung an einer Assistenz in der Montage. Ein intelligenter Werkstattwagen dient der Qualitäts­ sicherung und zeigt seinem Nutzer an, welche Werkzeuge und Materialien die richtigen sind. Er kommt besonders im Bereich der Unikatsfertigung, wie bei der Montage von Windrädern, zum Einsatz. Karen Mühlbach

Der intelligente Werkstattwagen dient der Qualitätssicherung und zeigt seinem Nutzer an, welche Werkzeuge und Materialien die richtigen sind.

Ihr Kontakt zum Anzeigenverkauf WIR beraten Sie gerne: [email protected]

Sie interessieren sich als Firma dafür, Anwendungspartner zu werden? Dann wenden Sie sich an das Fraunhofer IGD.

ion s i V r e d n o V t. zum Projek

Kontakt: Wiebke Peters Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 0381 4024-255 [email protected]

Wettbewerb „Land der Ideen“ Mit ihren Projekten und Wettbewerben macht die Initiative „Deutschland – Land der Ideen“ Ideen und Innovationen sichtbar. Ein wichtiges Kriterium für die Prämierung einer fachkundig besetzten Jury ist der Vorbildcharakter, den sie haben sollte, denn durch den Wettbewerb entwickelt sich eine Idee weiter, wird bewertet, erfolgreich erprobt, bekannt- und nachgemacht. Der Wettbewerb „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen“ ist hervorgegangen aus der Veranstaltungsreihe „365 Orte im Land der Ideen“. Als einziger Standort in Mecklenburg-Vorpommern ist das Fraunhofer IGD in Rostock 2015 prämiert worden. Unter dem Motto „Stadt, Land, Netz“ wurden Innovationen vorgestellt, die die Digitalisierung und Vernetzung vorantreiben sowie deren Potenziale erkennen, nutzen und gestalten.

2800 Referenzen im Industrie- und Gewerbebau

Innovationsreport: Mittelstand fällt zurück Der Mittelstand hierzulande kann bei seinen Innovationsaktivitäten mit großen Unternehmen nicht Schritt halten. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) unter mehr als 1.000 innovativen Unternehmen bundesweit. Auch Unternehmen aus der IHK Region Rostock wurden befragt. Während bei den größeren Unternehmen mehr als die Hälfte ihre Innovationstätigkeiten ausweiten will, sind es bei den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nur gut 40 Prozent, ein Drittel weniger als noch im Jahr 2010. Deutschland droht im internationalen Wettbewerb zurückzufallen, wenn sich immer mehr KMU aus dem Innovationsgeschehen zurückziehen. Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenWIR JANUAR/FEBRUAR 2016

den Digitalisierungsdrucks ist diese Entwicklung besorgniserregend. Als Bremsen für die Innovationsanstrengungen des Mittelstandes wurden vor allem der Mangel an Fachkräften, der zu hohe Bürokratieaufwand und fehlendes Wagniskapital benannt. Auch der Schutz des geistigen Eigentums, etwa von Patenten, macht den Betrieben zu schaffen. Die Herausforderungen der Digitalisierung sind unter solchen Voraussetzungen für KMU nur schwer zu stemmen. Damit kleine und mittlere Unternehmen gerade auf dem Land nicht auf der Strecke bleiben, benötigten sie dem Report zufolge vor allem eine flächendeckende Breitbandversorgung. Den vollständigen Innovationsreport finden Sie unter www.rostock.ihk24.de, Dok-Nr. 3039896.

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INTERNATIONAL

Änderungen im Außenwirtschaftswesen Das neue Jahr hat Änderungen im Außenwirtschaftswesen für Unternehmen gebracht.

Exportkontrolle Der Anhang I der EG-Dual-use-Verordnung, der Güter mit doppeltem Verwendungszweck definiert und deren Ausfuhr genehmigungspflichtig ist, wird neu gefasst. Insbesondere für Hersteller von Werkzeugmaschinen kann der neue Parameter „Wiederholgenauigkeit“ statt „Positioniergenauigkeit“ bedeutsam sein.

Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine EU-Waren werden bei der Einfuhr in die Ukraine schrittweise mit niedrigeren Zöllen belastet. Der EU-Ursprung muss nachgewiesen werden.

Warenverkehr Warennummern sind erforderlich für den Außenhandel und statistische Meldungen. Einige Warennummern ändern sich zum Jahreswechsel.

Der Warenverkehr innerhalb der EU wird mit Hilfe der Intrahandelsstatistik erfasst. Unternehmen müssen ihre Zahlen melden, sofern sie oberhalb der Meldeschwelle liegen. Für die Eingänge aus den anderen 27 EU-Mitgliedsstaaten wird diese jährliche Meldeschwelle auf 800.000 Euro erhöht. Für Versendungen bleibt sie bei 500.000 Euro bestehen. Unternehmen, die unterhalb dieser Meldeschwelle liegen, müssen die jeweiligen Intrastat-Meldungen nicht erstellen.

Der Unionszollkodex Am 29. Dezember 2015 wurden im EU-Amtsblatt L 343 der Europäischen Union folgende Ergänzungsverordnungen zum Zollkodex der Union (UZK) veröffentlicht: –– Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 UZK

–– Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 UZK Die Bestimmungen dieser Verordnungen gelten ab dem 1. Mai 2016, um zu gewährleisten, dass der Zollkodex der Union vollumfänglich angewendet wird.

Kombinierte Nomenklatur 2016 Die Kombinierte Nomenklatur ist Grundlage für die Warenerklärung (a) bei der Ein- bzw. Ausfuhr oder (b) für inner-EU-statistische Zwecke. Die Einordnung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich aktualisiert und als Durchführungsverordnung der Kommission im EU-Amtsblatt (Serie L) veröffentlicht.

Foto: © Coloures-pic / Fotolia.com

Verfahrensanweisung für ATLAS Die deutsche Zollverwaltung hat eine aktualisierte Fassung der Verfahrensanweisung zum DV-System ATLAS ins Internet gestellt. Die Änderungen sind durch Kursivdruck und Randbalken leicht zu erkennen. Weitere Änderungen sowie Links und Ansprechpartner finden Sie auf www.rostock.ihk24.de, Dok. Nr. 3013524.

Kooperationsbörse auf dem Lieferantentag 2016 Im Rahmen des 15. Lieferantentages veranstaltet das Enterprise Europe Network M-V am 16. März 2016 eine Geschäftskooperationsbörse für Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern und dem europäischen Ausland. Hier können an internationalen Kontakten interessierte Unternehmen potenzielle ausländische Geschäftspartner treffen und sich in individuellen Vier-AugenGesprächen austauschen. Ein Standaufbau ist nicht erforderlich. Die Kooperationsbörse ist branchenoffen für alle Interessenten aus Wirtschaft und Forschung. Angesprochen sind Aussteller, Produzenten, technische Dienstleister, Technologieanbieter und Fachbesucher.

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Dänemark wird das Schwerpunktland des diesjährigen Lieferantentages sein. Hauptpartner für die Rekrutierung von dänischen Unternehmen ist Business Lolland/Falster, die in der Region ansässige Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Darüber hinaus bewerben Partner aus dem Enterprise Europe Network in Deutschland, Polen und Skandinavien die Kooperationsbörse. Interessierte Unternehmen haben die Möglichkeit, sich unter www.b2match.eu/mv-dk2016 online zu registrieren, ein aussagefähiges Kooperationsprofil zu erstellen und mit vorab ausgewählten Unternehmen zwanzigminütige Gespräche zu buchen.

Für Besucher ist die Teilnahme am Lieferantentag und an der Kooperationsbörse kostenfrei. Der Lieferantentag findet von 10.00 bis 17.00 Uhr in der Stadthalle Rostock statt.

Ihr Ansprechpartner Enterprise Europe Network MV

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RECHT UND STEUERN

Wettbewerbsrecht in den sozialen Medien Die sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter, Google+ etc. sind aus der digitalen Welt nicht mehr wegzudenken. Auch eine Vielzahl von Unternehmen hat die von den sozialen Medien ausgehende Breitenwirkung erkannt und nutzt diese zunehmend zu Marketingzwecken. Unternehmen, die sich auf den Social Media-Plattformen bewegen, müssen jedoch sicherstellen, dass ihre Facebook-Pages wettbewerbskonform sind. So ist insbesondere das in § 5 UWG normierte Irreführungsverbot genauso zu beachten, wie die in § 4 UWG normierten Transparenzgebote. Folgende häufige Fehlerquellen gilt es zu beachten:

Impressum Eine häufige Fehlerquelle ist die fehlende oder nicht ausreichende Anbieterkennzeichnung auf den Facebook-Pages der Unternehmen. Sobald ein Facebook-Account zu Werbezwecken genutzt wird, muss ein Impressum nach § 5 Abs.1 TMG leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar zur Verfügung gestellt werden. Unternehmen sollten dabei insbesondere auf die Platzierung des

Impressums und die Beschriftung des Links, der zum Impressum führt, achten. An der leichten Erkennbarkeit des Impressums fehlt es dann, wenn dieses allenfalls über die in dem Button „Info“ enthaltene Verlinkung zum Internetauftritt (Homepage) des Unternehmers erreichbar ist. Alternativ kann der Link, der zum Impressum führt, mit den Begriffen „Kontakt“ oder „Impressum“ bezeichnet werden.

Preisangaben Soweit Unternehmen auf ihren Facebook-Pages Produkte unter Angabe von Preisen bewerben, müssen auch hier die preisangabenrechtlichen Vorgaben erfüllt werden. Da die Facebook-Seiten grundsätzlich allgemein zugänglich sind, muss der für eine Ware genannte Preis der sogenannte Gesamtpreis sein, der die Mehrwertsteuer und sonstigen Preisbestandteile bereits enthält. Nicht zulässig ist es, Waren lediglich unter Angabe der Nettopreise anzubieten. Für Produkte, die nach Volumen oder Gewicht angeboten werden, ist zusätzlich der jeweilige Grundpreis anzugeben.

Irreführungsverbote Unternehmen dürfen mit ihren Facebook-Einträgen und Werbeaussagen nicht gegen das Irreführungsverbot des § 5 UWG verstoßen. Verboten sind beispielsweise diverse Wirksamkeitsaussagen aus einer Schlankheitswerbung, genauso wie vermeintliche Allein- oder Spitzenstellungsbehauptungen von Unternehmen, wie die Behauptung, auf dem Markt „DAS ORIGINAL“ zu sein. Genauso wie Verstöße gegen die Irreführungsverbote zu vermeiden sind, müssen auch die in § 4 UWG normierten Transparenzgebote eingehalten werden, wenn beispielsweise Verkaufsförderungsmaßnahmen, wie Rabattaktionen oder auch Gewinnspiele, angekündigt und beworben werden. Unternehmen können auch für lauterkeitswidrige Werbe-Postings ihrer Mitarbeiter auf den SocialMedia-Plattformen gemäß § 8 Abs. 2 UWG haftbar gemacht werden, selbst wenn sie keine Kenntnis von der Handlung des Mitarbeiters haben. Sennur Pekpak, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

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RECHT UND STEUERN

Arbeitgeberinnen und auch Arbeitgeber sollen zukünftig dazu verpflichtet sein, in jeder Stellenanzeige anzugeben, welches Gehalt mindestens gezahlt wird. Geplant ist ein „Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern“. Die Transparenz soll Frauen ihre Gesprächsposition bei der Verhandlung über das Gehalt stärken. In dem Gesetzesentwurf heißt es konkret, dass in der Stellenanzeige „jenes Entgelt anzugeben sei, das als Mindestgrundlage für die Vertragsverhandlungen dienen soll.“ Das Gesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten. Laut statistischem Bundesamt verdienten Frauen 2014 durchschnittlich 21,6 Prozent weniger als Männer. Die Gründe dafür sind vielfältig und beruhen nicht nur auf dem Geschlecht: Frauen arbeiten zum Beispiel häufiger in Teilzeit. Auch üben sie häufiger soziale Berufe oder Tätigkeiten im Dienstleistungssegment aus, die schlechter bezahlt werden. Um die Entgeltungleichheit zu überwinden, hat die Politik schon einige Vorschläge unterbreitet, unter anderem die Einführung der Frauenquote,

Frauen verdienten 2014 durchschnittlich 21,6 Prozent weniger als Männer die den unterrepräsentierten Anteil von Frauen in Führungspositionen richten soll, da auch die Stellung eine der Gründe für die unterschiedliche Entlohnung ist.

Grafiken: kotoyamagami und Gina Sanders / Fotolia.com

Mindestgehalt in Stellenanzeigen

Über den weiteren Verlauf des geplanten Gesetzes und auch dessen Umsetzung hält die IHK zu Rostock Sie auf dem Laufenden. Nicole Wegner, [email protected] A N Z E I G E

WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

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Neuer Vorstand bei den Wirtschaftsjunioren Rostock Die Wirtschaftsjunioren Rostock haben Ende 2015 einen neuen Vorstand gewählt. Alexander Hornung, der kurz zuvor ebenfalls zum Sprecher des Hanseraums gewählt wurde, ist in seinem Amt als Rostocker Kreissprecher bestätigt worden. Seine Stellvertreterin ist und bleibt Franziska Zemke, die das Resort für die Mitgliederbetreuung leitet. Mit im Vorstandsteam sind Schatzmeister Frank Langenberg, Susanne Schimke für das Resort Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Michael Häntsch für das Resort Projekte und Hanno Nispel für den Bereich Internationales. Sie alle stehen für die Vielfalt beim Verband junger Unternehmer, Selbstständiger, Freiberufler sowie von Führungs- und Führungsnach-

wuchskräften im Alter bis zu 40 Jahren aus allen Branchen. Bildungssektor, Versicherungsbranche, Bankwirtschaft, Ingenieurswesen, Wirtschaftsförderung und Rechtspflege sind allein schon im Vorstand repräsentiert. Mehr als 50 Mitglieder des Rostocker Verbandes bilden als Teil der Wirtschaftsjunioren Deutschland mit rund 12.000 Mitgliedern den Spitzenverband der jungen deutschen Wirtschaft. Eigene Erfahrungen weitergeben, soziale Verantwortung übernehmen und aus dem Netzwerk der Wirtschaftsjunioren neues Wissen und neue Impulse erhalten, dies sind die wichtigsten Faktoren für die Mitgliedschaft im Verband. Mehr Infos unter www.wj-rostock.de.

Foto: Wirtschaftsjunioren Rostock

IHK-Praktikumsportal IHK-Lehrstellenbörse Kontakt: IHK-Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung Roman Michaels Tel.: 0381 338-514, Fax: 0381 338-509 [email protected]

Jubiläen Die IHK zu Rostock gratuliert zu folgenden Firmenjubiläen:

Der neu gewählte Vorstand mit der Geschäftsführerin Denise Schulze (2. von rechts) v. l. n. r.: Hanno Nispel, Susanne Schimke, Frank Langenberg, Franziska Zemke, Michael Häntsch, Denise Schulze, Alexander Hornung

60 Jahre – Fotoatelier Baarck, Inh. Christiane Ehlert-Pohl, Rostock Bitte teilen auch Sie uns Ihr Firmenjubiläum mit! Unternehmen, die ihren Firmensitz im IHK-Bezirk Rostock haben und ihre Firmengründung mit einem runden Geburtstag feiern, bitten wir um eine Mitteilung. [email protected]

IHK auf Facebook www.facebook.com/ihkzurostock 32

Unternehmer des Jahres 2016 gesucht Die Bewerbungsphase für den Preis „Unternehmer des Jahres“ ist gestartet. Als „Unternehmer des Jahres in MV“ sollen Persönlichkeiten, Frauen wie Männer und Unternehmen, in den Kategorien Unternehmerpersönlichkeit, Unternehmensentwicklung sowie Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit ausgezeichnet werden. „Ich ermuntere jedes Unternehmen mitzumachen. Meine Bitte richtet sich auch an die Belegschaften, Kommunen, Landkreise, Wirtschaftsfördergesellschaften, regionale Unternehmensnetzwerke und Kunden. Schlagen Sie die Unternehmerpersönlichkeiten und Unternehmen vor, die für eine erfolgreiche Entwicklung oder Unternehmenspolitik stehen“, sagt der Minister für

Wirtschaft, Bau und Tourismus Harry Glawe. Die Auszeichnung der Preisträger umfasst in jeder der drei Kategorien: die Stele „Unternehmer des Jahres in MV“, eine Urkunde sowie Preisgelder von insgesamt 15.000 Euro. Im vergangenen Jahr wurden 94 Nominierungen eingereicht. Der branchenübergreifende Landeswettbewerb und „Preis der Wirtschaft“, der unter anderem von den drei IHKs in MV getragen wird, wurde in diesem Jahr zum neunten Mal ausgeschrieben. Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des Wettbewerbs unter www.unternehmerpreis-mv.de. Nominierungen und Bewerbungen können bis zum 30. März 2016 eingereicht werden.  WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

SERVICE

IHK-Veranstaltungen Sachkundeprüfung für Berufskraftfahrer gem. § 4 BKrFQG i. V. m. BKrFQV 4. Februar 2016 Grone-Bildungszentren Mecklenburg-Vorpommern GmbH Ansprechpartnerin: Tatjana Zahn Tel.: 0381 338-551, [email protected] Teilnahmegebühr: 110 Euro Beratungstag Finanzierung 9. Februar 2016 IHK zu Rostock Ansprechpartner: Fred Schneider Tel.: 0381 338-220 [email protected] Sachkundeprüfung „Freiverkäufliche Arzneimittel“ nach § 50 des Arzneimittelgesetzes 10. Februar 2016 IHK zu Rostock Ansprechpartnerin: Tatjana Zahn Tel.: 0381 338-551, [email protected] Teilnahmegebühr: 65 Euro Beratungstag Versicherungen 16. Februar 2016 IHK zu Rostock Ansprechpartnerin: Christine Dörband Tel.: 0381 338-221, [email protected] Unterrichtung im Gastgewerbe 17. Februar 2016 IHK zu Rostock Ansprechpartnerin: Petra Knöpke Tel.: 0381 338-220, [email protected] Teilnahmegebühr: 38 Euro Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a Abs.1 Satz 5 GewO 18. Februar 2016 Grone-Bildungszentren Mecklenburg-Vorpommern GmbH Ansprechpartnerin: Tatjana Zahn Tel.: 0381 338-551, [email protected] Teilnahmegebühr: 130 Euro Praxis-Seminar „Allergenkennzeichnung für Gastronomie, Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung und den Lebensmitteleinzelhandel“ 18. Februar 2016 IHK zu Rostock Ansprechpartnerin: Denise Schulze Tel.: 0381 338-224, [email protected] Teilnahmegebühr: 29 Euro

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WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

SCHWERPUNKTTHEMEN Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a Abs.1 Satz 3 GewO 22. bis 26. Februar 2016 AFZ Rostock Ansprechpartnerin: Tatjana Zahn Tel.: 0381 338-551, [email protected] Teilnahmegebühr: 330 Euro Schriftliche Fachkundeprüfung Taxi-Mietwagenverkehr 24. Februar 2016 IHK zu Rostock Ansprechpartnerin: Heidrun Kaufmann Tel.: 0381 338-141, [email protected] Teilnahmegebühr: 120 Euro Beratungstag Unternehmensnachfolge 1. März 2016 IHK zu Rostock Ansprechpartner: Fred Schneider Tel.: 0381 338-220 [email protected] Nachfolge erfolgreich gestalten 1. März 2016 IHK zu Rostock Ansprechpartner: Fred Schneider Tel.: 0381 338-220 [email protected] Teilnahmegebühr: 29 Euro Schriftliche Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr 3. März 2016 IHK zu Rostock Ansprechpartnerin: Heidrun Kaufmann Tel.: 0381 338-141, [email protected] Teilnahmegebühr: 150 Euro Sachkundeprüfung für Berufskraftfahrer gem. § 4 BKrFQG i. V. m. BKrFQV 3. März 2016 Grone-Bildungszentren MecklenburgVorpommern GmbH Ansprechpartnerin: Tatjana Zahn Tel.: 0381 338-551, [email protected] Teilnahmegebühr: 110 Euro Tag der Ausbildung in Unternehmen 5. März 2016 Ansprechpartnerin: Angela Budzisch Tel.: 0381 338-512 [email protected] Schulungsangebot zum Thema rund um das Lebensmittelrecht 9. März 2016 IHK zu Rostock Ansprechpartnerin: Petra Knöpke Tel.: 0381 338-223 [email protected] Teilnahmegebühr: 29 Euro

März 2016: IHK-Wahl 2016 April 2016: Unternehmensnachfolge Mai 2016: Skandinavien Online Service Center

www.rostock.ihk24.de Titelthemen-Plan 2016 Dok.-Nr.: 79739

IMPRESSUM WIR Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer zu Rostock Herausgeber: IHK zu Rostock Ernst-Barlach-Straße 1–3, 18055 Rostock Tel.: 0381 338-0 Fax: 0381 338-617 www.rostock.ihk24.de Redaktion: Sabine Zinzgraf Karen Mühlbach Anschrift der Redaktion: IHK zu Rostock Ernst-Barlach-Straße 1–3, 18055 Rostock Tel.: 0381 338-701 Fax: 0381 338-709 [email protected] WIR ist das offizielle Organ der IHK zu Rostock. Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitragspflicht als Mitglied der IHK. Erscheinungsweise: 10 Ausgaben pro Jahr (monatlich mit Doppelausgabe für Januar/Februar und Juli/ August). Die Redaktion behält sich das Recht der auszugsweisen Wiedergabe von Zuschriften vor. Veröffentlichungen müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Für unverlangt eingesandte Manus­kripte und Fotos übernehmen wir keine Haftung. Verlag: Verlag Koch & Raum Wismar OHG, Dankwartstraße 22, 23966 Wismar Tel.: 03841 213213 Druck: Druckerei Weidner GmbH, Carl-Hopp-Straße 15, 18069 Rostock Tel.: 0381 4610740 Druckauflage: 33.600 Exemplare Titelbild: © Ezio Gutzemberg / fotolia.com Porträtfotos IHK-Mitarbeiter: Kristina Becker Anzeigenverkauf: Carsten Raum Verlag „Koch & Raum“ Wismar OHG Tel.: 03841/213197 Fax: 03841/213194 [email protected] Beilagenhinweis: Dieser Ausgabe liegt eine Teilbeilage der HAHN Media + Druck GmbH, Elmenhorst, bei. Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung­!

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ERSCHEINUNGSTAG: 4. FEBRUAR 2016

BEKANNTMACHUNGEN DER IHK ZU ROSTOCK · NR. 140 INHALT

■■ Änderung der W ­ irtschaftssatzung der Industrie- und Handelskammer zu Rostock für das G ­ eschäftsjahr 2015 ■■ Wirtschaftssatzung der Industrie- und Handelskammer zu Rostock für das Geschäftsjahr 2016 ■■ Änderung der Satzung der Industrie- und Handelskammer zu Rostock ■■ Bekanntmachung Nachfolgewahl gemäß § 2 Abs. 2 Wahlordnung der IHK zu Rostock ■■ Wahlordnung der IHK zu Rostock

Änderung der Wirtschaftssatzung der Industrie- und Handelskammer zu Rostock für das Geschäftsjahr 2015 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Rostock hat in ihrer Sitzung vom 23. November 2015 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 254 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), sowie der Beitragsordnung vom 28. November 2005 in der Fassung vom 18. November 2013 folgende Änderung der Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2015 (01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015) beschlossen: I. Die beschlossene Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2015 vom 24. November 2014 wird in Abschnitt II, Ziffer 3, Satz 1 wie folgt geändert: „Als Umlagen sind zu erheben 0,12 % des Gewerbeertrages, hilfsweise des Gewinns aus Gewerbebetrieb.“ II. Inkrafttreten Diese Änderung der Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2015 tritt mit Rückwirkung zum 01. Januar 2015 in Kraft

Rostock, den 23. November 2015 Industrie- und Handelskammer zu Rostock gez. Claus Ruhe Madsen gez. Jens Rademacher Präsident Hauptgeschäftsführer

Die vorstehende Änderung der Wirtschaftssatzung wird hiermit ausgefertigt und in der IHK-Zeitschrift „WIR“ veröffentlicht. Rostock, den 23. November 2015 Industrie- und Handelskammer zu Rostock gez. Claus Ruhe Madsen gez. Jens Rademacher Präsident Hauptgeschäftsführer

Wirtschaftssatzung der Industrie- und Handelskammer zu Rostock für das Geschäftsjahr 2016 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Rostock hat in ihrer Sitzung vom 23. November 2015 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 254 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), sowie der Beitragsordnung vom 28. November 2005 in der Fassung vom 18. November 2013 folgende Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2016 (01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016) beschlossen:

I. Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan wird 1. im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 6.318.100,00 EUR Aufwendungen in Höhe von 9.385.500,00 EUR geplantem Vortrag in Höhe von 0,00 EUR Saldo der Rücklagenveränderungen in Höhe von 3.067.400,00 EUR 2. im Finanzplan mit Investitionseinzahlungen in Höhe von Investitionsauszahlungen in Höhe von

2. Als Grundbeiträge sind zu erheben 2.1. von Nichtkaufleuten1, mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, - von 5.200,01 EUR bis 15.340,00 EUR 35,00 EUR - von 15.340,01 EUR bis 25.000,00 EUR 70,00 EUR - von 25.000,01 EUR bis 50.000,00 EUR 140,00 EUR soweit nicht die Befreiung nach Ziff. II.1.2. eingreift; 2.2. von Kaufleuten2 mit einem Verlust oder mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, - bis 50.000,00 EUR 140,00 EUR Dieser Mindestgrundbeitrag ist auch bei negativem Betriebsergebnis zu erheben.

4.000,00 EUR 596.000,00 EUR

festgestellt.

II. Beitrag 1. Beitragsfreistellung 1.1. Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, und eingetragene Vereine, wenn nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, ihr nach dem Einkommenssteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200,00 Euro nicht übersteigt. 1.2. Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt

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haben, noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind für das Geschäftsjahr der Industrie- und Handelskammer, in dem die Betriebseröffnung erfolgt, und für das darauf folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, 25.000,00 EUR nicht übersteigt.

Dieser Mindestgrundbeitrag wird für Zugehörige der Industrie- und Handelskammer in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, deren gewerbliche Tätigkeit sich in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer Personenhandelsgesellschaft erschöpft, auf schriftlichen Antrag um 70,00 EUR reduziert, sofern beide Gesellschaften der Industrie- und Handelskammer zu Rostock angehören;

2.3. von allen Zugehörigen der Industrie- und Handelskammer mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, - von 50.000,01 EUR bis 100.000,00 EUR 280,00 EUR - ab 100.000,01 EUR 560,00 EUR 2.4. von allen Zugehörigen der Industrie- und Handelskammer, die nicht nach Ziff. II.1.1. vom Beitrag befreit sind und die in einer der folgenden Staffeln eines von zwei Kriterien erfüllen: a) - mehr als 8.200.000,00 EUR - mehr als 100 auch wenn sie sonst nach Ziff. II.2.1. – II.2.3. zu veranlagen wären

Umsatz Arbeitnehmer

1.250,00 EUR

Nichtkaufleute sind Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

1

Kaufleute sind Gewerbetreibende, die im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

2

 WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

BEKANNTMACHUNGEN DER IHK ZU ROSTOCK · NR. 140

b) - mehr als 16.400.000,00 EUR Umsatz - mehr als 250 Arbeitnehmer auch wenn sie sonst nach Ziff. II.2.1. – II.2.3. zu veranlagen wären 2.500,00 EUR Der 560,00 EUR übersteigende Anteil des Grundbeitrages wird bis zum Höchstbetrag von 1.940,00 EUR auf die Umlage angerechnet. c) - mehr als 24.600.000,00 EUR Umsatz - mehr als 500 Arbeitnehmer auch wenn sie sonst nach Ziff. II.2.1. – II.2.3. zu veranlagen wären 5.000,00 EUR Der 560,00 EUR übersteigende Anteil des Grundbeitrages wird bis zum Höchstbetrag von 4.440,00 EUR auf die Umlage angerechnet.

4. Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist das Jahr 2016. 5. Soweit ein Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, des Bemessungsjahres nicht bekannt ist, wird eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des der Industrie- und Handelskammer zum Zeitpunkt des Erlasses des Beitragsbescheides vorliegenden Gewerbeertrages, hilfsweise des Gewinns aus Gewerbebetrieb, des jüngsten Kalenderjahres erhoben. Dies gilt entsprechend für die Bemessungsgrundlagen Umsatz und Zahl der Arbeitnehmer, soweit diese für die Veranlagung zum Grundbeitrag erheblich sind.

d) - mehr als 32.800.000,00 EUR Umsatz - mehr als 750 Arbeitnehmer auch wenn sie sonst nach Ziff. II.2.1. – II.2.3. zu veranlagen wären 7.500,00 EUR Der 560,00 EUR übersteigende Anteil des Grundbeitrages wird bis zum Höchstbetrag von 6.940,00 EUR auf die Umlage angerechnet. e) - mehr als 41.000.000,00 EUR Umsatz - mehr als 1.000 Arbeitnehmer auch wenn sie sonst nach Ziff. II.2.1. – II.2.3. zu veranlagen wären 10.000,00 EUR



Der 560,00 EUR übersteigende Anteil des Grundbeitrages wird bis zum Höchstbetrag von 9.440,00 EUR auf die Umlage angerechnet.



Sind die Voraussetzungen mehrerer Staffeln gleichzeitig erfüllt, so kommt die nach dem Beitrag höchste Staffel zur Anwendung. Bei Unternehmen, die den Betrieb von eigenen oder gecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr zum Gegenstand haben, ist § 9 Nr. 3 Gewerbesteuergesetz auf die Kriterien Umsatz, Arbeitnehmer zur Beitragsfestsetzung nach II.2.4. a bis e sinngemäß anzuwenden.





2.5. Der Mindestgrundbeitrag ist als Jahresbeitrag unteilbar. 3. Als Umlagen sind zu erheben 0,19 % des Gewerbeertrages, hilfsweise des Gewinns aus Gewerbebetrieb. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage einmal um einen Freibetrag von 15.340,00 EUR für das



Soweit der Industrie- und Handelskammer kein Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, vorliegt, der Zugehörige der Industrieund Handelskammer jedoch seinen Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb mitgeteilt hat, wird eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des mitgeteilten Betrages erhoben. Dies gilt entsprechend für die Bemessungsgrundlagen Umsatz und Zahl der Arbeitnehmer, soweit diese für die Veranlagung zum Grundbeitrag erheblich sind. Soweit von Zugehörigen der Industrie- und Handelskammer mit vollkaufmännischem Geschäftsbetrieb noch keine Bemessungsgrundlagen vorliegen, wird eine Vorauszahlung gemäß Ziff. II.2.2. erhoben. Soweit von Zugehörigen der Industrieund Handelskammer, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, keine Bemessungsgrundlagen vorliegen, kann eine Vorauszahlung des Grundbeitrages gemäß Ziff. II.2.1. erhoben werden. Dabei sind die Gewerbetreibenden in geeigneter Form zu befragen bzw. Schätzungen im Sinne § 162 AO vorzunehmen. Als Vorauszahlung auf die Umlage werden 0,12 % des Gewerbeertrages, hilfsweise des Gewinns aus Gewerbebetrieb, erhoben. Die endgültige Festsetzung und Abrechnung des Grundbeitrages und der Umlage erfolgt nach Vorliegen des Gewerbeertrages, hilfsweise des Gewinns aus Gewerbebetrieb, für das Bemessungsjahr. Für die Erhebung von Beiträgen für rückwirkende Zeiträume gelten die Haushaltssatzungen/Wirtschaftssatzungen in der jeweils beschlossenen Fassung. Werden Beiträge für die Zeiträume vor dem Jahr 2002 endgültig veranlagt, werden diese

Wirtschaftsplan der IHK zu Rostock kann eingesehen werden Der vollständige Wirtschaftsplan 2016 der Industrie- und Handelskammer zu Rostock kann nach vorheriger Termin­abstimmung von den IHK-Zugehörigen bei der Hauptgeschäftsführung eingesehen werden.

WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

ebenfalls in EURO berechnet. Berechnungsbasis ist dabei die jeweilige Haushaltssatzung des betreffenden Haushaltsjahres. Die in diesen Haushaltssatzungen festgestellten DM-Beträge werden nach dem gesetzlichen Umrechnungskurs (1,00 EUR = 1,95583 DM) und den vorgeschriebenen Umrechnungs- und Rundungsverfahren in EURO ausgedrückt. Durch die Währungsumstellung bedingt, können Rundungsdifferenzen auftreten.

Unternehmen zu kürzen. In Fällen, in denen laut Zerlegungsbescheid des führenden Finanzamtes nur Prozentanteile des Gesamtgewerbeertrages auf den IHK-Bezirk entfallen, wird dieser Freibetrag mit dem gleichen Prozentanteil gewährt.

Der 560,00 EUR übersteigende Anteil des Grundbeitrages wird bis zum Höchstbetrag von 690,00 EUR auf die Umlage angerechnet.

6. Die unter II.2. genannten Grundbeiträge, der unter II.3. angeführte Umlagehebesatz für die endgültige Abrechnung sowie der unter II.5. angeführte Umlagehebesatz für die Vorauszahlung für das Jahr 2016 werden jeweils um 15 % gesenkt. Die Senkung in Höhe von 15 % gilt auch für den auf Antrag reduzierten Grundbeitrag gemäß II.2.2. ebenso für die unter 2.4. genannten Grundbeiträge, die Höchstbeträge sowie den anzurechnenden Anteil der Umlage.

Es handelt sich hierbei um eine einmalig für das Jahr 2016 gewährte Beitragsentlastung.

III. Kredite 1. Investitionskredite Für Investitionen können Kredite in Höhe von 200.000,00 EUR aufgenommen werden. 2. Kassenkredite Zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft dürfen Kassenkredite bis zur Höhe von 200.000,00 EUR aufgenommen werden.

IV. Inkrafttreten

Diese Wirtschaftssatzung tritt zum 01. Januar 2016 in Kraft.

Rostock, den 23. November 2015 Industrie- und Handelskammer zu Rostock gez. Claus Ruhe Madsen gez. Jens Rademacher Präsident Hauptgeschäftsführer Die vorstehende Wirtschaftssatzung wird hiermit ausgefertigt und in der IHK-Zeitschrift „WIR“ veröffentlicht. Rostock, den 23. November 2015 Industrie- und Handelskammer zu Rostock gez. Claus Ruhe Madsen gez. Jens Rademacher Präsident Hauptgeschäftsführer Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Rostock hat in ihrer Sitzung vom 23. November 2015 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 254 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I, S. 1471), sowie der Beitragsordnung vom 28. November 2005 in der Fassung vom 18. November 2013 die Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2016 (01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016) in Verbindung mit dem Wirtschaftsplan 2016, bestehend aus dem Erfolgs- und Finanzplan, beschlossen. Der Erfolgsund Finanzplan für das Jahr 2016 werden nachstehend bekanntgegeben.

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BEKANNTMACHUNGEN DER IHK ZU ROSTOCK · NR. 140

Erfolgsplan 2016

1. 2. 3. 4. 5. 6.

7. 8. 9.

10.

Erträge aus Beiträgen Erträge aus Gebühren Erträge aus Entgelten Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an unfertigen Leistungen Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge - davon: Erträge aus Erstattungen - davon: Erträge aus öffentlichen Zuwendungen - davon: Erträge aus Abführung an gesonderte Wirtschaftspläne Betriebserträge Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen Personalaufwand a) Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der IHK üblichen Abschreibungen überschreiten Sonstige betriebliche Aufwendungen - davon: Zuführungen an gesonderte Wirtschaftspläne Betriebsaufwand

Betriebsergebnis 11. Erträge aus Beteiligungen 12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - davon Erträge aus Abzinsung 14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - davon Aufwendungen aus Aufzinsung Finanzergebnis

Plan 2016 (0,12)*

Plan 2015 (0,12)

IST 2014 (0,14)

4.990.100 989.000 30.500 0 0 248.500 (77.600) (147.100) (0) 6.258.100

6.063.000 1.049.700 21.600 0 0 240.800 (61.400) (158.000) (0) 7.375.100

6.160.025 1.050.774 33.979 0 0 319.566 (91.610) (154.449) (0) 7.564.343

294.000 908.400

291.000 800.100

263.320 698.781

3.925.900 768.300

3.958.500 783.100

3.666.629 726.999

383.800 0

398.000 0

336.863 0

3.073.500 (0) 9.353.900

2.740.100 (0) 8.970.800

2.155.800 (0) 7.848.393

-3.095.800 0 45.000 15.000 (0) 0 15.000 (15.000) 45.000

-1.595.700 0 70.000 36.500 (0) 0 15.000 (15.000) 91.500

-284.049 0 122.414 16.764 (0) 0 26.078 (26.078) 113.100

-1.504.200 0 0 0 0 16.600 -1.520.800 0

-170.950 0 0 0 0 11.702 -182.652 0

0 1.619.300

0 281.152

0 98.500 0

0 98.500 0

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -3.050.800 16. Außerordentliche Erträge 0 17. Außerordentliche Aufwendungen 0 Außerordentliches Ergebnis 0 18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 19. Sonstige Steuern 16.600 20. Jahresergebnis -3.067.400 21. Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr 0 22. Entnahmen aus Rücklagen a) aus der Ausgleichsrücklage 0 b) aus anderen Rücklagen 3.145.900 23. Einstellungen in Rücklagen a) in die Ausgleichsrücklage 0 b) in andere Rücklagen 78.500 24. Ergebnis 0 * Festgesetzter Umlagehebesatz für die Beitragsveranlagung 0,19 % / Umlagehebesatz für die Vorauszahlung gemäß Tabellenkopf

Finanzplan 2016 Plan 2016 1. Jahresergebnis vor außerordentlichem Posten 2. a) +/- Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens b) - Erträge aus Auflösung Sonderposten 3. +/- Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen, Bildung Passive RAP (+)/Auflösung Aktive RAP (+), Auflösung Passive RAP (-)/Bildung Aktive RAP (-) 9. = Plan-Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 10. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögen 11. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 12. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 13. - Auszahlungen für Investitionen des immateriellen Anlagevermögens 14. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 15. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 16. = Plan-Cashflow aus der Investitionstätigkeit 17. a) + Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten b) + Einzahlung aus Investitionszuschüssen 18. - Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten 19. = Plan-Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 20. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes (Summe der Zeilen 9, 16 und 19)

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Plan 2015

IST 2014

-3.067.400 383.800 3.300 50.000

-1.520.800 398.000 3.300 15.000

-182.652 336.863 3.276 61.384

-2.636.900 4.000 496.000 0 80.000 0 20.000 -592.000 0

-1.111.100 2.000 1.402.500 0 20.000 0 15.000 -1.435.500 0

212.320 1.260 97.270 17.426 0 18.909 -132.345 0

0 0 -3.228.900

0 0 -2.546.600

0 0 79.974

 WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

BEKANNTMACHUNGEN DER IHK ZU ROSTOCK · NR. 140

Änderung der Satzung der Industrie- und Handelskammer zu Rostock Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Rostock hat in ihrer Sitzung vom 23. November 2015 gemäß § 4 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, 920), zuletzt geändert durch Artikel 254 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I, S. 1474), folgende Änderung der Satzung vom 01. Januar 2014 beschlossen:

Bekanntmachung Nachfolgewahl gemäß § 2 Abs. 2 Wahlordnung der IHK zu Rostock Sofern in einer Wahlgruppe in einem Wahlbezirk kein als Nachfolgemitglied qualifizierter Bewerber mehr vorhanden ist, ist gemäß § 2 Abs. 2 der Wahlordnung der freigewordene Sitz im Wege der mittelbaren Wahl durch die unmittelbar gewählten Vollversammlungsmitglieder zu besetzen. Ausgeschieden ist in Wahlgruppe C – Verkehr Wahlbezirk I – Rostock-Bad Doberan-Güstrow

1. § 4 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: „Die Vollversammlung besteht aus 45 Mitgliedern, die in unmittelbarer Wahl von den IHK-Zugehörigen gewählt werden. Das Wahlverfahren sowie die Dauer und die vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft wird durch die Wahlordnung geregelt.“ 2. Diese Satzungsänderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in der Kammerzeitschrift in Kraft. Rostock, 23. November 2015 Industrie- und Handelskammer zu Rostock gez. Claus Ruhe Madsen gez. Jens Rademacher Präsident Hauptgeschäftsführer Genehmigt durch den Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, 4. Januar 2016 Im Auftrag gez. Mücke

Herr Matthias Herrmann ehemals Geschäftsführer Warnowquerung GmbH. Ein in unmittelbarer Wahl bestimmter Nachrücker in der Wahlgruppe von Herrn Herrmann (C (Verkehr) für den Wahlbezirk I (Rostock – Bad Doberan – Güstrow)) war nicht mehr vorhanden. Die unmittelbar gewählten Mitglieder der Vollversammlung haben daher in der Sitzung der Vollversammlung am 19. Oktober 2015 als Wahlmänner gemäß § 2 Abs. 2, 17 der Wahlordnung folgende Person auf Vorschlag des Präsidiums einstimmig als Nachfolger in Wahlgruppe C – Verkehr Wahlbezirk I – Rostock-Bad Doberan-Güstrow gewählt: Herrn Jens Aurel Scharner, Geschäftsführer Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und in der Kammerzeitung „WIR“ veröffentlicht. Rostock, 11. Januar 2016 Industrie- und Handelskammer zu Rostock gez. Claus Ruhe Madsen gez. Jens Rademacher Präsident Hauptgeschäftsführer

WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

Das Ergebnis der Nachfolgewahl wird hiermit gemäß § 18 der Wahlordnung bekannt gemacht. Rostock, 04. November 2015 gez. Claus Ruhe Madsen gez. Jens Rademacher Präsident Hauptgeschäftsführer

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BEKANNTMACHUNGEN DER IHK ZU ROSTOCK · NR. 140

Wahlordnung der IHK zu Rostock Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Rostock hat am 23. November 2015 gemäß § 4 Satz 2 Ziffer 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 254 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I, S. 1474), folgende Wahlordnung beschlossen:

§ 1 Wahlmodus Die IHK-Zugehörigen wählen in allgemeiner, geheimer, freier und unmittelbarer Wahl nach den folgenden Bestimmungen für die Dauer von fünf Jahren 45 Mitglieder der Vollversammlung.

§ 2 Nachrücken, Nachfolgewahl (1) Für ein unmittelbar gewähltes Mitglied der Vollversammlung, das vor Ablauf der Wahlperiode ausscheidet, rückt der Kandidat nach, der bei der Wahl in der gleichen Wahlgruppe und im gleichen Wahlbezirk die nächsthöchste Stimmzahl erreicht hat (Nachfolgemitglied), soweit die Wählbarkeit zum Zeitpunkt des Nachrückens besteht. Die Namen der ausgeschiedenen und der nachgerückten Mitglieder sind gemäß § 18 bekannt zu machen. (2) Ist kein als Nachfolgemitglied qualifizierter Bewerber vorhanden, so wird die Vollversammlung den freigewordenen Sitz im Wege der mittelbaren Wahl gem. § 17 durch die unmittelbar gewählten Vollversammlungsmitglieder, die insoweit als Wahlpersonen handeln, besetzen. Das gewählte Nachfolgemitglied muss der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk des ausgeschiedenen Mitglieds angehören. (3) Falls der Anteil der insgesamt in mittelbarer Wahl gewählten Mitglieder der Vollversammlung 20 v. H. der zulässigen Höchstzahl aller Sitze erreicht, ist die mittelbare Wahl weiterer Vollversammlungsmitglieder ausgeschlossen. In diesem Fall soll die Vollversammlung die Durchführung einer unmittelbaren Nachfolgewahl beschließen. Diese erfolgt für die restliche Amtsperiode des ausgeschiedenen Mitglieds. Sie wird entsprechend den Vorschriften dieser Wahlordnung durchgeführt. Das gewählte Nachfolgemitglied muss der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk des ausgeschiedenen Mitglieds zum Zeitpunkt seiner Wahl angehören.

§ 3 Wahlberechtigung (1) Wahlberechtigt sind die IHK-Zugehörigen. (2) Jeder IHK-Zugehörige kann sein Wahlrecht nur einmal ausüben. (3) Das Wahlrecht ruht bei IHK-Zugehörigen, solange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist.

§ 4 Ausübung des Wahlrechts (1) Das Wahlrecht wird ausgeübt a) für IHK-zugehörige natürliche Personen von diesen selbst, falls Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung besteht, durch den gesetzlichen Vertreter, b) für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nichtrechtsfähige Personenmehrheiten durch eine

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Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. (2) Das Wahlrecht kann auch durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt werden. (3) Für IHK-Zugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im IHK-Bezirk gelegen ist, kann das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten ausgeübt werden. (4) In den Fällen der Abs. 1 lit. b, 2 und 3 kann das Wahlrecht jeweils nur von einer einzigen dazu bestimmten Person ausgeübt werden. (5) Das Wahlrecht kann nicht von Personen ausgeübt werden, bei denen der Tatbestand des § 3 Abs. 3 vorliegt. (6) Auf Verlangen ist dem Wahlausschuss die Berechtigung, das Wahlrecht auszuüben, durch einen Handelsregisterauszug oder in sonstiger geeigneter Weise nachzuweisen. Bei Wahlbevollmächtigten bedarf es einer zu diesem Zweck ausgestellten Vollmacht.

§ 5 Wählbarkeit (1) Wählbar sind natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig, das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt und entweder selbst IHKZugehörige oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder nichtrechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind. Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte im Sinne von § 5 Abs. 2 IHKG. Besonders bestellte Bevollmächtigte sind Personen, die, ohne im Handelsregister eingetragen zu sein, im Unternehmen des IHK-Zugehörigen eine der eigenverantwortlichen Tätigkeit des Unternehmers vergleichbare selbständige Stellung einnehmen und dies durch eine entsprechende Vollmacht nachweisen. Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt. (2) Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur ein Kandidat zur Wahl stellen. Ist bereits ein Vertreter eines IHK-Zugehörigen Mitglied der Vollversammlung, kann ein weiterer Vertreter dieses IHK-Zugehörigen weder nachrücken noch mittelbar oder unmittelbar gewählt werden. (3) Ist eine natürliche Person in verschiedenen Wahlgruppen bzw. Wahlbezirken wählbar, kann sie nur einmal kandidieren.

§ 6 Dauer und Beendigung der Mitgliedschaft (1) Die Amtszeit der Mitglieder der Vollversammlung beginnt mit der konstituierenden Sitzung und endet mit der konstituierenden Sitzung einer neu gewählten Vollversammlung. (2) Die Mitgliedschaft in der Vollversammlung endet vor Ablauf der in Abs. 1 vorgesehenen Amtszeit durch Tod, Amtsniederlegung oder mit der Feststellung, dass bei dem Mitglied die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 Abs. 1 im Zeitpunkt der Wahl nicht vorhanden waren oder zum Zeitpunkt der Feststellung nicht mehr vorliegen, oder die Wahl aus sonstigen Gründen für ungültig erklärt wird. Auf Antrag hat die Vollversammlung die Feststellung zu beschließen. Der Präsident hat den Antrag unverzüglich ab Kenntnis der IHK zu stellen. (3) Die Mitgliedschaft in der Vollversammlung wird nicht berührt durch den Wechsel in eine andere Wahlgruppe oder einen anderen Wahlbezirk. Die Mitgliedschaft bleibt gleichfalls unberührt, soweit Mitglieder der Vollversammlung nach Beginn ihrer Mitgliedschaft durch Unternehmensfusion, -zusammenschluss oder -wechsel ihre Wählbarkeit vom selben IHK-Zugehörigen ableiten.

(4) Die Gültigkeit von Beschlüssen und Wahlen wird nicht davon berührt, dass die Voraussetzungen der Wählbarkeit bei mitwirkenden Mitgliedern der Vollversammlung nicht vorlagen oder zu einem späteren Zeitpunkt entfallen sind. Gleiches gilt, wenn die Wahl einzelner Mitglieder der Vollversammlung oder der Vollversammlung insgesamt für unwirksam erklärt wird. (5) Die Vollversammlung kann ein Mitglied, das nach ihrem Urteil durch seine Handlungsweise oder sein Verhalten die öffentliche Achtung verloren oder gröblich gegen die guten Sitten eines ehrbaren Kaufmanns verstoßen hat, durch einen mit einer Mehrheit von wenigstens zwei Drittel zu fassenden Beschluss auffordern, sein Amt niederzulegen. Dem betroffenen Mitglied soll vor dem Beschluss Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.

§ 7 Wahlgruppen, Wahlbezirke (1) Die IHK-Zugehörigen werden gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 IHKG zum Zwecke der Wahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen in Wahlgruppen eingeteilt. (2) Es werden folgende Wahlgruppen gebildet: Wahlgruppe A (Industrie) Gewerbetreibende, die unter Anwendung fabrikmäßiger und kaufmännischer Einrichtungen Waren erzeugen oder veredeln. Zur Wahlgruppe A zählen auch: Bergbau, Erdölgewinnung, Kieswerke, Wasser-, Gas- und Elektrizitätsgewinnung und -verteilung, industrielles Bauwesen, Druckereien und Verlage sowie Recyclingunternehmen. Wahlgruppe B (Groß- und Einzelhandel) Gewerbetreibende, die hauptsächlich von ihnen nicht selbst hergestellte Waren in größerem Umfange vertreiben. Wahlgruppe C (Verkehr und N ­ achrichtenübermittlung) Gewerbetreibende, die sich mit der Beförderung von Menschen, Vieh oder Gütern zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie deren Lagerung befassen. Hierzu zählen auch Unternehmen der Nachrichtenübermittlung. Wahlgruppe D (Gastgewerbe) Gewerbetreibende, die sich mit der Beherbergung, Verpflegung oder Erfrischung von Menschen befassen. Wahlgruppe E (Finanzinstitute) Gewerbetreibende, die sich mit Bank-, Kredit- und Wechselgeschäften jeder Art befassen. Zur Gruppe E zählen auch Sparkassen, Bausparkassen sowie Kapitalanlagegesellschaften. Wahlgruppe F (Vermittlergewerbe) Gewerbetreibende, die sich mit der Vertretung fremder Firmen oder der Vermittlung von Handelsgeschäften befassen. Zur Gruppe F gehören auch Makler sowie Reisebüros. Wahlgruppe G (Beratung, Werbung und sonstige wissenschaftliche und technische Dienstleistungen) Gewerbetreibende, die auf dem Gebiet der Informationstechnologie Dienstleistungen erbringen bzw. Informationsdienstleistungen anbieten sowie Gewerbetreibende, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen erbringen. Darunter fallen Gewerbetreibende  WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

BEKANNTMACHUNGEN DER IHK ZU ROSTOCK · NR. 140 (2) Der Wahlausschuss bestimmt die Frist, in welcher die Stimmen bei der IHK eingehen müssen (Wahlfrist).

im Bereich der Rechts- und Steuerberatung sowie Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. Ebenfalls zur Gruppe gehören Gewerbetreibende, die Architektur- und Ingenieursdienstleistungen erbringen, technische, physikalische und chemische Untersuchungen vornehmen, im Bereich der Werbung, Markt- und Meinungsforschung oder Forschung und Entwicklung tätig sind sowie sonstige wissenschaftliche und technische Dienstleister.

§ 9 Wählerlisten (1) Nach Vorgaben des Wahlausschusses stellt die IHK zur Vorbereitung der Wahl getrennt nach Wahlgruppen und Wahlbezirken Listen der Wahlberechtigten auf (Wählerlisten) und legt sie dem Wahlausschuss zur Bestätigung vor. Die Wählerlisten können auch in Dateiform erstellt werden. Sie enthalten Angaben zu Name, Firma, Anschrift, Wahlgruppe, Wahlbezirk, Identnummer und Wirtschaftszweig der Wahlberechtigten. (2) Bei der Aufstellung der Wählerlisten legt die IHK die ihr vorliegenden Unterlagen zu Grunde und weist die Wahlberechtigten auf der Grundlage der Vorgaben des Wahlausschusses den einzelnen Wahlgruppen und Wahlbezirken zu. Wahlberechtigte, die mehreren Wahlgruppen oder Wahlbezirken angehören, werden vom Wahlausschuss einer Wahlgruppe bzw. einem Wahlbezirk zugeordnet. Wahlberechtigte, die ausschließlich als persönlich haftende Gesellschafter eines anderen Wahlberechtigten oder als Besitzgesellschaft für einen anderen Wahlberechtigten tätig sind, sind auf Antrag der Wahlgruppe dieses anderen Wahlberechtigten zuzuweisen. (3) Die Wählerlisten können für die Dauer von mindestens fünf Werktagen Tagen durch die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten eingesehen werden. Die Einsichtnahme beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe und den Wahlbezirk. (4) Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder einen anderen Wahlbezirk sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe können binnen einer Woche nach Ablauf der in Abs. 3 genannten Frist eingereicht werden. Diese sind schriftlich einzureichen, wobei auch eine Übermittlung per Fax zulässig ist. Zulässig ist ebenfalls die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail. Der Wahlausschuss entscheidet über Einsprüche und Anträge und stellt nach deren Erledigung die Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten fest. (5) Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist oder bis einen Tag vor Ablauf der Wahlfrist (§ 8 Abs. 2) nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Frist des Abs. 4 entstanden ist. (6) Die IHK ist berechtigt, an Bewerber (§ 11) oder deren Bevollmächtigte zum Zwecke der Suche von Unterzeichnern des Wahlvorschlags (§ 11 Abs. 3) sowie an Kandidaten zum Zwecke der Wahlwerbung Name, Firma und Anschrift von Wahlberechtigten zu übermitteln. Die Bewerber und Kandidaten oder deren Bevollmächtigte haben sich dazu schriftlich zu verpflichten,

Wahlgruppe H (sonstiges Dienstleistungsgewerbe) a) Versicherungsgewerbe Gewerbetreibende, die sich mit Versicherungen jeder Art befassen. b) sonstige Dienstleistungsunternehmen, Dienstleistungsunternehmen, soweit sie nicht unter die Wahlgruppen C, E, F oder G fallen. Zur Gruppe der sonstigen Dienstleistungsunternehmen gehören insbesondere Gewerbetreibende, die gewerbliche Leistungen nicht industrieller und nicht handwerklicher Natur erbringen, wie Leihbüchereien, Vervielfältigungsbüros, Auskunfteien, Inkassobüros, Pfandleihgewerbe, Privatschulen, Wäschereien, Reklame- und Werbeunternehmen, Prüfungs- und Beratungsunternehmen sowie Baubetreuungsunternehmen. (3) Es werden folgende Wahlbezirke gebildet: I. Der Wahlbezirk Rostock-Bad Doberan-Güstrow bestehend aus dem Gebiet der Hansestadt Rostock und dem Gebiet des Landkreises Mittleres Mecklenburg. II. Der Wahlbezirk Stralsund-Nordvorpommern-Rügen bestehend aus dem Gebiet des Landkreises Nordvorpommern. Für die gemäß Abs. 2 gebildeten Wahlgruppe E bildet der Kammerbezirk den Wahlbezirk. (4) Die Kammerzugehörigen wählen in ihrer Wahlgruppe und in ihrem Wahlbezirk jeweils die folgende Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung: (Anmerkung der Redaktion: siehe untenstehende Tabelle)

§ 8 Wahlausschuss, Wahlfrist (1) Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte zur Durchführung jeder unmittelbaren Wahl auf Vorschlag des Präsidiums einen Wahlausschuss, der aus drei ordentlichen Mitgliedern besteht. Ferner wählt sie drei Stellvertreter. Der Wahlausschuss kann sich eine Geschäftsordnung geben und wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit von drei Mitgliedern beschlussfähig. Der Wahlausschuss kann durch den Hauptgeschäftsführer benannte Personen als Wahlhelfer bestimmen und sich bei der Wahrnehmung seiner Tätigkeit deren Unterstützung bedienen. Er kann einzelne Aufgaben auf die Wahlhelfer übertragen.

Wahlgruppen H

Rostock – LK Rostock

5

6

2

2

LK Vorpommern-Rügen

3

3

1

3

Zusammen: 45 Sitze

8

9

3

5

WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

1 1

sonstiges Dienstleistungs­ gewerbe

G Beratung, Werbung und sonstige wissenschaft­liche und technische Dienstleistungen

F Vermittler­gewerbe

E

Gastgewerbe

D

Verkehr und Nachrichten­ übermittlung

C

Groß- und Einzelhandel

B

Industrie

A

Finanzinstitute

Wahlbezirke

2

5

6

1

2

3

3

7

9

die übermittelten Daten ausschließlich für Wahlzwecke zu nutzen und sie spätestens nach der Wahl unverzüglich zu löschen bzw. zu vernichten.

§ 10 Bekanntmachungen des Wahlausschusses betreffend W ­ ahlfrist, ­Einsichtnahme in die Wählerlisten, ­Einspruchsfrist und Wahlvorschläge (1) Der Wahlausschuss macht die Wahlfrist (§ 8 Abs. 2) sowie Zeit und Ort für die Einsichtnahme der Wählerlisten mit dem Hinweis auf die in § 9 Abs. 4 genannten Möglichkeiten der Einreichung von Anträgen und Einsprüchen einschließlich der dafür vorgesehenen Fristen bekannt. (2) Der Wahlausschuss fordert in der Bekanntmachung die Wahlberechtigten auf, bis vier Wochen nach Ablauf der in § 9 Abs. 4 genannten Frist für ihre Wahlgruppe Wahlvorschläge bei ihm einzureichen. Er weist darauf hin, wie viele Mitglieder in jeder Wahlgruppe und jedem Wahlbezirk zu wählen sind und wie viele Wahlberechtigte einen Wahlvorschlag unterzeichnen müssen.

§ 11 Kandidatenliste (1) Die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen können für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk Wahlvorschläge einreichen. Diese sind schriftlich einzureichen, wobei auch eine Übermittlung per Fax oder eines eingescannten Dokuments per E-Mail zulässig ist. Ein Bewerber kann nur für die Wahlgruppe und den Wahlbezirk benannt werden, für die er selbst bzw. der IHK-Zugehörige, von dem seine Wählbarkeit abgeleitet wird, wahlberechtigt ist. Jeder Wahlvorschlag kann eine beliebige Anzahl von Bewerbern enthalten. Die Summe der gültigen Wahlvorschläge für eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk ergibt die Kandidatenliste. Die Bewerber werden in der Kandidatenliste in der alphabetischen Reihenfolge ihrer ersten Familiennamen aufgeführt, bei Namensgleichheit entscheidet der Vorname. Bei vollständiger Namensgleichheit legt der Wahlausschuss die Reihenfolge durch Losentscheid fest. (2) Die Wahlvorschläge sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach dieser Wahlordnung ausschließen. (3) Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens einem Wahlberechtigten der Wahlgruppe und des Wahlbezirks unterzeichnet sein. Diese Voraussetzung kann auch durch die Unterschrift des Vorgeschlagenen erfüllt werden (Selbstvorschlag). Die Unterzeichner haben ihren Namen und ihre Anschrift und für den Fall, dass sie einen IHK Zugehörigen vertreten, dessen Bezeichnung und Anschrift anzugeben. Ein Wahlberechtigter kann nur Wahlvorschläge für Wahlgruppen und Wahlbezirke unterzeichnen, denen er selbst angehört. Jeder Wahlberechtigte kann auch mehrere Wahlvorschläge unterzeichnen. (4) Der Wahlausschuss prüft die Wahlvorschläge. Er kann Authentizitätsnachweise verlangen. Zur Prüfung der Wahlvorschläge, insbesondere der Wählbarkeit von Bewerbern, kann der Wahlausschuss weitere Angaben verlangen. Er fordert Bewerber unter Fristsetzung auf, Mängel zu beseitigen, soweit es sich nicht um in Abs. 5 genannte Mängel handelt. Besteht ein Wahlvorschlag aus mehreren Bewerbern, so ergeht die Aufforderung an jeden Bewerber, auf den sich die Mängel beziehen. (5) Bei folgenden Mängeln der Wahlvorschläge wird keine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt:

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BEKANNTMACHUNGEN DER IHK ZU ROSTOCK · NR. 140 a. Die Einreichungsfrist wurde nicht eingehalten. b. Das Formerfordernis nach Abs. 1 Satz 2 wurde nicht eingehalten. c. Der Bewerber ist nicht wählbar. d. Der Bewerber ist nicht identifizierbar. e. Die Zustimmungserklärung des Bewerbers fehlt. (6) Jede Kandidatenliste soll mindestens einen Kandidaten mehr enthalten, als in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind. Geht für eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk kein gültiger Wahlvorschlag ein oder reicht die Zahl der gültigen Wahlvorschläge nicht aus, um die Bedingung des Satzes 1 für eine Kandidatenliste zu erfüllen, so setzt der Wahlausschuss eine angemessene Nachfrist und wiederholt die Aufforderung nach § 10 Abs. 2 beschränkt auf diese Wahlgruppe und diesen Wahlbezirk. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist findet eine auf die gültigen Wahlvorschläge beschränkte Wahl statt. (7) Der Wahlausschuss macht die Kandidatenlisten mit folgenden Angaben der Kandidaten bekannt: Familienname, Vorname, Funktion im Unternehmen und Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens. Ergänzende Angaben kann der Wahlausschuss beschließen. Hierauf ist in der Wahlbekanntmachung hinzuweisen. Im Falle von Abs. 6 Satz 2 werden Nachfrist und Aufforderung zur Einreichung weiterer Wahlvorschläge vom Wahlausschuss ebenfalls bekannt gemacht.

§ 12 Durchführung der Wahl Die Wahl findet schriftlich statt (Briefwahl).

§ 13 Briefwahl (1) Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, welche für die Wahlgruppe bzw. den Wahlbezirk die Kandidatenliste sowie einen Hinweis auf die Anzahl der in der Wahlgruppe bzw. dem Wahlbezirk zu wählenden Kandidaten enthalten. Die Reihenfolge der Kandidaten ergibt sich aus der Kandidatenliste (§ 11 Abs. 1). (2) Die IHK übermittelt dem Wahlberechtigten folgende Unterlagen: a) einen Vordruck für den Nachweis der Berechtigung zur Ausübung des Wahlrechts (Wahlschein), b) einen Stimmzettel, c) einen neutralen Umschlag mit der Bezeichnung „IHK-Wahl“ (Wahlumschlag), d) einen Umschlag für die Rücksendung der Wahlunterlagen (Rücksendeumschlag). (3) Der Wahlberechtigte darf höchstens so viele Kandidaten kennzeichnen, wie in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind. Die von ihm gewählten Kandidaten kennzeichnet er dadurch, dass er deren Namen auf dem Stimmzettel ankreuzt. Er kann für jeden Kandidaten jeweils nur einmal stimmen. (4) Der Wahlberechtigte hat den von ihm gemäß Absatz 3 gekennzeichneten Stimmzettel in dem von ihm verschlossenen Wahlumschlag unter Beifügung des von ihm oder dem oder den Vertretungsberechtigten unterzeichneten Wahlscheins in dem Rücksendeumschlag so rechtzeitig an die IHK zurückzusenden, dass die Unterlagen innerhalb der vom Wahlausschuss für die Ausübung des Wahlrechts festgelegten Frist bei der IHK eingehen. Die rechtzeitig bei der IHK eingegangenen Wahlumschläge werden nach Prüfung der Wahlberechtigung unverzüglich ungeöffnet in die Wahlurne gelegt.

§14 Gültigkeit der Stimmen (1) Über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und über alle bei der Wahlhandlung und bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sich ergebenden Fragen entscheidet der Wahlausschuss. (2) Ungültig sind insbesondere Stimmzettel

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a) die Zusätze, Streichungen oder Vorbehalte aufweisen, b) die die Absicht des Wählers nicht klar erkennen lassen, c) in denen mehr Kandidaten angekreuzt sind, als in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind, d) die nicht in einem verschlossenen Wahlumschlag eingehen. Mehrere in einem Wahlumschlag enthaltene Stimmzettel gelten als nur ein Stimmzettel, wenn ihre Kennzeichnung gleichlautend oder nur einer von ihnen gekennzeichnet ist; andernfalls sind sie sämtlich ungültig. (3) Rücksendeumschläge, die lediglich den Wahlumschlag, nicht jedoch den Wahlschein enthalten, werden zurückgewiesen. Das gilt auch, falls der Wahlschein im Wahlumschlag versendet wurde. Kein Zurückweisungsgrund ist die Rücksendung der Wahlunterlagen in einem anderen Umschlag als dem Rücksendeumschlag.

§ 15 Wahlergebnis (1) Gewählt sind in den einzelnen Wahlgruppen und Wahlbezirken diejenigen Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, welches ein Mitglied des Wahlausschusses zieht; das gleiche gilt für die Festlegung der Reihenfolge der Nachfolgemitglieder (§ 2). (2) Unverzüglich nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlausschuss das Wahlergebnis fest, fertigt über die Ermittlung des Wahlergebnisses eine Niederschrift an und macht die Namen der gewählten Kandidaten bekannt. (3) Über die Veröffentlichung weiterer Informationen zum Wahlergebnis entscheidet die Vollversammlung. Sollen weitere Informationen veröffentlicht werden, ist darüber rechtzeitig in einer Wahlbekanntmachung zu informieren.

§ 16 Wahlprüfung (1) Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses müssen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich beim Wahlausschuss eingegangen sein. Der Einspruch ist auf die Wahl innerhalb der Wahlgruppe und des Wahlbezirks des Wahlberechtigten beschränkt. Über Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses entscheidet der Wahlausschuss. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Soweit der Wahlausschuss dem Widerspruch nicht abhilft, entscheidet die Vollversammlung. (2) Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses und Widersprüche gegen die Entscheidung über den Einspruch sind zu begründen. Sie können nur auf einen Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften gestützt werden, durch die das Wahlergebnis beeinflusst werden kann. Gründe können nur bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist vorgetragen werden. Im Wahlprüfungsverfahren einschließlich eines gerichtlichen Verfahrens werden nur bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist vorgetragene Gründe berücksichtigt.

§ 17 Verfahren und Überprüfung der ­mittelbaren Wahl (1) Sofern nach ein Nachfolgemitglied im Wege der mittelbaren Wahl zu bestimmen ist (§ 2 Abs. 2), muss das zu wählende Nachfolgemitglied von mindestens drei unmittelbar gewählten Mitgliedern oder dem Präsidium mindestens drei Wochen vor der nächsten Vollversammlung vorgeschlagen werden; § 11 Abs. 2 gilt entsprechend. Fristgerecht eingereichte und voll-

ständige Vorschläge werden mit der Einladung zur Sitzung der Vollversammlung versandt. (2) Die mittelbare Wahl eines Nachfolgemitgliedes wird für jeden Kandidaten in offener Wahl durchgeführt. Auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der anwesenden Mitglieder, des Präsidiums oder des Präsidenten, muss die Stimmabgabe geheim mittels Stimmzettel erfolgen. In diesem Falle bestimmt der Vorsitzende zwei der Anwesenden als Zähler. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält bei mehreren Kandidaten kein Kandidat die erforderliche Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegeben. Die mittelbare Wahl erfolgt für die Dauer der laufenden Wahlperiode. (3) Die mittelbar gewählten Nachfolgemitglieder sind gem. § 18 bekanntzumachen. (4) Für die Wahlprüfung gelten die Regelungen von § 16 entsprechend mit der Maßgabe, dass anstelle des Wahlausschusses das Präsidium tritt. Einspruchsberechtigt ist wer in der betreffenden Wahlgruppe und gegebenenfalls dem betreffenden Wahlbezirk wählbar ist.

§ 18 Bekanntmachung Die in der Wahlordnung vorgesehenen Bekanntmachungen erfolgen im Internet auf der Website der IHK zu Rostock.

§ 19 Inkrafttreten, Übergangsvorschriften (1) Diese Wahlordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wahlordnung vom 29.11.2010 außer Kraft. (2) Ein zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Wahlordnung bereits gewählter Wahlausschuss bleibt im Amt. Er führt die Wahl auf der Grundlage dieser Wahlordnung durch. Beschlüsse, die der Wahlausschuss bis zu diesem Zeitpunkt gefasst hat, bleiben wirksam, soweit sie durch diese Wahlordnung gedeckt sind.

Rostock, 23. November 2015 gez. Claus Ruhe Madsen gez. Jens Rademacher Präsident Hauptgeschäftsführer

Genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern. Schwerin, 4. Januar 2016 Im Auftrag gez. Mücke

Die vorstehende Wahlordnung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „WIR“ veröffentlicht. Rostock, 11. Januar 2016 Industrie- und Handelskammer zu Rostock gez. Claus Ruhe Madsen gez. Jens Rademacher Präsident Hauptgeschäftsführer

 WIR JANUAR/FEBRUAR 2016

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