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Auf einen Blick Die Leistungen eines ambitionierten Pflegedienstes
Unsere Leistungen im Überblick:
Dienstleister in Sachen ambulante Kranken-, Senioren- und
1. Grundpflege SGB XI § 89
Hilfsbedürftigenpflege. Unser professionelles Handeln ist
Ausführliche und individuelle Beratung
getragen von einem humanistisch geprägten, ganzheitlichen Menschenbild. Im Mittelpunkt unseres Denkens steht die
In der Durchführung unserer Dienstleistung orientieren wir uns
2. Behandlungspflege nach SGB V § 37 Abs.1 und 2
gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, sowie den
Verhinderungspflege. Abrechnung mit allen Kassen/Kostenträgern. Enge Zusammenarbeit mit Hausärzten,
wirtschaftlichen Erfordernissen. Unsere Unternehmensziele und unsere Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind darauf ausgerichtet. Wir sind frei von ethnischen, kulturellen, religiösen
und gesellschaftlich/sozialen Vorurteilen. Für uns steht der Mensch, mit seinen Erwartungen und Anforderungen,
Als ambulanter Pflegedienst ist es unser Anliegen den Menschen mit ihren Einschränkungen, das Verbleiben in der gewohnten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Hierbei nehmen wir un-
Krankenhäusern, Therapeuten und Sanitätshäusern.
Vermeidung einer Heimunterbringung bzw. Vermeidung
im Mittelpunkt.
von Patienten und Angehörigen.
Begleitung bei der Einstufung in die Pflegestufe. Tages- und Nachtpflege.
Unantastbarkeit und Aufrechterhaltung der Würde des Menschen. an den individuellen Anforderungen unserer Patienten, den
UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK
Der private Pflegedienst Meißner & Kupka:
und Verkürzung von Krankenhausaufenthalten.
Entlastung selbst pflegender Angehöriger. Essen auf Rädern. Eigenes Hausnotrufsystem. Früh-, Spät- und Nacht dienste.
sere Patienten in ihrer Einzigartigkeit mit ihren ganz individuellen Anforderungen, Gewohnheiten und Bedürfnissen wahr. Unser Pflegekonzept basiert auf den Prinzipien der aktivierend, fördernden Bezugspflege, der das Pflegemodell Liljane Juchli zugrunde liegt. Unsere Pflege zeichnet sich durch qualitative hochwertige Betreuung und eine enge Zusammenarbeit mit Ärzten, Krankengymnasten (Physiotherapeuten) medizinischer Fußpflege, Sanitätshäuser (Reha- Technik), Angehörigen, Krankenkassen, Apotheken und Betreuern aus. 2
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VERHINDERUNGSPFLEGE Das wissen nur Wenige
Ärztlich verordnete Behandlungspflegen werden von qualifiziertem Fachpflegepersonal erbracht. Hierzu zählen alle Leistungen, die von unserem Pflegedienst mit den Krankenkassen als Vertragspartner nach § 132 a Abs. 2 SGB V als Leistungsangebot abgeschlossen wurden.
Ist eine Pflegeperson, die eine/n Pflegebedürftige/n mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt und hierfür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten hat, an der Erbringung der Pflege - in der Regel aus Krankheits- oder Urlaubsgründen gehindert, besteht für 28 Tage im Kalenderjahr ein Anspruch darauf, dass der/die entsprechende Pflegebedürftige durch jemand anderes gepflegt wird. Der Begriff „Verhinderungspflege“ bezeichnet eine Leistung der Pflegeversicherung. Diese muss sowohl von der sozialen Pflegeversicherung als auch von den privaten Pflegeversicherungen erbracht werden, wenn die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Eine Pflegeperson ist definiert als jemand, der/die eine/n Pflegebedürftige/n mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegt. Geregelt ist diese Leistung im Paragraphen 39 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, kurz: § 39 SGB XI. Für diese Leistung stehen pro Kalenderjahr 1550,00 € zur Verfügung.
Hierzu zählen beispielsweise: Blutdruckmessung Blutzuckermessung Injektionen Verbandwechsel Dekubitusversorgung Medikamentengabe und - Verabreichung Antithrombosestrümpfe An- und Ausziehen Katheder wechseln u.v.m.
Behandlungspflege/ Verhinderungspflege
BEHANDLUNGSPFLEGE DIE EINZELNEN LEISTUNGEN
Akutpflege
Das gesamte Leistungsangebot über Behandlungspflege richtet sich grundsätzlich nach den abgeschlossenen Verträgen mit den zuständigen Krankenkassen als Kostenträger. Die Leistungen werden ausschließlich nach Verordnung und in ständiger Zusammenarbeit mit bzw. durch den behandelnden Hausarzt oder Facharzt von unserem Pflegedienst nach den neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen erbracht. Behandlungspflegen können auf Wunsch des Patienten auch ohne Kostenübernahme durch die zuständige Krankenkasse erbracht werden. 4
Das sind ebenfalls Leistungen, die ein Ambulanter Pflegedienst übernehmen kann. Z.B. nach Operationen Wundverbände, Katheder oder Thrombosestrümpfe wechseln. Aber auch Blutzucker messen und Insulininjektionen verabreichen gehören u.a. zu den Leistungen in der Akutpflege. Allerdings dürfen diese Leistungen nur durch besonders ausgebildete Pflegekräfte vorgenommen werden. Diese Fachkräfte finden Sie bei uns. 5
Hauswirtschaftliche Versorgung
hauswirtschaftliche versorgung
Auch bei Akuterkrankungen, sowie vor und während der Entbindung Die Erstellung von erforderlichen Ernährungsplänen im Rahmen spezieller Krankheitsbilder sowie bei drohender Mangelernährung zählen zu einer professionellen Pflegeplanung im Hauswirtschaftlichen Bereich. Ziel der Übernahme und der situationsgerechten Planung von hauswirtschaftlichen Arbeiten im häuslichen Bereich von alleinstehenden Pflegebedürftigen ist, dass sie weiterhin auch in ihren vier Wänden verbleiben können. Es müssen nicht nur pflegebedürftige ältere Menschen sein, die einen Anspruch auf hauswirtschaftliche Versorgung haben. In bestimmten Fällen, wie beispielsweise nach einer schweren Geburt oder einer Akuterkrankung und damit ein Ausschluss von Selbstversorgung, können in begrenztem Zeitumfang auch hauswirtschaftliche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden. Verrichtungen der hauswirtschaftlichen Versorgung werden nur als Hilfebedarf berücksichtigt, wenn sie sich auf die Versorgung
Dazu gehören auch die Informationsbeschaffung und der
des Pflegebedürftigen selbst beziehen. Die Versorgung möglicher
Überblick, welche Lebensmittel wo eingekauft werden
weiterer Familienangehöriger bleibt unberücksichtigt. Das Einkaufen beinhaltet auch die Einkaufsplanung rund um die Beschaffung von Lebens-, Reinigungs-
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müssen, unter Berücksichtigung der Jahreszeit und Menge, die Kenntnis des Geldwertes (preisbewusstes Einkaufen) und die Kenntnis der Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmitteln sowie deren richtige Lagerung. Kochen Reinigen der Wohnung
und Kör-
Spülen
perpflege-
Wechseln der Wäsche/Kleidung
mitteln.
Einkäufe
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Unterstützung vor und nach der Entbindung
Unterstützung bei entbindung
Gemäß § 38, 1+2 SGB V und § 199 RVO Rechtsgrundlage für diese Leistung ist § 199 RVO (Reichsversicherungsordnung). Die Leistung wird gewährt, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht möglich ist und niemand sonst im Haushalt diesen weiterführen kann. Im Gegensatz zur Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist es in diesen Fällen nicht Voraussetzung, dass ein weiteres Kind im Haushalt lebt. Das Gesetz fordert nur, dass die versicherte Frau einen Haushalt hat und diesen auch selbst geführt hat. Außerdem muss die Schwangerschaft bzw. die Entbindung die Leistungsursache sein, bei anderen ursächlichen Erkrankungen erhalten auch Schwangere und Mütter Leistungen nach dem SGB V. Da die Schwangerschaft an sich nur in Ausnahmefällen ursächlich ist (z. B. bei ärztlich verordneter Bettruhe), ist der häufigere Leistungsfall die Entbindung. Haushaltshilfe kann sowohl bei stationärer Entbindung als auch bei einer Hausgeburt gewährt werden. Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung, sie wird solange geleistet, wie dies von Seiten des Arztes oder der Hebamme für notwendig erachtet wird. Auch nach der Entbindung besteht grundsätzlich Anspruch, wenn die Frau durch die Folgen der Entbindung noch geschwächt und nicht zur Weiterführung des Haushaltes in der Lage ist. In bestimmten Fällen kann auch die Betreuung der im Haushalt lebenden Kinder durch uns übernommen werden. Sie haben nur eine Frage? Dann rufen Sie uns an unter: 0271/40 57 93 20 oder 38 46 76 50 Vorabinformationen finden Sie unter: www.vertrauenspflege.de 8
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In unserem Team gibt es ausschlieSSlich:
Laut Gesetz ist derjenige pflegebedürftig, der wegen einer
Examinierte Krankenschwestern /-Pfleger
körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinder-
Examinierte Altenpflegerinnen /-Pfleger
ung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden
Kontakt und Informationen
Pflegebedürftig Die Definition!
Pflegeassistenten / Pflegehelfer
Auszubildende zum/ zur examinierten Altenpfleger/ in
Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mind. 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße
Krankenpflegehelfer
der Hilfe bedarf. Die Schwere der Pflegebedürftigkeit wird in
examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger
Pflegestufen: 0,1,2,3 eingeteilt.
Hauswirtschafter/ innen
Krankheiten und Behinderungen sind: Verluste, Lähmungen und andere Funktionsstörungen
des Stütz- und Bewegungsapparates. Funktionsstörungen der Sinnesorgane oder
inneren Organe. Funktionsstörungen des zentralen Nervensystems
wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungs-
störungen sowie endogene Psychosen, Neurosen
oder geistige Behinderungen.
Gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtung des täglichen Lebens sind: Körperpflege
Waschen, Baden, Darm- und Blasenentleerung Ernährung
Essen mundgerecht zubereiten, Nahrungsaufnahme Mobilität
Kleiden, Gehen, Stehen, Verlassen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung
Einkaufen, Kochen, Putzen, Heizen Hilfe bedeutet: Beaufsichtigung oder Anleitung. Unterstützung. Teilweise oder vollständige Übernahme 10
bei den Verrichtungen des täglichen Lebens.
Meißner & Kupka Kontakt und Infos Ambulanter Pflegedienst Meißner & Kupka GbR Zentrale Siegener Straße 55 57234 Wilnsdorf Telefon: 0271/40 57 93 20 Servicebüro Geisweid: Rathausstraße 1 57078 Siegen Telefon: 0271/38 46 76 50
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