Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Wandel

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Wandel 39. Jahresfachtagung der VDSI-Fachgruppe Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen 2014 26. bi...
Author: Adrian Boer
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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Wandel 39. Jahresfachtagung der VDSI-Fachgruppe Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen 2014 26. bis 28. Mai 2014 in der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg Berliner Tor 5 und 21 20099 Hamburg in Kooperation mit:

Tagungsprogramm Montag, 26. Mai 2014

Dienstag, 27. Mai 2014

10.00 Uhr

9.00 Uhr Berliner Tor 5, Raum 1.11

Sitzung der Fachgruppenleitung Berliner Tor 5, Raum 13.12 11.00 Uhr

Anreise und Ausgabe der Tagungsunterlagen Berliner Tor 21, Aula

Arbeitsschutzverordnung - Geplante technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV) Martin Brose, BG ETEM, Köln 9.45 Uhr

Handlungshilfe zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV Sylvana Dietzschold, Amt für Arbeitsschutz, Hamburg 10.30 Uhr

Kaffeepause, Berliner Tor 21, Aula 12.00 Uhr

Begrüßung mit Musik

11.15 Uhr

- Rainer Hellbach, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Hamburg - Bernd Klöver, Kanzler HAW Hamburg

Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung Marlies Kittelmann, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dresden

12.30 Uhr

12.15 Uhr

Berliner Tor 5, Raum 1.12

Festvortrag: Burnon statt Burnout Prof. Dr. Georg Schürgers, HAW Hamburg 13.30 Uhr

Mittagspause, Berliner Tor 21, Aula 14.15 Uhr Berliner Tor 5, Raum 1.11

Mittagspause, Berliner Tor 21, Aula 13.15 Uhr

Novellierung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Ulrich Stöcker, Arbeitsmedizinisches Zentrum Reinbek/Glinde e.V.

Tagesklinik für Stressmedizin - was sind Anforderungen an eine Burnout 14.00 Uhr Behandlung und was ist das Ziel? Barrierefreies Bauen Nicole Plinz, Zentrum für Stressmedizin, Günther Weizenhöfer, Asklepios Klinik Harburg GEZE GmbH 15.00 Uhr

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Prof. Dr. Wolf Polenz, HAW Hamburg 15.45 Uhr

14.45 Uhr

Kaffeepause, Berliner Tor 21, Aula 15.15 Uhr

Kaffeepause, Berliner Tor 21, Aula

Feststellanlagen Günther Weizenhöfer, GEZE GmbH

16.20 Uhr

16.00 Uhr

Praxisbeispiel Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Kristin Unnold, Universität Bielefeld 19.00 Uhr

Gemeinsames Abendessen

Jahreshauptversammlung der VDSI-Fachgruppe Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen 19.00 Uhr

Festveranstaltung

Mittwoch, 28. Mai 2014 Dienstag, 27. Mai 2014 9.00 Uhr Berliner Tor 5, Raum 1.11

Rahmenprogramm Sonntag, 25. Mai 2014

Gefährdungsabschätzung von Innenraumbelastungen: Welche Messungen sind sinnvoll? Dr. Helmut Sagunski, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Hamburg

16.00 Uhr

10.00 Uhr

Montag, 26. Mai 2014

Ergonomie am Arbeitsplatz Malte Lenkeit, Dauphin HumanDesign Group

Stadtführung 19.00 Uhr

Gemeinsames Abendessen in „Das Dorf“ in Hamburg-St. Georg

19.00 Uhr

10.45 Uhr

Gemeinsames Abendessen im Brauhaus Joh. Albrecht

11.15 Uhr

Dienstag, 27. Mai 2014

Kaffeepause, Berliner Tor 21, Aula Asecos Live-Experimentalvortrag Gefahrstofflagerung im Labor des 21. Jahrhunderts und die Risiken unsachgemäßer Lagerung Jens Lüssow, asecos GmbH

19.00 Uhr

Gemeinsames Abendessen und Festveranstaltung auf der Cap San Diego, Überseebrücke

11.45 Uhr

Bedrohungsmanagement Helmuth Gramm, HAW Hamburg 12.30 Uhr

Abschlussdiskussion 13.00 Uhr

Mittagspause, Berliner Tor 21, Aula 14.00 Uhr

Mittwoch, 28. Mai 2014

Beginn der Führungen

14.00 Uhr

tag, 25. Mai 2014

Führungen im Zentrum für Energietechnik (ZET), dem Hamburg Centre of Aviation Training (HCAT), und dem Kunst- und Mediencampus Finkenau

Ergänzende Informationen: Jede/r Tagungsteilnehmer/in erhält mit den Tagungsunterlagen ein HVV-Ticket zur Nutzung des ÖPNV am Dienstag, dem 27. Mai 2014.

Fotos: Paula Markert; HAW Hamburg; Tanja Foley; Aggi, Wikimedia Commons

Die Referentinnen und Referenten und ihre Vorträge Arbeitsschutzverordnung Geplante technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV)

Handlungshilfe zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV

Der Vortrag befasst sich mit den Verordnungen zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen vom 19. Juli 2010 und TROS IOS 2013.

Seit dem 27. Juli 2010 ist die „Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung“ (OStrV) in Kraft. Der Gesetzgeber verlangt vom Arbeitgeber die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen vor Aufnahme der Tätigkeit. Viele Betriebe, insbesondere kleine und mittlere, sind nicht in der Lage zu ermitteln, welche Maßnahmen erforderlich sind. Um Schutzmaßnahmen festzulegen, muss eine Bewertung der Exposition in einer aussagefähigen Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Es müssen Betriebsanweisungen erstellt und geeignete technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen festgelegt werden.

Martin Brose, BG ETEM, Köln

Martin Brose ist seit 1992 Technischer Referent mit dem Fachgebiet Strahlenschutz bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BGETEM). Innerhalb der Fachbereiche der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) leitet er das Themenfeld Optische Strahlung. Weiterhin ist er stellvertretender Leiter des Normungsgremiums „Optische Strahlungssicherheit“ und Mitarbeiter im TC 76 „optical radiation safety and laser equipment“. In einem Unterausschuss des Ausschusses für Betriebssicherheit im Bundesministerium für Arbeit und Soziales leitet der Diplom-Physiker den Arbeitskreis Laserstrahlung.

Sylvana Dietzschold, Amt für Arbeitsschutz, Hamburg

Das Amt für Arbeitsschutz Hamburg hat dazu, in Kooperation mit der BAuA, der BGETEM, der Unfallkasse Nord, der Schweißtechnischen Lehr- und Versuchsanstalt Nord GmbH und mit Unterstützung des Deutschen Verbandes für Schweißen und verwandte Verfahren (DVS) eine Handlungsanleitung erstellt. Sie soll den Arbeitgebern betroffener Branchen, z.B. Schweißereien, Gesundheitswesen (medizinisch therapeutischer Bereich), Werkstoffprüfung, Druckgewerbe u.a. eine Hilfestellung bei der Erarbeitung der eigenen Gefährdungsbeurteilung geben.

Der Vortrag beantwortet Fragen wie „Was ist unter künstlicher optischer Strahlung zu verstehen?“, „Wo kann sie auftreten und wie werden Gefährdungen ermittelt?“. Weiterhin werden die geforderten Inhalte für eine Gefährdungsbeurteilung nach der OStrV dargestellt. Anhand einer Mustergefährdungsbeurteilung werden anzutreffende Gefährdungen benannt und Schutzmaßnahmen beispielhaft aufgeführt. Formulare in der Handlungsanleitung sollen die Durchführung der organisatorischen Schutzmaßnahmen für den Arbeitgeber erleichtern. In einer zusammenfassenden Übersicht wird auf die Ermittlung der UV-Belastung beim Schweißen eingegangen. Es wird aufgezeigt, wie man die geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen zum Schutz von Augen und Haut auswählt. Eine Tabelle stellt die biologische Wirkung optischer Strahlung und deren gesundheitliche Folgen nach Wellenlängen dar. Außerdem beinhaltet die präsentierte Handlungsanleitung die erforderlichen baulichen/konstruktiven, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen für Lasereinrichtungen. Sylvana Dietzschold ist seit 1991 beim Amt für Arbeitsschutz Hamburg in den verschiedenen Fachbereichen Maschinenbau, Feinmechanik/ Elektrotechnik tätig. Sie ist seit 2009 die stellvertretende Leiterin des Facharbeitskreises

„Technische Arbeitsmittel“ und seit 2010 Leiterin der Bereiche Druck/ Verlage und Finanzen/Verwaltung. In den letzten Jahren verantwortete sie eigene Projekte wie „Optische Strahlungsverordnung – Eine Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung“ und für 2014 das aktuelle Projekt „Erstellung einer Handlungshilfe zur Umsetzung der Inhalte der Technischen Regeln optischer Strahlung (TROS)“.

Bedrohungsmanagement Helmuth Gramm, HAW Hamburg

Bedrohungsmanagement ist ein Thema, das an deutschen Hochschulen lange Zeit vernachlässigt wurde. Im Vergleich dazu sind an Schulen bereits differenzierte Konzepte und entsprechende Maßnahmen zum Umgang mit bedrohlichen Situationen entwickelt und etabliert worden. Gleichwohl besteht auch an Hochschulen ein Bedarf: Sei es weil psychisch labile Studierende Drohungen aussprechen, aggressive Studierende randalieren oder Lehrende unter Gewaltandrohung zur Vergabe besserer Bewertungen genötigt werden. Derartige Vorfälle sind nicht alltäglich – aber sie kommen in der einen oder anderen Form vor und es muss aktiv damit umgegangen werden. Von diesen sogenannten mittleren Gefährdungslagen sind extreme Gefährdungslagen abzugrenzen. Hierzu zählen u.a. Geiselnahmen, Bombendrohungen und Amokläufe. Letztere fanden bisher an deutschen Hochschulen noch nicht statt, in den USA sind jedoch seit Beginn des Jahrtausends entsprechende Zwischenfälle zu verzeichnen.

In dem Tagungsbeitrag wird am Beispiel der HAW Hamburg aufgezeigt, wie ein systematisches Bedrohungsmanagement an einer Hochschule konzipiert sein kann und welche technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen damit verbunden werden können. Hierbei werden u.a. folgende Fragen bewegt: Wie sollte man sich in akuten Bedrohungssituationen verhalten? Wer sollte auf welchem Weg schnellstmöglich informiert werden? Wie erfolgt die akute Intervention? Was ist nach dem Zwischenfall zu tun? Welche Präventionsmaßnahmen sind hilfreich? Neben dem Einblick in Möglichkeiten und Konzepte zu Prävention, Intervention und Nachsorge von Bedrohungssituationen wird der Beitrag einige Schnittstellen des Bedrohungsmanagements zu Komponenten des Gesundheits- und des Konfliktmanagements herausstellen. Helmuth Gramm ist als Koordinator des Konflikt- und Bedrohungsmanagements sowie im Koordinatorenteam des Gesundheitsmanagements an der HAW Hamburg tätig. Hier ist er unter anderem für die Weiterentwicklung der diesbezüglichen Konzepte und Maßnahmen verantwortlich. Als psychologischer Berater und Mediator (M.A.) führt er regelmäßig Konfliktberatungen und -bearbeitungen durch. Den Beschäftigten der Hochschule steht er in Krisensituationen als psychologischer Ersthelfer zur Verfügung.

Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung

Marlies Kittelmann, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dresden Die seit dem Jahr 2002 geltende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln bei der Arbeit und der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Wesentliche Ziele der Neufassung sind die Beseitigung erkannter rechtlicher und fachlicher Mängel, eine systematisch verbesserte Umsetzung von EU-Recht, die Beseitigung von Doppelregelungen – insbesondere beim Explosionsschutz und bei der Prüfung von Arbeitsmitteln –, eine bessere Anpassung an die Schnittstellen zu anderen Rechtsvorschriften, insbesondere an das für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln auf dem Markt geltende Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie die darauf gestützten Rechtsverordnungen, eine konkretere Ausrichtung auf das tatsächliche Unfallgeschehen und nicht zuletzt die Verbesserung der Anwendbarkeit durch die Arbeitgeber und die Anlagenbetreiber. Um die umfassenden Rechts- und Struktur-Neuerungen zu betonen und die inhaltlichen Schwerpunkte hervorzuheben, erhält die neue Verordnung den Titel „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Anlagen (Arbeitsmittelsicherheitsverordnung – ArbMittSichV)“.

Der Vortrag stellt die Struktur der ArbmittSichV dar und gibt einen Überblick über wesentliche Änderungen im Vergleich zur geltenden Betriebssicherheitsverordnung. Seit 1991 ist die Dipl.Ingenieurin Marlies Kittelmann in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am Standort Dresden beschäftigt. Sie ist die Fachverantwortliche der BAuA für die Bereiche Maschinensicherheit und Betriebssicherheit von Arbeitsmitteln und in der Fachgruppe „Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit“ tätig. Des Weiteren wirkt Marlies Kittelmann im Ausschuss für Betriebssicherheit und in dessen Untergremien zur Erarbeitung des Technischen Regelwerkes zur Betriebssicherheitsverordnung mit und unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung.

Ergonomie am Arbeitsplatz

Malte Lenkeit, Dauphin HumanDesign Group Warum sollte die Ergonomie ein wesentlicher Bestandteil des ganzheitlichen Gesundheitsmangement sein? Der Vortrag gibt einen Ausblick auf Facetten der optimalen Arbeitsplatzgestaltung. Er zeigt, welche unmittelbaren Auswirkungen Arbeitsmedizin, Ergonomie und Arbeitssicherheit haben können,

wenn wir heute von einem präventiven Gesundheitsmanagement reden. An Hand von neuen Messmethoden wird gezeigt, wie „Betroffene“ zum Umdenken und Korrigieren ihrer Arbeits-Haltung animiert werden, denn durch eine visuelle Darstellung werden Problemzonen vor Ort dokumentiert. Es geht um Hilfestellung bei der Planung und Umsetzung der Gestaltung moderner Arbeitswelten; im Mittelpunkt steht immer der Mensch. Malte Lenkeit zeichnet als Ergonomie-Berater der Dauphin HumanDesign Group verantwortlich für die individuelle Beratung und konsequente Umsetzung der neuesten Erkenntnisse rund um Ergonomie und Biomechanik in modernen Arbeitswelten. Sein Ziel ist es, interessierte Unternehmen für das körpergerechte Bewegen am Arbeitsplatz zu sensibilisieren und den Menschen in den Mittelpunkt des Denkens und Handelns zu stellen. Dafür pflegt und erweitert der Trainer und gelernte Bürokaufmann nicht nur kontinuierlich den Kontakt zu namhaften Ergonomen, Arbeitswissenschaftlern und -medizinern sondern auch zu wissenschaftlichen Institutionen.

Asecos Live-Experimentalvortrag - Gefahrstofflagerung im Labor des 21. Jahrhunderts und die Risiken unsachgemäßer Lagerung Jens Lüssow, asecos GmbH Der Experimentalvortrag der asecos® GmbH wurde entwickelt zur Veranschaulichung von Risiken und zur Sensibilisierung für Präventivmaßnahmen im Umgang mit Gefahrstoffen in Industrie, Werkstatt und Labor. In dem Beitrag werden Gefahren durch das Zusammenspiel unterschiedlicher Stoffe demonstriert. Die Zuhörer erhalten Hinweise auf Eigenschaften brennbarer Stoffe und auf entstehende Gefahrenquellen bei der unsachgemäßen Lagerung. Sie werden sensibilisiert, Gefahren im Vorfeld zu erkennen und durch sachgerechten Umgang unerwünschte Reaktionen zu vermeiden; denn schon kleinste Mengen an zündfähigen Gefahrstoffen und ein Funke reichen aus, um unkontrollierbare Kettenreaktionen auszulösen. Die Teilnehmer erfahren, wie sie Schutz- und Präventivmaßnahmen ergreifen können. Zusätzlich werden die Kennzeichnung von Gefahrstoffen sowie wichtige rechtliche Grundlagen erörtert. Der Experimentalvortrag umfasst eine Reihe praktischer Versuche. Staubexplosionen, exotherme Reaktionen, kontrollierte Kleinbrände und Verpuffungen werden demonstriert. Alle Experimente werden mit Kleinstmengen der benötigten Gefahrstoffe durchgeführt – natürlich unter Wahrung aller notwendigen Sicherheitsvorkehrungen für Räumlichkeiten und Personen.

Jens Lüssow ist geprüfter Sachverständiger für Gefahrstofflagerung und -absaugung (BDSF). Für die asecos GmbH ist er als Gebietsverkaufsleiter Nord tätig.

Tagesklinik für Stressmedizin - was sind Anforderungen an eine Burnout Behandlung und was ist das Ziel? Nicole Plinz, Zentrum für Stressmedizin, Asklepios Klinik Harburg Während Psychiatrie im 20. Jahrhundert noch mit dem Herausfallen aus sozialen Zusammenhängen in Verbindung gebracht wurde, führt das Thema Burnout psychiatrische Behandlung in die Mitte der Gesellschaft. Das gilt für die Behandlungsorte ebenso, wie für die Präsenz des Themas in den Medien. Um den einzelnen Patienten angemessen Behandlung zur Verfügung stellen zu können, muss – aus psychotherapeutischer Sicht – zunächst verstanden werden, was der krank machende Konflikt ist. Hieraus ergibt sich die Frage, wie sich verstehen lässt, dass Stress, als eine eigentlich gesunde Strategie zur Bewältigung von Belastungen, sich in einem Ausmaß gegen die Gesundheit des Einzelnen richtet, so dass daraus ein gesellschaftliches Problem wird. Wer ist vor diesem Hintergrund der Auftraggeber für eine Burnout-Behandlung und was ist ihr Ziel?

Nicole Plinz ist seit 1998 an der Asklepios Klinik Harburg tätig. Ihr Arbeitsschwerpunkt ist die Behandlung von Depression und BurnoutKrisen. Seit 2009 hat sie die therapeutische Leitung der Tagesklinik für Stressmedizin in der Asklepios Klinik Harburg und des Zentrums für Stressmedizin in St.Georg inne. Nicole Plinz studierte Psychologie, Literatur und Philosophie im Studiengang der ästhetischen Kommunikation und Kulturwissenschaften an der Universität Hildesheim. Sie ist systemische Beraterin und Supervisorin

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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Prof. Dr. Wolf Polenz, HAW Hamburg Der Vortrag führt die Begriffe körperliche, psychische und seelische Gesundheit sowie psychische Belastung und Beanspruchung ein und grenzt sie voneinander ab. Nicht jede Beanspruchung führt zwangläufig zu einer arbeitsbedingten Fehlbeanspruchung oder einer psychischen Erkrankung. Der Vortrag nimmt Bezug auf den BAuA-Stressreport 2012, die Gesundheitsberichterstattung durch Krankenkassen und den Bund („Zunahme psychischer Erkrankungen“) und die GDA-Initiative der Unfallversicherungsträger „Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen“. Der erkennbare Wandel in der Arbeitswelt in den letzten 15 Jahren hat zu unterschiedlichen psychischen (Fehl-)Beanspruchungen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt (z.B. Zunahme der Informationsdichte und -geschwindigkeit, verstärkte Kundenorientierung, Delegation von Verantwortung nach unten; Ergebnisverantwortung führt zur „interessierten Selbstgefährdung“). Diese Belastungen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz auch in der Gefährdungsbeurteilung abzubilden und Schritte des Arbeitgebers zur Vermeidung von arbeitsbedingten Fehlbeanspruchungen darzulegen. Führungskräfte sehen oder kennen ihre persönliche Verantwortlichkeit für den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter häufig nicht.

Der bisherige bundesweite Umsetzungsgrad zur Gefährdungsbeurteilung, insbesondere unter Einbeziehung der psychischen Belastungen ist unbefriedigend. Hierzu bietet die BAuA-Toolbox eine Vielzahl von Verfahren an. Unklar bleiben jedoch der erfolgversprechende Bearbeitungsprozess in der betreffenden Organisation, die notwendige Qualifikation der Durchführenden und die Verbindung zu bestehenden Managementsystemen. Im Schlussteil des Vortrags werden Vorschläge zu einem gestuften Vorgehen bei der Ermittlung psychischer Belastungen vorgestellt und auf die sinnvolle Verzahnung mit betrieblichem Gesundheitsmanagement und betrieblichem Eingliederungsmanagement nach § 83 SGB IX hingewiesen. Prof. Dr. Wolf Polenz ist seit März 2012 Professor für Gesundheitsförderung im Department Gesundheitswissenschaften an der HAW Hamburg. Nach dem Psychologiestudium war er zunächst klinischer Psychologe in einer Rehabilitations-Klinik. Anschließend widmete er sich der Forschung zur Gesundheitsförderung. Nach seiner Promotion an der Universität Trier arbeitete er 16 Jahre als Berater für betriebliche Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement bei einer Krankenkasse in Niedersachsen sowie bundesweit. Für zwei Jahre wurde er in einem Pilotprojekt zum Fallmanagement bei psychiatrischen Erkrankungen im Krankenhausbereich eingesetzt.

Aktuell ist Prof. Polenz in der Personalentwicklung für den Aufbau einer internen betrieblichen Gesundheitsförderung für ca. 7.000 Mitarbeiter zuständig.

Gefährdungsabschätzung von Innenraumbelastungen: Welche Messungen sind sinnvoll? Dr. Helmut Sagunski, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Hamburg

Innenraumbelastungen können von chemischen, biologischen oder physikalischen Faktoren herrühren. Für die Wahrnehmung und individuelle Bewertung von Innenraumbelastungen spielen auch das Wohlbefinden am Arbeitsplatz und das soziale Arbeitsumfeld eine wesentliche Rolle. Der Vortrag geht vor allem auf die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen durch chemische Verunreinigungen der Innenraumluft ein. Anlass für Messungen zur Ermittlung und Erfassung von Verunreinigungen sind häufig Geruchs- und Reizbeschwerden, aber auch eine Überprüfung von Grenz- und Richtwerten im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung oder Untersuchungen zum Gebäudestatus bzw. zur Ermittlung eines Sanierungsbedarfs. Zur quantitativen Bestimmung von Stoffen bzw. Stoffgruppen wie z.B. den leichtflüchtigen organischen Verbindungen, Bioziden, Weichmachern, Feinstäuben oder verschiedenen Faserarten stehen eine Reihe von Messverfahren

mit unterschiedlicher Empfindlichkeit (charakterisiert durch die Bestimmungsgrenze) zur Verfügung. Kostengünstige Standardverfahren sind nicht immer in der Lage, bestimmte Fragestellungen sinnvoll zu beantworten. Beispielsweise bedarf es zur Aufklärung einer Geruchswahrnehmung besonderer Sammler für polare Stoffe und einer niedrigen Bestimmungsgrenze. Auch die Abklärung von Reizbeschwerden setzt eine gezielte Vorgehensweise voraus. Für Untersuchungen zum Gebäudestatus bzw. zur Ermittlung eines Sanierungsbedarfs werden häufig zunächst Voruntersuchungen des Hausstaubs veranlasst. Die Bewertung dieser Ergebnisse kann sich im Einzelfall als sehr schwierig gestalten, unter anderem durch das Vorliegen unterschiedlicher Bewertungsmaßstäbe, deren Grundlage nicht immer klar erkennbar ist. Eine besondere Herausforderung stellt die Gefährdungsabschätzung von krebserzeugenden oder krebsverdächtigen Stoffen in der Innenraumluft dar. Hier haben sich in den letzten Jahren neue Ansätze der Risikobewertung entwickelt. Die Problemlagen werden anhand von Beispielen vorgestellt und mögliche Lösungswege aufgezeigt. Dr. Helmut Sagunski arbeitet bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg. Zuvor war er als Arzt am Hygieneinstitut der Universität Düsseldorf und als

Wissenschaftlicher Angestellter bei der Gesundheitsbehörde Hamburg beschäftigt. Hier setzte er sich schwerpunkmäßig mit dem Thema Regulatorische Toxikologie der Innenraumluftqualität auseinander. Dr. Sagunski ist Mitglied der Innenraumlufthygiene-Kommission und Vorsitzender der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte. Von 2008 bis 2010 war der Diplom-Chemiker Mitglied der Expertengruppe der Weltgesundheitsorganisation zur Ableitung von Innenraumluftqualitätsleitwerten.

Festvortrag: Burnon statt Burnout

Von der Begeisterung zur Erschöpfung. Wie schützen Sie sich und Ihre leistungsstarken Mitarbeiter?

Prof. Dr. Georg Schürgers, HAW Hamburg

Zufriedenheit und Begeisterung im Leben stellen für die meisten Menschen erstrebenswerte Ziele dar. Gerade in letzter Zeit klagen aber viele darüber, dass sie sich ausgebrannt fühlen und wenig Freude im Leben und bei der Arbeit haben. Leider erfolgt die Betrachtung dieser Thematik meist aus einer starken medizinischen Defizitorientierung heraus mit einer genauen Auflistung all dessen, was nicht geht. Es wird zu wenig beachtet, wie Engagement, Begeisterung und Leistungsbereitschaft so erhalten werden können, dass ungünstige Entwicklungen schon im Vorfeld vermieden werden.

Prof. Schürges plädiert neben einer kurzen Betrachtung des klassischen „Burnout-Syndroms“ für eine neue Grundhaltung im Unternehmen, die „Burnon-Zustände“ fördert, Ressourcen der Mitarbeiter langfristig erhält und so Krankheitsentwicklungen schon im Vorfeld verhindert. Ziel der präventiven Strategien muss es sein, gerade leistungsstarke Mitarbeiter langfristig „Burnon“ zu halten und letztlich auch selbst motiviert und gesund zu bleiben. Prof. Georg Schürgers ist Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychoanalyse und seit rund 30 Jahren in diesen Arbeitsfeldern tätig. 1994 kam er an die HAW Hamburg und baute eine Professur mit dem gesundheitswissenschaftlichen Schwerpunkt Prävention und Rehabilitation im Gesundheitswesen auf. Zunehmend verlagerte Prof. Schürgers seinen Arbeitsschwerpunkt dann auf betriebliche Gesundheitsvorsorge und Beratung in sozialen und therapeutischen Einrichtungen. Gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung in Berlin sowie der Dr. Becker-Klinikgesellschaft in Köln entwickelte er ein erfolgreiches Behandlungsprogramm im Bereich „Burnout“ für Mitarbeiter aus medizinischen und sozialen Berufen.

Novellierung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Ulrich Stöcker, Arbeitsmedizinisches Zentrum Reinbek/Glinde e.V.

Die „Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) hat die Arbeitsmedizinische Vorsorge im Jahre 2008 in staatliches Recht überführt. Durch die Novelle dieser Verordnung haben sich seit Oktober 2013 weitere erhebliche Veränderungen ergeben. Dazu gehört insbesondere das noch weiter betonte Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten. Die ArbMedVV regelt ausdrücklich nur die Vorsorge mit dem Schutzziel der Gesundheit der Beschäftigten. Eignungsfragestellungen werden von der ArbMedVV nicht berührt. Auch die Systematik der Vorsorgeanlässe hat sich wesentlich verändert. Die bisher verwendeten sogenannten „G-Grundsätze“ sind keine geeignete Beschreibung von arbeitsmedizinischer Vorsorge mehr. Die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers ist vor diesem Hintergrund sowohl in Bezug auf Vorsorgeanlässe als auch auf Angebotsbzw. Pflichtvorsorge anzupassen. Sind besondere Eignungsfragestellungen bei einzelnen Tätigkeiten vorhanden, ist hier eine entsprechend angepasste Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Ulrich Stöcker ist Facharzt für Arbeitsmedizin und seit 2003 Ärztlicher Leiter des Arbeitsmedizinischen Zentrums Reinbek/ Glinde e.V. Seit 2008 ist

er außerdem Vorsitzender des Landesverbandes Hamburg des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V.

Praxisbeispiel Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Kristin Unnold, Universität Bielefeld Als erste Hochschule in Deutschland nutzte die Universität Bielefeld vor 20 Jahren die Expertise der neu gegründeten Fakultät für Gesundheitswissenschaften dazu, das Gesundheitsmanagement in der eigenen Hochschule auf wissenschaftlich fundierte Beine zu stellen. Seither ist Gesundheit als zentraler Zielbereich in der Universität Bielefeld systematisch und unter Einbeziehung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zu Arbeit, Organisation und Gesundheit weiterentwickelt worden. Zielgruppen und Teilhabende im Betrieblichen Gesundheitsmanagement sind alle Hochschulmitglieder: Studierende und Mitarbeitende in Technik, Verwaltung und Wissenschaft. Anhand eines Praxisbeispiels wird in dem Vortrag ein auf den Hochschulkontext angepasstes diagnostisches Instrument zur Erfassung psychosozialer Belastungen und Ressourcen vorgestellt. Perspektivisch soll das Verfahren so weiterentwickelt werden, dass es auch zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen an Hochschulen dienen kann. Dazu arbeiten an der Universität Bielefeld in einem Expertengremium Gesundheitswissenschaftlerinnen

und Psychologinnen gemeinsam mit Praktikern aus Arbeitsschutz, Gesundheitsmanagement, Personalentwicklung und der Beratung für Mitarbeitende und Führungskräfte in einem von der Unfallkasse NRW unterstützen Projekt. Ziel ist die Entwicklung eines umfassenden und nachhaltigen Verfahrens zum Umgang mit psychosozialen Belastungen an Arbeitsplätzen in Hochschulen und zur Stärkung psychosozialer Gesundheit. Der aktuelle Stand der Entwicklungen sowie die nächsten Schritte stehen im Fokus des Vortrags. Kristin Unnold ist Geschäftsführerin des Gesundheitsmanagements der Universität Bielefeld, 2013 mit dem Sonderpreis „Gesunde Hochschule“ des Corporate Health Award ausgezeichnet. Außerdem ist sie als Personalentwicklerin für das Thema Führung insbesondere in der Wissenschaft verantwortlich und leitet das Audit zur Familiengerechten Hochschule. Neben der Verantwortung für die konzeptionelle Weiterentwicklung der genannten Arbeitsfelder koordiniert sie den Steuerkreis Gesundheit und weiterer Projektgruppen. Des Weiteren berät sie an der Universität Bielefeld Führungskräfte und führt psychologische Interventionen durch. Freiberuflich coacht und trainiert Kristin Unnold seit vielen Jahren Führungskräfte und berät in Organisationsentwicklungsprozessen, schwerpunktmäßig im Gesundheitsbereich.

Barrierefreies Bauen Günther Weizenhöfer, GEZE GmbH Barrierefreiheit im Sinne der DIN 18040 lässt sich am besten beschreiben, wenn man die Aspekte Orientierung, Kommunikation und Nutzbarkeit von Gebäuden näher betrachtet. Blinde und sehbehinderte Menschen können sich dann orientieren, wenn das Gebäude und dessen Eingang so gestaltet sind, dass sie vom öffentlichen Straßenraum aus leicht aufzufinden sind. Gleiches gilt für die Wegeführung innerhalb des Gebäudes. Visuelle Leitsysteme müssen für alle nutzbar sein. Gefahrstellen wie z.B. frei im Raum stehende Treppenanlagen müssen erkennbar sein. Für Menschen mit Hörbehinderung geht es neben dem allgemeinen Hören und Verstehen, z.B. bei Vorträgen, auch um die Kommunikation an Klingelanlagen, das Nutzen akustischer Leitsysteme und die Wahrnehmung akustischer Alarme. Menschen mit motorischen Einschränkungen und Personen, die auf Mobilitätshilfen und Rollstühle angewiesen sind, können ein Gebäude nur dann nutzen, wenn der Eingang erreicht werden kann, die Bewegung im Gebäude möglich ist, Ausstattungselemente bedient werden können und die Bedienkräfte an Türen ausreichend gering sind. Ein Gebäude ist nur dann barrierefrei, wenn all diese Aspekte bei der Planung und Ausführung Berücksichtigung finden. Die Norm beinhaltet einige grundlegend neue Ansätze. So ergeben sich durch die Formulierung von

Schutzzielen einerseits neue Spielräume in der Gestaltung, andererseits aber auch mehr Verantwortung bei der Planung. Die Norm fordert zudem in Brandschutzkonzepten die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit motorischen oder sensorischen Einschränkungen. Eine weitere wesentliche Änderung ist die Festlegung von maximalen Bedienkräften bei Türen. Dabei müssen Türen künftig individuell betrachtet werden und die jeweilige Ausstattung ist abhängig vom Nutzer, der Einbausituation und den Betriebsabläufen. Weitere Anforderungen wie z.B. an den Brandschutz oder den Schallschutz stehen in Wechselwirkung zu einer barrierefreien Gestaltung und können dazu führen, dass Türen automatisiert werden müssen, obwohl dies nach den Vorgaben der DIN 18040 nicht zwingend erforderlich ist. Der Vortrag gibt einen Überblick über die Änderungen und Neuerungen der DIN 18040 und geht im Schwerpunkt auf den Abschnitt Türen ein.

Feststellanlagen

Günther Weizenhöfer, GEZE GmbH Türen zwischen Brandabschnitten sollten aus Sicherheitsgründen stets geschlossen sein. Hohe Türschließerkräfte machen sie häufig jedoch schwer begeh- oder passierbar und behindern Betriebsabläufe. Fixiert das Personal Türen (z.B. durch Keile), kann im Brandfall Feuer und Rauch von einem Brandab-

schnitt in den anderen übergreifen. Der Einsatz von Feststellanlagen kann einem unzulässigen Verkeilen der Türen vorbeugen, da die Eigenschaft „selbstschließend“ erhalten bleibt, obwohl die Tür offen steht. Es gibt verschiedene technische Lösungen, entscheidend für die Auswahl sind die Anforderungen des Nutzers an die Bedienung der Tür.

jährliche Wartung der Anlage. Während die monatliche Funktionsprüfung z.B. vom Hausmeister durchgeführt werden kann, muss die jährliche Wartung durch einen Fachmann erfolgen. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der Überwachungen sind aufzuzeichnen und das Protokoll vom Betreiber aufzubewahren.

Brandschutztüren können z.B. Brandabschnitte in langen Fluren unterteilen. Diese Türen sollen meist dauerhaft offen stehen. An Wohnungseingängen sollte dagegen die Schließwirkung im Alltagsbetrieb aufgehoben sein, damit sich die Tür widerstandsfrei bedienen lässt. Der Zugang öffentlicher Bereiche wie z.B. eine Cafeteria im Krankenhaus soll in der Regel barrierefrei nutzbar sein, die Tür kann jedoch sowohl offen, als auch geschlossen sein. Bei Zugängen zu Versammlungsräumen ist es dagegen günstig, wenn sich die Feststellung durch leichten Zug am Türblatt lösen lässt und der Schließvorgang eingeleitet wird. Jede dieser Varianten erfordert eine andere Art der Feststellung.

Der Vortrag geht auf die rechtlichen Rahmenbedingungen ein und erläutert, auf was bei der Planung, Ausführung und Prüfung von Feststellanlagen geachtet werden muss.

Nach betriebsfertigem Einbau einer Feststellanlage muss vom Betreiber die Abnahmeprüfung veranlasst werden. Dabei werden die einwandfreie Funktion und die vorschriftsmäßige Installation geprüft. Die Anlage wird mit einem Schild gekennzeichnet. Zur Prüfung berechtigt sind Fachkräfte des Herstellers, vom Hersteller autorisierte Fachkräfte oder eine dafür benannte Prüfstelle. Feststellanlagen müssen periodisch überwacht werden. Dies umfasst eine monatliche Funktionsprüfung und eine

Seit 2006 ist Günther Weizenhöfer Referent für Weiterbildungsmaßnahmen für Architekten und Planer in den Bereichen Sicherheitstechnik, Zutrittskontrolle, automatische Türsysteme, Barrierefreies Bauen, Türlisten sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bei der GEZE GmbH. Der Architekt und Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz (TÜV) ist Mitglied im Richtlinienausschuss „Barrierefreie Lebensräume“, „Evakuierung“ sowie im Normenausschuss „Barrierefreies Bauen“ des DIN. Während seiner freiberuflichen Tätigkeit mit dem Schwerpunkt Wohnungsbau, führte Weizenhöfer eine Vielzahl an Fachseminaren durch und veröffentliche diverse Publikationen rund um das Bauen und den Immobilienerwerb.

Sehr geehrte Damen und Herren, steigende Anforderungen an die Hochschulen sowie neue Arbeits- und Kommunikationsformen verändern nicht nur den Arbeitsalltag, sondern auch das Tätigkeitsprofil der Sicherheitsfachkraft. Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen immer stärker als strategischer Faktor in der Hochschulentwicklung berücksichtigt werden. Weil insbesondere psychische Beschwerden in letzter Zeit zunehmen, widmet sich die diesjährige VDSI-Tagung am ersten Tag dem Umgang mit diesem Thema. Vorträge zu neuen Sicherheitsverordnungen und Themen, welche die Entwicklung des Berufsfeldes veranschaulichen, wie beispielsweise das Bedrohungsmanagement oder das barrierefreie Bauen, runden das Tagungsprogramm ab. Die Hochschulkanzler engagieren sich erstmalig auf der Tagung, um das Bewusstsein für die Bedeutung des Themas Arbeitssicherheit zu schärfen, sich über neueste Entwicklungen zu informieren und Arbeitsschwerpunkte für die Zukunft festzulegen. Ich freue mich, Sie alle in Hamburg zu begrüßen! Bernd Klöver, Kanzler der HAW Hamburg und Vorsitzender des Hochschulkanzler e.V.

Organisatorisches Anmeldungen zur Tagung und für das Rahmenprogramm erfolgen über den Hochschulkanzler e.V. unter www.kanzlernet.de/VDSI-Tagung2014. Hier finden Sie auch ein Reservierungsformular für das Tagungshotel MotelOne. Tagungsbeitrag Pensionäre, Studenten Begleitpersonen

200,00 Euro 90,00 Euro 50,00 Euro

Der Tagungsbeitrag ist nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Er beinhaltet die Teilnahme am Tagungsprogramm, an der Abendveranstaltung am 27. Mai 2014 auf der Cap San Diego sowie die Tagungsunterlagen. Ansprechpartner HAW Hamburg Michael Haselsberger, Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit Tel.: 040.428 75-9105, [email protected] Ansprechpartner Hochschulkanzler e.V. Linda Sperling, Organisation Tel.: 0170.68 58 245, [email protected] Aussteller Addisca gemeinnützige GmbH, Amt für Arbeitsschutz / Arbeitsschutz Partnerschaft Hamburg, asecos GmbH, Behörde für Gesundheit & Verbraucherschutz Hamburg, Bimos eine Marke der Interstuhl Büromöbel GmbH, brainLight GmbH, Dräger Safety AG & Co. KGaA, HERWE GmbH, MEDITÜV GmbH & Co. KG, Peter Greven Physioderm GmbH, Unfallkasse Nord, u.a. Bei der Fachtagung handelt es sich um eine Fortbildung gemäß § 5 Absatz 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes. Für die Teilnahme werden 3 VDSI-Weiterbildungspunkte angerechnet.

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