MERKBLATT: DIE ELEKTRONISCHE AUSFUHRANMELDUNG

MERKBLATT: DIE ELEKTRONISCHE AUSFUHRANMELDUNG In Deutschland erfolgt die elektronische Ausfuhranmeldung mittels des EDV-Systems ATLAS (Automatisiertes...
Author: Peter Heinrich
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MERKBLATT: DIE ELEKTRONISCHE AUSFUHRANMELDUNG In Deutschland erfolgt die elektronische Ausfuhranmeldung mittels des EDV-Systems ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem). Hierdurch wird das bisherige Einheitspapier als Ausfuhranmeldung durch eine elektronische Meldung ersetzt. Andere Dokumente, die vom Zoll oder der IHK ausgestellt werden (EUR.1, EUR-MED, A.TR, Ursprungszeugnis) sind wie gewohnt zu erstellen. Allerdings besteht die Möglichkeit, auch hier vereinfachte Verfahren zu nutzen. Für die ab 1. Juli 2009 zwingend erforderliche Nutzung des ATLAS-Systems bei der Anmeldung von Ausfuhren stehen folgende Alternativen zur Auswahl:

1. Vertreterlösung Einschaltung eines Zollbüros, eines Zollagenten oder einer Spedition als zollrechtlicher Vertreter, welcher die Ausfuhranmeldung gemäß den Angaben des exportierenden Unternehmens erstellt und die elektronische Kommunikation mit der Zollverwaltung übernimmt. Diese vollständige Auslagerung der Zollabwicklung bringt indes keine Veranlagung der Verantwortung auf den Vertreter mit sich.

2. Internetzollanmeldung (IAA) Hierbei erstellt der Exporteur über eine, kostenfrei zugängliche, Eingabemaske im Internet (unter www.zoll.de) eine elektronische Ausfuhranmeldung, druckt diese aus und gibt den unterschriebenen Ausdruck bei seinem Binnenzollamt bzw. im einstufigen Ausfuhrverfahren bei der Ausgangszollstelle ab.

3. Internetzollanmeldung Plus (IAA Plus) Die ebenfalls kostenlos nutzbare Internetzollanmeldung Plus (IAA Plus) ist seit 4. Mai 2009 zugänglich und bringt weitere Erleichterungen mit sich. So wird die eigenhändige Unterschrift durch ein elektronisches Zertifikat ersetzt und die Überlassung der Ware sowie die Zustellung des Ausgangsvermerks erfolgt auf elektronischem Weg, was dem Teilnehmer den Weg zum Zollamt vollständig ersparen soll. Weder die IAA noch die IAA Plus verfügen über Schnittstellen zu Warenwirtschaftssystemen, weshalb jede Ausfuhranmeldung manuell eingetragen werden muss. Beide Alternativen dürfen daher primär für Unternehmen mit einer geringen Anzahl von anmeldepflichtigen Ausfuhren von Interesse sein. Voraussetzung für die Nutzung der IAA Plus ist die Beantragung eines Elster-Zertifikats (erhältlich unter https://www.elsteronline.de).

4. Rechenzentrumslösung ("Clearing-Center-Lösung") Das anmeldende Unternehmen nutzt über einen kostenpflichtigen Online-Zugang eines Rechenzentrums die dort installierte ATLAS-Teilnehmersoftware und erstellt hiermit seine Ausfuhranmeldungen. Die Teilnehmersoftware kommuniziert mit dem ATLAS-System des Zolls, wird durch das jeweilige Rechenzentrum gepflegt und bietet regelmäßig mehr Komfort als die IAA. Insbesondere sind Schnittstellen zu internen Warenwirtschaftssystemen in der Regel möglich. Hersteller von ATLAS-Software bieten die Nutzung Ihrer Programme häufig auch im Rahmen einer Rechenzentrumslösung an. Eine Liste der zertifizierten ATLAS-Teilnehmersoftwareanbieter finden Sie auf den Webseiten des Zolls (http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/c0_zollanmeldung/d10_atlas/d0_teilnvoraus/c0_sw _r80/index.html). Auf Grund der vielfältigen Preismodelle eignet sich diese Alternative sowohl für Unternehmen mit einer größeren Anzahl von Ausfuhren als auch für Betriebe mit geringerem Aufkommen.

5. Inhouse-Lösung In diesem Fall wird die vorbeschriebene ATLAS-Software durch das Unternehmen gekauft und dort installiert. Der Verfahrensablauf entspricht weitestgehend dem der Rechenzentrumslösung, indes ist hierbei zwingend eine eigene Beteiligten-Identifikations-Nummer (BIN) zu beantragen und zu verwenden. In dieser Variante muss mit erheblichem Implementierungs- und Zeitaufwand gerechnet werden. Diese Lösung eignet sich eher für Unternehmen mit einer großen Anzahl von Ausfuhrvorgängen.

Besonderheiten beim Verfahren "Zugelassener Ausführer (ZA)" Sofern Sie eine derzeit bestehende Bewilligung als zugelassener Ausführer nach dem 1. Juli 2009 auch im ATLAS-Verfahren nutzen möchten, muss die Bewilligung möglichst zeitnah beim zuständigen Hauptzollamt neu beantragt werden. Das notwendige Antragsformular Nr. 0850(IT) finden Sie im Formularcenter auf den Webseiten des Zolls. Eine parallele Nutzung von vorabgestempelten Ausfuhranmeldungen und ATLAS ist bis zum 30.06.2009 auf Antrag möglich. Auch vorabgestempelte Einheitspapierformulare können ab dem 1. Juli 2009 nicht mehr verwendet werden!

Atlas und Zollverfahren – Grundlagen und Ablauf Grundbegriffe Ausfuhranmeldung: ab einem Sendungswert von 1.000 Euro oder 1.000 Kilogramm Gewicht erforderlich Einstufiges Ausfuhrverfahren: Ausfuhranmeldung erfolgt direkt an der Grenzzollstelle (Ausgangszollstelle) der EG. Für Sendungen zwischen 1.000 und 3.000 Euro möglich Zweistufiges Ausfuhrverfahren: zusätzlich Abfertigung beim Binnenzollamt (Ausfuhrzollstelle) ab einem Warenwert von 3.000 Euro. Die Ware muss dort vorgeführt (gestellt) werden.

Normalverfahren: Ausfuhrverfahren von jedermann nutzbar, keine separate Bewilligung erforderlich. Einzelabfertigung am Zollamt. Antrag auf Gestellung der Ware im Unternehmen (Antrag nach §9 Abs. 2 AWV): Erleichterung im zweistufigen Normalverfahren Der Antrag muss schriftlich oder elektronisch beim Binnenzollamt zwei Stunden vor Ende der Öffnungszeiten gestellt werden. Entweder erfolgt dann die Freigabe der Ausfuhr am Folgetag zum gewünschten Versandzeitpunkt oder der Zoll beschaut im Unternehmen. Dies ist gebührenpflichtig. Zugelassener Ausführer: Befreiung von der Gestellung beim Binnenzollamt, in der Regel sofortige Sendungsfreigabe. Erlaubnis (Bewilligung) des Hauptzollamtes ist erforderlich. Bisher war dies geregelt durch vorabgestempelte Ausfuhranmeldungen.

Internetzollanmeldung/Internetzollanmeldung Plus Kostenlose Schnittstelle der Zollverwaltung zum ATLAS-System Bei zahlreichen Sendungen sind andere Zugangswege geeigneter:

Am häufigsten: Schnittstelle zu einem Rechenzentrum Nutzung als ATLAS-Teilnehmer eigene Registrierung und Nutzung als "dezentraler Kommunikationspartner" (keine Registrierung erforderlich) Bei seltenen Ausfuhren: vollständige Vertretung durch Externe Kauf eigener Software

Ablauf der IAA Elektronische Antragstellung Ausdruck, Unterschrift, Gang zum Zollamt Beim Binnenzollamt: Erstellung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD), Referenznummer wird generiert, Bewegungsnummer = Mouvement Reference Number (MRN) Vorlage des ABD am Grenzzollamt (Barcode) Ausgangsbestätigung an das Binnenzollamt Unternehmen kann diesen ausdrucken lassen Detaillierte Informationen finden Sie unter: http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/international/Anlagen/iaa_2008.pdf

Um Ihre Ausfuhranmeldung online abzugeben, gehen Sie bitte folgendermaßen vor: 1. Wählen Sie bitte auf der Internet Ausfuhranmeldung die Art der Ausfuhranmeldung aus. 2. Füllen Sie bitte danach die Kopfdaten aus. 3. Anschließend können Sie die Positionsdaten eingeben.

4. Auf der letzten Formularseite können Sie den Ausdruck der Kopfdaten und der Positionsdaten starten. 5. Mit der von Ihnen ausgedruckten und unterschriebenen Ausfuhranmeldung identifizieren Sie sich bei Ihrem Zollamt. Zur Unterstützung der Eingabe Ihrer Daten stehen Ihnen umfangreiche Wertelisten ([...]) aus den Anhängen zum Einheitspapier, eine Online-Hilfe sowie das Merkblatt zum Einheitspapier zur Verfügung. Pflichtfelder sind farblich hervorgehoben dargestellt. Die Formulare reagieren dynamisch auf Ihre Eingaben und werden teilweise dadurch erneut aufgebaut, um z.B. einzelne nicht benötigte Felder auszublenden oder abhängig von Ihren Angaben Pflichtfelder zu definieren.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit nach einem bestimmten Zeitintervall (30 Minuten) mit einem entsprechenden Hinweis beendet wird. Eine abschließende Bearbeitung erfolgt nur, wenn Sie die Anmeldung unterschrieben innerhalb von 30 Tagen bei Ihrem Zollamt vorlegen.

Ablauf der IAA Plus Zugang mit ELSTER-Online, elektronische Antragstellung Digitale Signatur: elektronische Antragsübermittlung Kein Gang zum Zollamt bei ZA oder §9 Abs. 2 AWV Elektronische Übermittlung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD), Referenznummer wird generiert (MRN) Vorlage des ABD am Grenzzollamt (Barcode) Elektronische Ausgangsbestätigung an das Binnenzollamt und im Postfach des Unternehmens

Technische Voraussetzung IAA Plus ELSTER-Zertifikat (ELSTER-Basis oder ELSTER-Spezial) Registrierung unter www.elster-online.de oder ggf. im Unternehmen vorhandene Zertifikate mitnutzen (Buchhaltung) Achtung: Zollnummer und ELSTER-Zertifikat müssen sich auf dieselbe Steuernummer beziehen Wenn die Steuernummer verändert werden muss: Ergänzung mittels Vordruck 033082 (www.zoll.de)

Nachverfolgung einer Ausfuhr-MRN (nur internationale Versandvorgänge) Unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/ecshome?Lang=DE haben Sie die Möglichkeit, zu überprüfen, ob eine Ausfuhr stattgefunden hat. Dazu ist die entsprechende MRN-Nummer (Movement-Reference-Number) einzugeben.

Gegenüberstellung IAA/IAA Plus IAA

IAA Plus

-Normalverfahren

-Normalverfahren und ZA

-einstufig nur bei DE-Grenzzollstelle

-einstufig nur bei DE-Grenzzollstelle

-Unterschrift erforderlich: Anmeldung muss bei Zollamt abgegeben werden

-Unterschrift wird durch digitale Signatur ersetzt (ELSTER-Zertifikat), kein Gang zum Zollamt

-kostenlos

-Speichermöglichkeit

-keine Speichermöglichkeit

-automatische Ausfuhrnachweise

-keine automatischen Ausfuhrnachweise

Notfallkonzept ATLAS-Ausfuhr Beim Auftreten von Systemstörungen sind Notfallverfahren vorgesehen. Details hierzu sind mit Ihrem Binnenzollamt abzustimmen. Eine weitere Möglichkeit ist die Kontaktaufnahme mit dem Rechenzentrum der Zollverwaltung (ZIVIT) unter Tel: 0800-1012631, Fax 06920971584, Email: [email protected]

Quelle: IHK, Zoll

Für weitere Informationen wenden sie sich an Karin Mai oder Ewald Denzler Bayern Handwerk International GmbH, Nürnberg 0911/586856-0, [email protected]

Herausgeber: Bayern Handwerk International GmbH, Sulzbacher Str. 11-15, 90489 Nürnberg, Tel: 0911/586856-0, Fax: 0911/586856-60, Email: [email protected], Homepage: http://www.bh-international.de

Diese Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit ! Merkblätter sind grundsätzlich nur als Orientierungshilfe zu verstehen; sie sind auf den Regelfall zugeschnitten und können besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen. Eine Haftung für den Inhalt kann mit Ausnahme von Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht übernommen werden. Das Merkblatt ist gem. dem Rechtsstand Juli 2009 verfasst.

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