AUS DER ARBEIT DER BDA AUS DER SEPTEMBER

SEPTEMBER 2012 AUS DER ARBEIT DER BDA SEPTEMBER 2012 ARBEITGEBER AKTUELL Der Informationsdienst „Arbeitgeber aktuell“ stellt in komprimierter Form...
Author: Jan Albert
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SEPTEMBER 2012

AUS DER ARBEIT DER BDA SEPTEMBER 2012

ARBEITGEBER AKTUELL Der Informationsdienst „Arbeitgeber aktuell“ stellt in komprimierter Form die wichtigsten Arbeitsschwerpunkte und Aktivitäten der BDA dar. Hinweise auf weiterführende Texte und Stellungnahmen finden Sie am Ende der jeweiligen Kurzdarstellung. In der Rubrik „Kurz notiert“ erhalten Sie zusätzliche Meldungen zu aktuellen Themen, Initiativen, Terminen und Publikationen.

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AKTUELLE ARBEITSSCHWERPUNKTE

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Beschäftigtendatenschutz Seearbeitsgesetz Tarifeinheit Elternzeit Mediations Elternzeit Tarifeinheit Urlaubsrecht Elternzeit Beschäftigtendatens Seearbeitsgesetz Arbeitszeitrecht Elternzeit Befristungen Urlaubsrecht Tarifeinh Urlaubsrecht Beschäftigtendatenschutz Mediationsgesetz Seearbeitsgesetz Urlaub Befristungen Mediationsgesetz Seearbeitsgesetz Arbeitszeitrecht Befristungen Elternz Europäischer Sozialfonds Demografiestrategie Fachkräftesicherung Betreuungsgeld Logib Eingliederungsbeitrag Arbeitsmarktmigration Fachkräftesicherung Arbeitsmarktdienstleistun Beschäftigungsinitiative Logib-D Europäischer Sozialfonds Fachkräftesich Betreuungsgeld Strukturförderung Arbeitsmarktmigration Demografiestrategie Betreuung Arbeitsmarktdienstleistungen Eingliederungsbeitrag Beschäftigungsiniti Rentenbeitragssatz Entgeltbescheinigung Rentenpaket Praxisgebühr Arbeitsstättenv Arbeitsstättenverordnung Psychische Belastung Minijobs Elektronischer Lohnnachweis Psychische Bela Sozialwahlbericht Arzneimittelpreise Rentenbeitragssatz Entgeltbescheinig Elektronischer Lohnnachweis Praxisgebühr Psychische Belastung Arbeitsstättenverordnung Minij Minijobs Rentenpaket Sozialwahlbericht Arzneimittelpreise Praxisgebühr Elektronischer Tarifabschlüsse Tarifautonomie Verdienststrukturen Mindestlohn Branchenzuschläg Flexibilisierung Verdienststrukturen Zeitarbeit Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen Tarifabschl Mindestlohn Verdienststrukturen Flexibilisierung Zeitarbeit Flexibilisierung Verdien Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen Tarifabschlüsse Flexibilisierung Aus- und Weiterbildungsdiens Zeitarbeit Branchenzuschläge Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen Tarifautonomie Mindest Nationales MINT-Forum Fachkräftesicherung Qualitätssicherung an Hoch Mediationsgesetz

Übergang Schule und Ausbildung Stiftung der Deutschen Wirtschaft Lehramt MINT Lehramt MINToring Jugendarbeitslosigkeit Weiterbildung Fachkräftesicherung Überg Stiftung der Deutschen Wirtschaft Übergang Schule und Ausbildung Nationales MINT-Forum Qualitätssicherung an Hochschulen Lehramt MINToring Wettbewerb „Starke Sch Wettbewerb „Starke Schule“

Umstrukturierungsinitiative

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Internationale Arbeitskonferenz

Europäische Staatsschuldenkrise Saisonarbeitnehmer-R

EU-Arbeitszeitrichtlinie

Zyprische EU-Ratspräsidentschaft

EU-Arbeitszeitrichtl

Frauenquote Umstrukturierungsin EU-Arbeitszeitrichtlinie Zyprische EU-Ratspräsidentschaft Europäische Staatsschuldenk Beschäftigungsnetzwerk EURES Internationale Arbeitskonferenz EU-Arbeitszeitrichtlin Jahressteuergesetz 2013 Umsatzsteuerbefreiung des Ehrenamts Steuerliches Reisek Steuerliches Reisekostenrecht Nationaler Sozialbericht 2012 Elektronisches Lohnsteu Jahressteuergesetz 2013 Nationaler Sozialbericht Betriebliche Altersvorsorge Umsatzsteuerbefreiung des Ehrenamts Betriebliche Altersvorsorge Jahress Elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren Steuerliches Reisekostenrec Saisonarbeitnehmer-Richtlinie

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VERANSTALTUNGEN

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INFORMATIONSDIENSTE UND PUBLIKATIONEN

ARBEITSRECHT Befristungen In zwei Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich den wiederholten Abschluss befristeter Arbeitsverträge zu Vertretungszwecken für zulässig erklärt. Das Gericht schafft damit Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gleichzeitig macht es deutlich, dass es keine einheitliche Grenze für eine solche Vertretungsbefristung geben kann. Das BAG folgt mit seiner Entscheidung Hinweisen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die BDA hat seit dem Urteil des EuGH, das häufig verzerrt in der Öffentlichkeit dargestellt wurde, immer wieder unterstrichen, dass Befristungen zur Vertretung abwesender Arbeitnehmer vom europäischen Recht anerkannt sind. Damit wurde einer gefährlichen Grundsatzdiskussion über beschäftigungsfeindliche Beschränkungen befristeter Arbeitsverhältnisse entgegengewirkt. Auch wenn in erster Linie von wiederholten Befristungen zur Vertretung mit demselben Arbeitnehmer die öffentliche Verwaltung betroffen ist, darf nicht der falsche Eindruck entstehen, solche Befristungen seien generell unzulässig. Die BDA hat vielfach darauf hingewiesen, dass befristete Arbeitsverhältnisse eines der wichtigsten Beschäftigungsinstrumente gerade für junge Berufseinsteiger sind. So werden fast 60 % der Beschäftigten unmittelbar nach Ablauf der ersten Befristung in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis übernommen. Deshalb wird sich die BDA dafür einsetzen, dass diese Chancen nicht durch neue Unsicherheit im Arbeitsrecht verbaut werden. Vielmehr sollten befristete Arbeitsverhältnisse durch klare und präzise gesetzliche Regelungen gefördert werden. Ein wichtiger Baustein hierfür ist die im Koalitionsvertrag angekündigte Präzisierung der Nutzungsmöglichkeit von sachgrundlosen Befristungen. Bisher gilt nach der Rechtsprechung des BAG, dass solche Befristungen im Rhythmus von drei Jahren abgeschlossen werden können. Das europäische Recht lässt hier mehr Spielräume zu. Der von den Koalitionspartnern vorgesehene Zeitraum von einem Jahr würde diese Spielräume nicht

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ausschöpfen, wäre aber ein Schritt hin zu einer durchgreifenden Beschäftigungsförderung. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Befristungen

Datenschutzgrundverordnung Der Entwurf für eine europäische Datenschutzgrundverordnung wird derzeit im Europäischen Parlament intensiv diskutiert. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besonders relevant ist der Aspekt des Beschäftigtendatenschutzes. Die BDA wirbt auf europäischer wie nationaler Ebene für einen Beschäftigtendatenschutz, der Arbeitgebern und Arbeitnehmern Handlungsspielräume für die Nutzung von Daten erhält und die Datennutzung innerhalb von Konzernen unbürokratisch regelt. Daher unterstützt und begrüßt die BDA die Aussage des federführenden Bericht­ erstatters im EU-Parlament, dass die Kontrolle des Einzelnen über seine Daten ein wesentliches Element der Reform sein muss. Dazu gehört, dass Arbeitnehmer in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen können. Unverzichtbar für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsrat ist zudem die Möglichkeit, Daten auf der Grundlage von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen erheben, verarbeiten und nutzen zu können. Auf diese Weise kann die Mitwirkung der Arbeitnehmer beim Zustandekommen von Regelungen zum Datenschutz gesichert werden. Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge gewährleisten die Einhaltung von Persönlichkeitsrechten. Sie schaffen eine rechtssichere Grundlage für die Erhebung von Daten, auf die Unternehmen, Betriebe und Arbeitnehmer für die Begründung, Durchführung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen angewiesen sind. Ebenso müssen Rechtsverstöße verhindert werden können. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Datenschutz

Arbeitszeitrecht

Tarifeinheit

Mobile Arbeits- und Kommunikationsmittel sind für Arbeitnehmer und Unternehmen ein wichtiges Mittel, um betriebliche Anforderungen mit persönlichen Bedürfnissen, wie z. B. der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, in Einklang zu bringen. Sie genießen eine hohe Akzeptanz, da sie neue Chancen bei der Gestaltung der Arbeitszeit eröffnen. In der Diskussion über die Nutzung dieser Arbeitsmittel müssen diese Anliegen angemessen berücksichtigt werden.

Nachdem im Frühjahr der Arbeitskampf von Vorfeldmitarbeitern am Frankfurter Flughafen zu erheblichen Behinderungen des Luftverkehrs und Schäden bei Unternehmen geführt hat, unterstreicht der Streik der Flugbegleiterorganisation UFO nachdrücklich, dass es notwendig ist, die Tarifeinheit gesetzlich zu regeln. Eine solche gesetzliche Regelung wirkt der Zersplitterung der Tarifautonomie durch immer mehr Spartenorganisationen entgegen. Sie unterstützt die Friedenswirkung des Tarifvertragssystems und sichert damit dessen Akzeptanz.

Der Einsatz mobiler Arbeits- und Kommunikationsmittel kann ein wichtiger Beitrag sein, die Arbeitszufriedenheit zu erhöhen und Überlastungen vorzubeugen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer nutzen die mit dem Einsatz mobiler Kommunikationsmittel verbundenen Möglichkeiten verantwortungsvoll. Selbstverständlich werden dabei die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten. In vielfältigen Betriebsvereinbarungen sind betrieblich angepasste Regelungen für ihre Nutzung vereinbart. Daher sind Einschränkungen durch neue bürokratische Regelungen überflüssig. Vielmehr sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch gesetzliche Änderungen darin unterstützt werden, die Anforderungen von Arbeit und Familie vereinbar zu gestalten. Ein Beitrag hierzu ist die Anpassung der zulässigen gesetzlichen Höchstarbeitszeit an die Vorgaben der Arbeitszeitricht­linie der EU. Anders als in vielen Mitgliedstaaten wird in Deutschland die Höchstarbeitszeit arbeitstäglich festgelegt. Das kommt den Wünschen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern immer weniger entgegen. Es verhindert, flexibel auf Anforderungen aus dem persönlichen oder betrieblichen Umfeld zu reagieren. Die BDA fordert daher auch weiterhin eine Fortentwicklung des deutschen Arbeitszeitrechts, nach der die zulässige Höchstarbeitszeit wochen- und nicht arbeitstagbezogen ermittelt wird.

Die BDA wirbt weiter nachdrücklich für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit, die die gefährliche Änderung der Rechtsprechung des BAG zur Tarifeinheit korrigiert und die Tarifeinheit auf Grundlage des Mehrheitsprinzips sichert. Aus der FDP-Bundestagsfraktion sind zum Umgang mit Tarifpluralitäten erneut Quotenregelungen vorgeschlagen worden. Die Rechtsstellung von Arbeitnehmerorganisationen soll sich nach dem Organisationsgrad richten. Dieses Verfahren würde die Gefahr einer möglichen Radikalisierung und Segmentierung der Belegschaften weiter erhöhen. Es entstünde ein Dauerwettbewerb um Arbeitnehmer mit dem Ziel, eine bestimmte Quote zu erfüllen. Dadurch würde die Bereitschaft, den Verteilungskampf in die Betriebe hineinzuführen, erheblich verstärkt, was bisher das erfolgreich bestehende System von Branchentarifverträgen verhindern konnte. Daher ist nur die Tarifeinheit geeignet, die für das Tarifvertragssystem zentrale Friedenswirkung nachhaltig zu sichern. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifeinheit

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KURZ NOTIERT Urlaubsansprüche verfallen bei langjähriger Erkrankung Der EuGH hat seine überraschende Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie zum Urlaub aus dem Jahr 2009 dahingehend präzisiert, dass Urlaubsansprüche auch bei lang andauernder Erkrankung nach Ablauf von 15 Monaten verfallen können. Das BAG hat am 7. August auf der Grundlage dieser Entscheidung seine Rechtsprechung so angepasst, dass auch nach deutschem Recht Urlaub bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahrs verfällt. Das entspricht im Wesentlichen den Vorschlägen der BDA, die seit 2009 darauf hingewiesen hatte, dass durch die Rechtsprechungsänderung Rechtsunsicherheiten und damit erhebliche negative Effekte, gerade auch für Arbeitnehmer, entstanden waren. Seearbeitsgesetz – Offshore-Beschäftigung flexibel gestalten Mit dem Seearbeitsgesetz soll das Seearbeitsübereinkommen von 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) umgesetzt und für die Offshore-Beschäftigung im Arbeitszeitgesetz Flexibilisierungsmöglichkeiten geschaffen werden. Die BDA hat frühzeitig Kontakt zu den zuständigen Ministerien aufgenommen und für gesetzliche Regelungen geworben, die die Arbeitnehmer nicht dazu zwingen, den von ihnen gewünschten Arbeitszeitrhythmus zu unterbrechen. Die Bundesregierung hat sich dafür entschieden, dies durch eine Rechtsverordnungsermächtigung im Arbeitszeitgesetz sicherzustellen. Bei der Ausfüllung dieser Verordnungsermächtigung wird die BDA nachdrücklich darauf hinwirken, dass es nicht zu vermeidbaren Verzögerungen kommt.

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BDA | Arbeitgeber aktuell | Arbeitsrecht

Neues Mediationsgesetz in Kraft getreten Am 25. Juli 2012 ist das „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ in Kraft getreten. Die Reform sieht auch Änderungen des Arbeitsgerichtsgesetzes vor, insbesondere eine Verweisung der Güteverhandlung an einen sog. Güterichter, falls die Parteien damit einverstanden sind. Die BDA hat gemeinsam mit dem DGB darauf hingewiesen, dass die Verweisung das Verfahren nicht unnötig verzögern darf. Ohnehin führt die Güteverhandlung bereits heute in vielen Fällen erfolgreich zu einer einvernehmlichen Streitbeilegung. Regelung über vorzeitige Beendigung der Elternzeit geändert Der Bundesrat hat am 6. Juli 2012 das „Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs“ gebilligt, das eine Neufassung von § 16 Abs. 3 BEEG beinhaltet. Danach kann die Elternzeit zur Inanspruchnahme von Mutterschutzfristen ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden. Die Änderung setzt die bereits geltende Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache „Sari Kiiski“ (C-116/06) in deutsches Recht um und hat daher klarstellenden Charakter. Leistungsschutzrecht für Presseverleger grundsätzlich sinnvoll Im August 2012 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger verabschiedet. Der Entwurf gewährt den Herstellern von Presseerzeugnissen ein Leistungsschutzrecht, wenn ihr Presserzeugnis oder Teile davon durch Suchmaschinen oder ähnlich arbeitende Anbieter öffentlich zugänglich gemacht werden. Das geistige Eigentum bedarf wie jede Form des Eigentums staatlichen Schutzes. Erforderlich ist daher ein angemessener Interessenausgleich zwischen Schutzrechtsinhabern und wirtschaftlicher Nutzung. Die künftige Ausgestaltung muss Verlage effektiv schützen, darf aber nicht zu einer unnötigen Kostenbelastung für Unternehmen führen.

BESCHÄFTIGUNG Demografiestrategie der Bundesregierung

Beschäftigung für Menschen mit Behinderung

Am 4. Oktober 2012 findet der erste Demografiegipfel statt, den die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ende April 2012 beschlossenen Demografiestrategie „Jedes Alter zählt“ ausrichtet. Ziel ist es, in insgesamt neun Arbeitsgruppen gemeinsam mit Ländern, Kommunen, Verbänden, Sozialpartnern und weiteren Akteuren die mit dem demografischen Wandel einhergehenden Herausforderungen zu diskutieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Die BDA ist in mehreren Arbeitsgruppen vertreten. Diese bereiten das Gipfeltreffen im Oktober inhaltlich vor und legen gleichzeitig das Arbeitsprogramm bis zum zweiten Gipfel im Frühjahr 2013 fest. Dabei orientieren sie sich an den in der Demografiestrategie der Bundesregierung benannten Handlungsfeldern.

Das Bundesarbeitsministerium plant voraussichtlich für das nächste Jahr eine neue Initiative für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Diese zielt darauf, Menschen mit Behinderung mehr Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen. Die BDA und alle anderen maßgeblichen Akteure sollen darlegen, welchen Beitrag sie in diesem Zusammenhang leisten (können). Dabei sollen folgende drei Handlungsfelder in den Blick genommen werden: Prävention, Ausbildung und Beschäftigung.

Die BDA ist vertreten in den Arbeitsgruppen „Familie als Gemeinschaft stärken“, „Motiviert, qualifiziert und gesund arbeiten“ sowie „Grundlagen für nachhaltiges Wachstum und Wohlstand sichern“. Ein wesentlicher Kritikpunkt an der Demografiestrategie ist, dass gerade die entscheidende Frage, wie die Sozialversicherungssysteme demografiefest gestaltet werden können, nicht explizit behandelt wird. Die BDA wird sich dafür einsetzen, dass konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet und die richtigen Weichenstellungen zur Bewältigung der zunehmenden demografischen Herausforderungen vorgenommen werden. Dazu gehören z. B. eine Gesamtstrategie zur Sicherung der Fachkräftebasis, die noch ungenutzte Erwerbspotenziale stärker in den Blick nimmt, sowie ausgabensenkende Strukturreformen in allen Zweigen der Sozialversicherung. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Demografischer Wandel

Die BDA wird sich hier sehr konstruktiv einbringen, sich jedoch gegen gesetzliche Regulierungen und starre Vorgaben aussprechen. Die bessere Erschließung des Potenzials von Menschen mit Behinderung, die Förderung und der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und die Bewahrung des bestehenden Wissens und der Erfahrung der einzelnen Mitarbeiter durch Wiedereingliederung nach Unfällen oder längerer Krankheit sind vor dem Hintergrund der bestehenden Fachkräfteengpässe im ureigenen Interesse der Unternehmen. Die BDA wird auf das vielfältige Engagement der Wirtschaft verstärkt aufmerksam machen und mit eigenen Aktionen, z. B. einer neuen Publikation mit Praxisbeispielen zur Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, verdeutlichen, dass die Betriebe bereit sind, ihren Beitrag zu leisten, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Berufliche Rehabilitation

BDA | Arbeitgeber aktuell | Beschäftigung

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Vergabe arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen Die Regierungsfraktionen haben am 13. September einen Entschließungsantrag zur Vergabe sozialer Dienstleistungen (BT-Drs. 17/10113) in den Bundestag eingebracht. Ziel des Antrags ist es, bei der Vergabe sozialer Dienstleistungen, die als sog. nachrangige Dienstleistungen nicht dem EU-Vergaberegime unterliegen, Qualitätskriterien bei der Zuschlagserteilung stärker zu gewichten. Bisher ist diese qualitätsbezogene Gewichtung vergaberechtlich nicht zulässig. Stattdessen gilt der Grundsatz, dass Eignungs- und Zuschlagskriterien im Vergabeverfahren strikt getrennt werden müssen. Seit langem setzt sich die BDA gegenüber der Politik für eine Rechtsänderung in diesem Bereich in Bezug auf Arbeitsmarktdienstleistungen ein. Die aktuelle Rechtslage führt dazu, dass Aspekte der guten Ergebnisperformance des Dienstleisters, z. B. die bisherigen Eingliederungserfolge, nur bei der grundsätzlichen Eignungsprüfung, nicht aber bei der finalen Auswahlentscheidung berücksichtigt werden können. Beim Zuschlag entscheidet damit in erster Linie der Preis. Bei Arbeitsmarktdienstleistungen kann aber auch ein etwas teurerer Anbieter durch zügigere und nachhaltigere Integration in Beschäftigung und Ausbildung die wirtschaftlichere Leistung erbringen. Der nun eingebrachte Entschließungsantrag ist ein erster Schritt, um notwendige Verbesserungen im Vergaberecht für Arbeitsmarktdienstleistungen zu erreichen. Die BDA wird weiter darauf hinwirken, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, damit Auswahlverfahren arbeitsmarktpolitischer Förderleistungen nach Wirkung und Wirtschaftlichkeit gesteuert werden und Anbieter mit einem „Mehr an Eignung“ und den langfristig wirtschaftlicheren Ergebnissen zum Zuge kommen.

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BDA | Arbeitgeber aktuell | Beschäftigung

Förderschwerpunkte des ­Europäischen Sozialfonds auf Bundesebene nach 2013 Obgleich die Verhandlungen auf EU-Ebene zur Neuausrichtung der EU-Strukturförderung ab 2014 noch nicht abgeschlossen sind, laufen auf Bundes- und Landesebene bereits die Abstimmungen zur künftigen Ausgestaltung der Schwerpunkte der europäischen Strukturförderung in Deutschland. Das für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) verantwortliche Bundesarbeitsministerium strebt an, auch in der neuen Förderperiode aus dem ESF geförderte Sozialpartnerprogramme aufzulegen, und hat mit BDA, ZDH und DGB Gespräche aufgenommen, um mögliche Förderansätze zu identifizieren. Die BDA spricht sich für eine enge Einbindung der Sozialpartner bei der ESF-Umsetzung auf allen Ebenen aus. In der laufenden EUStrukturförderperiode (2007 bis 2013) konnten im Rahmen der unter Beteiligung von BDA und DGB durchgeführten ESF-Programme „weiter bilden“ und „gleichstellen“ viele erfolgversprechende betriebliche Handlungsansätze zur Unterstützung des Lebenslangen Lernens und zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Erwerbsleben identifiziert und umgesetzt werden. Um eine möglichst konsistente Förderpolitik auf Bundes- und Landesebene zu erreichen, unterstützt die BDA die Landesvereinigungen der Arbeitgeberverbände beim Informationsaustausch zur Umsetzung der EU-Strukturförderung auf Bundes- und Landesebene und bringt die von den Mitgliedsverbänden angeregten Schwerpunkte für die Förderung ab 2014 in die Gespräche mit dem Bundesarbeitsministerium ein. Vor allem die Sicherung der Fachkräftebasis und die Bewältigung des demografischen Wandels müssen danach im Fokus des ESF in Deutschland stehen. Die BDA hat mit ZDH und DGB Vorschläge, wie diese Ziele im Rahmen künftiger Sozialpartnerprogramme umgesetzt werden können, erarbeitet und gegenüber dem Bundesarbeitsministerium eingebracht.

KURZ NOTIERT

Beschleunigung des Visumverfahrens konsequenter angehen

Eingliederungsbeitrag wieder vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundesinnenministerium hat den Referentenentwurf einer 8. Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vorgelegt. Hierbei wird vorrangig das richtige Ziel verfolgt, das Visumverfahren zur Arbeitsmarktmigration zu beschleunigen. Gerade das Verfahren des internationalen Personalaustauschs könnte einfacher als durch die vorgeschlagenen Maßnahmen durch die Einführung der seit langem von der BDA geforderten „Blanket-Petition“ erleichtert werden. Wichtig ist auch, dass die nach den Plänen des Bundesinnenministeriums künftig mit zusätzlichen Aufgaben betrauten Auslandsvertretungen in der Lage sind bzw. in diese versetzt werden, solche Aufgaben zu erfüllen.

Das Bundessozialgericht hat die Vereinbarkeit von Aussteuerungsbetrag und Eingliederungsbeitrag mit dem Grundgesetz bejaht und den gegen diese Milliardenzahlungen der Bundesagentur für Arbeit an den Bundeshaushalt gerichteten Klagen nicht stattgegeben, weil die auf diesem Weg abgeführten Mittel so „noch zur Finanzierung von Aufgaben der Arbeitslosenversicherung dienten“. Damit ist der Weg für die von BDA und DGB angestrebte verfassungsrechtliche Klärung frei. Mit Unterstützung der BDA wurden Mitte August Verfassungsbeschwerden erhoben, damit das Bundesverfassungsgericht die 2010 zunächst noch offengelassene Frage der Verfassungswidrigkeit der Zweckentfremdung von Beitragsmitteln i. H. v. jährlich 4 bis 5 Mrd. € beantwortet. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Eingliederungsbeitrag Betreuungsgeld trotz Widerständen geplant Trotz der Warnungen einer geschlossenen Abwehrfront aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft, Teilen der Regierungs- und aller Oppositionsfraktionen hält die Bundesregierung weiter an der Einführung eines Betreuungsgelds fest. Der Gesetzentwurf wurde am 14. September 2012 erstmalig in einer öffentlichen Anhörung im Familien­ausschuss beraten und soll noch im Herbst vom Bundestag beschlossen werden. Die BDA wird weiterhin auf die arbeitsmarkt- und bildungspolitisch negativen Effekte des Betreuungsgelds hinweisen. Wird das Betreuungsgeld durchgesetzt, müssen die Wirkungen regelmäßig überprüft und ggf. entsprechende Konsequenzen gezogen werden.

Logib-D mit positiven Ergebnissen Seit 2010 haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Entgeltstrukturen unter Geschlechtergesichtspunkten mit dem internetbasierten Tool Logib-D sowie einer kostenlosen und vertraulichen Beratungsdienstleistung zu analysieren. Hierbei wurde deutlich, dass die Unternehmen über diskriminierungsfreie Entgeltstrukturen verfügen, dass jedoch Frauen durch längere Erwerbsunterbrechungen und kürzere Arbeitszeiten beruflich und finanziell ins Hintertreffen geraten. Noch bis Dezember 2012 können sich interessierte Unternehmen für eine kostenlose Vergütungsberatung unter www.logib-d.de bewerben.

BDA | Arbeitgeber aktuell | Beschäftigung

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SOZIALE SICHERUNG Rentenversicherungsbeitragssatz und Rentenpaket Am 29.  August  2012 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Beitragsgesetzes beschlossen, mit dem der Rentenbeitragssatz von derzeit 19,6 % zum 1. Januar 2013 auf voraussichtlich 19,0 % gesenkt werden soll. Die anderen Maßnahmen des Rentenpakets (Einführung einer Zuschussrente, Leistungsverbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente, Kombirente, Anpassung des Budgets für Rehabilitationsleistungen, Absicherungspflicht für Selbstständige) sollen im Herbst im Koalitionsausschuss beraten werden. Die von der BDA nachdrücklich geforderte Rentenbeitragssenkung ist richtig, weil sie die verfügbaren Einkommen der Arbeitnehmer erhöht und gleichzeitig die Unternehmen bei den Lohnzusatzkosten spürbar entlastet. Die finanzielle Situation der Rentenversicherung wird durch die Beitragssatzsenkung nicht gefährdet, da die Nachhaltigkeitsrücklage auch nach einer Senkung mit rd. 28 Mrd. € Ende 2013 auf Rekordniveau liegen wird. Zudem schützt eine Beitragssatzsenkung vor neuen politischen Begehrlichkeiten, mit zusätzlichen Beitragsmitteln Leistungsausweitungen, Reformrücknahmen oder andere Maßnahmen zu finanzieren. Beim Rentenpaket hat sich die BDA insbesondere gegen die geplante Einführung der Zuschussrente ausgesprochen, da sie entgegen früheren Zusagen zu milliardenschweren finanziellen Belastungen der Beitragszahler führen würde. Zudem würde die Zuschussrente in ihrer zuletzt geplanten Ausgestaltung das Äquivalenzprinzip der Rentenversicherung, nach dem die Höhe der Renten von der Höhe der zuvor gezahlten Beiträge abhängt, schwächen und zu ungerechten Ergebnissen führen. Die BDA wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Zuschussrente in der derzeitigen Ausgestaltung nicht eingeführt wird. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Rentenversicherung

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BDA | Arbeitgeber aktuell | Soziale Sicherung

Praxisgebühr Bundeswirtschaftsminister Rösler und Bundesgesundheitsminister Bahr haben bereits mehrfach gefordert, die Praxisgebühr in der gesetzlichen Krankenversicherung abzuschaffen. Die BDA spricht sich hingegen ausdrücklich dafür aus, die Praxisgebühr beizubehalten und weiterzuentwickeln. Die mit der Praxisgebühr verbundenen Ziele sind nach wie vor richtig: Zum einen sollen die Eigenverantwortung der GKV-Versicherten gestärkt und die Beitragszahler finanziell entlastet, zum anderen medizinisch unnötige Arztbesuche und Verschreibungen vermieden werden. Die Steuerungswirkung der Praxisgebühr könnte deutlich verbessert werden, indem die bisherige Pauschale von 10 € je Quartal durch eine Zuzahlung von 5 € je Arztbesuch ersetzt wird. Durch die bestehenden gesetzlichen Belastungsobergrenzen würden die Patienten auch weiterhin vor einer finanziellen Überforderung geschützt. Die Abschaffung der Praxisgebühr wäre dagegen ein Fehler: Auf die mögliche Steuerungswirkung dieses Zuzahlungsinstruments würde verzichtet und die entstehenden Einnahmenausfälle der Ärzte müssten durch die Krankenkassen und damit letztlich von den Versicherten ausgeglichen werden. Arztbesuche als einzigen Leistungsbereich von Zuzahlungen auszunehmen, ist auch deshalb wenig sinnvoll, weil Arztbesuche nicht nur unmittelbare Kosten auslösen, sondern mittelbar über Verschreibungen auch in anderen Versorgungsbereichen Ausgaben verursachen.

Minijobs

Psychische Belastung

Die Koalitionsfraktionen planen, Ende September 2012 den Entwurf für ein „Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung“ in den Bundestag einzubringen. Mit dem Gesetz, das zum 1. Januar 2013 in Kraft treten soll, sollen zum einen die seit 2003 unveränderten Verdienstgrenzen für Minijobs von 400 € auf 450 € und für Midijobs von 800 € auf 850 € erhöht werden. Zum anderen soll für geringfügig Beschäftigte Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen, wobei auf Antrag eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich sein soll.

Die Diskussion über die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz hat in den letzten Monaten weiter zugenommen. Die IG Metall hat am 27. Juni 2012 den Entwurf einer „Anti-StressVerordnung“ vorgelegt. Zudem wird das Thema im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) intensiv diskutiert.

Die BDA setzt sich dafür ein, dass auf die geplanten überflüssigen Übergangsregelungen, insbesondere für Beschäftigte mit einem derzeitigen Bruttogehalt von 800,01 € bis 850,00 €, verzichtet und vor Inkrafttreten des Gesetzes eine ausreichende Frist für die Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen gewährleistet wird. Die geplante Anhebung der Verdienstgrenzen ist sachgerecht, weil mit ihr in etwa die durchschnittliche Lohn- und Gehaltsentwicklung nachvollzogen wird. Dabei dürfte die praktische Bedeutung jedoch gering sein, da derzeit nur rd. 10 % der geringfügig entlohnten Beschäftigten ein Arbeitsentgelt von annähernd 400 € erzielen. Nur diese würden vermutlich als Folge der Neuregelung in den Bereich der erweiterten Minijobzone bis 450 € aufrücken. Die Neuregelung bei der Rentenversicherungspflicht ist mit Blick auf die angestrebte Verbesserung der Altersversorgung für diesen Personenkreis und der vorgesehenen Befreiungsmöglichkeit vertretbar.

Die BDA weist immer wieder mit Nachdruck darauf hin, dass Arbeit nicht psychisch krank macht. Im Gegenteil: Berufstätigkeit als wichtiger Bestandteil des Lebens schafft Selbstbestätigung und Anerkennung und ist damit eine fundamentale Ressource für psychische Gesundheit. Die positiven Wirkungen von Arbeit übersteigen die mit ihr in Verbindung gebrachten gesundheitlichen Risiken in aller Regel sehr deutlich. Nichterwerbstätige sind öfter und Arbeitslose sogar viermal so häufig psychisch krank wie Berufstätige. Vermehrte Fehltage, Behandlungen und Erwerbsminderungsrenten aufgrund psychischer Erkrankungen sind vor allem Folgen eines gewandelten Diagnoseverhaltens, einer erhöhten Aufmerksamkeit für psychische Störungen und einer Enttabuisierung psychischer Erkrankungen. Obwohl die Ursachen von psychischen Erkrankungen vorrangig im familiären Umfeld, im Lebensstil, im Freizeitverhalten, in genetischen und entwicklungsbedingten Faktoren liegen, sind dennoch auch die Betriebe bei diesem Thema gefordert. Denn psychisch bedingte Fehlzeiten und Leistungseinschränkungen der Mitarbeiter schlagen unmittelbar auf das Betriebsergebnis durch: sei es durch eine geringere Produktivität der Betroffenen oder durch vermehrte Fehltage. Viele Unternehmen fördern deshalb bereits heute die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter mit passgenauen Strategien. Hinzukommen muss aber vor allem eine Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Die meist monatelangen Wartezeiten bis zu einem Ersttermin bei einem Psychotherapeuten sind weder für die Betroffenen noch für die Betriebe akzeptabel. Hierzu befindet sich die BDA derzeit in Gesprächen u. a. mit dem GKV-Spitzenverband, der Ende September einen „Masterplan“ vorlegen will.

BDA | Arbeitgeber aktuell | Soziale Sicherung

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KURZ NOTIERT

Verschiebung des elektronischen Lohnnachweises zur Unfallversicherung geplant

Beitragszahler nicht durch höhere Arznei­ mittelfestzuschläge für Apotheken zusätzlich belasten

Die gesetzliche Übergangsfrist, innerhalb der die Arbeitgeber die für die Beitragsberechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung relevanten Daten in doppelter Weise an die Sozialversicherungsträger übermitteln müssen, soll erneut bis 2016 verlängert werden. Ursprünglich sollte der elektronische Lohnnachweis bereits 2012 die papiergebundenen Meldungen ablösen. Die BDA kritisiert die erneute Verschiebung und fordert von den Sozialversicherungsträgern die zeitnahe Beseitigung der Fehlerquellen im elektronischen Verfahren, um nach Möglichkeit schon vor 2016 auf die paral­lelen Meldungen verzichten zu können.

Die BDA hat in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf zur „Zweiten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung“ die geplante Anhebung des Festzuschlags auf verschreibungspflichtige Arzneimittel für Apotheken als nicht nachvollziehbar kritisiert und daher abgelehnt. Der Entwurf sieht vor, zum 1. Januar 2013 den Festzuschlag auf verschreibungspflichtige Arzneimittel um 0,25 € je Packung und um insgesamt 190 Mio. € pro Jahr zu erhöhen. Die Politik darf sich vor dem Hintergrund der aktuell guten Finanzlage der Krankenversicherung nicht dazu verleiten lassen, Ausgabenerhöhungen zu beschließen. Die BDA fordert stattdessen, die Arzneimittelpreisverordnung aufzuheben sowie das Mehr- und Fremdbesitzverbot bei Apotheken abzuschaffen. Entgeltbescheinigungsverordnung vorgelegt Das Bundesarbeitsministerium hat den Entwurf einer Verordnung zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung vorgelegt. Mit dieser Verordnung, die im Wesentlichen der bisherigen Entgeltbescheinigungsrichtlinie entspricht, soll ein einheitlicher Standard für die von den Arbeitgebern zur erstellenden Verdienstbescheinigungen festgeschrieben werden. Die Standardisierung eröffnet Möglichkeiten zum Bürokratieabbau, weil eine standardisierte Bescheinigung häufig ausreichen kann, damit Arbeitnehmer ihren Arbeitsverdienst gegenüber Behörden nachweisen können. Gesonderte Arbeitgeberbescheinigungen wären dann überflüssig. Die BDA wird sich dafür einsetzen, dass möglichst viele Arbeitgeberbescheinigungen zukünftig durch Vorlage der standardisierten Entgeltbescheinigung entfallen bzw. in ihrem Umfang reduziert werden können.

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BDA | Arbeitgeber aktuell | Soziale Sicherung

Novellierung der Arbeitsstättenverordnung angekündigt Das Bundesarbeitsministerium arbeitet an einer Novellierung der Arbeitsstättenverordnung. Dabei sollen die Bildschirmarbeitsverordnung in die Arbeitsstättenverordnung integriert und die Telearbeitsplätze in den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung aufgenommen werden. Ferner sollen Änderungen beim Nichtraucherschutz vorgenommen werden. Die BDA wird die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung kritisch begleiten. Sie darf nicht zu weiter gehenden Anforderungen an die Arbeitsstätten führen. Schon heute stellen die Verordnung sowie die sie konkretisierenden Arbeitsstättenregeln erhebliche Belastungen für die Betriebe dar. Sozialwahlbericht Ende September erwartet Der Bundeswahlbeauftragte Weiß wird voraussichtlich Ende September seinen Sozialwahlbericht vorstellen. Vorab hat er bereits angekündigt, dass er in dem Bericht u. a. die Abschaffung der Friedenswahlen bei den Sozialwahlen und die Einführung einer Frauenquote von 40 % in den Gremien der Selbstverwaltung vorschlagen wird. Diesen untauglichen – z. T. auch mit viel zusätzlichem Aufwand verbundenen – Vorschlägen wird die BDA mit Nachdruck entgegentreten.

TARIFPOLITIK Weitere Branchenzuschlags­ tarifverträge für die Zeitarbeit Bereits im Frühjahr dieses Jahres hatte es erste Vereinbarungen über Branchenzuschläge für die Zeitarbeit in der Metall- und Elektro­ industrie mit der IG Metall und in der chemischen Industrie mit der IG BCE gegeben. Anfang August haben sich die Zeitarbeitgeberverbände mit der IG BCE auf Tarifverträge über Branchenzuschläge für Zeitarbeit auch in der Kautschukindustrie und in der Kunststoff verarbeitenden Industrie geeinigt. Am 9. August 2012 folgte eine entsprechende Vereinbarung im Schienenverkehrsbereich mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Damit wird in weiteren Branchen die Tarifdifferenz zwischen Zeitarbeitnehmer und Stammarbeitnehmer stufenweise ausgeglichen. Für immer mehr der knapp 900.000 Zeitarbeitnehmer gilt bei Arbeitseinsätzen in den entsprechenden Branchen – aufgrund der Mitgliedschaft in einer Tarifvertragspartei oder durch arbeitsvertragliche Bezugnahme – verbindlich ein Branchenzuschlag. Dieser ist in seiner Höhe an das jeweilige Branchenlohnniveau angepasst, bezieht sich auf die Entgeltgruppen der Zeitarbeitstarifverträge und ist Teil des festen Tarifentgelts. Der Zuschlag steigt jeweils bei ununterbrochener Tätigkeit in einem Einsatzbetrieb in fünf Stufen, Unterbrechungen des Arbeitseinsatzes unter drei Monaten bleiben unberücksichtigt. Die Tarifpartner waren sich einig, dass den Unterschieden zwischen Stamm- und Zeitarbeitnehmern insbesondere bei betrieblicher Erfahrung und Produktivität Rechnung getragen werden muss. Aktuell finden Gespräche zwischen den Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeit und einzelnen DGB-Gewerkschaften für weitere Branchen statt. Dabei zeigt sich, dass es nicht überall einer Branchenzuschlagsregelung bedarf. Es gibt Bereiche, in denen die Entgelte der Zeitarbeitnehmer bereits annähernd denen der Stammarbeitnehmer entsprechen. Die BDA begrüßt die aktuelle Entwicklung in der Zeitarbeitsbranche. Sie sieht sich darin bestätigt, dass eine weitere Regulierung der Zeitarbeit

durch den Gesetzgeber überflüssig ist. Die Tarifpartner der Zeitarbeitsbranche stellen mit den Branchenzuschlagsregelungen ihre Handlungsfähigkeit und die Eigenständigkeit ihrer Branche unter Beweis. Nur sie sind in der Lage, branchendifferenzierte und somit praxisgerechte Lösungen zu finden. In einem Spitzengespräch mit Bundesarbeitsministerin von der Leyen und dem DGB-Vorsitzenden Sommer betonte Arbeitgeberpräsident Prof. Dr. Hundt dementsprechend die Alleinzuständigkeit der Sozialpartner der Zeitarbeitsbranche, um die Angleichung der Zeitarbeitsentgelte an die Entgelte der Stammarbeitnehmer in den Einsatzbetrieben zu regeln. Die vereinbarten Zuschläge werden zwar zu einer deutlichen Verteuerung des Einsatzes von Zeitarbeit führen. Sie sind aber ein wichtiger Schritt, um auch künftig Zeitarbeit als notwendiges Flexibilitätsinstrument für die betriebliche Personalwirtschaft zu erhalten. Sie gewährleisten die Balance zwischen einer angemessenen Vergütung der Zeitarbeitnehmer und Zeitarbeit als Flexibilitätsinstrument und Jobmotor für den deutschen Arbeitsmarkt.

Tarifabschlüsse und -verhandlungen Das bisherige Tarifjahr 2012 ist geprägt von branchenspezifischen und an der Konjunkturentwicklung orientierten Tarifabschlüssen. Vor dem Hintergrund erster negativer Auswirkungen der europäischen Staatsschuldenkrise auch auf die deutsche Wirtschaft ist die Beibehaltung einer produktivitätsorientierten und differenzierten Tarifpolitik unumgänglich. Insgesamt liegen die bisher vereinbarten Tarifsteigerungsraten in einer Spanne von 2 % bis 4,5 %. Diese Differenziertheit zeigt, dass der von der BDA stets für notwendig erachtete Maßstab für Tariflohnsteigerungen – nämlich die branchenspezifische Konjunkturlage  – auch dieses Jahr wieder Berücksichtigung findet. Aufgrund der zu Beginn des Jahrs guten Auftragslage und eines konjunkturell insgesamt guten Starts in 2012 liegen die Abschlussraten der Tarifvereinbarungen mehrheitlich sogar über 3 %. Unter Berücksichti-

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gung der bereits im Vorjahr für 2012 vereinbarten Tariflohnanhebungen beträgt die durchschnittliche Tarifsteigerungsrate für dieses Halbjahr laut Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichem Institut 2,7 %. Der allgemeine Trend zeigt sich auch bei dem am 24. Juli 2012 vereinbarten Tarifergebnis für die Lokomotivführer. Bereits in der zweiten Verhandlungsrunde einigte sie sich mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) auf eine zweistufige Erhöhung der Entgelte sowie eine Erhöhung der betrieblichen Altersvorsorge. So werden die Tariflöhne bei einer Laufzeit von 24 Monaten rückwirkend zum Juli dieses Jahres um 3,8 % und im November 2013 um weitere 2,4 % angehoben. Für die Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Industrie wurde am 7. September 2012 ebenfalls ein zweijähriger Abschluss erzielt. Danach werden die Entgelte nach zwei Nullmonaten in zwei Stufen um 3,1 % im November 2012 und um 3,0 % im November 2013 angehoben. Aktuell verhandelt die Lufthansa AG mit der Gewerkschaft UFO für die Flugbegleiter. Diese Verhandlungen gestalten sich schwierig. Nach ersten Streiks haben sich die Tarifpartner inzwischen auf eine Schlichtung verständigt. Ende 2012 stehen für die übrigen Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG, in der Textil- und Bekleidungsindustrie, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie im öffentlichen Dienst der Länder Lohntarifverhandlungen an.

Mindestlohn Die Diskussion über einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ist weiter auf dem Vormarsch. Nach dem Vorschlag einer Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion folgen zunehmend Initiativen aus einzelnen Bundesländern, die auf einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn zielen. Zudem spielt der Mindestlohn auf Landesebene immer häufiger bei der öffentlichen Auftragsvergabe eine Rolle.

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Die BDA bleibt bei ihrem eindeutigen Nein zu einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, unabhängig von der Frage, ob dieser von der Politik oder einer Kommission festgesetzt wird. Im Ergebnis steht immer ein politischer Mindestlohn, der Beschäftigung in Deutschland massiv gefährdet und insbesondere die Schwächsten am Arbeitsmarkt trifft. Diesen Menschen durch einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn die Teilhabe am Arbeitsmarkt und damit am gesellschaftlichen Leben zu verbauen, ist sozial ungerecht. Vor diesem Hintergrund hat Arbeitgeberpräsident Prof. Dr. Hundt die Koalition in Gesprächen deutlich davor gewarnt, den Vorschlag aus der ­CDU/ CSU-Fraktion weiterzuverfolgen. Die aktuellen Ergebnisse von Eurostat zur Jugendarbeitslosigkeit in Europa bestätigen die Befürchtung der BDA. Sie zeigen, dass alle europäischen Länder mit einem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn eine signifikant höhere Jugendarbeitslosigkeit haben als Deutschland. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Mindestlohn

KURZ NOTIERT BA-Statistik belegt Flexibilisierungscharakter der Zeitarbeit Die im Juli 2012 veröffentlichten Zahlen zur Zeitarbeit der Bundesagentur für Arbeit (BA) verdeutlichen erneut den von der BDA stets betonten Flexibilisierungscharakter der Branche und die aus der Zeitarbeit mehrheitlich resultierende Beschäftigungsperspektive. So wurden 63 % der neuen Zeitarbeitsverhältnisse mit Personen geschlossen, die zuvor nicht beschäftigt waren. Die BA weist auf den konjunkturell bedingten Beschäftigungsverlauf hin, bei dem Zeitarbeitnehmer in der Frühphase des Aufschwungs eingestellt werden (Zeitarbeitnehmer 08/2011: ca. 930.000) und die Betriebe anschließend dazu übergehen, Stammpersonal aufzubauen (Zeitarbeitnehmer 12/2011: ca. 872.000). Neuer Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen Am 1. August 2012 ist die erste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III in Kraft getreten. Für die Arbeitnehmer im pädagogischen Bereich der vom Geltungsbereich erfassten Betriebe mit Ausnahme von Praktikanten ist nun ein Mindeststundenentgelt von 12,60 € (West) bzw. 11,25 € (Ost) zu zahlen. Darüber hinaus gilt bei einer Fünftagewoche ein Mindesturlaub von 26 Arbeitstagen.

lehnt einen solchen Mindestlohn vehement ab. Wenn dieser Versuch einer Landesregierung, sich über das öffentliche Beschaffungswesen hinaus allgemein in die Lohnfindung der Tarifparteien einzumischen, Schule macht, steht die Tarifautonomie vor einer folgenschweren Belastungsprobe. Verdienststrukturerhebung: Mindestlohn gefährdet Arbeitsplätze Die ersten vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten zur Verdienststrukturerhebung 2010 verdeutlichen die von der BDA stets zum Ausdruck gebrachte Befürchtung, dass ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von z. B. 8,50 € pro Stunde vor allem Arbeitsplätze in Ostdeutschland gefährden würde. Der Erhebung zufolge lag der Stundenverdienst bei mehr als einem Fünftel aller in Ostdeutschland Beschäftigten unter diesem Betrag – in Westdeutschland wäre jeder zehnte Arbeitsplatz betroffen. Deutschlandweit waren die größte Gruppe dieser Beschäftigten die Hilfsarbeitskräfte. Fast 70 % dieser Arbeitsplätze gab es in kleinen und mittleren Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern.

Bremisches Mindestlohngesetz stellt ­Tarifautonomie in Frage Ab 1. September 2012 müssen in Bremen öffentliche Arbeitgeber und Unternehmen in mehrheitlich öffentlicher Hand sowie Einrichtungen, Institutionen und Vereine, die öffentliche Zuwendungen bzw. Aufträge erhalten, ihren Beschäftigten einen Mindeststundenlohn von 8,50 € zahlen. Bremen ist damit das erste Bundesland, das einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn für den öffentlichen Sektor verabschiedet hat – mit Signalwirkung auch für andere Bundesländer. Die BDA

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BILDUNG Nationales MINT-Forum

Jugendarbeitslosigkeit in Europa

Aktuell fehlen den deutschen Unternehmen rd. 210.000 Fachkräfte im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik  – kurz MINT. Die Initiative der Wirtschaft „MINT Zukunft schaffen“, die 2008 von BDA und BDI ins Leben gerufen wurde, setzt sich für eine Stärkung der MINT-Bildung ein. Zusammen mit weiteren Initiativen der Wirtschaft ist es gelungen, das Thema „MINT“ in Politik und Öffentlichkeit deutlicher als zuvor zu verankern. Die Studienanfängerquoten in den MINT-Studiengängen sind gestiegen – nicht zuletzt auch ein Erfolg des Einsatzes von Unternehmen und Verbänden. Nichtsdestotrotz ist die MINT-Fachkräftelücke weiter gewachsen. Vor diesem Hintergrund bedarf es eines gemeinsamen und nachhaltigen Engagements der beteiligten Akteure in Deutschland.

Deutschland zeichnet sich durch eine der niedrigsten Jugendarbeitslosenquoten in Europa aus. Das geht ganz wesentlich auf das duale Ausbildungssystem zurück. Die enge Verknüpfung mit der Praxis und das große Ausbildungsengagement der Unternehmen sichern jungen Menschen gute Beschäftigungsperspektiven. Europäische Länder mit hoher Jugendarbeitslosigkeit schauen daher zurzeit vermehrt auf dieses System, um ebenfalls duale Ausbildungsansätze in ihren Ländern zu verankern. Sie dabei mit Erfahrungen und Beratung zu unterstützen, ist eine wichtige Aufgabe.

Auf Initiative von „MINT Zukunft schaffen“ und der deutschen Akademie der Technikwissenschaften acatech wurde im Juni 2012 das Nationale MINT-Forum gegründet. Das Nationale MINTForum ist ein Zusammenschluss von überregional tätigen Organisationen, die sich für die Förderung der MINT-Bildung einsetzen. Das Nationale MINTForum, bei dessen Gründung die BDA mitgewirkt hat, versteht sich als eine Multiplikationsplattform, um die vielfältigen Aktivitäten und Initiativen der Akteure im MINT-Bereich besser zu koordinieren, die Breitenwirkung zu verstärken und ggf. für eine Schwerpunktsetzung zu bündeln. Es fördert und verstärkt die Vernetzung und Kooperation seiner Mitglieder. Ziel ist es, gegenüber Politik und Gesellschaft mit einer Stimme zu sprechen und dem Thema „MINT“ auch in Zukunft hohe Priorität zu sichern – sowohl auf der politischen Agenda als auch in seiner medialen Wahrnehmung. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > MINT

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Die BDA beteiligt sich an entsprechenden Initiativen. Sie hat z. B. aktiv an der Erarbeitung der Publikation „Creating Opportunities for Youth“ von BUSINESSEUROPE mitgewirkt, die konkrete Handlungsempfehlungen an die EU, die Mitgliedstaaten und die Arbeitgeber zur Umsetzung dualer Ausbildungsansätze gibt. Dabei hat die BDA darauf hingewiesen, dass die Etablierung dualer Ausbildungsstrukturen nur dann gelingt, wenn eine enge Einbeziehung der Wirtschaft erfolgt und Unternehmen eigenes Engagement insbesondere durch die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen einbringen. Um die bereits vorhandenen Erfahrungen von Unternehmen, Verbänden und Bildungseinrichtungen der Wirtschaft auf diesem Themenfeld zu diskutieren und Interessierte bei neuen Initiativen zu unterstützen, findet im Rahmen des BDA/BDI-Arbeitskreises Berufsbildung am 18. September ein Erfahrungsaustausch zum Thema „Duale Ausbildung in Europa“ statt. Dabei wird es auch um Initiativen gehen, die es Jugendlichen aus anderen europäischen Ländern ermöglichen, in Deutschland ausgebildet zu werden.

Europäische Standards für Qualitätssicherung an Hochschulen

Neues Projekt „Lehramt MINToring“ der sdw

Eine verlässliche Qualitätssicherung an Hochschulen ist notwendige Voraussetzung dafür, dass Hochschulabschlüsse auf dem Arbeitsmarkt Anerkennung finden. Dies gilt umso mehr für ausländische Qualifikationen, deren Akzeptanz so wesentlich verbessert werden kann. Mit den Europäischen Standards für Qualitätssicherung an Hochschulen besteht seit 2005 ein Referenzrahmen, der für die interne und externe Qualitätsprüfung von Studienangeboten europaweit verbindlich ist. Die Standards sollen bei Hochschulen, Arbeitgebern und in der breiten Öffentlichkeit Vertrauen in die Studienqualität aller europäischen Hochschulen schaffen und so die Mobilität von Studierenden und Absolventen erhöhen.

Um mehr junge Menschen für Naturwissenschaften und Technik zu begeistern, bedarf es u. a. engagierter MINT-Lehrer in den Schulen. Sie sind somit ein wichtiger Schlüssel beim Schließen der MINT-Fachkräftelücke in Deutschland. Zukünftige MINT-Lehrer aus Leidenschaft zu finden und zu fördern, ist das Anliegen des gemeinsamen Modellprojekts „Lehramt MINToring“ der TÜV SÜD Stiftung und der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw).

Die Bildungsminister aller 47 Staaten des europäischen Hochschulraums haben sich kürzlich darauf verständigt, die Standards einer Revision zu unterziehen. Beauftragt wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Hochschulen, Studierenden, Qualitätssicherungsagenturen und der Sozialpartner. Die BDA, die BUSINESSEUROPE in der Arbeitsgruppe vertritt, setzt sich insbesondere dafür ein, dass durch die Revision die Verständlichkeit der Standards erhöht und damit eine europaweit einheitliche Auslegung gefördert wird. Dies erleichtert es auch Studierenden, ihre an ausländischen Hochschulen erbrachten Leistungen in Deutschland anerkennen zu lassen. Darüber hinaus tritt die BDA dafür ein, dass alle relevanten Qualitätsmerkmale erfasst und abgebildet werden. Wichtige Kriterien wie die Kompetenzorientierung der Curricula oder die Beschäftigungsbefähigung der Absolventen kommen derzeit noch viel zu kurz.

Das Programm informiert Schülerinnen und Schüler über die Perspektiven einer Karriere als MINT-Lehrer und motiviert sie zur Aufnahme eines entsprechenden Lehramtsstudiums. Start ist im Herbst 2012 mit insgesamt 50 Schülerinnen und Schülern in Karlsruhe und Stuttgart. Die Förderung ist auf drei Jahre angelegt und umfasst die letzten zwei Jahre vor dem Abitur sowie das erste Jahr an der Hochschule. „Lehramt MINT­oring“ bietet aktive Einblicke in das Lehramtsstudium und in den pädagogischen Beruf. Exkursionen zu Forschungseinrichtungen und Unternehmen ermöglichen es den angehenden Lehrern zudem, die Praxis in den späteren Schulalltag zu integrieren. Während der gesamten Förderdauer werden die Teilnehmer von Mentoren begleitet. „Lehramt MINToring“ ist Teil der MINToring-Initiative BadenWürttemberg – getragen von der sdw und dem Verband der Metall- und Elektroindustrie BadenWürttemberg e. V. (Südwestmetall). Nähere Informationen unter www.sdw.org

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Bologna-Prozess

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KURZ NOTIERT Rekordteilnahme von 700 Schulen beim Wettbewerb „Starke Schule“ Ende Juni 2012 endete die Bewerbungsfrist für den bundesweiten Wettbewerb „Starke Schule – Deutschlands beste Schulen, die zur Ausbildungsreife führen“, der von der Hertie-Stiftung, BA, BDA und der Deutsche Bank Stiftung gemeinsam durchgeführt wird. Insgesamt haben sich fast 700 Schulen angemeldet – ein neuer Rekord! Zurzeit begutachten die Jurymitglieder die OnlineBewerbungen der Schulen. Auf einer Jurysitzung im September 2012 werden die Auswertungen intensiv diskutiert und mögliche Preisträger identifiziert. Diese Schulen werden dann von Jurymitgliedern besucht, ehe im Dezember definitiv über die Preisträger von „Starke Schule“ in den 16 Bundesländern entschieden wird. sdw-Handbuch gibt Impulse für Übergang Schule/Ausbildung In ihrem neuen Handbuch stellt die sdw bewährte Förderformate ihres Modellprojekts „Zeig, was Du kannst!“ vor. Das Handbuch bietet Lehrenden, Ausbildern und Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft Impulse für eine erfolgreiche Gestaltung des Übergangs von der Schule in die Ausbildung. Das Projekt bereitete Jugendliche des Hauptschulzweigs in ihren letzten beiden Schuljahren auf den Berufsstart vor und unterstützte sie im ersten Jahr der Ausbildung. Nach fünfjähriger Förderung durch das Bundesbildungsministerium wird das erfolgreiche Programm zukünftig mit Unterstützung eines privaten Partners fortgesetzt. Das Handbuch kann über schuelerakademie­ @ sdw.org kostenlos bestellt werden. Weiterbildung an Technischen Universitäten ausbauen Die BDA setzt sich dafür ein, dass sich Hochschulen wesentlich stärker als bisher in der berufsbegleitenden Weiterbildung engagieren. Gerade Technische Universitäten tun sich hiermit vielfach noch schwer. Zusammen mit dem Verband der in-

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genieurwissenschaftlichen Fakultäten an Universitäten (4ING) hat die BDA für September Vertreter von Universitäten und Unternehmen zu einem ersten Werkstattgespräch eingeladen. Ziel ist es, Vorschläge und Empfehlungen zu entwickeln, wie Technische Hochschulen und Unternehmen erfolgreiche Weiterbildungspartnerschaften gestalten können. Workshop: Mit Teilqualifikationen Fachkräfte sichern Fachkräftesicherung wird angesichts der demografischen Entwicklung eine immer größere Herausforderung. Dabei spielt die Nutzung brachliegender Potenziale, z. B. leistungsschwacher Schulabgänger oder Geringqualifizierter, eine besondere Rolle. In den letzten Jahren wurden, auch von Verbänden und Bildungseinrichtungen der Wirtschaft, Ansätze erprobt, die zur Erschließung dieser Potenziale Teilqualifizierungen vorsehen. Ein Erfahrungsaustausch und die Information weiterer interessierter Verbände und Bildungseinrichtungen finden am 17. September 2012 im Rahmen des BDA-Workshops „Teilqualifikationen als Instrument zur Fachkräftesicherung“ statt.

EUROPA UND INTERNATIONALES Europäische Staatsschuldenkrise

Umstrukturierungsinitiative des EP

Bis zum nächsten Gipfeltreffen der europäischen Staats- und Regierungschefs am 18./19. Oktober 2012 müssen noch zahlreiche Aufgaben bewältigt werden. Vor allem geht es jetzt um die Vorschläge der sog. Vierergruppe, bestehend aus den Präsidenten von Europäischem Rat, Kommission, Europäischer Zentralbank und Euro-Gruppe, zur Umstrukturierung der Währungsunion.

Obwohl die Europäische Kommission die Schlussfolgerungen aus ihrer öffentlichen Konsultation „Umstrukturierung und Antizipierung von Veränderungen“ bisher noch nicht vorgelegt hat, wird im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) bereits über den vom spanischen Sozialisten Cercas verfassten Entwurf eines Initiativberichts beraten. Dieser enthält zahlreiche völlig überzogene und unrealistische Verpflichtungen für Unternehmen rund um das Thema „Umstrukturierungen“.

Angesichts der anhaltenden Diskussionen darüber, wie die europäische Staatsschuldenkrise überwunden und die politische Union weiterentwickelt werden kann, hat sich die BDA erneut deutlich positioniert. Wie Arbeitgeberpräsident Prof. Dr. Hundt im August 2012 in einem Beitrag für „Die Welt“ darlegte, sind die EZB-Hilfen richtige und wichtige Notfallmaßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr, müssen jedoch befristete und streng konditionierte Nothilfen bleiben. In der öffentlichen Kritik wird teilweise übersehen, dass die Strukturreformen in den meisten Krisenländern ernsthaft angegangen werden und erste positive Wirkungen zeigen. Von pauschal „reformunwilligen Südstaaten“ kann daher keine Rede sein, lediglich Griechenland handelt teilweise nicht entschlossen genug. Um die Währungsunion zu einer dauerhaften Stabilitätsunion weiterzuentwickeln und weltweit das Vertrauen von Investoren zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Europa zurückzugewinnen, ist mehr Abstimmung in der Haushalts- und Finanzpolitik nötig, so wie dies im Fiskalpakt vorgesehen ist. Erforderlich sind strengere Eingriffs- und Kontrollrechte auf EU-Ebene, die ein nationales Abweichen vom Weg zu Wettbewerbsfähigkeit und soliden Staatsfinanzen verhindern. Keineswegs verliert ein Staat dadurch seine nationale Identität und Souveränität: Jedem Euro-Mitgliedsstaat bleibt es vielmehr unbenommen, die neuen Bedingungen nicht zu akzeptieren. Dann muss er aber auch die Konsequenzen alleine tragen.

Die BDA sieht alle Empfehlungen des Berichtsentwurfs, die nach der Verabschiedung durch das EP als Grundlage für einen Richtlinienentwurf der Kommission dienen sollen, äußerst kritisch. Sie würden Umstrukturierungen von Unternehmen erheblich verzögern und verteuern sowie die unternehmerische Freiheit gravierend einengen. Befremdlich ist auch das Verfahren, dass Cercas seinen Berichtsentwurf vorlegt, ohne die Ergebnisse der Konsultation abzuwarten. Das zeugt von einem Mangel an Respekt vor der Methode der Kommission, bei wichtigen Gesetzgebungsverfahren durch Konsultationsverfahren eine bürgernahe Europäische Union zu ermöglichen. Die BDA steht in engem Kontakt mit den zuständigen Abgeordneten im EP und wirbt dafür, den Berichtsentwurf bereits im Beschäftigungsausschuss komplett zurückzuweisen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen > Europa/Internationales > Europäische Gesetzgebung: Arbeit und Soziales

Vorschlag zur Frauenquote EU-Justizkommissarin Reding will einen Vorschlag zur gesetzlichen Frauenquote vorlegen. Derzeit läuft das kommissionsinterne Abstimmungsverfahren zur Vorbereitung eines Richtlinienvorschlags zur Verbesserung des Geschlechterverhältnisses in Aufsichtsräten bzw. bei monistischen Rechtsformen bei den nicht geschäftsführenden Direktoren

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von börsen­notierten Gesellschaften. Die Verabschiedung ist noch in diesem Jahr geplant. Allerdings stößt die Initiative in den Mitgliedstaaten z. T. auf erhebliche Widerstände, so dass ungewiss ist, ob der Richtlinienvorschlag überhaupt verabschiedet wird. Nach den bekannt gewordenen internen Vorentwürfen wären Aufsichtsräte aller börsennotierten Unternehmen betroffen mit Ausnahme von kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz unter 50 Mio. €. Das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht soll bis 2020 mindestens 40 % der Aufsichtsratsposten innehaben. Börsennotierte Unternehmen der öffentlichen Hand sollen dies bereits bis 2018 erreichen. Bei Nichterfüllung der Quote greifen verschiedene Sanktionen. Die BDA hat bereits seit einem Jahr zahlreiche Gespräche geführt und sich auch bei der öffentlichen Konsultation der Kommission „Unausgewogenes Geschlechterverhältnis in den höchsten Entscheidungsgremien von Unternehmen in der EU“ gemeinsam mit dem BDI gegen eine starre gesetzliche Frauenquote ausgesprochen. Entsprechend fordert die BDA von der Bundesregierung eine klare Ablehnung des Vorhabens. Eine per europäische Richtlinie verordnete starre Frauenquote ist weder zielführend noch erforderlich, um den Anteil der Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Auch würde eine EU-weite Frauenquote die erfolgreichen Vorgaben nationaler Corporate-Governance-Kodizes konterkarieren. Diese enthalten Empfehlungen zu einer ausgewogenen Besetzung von Aufsichtsräten, lassen aber Raum für Branchen- und Unternehmensbesonderheiten. So wurden ge­ rade im Verlauf des letzten Jahrs bei Neubesetzungen Erfolge erzielt: Der Anteil der Frauen in Aufsichtsräten der ­DAX-30-Unternehmen bei den Anteilseignern konnte von 20 auf 34 erhöht werden. Damit liegen die DAX-30-Unternehmen mit einem Frauenanteil von insgesamt 18,2 % in den Aufsichtsgremien über dem EU-Durchschnitt von 13,7 %. Erhebliche Zweifel bestehen zudem mit Blick auf die Rechtsetzungskompetenz der EU nach Art. 157 Abs. 3 AEUV, da Maßnahmen der umgekehrten Diskriminierung den Mitgliedstaaten

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vorbehalten (Art. 157 Abs. 4 AEUV) und zudem Fragen des Gesellschafts- und nicht des Arbeitsrechts betroffen sind.

Reform des Beschäftigungs­ netzwerks EURES Die Europäische Kommission plant, das europäische Beschäftigungsnetzwerk EURES zu reformieren: Horizontale Aktivitäten wie der Internetauftritt sollen zwar weiterhin zentral von der Kommission verwaltet werden. Aber es ist angedacht, die nationalen und grenzüberschreitenden EURES-Aktivitäten nicht mehr wie bisher direkt im Rahmen einer eigenen Haushaltslinie bei der EU zu fördern, sondern sie ab 2014 in den Europäischen Sozialfonds (ESF) zu integrieren. Damit können sie dezentral, z. B. über die nationalen ESF-Strukturen, administriert werden. Eine enge Verzahnung und inhaltliche Abstimmung der beiden europäischen beschäftigungspolitischen Instrumente EURES und ESF bewertet die BDA grundsätzlich positiv. Die vollständige administrative und budgetäre Integration der grenzüberschreitenden und nationalen EURES-Aktivitäten in den ESF muss jedoch gut durchdacht sein. Es muss verhindert werden, dass die gut funktionierenden grenzüberschreitenden sog. EURES-TPartnerschaften zukünftig eingeschränkt werden, weil die Beantragung von finanziellen Mitteln über die nationalen ESF-Strukturen viel komplizierter ist und eine angemessene Beteiligung der Sozialpartner gefährdet sein könnte. EURES-T-Partnerschaften bestehen in Regionen, wo große grenzüberschreitende Pendlerströme zu finden sind. Durch Informationen über Lebens- und Arbeitsbedingungen im Nachbarland sowie individuelle Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität tragen sie dazu bei, einen integrierten grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt in der Region zu entwickeln. Die BDA führt deshalb intensive Gespräche mit den relevanten Entscheidungsträgern auf nationaler und europäischer Ebene und setzt sich dafür ein, dass die Fortführung bewährter EUREST-Aktivitäten auch in Zukunft gewährleistet bleibt.

KURZ NOTIERT Erfolgreiches Treffen mit Vertretern der ­zyprischen EU-Ratspräsidentschaft Wie zu jeder neuen EU-Ratspräsidentschaft hat die Hauptgeschäftsführung der BDA auch Gespräche mit hochrangigen Vertretern der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft geführt und die Erwartungen der Arbeitgeber dargelegt. Mit großem Interesse und Offenheit haben die Gesprächspartner, u. a. die zyprische Arbeitsministerin Charalambous und der Finanzminister Shiarly, die Anliegen der BDA zur Kenntnis genommen und zugesichert, sie in anstehenden Ratsverhandlungen zu berücksichtigen. BDA positioniert sich im Bundestag zur ­ ICT- und Saisonarbeitnehmer-Richtlinie Im Vorfeld der sog. Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, EU-Kommission und EP zur IntraCorporate-Transfer-Richtlinie (ICT) bezog die BDA am 25. Juni 2012 bei einer Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestags Stellung. Sie plädierte dafür, eine Baubereichsausnahme bzw. explizite Nullkontingentregelung durchzusetzen, keine Sperrzeit zwischen Entsendungen einzuführen, das Weiterentsendungsrecht nicht zu verkürzen, eine Vorbeschäftigungszeit abzulehnen, da praxisfern, und eine „Blanket-Petition“ weiter zu ermöglichen. Bei der Saisonarbeitnehmer-Richtlinie sprach sich die BDA für die Einbeziehung von Kurzaufenthalten und gegen eine starr festgelegte Höchstbeschäftigungsdauer aus.

angesichts der Komplexität der Materie und der Unterbrechung durch die Sommerpause nicht möglich war, hatten die Sozialpartner die Kommission um eine Fristverlängerung gebeten. Die Kommission hat diesem Wunsch – wie auch schon bei vorangegangenen Sozialpartnerverhandlungen – entsprochen. Internationale Arbeitskonferenz: Normen­ anwendungsausschuss ohne Ergebnis Bei der diesjährigen Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) konnte sich der Normenanwendungsausschuss, der als Überwachungsorgan der IAK mögliche Verstöße gegen ratifizierte Arbeitsübereinkommen untersucht, erstmals nicht auf die zu beratenden Fälle verständigen. Hintergrund ist, dass der vorbereitend tätige Sachverständigenausschuss trotz wiederholter Klarstellungen durch die Arbeitgeber Übereinkommen 87 zur Vereinigungsfreiheit so interpretiert, dass sich ein allgemeines Streikrecht ergibt. Das geben aber weder Entstehungsgeschichte noch Wortlaut her. Der Verwaltungsrat der ILO muss eine abschließende Klärung der strittigen Fragen herbeiführen und dafür sorgen, dass zukünftig eine bessere Balance zwischen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsinteressen in diesen Gremien sichergestellt wird.

Verhandlungen zur EU-Arbeitszeitrichtlinie dauern an Die Verhandlungen der europäischen Sozialpartner zur Überarbeitung der EU-Arbeitszeitrichtlinie werden bis zum 31. Dezember 2012 verlängert. Nach der im Vertrag über die Arbeitsweise der EU vorgesehenen Neunmonatsfrist hätten die Verhandlungen bereits im September 2012 abgeschlossen werden müssen. Da dies nach Auffassung von Arbeitgebern und Gewerkschaften

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WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT Jahressteuergesetz 2013 Der Bundesrat hat sich in seiner ersten Beratung des Jahressteuergesetzes 2013 dafür ausgesprochen, die im Regierungsentwurf geplante schrittweise Reduzierung der Aufbewahrungsfristen nach Abgabenordnung, Umsatzsteuergesetz und Handelsgesetzbuch zu streichen. Daneben fordert die Länderkammer u. a. die Einführung einer generellen Steuerpflicht für Streubesitzdividenden. Ende September wird voraussichtlich die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags stattfinden. Die abschließende Beratung im Bundesrat ist für Ende November vorgesehen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2013 greifen. Die BDA setzt sich unverändert dafür ein, dass die Aufbewahrungsfristen nach Abgabenordnung, Umsatzsteuergesetz und Handelsgesetzbuch deutlich verkürzt werden. Die im Kabinettsbeschluss vom 23. Mai 2012 enthaltene schrittweise Verkürzung von bislang zehn auf acht Jahre ab 2013 und in einer zweiten Stufe ab 2015 auf sieben Jahre ist zu begrüßen, auch wenn diese Verkürzung hinter früheren Zusagen der Bundesregierung zurückbleibt. Die geplante Verkürzung der Aufbewahrungsfristen würde einen wichtigen Beitrag zur Bürokratieentlastung der Wirtschaft leisten. Nachdrücklich lehnt die BDA – zusammen mit den sieben anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft – die vom Bundesrat geforderte generelle Steuerpflicht für Streubesitzdividenden ab: Der Bundesratsvorschlag würde auf eine erdrückende Mehrfachbesteuerung hinauslaufen, wenn Ausschüttungen über mehrere Gesellschaften hinweg erfolgen. Mit einer derartigen Regelung würden vor allem der weiterhin dringend notwendige Ausbau sowie die Rentabilität der betrieblichen Altersversorgung außerordentlich belastet werden. Nachbesserungsbedarf besteht im Bereich der Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungseinrichtungen. Bildungsanbieter sollen nach dem aktuellen Gesetzentwurf künftig keine Möglichkeit mehr haben, vom Vorsteuerabzug Gebrauch zu machen. Damit würden sich Fortbildungsmaßnahmen, die von Unternehmen

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eingekauft werden, durch den „versteckten“ Umsatzsteueranteil verteuern. Die BDA setzt sich unverändert für eine Korrektur ein.

Elektronisches Lohnsteuer­ abzugsverfahren Zum Jahreswechsel 2012/2013 wird mit dem Start des neuen elektronischen Lohnsteuer­ abzugsverfahrens (ELStAM) die papiergebundene Lohnsteuerkarte endgültig der Vergangenheit angehören: Künftig werden dem Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale seiner Beschäftigten elektronisch zur Verfügung stehen. Voraussichtlich noch im September 2012 wird die Finanzverwaltung Arbeitgebern und Arbeitnehmern weitere Details zum Verfahren mitteilen. Die BDA konnte zusammen mit sieben anderen Spitzenverbänden der deutschen gewerblichen Wirtschaft erreichen, dass die Finanzverwaltung Mitte Juli 2012 endlich erste Informationen über die bevorstehende Einführungsphase des ELStAM-Verfahrens offiziell bekannt gegeben hat. Das Verfahren soll – wie gesetzlich vorgesehen – zum 1. Januar 2013 starten, beinhaltet aber eine zwölfmonatige Kulanzfrist. Hintergrund der verlängerten Nichtbeanstandungsphase ist, dass bislang noch nicht alle der rd. 200 Softwarehersteller den Arbeitgebern eine ELStAM-kompatible Software zur Verfügung stellen können. Auch möchte die Finanzverwaltung verhindern, durch gehäufte Anfragen von Steuerpflichtigen zu stark belastet zu werden. Der Erfolg des ELStAM-Verfahrens hängt allerdings in sehr hohem Maße von frühzeitigen und umfassenden Informationen sowohl an Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch an die Mitarbeiter der Landesfinanzverwaltungen ab. Die BDA setzt sich daher unverändert dafür ein, dass die Finanzverwaltung rechtzeitig – also noch im September – detaillierte Verfahrensinformationen (z. B. Infoflyer für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber mit Ansprechpartnern in der Finanzverwaltung, detaillierte Fragen-AntwortenListe) bereitstellt.

Umsatzsteuerbefreiung des ­Ehrenamts

ses, den Jahreswachstumsbericht der Kommission sowie in die politischen Empfehlungen der EU ein.

Das Bundesfinanzministerium hat Anfang August 2012 die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung des Ehrenamts in dem Entwurf eines neuen Anwendungsschreibens praxistauglicher gestaltet. Dieser Entwurf entschärft – auch aufgrund von Einwänden der BDA – das Anwendungsschreiben vom 2. Januar 2012. Das endgültige Anwendungsschreiben soll nach schriftlicher Anhörung der Verbände zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der Notwendigkeit, die finanzielle Tragfähigkeit der deutschen Sozialsysteme zu sichern, setzt sich die BDA gegenüber dem Bundesarbeitsministerium dafür ein, für den diesjährigen Nationalen Sozialbericht das Thema „Alterssicherung“ als Schwerpunkt zu behandeln. Die in den letzten Jahren beschlossenen Rentenreformen enthalten zwar richtige Weichenstellungen, um auf die vom demografischen Wandel ausgehenden Erfordernisse im Bereich der Alterssicherung und des Arbeitsmarkts zu reagieren. Handlungsbedarf besteht jedoch weiter: Eingeleitete Reformen müssen ohne Abstriche umgesetzt und die ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge weiter gestärkt werden. Auf europäischer Ebene ist die Bundesregierung dringend gefordert, bei der Überarbeitung der Pensionsfondsrichtlinie Vorgaben zu verhindern, mit denen die von den Unternehmen bereitgestellte betriebliche Altersversorgung verteuert werden würde.

Wesentliche Forderungen der BDA, ehrenamtliche Tätigkeit nicht durch unnötige wie bürokratielastige steuerliche Regelungen zu erschweren, wurden vom Bundesfinanzministerium in seinem Entwurf eines untergesetzlichen Anwendungsschreibens grundsätzlich aufgegriffen. So soll u. a. auch künftig eine Umsatzsteuerbefreiung bei pauschaler Vergütung nicht generell ausgeschlossen sein, sofern neben einer pauschalen Aufwandsentschädigung auch in einem Vertrag, einer Satzung oder einem Beschluss eines laut Satzung hierzu befugten Gremiums die durchschnittliche Stundenanzahl pro Woche/Monat/Jahr für die ehrenamtliche Tätigkeit festgehalten wird. Die BDA setzt sich derzeit u. a. weiter dafür ein, das Jahr 2013 als Nichtbeanstandungszeitraum anzusehen, da Satzungsänderungen bzw. Gremienbeschlüsse bis zum Jahresende nicht durchgehend möglich sein werden. Die Umsatzsteuerbefreiung ehrenamtlicher Tätigkeit, die für juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgeübt wird, ist von dem neuen Anwendungsschreiben nicht betroffen.

Nationaler Sozialbericht 2012 Die EU-Mitgliedstaaten müssen jährlich ihre Strategien und Fortschritte hinsichtlich der gemeinsamen Ziele im Bereich Sozialschutz und soziale Inklusion in einem Bericht darlegen. Dieser Nationale Sozialbericht geht in den Bericht des EU-Sozialschutzausschus-

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KURZ NOTIERT Daten zur betrieblichen Altersvorsorge werden erhoben Die BDA hat dem Verordnungsentwurf des Verdienststatistikgesetzes zugestimmt. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, 2013 zum zweiten Mal nach 2009 Daten zur betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen der amtlichen Arbeitskosten­ erhebung zu ermitteln. Gegenüber der letzten Erhebung fällt die Kompensation zwar geringer aus, ist aber im Ergebnis weiter belastungsneutral. Die BDA hat sich beim Bundeswirtschaftsministerium dafür eingesetzt, dass das unter ihrer Mitwirkung im Statistischen Beirat vereinbarte Entlastungs­ volumen bei zukünftigen Erhebungen wieder eingehalten wird. Reform des steuerlichen Reisekostenrechts kommt Die BDA hat sich in Gesprächen mit der Finanzverwaltung – zuletzt Ende August 2012 – erfolgreich für die Umsetzung der längst überfälligen Reform des steuerlichen Reisekostenrechts eingesetzt: Voraussichtlich Mitte September 2012 wird das Bundeskabinett im Rahmen eines Unternehmensteuer-Fortentwicklungsgesetzes neue Regelungen zum steuerlichen Reisekostenrecht verabschieden. Die BDA spricht sich zusammen mit den sieben anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft für die Festlegung höchstens einer regelmäßigen Arbeitsstätte je Beschäftigten sowie die grundsätzliche Vereinfachung des steuerfreien Ersatzes von Verpflegungsmehraufwendungen aus.

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VERANSTALTUNGEN Deutscher Arbeitgebertag Beim diesjährigen Deutschen Arbeitgebertag am 16. Oktober 2012 kommen erneut Spitzenvertreter aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zusammen, um aktuelle europa-, sozial- und wirtschaftspolitische Fragen zu diskutieren. Rund 1.500 Gäste werden zu diesem wichtigsten Kongress der gesamten deutschen Wirtschaft erwartet. Hauptredner sind u. a. Bundeskanzlerin Dr. Merkel, der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Steinmeier und Arbeitgeberpräsident Prof. Dr. Hundt. Der Arbeitgebertag beginnt um 10.00 Uhr und findet im Maritim Hotel in ­Berlin-Tiergarten statt. BDA-Fachtagung zu den überarbeiteten OECD-Leitsätzen Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind eines der wichtigsten internationalen Instrumente zur Förderung verantwortungsbewusster Unternehmensführung und wurden in den Jahren 2010/2011 einer umfassenden Überarbeitung unterzogen. Über die Anforderungen der überarbeiteten Leitsätze und deren Bedeutung in der Unternehmenspraxis informiert eine Fachtagung, die die BDA in Kooperation mit dem OECD Berlin Centre am 22. November 2012 in Berlin ausrichtet. Im Rahmen von Vorträgen und Podiumsdiskussionen sollen die vielfältigen Herausforderungen bei der Umsetzung und globalen Verbreitung der OECD-Leitsätze erörtert werden.

Teams, die in einer Vorauswahl von Experten aus Wirtschaft und Gesellschaft identifiziert wurden. Am 26. November 2012 werden in Berlin im Rahmen einer gemeinsamen Abschlussveranstaltung die Preise verliehen. Werkstattgespräch „Selbstständige Schule“ Auf Grundlage des BDA-Leitbilds „Selbstständige Schule“ haben die Arbeitgeberverbände und SCHULEWIRTSCHAFT Baden-Württemberg be­ gonnen, einen Leitfaden für selbstständige Schulen zu erstellen und gemeinsam mit elf Projektschulen zu erproben. Am 29.  November  2012 veranstalten daher Arbeitgeberverbände und SCHULEWIRTSCHAFT Baden-Württemberg zusammen mit der BDA einen Workshop mit ersten Ergebnissen und der Spiegelung durch Experten im Bildungswerk Steinheim. Dabei stehen die Themenblöcke „Personalentwicklung“, „Finanzmanagement“ und „Strategische Ausrichtung“ selbstständiger Schulen im Mittelpunkt.

Preisverleihung zur Altersvielfalt in der ­Wirtschaft Um die vielen Beispiele für einen richtigen Umgang mit Altersvielfalt in den Unternehmen bekannt zu machen, wird die BDA gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes einen Preis für herausragende Beispiele betrieblicher Praxis im Bereich demografiefester Personalpolitik vergeben. Dieser richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten. Ausgezeichnet werden herausragende Maßnahmen und Konzepte im Bereich altersgemischter

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Informationsdienste und Publikationen Die Publikationen der BDA können unter www.arbeitgeber.de > Broschüren bzw. unter www.arbeit­ geber.de > Newsletter abonniert werden. Zusätzlich besteht jetzt die Möglichkeit, die Publikationen kompakt und argumente stets aktuell auf Ihrer Homepage einzubinden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an [email protected]. Publikationen: In regelmäßigen Publikationen bereitet die BDA alle sozial- und tarifpolitischen Themen auf. Jährlich wird über die Arbeit der BDA und ihre Positionen im Geschäftsbericht ausführlich berichtet. Die Broschüren der BDA und der Walter-Raymond-Stiftung stehen unter www.arbeitgeber.de zur Bestellung als Paperback bzw. als Download zur Verfügung. kompakt: Der Dienst kompakt gibt auf einem Blatt einen schnellen Einstieg in ein Thema, informiert über die Positionen der Arbeitgeberverbände sowie über Dienstleistungen, Veranstaltungen und Publikationen der BDA. Darüber hinaus werden die direkten Ansprechpartner genannt, an die sich unsere Mitglieder mit Fragen wenden können. argumente: Die Publikation argumente greift aktuelle Themen und Behauptungen aus der öffentlichen Debatte auf. Sie gibt auf einem Blatt prägnante inhaltliche, mit Zahlen unterlegte Hilfestellung für Gespräche, Vorträge und Diskussionen und stattet die Vertreter von Mitgliedsverbänden und Unternehmen mit Argumenten und Botschaften der Arbeitgeber aus. euro-info: Im euro-info liegt der Schwerpunkt auf der Darstellung und Bewertung der Entwicklungen der europäischen Sozialpolitik. Abonnenten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft im deutschen Sprachraum schätzen die komprimierten und aktuellen Informationen. Soziale Selbstverwaltung: Die „Soziale Selbstverwaltung“ informiert umfangreich und mit vielen Hintergründen über aktuelle Entwicklungen in der sozialen Sicherung. Selbst Experten finden hier noch Neues und Wissenswertes. Leistung und Lohn: Die Zeitschrift „Leistung und Lohn“ greift aktuelle Themen aus dem Bereich der Arbeitswirtschaft sowie angrenzender Themengebiete auf. Sie wendet sich vornehmlich an Experten aus Unternehmen, Arbeitgeberverbänden und wissenschaftlichen Institutionen. Die Zeitschrift erscheint dreibis viermal jährlich und kann abonniert werden.

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BDA-Tarifarchiv: Das BDA-Tarifarchiv erfasst und dokumentiert umfassend das laufende Tarifgeschehen. Dadurch kann die BDA ihren Mitgliedern ein breit gefächertes Serviceangebot zur Verfügung stellen, das von der Bereitstellung von Tarifverträgen über das Arvid-Netzwerk bis hin zu tarifpolitischen Analysen und Auswertungen reicht. Durch die Ausführung spezieller Rechercheaufträge oder die bedarfsspezifische Erstellung von Übersichten kann die BDA auch individuell auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder eingehen. Das BDA-Tarifarchiv ist auf die Mithilfe der Mitgliedsverbände angewiesen und daher immer offen für Vorschläge, Informationen und Zuarbeiten durch die Mitglieder. Das BDA-Tarifarchiv ist unter [email protected] erreichbar. BDA-Tarifnachrichten: In den Tarifnachrichten gibt die BDA mehrmals im Jahr Auskunft über die aktuellen tarifpolitischen Entwicklungen. Sie stellen die neuesten Tarifabschlüsse kurz und prägnant dar und geben eine Übersicht zu den Forderungen der aktuellen und künftigen Tarifverhandlungen. Die BDATarifnachrichten sind somit eine gute Orientierungshilfe für unsere Mitglieder zur Vorbereitung ihrer Tarifverhandlungen.

www.arbeitgeber.de Rund

154.000

Nutzer haben in der Zeit vom 1. Januar bis 31. August 2012 auf mehr als 444.000 Seiten des BDA-Internetauftritts zugegriffen.

Die Anzahl der „Follower“ auf Twitter ist in den letzten zwei Monaten um weitere 60 „Follower“ auf 1.210 gestiegen.

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BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Die BDA ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der gesamten deutschen gewerblichen Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen kleiner, mittelständischer und großer Unternehmen aus allen Branchen in allen Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des Arbeitsrechts, der Arbeitsmarktpolitik sowie der Bildung. Die BDA setzt sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für die Interessen von 1 Mio. Betriebe ein, die 20 Mio. Arbeitnehmer beschäftigen und die der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden sind. Die Arbeitgeberverbände sind in den der BDA unmittelbar angeschlossenen 52 bundesweiten Branchenorganisationen und 14 Landesvereinigungen organisiert.

BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Mitglied von BUSINESSEUROPE Hausadresse: Breite Straße 29 | 10178 Berlin Briefadresse: 11054 Berlin T +49 30 2033-1070 F +49 30 2033-1075 [email protected] www.arbeitgeber.de Stand: 12. September 2012