Bericht zum Fachaudit Auftraggeber Erziehungsdepartement Kanton Schaffhausen Dienststelle Primar- und Sekundarstufe I Abteilungen Externe Evaluation und Sonderpädagogik Herrenacker 3 8200 Schaffhausen

Auditierte Organisation SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN Sprachheilschule Mühlenstrasse 87 8200 Schaffhausen

Die Sprachheilschule beschult Kinder mit schweren Sprach-, Sprech- und Kommunikationsstörungen sowie Störungen des Schriftspracherwerbs und Hörbeeinträchtigungen leichten und mittleren Grades, deren kognitive Möglichkeiten es erlauben würden, den Schulstoff der Regelschule zu bewältigen. Sie führt je drei Abteilungen auf der Kindergarten- und der Primarstufe (Einschulungsklasse bis 3. Klasse). Nicht ins Fachaudit einbezogen wurde der Audiopädagogische Dienst, der der Sprachheilschule angeschlossen ist.

Zeitpunkt des Fachaudits Das Fachaudit in der Sprachheilschule der SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN fand am 23. Oktober 2014 statt und dauerte von 7.45 Uhr bis 18.15 Uhr.

Auditteam Das Fachaudit wurde gemeinsam durchgeführt von: Markus Zwicker, Schulischer Heilpädagoge

Sandra Mazzoni, dipl. Logopädin

Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik HfH Departement Weiterbildung, Forschung und Dienstleistung Schaffhauserstrasse 239 Postfach 5850, 8050 Zürich Tel: 044 317 11 81 [email protected]; www.hfh.ch

Schiess Beratung von Organisationen Schachenallee 29 5000 Aarau Tel: 062 824 40 60 [email protected] www.schiess.ch

Co-Auditor

Auditleitung

Als Lernauditorin teilgenommen hat Michaela Studer, lic. phil.; Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik HfH

Sprachheilschule der SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN: Bericht zum Fachaudit vom 23. Oktober 2014

2

Inhalt

1

Ausgangslage und Auftrag ............................................................................. 3 1.1 Ziele .......................................................................................................... 3 1.2 Fragestellungen .......................................................................................... 3 1.3 Referenzrahmen ......................................................................................... 3 1.4 Vorgehen .................................................................................................... 4

2

Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse und Entwicklungshinweise ..................................................................................... 5

3

Vertiefte Auditergebnisse................................................................................ 8 3.1 Gesamteindruck .......................................................................................... 8 3.2 Beurteilung der Prozesse von der Zuweisung bis zur Reintegration ............ 9 3.3 Beurteilung der Ressourcen und des Ressourceneinsatzes von pädagogisch-therapeutischen Massnahmen (Logopädie / ggf. Psychomotorik) ......................................................................................... 11 3.4 Wie und auf welchen Grundlagen gestalten die Kernteams die Bildungsprozesse? .................................................................................... 12 3.5 Wie wird der Kernauftrag der Sprachförderung im Alltag der Sprachheilschule umgesetzt ..................................................................... 14

4

Anhang: Eckpunkte des Fachaudits............................................................. 17 4.1 Ablauf ....................................................................................................... 17 4.2 Beurteilungsgrundlagen ............................................................................ 17 4.3 Qualitätsansprüche und Indikatoren .......................................................... 18 4.4 Auditplan ................................................................................................... 19

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1

Ausgangslage und Auftrag

1.1

Ziele

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Ziel des Fachaudits in der Sprachheilschule der SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN war die Überprüfung der fachlichen Qualität von im Voraus gemeinsam festgelegten Aspekten der Aufgabenerfüllung der Organisation. Das Fachaudit ist für die auditierte Organisation primär ein Beitrag zur Qualitätsentwicklung. Der Auftraggeber verwendet die Ergebnisse des Fachaudits zur Steuerung des Angebots für Kinder und Jugendliche im Kanton Schaffhausen. Jedes Fachaudit stellt eine Momentaufnahme einer Organisation mit ihren aktuellen Stärken und Entwicklungspotenzialen dar. Die vorliegenden Ergebnisse des Fachaudits sind als eine solche Momentaufnahme zu bewerten.

1.2

Fragestellungen

Die Fragestellungen bilden die Leitlinien des Fachaudits. An der Vorbesprechung vom 13. Juni 2014 wurden gemeinsam mit Rita Hauser, Erziehungsdepartement Kt. Schaffhausen, Dienststelle Primar- und Sekundarstufe I, Abteilung Sonderpädagogik und Leander Grand, Abteilung Externe Evaluation, sowie der Leiterin der Sprachheilschule Moni Christen folgende Fragestellungen vereinbart: a) Beurteilung der Prozesse von der Zuweisung bis zur Reintegration Sind die Prozesse im Bereich Zuweisung, interne Übertritte, Verlängerung und Reintegration für alle Beteiligten klar und hilfreich? Sind die Entscheidungskriterien bei den einzelnen Schnittstellen für alle Beteiligten klar und werden sie als sinnvoll beurteilt? Ist der Informationsfluss für alle Beteiligten klar und hilfreich? b) Beurteilung der Ressourcen und des Ressourceneinsatzes von pädagogisch-therapeutischen Massnahmen (Logopädie / ggf. Psychomotorik) c) Wie und auf welchen Grundlagen gestalten die Kernteams die Bildungsprozesse? d) Wie wird der Kernauftrag der Sprachförderung im Alltag der Sprachheilschule umgesetzt? Wie wird die fachliche Diskussion geführt? Wie wird die Fremd- bzw. Mehrsprachigkeit berücksichtigt?

1.3

Referenzrahmen

Beurteilungsrahmen des Fachaudits bildet das Fachauditkonzept quaditQ von Schiess – Beratung von Organisationen und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich mit den integrierten Qualitätsansprüchen und Qualitätsindikatoren. Die spezifischen Qualitätsansprüche zu den obengenannten Fragestellungen sind im Anhang aufgeführt.

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1.4

4

Vorgehen

Das konkrete Vorgehen zu diesem Fachaudit wurde in einem Auditplan festgehalten, der mit der Leitung der Sprachheilschule der SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN abgesprochen wurde. Der Auditplan befindet sich im Anhang des vorliegenden Berichts. Das Fachaudit konnte am 23. Oktober 2014 entsprechend der zeitlichen und inhaltlichen Planung durchführt werden. In Ergänzung wurden in der folgenden Woche sechs Telefoninterviews mit Eltern und Lehrpersonen von kürzlich ausgetretenen Schülern durchgeführt.

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Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse und Entwicklungshinweise

Gesamteindruck Kernaussagen

Entwicklungshinweise

Die Sprachheilschule ist klar Teil der SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN. Die Steuerung der Gesamtinstitution wird vom Geschäftsleiter wahrgenommen. Die Institution nimmt sich Zeit und Raum für eine Konsolidierungsphase und hält das Unterwegssein aus. Der Leiterin der Sprachheilschule steht fachlich-inhaltlich der erforderliche Freiraum zur Verfügung, um die Schule zu gestalten und zu entwickeln. Die Leiterin der Sprachheilschule führt und leitet klar und zugleich umsichtig. Sie erkennt die Probleme und Herausforderungen.

Die Sprachheilschule existiert zwar seit vielen Jahren und ist dennoch in der heutigen, mehrheitlich an einem Standort zusammengefassten und geführten Form ein junges Gebilde. Nach der Phase der Zusammenführung und der Teamfindung ist eine erste Konsolidierung bei gleichzeitiger fachlich-inhaltlicher Weiterentwicklung angezeigt.

Die verfügbaren Räume werden gut und geschickt genutzt. Die Schülerinnen und Schüler fühlen sich wohl. Die Eltern sind sehr zufrieden.

Beurteilung der Prozesse von der Zuweisung bis zur Reintegration Kernaussagen

Entwicklungshinweise

Die Funktionsträger und Strukturen in den Schulgemeinden unterscheiden sich stark bezüglich Organisation, Professionalisierung, und Informationsbedarf. Dies verlangt viel individuelle Information und Abstimmung und ist sehr zeitaufwändig für die Leiterin der Sprachheilschule.

Wir empfehlen, mit den Schulgemeinden die Terminierung der Abläufe zu klären und die Prozessplanung darauf abzustimmen. Die Schulleiterin muss von unnötigen administrativen Aufgaben entlastet werden.

Der Bedarf wird Kriterien gestützt ermittelt. Die Fachlichkeit der SAB wird unbestritten anerkannt. Das Zuweisungsverfahren trennt nicht zwischen Bedarf feststellen und Entscheidung über die Zuteilung eines Sonderschulplatzes, bzw. überantwortet beide Schritte derselben Stelle und Fachperson (SAB). Dies wird von dieser als höchst be-

Wir empfehlen, die Verantwortung für die Schritte Bedarf ermitteln (Fachliche Beurteilung) und Zuteilung eines Sonderschulplatzes (Steuerung) personell zu trennen und gleichzeitig das Verfahren zu verschlanken. Wir schlagen Ihnen vor, die Vergabe der Sonderschulplätze an einer gemeinsamen Entscheid Sitzung nach Abschluss der Abklärungen durch die SAB zu fällen. An dieser Sitzung nehmen die fachverantwortliche SAB, die Abtei-

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lastend und verunsichernd emp- lungsleiterin Sonderpädagogik und mit beratender Stimme die Leitefunden und ist aus Sicht des rin der Sprachheilschule teil. Auditteams ein Systemfehler. Die Abteilungsleiterin Sonderpädagogik und die fachverantwortliche SAB entscheiden in der Regel im Konsens, bei Dissens fällt die Abteilungsleiterin Sonderpädagogik als Vertreterin der Steuerungsebene den Stichentscheid. Eine einjährige Sonderschulverfügung ist aus pädagogischer, förderdiagnostischer Sicht generell aber insbesondere für Kinder im 2. Jahr des Sprachheilkindergartens nicht sinnvoll.

Wir empfehlen Ihnen, die Überprüfung der weiteren Notwendigkeit der Sonderschulung in den förderdiagnostischen Prozess der Sprachheilschule einzubetten, beispielsweise in Form eines Beizugs der SAB in das Schulische Standortgespräch. Dadurch bleibt den Kernteams mehr Zeit, um pädagogische Prozesse zu gestalten und die Wirkung zu beurteilen.

Die Reintegration wird von den Mitarbeitenden der Sprachheilschule äusserst sorgfältig und individuell auf das Anschlusssystem passend durchgeführt.

Beurteilung der Ressourcen und des Ressourceneinsatzes von pädagogischtherapeutischen Massnahmen (Logopädie / ggf. Psychomotorik) Kernaussagen

Entwicklungshinweise

Das psychomotorische Fachwissen steht weder dem System Sprachheilschule (Schule, Kernteams) noch den Schülerinnen und Schülern zu Verfügung. Es wird nicht ins Massnahmenpaket aufgenommen. Damit verfügt die Sprachheilschule nicht über dieselben therapeutischen Ressourcen wie die Regelschule.

Wir empfehlen der kantonalen Ebene, den Auftrag der Sprachheilschule in Bezug auf die Psychomotorische Therapie klarer zu formulieren. Bei ausgewiesenem Bedarf können entweder im Einzelfall zusätzliche Ressourcen als Teil des individuellen Massnahmenpakets bewilligt werden oder sie müssen von der Sprachheilschule verbindlich innerhalb ihrer bewilligten pädagogisch-therapeutischen Ressourcen angeboten werden. Die kantonale Fachstelle Psychomotorik kann bei der Suche nach geeigneten Lösungen / Modellen beigezogen werden.

Die bewilligten logopädischen Ressourcen sind angemessen. Die Zuteilung der Pensen auf die Klassen ist sinnvoll und ermöglicht einen gezielten und abgestimmten Einsatz in Absprache des Kernteams.

Wie und auf welchen Grundlagen gestalten die Kernteams die Bildungsprozesse? Kernaussagen

Entwicklungshinweise

Die Bildung von Kernteams mit SHP (Shkg) und Logopäde/in ist eine sehr gute Form für die gemeinsam zu verantwortende Schulung der Kinder. Der Auftrag der Schulleiterin: „macht!“ ohne weitergehende inhaltliche und organisatorische Vorgaben war eine mutige, der Situation der Schule angemessene und gelungene Herangehensweise. Die Kernteams haben sich selbst organisiert und unterschiedliche Formen und Ausprägungen der Zusammenarbeit entwickelt. Die Kernteams ha-

Wir empfehlen, für die Zusammenarbeit in den Kernteams nach der gelungenen Einstiegsphase der Teamkultur entsprechende neue Impulse zur Weiterentwicklung zu geben. Mögliche Ansätze wären beispielsweise: a) Die Kernteams stellen an einem internen Weiterbildungstag

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ben ein Bewusstsein ihrer Professionalität und ihrer Zusammenarbeit, können diese darstellen und zeigen einen wertschätzenden Umgang untereinander.

b)

c)

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ihre Zusammenarbeitsform und ihre gute Praxis untereinander vor. Damit wird die gemeinsame Reflexion und Lernen voneinander gefördert. Jedes Kernteam setzt sich für eine bestimmte Periode ein Qualitätsziel und definiert dazu Indikatoren. Diese werden von der Schulleitung genehmigt. Die Zielerreichung und die daraus gezogenen Schlüsse werden mit der Schulleiterin besprochen. Damit kann auf der Ebene Kernteam der Regelkreis der Qualitätsentwicklung installiert werden. In die Mitarbeiterbeurteilungen könnte diese Zielerreichung als Teamkomponente einbezogen werden.

Der Einsatz der Klassenhilfen und ihre Einbindung ins Gesamtteam und ins Kernteam sind nicht optimal gelöst.

Wir empfehlen, die Stellung der Klassenhilfen, ihre Aufgaben und die Zugehörigkeit zu den Kernteams in folgenden Punkten zu klären: a) Auf welcher Ebene macht die Teamarbeit der Klassenhilfe Sinn: auf Schulebene oder auf Klassenebene? Folglich sollten sie dort verpflichtend an den Sitzungen teilnehmen. b) Je nach Aufgabenzuweisung sollte die Klassenhilfe bei den Begrüssungs- und Verabschiedungsritualen bzw. dem Arbeitseinstieg und -abschluss anwesend sein.

Die Ressource der Logopädin mit ausgebildetem Therapiehund wird nicht gezielt eingesetzt.

Wir empfehlen, das Pensum der Logopädin mit dem Therapiehund Mira (heute 32%) als nicht klassengebundene Ressource zu verwalten und denjenigen Kindern zukommen zu lassen, die davon am meisten profitieren können. Zur Beurteilung sind klare fachliche Kriterien erforderlich.

Wie wird der Kernauftrag der Sprachförderung im Alltag der Sprachheilschule umgesetzt? Kernaussagen

Entwicklungshinweise

Einige Kernteams arbeiten bewusst am gleichen Lerngegenstand und es findet eine gemeinsame Reflexion über z.B. Begriffsentwicklung oder Transfers vom Einzelsetting in die Gruppe und umgekehrt statt. Eltern erhalten sprachfördernde Hinweise vor allem über die Logopädin (Aufgabenheft oder Austauschheft). Die Lehrpersonen und Logopäd/innen verfügen durch ihre Ausbildung oder durch spezielle Weiterbildungen über gute Kenntnisse in Bezug auf den Spracherwerb bei Mehrsprachigkeit. Auf der Ebene der gesamten Schule konnte keine gemeinsame Strategie im sprachfördernden Verhalten beobachtet werden. Insbesondere fehlen der Einbezug der Mittagsbetreuung auf der pädagogischen Ebene und die Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler in gemeinsamen klassenübergreifenden Anlässen.

Wir empfehlen, in diesen Punkt als gemeinsame schulische Entwicklung mit Einbezug der Mittagsbetreuerinnen anzugehen und Leitlinien mit Zielsetzungen, Haltungen und konkreten Handlungsfeldern zu erarbeiten. Die Förderung der Partizipation der Kinder generell und in klassenübergreifenden Anlässen sollte dabei besonders berücksichtigt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Beizug einer externen Moderation dieses Schulentwicklungsprozesses zu prüfen.

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Vertiefte Auditergebnisse

Die nachfolgende Darstellung der Ergebnisse des Fachaudits ist wie folgt gegliedert: Fragestellung (gelb hinterlegt) Kernaussage (kursiv gesetzt) Die Kernaussagen stellen zusammenfassende Einschätzungen des Auditteams dar. Als Orientierungsstandard dienen die Qualitätsansprüche und Indikatoren. Beobachtungen und Beurteilungen Es werden Beobachtungen und Reflexionen wiedergegeben, die zur Kernaussage geführt haben. Entwicklungshinweise (hellorange hinterlegt) Die Entwicklungshinweise sind Anregungen für Optimierungen.

3.1

Gesamteindruck

Die Sprachheilschule ist klar Teil der SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN. Die Steuerung der Gesamtinstitution wird vom Geschäftsleiter wahrgenommen. Die Institution nimmt sich Zeit und Raum für eine Konsolidierungsphase und hält das Unterwegssein aus. Der Leiterin der Sprachheilschule steht fachlich-inhaltlich der erforderliche Freiraum zur Verfügung, um die Schule zu gestalten und zu entwickeln. Die Leiterin der Sprachheilschule führt und leitet klar und zugleich umsichtig. Sie erkennt die Probleme und Herausforderungen. Die verfügbaren Räume werden gut und geschickt genutzt. Die Schülerinnen und Schüler fühlen sich wohl. Die Eltern sind sehr zufrieden. Seit 1971 führt der Kanton Schaffhausen Sprachheilkindergärten. Die Sprachheilschule mit drei Kindergartenabteilungen und drei altersgemischten Schulklassen ist seit 2007 Teil der SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN 1. Die Schulleiterin ist als Mitglied der Geschäftsleitung in die Gesamtorganisation eingebunden. 2012 konnten fünf der bisher an verschiedenen Standorten verteilten Angebote der Sprachheilschule am Standort Marienstift zusammengeführt werden. Auf dieser Grundlage begann eine intensive Phase der Teamfindung und –entwicklung sowie der gemeinsamen Ausrichtung als Kompetenzzentrum. Die geschickte Raumaufteilung und –nutzung unterstützt das Zusammenwachsen der Schule. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, sich die verschiedenen Räume anzueignen. Der Mittagsraum im Untergeschoss ist in akustischer Hinsicht noch zu optimieren. Entwicklungsprozesse erfolgen sowohl auf der Ebene der Gesamtorganisation (Einführung ICF, Pädagogisches Rahmenkonzept) als auch auf der Ebene der Sprachheilschule (Einführung Kernteams, Einführung von Arbeitsgefässen) und lösen intensive Auseinandersetzungen aus. Die Entwicklung der Schule wird von der Schulleiterin Moni Christen mit viel Sorgfalt, Rücksicht auf die Ressourcen der Mitarbeitenden, aber auch mit klaren Vorstellun1

2005 erfolgte die Unterstellung unter die öffentlich-rechtliche Trägerschaft; 2007 war das Projekt abgeschlossen.

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gen gestaltet. Die Rückmeldungen der Eltern sind sehr positiv, es ist wenig Unsicherheit bei Ihnen wahrzunehmen. Sie wünschen sich einhellig, dass die Sprachheilschule die Qualität halten kann. Entwicklungshinweis –

3.2

Die Sprachheilschule existiert zwar seit vielen Jahren und ist dennoch in der heutigen, mehrheitlich an einem Standort zusammengefassten und geführten Form ein junges Gebilde. Nach der Phase der Zusammenführung und der Teamfindung ist eine erste Konsolidierung bei gleichzeitiger fachlich-inhaltlicher Weiterentwicklung angezeigt.

Beurteilung der Prozesse von der Zuweisung bis zur Reintegration

Sind die Prozesse im Bereich Zuweisung, interne Übertritte, Verlängerung und Reintegration für alle Beteiligten klar und hilfreich? Sind die Entscheidungskriterien bei den einzelnen Schnittstellen für alle Beteiligten klar und werden sie als sinnvoll beurteilt? Ist der Informationsfluss für alle Beteiligten klar und hilfreich? Die Funktionsträger und Strukturen in den Schulgemeinden unterscheiden sich stark bezüglich Organisation, Professionalisierung, und Informationsbedarf. Dies verlangt viel individuelle Information und Abstimmung und ist sehr zeitaufwändig für die Leiterin der Sprachheilschule. Der Bedarf wird Kriterien gestützt ermittelt. Die Fachlichkeit der SAB 2 wird unbestritten anerkannt. Das Zuweisungsverfahren trennt nicht zwischen Bedarf feststellen und Entscheidung über die Zuteilung eines Sonderschulplatzes, bzw. überantwortet beide Schritte derselben Stelle und Fachperson (SAB). Dies wird von dieser als höchst belastend und verunsichernd empfunden und ist aus Sicht des Auditteams ein Systemfehler. Eine einjährige Sonderschulverfügung ist aus pädagogischer, förderdiagnostischer Sicht generell aber insbesondere für Kinder im 2. Jahr des Sprachheilkindergartens nicht sinnvoll. Die Reintegration wird von den Mitarbeitenden der Sprachheilschule äusserst sorgfältig und individuell auf das Anschlusssystem passend durchgeführt. Die Gesprächsteilnehmenden berichten, dass die Einleitung des Zuweisungsverfahrens klar ist. Hingegen stellt die Phase, in der über einen Verbleib in der Sprachheilschule oder eine Neuaufnahme entschieden wird, für viele Gemeinden eine grosse Herausforderung dar. Einige Gemeinden verfügen über kommunal eingesetzte Schulleitungen, die die Kommunikation und Koordination übernehmen, andere hingegen arbeiten mit einem Milizsystem, in dem nicht dieselben zeitlichen Ressourcen und dasselbe Fachwissen vorhanden sind. Dies führt zu sehr vielen Anfragen bei der Schulleiterin Moni Christen oder der fachverantwortlichen und abklärenden Psychologin Meja Kölliker zu Zeitpunkten, in denen die Abklärung und Entscheid Findung noch läuft, die Schulen andererseits Informationen für die Klassenbildung benötigen. Zudem fehlt bei einigen Funktionsträgern das Wissen um die Prozesse. Das kan2

SAB: Schulische Abklärung und Beratung; Angebot des Schulpsychologischen Dienstes

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tonsinterne Informationssystem I-Campus arbeitet noch nicht zur Zufriedenheit der Beteiligten oder wird zu wenig genutzt. Da man sich im Kanton kennt, wird oft auch diejenige Fachperson angegangen, zu der man einen persönlichen Kontakt hat, auch wenn sie nicht für die Entscheidung oder Kommunikation zuständig ist. So gibt die Schulleiterin den Gemeinden Statuslisten über alle Schüler/innen, die aktuell in der Sprachheilschule sind ab und wird oft gebeten, Tendenzen anzugeben, mit denen die Schulen dann doch nicht verbindlich arbeiten können. Die Unsicherheit wird durch den Umstand verstärkt, dass immer viel mehr Kinder für die Sprachheilschule angemeldet werden, als Plätze zur Verfügung stehen. Die fachverantwortliche SAB beurteilt den Bedarf nach einem Kriterien gestützten Verfahren, das im Kanton Aargau entwickelt und eingesetzt wird. Ihre Fachlichkeit wird von allen Seiten sehr geschätzt. Sie hat die Aufgabe, den Bedarf zu ermitteln und Antrag zu stellen. Den Entscheid auf Aufnahme oder Ablehnung bei erfüllten Kriterien sieht sie nicht als ihre Aufgabe an und setzt sie einem enorm hohen Druck aus. Die Belastung wird zusätzlich erhöht durch die knappen Zeitfenster und fehlende personelle Ressourcen in diesem Zeitfenster. Besteht eine Sonderschulverfügung nur für ein Jahr ist das Kernteam in Zusammenarbeit mit den Eltern gezwungen, bereits nach circa 10 Schulwochen zu entscheiden, ob eine Verlängerung (beim Übertritt in die Primarstufe verbunden mit einer vertieften Abklärung) zu beantragen ist. Dies lässt kaum Zeit, einen förderdiagnostischen Prozess in Zusammenarbeit mit den Eltern einzuleiten und setzt die Fachpersonen unter Druck. Die Unsicherheit, ob das Kind nach dem Sprachheilkindergarten in der Sprachheilschule verbleiben kann, setzt auch die Eltern unter Druck, die ansonsten sehr zufrieden mit den Prozessen sind. Der Prozess der Reintegration wird von den befragten Eltern und Lehrpersonen ausserordentlich gelobt. Die Lehrpersonen erhalten ihrem Bedarf entsprechende Informationen und kennen die Ansprechpersonen. Je nach Schule und Situation suchen die Fachpersonen der Sprachheilschule zusammen mit den Schulleitungen vor Ort nach den optimalen Lösungen. Die austretenden Kinder können Schnuppertage in der Regelschule machen, was ihnen und ihren Eltern viel Sicherheit gibt. Die Lehrerin einer Förderklasse, die ein hörbehindertes Kind aus der Sprachheilschule übernommen hat, erhielt über die Audiopädagogin Zugang zu einer unterstützenden Weiterbildung. Zudem führte die Audiopädagogin auch mit der Klasse eine Sensibilisierungsveranstaltung durch, damit die Mitschüler/innen die Situation und Bedürfnisse des neuen Kameraden nachvollziehen können. Die Kooperation der einzelnen Schulgemeinden ist in der Regel sehr gut. Beurteilung Die Prozesse sind hoch strukturiert. Die Trennung von Abklärungs- und Durchführungsstelle ist gewährleistet. Hingegen besteht keine echte Trennung zwischen Abklärungs- und Entscheidstelle. Formal muss der Antrag auf Sonderschulung sowohl von der kantonalen Fachstelle Sonderpädagogik bewilligt werden und von der Schulgemeinde muss eine Kostengutsprache vorliegen, in der Tat muss jedoch die Abklärungsstelle über die Platzzuteilung entscheiden, was auch Sicht des Auditteam nicht richtig ist, da die Steuerung nicht bei dieser Stelle anzusiedeln ist. Da die Schulgemeinden über ganz unterschiedliche Strukturen und unterschiedliches Wissen verfügen, muss die Schulleiterin einen enormen administrativen Aufwand leisten, um laufend zu informieren, klären und vermitteln. Hier fehlt es an der gegenseitigen Abstimmung der Bedürfnisse und an Verbindlichkeit. Sonderschulverfügungen auf ein Jahr generieren einen Aufwand, bei dem Nutzen und Ertrag aus Sicht des Auditteams kritisch zu hinterfragen sind.

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Die Gestaltung der Reintegration gelingt den Fachpersonen der Sprachheilschule ausgezeichnet. Die individuelle Herangehensweise bewährt sich sehr. Entwicklungshinweise –

Wir empfehlen, mit den Schulgemeinden die Terminierung der Abläufe zu klären und die Prozessplanung darauf abzustimmen. Die Schulleiterin muss von unnötigen administrativen Aufgaben entlastet werden.



Wir empfehlen, die Verantwortung für die Schritte Bedarf ermitteln (Fachliche Beurteilung) und Zuteilung eines Sonderschulplatzes (Steuerung) personell zu trennen und gleichzeitig das Verfahren zu verschlanken. Wir schlagen Ihnen vor, die Vergabe der Sonderschulplätze an einer gemeinsamen Entscheid Sitzung nach Abschluss der Abklärungen durch die SAB zu fällen. An dieser Sitzung nehmen die fachverantwortliche SAB, die Abteilungsleiterin Sonderpädagogik und mit beratender Stimme die Leiterin der Sprachheilschule teil. Die Abteilungsleiterin Sonderpädagogik und die fachverantwortliche SAB entscheiden in der Regel im Konsens, bei Dissens fällt die Abteilungsleiterin Sonderpädagogik als Vertreterin der Steuerungsebene den Stichentscheid.



Wir empfehlen Ihnen, die Überprüfung der weiteren Notwendigkeit der Sonderschulung in den förderdiagnostischen Prozess der Sprachheilschule einzubetten, beispielsweise in Form eines Beizugs der SAB in das Schulische Standortgespräch. Dadurch bleibt den Kernteams mehr Zeit, um pädagogische Prozesse zu gestalten und die Wirkung zu beurteilen.

3.3

Beurteilung der Ressourcen und des Ressourceneinsatzes von pädagogisch-therapeutischen Massnahmen (Logopädie / ggf. Psychomotorik)

Der Titel ist mit der Fragestellung identisch und wird daher hier nicht nochmals erwähnt. Das psychomotorische Fachwissen steht weder dem System Sprachheilschule (Schule, Kernteams) noch den Schülerinnen und Schülern zu Verfügung. Es wird nicht ins Massnahmenpaket aufgenommen. Damit verfügt die Sprachheilschule nicht über dieselben therapeutischen Ressourcen wie die Regelschule. Die bewilligten logopädischen Ressourcen sind angemessen. Die Zuteilung der Pensen auf die Klassen ist sinnvoll und ermöglicht einen gezielten und abgestimmten Einsatz in Absprache des Kernteams. Wird im Rahmen der Abklärung durch die SAB ein eindeutiger Bedarf an psychomotorischer Therapie festgestellt, müssen Interessen gegeneinander abgewogen werden: Die Eltern müssen entscheiden, ob sie einer Schulung in der Regelklasse mit Psychomotorischer Therapie oder der Sprachheilschule ohne Psychomotorische Förderung den Vorzug geben. Auf dem Hintergrund, dass der Sprachheilschule aus Platzgründen weniger Turnlektionen zur Verfügung stehen und auch kein Angebot an musikalischer Grundschule gemacht werden kann, wirkt sich das Fehlen des Psychomotorischen Angebots sowohl für die Lehrpersonen als auch für betroffene Schülerinnen und Schüler sehr ungünstig aus. Die Schulleiterin ist sehr bemüht, bei

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den Fachpersonen zusätzlich vorhandene Kompetenzen (bspw. verfügt eine Mitarbeiterin über eine musikpädagogische Ausbildung) dem Team und einzelnen Schülerinnen und Schülern zugänglich zu machen. Dies ist eine sinnvolle Kompensation, die jedoch das Grundproblem nicht lösen kann. Lehrpersonen und Logopäd/innen äussern sich sehr zufrieden mit der klassenweisen Zuteilung der Logopädiepensen und den Möglichkeiten, die ihnen damit zur Verfügung stehen. Beurteilung Das Auditteam ist der Meinung, dass bei ausgewiesenem Bedarf Ressourcen für die Psychomotorische Therapie zur Verfügung zu stellen sind, da diese zum sonderpädagogischen Grundangebot des Kantons gehören. Die Schülerinnen und Schüler haben ein Anrecht auf eine Ihrem Bedarf entsprechende therapeutische Förderung.

Entwicklungshinweis –

3.4

Wir empfehlen der kantonalen Ebene, den Auftrag der Sprachheilschule in Bezug auf die Psychomotorische Therapie klarer zu formulieren. Bei ausgewiesenem Bedarf können entweder im Einzelfall zusätzliche Ressourcen als Teil des individuellen Massnahmenpakets bewilligt werden oder sie müssen von der Sprachheilschule verbindlich innerhalb ihrer bewilligten pädagogischtherapeutischen Ressourcen angeboten werden. Die kantonale Fachstelle Psychomotorik kann bei der Suche nach geeigneten Lösungen / Modellen beigezogen werden.

Wie und auf welchen Grundlagen gestalten die Kernteams die Bildungsprozesse?

Der Titel ist mit der Fragestellung identisch und wird daher hier nicht nochmals erwähnt. Die Bildung von Kernteams mit Schulischer Heilpädagogin (Sprachheilkindergärtnerin) und Logopäde/in ist eine sehr gute Form für die gemeinsam zu verantwortende Schulung der Kinder. Der Auftrag der Schulleiterin: „macht!“ ohne weitergehende inhaltliche und organisatorische Vorgaben war eine mutige, der Situation der Schule angemessene und gelungene Herangehensweise. Die Kernteams haben sich selbst organisiert und unterschiedliche Formen und Ausprägungen der Zusammenarbeit entwickelt. Die Kernteams haben ein Bewusstsein ihrer Professionalität und ihrer Zusammenarbeit, können diese darstellen und zeigen einen wertschätzenden Umgang untereinander. Der Einsatz der Klassenhilfen und ihre Einbindung ins Gesamtteam und ins Kernteam sind nicht optimal gelöst. Die Ressource der Logopädin mit ausgebildetem Therapiehund wird nicht gezielt eingesetzt. Das Auditteam hat je zwei Kernteams aus Kindergarten und Schule ihre Zusammenarbeit anhand einer Förderkarte gemeinsam diskutieren und reflektieren lassen.

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Dabei hat sich gezeigt, dass alle Kernteams einen für sie stimmigen Einstieg in die gemeinsame Arbeit gefunden haben und diese sehr schätzen. Art, Intensität und Inhalte der Zusammenarbeit variieren unter den Kernteams. In den Kindergartenteams werden mehr gemeinsam geplante und durchgeführte Sequenzen eingesetzt. Ein Team setzt Formen der Ko-Konstruktion ein und gibt anknüpfend an Alltagssituationen der Kinder der gemeinsamen Erforschung von Bedeutung viel Raum. Nach unserer Beobachtung haben sich die Klassenhilfen im Gespräch eher zurückhaltend verhalten. Ihre Stellung im Kernteam scheint nicht hinreichend geklärt zu sein. Eine Lehrperson berichtet, dass die Klassenhilfe aufgrund von anderen Aufgaben (Kinder vom Schulbus abholen, zum Bus begleiten) bei Unterrichtsbeginn und – abschluss häufig nicht anwesend sein kann, was die gemeinsame Absprache vor Ort erschwert. Die Regelung, dass die Klassenhilfen nicht an den Gesamtteamsitzungen teilnehmen dürfen, ist ihrer Einbindung nicht förderlich. Sehr positiv haben wir registriert, dass ein Kind, das üblicherweise eine Brille trägt und diese nicht auf hatte, von allen Bezugspersonen (Lehrperson, Logopädin, Klassenhilfe) darauf angesprochen wurde. Wir schliessen daraus, dass die Beteiligten gemeinsam Verantwortung übernehmen. Die Logopädin mit dem Therapiehund Mira hat nur ein kleines Pensum und arbeitet fix an einer Klasse. Sie ist in das Kernteam eingebunden, bedauert aber, dass sie nicht mit Kindern aus anderen Klassen arbeiten kann, die auf diesen Zugang besonders gut ansprechen würden.

Beurteilung Die Kernteams haben eine Form der Zusammenarbeit etabliert, die sie unterstützt, den Bildungsauftrag gemeinsam wahrzunehmen. Der Einstieg in diese Arbeitsform mit minimalen Vorgaben kann als gelungen angesehen werden und in einem nächsten Schritt qualitativ vertieft werden. Die Klassenhilfe übernimmt auch Aufgaben als Schulhilfe. Übergänge werden sorgfältig begleitet (vom und zum Taxi, in die Klassenzimmer). Entwicklungshinweise –

Wir empfehlen, für die Zusammenarbeit in den Kernteams nach der gelungenen Einstiegsphase der Teamkultur entsprechende neue Impulse zur Weiterentwicklung zu geben. Mögliche Ansätze wären beispielsweise: a) Die Kernteams stellen an einem internen Weiterbildungstag ihre Zusammenarbeitsform und ihre gute Praxis untereinander vor. Damit wird die gemeinsame Reflexion und Lernen voneinander gefördert. b) Jedes Kernteam setzt sich für eine bestimmte Periode ein Qualitätsziel und definiert dazu Indikatoren. Diese werden von der Schulleitung genehmigt. Die Zielerreichung und die daraus gezogenen Schlüsse werden mit der Schulleiterin besprochen. Damit kann auf der Ebene Kernteam der Regelkreis der Qualitätsentwicklung installiert werden. c) In die Mitarbeiterbeurteilungen könnte diese Zielerreichung als Teamkomponente einbezogen werden

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Wir empfehlen, die Stellung der Klassenhilfen, ihre Aufgaben und die Zugehörigkeit zu den Kernteams in folgenden Punkten zu klären: a) Auf welcher Ebene macht die Teamarbeit der Klassenhilfe Sinn: auf Schulebene oder auf Klassenebene? Folglich sollten sie dort verpflichtend an den Sitzungen teilnehmen. b) Je nach Aufgabenzuweisung sollte die Klassenhilfe bei den Begrüssungs- und Verabschiedungsritualen bzw. dem Arbeitseinstieg und -abschluss anwesend sein.



3.5

Wir empfehlen, das Pensum der Logopädin mit dem Therapiehund Mira (heute 32%) als nicht klassengebundene Ressource zu verwalten und denjenigen Kindern zukommen zu lassen, die davon am Meisten profitieren können. Zur Beurteilung sind klare fachliche Kriterien erforderlich.

Wie wird der Kernauftrag der Sprachförderung im Alltag der Sprachheilschule umgesetzt

Wie wird die fachliche Diskussion geführt? Wie wird die Fremd- bzw. Mehrsprachigkeit berücksichtigt? Einige Kernteams arbeiten bewusst am gleichen Lerngegenstand und es findet eine gemeinsame Reflexion über z.B. Begriffsentwicklung oder Transfers vom Einzelsetting in die Gruppe und umgekehrt statt. Eltern erhalten sprachfördernde Hinweise vor allem über die Logopädin (Aufgabenheft oder Austauschheft). Die Lehrpersonen und Logopäd/innen verfügen durch ihre Ausbildung oder durch spezielle Weiterbildungen über gute Kenntnisse in Bezug auf den Spracherwerb bei Mehrsprachigkeit. Auf der Ebene der gesamten Schule konnte keine gemeinsame Strategie im sprachfördernden Verhalten beobachtet werden. Insbesondere fehlen der Einbezug der Mittagsbetreuung auf der pädagogischen Ebene und die Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler in gemeinsamen klassenübergreifenden Anlässen. Einige Kernteams setzen Sprachförderung sehr reflektiert und untereinander abgestimmt ein (s. auch Erläuterungen zu 3.4). In den Unterrichtsbeobachtungen hat das Auditteam unterschiedliche Eindrücke erhalten. Im Unterricht der einen Klasse wurden auf eindrückliche Weise mehrere Sequenzen eingebaut, in denen die Schülerinnen zur Zusammenarbeit untereinander angeleitet wurden, um beispielsweise gemeinsam Ideen zu entwickeln, ein Ziel festzulegen und ein Vorgehen zu planen und durchzuführen. Auf eindrückliche Weise wurde auch das Mittagessen im besuchten Sprachheilkindergarten gestaltet. Bei anderen Beobachtungen nahmen wir eher wenig sprachliche Eigenaktivität der Kinder und wenig entsprechende Inputs wahr. Das Mittagessen erlebte das Auditteam so, dass die Verpflegung und ein angemessenes Verhalten im Vordergrund stehen. Die Kinder sitzen gemischt, wer mit wem

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am Tisch sitzt, bestimmt die Betreuung, die Kinder haben ausser wenn sie Geburtstag haben keine Einflussmöglichkeiten auf die Zusammensetzung. Der Raum ist akustisch nicht ideal, der Geräuschpegel eher hoch. Die Gelegenheit für einen anregenden Austausch wird wenig aktiv gefördert. Der Umgang mit Mundart und Schriftsprache wird ausserhalb des Unterrichts individuell gehandhabt. Eine Absprache beispielsweise auch mit den Mittagsbetreuerinnen findet nicht statt. Die Fachpersonen verfügen über Kenntnisse in DaZ, was von der Schulleiterin aktiv gefördert wird. In der Zusammenarbeit mit fremdsprachigen Eltern werden bei Bedarf interkulturelle Dolmetschende beigezogen. Ob diese Eltern auch gezielt beraten werden in der Förderung der Erstsprache und im Umgang mit Mehrsprachigkeit entzieht sich unserer Kenntnis. Eltern, die wir telefonisch befragt haben, gaben an, dass sie vor allen wertvolle Inputs aus den Aufgaben- oder Korrespondenzheften der Logopädin erhalten haben. Beurteilung Die fachliche Diskussion über Sprachförderung findet in den Kernteams in Bezug auf die einzelnen Kinder statt. In Bezug auf den Unterricht und die Betreuungszeit werden Impulse zur aktiven Partizipation sehr unterschiedlich genutzt. Dies scheint uns gerade bei sprachbeeinträchtigten Kindern von besonderer Bedeutung, da sie von sich aus die sprachliche und nicht sprachliche Auseinandersetzung eher weniger suchen als andere Kinder. DaZ-Kenntnisse sind bei den Fachpersonen vorhanden. Entwicklungshinweis(e) –

Wir empfehlen, in diesen Punkt als gemeinsame schulische Entwicklung mit Einbezug der Mittagsbetreuerinnen anzugehen und Leitlinien mit Zielsetzungen, Haltungen und konkreten Handlungsfeldern zu erarbeiten. Die Förderung der Partizipation der Kinder generell und in klassenübergreifenden Anlässen sollte dabei besonders berücksichtigt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Beizug einer externen Moderation dieses Schulentwicklungsprozesses zu prüfen.

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Dank Wir danken der Trägerschaft, der Leitung und den Mitarbeitenden der Sprachheilschule der SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN für den gewährten Einblick in ihren Arbeitsalltag, die hervorragende Vorbereitung, die offene Information und die gute Zusammenarbeit. Für die anspruchsvolle und intensive Arbeit mit den sprachbeeinträchtigten Kindern wünschen wir ihnen weiterhin viel Energie und Freude. Aarau, 8. Dezember 2014

Zürich, 8. Dezember 2014

Schiess Beratung von Organisationen

Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik

Sandra Mazzoni, dipl. Logopädin

Markus Zwicker, Schulischer Heilpädagoge

Michaela Studer, lic. phil.

Verteiler: Je ein gedrucktes Exemplar und eine PDF-Version auf Datenträger zuhanden - Sprachheilschule der SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN - Erziehungsdepartement Kanton Schaffhausen, Dienststelle Primar- und Sekundarstufe I, Abteilung Externe Evaluation - Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik HfH - Schiess – Beratung von Organisationen

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4

Anhang: Eckpunkte des Fachaudits

4.1

Ablauf

17

Das konkrete Vorgehen zu diesem Fachaudit wurde in einem Auditplan festgehalten, der der Leiterin der Sprachheilschule der SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN als Entwurf am 15.September 2014 zugestellt wurde. Mündlich und mit einem Mail vom 17. Oktober 2014 wurde der Plan bestätigt. Der Auditplan befindet sich am Schluss des vorliegenden Berichts. Das Fachaudit konnte am 23. Oktober 2014 gemäss der inhaltlichen Planung, mit kleinen zeitlichen Anpassungen durchführt werden. Jedem Schritt des Fachaudits folgte eine diskursive Auswertung durch die Auditor/innen. Entsprechende Beobachtungen und Erkenntnisse wurden jeweils schriftlich festgehalten. Das Ergebnis des Fachaudits beinhaltet die Ergebnisse der Dokumentenanalyse und der verschiedenen durch den Audittag hinweg aus unterschiedlichen Blickwinkeln geleisteten Teilauswertungen. Abschliessend ausgewertet wurden diese Erkenntnisse in einer konzentrierten Schlussdiskussion des Auditteams und anlässlich einer Auswertungssitzung einige Tage nach dem Auditbesuch in der Organisation.

4.2

Beurteilungsgrundlagen

Dokumente

Als Beurteilungsgrundlagen für diesen Fachauditbericht dienten:  Leistungsvertrag SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN 2014  Leistungsblatt Sprachheilschule 2014  Stellenplan SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN LV 2014; Hinweise zur Sprachheilschule  Berichterstattung SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN zur Leistungsvereinbarung Bereich Sprachheilschule 2012 und 2013  Geschäftsreglement SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN vom 28.8.2009  Spendenreglement SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN vom 6.10.2009  Pädagogisches Konzept SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN (Stand 20.3.2014)  Abläufe Sonderschulung internes Merkblatt des Kantons 2012  Jahresberichte 2012 und 2013  Kantonale Richtlinien sonderpädagogischer Bereich 3.7.2007  Regelungen SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN ; diverse Unterlagen und Dokumente zu Personal, Weiterbildung, Stellenbeschreibungen, Förderplanung / Zeugnis, Stundenpläne, Regelungen Sprachheilschule (Qualität), Schnittstellen (inkl. der verschiedenen Prozesse und Checklisten bei Zuweisung, Veränderung und Austritt)

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Beobachtungen

Interviews

 Interview mit der Schulleiterin  Interview mit der Schulleiterin und dem Geschäftsleiter  Interview mit der Schulleiterin, der Leiterin der SAB und einem Schulleiter der Regelschule  Interviews mit vier Kernteams in zwei Gruppensequenzen  Interview mit vier Elternvertreter/innen  Sechs Telefoninterviews mit Eltern und neuen Lehrpersonen von kürzlich ausgetretenen Kindern

4.3

 Besichtigung der Schule und des Areals unter Führung von Kindern  Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen (Sprachheilkindergarten und Schule); Kurzbesprechung mit der Leiterin Betreuung  Unterrichtsbeobachtung in 2 Klassen  Therapiebeobachtung von zwei Kindern

Qualitätsansprüche und Indikatoren

Das Auditteam legte der Beurteilung der Themenfelder/Fragestellungen insbesondere folgende Qualitätsansprüche zu Grunde: a)

Beurteilung der Prozesse von der Zuweisung bis zur Reintegration    

F 226: In der Aufenthaltsplanung werden verschiedene zielgruppengerechte Phasen O 004: Wiederkehrende Abläufe sind Aufgaben und zielgerecht geregelt. A 001: Die Organisation arbeitet mit den zuweisenden Stellen zusammen A 004 Übertritte werden unter Einbezug der externen Partnerinnen und Partner geplant

b) Beurteilung der Ressourcen und des Ressourceneinsatzes von pädagogisch-therapeutischen Massnahmen (Logopädie / ggf. Psychomotorik)  F 104: Konzepte entsprechen der Zielgruppe  F 105: Die Ausgestaltung der Leistungen ist konzeptuell festgehalten.

c)

Wie und auf welchen Grundlagen gestalten die Kernteams die Bildungsprozesse?  F 202: Alle Mitarbeitenden beteiligen sich entsprechend ihrer Funktion, ihrem Aufgabengebiet sowie ihres professionellen Hintergrundes gemeinsam an der Gestaltung von Bildungsprozessen  F 203: Die je individuellen Entwicklungsperspektiven der zu Begleitenden bilden die Baus für die Aufenthaltsplanung  F 214: Es bestehen spezifische zeitliche Gefässe für die Planung und Reflexion von Bildungsprozessen  F 226: In der Aufenthaltsplanung werden verschiedene zielgruppengerechte Phasen unterschieden  M 101: Die Mitarbeitenden haben ein klares Bewusstsein ihrer Professionalität

d) Wie wird der Kernauftrag der Sprachförderung im Alltag der Sprachheilschule umgesetzt?  F 004: Die Beziehungsgestaltung ist von Wertschätzung geprägt  F 106: Konzepte machen Aussagen zur Integration der zu Begleitenden in gesellschaftliche Kontexte

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 F 209: In der Gestaltung von Bildungsprozessen werden die Kommunikationsmöglichkeiten der zu Begleitenden gezielt genutzt und erweitert  F 211: In der Gestaltung von Bildungsprozessen werden die unterschiedlichen kulturellen Kontexte der zu Begleitenden berücksichtigt.  F 221: Die Bildungsprozesse beachten und unterstützen die Autonomie der zu Begleitenden  M 102: Die Mitarbeitenden reflektieren ihre Arbeit

Die formulierten Qualitätsansprüche entsprechen dem idealen Erwartungsniveau und umschreiben damit Aspekte einer hohen fachlichen Qualität. Im Rahmen eines Fachaudits kann eingeschätzt werden, ob und wie beziehungsweise auf welchem Niveau die Qualitätsansprüche erfüllt werden. Die Beurteilung der Qualitätsansprüche erfolgt unter Berücksichtigung der situativen Bedingungen einer Organisation.

4.4

Auditplan

Zeit

Inhalt

7.30 – 7.45

Begrüssung

Anwesende Mitarbeitende

Materialien/Vorbereitung Separater Raum für das Auditteam Zi 15, EG

Einrichten des Arbeitsraumes

Flip Chart Mineralwasser

7.45 – 8.15 Auditteam

2 Gruppen mit je 3 Primarschüler/innen aus verschiedenen Klassen zeigen den Auditor/innen die Schule

Schülerinnen und Schüler, diese werden anschliessend durch die Auditor/innen in die Klassen zurückbegleitet 1: Armin, Bleona, Lidya

Information der Schüler/innen, dass sie uns die Schule zeigen sollen. (Diese wird den Schüler/innen von uns schriftlich zugestellt).

2: Yves, Beatriz, Daniel (gemischt aus Kl. B & C) 8.15 – 8.30

Auswertung Rundgang

Keine

Separater Raum Audtteam

8.30 – 9.00

Gesprächsrunde 1

Schulleiterin Frau Moni Christen

Für die Gesprächspartner/innen ist keine Vorbereitung notwendig.

9.00 – 9.45

Gesprächsrunde 2

Schulleiterin Frau Moni Christen Geschäftsleiter Herr Ralf Eschweiler

Für die Gesprächspartner/innen ist keine Vorbereitung notwendig.

9.45 – 10.00

Auswertung der Gesprächsrunden 1 und 2 durch das Auditteam

Keine

Separater Raum Auditeam

Unterrichtsbesuche in 2 verschiedenen Klassen der Primarstufe; 1 Thera-

Klassen

Klassenordner / - unterlagen (falls es so etwas gibt) Dossier des Kindes das in

Auditteam

Auditteam 10.05 – 10.55

Klasse A, Zi 22, Carolin

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Zeit

20

Inhalt

Anwesende Mitarbeitende

Materialien/Vorbereitung

piebesuch

Fuhrmann (1. EK), Barbara Borde (Werklehrerin)

der Therapie besucht wird.

Klasse B, Zi 23, Sylvia Plattner (2. EK & 2. Kl.), Renate Brückel (Kl.hilfe) Therapeutin / Kind Logopädie: Bettina Trächsel, Zi 26; Mirsad (25 Min.); Emilie (25 Min.) 11.00 – 11.15 Auditteam 11.15 – 12.00

Auswertung der Unterrichts- / Therapiebesuche

Keine

Separater Raum Audtteam

Gesprächsrunde 3

Schulleitern Frau Moni Christen

Für die Gesprächspartner/innen ist keine Vorbereitung notwendig

Leiterin SAB Frau Meja Funk Kölliker Stefan Balduzzi, SL Primarschule Neuhausen 12.00 – 12.15 Auditteam 12.15 – 13.15

Auswertung Gesprächsrunde 3

Keine

Separater Raum Audtteam

Freie Beobachtung der Mittagszeit der Schülerinnen und Schüler; Besuch Mittagszeit in einem Sprachheilkindergarten

Anwesende Lehr- oder Betreuungspersonen

Das Mittagessen / die Mittagszeit soll wie üblich verlaufen. Mittagstisch im UG,

Mittagstisch: Susanne Blum, Brigitta Widmer, Isabel Kolb, Marion Kraushaar SHKG Blankenstein: Sabine Gyseler (Kl.-LP), Gardi Hefti (Logo)

13.15 – 14.00

Auswertung der Beobachtungen Mittagszeit

Keine

Protokolle von Teamsitzungen; Dokumente zur internen Zusammenarbeit, aus Arbeitsgruppen, die Einblick geben, wer mit wem woran arbeitet. Falls vorhanden Dokumente aus den Kernteams, mit denen Gespräche geführt werden.

Kernteam von zwei Sprachheilkindergarten-

Für die Gesprächspartner/innen ist keine

Auditteam Dokumentenanalyse

14.00 – 15.00

Gesprächsrunde 4

Wenn möglich Einbezug des extern gelegenen Sprachheilkindergartens Blankenstein (Fussweg dorthin)

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Zeit

Inhalt

21

Anwesende Mitarbeitende

Materialien/Vorbereitung

klassen

Vorbereitung notwendig

Team Rheinweg: Helene Lei (Kl.-LP), Hildegard Meyer (KGin), Ute Geprägs (Logo), Regula Pfister (Assistenz für 1 Kind)

Im Raum des Sprachheilkindergartens (falls es nicht der externe ist). SHKG Rheinweg

Team Blankenstein: Sabine Gyseler (Kl.-LP), Gardi Hefti (Logo) 15.00 – 15.30 Auditteam

Auswertung der Gesprächsrunde 4

Keine

Separater Raum Auditteam

4 Elternvertreter/innen (Einzelpersonen oder Elternpaare), deren Kind aktuell die Sprachheilschule besucht.

Für die Gesprächspartner/innen ist keine Vorbereitung notwendig

Weiterführung Dokumentenanalyse 15.30 – 16.15

Gesprächsrunde 5

Separater Raum für die Gesprächsrunde

Eltern Ciceri, Wagner, Seromenho; Hofstetter (Infos siehe unten) 15.30 – 16.30

Gesprächsrunde 6

2 Kernteams aus dem Schulbereich

Grösserer Raum, z.B. Schulzimmer

Team Kl. B:

Flipchart oder Pinnwand

Sylvia Plattner (Kl.-LP), Doris Knor (Logo), Moni Junker (Logo)

Zi 23

Team Kl. C: Doris Marti (Kl.-LP), Armin Wieland (Logo); Renate Brückel (Kl.hilfe beide Klassen) 16.30 – 17.45

Auswertung Gesprächsrunden 5 und 6

Keine

17.45 – 18.15

Erste Rückmeldungen zum Es ist Ihnen frei gestellt, Audittag in welcher Zusammensetzung diese SchlussInformation zum weiteren runde geführt wird. Vorgehen. Offen für alle MA

Raum für das Auditteam

Geeigneter Raum Lehrerzimmer

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Zeit

Wir bitten Sie, sich jeweils zur vorgegebenen Zeit am Gesprächsort (wird von Ihnen festgesetzt) einzufinden, damit wir den Zeitplan einhalten können.

Materialien /

Wir bitten Sie, uns die notwendigen Materialien spätestens zur aufgeführten Zeit zur Verfügung zu stellen. Es ist auch möglich, uns sämtliche Materialien zu Auditbeginn vorzulegen. Alle Materialien werden Ihnen am Ende des Tages zurückgegeben.

Vorbereitung

Für die Gesprächsrunden ist seitens der Mitarbeitenden der Sprachheilschule ist keine Vorbereitung notwendig. Die Gespräche beziehen sich auf den jeweiligen Arbeitsalltag der Mitarbeitenden. Anwesende Mitarbeitende

Bewusst haben wir keine konkreten Namen vorgegeben. Wichtig ist uns, dass Mitarbeitende mit dem jeweiligen Aufgabengebiet am Gespräch teilnehmen.

Eltern

Wir sind froh, wenn Sie Eltern (Einzelpersonen oder –paare) zur Teilnahme gewinnen können. Idealerweise sind darin folgende Personen vertreten: Noch offen ist, ob jeweils Vater und/oder Mutter am Gespräch teilnimmt. -

-

Eltern deren Kind neu in die Sprachheilschule eingetreten ist: Eltern von Yannick und Severin Ciceri (Zwillinge). Neueintritte in 2 versch. SHKG-Klassen. Eltern, deren Kind bereits mehr als 1 Jahr in der Sprachheilschule ist: Eltern von Daniel Wagner, 2.Kl., besucht das 3. Jahr die SHS, davon eine Person, deren Kind vom Kindergarten in die Schule übergetreten ist (interner Übertritt) Eltern von Jessica Hofstetter, 2. EK, besuchte vorgängig 2 Jahre den SHKG, insgesamt das 4. Jahr bei uns. Eltern mit Migrationshintergrund, die an einem Gespräch auf Hochdeutsch folgen können. Eltern von Beatriz Seromenho, 2. Kl., das 4. Jahr bei uns (inkl. interner Übertritt) und Rodrigo Seromenho, 1. EK, das 2. Jahr bei uns (inkl. interner Übertritt). Die ältere Schwester Jessica besuchte von 2009 bis 2012 ebenfalls die SHS. Die Eltern kommen aus Portugal, der Vater spricht gut Deutsch.

Zur Ergänzung der Elternsicht bitten wir Sie um die Angabe von 3 Eltern, deren Kinder von der Sprachheilschule in die Regelschule übergetreten sind und die uns in der Woche des Fachaudits für ein Telefoninterview von ca. 15 Minuten zur Verfügung stehen würden. Die Telefoninterviews können in Deutsch oder Italienisch geführt werden. Gerne würden wir auch die Klassenlehrpersonen dieser Schüler/innen telefonisch kontaktieren.

Ausgetretene Schüler: Jonathan Lang Besucht jetzt die 4. Klasse in Schaffhausen, war 1 Jahr im SHKG & 3 Jahre in der SHS Vater: Frank Lang, Tel G 052 632 78 41, am 22.10. ausser Haus Lehrer: Tobias Bussinger, Tel. P 052 654 05 53 Mertcan Keles Besucht jetzt die 4. Förderklasse in Schaffhausen, war 2 Jahre im SHKG & 4 Jahre in der SHS, ist hörbehindert (wurde im SHKG nach vorgängig fehlerhaftem Audiogramm

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entdeckt). Wegen fehlender, optimal passender Anschlusslösung für hörbeeinträchtigte Kinder besucht Mertcan nun die Förderklasse in Schaffhausen. Vater: Volkan Keles, Tel. P 052 533 12 22, arbeitet Schicht, bitte vorgängig Telefontermin vereinbaren Lehrerin: Madeleine Führer, Tel. P 079 650 23 05, bitte vorgängig Telefontermin vereinbaren Siro Litschi Besucht jetzt die 1. Klasse in Thayngen, war knapp 2 Jahre im SHKG, verspäteter Eintritt per 23.10.2012, nachdem es beim Eintritt in den Regelkindergarten grosse kommunikative Probleme gab. Vater: Bruno Litschi, Tel. P 079 655 93 35, am 21.10. nicht erreichbar Lehrerin: Ruth Gasser, Tel. P 079 375 93 55, bitte vorgängig Telefontermin vereinbaren

Auditteam

Sowohl die Dokumentenüberprüfung als auch die Gesprächsführung erfolgen vom Auditteam Sandra Mazzoni (Schiess Beratung von Organisationen) und Markus Zwicker (Hochschule für Heilpädagogik) gemeinsam. Michaela Studer (Hochschule für Heilpädagogik) nimmt als Lernauditor/in am gesamten Audittag teil.

Aarau, 17. Oktober 2014

Für das Auditteam: Sandra Mazzoni, Auditleiterin

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