Der Begriff Stiftung, seine Erscheinungsformen und steuerliche Bedeutung
Vortragsreihe – „Gehen wir stiften für Lampertheimer“ Hellmut Kill -Lampertheim, 11. April 2013
Agenda 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.
Was bewegt uns, zu stiften? Die wesentlichen Erscheinungsformen Weitere Stiftungstypologien Wie wird der Stifter und die Stiftung steuerlich behandelt? Strukturen einer Familienstiftung Steuerliche Gestaltungen im Zusammenhang mit Stiftungen Testamentarische Verfügungen Fazit 2
11.04.2013
Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
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Agenda 1
Warum stiften Stifter ? 1. 2. 3. 4. 5. 6.
Nachlass ordnen Keine (geeigneten) Erben Plötzlicher Vermögenszuwachs Schicksalsschlag Ende der Berufstätigkeit Unternehmensnachfolge
3
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Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lamoertheim
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Agenda 1
Wer sind die deutschen Stifter ? Freiberufler 13%
Andere 4%
Unternehmer 43%
Beamte 16%
Angestellte 24%
4
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Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
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Agenda 1
Woher stammt das Stiftungsvermögen ? Kapitalerträge 14% angestellte Berufstätigkeit 23%
unternehmeri sche Tätigkeit 43%
Erbschaft 20%
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Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
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Agenda 1
Wie viel stiften Stifter ? Name Robert Bosch Stiftung GmbH Dietmar-Hopp-Stiftung gGmbH Else-Kröner-Fresenius-Stiftung Landesstiftung Baden-Württemberg gGmbH VolkswagenStiftung Deutsche Bundesstiftung Umwelt Klaus Tschira Stiftung gGmbH Software AG Stiftung Gemeinnützige Hertie - Stiftung ZEIT-Stiftung Ebeling und Gerd Bucerius Alfred Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung Bertelsmann Stiftung Bürgerstiftung Lampertheim (2012)
Vermögen in Euro Gesamtausgaben 5.194.207.000 78.703.000 3.989.000.000 42.000.000 2.400.000.000 0 2.351.089.000 85.939.000 2.342.051.000 115.562.000 1.792.395.000 74.032.000 1.293.941.000 19.256.000 947.000.000 34.150.000 846.761.000 30.700.000 802.600.000 29.900.000 777.560.000 40.500.000 618.998.000 61.797.000 150.500 7.000
Prozent vom Vermögen 1,52% 1,05% 0,00% 3,66% 4,93% 4,13% 1,49% 3,61% 3,63% 3,73% 5,21% 9,98% 4,65%
6 Quelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen Jahresreport (2009)
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Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
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Agenda 1
Wie viel stiften Stifter ? Ausgaben in % vom Vermögen Prozent vom Vermögen
9,98%
Bertelsmann Stiftung 5,21%
Alfred Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
4,93%
VolkswagenStiftung
4,65%
Bürgerstiftung Lampertheim (2012)
4,13%
Deutsche Bundesstiftung Umwelt ZEIT-Stiftung Ebeling und Gerd Bucerius
3,73%
Landesstiftung Baden-Württemberg gGmbH
3,66%
Gemeinnützige Hertie - Stiftung
3,63%
Software AG Stiftung
3,61%
Robert Bosch Stiftung GmbH
1,52%
Klaus Tschira Stiftung gGmbH
1,49%
Dietmar-Hopp-Stiftung gGmbH
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1,05%
Dipl.-Kfm. Hellmut Kill
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Agenda 2
Die wesentlichen Erscheinungsformen Stiftungsarten Öffentlich-rechtliche Stiftungen i.w.S.
Privatrechtliche Stiftungen
Rechtlich unselbständige Stiftungen
Rechtlich selbständige Stiftung
Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Kommunale Stiftungen
Kirchliche Stiftungen
Treuhandstiftung
Unternehmensstiftung
Stiftungs Familienstiftung
GmbH, e.V., AG etc.
Bürgerstiftung
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8 Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
8
Agenda 3
Weitere Stiftungstypologien 1. 2. 3. 4. 5.
Unternehmensstiftung Unternehmensverbundene Stiftung Familienstiftung Verbrauchsstiftung Treuhandstiftung - Dachstiftung
9
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Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
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Agenda 3
Die Treuhandstiftung Treuhandvertrag Stiftungsverwaltung
Vermögensübertragung
Stifter
Stiftungsvermögen (Sondervermögen)
Treuhänder Zweckerfüllung
Vertragsinhalt:
• Erklärung einer treuhänderischen Stiftung • Vermögensübertragung • Satzung ggf. mit gemeinnützigem Zweck • Dauer der Bindung des Kapitals • Rechte und Pflichten des Treuhänders
Treuhänder können u.a. sein: • Kirchen • Universitäten • Deutsche Stiftungstreuhand • Jede Person, somit auch die • Bürgerstiftung Lampertheim 10
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Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
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Agenda 3
Die Treuhandstiftung 1. 2. 3.
Rechtsnatur ist ein (un)entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag Je nach Höhe des Stiftungsvermögens Kosten von 0,3 - 0,6% Sondervermögen innerhalb eines Rechtsträgers •
4. 5. 6.
Daher keinem zugerechnet, weder Stifter noch Treuhänder
Insolvenzgesichertes Vermögen – der Stifter hat ein Aussonderungsrecht Kapitalsicherungsmaßnahme durch geschlossenen Kontenkreislauf und gemeinsame Vertretungsregelung Der Name der Stiftung ist unabhängig vom Treuhänder und kann vom Stifter individuell bestimmt werden 11
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Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
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Agenda 3
Die Treuhandstiftung Merkmale einer Treuhandstiftung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11.
Keine gesetzliche Regelung Keine Formvorschriften Keine Mindestausstattung Nicht genehmigungspflichtig Laufend Kontrolle durch Finanzamt, aber keine Stiftungsaufsicht Stiftungsvorstand möglich Nutzung der Verwaltungsorganisation des Treuhänders Stiftung auf Zeit und/oder Verbrauchsstiftung möglich Satzungsänderung jederzeit möglich Kurzfristig zu errichten Umwandlung in rechtsfähige Stiftung möglich 12
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Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
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Agenda 3
Die Treuhandstiftung Selbständige Stiftung versus Treuhandstiftung Selbständige ja, wenn: 1. 2. 3.
4.
5.
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Treuhandstiftung ja, wenn:
Größeres Stiftungsvermögen ab 500.000,-Größere Aktivitäten sollen verwirklicht werden Einhaltung des Stifterwillens durch die staatliche Aufsicht ist erwünscht Grundbesitz, Immobilien oder Unternehmensanteile sollen auf die Stiftung übergehen Stiftung soll operativ tätig werden
1. 2. 3. 4. 5.
Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
Gründung soll einfach und schnell erfolgen Delegation der Arbeit und Verwaltung Staatliche Aufsicht nicht erwünscht Stiftung ist auf Verbrauch/Zeit angelegt Kleineres Stiftungsvermögen
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Agenda 4
Wie wird der Stifter steuerlich behandelt ? 1.
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Einkommensteuer •
Allgemeiner Spendenabzug – 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte – 0,4% der Umsätze und Löhne/Gehälter – Vortrag unbegrenzt möglich, aber keine beliebige Verteilung
•
Spende in den Vermögensstock einer Neustiftung oder Zustiftung – Maximal 1.000.000,-- über einen 10-Jahreszeitraum – Vortrag bis zu 9 Jahre in beliebiger Höhe – Danach nicht verbrauchter Vortrag wie beim allgemeinen Abzug
•
Besonderheiten bei Spenden – Aus dem Betriebsvermögen » Zu Verkehrswerten oder zum Buchwert ggf. zzgl. Umsatzsteuer » Spenden sind bei der Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer abziehbar – Aus dem Privatvermögen » Bei Immobilien innerhalb von 10 Jahren – Wert sind die fortgeführten Anschaffungs-und Herstellungskosten » Bei Immobilien außerhalb von 10 Jahren – Wert ist der Verkehrswert » Wertnachweis z.B. durch Gutachten 14 Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
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Agenda 3
Wie wird der Stifter steuerlich behandelt ? 2. Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer •
Der Stifter wird grundsätzlich nicht steuerpflichtig
•
Ausnahme, wenn er sich vertraglich verpflichtet hat, die Steuer zu übernehmen
•
Erlöschen einer vorher entstandenen Erbschaft- oder Schenkungsteuer –
–
Wenn das erworbene Vermögen innerhalb von 24 Monaten weitergeschenkt wird » Macht Sinn, wenn Steuereffekt des Spendenabzugs niedriger ist, als der Wert durch Erbschaftsteuerbefreiung Strittig bei Surrogaten 15
11.04.2013
Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
15
Agenda 4
Wie wird die Stiftung steuerlich behandelt ? 1.
Befreiung von der Körperschaft – und Gewerbesteuer
2.
Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer
16
11.04.2013
Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
16
Agenda 5
Strukturen einer Familienstiftung 1.
Das Wesen einer Familienstiftung • Dient im wesentlichen den Interessen einer Familie • Kann Erträge und teilweise Vermögen an sich ziehen
2.
Nicht gemeinnützige Familienstiftung • Erbschaft/Schenkungsteuer bei der Errichtung • Laufende Besteuerung der Stiftung durch Körperschaft- und Gewerbesteuer (ca. 30%) • Kapitalertragsteuer bei Auskehrung an die begünstigen Familienmitglieder • Begünstige müssen diese Erträge nach § 20 EStG versteuern • Erbersatzsteuer alle 30Jahre 17
11.04.2013
Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
17
Agenda 5
Strukturen einer Familienstiftung 3. Gemeinnützige Familienstiftung a.
Keine Erbschaftsteuer
b.
Laufende Besteuerung der Stiftung (1) (2) (3) (4)
c.
Befreiung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1/3 der Erträge der Stiftung können für den Stifter verwendet werden 1/3 der Erträge können in eine Rücklage gestellt werden 1/3 der Erträge müssen für gemeinnützige Zwecke verwendet werden
Laufende Besteuerung des Stifters oder der Familie a.
Ausschüttungen gehören zu den Einkünften nach § 22 EStG 21
11.04.2013
Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
21
Agenda 6
Steuerliche Gestaltungen i.Z.m. Stiftungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.
Stiftungsdarlehen Stifter-Rente Stiftung in Abfindungsfällen Versorgungsstiftung in Abfindungsfällen Einbringung einer eigen genutzten Immobilie Stiftung als Hausbank Stiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge
22
11.04.2013
Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
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Agenda 6
Steuerliche Gestaltungen i.Z.m. Stiftungen 1. Stiftungsdarlehen a. b. c. d. e.
Darlehensnehmer ist die Stiftung Der Vertrag wird auf Zeit abgeschlossen mit Rückzahlung am Ende des Vertrages Darlehen wird zinslos und kostenfrei zur Verfügung gestellt Das Vermögen gehört nicht zum Grundstockvermögen der Stiftung Sicherungsabtretung der Anlage oder Bürgschaft
Besonderheiten (1) Keine Spendenbestätigung über entgangene Erträge (2) Keine Zuwendungsbestätigung über die Darlehenssumme (3) Wird das Darlehen später in eine Zustiftung umgewidmet, dann steuerlich abzugsfähig 23 11.04.2013
Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
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Agenda 6
Steuerliche Gestaltungen i.Z.m. Stiftungen 2. Stifter-Rente Beispiel: Mann, 60 Jahre, Steuersatz 47,67%, Anlagewert 200.000,--, Miet-Rendite 5% Ohne Stifter-Rente
Ertrag 10.000,-Steuernachzahlung -4.767,-Nettoertrag 5.233,--
Mit Stifter-Rente Stiftungseinlage
Kapitalwert der Rente Zuwendungsbestätigung Steuerrückzahlung
200.000,--40.869,67 159.103,33 75.845,--
Netto-Ertrag Rentenzahlung 2.983,75 Netto-Ertrag Anlage Steuererst. 2.737,30 Summe Nettoertrag 5.721,05
Netto-Einsatz : 200.000,-- ./. 75.845,-- = 124.155,-- Euro, Folgende Vorteile: 1. Stiftung bildet steuerfreie Rücklage, im Folgejahr steht Stiftungskapital von 203.333,33 zur Verfügung 2. Betrag von 3.333,-- kann für gemeinnützige Zwecke ausgegeben werden 24 3. Geringere Erbschaftsteuer bei Vererbung des Rentenrechts im Vergleich zur Vererbung von Barvermögen 11.04.2013
Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
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Agenda 6
Steuerliche Gestaltungen i.Z.m. Stiftungen 3.
Stiftung in Abfindungsfällen
Beispiel:
Veräußerungsgewinn Geschäftsbetrieb, Ausgleichszahlung Handelsvertreter, Verlust des Arbeitsplatzes Arbeitnehmer, 55 Jahre, verheiratet, keine Kinder, Bruttoeinkünfte 100.000,--, Abfindung 240.000,--
Ohne Stiftung Bruttoeinkünfte 100.000,-Abfindung 240.000,-Zuwendung an Stiftung 0,-Steuer -140.429,-Liquidität 199.581,--
Mit Stiftung 100.000,-240.000,--93.530,--45.150,-201.320,-
Ergebnis: Mit Stiftung erhöht der Steuerpflichtige seine Liquidität endgültig um 1.749,-- Euro. 25 11.04.2013
Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
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Agenda 6
Steuerliche Gestaltungen i.Z.m. Stiftungen 4.
Versorgungs-Stiftung in Abfindungsfällen
Beispiel:
Veräußerungsgewinn Geschäftsbetrieb, Ausgleichszahlung Handelsvertreter, Verlust des Arbeitsplatzes Arbeitnehmer, 55 Jahre, verheiratet, keine Kinder, Bruttoeinkünfte 100.000,--, Abfindung 240.000,--
Bruttoeinkünfte Abfindung Zuwendung an Stiftung mit Rentenauflage Steuer Liquidität
Ohne Stiftung 100.000,-240.000,--
0,--140.429,-199.581,--
Mit Stiftung 100.000,-240.000,--
-108.137,--45.150,-186.713,--
Ergebnis: Eigenkapitaleinsatz 12.859,-- Euro Bei einer nachhaltigen Anlage von 3% kann eine Rente von 1.081,-- Euro p.a. gezahlt werden. Dies bedeutet eine Rendite von 8,41% bezogen auf den Eigenkapitaleinsatz. 26
11.04.2013
Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
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Agenda 6
Steuerliche Gestaltungen i.Z.m. Stiftungen 5.
Einbringung einer eigen genutzten Immobilie in eine Stiftung Beispiel:
Lösung:
Ehemann erhält hohen, steuerbaren Vermögenszufluss. Ehepaar hat keine Kinder, wohnt im selbst genutzten Haus.
Einbringung der Immobilie in eine Stiftung, Vorbehalt des lebenslangen Nießbrauchs.
Zeitwert der Immobilie Wert des Nießbrauchrechtes Vermögenswert der Zuwendung an Stiftung Steuererstattung daraus bis zu
143.010
Barvermögen in die Stiftung Steuererstattung daraus bis zu
40.000 19.068
Liquiditätszufluss insgesamt bis zu 11.04.2013
500.000 -200.000 300.000
Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
27 122.078 27
Agenda 6
Steuerliche Gestaltungen i.Z.m. Stiftungen 6. Stiftung als Hausbank eines Unternehmens Problem:
Lösung: 1.
11.04.2013
Steuerbare Sonderbewegungen (z.B. Auflösung von Rückstellungen, steuerpflichtige Verkäufe
Stiftungseinlage mit Auflage, gestifteten Betrag dem Unternehmen als Darlehen zurückzugeben
2.
Wachsendes Stiftungskapital wg. Rücklagenbildung, Verbreiterung der Finanzierungsbasis
3.
Ggf. Möglichkeit, 1/3 des Ertrages wieder dem Unternehmen zukommen zu lassen
4.
Einbringung des Stiftungsvermögens ist nach 4 Jahren durch Insolvenzverwalter nicht mehr anfechtbar 28 Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
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Agenda 6
Steuerliche Gestaltungen i.Z.m. Stiftungen 7.
Stiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge Probleme, die sich bei der Nachfolge ergeben: 1. Aufteilung des Unternehmensvermögens 2. Liquiditätsabfluss und Kapitalverlust 3. Erbstreitigkeiten 4. Pflichtteilsansprüche und Ansprüche auf Pflichtteilergänzung 5. Gerechte Aufteilung und Nachfolgeregelung 6. Ungeregelte Managementfragen Lösungsansätze : 1. Streitvermeidung 2. Keine Aufsplitterung des Vermögens 3. Abkoppelung der Unternehmensführung vom Eigentum 4. Stabile rechtliche Organisationsstruktur 5. Signalwirkung an Mitarbeiter und Führungskräfte 6. Schiedsrichterfunktion bei Familienkonflikten 7. Errichtung zu Lebzeiten 8. Stiftung als Erbe 29 9. Grundsatz : Unternehmertestament
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Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
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Agenda 6
Steuerliche Gestaltungen i.Z.m. Stiftungen 7. Stiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge Beispiele einer Unternehmensnachfolge in Form einer Stiftung: 1. 2. 3. 4. 5.
Carl Zeiss-Stiftung (1898) Zeppelin-Stiftung (1918) Körberstiftung (1959, Fritz Thyssen-Stiftung (1959) Robert-Bosch-Stiftung (1964)
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Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
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Agenda 6
Steuerliche Gestaltungen i.Z.m. Stiftungen 7.
Stiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge Doppelstiftung 1. Es wird eine gemeinnützige und eine Familienstiftung gegründet 2. Auf die Familienstiftung werden so viele Anteile an der GmbH übertragen, wie für den Unterhalt der Familie nötig 3. Die restlichen Anteile hält die gemeinnützige Stiftung 4. Mehrheitsstimmrecht für die Familienstiftung bei der GmbH mögl. Familienstiftung
Gemeinnützige Stiftung
(nicht gemeinn.)
70%
30% Operative GmbH
11.04.2013
Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
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Agenda 6
Steuerliche Gestaltungen i.Z.m. Stiftungen 7.
Stiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge
ABER : Unternehmer - Stiftung bietet rechtlichen Rahmen, aber
keine Lösung des Führungsproblems
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11.04.2013
Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
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Agenda 7
Testamentarische Verfügungen (Beispiele)
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Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
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Agenda 7
Testamentarische Verfügungen (Beispiele) Vermächtnis eines Vermögensteils
Errichtung einer Treuhandstiftung
„Die Müller-Stiftung in Musterstadt erhält als Vermächtnis: ………. Euro und/oder ….. Wertpapiere und/oder …..% meines Vermögens und/oder das Grundstück in ……. Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift“
„Zu meinem Erben bestimme ich die Bürgerstiftung Musterstadt. Sie ist verpflichtet, mein Vermögen in eine treuhänderische Stiftung einzubringen. Die Stiftung soll den Namen „Susanne und Heinz Müller-Stiftung“ tragen und die Mittel sollen für die Weiterbildung von Jugendlichen in Musterstadt zur Verfügung gestellt werden. Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift“
Nach Beratung mit dem Steuerberater und 34Notar ! 11.04.2013
Dipl.-Kfm. Hellmut Kill Lampertheim
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Agenda 8
Stiften bzw. schenken Sie mit Herz, Verstand und steuerlicher Beratung. Und beachten Sie genau die Reihenfolge, dann wird’s nachhaltig !
Danke für Ihre Aufmerksamkeit www.kus-online.de
[email protected]
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Dipl.-Kfm. Hellmut Kill WP/StB Lampertheim
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