EG im rechtsvergleichenden Kontext

Exposé zum Dissertationsvorhaben Die Umsetzung der Richtlinie 96/71/EG im rechtsvergleichenden Kontext Vorgelegt von Mag. iur. Eva Landrichtinger 105...
Author: Paula Hermann
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Exposé zum Dissertationsvorhaben

Die Umsetzung der Richtlinie 96/71/EG im rechtsvergleichenden Kontext Vorgelegt von Mag. iur. Eva Landrichtinger 1053050 Angestrebter akademischer Grad: Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.)

Betreuer: Univ. Prof. Dr. Helmut Ofner, LL.M. Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung

Wien, März 2017

Studienkennzahl: A 783 101 – Doktorat der Rechtswissenschaften Dissertationsgebiet: Europarecht

1. Themeneinführung und Fragestellung Schon der EWG-Vertrag von 1957 stellte der Europäischen Gemeinschaft die Aufgabe, einen gemeinsamen Markt zu errichten.1 1986 wurde die Einheitliche Europäische Akte unterschrieben, deren Hauptziel es war, einen europäischen Binnenmarkt bis Ende 1992 zu schaffen. Seitdem gab es immer wieder Modifikationen (Beispiel Schengener Abkommen). Ein Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen gehört aber nach wie vor zu den Zielen der Europäischen Union (Art 3 Abs 3 EUV2). Ein wesentlicher Bestandteil des Europäischen Binnenmarktes sind die vier Grundfreiheiten;

die

Dienstleistungsfreiheit,

die

Kapitalverkehrsfreiheit,

die

Personenverkehrsfreiheit und die Warenverkehrsfreiheit. Durch die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes mit ebendiesen Grundfreiheiten ist es zur Öffnung der nationalen Märkte für ausländische Unternehmen gekommen.3 Dies hat auch unmittelbare Folgen für die nationalen Arbeitsmärkte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, da oftmals Unternehmen nicht mehr nur mit ihren eigenen Mitarbeitern im Inland arbeiten, sondern vermehrt Mitarbeiter ins Ausland entsenden. Dabei stellt sich die Frage nach dem arbeitsrechtlichen Schutz, der den entsandten Arbeitnehmern gewährt werden. Oftmals können die Arbeitsbedingungen im Entsendestaat um ein vielfaches ungünstiger sein als jene der Arbeitnehmer, die im Beschäftigungsstaat tätig sind. Schutzwürdig sollen demnach einerseits die entsandten Arbeitnehmer sein. Andererseits gilt es auch auf den nationalen Arbeitsmarkt zu achten, da eine Aushöhlung der nationalen Schutzstandards durch vom Ausland entsendete Arbeitnehmer eintreten kann.4 Grundsätzlich wäre nämlich gem Art 8 VO 593/71/EG Rom I5 auf ein solches Arbeitsverhältnis das Recht jenes Staates anwendbar, in dem der Arbeitnehmer seine Arbeit gewöhnlich verrichtet, welches in den meisten Fällen das Recht des Heimatstaates ist. Aufgrund

der

gerade

geschilderten

Problemkonstellationen

wurde

1996

auf

europäischer Ebene die Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates vom

Vgl. Art 2 EWGV. Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union, ABl. C 83 vom 30.3.2010. 3 Vgl. Wolfsberger, Die grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmern1, 13. 4 Vgl. Wolfsberger, Die grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmern1, 13. 5 VO (EG) 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I), ABl. L 177/6, 6. 1 2

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16.12.1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen6 („Entsenderichtlinie“) geschaffen, um im Bereich der Entsendung von Arbeitnehmern eine Vereinheitlichung zu erreichen. Ziel der Entsenderichtlinie ist die Schaffung eines „harten Kerns“ an Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, die für grenzüberschreitend entsandte (beziehungsweise auch für überlassene) Arbeitnehmer gelten. Diese Rechte gelten, obwohl die betroffenen Arbeitnehmer nach wie vor Beschäftigte des entsendeten Unternehmens sind. Darüber hinaus soll durch die Regelungen der Entsenderichtlinie auch Lohn- und Sozialdumping vermieden, und der faire Wettbewerb unter den Unternehmen sichergestellt werden. Mittelpunkt

der

Entsenderichtlinie

ist

Art.

3,

in

dem

die

Arbeits-

und

Beschäftigungsbedingungen festgehalten sind, die den entsandten Arbeitnehmern von den Mitgliedstaaten, in denen sie dann ihre Arbeit erbringen, zu gewähren sind. Eine Ausnahme liegt lediglich dann vor, wenn das Recht des Entsendestaates ausnahmsweise günstigere Regelungen vorsehen würde. Die rechtliche und wirtschaftliche Tragweite einer solche Richtlinie, wie es die Entsenderichtlinie ist, wird einem vor allem dann bewusst, wenn man die unterschiedlichen Ausgangspositionen der Mitgliedstaaten betrachtet. Die Europäische Union hatte zum Zeitpunkt des Erlassens der Richtlinie 15 Mitgliedstaaten mit etwa 370 Millionen Einwohnern, wovon circa 160 Millionen Personen erwerbstätig waren.7 Mittlerweile hat sich die Europäische Union auf 28 Mitgliedstaaten mit 508,2 Millionen Einwohnern im Jahr 20158 vergrößert. Oftmals gelten für diese Personen unterschiedliche arbeitsrechtliche Regelungen, beispielsweise bezüglich der Arbeitszeit. Diese sollten durch die Richtlinie 96/71/EG vereinheitlicht werden. Auch die statistischen Entwicklungen zeigen, dass die Bedeutung von Entsendungen innerhalb der Europäischen Union immer weiter zunimmt. Im Jahr 2014 gab es laut EUKommission EU-weit 1,92 Millionen Entsendungen. Dies entspricht 0,7 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU. 2010 waren es noch 1,3 Millionen entsandte Arbeitnehmer, was einen Anstieg von 44,4 Prozent bedeutet.9 Von 1998 bis 2020 soll sich die Anzahl

RL 1996/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, ABl L 1996/18, 1. 7 Müller, Die Entsendung von Arbeitnehmern in der Europäischen Union 1, 23. 8 Eurostat Pressemitteilung Nr. 124/2015, 1. 9 Europäische Kommission, Press Release 16/467. 6

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der Länder, in die ein global tätiges Unternehmen Mitarbeiter entsendet, verdreifacht haben. Bis 2020 wird ein zusätzlicher Anstieg von 50 Prozent erwartet. 10 In den vergangenen Jahren hat man sich wiederholt mit der Thematik der grenzüberschreitenden Entsendung auseinandergesetzt. Es finden sich ausreichend Informationen darüber, wie die RL 96/71/EG11, vor allem in Österreich, umgesetzt wurde. Wenige Informationen finden sich aber darüber ob man durch die Umsetzung der Richtlinie in den unterschiedlichen Mitgliedstaaten einem europäischen Standard nähergekommen ist, also darüber, ob die Entsenderichtlinie in den Mitgliedstaaten ähnlich umgesetzt wurde. Die folgende Arbeit soll sich nun unter anderem damit auseinandersetzen, 

wie ausgewählte Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Entsenderichtlinie umgesetzt haben, um herauszufinden, ob man einer Vereinheitlichung nähergekommen ist. Es gilt eigens das auf Entsendungen anzuwendende Recht der jeweiligen Mitgliedstaaten zu betrachten.



welche allgemeinen Probleme sich durch die Entsendung von Mitarbeitern ergeben, und ob die Entsenderichtlinie hier Abhilfe schafft. Hierbei ist im Besonderen auf die Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetze in den Mitgliedstaaten einzugehen.



in welche Richtung, die Reformbestrebungen der Europäischen Kommission im Bereich der Entsenderichtlinie gehen. Insbesondere möchte ich untersuchen, wie sich die bisherige Judikatur des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auf die neuen Reformbestrebungen der Europäischen Kommission ausgewirkt haben.

Raspels, Elert, Praxishandbuch Auslandseinsatz von Mitarbeitern1, 1. RL 1996/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, ABl L 1996/18, 1. 10 11

4

2. Ausgangslage 2.1 Österreich Die Umsetzung der Entsenderichtlinie in Österreich erfolgte in den §§ 7 ff AVRAG12, beziehungsweise im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz13. § 7 AVRAG lautet: „Beschäftigt ein Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich, der nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft in Österreich ist, einen Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in Österreich, so hat dieser Arbeitnehmer zwingend Anspruch zumindest auf jenes gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvertragliche Entgelt, das am Arbeitsort vergleichbaren Arbeitnehmern von vergleichbaren Arbeitgebern gebührt.“ Darüber hinaus müssen entsandte Arbeitnehmer, die in der Baubranche tätig sind, auch in das jeweilige Krankensystem eingegliedert werden, um die vollständige Umsetzung der Richtlinie gewährleisten zu können.14 2.2 Deutschland Das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)15 war bereits vor dem Erlass der Entsenderichtlinie in Geltung und wurde 1998 darauf aufbauend an die europäischen Vorgaben angepasst. § 1 AEntG lautet „Ziele des Gesetzes sind die Schaffung und Durchsetzung angemessener Mindestarbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte

und

Arbeitnehmerinnen

für

regelmäßig sowie

Wettbewerbsbedingungen Branchentarifverträgen.

die durch

Dadurch

im

Inland

beschäftigte

Gewährleistung die sollen

fairer

Erstreckung zugleich

der

Arbeitnehmer

und

und

funktionierender

Rechtsnormen

von

sozialversicherungspflichtige

Beschäftigung erhalten und die Ordnungs- und Befriedungsfunktion der Tarifautonomie gewahrt werden.“ Da der Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes nur einige wenige Branchen umfasst, ist umstritten, ob das Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG), BGBl. Nr. 459/1993. Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), BGBl. Nr. 196/1988. 14 ErläutRV 972 BlgNR 22. GP. 15 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, BGBl I S.799. 12 13

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in vollem Umfang der Entsenderichtlinie entspricht. In weiterer Folge wurde das Arbeitnehmer-Entsendegesetz im Jahr 2009 überarbeitet.16 2.3 Schweden Rechtsgrundlage für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Schweden ist das Gesetz über die Entsendung von Arbeitnehmern17. Dieses wurde in Umsetzung der Entsenderichtlinie erlassen und setzt diese in schwedisches Recht um.18 Mit 1. Juli 2013 wurde das schwedische Entsendegesetz geändert.19 Seitdem müssen ausländische Unternehmen sich beim Zentralamt für das Arbeitsumfeld registrieren, sollten sie vorhaben, Mitarbeiter länger als fünf Tage nach Schweden zu entsenden.20 2.4 Irland In Irland ist die Entsenderichtlinie durch das Gesetz über den Schutz von Arbeitnehmern (Teilzeitarbeit)21 in das nationale Recht umgesetzt worden. Bis zur Umsetzung hat man in Irland die Ansicht vertreten, dass es keiner speziellen Umsetzung beziehungsweise Regelungen basierend auf der Entsenderichtlinie bedarf, da in Irland schon jetzt alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Herkunft, vom Arbeitsrecht erfasst werden. „Um jedoch etwaige Zweifel zu vermeiden, regelt S. 20 Protection of Employees (Part-Time Work) Act, 2001, nunmehr, dass die gesamte Gesetzgebung zum Arbeitsrecht, die einem Arbeitnehmer Rechte und Ansprüche verlieht, auch auf entsandte Arbeitnehmer anwendbar ist.“22

Vgl. Hensche, Umsetzung der Entsenderichtlinie in nationales Recht https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Umsetzung_der_Entsenderichtlinie_in_nationales_Recht.ht ml (29.03.2017) 17 Entsendegesetz (lag (1998:678) om utstationering av arbetstagare). 18 Vgl. Häußling, Arbeitsrecht in Schweden 1, 115. 19 Gesetz über die Änderung des Entsendegesetzes (lag (2013:351) om ändring i lagen (1999:678) om utstationering av arbetstagare). 20 Vgl. Häußling, Arbeitsrecht in Schweden 1, 116. 21 Protection of Employees (Part-Time Work) Act, 2001. 22 Erken in Henssler/Braun, Arbeitsrecht in Europa 3, 586. 16

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3. Untersuchungsgang Um ein besseres Verständnis für die Problematik zu schaffen, möchte ich als erstes das momentan

geltende

Konstrukt

auf

europäischer

Ebene

im

Bereich

der

Dienstleistungsfreiheit im Allgemeinen und der Entsendung von Arbeitnehmer im Speziellen eingehen. Weiters sollen Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern auftreten können, behandelt werden. Wichtig ist schon hier anzumerken, dass Entsendungen nicht mit Arbeitskräfteüberlassungen verwechselt werden dürfen. Hauptaugenmerk meiner Dissertation liegt in weiterer Folge auf der Umsetzung der RL 96/17/EG in den Mitgliedstaaten Österreich, Deutschland, Schweden und Irland. Es sollen die jeweiligen Unterschiede in der Umsetzung genau herausgearbeitet werden und zusätzlich beleuchtet werden, ob möglicherweise auf nationaler Ebene günstigere Regelungen für Arbeitnehmer geschaffen wurden, als dies die Entsenderichtlinie vorsieht. Vor diesem Hintergrund möchte ich außerdem die nun geltenden nationalen Rechtsvorschriften, die auf Entsendungen von Arbeitnehmern anzuwenden sind, analysieren. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Begriff der Dienstleistung in Bezug auf Entsendungen maßgeblich geprägt. Um das Konstrukt der Entsendung abschließend verstehen zu können, müssen also auch die Entscheidungen des EuGH im Zusammenhang mit Entsendungen betrachtet werden. Zudem sollen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes in Österreich herausgegriffen werden. Besondere Aufmerksamkeit möchte ich darüber hinaus dem seit 01. Jänner 2017 neu erlassenen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz23 schenken. Es soll Arbeitnehmern das ihnen zustehende Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung sichern und einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen ermöglichen und ist als Weiterentwicklung des mit 01. Mai 2011 in Kraft getretenen LSDB-G zu verstehen. Damit werden alle wesentlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping aus dem AVRAG24 und dem AÜG25 herausgelöst und in ein

Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping erlassen wird (Lohn und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – LSD-BG), BGBl. I Nr. 30/2017. 24 AVRAG BGBl. Nr. 459/1993. 25 AÜG, BGBl. Nr. 196/1988. 23

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formal neues Gesetz transformiert. Insbesondere sollen ferner die Entwicklungen in den schon angeführten Mitgliedstaaten erforscht werden. Hierbei möchte ich festhalten, dass es sich bei dieser Aufzählung keineswegs um eine endgültige Fassung handelt. Strukturelle und auch inhaltliche Änderungen sind, vor allem aufgrund der Reformbestrebungen der Europäischen Kommission, zu erwarten.

4. Persönlicher Themenzugang Der Beweggrund für die Themenwahl meiner Dissertation in den übergreifenden Gebieten des Europarechts, der Rechtsvergleichung und des Arbeitsrechts ist durch persönliche Motive geprägt. Einerseits habe ich während meines Auslandssemester an der Universität von Amsterdam mein besonderes Interesse für Europarecht entdeckt, welches ich während meiner Tätigkeit als Studienassistentin am Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung der Universität Wien noch weiter vertieft habe. Anderseits war auch das Arbeitsrecht schon immer eines jener Rechtsgebiete im Studium, welches ich als außerordentlich spannend empfunden habe. Bei meiner täglichen Arbeit in der Industriellenvereinigung im Bereich Arbeit und Soziales habe ich regelmäßig mit den angedachten Reformen der Entsenderichtlinie zu tun, weswegen ich mich letzten Endes für dieses Thema entschieden habe. Dadurch, dass es zur Richtlinie im Allgemeinen schon hinlänglich Literatur gibt, dabei aber dem rechtvergleichenden Zugang keine Beachtung geschenkt wurde, möchte ich mich ebendiesem widmen. Schon während meines Studiums konnten mich die diversen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten begeistern. Mein Dissertationsthema erlaubt mir nun, all diese komplexen Materien zu verbinden.

5. Untersuchungsmethoden Meine Dissertation fußt auf der grundlegenden wissenschaftlichen Arbeitsweise, vor allem der Recherche von Literatur. Darüber hinaus bediene ich mich den juristischen Methoden, im Besonderen der juristischen Interpretationsmethode, sowie der Methodik der Judikatur und Textanalyse. Da die Grundlage für meine Dissertation eine Richtlinie ist, soll der Augenmerk außerdem auf die richtlinienkonforme Interpretation gerichtet

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werden. Auch der Umsetzung und Auslegung der Richtlinie durch unterschiedliche Gerichte soll Aufmerksamkeit geschenkt werden. Da es, wie oben schon erwähnt, Reformbestrebungen gibt, sollen Neuerungen auf dem Gebiet fortlaufend eingearbeitet werden, um die Gesamtheit der Materie erfassen zu können.

6. Vorläufiges Inhaltsverzeichnis I.

Einleitung

II.

Allgemeines zum europäischen Binnenmarkt A. Die Entwicklung des Europäischen Binnenmarktes B. Die vier Grundfreiheiten (1) Dienstleistungsfreiheit (2) Abgrenzung zu den anderen Grundfreiheiten

III.

Die Entsenderichtlinie A. Die Entwicklung der Entsenderichtlinie B. Der Inhalt der Entsenderichtlinie (1) Der Begriff der Entsendung (2) Die Rechtsgrundlage für den Erlass der Richtlinie (3) Der räumliche und persönliche Geltungsbereich (4) Sachlicher Geltungsbereich C. Die Auswirkungen der Entsenderichtlinie (1) Probleme, die sich durch die Entsendung von Arbeitnehmern stellen (2) Vorteile, die die Entsendung von Arbeitnehmern für Unternehmen bringt D. Unterschied Arbeitskräfteüberlassung und Entsendung E. Die Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU

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(1) Zielsetzung (2) Änderungen aufgrund der Durchsetzungsrichtlinie F. Rechtsfolgen der Nichtumsetzung der Richtlinie G. Statistische Daten zu entsandten Arbeitskräften in der Europäischen Union H. Zwischenresümee IV.

Die Umsetzung der Entsenderichtlinie in ausgewählten Mitgliedstaaten A. Österreich (1) Allgemeines (2) Entsendungen nach dem AVRAG (3) Weitere Rechtvorschriften (4) Umsetzungsmängel B. Deutschland (1) Allgemeines (2) Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (3) Weitere Rechtsvorschriften (4) Umsetzungsmängel C. Schweden (1) Allgemeines (2) Das Gesetz über die Entsendung von Arbeitnehmern (lag om utstationering av arbetstagare) (3) Weitere Rechtsvorschriften (4) Umsetzungsmängel D. Irland (1) Allgemeines

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(2) Das Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmern (Protection of Employees (Part Time Work) Act, 2001) (3) Weitere Rechtsvorschriften (4) Umsetzungsmängel V.

Urteile im Zusammenhang mit der Entsenderichtlinie A. Aktuelle Judikatur (1) Rs Sähköalojen ammattiliitto: EuGH 12.02. 2015, C-396/13 (2) Rs Kommission/Deutschland: EuGH 19.01.2006, C-244/04 (3) Rs Laval: EuGH 18.12.2007, C-341/05 (4) LVwG 08.01.2015, 33.15-5183/2014 B. Einschlägige Judikatur (1) Rs Webb: EuGH 17.12.1981, C-279/80 (2) Rs Rush Portuguesa: EuGH 07.03.1990, C-113/89 (3) Rs Guiot: EuGH 28.03.1996, C-272/94 (4) Rs Arblade: EuGH 23.11.1999, C-369/96 und C-376/96

VI.

Ausblick: Reform der Entsenderichtlinie A. Entlohnung entsandter Arbeitnehmer B. Vorschriften über Leiharbeitsunternehmen C. Langfristige Entsendungen

VII.

Ausblick: Das Lohn- und Sozialdumping-Bundesgesetz in Österreich A. Allgemeines B. Das LSD-BG und Entsendungen

VIII.

Schlussbemerkungen

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7. Vorläufiges Literaturverzeichnis M. Binder, Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz: AVRAG3, MANZ’sche Verlagsund Universitätsbuchhandlung (2016) Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Arbeitsmarktöffnung 2011, Wien (2012) P.

Deutsch,

Arbeitnehmerentsendung

ins

EU-Ausland:

Arbeitsrecht,

Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht, Facultas.WUV (2013) A. Gerhartl, Grenzüberschreitende Entsendung von Ausländern nach Österreich, ASoK (2016) S. Görres, Grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendung in der EU: die Umsetzung der europäischen Entsenderichtlinie in deutsches Recht, NWV (2003) E. Häußling, Arbeitsrecht in Schweden1, Springer Gabler (2016) M. Henssler, A. Braun, Arbeitsrecht in Europa3, Verlag Dr. Otto Schmidt (2011) C. Kietaibl, M. Windisch-Graetz, Arbeitsrecht 1 und 29, new academic press (2015) M. Lindmayr, Das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG): die neue Rechtslage ab 1.1.2017: Änderungen im Überblick Gesetzestext, erläuternde Bemerkungen, Vergleichstabellen, LexisNexis (2016) N.

Mooseder,

Auswirkungen

Dienstleistungsfreiheit auf

das

und

Österreichische

und

EU-Entsenderichtlinie Deutsche

96/71/EG:

Arbeitsrecht

sowie

Sozialrechtliche Rahmenbedingungen (2000) A. Müller, Die Entsendung von Arbeitnehmern in der Europäischen Union1, Nomos Verlagsgesellschaft (1997) W. Niermann, Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung – Wichtige Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung4, NWB (2015) T. Oppermann, Europarecht: Ein Studienbuch6, Beck (2014)

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I. Pesterninks, Entsenderegelungen nach nationalem und europäischem Recht, Lang (1998) P. Raspels, N. Elert (Hrsg.), Praxishandbuch Auslandseinsatz von Mitarbeitern1, De Gruyter (2013) R. Resch, Arbeitnehmerentsendung: arbeits- und sozialrechtliche Fragen, Linde (1999) R. Richardi, Handbuch zum Arbeitsrecht3, Beck (2009) F. Schuhmacher, Europarecht 2: Binnenmarkt – Grundfreiheiten – Wettbewerbsrecht, LexisNexis (2014) H-A. Seel, Grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendung - Ein Überblick über arbeits, sozial- und steuerrechtliche Fragen1, Verlag Dr. Otto Schmidt (2011), Vol. 65(1), 5-8 R. Streinz, Europarecht9, Müller (2012) S. Urnik, W. Pfeil (Hrsg.), Internationale Personalentsendungen, Manz (2015) V. Vogt, Arbeitsrecht im Konzern: Auslandsentsendung – Arbeitnehmerüberlassung – Kündigungsschutz-Betriebsübergang - Compliance1, Nomos (2014) J. Wichmann, Dienstleistungsfreiheit und grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmern, Lang (1998) C. Wolfsberger, Die grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmern1 in Beiträge zu besonderen Problemen des Arbeitsrechts I, Verlag des ÖGB GmbH (2001)

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8. Vorläufiger Zeitplan WS 2016/17 VO Juristische Methodenlehre SE Text- und Judikaturanalyse SE zur Vorstellung des Dissertationsvorhabens Recherche Einreichung des Antrags auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens Zwei Seminare, eines aus dem Dissertationsfach Lehrveranstaltungen aus dem Dissertationsfach oder Wahlfächern (6 SWS) Abfassen der Dissertation Abgabe der Dissertation Öffentliche Defensio

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