August 2011 | Heft Nr. 8
18. Jahrgang | A 43107
Verband der Zahnärzte von Berlin e.V.
• Die neue GOZ Teil II • Die elektronische Gesundheitskarte • Fortbildungsveranstaltungen S. 11 DEFOT Druck Agentur + Verlag . Claudiusstraße 3 .10557 Berlin PVSt, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, A 13117 ISSN 0343 – 0162
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Editorial
Die neue GOZ (Teil II)
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ie Ausgestaltung bis hin zum ersten Referentenentwurf der neuen GOZ wurde durch zwei katastrophale Entwicklungen begleitet: Einerseits der Innovationsstau im Bereich Beiträge und Tarife bei den PKV-en, andererseits die massiven Kürzungen im Bereich der Beihilfen. Die PKV-en haben sich nicht an die neuen wissenschaftlichen Innovationen in der Zahnmedizin und auch nicht an die demoskopische Entwicklung ihrer Mitglieder angepasst. Ersteres haben sie vor den Landgerichten bis auf das Messer bekämpft. Auf das Zweite haben die PKV-en mit Beitragserhöhung ihrer selbst langjährigen Mitglieder reagiert. Die Beihilfen sind per Gesetz an die Beihilfeordnung gebunden, welche als Bundesbeihilfe durch den Bund gesetzlich festgesetzt ist. In einzelnen Bundesländern ist dies über die Landesbeihilferegelung rechtlich gebunden. Anpassungen sind auf Länderebene ein langlebiger und bürokratischer Weg. Schaut man ab 1992 bis heute zurück, wird man feststellen, dass bei den Beihilfen das jährliche Budget schmaler wurde. Bund und Länder stehen heute vor leeren Kassen. Dass daran die Zahnärzteschaft keine
Schuld trägt ist seit Jahren bekannt. Hinzu kommt die Tatsache, dass in den Statistiken der Erstattungsstellen auch die Material- und Zahntechnikkosten in den „Zahnarztkosten“ enthalten sind. Unser Honorar bleibt daher ein kleiner zu berücksichtigender Faktor, der heute in etwa den Zahntechnikkosten gleich zu setzen ist. Wir haben es U. Schmidt zu verdanken, dass die GOZ im Schulterschluss mit den PKV-en BEMA-tisiert werden sollte und die Betriebswirtschaft als Maßstab für eine zeitgemäße Darstellung und Bewertung wissenschaftlich basierter Zahnmedizin nie akzeptiert wurde. Jedem von uns musste klar sein, dass dahinter die Einheitsversicherung als Bürgerversicherung versteckt war. Dies hat sich mit der Übernahme des Gesundheitsministeriums durch die FDP geändert. Unsere vorgelegten, korrekten Zahlen wurden entpolitisiert und dann erst neu bewertet. Geändert hat sich nicht nur eine gute Wirtschaftsentwicklung, wir haben unsere alte aber nun neue Freiheit zurück erobert. Die Öffnungsklausel wird uns nicht mehr beschweren und in den finanziellen Abwärtstrend ziehen. Der Verband der Zahnärzte von Berlin wäre sicherlich erfreut, sein verdeck-
Neue Flyer nach der Sommerpause Alles Gute kann noch besser gemacht werden. Wir haben uns entschlossen, unsere Patienteninformationsflyern einer Überarbeitung zu unterziehen. Nach dem abgeschlossenen Relaunch werden die neuen Flyer mit den Ihnen bekannten und ggf. neuen Themen wieder zu bestellen sein. Wir bitten Sie daher, bis nach den Sommerferien mit Ihren
tes Mitbemühen um „Mehr“, hier die heiß diskutierten sechs Prozent, mit größerem Erfolg verbuchen zu können. Wir werden aber die nüchternen Zahlen unserer Verhandlungsgegner so akzeptieren müssen, wie diese unser Zahlenwerk akzeptiert haben. Ein Erfolg des vorherigen Präsidenten der Bundeszahnärztekammer übrigens. Wir haben einen wunderbaren Teil unserer beruflichen „Freiheit“ zurück erobert. Nicht Partikularinteressen einiger zahnärztlicher Verbände, Körperschaften oder Fachgruppen steht im Mittelpunkt, nein es muss wieder ein gemeinsames Interesse bestehen, um aus den nun seit zwei Jahren bestehenden Auseinandersetzungen ein zukunftsweisendes Gesetz zu machen mit reellen Zahlen, Transparenz für uns und unsere Patienten und weniger Bürokratie. Mit plus sechs Prozent werden wir uns arrangieren können, mit nach vorne gerichtetem Blick. Mögen die vielen Kritiker diese sechs Prozent verunglimpfen. Zurück werden wir in der kommenden Ausgestaltung der neuen GOZ diejenigen lassen, die einen ehrlichen Interessensausgleich scheuen. Ihr Dr. Wolfgang Kopp
Bestellungen abzuwarten, um in die Praxisvorteile der neuen Flyer zu kommen. Das zukünftige Bestell- und Vertriebsmanagement wird dann über unsere Geschäftsstelle (Post oder Fax-Bestellung) und den bekannten Weg über die Homepage erfolgen. Wir hoffen auf ihr Verständnis. Der Vorstand
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Inhaltsverzeichnis / Impressum
Impressum Herausgeber und Redaktion Verband der Zahnärzte von Berlin e. V. Heilbronner Str. 1, 10711 Berlin Telefon: (030) 892 50 51 Telefax: (030) 892 50 49
[email protected]
Verantwortliche Redakteure Dr. Wolfgang Kopp Dr. Jörg Meyer ZA Andreas Müller-Reichenwallner Dr. Gabriele Blumenthal-Barby Verlag und Anzeigenschaltung DEFOT Druck Agentur + Verlag Claudiusstr. 3, 10557 Berlin Telefon: (030) 34 70 82 - 48 Telefax: (030) 34 70 82 - 49 E-Mail:
[email protected] z. Zt. gilt die Anzeigenpreisliste Nr.1, gültig ab 01.01.2011 Titelseite © Fotolia.com Auflage 4.400 Exemplare Erscheinungsweise Die Zeitschrift erscheint 10-mal im Jahr (Juni /Juli und Nov. / Dez. sind Doppelausgaben) jeweils Ende des Monats. Bei redaktionellen Einsendungen ohne besonderen Vermerk behalten sich der Herausgeber und Verlag das ausschließliche Recht auf Vervielfältigung in jeglicher Form ohne Beschränkung vor. Bei Ausfall der Lieferung durch höhere Gewalt o. dgl. ergibt sich kein Anspruch auf Lieferung. Alle Rechte, auch die der auszugsweisen Vervielfältigung, bedürfen der Genehmigung des Herausgebers und des Verlages. Die gesamte Grafik ist geschützt und darf wie kostenlos erstellte Anzeigen und Entwürfe nicht anderweitig abgedruckt oder vervielfätigt werden. Gerichtsstand und Erfüllungsort: Berlin. Mit vollständigen Namen gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung des Vorstandes wieder. Alle Mitglieder des Verbandes der Zahnärzte von Berlin erhalten die Zeitschrift und der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
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Inhaltsverzeichnis Editorial ................................................................................................ S. 3 Die neue GOZ Teil II Dr. Wolfgang Kopp Anmeldung Golfturnier ...................................................................... S. 5 Aktuell ................................................................................................... S. 5 Aus berufsrechtlicher Sicht Dr. Dietmar Kuhn Aktuell ................................................................................................... S. 7 10 Meter langes Praxisschild in Berlin Dr. Dietmar Kuhn und Dr. Jörg-Peter Husemann Aktuell ................................................................................................... S. 9 Die elektronische Gesundheitskarte Andreas Müller-Reichenwallner Aktuell ................................................................................................... S. 10 Presseinformation: Erfahrungsbericht Lachgassedierung ZA Danny Rohm Verbandsmitteilungen ....................................................................... S. 11 Fortbildung | Geburtstage | Versammlungen | Kranzspenden | Kleinanzeigen
Service des Verbandes Sie haben Fragen oder brauchen eine Beratung zum Prüfungsausschuss? Unser Verbandskollege Dr. Fotiadis steht Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: 030 / 681 70 71. Unsere Frauenbeauftragte, Dr. Gabriele Blumenthal-Barby, berät gerne Kolleginnen, die Beruf und Familie im Alltag vereinbaren müssen. Tel.: 030 / 975 08 53. Fragen zur Niederlassung oder Organisation zahnärztlicher Praxen – Verband der Zahnärzte, Tel.: 030 / 892 50 51 Stellengesuche von Absolventen, Berufsanfängern sowie Inserate von Studenten sind kostenfrei. Für Verbandsmitglieder wird je Kurzinserat bis zu zehn Wörter für Stellengesuche oder Stellenangebote ohne Telefonnummer oder E-Mailangabe gerechnet, eine Pauschale von 5 Euro erhoben. Für Praxisverkäufe, Praxisgesuche wird für Verbandsmitglieder je Kurzinserat bis zu zehn Wörter ohne Telefonnummer oder E-Mailangabe gerechnet, eine Pauschale von 15 Euro erhoben. Für gewerbliche Inserenten oder Nichtverbandsmitglieder ist je ein Kurzinserat bis zu zehn Worten ohne Telefonnummer oder E-Mailangabe gerechnet, mit 30 Euro abgegolten. Informationen: Verband der Zahnärzte von Berlin, Tel. : (030) 892 50 51
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Aktuell
Aus berufsrechtlicher Sicht
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ür viel bundesweiten Wirbel und Aufsehen hat ein Verfahren vor der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster (Kammerbezirk Westfalen-Lippe) gesorgt. Eine Zahnärztin nahm subkutane Injektionen im Gesichtsbereich zur Einbringung von Hyaluronsäure, Vitaminen, Mineralstoffen aber auch Botulinumtoxin (Botox) mit einer Tiefe zwischen 2 und 6 mm vor. Die Kammer Westfalen-Lippe untersagte ihr dies mit Hinweis auf das Zahnheilkundegesetz. Dieses besagt in §1 Abs. 3: „Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung
und Behandlung von Zahn-, Mundund Kieferkrankheiten. Als Krankheit ist jede von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich der Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen.“ Um es kurz zu machen: Das Verwaltungsgericht gab der Beklagten, also der Zahnärztekammer, recht. Da die Klägerin über keine ärztliche Approbation oder eine Bestallung zur Heilpraktikerin verfügte – Heilpraktikern sind diese Injektionen nämlich gestattet – handele es sich bei den vorgenommenen Eingriffen nicht um Ausübung der Zahnheilkunde. Der
Einwand der Zahnärztin, dass man als Zahnarzt beispielsweise auch zur extraoralen Leitungsanästhesie berechtigt sei, hierbei noch wesentlich tiefer injizieren müsse, ändere hieran nichts. Nun kann man zur Botox-Applikation stehen wie man will. Ich selbst habe nie den dringenden Wunsch verspürt, solche Maßnahmen vorzunehmen. Aber darum geht es letztlich nicht. Immer wieder steht man nämlich vor einem Gesetz aus den 50er Jahren, welches unter dem Eindruck der Abschaffung des Berufsstandes der Dentisten und dessen Überführung zu den Zahnärzten erlassen wurde.
++ Achtung aus organisatorischen Gründen geändertes Datum++
Anmeldung zum Golfturnier des Verbandes der Zahnärzte von Berlin Datum: Ort: Start:
Freitag, 16.09.2011 Golf & Country Club Motzener See e.V. TEE 1 und 10, 14.00 Uhr
Die Startgebühr beträgt 65,- € und beinhaltet das Greenfee, die Platzversorgung, das Abendbuffet, Getränke (Wein, Bier, Mineralwasser, Softdrinks, Kaffee) und die Preise. Teilnahmecoupon Ich melde mich hiermit an:
o zum Golfturnier o zur Abendveranstaltung (insgesamt _______ Personen)
Vor- und Zuname: PLZ/Ort
Straße: Telefon/Telefax:
Heimat-Golfclub / Handycap: Die Teilnahmegebühr ist vor Ort an der Rezeption des Clubs zu entrichten.
____________________________ Datum
_____________________________________ Unterschrift
Die Anmeldung erfolgt per Fax bei Frau Grobe in der Geschäftsstelle des Verbandes der Zahnärzte von Berlin unter Fax: 030- 892 50 49 und ist verbindlich. Anmeldeschluss ist der 09.09.2011. Unser Turnier ist nicht vorgabewirksam.
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Dass vor 60 Jahren gewisse Restriktionen die zahnärztliche Approbation betreffend gerechtfertigt waren, mag ja sein. Mit der heutigen Ausbildung von Zahnärzten hat dies aber nichts mehr zu tun. So einfach der Sachverhalt für Juristen ist, welche sich auf den geltenden Gesetzestext berufen, so unverständlich ist der Anachronismus und der Unwille zur Anpassung und Reform des Zahnheilkundegesetzes für uns Zahnärzte. Wozu wird ein Staatsexamen beispielsweise in Dermatologie, in Innere Medizin, in Chirurgie abgelegt, wenn all das später nicht ausgeübt werden darf, ja Krankheiten noch nicht einmal festgestellt werden dürfen? Wozu wird Pharmakologie (und nicht etwa „zahnärztliche Pharmakologie“) staatlich geprüft, verordnen darf der Zahnarzt aber nur gemäß ZHG? Und wieso dürfen in Deutschland Heilpraktiker invasive Eingriffe vornehmen, zu denen sie, mit Verlaub
und ohne den Heilpraktikern zu nahe treten zu wollen, nur sehr bedingt ausgebildet wurden? Als Hauptargument gegen eine Reform des ZHG hört man aus der Zahnärzteschaft immer wieder die Sorge vor einer gesetzlichen Verankerung von selbständig arbeitenden Heilhilfsberufen. Die Sorge ist zunächst berechtigt und es ist die Aufgabe der Kammern auf Bundes- und Landesebene, bei einer Novellierung entsprechende Sacharbeit zu leisten, um Politikern die Folgen solchen Drängens seitens beispielsweise der Kostenträger vor Augen zu führen. Aber kann das wirklich ein Argument sein, ein 60 Jahre altes Gesetz nicht zeitgemäß zu reformieren? Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, fraglich ist aber schon, ob eine Berufung zugelassen wird. Daher hat die
Zahnärztekammer Berlin zunächst allen Kollegen, die solche Therapien bewerben, dringend empfohlen, bis zur endgültigen Klärung keine weiteren Eingriffe vorzunehmen. Zurzeit werden denn auch schon flächendeckend Zahnärzte und Oralchirurgen, die HyaluronsäurefillerBehandlungen und / oder Botulinumtoxin-Behandlungen zur Faltenunterspritzung o. ä. anbieten, von Rechtsanwälten im Auftrage einer schweizer Gesellschaft abgemahnt und zur Abgabe von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen sowie zur Zahlung von immensem Schadensersatz (12.000,- €) aufgefordert. Dies alles unter Berufung auf das Deutsche Zahnheilkundegesetz. Urteil Verwaltungsgericht Münster vom 19.04.2011, Aktz. 7 K 338/09 Dietmar Kuhn AnZEIGE
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Aktuell XXX
Zehn Meter langes Praxisschild in Berlin
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ie sog. Liberalisierung des Berufs- und Werberechtes durch die Gerichte schreitet immer weiter voran. Erst kürzlich wurde ein Rügebescheid der Berliner Zahnärztekammer vom Verwaltungsgericht (VG) Berlin verworfen, mit dem die Zahnärztekammer einen Kollegen wegen eines (ihrer, der ZÄK, Ansicht nach) überlangen Praxisschildes – 10, in Worten: zehn Meter langen Praxisschildes – auf den Boden der Tatsachen zurückholen wollte. Tatsache war aber, dass das VG genau dieses Praxisschild als angemessene Werbung ansah! Nun ist Wettbewerb im Gesundheitswesen eine alte Forderung von Horst Seehofer vorgestern bis zu Daniel Bahr heute. Aber ist das, was sich heute an Litfasssäulen, Einkaufswagen, Linienbussen, in Zeitschriften und an Hauswänden abspielt wirklich das, was den Wettbewerb im Gesundheitswesen ausmacht? Brauchen diese Kollegen diese Werbung, weil sie durch die eigenen Leistung nicht überzeugen (können)? Ist es die Sorge, angesichts leerer
Wartezimmer und überteuerten Equipments die Leasing- oder Kreditraten nicht mehr erfüllen zu können? Oder ist es ganz einfach der gern zitierte mainstream, der uns immer mehr der kollegialen Sichtweise und der Fairness gegenüber dem Kollegen beraubt? Kein normaler Patient wird diese Form der Werbung als verstärkte persönliche Zuwendung verstehen! Auch versteht sich kein normaler Patient als Kunde. Er sieht sich – zu Recht – als Mitmensch, der Hilfe braucht. Er beansprucht unsere zahnärztliche Hilfe, die nichts mit der Kundenberatung wie z. B. beim Autohändler oder in der Bank zu tun hat. Wer kennt sie also nicht, die Werbung bestimmter Praxisinhaber! Selbst die KZV bietet Kurse an wie: Die Praxis als unverwechselbare Marke – werden Sie „Dr. Einzigartig“. Doch Marketing soll Vertrauen schaffen und der Praxis ein klares Profil geben, mehr nicht aber auch nicht weniger! Zu dem beschriebenen Praxisschild fanden wir in der DZW
folgenden Leserbrief des Kollegen Dr. Jochen Fabian aus Velbert, den wir ausschnittsweise hier zitieren: „…dagegen läuft die Zahnärzteschaft insgesamt real Gefahr, über kurz oder lang zur Gewerbesteuer herangezogen zu werden, weil sie sich bezüglich der Werbung ja nun nicht mehr von der gewerblichen Wirtschaft unterscheidet… Einen weiteren Aspekt sollte man vielleicht bei der ganzen Angelegenheit auch nicht vergessen: Der Patient könnte angesichts der vorhandenen „Gigantonomie“ durchaus der Meinung sein, dass der Zahnarzt unter Berücksichtigung der teuren Werbeaufwendungen vor allem am Geld des Patienten interessiert sei, weshalb dann auch ein gewisses „Vermeidungsverhalten“ des Patienten durchaus verständlich wäre. Alles in allem frage ich mich zu dieser „Gigantonomie“: Cui bono?“ Wir auch! Dietmar Kuhn und Jörg-Peter Husemann
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wenn nicht mehr als 3 Flyerpakete bestellt sind. Werden mehr als 3 Flyerpakete bestellt, erfolgt der Versand getrennt und es fallen für jedes Paket Kosten für Porto und Verpackung an. Mitglieder des Verbandes der Zahnärzte von Berlin ............................................................................................................................................................. erhalten 20% Nachlass auf den Bestellwert der Flyer (excl. Porto und Verpackung). ............................................................................................................................................................. Name, Name, Vorname, Vorname, Praxis Praxis
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Straße,Vorname, Hausnummer Name, Praxis
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PreSSeINFOrMATION "Lachgassedierung ist in meiner täglichen Arbeit unverzichtbar" Ein Erfahrungsbericht von Kollege Danny Rohm aus Wiesbaden: Vor neun Monaten nahm ich am Seminar „Integration der Lachgassedierung in die zahnärztliche Praxis“ teil. Dabei wurde bewusst darauf geachtet, dass die Fortbildung unter Leitung eines Zahnarztes erfolgt und das erforderliche Notfalltraining von einem Spezialisten in Theorie und Praxis durchgeführt wird. Angesteckt von der Begeisterung des Referenten, Kollege Lüder, führte ich schon bald darauf in meiner Praxis die erste Lachgassedierung selber durch. Hierbei kam es mir sehr zugute, dass man während des Seminares in kleinem Teilnehmerkreis die Anwendung der Sedierung mehrmals selbst unter
Anleitung durchführen konnte. Durch das angenehme Arbeiten am sedierten Patienten und die durchweg positive Resonanz unserer Patienten, ging uns das Anbieten der Leistung sowie das Handling der Technik sehr schnell in Fleisch und Blut über. Da von Anfang an das gesamte Team in die Abläufe mit einbezogen wurde, verursacht die Durchführung einer Behandlung unter Lachgas heute prak-
tisch keinen zusätzlichen Zeitaufwand mehr. Das angenehme Gefühl, die Sicherheit und gute Verträglichkeit der Lachgassedierung sprach sich relativ schnell herum. Das bringt uns heute einen regelmäßigen Zustrom von neuen Patienten und einen erfreulichen zusätzlichen Umsatz. Ich möchte auf die Lachgassedierung als integralem Bestandteil meiner täglichen Arbeit nicht mehr verzichten. Seminare bietet die Lohmeier Praxisoptimierung an. Kontakt und Informationen unter: www.praxisoptimierung.net, Telefon: 08031 901 26 14,
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Berliner Zahnärzte Zeitung | Nr. 8 | 2011
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Aktuell XXX Aktuell
Die elektronische Gesundheitskarte - das ende einer langen Geschichte?
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is Ende September muss jede Praxis in Deutschland ein eGKfähiges Kartenlesegerät in der Praxis zu stehen haben. Erstens, weil es sonst keine Erstattung durch die KZV / Krankenkassen für die Anschaffung gibt. Zweitens weil es sein kann, dass bereits Patienten diese neue Karte besitzen und auch einsetzen müssen. Die Diskussion um die Sinnhaftigkeit ist lange genug geführt worden und letztendlich politisch entschieden worden. Um gleich eine wichtige Frage zu beantworten: die neuen Geräte lesen alle auch eine „alte“ Krankenversicherungskarte (KVK). Die Praxis braucht also nicht zwei Lesegeräte vorzuhalten! Bezüglich der Lesegerätkosten sollte man unbedingt vergleichen zwischen den Modellen und den Anbietern. Von einer Erstattung seitens der Kassen von € 350,- wissen auch die Verkäufer! Zuzahlen sollte man als Praxis aber nicht! Die Erstattung ADV_08003_ANZEIGE_MBZ 24.09.2008 durch die KZV läuft problemlos.
Man bekommt sein Geld nach Einreichung des dafür vorgesehenen Formulars, abseits von den KZVZahlungsterminen. Im Übrigen wurde das Eignungsfeststellungsverfahren für die Softwarehersteller durch die KZBV bereits im Jahr 2008 durchgeführt! Vielleicht kann man sagen, was lange währt wird gut. Aber die Möglichkeiten der neuen Karte sind bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Hier muss unsere Standesvertretung aufpassen, dass die Wünsche interessierter Gruppen nicht weiter die Bürokratie in unserer Praxis ausufern lässt. Ein Schritt in die richtige Richtung ist sicherlich die Online-Abrechnung. Ab 01.01.2012. wird diese auch auf die Bereiche Kieferbruch und Parodontologie ausgeweitet. Hier läuft zurzeit das Eignungsfeststellungsverfahren durch die KZBV. Es gibt also wieder jeweils ein Abrechnungs- und ein Sendemodul. Die Kosten werden von den Softwareherstellern auf die 15:57 Uhralso Seite 1 Kunden, wir Zahnärzte umgelegt
werden. Die KZBV will schließlich auch leben. Wie aus der KZV Berlin zu hören ist, ist für Praxen, die nur wenige Fälle im Monat abrechnen, eine preiswerte Lösung vorgesehen. Im Rahmen der Erneuerung der Homepage (Relaunch) ist eine Eingabemaske geplant, wo man direkt seine monatlichen Fälle eingeben kann, ohne sich die Kosten für die Anschaffung der KZBV/ Software-Module aufzubürden. Hier sollte man sich also noch den Rest des Jahres Zeit nehmen mit der Kaufentscheidung, da auch die Zulassung der Systeme noch nicht statt gefunden hat. Für Fragen und Anregungen stehen auch wir vom Verband Ihnen wie immer gerne zur Verfügung. Dies kann auch per E-Mail unter
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Berliner Zahnärzte Zeitung | Nr. 84 | 2011
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Verbandsmitteilungen XXX
Bezirksversammlungen und Fortbildungsveranstaltungen des Verbandes
Geburtstage Geburtstage 01.09. – 30.09.2011
Thema: Endodontie von der Basis zum High-Level / Teil 2 Referent: Dr. Bernard Bengs
75. Geburtstag Dr. Maria-Vera Willinger am 27.09.2011 Auguste-Viktoria-Str.110, 14193 Berlin
08.09.2011 – 20.00 Uhr Teil 2
Neukölln
Pape´s Gasthaus, Sonnenallee 127, 12059 Berlin
Der Verband der Zahnärzte von Berlin spricht den hier genannten und allen weiteren Geburtstags-
13.09.2011 – 20.00 Uhr Teil 2
Reinickendorf
Ratskeller Reinickendorf, Eichborndamm 215-239 13437 Berlin
kindern seine aufrichtigen Glückwünsche für ein gesundes und glückliches Lebensjahr aus. Dr. Kopp
Thema: Interdisziplinäre Kieferorthopädie Referent: Dr. Wolfgang Schmiedel Präsident der Zahnärztekammer Berlin Gemeinsame Veranstaltung
19.09.2011-20:00 Uhr
Treptow/Köpenick Lichtenberg/Marzahn/Hellersdorf
DRK Kliniken, Berlin Köpenick, Salvador-Allende-Str. 2-8, 12559 Berlin, Großer Hörsaal, 3.OG, Eingang Bettenhaus
Gemeinsame Veranstaltung
26. 09.2011-20:00 Uhr
Spandau, Charlottenburg Wilmersdorf, Reinickendorf
Preußisches Landwirtshaus Flatowallee 23, 14055 Berlin
Dr. Wolfgang Musow Reichsstr.31 14052 Berlin geb. : 29.03.1926 gest. : 16.07.2011
20.09.2011- 20:00 Uhr „Ratsstuben am Rathaus Schöneberg“, Am Rathaus 9, 10825 Berlin
Diejenigen Mitglieder der Gemeinschaftshilfe / Kranzspendensammlung von denen wir keine Einzugsermächtigung vorliegen haben, werden gebeten die Jahresschlussrechnung abzuwarten.
02.11.2011-20:00 Uhr DRK Kliniken, Berlin Köpenick, Salvador-Allende-Str. 2-8, 12559 Berlin Großer Hörsaal, 3.OG, Eingang Bettenhaus 16.11.2011-20:00 Uhr Löwenbräu am Gendarmenmarkt, Leipziger Str. 65, 10117 Berlin
Suche 4-6 Ärzte für Gemeinschaftspraxis
30.11.2011-20:00 Uhr Preußisches Landwirtshaus, Flatowallee 23, 14055 Berlin
Delegiertenversammlung / Verband der Zahnärzte von Berlin
Achtung geänderte Räumlichkeit
am 31.10.2011 um 20:00 Uhr im Restaurant Charlottchen, Droysenstraße 1, Wilmersdorf, Theatersaal
Tagesordnung 1. Bericht des Vorstandes 2. Fragestunde 3. Anträge 4. Haushalt 2012 5. Verschiedenes
Diese Versammlung ist nur öffentlich für Mitglieder des Verbandes.
auf ca. 500 m², Rostocker Str. 15 über Tedi-Markt/Apotheke in Hohenschönhausen. Tel.: 030 / 361 49 09 Mail:
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Berliner BerlinerZahnärzte ZahnärzteZeitung Zeitung| Nr. | Nr.84| 2011 | 2011
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Spandau, Charlottenburg Wilmersdorf, Reinickendorf
gehörte der Gemeinschaftshilfe / Kranzspendensammlung an. Für alle Mitglieder der Gemeinschaftshilfe / Kranzspendensammlung, die eine Abzugsvollmacht erteilt haben, erfolgt die Einziehung des Spendenbetrages zum gewohnten Zeitpunkt.
Bezirkliche Zusammenlegungen wegen nur drei Veranstaltungsterminen notwendig!
Neukölln, Mitte-Friedrichshain
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Unserer Kollege
Thema: Zahnmedizinische Vor- Nachbegutachtung Referent: Professor Dr. med. dent. Dr. med. Reinhard Münstermann
Treptow, Köpenick Marzahn, Lichtenberg
Dr. Blumenthal-Barby
Kranzspende
Thema: Aktuelle Informations-und Werbemöglichkeit für Zahnärzte Referent: Dr. Dietmar Kuhn Schöneberg / Tempelhof
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