ERBEN

RECHTZEITIG

RICHTIG GESTALTEN

Inhalt wEr Ist Das InstItut für ErbrEcht? ■ Vereinsziele ■ Vereinsphilosophie

VErfügung Von toDEs wEgEn ■ Gesetzliches Erbrecht ■ Gestaltungsmöglichkeiten

Planung DEr untErnEhmEnsnachfolgE ■ Vorsorgevollmacht

■ Unternehmertestament

■ Unternehmensnachfolge

■ Sicherheit durch Klärung

■ Der richtige Zeitpunkt

■ Risikovorsorge

■ Unternehmensverkauf

IntErnatIonalEs ErbrEcht ■ Unterschiedliche erbrechtliche Grundlagen ■ Steuerfolgen

Etwas gutEs tun ■ Das Stiftungsvorhaben ■ Stiftungskonstruktionen

Das Institut für Erbrecht ist ein

die Berater des Instituts für Erbrecht

besondere Qualifikation u.a. durch

Zusammenschluss von beson-

fast ausschließlich auf dem Gebiet

den Fachanwaltstitel oder sonsti-

ders qualifizierten Erbrechts- und

des Erbrechts und Erbschaftssteu-

gen besonderen Nachweisen auf

Erbschaftssteuerspezialisten.

errechts tätig sind, werden Ihnen

dem Gebiet des Erbrechts oder Erb-

keine Lösungen „von der Stange“

schaftssteuerrechts nachgewiesen.

Damit in einer Zeit, in der sich

angeboten,

die Menschen über Ländergren-

le Gestaltungen für die jeweilige

Wenden Sie sich vertrauensvoll

zen hinweg bewegen, leben, Ver-

Vermögens- und Familiensituati-

an das Institut für Erbrecht und

mögen bilden und auch sterben,

on. Durch den hohen Spezialisie-

sichern Sie sich damit ab, dass

eine qualifizierte Beratung ge-

rungsgrad der Berater des Instituts

Sie Beratung von hoher fachlicher

leistet werden kann, verfügt das

für Erbrecht sind diese auch in der

Qualität durch die jeweiligen eigen-

Institut für Erbrecht auch weltweit

Lage, sehr komplexe Erb- und Erb-

ständigen Berater vor Ort vermittelt

über ausländische Mitglieder.

schaftssteuerfälle für Sie zu lösen.

bekommen.

sondern

individuel-

Das Institut für Erbrecht Deutschlandweit stehen Ihnen un-

Ständige Weiterbildung, aber auch

sere Spezialisten zur Verfügung.

die Publikation zu verschiedens-

Den jeweiligen Berater vor Ort er-

ten Themen des Erb- und Erb-

fahren Sie über die Geschäftsstelle

schaftssteuerrechts bilden dabei

des Instituts für Erbrecht oder über

eine Grundlage für die Qualität der

das Internet unter

Berater des Instituts für Erbrecht.

www.erbrecht-institut.de.

Da die empfohlenen Berater des Instituts für Erbrecht für die Auf-

Durch die große Erfahrung der Be-

nahme in das Institut für Erbrecht

rater des Instituts für Erbrecht bei

besondere Voraussetzungen er-

der Abwicklung von Nachlassfällen

füllen müssen, wird dadurch auch

werden Ihre persönlichen Wünsche

sichergestellt, dass die Berater

genauso berücksichtigt wie auch

hohen Qualifikationsstandards ent-

die rechtssichere Gestaltung. Da

sprechen müssen. Dabei wird die

Verfügung von Todes wegen Sicher, es gibt schönere Themen als

Durch ein Testament können Sie re-

■ Gibt es noch ungeklärte

die Überlegung, wie man seine Ver-

geln, was mit Ihrem Vermögen nach



mögensnachfolge von Todes wegen

Ihrem Tod passieren soll. Ehegat-

regeln könnte. Niemand beschäftigt

ten und gleichgeschlechtliche Le-

übertragenden Unternehmen? ■ Sollen Minderjährige als Erben

sich gern mit der Frage, was mit sei-

benspartner, die eine eingetragene

nem Vermögen und seinen persön-

Lebenspartnerschaft begründet ha-

lichen Dingen geschehen soll oder

ben, können ein gemeinschaftliches

aber auch wie seine Bestattung und

Testament abfassen, in dem sie

die Grabpflege gestaltet werden

dort ihren gemeinsamen letzten Wil-

soll.

len zum Ausdruck bringen. Welche

Gerade aber wenn Ihnen daran

Überlegungen sollten Sie anstellen,

liegt, dass Gegenstände in der Fa-

bevor Sie sich zu einem Beratungs-

milie weitergegeben werden sol-

gespräch mit einem Rechtsanwalt

len, kein Streit unter den Erben

begeben:

Vermächtnisse vorhanden? ■ Soll der Vermögensübergang

te würdig gepflegt werden soll, ist

■ Ist schon ein Testament

steuerlich optimiert werden? ■ Soll den Erben bereits im

eine entsprechende Regelung von

vorhanden? ■ Gibt es einen Erbvertrag? ■ Gab es bereits Schenkungen

entstehen und auch Ihre Grabstät-

Todes wegen unerlässlich. Auch wenn keine eigenen Kinder vorhanden sind, empfiehlt es sich sehr, die Verteilung des Nachlasses zu regeln,denn gerade weiter entfernt miteinander verwandte Personen haben meistens keine direkten Be-

zu Lebzeiten? ■ Wurde ein Erbverzicht erklärt? ■ Welche ehevertraglichen Regelungen gibt es? ■ Sind Kinder aus verschiedenen

Steuerfolgen bei dem zu

eingesetzt werden? ■ Sind Pflichtteilsberechtigte vorhanden? ■ Werden alle Pflichtteilsberech tigte ausreichend bedacht? ■ Ist genügend Liquidität für die Erbschaftssteuer vorhanden? ■ Ist genügend Liquidität für

Vorwege etwas zukommen? ■ Gilt es bestimmte Familientra ditionen zu bewahren? ■ Falls eine Erbengemeinschaft

erben soll, welche Verwaltungs-

regelungen sind notwendig? ■ Soll Vermögen auch einem

guten Zweck zugutekommen?

Diese Vielzahl von Fragestellungen

nen Nachlass, als dies bei nahen

Beziehungen vorhanden? ■ Liegt Vermögen im Ausland? ■ Soll ein Unternehmen vererbt

Verwandten schon der Fall ist.



Instituts für Erbrecht klären und mit

ziehungen mehr zueinander und streiten noch unerbittlicher über ei-

werden?

lassen sich durch einen Berater des diesem zusammen lässt sich dann für Sie die ideale Verfügung von Todes wegen treffen. Damit schaffen Sie für sich und Ihre Angehörigen eine rechtlich beruhigende Situation.

gEsEtzlIchEs ErbrEcht Ehegatte, eingetragener Lebenspartner

Erblasser Erben 1. Ordnung

jeder, der von ihm (Kind, Enkel, Urenkel usw.) oder von derselben dritten Person abstammt (Eltern, Großeltern, Geschwister, Tante, Nichte usw.). In Deutschland gilt dabei ein

Nichteheliche Kinder

Eheliche Kinder

Adoptierte Kinder

Ordnungssystem. Die Verwandten werden in verschiedene Ordnungen eingeteilt, nach dem Grad ihrer Ver-

Enkel

Enkel

Enkel

wandtschaft.

Erste Ordnung:

Erben 2. Ordnung Mutter

Abkömmlinge des Erblassers (sämt-

Vater

liche vom Erblasser abstammenden

Halbgeschwister

Geschwister

Halbgeschwister

Nichten / Vettern

Nichten / Vettern

Nichten / Vettern

Personen, also Kinder, einschließlich der nichtehelichen und der adoptierten Kinder, Enkel, Urenkel etc.).

Zweite Ordnung: Eltern des Erblassers und deren

Erben 3. Ordnung

Abkömmlinge (Vater, Mutter, Bruder, Großvater

Großmutter

Großvater

Großmutter

Schwester, Neffe, Nichte, Großneffe, Großnichte usw.).

Tante / Onkel

Tante / Onkel

Cousinen / Cousins

Nichten / Vettern

Dritte Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Großvater, Großmutter, Onkel, Tante, Cousin, Cousine usw.).

Das gesetzliche Erbrecht kommt

oder mehrere Erben über. Die ge-

immer dann zur Anwendung, wenn

setzliche Erbfolge leitet die Erben

Vierte Ordnung:

keine letztwillige Verfügung von

aus dem Kreis der Verwandten des

Urgroßeltern des Erblassers und de-

Todes

wurde,

Erblassers her. Daneben besteht

ren Abkömmlinge (Urgroßvater, Ur-

wenn dies ausdrücklich verfügt wur-

auch ein gesetzliches Erbrecht des

großmutter, Großonkel, Großtante

de oder eine letztwillige Verfügung

Ehegatten. Die Verwandtschaft er-

usw.) und fernere Ordnungen: ent-

von Todes wegen unwirksam ist.

gibt sich aus der Abstammung. Ver-

ferntere Voreltern des Erblassers und

Jeder Nachlass geht also auf einen

wandt mit dem Erblasser ist also

deren Abkömmlinge.

wegen

getroffen

Planung der Unternehmensnachfolge

Planen Sie Ihre Unternemensnachfolge

Der Nachfolger muss frühzeitig in

ternehmen sowie entsprechende

die Nachfolge eingebunden wer-

Absicherungen. Nur durch eine pro-

den, damit die Mitarbeiter und Part-

fessionelle Gestaltung aller relevan-

Nur eine Gestaltung der Unterneh-

ner des Unternehmens Zeit haben,

ten Verträge sichern Sie die Zukunft

mensnachfolge, die in aller Ruhe

sich auf ihn einzustellen. Prüfen

des Unternehmens und Ihren eige-

vorbereitet und durch professionelle

Sie die fachlichen und persönlichen

nen sorgenfreien Ruhestand ab.

Beratung begleitet wurde, führt zu

Qualifikationen Ihres Nachfolgers

Insbesondere bei der Weitergabe

einem langfristigen Fortbestand des

über eine gewisse Zeitspanne, um

eines Unternehmens an Verwand-

Unternehmens. Überlassen Sie die

festzustellen, ob er der Aufgabe

te müssen Erbschafts- und Schen-

Zukunft Ihres Unternehmens nicht

gewachsen ist. Sorgen Sie für eine

kungssteuer ebenso berücksichtigt

dem Zufall!

Übergabe außerhalb einer Kon-

werden wie Körperschafts- und Ein-

junkturflaute,

kommenssteuer.

Der richtige Zeitpunkt

Umbruchphase

einer oder

betrieblichen Ähnlichem.

Unternehmensverkauf

Vermeiden Sie größere TransaktioDen oder die geeigneten Nachfol-

nen oder Investitionen unmittelbar

Nicht immer findet sich in der Fami-

ger zu finden ist meist die größte

vor der Übergabe und achten Sie

lie oder im Unternehmen selbst der

Hürde der Unternehmensnachfolge.

außerdem auf einen sicheren Per-

ideale Nachfolger. Oftmals ist der

Der Faktor Zeit spielt hier eine we-

sonalbestand. Nicht immer ist der

Nachfolger im Familienkreis nicht

sentliche Rolle. Häufig wird mit der

Nachfolger aus der Familie die ge-

vorhanden und aus dem Unterneh-

Vorbereitung der Unternehmens-

eignetste Lösung. Neben der fach-

men heraus kann die Position des

nachfolge zu spät begonnen.

lichen Qualifikation ist auch Füh-

Nachfolgers nicht besetzt werden.

rungsstärke gefordert.

Deshalb gehört auch der Verkauf

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Suche nach dem passenden

des Unternehmens als Möglichkeit

Sicherheit durch Klärung

zur Sicherung des Fortbestandes

Unternehmensnachfolger – auch bei familieninternen Weitergaben.

eines Unternehmens mit in die PlaFür eine erfolgreiche Nachfolge und

nung der Nachfolge.

mehr Sicherheit sollten Sie einige finanzielle, rechtliche und steuerliche

Das Institut für Erbrecht vermittelt

Aspekte berücksichtigen:

Ihnen den geeigneten Berater vor Ort. Vereinbaren Sie ein Beratungs-

Erkundigen Sie sich vor dem Ver-

gespräch und schaffen Sie damit

kauf, ob der potenzielle Käufer auch

den ersten Schritt für die Zukunft

tatsächlich in der Lage ist, die Über-

Ihres Unternehmens.

nahme zu finanzieren. Klären Sie die rechtlichen Voraussetzungen, wie zum Beispiel eine Anpassung des

Gesellschaftervertrages,

die

optimale Rechtsform für das Un-

Risikovorsorge für Krankheit oder plötzlichen Tod Vorsorgevollmacht

milie, aber auch für Ihre Mitarbeiter.

werden, dass nach dem Tode des Un-

Gerade aber für den Fortbestand des

ternehmers das Unternehmen nicht

Durch eine Vorsorgevollmacht stellt

Unternehmens, auch im Falle Ihres

durch Streit zwischen den Erben und

der Unternehmer sicher, dass eine

unerwarteten Todes, sollten Sie Ri-

den weiteren Gesellschaftern blo-

Person seines Vertrauens vorhan-

sikovorsorge treffen. Viele Unterneh-

ckiert wird. Bei Unternehmen, die nur

den ist, die für ihn handelt, solange er

men werden führungslos, wenn der

durch einen Unternehmer beherrscht

durch eine Krankheit oder einen Un-

Unternehmer unerwartet verstirbt.

werden, ist besonders wichtig, dass

fall nicht in der Lage ist, für sich per-

Nur eine geringe Zahl von Unterneh-

eine Person bestimmt wird, welche

sönlich zu handeln. Es empfiehlt sich,

mern trifft ausreichend Vorsorge für

die Führung des Unternehmens si-

diese Vollmacht nach den individuelle

diesen Fall.

cherstellt, bis eine abschließende

Bedürfnissen zu gestalten. Eine Beur-

Lösung für die Unternehmensfortfüh-

kundung ist dabei zu empfehlen, ge-

Es gilt dabei, sowohl die Unterneh-

rade auch wenn Gesellschafts- und

mensverträge wie auch die Verfügun-

Immobilienvermögen vorhanden ist.

gen von Todes wegen aufeinander

Nur durch detaillierte und professio-

abzustimmen, damit das Unterneh-

nell gestaltete Regelungen lässt sich

men nicht in Schieflage gerät. Nur

der Bestand eines Unternehmens ab-

durch die richtige Verzahnung von

sichern. Sichern Sie Ihr Lebenswerk

Verantwortung übernehmen Sie als

Unternehmertestament und Gesell-

und überlassen Sie es nicht dem Zu-

Unternehmer täglich für sich, Ihre Fa-

schaftsvertrag

fall oder den Zivilgerichten.

Unternehmertestament

kann

sichergestellt

rung gefunden wird.

Internationales Erbrecht Heute hat bereits eine Vielzahl von Erbrechtsfällen einen internationalen Bezug. Wann kann ein solcher Fall vorliegen: ■ Erblasser/Schenker ist ausländischer Staatsbürger und hat Vermögen in Deutschland ■  Erblasser/Schenker hat Vermö- gen im Ausland ■ Erblasser ist Staatenloser ■ Erblasser hat letzten Aufenthalt im Ausland ■ Der Erblasser ist Deutscher und hat eine Verfügung von Todes wegen im Ausland errichtet

■ Ausländischer Erblasser hat deutsche Erben In allen diesen Fällen stellen sich eine Vielzahl von rechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen. Immer mehr rückt auch die Steuerplanung bei länderübergreifenden Vermögen in den Vordergrund. Dabei stellen sich häufig Fragen nach der optimalen Wohnsitz- oder Unternehmenssitzwahl, aber auch welche Rechtsform des Unternehmens die geeignetste ist. Sowohl für die erbrecht- wie auch die erbschaftssteuerrechtliche, aber auch im Sinne der ertragssteuerrechtlich günstigsten Gestaltung, ist die Fra-

ge der Rechtsform und des Sitzes

Auch sind trotz einer Vielzahl von

der Firma entscheidend. Neben der

Abkommen über die Besteuerung

rein rechtlichen Gestaltung ist die

von Nachlässen zwischen Deutsch-

steuerrechtliche

dabei

land und verschiedenen Ländern

eine ganz wesentliche Beratungs-

dieser Welt immer wieder Nachlass-

leistung, die heute vielfach gefor-

fälle anzutreffen, die zu ganz erheb-

dert ist. Denn sowohl in Deutsch-

lichen Steuerfolgen führen, da der

land wie auch im Ausland werden

Nachlass sowohl in dem Land, in

in den kommenden Jahren Vermö-

dem er sich befindet, voll der Erb-

genswerte in einem bisher nicht be-

schafts- oder auch der Ertragssteu-

kannten Umfang übertragen.

er unterliegt und auch in Deutsch-

Beratung

land vollumfänglich besteuert wird, Vielfach wird auch unterschätzt,

ohne dass wenigstens eine Anrech-

dass in fast allen Ländern dieser

nung der ausländischen Steuer

Welt

stattfindet.

erheblich

unterschiedliche

erbrechtliche Grundlagen gelten. So ist beispielsweise das deutsche

Durch seine ausländischen Mitglie-

gemeinschaftliche Ehegattentesta-

der ist das Institut für Erbrecht je-

ment in den meisten anderen Län-

derzeit in der Lage, weltweit bei der

dern so nicht bekannt. Dies führt

Abwicklung von Nachlässen oder

dann zu erheblichen Problemen in

der Gestaltung von lebzeitigen Ver-

der praktischen Nachlassabwick-

mögensübertragungen die entspre-

lung, wenn sich im Nachlass auch

chende rechtliche und steuerrechtli-

ausländisches Vermögen befindet.

che Beratung zu vermitteln.

Vielfach wird dann für das im Ausland gelegene Vermögen die deutsche erbrechtliche Rechtsfolge nicht akzeptiert, sodass es im Ausland zu einer unerwünschten Verteilung des Nachlasses kommen kann.

Etwas Gutes Tun Sie möchten mit Ihrem Vermögen

der Wissenschaft ist dabei alles

Wenn Sie nur einen Teil Ihres Ver-

oder einem Teil davon schon zu

möglich. Auch die Verfolgung von

mögens einsetzen wollen, empfiehlt

Lebzeiten oder auf Ihren Tod hin

Stiftungszwecken im Ausland lässt

sich die Errichtung einer Treuhand-

„etwas Gutes tun“.

sich über eine deutsche Stiftung

stiftung. Bei dieser Variante über-

erreichen.

lassen Sie es einem von Ihnen aus-

Wenn Sie dabei absichern möchten,

gewählten Treuhänder, den guten

dass Ihr Vermögen langfristig einer

Eine besondere Herausforderung

Zweck zu verwirklichen – und die

guten Sache dient, dann könnte

stellt dabei die Überlegung dar, ein

Stiftung zu verwalten.

sicherlich die Errichtung einer Stif-

sinnvolles und realisierbares Stif-

tung in Betracht kommen. Durch

tungsvorhaben zu entwickeln sowie

Die

eine Stiftung lässt sich bei ausrei-

den Stiftungszweck exakt zu formu-

Stiftungskonstruktionen

chender

und

lieren. Da gemeinnützige Stiftungen

dabei einer genauen Betrachtung.

professioneller rechtlicher Ausge-

bei der Besteuerung besonders

Indem eine klare Formulierung des

staltung der Stiftung erreichen, dass

begünstigt sind, kann Ihr Vermögen

Stiftungszwecks erfolgt, kann dann

Ihr Vermögen langfristig wirken

auch in dieser Hinsicht langfristig

die ideale Stiftungsform konzipiert

kann. Mildtätige Stiftungen können

wirken.

werden. Dafür stehen Ihnen die

Kapitalausstattung

dabei für vielfältige Zwecke errichtet werden. Von der Unterstützung von Armen und Kranken bis hin zur Förderung der Denkmalpflege oder

verschiedensten Arten

von

bedürfen

Berater des Instituts für Erbrecht zur

Gutes tun, auch mit einem kleineren Vermögen

Verfügung.

Sie haben Fragen rund um das Erbrecht? Die Regelung eines Nachlasses und die Gestaltung der eigenen Vermögensnachfolge ist meist ein langwieriger Vorgang. Meist hilft eine erste Beratung, um Ihnen Ängste und Unsicherheiten zu nehmen und Ihnen eine Entscheidung zu erleichtern. Gerade in der erbrechtlichen Praxis lässt sich häufig durch ein erstes Gespräch bereits vieles klären. Die Spezialisten des Instituts für Erbrecht erkennen dabei durch ihre

langjährige

Beratungspraxis

rasch die Probleme und können Ihnen damit durch kompetenten Rat weiterhelfen. Gerne vermitteln wir Ihnen einen unserer empfohlenen Berater/innen vor Ort.

Checkliste zur Vorbereitung eines Beratungsgespräches:  Adressenverzeichnis (Verwandte, Freunde, Behörden, Vereine, usw.)  Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch  Sozialversicherungsunterlagen, Rentenbescheide (staatliche und betriebliche Rente),

sonstige Versicherungs- und Versorgungsunterlagen

 Krankenkassen- und Mitgliedsausweise  Bankunterlagen (Sparbücher, Depotauszüge, Sparurkunden)  Verzeichnis der Immobilien, Grundbuchauszüge, Miet- und Pachtverträge  Verzeichnis der sonstigen Vermögensgegenstände  Auflistung der Verbindlichkeiten  Testamente, Erbverträge, Ehevertrag  Bilanzen, Jahresabschlüsse  Gesellschaftsverträge

Institut für Erbrecht e.V. RReichenaustraße R 15 78467 Konstanz Telefon: +49 (0) 7531 17727 Fax: +49 (0) 7531 27742 E-Mail: [email protected] www.erbrecht-institut.de Mitglied des Institut für Erbrecht e.V.