Bekanntmachung Architekturwettbewerb Information zur Bewerbung zum Wettbewerb

Bekanntmachung Architekturwettbewerb Information zur Bewerbung zum Wettbewerb Seniorenwohnhaus Nonntal als Hausgemeinschaftsmodell Neubau im historis...
Author: August Gärtner
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Bekanntmachung Architekturwettbewerb Information zur Bewerbung zum Wettbewerb

Seniorenwohnhaus Nonntal als Hausgemeinschaftsmodell Neubau im historischen Ensemble und im Landschaftsschutzgebiet am Standort

Karl-Höller-Straße 4 5020 Salzburg

Auslober - Auftraggeber

Wettbewerbsbetreuung

Stadt Salzburg

Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft m.b.H.

vertreten durch Stadt Salzburg Immobilien GmbH (SIG) Hubert-Sattler-Gasse 7a, 5020 Salzburg

Ignaz Harrer-Straße 84 5020 Salzburg

Salzburg, 11.03.2014

PRÄAMBEL Die Stadt Salzburg hat ein umfassendes Investitionsprogramm zur grundlegenden Erneuerung (teils durch Neubau, teils durch Generalsanierung) aller städtischen Seniorenheime eingeleitet. Verbunden mit der baulichen Erneuerung ist eine inhaltliche und organisatorische Neuausrichtung vorgesehen. Die Betreuung der SeniorInnen wird demnach, jedenfalls in den Neubauprojekten, nach dem Hausgemeinschaftskonzept (siehe auch Anlage) erfolgen. Da diese neue Wohn- und Betreuungsform im denkmalgeschützten Bestandsgebäude nicht umgesetzt werden kann, ist für den Standort Nonntal, Karl-Höller-Straße 4 der Neubau des Seniorenheimes vorgesehen. Das denkmalgeschützte Bestandgebäude wird im Baurechtswege an die Gemeinnützige Salzburger WohnbaugesellschaftmbH (gswb) übertragen, von dieser generalsaniert und zu einem Wohnhaus mit rund 65 geförderten Mietwohnungen umgebaut. Diese Maßnahme ist nicht Teil des Wettbewerbs. Wesentliches Ziel für die Planung des Neubaus ist es, innerhalb der sensiblen städtebaulichen Lage und der raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen, den Neubau mit dem historischen, denkmalgeschützten Bestand zu einem stimmigen Ensemble zu entwickeln. Voraussetzung für einen Neubau sind der Abbruch des Hauses Karl-Höller-Straße 10 sowie Teile des Bestandsgebäudes unter Berücksichtigung der Stellungnahme vom Bundesdenkmalamt. Das wesentliche Ziel der Aufgabe wird sein, Lösungen zu finden, die für die Wohnungen im neuen Seniorenwohnhaus zeitgemäße Wohnqualitäten auch im Außenraumbezug anbieten. Gleichzeitig muss aber auch auf die im Bestandobjekt angestrebte hohe Wohnqualität – auch hier im Außenraumbezug – Rücksicht genommen werden. Das betrifft vor allem die Belichtung und Besonnung der Wohnungen sowie die Schaffung qualitätsvoller Privatsphären bei/in beiden Objekten. Auf die energetische Qualität und Nachhaltigkeit des Neubauprojektes wird ein gesondertes Augenmerk gelegt, die wesentlichen energetischen Kriterien müssen im Wettbewerbsprojekt eindeutig ablesbar sein. Mit der Weiterentwicklung des Standortes im Sinne des Ensemble-Gedankens muss das voneinander unabhängige Funktionieren der Häuser gewährleistet sein. Das Bestandsgebäude muss auch an der Westseite allgemein zugänglich sein. Die Stadt Salzburg betrachtet es als zentrale Aufgabe, ein Haus zu errichten, das in seiner gestalterischen Individualität an diesem besonderen Standort mit dem historischen Bestand ein Ensemble mit neuer, hoher Qualität zu erzeugen vermag und ebenso die Anforderungen an ein Wohnen in Hausgemeinschaften ohne Qualitätseinbußen ermöglicht. Durch die Einzellage ist das Planungsgebiet, das innerhalb der WeltkulturerbePufferzone liegt und sich außerdem im Landschaftsschutzgebiet befindet, weithin sichtbar und mit dem Bestandsgebäude des Seniorenheims landschaftsprägend. Die Bedeutung für das Stadtbild erschließt sich besonders in der Sichtachse von der Festung Hohensalzburg. SWH Nonntal Bekanntmachung Architektenwettbewerb ProjektCanzlei, Waldhäuslgasse 5, 5411 Oberalm

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A.1. AUFTRAGGEBER UND WETTBEWERBSBÜRO Stadtgemeinde Salzburg Mirabellplatz 4, 5020 Salzburg vertreten durch

Stadt Salzburg Immobilien GmbH (SIG) Hubert-Sattler-Gasse 7a, 5020 Salzburg vertreten durch den Baubetreuer:

Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft m.b.H. (= Abgabeadresse über elektronisches Beschaffungsportal) Ignaz Harrer-Straße 84, 5020 Salzburg Projektverantwortlich:

Christian Lechner [email protected] Tel.: +43 662 / 20 10 – 1040 Fax: +43 662 / 20 10 - 8040 Mobil: +43 664 / 1075654

im Auftrag der gswb ProjektCanzlei BM SCHÖPP & DR. ECKER GMBH Waldhäuslgasse 5, 5411 Oberalm [email protected] Tel: +43 6245 / 83811 Fax: +43 6245 / 80159

A.2. GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES Gegenstand des Realisierungswettbewerbes (im Folgenden kurz Wettbewerb genannt) ist die Erlangung von städtebaulichen, architektonischen und freiraumplanerischen Vorentwurfskonzepten (reduzierte Vorentwurfsunterlagen) für den Neubau eines Seniorenwohnhauses im Format „Hausgemeinschaftsmodell“ in der Karl-Höller-Straße 4 im Kontext zum denkmalgeschützten bestehenden Seniorenheim Nonntal und dem anschließenden Landschaftsschutzgebiet. Das Bestandsobjekt wird in Zukunft in ein Wohnobjekt mit verschiedenen Wohnformen umgebaut. Die Aufgabe umfasst ca. 4.500 m2 Hauptnutzfläche. Gegenstand ist die Unterbringung von 8 Hausgemeinschaften, der Verwaltung und allgemeinen Bereichen mit den dazugehörigen Freiflächen, innerhalb des Geländes und den Übergängen zum Landschaftsraum. Eine Tiefgarage mit ca. 90 Stellplätzen ist vorzusehen. Es werden Vorschläge zur gegenständlichen Bauaufgabe, sowohl in städtebaulicher / baukünstlerischer / freiraumplanerischer als auch in funktionaler/ökonomischer Hinsicht, erwartet. SWH Nonntal Bekanntmachung Architektenwettbewerb ProjektCanzlei, Waldhäuslgasse 5, 5411 Oberalm

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A.3. ART DES VERFAHRENS Das Verfahren wird als nicht offener, anonymer, einstufiger Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EU-weiten Bewerbungsverfahren zur Erlangung von baukünstlerischen/freiraumplanerischen Vorentwurfskonzepten für die Vergabe von Planungsleistungen gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG) durchgeführt, wobei die Anonymität der TeilnehmerInnen über die Dauer des Verfahrens bis zum Abschluss der Jurysitzung erhalten bleibt. Zur Bearbeitung des Wettbewerbsbeitrages müssen alle ausgewählten Architekturbüros verpflichtend einen Landschaftsplaner ihrer Wahl beiziehen.

A.4. BEWERBUNG / UMFANG DER BEWERBUNG / TEILNAHMEBERECHTIGTE UND AUSWAHLKRITERIEN Die Kompetenz, Leistungsfähigkeit und Erfahrung der BewerberInnen sowie die Qualität der gebauten / geplanten Projekte muss für die Bearbeitung der gegenständlichen Aufgabenstellung aus der Bewerbung ablesbar sein. Von großer Bedeutung ist der Umgang mit Planen und Bauen im historischen Kontext. Die Bewerbung ist bis spätestens 07.04.2014, 09:00 Uhr elektronisch auf dem Beschaffungsportal der gswb einzureichen. Der Teilnahmeantrag besteht aus maximal zwei A3 Blättern sowie maximal einem A4 Blatt mit Angaben zum(r) BewerberIn (Bürostruktur, Anzahl Mitarbeiter, Kontakt). Die Jury wählt aus den BewerberInnen max. 10 für den Realisierungswettbewerb aus. Teilnahmekriterien: Teilnahmeberechtigt sind Österreichische ArchitektInnen, ZivilingenieurInnen für Hochbau und ZT Gesellschaften mit aufrechter Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung. Weiters Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU, des EWR oder der Schweiz, die in einem Mitgliedsstaat der EU, des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf eines/r freiberuflichen Architekt/in oder eines/r freiberuflichen Ingenieurkonsulenten/in auf einem Fachgebiet, das den Fachgebieten der o. a. Befugnisträger gleichzuhalten ist, befugt ausüben. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Auswahlkriterien Bewerbung:

Für die Auswahl zur Teilnahme am Realisierungswettbewerb werden anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen die städtebauliche, architektonische Kompetenz beurteilt. Qualitätsmerkmale und -kriterien:  Städtebauliche Qualitäten SWH Nonntal Bekanntmachung Architektenwettbewerb ProjektCanzlei, Waldhäuslgasse 5, 5411 Oberalm

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 Gestalterische Qualitäten (Entwurfsidee, Gesamtstruktur, vor allem in Bezug auf das Ensemble)  Funktionelle Qualitäten A.5. AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG Für die Ausarbeitung und Abgabe der Bewerbungsmappe steht dem Bewerberteam keine gesonderte Vergütung zu. Die Auftraggeberin hat für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten als Vergütung (exkl. Umsatzsteuer) 60.000,00 Euro gesamt vorgesehen. Die Vergütung wird auf die eingereichten Projekte zu gleichen Teilen aufgeteilt. Dieses Preisgeld wird nicht auf das Honorar angerechnet. Die Höhe der Aufwandsentschädigung (die Angaben sind Netto ohne Ust.) ist als Pauschale einschließlich Spesenersatz (Modell, Fahrt- und Nebenkosten, etc.) zu verstehen.

A.6. ABSICHTSERKLÄRUNG Bauliche Planungsleistungen: Das Preisgericht gibt eine Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ab. Im Rahmen der Realisierung der Aufgabe beabsichtigt die AuftraggeberIn den ersten Preisträger aus dem Realisierungswettbewerb gemäß Honorarleitlinie für Architekten HOA 2004, Schwierigkeitsgrad 5, für das gesamte Hochbauprojekt mit der baulichen Planungsleistung (Teilleistungen Vorentwurf, Entwurf, Einreichplanung, Ausführungsplanung, künstlerische Oberleitung und Teile der technischen Oberleitung) mit 82% und einem marktüblichen Nachlass zu beauftragen, sofern die Stadt Salzburg die Realisierung der Maßnahme beschließt. Anteile der Teilleistungen sowie restliche Teilleistungen und die örtliche Bauaufsicht können von der AuftraggeberIn erbracht werden. Mit dem(n) Sieger(n) des Wettbewerbes wird über den Vertragsinhalt bzw. die eventuelle zusätzliche Vergabe von weiteren Teilleistungen gemäß HOA im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach §155 BVerG 2006 verhandelt. Die Auftraggeberin behält sich vor, allfällige aus städtebaulichen, formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche geringfügige Planungsänderungen im Zuge des Verhandlungsverfahrens zur Auftragserteilung oder der weiteren Bearbeitung verlangen zu können. Dabei müssen die wesentlichen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben. Führen diese Verhandlungen zu keinem einvernehmlichen Ergebnis kann mit dem 2. Preisträger bzw. danach mit dem 3. Preisträger verhandelt werden. Als vorläufige Honorarbasis gelten die geschätzten Nettobaukosten (Baukosten BAK nach ÖNORM B1801-1, Kostengruppe 1 bis 6) von € 12.000.000,00 netto.

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Kann das Projekt aus welchen Gründen auch immer, nicht realisiert werden und wird dies vor Abschluss des Verhandlungsverfahrens mitgeteilt, sind sämtliche Ansprüche der Wettbewerbsteilnehmer mit den ausbezahlten Preisen bzw. Aufwandsentschädigungen abgegolten. Das geistige Eigentum und das Werknutzungsrecht verbleiben beim Verfasser. Als Honorarbasis gelten immer die Bauherstellungskosten (netto) ohne Kostenanteil Außenanlagen/Grünraumgestaltung gemäß Salzburger-Wohnbauförderungsgesetz 1990; das maximale Honorar ergibt sich aus den Limitkostensätzen der Salzburger Wohnbauförderung (maximal förderbare Bauherstellkosten). Durch den sich durch Interpolation ergebenden Prozentwert (zwischen Bauherstellungskosten und Schwierigkeitsgrad) ergibt sich das Honorar für die Planungsleistungen mit einem marktüblichen Nachlass (zumindest 7,5% Behördenrabatt Landesregierung – Arch. Kammer). Das Wettbewerbsprojekt ist baubewilligungsfähig zu planen und die Vorgaben der Ausloberin/Auftraggeberin sind einzuhalten, damit eine ehest mögliche baubewilligungs- und wohnbauförderungsfähige Einreichplanung nicht durch diesbezüglich erforderliche Projektsänderungen verzögert wird. Das Hausgemeinschaftsmodell ist jedenfalls gemäß den Vorgaben der Salzburger Wohnbauförderung hinsichtlich Barrierefreiheit, max. Wohnungsgrößen, thermische Qualität, Kostenobergrenzen, etc. zu planen. Bei der Projektplanung durch die Verfasser müssen diese Grundsätze jedenfalls eingehalten werden, da diesbezüglich erforderliche Projektsänderungen von der AusloberIn / AuftraggeberIn nicht gesondert vergütet werden. Ausgenommen sind Änderungen, die nicht im Ermessen des Auftragnehmers liegen. Landschaftsplanerische Planungsleistungen: Die Bearbeitung des Wettbewerbsprojektes muss in Zusammenarbeit mit einer(m) LandschaftsplanerIn erfolgen. Es ist beabsichtigt, für den Bereich Landschaftsplanung gemäß HO-LAP 2004, Gestaltungsklasse II, mit den landschaftsplanerischen Leistungen, Teilleistungen Vorentwurf, Entwurf (inkl. aller Unterlagen für die Baueinreichung) und Leitdetails für die „harten Bereiche“ und Pflanzplanung mit gesamt 65% der vollen Planungsleistung und einem marktüblichen Nachlass zu beauftragen. Über den Vertragsinhalt bzw. die eventuell zusätzliche Vergabe von weiteren Teilleistungen gemäß HO-LAP wird verhandelt. Als Honorarbasis gelten die Nettoherstellkosten der Bearbeitungsfläche Außenanlagen / Grünraumgestaltung (Annahme € 100,-/m2).

A.7. ZUSAMMENSETZUNG DER JURY Fachpreisrichter: 1. Arch. DI Marie-Therese Harnoncourt-Fuchs, Vertreterin des Gestaltungsbeirates 2. Arch. DI Walter Angonese, Vertreter des Gestaltungsbeirates SWH Nonntal Bekanntmachung Architektenwettbewerb ProjektCanzlei, Waldhäuslgasse 5, 5411 Oberalm

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3. Arch. DI Michael Zaic, von der Architektenkammer vorgeschlagen 4. Arch. DI Christian Hofmann, von der Auftraggeberin vorgeschlagen Sachpreisrichter: 5. Bürgermeister–Stv. Christine Homola / Stadträtin Mag. Claudia Schmidt (gem. 1 Stimme) 6. Stadtrat Johann Padutsch 7. DDr. Winfried Wagner , DI Alexander Schrank (gem. 1 Stimme) Externe sach- und fachkundige Experten: Bundesdenkmalamt: Dipl.-Ing. Eva Hody Stadtplanung: DI Johann-Michael Paul Stadt Salzburg, Energietechnik: Ing. Huemer Nutzerseite: Christian Kagerer, MBA, Hausleitung Nonntal Städt. Gartenamt: DI Christian Stadler Baubetreuung gswb: Dr. Kopf / BM Lechner Verkehrskonzept: DI Eckschlager - Stadtplanung Wettbewerbsbetreuung: ProjektCanzlei, BM Schöpp

A.8. TERMINE Konstituierung der Jury 05.03.2014 Veröffentlichung der Bekanntmachung zur Bewerbung zum Wettbewerb (EU-weit) 12.03.2014 Abgabe der Bewerbung zur Wettbewerbsteilnahme auf dem Beschaffungsportal der gswb 07.04.2014, 09:00 Uhr Sitzung der Jury und Auswahl der Teilnehmer 07.04.2014 Ausgabe der Wettbewerbsauslobung 10.04.2014 Kolloquium / im Seniorenwohnheim Nonntal mit Ortsbegehung 24.04.2014 1. Bürgerinformation 24.04.2014 Abgabe der Projektunterlagen bei gswb 24.06.2014 Abgabe des Modells im Büro der gswb 01.07.2014

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Jurysitzung (Ort wird noch bekanntgegeben) 17.07.2014 2. Bürgerinformation 18.07.2014

A.9. STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN Bekanntgabe erfolgt durch das Magistrat der Stadt Salzburg, Amt für Stadtplanung und Verkehr.

A.10. BEILAGEN 1. 2. 3. 4.

Stadtplan Luftbilder Plan SWH Nonntal Abgrenzung Planungsgebiet 1:1000 (Stadtplanung) Plan SWH Nonntal Landschaftsplanung und Verkehrsorganisation 1:000 (Stadtplanung)

5. 6. 7. 8. 9.

Plan Schematische Darstellung Planungsgebiet 1:000 (Stadtplanung) Lageplan 1:1000 Leitfaden "Das Hausgemeinschaftsmodell in Senioreneinrichtungen" Auszug Fotodokumentation Stellungnahme BDA

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