Dezember Herausgeber: Gemeindeverwaltung Eching Viecht, Hauptstr Eching

Dezember 2014 Herausgeber: Gemeindeverwaltung Eching Viecht, Hauptstr. 12 84174 Eching Tel.: 08709 / 92 47-0 Fax: 08709 / 92 47 28 E-Mail: geme...
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Dezember 2014

Herausgeber: Gemeindeverwaltung Eching

Viecht, Hauptstr. 12 84174 Eching Tel.:

08709 / 92 47-0

Fax:

08709 / 92 47 28

E-Mail:

[email protected]

Internet: www.eching-ndb.de

Verantwortlich für den Inhalt: Andreas Held, 1. Bürgermeister

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, in wenigen Tagen gehört das Jahr 2014 der Vergangenheit an. Den Jahreswechsel möchte ich zum Anlass nehmen, um mich persönlich aber auch im Namen des gesamten Gemeinderates bei allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu bedanken, die sich das ganze Jahr über für das Gemeinwohl eingesetzt haben. Mein Dank gilt auch allen Verantwortlichen in den Vereinen und Verbänden, den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren sowie allen freiwilligen Helfern in unserer Gemeinde. Durch ihren unentgeltlichen Einsatz trugen sie in großem Maß dazu bei, um das Zusammenleben in unserer Gemeinde interessant und attraktiv zu gestalten. Bedanken möchte ich mich auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der gemeindlichen Einrichtungen, ob Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort, MutterKind-Gruppen), Bauhof oder Verwaltung für ihre zielbewusste, engagierte Arbeit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Im Jahre 2015 wartet wieder eine Fülle von neuen und sehr wichtigen Aufgaben, zu deren Lösung ich auf die Unterstützung und Mitarbeit aller angewiesen bin. Für das bevorstehende Weihnachtsfest wünsche ich Ihnen besinnliche, ruhige und friedvolle Festtage im Kreise der Familie. Im Jahre 2015 mögen Gesundheit, Glück und Zufriedenheit Ihre Begleiter sein. Ihr

Andreas Held Erster Bürgermeister

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Feiertage Die Gemeindeverwaltung ist an Heiligabend (24.12.2014), an Silvester (31.12.2014) und am 02.01.2015 geschlossen ! An den Wochentagen vor Weihnachten (22. und 23.12.2014) und zwischen Weihnachten und Neujahr (29. und 30.12.2014) ist das Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet.

NOTFALLDIENST IM

STANDESAMT AN DEN

WEIHNACHTSFEIERTAGEN

Das Standesamt ist für Notfälle (Sterbefälle) zu nachfolgenden Zeiten erreichbar:

26.12.2014 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Frau Langer, Tel. 1475

02.01.2015 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Frau Brenninger, Tel. 95 397

Öffnungszeiten der Altstoffsammelstelle in Haunwang Die Altstoffsammelstelle in Haunwang ist an Heiligabend (Mittwoch, 24.12.2014) und Silvester (Mittwoch, 31.12.2014) geschlossen! Am Samstag, 03. Januar 2015 und Mittwoch, 07. Januar 2015 ist die Altstoffsammelstelle zu den normalen Zeiten geöffnet!

JAHRESKALENDER

Jahreskalender

2015

Gemeinde Eching

DER

GEMEINDE ECHING

Der Kalender 2015 beinhaltet alle Veranstaltungstermine der Vereine und Verbände und der sonstigen Institutionen sowie die Müllabfuhrtermine der Gemeinde Eching. Außerdem können Sie dem Kalender auf den letzten Seiten Wissenswertes über die Gemeinde, öffentlichen Einrichtungen im Gemeindebereich, wichtige Telefonnummern, Informationen zur Abfallwirtschaft mit Müllgebühren u. Infos über Vereine und Verbände entnehmen. Finanziert werden konnte die Herstellung des Jahreskalenders durch die Werbung auf den einzelnen (monatlichen) Abreißblättern. Somit kann der Kalender wieder kostenlos an alle Haushalte der Gemeinde Eching abgegeben werden.

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Diesen inserierenden Firmen gilt ein „HERZLICHER DANK“ für die Unterstützung zur Erstellung dieses Kalenders ! Wir möchten Sie deshalb bitten, bei Ihren nächsten Anschaffungen bzw. bei Ihren Einkäufen diese Firmen zu berücksichtigen.

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Großer Dank auch an die Personen, die für diesen Kalender wunderschöne Fotos zur Verfügung gestellt haben. Leider ist es nicht möglich, alle eingegangenen Fotos im Kalender zu veröffentlichen. Wir bitten um Verständnis.

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Für die Erstellung des Jahreskalenders 2016 bitten wir wieder um geeignete Fotos von Landschaften, Gebäuden und Tieren aus der Gemeinde Eching. Af

Gerne nehmen wir Fotos (Querformat – kein Hochformat), in denen die vier Jahreszeiten zum Ausdruck kommen; besonders Motive der Frühjahrs- und Herbstmonate werden gesucht ! Fasdfsfsfsfasfasffasfsdafasdfasdf

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HANDHABUNG VON FEUERWERKSARTIKELN ---------

Feuerwerksartikel dürfen nur an Silvester und am Neujahrstag abgeschossen oder abgebrannt werden. Wer sich nicht an diese zeitliche Beschränkung hält, kann mit einer hohen Geldbuße belegt werden. Weiter gilt, dass Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren pyrotechnische Artikel der Klasse II nicht überlassen werden dürfen.

Achten Sie bitte darauf, dass beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern keine Brände verursacht werden.   

Handhaben Sie die Feuerwerksartikel nach der Gebrauchsanweisung, damit Personen- u. Sachschäden vermieden werden. Beachten Sie das Nachbarrecht und respektieren Sie das Eigentum der Nachbarn. Säubern Sie die öffentlichen Straßen und Wege von Überresten der Feuerwerksartikel.

Neue Mitarbeiterinnen im Rathaus

Ich heiße Carolin Maier, bin 20 Jahre alt und wohne in Landshut.

Meine Ausbildung beim Landratsamt Landshut habe ich im September 2013 mit der Prüfung zur Verwaltungswirtin erfolgreich abgeschlossen.

Am 01.05.2014 wechselte ich vom Bauamt der Gemeinde

Bruckberg zur Gemeinde Eching und habe die Stelle der Sekretärin des Herrn Bürgermeisters angetreten.

Mein vertrauensvoller Tätigkeitsbereich im Vorzimmer ist

sehr vielseitig und oft verbunden mit Kontakt zu den

Bürgerinnen und Bürgern. Neben Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben bin ich unter

anderem auch zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit, die Organisation von Veranstaltungen (z. B. Ferienprogramm) und die Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden.

Es bereitet mir große Freude an der Erfüllung der Aufgaben zum Wohl der Gemeinde Eching mitarbeiten zu können.

Mein Name ist Ulrike Aschenbrenner. Ich bin in Landshut aufgewachsen und wohne seit vielen Jahren in der Gemeinde Kumhausen. Am 1. Februar 2014 hatte ich meinen ersten Arbeitstag als Verwaltungsangestellte im Rathaus in Viecht. Zuständig bin ich für die Bereiche Abfallbeseitigung, Kanalgebühren und Gartenwasseranschlüsse. Zusätzlich vertrete ich meine Kollegin in der Gemeindekasse. Meine Ausbildung zur Industriekauffrau habe ich bei einem Energieversorger in Landshut absolviert, bei dem ich anschließend in verschiedenen Bereichen als kaufmännische Angestellte tätig war. In mein neues Aufgabengebiet habe ich mich bereits sehr gut eingearbeitet und die vielfältigen Tätigkeiten bereiten mir große Freude.

Räum- und Streudienst durch den gemeindlichen Bauhof Bei Schneefällen und überfrierender Nässe auf den Fahrbahnen, räumen und sichern die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes die öffentlichen Straßen und Wege in unserem Gemeindegebiet. Bereits ab ca. 04.00 Uhr wird mit den Hauptverkehrsstraßen begonnen. Ein Räum- und Streudienst auf Siedlungsstraßen und Nebenstrecken erfolgt nur dann, wenn übermäßiger Schneefall und extreme Glätte einen Einsatz durch die Gemeinde erfordern. Eine Verpflichtung der Gemeinde zum Winterdienst besteht innerhalb geschlossener Ortschaften nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen, wobei die Streupflicht eine allgemeine Straßenglätte voraussetzt.

Der Umfang und die Dringlichkeit der Räumpflicht auf öffentlichen Straßen, richtet sich grundsätzlich nach der Verkehrsbedeutung und der Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Straßen mit großer Verkehrsbedeutung sind zuerst zu räumen, sodass sie den tatsächlichen Bedürfnissen des Verkehrs, dem sie gewidmet sind, entsprechen. Als verkehrswichtig im Sinne der Rechtsprechung, gelten nur Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, sowie sonstige Verkehrsmittelpunkte, auf denen erfahrungsgemäß mit stärkerem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Die Gemeinde wird weiterhin Siedlungsstraßen, die aufgrund ihrer Topographie einen Winterdiensteinsatz erfordern, räumen und streuen. Alle anderen Bereiche, werden durch den Bauhof nur geräumt und gestreut, wenn extreme Schnee- oder Eisglätte vorliegt. Wir bitten in diesem Zusammenhang um Ihr Verständnis und Unterstützung durch Eigenhilfe.

Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass Siedlungsstraßen nicht mehr geräumt und gestreut werden, wenn die Durchfahrt infolge von Dauerparkern und/oder Baum- und Strauchüberhang, stark beeinträchtigt oder tatsächlich unmöglich ist.

Räumpflicht im Winter Eigentümer und Anlieger müssen Geh- und Radwege sichern Der Winter mit Schnee und Eis wird in Kürze kommen. Deshalb erinnert die Gemeinde Eching die Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken, sowie die Anlieger an öffentlichen Straßen an ihre Verpflichtung, die Gehwege im Winter zu sichern. Für das Gemeindegebiet besteht eine Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter (StrRVO), welche im Internet unter www.eching-ndb.de unter Rathaus – Ortsrecht (Verordnung zur Reinigung der Straßen und Sicherung der Gehwege) eingesehen werden kann.

Als Gehbahn (Sicherungsfläche) gelten: -

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Die für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen, einschließlich gemeinsamer Geh- und Radwege. Die Vorder- und Hinterlieger haben die vor dem Vorderliegergrundstück liegende Gehbahn gemeinsam auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. Die Sicherungsfläche ist an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonnund Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen. Bei Schnee-, Reif- und Eisglätte ist sie mit geeigneten abstumpfenden Stoffen wie Sand, Splitt oder Tausalz zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Die Räum- und Streupflicht besteht auch dann, wenn sich zwischen Grundstücksgrenze oder Gehsteig ein Graben, eine Böschung, eine Stützmauer oder ein Grünstreifen befindet. Außerdem weist die Gemeinde extra darauf hin, dass die Räumund Streupflicht der Anlieger nicht deshalb entfällt, weil durch den gemeindlichen Winterdienst Schnee auf die Gehbahn geworfen wird. Erfahrungsgemäß entziehen sich viele ihrer Verpflichtung. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der Gemeinde mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Des Weiteren verweist die Gemeinde auf die haftungsrechtlichen Ansprüche, sollte sich ein Passant aufgrund eines ungenügend ausgeführten Winterdienstes verletzen.

Kanalgebühren für die Einleitung aus Eigengewinnungsanlagen Wie bereits im Echinger Boten vom Dezember 2012 veröffentlicht, unterliegt die Kanaleinleitung von Wassermengen aus Eigengewinnungsanlagen, insbesondere aus Regenwassernutzungsanlagen für Toilettenspülung usw. der Gebührenpflicht (§ 9 Einleitungsgebühr der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Eching). Sollte an den Eigengewinnungsanlagen kein Wasserzähler angebracht sein, der den Wasserverbrauch vollständig erfasst, gilt folgende Pauschalregelung: Die zugeführte Wassermenge aus der Eigengewinnungsanlage auf dem Grundstück eines jeden Einwohners, der zum Stichtag 30.06. mit Hauptwohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, wird mit pauschal 15 m³ pro Jahr angesetzt, neben der tatsächlich aus der öffentlichen Wasserversorgung abgenommenen Wassermenge, insgesamt aber nicht weniger als 35 m³ pro Jahr und Einwohner. Der Einbau einer Eigengewinnungsanlage muss daher unverzüglich nach § 15 der Beitragsund Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeindeverwaltung Eching gemeldet werden. Alle Grundstückseigentümer, die eine Eigengewinnungsanlage betreiben und diese noch nicht bei der Gemeindeverwaltung Eching gemeldet haben, werden aufgefordert, dies umgehend nachzuholen.

Verstopfungen in der Kläranlage Wir wollen darauf hinweisen, Abfälle nicht über die Toilette zu entsorgen. Die Zahl der Störungen aufgrund sogenannter Verzopfungen in den Hauptpumpen ist auf eine kritische Größe angestiegen. Aus technischer Sicht muss die Dimensionierung der Durchflussquerschnitte nun überprüft werden und ggf. leistungsfähigere oder größere Pumpen eingebaut werden. Sie können jedoch einen erheblichen Beitrag gegen die Verstopfung leisten. Bitte entsorgen Sie insbesondere keine Lappen, Binden und sonstige Hygieneartikel über die Toilette. Da einige unserer Kanäle als Mischkanäle auch Regenwasser zur Kläranlage fördern, bitten wir auch darum die Straßenentwässerungsgräben und andere regenwasserführende Systeme nicht mit Unrat zu belasten. Die Pumpen fielen im Minutentakt durch die angesammelten Gewebematerialien aus. Die Pumpen mussten geöffnet und die Verstopfungen per Hand beseitigt werden. Man kann sich vorstellen, was für eine unangenehme und belastende Arbeit damit verbunden ist. Bitte helfen Sie mit, unsere Umwelt sauber und unsere Technik funktionsfähig zu halten.

Weiterer Ausbau der Erdgasversorgung im Jahre 2015 Mit dem Bau der Übergabestation in Hofham begann der Ausbau und Aufbau einer Erdgasversorgung in der Gemeinde Eching. So musste anfangs die Transportleitung, welche von Forchheim kommend und im östlichen Teil unterhalb Hofham die Gemeinde durchquert, angebohrt werden. Fast schon zur gleichen Zeit wurde mit der Verlegung der Erdgasleitung von Hofham nach Viecht, der erste Teil der Leitung verlegt. Am Rande des Ortsteiles Viecht wurde eine Odorierungsstation aufgebaut, damit dem geruchlosen Erdgas Geruchsstoffe zugemischt werden können, um so auf ungewollten Gasaustritt durch Leckstellen aufmerksam zu werden. Durch den Ortsteil Viecht, der Straße „Am Lenghardt“ entlang über den unteren Ortsteil von Kronwinkl bis zum Möbelhaus Biller wurde die Hauptversorgungsleitung bereits verlegt. Die Baugebiete „Schrögerfeld“ und „Viecht-SüdErweiterung“ wurden ebenfalls schon angeschlossen und die ersten Häuslebauer können mit Erdgas heizen. Während der Wintermonate wird der Ausbau unterbrochen. Im Frühjahr ist der Weiterbau und der Anschluss des gesamten Gewerbegebietes Weixerau vorgesehen. Welche Bereiche und welche Straßen in den Ortsteilen Weixerau und Viecht mit Erdgas versorgt werden, richtet sich in erster Linie nach den Interessenten, die sich entweder gleich für die Umstellung auf eine Erdgas betriebene Heizung entschließen oder aber, die vorerst noch mit der vorhandenen Heizung zufrieden sind, aber dennoch gleich einen entsprechenden Hausanschluss mitmachen lassen. Derzeit ist vorgesehen, im Ortsteil Weixerau die Erdgasleitung in die Karpfenstraße, Wallerstraße, Fischerstraße bis zur Einmündung Libellenweg und eventuell in den Kornweg zu verlegen. Im Ortsteil Kronwinkl (unterer Teil) soll entlang der Weixerauer Straße die Erdgasleitung verlegt werden. Im Ortsteil Viecht sollte der Tannenweg, die Ahornstraße und ein Teil vom Waldweg mit Erdgas versorgt werden. In den Straßen, bei denen die Erdgasleitung bereits verlegt ist, kann jeder Hausbesitzer angeschlossen werden. Sollten Grundstücks- oder Hausbesitzer Interesse an einem Gasanschluss haben, sollten sich diese Interessenten im Bauamt der Gemeinde melden, damit diese gesammelt an den Erdgasversorger weitergeleitet werden können und somit die Gemeindeverwaltung einen Überblick bekommt, in welchem Bereich noch ausgebaut werden soll.

Bericht von der Bürgerversammlung im Gasthaus Forster am See Bürgermeister Held führte aus, dass die Gemeinde im Jahre 2014 sehr viel investiert

hat.

So

wurde

eine

Erdgasleitung von Hofham über Viecht nach

Kronwinkl

(Teilbereich)

in

die

Weixerau verlegt. Es wurde die neue Kinderkrippe mit Kinderhort in Kronwinkl fertiggestellt. Die Kinderkrippe besuchen aktuell 42 Kinder und den Kinderhort 79 Kinder. Beide Belegungszahlen sollen noch steigen. Die Einweihungsfeier für die Kinderkrippe und den Schülerhort ist für das Frühjahr 2015 geplant. In den vergangenen Monaten wurde auch der Kindergarten in der alten Schule zu einem integrativen Kindergarten umgebaut. Dies alles verursachte erhebliche Kosten, dementsprechend stiegen die Schulden von 5,6 Millionen Euro (2013) auf 7,7 Millionen Euro (2014) an. Dies entspricht einer gestiegenen Pro-KopfVerschuldung von EUR 1.490 im Jahre 2013 auf EUR 2.035 im Jahre 2014. Andreas Held informierte über die anstehenden Projekte im kommenden Jahr. So sollen die genannten Ortsteile beim Erdgas weiter ausgebaut werden. Zudem soll das schnelle Internet weiter vorangetrieben werden. Man befinde sich in der Ausschreibungsphase für Hofham, Eching, Thal, Viecht und das Gewerbegebiet Weixerau. Mitte Februar wird die Angebotsphase abgeschlossen sein. Danach muss der Gemeinderat

über

Art

und

Umfang

des

Ausbaus

entscheiden. Eine Verbesserung zeichne sich auch beim schlechten Mobilfunknetz ab. Momentan laufe die funktechnische Prüfung für einen Mobilfunkmasten von Vodafone. Der geplante Standort befindet sich rund 300 Meter südöstlich von der Haunwanger Kläranlage am Waldesrand. Eine Wohnbebauung in der Nähe gebe es nicht. Auch das „Betreute Wohnen“ soll im Jahre 2015 mit Nachdruck weiter verfolgt werden. In zentraler Lage in Viecht, am Bolzplatz, soll das geplante Vorhaben entstehen.

Auch im Sektor Straßenbau wird sich etwas tun: Die Gemeindeverbindungsstraße von Viecht nach Kronwinkl wird im Jahre 2015 neu asphaltiert. Zudem soll die Planung für die Verbreitung der Ortsverbindungsstraße von der Kreisstraße LA 18 nach Berghofen vorangetrieben werden. Ebenfalls zum Thema Straße passt, dass ein Verkehrsgutachten für den Ortsteil Weixerau erstellt wird. Grund für die Erstellung sind Beschwerden aus der Bevölkerung. Ein brennendes Thema ist die Windkraft. Wie in der Vergangenheit schon mehrmals seitens der Gemeinde informiert wurde, wollen die Stadtwerke München in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Eching im Feichtforst (südlich von Haunwang) zwei Windräder errichten. Bürgermeister Held verwies in diesem Zusammenhang auf eine Informationsveranstaltung, die am 1. Dezember 2014 um 19.30 Uhr in der neuen Kinderkrippe stattfand. Bei dieser Veranstaltung wurde das Ergebnis der naturschutzrechtlichen Untersuchungen vorgestellt. Zudem wurden Informationen zum Thema Lärm, Infraschall und 10-H-Regelung gegeben. Bürgermeister Held informierte weiterhin noch, dass im Jahre 2015 die Brücke über den Kanal und den Rotkreuzkanal saniert wird. Hierzu wird die Bundesstraße 11 zwischen der Ausfahrt Moosburg-Nord und dem Gewerbegebiet Degernpoint für längere Zeit gesperrt sein.

Werden Windkrafträder in der Gemeinde gebaut oder nicht? Mit einer Informationsveranstaltung am 01. Dezember 2014 haben die Stadtwerke München über die bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Untersuchungen ausführlich informiert. Mehr als 100 Besucher waren zu diesem Informationsabend gekommen. Wie in der Vergangenheit, so gab es auch bei diesem Informationsabend ein Pro und Contra Windkraft. War der Bau der beiden Windkrafträder bis zur Verabschiedung der 10 HRegelung durch den Bayerischen Landtag ein privilegiertes Bauvorhaben und hätte ohne Erstellung eines Flächennutzungsund Bebauungsplanes erstellt werden können, soweit die Lärmemissionen, der Schattenwurf, die naturschutzrechtlichen Vorgaben nicht dagegen gestanden hätten, wird es in Zukunft ein wenig schwieriger, den Bau der Windkrafträder zu verwirklichen. Sollten die beiden geplanten Windkrafträder gebaut und verwirklicht werden, muss sich der Gemeinderat für die Erstellung eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes entscheiden. Mit der Erstellung von derartigen Plänen hat die Öffentlichkeit eine große Mitwirkungsmöglichkeit. Inwieweit sich der Gemeinderat für diesen Schritt entscheidet, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Die Mitglieder des Gemeinderates werden sich mit Sicherheit sehr gründlich mit dieser Thematik ob pro oder contra auseinandersetzen.

Weiterer Ausbau des schnellen Internets hat eine hohe Priorität Wurden in den Jahren 2012 und 2013 die Ortsteile Haunwang, Berghofen, Weixerau, Kronwinkl und Viecht mit einem Internet bis zu 50 Mbit und einem Kostenaufwand von EUR 320.333,24 ausgebaut, sollen im Jahre 2015/2016 die restlichen Teile der Gemeinde mit einem schnellen Internet mit mehr als 30 Mbit ausgebaut werden. Der Gemeinderat hat ein entsprechendes Ing.Büro mit der Planung und Erstellung der notwendigen Unterlagen beauftragt. Das Ergebnis einer durchgeführten Markterkundung wurde auf der gemeindlichen Homepage www.echingndb.de am 27.10.2014 veröffentlicht. Derzeit ist auf der gemeindlichen Homepage eine Karte veröffentlicht, aus der zu ersehen ist, welche Gebiete mit welcher Leistung in der Zukunft versorgt werden sollen. Gleichzeitig fordert die Gemeinde die einzelnen Anbieter von Breitbandausbau, ob Telekom, M-Net, Kabel-Deutschland und viele andere auf, ein Angebot für den flächigen Ausbau des schnellen Internets in der Gemeinde Eching abzugeben. Nach Eingang der einzelnen Angebote Ende Januar/Februar 2015 wird das Ing.-Büro in Zusammenarbeit mit der Gemeinde die einzelnen Angebote prüfen, um sich dann für das wirtschaftlichste Angebot zu entscheiden. Wie hoch die einzelnen Kostenangebote sind, kann nur vermutet werden. Klar ist nur eines, dass die Gemeinde Eching keine 80 % an Zuschuss erhält, sondern nur ca. 60 % der Ausbaukosten. Die Mitglieder des Gemeinderates wollen einen möglichst schnellen Ausbau des schnellen Internets, damit alle Bürger/innen einen Zugriff auf dieses Medium haben und alle möglichst gleich behandelt werden, egal in welchem Ortsteil sie wohnen.

Die gelb markierten Bereiche sind mit 30 – 50 Mbit ausgebaut. Für die grünen Flächen mit der roten Umrandung ist der Ausbau in den Jahren 2015 und 2016 mit mehr als 30 Mbit vorgesehen.

Änderung des Bebauungsplan „GE Hanselmühle“ durch Deckblatt Nr. 03

Am 27.10.2014 hat der Gemeinderat der Gemeinde Eching beschlossen, den Bebauungsplan „GE Hanselmühle“ durch das Deckblatt Nr. 03 zu ändern. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll anstatt eines Gewerbegebietes mit Einschränkung ein Mischgebiet und im Anschluss ein Allgemeines Wohngebiet entstehen, so wie dies auf dem Übersichtsplan ersichtlich ist.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2014 einen Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung der Öffentlichkeit gefasst sowie nach § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden. In der kompletten Planungsphase war es dem Gemeinderat sehr wichtig, die angrenzenden Gewerbetriebe durch diese Änderung nicht einzuschränken. Dies ist durch die im Plan dargestellte Riegelbebauung (passiver Schallschutz) voll gelungen. Hiervon profitiert nicht nur das neue Wohn- u. Mischgebiet sondern auch das im Osten gelegene Wohngebiet (Kornweg/Getreidestraße).

Änderungen im Jahre 2015 bei der Müllabfuhr Ab 01.01.2015 ändern sich die Abholtermine für Restmüll, Biomüll und Papier. Die Abholtermine sind ab Januar in A und B aufgeteilt. Diese Aufteilung wurde nach den Straßen in denen sich das jeweilige Objekt befindet vorgenommen.

Wir bitten Sie im Jahreskalender der Gemeinde oder dem Entsorgungskalender nachzusehen, wann die Abholung für Ihre Straße erfolgt.

Mobile Problemmüllsammlung im Landkreis Landshut Termine für die mobile Problemmüllsammlung im Jahr 2015

Im Jahr 2015 finden die mobilen Problemmüllsammlungen an folgenden Terminen statt:

Datum

Tag

Ort

11.04.2015

Samstag

Geisenhausen

16.05.2015

Samstag

Vilsbiburg

(Volksfestplatz) (Stadthalle, Georgenstraße 1)

Uhrzeit 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00

Rottenburg 23.05.2015

Samstag

25.07.2015

Samstag

Niederaichbach

19.09.2015

Samstag

Ergoldsbach

26.09.2015

Samstag

Velden

(neuer Volksfestplatz im ehemaligen Kasernengelände, Georg-Pöschl-Straße) (Volksfestplatz in der Isarstraße) (Volksfestplatz, Dörnbacher Straße) (Volksfestplatz, Landshuter Straße 15)

09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00

Info für Einöder und 1-Personenhaushalte! Die Müllsäcke und Papiersäcke für Haushalte in den Einöden und für Einzelpersonen, die für das kommende Jahr zugeteilt werden, können ab sofort in der Gemeindeverwaltung Zi.-Nr. 3 (Gemeindekasse) abgeholt werden !

HUNDESTEUER Die Gemeindeverwaltung Eching möchte darauf hinweisen, dass bezüglich der Hundesteuer zum Fälligkeitstermin 15. Januar 2015 keine

Zahlungsaufforderung

verschickt wird. Falls bisher keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir um Überweisung des Betrages auf eines der Konten der Gemeinde Eching. Die Höhe der zu entrichtenden Steuer entnehmen Sie bitte Ihrem Hundesteuerbescheid.

GRUNDSTEUER Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 wird in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2015 erhalten, im Kalenderjahr 2015 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2014 zu entrichten haben.

Die Grundsteuer wird zu je ¼ ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2015 fällig.

Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes

Der nächste Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes findet am 27. Januar 2015 in der Zeit von 16.30 Uhr bis 20.30 Uhr in der Grundschule in Kronwinkl, Hofmark 30, statt.

Informationen des Schulverbandes Kronwinkl Im Schuljahr 2014/2015 werden an den beiden Schulstandorten Kronwinkl und Ast insgesamt 360 Schülerinnen und Schüler beschult, davon 61 Schulanfänger. Von den 61 Schulanfängern kommen 31 aus der Gemeinde Eching, 30 aus der Gemeinde Tiefenbach. Die Gesamtzahl teilt sich in 165 Schülerinnen und 195 Schüler auf. Im Schuljahr 2013/2014 waren an beiden Schulorten insgesamt 378 Schülerinnen und Schüler in 17 Klassen untergebracht, das heißt, dass in diesem Jahr 18 Kinder weniger an den beiden Schulstandorten eingeschult wurden. Am Schulstandort Kronwinkl werden die Klassen 1 – 4 mit insgesamt 267 Schülerinnen und Schüler in 12 Klassen unterrichtet. Am Schulstandort Ast werden insgesamt 93 Schülerinnen und Schüler in den Klassen 5 – 9 unterrichtet. Die 93 Schülerinnen und Schüler teilen sich in 5 Klassen auf.

1a

Fischer Sabine

19

Gde. Tiefenbach -

1b

Dotzler Eva

6

15

-

-

21

1c

Kikovic-Hirsch Karin

6

15

-

-

21

2a

Wintermeier Michaela

23

1

-

-

24

2b

Paintner Hannelore

8

12

-

-

20

2c

Rehm Ludwig

2

21

-

-

23

3a

Köglmeier Adele

27

-

-

-

27

3b

Wejnar Stefanie

11

17

-

-

28

3c

Strasser Bianca

-

20

-

-

20

4a

Wilhelm Verena

22

1

-

-

23

4b

Kunz Kerstin

8

10

-

-

18

4c

Kulig Andrea

-

23

-

-

23

5

Freidhofer Horst

11

6

4

-

21

6

Achmann Kerstin

7

5

7

-

19

7

Hellrich Ruth

8

6

6

-

20

8

Wallner Sibylle

4

7

4

1

16

9

Zierer Michael

11

2

4

-

17

2014/15 Gesamtzahlen

176

159

24

1

360

2013/14 Gesamtzahlen

165

181

27

5

378

Klasse

Lehrkraft

Gde. Eching

Gde. GastKum- schüler hausen -

Schüler Gesamt 19

Besuch der Klasse 4a im Rathaus Im November befassten sich die vierten Klassen der Grundschule Kronwinkl im Rahmen des Heimat- und Sachunterrichts mit dem Thema Gemeinde. Um die theoretischen Inhalte anschaulicher zu gestalten, besuchte die Klasse 4a mit ihrer Lehrerin Verena Wilhelm das Rathaus der Gemeinde Eching. Dort wurden die Schüler bereits von Bürgermeister Andreas Held erwartet. Nach der Begrüßung durften die Schüler im Sitzungssaal ihre Fragen an den Bürgermeister stellen, welche er mit Geduld beantwortete. Zugleich prüfte Bürgermeister Held auch das Wissen der Schüler, indem er ihnen Fragen rund um das Thema Gemeinde stellte. Gekonnt nutzten die Kinder dazu das gelernte Wissen aus dem Unterricht. Anschließend stand eine Erkundungstour durch das Rathaus auf dem Plan, welche den Schülern sichtlich Spaß machte. Im Einwohnermeldeamt hatten sie die Möglichkeit, ihre digitalen Pässe zu begutachten, während sie im Bauamt ihre Wohnhäuser auf Luftaufnahmen suchen durften. Zum Schluss bedankten sich die Schüler der Klasse 4a mit einem kleinen Geschenk und einer Karte für den Besuch im Rathaus. Aber auch Bürgermeister Andreas Held hatte eine Überraschung für jedes Kind parat: eine Pausenbox mit dem Wappen der Gemeinde Eching, gefüllt mit Leckereien.

Eine Integrativ-Gruppe wurde im Kindergarten St. Hedwig eingerichtet Während der Sommerferien wurden im Kindergarten „St. Hedwig“ in Kronwinkl, Hofmark 9 (alte Schule) umfangreiche Umbauarbeiten vorgenommen. Unter anderem wurde auch eine Integrativ-Gruppe, ein Speiseraum, ein Bewegungs- und Schlafraum eingerichtet. Diese Umbauarbeiten waren nur möglich, weil die Kinderkrippe, die das Erdgeschoß und die kleine Wohnung im Untergeschoß belegt hatte, Mitte Juni in den Neubau umgezogen ist. Im Erdgeschoß wurde die komplette Toilettenanlage neu installiert und gefliest, sowie ein Bereich behindertengerecht umgebaut, damit körperlich behinderte Kinder gut versorgt werden können. Der Zugang zum Erdgeschoß wurde ebenfalls behindertengerecht bzw. barrierefrei umgestaltet, so dass die Kinder selbstständig die Einrichtung mit dem Rollstuhl erreichen können. Nachdem immer mehr Kinder den Kindergarten länger als 6 Stunden besuchen, wurde ein Speiseraum eingerichtet, damit in angenehmer Atmosphäre das Mittagessen eingenommen werden kann. Zugleich wurde ein Raum zu einem Mehrzweckraum umgestaltet, der einerseits als Schlafraum aber auch als Bewegungsraum verwendet werden kann. Mit 150 Kindern im Alter zwischen 3 – 6 Jahren in insgesamt 7 einzelnen Gruppen sind die beiden Gebäude, ehemaliges Klostergebäude und das ehemalige Schulgebäude mit kleiner Hausmeisterwohnung proppenvoll. Im vergangenen Kindergartenjahr 2013/2014 wurden insgesamt ca. 115 Kinder betreut. Mit dem großen Zuwachs an Kindern musste dementsprechend auch das Betreuungspersonal (Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen) aufgestockt werden. In enger Zusammenarbeit mit der Kindergartenleitung Frau Monika Rümenapf konnte entsprechendes Personal gefunden und eingestellt werden, was für die Einrichtung enorm wichtig ist.

Weihnachten im Schuhkarton Bei unserer alljährlichen Aktion “Weihnachten im Schuhkarton” konnten die Kindergartenkinder

120

weihnachtlich gepackte

Schuhkartons in das Auto von Frau Heckner verladen. Es ist eine Freude zu sehen, wie gern und stolz die Kinder ihre mitgebrachten Sachen in die Kartons packen. 14 Jahre tragen wir schon dazu bei, den Kindern eine Weihnachtsfreude zu machen, denen es nicht so gut geht. An Portokosten konnten wir dem Hilfswerk 242 € übergeben. Ein herzlichen Dank geht an alle Eltern und Kinder für Ihre Unterstützung!

Martinsfeier im Kindergarten St. Hedwig Viele Kinder trafen sich am Martinstag mit ihren selbst gebastelten Laternen am Pausenhof der Grundschule. Nach einer kurzen Begrüßung der Kindergartenleitung Frau Monika Rümenapf, gestaltete Frau Rebecca Holzer auf sehr kindgerechte Art und Weise den liturgischen Ablauf der Martinsfeier. Zum Abschluss wurde das Spiel des Hl. Martin mit Pferd und Bettler nachgespielt und gemeinsam zogen alle Gäste hinter dem St. Martinspferd über den Sportplatz und sangen die gelernten St. Martinslieder. Im Pausenhof der Grundschule erwartete die Kinder dann noch eine Überraschung. Das Kindergartenteam hatte ein „St. Martinskino“ vorbereitet und zeigte in stimmungsvoller Atmosphäre eine Diashow von der Geschichte „Als die Sonne in das Land Malon kam“. Jedes Kind bekam vom Elternbeirat und Kindergarten-Team ein Martinsbrot geschenkt, welches dann mit der Familie geteilt wurde. Ein ganz besonderer Dank geht an Frau Sonja Zach, die jedes Jahr mit Ihrem Pferd für uns den St. Martin spielt. In Gruppengesprächen nach der St. Martinsfeier waren sich alle Kinder einig: Das schönste am Martinsfest war der ECHTE St. Martin mit seinem Pferd!

Lehrgang für „Qualifizierte Leitung“ erfolgreich abgeschlossen Den erfolgreichen Abschluss ihrer eineinhalbjährigen Fortbildung konnten Elke Höfler, Leiterin der Kinderkrippe „Zwergenschloss“ und Stephanie Pieper, stellvertretende Leitung des Kindergartens „St. Hedwig“ begehen und im Rahmen einer Feierstunde im Landratsamt Landshut die Zertifikatsurkunde als „Qualifizierte Leitung im Sozialmanagement“ entgegennehmen. Bürgermeister Andreas Held beglückwünschte die beiden Erzieherinnen zu diesem großartigen Erfolg und ist stolz, Mitarbeiterinnen in den Kindertageseinrichtungen zu haben, die Verantwortung für das Personal und die Kinder übernehmen und sich für die Kindertagesstätten engagieren.

Kindergartenanmeldung Die Kindergartenanmeldung für das Kindergartenjahr 2015/2016 wird auch im Jahre 2015 wieder mit einem Tag der offenen Tür für alle interessierten Eltern beginnen. Die Eltern haben an diesem Vormittag die Möglichkeit, alle sieben Gruppen zu besichtigen und das Kindergartenteam kennen zu lernen. Auch der Elternbeirat wird vertreten sein, um Fragen der Eltern zu beantworten und für das leibliche Wohl der Gäste zu sorgen. Termin hierfür ist

Samstag, der 07. Februar 2015 von 10:00 Uhr – 14:00 Uhr.

Am Mittwoch, den 11. Februar findet dann für alle Eltern unserer neuen Kindergartenkinder ein Infoabend statt, an dem der Anmeldebogen ausgefüllt werden kann. (Beginn 20:00 Uhr im neuen Bewegungsraum in der Alten Schule – Hofmark 9) Bitte an diesem Abend das gelbe Vorsorgeheft, sowie den Impfausweis gleich mitnehmen.

St. Martin in der Kinderkrippe Zwergenschloss „Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne" war am 14. November in Eching zu hören. Der alljährliche Martinsumzug der Kinderkrippe Zwergenschloss und der gemeindlichen Spielgruppe fand diesmal bei der restaurierten Pfarrkirche statt. Sicher

geleitet

von

der

Freiwilligen

Feuerwehr

Eching/Kronwinkl erhellten die Kinder die dunklen Straßen mit ihren Laternen, die die Eltern zuvor liebevoll gestaltet hatten. In stimmungsvollem Ambiente zogen sie an der Kirche vorbei und folgten dabei Sankt Martin (dargestellt von Nadja Huber) auf seinem Pferd. Im Anschluss wurde mit einem Spiel an den heiligen Martin erinnert, der mit einem frierenden Bettler (Severin Ostermaier) seinen Mantel teilte. Nach einer kurzen feierlichen Andacht mit der Gemeindereferentin Frau Rebecca Holzer wurden die von der Pfarrei gestifteten Martinsbrote geteilt. Der Abend klang mit Kinderpunsch und Glühwein im Pfarrstadel aus und die Kinder zogen mit leuchtenden Laternen und strahlenden Gesichtern wieder nach Hause.

STELLENANZEIGEN

Die Gemeinde Eching sucht zum 01.03.2015 eine(n)

Mitarbeiter/in für den gemeindlichen Bauhof in Vollzeit (39 Stunden/Woche)

Selbständigkeit, Eigeninitiative, Teamfähigkeit, handwerkliches Geschick und eine abgeschlossene Berufsausbildung werden vorausgesetzt; Führerschein, Klasse CE erforderlich. Bezahlung ergeht nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes (TVÖD). Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) richten Sie bis spätestens 31.01.2015 an die Gemeinde Eching, Viecht, Hauptstr. 12, 84174 Eching Bei Rückfragen: Tel. 08709 / 9247-23 (Herr Koslow)

Der Schulverband Kronwinkl sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Busaufsicht am Schulstandort Ast Die wöchentliche Arbeitszeit (ca. 3 Stunden) ist vor Schulbeginn an den Schultagen im Rahmen eines Minijobs abzuleisten. Geboten wird eine tarifgerechte Bezahlung nach TVÖD mit den üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) richten Sie bis spätestens 31.01.2015 an den Schulverband Kronwinkl, Viecht, Hauptstr. 12, 84174 Eching Bei Rückfragen: Tel. 08709 / 9247-23 (Herr Koslow)

EINWOHNERENTWICKLUNG DER GEMEINDEN IM LANDKREIS LANDSHUT

Gemeinden

Adlkofen Aham Altdorf Altfraunhofen Baierbach Bayerbach Bodenkirchen Bruckberg Buch a. E. Eching Ergolding Ergoldsbach Essenbach Furth Geisenhausen Gerzen Hohenthann Kröning Kumhausen Neufahrn Neufraunhofen Niederaichbach Obersüßbach Pfeffenhausen Postau Rottenburg Schalkham Tiefenbach Velden Vilsbiburg Vilsheim Weihmichl Weng Wörth Wurmsham Gesamt:

zum 31.12.2009

3.864 1.892 11.201 2.002 787 1.741 5.371 4.984 3.486 3.732 11.720 7.448 11.196 3.317 6.395 1.710 3.852 1.924 4.932 3.822 1.069 3.626 1.751 4.751 1.613 7.610 959 3.622 6.510 11.517 2.392 2.456 1.382 2.412 1.324 148.370

zum 31.12.2010

3.850 1.906 11.164 2.027 789 1.739 5.351 5.021 3.499 3.752 11.787 7.484 11.207 3.354 6.435 1.695 3.843 1.912 5.161 3.787 1.073 3.655 1.727 4.732 1.621 7.617 963 3.638 6.572 11.426 2.386 2.481 1.396 2.409 1.324 148.783

zum 31.12.2011

3.847 1.899 11.214 2.102 782 1.754 5.300 5.030 3.487 3.773 11.905 7.504 11.313 3.379 6.471 1.675 3.853 1.917 5.195 3.786 1.081 3.697 1.733 4.784 1.643 7.587 962 3.668 6.589 11.445 2.386 2.486 1.400 2.452 1.315 149.414

zum 31.12.2012

3.774 1.895 11.084 2.141 773 1.755 5.211 5.120 3.549 3.735 11.681 7.459 11.335 3.469 6.550 1.725 3.835 1.961 5.200 3.886 1.066 3.650 1.715 4.704 1.592 7.633 871 3.682 6.534 11.184 2.358 2.470 1.388 2.565 1.312 148.862

zum 31.12.2013

3.880 1.884 11.036 2.163 776 1.781 5.209 5.203 3.562 3.756 11.774 7.530 11.478 3.459 6.757 1.747 3.936 1.936 5.245 3.906 1.072 3.788 1.710 4.773 1.617 7.681 868 3.713 6.535 11.309 2.370 2.465 1.434 2.638 1.325 150.316

EINWOHNERENTWICKLUNG IN DEN EINZELNEN ORTSTEILEN IN DER GEMEINDE ECHING Ortsteil

Viecht Weixerau Berghofen Haunwang Kronwinkl Hofham Haselfurth Thal Eching Schapolterau Heinzelwinkl Steinzell Schirmreuth Mühlstetten Neuhof Windten Blaimberg Grub Schwaiblreuth Hüttenfurth Schwaiba Haag Zacherlmühle Gesamt:

zum 30.11.2010

1.198 1.010 419 376 264 143 106 62 54 37 15 11 5 7 6 5 4 5 3 5 2 1 1 3.739

zum 30.11.2011

1.207 1.009 422 380 259 137 110 60 54 40 13 11 8 7 6 5 4 5 2 6 2 1 1 3.749

zum 30.11.2012

1.224 998 432 390 255 140 108 54 54 37 13 12 8 7 6 5 4 6 2 6 2 1 1 3.765

zum 30.11.2013

zum 30.11.2014

1.251 1.018 427 399 250 129 101 49 56 37 18 13 8 7 6 5 4 6 2 5 2 1 1 3.795

1.291 1.035 422 417 249 123 108 53 59 36 15 12 9 7 6 5 4 6 2 5 2 2 1 3.869

MITTAGESSEN FÜR DIE KINDER DER KINDERTAGESEINRICHTUNGEN KOMMT AUS EIGENER KÜCHE Im Rahmen des Neubaus der Kinderkrippe und des Kinderhortes hat die Gemeinde Eching auch eine neue, professionelle Kücheneinrichtung eingerichtet, welche am 1. Dezember den Betrieb offiziell aufgenommen hat. Als Chefin der Küche fungiert Frau Martina Lamprecht, die eine ausgebildete Köchin ist und für die Zubereitung von gesunder Ernährung bei Kindern eine Zusatzausbildung absolviert hat. Stefanie Kastl ist als Küchenhilfe angestellt und unterstützt die Küchenchefin in allen Belangen in der Zubereitung eines gesunden Mittagessens für die Kinder in der Kinderkrippe, im Kindergarten und im Kinderhort.

Neue Gebühren und Beiträge ab 01.01.2015 beim Wasserzweckverband Isar-Vils Der

Zweckverband

Wasserversorgung

Isar-Vils

versorgt die Bevölkerung zuverlässig mit Wasser in einwandfreier Trinkwasserqualität. Als ein nicht gewinnorientiertes Unternehmen, das 6 Jahre lang die Gebühren nahezu konstant gehalten hat, können Preiserhöhungen leider nicht mehr vermieden

werden.

Gestiegene

Kosten

wie

z.B.

Strompreise,

Lohnerhöhungen

und

Materialkosten im Rohrleitungsbau können nicht mehr aufgefangen werden. Weiterhin werden erhebliche Investitionen getätigt und Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt. Der Zweckverband Isar-Vils erhöht deshalb zum 01.01.2015 die Verbrauchsgebühr, sowie die Grundstücks- und Geschossflächenbeiträge. Diese Erhöhungen sind notwendig, um die Wasserversorgung in Trinkwasserqualität weiterhin gewährleisten zu können. Informationen zu der neuen Preisgestaltung

Zählergrundgebühr

Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter (1.000 ltr.)

unverändert

entnommenes Wasser: Bisher: EUR 1,05 netto Zukünftig: EUR 1,18 netto Der Herstellungsbeitrag beträgt - pro m² Grundstücksfläche:

Bisher: EUR 1,92 netto Zukünftig: EUR 1,95 netto

- pro m² Geschossfläche:

Bisher: EUR 6,27 netto Zukünftig: EUR 6,52 netto

Was ändert sich durch die Preisanpassung Bei einem 2-Personen Haushalt mit einem durchschnittlichem Jahresverbrauch von ca. 84 m³ erhöhen sich die Kosten inkl. MwSt. um etwa EUR 0,97 pro Monat. Die aktuellen Satzungen (inkl. der neuen Gebühren) sind nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Regierung von Niederbayern auf der Homepage www.isar-vils.de unter Downloads abrufbar.

Informationen für Bauherren und Renovierer zum Einbruchschutz ! Wie Sie nahezu täglich der Presse entnehmen können, hält bayernweit der Trend steigender Einbruchszahlen nach wie vor an. Leider ist die Thematik "Wohnungseinbruchsdiebstahl" auch in Niederbayern hochaktuell ! Bereits seit mehreren Jahren führt die Polizei zur jährlichen Zeitumstellung Ende Oktober deutschlandweit Informationstage zum Thema Einbruchschutz unter dem Motto "K-Einbruch" unter der Schirmherrschaft des Bundesinnenministers durch. Bei der Polizei in Bayern gibt es 33 Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen, die Bauherren, Architekten, Behörden, u.a. in Sachen Einbruchschutz kostenlos und neutral beraten. Die Mitarbeiter/innen der Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen müssen bei ihrer Tätigkeit leider immer wieder feststellen, dass gerade bei Neu- oder Umbauten das Thema Einbruchschutz vernachlässigt wird und keine einbruchhemmenden Elemente zum Einsatz kommen, obwohl dies bei rechtzeitiger Planung relativ einfach zu bewerkstelligen wäre. Im Nachhinein klagen die Hausbesitzer darüber, dass sie bei dem ganzen Planungsstress nicht an den Einbruchschutz gedacht hätten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle der Kriminalpolizei Landshut unter der Tel-Nr.: 0871/9252-2830, E-Mail: [email protected], gerne zur Verfügung.

Internationale Showtanzgruppen zu Gast in Kronwinkl Am Samstag, den 17.01.2015 werden internationale Showtanzgruppen in der Doppelturnhalle in Kronwinkl im Wettbewerb zueinander, auftreten. Ein Augenschmaus für alle Besucher. Am darauffolgenden Sonntag, den 18.01.2015 findet ein nationales DVG-Ranglistenturnier statt, bei dem Gruppen oder Einzelpersonen um Punkte und Platzierungen kämpfen. Die Veranstaltung wird vom Organisationsteam „Dream Dance“ aus Landshut in Zusammenarbeit mit dem Dachverband organisiert und durchgeführt.

Lebensretter Rauchmelder - bei Neubauten jetzt Pflicht ! Aufgrund einer Änderung der Bayerischen Bauordnung sind alle ab dem 1. Januar 2013 entstehenden Neubauten mit Rauchmeldern auszustatten. Bei Bestandsbauten muss bis spätestens 31.12.2017 die Nachrüstung erfolgt sein. Der neu angefügte Art. 46 Abs. 4 BayBO lautet wie folgt: „(4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“ Wir empfehlen nicht nur den nun gesetzlich verpflichteten Bauherren, sondern auch allen Besitzern etwas älterer Wohnhäuser, die paar Euro für die Sicherheit zu investieren und mit der Nachrüstung von Rauchmeldern nicht bis 2017 zu warten.

Anzeige eines Gewerbes Die Anzeige nach den §§ 14 und 55 c Gewerbeordnung (GewO) über den Beginn, die Veränderung, oder die Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit sind bei der zuständigen Gemeinde (Firmensitz) auf den dafür vorgesehenen Vordrucken zu erstatten. Nach § 146 Abs. 2 Nr. 1 GewO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig, entgegen § 14 Abs. 1 bis 3 GewO eine Anzeige nicht, nicht richtig, oder nicht rechtzeitig erstattet. Soweit die Meldungen mehr als sechs Monate rückwirkend erfolgen, ist mit einem erheblichen Bußgeld zu rechnen. Das Bußgeld wird vom Landratsamt Landshut festgesetzt. Im Voraus werden die Meldungen etwa zwei Wochen vor Beginn bzw. Beendigung, oder Änderung der gewerblichen Tätigkeit angenommen. Nähere Auskünfte über Gewerbean-, -abmeldungen und –ummeldungen erhalten Sie in der Gemeinde Eching, Einwohner-/Gewerbeamt, Tel. 9247-0.

Bitte Briefkästen beschriften ! Sicherlich wünscht sich jeder schnellstmöglich und zuverlässig seine Post zu erhalten; dies ist jedoch nicht immer möglich. Oftmals liegt es daran, dass die Briefkästen gar nicht, nicht vollständig oder unleserlich beschriftet sind und somit die Post trotz richtiger Anschrift nicht zugestellt werden kann. Es werden daher alle Wohnungsinhaber bzw. die Inhaber von Briefkästen gebeten, diese mit Ihrem Namen gut leserlich zu versehen. Wenn eine Wohnung von mehreren Personen mit unterschiedlichen Familiennamen genutzt wird, sollten alle Namen auf dem Briefkasten stehen. In Zusammenhang verweisen wir darauf, dass gut sichtbar angebrachte Hausnummern neben den Postzustellern im Bedarfsfalle auch den Rettungsdiensten die Arbeit erleichtern.

Meldung defekter Straßenbeleuchtung Falls Sie eine defekte Straßenbeleuchtung bemerken, notieren Sie sich bitte die Brennstellen-Nummer und die zugehörige Straße und melden diese im Rathaus unter der Tel. Nr. 08709-9247-0 oder per E-Mail: [email protected] unter Angabe Ihres Namens und einer Rufnummer für eventuelle Rückfragen. Wir leiten die Ausfälle dann umgehend an die Bayernwerk AG (ehemals E.ON Bayern AG) weiter. Die Meldung kann jedoch nur unter Angabe der Brennstellen-Nummer erfolgen (diese befindet sich direkt auf der Straßenlampe). Der Ausfall der Beleuchtung ganzer Straßenzüge kann auch direkt an die Bayernwerk AG übermittelt werden. Auch wenn der Schaden kurz nach der Erstmeldung nicht gleich behoben wurde, ist eine erneute Schadensmeldung nicht erforderlich, die Behebung von Seiten der Bayernwerk AG wird in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen erfolgen.

Verkaufsoffener Sonntag am 04. Januar 2015 im Gewerbegebiet Weixerau Anlässlich des „Wintermarktes“ am

Sonntag, den 04. Januar 2015 auf dem Gelände des Möbelcenters Biller, hat der Gemeinderat der Gemeinde Eching eine Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages erlassen. Somit dürfen Verkaufsstellen im Gewerbegebiet Weixerau an diesem Sonntag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

Jugend singt musiziert ....

und

findet wieder statt am

Sonntag, den 15.03.2015 in der Aula der Grund- und Mittelschule Kronwinkl Kindern und Jugendlichen, die ein Instrument spielen oder gerne singen, wird die Möglichkeit gegeben, ihr musikalisches Können zu zeigen! Hierzu sind alle Sängerinnen und Sänger, Einzelmusiker sowie Musikgruppen (aller Art) zur Teilnahme herzlich willkommen. Anmeldung bitte in der Gemeinde Eching, bei Frau Maier Tel. 92 47-18, mit Nennung von höchstens zwei Musikstücken.

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