BHU-Schulung Filiale Zofingen 16./25. Juni 2015
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Inhalt I.
Begrüssung / Organisation ASTRA (Tsd)
II.
Allgemeine Informationen IC F3 (Med)
III. Projektstruktur (Das) IV. Vertragswesen (Med) Pause
V. Rechnungswesen (Med) VI. Investitionsplanung / Trend / Leistungsabgrenzung (Med)
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I. Organisation ASTRA
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I. Organisation ASTRA
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II. Allgemeine Informationen IC F3 Zweck • Projektstruktur und Aufbau des Kontenplans kennen, korrekt Kontieren • Korrekte Rechnungsstellung und selbstständiges Ausfüllen der neuen Rechnungsdeckblätter • Kostenvoranschläge und –Mutationen in der korrekten Struktur und Detaillierung erstellen können • Zusammenhänge IP/Trend verstehen und Leistungsabgrenzungen korrekt erstellen
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II. Allgemeine Informationen IC F3 Geltungsbereich der heutigen Schulung • Gültig für die Zusammenarbeit mit der Filiale Zofingen, Weisungen anderen Filialen gelten weiterhin für die Zusammenarbeit mit diesen. Formulare und Dokus IC auf der Website Vorlagen IC
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II. Allgemeine Informationen IC F3 Ablösung TDcost • Das IT-Tool TDcost wird durch SAP ersetzt, voraussichtlich ab 2018. Elektronische Rechnungen • Die elektronische Rechnung wird in den ASTRA-Filialen erst mit der Ablösung TDcost eingeführt. Zugriff der BHU auf TDcost • Der Zugriff auf die Projekte der Filiale Zofingen wird nicht kommen. • Büros, die noch Tokens haben, können dieses an das Bundesamt für Informatik und Telekomunikation BIT zurücksenden. 16./25.06.2015 Med/Das
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II. Allgemeine Informationen IC F3 Organisation IC
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III. Projektstruktur KV / Verträge / Rechnungen Projekt
Kostenstellen TP 1 Teilprojekt/ Inventarobjekte IO 1
TP 2 IO 2
TP 3
IO 3
Kostenträger Finanzierungskonten
IO 4
IO 4
Ausbau Unterhalt
Kostenart Kontenplan
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ÜK
1.3100 3.5100
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III. Projektstruktur PS-Plan KV / Verträge / Rechnungen 80030 EP SA TUSI 66 TP 2 Tunnel / Geotechnik
T 06.08.66.555.00
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III. Projektstruktur KV / Verträge / Rechnungen Kostenstelle = Inventarobjekte (IO) •
Jedes Inventarobjekt hat eine eindeutige Nummer, die sich wie folgt zusammensetzt: Geographische Koordinaten Kanton
Strasse
Abschnitt
Objektklasse / Objekt-Nr. Objekt-Nr. (5stellig)
Bsp: 04.(Uri) 02.(N2) 48.(Abschnitt) 427.01(Objekt-Nr. nach Verzeichnis) • •
Ansprechpartner für die BHU in Sachen IO ist der Projektleiter Zurzeit wird die Nummerierung und Bezeichnung der Inventarobjekte überarbeitet.
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III.
Projektstruktur KV / Verträge / Rechnungen
Kostenträger = Finanzierungskonti •
Es gibt zwei Geldquellen und 6 Finanzierungskonti
•
Übrige Spezialfinanzierung = Geldquelle Ausbau Unterhalt Finanzierungskonti Betrieb
•
Infrastrukturfonds (IF) = Geldquelle Engpassbeseitigung Netzfertigstellung Finanzierungskonti Agglomerationsverkehr
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III. Projektstruktur Aufbau Kontenplan
Kostenarten
Kostenart = Kostenarten Kontenplan ASTRA Hauptkostenarten P/L/R
grün = bebuchbar
Bsp.: 1.2100 = 1.(Projektierung) und 2100 (Bauherrenunterstützung) 16./25.06.2015 Med/Das
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III. Projektstrukur KP Planbeilagen
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III. Projektstruktur KV Formulare Ausbau Unterhalt Engpass F3-Kostenvoranschlag
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IV. Vertragswesen Schwellenwerte für Anwendung
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IV. Vertragswesen Aufgaben BHU/Planer Allgemein: • Die Richtigkeit der Offerte ist schriftlich mittels Unterschrift und Firmenstempel zu bestätigen. Verträge < CHF 230’000, • werden durch IC-Vertrag anhand der Offertunterlagen erstellt.
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IV. Vertragswesen Aufgaben BHU/Planer Verträge > CHF 230’000, • Vertragsentwurf mit dem Vertragsgenerator-ASTRA für Ausschreibung vorbereiten, bei Bedarf an IC-V zur Kontrolle geben. • Der Vertragsentwurf ist im xml- und pdf-Format zu sichern. • Nach Zuschlagsentscheid den Vertragsentwurf (xml) soweit wie möglich ergänzen (Unternehmerangaben, Fristen/Termine, Versicherung, Ansprechpersonen, Verteiler, etc.) und per Mail an IC-Vertrag zur Fertigstellung senden.
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IV. Vertragswesen Sicherheiten während Leistungserbringung Bei Planer-, Dienstleistungs- und Lieferverträgen verlangt das ASTRA grundsätzlich keine Sicherheitsleistungen. Sicherheiten bei Werkverträgen: • Für Werkverträge mit Vorauszahlungen • Immer Erfüllungsgarantie (Bankgarantie, auf erstes Verlangen) in der Höhe der zu leistenden Vorauszahlung für die Dauer bis zur vollständigen Lieferung/Erfüllung.
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IV. Vertragswesen Sicherheiten während Leistungserbringung • Für die Erfüllung des Vertrages: In der Regel Sicherstellung mit Barrückbehalt • Vertragssumme < 50’000: keine Sicherheit • Vertragssumme > 50’000 < 230’000: 10% des Leistungswertes • Vertragssumme > 230’000: 5% des Leistungswertes max. 2 Mio. • Kein Rückbehalt auf Regie- und Teuerungsrechnungen • Der Rückbehalt wird mit Genehmigung der Schlussrechnung ausbezahlt.
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IV. Vertragswesen Sicherheiten bei WV nach der Abnahme • Für die Haftung gegen Mängel, Solidarbürgschaft • Definition Haftungsbetrag gemäss SIA 118, Art. 181.2 ‘Der Haftungsbetrag des Bürgen bemisst sich nach der Totalsumme der vom Bauherr für das gesamte Werk zu leistenden Vergütungen aller Art.’ d.h. inkl. Regie, Teuerung und Mehrwertsteuer. • Haftungsbetrag: • Bei Verträgen < CHF 230’000 wird auf eine Sicherheit verzichtet. • Bei Verträgen > CHF 230’000 beträgt der Haftungsbetrag 5% von der Totalsumme, max. 2 Mio. • Laufzeit, die Solidarbürgschaft ist für eine Dauer von 5 Jahren ab Annahme zu leisten. 16./25.06.2015 Med/Das
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IV. Vertragswesen Sicherheiten Gültig für Erfüllungsgarantie und Solidarbürgschaft • Vorlage; es ist die Vorlage des Bauherrn zu verwenden. • Als Solidarbürge/Erfüllungsgarant werden angenommen: • CH-Banken, die dem Bankengesetz unterworfen sind. • Ausländische Banken mit einem langfristigen Rating von mindestens AA (Rating-Agentur muss von FINMA anerkannt sein). • Versicherungsgesellschaften, die von der FINMA zur Ausstellung von Kautionsversicherungen ermächtigt sind.
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IV. Vertragswesen Versicherungen Versicherungen Bauherr ASTRA • Der Bund ist ‘Selbstversicherer’, somit schliesst das ASTRA in der Regel weder eine Bauwesen- noch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab. Verlangte Versicherungen der Auftragnehmer Planer
Unternehmer
Arbeitsvolumen
Berufshaftpflichtversicherung
Bautenschäden reine Vermögensschäden
Betriebshaftpflicht
bis CHF 10 Mio.
CHF 10 Mio.
CHF 5 Mio.
CHF 10 Mio.
CHF 10 – 50 Mio.
CHF 20 Mio.
CHF 10 Mio.
CHF 20 Mio.
über CHF 50 Mio.
CHF 30 Mio.
CHF 15 Mio.
CHF 40 Mio.
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IV. Vertragswesen Preisänderungsverfahren Dienstleistung Bauherrenunterstützungs- und Planerleistungen • Bei laufenden Verträgen Verfahren gemäss Vertrag. Eine Anpassung an die SIA 126 kann nach Rücksprache mit dem ASTRA erfolgen. • Bei neuen Verträgen gemäss SIA 126. • Die SIA Norm 126 ist eine Vertragsnorm. Gemäss SIAReglement r48 muss sie somit im Vertrag als Vertragsbestandteil bezeichnet werden damit sie Rechtsverbindlichkeit erlangt.
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IV. Vertragswesen Preisänderungsverfahren Dienstleistung • Nebenkosten, welche nicht in den Ansätzen eingerechnet sind, werden gemäss Vertragsvorlage Art. 4.2 nach nachgewiesenem Aufwand vergütet, somit entfällt eine Preisänderungsberechnung. • Wurden im Vertrag für Nebenkosten Einheitspreise definiert, werden Preisänderungen nach dem gleichen Verfahren wie die Honorare berechnet.
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IV. Vertragswesen Preisänderungsverfahren Bauleistungen • Der KBOB-Leitfaden zur Verrechnung von Preisänderungen Ausgabe 2012, letzte Änderung 14.04.2015 ist ein hilfreiches Dokument. • Im ASTRA angewendete Verfahren: • Produktionskostenindex auf NPK-Kostenmodellen (PKI-NPK) => Standardverfahren (SIA-Norm 123) • Objektindexverfahren (OIV), (SIA-Ordnung 121) • Gleitpreisformel (GPF), (SIA-Norm 122) • Das Verfahren mit Mengennachweis (SIA-Norm 124) und das PKI nach Bausparten sollen nur nach Rücksprache angewendet werden.
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IV. Vertragswesen Preisänderungsverfahren Bauleistungen • Die SIA Normen und Ordnungen zur Teuerung sind Vertragsnormen. Gemäss SIA-Reglement r48 müssen sie somit im Vertrag als Vertragsbestandteil bezeichnet werden damit sie Rechtsverbindlichkeit erlangen. • Die Wahl des Verfahrens erfolgt nach den Grundsätzen des KBOB-Leitfaden zur Verrechnung von Preisänderungen. • Das Verfahren ist vor der Ausschreibung zu definieren und im Vertragsentwurf anzugeben.
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IV. Vertragswesen Preisänderungsverfahren Bauleistungen • Liegt die Ausführung im gleichen Jahr wie die Angebotseingabe (Stichtag) kann im Normalfall auf eine Preisänderungsberechnung verzichtet werden. • Regiearbeiten sollen mit den zum Zeitpunkt der Ausführung anwendbaren Regieansatz abgerechnet werden, somit entfällt eine Teuerungsabrechnung.
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Fragen ?
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Pause
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V. Rechnungswesen Anforderungen an Rechnungen • Leistungen für Ausbau und Unterhalt sollen zusammen in Rechnung gestellt werden, separate Rechnungsstellung für Engpass und Betrieb. • Aufteilung der Leistungen gemäss Vertrag (Kostenmatrix) nach Projektstrukturelement (TP und IO) sowie Kostenarten. • Jeder Rechnung ist das ausgefüllte ASTRA-Rechnungsdeckblatt beizulegen. Ausnahmen: • Dienstleistungen/Lieferungen: Verträge < CHF 10‘000 • Bauleistungen: Verträge < CHF 50‘000 • Landerwerbsgeschäfte • Rechnungen ohne Vertrag . 16./25.06.2015 Med/Das
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V. Rechnungswesen Anforderungen an Rechnungen • Die Kontierung (Finanzierungskonto, IO, Kostenart) sowie Eingangsdatum sind direkt auf Rechnung zu dokumentieren. • Die Rechnung ist 1-fach adressiert an das ASTRA an die im Vertrag angegebene Stelle einzureichen. • Jeder Rechnung ist ein nachvollziehbarer Leistungsbeleg beizulegen. • Leistungsbeleg Dienstleistungen: Arbeitsrapporte mit Doppelunterschrift, Detail-/Drittbelege für Nebenkosten • Leistungsbeleg Bauleistungen: Gegenseitig anerkannte Massurkunde. Bei Abschlagszahlungen bleibt diese bei der öBL, der Rechnung ans ASTRA ist nur der Zusammenzug beizulegen. 16./25.06.2015 Med/Das
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V. Rechnungswesen Anforderungen an Rechnungen • Jeder Rechnung ist grundsätzlich ein Einzahlungsschein beizulegen. • Eine Schlussrechnung ist als solche zu bezeichnen. Beilagen zur Schlussrechnung bei Werkverträgen: gegenseitig anerkannte Massurkunde, Abnahmeprotokoll und ab CHF 230’000 Totalsumme (geleisteter Vergütungen jeder Art) Solidarbürgschaft. • Die Teuerung ist separat in Rechnung zu stellen. Negative Teuerung (Guthaben Bauherr) bis kumuliert CHF 50’000 zu einem späteren Zeitpunkt mit positiver Teuerung resp. mit Schlussrechnung gegenverrechnen. Guthaben > CHF 50’000 mit nächster Teilrechnung gegenverrechnen. 16./25.06.2015 Med/Das
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V. Rechnungswesen Anforderungen an Rechnungen • Regie ist separat in Rechnung zu stellen. Eine Rechnung pro Regieauftrag ist nicht erforderlich. • Nebenkosten der Planer sollen nicht separat zu Honorarleistungen in Rechnung gestellt werden. • Leistungen von Nachträgen sollen zusammen mit Leistungen aus dem Grundvertrag in Rechnung gestellt werden, ev. Gliederung nach Rücksprache mit Projektleiter.
• Leistungen pro Jahr abrechnen, nicht jahresübergreifend. Jedoch keine Rechnungsstellung pro Monat erforderlich.
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V.Rechnungswesen Anforderungen an Rechnungen • Bitte Büroklammern verwenden, nicht Heften → Scannen. • Bitte Papierformat nicht grösser als A4 → Scannen.
• Rechnungsbetrag muss nicht auf 5 Rappen auf- resp. abgerundet werden. Wir bezahlen wie von Auftragnehmer in Rechnung gestellt, wenn formell und materiell korrekt. • Vom ASTRA zurückgewiesene Rechnungen, bei erneuter Einreichung Vermerk anbringen, dass es sich um Zweiteinreichung handelt.
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V.Rechnungswesen Durchlaufzeiten einer Rechnung • Die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang der ordnungsgemäss abgefassten Rechnung bei der ersten Prüfstelle. ordnungsgemäss = Unterlagen sind korrekt und vollständig. • Bei Prioritären und Schlüsselprojekten beträgt die Zahlungsfrist 45 Tage, bei den übrigen Projekten 30 Tage.
• Eine Rechnung soll in der Regel innerhalb von sechs Kalendertagen geprüft und weitergeleitet werden. Kritisch sind Rechnungen mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen und mehr als einer externen Prüfstelle. Die Stellvertretung während längeren Abwesenheiten muss sichergestellt sein.
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V. Rechnungswesen Neues Rechnungsmerkblatt
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V. Rechnungswesen Neues Rechnungsdeckblatt (RD) Dienstleistung
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V. Rechnungswesen Neues Rechnungsdeckblatt (RD) Dienstleistung
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V. Rechnungswesen Neues Rechnungsdeckblatt (RD) Bauleistung
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V. Rechnungswesen Neues Rechnungsdeckblatt (RD) Bauleistung
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V. Rechnungswesen Neues Rechnungsdeckblatt (RD) Bauleistung
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V. Rechnungswesen Neues RD, Aufgaben und Ablauf • Der Rohling des Deckblattes (grüne Felder) wird von der Filiale erstellt und nach allseitiger Vertragsunterzeichnung dem Auftragnehmer per Mail zugestellt. • Der Auftragnehmer erstellt und aktualisiert (gelbe Felder) mit jeder Rechnung das Deckblatt und sendet dieses zusammen mit der Rechnung an die im Vertrag angegebene Prüfstelle. • Keine Rechnungsdeckblätter: • Dienstleistungen/Lieferungen: Verträge < CHF 10‘000 • Bauleistungen: Verträge < CHF 50‘000 • Landerwerbsgeschäfte • Rechnungen ohne Vertrag
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V. Rechnungswesen Neues RD, Aufgaben und Ablauf • Die erste Prüfstelle prüft die Vollständigkeit und hält das Eingangsdatum der ordnungsgemäss abgefassten Rechnung fest. ordnungsgemäss = Unterlagen sind korrekt und vollständig. Beginn Zahlungsfrist (Ausnahme bei Schlussrechnung, Beginn Zahlungsfrist Datum Prüfentscheid der ersten Prüfstelle)
Feld für Datum Eingang der Rechnung
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V. Rechnungswesen Neues RD, Eingaben Auftragnehmer • Rechnungsdatum: Datum Erstellung der Rechnung • Rechnungsnummer: Rechnungsnummer Auftragnehmer • Leistungszeitraum: Zeitraum der Leistungserbringung (nicht jahresübergreifend) • Abrechnungsart: aus Dropdown auswählen, (Rechnungsart ‘Auswahl’ gibt es in Filiale Zofingen nicht)
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V. Rechnungswesen Neues RD, Eingaben Auftragnehmer • Nr.: x-te Rechnung zum Vertrag • Rechnungsart: aus Dropdown auswählen, Rechnungsart ‘Nebenkosten’ gibt es in Filiale Zofingen nicht. Nebenkosten sollen nicht separat in Rechnung gestellt werden.
Honorar usw. beinhaltet sämtliche Dienstleistungen, Landerwerb und Nebenkosten
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V. Rechnungswesen Neues RD, Eingaben Auftragnehmer Rechnungsbeträge RD Dienstleistung Wird von der Filiale ausgefüllt, in der Regel nicht ändern
Zeile zum Runden der Beträge 16./25.06.2015 Med/Das
Darstellung: In Rechnungsperiode erbrachte Leistungen gleich Forderung
Betrag gleich wie Rechnungsbetrag auf Rechnung
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V. Rechnungswesen Neues RD, Eingaben Auftragnehmer Rechnungsbeträge RD Bauleistung Wird von der Filiale ausgefüllt, in der Regel nicht ändern
Zeile zum Runden der Beträge
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Darstellung: Totalleistungen von Vertragsbeginn bis Datum Rechnungsstellung abzüglich bisherige Zahlungen gleich neue Forderung
Betrag gleich wie Rechnungsbetrag auf Rechnung
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V. Rechnungswesen Neues RD, Eingaben Auftragnehmer Rechnungsbeträge RD Bauleistung Mit der gewählten Darstellung wird bei der Schlussrechnung (SR) der Rückbehalt der bisherigen Abschlagszahlung nicht automatisch aufgerechnet. Massnahmen: • Rückbehalt separat in Rechnung stellen, gemeinsam mit SR einreichen oder in der Spalte Rückbehalt den Rückbehalt der Abschlagszahlungen als plus Wert eintragen. Beispiel: auszuzahlender Rückbehalt bei SR aus Abschlagszahlungen = 20’000 x 10% = 2’000
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V. Rechnungswesen Neues RD, Eingaben Auftragnehmer Rechnungsfreigabe RD Bauleistung
Abweichung zum Terminplan angeben, wenn Null, dann Null eintragen.
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Angabe der Leistungserhebung, Ausmasse nach theoretischem Ausmass nur nach Rücksprache mit dem PL ASTRA
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V. Rechnungswesen Neues RD, Eingaben Auftragnehmer Auflistung der vom ASTRA genehmigten Nachträge
Auflistung der gestellten Rechnungen 16./25.06.2015 Med/Das
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V. Rechnungswesen Ablösung altes RD in laufenden Verträgen • Bis Ende 2015 soll die Ablösung erfolgt sein. • Die BHU ist verantwortlich für die Ablösung. Die Filiale hat hierzu eine Anleitung erstellt, siehe nachfolgende Folien. • In der Filiale Zofingen wurden bisher die RD für Bauleistungen von der öBL ausgefüllt, ob dies auch nach dem Wechsel aufs neue RD so bleibt, entscheidet die Projektorganisation. Allenfalls sind die Unternehmer durch die öBL/BHU zu schulen. • Die Ablösung pro Projekt soll erst nach Rücksprache mit IC-Filiale erfolgen. • Zurzeit wird die Nummerierung und Bezeichnung der Inventarobjekte überarbeitet, eine Anpassung dieser darf nur nach Rücksprache mit dem IC Filiale erfolgen. 16./25.06.2015 Med/Das
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V. Rechnungswesen Ablösung altes RD, Anleitung RD Dienstleistung
Prozentuale Aufteilung: Nur ausfüllen bei fixem Kostenteiler, z.B.: bei einem IO beträgt der Anteil Ausbau 40% und der Anteil Unterhalt 60%
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V. Rechnungswesen Ablösung altes RD, Anleitung RD Dienstleistung
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VI.
IP / Trend / LA
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VI. IP / Trend / LA Leistungsabgrenzung, Grundlagen • Die Leistungsabgrenzung wird im Zeitraum Mitte Okt. bis Mitte Nov. erstellt, Überprüfung Mitte Dez. • Gem. Finanzhaushaltsgesetz des Bundes sind alle erbrachten Lieferungen, Planer- und Bauleistungen am Ende des Rechnungsjahres leistungsbezogen abzugrenzen. Damit wird sichergestellt, dass der ganze Aufwand eines Jahres dem Jahr zugeordnet wird, in dem er geleistet wird. • Seit 2013 sind grundsätzlich alle Verträge abzugrenzen. Im Sinne der Wesentlichkeit entscheidet das ASTRA anfangs Oktober bei welchen Verträgen eine Abgrenzung durchzuführen ist. • Gliederung pro Vertrag und nach Finanzierungskonto (A/U/E). 16./25.06.2015 Med/Das
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VI. IP / Trend / LA Leistungsabgrenzung, Grundlagen • Leistungen sind immer netto anzugeben, d.h. abzüglich Rabatt/Skonto, inkl. MWSt. ohne Abzug eines allfälligen Garantierückbehaltes. Der Garantierückbehalt wird zentral abgegrenzt und der Filiale bei Auszahlung gutgeschrieben. • Der abgegrenzte Betrag wird dem VAK des Folgejahres gutgeschrieben. D.h. Ende Jahr wird das Rechnungsjahr geschlossen und es können keine Rechnungen mehr diesem angewiesen werden. Das Geld wird ins Folgejahr transferiert. • Bei der Nachprüfung sind Abweichungen von (+/-30%) zwischen der Leistungsabgrenzung und den effektiv bezahlten Beträgen schriftlich zu begründen.
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VI. IP / Trend / LA Leistungsabgrenzung, Spezialfälle Behandlung von Zahlungsplänen • I.d.R. bildet der Zahlungsplan die geleistete Arbeiten ziemlich genau ab. keine Abgrenzung erforderlich, Budgetierung nach Zahlungsplan • Ausnahme: Bei erheblichen Differenzen zwischen Leistung und Zahlungsplan muss eine Abgrenzung durchgeführt werden, resp. der Zahlungsplan ist anzupassen.
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VI. IP / Trend / LA Leistungsabgrenzung, Spezialfälle Behandlung von Vorauszahlungen bei Lieferungen • Wird als erbrachte Leistung betrachtet. keine Abgrenzung erforderlich, Budgetierung nach Geldfluss Aufteilung der Installationsglobale • Der verrechnete Anteil innerhalb der Rechnungsperiode wird als erbrachte Leistung betrachtet. keine Abgrenzung erforderlich, Budgetierung nach Geldfluss
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VI. IP / Trend / LA Leistungsabgrenzung, Spezialfälle Teuerung und Regie • Sind wie ‚normale‘ Leistungen abzugrenzen. Abgrenzung erforderlich, Budgetierung nach Leistung Behandlung von unbereinigten Nachtragsofferten • Sind in der Leistungsabgrenzung zu berücksichtigen. • Es gilt das Vorsichtsprinzip. Es wird nur der Betrag abgegrenzt, den die Bauherrschaft im Moment des Abgrenzungszeitpunktes akzeptiert hat. Abgrenzung erforderlich, Budgetierung nach Leistung 16./25.06.2015 Med/Das
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VI. IP / Trend / LA Leistungsabgrenzung, Spezialfälle Nicht verrechnete Leistungen von Vorjahren • Leistungen von Vorjahren, die seit Vertragsbeginn erbracht aber noch nicht verrechnet wurden, müssen abgegrenzt werden, ohne Abzug Garantierückbehalt. Abgrenzung erforderlich, Budgetierung nach Leistung
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VI. IP / Trend / LA Leistungsabgrenzung, Formular Abgrenzung
Leistungen laufendes Jahr
Unbereinigte Leistungen Vorjahre und laufendes Jahr, welche bis Ende lauf. Jahr nicht bereinigt sind. Leistungen Vorjahre, die bis Ende Vorjahr nicht bezahlt wurden.
Bezahlte Leistungen bis Ende Vorjahr als Info zu Punkt 1.5 16./25.06.2015 Med/Das
‘Total Leistungen laufendes Jahr’
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VI. IP / Trend / LA Leistungsabgrenzung, Formular Abgrenzung
Rückbehalt 569’176.20, Total bezahlte Leistungen bis Ende Vorjahr
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VI. IP / Trend / LA Leistungsabgrenzung, Formular Überprüfung Bezahlte Leistungen ohne Abzug Barrückbehalt (Spalte 1,4 und 6)
‘Total Leistungen laufendes Jahr’, gemäss Formular Abgrenzung
Dieser Betrag wurde vom Geschäftsjahr 2014 aufs Geschäftsjahr 2015 übertragen.
Delta (Spalte 7) > +/- 30% zu Spalte 5 ist eine Begründung erforderlich, Begründung kann auch heissen, es sind noch nicht alle Leistungen bis 31.5.2015 verrechnet, dann ist die Leistungsabgrenzung zu bestätigen oder anzupassen. 16./25.06.2015 Med/Das
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VI. IP / Trend / LA Leistungsabgrenzung, Formular Überprüfung
Überprüfung ob Zuordnung auf die Jahre korrekt
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VI. IP / Trend / LA Voranschlagskredit, Kredite im Projektgeschäft Projektkredit • Projektkredit entspricht dem Gesamtkredit des Projektes • Gliederung nach Finanzierungskonto (A/U/E) und Hauptkostenart (P/L/R) • Kreditgenehmigung und Freigabe • Projektierungskredit wird am Projektstart freigegeben. Mutieren nach Genehmigung GP/EP, AP/MK, DP/MP • Landerwerbskredit wird nach Genehmigung AP freigegeben. • Realisierungskredit wird nach Genehmigung DP/MP freigegeben. • Der Projektkredit kann nicht grösser sein, als der genehmigte KV inkl. Mutationen. 16./25.06.2015 Med/Das
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VI. IP / Trend / LA Voranschlagskredit, Kredite im Projektgeschäft Voranschlagskredit (VAK) • Der VAK entspricht dem Jahresbudget / Jahrestranche. • Er ist gegliedert nach Finanzierungskonto (A/U/E) und Hauptkostenart (P/L/R). • Der VAK wird im Herbst des Vorjahres im Rahmen der Investitionsplanung beantragt, die definitive Zuteilung erfolgt anfangs Jahr.
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VI. IP / Trend / LA Voranschlagskredit, Überwachung u. Steuerung • Die Überwachung und Steuerung des VAK erfolgt vierteljährlich mittels Trendmeldungen (Prognosen). • Die Prognose ist nach den Grundsätzen (Grundlagen und Spezialfälle) der Leistungsabgrenzung zu ermitteln. • Weicht die Prognose vom genehmigten VAK ab, ist diese zu genehmigen. Die Prognose entspricht dann dem Jahresbudget.
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VI. IP / Trend / LA Investitionsplanung (IP), Grundlagen • Die IP wird halbjährlich (Februar und August) erstellt. • Sie wird projektweise gegliedert nach Finanzierungskonto (A/U/E) und Hauptkostenart (P/L/R). • Die Jahrestranchen sind nach den Grundsätzen (Grundlagen und Spezialfälle) der Leistungsabgrenzung zu erstellen. • In der Spalte aktuelles Jahr sind alle bis Ende Vorjahr erbrachten aber nicht verrechneten Leistungen sowie die Leistungen des aktuellen Jahres aufzurechnen.
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VI. IP / Trend / LA Investitionsplanung (IP), Jahrestranche
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Fragen ?
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