März 2011

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Anleitung zur Online-Bewerbung

http://www.eu-careers.eu

INHALTSVERZEICHNIS

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2. DAS EPSO-KONTO

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3. SELBSTEINSCHÄTZUNG

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4. DER BEWERBUNGSBOGEN

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A. REGISTRIERUNGSDATEN

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B. MEIN PROFIL

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1. Schul- und Berufsbildung

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2. Berufserfahrung

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3. Sprachkenntnisse

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C. MOTIVATION

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1. Erfahrung

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2. Grund der Bewerbung

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3. Persönlicher Beitrag zur EU

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4. Besondere Stärken

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D. ZULASSUNGSBEDIENGUNGEN

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1. Allgemeine Bedingungen

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2. Besondere Bedingungen

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E. TALENTFILTER

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F. ÜBERBLICK

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G. ERKLÄRUNG

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1. EINLEITUNG: Tipps für eine erfolgreiche Anmeldung









1. Einleitung: Tipps für eine erfolgreiche Anmeldung

Diese Anleitung ist bei der Anmeldung für alle Auswahl- und Ausleseverfahren hilfreich, die Ihr Interesse gefunden haben. Schritt für Schritt werden Sie zu den einzelnen Punkten im elektronischen Bewerbungsbogen geführt. Die Anleitung ist in drei Abschnitte gegliedert:

• Wie und weshalb muss ein EPSO-Konto erstellt werden? • Die Selbsteinschätzung, eine wichtige Hilfe • Wie meldet man sich zu einem Auswahl-/Ausleseverfahren an?

Sie können die Anleitung ausdrucken oder auf einer separaten Bildschirmseite öffnen, um sie parallel stets im Blickfeld zu behalten.

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5 wichtige Tipps für eine erfolgreiche Anmeldung: 1. Sie müssen ein EPSO-Konto besitzen, bevor Sie sich anmelden. 2. Bitte lesen Sie den Leitfaden für allgemeine Auswahlverfahren1 sowie die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (bzw. die Aufforderung zur Interessenbekundung) sehr aufmerksam. 3. Vergewissern Sie sich, dass Sie die notwendigen Unterlagen zur Hand haben (Diplome, Nachweise zur Berufserfahrung, etc.). Beginnen Sie bitte rechtzeitig mit Ihrer Anmeldung, für die Sie wahrscheinlich einige Stunden benötigen werden. Zwischendurch sollten Sie Ihre Anmeldung in regelmäßigen Abständen immer wieder speichern. 4. Sie müssen sämtliche mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder ausfüllen, andernfalls können Sie Ihren Bewerbungsbogen nicht validieren. Bevor Sie Ihre Anmeldung validieren, sollten Sie sich die Angaben in sämtlichen Feldern, die Sie ausgefüllt haben, noch einmal genau durchlesen. Nach der Validierung ist es nicht mehr möglich, Änderungen vorzunehmen oder die Anmeldung zu löschen. 5. Nehmen Sie sich Zeit, um den Bewerbungsbogen auszufüllen. Die Anmeldung für ein Auswahl-/ Ausleseverfahren kann einige Stunden in Anspruch nehmen. Der Vorgang der Validierung kann einige Minuten dauern. Denken Sie daran, Ihren Bewerbungsbogen unbedingt vor Ablauf der Anmeldefrist (Datum/Uhrzeit) zu validieren!

Der Leitfaden hat Gültigkeit bei der Durchführung von allgemeinen Auswahlverfahren; bei der Durchführung von Ausleseverfahren findet er keine Anwendung.

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2. Das epso-konto

Das EPSO-Konto dient als elektronische Schnittstelle zwischen Ihnen und EPSO. Es ermöglicht Ihnen, sich für ein entsprechendes Auswahl-/Ausleseverfahren anzumelden, Ihre persönlichen Daten zu speichern und zu aktualisieren sowie Ihre Bewerbungen zu archivieren2 . Die Abwicklung des Schriftverkehrs zwischen EPSO und den Bewerbern erfolgt ebenfalls über diese Stelle. Da EPSO weder E-Mails noch Erinnerungsschreiben versendet, raten wir Ihnen Ihr Konto regelmäßig zu überprüfen.

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Das EPSO-Konto ist keine Datenbank für spontane Bewerbungen. EPSO nimmt nur Bewerbungen an, die sich auf eine Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens oder auf einen Aufruf zur Interessenbekundung beziehen. Via https://europa.eu/EPSO/application/passport/index.cfm?lang=de&langsub=ok können Sie Ihr EPSO-Konto jederzeit anlegen, d.h. auch außerhalb der Anmeldefristen für Auswahl- oder Ausleseverfahren. Es ist nicht erlaubt mehrere EPSO-Konten anzulegen. Für den Fall, dass Sie bereits ein EPSO-Konto mit einer oder mehreren Bewerbungen besitzen, sollten Sie dieses Konto bei jeder neuen Bewerbung wiederbenutzen.

Das Erstellen von mehreren Konten kann dazu führen, dass Sie Probleme bekommen, wenn Sie Zugang zu diesen Konten suchen. Wenn Sie mehrere Konten erstellen um sich für verschiedene, am gleichen Tag veröffentlichte Auswahlverfahren anzumelden (was im Übrigen nicht erlaubt ist), riskieren Sie, vom Auswahlverfahren/von den Auswahlverfahren ausgeschlossen zu werden,. Wenn Sie befürchten, mehr als ein EPSO-Konto zu besitzen, sollten Sie dies über den folgenden Link an EPSO im vorgesehenen Verfahren prüfen: https://europa.eu/epso/application/passport/index.cfm?lang=de&langsub=ok Anlage des EPSO-Kontos – auszufüllende Felder EPSO-Log-in (Benutzername) Die Wahl Ihres Log-in ist äußerst wichtig, da es zur Überprüfung Ihrer Identität beim Einloggen in Ihr EPSO-Konto genutzt wird. Wählen Sie ein Log-in aus, an das Sie sich leicht erinnern können. Indem Sie auf die vorgegebene Ikone „ „ klicken, können Sie feststellen, ob das von Ihnen gewählte Log-in verfügbar ist. Sollten Sie Ihr Log-in vergessen, können Sie es durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse auf der Webseite suchen.

bei genauer Beachtung der Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen finden Sie unter http://europa.eu/geninfo/legal_notices_de.htm#personaldata 2

Passwort Bitte wählen Sie ein Passwort mit mindestens 8 Zeichen, das Sie sich leicht merken können. Sicherheitshalber werden Sie gebeten dieses Passwort ein zweites Mal anzugeben. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie es durch Angabe Ihres Log-ins auf der Webseite wieder erhalten. PERSÖNLICHE ANGABEN An dieser Stelle werden verschiedene Angaben erbeten: Vorname, Familienname, Geburtsdatum, etc., unbedingt gleichlautend mit den Angaben in Ihrem Personalausweis, Reisepass oder dem sonstigen gültigen amtlichen Dokument mit Lichtbild, das Sie als Identitätsnachweis vorlegen, wenn Sie von EPSO dazu aufgefordert werden. Hauptsprache

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Ihre Hauptsprache (Sprache 1) muss zu den 23 Amtssprachen der Europäischen Union gehören. Sie wird Ihnen automatisch als Ihre Hauptsprache auf Ihrem Bewerbungsbogen vorgeschlagen, kann allerdings in der Bewerbung geändert werden. Diese Änderung betrifft ausschließlich die Bewerbung und beeinträchtigt nicht die persönlichen Daten im EPSO-Konto.

Staatsbürgerschaft Ihre Staatsbürgerschaft muss mit der betreffenden Angabe in Ihrem Personalausweis, Reisepass oder sonstigen gültigen amtlichen Dokument übereinstimmen. Sie wird Ihnen automatisch als Ihre erste Staatsbürgerschaft auf Ihrem Bewerbungsbogen vorgeschlagen. Zweite Staatsbürgerschaft Sollten Sie eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen, vermerken Sie dies bitte in dem dafür vorgesehenen Feld. Diese Staatsbürgerschaft sollte ebenfalls mit der betreffenden Angabe in Ihrem Personalausweis, Reisepass oder sonstigen gültigen amtlichen Dokument übereinstimmen. Ihre Wohnanschrift Es handelt sich hierbei um die Anschrift Ihres gegenwärtigen Wohnsitzes. Bei Wohnsitzwechsel muss die Angabe stets aktualisiert werden. Später wird sie gegebenenfalls zur Berechnung des Beitrags zur Reisekostenerstattung herangezogen. Ihre E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse.

SPEICHERN IHRER PERSÖNLICHEN ANGABEN

Sobald Sie alle Felder richtig ausgefüllt haben, können Sie Ihre Angaben speichern. Ihr EPSO-Konto ist nun angelegt. Sollten Sie Ihren Geburts- oder Familiennamen, Ihr Geburtsdatum oder Ihre Staatsangehörigkeit ändern, senden Sie uns bitte per E-Mail ([email protected]) oder Fax (Nr. +32 (0)2.29.79.617) die Kopie eines amtlichen Dokuments (Personalausweis, Reisepass, gerichtlicher Beschluss, etc.), das diese Änderung begründet.

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Sobald die Anfrage akzeptiert wird, erscheinen die modifizierten Angaben in Ihrem EPSO-Konto. Bitte beachten Sie, dass Ihre Änderungsanfrage abgelehnt wird, falls Sie es versäumen, die entsprechenden Belege innerhalb der folgenden 5 Tage einzureichen. Jede nachträgliche Änderung Ihrer persönlichen Angaben, der Wohnanschrift und der E-MailAdresse sollten Sie unverzüglich in Ihrem EPSO-Konto speichern.

3. Selbstbeurteilung

Abhängig von Ihrer Wahl des Auswahlverfahrens werden Sie folgende Zulassungstests abzulegen haben3 ):  Test des sprachlogischen Denkvermögens (10 Fragen innerhalb von 18 Minuten)  Test des numerisch-logischen Denkvermögens (5 Fragen innerhalb von 10 Minuten)  Test des abstraktlogischen Denkvermögens (5 Fragen innerhalb von 5 Minuten)

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 Situationsbeurteilungstest (10 Fragen innerhalb von 15 Minuten)

Um Ihnen die Vorbereitung für die Zulassungstests ein wenig zu erleichtern haben wir Selbstbeurteilungstests bereitgestellt. Diese sind mit dem Gedanken entwickelt worden, dass Sie selbst Ihr Niveau und letztlich Ihre Chancen in einem Auswahlverfahren besser einschätzen zu können. Der Schwierigkeitsgrad dieser Selbstbeurteilungstests entspricht dem der computergestützten Zulassungstests im EPSO Prüfungszentrum. Die nicht-eliminatorischen Selbstbeurteilungstests werden ausschließlich in Englisch, Französisch oder Deutsch bereitgestellt. Sie können nur während der Registrierungsphase des Auswahlverfahrens auf Sie zugreifen. Sie müssen den onlinebasierten Selbstbeurteilungstest zwingend bearbeiten bevor Sie auf Ihr EPSO Konto zugreifen, um das Bewerberformular auszufüllen. Zur optimalen Nutzung dieses Instruments sollten Sie die Selbstbeurteilungstest in einer anderen Sprache als Ihrer Hauptsprache (Sprache 1) ablegen. Die Tests werden unter Zeitrestriktionen abgelegt und werden in der oben aufgeführten Reihenfolge erscheinen, wobei Sie die Tests in dieser Reihenfolge abzulegen haben. EPSO stellt insbesondere für Auswahlverfahren für Übersetzer/Dolmetscher gesonderte Selbstbeurteilungstests zu Verfügung, um Bewerber hinsichtlich ihrer Einschätzung zu unterstützen, inwieweit ihre Kenntnisse der gewählten Hauptsprache (Sprache 1) bezüglich des Schwierigkeitsgrads des Auswahlverfahrens ausreichend sind. Am Ende der Tests werden Sie ein Feedback erhalten. Es soll Sie in Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen, sich für das Auswahlverfahren zu bewerben. Insbesondere soll es Ihnen auch eine Indikation Ihrer potentiellen Möglichkeiten geben, die Zulassungstests erfolgreich abzulegen. EPSO behält bzw. bewahrt keinerlei Aufzeichnungen der Ergebnisse dieser Tests auf.

Die Sprachen der Zulassungstests werden in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens oder im Aufruf zur Interessenbekundung bekanntgegeben.

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4. DER BEWERBUNGSBOGEN

Bevor Sie mit der Anmeldung beginnen, stellen Sie bitte sicher, dass in Ihrem EPSO-Konto alle Angaben richtig und auf den neuesten Stand gebracht sind. Das Ausfüllen und die Validierung des Bewerbungsbogens nimmt einige Zeit in Anspruch. Aus diesem Grund gibt EPSO den Bewerbern 4 Wochen Zeit, um den Bewerbungsbogen auszufüllen und zu validieren. Nehmen Sie sich genügend Zeit, um den Bogen auszufüllen und füllen Sie diesen nicht im letzten Moment aus. Bitte beachten Sie, dass für die ordnungsgemäße Validierung Ihrer Anmeldung Sie auf „Anmeldung validieren“ klicken müssen, damit Ihre Bewerbung berücksichtigt wird.

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Der Vorgang der Validierung kann einige Minuten dauern. Sie sind dafür verantwsortlich, Ihre Bewerbung rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist zu validieren. Diese Frist ist der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens/Aufruf zur Interessenbekundung zu entnehmen. EPSO kann nur Bewerber zulassen, die ihre Anmeldung innerhalb der gesetzten Frist eingereicht haben.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass unsere Systeme nicht imstande sind alle Besonderheiten sämtlicher Webbrowser zu unterstützen. Bei einem Problem empfehlen wir Ihnen zunächst auf einen anderen Browser zurückzugreifen. Weitere Vorschläge für den Fall, dass technische Probleme auftreten, stellen wir Ihnen auf unserer Internetseite „Häufig gestellte Fragen“ (FAQ) vor. Um die von Ihnen gewünschte Kategorie des Auswahl- oder Ausleseverfahrens zu wählen und die Bewerbung zu starten, klicken Sie bitte hier. Sie müssen den Bewerbungsbogen in Deutsch, Englisch oder Französisch ausfüllen. A. Registrierungsdaten Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie das Auswahl- oder Ausleseverfahren, das Sachgebiet, die Option oder den Zweig richtig ausgewählt haben. Wenn Sie mit der Registrierung Ihrer Daten beginnen, erhalten Sie über das System eine vorläufig zugewiesene Referenznummer (T-xxxxx). Nach der Validierung Ihrer Bewerbung erscheint auf dem Bildschirm oben im Bewerbungsbogen Ihre nunmehr endgültige Bewerbernummer (das ‚T‘ verschwindet). Bitte geben Sie die Nummer an, die Ihr Personalausweis, Ihr Reisepass oder das sonstige gültige amtliche Dokument mit Lichtbild trägt, das Sie als Identitätsnachweis vorlegen, wenn Sie von EPSO dazu aufgefordert werden. Bei einigen Auswahl- oder Ausleseverfahren werden Sie gebeten, die Stadt anzugeben, in der Sie die Zulassungstests voraussichtlich ablegen werden. Die Wahl der Stadt kann später bei der eigentlichen Buchung der Tests noch geändert werden.

Wahl der Sprachen Bitte widmen Sie dieser Rubrik besondere Beachtung. Mit der Sprachenauswahl, die Sie nun treffen, entscheiden Sie die Frage, in welchen Sprachen Sie die verschiedenen Phasen des Auswahl- oder Ausleseverfahrens ablegen werden. Ihre Hauptsprache (Sprache 1) ist die Sprache, die zu den 23 Amtssprachen der Europäischen Union zählt, und in der Sie über mindestens gründliche Kenntnisse (Niveau C1) verfügen. Es kann Ihre Muttersprache sein oder eine andere Sprache, in der über mindestens gründliche Kenntnisse (Niveau C14) verfügen. Für manche Auswahlverfahren gilt, dass Sie diese Sprache perfekt beherrschen müssen (Niveau C24).

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Ihre Sprache 2, in der Sie über mindestens ausreichende Kenntnisse verfügen sollten (Niveau: B24), darf nicht mit Ihrer Sprache 1 übereinstimmen. Bei manchen Auswahlverfahren für Linguisten müssen Sie über gründliche Kenntnisse in Ihrer Sprache 2 verfügen (Niveau C14). Für bestimmte Auswahl- oder Ausleseverfahren, insbesondere für Auswahlverfahren für Linguisten, können gegebenenfalls andere Anforderungen hinsichtlich der Sprachkenntnisse gestellt werden. Bitte konsultieren Sie die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens bzw. die Aufforderung zur Interessenbekundung. Vollständige Angaben zur Sprachenwahl und dem geforderten Niveau finden Sie in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens bzw. in der Aufforderung zur Interessenbekundung.

Besondere Vorkehrungen Falls Sie besondere Vorkehrungen zur Teilnahme an den Prüfungen benötigen, vermerken Sie dies bitte hier. Damit Ihre Bitte berücksichtigt werden kann, müssen Sie „EPSO Accessibility“ eine von einer zuständigen Stelle ausgestellte Bescheinigung oder ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen. Ausführliche Informationen zu den besonderen Vorkehrungen finden Sie auf folgender Webseite: http://europa.eu/epso/discover/selection_proced/equal/index_de.htm#

Auf der Webseite von EUROPASS gibt es ein Raster zur Selbstbeurteilung, das Ihnen bei der Beurteilung der Sprachenkompetenz hilfreich sein kann. Bitte klicken Sie auf http://europass.cedefop.europa.eu/europass/home/hornav/Downloads/CEF/LanguageSelfAssessmentGrid.csp?loc=de_DE

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B. Mein Profil

1. Schul- und Berufsbildung

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Bitte tragen Sie jeden Bildungs- bzw. Ausbildungsgang ein, den Sie abgeschlossen haben (d.h., Sie besitzen eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme oder ein Diplom/Abschlusszeugnis). Beginnen Sie mit dem zuletzt erworbenen Abschluss. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Qualifikation eingetragen haben, die Ihnen Zugang zum Auswahl- oder Ausleseverfahren gibt. Angaben zum Primarstufenunterricht sind nicht erforderlich. Bitte legen Sie den Schwerpunkt auf solche Qualifikationen, die für Ihre Bewerbung besonders vorteilhaft sind. Alle Felder dieser Sparte müssen ausgefüllt werden, ausgenommen das Feld, welches das Niveau der Einstufung betrifft. Bei einigen Auswahlverfahren können Studenten, die sich im letzten Studienjahr befinden, Ihr Diplom auf dem Bewerbungsbogen in dem entsprechenden Feld angeben. Das genaue Datum, an welchem das Diplom spätestens erworben sein muss, entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Punkt 2.1 „Zulassungsbedingungen“). Wenn Sie derzeit an jeder anderen Bildungsmaßnahme teilnehmen oder wenn Sie an einer Bildungsmaßnahme teilgenommen haben, für die Sie jedoch keinen Nachweis in Form eines Diploms oder Zeugnisses besitzen und/oder die von sehr kurzer Dauer ist/war, Sie diese jedoch im Rahmen des Auswahl- oder Ausleseverfahrens erwähnen möchten, können Sie dies in der Rubrik „Motivation“ vermerken.

2. Berufserfahrung Falls verlangt, sollten Sie in dieser Rubrik sämtliche Zeiträume der Berufserfahrung angeben, die Sie zur Bewerbung auf das Auswahl-/Ausleseverfahren berechtigen. Beginnen Sie mit der zuletzt erworbenen Berufserfahrung. Für den Fall, dass Sie Ihre erste Arbeitsstelle noch suchen, können Sie gegebenenfalls Art und Dauer der Praktika erwähnen, die Sie nach Erhalt Ihres Diploms/ Abschlusszeugnisses durchgeführt haben. Kontakte mit der Arbeitswelt werden auf diese Weise dokumentiert. Falls Sie Ihre zuletzt erworbene Berufserfahrung derzeit fortführen, sollten Sie (im Kalender unten) die Angabe „Heute“ als Datum für das Ende Ihrer Berufserfahrung bestätigen. Die Berufserfahrung, die nach Anmeldeschluss für die Bewerbungen erworben wurde, kann nicht mehr berücksichtigt werden In dem Feld „Art der ausgeführten Tätigkeiten“ können Sie maximal 15005 Zeichen für jede einzelne Berufserfahrung eingeben.

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einschließlich der Leerzeichen und besonderen Zeichen (ß, ä, ö, ü)

3. Sprachkenntnisse Ihre Sprachkenntnisse sind hier vollständig anzugeben. Einschließlich Ihrer Hauptsprache (Sprache 1) sind auch diejenigen Sprachen anzugeben, die Sie bereits in der Rubrik „Registrierungsdaten“ genannt haben. Zur Erinnerung: Sie sollten in Ihrer Hauptsprache mindestens über gründliche Kenntnisse (Niveau C14) und in Ihrer zweiten Sprache mindestens über ausreichende Kenntnisse (Niveau B24) verfügen. Niveau A1 wird von EPSO nicht berücksichtigt. C. Motivation

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Diese Angaben sind besonders wichtig. Sie werden vom Prüfungsausschuss gelesen und können in verschiedenen Verfahrensphasen berücksichtigt bzw. weiterverwendet werden. Bitte nehmen Sie sich deshalb vorher genug Zeit, um genau zu überlegen, wie Sie sich am besten darstellen können. Maximal 2.0006 Zeichen können jeweils in den vier Rubriken eingetragen werden. 1. Erfahrung Warum ist Ihre Ausbildung/Ihre Erfahrung für das gesuchte Profil erforderlich? 2. Grund der Bewerbung Bitte erklären Sie hier, warum Sie sich entschieden haben, sich auf eine Position in einer EU-Institution/ Agentur zu bewerben. Sie sollten ebenfalls erklären, weshalb Sie sich genau für dieses spezifische Profil interessieren. 3. Persönlicher Beitrag zur EU Welchen eigenen Beitrag können Sie Ihrer Meinung nach in die Institutionen und Agenturen der Europäischen Union einbringen? Wie und in welcher Rolle könnten Sie am besten beitragen? Was ist Ihr „einzigartiger Mehrwert“, den Sie in die EU-Institutionen/Agenturen einbringen würden?

4. Besondere Stärken An dieser Stelle können Sie die beiden wichtigsten Erfolge vorstellen, die Sie erzielt haben. Bitte beschreiben Sie die Erfolge sowie die Verfahren, auf die Sie bei der Umsetzung zurückgegriffen haben und den Nutzen, der für Sie und andere entstanden ist. Bei bestimmten Auswahl- oder Ausleseverfahren der Funktionsgruppen AD oder AST 3 können Sie hier ebenfalls ein Projekt oder eine Maßnahme beschreiben, an dem/an der Sie teilgenommen haben, eine maßgebliche Rolle gespielt haben oder auf entscheidende Weise beigetragen haben. Erwähnen Sie die Hauptphasen und Ihren eigenen Beitrag von der Erstellung des Konzepts bis zum Abschluss des Projekts bzw. der Maßnahme. 6

einschließlich der Leerzeichen und besonderen Zeichen (ß, ä, ö, ü)

D. Zulassungsbedingungen

Damit Sie Ihre Bewerbung validieren können, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen und jedes Mal das entsprechende Kästchen ankreuzen. 1. Allgemeine Bedingungen Sie müssen alle Bedingungen zum Zeitpunkt der Anmeldung erfüllen. Bedingung a): Ihre Staatsbürgerschaft muss mit einem gültigen amtlichen Dokument (Personalausweis, Reisepass o. ä.) nachgewiesen werden. Bedingungen b), c) und d): In dieser Verfahrensphase sind noch keine Dokumente einzureichen. Zur Vorlage der entsprechenden Nachweise werden Sie bei der Einstellung aufgefordert. a) Ich bin Staatsbürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union. b) Ich besitze alle staatsbürgerlichen Rechte.

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c) Ich habe mich den Verpflichtungen aus den für mich geltenden Wehrgesetzen nicht entzogen.



Bitte beachten Sie, dass Bewerber den Verpflichtungen aus den Wehrgesetzen ihres Mitgliedstaates genügen müssen. Bewerber, auf die diese Verpflichtungen nicht zutreffen, antworten mit „Ja“ auf diese Frage. d) Ich genüge den sittlichen Anforderungen der Tätigkeit. Für genaue Informationen bezüglich der sittlichen Anforderungen siehe bitte „Titel II“ des Beamtenstatuts: Rechte und Pflichten des Beamten. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/consleg/1962/R/01962R0031-20060701-de.pdf 2. Besondere Bedingungen Zu einem späteren Zeitpunkt müssen Sie ebenfalls nachweisen (über Bescheinigungen und/oder Diplom/Abschlusszeugnis), dass Sie die Bedingungen e) und f) erfüllen. e) Ich erfülle die Mindestanforderungen hinsichtlich der Diplome und sonstigen Bildungsabschlüsse gemäßderBekanntmachungdesAuswahlverfahrensbzw.derAufforderungzurInteressenbekundung, einschließlich - falls erforderlich - der geforderten Berufserfahrung. f) Ich erfülle die Anforderungen hinsichtlich der Berufserfahrung gemäß der Bekanntmachung des Auswahl-verfahrens bzw. der Aufforderung zur Interessenbekundung (falls erforderlich). Falls keine Berufserfahrung verlangt wird, antworten Sie bitte mit „Ja“ auf diese Frage. In der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens bzw. in der Aufforderung zur Interessenbekundung werden die Anforderungen in Bezug auf Diplom/Abschlusszeugnis und Berufserfahrung genau beschrieben. g) Ich erfülle die Anforderungen hinsichtlich der Sprachkenntnisse gemäß der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens bzw. der Aufforderung zur Interessenbekundung (falls erforderlich). Vgl. Punkt IV.A. – Registrierungsdaten

sofern die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens keine andere Regelung vorsieht (siehe Abschnitt «Bewerbung»).

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E. Talentfilter Diese Rubrik findet nicht bei allen Auswahl-/Ausleseverfahren Anwendung. Wenn Sie sich jedoch für ein Auswahl- oder Ausleseverfahren für Spezialisten anmelden, werden Sie gebeten eine Reihe von Fragen zu beantworten, die darauf abzielen, die fachliche Eignung, die Qualität und das Niveau Ihrer Qualifikationen und Berufserfahrung zu bestimmen. Sie können jeweils maximal 4.0008 Zeichen in die einzelnen Abschnitte eintragen. Diese Informationen werden während der ersten Phase des Auswahlverfahrens berücksichtigt, in der der Prüfungsausschuss die besten Bewerber auswählt, die zum Assessment-Center eingeladen werden.

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F. Überblick Im Überblick sehen Sie hier alle Felder, die Sie ausgefüllt haben. Erscheint ein Feld in Rot bedeutet dies, dass Sie vergessen haben in diesem Feld einen Eintrag vorzunehmen, oder dass Sie das Feld nicht richtig ausgefüllt haben. Achten Sie insbesondere darauf, die Anzahl der Zeichen für jedes Feld nicht zu überschreiten. Bevor Sie Ihre Bewerbung validieren können, müssen alle obligatorischen Felder ordnungsgemäß ausgefüllt sein.

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einschließlich der Leerzeichen und besonderen Zeichen (ß, ä, ö, ü)

G. Erklärung Nachdem Sie Ihren Bewerbungsbogen ausgefüllt haben, müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung abgeben, dass alle Angaben in der Bewerbung sowie alle genannten Dokumente wahrheitsgetreu und vollständig sind. Bitte klicken Sie auf die Schaltfläche „Bewerbung validieren“, damit Ihre Bewerbung validiert und berücksichtigt werden kann. Da der Vorgang der Validierung einige Minuten dauern kann, raten wir Ihnen, die Validierung der Bewerbung rechtzeitig zu starten. Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Bewerbung vor dem Anmeldetermin in der Bekanntmachung für das Auswahl- oder Ausleseverfahren auszufüllen und zu validieren. Bedenken Sie, dass Sie nach der Validierung Ihre Einträge nicht mehr ändern können, denn sie werden von EPSO zur Weiterbearbeitung übertragen. In dieser Phase erscheint auf dem Bildschirm oben im Bewerbungsbogen Ihre endgültige Bewerbernummer.

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Alle Angaben, die Sie im elektronischen Bewerbungsbogen machen, müssen der Wahrheit entsprechen und mit den Nachweisen übereinstimmen, die zu einem späteren Zeitpunkt5 beizubringen sind. Sollte EPSO zu irgendeinem Zeitpunkt des Verfahrens feststellen, dass Ihre Angaben nicht zutreffen, wird Ihre Bewerbung zum Auswahl- oder Ausleseverfahren für ungültig erklärt. Bei Auswahl- oder Ausleseverfahren mit Zulassungstests erhalten Sie über Ihr EPSO-Konto eine Mitteilung über die Tests und die genauen Buchungsmodalitäten. Danach müssen Sie die Reservierung Ihres Tests unbedingt innerhalb der Buchungsfrist vornehmen, die in dieser Mitteilung genannt wird. Um Ihren Bewerbungsbogen auszudrucken, klicken Sie bitte auf die entsprechende Schaltfläche „Bewerbungsbogen ausdrucken“, die sich ausschließlich in dem Abschnitt „Erklärung“ befindet. Sodann öffnet sich ein neues Fenster mit einer Druckversion Ihres Bewerbungsbogens, die Sie nun ausdrucken können. Informationen zum Zeitpunkt zu dem Sie die ausgedruckte Version mit Ihrer handschriftlichen Unterschrift sowie den entsprechenden Unterlagen übermitteln müssen, finden Sie in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (siehe Abschnitt „Bewerbung“, Punkt 2) oder im Aufruf zur Interessenbekundung. Sie können über Ihr EPSO-Konto stets auf Ihre Bewerbung zurückgreifen. Es liegt unter Ihrer Verantwortung den Verlauf des Auswahl-/Ausleseverfahrens zu verfolgen und die Sie betreffenden Informationen zu prüfen. Hierzu sollen Sie bitte regelmäßig, d.h. mindestens 2 Mal die Woche, Ihr EPSO-Konto einsehen Sollten Sie Fragen haben, konsultieren Sie bitte die Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ (FAQ) auf unserer Webseite. Falls Sie dort die gesuchte Information nicht finden, können Sie sich an unseren Informationsdienst wenden. Die dazu erforderlichen Einzelheiten finden Sie ebenfalls auf unserer Webseite.

EPSO wünscht Ihnen viel Erfolg!

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