Register 1 ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ

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Author: Wilfried Arnold
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BEARBEITUNGSTECHNIK

Register 1

ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ

Verfasser: Hans-Rudolf Niederberger Elektroingenieur FH/HTL Vordergut 1, 8772 Nidfurn 055 - 654 12 87 Ausgabe: Februar 2009 Version 2

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5. Juni 2013 Version 2

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ

Seite

2

Inhaltsverzeichnis 1

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

1.1

Grundsätze Branchenlösung 1.1.1 SUVA 1.1.2 Arbeitgeber 1.1.3 Arbeitnehmer Massnahmen zur Verhütung von Unfällen 1.2.1 Entstehung von Elektrounfällen 1.2.2 Begriffe 1.2.3 Gefahren 1.2.4 Gefahrenkurven 1.2.5 Sicherheitsmassnahmen 1.2.6 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 1.2.7 Umgang mit Leitern und Gerüsten Sicherheitsregeln 1.3.1 Die 5er-Sicherheitsregel 1.3.2 Erste Hilfe Massnahmen Gefahrenstoffe 1.4.1 Kennzeichnung von Gefahrenstoffen 1.4.2 Beispiele gesundheitsgefährdender Stoffe 1.4.3 Risiko- und Sicherheitssätze Konkretes Notfalldispositiv 1.5.1 Sicherheitstechnische Regelungen des Schulhauses 1.5.2 Regelungen der Elektroabteilung Technische Sicherheitsvorkehrungen von Gebäuden 1.6.1 Alarmanlagen 1.6.2 Videoüberwachung 1.6.3 Brandmeldeanlagen 1.6.4 Notbeleuchtungen 1.6.5 Notstromanlagen 1.6.6 Schlüsselverwaltung 1.6.7 Zu- und Austrittskontrolle 1.6.8 Personensuchanlage 1.6.9 Sicherheitsmanagement 1.6.10 Notschaltungen Gefahrensymbole 1.7.1 Brandklassen 1.7.2 Gefahrenklassen nach Verkehrsrecht für Gefahrengut 1.7.3 Gebotszeichen 1.7.4 Schilder für den Gefahrenfall 1.7.5 Warnzeichen 1.7.6 Verbotszeichen 1.7.7 Gefahrensymbole für Gefahrenstoffe 1.7.8 Rettungszeichen

1.2

1.3 1.4

1.5 1.6

1.7

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ

Seite

1

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

1.1

Grundsätze Branchenlösung

Eine betriebliche Arbeitssicherheitslösung ist für jeden Betrieb obligatorisch. Mit der Batisec bietet der VSEI seinen Mitgliedern, in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, eine massgeschneiderte und preisgünstige Branchenlösung an.

www.batisec.ch VSEI

Was ist die Batisec? Bâtiment-Securité oder in unserer Sprache «Sicherheit bei Bauarbeiten». Die „BATISEC“ ist eine Trägerschaft einer ganzen Branche und erreicht, dass alle in der Gebäudetechnik nach einheitlichen Gesichtspunkten die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz anwenden. Der VSEI ist Mittglied dieser Trägerschaft.

Die Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung können grob wie folgt dargestellt werden:

Grundsätzliches Verantwortlichkeiten

Arbeitgeber - Gesamtverantwortung - Gefahren ermitteln - Massnahmen - Laufend prüfen Arbeitssicherheit

Arbeitnehmer - Unterstützung - Informationen - Mitsprache

Gesundheitsschutz

Spezialisten - Beratung - Analysen - Ausbildung (BATISEC / SUVA)

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ GRUNDSÄTZE EINER BRANCHENLÖSUNG

1.1.1

Seite

SUVA

Was bedeutet der Begriff SUVA? SUVA

Was für Aufgaben hat die SUVA?

1

UVG Art. 66

Die SUVA versichert auf der Grundlage des Unfallversicherungsgesetzes die Mehrheit der Berufstätigen in der Schweiz gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten.

2 Die SUVA erbringt für die Versicherten und die Unternehmen umfassende Leistungen in den Bereichen Prävention, Versicherung und Rehabilitation.

UVG Art. 10

3 Die SUVA ist ein offentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie hat den Sitz in Luzern. Jeder Zweig der SUVA muss

UVG Art. 61, 89 Luzern

selbsttragend organisiert sein.

4 Der Verwaltungsrat der SUVA besteht aus 40 Mitgliedern: 16 Arbeitnehmer, 16 Arbeitgeber, 8 Vertreter des Bundes

UVG Art. 63

Was für Ziele setzt sich die SUVA? Sie wollen die Häufigkeit und Schwere der Unfälle senken.

UVG Art. 66

Sie wollen, dass keine Arbeitnehmer an den Folgen der Arbeit erkranken. Sie wollen, dass keine Dritte durch die Arbeit gefährdet werden.

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4

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ GRUNDSÄTZE EINER BRANCHENLÖSUNG

1.1.2

Seite

Arbeitgeber

Wer kontrolliert in Ihrem Betrieb die Arbeitssicherheit? Der Sicherheitsbeauftragte, Kontaktperson Arbeitssicherheit

VUV Art. 7

(pro Betrieb eine Person). Der Arbeitgeber ist Mitverantwortlich für die Einhaltung der Arbeitssicherheit.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

1 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und

UVG Art. 821 Art. 822

Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.

2 Erforderliche Anordnungen und Schutzmassnahmen zur Wahrung

VUV Art. 31

der Arbeitssicherheit sind zu treffen.

3 Er muss dafür sorgen, dass die Schutzmassnahmen und Schutz-

VUV 2 Art. 3

einrichtungen in ihrer Wirksamkeit erhalten bleiben.

4 Bei Änderungen an Betriebseinrichtungen und Betriebsverfahren

VUV Art. 33

sind die Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen anzupassen.

5 Die Arbeit ist einzustellen, wenn die Sicherheit nicht mehr gewährleistet

VUV Art. 4

ist.

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ GRUNDSÄTZE EINER BRANCHENLÖSUNG ARBEITGEBER

Seite

6

6 Erforderliche persönliche Schutzausrüstungen sind bereitzustellen und

VUV Art. 5

für deren richtigen Einsatz ist zu sorgen.

7 Die Arbeitnehmer sind über Gefahren in Kenntnis zu setzen und zu deren

VUV 1 Art. 6

Verhütung anzuhalten und zu informieren.

8 Die Arbeitnehmer oder deren Vertreter haben in allen Fragen der

VUV 1 Art. 6a

Arbeitssicherheit ein Mitspracherecht.

9 Das Übertragen von Aufgaben aus der Arbeitssicherheit an Arbeitnehmer

VUV Art. 71

ist zu regeln.

10 Die Ausführung von Arbeiten mit besonderen Gefahren ist zu regeln und

VUV Art. 81

die Arbeitnehmer sind entsprechend auszubilden.

11 Beim Zusammentreffen verschiedener Betriebe und beim Erteilen von

VUV Art. 91

Aufträgen an Dritte sind die zu beachtenden Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu koordinieren und bekannt zu geben.

12 Für die Arbeitssicherheit von temporär beschäftigtem Personal von

VUV Art. 10

Dritten ist die Verantwortung zu übernehmen.

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ GRUNDSÄTZE EINER BRANCHENLÖSUNG ARBEITGEBER

Seite

7

Welche Sanktionen können im Bereich der Arbeitssicherheit gegen fehlbare Arbeitgeber ergriffen werden?

1 Schriftliche Ermahnung, Verfügung, Prämienerhöhung.

2

VUV Art. 62, 64, 66 Art. 67 UVG Art.86, 113

Zwangsmassnahme: Ausführung der erforderlichen Massnahmen durch die kantonale Behörde auf Kosten des Arbeitgebers. Verhindern der Benutzung der nicht intakten Anlage durch die kantonale Behörde.

3 Strafverfolgung, Busse, Haft

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ GRUNDSÄTZE EINER BRANCHENLÖSUNG

1.1.3

Seite

Arbeitnehmer

Welche Pflichten hat ein Arbeitnehmer?

1 Die Arbeitnehmer sind verfplichtet, die Arbeitgeber bei der Umsetzung der

UVG 3 Art. 82 PSA

Vorschriften zu unterstützen. Sie müssen die persönlichen Schutzausrüstungen benützen und dürfen keine Sicherheitseinrichtungen entfernen oder ändern.

2 Die Weisungen des Arbeitgebers sind zu befolgen. Die allgemein

VUV Art. 111

anerkannten Sicherheitsregeln sind zu berücksichtigen.

3 Die PSA muss benutzt werden und darf in der Wirksamkeit nicht

VUV 1 Art. 11

beeinträchtigt werden.

4 Mängel der Arbeitssicherheit sind sofort zu beheben.

VUV 2 Art. 11

Der Mangel ist auf jeden Fall dem Arbeitgeber zu melden.

5 Keine Arbeit ausführen bei welcher er sich selbst und andere gefährdet.

VUV 3 Art. 11

Arbeiten unter Einwirkung von berauschenden Mittel sind verboten. Welche Sanktionen können im Bereich der Arbeitssicherheit gegen fehlbare Arbeitnehmer ergriffen werden?

VUV Art. 81

Ganze oder teilweise Kürzung von Leistungen.

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ

Seite

1.2

Massnahmen zur Verhütung von Unfällen

1.2.1

Entstehung von Elektrounfällen

Was ist ein Unfall? Ein Unfall ist eine plötzliche nicht beabsichtigte, schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den Menschen oder Material.

Unfä Unfälle ereignen sich nicht, sie werden verursacht !

Grundsätzliches Was ist ein Unfall

Was sind sicherheitswidrige Handlungen ? - Gedankenlosigkeit - Gleichgültigkeit - Bequemlichkeit - Unkenntnis der Gefahren - Nichtbeachten von Vorschriften

- Neckereien, Spielereien - Improvisation - Ungeduld - Übermut, Leichtsinn - Alkohol- und Drogenkonsum

Was sind technische Mängel ? - Materialfehler (nicht voraussehbar) - Materialermüdung

- Materialabnutzung (nicht voraussehbar) - Materialalterung

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9

In nebenstehender Grafik ist ein gravierender Verstoss gegen die Arbeitssicherheit zu sehen!

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ MASSNAHMEN ZUR VERHÜTUNG VON UNFÄLLEN ENTSTEHUNG VON ELEKTROUNFÄLLEN

Seite

10

Unfälle sind keine Zufälle. Überprüfen Sie bei Arbeitsbeginn die Sicherheit von Werkzeugen, Materialien, Wegen und Lagerorten. Gehen Sie keine Risiken ein und beseitigen Sie Gefahren sofort. Wenn dies nicht geht: dem Chef melden, damit er für die Behebung der Gefahr sorgt. (1)

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ MASSNAHMEN ZUR VERHÜTUNG VON UNFÄLLEN ENTSTEHUNG VON ELEKTROUNFÄLLEN

Seite

11

Ein Fünftel aller tödlichen Arbeitsunfälle ereignet sich bei Instandhaltungsarbeiten und beim Beheben von Störungen. 5 Grundregeln sorgen für Ihre Sicherheit: 1. Planen: Anleitungen für die Instandhaltung studieren, sich mit der Produktion absprechen, koordinieren. 2. Sichern, d.h. ungewolltes Ingangsetzen der Anlage/Maschine verhindern. Dritte und sich selber schützen. (1)

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BET 1 2

BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ MASSNAHMEN ZUR VERHÜTUNG VON UNFÄLLEN

1.2.2

Begriffe

1.2.2.1

Spannungsbereiche

Seite

12

Folgende Werte und Begriffe sind richtig zuzuordnen Starkstrom; Schwachstrom; Kleinspannung; Hochspannung Niederspannung; Lebensgefahr; wenig Gefahr >2 A; 1000 VAC;

> 120 VDC – ≤ 1500 VDC; > 1500 VDC; ≤ 50 VAC;

> 50 VAC – ≤ 1000 VAC ≤ 120 VDC DC = Gleichspannung AC = Wechselspannung

[V ]

U

1000 ∼ 1500 =

50 ∼ 120 =

I

2

[ A]

NIN NIV

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ MASSNAHMEN ZUR VERHÜTUNG VON UNFÄLLEN

1.2.3

Seite

13

Gefahren

Grundsätzliches Gefahren erkennen

Gefahren Gefahrenerkennen erkennen

Gefahren Gefahrenentfernen entfernen

Gefahren Gefahrenabschirmen abschirmen

Durch DurchSchulung Schulungder der Arbeitnehmer, können Arbeitnehmer, könnendiese diese viel vielGefahren Gefahrenerkennen erkennenund und somit somitMassnahmen Massnahmenzur zur Unfallvermeidung Unfallvermeidungtreffen. treffen.

Bestehende BestehendeGefahren Gefahren sollten solltenwenn wennimmer immermöglich möglich entfernt entferntwerden. werden.

Kann Kanndie dieGefahrenquelle Gefahrenquelle nicht entfernt nicht entferntwerden werdensollte sollte sie mit entsprechenden sie mit entsprechenden Massnahmen Massnahmenabgeschirmt abgeschirmt werden. werden. z.B. z.B. - -Schweissvorhänge Schweissvorhänge - -Abschirmung Abschirmungbeim beim Schleifen Schleifen

z.B. z.B. - -Rutschige Böden Rutschige Bödenreinigen reinigen - -Defekte DefekteMaschinen Maschinen entfernen entfernen/ /reparieren reparieren

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BET 1 2

BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ MASSNAHMEN ZUR VERHÜTUNG VON UNFÄLLEN

1.2.4

Gefahrenkurven

1.2.4.1

Wirkungsbereich von Körperströmen

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14

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ MASSNAHMEN ZUR VERHÜTUNG VON UNFÄLLEN GEFAHRENKURVEN

1.2.4.2

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15

Zulässige Berührungsspannungen

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ MASSNAHMEN ZUR VERHÜTUNG VON UNFÄLLEN

1.2.5

Seite 16

Sicherheitsmassnahmen

Häufige Ursache für Elektrounfälle ist der sorglose Umgang mit Strom. Hier die wichtigsten Tipps: FI-Schalter verwenden, insbesondere in feuchten Räumen, auf Baustellen, im Freien. (1) Stecker, Kabel und Elektrohandwerkzeuge vor Gebrauch auf mögliche Schäden kontrollieren. Defekte Geräte nur von Fachperson reparieren lassen.

Zur Präsentation

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ MASSNAHMEN ZUR VERHÜTUNG VON UNFÄLLEN SICHERHEITSMASSNAHMEN

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ MASSNAHMEN ZUR VERHÜTUNG VON UNFÄLLEN

1.2.6

Seite

18

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

VUV Art 5 Persönliche Schutzausrüstungen

PSA

Können Unfall- und Gesundheitsgefahren durch technische oder organisatorische Massnahmen nicht oder nicht vollständg ausgeschlossen werden, so muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zumutbare

Schutzhelm

persönliche Schutzausrüstungen (PSA), wie Schutzhelm, Haarnetze, Schutzbrillen, Schutzschild, Gehörschutzmittel, Schutzhandschuhe, Atemschutzgerät, Schutzhandschuhe, Schutzschuhe, Schutzkleidung, Schutzgeräte gegen Absturz und Ertrinken, Hautschutzmittel sowie

Augenschutz benutzen

Nötigenfals auch besondere Wäschestücke zur Verfügung zu stellen. Er muss dafür sorgen, dass diese jederzeit bestimmungsgemäss Verwendet werden können.

GesichtsSchutzschild benutzen

Persönliche Schutzausrüstung

Gehörschutz benutzen

Ihr Chef stellt Ihnen die erforderliche persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung. Sie sind Profi genug, diese zu tragen.

Handschuh benutzen

Wichtig: Defekte Schutzausrüstungen ersetzen.

Zur Präsentation

Mundschutz benutzen

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Körperschutzmittel benutzen

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Sicherheitsschuhe benutzen

Auffanggurt anlegen

18

Schutzkleidung benutzen

Atemschutz benutzen

Fußschutz benutzen

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ MASSNAHMEN ZUR VERHÜTUNG VON UNFÄLLEN

1.2.7

Seite

19

Umgang mit Leitern und Gerüsten

B Für Anstellleitern gilt ausserdem: Auf den richtigen Anstellwinkel achten (Ellenbogenprobe). Die Holmenden rutschsicher platzieren. (1)

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33

Trigonometrie ∗

Funktion

Bild 22.06.02

A Bild 22.03.03

h1 b

B

h2 β a

a

β a

C

nach SUVA

Kathete

b

β

Gegenkathete „GK“ zum Winkel

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b

β = 75°

a

Ankathete „AK“ zum Winkel

α

c

ha

c

sin ∗ =

tg ∗ = ctg ∗ =

α

β

GK H AK H GK AK AK GK

a c b c a b b a

b c a c b a a b

c

Kathete Ankathete „AK“ zum Winkel

α

cos ∗ =



Beziehung

Hypotenuse „H“

α

Gegenkathete „GK“ zum Winkel

β

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BET 1

BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ

1.3

Sicherheitsregeln

1.3.1

Die 5er-Sicherheitsregel

Seite

20

Im Normalfall sind Arbeiten an elektrischen Installationen im spannungslosen Zustand auszuführen.

5 Sicherheitsregeln

1 Hinweis anbringen „Nicht schalten“

2

3

4

5

NIV

An Niederspannunganlagen kann auf das Erden und Kurzschliessen verzichtet werden, wenn keine Gefahr von Spannungsübertragung oder Rückspeisung besteht.

Digitaler Spannungsprüfer

NIV

Bedingungen für das Arbeiten unter Spannung

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ SICHERHEITSREGELN

1.3.2

Seite

21

Erste Hilfe Massnahmen

Alarmierung

Wer spricht Was ist passiert Wo ist der Brand /Verunfallte Wann ist es passiert Wie viel Personen sind Betroffen

Sanität Feuerwehr Polizei Rega Vergiftungen

144 118 117 1414 145

Hinterlassen Sie eine Telefonnummer die frei bleibt.

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67

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ SICHERHEITSREGELN ERSTE HILFE MASSNAHMEN

Seite 22

68 Back Back End End Next Next Kapitel Kapitel

Welches Material befindet sich im Erste-Hilfe-Koffer?

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ

Seite

23

1.4 Gefahrenstoffe 1.4.1

Kennzeichnung von Gefahrenstoffen

Kennzeichnung, Hinweise auf der Etikette und Sicherheitsdatenblätter beachten. (1)

Ätzend

Chemische Produkte in Originalverpackung aufbewahren - nie in Getränkeflaschen umfüllen. (2)

Augenschutz benutzen

Arbeitsbereiche ausreichend lüften. Sich zweckmässig schützen (Schutzbrille, Handschuhe, Atemschutz).

Giftig

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49

Explosionsgefährlich

Am Schluss dieser Dokumentation finden Sie für die üblichen Anwendungen die entsprechenden Gefahrensymbole!

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ GEFAHRENSTOFFE

1.4.2

Beispiele gesundheitsgefährdender Stoffe

1.4.2.1

Asbest

Seit dem 1. Märzz 1989 ist das verarbeiten von Asbest in neuen Materialien verboten. Es ist also ein besonderes Augenmerk auf Sanierungsarbeiten zu richten. In der EKAS-Richtlinie Nr.6503 „Asbest“ sind die Handhabung und Vorsichtsmassnahmen geregelt.

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24

EKAS Richtlinie Nr. 6503 UVG Art. 82

ASBEST -- Krebseregend

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ GEFAHRENSTOFFE BEISPIELE GESUNDHEITSGEFÄHRLICHER STOFFE

1.4.2.2

Seite

Nitro-Verdünner

Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger, leichtentzündlicher Dampf- und Luftgemische möglich. Hohe Konzentrationen können zu Bewustlosigkeit führen und kann vorübergehend Schäden am Blutbild, Nieren und Leber bewirken. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Achtung:

Leicht entzündlich Gesundheitsschädlich

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Xi Reizend

F Leicht entzündlich

Calciumchlorid, Natriumcarbonat, Fumarsäure, Soda, Javellewasser, gewisse Wasch- und Reinigungsmittel, verdünnte Säuren und Laugen, Acrylate

Benzin, Ethanol, Toluol, Aceton, Aceton, Ammoniakgas Metallcarbonyle, Raney-Ni

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ GEFAHRENSTOFFE BEISPIELE GESUNDHEITSGEFÄHRLICHER STOFFE

1.4.2.3

Seite

Chlorungsmittel für Schwimmbecken

Als Chlorierung bezeichnet man eine chemische Reaktion, bei der mit Hilfe eines Chlorierungsmittels das Element Chlor in eine chemische Verbindung eingeführt wird, hauptsächlich in der organischen Chemie. Sie ist eine Art der Halogenierung.

Xi Reizend

N Umweltgefährlich

TOC Total organic carbon Jeder Badegast bringt etwa 1 bis 1,5g organischen Kohlenstoff (TOC) in Form von Haut, Haaren, Kosmetika und Körperflüssigkeiten DOC Dissolved organic carbon

Abbildung 1: Schema einer Schwimmbeckenwasseraufbereitung

Calciumchlorid, Natriumcarbonat, Fumarsäure, Soda, Javellewasser, gewisse Wasch- und Reinigungsmittel, verdünnte Säuren und Laugen, Acrylate

Benzol, Kaliumcyanid, Lindan, Trichlorethen, PCP, Kupfersulfat

Achtung:

Reizend Umweltgefährlich Summenparameter (TOC, DOC, AOX)

Der gelöste organisch gebundene Kohlenstoff stellt eine Teilmenge des TOC dar, wobei nur die gelösten Anteile bestimmt werden, die ein 0,45µm Filter passieren können. AOX Aktivkohle adsorbierbare organisch gebundene Halogene Der AOX stellt die Gesamtheit der organisch gebundenen Halogene (Chlor, Brom, Iod) dar, die aus wässrigen Proben an Aktivkohle adsorbiert werden können.

Das Schwimmbeckenwasser ist ein gutes Beispiel für die Verwendung von Wasser in einem fast geschlossenen Kreislauf. Die Schwimmbeckenwasseraufbereitung hat demnach die Aufgabe möglichst alle Stoffe die der Badegast ins Wasser einträgt zu entfernen, um eine stetige Anreicherung dieser Stoffe im Wasserkreislauf zu verhindern. Die Aufbereitung erfolgt durch Oxidation mit Ozon, Flockungsmittelzugabe, Sandfiltration, Chlorung und pH-Wert-Einstellung. In der DIN 19643 sind derzeit 5 verschiedene Verfahrenskombinationen genormt, von denen die Aufbereitung mit der Kombination Pulveraktivkohledosierung (optional) - Flockungsfiltration - Chlorung (Abbildung) in etwa 70% der öffentlichen Bäder Anwendung findet (Abb. 1). Die Untersuchung und Beurteilung dieser technischen Prozesse und des Schwimmbeckenwassers stellt eine der interessantesten und für die Gesundheit der Badenden wichtigsten Anwendungen moderner Analytik dar.

Die qualitative Schwimmbadleiter sollte aus Edelstahl Profilen und Edelstahl Leitersprossen sein. Verzinkte und lackierte Leitern sind nur für einige Jahre eine Lösung. Durch die Chlorierung und der falsche PH Wert des Schwimmbad Wassers rostet der Stahl rasch.

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ GEFAHRENSTOFFE BEISPIELE GESUNDHEITSGEFÄHRLICHER STOFFE

1.4.2.4

Seite

Elektrolyt von Spannungsquellen Rauchen verboten Augen schützen Von Kindern fernhalten Ätzende Substanz Explosionsgefährlicher Stoff Nicht in den Müll werfen Bleiakku

Batterien und Akkus Giftstoffe enthalten, ist nichts Neues. Besonders umweltgefährdend sind Zellen mit Schwermetallen wie Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb). Diese Stoffe reichern sich in Umwelt und Nahrungskette an. Am Ende nehmen wir sie über unser Essen zu uns. Dabei kann Cadmium beispielsweise schwere Nieren-, Lungen und Leberschäden verursachen. Einmal über den Hausmüll in die Umwelt geraten, wird es nie wieder abgebaut.

In metallurgischen Prozessen, meist in Stahlwerken werden Zink, Mangan, Eisen und Nickel gewonnen und als Einsatzstoffe in der Metallindustrie, zum Beispiel für die Herstellung neuer Batterien wieder eingesetzt werden können.

C Äztzend

Chlorwasserstoffsäure Fluorwassertoffsäure Salzsäure, Natronlauge, Essigsäure, Flusssäure, Schwefelsäure

Batterien und Akkus enthalten wertvolle Metalle.

Warnung vor Gefahren mit Batterien

Bei einem Bleiakkumulator (kurz Bleiakku) handelt es sich um eine Ausführung des Akkumulators, bei der die Elektroden im geladenen Zustand aus Blei und Bleidioxid und der Elektrolyt aus verdünnter Schwefelsäure besteht.

Einige Batterien enthalten zudem die Umweltgifte Quecksilber, Cadmium oder Blei.

Mit der Rückgabe verbrauchter Batterien leistet jeder Einzelne einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.

LSD-Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH)

Besonders problematisch: Nickel-Cadmium-Akkus

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BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ GEFAHRENSTOFFE BEISPIELE GESUNDHEITSGEFÄHRLICHER STOFFE

1.4.2.5

Seite

Ölspray und Ölfleckenentferner Leicht Entzündbar Xi Reizend

Calciumchlorid, Natriumcarbonat, Fumarsäure, Soda, Javellewasser, gewisse Wasch- und Reinigungsmittel, verdünnte Säuren und Laugen, Acrylate

F Leicht entzündlich

Benzin, Ethanol, Toluol, Aceton, Aceton, Ammoniakgas Metallcarbonyle, Raney-Ni

Eigenschaften: Keine Beeinträchtigung der Sterilisationswirkung durch den Ölfilm. Schmierwirkung und Korrosionsschutz. Silikonfrei, keine Flecken- und Krustenbildung auf Instrumentenoberflächen. Geeignet als: Schmiermittel bei Schermaschinen und Scheren Kühlmittel bei Scherköpfen Reinigungsmittel bei Scherköpfen und Instrumenten Korrosionsschutz

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BET 1 4 2

BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ GEFAHRENSTOFFE BEISPIELE GESUNDHEITSGEFÄHRLICHER STOFFE

1.4.2.6

Seite

WC-Reiniger

Ein WC-Reiniger oder Toilettenreiniger ist ein saures Reinigungsmittel für Toiletten. Gängige Ausführungen sind in der Lage, schnell und gründlich Urinstein, Kalkablagerungen und sonstige Verschmutzungen zu entfernen. Ursprünglich waren Toilettenreiniger pulverförmig, mittlerweile sind viele Produkte Flüssigreiniger. Auch Tabs, Schaumreiniger oder Klosteine sind im Handel erhältlich. Rechtlich gehören WCReiniger in Deutschland wie alle Reinigungsmittel zu den Bedarfsgegenständen. WC-Reiniger enthalten Säuren, Tenside, Verdickungsmittel und Duftstoffe. Zu den Inhaltsstoffen können Salzsäure, Salpetersäure oder Phosphorsäure gehören. Der pH-Wert eines gewöhnlichen WC-Reinigers liegt etwa bei 1. Toilettenreiniger ist eines der chemisch aggressivsten Produkte, die sich in vielen Haushalten befinden, und als solches eine häufige Ursache von Haushaltsunfällen. Häufigste Opfer sind hierbei kleine Kinder, die WCReiniger trinken wollen. Dies kann zu Reizungen und Verätzungen führen.

Salzsäure HCl

Salpetersäure HNO3

Phosphorsäure H3PO4

Essigsäure C2H4O2

Reizend Ätzend Brandfördernd Xi Reizend

C Äztzend

Calciumchlorid, Natriumcarbonat, Fumarsäure, Soda, Javellewasser, gewisse Wasch- und Reinigungsmittel, verdünnte Säuren und Laugen, Acrylate

Tensid Tenside (lat. tensus „gespannt“) sind Substanzen, die die Oberflächenspannung einer Flüssigkeit oder die Grenzflächenspannung zwischen zwei Phasen herabsetzen und die Bildung von Dispersionen ermöglichen oder unterstützen bzw. als Lösungsvermittler wirken.

Chlorwasserstoffsäure Fluorwassertoffsäure Salzsäure, Natronlauge, Essigsäure, Flusssäure

O Brandfördernd

Sauerstoff, Kaliumnitrat Wasserstoffperoxid Peroxide, Chlorate, flüssige Luft, Salpetersäure

Der pH-Wert kann Werte von 0 bis 14 einnehmen. Wasser ist neutral und hat den pH-Wert 7. Säuren

Laugen

alkalisch

neutral

sauer

PH-Wert

1

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2

3

4

5

6

7

8

9

10 11 12 13 14

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29

BET 1 4 2

BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ GEFAHRENSTOFFE BEISPIELE GESUNDHEITSGEFÄHRLICHER STOFFE

1.4.2.7

Seite

Kältemittel In einem Plattenwärmetauscher (Verdampfer) wird das Medium einer Wärmequelle durchgepumpt und gibt Wärmeenergie an ein Kältemittel (Arbeitsmittel der Wärmepumpe) ab. Das so erwärmte Kältemittel wird durch den Kompressor der Wärmepumpe verdichtet und dadurch auf ein höheres, nutzbares Temperaturniveau gebracht. Diese hohe Temperatur wird über einen Plattenwärmetauscher (Kondensator) an das Heizsystem abgegeben. Wärmepumpe

Ammoniak Kohlendioxid (R744), natürlich Pentan in neuen Kühlschränken Fluor-Chlor-Kohlen-Wasserstoff (FCKW)

Das abgekühlte Kältemittel wird im Expansionsventil entspannt und gelangt mit geringem Druck und tiefer Temperatur wieder in den Verdampfer. Es kann erneut Wärme aufgenommen werden und der Kreislauf beginnt von vorne.

Xi Reizend

Calciumchlorid, Natriumcarbonat, Fumarsäure, Soda, Javellewasser, gewisse Wasch- und Reinigungsmittel, verdünnte Säuren und Laugen, Acrylate

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30

BET 1 4 2

BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ GEFAHRENSTOFFE BEISBIELE GESUNDHEITSGEFÄHRLICHER STOFFE

1.4.2.8

Seite

31

Leuchtstoffröhren, Halogenlampen und Stromsparlampen

Halogenlampen Das Gas enthält die Halogene Brom oder Jod. Sie schützen den Glühfaden, und die Lampe hält länger. Halogenlampen geben angenehmes warmes Licht.

Leuchtstoffröhren

Dies zeigt eine neue Studie der Empa St. Gallen. Der Stoff wurde früher in Kondensatoren verwendet und ist seit über 20 Jahren verboten. Besorgniserregend ist, dass PCB-haltige Fluoreszenzleuchten fälschlicherweise oft im Altmetall landen.

Stromsparlampen

Glühlampen sind Stromfresser – zumindest bezogen auf ihren eigentlichen Verwendungszweck: Sie wandeln bloss etwa 5 bis 10 % des elektrischen Stroms in Licht um, der Rest verpufft hauptsächlich als Wärme. Energiesparlampen sollen Strom sparen helfen. Vom WWF übers Bundesamt für Energie bis zu Lampenproduzenten werden die langlebigen Leuchtstofflampen empfohlen.

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BET 1 4 2

BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ GEFAHRENSTOFFE BEISBIELE GESUNDHEITSGEFÄHRLICHER STOFFE

1.4.2.9

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Seite

32

Einstufung gebräuchlicher Säuren und Laugen

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BET 1 4 2

BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ GEFAHRENSTOFFE BEISBIELE GESUNDHEITSGEFÄHRLICHER STOFFE

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33

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BET 1 4

BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ GEFAHRENSTOFFE

Seite

34

1.4.3 Risiko- und Sicherheitssätze 1.4.3.1 R1 R2 R3 R4 R5 R6 R7 R8 R9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R 19 R 20 R 21 R 22 R 23 R 24 R 25 R 26 R 27 R 28 R 29 R 30 R 31 R 32 R 33 R 34 R 35 R 36 R 37 R 38 R 39 R 40 R 41 R 42 R 43 R 44

Hinweis auf besondere Gefahren (R-Sätze)

In trockenem Zustand explosionsgefährlich Durch Schlag, Reibung, Feuer und andere Zündquellen; explosionsgefährlich Durch Schlag, Reibung, Feuer und andere Zündquellen; besonders explosionsgefährlich Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen Beim Erwärmen explosionsfähig Mit und ohne Luft explosionsfähig Kann Brand verursachen Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen Entzündlich Leichtentzündlich Hochentzündlich Reagiert heftig mit Wasser Reagiert mit Wasser unter Bildung leicht entzündlicher Gase Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen Selbstentzündlich an der Luft Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger /leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich Kann explosionsfähige Peroxide bilden Gesundheitsschädlich beim Einatmen Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut Gesundheitsschädlich beim Verschlucken Giftig beim Einatmen Giftig bei Berührung mit der Haut Giftig beim Verschlucken Sehr giftig beim Einatmen Sehr giftig bei Berührung mit der Haut Sehr giftig beim Verschlucken Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase Gefahr kumulativer Wirkungen Verursacht Verätzungen Verursacht schwere Verätzungen Reizt die Augen Reizt die Atmungsorgane Reizt die Haut Ernste Gefahr irreversiblen Schadens Verdacht auf krebserzeugende Wirkung Gefahr ernster Augenschäden Sensibilisierung durch Einatmen möglich Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss

R 45 R 46 R 47 R 48 R 49 R 50 R 51 R 52 R 53 R 54 R 55 R 56 R 57 R 58 R 59 R 60 R 61 R 62 R 63 R 64 R 65 R 66 R 67 R 68

Kann Krebs erzeugen Kann vererbbare Schäden verursachen Kann Missbildungen verursachen Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition Kann Krebs erzeugen beim Einatmen Sehr giftig für Wasserorganismen Giftig für Wasserorganismen Schädlich für Wasserorganismen Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Giftig für Pflanzen Giftig für Tiere Giftig für Bodenorganismen Giftig für Bienen Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben Gefährlich für die Ozonschicht Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen Kann das Kind im Mutterleib schädigen Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Irreversibler Schaden möglich

*) vom Hersteller anzugeben

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BET 1 4 3

BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ GEFAHRENSTOFFE RISIKO- UND SICHERHEITSSÄTZE

1.4.3.2 R 14/15

Kombination der R-Sätze

Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase R 15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase R 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken R 20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut R 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken R 23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 23/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken R 23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut R 24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken R 26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut R 27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken R 36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane R 36/38 Reizt die Augen und die Haut R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut R 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut R 39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen R 39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut R 39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken R 39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken R 39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen R 39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut R 39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken R 39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken R 39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich R 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen R 48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut

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Seite 35

R 48/22

Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken R 48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut R 48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken R 48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen R 48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut R 48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken R 48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut R 48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken R 48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben R 68/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen R 68/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut R 68/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken R 68/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 68/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken R 68/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 68/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

*) vom Hersteller anzugeben

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BET 1 4 3

BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ GEFAHRENSTOFFE RISIKO- UND SICHERHEITSSÄTZE

1.4.3.3 S1 S2 S3 S4 S5 S6 S7 S8 S9 S 12 S 13 S 14 S 15 S 16 S 17 S 18 S 20 S 21 S 22 S 23 S 24 S 25 S 26 S 27 S 28 S 29 S 30 S 33 S 34 S 35 S 36 S 37 S 38 S 39 S 40 S 41 S 42

Seite 36

Sicherheitsratschläge (S-Sätze)

Unter Verschluss aufbewahren Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen Kühl aufbewahren Von Wohnplätzen fernhalten Unter... aufbewahren (geeignete Flüssigkeit *) Unter... aufbewahren (inertes Gas *) Behälter dicht geschlossen halten Behälter trocken halten Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren Behälter nicht gasdicht verschließen Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten Von... fernhalten (inkompatible Substanzen *) Vor Hitze schützen Von Zündquellen fernhalten - nicht rauchen Von brennbaren Stoffen fernhalten Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben Bei der Arbeit nicht essen und trinken Bei der Arbeit nicht rauchen Staub nicht einatmen Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnungen*) Berührung mit der Haut vermeiden Berührung mit den Augen vermeiden Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel... *) Nicht in die Kanalisation gelangen lassen Niemals Wasser hinzugießen Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen Schlag und Reibung vermeiden Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen Geeignete Schutzhandschuhe tragen Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit... *) reinigen Explosions- und Brandgase nicht einatmen Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung[en] *)

S 43 S 44 S 45 S 46 S 47 S 48 S 49 S 50 S 51 S 52 S 53 S 56 S 57 S 59 S 60 S 61 S 62 S 63 S 64

Zum Löschen... *) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: Kein Wasser verwenden) Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Nicht bei Temperaturen über ... °C *) aufbewahren Feucht halten mit ...(geeignetes Mittel *) Nur im Originalbehälter aufbewahren Nicht mischen mit ...*) Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden Nicht großflächig für Wohn- u.Aufenthaltsräume zu verwenden Exposition vermeiden - vor Gebrauch bes. Anweisungen einholen Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden nformation zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (Nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist)

*) vom Hersteller anzugeben

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BET 1 4 3

BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ GEFAHRENSTOFFE RISIKO- UND SICHERHEITSSÄTZE

1.4.3.4

Kombination der S-Sätze

S 1/2

Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... *) aufbewahren Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... *) aufbewahren Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren An einem kühlen, von ... *) entfernten Ort aufbewahren Behälter trocken und dicht geschlossen halten Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über ... *) °C aufbewahren Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort abwaschen mit viel ... *) Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über ... *) °C aufbewahren

S 3/7 S 3/9/14 S 3/9/14/49 S 3/9/49 S 3/14 S 7/8 S 7/9 S 7/47 S 20/21 S 24/25 S 27/28 S 29/35 S 29/56 S 36/37 S 36/37/39 S 36/39 S 37/39 S 47/49

Seite 37

*) vom Hersteller anzugeben

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BET 1

BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ

1.5

Seite

38

Konkretes Notfalldispositiv

1.5.1 Sicherheitstechnische Regelungen des Schulhauses 1.Teil: Führung durch das Schulhaus Machen Sie während der Führung notwendigen Notizen, dass Sie eine kleine Dokumentation zusammenstellen können. 2. Teil: Dokumentation zusammenstellen Jeder stellt eine Dokumentation zusammen, in welcher die nachfolgenden Punkte des konkreten Notfalldispositiv und der technischen Sicherheitseinrichtungen erläutert werden. Auszug aus der Bildungsdverordnung

2.2.5b Arbeitssicherheit Die Lernenden erklären die Sicherheitsvorkehrungen und das Notfalldispositiv im Schulhaus

Bereich 2: Verstehen und anwenden

Konkretes Notfalldispositiv − Organisation (Hausordnung, Verhaltensregeln, Notfallnummern, Depot für das Erste-Hilfe-Material) − Verhalten − Massnahmen: Akustisches Alarmzeichen, Fluchtwege, Sammelplatz Technische Sicherheitsvorkehrungen

Methodenkompetenz Prozessorientierung Prozessorientierung ist, dass als Zielgröße das Ergebnis einer Abfolge von Tätigkeiten im Vordergrund steht.

Fachkompetenz Beschreibung

− Meldeanlagen − Notbeleuchtung − Brandschutz

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BET 1 5

BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ KONKRETES NOTFALLDISPOSITIV

1.5.2

Seite

39

Regelungen der Elektroabteilung

Es sind die Benützungsvorschriften Laboreinrichtungen. Laborzubehör und Messinstrumente zu beachten. Das entsprechende Dokument befindet sich im Kapitel 30. Abs. 1

Spannungslosigkeit Schaltungen dürfen Grundsätzlich nie unter Spannung zusammengesteckt oder verändert werden. Die Arbeiten an Starkstromanlagen werden im Labor im in Zweiergruppen durchgeführt.

Abs. 2

Inbetriebnahme Vor dem Einschalten der Spannung muss die Schaltung mindestens vor der ersten Inbetriebnahme durch den Lehrer kontrolliert werden (Weisungen des Lehrers beachten).

Abs. 3

Notaustaster In Notsituationen sofort NOT-AUS - Schalter betätigen und die Lehrperson informieren. Falls notwendig, sind die ersten Schritte der lebensrettenden Sofortmassnahmen einzuleiten.

Abs. 4

Material Das Material ist stets an den richtigen vorgesehenen Ort zu verräumen. Das Material bzw. die Ablageorte sind dementsprechen gekennzeichnet. Defektes Material darf nie verräumt werde – es soll zur Reparatur der Fachlehrperson übergeben werden.

Abs. 5

Sicherheitskabel Grundsätzlich wird mit den vorhandenen Sicherheitskabeln gearbeitet. Die Kabel sind nach der Benützung ordnungsgemäss zu verräumen.

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BET 1

BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ

Seite

40

1.6 Technische Sicherheitsvorkehrungen von Gebäuden Sicherheitsanlagen umfassen mehrere Bereiche und können grob wie folgt unterteilt werden: o Alarmanlagen o Videoüberwachung o Brandmeldeanlagen o Notbeleuchtungen o Notstromanlagen o Schlüsselverwaltung o Zutritt- und Austrittkontrolle o Personensuchanlagen o Sicherheitsmanagement o Notschaltungen o Meldeanlagen o Löschanlagen

1.6.1

Alarmanlagen

Sicherheit gibt es nicht von der Stange. Jedes Haus, jeder Betrieb ist anders gebaut, wird anders organisiert. Deshalb entwickelt jeder Installateur oder Planer eine Kompletlösungen nach Maß. Es beginnt mit der Außenhaut- und Raumüberwachung, Glasbruchsensoren und vor allem – über den Service: Denn auch eine Sicherheitsanlage muss regelmäßig auf ihre zuverlässige Funktion überprüft werden. Eine Schockbeleuchtung ist eine gute Ergänzung zu einer Einbruchanlage.

1.6.2

Videoüberwachung

Wenn Ihre Betriebsanlagen wirkungsvoll geschützt werden sollen, darf den künstlichen Augen Ihrer Videoanlage nichts entgehen. Aber nicht nur die Kameras, die gesamte Sicherheitstechnik muss perfekt auf Ihren Bedarf abgestimmt sein. Wo liegen die Schwachstellen? Wo empfiehlt sich der Einsatz von Video over IP, Tag/NachtFunktion, 360°-Kamera oder Dome? Und welche Vernetzung, Rekorder und ManagementSoftware ist geeignet?

1.6.3

Brandmeldeanlagen

Der Schutz von Einrichtungen und Anlagen vor Sachschäden durch Brandgefahren ist das eine, noch viel wichtiger ist die Sicherheit der Bewohner und Mitarbeiter. Wenn es um Rauchmelder, Brandmelder und Brandmeldeanlagen geht, sind viele bautechnischen Richtlinien, Vorschriften und IT-Aspekte zu berücksichtigen. Alle Kernaufgaben der Brandmeldetechnik: Detektion, Meldung, Intervention sind zu berücksichtigen

1.6.4

Notbeleuchtungen

Eine Notbeleuchtung ist wohl so wichtig wie eine Brandmeldeanlage oder auch eine Alarmanlage. Der richtige Einsatz und die richtige Platzierung einer solchen Anlage kann Lebensrettend sein.

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BET 1 6

BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ TECHNISCHE SICHERHEITSVORKEHRUNGEN VON GEBÄUDEN

1.6.5

Seite

41

Notstromanlagen

Eine Notstromanlage oder Notspeisung für wichtige Teile der Installation ist von grosser Bedeutung. Auch solche Einrichtungen müssen Überwacht und richtig gewartet werden.

Gleichrichter

Wechselrichter

Laderegler

Batterie

1.6.6

Schlüsselverwaltung

Wer hatte welchen Schlüssel in welchem Zeitraum? Für Krankenhäuser, Speditionen und viele andere Unternehmen ist die Schlüsselverwaltung ein absolutes Muss. Sie dokumentiert die Nutzung wertvollen Equipments von unterschiedlichen Mitarbeitern lückenlos. Unverzichtbar zum Beispiel auch für große Fuhrparks. Tipp: Wichtige Dokumente oder Wertgegenstände können in einem speziellen Fach gesichert werden, auf das nur der Besitzer bzw. der richtige Benutzer Zugriff hat.

1.6.7

Zu- und Austrittskontrolle

Moderne Zutrittskontrollanlagen sind im gewohnten Betriebsablauf kaum mehr spürbar – weil sie ihn zuverlässig steuern helfen. Voraussetzung dafür ist die richtige Projektierung. Bei der Konfiguration des Systems zählen unterschiedlichste Faktoren: Welche Raum- und Zeitzonen sind definiert? Welche Berechtigungsprofile gibt es? Und welche Prüfmedien: PIN-Eingabe, biometrische Systeme, Vier-Augen-Prinzip? Armschlaufen? Auch zu der Frage, wie Ihre Zutrittskontrolle oder elektronische Schließanlage mit anderen Sicherheitssystemen, z.B. mit Einbruch- oder Brandmeldeanlagen vernetzt werden kann muss geklärt werden. In Altersund Pflegeheimen wird die Überwachung von dementen Personen immer wichtiger, denn die Angehörigen wollen nicht, dass ihren Liebsten etwas passiert.

1.6.8

Personensuchanlage

Diese Systeme können in fast jedem Umfeld eingesetzt werden, zum Beispiel in Justizvollzugsanstalten, psychiatrischen und Sicherheitseinrichtungen, Krankenhäusern, im Gesundheitswesen, im Einzelhandel und in der Industrie

Pager

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BET 1 6

BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ TECHNISCHE SICHERHEITSVORKEHRUNGEN VON GEBÄUDEN

1.6.9

Seite

42

Sicherheitsmanagement

Je komplexer die Sicherheitslösungen in einem Betrieb, desto wichtiger wird ihre zentrale Steuerung und Überwachung. Im Sicherheitsmanagement laufen alle Subsysteme zusammen. Wird eine Störung gemeldet, definiert ein Maßnahmenplan, was zu tun ist – wo der Schlüssel für Gebäude X hängt, welcher Abteilungsleiter vom Wachdienst informiert werden muss etc. So wird der Sicherheitsstandard durch perfekte Organisation zusätzlich erhöht. Sicherheitsmanagement-Systemen bringen für Verwaltung und Wartung grosse Vorteile.

1.6.10

Notschaltungen

Der Notaus-Schalter wird nach erfolgter Betätigung, je nach Sicherheitsstufe, die erreicht werden soll, mit Schlüssel, durch Drehen des Schalters oder durch Herausziehen wieder in seine ursprüngliche Position zurückversetzt.

1.6.11

Meldeanlagen, Technischer Alarm

Eine Gefahrenmeldeanlage (GMA) nach DIN VDE 0833 ist eine Anlage die Gefahren, für Sachwerte und Leben, durch Einbruch, Überfall und Feuer zuverlässig erkennt und meldet. Diese Funktion setzt die Überwachung der Übertragungswege und die Erfassung von Störungen und Sabotage voraus. Ebenso ist ein Ausfall zu vermeiden (Notstrom).

1.6.12

Löschanlagen

Eine Feuerlöschanlage ist eine ständig betriebsbereite technische Anlage, die einen Brand mit einem Löschmittel löscht.



• Gaslöschanlage (Argon, Stickstoff, Inertgas)

SprinklerLöschanlage



Wasserlöschanlagen

o

Sprinkleranlagen Sprinkler-Nassanlage Sprinkler-Trockenanlagen Vorgesteuerte Sprinkleranlagen

o o

Sprühwasserlöschanlagen

o

Schaum-Löschanlagen

Gaslöschanlagen

o

Kohlenstoffdioxid-Löschanlage (CO2-Löschanlage)

o

Inertgas-Löschanlagen Argon-Löschanlagen Stickstoff-Löschanlagen Inertgas-Löschanlagen mit Gasgemischen (Inergen, Argonite)

o

Chemische Löschanlagen (Halon, FM-200, Novec 1230)

Sonstige Löschanlagenarten

o o

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Wassernebel-Löschanlagen Hochdruck-WassernebelLöschanlagen Niederdruck- WassernebelLöschanlagen

Pulverlöschanlagen Explosionsschutzanlagen

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BET 1

BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ

Seite

43

1.7 Gefahrensymbole 1.7.1

Brandklassen

Brandklasse

Symbol

Brandstoff

Erscheinungsbid

Beispiele

Fest, nicht schmierende Stoffe

Brände fester Stoffe hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Flammen und Glutbildung verbrennen.

Holz, Stroh, Papier, Textilien, Kohle, nicht schmelzende Kunststoffe (Duroplaste)

Flüssigkeiten, schmelzende feste Stoffe

Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen, die normalerweise unter Flammenbidung verbrennen.

Benzin, Benzol, Aceton, Alkohol, Äther, Bitumen, Öle, Fette, Harze, Lacke, Wachse, thermoplastische Kunststoffe, Teer, Lösungsmittel

C

Gase

Brände von Gasen, die normalerweise und Flammenbildung verbrennen.

Propan, Butan, Acetylen, Erdgas, Methan, Wasserstoff Stadtgas, Erdgas

D

Metalle

Brände von brennbaren Leichtmetallen die normalerweise unter Glutbildung verbrennen.

Natrium, Kalium, Magnesium, Aluminium, Lithium

F

Speisefette und - öle in Frittier- und Fettbackgeräten

Brände von flüssigen Fetten, die notmalerweise unter Flammbildung verbrennen.

Speisefett, Speiseöl

A B

Löschmittel

Brandklasse Brand in der Nähe elektrischer Anlagen Spannung bis 1000 V über 1000 V

Wasser im Vollstrahl

++

-

-

-

-

5 m*

15 m*

Wassernebel

++

±

-

-

-

3m

5m

Schaum

+

+

-

-

-

**

**

AB-Pulver

+

+

+

-

-

1m

5m

B-Pulver

-

++

++

-

-

1m

5m

D-Pulver

-

-

-

++

-

-

-

Kohlendioxid (CO2)

-

+

±

-

-

1m

5m

F-Handfeuerlöscher

-

-

-

-

++

*

++ + ** -

±

kein Netzmittel und kein Schmutzwasser besonders geeignet geeignet nur in spannungsfeien Anlagen nicht geeignet beschränkt geeignet

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BET 1 7

BEARBEITUNGSTECHNIK ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ SYMBOLE DER ELEKTROTECHNIK

1.7.2

44

Gefahrenklassen nach Verkehrsrecht für Gefahrengut

Symbole

1

Seite

Beschreibung

Explosionsgefährliche Stoffe Quadrat auf Spitze stehend Orange Färbung

Gasförmige Stoffe 2

Nichtbrennbares und nicht giftiges Gas Quadrat auf Spitze stehend Grüne Färbung

Brennbare Gase 2

Quadrat auf Spitze stehend Rote Färbung International „FLAMMABLE GAS“

2

Quadrat auf Spitze stehend Weisse Färbung International „POISON GAS“

2

Quadrat auf Spitze stehend Gelbe Färbung

3

Quadrat auf Spitze stehend Rote Färbung International „FLAMMABLE LIQUID“

Giftige Gase

Enzündend wirkendes Gase

Enzündbare flüssige Stoffe

Brennbare feste Stoffe

4.1

Quadrat auf Spitze stehend Rote und weisse Streifen

4.2

Quadrat auf Spitze stehend Rote und weisse Hälfte

4.3

5.1

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Selbstentzündliche Stoffe

Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Quadrat auf Spitze stehend Blaue Färbung

Entzündend oxidierende Stoffe Quadrat auf Spitze stehend Gelbe Färbung

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Seite

45

Organische Peroxid

5.2

Quadrat auf Spitze stehend Gelbe Färbung

6

Quadrat auf Spitze stehend Weisse Färbung International „POISON“

6

Quadrat auf Spitze stehend Weisse Färbung International „INFECTIOUS SUBSTANCNE“

Giftige Stoffe

Ansteckungsgefählicher Substanzen

Radioaktive Substanzen 7

8

9

9

9

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Quadrat auf Spitze stehend Weisse-Gelbe Teilung International „RADIOACTIVE“

Ätzende Stoffe Quadrat auf Spitze stehend Schwarz-Weiss

Verschiedene gefähliche Stoffe Quadrat auf Spitze stehend Schwarz und weisse Streifen

Stoff erwärmt Rotes Dreieck mit Thermometer

Meeresschadstoffe Weiss mit durchgestrichenen Fischen International „MARINE POLUTANT“

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1.7.3

Seite

46

Gebotszeichen (RUND, BLAUER HINTERGRUND)

Augenschutz benutzen

Kopfschutz benutzen

Gehörschutz benutzen

Atemschutz benutzen

Fußschutz benutzen

Handschuh benutzen

Schutzkleidung benutzen

Gesichts-Schutzschild benutzen

Auffanggurt anlegen

für Fußgänger

Allgemeines Gebotszeichen *)

Übergang benutzen

Rettungsweste benutzen

Sicherheitsgurt benutzen

vor Öffnen Netzstecker ziehen

vor Arbeiten freischalten

Druckflasche

Rauchen gestattet

Hupen Signal geben

Umweltschutz

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(RUND, BLAUER HINTERGRUND)

Mundschutz benutzen

Sicherheitsschuhe benutzen

Körperschutzmittel benutzen

http://www.chemie.de/tools/sicherheit/?language=d http://www.chemie.de/tools/sicherheit/Gebotszeichen.php3?language=d http://www.gebotszeichen.com/

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1.7.4

Seite

48

Schilder für den Gefahrenfall (QUDRATISCH, ROTER HINTERGRUND)

Löschschlauch

Feuerlöscher

Brandmeldetelefon

Richtungsangabe

Brandmelder (manuell)

Leiter

Feuerleiter

Branmeldetelefon

Feuerlöscher

Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung

Löschschlauch

Brandmelder

http://www.chemie.de/tools/sicherheit/Gefahrenfall.php3?language=d http://www.brandschutzzeichen.com/

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1.7.5

Seite

49

Warnzeichen (DREIECK, GELBER HINTERGRUND)

Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung

Warnung vor Explosionsfähiger Atmosphäre

Warnung vor Gefahren mit Batterien

Warnung vor brandfördernden Stoffen

Warnung vor nicht Ionisierender elektromagnetischer Strahlung

Warnung vor Magnetischem Feld

Warnung vor giftigen Stoffen

Warnung vor UV-Strahlen

Warnung vor automatischem Ablauf

Warnung vor Handverletzung

Warnung cor Gasflaschen

Warnung vor heisser Oberfläche

Warnung vor schwebender Last

Warnung vor ätzenden Stoffen

Warnung vor feuergefährlichen Stoffen

Warnung vor Quetschgefahr

Warnung vor einer Gefahrenstelle

Warnung vor Laserstrahlung

Warnung vor Rutschgefahr

Warnung vor Biogefährdung

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50

(DREIECK, GELBER HINTERGRUND)

Warnung vor Kälte

Warnung vor gesundheitsgefährdenden oder reizenden Stoffen

Warnung vor Wachhund

Warnung vor optischer Strahlung

Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen

Warnung vor radioaktiven Stoffen

Warnung vor Einsturzgefahr

Warnung vor heissen Flüssigkeiten und Dämpfen

Warnung vor herunterfallenden Gegenständen http://www.warnschilder.com/ http://gefahrenschilder.net/

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1.7.6

Seite

51

Verbotszeichen (RUND, ROTER SEITENRAND)

Zutritt für Unbefugte verboten

Rauchen verboten

Mobilfunk verboten

Nicht berühren - Gehäuse steht unter Spannung

Verbot *)

Mitführen von magnetischen Datenträgern verboten

Für Fussgänger verboten

Berühren verboten

Für Personen mit Herzschrittmacher verboten

Mitführen von Tieren vervoten

Durchsturzgefahr Betreten verboten

Allgemeines verbot

Essen und Trinken veboten

Feuer entfachen verboten

Nicht schalten

Fotografieren verboten

*) Dieses Zeichen darf nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen verwendet werden, das Aussagen über das Gebot macht.

http://images.google.ch/images?ndsp=18&um=1&hl=de&lr=lang_de&q=Verbotsschild&start=198&sa=N

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1.7.7

Seite

52

Gefahrensymbole für Gefahrenstoffe (RECHTECK, ORANGER HINTERGRUND)

Selbstbedienung F Leicht entzündlich

F+ Hoch entzündend

Benzin, Ethanol, Toluol, Aceton, Aceton, Ammoniakgas Metallcarbonyle, Raney-Ni

Wasserstoff, Ethin Diethylether, Acetylen, Benzin, flüssige Grillanzünder, Propan, Butan, Ether, Acetaldehyd, EO

N Umweltgefährlich

Benzol, Kaliumcyanid, Lindan, Trichlorethen, PCP, Kupfersulfat

O Brandfördernd

Sauerstoff, Kaliumnitrat Wasserstoffperoxid Peroxide, Chlorate, flüssige Luft

Xi Reizend

Calciumchlorid, Natriumcarbonat, Fumarsäure, Soda, Javellewasser, gewisse Wasch- und Reinigungsmittel, verdünnte Säuren und Laugen, Acrylate C Ätzend

Abflussreiniger

Xn GesundheitsSchädigend

Ethanal, Dichlormethan Kaliumchlorat, Lösungsmittel oder Verdünner (Toluol), Jod, Glykol, MDI G Giftig

Giftig nur Benzin in Selbstbedienung

Abgabe von Chemikalien mit Beratungspflicht C Äztzend

Chlorwasserstoffsäure Fluorwassertoffsäure Salzsäure, Natronlauge, Essigsäure, Flusssäure

E Explosionsgefährlich

Glycerintrinitrat Bleiazid, Pikrinsäure, TNT, Dibezoylperoxid

T Giftig

Bariumchlorid Kohlenstoffmonoxid Methanol, Amoniakgas, Benzol, Chlorgas

Abgabe von Chemikalien nur an Fachpersonen T+ Sehr Giftig

Cyanwasserstoff Arsentrioxid, Nikotin, Kaliumcyanid, Arsen, Blausäure, Brom, Flussäure http://www.seilnacht.com/Lexikon/Gefahren.htm http://www.chemie.de/tools/sicherheit/Gefahrensymbole.php3 http://www.cheminfo.ch/de/symbole.php?navid=1

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1.7.8

Seite

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Rettungszeichen (GRÜNER HINTERGRUND)

Rettungsweg durch Ausgang

Rettungsweg *) Rettungsweg *)

Richtungsangabe **)

Notausgang

Erste Hilfe

Krankentrage

Notdusche

Augenspül-Einrichtung

Notruftelefon

Arzt

Sammelstelle

Ausgang

Rotkreuz

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Wenn Sie mehr von sich im Spiegel sehen wollen, nützt es nichts, einen weiteren Abstand zu wählen.

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