Anzeigenpreisliste Nr. 54

Anzeigenpreisliste Nr. 54 Gültig ab 1. Oktober 2013 38518 Gifhorn, Steinweg 73 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74 Nielsen 1 nline: AZ/WAZ o nline.de ...
Author: Sara Boer
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Anzeigenpreisliste Nr. 54 Gültig ab 1. Oktober 2013 38518 Gifhorn, Steinweg 73 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74 Nielsen 1

nline: AZ/WAZ o nline.de

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ANZEIGENKOMBI Peiner Allgemeine Zeitung Aller-Zeitung Wolfsburger Allgemeine Isenhagener Kreisblatt Altmark-Zeitung

Die Erlebniszeitungen.

Verbreitungsgebiet:



Aller-Zeitung Wolfsburger Allgemeine

Verlagsort

38518 Gifhorn

Preisliste Nr. 54, Blatt 1 Gültig ab 1. Oktober 2013

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Satzspiegel Anzeigenteil

(Alle Preise zuzüglich ges. Mehrwertsteuer)

Millimeterpreis

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Zeilenpreis

bis 13 Zeilen/1-spaltig auch mit CiceroÜberschrift (= 2 Zeilen) Grundpreis 4,94 Direktpreis 4,20 Kombi AZ/WAZ + Rundblick am Sonntag Grundpreis 10,06 gesamt Direktpreis 8,55

Abweichende Preise (ohne Nachlässe) gewerbliche Traueranzeigen

Print/Online-Kombi sw 1 ZF 2 ZF 4c AZ/WAZ Grundpreis 2,11 2,37 2,52 2,68 Direktpreis 1,78 2,01 2,14 2,27 AZ/WAZ/IK* Grundpreis 2,98 3,57 3,81 3,98 Direktpreis 2,54 3,06 3,27 3,40 *Print/Online-Kombi nur für AZ/WAZ gültig

gewerbliche Stellenanzeigen Print/Online-Kombi

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Grundpreis 2,86 3,21 3,43 3,64 Direktpreis 2,43 2,73 2,92 3,09

*Onlineveröffentlichung Ihrer Geschäftsanzeige gilt für den Printerscheinungstag.

Berliner Format 430 mm hoch 277,5 mm breit

Spaltenbreite 45 mm

Spaltenzahl 6

1 Seite = 2580 mm

Textteil

Spaltenbreite 45 mm

Spaltenzahl 6

Verlagsangaben: Anschrift: Fernruf: Telefax: E-Mail: Internet: Anzeigen-Produktion und Kundendienst: Bankkonten: Erscheinungsweise:

Madsack Medien Ostniedersachsen GmbH & Co. KG 38518 Gifhorn, Steinweg 73, 38501 Gifhorn, Postfach 11 20 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74, 38410 Wolfsburg, Postfach 10 10 45 Gifhorn (0 53 71) 80 80 Wolfsburg (0 53 61) 2 00 10 Gifhorn (0 53 71) 80 81 17 Wolfsburg (0 53 61) 20 01 22 [email protected] [email protected] www.aller-zeitung.de www.waz-online.de Anzeigen können zusätzlich zur Veröffentlichung in den Tageszeitungen in Online-Angeboten eingestellt werden. 31224 Peine, Werderstraße 49 Tel. (0 51 71) 4 06 - 2 12/2 13 oder 2 14 Fax (0 51 71) 40 62 02 E-Mail: [email protected] Dresdner Bank AG, Hannover, Kto.-Nr 112 294 000 (BLZ 250 800 20) werktäglich, morgens

Anzeigen-Schluss:

Einen Tag vor Erscheinen, 11 Uhr. Für die Wochenend-Ausgabe Donnerstag, 17 Uhr. Für textanschließende Platzierungen: 2 Tage vor Erscheinen, 17 Uhr. Für die Montag-Ausgabe: Freitag, 12 Uhr, Familienanzeigen: Sonnabend, 12 Uhr

Nachlässe: Malstaffel Mengenstaffel Erweiterte Mengenstaffel für Millimeterabschlüsse von mindestens 30 000 mm 21 v. H. bei   6-mal   5 v. H. 3 000 mm   5 v. H. 50 000 mm 22 v. H. bei 12-mal 10 v. H. 5 000 mm 10 v. H. 70 000 mm 23 v. H. bei 24-mal 15 v. H. 10 000 mm 15 v. H. 90 000 mm 24 v. H. bei 52-mal 20 v. H. 20 000 mm 20 v. H. 110 000 mm 25 v. H. Kennziffergebühr: (inkl. Mehrwertsteuer): Zahlung: Skonto: Rabatte: Verzugszinsen: Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Bei Abholung der Offerten für jede Veröffentlichung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,60 Bei Zusendung der Offerten für jede Veröffentlichung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7,20 Sofort nach Rechnungserhalt. Der Verlag ist berechtigt, die Ausführung der Anzeigenaufträge vom vorherigen Zahlungsausgleich (Vorkasse) abhängig zu machen. 2% bei Bankeinzug, ausgenommen Gelegenheitsanzeigen Etwa bewilligte Rabatte kommen bei Zahlungsverzug (§ 284 BGB) oder im Falle des gerichtlichen Vergleichsverfahrens und Konkurses dann in Wegfall, wenn die weitere Erfüllung des Vertrages abgelehnt wird. 1% über dem gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank Gifhorn

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 11. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 12. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines ­Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der e ­ rsten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 13. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im A ­ uftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 14. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger ­weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 15. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 16. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem ­Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt wenden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 17. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 18. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages ­abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. – ­Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigan enthalten, werden nicht angenommen. Beilagen dürfen nur die Eigenwerbung der Firma enthalten. Ggf. werden Beilagen, die für zwei oder mehr Firmen oder mit Einleger anderer Firmen werben, wie zwei oder mehr Beilagen berechnet. – Die Ablehnung eines ­Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 19. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist dar Auftraggeber ver­ antwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. – Der Verlag ­gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht ­einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. – Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haltung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Darüber hinaus ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr die Haftung des Verlages für grobe Fahrlässigkait des Verlegers, seines ­gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden beschränkt. – ­Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und ­Beleg geltend gemacht werden. 11.  Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der ­zurückgesendeten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berech­ nung zu Grunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. – Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für ­vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung v­ erlangen. – Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Z ­ ahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Belegversand siehe „Zusätzliche Geschäftsbedingungen“, Ziffer d. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche ­Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet ­werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder –­ wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. ­Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mängel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exem­plaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die ­Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine E ­ ntgegennahme

und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbst­abholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen ­sowie die Preisliste des Verlages an. Bei privaten Anzeigenaufträgen gilt dies, wenn der Auftraggeber nach Hinweis auf die A ­ nwendung der Geschäftsbedingungen den Auftrag ohne Widerspruch erteilt. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung g ­ estellten Text- und Bildunterlagen. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Verlag ist nicht verpflichtet, A ­ ufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Ist der Kunde wegen der Wett­bewerbswidrigkeit einer Anzeige abgemahnt oder ist ihm die Verbreitung dieser Anzeige gerichtlich untersagt worden, so ist hiervon die Anzeigenleitung schriftlich zu benachrichtigen. Sein Wunsch, die entsprechende Anzeige nicht zu veröffentlichen, kann vom V ­ erlag nur berücksichtigt werden, wenn sein Schreiben einen Tag vor Anzeigenschluss für die betreffende Anzeige bei der Anzeigenleitung eingeht. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen ­Anzeigentarifs. c) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungs­minderung oder Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Nicht sofort erkenn­bare Mängel der Druckunterlagen begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz. Wenn bei ­Wiederholungsanzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser nach dem ersten Auftreten durch den Auftraggeber sofort ­reklamiert wurde, erkennt der Verlag einen Ausgleichsanspruch nur für eine Anzeige an. Erscheint eine vereinbarte Ersatzanzeige nicht in angemessener Frist oder erneut nicht einwandfrei, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler und fehlerhafte Aufzeichnungen keine Haftung. Erfolgt die Übertragung der Druckunterlagen auf digitalem Wege, übernimmt der Verlag keine Haftung für Veränderungen der digitalen Daten durch Übertragungsfehler. Gleiches gilt in den Fällen, in denen die vom Kunden übermittelten Daten systembedingt (nicht kompatibel) beim Verlag nicht verarbeitet werden können. Die ­Zusicherung bestimmter Eigenschaften ist nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Anzeigenleitung erfolgt. d) Anzeigenbelege bzw. -ausschnitte werden nach einheitlichen Richtlinien des Verlages geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so wird auf Wunsch stattdessen eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige ausgestellt. e) Neue Anzeigenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Rahmenverträge (Abschlüsse) und Anzeigenaufträge. Für Einzelaufträge, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, giIt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb von vier Monaten erscheinen sollte. f) Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Verlagsbeilagen je nach Art und Erscheinungsweise sowie bei Abnahme von 200 000 mm und mehr Sonderkonditionen zu vereinbaren. g) Bei der Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen ist ein gesonderter ­Abschluss für die betreffende Ausgabe oder Kombination zu tätigen. h) Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet. i) Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Zahlung der Mittlungsvergütung ist Voraussetzung, dass die Werbungsmittler auch die gesamte ­Auftragsabwicklung selbst übernehmen, d. h. die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilen und Druckunterlagen direkt anliefern. k) Anzeigen- und Beilagenaufträge werden zu Direktpreisen berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen. l) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ­ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. m) Für Anzeigengesamtbelegungen und Anzeigenkombinationen ist Auftraggeber und Inkassoberechtigter die Verlagsgesellschaft ­Madsack GmbH & Co. KG. n) Bei vorliegenden Forderungen werden die Namen des Kunden sowie die Tatsache, dass titulierte Forderungen nicht ausgeglichen sind, an gläubigerschutzdienende Institutionen weitergeleitet. o) Sie (der Inserent) erklären sich beim Kauf einer Anzeige damit einverstanden, dass die Anzeige in Online-Diensten erscheint. p) Bei Insolvenzen und Zwangsvergleichen entfällt jeder Nachlass. q) Der Verlag ist unabhängig von der Platzierung in Zeitungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, erteilte Anzeigenaufträge im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten ergänzend auch in anderen Print- und Telemedien vom Verlag und der mit ihr verbundenen Unternehmen zu veröffentlichen. Die für die Zeitungen vorliegenden Druckunterlagen können dabei an die jeweiligen Erfordernisse angepasst werden. Die Darstellung in den Telemedien kann vom Druckergebnis in der Zeitungsausgabe abweichen.

Verlagsort

38518 Gifhorn

Preisliste Nr. 54, Blatt 2 Gültig ab 1. Oktober 2013

Steinweg 73

Farbanzeigen (Alle Preise zuzüglich ges. Mehrwertsteuer) Millimeterpreis

Anzeigen-Teil

1 Buntfarbe 200 mm

Mindestgröße

2 Buntfarben 200 mm

3 Buntfarben 200 mm

Grundpreis Millimeterpreis 2,15 2,29 2,44 Mindestpreis 430,–   458,–   488,–   Seitenpreis 5.547,–   5.908,20 6.295,20 Direktpreis Millimeterpreis 1,83 1,95 2,07 Mindestpreis 366,–   390,–   414,–   Seitenpreis 4.721,40 5.031,–   5.340,60

Textteil-Anzeigen (Mindestgröße 75 mm) Grundpreis Direktpreis

3,00 mm (8 p = Petit)

Druckverfahren:

Rollenoffset

Druckform:

Offsetplatte positiv

Rasterweite

40 Linien/cm (= 86 lpi)

Rasterpunktform:

Elliptisch

Schwärzung:

Empfohlene Dichte 2.4 – 3.0

Tonwertumfang:

Zeichnende Tiefe bis max. 85 Prozent; Licht 5 Prozent.

Tonwertzunahme:

Kontrollfeld Farbe 40 Prozent-Feld Buntfarben 25 Prozent +/– 4 Prozent 40 Prozent-Feld Schwarzfarbe 27 Prozent +/– 4 Prozent Das 80-Prozent-Feld muss noch offen ausdrucken

Strichbeite: Negative Striche mind. 0,20 mm, positive Striche mind. 0,15 mm. Druckunterlagen müssen eine Druckzunahme von 15 Prozent berücksichtigen. Farbführung, 6,80 7,70 8,86 Folgende Dichtwerte können als Anhalt für Färbungskontrolle beim Druck Volltondichte: 5,78 6,54 7,53 genannt werden (Null-Justierung auf Zeitungspapier-Weiß): S-Schwarz = 1.10 C-Cyan = 0.90 M-Magenta = 0.85 Y -Gelb = 0.85 Summe der Farbdeckung nicht über 230 Prozent. Andrucke:

Als Bedruckstoff für den Andruck ist ein Zeitungsdruckpapier von max. 45 g/m2 zu verwenden. Ein Andruck im Berliner Format, Druckreihenfolge Cyan – Magenta – Gelb – Schwarz. Bei Anzeigen mit Zusatzfarbe je Druckunterlage ein Andruck.

Farben:

siehe Rückseite

Digitale Druckvorlagen: siehe Rückseite

Technische Angaben Satzspiegel Berliner Format: Spaltenbreite/-zahl Berliner Format:

Grundschrift:

430 mm hoch, 277,5 mm breit Spalten 1 2 3 4 5 6

Anzeigenteil- und Textteil 45,0 mm 91,5 mm 138,0 mm 184,5 mm 231,0 mm 277,5 mm

ANDERE DRUCKUNTERLAGEN Druckunterlagen als Bestandteile herzustellender Anzeigen werden mindestens in Original-Abdruckgröße als positive Aufsichtsvorlage benötigt. Die Vorlagen werden gescannt. Gerasterte Vorlagen verschlechtern das Ergebnis.

Anschrift:

Madsack Medien Ostniedersachsen GmbH & Co. KG, Werderstraße 49, 31224 Peine

Farben: Prozessfarben: Schmuckfarben: Farbname

Cyan - Magenta - Yellow (EUROPA-Skala). In der Tabelle aufgeführte Farben des HKS-Z-Farbfächers sind vorrätig. In digitalen Druckunterlagen bitte die unter „Farbname“ aufgeführte Bezeichnung benutzen, z. B. Gelb3 für HKS 3.

HKS-Name

Cyan

Magenta

Yellow

Schwarz

Gelb3 HKS 3 100 Gelb4 HKS 4 15 100 Gelb5 HKS 5 20 100 Gelb6 HKS 6 30 100 Orange7 HKS 7 45 100 Orange8 HKS 8 55 100 Orange10 HKS 10 65 100 Rot12 HKS 12 75 90 Rot13 HKS 13 90 100 Rot15 HKS 15 95 70 Rot16 HKS 16 10 100 80 Rot17 HKS 17 5 100 35 5 Rot18 HKS 18 25 100 55 Rot22 HKS 22 90 80 Rot23 HKS 23 95 65 Rot25 HKS 25 100 Rot27 HKS 27 5 100 Viol33 HKS 33 30 95 Viol34 HKS 34 50 100 Viol37 HKS 37 70 100 Blau38 HKS 38 100 65 10 35 Blau39 HKS 39 100 35 Blau41 HKS 41 95 55 5 30 Blau42 HKS 42 100 65 Blau43 HKS 43 100 60 Blau44 HKS 44 100 30 Blau46 HKS 46 95 10 15 Blau47 HKS 47 100 Blau48 HKS 48 100 5 Blau50 HKS 50 70 5 Blau51 HKS 51 100 25 Gruen52 HKS 52 100 45 Gruen53 HKS 53 75 40 Gruen54 HKS 54 85 70 Gruen55 HKS 55 100 65 Gruen57 HKS 57 100 85 Gruen61 HKS 61 70 95 40 Gruen62 HKS 62 25 15 85 20 Gruen63 HKS 63 60 85 10 Gruen64 HKS 64 75 95 Gruen65 HKS 65 55 75 Gruen66 HKS 66 40 80 Gruen67 HKS 67 40 85 Braun71 HKS 71 25 95 Braun72 HKS 72 35 100 Braun76 HKS 76 50 100 70 Braun77 HKS 77 60 100 55 Braun78 HKS 78 65 95 35 Braun82 HKS 82 10 75 90 5 Andere Farben müssen mindestens eine Woche vor Anzeigenschluss bestellt werden. Geringfügige Farbabweichungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Der Farbdruck erfolgt gegebenenfalls nach der EUROPA-Skala in einem der Schmuckfarbe entsprechenden Ton.

DIGITALE DRUCKUNTERLAGEN Nutzen Sie unsere technischen Möglichkeiten und schicken Sie uns Ihre Anzeige per E-Mail in digitaler Form. Sie sparen dabei Zeit und ­Kosten und stellen sicher, dass Ihre Anzeige unverändert produziert wird. DATENÜBERGABE 1. auf Datenträger: CD, DVD, USB-Stick 2. per E-Mail [email protected] Hinweise für Datenübergabe: Ordner: Schicken Sie uns alle Daten für einen Auftrag bitte in einem Ordner gesammelt.Der Ordner muss einen aussagekräftigen Namen tragen. Bitte keine Ordnernamen wie „An_ PAZ“ verwenden. Geben Sie dem Ordner einen Namen, aus dem der Erscheinungstag und der Auftraggeber/Kunde erkennbar ist, und zwar in der Form­ ­ JJJJ_MM_TT_Name. Ein Beispiel: „2000_07_17_Auto_Meyer“. Der Name darf bis zu 25 Zeichen lang sein (keine Sonderzeichen verwenden wie z.B. ä, ö, ü, ß, !, §, $, %, &, (,), -, >, ('41..'0231@5+'3'0

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(Bauen & Wohnen, Reise & Urlaub, Motor & Straße, Beruf & Bildung) Preise und Abwicklung siehe Rückseite

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sofort weitere Sanktionen gegen das Assad-Regime zu verhängen. „Es sind zahlreiche rote Linien, die schon überschritten worden sind. Wenn nicht sofort Sanktionen erfolgen, verlieren wir die Macht, abschreckend zu wirken“, sagte Davutoglu nach einem Treffen mit Außenminister Guido Westerwelle in Berlin. Westerwelle verlangte, die Chemiewaffen-Inspekteure der Vereinten Nationen müssten „umgehend Zugang erhalten“.

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