Berichte und Analysen Umweltzone Frankfurt am Main Christa Michel1 Um die Feinstaubgrenzwerte aus dem BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) einzuhalten, wird ab 1. Oktober 2008 in Frankfurt am Main eine Umweltzone eingerichtet. In einer Umweltzone gelten Benutzervorteile für schadstoffarme Kraftfahrzeuge. Fahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoß dürfen darin nicht fahren. Betroffen vom Fahrverbot sind vor allem ältere Dieselfahrzeuge. In die Frankfurter Umweltzone dürfen ab Oktober nur noch Kraftfahrzeuge einfahren, die mit einer roten, gelben oder grünen Feinstaubplakette gekennzeichnet sind. Feinstäube – Partikel (PM10) Bei PM10 (Particulate Matter) handelt es sich um Schwebteilchen mit einem Durchmesser bis 10 Mikrometern (µm). Die Partikel (Feinstäube) stammen aus natürlichen Quellen (Bodenerosion, Sandstürme, Pollen) und anthropogenen Quellen (Industrie, Hausbrand, KfzVerkehr). Hauptverursacher der Feinstäube in Frankfurt am Main ist der Kfz-Verkehr. Eine aktuelle Untersuchung bestätigt einen Beitrag von etwa 50 % des Verkehrs an der Gesamtbelastungssituation in der Frankfurter Friedberger Landstraße, einer Straßenschlucht mit hohem Verkehrsaufkommen und dichter Bebauung. Dabei wird etwa 27 % des in der Friedberger Landstraße gemessenen Feinstaubs durch Abgase der Dieselfahrzeuge hervorgerufen. Etwa 23 % der Feinstäube entstehen durch Abrieb und Aufwirbelung. Etwa 17 % der Feinstäube werden von der Industrie verursacht. Biogene Quellen und Gebäudeheizungen tragen ebenfalls deutlich zur Feinstaubbelastung bei.

1

Abbildung 1 PM10-Quellenzuordnung nach Emittenten am Beispiel der Friedberger Landstraße in Frankfurt a.M. Biogene Quellen 13,0% privater Verbrauch 3,5%

Sonstige 3,7%

Industrie 17,3%

Kleingewerbe 2,1% Gebäudeheizung 10,8%

Verkehr (Abrieb und Aufwirbelung) 22,9%

Flugverkehr 0,3%

Verkehr (Abgas) 26,5%

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz 2008: Entwurf Aktionsplan Frankfurt am Main 2008

Feinstaub ist eine komplexe Mischung von hoch toxischen bis hin zu harmlosen Komponenten. Bei den Emissionen, die im Dieselabgas enthalten sind, handelt es sich vor allem um sehr kleine Partikel, die besonders gesundheitsschädlich sind. In Frankfurt am Main wurde die Luftqualität im Jahr 2007 an drei kontinuierlichen Messstationen vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) überwacht. Zwei Messstationen im Frankfurter Stadtgebiet sind so platziert, dass sie nicht unmittelbar den Emissionen aus benachbarten Quellen ausgesetzt sind und somit für den städtischen Hintergrund repräsentative Werte ermittelt werden können. Dazu gehören die Luftmessstationen Höchst (Innenstadt) und Ost (Stadtrand, Industrie, verkehrsnah). Bei der dritten Messstation handelt es sich um eine verkehrsbezogene Messstation, die in der Friedberger Landstraße eingerichtet

Die Autorin ist Mitarbeiterin im Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main – Sachgebiet Immissionsschutz. Rückfragen bitte direkt an Christa Michel, Umweltamt, Galvanistraße 28, 60486 Frankfurt am Main. E-Mail: [email protected]

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11 Umweltzone Frankfurt am Main

wurde. Die Friedberger Landstraße ist eine typische Straßenschlucht mit geschlossener Bebauung und hoher Verkehrsbelastung (ca. 34.000 Kfz pro Tag, davon ca. 3 % Lkw). In Straßenschluchten reichern sich die Schadstoffe durch die mangelnde Durchlüftung stärker an als an Standorten, die gut belüftet sind (z. B. Plätze oder Kreuzungsbereiche). Alle nachfolgend aufgeführten Immissionsdaten (Immissionen sind in diesem Zusammenhang auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen) von Frankfurt am

Main wurden vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie zur Verfügung gestellt. Aktuelle Informationen zur Luftqualität in Frankfurt am Main können im Internet unter der Adresse www.hlug.de abgerufen werden. Die Messdaten werden dort von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr stündlich aktualisiert. Zur Beurteilung der Luftmessungen werden die neuen EU-Grenzwerte herangezogen. In der novellierten 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz wurden die neuen EUGrenzwerte ins deutsche Recht übernommen.

Abbildung 2 Feinstaubimmissionen in Frankfurt am Main – Jahresmittelwerte von 1990 bis 2007 60

50

µg/m³

40

30

20

10

19 90 19 91 19 92 19 93 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07

0

Ffm-Höchst Ffm-Höchst

Ffm-Ost Ffm-Ost

Ffm-Friedb.Landstr. Ffm-Friedb.Landstr.

Daten des HLUG, 2008

Für den Jahresmittelwert von Feinstaub gilt der Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter. Außerdem darf der Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm je Kubikmeter nur an maximal 35 Tagen pro Jahr überschritten werden. 1990 wurden im Jahresmittel in Frankfurt am Main 46 µg/m³ PM10 gemessen, 2007 lag die mittlere Belastung bei 23 µg/m³ an den städtischen Stationen (Höchst und Ost) und bei 28

µg/m³ an der Verkehrsmessstation in der Friedberger Landstraße. Die Partikelkonzentrationen zeigen eine abnehmende Tendenz, die von starken Schwankungen geprägt ist. Der seit 2005 gültige Grenzwert für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³ wird in Frankfurt am Main eingehalten. Seit 2005 darf außerdem der Tagesmittelwert von 50 µg/m³ maximal an 35 Tagen überschritFrankfurter Statistische Berichte 1’2008

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ten werden. In den Jahren 2005 und 2006 wurde diese Bedingung nicht eingehalten. 2007 wurde der Grenzwert mit 33 Überschreitungen knapp eingehalten. Der maximale 24Stundenmittelwert betrug 2007 in der Friedberger Landstraße 103 µg/m³ und wurde am 21.12.2007 gemessen.

Die Höhe der Partikelbelastung wird in starkem Maß von den meteorologischen Bedingungen geprägt. Während 2006 ein eher trockenes Jahr war, wurde das Jahr 2007 durch überwiegend feuchte Witterungseinflüsse geprägt. In einem „normalen“ Jahr muss nach dem Aktionsplanentwurf in der Friedberger Landstraße mit etwa

Tabelle 1 Feinstaubimmissionen in Frankfurt am Main - Tagesmittelwerte Messstationen 2005 2006 des HLUG in Frankfurt Überschreitungen Überschreitungen des am Main des TagesmittelTagesmittelwertes von 50 µg/m³ wertes von 50 µg/m³ Friedberger Landstraße 48 55 (Verkehrsmessstation) Höchst 17 22 (städtischer Hintergrund) Ost 15 24 (städtischer Hintergrund) Daten des HLUG, 2008

2007 Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ 33 17 16

45 Überschreitungstagen gerechnet werden. Das wären 10 Überschreitungen mehr als gesetzlich erlaubt.

Aktuell (Stand: 17.08.2008) wurde der Tagesmittelwert von 50 µg/m³ in der Friedberger Landstraße in diesem Jahr 17mal überschritten.

Die Überschreitungen der Tagesmittelwerte finden vor allem in den Wintermonaten statt. Deutlich ist der Unterschied zwischen den Stationen Höchst und Ost, die den städtischen Hintergrund charakterisieren und der Friedberger Landstraße, die unmittelbar in der Straßenschlucht steht.

In Abbildung 4 sind für die Jahre 2004 bis 2007 die jeweils 100 höchsten PM10-Tagesmittelwerte absteigend sortiert dargestellt. 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ sind erlaubt. Es wird deutlich, dass bereits Maßnahmen, die geeignet sind, die PM10Spitzenkonzentrationen leicht zu kappen, geeignet sind, den Grenzwert zukünftig einzuhalten.

Abbildung 3 Anzahl der Feinstaubüberschreitungen im Jahr 2007 in Frankfurt am Main Höchst

Ost

Friedberger Landstr.

Anzahl der PM10-Überschreitungen

12

10

8

6

4

2

0

Jan.

Feb.

März

April

Mai

Juni

Juli

Aug.

Sept.

2007

Daten des HLUG, 2008

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Okt.

Nov.

Dez.

Der Partikelgrenzwert für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³ wurde in den letzten Jahren an den drei Frankfurter Luftmessstationen eingehalten. Der Partikelgrenzwert für die Kurzzeitbelastung wurde in der Friedberger Landstraße 2005 und 2006 überschritten. 2007 wurde der Grenzwert in Höchst und Ost deutlich, in der Friedberger Landstraße mit 33 Überschreitungen jedoch nur knapp eingehalten. Pro Jahr sind 35 Überschreitungen erlaubt. Die Jahresmittelwerte lassen eine Reduzierung der Partikelimmissionen im Stadtgebiet erkennen. Die Einhaltung des Grenzwertes für die Kurzzeitbelastung kann jedoch ohne zusätzliche Maßnahmen nicht dauerhaft sichergestellt werden.

13 Umweltzone Frankfurt am Main Abbildung 4 Friedberger Landstraße – PM10-Werte 2004 bis 2007 (sortiert nach Höhe der Tagesmittelwerte)

120

2004

2005

2006

2007

110

PM10 in µg/m³

100 90 80 70 60 50 40 0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

Tage

Daten des HLUG, 2008

Nach einer Prognose der Immissionsminderungen im Hinblick auf PM10 ist davon auszugehen, dass nach Einrichtung der Umweltzone die Grenzwerte für diesen Schadstoff in der Stadt Frankfurt am Main in Zukunft dauerhaft eingehalten werden. Nach den Berechnungen sinken die Emissionen um etwa 44 %. Immissionsseitig wird eine Reduktion von etwa 12 % erwartet. Im Hinblick auf die Belastung mit Stickstoffdioxid wirkt sich die Umweltzone ebenfalls positiv aus. Allerdings berücksichtigt die Kennzeichnungsverordnung nicht die Emission von Stickoxiden, sondern nur den Schadstoff PM10, so dass die spezifische Reduktion in diesem Bereich geringer ausfällt. Nach den Abschätzungen sinken die Stickstoffdioxidimmission durch die Einführung einer Umweltzone um etwa 6 %. Aktionsplan Frankfurt am Main Zur Einhaltung des Feinstaubgrenzwertes in Frankfurt am Main wurde 2005 ein Aktionsplan nach § 47 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) aufgestellt. Zuständi-

ge Behörde für die Aufstellung von Aktionsplänen ist nach § 5 der Hessischen Zuständigkeitsverordnung für den Immissionsschutz das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV). Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wurde zur Aufstellung des Aktionsplans gehört. Der Aktionsplan aus dem Jahr 2005 enthält als siebte Maßnahme die „Ausweisung einer Umweltzone in Frankfurt am Main“. Zur Einrichtung einer Umweltzone muss der Aktionsplan 2005 vom HMULV fortgeschrieben werden. Aktuell liegt ein entsprechender Entwurf eines Aktionsplans Frankfurt am Main 2008 vor. Er wurde vom 3. Juni bis zum 2. Juli 2008 im Technischen Rathaus der Stadt Frankfurt am Main öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus kann er weiterhin im Internet unter www.umweltzone.frankfurt.de heruntergeladen werden. Bis zum 16. Juli 2008 konnten Einwände, Bedenken und Anregungen zum Aktionsplanentwurf schriftlich an das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz gerichtet werden.

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14 Umweltzone Frankfurt am Main Abbildung 5 Umweltzone Frankfurt am Main

Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, 2008

Umweltzone Frankfurt am Main Die etwa 110 Quadratkilometer große Frankfurter Umweltzone umfasst die Fläche innerhalb des Autobahnrings, die Autobahnen selbst sind ausgenommen. Im Westen wird die Umweltzone begrenzt durch die A5, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A661. Es ist davon auszugehen, dass nach Einrichtung der Umweltzone die Grenzwerte für Feinstaub dauerhaft eingehalten werden können. Die Umweltzone wird an ihren Grenzen mit den folgenden Verkehrzeichen gekennzeichnet. Auf dem Zusatzschild ist zu erkennen, mit wel-

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cher Plakette man hineinfahren darf. Am Ende der Umweltzone steht ein Aufhebungsschild. Abbildung 6 Verkehrsschilder zur Umweltzonenabgrenzung

frei

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Feinstaubplaketten Grundlage für die Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge durch Plaketten ist die 35. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – 35. BImSchV). Diese Verordnung kennt vier Schadstoffgruppen (SG): •

SG 1 - keine Plakette - Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, die keine Plakette erhalten, sind Dieselfahrzeuge Euro 1 und schlechter, außerdem alle Benzinfahrzeuge ohne geregelten Katalysator.



SG 2 - rote Plakette - Euro 2 für Dieselfahrzeuge entspricht in etwa der Schadstoffgruppe 2.



SG 3 - gelbe Plakette - Euro 3 für Dieselfahrzeuge entspricht etwa der Schadstoffgruppe 3.



SG 4 - grüne Plakette - Zu der Schadstoffgruppe 4 gehören Benziner mit geregeltem Katalysator, Diesel Euro 4 und 5, Fahrzeuge mit Gas-, Elektro- und Brennstoffzellenantrieb.

Dieselfahrzeuge können ggf. durch Nachrüstung mit einem Partikelfilter in die jeweils nächst höhere Schadstoffgruppe gelangen. Fahrzeuge ohne Plakette können durch den Einbau eines Partikelminderungssystems eine rote Plakette erhalten. Entsprechend kann durch die Nachrüstung aus einer roten Plakette eine gelbe oder sogar aus einer gelben Plakette eine grüne werden. Seit dem 01.04.2007 wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern steuerlich gefördert. Die Förderung endet am 31.12.2009. Wer einen Diesel-Pkw mit einem Filter nachrüstet, erhält einmalig eine Entlastung bei der KfzSteuer von 330 Euro und braucht den Aufschlag von 1,20 Euro pro 100 cm³ Hubraum für Fahrzeuge ohne Filter seit April 2007 nicht zu zahlen.

Benziner können ggf. mit einem geregelten Katalysator nachgerüstet werden. Die Plaketten sind bundesweit bei allen amtlich anerkannten Prüfstellen (z. B. TÜV, Dekra, KÜS), zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Betrieben und Kfz-Zulassungsbehörden erhältlich. In der Frankfurter Zulassungsbehörde und in den Bürgerämtern sind die Plaketten für 5 € erhältlich. Die Plaketten gelten in allen deutschen Umweltzonen gleichermaßen, wie beispielsweise in Mannheim, Stuttgart, Berlin, Köln oder Hannover. Wie in allen anderen deutschen Kommunen, die eine Umweltzone eingerichtet haben, wird die Beschränkung der Kfz auch in Frankfurt am Main in einem Stufenplan erfolgen, damit sich Fahrzeughalter rechtzeitig auf Veränderungen der Zufahrtberechtigung einstellen und ihre Entscheidungen über die Anschaffung oder Nachrüstung von Fahrzeugen daran ausrichten können. Während in der 1. Stufe ab Oktober 2008 alle Plaketten (rot, gelb, grün) erlaubt sind, dürfen in der 2. Stufe (2010) nur noch gelbe und grüne und in der 3. Stufe (2012) ausschließlich Fahrzeuge mit grünen Plaketten fahren. Abbildung 7 Zuordnung der in Frankfurt am Main angemeldeten Fahrzeuge zu den Plaketten nach der 35. BImSchV (Stand 01.01.08) ohne Plakette 5% rote Plakette 3% gelbe Plakette 11%

grüne Plakette 81%

Quelle: Kraftfahrtbundesamt 2008

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16 Umweltzone Frankfurt am Main

Die Umweltzone betrifft nicht nur die Menschen, die innerhalb der Zone wohnen, sondern natürlich auch die Pendler, Gewerbetreibenden und Besucher einer Stadt. In der ersten Stufe ab Oktober 2008 sind nur die Fahrzeuge betroffen, die gar keine Plakette bekommen. Am Beispiel der insgesamt 311 648 Fahrzeuge, die in Frankfurt am Main gemeldet sind, betrifft dies etwa 5

% der Flotte. Das entspricht etwa 16.000 Fahrzeugen.

Abbildung 8 Zuordnung der in Frankfurt am Main angemeldeten Nutzfahrzeuge zu den Plaketten nach der 35. BImSchV (Stand 01.01.08)

Abbildung 9 Zuordnung der in Frankfurt am Main angemeldeten Pkws zu den Plaketten nach der 35. BImSchV (Stand 01.01.08).

Deutlich stärker betroffen sind die Gewerbetreibenden innerhalb und außerhalb der Umweltzone. Bei den Nutzfahrzeugen ist der Anteil an Fahrzeugen, die keine Plakette bekommen, mit 16 % deutlich höher als bei den Pkws.

ohne Plakette 16%

ohne Plakette 5% rote Plakette 2%

grüne Plakette 31%

gelbe Plakette 9%

rote Plakette 13%

gelbe Plakette 40%

grüne Plakette 84%

Quelle: Kraftfahrtbundesamt 2008

Quelle: Kraftfahrtbundesamt 2008

Besonders betroffen sind Fahrzeuge von Handwerkern, die häufig nur eine geringe Laufleistung haben und entsprechend lange genutzt werden. Wettbewerbsvorteile haben jedoch diejenigen, die sich frühzeitig ein schadstoffarmes Fahrzeug angeschafft haben.

So kann ein Fahrzeug mit grüner Plakette in alle deutschen Umweltzonen einfahren. Bei den Pkws erhalten aktuell etwa 5 % der insgesamt 292 213 Fahrzeuge keine Plakette. Bereits 84 % der Pkws können mit einer grünen Plakette gekennzeichnet werden.

Tabelle 2: Differenzierung der in Frankfurt am Main angemeldeten Pkw nach Antriebsart und Plakettenzuordnung (Stand: 01.01.08)

Diesel

Benzin, Gas, Ethanol

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Keine Plakette

4390

4,4 %

8825

4,6 %

Rote Plakette

6880

6,9 %

Gelbe Plakette

25169

25,3 %

Grüne Plakette

63032

63,4 %

183917

95,4 %

Summe

99471

100 %

192742

100 %

Quelle: Kraftfahrtbundesamt 2008

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17 Umweltzone Frankfurt am Main

Ausnahmen vom Fahrverbot

Die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen ist möglich für:

Die Kennzeichnungsverordnung lässt für bestimmte Fahrzeuge auch ohne Plakette die Einfahrt in die Umweltzone zu: • mobile Maschinen und Geräte, • Arbeitsmaschinen, • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, • Kranken- und Arztwagen, • Kfz für Menschen mit Behinderungen (aG, H, Bl), • Oldtimer mit H oder 07-Kennzeichen, • Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO (z. B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Straßenreinigung) • sowie Fahrzeuge der Bundeswehr und Nato.



Fahrten zur Wahrnehmung überwiegender, unaufschiebbarer Einzelinteressen wie z.B. Fahrt mit dem Wohnmobil von/zur Wohnadresse in der Umweltzone, regelmäßige medizinische Behandlungen (Dialyse o.ä.), Schichtdienstleistende, deren Anfangsoder Endzeiten regelmäßig nachts zu Zeiten liegen, zu denen kein ÖPNV verkehrt,



Fahrten zur Überbrückung eines Zeitraumes von max. 6 Monaten wegen Lieferengpässen bei nachgewiesener Bestellung einer Ersatzbeschaffung oder Nachrüstung,



Fahrten mit Fahrzeugen, die ab Erstzulassung mindestens 27 volle Jahre alt sind und bei denen durch Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass diese zukünftig als anerkannte Oldtimer betrieben werden und ein H-Kennzeichen führen können,



Fahrten mit Reisebussen, soweit durch eine technische Umrüstung die Garantie des Herstellers für die Motorlaufleistung erlischt,



Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen wie z.B. Aufzugsnotdienste, Transport von Blutkonserven, Ärzte mit regelmäßigen Patientennotdiensten, Behebung von Gebäudeschäden u. ä.,



Fahrten zur Aufrechterhaltung von Produktionsprozessen z.B. Reparatur betriebsnotwendiger Anlagen, hierzu zählen z.B. Fahrten mit Fahrzeugen für Spezialzwecke mit geringen Fahrleistungen in der Umweltzone (Schwerlasttransporter, Kranwagen, Betonpumpen u. ä.), soweit diese nicht als selbst fahrende Arbeitsmaschine zugelassen sind,



Fahrten von Schaustellern zu und von Veranstaltungen in der Umweltzone (hier ist die Ausnahmegenehmigung beim Servicecenter Veranstaltungen - SCV des Straßenverkehrsamtes zu beantragen),



Spezialfahrzeuge mit hohen Anschaffungsbzw. Umrüstungskosten und geringen Fahrleistungen in der Umweltzone wie z. B.

In Frankfurt am Main brauchen außerdem keine Plakette und keine Ausnahmegenehmigung: •

Personen, die über einen gelben Parkausweis für besondere Gruppen Schwerbehinderter nach Landeserlass verfügen,



Fahrzeuge bei Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen, mit roten Kennzeichen nach § 16 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) oder mit Ausfuhrkennzeichen nach § 19 FZV.

Außerdem können unter bestimmten Umständen kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen zur Einfahrt in die Umweltzone erteilt werden. Dabei gilt der Grundsatz „Nachrüstung vor Ausnahme“. Die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung sind: dass das Fahrzeug technisch nicht nachrüstbar ist und/oder dem Fahrzeughalter der Kauf eines anderen, schadstoffärmeren Fahrzeugs wirtschaftlich nicht zuzumuten ist. Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Nichtzumutbarkeit werden die Pfändungsfreigrenzen aus dem Vollstreckungsrecht der Zivilprozessordnung (ZPO) angewendet, die anerkannte Einkommensgrenzen darstellen, mit denen ein Lebensunterhalt für eine Person nebst unterhaltspflichtigen Personen (inklusive Miete und allen anderen Kosten) bestritten werden kann.

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18 Umweltzone Frankfurt am Main

Schwerlasttransporter, Kranwagen und vergleichbare Fahrzeuge, soweit nicht als selbst fahrende Arbeitsmaschinen zugelassen, •

Fahrten mit Sonderfahrzeugen, die bauartbedingt eine Geschäftsidee verkörpern oder direkt als Verkaufsstätte genutzt werden, z.B. London-Taxi, Eisverkaufswagen, historische Fahrzeuge für Hochzeits- oder Stadtrundfahrten, Marktverkaufsfahrzeuge und Spezialfahrzeuge für Filmaufnahmen.

Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind beim Straßenverkehrsamt (36.33), Mainzer Landstraße 323, 60326 Frankfurt, Telefon 069/212 40582, E-Mail [email protected] einzureichen. Wer mit einem Fahrzeug ohne Plakette in die Umweltzone einfährt, muss ein Bußgeld von 40 € entrichten. Zusätzlich gibt es einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Ohne Frage stellt die Umweltzone einen großen Eingriff in das Frankfurter Verkehrsgeschehen dar. Allerdings überwiegen die positiven Effekte deutlich. Die Umweltzone trägt zur Verbesserung der Luftqualität und damit zur Erhöhung der Lebensqualität zum Wohle aller Menschen, die in Frankfurt am Main leben und arbeiten, bei. Langfristig ist die Umweltzone ein Schritt zur Verbesserung der Standortqualität und damit ein Baustein, die Attraktivität von Frankfurt am Main zu erhalten.

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Alle Infos zur Frankfurter Umweltzone unter www.umweltzone.frankfurt.de.

Literaturverzeichnis Hansmann (2007): Bundes-Immissionsschutzgesetz Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (2005): Luftreinhalteplan für den Ballungsraum RheinMain Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (2005): Aktionsplan Frankfurt am Main 2005 Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Mai 2008): Entwurf Aktionsplan Frankfurt am Main 2008 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Lufthygienische Daten von Frankfurt am Main1990 – 2007 Kraftfahrtbundesamt: Fahrzeugstatistik 2008 Stadt Frankfurt am Main, Umweltamt (2008): Kurzbericht Luftqualität in Frankfurt am Main 2008 Stadt Frankfurt am Main (2008): Die Umweltzone Frankfurt am Main – Faltblatt