Berlin, am Hans-Joachim Schmidt Richter am Landgericht i.r

[Weiterführende Texthinweise zusammen mit weiteren Texten finden Sie unter der Überschrift „Mein merkwürdig einseitiger „Schriftwechsel“ mit der deuts...
Author: Hansl Weiner
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[Weiterführende Texthinweise zusammen mit weiteren Texten finden Sie unter der Überschrift „Mein merkwürdig einseitiger „Schriftwechsel“ mit der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel“ bei http://h-j-schmidtredet-tacheles.blogspot.com. Beginnen Sie dort zu lesen!]

Hans-Joachim Schmidt Richter am Landgericht i.R.

Berlin, am 26.3.2013

Einschreiben/Rückschein An den Deutschen Bundestag Petitionsausschuß Az.: Pet3-17-04-2002-025289 Platz der Republik 1 11011 Berlin

Betr.: Bezug:

Meine Petition vom 03.05.2011, Az.: Pet3-17-04-2002-025289 1. Die mein Petitionsanliegen ablehnende Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses zur Bundestags-Drucksache 17/11863, deren Datum mir nicht mitgeteilt worden ist 2. Der entsprechende mein Petitionsanliegen abweisende Beschluß des Deutschen Bundestages vom13.12.2012, durch den das Petitionsverfahren abgeschlossen worden ist

Sehr geehrte Damen und Herren! Die oben in Bezug genommenen beiden Akte des Deutschen Bundestages einschließlich seines Petitionsausschusses sind in einer derart offensichtlichen Weise fehlerhaft und falsch, daß ich sie nicht unwidersprochen hinnehmen kann. Bedauerlicherweise und empörenderweise haben der Petitionsausschuß und ihm folgend offensichtlich auch der Deutsche Bundestag die mein Petitionsanliegen abweisende Petitionsentscheidung wesentlich auch auf offensichtlich falsche Tatsachenbehauptungen des Bundeskanzleramts mit der ihm vorstehenden und verantwortlichen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gegründet, ohne mir zuvor im Wege des rechtsstaatlich gebotenen rechtlichen Gehörs die Möglichkeit zu geben, die meinem vorangegangenen Vorbringen klar widersprechenden falschen Tatsachenbehauptungen der verantwortlichen Bearbeiter als eindeutig falsch zu widerlegen. Im Übrigen zeigt die unklare und verdrehte Sachverhaltsdarstellung des Petitionsausschusses in seiner Beschlußempfehlung, daß der Petitionsausschuß und ihm folgend der gesamte Deutsche Bundestag offensichtlich nicht begriffen haben oder nicht begreifen wollen, was ich mit dieser Petition überhaupt gewollt habe und will. Wer – wie hier – einen unklaren oder gar falschen Sachverhalt zugrundelegt – unbewußt oder bewußt -, kann zu keinem vernünftigen und gerechten Ergebnis kommen. Da die Unwahrheiten des Bundeskanzleramts und

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die Sachverhaltsverdrehungen des Petitionsausschusses ein mich belastendes völlig falsches Bild der maßgebenden Geschehnisse ergeben, erlaube ich mir hier, im Interesse meines auf der Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze bestehenden Petitionsbegehrens eine Richtigstellung in für meine Begriffe kurzen, einfachen und allgemein verständlichen Grundzügen („jetzt fängt der wieder an“): Seit dem 01.09.1993 befinde ich mich als Richter am Landgericht im Dienst des Landes Berlin mit einem Ruhegehaltssatz von 75 % im Ruhestand. Ab Dezember 2003 wurde mein Ruhegehalt durch Art. 1 Nr. 48 des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 vom 20.12.2001 in Verbindung mit dem neu eingefügten § 69 e) des Beamtenversorgungsgesetzes in acht Anpassungsschritten herabgesetzt. Dabei erfolgte der bisher letzte 6. Anpassungsschritt im Oktober 2012, so daß mir zurzeit noch zwei weitere Kürzungs-Anpassungsschritte mit dem Ergebnis bevorstehen, daß der endgültige Ruhegehaltssatz dann nicht mehr 75 %, sondern schließlich nur noch 71,75025 % betragen wird. Gegen diese Ruhegehaltskürzungen erhob ich im Jahr 2004 bei dem Verwaltungsgericht Berlin Klage. Mit Urteil vom 27.09.2005 – 2 BvR 1387/02 – wies das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden in einer ähnlichen Sache mit der Begründung zurück, daß die Ruhegehaltskürzungen nicht gegen das Grundgesetz verstießen und deshalb wirksam seien. Daraufhin nahm ich meine Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin mit Schriftsatz vom 28.11.2005 mit der Ankündigung zurück, daß ich noch eine die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entschieden ablehnende persönliche Kritische Stellungnahme nachreichen werde. In der schließlich 78 Seiten umfassenden entsprechenden Kritischen Stellungnahme vom 28.02.2006 habe ich unter Ziffer I. die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im engeren Sinne kritisiert. Unter Ziffer II. habe ich mich dann nachhaltig mit der staatlicherseits für die Ruhegehaltskürzungen hauptsächlich angegebenen Begründung auseinandergesetzt, daß der Staat sparen müsse. Diese empörend miese und unsoziale Begründung für einen derart weitgehenden Eingriff in das Beamten- bzw. Richterverhältnis habe ich als eine ganz besondere, unzulässige Verletzung der Fürsorgepflicht des öffentlich-rechtlichen Dienstherrn empfunden. Denn sie bedeutet die Entziehung eines durch meine berufliche richterliche Tätigkeit als Gehaltsbestandteil bereits wohlerworbenen, Vertrauensschutz genießenden und durch den mir erteilten Versorgungsfestsetzungsbescheid des Landesverwaltungsamts Berlin vom 30.7.1993 förmlich bestätigten Rechts auf einen Ruhegehaltssatz von 75 % und damit einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 GG – freie Entfaltung der Persönlichkeit, wozu nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Wahrung der Rechtssicherheit gehört – sowie gegen Art. 14 GG – Eigentumsschutz und Enteignung - , gegen Art. 33 Abs. 5 GG – Verstoß gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufs-

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beamtentums – sowie gegen den allgemein geltenden Grundsatz von Treu und Glauben und den weiterhin allgemein geltenden Grundsatz „pacta sund servanda“. Bei meinen entsprechenden Nachforschungen danach, ob der deutsche Staat inzwischen in der Tat finanziell so sehr angeschlagen war, daß er sogar die Ruhegehälter auch seiner bereits im Ruhestand befindlichen Beamten und Richter kürzen mußte, habe ich mir dann eine entsprechend eingehende Prüfung und Kritisierung vieler staatlicher Maßnahmen auf innen- und außenpolitischen Gebieten erlaubt und versucht aufzuzeigen, wie zu unnötigen Staatsausgaben führendes Staatsverhalten und hierdurch auch etwa nötig werdende Ruhegehaltskürzungen vermieden werden können. Dabei habe ich berücksichtigt, daß auch innen- und außenpolitische staatliche Betätigungen, die bei oberflächlicher Betrachtung als nichtfinanzieller Art erscheinen, sich vielfach dahin auswirken können, daß der Staat und mit ihm seine Bürger auch finanziell leiden und dabei – wie zum Beispiel ich als Ruhegehaltsempfänger im kleinen Umfang – finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, die unter Umständen allein oder in Verbindung mit weiteren staatlichen Fehlleistungen zum wirtschaftlichen Aus und zum Staatsbankrott führen können, nach der Devise: „Deutschland schafft sich auch hier ab“. Da ich ein gründlicher Mensch bin und als Richter insbesondere Rechtsangelegenheiten mit einer besonderen Gründlichkeit zu behandeln pflegte und es sich im vorliegenden Fall noch dazu um meine eigene Angelegenheit handelt, hat sich hier schließlich die 78 Seiten umfassende Kritische Stellungnahme vom 28.2.2006 ergeben. Bei der Suche nach staatlichen Einsparungsmöglichkeiten fielen mir angesichts der damals im Jahre 2006 bereits mehr als eineinhalb Billionen Euro betragenden deutschen Staatsverschuldung insbesondere die unangemessenen, übertriebenen finanziellen Hilfs-Zuwendungen an andere Staaten sowie die unter anderem finanzielle und sonstige wirtschaftliche Beeinträchtigung der Entwicklung Deutschlands durch die Zuwanderungspolitik und besonders auch durch die Einschnürung Deutschlands in die Staatengemeinschaft der Europäischen Union auf. Bei meinen entsprechenden Untersuchungen stellte ich fest, daß Deutschland in der EU den Zahlemann machte und macht und den schwergängigen europäischen Karren angesichts der bei ihm vermuteten und erwarteten Wirtschaftskraft immer wieder aus dem Dreck zieht mit dem Ergebnis, daß dieser immer unansehnlicher werdende Karren heute angesichts der finanziellen und wirtschaftlichen EU-Krise und ihrer insbesondere Deutschland treffenden Verpflichtungen nahezu im Dreck steckengeblieben ist. Bei allem habe ich es insbesondere nicht verstanden, daß sich in der EU Staaten mit so sehr voneinander verschiedenen wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Systemen ohne eine vorangegangene Angleichung dieser Systeme zusammengeschlossen haben und darüberhinaus zum Teil auch noch die einheitliche Währung des Euro eingeführt und dabei unter anderem auch die in aller Welt so sehr geschätzte harte Deutsche Mark abgeschafft haben. Hier wurde

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das europäische Pferd von hinten aufgezäumt und diese verdrehte Aufzäumung dann auch noch durch den Beitritt der zehn Staaten Zypern, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik und Slowenien am 1.5.2004 ohne Rücksicht auf Verluste fortgeführt. Dabei haben dann später Slowenien im Jahre 2007, Zypern und Malta im Jahre 2008, die Slowakei im Jahre 2009 und Estland im Jahre 2011 auch noch den Euro übernommen, so daß jetzt von den 27 EU-Staaten 17 Staaten unter der derzeitigen und nach allem weiter abzusehenden Euro-Krise besonders leiden. Wie insbesondere die zum früheren Ostblock gehörenden acht Staaten, die seit der Beseitigung des Eisernen Vorhanges in den Jahren 1989/1990 bei weitem noch nicht Zeit genug hatten, ihre Wirtschaft aus den sozialistisch-kommunistischen Bindungen weiterzuentwickeln und an den westlichen Standard freier Marktwirtschaften anzupassen, so schnell in die EU aufgenommen werden konnten, habe ich weder damals noch heute verstanden. Begriffen aber habe ich, daß auch dabei insbesondere wieder Deutschland als Zahlemann bluten mußte und weiterhin bluten muß, um diese Wirtschaften mit EU-Geldern aufzubauen. Abgesehen davon, hatte die EU auch schon vorher vielen der alten EU-Staaten EU-Gelder auf Kosten vor allen Dingen des größten EU-Netto-Zahlers Deutschland in einem erstaunlichen und mich empörenden Umfang „vorn und hinten“ hineingestopft, so daß sich diese Länder – insbesondere die früher recht armen Länder Irland, Portugal, Griechenland und Spanien – nicht gehalten fühlten, ihre Wirtschaften bestmöglich mit eigener Kraft zu entwickeln und schon so einen einigermaßen nachhaltigen Wohlstand als EU-Entwicklungsgrundlage zu schaffen. Die jetzige Pleite-Situation der letztgenannten vier Staaten, die wiederum vor allem Deutschland als größten Netto-Zahler und trotz allem doch verantwortlicher wirtschaftendes EU-Mitglied trifft, ist ein wesentliches Ergebnis. Deutschland ist heute durch die EU-Krise mit finanziellen Risiken in Höhe von etwa 1 Billion, 74 Milliarden Euro (1.074 Milliarden Euro) belastet – siehe hierzu unter anderem die Berechnung in der Zeitung Der Tagesspiegel vom 12.3.2012, S. 15, mit Quellenhinweis –, mit deren Realisierung jedenfalls teilweise und möglicherweise nahezu sogar in vollem Umfang gerechnet werden muß. Hinzu kommt dann noch der für die deutsche Staatskasse durch die neuen Krediterleichterungen für Griechenland von Ende November 2012 bereits ausgesprochene und somit real eingetretene Verzicht auf Zinsforderungen gegen Griechenland in Höhe von 730 Millionen Euro. Daneben wird Deutschland ohnehin noch von seiner staatlichen Verschuldung belastet, die am 31.3.2012 2 Billionen, 41 Milliarden und 982 Millionen Euro (2.041,982 Milliarden Euro) betrug und seitdem weiter gewachsen ist. Als ich meine Kritische Stellungnahme vom 28.2.2006 abfaßte, war damals schon der EU-Beitritt der wirtschaftlich und gesellschaftlich so schwachen Staaten Bulgarien und Rumänien vorgesehen,

der

dann

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1.1.2007 auch tatsächlich erfolgt ist. Der Beitritt Kroatiens zur EU ist jetzt für den 1.7.2013 vorgesehen und mit den wirtschaftlich und auch im übrigen so ungefestigten Staaten Serbien, Montenegro, Kosovo, Mazedonien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Ukraine und Türkei finden Beitrittsgespräche statt. Inzwischen geht es auch Zypern, Italien, Slowenien, Ungarn und Rumänien wirtschaftlich immer schlechter. Rumänien will vom IWF einen Stützkredit haben. Zypern als fünfter Pleitestaat der Euro-Gemeinschaft – nach Irland, Portugal, Griechenland, Spanien – hat sich seit dem Sommer 2012 krampfhaft darum bemüht, aus dem zweiten EU-Rettungsschirm ESM und vom IWF 17,5 Milliarden Euro zu erhalten. Nach einem intensiven, erregt hin- und herschwappenden Verhandlungs-Tohuwabohu ergab sich schließlich in der Nacht vom 24. zum 25. März 2013 die folgende Einigung: Zypern erhält von der EU und vom IWF Kredite bis zu einem Gesamtbetrag von 10 Milliarden Euro. Dafür ist Zypern verpflichtet, für seine Befreiung aus der finanziellen Misere ca. 5,8 Milliarden Euro aus eigenen Mitteln aufzubringen. Hierfür wird es u. a. die Laiki-Groß-Bank abwickeln und deren Kundenforderungen auf die bestehen bleibende Groß-Bank of Cypres übertragen. Kundenforderungen gegenüber zyprischen Banken sollen bis zum Betrag von 100.000 Euro unangetastet bleiben. Darüberhinaus gehende Kundenforderungen sollen im Umfang von 30 bis 60 % eingefroren und voraussichtlich ohne Entgelt gelöscht werden. Kapitalverkehrskontrollen sollen eine Kapitalflucht aus Zypern verhindern. Seit dem 16.3.2013 sind die zyprischen Banken geschlossen; sie sollen erst wieder am 27.3.2013 – die Laiki-Bank und die Bank of Cypres am 28.3.2013 – geöffnet werden. In Rußland wird diese Regelung angesichts der bei den zyprischen Großbanken angelegten hohen Geldbeträge russischer Bankkunden mit wachsender Empörung zur Kenntnis genommen, zumal die EU es versäumt hat, Rußland in die Beratungen in angemessenem Umfang einzubeziehen. Daß die EU diesen finanziellen und wirtschaftlichen Zusammenbruch Zyperns nicht durch ein früheres Eingreifen rechtzeitig verhindert hat, wirft auf ihre und ihrer führenden Betreiber geistige Ausstattung ein weiteres bezeichnendes Licht, zumal Zypern in der Öffentlichkeit seit längerer Zeit als eine russische Geldwaschanlage betrachtet worden ist. War und ist Deutschland in der EU von Anfang an der Dumme dadurch, daß es unter dem Druck der Erinnerung an vergangene Schuld eifrig, naiv, beflissen und vertrauensselig den Zahlemann gab und gibt, so wird ihm hierfür jetzt nicht etwa der gebührende Dank, sondern der Haß der aus ihrem finanziellen Sumpf gezogenen Unfähigen dafür zuteil, daß es seine übereifrige Hilfe nicht noch weiter bis zum Selbstmord hochsteigert. Die öffentlichen Bevölkerungsproteste gegen Deutschland auf den Straßen insbesondere Griechenlands und jetzt auch Zyperns sprechen in dieser Hinsicht eine bezeichnende beredte Sprache; wobei gegenüber dem ungerechtfertigten, ungerechten und lächerlichen Vorwurf des nazistischen Verhaltens auch daran zu erinnern ist, daß Deutschland nur in

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zwölf Jahren seiner gesamten Geschichte vom Nationalsozialismus beherrscht war. Daß diese Situation bei mir und vielen anderen Deutschen nicht gerade ein Gefühl der EU-Solidarität aufkommen läßt, sollte verständlich sein. Wäre das Deutsche Volk vor der Euro-Einführung nach seinem Willen befragt worden, so hätte es den Euro eine lange Zeit abgelehnt. Das ist heute eine allgemeine Erkenntnis. Es war und ist die nackte Angst vor dem Volkswillen, die die deutschen Verantwortlichen damals und auch heute noch Volksabstimmungen über grundsätzliche EU-Angelegenheiten in Deutschland wie den Teufel das Weihwasser fürchten läßt. Wenn das Grundgesetz und seine Väter – und natürlich auch seine etwaigen Mütter – in Art. 20 Abs. 2 GG Volksabstimmungen grundsätzlich vorgesehen haben, so haben sie damit gewiß auch gegen das so immer selbstherrlicher und autoritärer werdende Handeln und Unterlassen deutscher Regierungen auf dem Gebiet grundsätzlicher EU-Angelegenheiten eine Eindämmungsmöglichkeit geben wollen. Wie gefährlich dieses verantwortungslose Staatsagieren ist, müßte inzwischen auch dem Unbedarftesten aller Ahnungslosen klargeworden sein. Und daß es vorläufig auch noch so weitergehen wird, muß nach allem befürchtet werden. Und weiter kreist der EU-Pleitegeier: Der Nächste, bitte! Als das Schengener Abkommen mit der Abschaffung der Grenzen innerhalb der EU auf neun der am 1.5.2004 beigetretenen neuen EU-Staaten, nämlich Estland, Tschechische Republik, Litauen, Ungarn, Lettland, Malta, Polen, Slowakei und Slowenien, ausgedehnt werden sollte und dann am 21.12.2007 auch ausgedehnt wurde, war das für mich ein erheblicher Eingriff in die innere Sicherheit der EU-Staaten und insbesondere Deutschlands. Des weiteren war und bin ich auch darüber bestürzt, wie weit sich die EU einer Multikulti-Gesellschaft durch Freizügigkeit innerhalb der EU und durch die weitgehende Zulassung der Einwanderung von Menschen aus Ländern außerhalb der EU mit den immer mehr sich offenbarenden Überfremdungs-Folgen geöffnet hat und weiterhin öffnet. Dabei ist die sich hier zunehmend auftuende islamistische Gewalt – siehe zur Zeit z. B. die wachsenden Salafisten-Umtriebe – nur ein bloßer Teil-Aspekt, während die rasant zunehmende Überfremdung sich inzwischen immer mehr genozidal auswirkt, siehe hierzu auch S. 12 unten, S. 13 oben meiner Petition vom 3.5.2011. Empört hat es mich auch, wie die EU sich zunehmend auf unangemessene Weise in die inneren Angelegenheiten anderer souveräner Staaten einmischt, und zwar in die Angelegenheiten sowohl von EU-Staaten als auch anderer Staaten, wobei sie auch vor massiven Drohungen, erpressungsähnlichen Akten, Sanktionen, Blockaden und kriegerischen Handlungen nicht zurückschreckt und friedliches und friedenstiftendes Wirken nicht selten hintanstellt.

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Bei allem beunruhigte und beunruhigt mich vor allen Dingen die Tatsache, daß die EU immer mehr Souveränitätsrechte der EU-Staaten an sich reißt und auf diese Weise einen den einzelnen EU-Staaten zunehmend übergeordneten Staatenbund schafft, der in der Bundesrepublik Deutschland nicht durch entsprechende Volksabstimmungen seiner ihrer Souveränitätsrechte so beraubten Bürger rechtsstaatlich legitimiert ist; siehe als bloße Beispiele die Schaffung eines immer mehr wachsenden Europarechts-Komplexes mit dem Kontrollorgan des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg, die finanziellen EU-Rettungsschirme ESF und ESM mit ihrer Vergemeinschaftung der Schulden der EU-Staaten, den Fiskalpakt von 25 EU-Staaten, die durch die EZB Mitte Dezember 2012 übernommene Bankenaufsicht über die größeren Banken der Euro-Gemeinschaft, durch die in Deutschland der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wesentliche Aufsichtsbefugnisse entzogen werden, sowie den vom EZB-Rat auf Drängen des EZB-Präsidenten Draghi am 6.9.2012 beschlossenen unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen finanziell notleidender Euro-Staaten. Mit dem Ziel eines Vereinigten Europa in entschiedener Abkehr von dem früher eher und auch heute noch vielfach – unter anderem von mir – vertretenen Ziel eines Europas der Vaterländer befaßt sich besonders intensiv die EU-Kommissarin Viviane Reding, und auch die deutsche Bundeskanzlerin Dr. Merkel drängt nachhaltig auf einen weitergehenden Vertiefungsprozeß im Wege der Abgabe staatlicher und bürgerlicher Souveränitätsrechte an den Überstaat der EU. In vielen Angelegenheiten ist den innerstaatlichen Volksvertretungen auf diese Weise bereits jetzt die entsprechende Tätigkeit für ihr Volk in einem Maße entzogen, daß sie sich selbst – so auch der Deutsche Bundestag – in ihrer Aufgabe als Vertreter ihrer Völker weitgehend behindert und entrechtet fühlen. So ergab und ergibt sich für mich das Bild, daß jedenfalls in Deutschland eine Revolution von oben stattfindet, die auf die Bildung eines EU-Staatenbundes und schließlich eines EU-Bundesstaates ohne und zum Teil sogar gegen den Willen des Deutschen Volkes unter Übergehung seiner ihm gemäß Art. 20 Abs. 2 GG als Souverän Deutschlands zustehenden Souveränitätsrechte gerichtet ist. Angesichts der bedauerlichen Tatsache, daß in Deutschland bisher nicht einmal in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten Volksabstimmungen stattgefunden haben und daß solche auch nicht vorgesehen sind, bedeutet das für Deutschland, daß die an einem derartigen Vereinigten Europa arbeitenden führenden Politiker nach der derzeitigen Sach- und Rechtslage unzulässigerweise ein deutsches Staatsgebilde schaffen wollen, wie es der Gesetzgeber und der Sinn und Zweck des Grundgesetzes gerade nicht gewollt haben und nicht wollen. Inzwischen hat Bundesfinanzminister Schäuble in dieser Hinsicht für die Zukunft allerdings offensichtlich Bedenken bekommen, als er im Juni 2012 meinte, daß die weitere Vereinigung Europas bald Gegenstand einer Volksabstimmung sein werde; wobei Frau Dr. Merkel diesem Gedanken grundsätzlich zugestimmt hat, jedoch den EU-Ver-

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einigungsstand, der eine deutsche Volksabstimmung nötig machen könnte, noch nicht gekommen sah. Bisher hat in Deutschland in EU-Angelegenheiten – wie auch in sonstigen Bundesangelegenheiten – und insbesondere in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten immer noch nicht auch nur eine einzige Volksabstimmung stattgefunden, während es im größten Teil der übrigen EU-Staaten Volksabstimmungen in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten gab, siehe hierzu meine Ausführungen auf den Seiten 38 unten und 39 oben meiner Petition vom 3.5.2011. So gab es zum Beispiel erfolgreiche Volksabstimmungen über die Mitgliedschaft in der EU in den folgenden Staaten: Dänemark, Irland, Großbritannien, Österreich, Grönland 1972, Aland-Inseln (zuletzt Finnland gehörend), Malta, Slowenien, Ungarn, Litauen, Slowakei, Polen, Tschechei, Lettland. In Norwegen wurde der EU-Beitritt aufgrund zweier Volksabstimmungen in den Jahren 1972 und 1994 abgelehnt, so daß Norwegen nicht zur EU gehört. Grönland trat aufgrund einer weiteren Volksabstimmung im Jahre 1982 aus der EU aus. Die EU-Mitgliedsstaaten Dänemark und Schweden traten der EU-Währungsunion aufgrund der negativen Volksabstimmungen in ihren Gebieten in den Jahren 2000 bzw. 2003 nicht bei. Insgesamt hatten in Europa jedenfalls bis Anfang 2009 42 Volksabstimmungen über EUAngelegenheiten stattgefunden. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich auch durch all diese Volksabstimmungen nicht beeindrucken lassen und ist insoweit bisher bei ihrem in jeder Hinsicht unbedarften und starrsinnigen „Nein“ geblieben. Abgesehen von weiteren gewichtigen Stimmen für deutsche Volksabstimmungen in EU-Angelegenheiten – über die ich bereits in meinen früheren Schreiben in dieser Angelegenheit berichtet habe -, hat übrigens die CSULandesgruppe im Bundestag auf ihrer letzten traditionellen Tagung in Bad Kreuth Ende Dezember 2012 unter Federführung der Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt ein neues Europa-Papier verabschiedet, in dem auch Volksabstimmungen über wichtige EU-Fragen verlangt werden. Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat Ende Dezember 2012 für die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene geworben, wenn sie sich hierbei auch nur allgemein ausgedrückt und EU-Angelegenheiten nicht ausdrücklich erwähnt hat. Soweit sie hierfür jedoch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes für erforderlich gehalten hat, hat sie gleichfalls, wie viele andere, die Vorschrift des Art. 20 Abs. 2 GG übersehen, die Volksabstimmungen ausdrücklich vorsieht, wie ich bereits in meiner Kritischen Stellungnahme von 28.2.2006 auf den Seiten 37 unten bis 40 oben ausgeführt habe, siehe dazu weiter unten. Übrigens hat auch der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel in Sachen der Gründung des EU-Fiskalpakts Anfang August 2012 eine Volksabstimmung vorgeschlagen. Gleichfalls Anfang August 2012 hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Rainer Brüderle erklärt, daß bei der europäischen Integration ein Stadium erreicht werden könne, an dem eine deutsche Volksabstimmung über Europa notwendig werde. Auch der CSU-Vorsitzende Horst

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Seehofer hat sich in letzter Zeit erneut für Volksabstimmungen in EU-Angelegenheiten eingesetzt und sie auch dann für erforderlich gehalten, wenn über die Aufnahme neuer EUMitglieder und über neue EU-Finanzhilfen entschieden wird. Der Bundesverfassungsrichter Peter Huber hat in einem Zeitungsinterview warnend betont, daß eine deutsche Volksabstimmung jedenfalls dann erforderlich sei, wenn eine echte gemeinsame EU-Wirtschaftsregierung eingerichtet werden sollte. In seiner Aufsehen erregenden Europa-Rede am 23.1.2013 hat der britische Premierminister Cameron jetzt auf einen erheblichen Druck der britischen Politik und des britischen Volkes eine Neuverhandlung der EU-Verträge und eine Rückübertragung von Befugnissen von Brüssel auf den britischen Staat verlangt und eine Volksabstimmung in Großbritannien bis Ende 2017 über den Verbleib Großbritanniens in der EU angekündigt. Somit setzt auch er sich jetzt offensichtlich für ein Europa der Vaterländer ein, unter Abkehr von den auf ein Vereinigtes Europa hinarbeitenden Bemühungen führender anderer EUPolitiker, darunter der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Merkel und des deutschen Finanzministers Dr. Schäuble. Auch für Deutschland wird das Problem der fehlenden Volksabstimmungen in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten somit jetzt immer dringender, so daß in der nächsten Zeit auch hier entsprechende weitgehende, intensive Erörterungen zu erwarten sind. Auch hierbei läßt die zur Zeit in der Gründung befindliche neue EU- und Euro-kritische Partei „Alternative für Deutschland“ einige Hoffnungen zu, zumal ihr allgemein anerkannte Persönlichkeiten angehören, wie z. B. die ehemaligen Wirtschaftsprofessoren Joachim Starbatty und Bernd Lucke, der Publizist Konrad Adam und der ehemalige Präsident des Bundesverbandes der deutschen Industrie Hans-Olaf Henkel. „Und was hat das alles mit der Kürzung der Pension des umtriebigen Schmidt zu tun?“ fragt da der möglicherweise angeödete Leser dieser verwirrenden Zeilenmasse mit den noch dazu für viele Gemüter unzumutbar langen Sätzen, falls er das Lesen dieses mühseligen Elaborats nicht schon längst aufgegeben oder gar nicht erst begonnen hat. Die einfache und jedenfalls für mich einleuchtende Antwort: Auch das trägt zur wirtschaftlichen und finanziellen Ausbeutung des Deutschen Volkes bei, so daß die Gefahr droht, daß sich der deutsche Staat auch dadurch schließlich gezwungen fühlt, den Lebensstandard der Deutschen nicht deren Leistungen entsprechend zu erhöhen, sondern ihn immer weiter einzuschränken und dabei sogar die von seinen treuesten Staatsdienern bereits erworbenen Ruhegehälter weiter zu kürzen. Womit sich das rasant kreisende vollbesetzte Argumentations-Karussell wieder zur Kürzung der Schmidt’schen Pension zurückgedreht hat und den die Mitfahrt wagenden mutigen Leser so zum Ruhepol des wenig weltbewegenden Ausgangspunktes zurückgeführt hat. Was für eine Weltreise …. was für ein Kanonen-Schießen auf Spatzen?

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Auch dieses Problem der fehlenden Volksabstimmungen in Deutschland über grundsätzliche EU-Angelegenheiten, insbesondere über die Fragen des Beitritts Deutschlands zur EU, der Einführung des Euro auch in Deutschland, der Einführung einer EU-Verfassung und der Erweiterung der EU durch die Aufnahme weiterer Staaten, habe ich bereits in meiner Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 auf den Seiten 37 unten bis 40 oben – wie gesagt – kurz angesprochen. Dabei habe ich auch ausgeführt, daß es entgegen der Ansicht fast aller führenden deutschen Politiker für die Einführung von EU-Volksabstimmungen einer Änderung des Grundgesetzes mit einer dafür erforderlichen 2/3-Mehrheit der Mitglieder des Bundestages und einer 2/3-Mehrheit der Stimmen des Bundesrates – Art. 79 Abs. 1 und 2 GG – nicht bedarf, weil das Grundgesetz auch derartige Volkabstimmungen bereits in Art. 20 Abs. 2 GG vorsieht, wenn es dort heißt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen (Unterstreichung durch den Verfasser) und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ In der deutschen Politik wurde nämlich – aus welchen Gründen auch immer – weitaus überwiegend die simple Ansicht vertreten, daß es für die Einführung von Volksabstimmungen in Bundesangelegenheiten, also auch in EU-Angelegenheiten, einer Änderung des Grundgesetzes bedürfe, daß die dafür erforderliche 2/3-Mehrheit des Art. 79 Abs. 1 und 2 GG aber nicht zu erlangen sei und daß Volksabstimmungen in EU-Angelegenheiten somit nicht veranstaltet werden könnten. Meine Kritische Stellungnahme von 28.2.2006 habe ich dann mit einem Anschreiben vom 9.3.2006 per Einschreiben gegen Rückschein an die Bundeskanzlerin Dr. Merkel mit dem in der Anschrift enthaltenen Wort „persönlich“ mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt und meine Hoffnung ausgedrückt, daß meine Ausführungen für sie von Interesse seien und sie anregen könnten, für eine dringend gebotene Abhilfe zu sorgen. Abschließend habe ich sie gebeten, mir den Empfang dieses meines Schreibens zu bestätigen. Als ich weder von der Bundeskanzlerin persönlich noch vom Bundeskanzleramt oder von irgendeiner anderen Institution eine Empfangsbestätigung oder irgendeine andere Stellungnahme oder eine sonstige Äußerung erhielt, habe ich mir erlaubt, Frau Dr. Merkel mit einem persönlich an sie per Einschreiben gegen Rückschein gerichteten weiteren Schreiben vom 26.4.2006 auf ein Fehlen der entsprechenden Empfangsbestätigung hinzuweisen und sie wenigstens um ihre Stellungnahme zu dem auf den Seiten 37 unten bis 40 oben meiner Kritischen Stellungnahme angesprochenen Problem fehlender deutscher Volksabstimmungen in grundsätzlichen EU-

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Angelegenheiten zu bitten, da sie ja als deutsche Bundeskanzlerin die Richtlinien der Politik bestimme und da Deutschland im Jahr 2007 die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen werde. Als ich auf mein Schreiben vom 26.4.2006 gleichfalls weder eine Empfangsbestätigung noch sonst irgendeine Äußerung erhielt, habe ich mit meinem wiederum an sie persönlich per Einschreiben gegen Rückschein gerichteten weiteren, zweiseitigen Schreiben vom 1.9.2006 – überschrieben mit den Worten „Erste Erinnerung“ – das Fehlen einer Empfangsbestätigung hinsichtlich meines Schreibens vom 9.3.2006 erneut bedauert und Frau Dr. Merkel wenigstens um Stellungnahme zu dem auf den Seiten 37 unten bis 40 oben meiner Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 angesprochenen Problem der fehlenden deutschen Volksabstimmungen über die Fragen des Beitritts Deutschlands zur EU, der Einführung des Euros auch in Deutschland, der Einführung einer EU-Verfassung und der Erweiterung der EU durch die Aufnahme weiterer Staaten gebeten. Außerdem habe ich in dieser ersten Erinnerung vor der beabsichtigten EU-Aufnahme Bulgariens und Rumäniens und der in Aussicht genommenen Aufnahme Kroatiens, Serbiens, Montenegros, des Kosovo, Mazedoniens, Albaniens, von Bosnien-Herzegowina, der Türkei, Moldawiens und der Ukraine ohne entsprechende deutsche Volksabstimmungen nochmals gewarnt. Als ich auch auf diese erste Erinnerung weder eine Empfangsbestätigung noch sonst irgendeine Äußerung irgendeiner Institution erhalten hatte, habe ich Frau Dr. Merkel dann mit meinen an sie persönlich per Einschreiben gegen Rückschein gerichteten weiteren Erinnerungen Nr. 2 bis 10 – jeweils überschrieben mit den Worten „2. Erinnerung“ usw. – an ihre Stellungnahme zu den auf den Seiten 37 unten bis 40 oben in meiner Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 angesprochenen Problemen der fehlenden deutschen Volksabstimmungen in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten gebeten. Im Anschluß an meine beiden Schreiben vom 9.3. und 26.4.2006 habe ich an Frau Dr. Merkel einschließlich dieser ersten Erinnerung insgesamt die folgenden zehn Erinnerungs-Schreiben gerichtet: 1. Erinnerung vom 1.9.2006, zwei Seiten. 2. Erinnerung vom 1.12.2006, zwei Seiten. 3. Erinnerung vom 12.2.2007, zwei Seiten. 4. Erinnerung vom 8.8.2007, vier Seiten. 5. Erinnerung vom 15.10.2007, vier Seiten. 6. Erinnerung vom 18.2.2008, sechs Seiten. 7. Erinnerung vom 31.5.2008, fünf Seiten.

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8. Erinnerung vom 10.8.2008, fünf Seiten. Hier wies ich auf Seite 5 Frau Dr. Merkel auch darauf hin, daß ich mich nach einer vergeblichen 10. Erinnerung gemäß Art. 17 GG mit einer entsprechenden Beschwerde an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages wenden werde. 9. Erinnerung vom 8.12.2008, elf Seiten. 10.Erinnerung vom 27.5.2009, 27 Seiten. Auf keines dieser zehn Erinnerungs-Schreiben und meiner vorangegangenen Schreiben vom 9.3.2006 und 26.4.2006 hat mir Frau Dr. Merkel persönlich oder (und) das Bundeskanzleramt oder (und) irgendeine sonstige Institution oder Person eine Empfangsbestätigung oder irgendeine sonstige schriftliche oder mündliche Äußerung, geschweige denn irgendeine Stellungnahme zukommen lassen. Infolgedessen wurde meine entsprechende Frustration angesichts meiner mehr als vier Jahre währenden, Herzblut verspritzenden vergeblichen Schreiberei immer größer; zumal ich meine Ansichten als ehemaliger Richter und als ein im Juni 1961 kurz vor der am 13.8.1961 durch den Mauerbau erfolgten Trennung Deutschlands nach WestBerlin geflüchteter, gebrannter Ost-Berliner sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht sorgfältig, vernünftig und verständnisvoll mit der gebührenden Höflichkeit begründet habe, wenn ich auch gelegentlich ein Portiönchen Ironie einfließen ließ. Je länger das Trauerspiel so dauerte, desto länger und ausgiebiger wurden meine Ausführungen in den zehn Erinnerungs-Schreiben, so daß ich darin auch immer mehr auf die sonstigen innen- und außenpolitischen Fehlleistungen der deutschen Politik einging, die dem Deutschen Volk schadeten und schaden und die es und damit auch mich natürlich unter anderem auch weitere Pensionskürzungen und noch viel weitergehende Einbußen befürchten lassen mußten und müssen. Als Bürger der Bundesrepublik Deutschland und damit gemäß Art. 20 Abs. 2 GG als ein Teil des souveränen Deutschen Volkes sowie als Richter, der dem deutschen Staat bis zu seiner Pensionierung am 1.9.1993 nachhaltig um Gerechtigkeit bemüht treu gedient hat, und als ein gebrannter DDR-Flüchtling bin ich nicht ein Duckmäuser, der nach langjährigen vergeblichen Bemühungen um eine verantwortliche Stellungnahme führender deutscher Politiker in einer staatlicherseits himmelschreiend falsch behandelten Angelegenheit resignierend das Handtuch wirft. Vielmehr bin ich jemand, der aufgrund seiner Veranlagung und aufgrund seiner Lebens- und Berufserfahrung in Wahrnehmung seiner grundrechtlich garantierten freien Entfaltung seiner Persönlichkeit – Art. 2 Abs. 1 GG – auf die gebotenen Reaktionen der verantwortlichen staatlichen Stellen konsequent bis zum Letzten dringt und sein Bürgerrecht damit – wie hier auch mit dieser Petition – bis zum Letzten ausschöpft und damit seiner Stellung als Sou-

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verän im eigenen Interesse und auch im Interesse des Staates gerecht wird und so auch den Interessen des Deutschen Volkes nützt. Sollte demgegenüber jemand einwenden wollen, daß das langjährige Verbeißen eines Staatsbürgers in immer dieselbe Anfrage an ein und denselben Politiker nicht gerade zweckmäßig und staatstragend sei, so erlaube ich mir hier zu betonen, daß Frau Dr. Merkel nicht meine einzige Anfrage-Adressatin war, obwohl sie gemäß Art. 65 GG als deutsche Bundeskanzlerin die Richtlinien der deutschen Politik bestimmte und bestimmt und dafür die Verantwortung trug und trägt und schon deshalb vor allen anderen Personen für meine um Aufklärung ersuchende Anfrage in erster Linie in Betracht kam und die Bundesrepublik noch dazu im kommenden Januar 2007 die EU-Ratspräsidentschaft übernahm und der deutschen Bundeskanzlerin auch dabei eine führende Rolle zukam. Meine Anfrage, warum in grundsätzlichen EUFragen keine deutschen Volksabstimmungen stattfinden, habe ich nämlich außerdem auch an den damaligen Präsidenten des Deutschen Bundestages, Herrn Wolfgang Thierse, und an den damaligen Bundespräsidenten, Herrn Horst Köhler, gerichtet. Da mich dieses Problem auch schon lange vor meiner Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2005 – 2 BvR 1387/02 – bewegte, habe ich unter Ziffer II. meines an Herrn Thierse persönlich und an seinen persönlichen Referenten Wolfram Kolodziej-Derfert gerichteten Schreibens vom 24.6.2005 unter Hinweis auf Art. 20 Abs. 2 GG und auf die Nichtanwendbarkeit der Vorschrift des Art. 79 Abs. 2 GG – erforderliche 2/3Mehrheit der Mitglieder des Bundestages und der Stimmen des Bundesrates bei GrundgesetzÄnderungen – mitgeteilt, daß ich Volksabstimmungen aller Deutschen darüber verlange, ob die Europäische Union und der Euro beibehalten werden sollen, ob die erfolgten und die vorgesehenen EU-Ost-Erweiterungen rückgängig gemacht bzw. doch noch durchgeführt werden sollen und ob die vorgesehene EU-Verfassung in Kraft treten soll. Als ich hierauf keinerlei Äußerung erhielt, bat ich Herrn Thierse persönlich und Herrn Kolodziej-Derfert mit meinem per Einschreiben/Rückschein übersandten, diesmal handschriftlichen weiteren Schreiben vom 3.10.2005 dringend um die Beantwortung meines Schreibens vom 24.6.2005 zu Ziffer II. Als ich auch hierauf wiederum keinerlei Äußerung erhielt und auch Frau Dr. Merkel auf meine an sie gerichteten drei Anfragen vom 9.3., 26.4. und 1.9.2006 nichts – keine Empfangsbestätigung und keinerlei Stellungnahme – von sich hören ließ, erinnerte ich Herrn Thierse mit einem per Einschreiben/Rückschein an ihn persönlich gerichteten dritten Schreiben vom 2.10.2006 – überschrieben mit den Worten „1. Erinnerung“ – an seine entsprechende Stellungnahme. Auch hierauf erhielt ich keinerlei Äußerung. Deshalb gab ich auch diese Bemü-

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hungen, mit dem Präsidium des Deutschen Bundestages in irgendeinen Kontakt zu kommen, als sinn- und zwecklos auf. Das mich enttäuschende und frustrierende völlige Schweigen der Frau Dr. Merkel auf meine ersten beiden Schreiben vom 9.3. und 26.4.2006 sowie auf meine beiden zuvor an Herrn Thierse gerichteten Schreiben vom 24.6. und 3.10.2005 ließ mich dann außerdem nach einer für eine Aufklärung über die mich bewegende Volksabstimmungs-Frage zuständigen weiteren politischen Kapazität suchen, die sich mir dann in meinen damals noch naiven Vorstellungen in der allgemein so sehr geschätzten Persönlichkeit des damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler anbot. Ich erlaubte mir also, Herrn Köhler mit meinem an ihn persönlich per Einschreiben/Rückschein gerichteten Schreiben vom 10.6.2006 eine Abschrift meiner Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 zu übersenden und ihn um seinen Einsatz für eine dringend gebotene Abhilfe in den dort unter Ziffer II. dargestellten Angelegenheiten zu ersuchen und auch zu den auf den Seiten 37 unten bis 40 oben meiner Kritischen Stellungnahme angesprochenen Problem der deutschen Volksabstimmungen in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten Stellung zu nehmen und mir den Empfang dieses meines Schreibens vom 10.6.2006 zu bestätigen. Als Herr Köhler auf dieses Schreiben in keiner Weise reagierte, setzte ich auch diese meine verzweifelte Aktion eines frustrierten deutschen Staatsbürgers in der Absicht, doch noch zu einem einigermaßen vernünftigen Kontakt mit den über den Wolken in irgendeinem Himmel schwebenden Damen und Herren der hohen deutschen Politik zu kommen, in der mir eigenen und lästigen Art dadurch fort, daß ich an Herrn Köhler persönlich mit Einschreiben gegen Rückschein noch die folgenden drei Erinnerungen zur Stellungnahme in der Frage der deutschen Volksabstimmungen in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten richtete, wobei ich ihn auch davon in Kenntnis setzte, daß ich Frau Dr. Merkel und Herrn Thierse mit entsprechenden Schreiben vergeblich zu einer Äußerung zu veranlassen gesucht habe: 1. Erinnerung vom 2.10.2006, zwei Seiten. 2. Erinnerung vom 12.2.2007, vier Seiten. 3. Erinnerung vom 20.8.2007, sechs Seiten. Auch auf diese drei Erinnerungen habe ich von Herrn Köhler ebenso wie auf mein an ihn gerichtetes Schreiben vom 10.6.2006 weder eine Empfangsbestätigung noch irgendeine sonstige Äußerung erhalten, so daß mir seine in einer am 15.4.2009 in Nördlingen gehaltenen Ansprache enthaltenen, die Staatsbürger betreffenden klugen folgenden Worte als ein nicht wirklich gemeintes, leeres und das Volk irreführendes bloßes Lippenbekenntnis erscheinen müssen:

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„Wir müssen wissen, was Sie denken, was Sie bewegt, was Sie beschwert, und zuhören!“ In meinem Schreiben vom 10.6.2006 habe ich ausdrücklich auch um eine Empfangsbestätigung gebeten. Die Nichterteilung einer Empfangsbestätigung habe ich dann ausdrücklich in meinem ersten Erinnerungs-Schreiben vom 2.10.2006 gerügt. Im übrigen habe ich in dem ersten Erinnerungs-Schreiben vor der EU-Aufnahme Kroatiens, Serbiens, Montenegros, des Kosovo, Mazedoniens, Albaniens, von Bosnien-Herzegowina, der Türkei, Moldawiens, der Ukraine, Bulgariens und Rumäniens ohne deutsche Volksabstimmungen gewarnt und betont, daß das Volksabstimmungs-Problem das Prinzip der rechtsstaatlichen Demokratie in seinen Grundfesten berühre, weil dem Deutschen Volk als dem Deutschen Souverän – Art. 20 Abs. 2 GG – mit jedem EU-Integrationsschritt ein weiterer wesentlicher Teil seiner Souveränität entzogen wird und diese Entziehungen deshalb nicht ohne des Deutschen Volkes Zustimmung erfolgen können und dürfen. In meinem zweiten Erinnerungs-Schreiben vom 12.2.2007 habe ich Herrn Bundespräsidenten Köhler – wie auch Frau Dr. Merkel in meinem an sie gerichteten 2. Erinnerungs-Schreiben vom 1.12.2006 – außerdem nachdrücklich um einen Termin gebeten, in dem ich die Möglichkeit habe, die hier und möglichst auch die in meiner Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 angesprochenen Probleme mit ihm persönlich zu erörtern, wobei ich auch mit einem seiner Mitarbeiter als Besprechungspartner einverstanden sein würde, der dann allerdings mit gewissen juristischen Kenntnissen und Einsichten ausgestattet sein müsse. In meinem dritten Erinnerungs-Schreiben vom 20.8.2007 habe ich Herrn Köhler auch den wesentlichen Wortlaut meines an Frau Dr. Merkel gerichteten vierten ErinnerungsSchreibens vom 8.8.2007 mitgeteilt und nochmals um einen Termin zur persönlichen Aussprache gebeten. Auch auf sämtliche Schreiben an Herrn Köhler erhielt ich keine Empfangsbestätigung und keine sonstige Äußerung. Nach allem war das Ergebnis meiner krampfhaften Strampeleien um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in meinen an die Bundeskanzlerin Dr. Merkel, den Bundespräsidenten Köhler und den Vorsitzenden des Deutschen Bundestages Thierse gerichteten 19 Schreiben ein großes, gähnendes Nichts ohne irgendeine Äußerung in schriftlicher, mündlicher oder sonstiger Form, insbesondere auch ohne irgendeine Empfangsbestätigung. Als gründlichem, konsequentem Menschen, als den ich mich hier in diesem Schreiben bereits gerühmt habe, und als verantwortungsbewußtem Staatsbürger, der sich seiner Rechte als Souverän und der Grenzen demokratisch-rechtsstaatlicher Staatsherrschaft bewußt ist, blieb und bleibt mir somit nichts

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anderes übrig, als mich jedenfalls wenigstens über Frau Dr. Merkel als Bundeskanzlerin, an die ich die meisten Schreiben – nämlich zwölf – gerichtet habe, gemäß Art. 17, 45 c) GG bei dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages mit dieser meiner Petition vom 3.5.2011 zu beschweren und darum zu ersuchen, Frau Dr. Merkel zur Stellungnahme zu veranlassen, warum in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten keine deutschen Volksabstimmungen stattfinden; genau formuliert, warum dem Deutschen Volk nicht die Möglichkeit gegeben wird bzw. gegeben worden ist, über die Fragen des Beitritts Deutschlands zur EU, der Einführung des Euro auch in Deutschland, der Einführung einer EU-Verfassung bzw. des EU-Reformvertrages und der Erweiterung der EU durch die Aufnahme weiterer Staaten – unter anderem auch Bulgariens und Rumäniens und weiterer Balkan-Staaten – durch Volksabstimmungen zu entscheiden. Dabei sollte der von mir getriebene unübliche Aufwand nicht als querulatorisches Bemühen, sondern als ein einleuchtendes Indiz für die Ernsthaftigkeit und die Dringlichkeit meines Anliegens verstanden werden. Frau Dr. Merkel selbst habe ich übrigens bereits in meiner 6. Erinnerung vom 18.2.2008 auf Seite 6, in meiner 7. Erinnerung vom 31.5.2008 auf Seite 5, in meiner 8. Erinnerung vom 10.8.2008 auf Seite 5, und in meiner 10. Erinnerung vom 27.5.2009 auf Seite 27, letzter Satz, ausdrücklich auf diese meine Petition vorbereitet. Auch dadurch hat sie sich nicht zu irgendeiner Lebensäußerung hinreißen lassen. Wenn ein Staatsbürger einmal – wie hier zum Beispiel ich – entschieden anderer Ansicht ist, als die Regierung oder als einer ihrer führenden Politiker oder eine durch die bedrohliche Atmosphäre der herbeimanipulierten sogenannten „political correctness“ geschaffene öffentliche Meinung, und wenn er das dann auch noch durch schriftliche ausgiebige Rügen und Bitten um schriftliche Stellungnahme gegenüber den zuständigen staatlichen Stellen nachdrücklich zum Ausdruck bringt, so gibt das insbesondere den angesprochenen führenden Politikern nach rechtsstaatlichen, demokratischen Grundsätzen noch lange nicht die Befugnis, des Staatsbürgers eingehend begründete, sinnvolle und nicht unberechtigte Fragen ganz einfach unbeantwortet zu lassen. Das Recht, die zuständigen staatlichen Stellen um Stellungnahme zu bitten, ist neben dem Recht, alle vier oder fünf Jahre auf einer Liste Kreuz zu machen – und damit seine Repräsentanten zu wählen und sein Schicksal auf Gedeih und Verderb in fremde Hände zu legen -, eines der wenigen demokratischen Rechte, die dem souveränen deutschen Staatsbürger auf Bundesebene heute noch geblieben sind. Demgemäß hat das Grundgesetz dieses Recht in Art. 17 GG ganz allgemein als ein Grundrecht des Bürgers ausgestaltet, für dessen Durchsetzung letzten Endes gemäß Art. 17, 45 c) GG der Deutsche Bundestag und sein Petitionsausschuß zuständig sind. Dieser ihrer Aufgabe sind jedoch der Petitionsausschuß mit seiner Beschlußempfehlung zur Bundestags-Drucksache 17/11863 – das Datum ist mir nicht mitgeteilt worden – und der Deutsche Bundestag selbst mit seinem Beschluß vom 13.12.2012,

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das Petitionsverfahren abzuschließen – und damit gewissermaßen mein Petitionsbegehren zurückzuweisen -, nicht gerecht geworden; und zwar in einer Art und in einem Ausmaß, daß diese Entscheidungen auf keinen Fall unwidersprochen bleiben können. Nachdem ich somit vorstehend den zu dieser meiner Petition führenden Sachverhalt in kurzen Umrissen möglichst verständlich dargestellt habe, erlaube ich mir nunmehr, mich kurz mit den Unklarheiten, Seltsamkeiten, Entstellungen und Unwahrheiten auseinanderzusetzen, auf die die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses und damit auch der entsprechende Beschluß des Deutschen Bundestages vom 13.12.2012 wesentlich gegründet sind: In der Beschlußempfehlung heißt es, der Petent habe dargelegt, daß elf Schreiben, die er an die Bundeskanzlerin gerichtet habe und in denen es ihm um die Einführung von Volksabstimmungen zu wesentlichen Fragen der deutschen und europäischen Politik gegangen sei, nicht beantwortet worden seien. Demgegenüber ist meiner klaren und zutreffenden Sachverhaltsdarstellung zu entnehmen, daß ich an die Bundeskanzlerin nicht elf, sondern zwölf Schreiben gerichtet habe, in denen es mir unter anderem um die Einführung von Volksabstimmungen über grundsätzliche Fragen der Politik der Europäischen Union ging und geht. Dementsprechend geht es auch in dieser Petition um die Einführung von Volksabstimmungen in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten, und zwar darum, daß Frau Dr. Merkel auf diesen von mir angesprochenen Themenkomplex in keiner Weise eingegangen ist, und zwar nicht einmal durch die Bestätigung des Empfangs meiner zwölf Schreiben oder wenigstens eines Teils davon. Soweit der Petitionsausschuß in seiner Beschlußempfehlung ausführt, daß ich mich mit meinem Schreiben vom 9.3.2006 an die Bundeskanzlerin gewandt habe mit der Bitte, den von mir in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Kürzung meines Altersruhegehalts verfassten Schriftsatz zur Kenntnis zu nehmen, und daß dieses Schreiben an das Bundesministerium des Inneren mit der Bitte um Übernahme abgegeben worden sei, weil dieses innerhalb der Bundesregierung für Angelegenheiten der Beamtenversorgung zuständig sei, erlaube ich mir zu betonen, daß mir diese Abgabe entgegen den vorgeschriebenen, üblichen und angemessenen Verwaltungs-Gepflogenheiten nicht mitgeteilt worden ist, so daß ich angesichts eines Fehlens auch der Bestätigung des Empfangs dieses meines Schreibens vom 9.3.2006 durch die Bundeskanzlerin Dr. Merkel bzw. durch das Bundeskanzleramt keinerlei Information darüber hatte, was mit diesem meinem Schreiben überhaupt geschehen war – womit das

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große Schweigen der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzleramts also in jeder Hinsicht begann und somit vollkommen war. In der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses heißt es des weiteren, daß der Petent mit dem Hinweis („im Betreff“) auf die Kürzung seines Altersruhegehaltes aufgrund des Versorgungsänderungsgesetzes an die Bundeskanzlerin zwischen April 2004 und Mai 2009 zehn weitere Schreiben gerichtet habe, die in einem nicht erkennbaren Zusammenhang die verschiedensten Themen der Innen- und Außenpolitik der Bundesregierung ansprachen. Auch bei dieser Formulierung fehlt es an der nötigen Klarheit und Exaktheit. Ich habe an die Bundeskanzlerin zwischen April 2006, nicht 2004, und Mai 2009 nicht zehn, sondern elf weitere Schreiben gerichtet. Wenn diese Schreiben beiläufig auch „die verschiedensten Themen der Innen- und Außenpolitik der Bundesregierung“ ansprachen, so ergab sich doch aufgrund meiner ausdrücklichen, klaren und eindeutigen Formulierung ohne jeden Zweifel, daß der einzige Sinn und Zweck des Richtens dieser elf Schreiben an Frau Dr. Merkel die Veranlassung einer Stellungnahme der Frau Dr. Merkel zu dem auf den Seiten 37 unten bis 40 oben meiner Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 angesprochenen Problem der fehlenden deutschen Volksabstimmungen in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten war und daß für die Vielzahl dieser Schreiben, von denen zehn Schreiben lediglich Erinnerungs-Schreiben waren, somit nicht etwa – wie es die Wortwahl in der Beschlußempfehlung nahelegen könnte – ein querulatorisches Quengeln meinerseits, sondern ein totales Schweigen der Bundeskanzlerin auf mein einziges eigentliches Anliegen der fehlenden deutschen Volksabstimmungen in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten verantwortlich war. Warum ich in diesem Zusammenhang auch verschiedene Themen der deutschen Innen- und Außenpolitik angesprochen habe, habe ich oben auf Seite 9 meines vorliegenden Schriftsatzes im 2. Absatz erläutert, der mit den Worten beginnt: „Und was hat das alles …“. Auch die Deutschland und seine Staatsbürger immer mehr entrechtende Zwangseingliederung in die EU ohne Befragung des Volkes macht Deutschland und die Deutschen in Verbindung mit vielen weiteren von mir gerügten staatlichen innen- und außenpolitischen Maßnahmen immer ärmer, so daß auch deshalb die staatlichen Ruhegehaltskürzungs-Maßnahmen als ein unzulässiges „venire contra factum proprium“ erscheinen. Im übrigen hatte ich außer dem im Betreff dieser elf weiteren Schreiben an Frau Dr. Merkel u. a. enthaltenen Hinweis auf die Kürzung meines Altersruhegehaltes noch im Bezug dieser elf weiteren Schreiben jeweils meine Kritische Stellungnahme vom 28.2.2006 und meine jeweiligen vorangegangenen, ohne jede Reaktion gebliebenen Schreiben an Frau Dr. Merkel mit den entsprechenden Daten erwähnt. Demgegenüber waren meine sonstigen Ausführungen zur deutschen Innen- und Außenpolitik in den elf Schreiben lediglich Empfeh-

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lungen an die Bundeskanzlerin, sich hier im Interesse Deutschlands besser zu profilieren und nach Möglichkeit Abhilfe zu schaffen. Die unklare Darstellung in der Beschlußempfehlung gibt diesen Vorgang nicht in der für die Beteiligten und für etwaige weitere Interessierte erforderlichen Klarheit wieder, sondern verwischt mein Petitionsbegehren in einem für mich als Petenten nachteiligen Sinne eines wirren Handelns, das den Vorgängen hier bei einer vernünftigen, objektiven Betrachtung angesichts meines klaren und eindeutig formulierten Vorgehens durchaus nicht entnommen werden kann. In der Beschlußempfehlung heißt es weiterhin folgendermaßen: „Da die Schreiben grundsätzlich einen appellierenden Charakter hatten, zudem die Frage hinsichtlich des Versorgungsänderungsgesetzes vom BMI bereits beantwortet war, wurden die Schreiben anfangs vom Bundeskanzleramt zwar noch als eingegangen bestätigt, jedoch nicht weiter beantwortet. Die umfangreichen Äußerungen des Petenten zu verschiedenen Themen waren teilweise mit persönlichen Angriffen auf die Bundeskanzlerin verbunden und in einer unangemessenen Weise vorgetragen. In den Eingangsbestätigungen wurde der Petent auch darauf hingewiesen, daß seine Bewertungen nicht geteilt würden. Ab einem gewissen Zeitpunkt wurde die Erteilung von Eingangsbestätigungen eingestellt.“ Hierzu ist folgendes zu bemerken: Diese elf Schreiben hatten nicht „grundsätzlich einen appellierenden Charakter“ und sie betrafen zudem auch nicht mehr „die Frage hinsichtlich des Versorgungsänderungsgesetzes“, zu der das Bundesministerium des Innern zuvor in einem Schreiben vom 3.3.2004 in der Tat bereits in einer außerordentlich dürftigen Form Stellung genommen hatte. Vielmehr hatten diese Schreiben außer dem bloßen beiläufigen Nebenzweck, der Bundeskanzlerin eine bessere deutsche Innen- und Außenpolitik nahezulegen, den einzigen Hauptzweck, ohne den diese elf Schreiben nicht verfaßt worden wären, die Bundeskanzlerin zur Stellungnahme zum Problem der fehlenden deutschen Volksabstimmungen in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten zu veranlassen. Wenn es in der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses dann heißt, daß meine Schreiben vom Bundeskanzleramt anfangs zwar noch als eingegangen bestätigt, jedoch nicht weiter beantwortet worden seien und daß ich in den Eingangsbestätigungen auch darauf hingewiesen worden sei, daß meine Bewertungen nicht geteilt würden, so sind diese Angaben ganz einfach

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und eindeutig unwahr und falsch. Offensichtlich beruhen sie auf entsprechenden Ausführungen des Bundeskanzleramts, worauf die Angabe in der Beschlußempfehlung hindeutet, daß der Petitionsausschuß zu meiner Eingabe eine Stellungnahme des Bundeskanzleramts eingeholt habe und daß „das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme folgendermaßen aussehe“. Die somit offensichtlich eingeholte Stellungnahme des Bundeskanzleramts ist hiernach in dieser Hinsicht gleichfalls und vor allen Dingen als ein grundlegender Umstand, auf den der Petitionsausschuß seine Beschlußempfehlung nicht unwesentlich gestützt hat und gemäß dem Vorschlag der verantwortlichen Bearbeiter des Bundeskanzleramts nach allem Anschein wohl auch stützen sollte, in einer ganz besonders eindrucksvollen Weise unwahr, falsch und empörend! Ich habe oben bereits im einzelnen vorgetragen, daß ich auf meine an Frau Dr. Merkel gerichteten zwölf Schreiben ebensowenig wie auf meine an Herrn Thierse gerichteten drei Schreiben und auf meine an Herrn Köhler gerichteten vier Schreiben irgendeine Antwort oder Äußerung erhalten habe, sei es in schriftlicher, in mündlicher oder in sonstiger Form und sei es auch nur als eine Empfangsbestätigung. Und ich habe das auch bereits in meinem in der Petition enthaltenen Vortrag nachdrücklich betont; siehe hierzu die folgenden Stellen: Im Petitionsschreiben vom 3.5.2001 selbst: Seite 25, Zeilen 6 bis 4 von unten. Seite 26, Zeilen 3 bis 4 von oben. Seite 31, Zeilen 13 bis 15, 18, 19 von oben. Seite 36, Zeilen 5, 7, 8, 14 von oben, Zeile 3 von unten. Seite 37, Zeilen 14, 17 von oben. Seite 38, Zeilen 19 bis 25 von oben. Seite 44, Zeilen 5 bis 2 von unten. Seite 45, Zeilen 14 bis 11 von unten. In den der Petition als Anlagen beigefügten folgenden Schreiben: Schreiben an Frau Dr. Merkel: Schreiben vom 26.4.2006, Zeilen 5 und 6 von oben. 1. Erinnerungs-Schreiben vom 1.9.2006, Seite 1, Zeilen 5 und 6 von oben. 2. Erinnerungs-Schreiben vom 1.12.2006, Seite 2, Zeilen 10 bis 8 von unten. 4. Erinnerungs-Schreiben vom 8.8.2007, Seite 3, Zeilen 12 bis 9 von unten; Seite 4, Zeilen 22 bis 23 von oben. 6. ErinnerungsSchreiben vom 18.2.2008, Seite 4, Zeilen 15 bis 13 von unten. 7. Erinnerungs-Schreiben vom 31.5.2008, Seite 5, Zeilen 12 bis 16 von oben. 8. Erinnerungs-Schreiben vom 10.8.2008, Seite 5, Zeilen 3 bis 13 von oben. 9. Erinnerungs-Schreiben vom 8.12.2008, Seite 2, Zeilen 3 bis 7 von oben; Seite 10, Zeilen 13 bis 5 von unten. 10. Erinnerungs-Schreiben vom 27.5.2009, Seite 2, Zeilen 3 bis 9 von oben; Seite 9, Zeilen 3 bis 10 von oben.

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Schreiben an Herrn Thierse: 1. Erinnerungs-Schreiben vom 2.10.2006, Seite 1, Zeilen 11 bis 14 von oben. Schreiben an Herrn Köhler: Schreiben vom 10.6.2006, Seite 2, Zeilen 6 und 7 von oben. 1. Erinnerungs-Schreiben vom 2.10.2006, Seite 1, Zeilen 5 und 6 von oben; Seite 2, Zeilen 1 und 2 von oben. Natürlich habe ich angesichts des tiefen Schweigens auch der Frau Dr. Merkel und des Bundeskanzleramts von diesen auch keinen Hinweis bekommen, daß meine Bewertungen nicht geteilt werden. Gerade und insbesondere der Umstand, daß ich auf alle meine 19 Schreiben und damit insbesondere auch auf meine an Frau Dr. Merkel gerichteten Schreiben trotz meiner entsprechenden Bitten nicht einmal eine einzige Empfangsbestätigung erhalten habe, hat mich in einer ganz besonderen Weise tief getroffen und in meiner Eigenschaft als deutscher Bürger und Souverän, als ehemaliger DDR-Flüchtling und als ein deutscher Richter, der sich sein Berufsleben lang als Vertreter dieses Staates von ganzem Herzen um staatliche Gerechtigkeit bemüht hat, in einem ganz besonderen Maße so sehr gekränkt und beleidigt, daß ich zusammen mit meinen weiteren Lebenserfahrungen – angesichts der von mir noch persönlich erlebten Regierungen der Herren Hitler, Ulbricht und Honecker wieder an diese Herrschaftszeiten erinnert wurde und werde und an dem vom Grundgesetz und seinen Verfassern erstrebten Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland nur noch zu zweifeln und letzen Endes zu verzweifeln vermag – nach dem sich mir hier aufdrängenden Motto: Hitler, Ulbricht und Honecker lassen grüßen! Falls die verantwortlichen Bearbeiter des Bundeskanzleramts ihre falschen Angaben bewußt gemacht haben sollten, so hätten sie sich klar und eindeutig einer Lüge schuldig gemacht, und zwar einer Prozeßlüge im Interesse einer Irreführung des Deutschen Bundestages zu des Bundeskanzleramts und der Bundeskanzlerin Gunsten, um den Deutschen Bundestag auch auf diese Weise zu einer Zurückweisung meines Petitionsbegehrens zu veranlassen. Und da das Bundeskanzleramt und seine Bearbeiter von der Bundeskanzlerin Dr. Merkel geleitet und beaufsichtigt werden, hätte Frau Dr. Merkel dann für eine derartig irreführende Lüge die Verantwortung zu tragen, so daß dann letzten Endes auch sie sich diesen schlimmen Vorwurf an die etwaigen Bearbeiter des Bundeskanzleramts vorhalten lassen und zu Herzen nehmen müsste, soweit sie nicht überhaupt schon entsprechende Anweisungen gegeben haben sollte. Eines steht jedenfalls fest: Wer hier verantwortlich für die unwahre Angabe gegenüber dem Petitionsausschuss gesorgt hat, daß mir Eingangsbestätigungen übersandt worden seien und daß ich in diesen auch darauf hingewiesen worden sei, daß meine Bewertungen nicht geteilt würden, hat gelogen, wenn er gewusst hat, daß diese Angabe nicht

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stimmt. Dabei ist es allein schon unwahr, daß mir überhaupt Eingangsbestätigungen übersandt worden seien und daß ich überhaupt darauf hingewiesen worden sei, daß meine Bewertungen nicht geteilt würden – gleichgültig, ob der Bewertungshinweis in Eingangsbestätigungen enthalten gewesen sein soll oder etwa außerhalb dieser Eingangsbestätigungen erfolgt sein soll oder könnte. Daß die verantwortlichen Bearbeiter mit ihrer unwahren Behauptung der Erteilung von Eingangsbestätigungen und von Hinweisen darauf, daß meine Bewertungen nicht geteilt würden, etwa einem Irrtum erlegen sein könnten, kann kaum angenommen werden. Denn aus den dortigen Akten müßte bei ordnungsmäßiger Bearbeitung zu entnehmen sein, daß entsprechende Bestätigungen (Fertigungs-Verfügungen, Fertigungs-Vermerke und Absendungs-Vermerke) und entsprechende Hinweise jedenfalls nicht an mich hinausgegangen sind, gleichgültig, ob sie überhaupt verfügt worden waren. Das Bundeskanzleramt hat in dieser Hinsicht auch nichts vorgetragen. Auch für einen Verlust im Postwege ist hier nichts ersichtlich. Somit müssen sich das Bundeskanzleramt und die ihm vorstehende und es beaufsichtigende Frau Dr. Merkel die Unwahrheit dieses Vortrages vorhalten lassen, wobei alle Umstände noch dazu für eine bewußte Unwahrheit und damit für eine Lüge jedenfalls der hier unmittelbar tätig gewordenen Bearbeiter sprechen. Sollten das Bundeskanzleramt und mit ihm Frau Dr. Merkel dennoch auf der Richtigkeit ihres Vortrages bestehen wollen, so hätte der Petitionsausschuß unter anderem gemäß § 1 des Gesetzes über die Befugnisse des Petitionsausschusses und gemäß Abschnitt 7.13.1 der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze) die Möglichkeit gehabt, eine zusätzliche Stellungnahme des Bundeskanzleramts und der Bundeskanzlerin sowie entsprechende Verfügungs-, Fertigungs- und Absendungs-Vermerke und (oder) die entsprechenden Akten des Bundeskanzleramts zur Einsichtnahme anzufordern und entsprechend zu überprüfen. Überhaupt kann ich es nach allem nicht verstehen, daß der Petitionsausschuß mir vor seiner Beschlußempfehlung zu diesem unwahren Vortrag des Bundeskanzleramts nicht das rechtsstaatlich gebotene rechtliche Gehör gewährt hat und mir hierzu nicht eine Stellungnahme ermöglicht hat, sondern ganz einfach angesichts des einander widersprechenden Vortrages des Bundeskanzleramts einerseits und meiner Wenigkeit andererseits ohne weiteres dem Bundeskanzleramt und nicht mir als demjenigen, der seinen Vortrag eingehend begründet hat, geglaubt hat. Wobei diese Verweigerung des rechtlichen Gehörs um so schwerer wiegt, als der Petitionsausschuß als Institution des das Deutsche Volk vertretenden Deutschen Bundestages vor allen Dingen die Interessen des Deutschen Volkes, zu dem ich mich immer noch rechne, und weniger die Interessen der Regierung und der Verwaltung wahrzunehmen hat. Auch in dieser Hinsicht wieder lassen die Herren Hitler, Ulbricht und Honecker feixend grüßen …!

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Bei dieser Gelegenheit: Hat bei der Beratung meiner Petition durch den Deutschen Bundestag und bei seinem entsprechenden Beschluß, das Petitionsverfahren abzuschließen und so meinem Petitions-Anliegen nicht zu entsprechen, etwa die Bundeskanzlerin selbst als ein gleichzeitiges Mitglied des Deutschen Bundestages mitgewirkt, indem sie trotz der offensichtlichen Kollision ihrer Interessen als Bundeskanzlerin einerseits und als Bundestagsmitglied andererseits und damit trotz ihrer dadurch gegebenen Befangenheit bei der Abstimmung über meine Petition ihre Bundeskanzler-Interessen vertreten hat? Daß eine haarsträubende Interessenkollision in diesem Sinne ganz allgemein die Unhaltbarkeit einer gleichzeitigen Mitgliedschaft der Regierungsmitglieder auch im Deutschen Bundestag offenbart, dürfte erschütternd einleuchten. Ein Einschreiten gegen derartige Interessenkollisionen im Wege einer Gesetzesänderung dürfte längst fällig sein! Frau Dr. Merkel kann ihre als Regierungsmitglied entfalteten Tätigkeiten nicht als Bundestagsmitglied überprüfen. Wenn diese letztere Feststellung auch nur ein Nebenerzeugnis meiner Überlegungen ist und in diesem Petitionsfall keine ausschlaggebende Rolle spielt, so sollten Verantwortungsbewußte doch auch in dieser Hinsicht nachdenklich werden. In der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses heißt es dann noch - wie bereits zitiert -, daß die umfangreichen Äußerungen des Petenten zu verschiedenen Themen teilweise mit persönlichen Angriffen auf die Bundeskanzlerin verbunden gewesen seien und in einer unangemessenen Weise vorgetragen worden seien. Im Hinblick auch auf diesen Vorwurf heißt es dann weiterhin: „Die Nichtbeantwortung der Schreiben des Petenten folgte den internen Richtlinien des Bundeskanzleramtes, wonach Eingaben beleidigenden Charakters und anderweitig veröffentlichte Schreiben nicht beantwortet werden.“ Dazu erlaube ich mir folgendes zu bemerken: Soweit mir hier persönliche Angriffe auf die Bundeskanzlerin, Eingaben beleidigenden Charakters und ein unangemessener Vortrag vorgeworfen werden, gilt es grundsätzlich zu bedenken, daß die angemessene, ausgleichende Berücksichtigung der einander vielfach widersprechenden Einzelinteressen der vielen Bürger eines demokratischen und sozialen Rechtsstaates, in Deutschland insbesondere der mehr als 80 Millionen Menschen, eine Nachhaltigkeit erfordert, der es gelingt, wesentliche Erschütterungen zu vermeiden und den Staat unter angemes-

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sener Berücksichtigung der Interessen aller Bürger im Gleichgewicht zu halten. Mit liebedienerischen, freundlichen Worten und niemand wehtuenden, behutsamen Aktionen ist es dabei vielfach nicht getan, und zwar weder auf Seiten der Regierung und der Verwaltungsorgane, noch auf Seiten des Volkes. Vielmehr müssen diejenigen, die nur auf sich selbst und nicht auf andere Rücksicht nehmen und egozentrisch vor allem ihr eigenes Wohl oder einseitig das Wohl bestimmter anderer Interessierter verfolgen, in einer entsprechend angemessen nachhaltigen Art und Weise in die Schranken der Gemeinschaft verwiesen werden. Das gilt sowohl für die Handlungen der Bürger als auch für die Handlungen der Staatsorgane. Dabei richtet sich die angemessene Art und Weise nach den jeweiligen Umständen, insbesondere danach, wie berechtigt die jeweils verfolgten Interessen und der Widerstand dagegen sind. Dabei hat der Gesetzgeber in Deutschland für die Interessenverfolgung durch den Staatsbürger eine Grundlage in Gestalt der Grundrechte des Grundgesetzes zur Verfügung gestellt, die der Staatsbürger wahrnehmen darf und die gemäß Art. 1 Abs. 3 GG Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden. So ist zum Beispiel unter anderem auch auf die folgenden Grundrechte hinzuweisen: Art. 1 Abs. 1 und 2 GG, Schutz der Menschenwürde; Art. 2 Abs. 1 GG, freie Entfaltung der Persönlichkeit; Art. 4 Abs. 1 GG, Freiheit des Gewissens und des weltanschaulichen Bekenntnisses; Art. 5 GG, Recht der freien Meinungsäußerung; Art. 8 GG, Versammlungsfreiheit; Art. 9 GG, Vereinigungsfreiheit. Wird der Staatsbürger von den Organen der Staatsgewalt in seinen Rechten und Interessen beeinträchtigt, so hat er insbesondere auch auf der Grundlage seiner Grundrechte das Recht, sich gegenüber dem Staat zu wehren, wobei sich diese Gegenwehr natürlich in einem Rahmen zu halten hat, der auch die Interessen und Rechte der übrigen Mitbürger, der Staatsorgane und des Gesamtstaates berücksichtigt. Äußerstenfalls kann des Staatsbürgers Gegenwehr gegen staatliches Handeln und Unterlassen so weit gehen, daß er gemäß Art. 20 Abs. 3 und 4 GG das Recht zum Widerstand hat, falls irgendjemand, darunter auch die Staatsorgane, es unternimmt, die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht zu beseitigen. Als ein grundlegendes, eine etwaige Gegenwehr des Staatsbürgers gegen staatliches Handeln eröffnendes Mittel und auch abgesehen davon in sonstigen einfacher gelagerten Fällen bietet sich als am wenigstens belastend in erster Linie eine an die Regierung oder an Verwaltungsorgane gerichtete Anfrage oder Aufforderung an, die das angesprochene Organ dann gemäß dem Petitionsrecht des Bürgers nach Art. 17 GG, das gleichfalls zu den Grundrechten gehört, seinem Sinn und Zweck gemäß natürlich auch zu beantworten hat. Dabei hat das angesprochene Staatsorgan dann auch die weiteren Grundrechte zu wahren, insbesondere den Schutz der Menschenwürde und der Rechte auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf die Freiheit

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des Gewissens und des weltanschaulichen Bekenntnisses sowie des Rechtes auf freie Meinungsäußerung. Nach diesem Petitions-Grundrecht des Art. 17 GG hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Allein schon die Würde des Menschen gebietet auch eine entsprechende Beantwortung, da der Staatsbürger außer der ihm zustehenden Wahl seiner Vertreter in Gestalt der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Parlaments der Europäischen Union nur wenige Möglichkeiten hat, sich gegenüber den Staatsorganen bemerkbar zu machen, seine Meinung zu äußern und diese möglicherweise auch durchzusetzen. So hat er zur Zeit bedauerlicherweise eben auch immer noch nicht das Recht, sich auch in Bundesangelegenheiten und insbesondere in grundsätzlichen EUAngelegenheiten im Wege der Volksabstimmung zu äußern, wie es Art. 20 Abs. 2 GG mit den Worten „und Abstimmungen“ grundsätzlich gestattet. Jedenfalls aber sieht das Petitionsgrundrecht des Art. 17 GG Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und damit auch meine an die Bundeskanzlerin gerichtete Anfrage, warum in grundsätzlichen EUAngelegenheiten keine deutschen Volksabstimmungen stattfinden, auch ausdrücklich vor. Als Person, die gemäß Art. 65 GG die Richtlinien der deutschen Politik bestimmt und die auch für die Führung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der ersten Hälfte des Jahres 2007 zuständig und verantwortlich war, war Frau Dr. Merkel hier auch im Sinne des Art. 17 GG die zuständige Stelle; abgesehen davon, daß auch Herr Köhler als damaliger Bundespräsident und Herr Thierse als damaliger Präsident des Deutschen Bundestages, die mir in dieser Frage auch nicht geantwortet hatten, auch ohne Bundeskanzler-Position gleichfalls zuständig waren. Das Wesen dieses Petitionsrechts innerhalb des öffentlichen Rechts erinnert an das Recht des Auftraggebers im Bürgerlichen Recht, der gemäß § 666 BGB von dem Beauftragten die erforderlichen Nachrichten und Auskunft über den Stand des Geschäfts verlangen kann. Wie im Auftragsrecht des Bürgerlichen Rechts ist der Bürger innerhalb des Bereichs des öffentlichen Rechts in einer ähnlichen Weise der Auftraggeber der von ihm gewählten und ihn repräsentierenden Bundestagsabgeordneten und der von diesen wiederum gewählten Bundeskanzlerin. Die Transparenz des Regierungshandelns hält der deutsche Gesetzgeber sogar für derart wichtig, daß er durch das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) vom 5.9.2005 grundsätzlich jedem gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen durch Auskunfterteilung, Akteneinsicht-Gewährung oder durch Informationen in sonstiger Weise zuerkennt. Ein rechtliches oder berechtigtes Interesse des um Auskunft Nachsuchenden wird dort nicht verlangt. Als um so gewichtiger muß die Befugnis des Staatsbürgers behandelt werden, sich gemäß seinem Petitions-Grundrecht des Art. 17 GG schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die

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zuständigen Stellen des Staates zu wenden – und somit von diesen natürlich auch entsprechend informiert zu werden, da das Recht auf Bitten und Beschwerden naturgemäß nach seinem Sinn und Zweck auch entsprechende Antworten beinhaltet. Dabei hat die zu informierende Stelle, hier also die Bundeskanzlerin bzw. das Bundeskanzleramt, nicht das Recht, eine Antwort ganz einfach nach Gutdünken oder lediglich nach von dort aus gesetzten internen Richtlinien zu verweigern; und war grundsätzlich auch dann nicht, wenn sich dort jemand beleidigt oder teilweise persönlich angegriffen fühlt oder wenn er meint, die Anfragen seien in einer unangemessenen Weise vorgetragen worden. Allenfalls sind die Gesichtspunkte, aufgrund deren die adressierte zuständige Stelle eine Antwort verweigern will, gegen das grundsätzlich besonders schwer wiegende Petitions-Grundrecht des Petenten abzuwägen, so daß für eine gerechtfertigte Verweigerung lediglich ganz besonders schwer wiegende Gründe entscheidend ins Gewicht fallen können. Bei einer entsprechenden Güterabwägung im vorliegenden Fall rechtfertigt das etwaige subjektive Gefühl der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzleramts, ich hätte die Interessen der Bundeskanzlerin dadurch verletzt, daß meine Äußerungen teilweise mit persönlichen Angriffen auf sie verbunden und beleidigend gewesen seien und teilweise in einer unangemessenen Weise vorgetragen worden seien, die Verweigerung einer Antwort auf meine Frage – und erst recht natürlich auch die Verweigerung einer Empfangsbestätigung – durchaus nicht. In welcher Art und Weise meine Äußerungen diesen Rügen entsprechen sollen, ist vom Bundeskanzleramt nicht vorgetragen worden. Jedenfalls sind mir entsprechende Äußerungen weder von der Bundeskanzlerin bzw. vom Bundeskanzleramt noch vom Petitionsausschuß in irgendeiner Form zur Kenntnis gebracht worden. Allerdings habe ich in meinen an Frau Dr. Merkel gerichteten Schreiben außer der grundlegenden, im Vordergrund stehenden eigentlichen und einzigen Anfrage, warum in grundsätzlichen EUAngelegenheiten keine deutschen Volksabstimmungen stattfinden, noch viele weitere Themen der deutschen Innen- und Außenpolitik angeschnitten und viele Handlungen und Unterlassungen deutscher Regierungen in Gegenwart und Vergangenheit kritisiert. Wenn diese Erörterungen in ihrer Art und Weise auch nachhaltig, energisch und konsequent waren, so trugen sie damit doch den kritisierten erheblichen Beeinträchtigungen der berechtigten Interessen des gesamten Deutschen Volkes angemessen Rechnung. Insbesondere das von der Bundeskanzlerin nicht beantwortete und den alleinigen eigentlichen Gegenstand meiner Anfragen an sie und damit auch dieser Petition bildende Thema der fehlenden deutschen Volksabstimmungen in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten ist für das gesamte Deutsche Volk in einem ganz besonderen Maße deshalb wichtig, weil ihm als deutschem Souverän – Art. 20 Abs. 2 GG – ohne eine demokratische und rechtsstaatliche Legitimation immer mehr Souveränitätsrechte entzogen und auf den Überstaat der Europäischen Union übertragen werden, ohne daß ihm die

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Möglichkeit gegeben wird, sich dagegen im Wege von Volksabstimmungen zu wehren. Entsprechende Volksabstimmungs-Forderungen gewichtiger deutscher politischer Stimmen sind bisher nicht ernst genommen worden und somit von den deutschen Regierungen auch nicht zum Gegenstand näherer ernsthafter politischer Erörterungen gemacht worden. Ein weiteres zurückhaltendes Abwarten kann jedenfalls mir als einem lebenserfahrenen 81-jährigen deutschen Richter angesichts der immer mehr zunehmenden wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten der Europäischen Union und insbesondere der Euro-Gemeinschaft mit ihren für Deutschland zur Zeit über 1 Billion Euro liegenden und immer weiter zunehmenden Verpflichtungen nicht mehr zugemutet werden. Wenn diese Verpflichtungsblase platzt und Deutschland zur Zahlung herangezogen wird, ist Deutschland für lange Zeit erledigt. Warnende Stimmen vieler Politiker, Wirtschaftswissenschaftler und Ökonomen, darunter auch die 170 Ökonomen einschließlich des Münchner Ifo-Präsidenten Hans-Werner Sinn mit ihrem öffentlichen Aufruf vom 6.7.2012, haben nicht zu einer wesentlichen Änderung der deutschen Europa-Politik geführt. Das Deutsche Volk wurde zu alldem nicht gefragt. Sollte die zu befürchtende Haftung Deutschlands eintreten, ist Frau Dr. Merkel möglicherweise nicht mehr Bundeskanzlerin, so daß sie dann nicht mehr mit besonderem Nachdruck zur Verantwortung gezogen werden könnte. Hier geht es also gewissermaßen um Leben oder Siechtum Deutschlands und um das entsprechende Schicksal seiner Bürger und auch um mein Schicksal. Dem mußte somit auch in der Art und Weise und in der Form meiner Anfragen an Frau Dr. Merkel angemessen Rechnung getragen werden. Dennoch habe ich meine Anfragen anfangs zwar scharf, jedoch sachlich und mit näherer rechtlicher Begründung ohne eigentliche Beschimpfungen formuliert. Außerdem muß auch berücksichtigt werden, daß politisches Handeln deutscher Politiker nicht gerade mit vorsichtiger Zurückhaltung und Schonung des zarten Gemüts gegnerischer Politiker ausgeübt zu werden pflegt. Warum sich der in seinen Rechten schwer beeinträchtigte deutsche Bürger demgegenüber selbst den Mund verbieten und angesichts der auf ihn zurollenden Lawine lediglich hilflose, ängstliche, halbherzige Einwendungen nach dem Grundsatz „ich will Dich waschen, aber dabei bloß nicht naß machen“ wagen sollte, ist einfach nicht einzusehen. Erst als Frau Dr. Merkel auf meine Schreiben vom 9.3. und 26.4.2006 und auf meine vier Erinnerungen vom 1.9. und 1.12.2006 sowie vom 12.2. und 8.8.2007 in keiner Weise reagiert hatte und entgegen meinen ausdrücklichen Bitten in den Schreiben vom 9.3. und 26.4.2006 und in der ersten Erinnerung vom 1.9.2006 nicht einmal den Empfang bestätigt hatte, bin ich angesichts meiner folgerichtig und verständlicherweise immer mehr zunehmenden Frustration in meinen 5. und 6. Erinnerungen vom 15.10.2007 und 18.2.2008 und dann insbesondere in meiner 10. Erinnerung vom 27.5.2009 auf die Vergangenheit der Frau Dr. Merkel in der DDR, unter anderem als FDJ-Funktionärin für Agitation

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und Propaganda und als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentralinstitut für physikalische Chemie an der Ost-Berliner Akademie der Wissenschaften als Kaderschmiede der DDR in der Zeit von 1978 bis 1990 eingegangen; siehe hierzu und zu weiterem: Angela Merkel: Mein Weg. Angela Merkel im Gespräch mit Hugo Müller-Vogg, Verlag Hoffmann und Campe, 2. Auflage 2004, u. a. Seiten 35 – 85. Ich fragte mich nämlich, ob ihr seltsam schweigendes Verhalten auf ihre Sozialisierung in der DDR zurückzuführen war, in der ein entsprechendes Verhalten der ehemaligen DDR-Organe gegenüber ihren DDR-Bürgern und auch gegenüber mir als ehemaligem DDR-Bürger durchaus nicht unüblich war. Ich hatte und ich habe nicht die Absicht, mich in dieser Angelegenheit wieder nach DDR-Maßstäben behandeln zu lassen, denen ich durch meine DDR-Flucht im Juni 1961 kurz vor dem Mauerbau am 13.8.1961 glücklicherweise entronnen war. In diesem Zusammenhang habe ich mir dann auch die folgenden Hinweise erlaubt: In meiner 5. Erinnerung vom 15.10.2007 habe ich auf den Seiten 2 und 3 auf die sich mir aufdrängende Frage hingewiesen, ob Frau Dr. Merkel vielleicht auch Mitglied in der den DDR-Unrechtsstaat tragenden und repräsentierenden SED gewesen sei, vor der ich habe fliehen müssen, und daß sich dieses Thema mir insbesondere deshalb stelle, weil mich Frau Dr. Merkels seltsame Taktik, auf meine vielen Schreiben nicht mit einem einzigen Wort zu antworten, sich vielmehr taub, stumm und tot zu stellen, lebhaft an das mir als früherem DDR-Bürger vielfach entgegengebrachte eisige Schweigen verschiedener DDRFunktionäre erinnere. Und in meiner 6. Erinnerung vom 18.2.2008 habe ich auf Seite 4 unter anderem geschrieben, daß mich der Umstand sehr nachdenklich stimme, daß Frau Dr. Merkel es nicht für nötig halte, mir auf meine vielen an sie gerichteten Schreiben auch nur ein einziges Wort irgendeiner Antwort zu kommen zu lassen, und daß sie sich damit in dieser meiner Angelegenheit genauso benehme, wie ich es als ehemaliger DDR-Bürger in der DDR seitens der dortigen Behörden erlebt habe. In meiner 10. Erinnerung vom 27.5.2009 habe ich dann auf den Seiten 6 und 7 unter anderem noch folgendes ausgeführt: „Wenn Sie und andere sich – wider mein Erwarten – etwa darum bemühen sollten, diese meine erbitterte Einstellung und Haltung insbesondere Ihnen gegenüber zu verstehen, so sollten Sie begreifen, daß ich nicht aus Jux und Tollerei als ein in Ost-Berlin wohnender DDR-Bürger an der Freien Universität in West-Berlin Jura studiert habe; daß ich nicht aus Jux und Tollerei im Juni 1961 unter Trennung von meinen Eltern und von meinem Kind in Ost-Berlin – weil sie nicht mitkommen wollten – nach West-Berlin geflüchtet bin; daß ich dort nicht aus Jux und Tollerei Richter geworden bin; und daß ich Ihnen dann schließlich nach meiner Pensionierung nicht aus Jux und Tollerei mit meinem Schreiben vom 9.3.2006 meine 78seitige Kritische Stellungnahme vom 28.2.2006 zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.9.2005 über die Zulässigkeit der Kürzung des staatlichen

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Altersruhegehaltes zur Kenntnisnahme übersandt habe und Sie nicht aus Jux und Tollerei mit meinem Schreiben vom 26.4.2006 und meinen nunmehr zehn weiteren Erinnerungs-Schreiben wenigstens um Stellungnahme zu der von mir u. a. aufgeworfenen Frage der fehlenden deutschen Volksabstimmungen in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten – Seiten 37 unten bis 40 oben meiner Kritischen Stellungnahme – gebeten habe. Sollte Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern die Länge dieses meines Satzes und auch anderer Sätze auf die Nerven fallen, so sollten Sie begreifen, daß diese Länge der Geduld, Langmut und Intensität meiner Bemühungen um Ihre Beachtung entspricht. Die Triebfeder bei all diesen meinen Schritten war die Hoffnung, nach dem Erleben des Unrechtsstaates der DDR in der Bundesrepublik Deutschland das Recht, die Demokratie und den Rechtsstaat zu finden und dieses ideale Gebilde als Bürger und Souverän – Art. 20 Abs. 2 GG – und schließlich auch als Richter verantwortlich mit bilden und formen zu können. Stattdessen mußte und muß ich hier erleben, daß die Politik das Deutsche Volk in zunehmendem Maße als ein entmündigtes Stimmvieh behandelt, dessen wirklichem Wohlergehen im Wesentlichen mit sträflicher Gleichgültigkeit und darüber hinaus sogar in nicht seltenen Fällen mit massiver drohender Feindseligkeit begegnet wird. In diesem Zusammenhang meine ich in Ihrer hochmütigen und egozentrischen Art – sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin – unter anderem genau auch jene Undurchsichtigkeit und Undurchschaubarkeit, Passivität und Verständnislosigkeit wiederzufinden, die einer der wesentlichen Gründe für mein Verlassen der DDR waren; wobei Sie mir angesichts Ihres Aufwachsens und Wirkens in der DDR in Ihren fehlenden Reaktionen auf meine vielen bisherigen Schreiben folgerichtig geradezu als eine Verkörperung des Wesens und der Traditionen der DDR erscheinen und erscheinen müssen. Dabei mögen Sie und andere beachten und berücksichtigen, daß es sich bei meiner Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 nicht etwa um ein allgemeines geistloses Blabla eines reichlich Unkundigen, sondern insbesondere in ihrem Teil II, Seiten 11 bis 78, um eine tiefgreifende – wenn auch kurzgefaßte – kritische Auseinandersetzung mit der globalisierenden einseitig kapitalistisch orientierten Weltwirtschaftspolitik handelt, die jetzt ihren verdienten Zusammenbruch erlebt hat …“ Alle diese Bemerkungen haben insbesondere angesichts der Fortdauer des Schweigens der Bundeskanzlerin durchaus immer noch ihre Bedeutung. Dabei hat diese Bedeutung jetzt in diesem Petitionsverfahren noch ein besonderes Gewicht durch die falsche Behauptung des Bundeskanzleramts erhalten, daß Eingangsbestätigungen erteilt worden seien und daß darin auch darauf hingewiesen worden sei, daß meine Bewertungen nicht geteilt würden. Bei allem muß berücksichtigt werden, daß Agitation und Propaganda – diejenigen Tätigkeiten also, die Frau Dr. Merkel als Funktionärin der FDJ ausgeübt hatte – Betätigungen waren, die den Einfluß und die Macht der DDR zunehmend vorantrieben und so dazu beitrugen, daß ich die

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DDR Ende Juni 1961 kurz vor dem Mauerbau verlassen mußte. Sollte sich Frau Dr. Merkel bzw. das Bundeskanzleramt durch diese Bemerkungen und mein sonstiges Eingehen auf Frau Dr. Merkels Vergangenheit in der DDR persönlich angegriffen und beleidigt gefühlt haben, so hat Frau Dr. Merkel mein Vorgehen in dieser Hinsicht angesichts ihres Absehens von jeglicher Äußerung auf meine vorangegangenen Schreiben unter Verletzung meines auch ihr gegenüber gemäß Art. 17 GG bestehenden Petitions-Grundrechts selbst verschuldet. Aber auch in meiner Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 und in meinen an Frau Dr. Merkel gerichteten beiden Schreiben vom 9.3. und 26.4.2006 sowie in meinen an sie gerichteten ersten vier Erinnerungen vermag ich unangemessene persönliche Angriffe und Beleidigungen nicht zu finden, wobei zu berücksichtigen ist, daß ich mit allen meinen Schreiben meine rechtlichen Interessen wahrgenommen habe und daß Frau Dr. Merkels Schweigen zu allem angesichts der hierdurch bei mir bewirkten wachsenden Frustrationen naturgemäß zu einer zunehmenden Strenge meiner Formulierungen geführt hat und auch führen mußte, ohne dadurch beleidigend zu werden. Allerdings habe ich mich in meinen schriftlichen Äußerungen von Anfang an auch mit der Überfremdung Deutschlands und ihren für Deutschland und die Deutschen so schlimmen Auswirkungen auf die Erhaltung der nationalen Identität, des Nationalgefühls, der nationalen Würde, des Rechts auf Heimat, der Sprache und der Kultur im übrigen beschäftigt. Da auf diesem Gebiet seit langem staatlicherseits sowie durch nichtstaatliche Organisationen und seltsame Multikulti-Phantasten und wesentlich auch durch die Europäische Union – zurückhaltend ausgedrückt – eine bedrohliche Atmosphäre der sog. „political correctness“ geschaffen und verbreitet wird und so insbesondere auf die Grundrechte der Unantastbarkeit der Würde des Menschen, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, der Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des weltanschaulichen Bekenntnisses sowie der freien Meinungsäußerung – Art. 1, 2 Abs. 1, 4, 5 GG – im Sinne einer erheblichen Einschränkung eingewirkt wird, hatte ich als ein in dieser Hinsicht besonders einschneidend betroffener DDR-Flüchtling auch ein besonderes rechtliches Interesse daran, die immer weiter um sich greifende Überfremdung Deutschlands in meinem Schreiben an Frau Dr. Merkel zu beklagen. Gewiß wird Frau Dr. Merkel das in einem gewissen Sinne und Maße auch an die EU-Überstaat-Nieren gegangen sein. Sich dadurch persönlich angegriffen und beleidigt zu fühlen, entspricht jedoch nicht ihrer weniger zartbesaiteten Politik im Übrigen, insbesondere bei der Behandlung anderer deutscher Politiker, und bei der hier gebotenen angemessenen Güterabwägung durchaus auch nicht dem besonderen Gewicht der entsprechenden Einschränkungen meiner zitierten Grundrechte und meines Petitions-Grundrechts des Art. 17 GG, so daß Frau Dr. Merkels etwaiges Gefühl persönlicher Angriffe und des Beleidigtseins zurückzustehen hat, zumal ich bei allem durchaus die Höflichkeitsregeln eingehalten und nicht ohne Sinn und Verstand verunglimp-

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fend herumgeschimpft habe. Ihre etwaige Empfindung, „Dein Vortrag entspricht nicht meiner Ansicht und meinen Vorstellungen vom Wesen des deutschen Staates und Volkes und auch nicht der entsprechenden herrschenden Meinung, deshalb fühle ich mich angegriffen und beleidigt, im übrigen geht Dich meine DDR-Vergangenheit gar nichts an, deshalb bin ich nicht so dumm, Dir auch noch zu antworten“, würde meinen Rechten als deutscher Staatsbürger durchaus nicht gerecht werden und kann deshalb auch nicht etwa als eine zulässige Begründung für das völlige Schweigen Frau Dr. Merkels verwendet werden. Das unrühmliche Ende der DDR unter dem Aufbegehren des DDR-Volkes mit dem die dortige „political correctness“ brechenden zornigen Ruf, „wir sind das Volk“, das Frau Dr. Merkel als damalige DDRBürgerin selbst miterlebt hat, hätte ihr die Bedeutung auch meiner staatsbürgerlichen Rechte als Bürger der Bundesrepublik Deutschland klarmachen müssen. Denn auch ich bin hier gemäß Art. 20 Abs. 2 GG „das Volk“! Jedenfalls das hätte sie inzwischen aus der Revolution in der DDR lernen können und müssen. So galt und gilt es für sie, meine Argumente zur Kenntnis zu nehmen und meine an sie gerichtete einzige Frage zu beantworten, warum in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten keine deutschen Volksabstimmungen stattfinden. Da ich in meiner Petition auch Fotokopien meiner an Frau Dr. Merkel gerichteten zwölf Schreiben einschließlich meiner dort als Anlage beigefügten Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 und Fotokopien meiner an Herrn Köhler gerichteten vier Schreiben und meiner an Herrn Thierse gerichteten drei Schreiben beigefügt habe, ist es Ihnen – dem Petitionsausschuß und dem Bundestag im übrigen – durchaus möglich, meine diese Unterlagen betreffenden Angaben und Ausführungen in allen Einzelheiten einschließlich der Form ihrer Abfassung selbst nachzuprüfen. Wenn es in der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses darüberhinaus noch heißt, daß die Nichtbeantwortung meiner Schreiben den internen Richtlinien des Bundeskanzleramtes gefolgt sei, wonach – zusätzlich zu Eingaben beleidigenden Charakters auch – „anderweitig veröffentlichte Schreiben nicht beantwortet werden“, so vermag ich diesem pauschalen, unklaren Hinweis nicht zu entnehmen, welche Schreiben meinerseits damit gemeint sein sollen. Mangels anderweitiger Veröffentlichungen meinerseits bietet sich mir hier lediglich die Erklärung an, daß die Veröffentlichung meiner an Frau Dr. Merkel gerichteten Schreiben in meinem Blog „H.-J. Schmidt redet Tacheles – mein merkwürdig einseitiger „Schriftwechsel“ mit

der

deutschen

Bundeskanzlerin

Dr.

Angela

Merkel“

(h-j-schmidt-redet-

tacheles.blogspot.com) gemeint sein könnte. Diesen Blog habe ich jedoch erst am 27.6.2009 im Internet begonnen. Das ergibt sich auch aus den im Blog veröffentlichten folgenden Unter-

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lagen: Blog-Archiv auf Seite 1 des Blogs mit dem beginnenden Wortlaut: „2009 (13) Juni (13)“. Außerdem mein Hinweis vom 27.6.2009 im Anschluß an den Eingangsteil meiner an Frau Dr. Merkel gerichteten 10. Erinnerung vom 27.05.2009 mit dem folgenden Wortlaut: „Frau Dr. Angela Merkel hat bis heute auf keines meiner zwölf an sie gerichteten Schreiben in irgendeiner Weise geantwortet. Dieser „Schriftwechsel“ war also in der Tat „merkwürdig einseitig“. Sollte sich Frau Dr. Merkel doch noch melden, so werde ich Ihnen das hier mitteilen. Berlin, am 27.6.2009“. Meine Schreiben an Frau Dr. Merkel habe ich somit in meinem Blog erst veröffentlicht, als Frau Dr. Merkel auch auf mein letztes Schreiben, nämlich meine 10. Erinnerung vom 27.5.2009, somit also auf mein 12. Schreiben und damit auf alle 12 Schreiben an sie, nicht geantwortet hatte. Es gab für sie deshalb keinen Anlaß und keinen Grund, mir auf meine zwölf an sie gerichteten Schreiben irgendeine Entgegnung, und sei es auch nur eine Empfangsbestätigung, mit der Begründung zu versagen, daß ich meine Schreiben in Internet veröffentlicht hätte. Denn diese Veröffentlichung ist ja erst am 27.6.2009 erfolgt, nachdem Frau Dr. Merkel sich auch auf meine 10. Erinnerung, also mein 12. Schreiben, vom 27.5.2009 in keiner Weise geäußert hatte. Wenn ich Frau Dr. Merkel die Veröffentlichung im Internet in meiner 4. Erinnerung auf Seite 4, in meiner 5. Erinnerung auf Seite 4 und in meiner 10. Erinnerung auf Seite 27 angedroht habe, so geschah das deshalb, weil ich sie dadurch endlich zu einer Stellungnahme veranlassen wollte. Das ergibt sich auch aus dem in meiner 10. Erinnerung am Schluß enthaltenen Satz: „Sollten Sie nicht antworten, so wird das geschehen, was ich Ihnen bereits in früheren Erinnerungs-Schreiben angekündigt habe“. Dabei bezweckte ich mit der Fortlassung der näheren Substantiierung dessen, was ich hier genau gemeint habe, Frau Dr. Merkel persönlich oder wenigstens das Bundeskanzleramt dazu zu veranlassen, nach dem „Angekündigten“ in meinen Schreiben zu suchen und sich wenigstens auf diese Weise endlich mit meinen Schreiben zu befassen und dabei die Androhung der Veröffentlichung im Internet und außerdem die von mir mehrfach angekündigte Anrufung des Petitionsausschusses – siehe meine 7. Erinnerung, Seite 5, und meine 8. Erinnerung, Seite 5 – zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen. Soweit Frau Dr. Merkel oder das Bundeskanzleramt meinen sollten, irgendeine Äußerung sei schon deshalb nicht erfolgt, weil ich meine Veröffentlichung des Vorganges im Internet bereits vor der tatsächlichen Verwirklichung vom 27.6.2009 angekündigt habe, so kann ihnen das schon deshalb nicht zugute gehalten werden, weil diese Ankündigung erstmals erst mit meiner 4. Erinnerung vom 8.8.2007 auf Seite 4 und sodann mit meiner 5. Erinnerung vom 15.10.2007 auf Seite 4 sowie mit meiner 10. Erinnerung vom 27.5.2009 auf Seite 27 erfolgt ist, eine Äußerung also schon längst in der ankündigungslosen Zeit bis zum Zugang meiner 4. Erinnerung vom 8.8.2007 hätte erfolgen können, aber eben gerade nicht erfolgt ist; was darauf schließen läßt, daß meine spätere An-

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kündigung der Veröffentlichung im Internet eben nicht der Grund für die Verweigerung irgendeiner Äußerung – und sei es auch nur in Gestalt einer Empfangsbestätigung – auf meine schon am 9.3.2006 beginnende Schreibenserie war. Im Übrigen ergab sich aus meiner oben in ihrem Sinn bereits näher erklärten letzten entsprechenden Ankündigung in meiner 10. Erinnerung vom 27.5.2009 auf Seite 27, letzter Satz, daß auch in jenem Zeitpunkt noch keine Veröffentlichung des Vorganges im Internet erfolgt war, sondern erst noch erfolgen sollte, falls auch diese 10. Erinnerung mit bloßem Schweigen quittiert werden würde, so daß Frau Dr. Merkel und das Bundeskanzleramt in diesem Zeitpunkt immer noch die Möglichkeit hatten, eine Veröffentlichung im Internet durch eine Antwort und möglicherweise wenigstens durch eine Empfangsbestätigung zu vermeiden. Eben deshalb habe ich meinen fruchtlosen geduldigen Versuchen, Frau Dr. Merkel durch meine zwölf Schreiben zu irgendeinem Lebenszeichen zu veranlassen, meinem Blog den bezeichnenden Untertitel gegeben: „Mein merkwürdig einseitiger „Schriftwechsel“ mit der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel“. Die Veröffentlichung im Internet ist also eine Folge der fehlenden Äußerung der Frau Dr. Merkel und nicht etwa ist die fehlende Äußerung der Frau Dr. Merkel eine Folge der Veröffentlichung im Internet. Der Hinweis des Petitionsausschusses in seiner Beschlußempfehlung, daß die Nichtbeantwortung meiner Schreiben den internen Richtlinien des Bundeskanzleramtes folge, wonach auch anderweitig veröffentlichte Schreiben nicht beantwortet werden, ist bereits somit völlig gegenstandslos und kann deshalb nur als eine einigermaßen abwegige Ausrede des von Frau Dr. Merkel verantwortlich geführten Bundeskanzleramts aufgefaßt werden. Abgesehen davon ist weder Frau Dr. Merkel noch das Bundeskanzleramt befugt, das Petitionsgrundrecht des Art. 17 GG einfach nach eigenem Gutdünken durch irgendwelche ihm genehmen Modifizierungen einzuschränken. Angesichts all dieser Umstände haben sich der Petitionsausschuß und der Deutsche Bundestag im übrigen als an das Petitionsgrundrecht des Bürgers gebundene Organe des demokratischen und sozialen Rechtsstaates der Bundesrepublik Deutschland – zurückhaltend ausgedrückt - um die Bürgerrechte in meinem Fall in dieser Hinsicht nicht gerade verdient gemacht. Daß sich der Deutsche Bundestag in seinem Beschluß vom 13.12.2012 der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses auch noch angeschlossen hat, bietet jedenfalls mir nicht gerade einen hoffnungsvollen Ausblick auf die künftige rechtsstaatliche Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland, meines Vaterlandes – das ich so zu bezeichnen, mir immer noch erlaube. Nach allem vermag ich es mir deshalb nicht zu versagen, folgendes zu beantragen:

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1. Bitte, übersenden Sie mir Abschriften bzw. Fotokopien der bei Ihnen in dieser Sache eingegangenen Stellungnahmen des Bundeskanzleramts, die ich bisher weder von Ihnen noch von einer sonstigen Institution erhalten habe. Diesen Antrag stütze ich auf Ihre bisherige Versagung des mir in dieser Angelegenheit zustehenden Anspruchs auf rechtliches Gehör und außerdem auf das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) vom 5.9.2005, aufgrund dessen jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen hat – § 1 Abs. 1 -, wobei die Behörde Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen kann und der Antragsteller grundsätzlich eine bestimmte Art des Informationszuganges – hier also die Übersendung entsprechender Abschriften bzw. Fotokopien – begehren kann, § 1 Abs. 2. 2. Bitte, klären Sie den Widerspruch zwischen der Behauptung des Bundeskanzleramts, daß meine Schreiben von dort aus anfangs noch als eingegangen bestätigt worden seien und daß ich auch darauf hingewiesen worden sei, daß meine Bewertungen nicht geteilt würden, einerseits, und meinem Vortrag von Anfang an, daß ich von der Bundeskanzlerin und dem Bundeskanzleramt auf meine Schreiben keinerlei Äußerung, und zwar nicht einmal eine einzige Empfangsbestätigung erhalten habe, anderseits. Denn auf die entsprechende Behauptung des Bundeskanzleramts, die falsch ist, haben der Petitionsausschuß und der Deutsche Bundestag ihre meine Petition zurückweisende Entscheidung wenigstens zum Teil gestützt. Zur Klärung dieses Widerspruchs kann der Petitionsausschuß gemäß § 1 des Gesetzes über die Befugnisse des Petitionsausschusses und gemäß Abschnitt 7.13.1 der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze) die entsprechenden Akten und Auskünfte und dabei auch Fotokopien entsprechender Verfügungen, Fertigungs- und Absendungsvermerke des Bundeskanzleramts anfordern und nötigenfalls Zutritt zu den Einrichtungen des Bundeskanzleramts sowie zusätzlich Stellungnahmen der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramts verlangen. Ich bitte Sie, den Petitionsausschuß, darum, mich von dem Ergebnis ihrer entsprechenden Ermittlungen zu unterrichten, und zwar möglichst durch Übersendung von Fotokopien der entsprechenden Unterlagen. Bitte, werden Sie diesen Ihren Befugnissen im Interesse meiner Bürgerrechte wenigstens jetzt gerecht! Für den unvoreingenommenen, aufmerksamen Betrachter dieser Angelegenheit wird es von besonderem Interesse sein, wie Sie als Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages als eine Institution der Vertretung des Deutschen Volkes im demokratischen und sozialen Rechtsstaat

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der Bundesrepublik Deutschland auf diese meine jetzige Eingabe und insbesondere auf die beiden obigen Anträge reagieren werden. Nach allem einmal mehr: Wenn ich an Deutschland denke in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht. … Für eine recht baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Frau Dr. Merkel habe ich eine Abschrift dieses Schreibens übersandt. Mit vorzüglicher Hochachtung

(Hans-Joachim Schmidt)

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