FAQ des Webinars Minijobs: Das sollten Arbeitgeber wissen

FAQ des Webinars „Minijobs: Das sollten Arbeitgeber wissen“ Wenn die geringfügige Beschäftigung im September 2016 beendet wurde und im Februar 2017 wi...
Author: Benedikt Schulz
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FAQ des Webinars „Minijobs: Das sollten Arbeitgeber wissen“ Wenn die geringfügige Beschäftigung im September 2016 beendet wurde und im Februar 2017 wiederaufgenommen wird, muss dann ein neuer Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gestellt werden? Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung gilt solange, wie der jeweilige Minijob ausgeübt wird. Endet dieser Minijob und wird später derselbe oder ein neuer Minijob aufgenommen, so ist ein erneuter Antrag auf Rentenversicherungsfreiheit zu stellen. Kann der Minijobber steuerfreie und sozialversicherungsfreie Bezüge zusätzlich erhalten? Ja, steuerfreie Entgeltbestandteile gehören in der Regel nicht zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und sind daher beitragsfrei und werden nicht auf die 450-EuroGrenze für Minijobber angerechnet. Zu Folie 8: Wie verhält es sich mit Zeitzuschlägen für Nacht- oder Sonntagsarbeit? Nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung sind steuerfreie Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge nicht dem Arbeitsentgelt der Sozialversicherung zuzurechnen, wenn das Entgelt, auf dem sie berechnet werden, bis maximal 25 Euro pro Stunde beträgt. Zu Folie 8/9: Besteht ein Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn dies nicht vertraglich vereinbart ist? Minijobber haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Sonderzahlung oder Gratifikation – beispielsweise Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Auch ohne gesetzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen können Minijobber einen Anspruch darauf haben, wenn dieser in einem Tarifvertrag, einer betrieblichen Regelung oder arbeitsvertraglich vereinbart wurde. Dort ist auch die Höhe der Zahlungen festgelegt. Zahlen Sie Ihren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern eine Sonderzahlung, so haben auch

Ihre Minijobber einen Anspruch darauf, es sei denn, es gibt für diese unterschiedliche Behandlung sachliche Gründe, beispielsweise Arbeitsleistung, Qualifikation, Berufserfahrung oder unterschiedliche Arbeitsplatzanforderungen. Ihrem Minijobber steht somit eine Sonderzahlung zu, die anteilig – bezogen auf seine Arbeitszeit – mindestens so hoch ist, wie die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Wenn ein unbefristeter Student weniger arbeitet und dadurch unter die Geringfügigkeit für das gesamte Kalenderjahr fällt, muss ich ihn als „geringfügig“ einstufen? Nein, die vorausschauende Einstufung als sogenannter Werksstudent bleibt für die Vergangenheit bestehen. Hier ist aber für die Zukunft der versicherungsrechtliche Status zu prüfen. Liegt das voraussichtliche Arbeitsentgelt bei maximal 450 Euro, so ist der Werksstudent als Minijobber anzumelden. Zu Folie 9: Werden vertraglich nicht vereinbarten Sonderzahlungen (Bonus am Jahresende) nicht addiert? Bei der Prüfung der Einhaltung der 450-EuroGrenze werden nur die laufenden und einmaligen Arbeitsentgelte berücksichtigt, auf die der Minijobber einen Rechtsanspruch hat. Wenn Sie dem Arbeitnehmer freiwillig ohne Rechtsgrund eine Sonderzahlung leisten, so wirkt sich diese Zahlung nicht auf die 450-Euro-Grenze aus. Gleichwohl sind hierauf Beiträge und Steuern zu zahlen. Müssen bei regelmäßigem monatlichem Arbeitsentgelt auch private Pachteinnahmen als Einkommen mitberücksichtigt werden? Nein, zum regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt gehören nur die Zahlungen aus der Beschäftigung. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung werden nicht auf die 450-Euro-Grenze angerechnet.

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Kann ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer beim gleichen Arbeitgeber nur einen Minijob haben? Ja, da alle Tätigkeiten bei einem Arbeitgeber zu einer Beschäftigung zusammengefasst werden. Es liegt ein sogenanntes einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor (siehe Folie 44). Zu Mindestlohn: Wie wird der zustehende Urlaub bei unterschiedlicher Anzahl an monatlichen Arbeitstagen mit jeweils unterschiedlicher täglicher Arbeitszeit (zwischen einer und acht Stunden) berechnet? Jeder Minijobber hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen oder 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, rechnen Sie den Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage um. Dabei ist nur wichtig, wie viele Werktage Ihr Minijobber pro Woche arbeitet – nicht, wie viele Stunden er an den Werktagen leistet. So berechnen Sie den Urlaubsanspruch Ihres Minijobbers: Individuelle Arbeitstage pro Woche x 24 (Urlaubsanspruch in Werktagen) / 6 (übliche Arbeitstage, Montag bis Samstag). Ist bei Minijobs die Nutzung eines Arbeitszeitkontos möglich, also verstetigte Zahlung von 450 Euro im Monat, aber unregelmäßige Verteilung der Stunden über das Jahr? Ja, die Nutzung von Arbeitszeit-, Gleitzeit- und Jahresarbeitszeitkonten ist auch bei Minijobbern möglich. Arbeitet Ihr Minijobber mehr, als Sie vertraglich mit ihm vereinbart haben, halten Sie diese Stunden monatlich auf einem Arbeitszeitkonto schriftlich fest. Sie müssen Ihrem Minijobber die Gelegenheit geben, dieses Zeitguthaben innerhalb von zwölf Kalendermonaten abzubauen – jeweils ab dem Monat, an dem die Stunden erfasst wurden. Sie können diese überzähligen Arbeitsstunden durch bezahlten Freizeitausgleich begleichen oder das Zeitguthaben – in Höhe des Mindestlohns – vergüten. Arbeitszeitdokumentation: Wie soll bei der Arbeitszeitdokumentation nach § 17 Mindestlohngesetz mit Feiertagen und Fehlzeiten vorgegangen werden? Die Arbeitszeitaufzeichnungen sind nicht an eine bestimmte Form gebunden und können

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sowohl elektronisch als auch schriftlich geführt werden. Lediglich Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind zu erfassen, nicht jedoch die exakte Lage und Dauer der einzelnen Pausen. Zudem bestehen für die Aufzeichnung auch keine besonderen Formvorschriften. Sofern für den einzelnen Arbeitnehmer bereits Planungen, wie Wochenpläne zu Einsatzzeiten und -orten, bestehen, die Beginn und Ende sowie Pausenzeiten oder die Pausendauer vorsehen, kann die Aufzeichnung der Arbeitszeit auch auf Grundlage dieser Planungen erfolgen. Zu ergänzen sind dann nur entsprechende Abweichungen. In jedem Fall müssen sie die oben genannten Angaben für jeden Arbeitnehmer enthalten. Zudem muss erkennbar sein, dass eine Prüfung stattgefunden hat und ob es zu Abweichungen gekommen ist. Auch wenn keine Abweichungen aufgetreten sind, ist dies formlos zu dokumentieren. Eine gesonderte Erfassung von arbeitsfreien Feiertagen oder Fehlzeiten ist nicht notwendig, da nur die tägliche Arbeitszeit relevant ist. Zu Blitzumfrage 1: Gilt die Dokumentationspflicht der Arbeitszeit auch für Familienangehörige? Um sicherzustellen, dass der Mindestlohn auch tatsächlich für die geleistete Arbeitszeit bezahlt wird, unterliegen Arbeitgeber in bestimmten Fällen einer Dokumentationspflicht. Diese gilt generell für Minijobber im gewerblichen Bereich. Ausgenommen von der Dokumentationspflicht sind jedoch enge Familienangehörige (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder). Nebenberufliche Tätigkeit als Trainer (Beispiel zwei): Ist die Aufwandsentschädigung als Bruttoabzug vorzunehmen? Da es sich hier um eine steuer- und beitragsfreie Aufwandsentschädigung handelt, fallen keine weiteren Abzüge von diesem Betrag in Höhe von 200 Euro an. Gilt der Freibetrag von 200 Euro für Hauptund Nebenbeschäftigung? Die Aufwandsentschädigung nach § 26 EStG ist nicht abhängig von der Höhe des gezahlten Entgeltes. Der Steuervorteil kann somit auch bei einer Hauptbeschäftigung zum Tragen kommen, wenn diese Tätigkeit die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung erfüllt.

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Gilt die Versicherungsfreiheit auch für die Ehrenamtspauschale nach § 26a EStG? Kann diese Pauschale neben dem Minijoblohn gezahlt werden?

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schriftlich falsche Angaben gemacht hat, können Sie für diese Zeit nicht mit Beitragsnachforderungen belangt werden.

Nebenberufliche Einnahmen bis zu 720 Euro im Kalenderjahr, die im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke erzielt werden, sind steuer- und beitragsfrei. Diese Aufwandsentschädigung wird auch Ehrenamtspauschale genannt. Eine solche Ehrenamtspauschale kann auch neben dem Entgelt in einem Minijob beitragsfrei gezahlt werden. Es findet auch keine Anrechnung auf die 450-Euro-Grenze statt.

Wir sind ein gemeinnütziger Elternverein und betreiben einen Kindergarten. Wir haben einige vollbeschäftigte Erzieherinnen. Eine Erzieherin bekommt jedoch 450 Euro pro Monat. Bisher haben wir für die 450 Euro monatlich Minijobbeiträge entrichtet. Können wir für die Zukunft die Beiträge von 250 Euro entrichten (450 Euro minus 200 Euro Übungsleiterpauschale)? Wie sieht es mit der Köchin (Minijobberin) aus, die wir in unserem Kindergarten beschäftigen? Können wir bei ihr auch die Übungsleiterpauschale (monatlich 200 Euro) abziehen?

Folie 17: Meine Tochter arbeitet im Sommer als Animateurin bei der AWO im Ferienhotel. Dürfen die erwähnten Steuerfreibeträge abgesetzt werden?

Inwieweit eine Tätigkeit die Voraussetzung für eine steuerliche Begünstigung erfüllt, entscheidet letztendlich das für Ihre Betriebsstätte zuständige Finanzamt.

Inwieweit eine Tätigkeit die Voraussetzung für eine steuerliche Begünstigung erfüllt, entscheidet letztendlich das zuständige Finanzamt.

Zu Folie 19: Darf eine(e) Mitarbeiter(in) mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung zusätzlich zu 450 Euro Arbeitsentgelt 44 Euro als Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten? Liegt dann immer noch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor?

Zu Folie 17: Darf die Aufwandsentschädigung nur bei Vereinen berücksichtigt werden oder auch bei Gesellschaften wie beispielsweise einer GmbH? Einnahmen aus nebenamtlichen Tätigkeiten, die zwar bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, nicht aber im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereichen stattfinden, sind steuerpflichtig und Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Zu Folie 18, Unveränderlichkeit: Wenn ich beispielsweise erfahre, dass ein Arbeitnehmer, der auf 450-Euro-Basis für mich arbeitet, einen weiteren 450-Euro-Job bei einer anderen Firma hat, muss ich die Abrechnungen korrigieren? Als Arbeitgeber benötigen Sie die entsprechenden Angaben in Schriftform. Auf einem Einstellungsfragebogen muss der Minijobber Ihnen 1. eine Erklärung über eventuell weitere ausgeübte Beschäftigungen abgeben und 2. bestätigen, dass er Ihnen die zukünftige Aufnahme weiterer Beschäftigungen meldet. Sie müssen diesen Einstellungsfragebogen in den Entgeltunterlagen abheften. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Ihr Arbeitnehmer falsche Angaben gemacht hat, so können Sie diesen in Haftung nehmen. Wenn Sie nachweisen, dass der Arbeitnehmer Ihnen

Hat Ihr Minijobber steuerfreie zusätzliche Einnahmen, zählen diese nicht zu seinem regelmäßigen Arbeitsentgelt. Dazu gehören einmalige Zulagen, Zuschläge und Zuschüsse, wie beispielsweise steuerfreie Sachbezüge bis 44 Euro. Zu Folie 20: Ist es richtig, dass durch die neue Abgabenordnung ab 2017 rückwirkende Änderungen unbefristet möglich sein sollen? Nein, steuerrechtliche Änderungen des Arbeitsentgelts sind längstens bis Ende Februar des Folgejahres möglich. Das ist der Zeitpunkt, bis zu dem der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung erstellen muss. Eine Änderung dieser Frist wurde im Gesetz nicht vorgenommen. Ein geringfügig Beschäftigter beendet bereits nach zwei Monaten die Tätigkeit. Ist eine kurzfristige Beschäftigung rückwirkend möglich? Nein, eine kurzfristige Beschäftigung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass sie bereits im Voraus entweder durch ihre Eigenart oder vertraglich zeitlich begrenzt ist.

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Zu Folie 28 und folgende: Gilt das Thema nicht nur für Minijobs? Nein, die zulässige steuerliche Korrektur, welche auch Auswirkungen auf das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt hat, gilt für versicherungspflichtige Beschäftigungen gleichermaßen wie für Minijobs. Im Minijob-Bereich häufen sich jedoch hierzu die Anfragen insbesondere auf eine nachträgliche Anwendung des Übungsleiterfreibetrages bzw. der Ehrenamtspauschale. Zu Folie 31/32: Wie muss die Unvorhersehbarkeit dokumentiert werden? Reicht eine Dokumentation aus oder muss auch eine Prüfung der anderen Möglichkeiten durchgeführt werden? Die Dokumentation kann dadurch erfolgen, dass die Arbeitsunfähigkeiten der anderen Arbeitnehmer erfasst und aufgezeigt werden. Ist eine Kündigung eines festen Arbeitnehmers auch ein unvorhersehbarer Grund? Insbesondere bei einer fristlosen Kündigung liegt sicherlich ein unvorhersehbarer Grund vor. Bei einer fristgerechten Kündigung oder dem Ausscheiden aus Altersgründen bleibt Ihnen im Vorfeld genügend Zeit, sich personell auf die Veränderung einzustellen. Wenn dreimal die 450 Euro überschritten werden, muss dann trotzdem die Jahresobergrenze von 5.400 Euro eingehalten werden, das heißt, im Schnitt muss man wieder auf die 450 Euro monatlich kommen? Nein, bei einem gelegentlichen und unvorhersehbaren Überschreiten braucht die Jahresentgeltgrenze von 5.400 Euro nicht beachtet werden. Zu Folie 35: Kann für eine Krankenvertretung ein weiterer Minijobber diese Grenze überschreiten, wenn die vorherige Vertretung bereits die Überschreitung in drei Monaten erreicht hat? Ja, das gelegentliche und unvorhersehbare Überschreiten gilt für jeden einzelnen Minijobber. Zu Folie 37: Sind auch für einen privat versicherten Arbeitnehmer keine Beiträge zur Krankenversicherung abzuführen? Nein, Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung sind nur für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und für Familienversicherte zu zahlen.

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Zu Folie 38: Ist es korrekt, dass der Rentenversicherungsbeitrag von 18,7 Prozent bei Pflichtbeiträgen in 15 Prozent für den Arbeitgeber und 3,7 Prozent für den Arbeitnehmer aufgeteilt wird? Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt derzeit bei 18,7 Prozent. Sie als Arbeitgeber und Ihr Minijobber tragen ihn gemeinsam. Sie mit einem Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent und Ihr Minijobber mit einem Eigenanteil in Höhe von 3,7 Prozent. Zu Folie 39: Fällt die U1-Abgabe nur für die teilnehmenden Arbeitgeber an, oder sind grundsätzlich alle Arbeitgeber zur Abgabe verpflichtet? Ein Arbeitgeber nimmt dann am U1-Verfahren teil, wenn er im Vorjahr für mindestens acht Kalendermonate, die nicht zusammenhängend verlaufen müssen, nicht mehr als 30 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt hat. Zu Folie 40: Können Sie einen Fall beschreiben, bei dem keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden? Hierunter fallen insbesondere Minijobber, die in dieser Tätigkeit von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als Mitglieder einer berufsständischen Versorgung (beispielsweise als Arzt oder Rechtsanwalt) befreit wurden. Zu Folie 42: Muss ich auch eine kurzfristige Beschäftigung mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung zusammenrechnen? Nein, es erfolgt immer nur eine Zusammenrechnung von Minijobs der gleichen Art. Es werden also nur geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigungen zusammengerechnet, nie aber ein 450-Euro Minijob und eine kurzfristige Beschäftigung. Zu Folie 42: Wenn ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs mit zusammen über 450 Euro hat, welcher Arbeitgeber führt Beiträge ab? Alle, da in allen Minijobs Versicherungspflicht eintritt. Zu Folie 43: Liegt eine Hauptbeschäftigung vor, wenn das Entgelt lediglich 500 Euro beträgt? Eine Hauptbeschäftigung liegt immer dann vor, wenn diese bereits versicherungspflichtig ist. Dies ist auch bei einem Entgelt von 500 Euro gegeben.

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Darf ich als Beamter gleichzeitig neben meiner Hauptbeschäftigung noch einen Minijob beim Dienstherren ausüben? Nein, da hier von einem einheitlichen Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnis auszugehen ist. Zu Folie 44: Wie verhält es sich bei einheitlichen Beschäftigungsverhältnissen im Konzern (100 prozentige Tochter)? Der Begriff des Arbeitgebers ist bei der Prüfung des Vorliegens eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht auf die Prüfung der Personengleichheit zu beschränken. Kernfrage ist also, ob es sich bei den Arbeitgebern um ein und dieselbe (natürliche oder juristische) Person handelt. Hat ein Arbeitgeber mehrere Betriebe bzw. Betriebsstätten, ist zu prüfen, ob es sich rechtlich um ein und denselben Arbeitgeber, sprich um ein und dieselbe natürliche oder juristische Person handelt. Konzernunternehmen im Sinne des § 18 Aktiengesetz (AktG) gelten in diesem Zusammenhang nicht als ein Arbeitgeber. Nach § 18 AktG bilden einzelne Unternehmen ein Konzernunternehmen, wenn sie ein herrschendes (Mutterunternehmen) und ein oder mehrere abhängige (Tochter-)Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des Mutterunternehmens zusammenfassen. Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG kann jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Rechtsform (zum Beispiel GmbH, GmbH & Co. KG, KG), sein. Werden mehrere Beschäftigungen bei unterschiedlichen natürlichen oder juristischen Personen ausgeübt, ist grundsätzlich eine getrennte versicherungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen. Dies gilt selbst dann, wenn – bei formalrechtlich unterschiedlichen Arbeitgebern – die wirtschaftliche und organisatorische Dispositionsbefugnis über die Arbeitsleistung des zu beurteilenden Arbeitnehmers in den Beschäftigungen ein und derselben Person oder einer einheitliche Leitung obliegt. Ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis liegt somit grundsätzlich nicht vor. Rentenversicherung: Bei der ersten geringfügigen Beschäftigung wurde sich für Rentenversicherungsfreiheit entschieden. Nun wird eine weitere geringfügige Beschäftigung eingegangen. Hier entscheidet man sich nun für die Rentenversicherungspflicht. Wird damit die erste geringfügige Beschäftigung auch rentenversicherungspflichtig? Beantragt ein Minijobber mit mehreren 450Euro-Minijobs für einen davon die Befreiung

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von der Rentenversicherungspflicht, gilt diese für alle 450-Euro-Minijobs, die er  zum Zeitpunkt der Befreiung nebeneinander ausübt und  zusätzlich danach aufnimmt. Die Befreiung wird für alle 450-Euro-Minijobs gleichzeitig wirksam und endet erst, wenn kein Minijob mehr besteht. Zu Folie 46: Liegt auch Arbeitgeberidentität vor, wenn der Arbeitnehmer in zwei verschiedenen Betriebsstätten arbeitet und auch zwei Betriebsnummern vorhanden sind? Ja, wenn es sich bei den jeweiligen Arbeitgebern um ein und dieselbe natürliche oder juristische Person handelt. Das Vorliegen von zwei Betriebsnummern begründet keine Trennung der Arbeitgebereigenschaft. Zu Folie 46: Hat ein Arbeitnehmer Anrecht auf pauschale Abrechnung beziehungsweise muss er hierzu vorab befragt werden? Bei 450-Euro-Minijobs dürfen Sie als Arbeitgeber die Art der Besteuerung bestimmen. Sie entscheiden, ob der Minijob pauschal mit zwei Prozent versteuert wird oder individuell nach der Lohnsteuerklasse Ihres Minijobbers. Bitte berücksichtigen Sie dabei die Gesamtsituation Ihres Minijobbers, damit ihm keine Nachteile entstehen. Ein Arbeitnehmer führt regelmäßig einen Minijob aus und möchte bei einem anderen Arbeitgeber eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Ändert sich dadurch die sozialversicherungsrechtliche und lohnsteuerliche Abrechnungsform? Nein, da beide Beschäftigungsarten nicht miteinander konkurrieren und gleichzeitig ausgeübt werden dürfen. Woraus ergibt es sich, dass ich die zwei Prozent Pauschalsteuer auf meinen Arbeitnehmer übergeben kann? In der Regel zahlen Sie als Arbeitgeber die Pauschsteuer. Sie können diese aber auch vom Verdienst Ihres Minijobbers abziehen, sofern Sie mit ihm einen Bruttolohn vereinbart haben. In diesem Zusammenhang spricht der Fachmann vom Abwälzen der Steuer. Dies wurde durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgelegt – BAG-Urteil vom 1. Februar 2006 – 5 AZR 628/04.

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Zu Folie 47: Gilt die Erstattung bei Krankheit auch, wenn ich einen Hauptarbeitgeber habe? Falls ja, brauche ich dann zwei Krankmeldungen? Ja, hier haben beide Arbeitgeber einen eigenen Erstattungsanspruch, sofern beide Arbeitgeber am Umlageverfahren teilnehmen. Eine Fotokopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte ausreichen, da die jeweilige Krankenkasse ebenso eine Durchschrift der Bescheinigung erhält und somit die ärztliche Feststellung bestätigen kann. Zu Folie 47: Zahlt die Minijob Zentrale auch die 80 Prozent Erstattung, wenn die Firma keine U1 zahlt? Nein, ein Erstattungsverfahren ist nur gegeben, wenn der Arbeitgeber auch am Umlageverfahren teilnimmt. Zu Folie 47: Bis zu welcher Unternehmensgröße bekomme ich die Lohnfortzahlung bis 80 Prozent erstattet? Ein Arbeitgeber nimmt dann am U1-Verfahren teil, wenn er im Vorjahr für mindestens acht Kalendermonate, die nicht zusammenhängend verlaufen müssen, nicht mehr als 30 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt hat. Muss bei einer kurzfristigen Beschäftigung der Arbeitnehmer für jeden Tag an- und abgemeldet werden? Liegt ein Rahmenarbeitsvertrag für den gesamten Zeitraum vor, in dem die 70 Arbeitstage erbracht werden sollen, so kann eine Meldung für den gesamten Zeitraum erfolgen. Bei einer tageweise vorliegenden Einzelbeschäftigung muss für jeden einzelnen Beschäftigungszeitraum eine Meldung erstellt werden. Zu Folie 52: Wie kann ich anzurechnende Vorbeschäftigungen prüfen? Muss bzw. kann ich mich nur auf die Aussage des Arbeitnehmers verlassen? Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer zur wahrheitsgemäßen Angabe seiner Vorbeschäftigungszeiten verpflichtet, worauf Sie als Arbeitgeber vertrauen sollten. Allerdings sollten Sie die Angaben des Arbeitnehmers dokumentieren, um Ihre Prüfung und seine Angaben auch nachweisen zu können. Die Minijob-Zentrale hat hierzu aber auch eigene Kontrollmechanismen entwickelt und wird Sie als Arbeitgeber entsprechend informieren.

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Zu Folie 53: Es gibt doch berufsmäßige Erntehelfer. Werden die dann anders beurteilt als Aushilfen? Erfüllt die Tätigkeit als Erntehelfer die Voraussetzungen der Berufsmäßigkeit (z.B. bei ansonsten Arbeitslosengeldbeziehern), so ist das besondere Abrechnungsverfahren für eine kurzfristige Beschäftigung nicht möglich. Zu Folie 53: Darf ein Arbeitnehmer eine Hauptbeschäftigung, eine geringfügig entlohnte Beschäftigung und zusätzlich auch eine kurzfristige Beschäftigung haben? Oder werden geringfügig entlohnt und kurzfristig zusammengerechnet? Sofern alle drei Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern verrichtet werden, ist es durchaus möglich alle drei Beschäftigungsarten gleichzeitig nebeneinander auszuüben. Liegt eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu drei Monate vor, wenn diese zwischen der Zeit des Schulabschlusses und der Ausbildung liegt? Schulentlassende, die bei Beginn der Aushilfsbeschäftigung angeben, im Anschluss zu arbeiten bzw. eine Ausbildung beginnen wollen, sind bei einem Arbeitsentgelt von mehr als 450 Euro im Monat hinsichtlich des Personenstatus berufsmäßig beschäftigt. Kann ein Rentner als Urlaubsvertretung kurzfristig beschäftigt werden? Wenn ja, gibt es eine Verdienstgrenze? Grundsätzlich können auch Rentner eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Die Hinzuverdienstgrenzen für eine Rentenkürzung sind jedoch abhängig von der Art der bezogenen Rente. Insofern sollte sich der Rentner bei seinem Rentenversicherungsträger über seine Hinzuverdienstgrenzen informieren. Bei welchem Euro-Betrag beginnt die wirtschaftliche Bedeutung? Zur Berufsmäßigkeit gibt es keine feste Entgeltgrenze. Die Beschäftigung soll lediglich von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung sein, welches im jeweiligen Einzelfall zu prüfen ist. Ist die Zusammenrechnung der kurzfristigen Beschäftigungen für die letzten 12 Monate vorzunehmen oder immer in Bezug auf ein Kalenderjahr? Diese Zeitgrenzen gelten generell für alle kurzfristigen Minijobs innerhalb eines Kalenderjahres

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Zu Folie 61: Sofern der Arbeitslose nicht bei der Arbeitsagentur gemeldet ist, liegt keine Berufsmäßigkeit bei einer kurzfristigen Beschäftigung vor? Ohne eine Meldung bei der Arbeitsagentur liegt keine qualifizierte Arbeitslosigkeit vor, so dass auch keine generelle Berufsmäßigkeit greift. Allerdings muss die wirtschaftliche Bedeutung des Entgelts für den Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Ist er wirtschaftlich auf das Entgelt angewiesen, liegt Berufsmäßigkeit vor. Zu Folien 59 und 63, Berücksichtigung von kurzfristigen Beschäftigungen unter 450 Euro: Widersprechen sich die beiden Folien nicht? Die beiden Folien behandeln unterschiedliche Themen: auf Folie 59 wird die Berufsmäßigkeit einer kurzfristigen Beschäftigung erläutert, welche bei diesen Minijobs nur zu prüfen ist, wenn 450 Euro überschritten werden. Folie 63 gibt Informationen zur Zusammenrechnung von mehreren kurzfristigen Beschäftigungen, welche unabhängig von der Höhe des Entgeltes (auch unter 450 Euro) zu erfolgen hat. Gibt es für geringfügig Beschäftigte auch einen Höchstbetrag pro Tag oder Stunde, der gezahlt werden darf, wie bei einer kurzfristigen Beschäftigung? Bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gibt es keinen Höchststundenlohn (nur einen Mindestlohn). Insgesamt darf jedoch die monatliche Grenze von 450 Euro nicht überschritten werden (es sei denn, es liegt eine entsprechende Ausnahme wie beispielsweise ein unvorhersehbares gelegentliches Überschreiten vor). Wenn ein Minijobber privat versichert ist, muss ich mir dafür einen Nachweis geben lassen? Ja, eine Bescheinigung der privaten Krankenversicherung sollte zu den Lohnunterlagen genommen werden. Wie sieht es mit den Pauschalbeiträgen für Beamte aus? Nicht alle Beamte haben einen 100 prozentigen Beihilfeanspruch. In der Regel wird der fehlende Anspruch durch eine private Krankenversicherung abgedeckt, so dass bei einem Minijob keine Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung anfallen. Ist der Beamte aber freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, so müssen auch in einem Minijob die

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Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden. Wenn ein Minijobber in einem Monat für besonders gute Leistungen eine Einmalzahlung erhält, dadurch die 450-Euro-Grenze in diesem Monat nicht überschritten wird, ist das dann in diesem Monat abgegolten oder wird diese Einmalzahlung pflichtig? Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst aber 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt. Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem ZwölfMonats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen. Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird. Zu Folie 73, besondere Personengruppen/Rentner: Bei der vorgezogenen Altersrente darf man auch 450 Euro dazuverdienen, bis zu 6.300 Euro im Jahr. Heißt das, ein Minijobber kann 450 Euro zuzüglich 26 Euro vermögenswirksame Leistung erhalten? Die Hinzuverdienstgrenzen, damit Rentenleistungen nicht gekürzt werden, sind unabhängig von der 450-Euro-Grenze von Minijobbern. Bei einem gelegentlichen unvorhersehbaren Überschreiten kann es vorkommen, dass ein Minijobber auch über 5.400 Euro oder sogar 6.300 Euro an Entgelt bezieht, dann liegt zwar immer noch ein Minijob vor, die Rentenleistung wird aber gekürzt. Erhält der Arbeitnehmer von Ihnen die vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, gehören diese Leistungen zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt und rechnen auf die 450-Euro-Grenze für Minijobber mit an.

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Zahle ich bei einem Rentner immer den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung oder gibt es Ausnahmen? Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ist – unabhängig davon, ob sich dieser noch leistungssteigernd auswirken kann – auch für Rentner zu zahlen. Darf ich einen geringfügig Beschäftigten, der schon einmal zwei Jahre befristet war, nach etwa sechs Monaten erneut als geringfügig Beschäftigten (befristet) einstellen? Über eine Rahmenvereinbarung können Sie eine solche Beschäftigung für längstens zwölf Monate auf bis zu 70 Arbeitstage befristen. Damit ist sie ein kurzfristiger Minijob. Nach einer Pause von mindestens zwei Monaten können Sie im Anschluss daran eine erneute Rahmenvereinbarung mit Ihrem Minijobber schließen.

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