Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 11

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 11 Arbeitssicherheit ...........................................................................................
Author: Ludo Eberhardt
3 downloads 0 Views 589KB Size
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 11

Arbeitssicherheit ................................................................................................................. 1 Pflichten und Aufgaben ........................................................................................................... 1 Ziele ........................................................................................................................................ 2 Unfallgefahren ........................................................................................................................ 3 Absturzsicherung bei Glas- und Fassadenreinigung ................................................................ 4 Gefahren mit elektrischen Geräten und Maschinen ................................................................ 5 Gefahren mit Leitern und Gerüsten ......................................................................................... 7 Gesundheitsschutz .............................................................................................................10 Sicherheit mit Chemikalien/Gefahrenstoffen .........................................................................10 Kennzeichnungen ...................................................................................................................10 Neue Kennzeichnung nach GHS ..............................................................................................11 Massnahmeplan für Personenrettung bei der Fassadenreinigung ..............................12 Notfallplanung ....................................................................................................................13 Lernkontrolle

Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlags in irgendwelcher Form kopiert, vervielfältigt, verarbeitet, übersetzt oder in analoger bzw. digitaler Form reproduziert werden. Quellennachweis: Dieses Lehrmittel basiert teilweise auf Fachliteratur und Prospekten. Für die Verwendung gewisser Texte und Abbildungen gebührt den betroffenen Autoren und Verlagen bester Dank.

© Copyright by Allpura/FO-Publishing 040522 – 2014

Fassadenreinigung

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Arbeitssicherheit

Sicherheit geht über alles. Werden Sicherheitsregeln nicht eingehalten, können die Folgen fatal sein. Ein Unfall kann bis zur kompletten Arbeitsunfähigkeit führen. Deshalb ist es sehr wichtig, die Weisungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu kennen und einzuhalten. Genauere Details finden Sie in der Branchenlösung Allpura oder gemäss Angaben Ihres Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Betrieb.

Pflichten und Aufgaben Wie der Name schon sagt, will die Arbeitssicherheit die Arbeit oder den Arbeitsplatz sicher gestalten. Dazu eignen sich betriebliche technische, organisatorische und persönliche Massnahmen, welche die Unfälle reduzieren oder wenn möglich sogar ganz vermeiden helfen sollen. Bei der Arbeitssicherheit steht der Mensch im Mittelpunkt.

So nicht!

© Copyright Autorenteam Allpura Nr. 908678 – 2014

1

11

11

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

■ ■ ■ ■ ■ ■ ■



Die Arbeitssicherheit soll richtig gelebt werden: «Miteinander gehts besser!»

Fassadenreinigung

Sicherheit ist ein Bestandteil der gesamten Unternehmenspolitik. Es gibt keine absolute, sondern nur eine relative Sicherheit. Unfälle entstehen durch falsches oder unsorgfältiges Verhalten. Fehler werden von Menschen begangen. Sicherheitsvorkehrungen müssen systematisch getroffen werden. Sicherheit geht alle etwas an! Vorgesetzte haben Vorbildfunktionen

Gemäss Obligationenrecht OR Art. 328 ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Das Gesetz geht sogar noch weiter: Im Unfallversicherungsgesetz UVG Art. 82 steht, dass der Arbeitgeber zur Verhütung von Berufsunfällen und -krankheiten alle Massnahmen treffen muss, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Heisst das nun, dass sich der Arbeitgeber um die Arbeitssicherheit kümmern muss, während der Arbeitnehmer sich diesbezüglich zurücklehnen kann? Natürlich nicht, denn der Arbeitnehmer hat genauso Pflichten. So steht es auch im UVG Art 82: Der Arbeitnehmer muss die Weisungen des Arbeitgebers befolgen und ihn in der Durchführung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und -krankheiten unterstützen. Dazu gehört auch die sachgemässe Anwendung der persönlichen Schutzausrüstungen und Sicherheitseinrichtungen. Werden Mängel, welche die Arbeit beeinträchtigen, festgestellt, müssen diese unverzüglich beseitigt oder dem Arbeitgeber gemeldet werden, damit er die notwendigen Reparaturen veranlassen kann.

Ziele An erster Stelle steht immer die Beseitigung der Gefahr. Als Gefahren werden potenziell schädigende Energien und Objekte betrachtet. Mögliche Gefahrenquellen sind zum Beispiel giftige Reinigungs- und Desinfektionsmittel, defekte Leitern und Gerüste, defekte Stromkabel und Arbeitsgeräte sowie herumliegende Kabel. Um die Mitarbeiter vor Verletzungen zu schützen, werden diese Gefahrenquellen durch technische Massnahmen, wie z.B. Schnittschutz, Abdeckungen, beseitigt. Manchmal ist es nicht möglich, die Gefahr komplett zu beseitigen. Dann gilt es, den Gefahrenbereich und den Menschen voneinander zu trennen, um so die Gefährdung zu reduzieren. Als

2

© Copyright Autorenteam Allpura Nr. 908678 – 2014

Fassadenreinigung

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Gefährdung wird die Wahrscheinlichkeit einer Kollision des Menschen mit dem Gefahrenträger bezeichnet. Durch organisatorische Massnahmen, wie z.B. durch das Aufstellen von Warntafeln («Ausrutschgefahr») oder durch Absperrbänder, kann das Risiko minimiert werden. Doch auch das ist nicht immer möglich. Also muss mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA), wie z.B. Schutzbrille, Handschuhen, Helm, rutschfesten Schuhen, der Mitarbeiter zusätzlich geschützt werden. Die PSA schützt jedoch nur, wenn sie richtig und pflichtbewusst getragen wird. Die PSA bietet eine hohe Eigensicherheit und gute hygienische Verhältnisse. Natürlich müssen auch hier die Weisungen der Vorgesetzten und der Kunden strikte eingehalten werden.

Unfallgefahren Die meisten Arbeitsbereiche bergen eine Vielzahl von Risiken. Die verantwortungsvolle Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz hilft, die Unfallgefährdung zu reduzieren. Wichtig ist es auch zu wissen, wo die Gefahrenquellen liegen. Was also kann bei Reinigungsarbeiten alles zu Unfällen führen? Die folgenden möglichen Risiken können jederzeit in unserem Beruf vorkommen. Und wie überall im Berufsleben steht der Mensch im Mittelpunkt und kann somit selbst ein Risikofaktor sein. ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■

Lose Kleider, keine festen Schuhe, zu lange Haare Rauchen, Alkohol, Drogen Unwohlsein, Müdigkeit, Krankheit Falscher Einsatz von Leitern/Arbeitsbühnen Ungesicherte akrobatische Arbeiten Mangelhafte elektrische Maschinen/Stecker usw. Unsachgemässe Reparaturen Unkenntnisse bei der Benützung von Geräten, Maschinen und Produkten Anwendung von gefährlichen Produkten Keine Absicherung des Arbeitsplatzes Falsche Arbeitsanweisung Keine Kontrollen/Betreuung bei Spezialarbeiten Nichtberücksichtigung von Kundenvorschriften oder Anweisungen Falscher Ehrgeiz, Überheblichkeit, Arroganz, Unbelehrbarkeit Zeitdruck

© Copyright Autorenteam Allpura Nr. 908678 – 2014

3

11

11

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

5 4

Fassadenreinigung

Absturzsicherung bei Glasund Fassadenreinigung

3

6 2 1

1 Auffanggurt 2 Struppe mit Falldämpfer 3 Seilkürzer 4 Sicherungsseil 5 Läufer 6 Helm mit Kinnband Absturzsicherungen müssen verwendet werden, wenn keine anderen Einrichtungen zum Schutze des Mitarbeiters zur Verfügung stehen. Für Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Fassade muss das Personal angeseilt werden. Das Sicherungsseil ist an einem Läufer befestigt, der sich an einem am oberen Teil des Gebäudes montierten Drahtseil verschieben lässt.

4

© Copyright Autorenteam Allpura Nr. 908678 – 2014

Fassadenreinigung

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Gefahren mit elektrischen Geräten und Maschinen Der Umgang mit elektrischen Geräten und Maschinen birgt immer auch eine Gefahr. Abnützung, Alterung, Verschmutzung und Defekte sowie fehlerhaftes Verhalten können gefährliche Fehlströme bewirken, die dann zu schweren Unfällen führen können. Der Betreiber/Arbeitgeber ist verpflichtet, beschädigte Einrichtungen, Geräte und Maschinen unverzüglich ausser Betrieb zu setzen und in Ordnung zu bringen. Arbeitgeber und Mitarbeiter sind gleichermassen für ein richtiges Verhalten verantwortlich.



Nur Geräte und Maschinen bereitstellen, die den Gegebenheiten entsprechen, und deren regelmässige Wartung überwachen und kontrollieren.

Umgang mit elektrischen Leitungen

Beim Umgang mit elektrischen Leitungen (Kabeln und Netzstecker) müssen folgende Sicherheitsregeln beachtet werden: ■ Elektrische Leitungen nur am Netzstecker aus der Steckdose ziehen. ■ Kabelrolle komplett ausrollen, damit sich das Kabel nicht zu stark erwärmt. ■ Vorsicht bei Türen und Fenster, mechanische Beanspruchung (Knickgefahr). ■ Keine (auch provisorischen) Reparaturen an Kabeln oder Steckdosen vornehmen, sondern Fachmann beiziehen. ■ Nie Netzstecker mechanisch verändern (schleifen, feilen, sägen). ■ Nie Kabel oder Netzstecker in nasser Umgebung liegen lassen. Bevor mit Geräten oder Maschinen gearbeitet wird, müssen Kabel, Netzstecker, Gehäuse usw. regelmässig auf Mängel und Defekte (Risse, Bruchstellen, Kabelisolation usw.) überprüft werden. Bei Störungen oder Schäden darf das Gerät bzw. die Maschine nicht in Betrieb gesetzt werden. Sofort den Vorgesetzten informieren!

Funktionskontrolle



■ ■ ■

■ ■

Jeder Mitarbeiter muss vor Inbetriebnahme der Geräte oder Maschinen deren Handhabung, gemäss Betriebsanleitung (Instruktion), genau kennen. Geräte und Maschinen müssen trocken und staubfrei sein. Die Funktionskontrolle soll gemäss den Angaben der Hersteller durchgeführt werden. Bei Störungen Gerät oder Maschine sofort ausschalten und Netzstecker aus der Steckdose herausziehen. Dabei keinesfalls am Kabel reissen! Reparaturen nie unter Strom ausführen und dafür Fachperson beiziehen. Defekte der zuständigen Person melden.

© Copyright Autorenteam Allpura Nr. 908678 – 2014

5

11

11

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Fassadenreinigung

Handhabung





■ ■ ■

Wird das Gerät oder die Maschine im Freien verwendet, mobilen FI-Schutzschalter anschliessen, falls im Elektroverteilerkasten oder in der Steckdose kein FISchutzschalter installiert ist. Vorsicht bei Nässe: Steckverbindungen schützen. Nicht mit nassen Händen und nicht ohne isoliertes Schuhwerk (Gummisohle), also auch nie barfuss, arbeiten. Arbeiten gemäss Anleitung ausführen. Nicht unnötig Kabel herumliegen lassen (Stolpergefahr, mechanische Beanspruchung, Stromschlag). Für Arbeiten in Räumen mit Explosionsgefahr nur Geräte und Maschinen in explosionsgeschützter Ausführung (Ex) einsetzen.

Vorsicht! Bei Stromunfällen den Verunfallten vom Stromkreis befreien, ohne sich selber zu gefährden! ■ ■ ■

6

Netzstecker ziehen, Sicherung herausdrehen. Verunfallten nie berühren, mit trockenen Kleidern oder Tüchern aus einem isolierten Standort ziehen. Erste Hilfe leisten und sofort einen Arzt herbeirufen.

© Copyright Autorenteam Allpura Nr. 908678 – 2014

Fassadenreinigung

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Gefahren mit Leitern und Gerüsten Sehr viele Unfälle geschehen im Umgang mit Leitern. Allein in der Schweiz schätzt man aufgrund von Hochrechnungen die Zahl der Unfälle, die im Zusammenhang mit Leitern passieren, auf etwa 6000 bis 8000. Deshalb ist es der Reinigungsbranche sehr wichtig, den richtigen Umgang mit Leitern zu kennen. Leitern nur einsetzen, wenn keine anderen Hilfsmittel (Rollgerüste, Gerüste, Plattformen) möglich sind. Leitern sind keine sicheren Arbeitsmittel. Anstellleitern Es dürfen nur geprüfte Leitern verwendet und bestiegen werden. Als geprüft gilt eine Leiter, welche die jährliche Kontrolle/Prüfung bestanden hat und einen Prüfkleber aufweist. Schadhafte Leitern nicht benutzen, sondern dem Vorgesetzten melden. Holzleitern müssen gegen Witterungs- und Temperatureinflüsse geschützt gelagert werden. Es dürfen keine deckenden Anstriche verwendet werden. Anlegen, anstellen, sichern ■ Anstellleitern nur an sichere Anlegepunkte anlehnen. ■ Anstellleitern gegen Wegrutschen, Umfallen, Umkanten und Einsinken sichern. 1 Richtigen Anlegewinkel von 70° einhalten. 2 Darauf achten, dass die Leiter 1 m über die Austrittstelle hinausragt. 3 Sicherung durch Anbinden des Leiternkopfes. 4 Sicherung durch gleitschützende Holmenden oder Metalldornen. 5 Ab 3 m Höhe eine Absturzsicherung tragen 6 Die obersten 3 Sprossen dürfen nicht bestiegen werden, sofern keine zusätzliche Haltemöglichkeit besteht. Zusätzliche Hinweise ■ Leiter nur bis zu der vom Hersteller angegebenen Länge zusammenstecken oder ausziehen. ■ Leitern sind kein Ersatz für Brücken usw. ■ Bei Schiebleitern auf das Einrasten der Feststelleinrichtungen achten.

© Copyright Autorenteam Allpura Nr. 908678 – 2014

7

11

11

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Fassadenreinigung

Bockleitern Für den Umgang mit Bockleitern gelten die gleichen Bedingungen wie für denjenigen mit Anstellleitern. ■ Bockleiter standsicher aufstellen, gegen Einsinken und Umfallen sichern. ■ Bockleiter erst besteigen, wenn die Spreizsicherung wirksam ist. ■ Auf wirksame Spreizsicherung achten. ■ Bockleitern nicht als Anstellleiter benutzen. ■ Oberste drei Sprossen bzw. Stufen nicht besteigen. ■ Das Betreten der obersten Stufe ist nur bei Leitern mit Sicherheitsbrücke und Haltevorrichtung zulässig. ■ Bei Treppen und schiefen Ebenen nur Bockleitern mit seitlicher Holmverlängerung einsetzen. ■ Bei Leiternarbeiten immer Arbeitsplatz absichern. Bockleitern Die sicherste Bockleiter ist die Stufenbockleiter mit Sicherheitsbrücke und Haltevorrichtung.

1

2

3

Stufenbockleiter: 1 Haltevorrichtung 2 Sicherheitsbrücke 3 Stufe



Über 4 m Standhöhe müssen Ausleger verwendet werden.

8

Kleingerüste und fahrbare Gerüste (Rollgerüste) Kleingerüste und fahrbare Arbeitsbühnen nach Gebrauchs- und Verwendungsanleitung des Herstellers bzw. des Lieferanten errichten. Es muss auf die zulässige Belastung geachtet werden. ■ Kleingerüste und fahrbare Arbeitsbühnen nur auf ebenen, tragfähigen Unterboden aufstellen. Vorsicht, Umkippgefahr! ■ Fahrrollen müssen vor Gebrauch des Gerüstes fest verriegelt sein. Eventuell zusätzlich sichern. ■ Auf geeignete Aufstiege achten. ■ Auf der Arbeitsplattform muss ein Personenseitenschutz errichtet werden. ■ Fahrbare Arbeitsbühnen nur langsam auf ebenen, tragfähigen und hindernisfreien Untergrund verstellen. Nie Personen und Material mittransportieren. ■ Bei Leiterarbeiten immer Arbeitsplatz absichern.

© Copyright Autorenteam Allpura Nr. 908678 – 2014

Fassadenreinigung

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Unfallverhütung beim Verwenden von Leitern ■













■ ■

■ ■





■ ■



■ ■

■ ■

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte entsprechend den Bestimmungen beschaffen sind. Für mechanische sowie Anlege-, Steh- und Steigleitern mit Steigschutz muss eine Betriebsanleitung erstellt werden, die ab 1.10.1993 an allen Leitern deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht wird. Das war früher nur bei mechanischen Leitern erforderlich. Für den Benutzer mechanischer Leitern muss die Betriebsanleitung Angaben über die standsichere Aufstellung, den zulässigen Aufrichtwinkel, das Aufrichten und Neigen der Leiter sowie über das Verhalten bei Störungen enthalten. Leitern und Tritte müssen ausreichend tragfähig und gegen übermässiges Durchbiegen, starkes Schwanken und Verwinden gesichert sein. Zusammengesetzte Leitern müssen mindestens die gleiche Festigkeit besitzen wie gleich lange Leitern mit durchgehenden Wangen und Holmen. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte gegen schädigende Einwirkungen geschützt aufbewahrt werden. Versicherte müssen Leitern und Tritte gegen schädigende Einwirkungen geschützt aufbewahren. Benutzer dürfen schadhafte Leitern und Tritte nicht benützen. Der Benutzer muss schadhafte Leitern und Tritte der Benutzung entziehen. Er darf sie erst wieder nach sachgerechter Instandsetzung für die Benutzung bereitstellen. Die ursprüngliche Festigkeit muss wieder hergestellt und das sichere Begehen gewährleistet sein. Benutzer müssen Leitern und Tritte standsicher und sicher begehbar aufstellen. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern zusätzlich gegen Umstürzen gesichert sind, wenn die Art der auszuführenden Arbeiten dies erfordert. Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass auf Leitern, die an oder auf Verkehrswegen aufgestellt sind, auffällig hingewiesen wird und die Leitern gegen Umstossen gesichert sind. Benutzer müssen auf die an oder auf Verkehrswegen aufgestellten Leitern auffällig hinweisen und sie gegen Umstossen sichern. Benutzer dürfen Anlegeleitern nur an sichere Stützpunkte anlegen. Benutzer dürfen Anlegeleitern nur so anlegen, dass diese mindestens 1 m über Austrittstellen hinausragen, wenn nicht andere gleichwertige Möglichkeiten zum Festhalten vorhanden sind. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Wangen und Holme von Anlegeleitern nicht behelfsmässig verlängert werden. Benutzer dürfen Wangen und Holme von Anlegeleitern nicht behelfsmässig verlängern. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass von Anlegeleitern aus nur Arbeiten geringen Umfanges ausgeführt werden. Benutzer dürfen von Anlegeleitern aus nur Arbeiten geringen Umfangs ausführen. Benutzer dürfen Leitern und Tritte nur für die von der Bauart her bestimmten Zwecke benutzen.

© Copyright Autorenteam Allpura Nr. 908678 – 2014

9

11

11

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Fassadenreinigung

Gesundheitsschutz



Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Ordner «ChemG»



Notfallnummer: 145

https://extra.suva. ch/suva/b2c/app/ displayApp/%28layout=7.0115_1_71_126_6_123&uiarea =1&citem=50328D134DA837 E0E10080000A6303584BE36 E0836148016E10080000A630 387&carea=50328D134DA83 7E0E10080000A630358&isSu vaExtendedSearch=yes%29/. do;jsessionid=-i741xWeIdnLycacEmNjwb4P7s0JPwFWdT4e_ SAPg5qfMC69l2BXozeLtRBfWy II;saplb_%2A=%28J2EE507409 720%29507409750?rf=y

Sicherheit mit Chemikalien / Gefahrenstoffen 1. Achtung: Chemische Produkte können insbesondere die Atmungsorgane, die Haut und die Augen reizen und gefährden (H-Sätze). 2. Die Verwendung von Chemikalien bedingt immerzu grosse Vorsicht. Es ist wichtig, die Informationen über die Gefahren auf den Verpackungen und Etiketten zu beachten und die Gebrauchsanweisungen exakt zu lesen. Die Sicherheitsratschläge, wie z.B. «vor Hitze schützen» und dergleichen, sind strikte zu befolgen (P-Sätze). 3. Die immerwährende Information über die Gefahren, über die erforderlichen Schutzmassnahmen und über die korrekte Verwendung, Lagerung und Entsorgung darf nie vernachlässigt werden. 4. Bei Unfällen mit Chemikalien lautet die 24-Stunden-Notfallnummer 145.

Kennzeichnungen Stoffe und Gemische müssen entsprechend ihrer Gefährlichkeit gekennzeichnet und verpackt sein.



Hinweis: R- und S-Sätze sowie Combisätze sind ersetzt durch die internationale Bezeichnung P (Precaution) H (Hazard)

10

■ ■ ■

Piktogramme visualisieren die Hauptgefahren und das Gefahrenpotenzial des Stoffes. Gefahrensätze geben Auskunft über die Gefahren. Sicherheitshinweise halten fest, was für den sicheren Umgang mit dem Stoff zu beachten ist.

Ausführlichere Informationen finden Sie im Sicherheitsdatenblatt des Stoffes. Es enthält unter anderem Angaben zum Produkt, zu Gefahren und Schutzmassnahmen sowie zum Umweltschutz.

© Copyright Autorenteam Allpura Nr. 908678 – 2014

Fassadenreinigung

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Neue Kennzeichnung nach GHS Im Bestreben, Chemikalien weltweit einheitlich einzustufen und zu kennzeichnen, erarbeitete die UNO das Kennzeichnungssystem GHS3. Das GHS wird in der Schweiz schrittweise eingeführt. Während einer mehrjährigen Übergangsphase werden das GHS und das bisherige Kennzeichnungssystem parallel vorkommen.

Gefahr

Aufgeführt werden deshalb die neue internationale Kennzeichnung GHS als auch das bisherige System.

Gefahr oder Achtung

Weitere Informationen über das GHS und dessen Umsetzungsstand in der Schweiz vermittelt das Bundesamt für Gesundheit (www.bag.admin.ch/ghs). Gefahr oder Achtung

3 GHS: «Globally Harmonized System of Classification and Labeling of Chemicals».

Gefahr

Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. P210 P261 P403/ 233

P305/ 351/ 338

Von Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. Einatmen von Dämpfen vermeiden. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

Gefahr

Sicherheitshinweise (P-Sätze)

H225

Gefahrensätze (H-Sätze)

Aceton

Gefahr oder Achtung

Gefahr

Name, Adresse und Telefonnummer der verantwortlichen Firma

Neue internationale Kennzeichnungsetikette

Achtung

Achtung

© Copyright Autorenteam Allpura Nr. 908678 – 2014

Achtung

11

11

11

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Fassadenreinigung

Massnahmenplan für Personenrettung bei der Fassadenreinigung Suva Massnahmeplan

Zu jedem Notfallplan gehört auch das Erstellen eines Rettungskonzeptes bei Arbeiten ab Motorhängegerüst, Hubarbeitsbühnen oder Arbeiten im Seil. Das Rettungskonzept dient dazu, bei technischen Pannen oder Unfall keine unnötige Zeit zu verlieren. Indem man sich schon vor dem Start der Höhenarbeiten die Fragen stellt:

https://extra.suva.ch/suva/ b2c/app/displayApp/%2 8cpgnum=1&layout=7.0115_1_71_126_6_123_1&cquer y=67061&uiarea=1&carea=4C7 5F114442C40A0E10080000A63 035B&citem=4C75F114442C40 A0E10080000A63035B4BE37A 5936148016E10080000A63038 7&rdb=0&cpgsize=10%29/.do;j sessionid=jCmetlykG2DXyaBSU 7ZuFZ01_uraRAFXdT4e_SAPzG89QxdNYvZaDhpIjj_kLMu;sapl b_%2A=%28J2EE507409720% 29507409750?rf=y

■ ■

Was machen wir, wenn das Höhesteiggerät ausfällt? Wie retten wir den Mitarbeiter aus dem Korb, der Hubarbeitsbühne wenn es ihm schlecht geht? usw.

Dieses Konzept muss immer wieder neu und individuell dem Auftrag angepasst, erstellt werden. Zur Unterstützung kann der Schweizerische Höhenarbeiten und Rigging Verband www.shrv.ch oder die Checkliste 67061_D (www.suva.ch) zur Hilfe genommen werden.

12

© Copyright Autorenteam Allpura Nr. 908678 – 2014

Fassadenreinigung

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Notfallplanung Ein Notfall kann jederzeit eintreten. Auf solche Situationen reagiert jeder Mensch anders. Das richtige Verhalten kann jedoch lebensrettend sein. Deshalb ist es wichtig, die grundsätzlichen Regeln für den Notfall zu beherrschen. Die Notfallplanung kann trainiert werden – im Auto, am Arbeitsplatz oder zu Hause.

Was sage ich am Telefon? – Wer spricht (Name)? – Was ist passiert? – Wann ist es passiert? – Wo ist der Verunfallte/die Brandstätte? – Wie viele Personen sind betroffen? – Art der Verletzungen? – Weitere Gefahren (z.B. Wetter)? – Meine Telefonnummer? Rettungshelikopter informieren über: Hochspannungsleitungen, Seile, Bodensicht.

Notfallnummern

1. 2. 3. 4. 5.

Sanität

Ruhe bewahren Übersicht verschaffen Beurteilen Handeln Melden

144

REGA

Tel. 1414

Polizei

Tel.

117

Feuerwehr

Tel. 118

Euronotruf

Tel. Tel.

112

Vergiftungen

Tel. 145

Arzt

Tel.

Spital

Tel.

Firma

Tel.

Koordinaten oder Adresse Für Luftrettung Für Bodenrettung (Treffpunkt)

Notfallkarte

Wichtige Notfallnummern Polizeinotruf – Police secours – Polizia soccorso

117 Was tun bei einem Notfall?

Feuerwehr – Pompiers – Pompieri

118

Ruhe bewahren! Übersicht verschaffen Art des Ereignisses? Verletzte, Sachschaden? Beurteilen Gefahr für Retter? Brandgefahr? Explosionsgefahr?

Sanitätsnotruf – Appel sanitaire d'urgence Pronto soccorso autoambulanza

144

Toxikologisches Zentrum – Centre toxicologique – Centro toxicologico

145

REGA:

1414

Hilfe anfordern Handeln Sich selber schützen, Verunfallte aus dem Gefahrenbereich bringen, lebensrettende Sofortmassnahmen bei Verletzten: C Herzmassage einleiten A Atemwege freimachen B Beatmung einleiten D Defibrillation

Luft- oder Bodenrettung? Die Entscheidung, ob eine Luft- oder Bodenrettung eingeleitet wird, hängt von folgenden Faktoren ab: – Schwere der Verletzung – Geografische Lage des Unfallorts (Gebirge, Mittelland ...) – Witterungsverhältnisse – Zugänglichkeit des Unfallorts (Erschliessung) Bei schwieriger Bergung (z. B. eingeklemmte Personen) zusätzlich Wehrdienst alarmieren (Tel. 118).

Bestellnummer: 88217/1.d – 07.2011

Meine persönlichen Angaben Arzt – Médecin – Medico

.................................................

Kontaktperson Vorgesetzter/Kunde/Sibe

................................................. .................................................

Spital/Sanitätszimmer/Notfallapotheke/Sammelplatz usw.

© Copyright Autorenteam Allpura Nr. 908678 – 2014

13

11

11

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Fassadenreinigung

Notizen

14

© Copyright Autorenteam Allpura Nr. 908678 – 2014

Suggest Documents