Anzeigenpreisliste WASO-Titel und -Kombinationen

2011 Anzeigenpreisliste WASO-Titel und -Kombinationen WASO-FRAUEN-VIER PZN: 595220 PZN: 576711 Gültig ab 01.01.2011 Inhalt Titelporträts Rabatte,...
Author: Hertha Acker
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2011

Anzeigenpreisliste WASO-Titel und -Kombinationen

WASO-FRAUEN-VIER PZN: 595220

PZN: 576711

Gültig ab 01.01.2011

Inhalt Titelporträts Rabatte, Verlagsangaben Anzeigenpreise und Reproformate WASO-FRAUEN-VIER NEUE WELT frau aktuell ECHO DER FRAU DAS GOLDENE BLATT Terminkalender Beilagen, Beikleber, Warenproben Beihefter, Durchhefter Technische Angaben Geschäftsbedingungen Ansprechpartner/innen

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PZN: 546870

PZN: PZN: 529817 505351

2 Titelporträts NEUE WELT • NEUE WELT überzeugt seit über 75 Jahren durch seriöse Information, kompetente Gesundheitsberatung und einen extra großen Rätselteil. • Exklusive Interviews, große Reportagen und brillante Fotos aus der Welt der Königshäuser und Prominenten sorgen für beste Unterhaltung. • Reichweite 14+ laut MA 2010 / II: 0,84 Mio. frau aktuell • Immer topinformiert – mit spannenden und unterhaltenden Reportagen über Prominente aus Gesellschaft, Film, Show und Adel. • frau aktuell bewegt durch Themen aus der Welt der Mode, Kosmetik, Kochen, Geld und Recht. Das große WASO-FRAUEN-VIER Gesundheitsmagazin inkl. Interviews mit Experten und Professoren runden das redaktionelle Profil ab. Verkaufte Auflage laut • Reichweite 14+ laut MA 2010 / II: 1,23 Mio. IVW III/2010: 935.622 Reichweite 14+ laut ECHO DER FRAU MA 2010/II: 4,43 Mio. • Spannende Reportagen aus der Welt des Adels, der Stars, Schlager, Volksmusik und Society sowie der große Serviceteil mit Mode, Kosmetik, Rezepte- und Experten-Ratgeber prägen ECHO DER FRAU ebenso wie ihr großer Medizinteil. • ECHO DER FRAU ist die unterhaltende Frauenzeitschrift mit großem Rätselanteil. • Reichweite 14+ laut MA 2010 / II: 1,26 Mio. DAS GOLDENE BLATT • Optimistisch, positiv, wahrhaftig: Die spannenden Reportagen aus der Welt des Adels und der Stars, Berichte, Interviews und Fotos in DAS GOLDENE BLATT sind stets authentisch, exklusiv und emotional. • Überzeugende Ratgeber-Seiten, ein fachkompetenter Medizinteil, Rezepte zum Sammeln auf Kochkarten, Reise-Reportagen und eine Menge Rätsel zeichnen den Titel aus. • Reichweite 14+ laut MA 2010 / II: 1,87 Mio.

Preisliste gültig ab 01. 01. 2011

3 Rabatte, Verlagsangaben Nachlässe: Malstaffel 6 Anzeigen 3% 12 Anzeigen 6% 24 Anzeigen 9% 36 Anzeigen 12% 48 Anzeigen 15%

Mengenstaffel ab 3 Seiten 3% ab 6 Seiten 6% ab 9 Seiten 9% ab 12 Seiten 12%

www.PZ-online.de

ab 15 Seiten 15% ab 18 Seiten 18% ab 24 Seiten 20%

Die WASO-FRAUEN-VIER besteht aus den Titeln: NEUE WELT, frau aktuell, ECHO DER FRAU und DAS GOLDENE BLATT Kombinationsbedingungen: Der Kombinationsrabatt kann bei gemeinsamer Belegung der Basistitel, innerhalb des gleichen Abschlussjahres, bei gleichem Format und gleicher Farbigkeit der Anzeige in Anspruch genommen werden. Motivwechsel und variable Einschalttermine sind möglich. Kombivorteil WASO-FRAUEN-VIER: 8%

Anzeigen:

WAZ Zeitschriften Marketing GmbH & Co. KG

Anschrift:

Münchener Straße 101 / 09, 85737 Ismaning

Telefon:

(089) 27 27 0 - 79 42

Telefax:

(089) 27 27 0 - 79 91

Bankverbindung:

Deutsche Bank AG Essen Konto-Nr. 2800 761 00 BLZ 360 700 50 SWIFT-Code(BIC): DEUTDEDEXXX IBAN: DE06 36070050 0 280076100

OBS: Anzeigenbuchungen können auch über das Online-Booking-System (OBS) übermittelt werden. www.obs-portal.de Garantiert verkaufte Auflage: WASO-FRAUEN-VIER: 970.000 Exemplare NEUE WELT: 260.000 Exemplare frau aktuell: 220.000 Exemplare ECHO DER FRAU: 250.000 Exemplare DAS GOLDENE BLATT: 240.000 Exemplare Erscheinungsweise: Erstverkaufstag: DAS GOLDENE BLATT: frau aktuell: NEUE WELT, ECHO DER FRAU:

wöchentlich Montag Dienstag Mittwoch

Zahlungsbedingungen: Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2% Skonto, sofern nicht ältere Rechnungen überfällig sind, oder 30 Tage rein netto ohne Abzug. Es können sich Entgeltminderungen auf Grund von Rabattvereinbarungen ergeben. Dies wird vom Verlag je Kunde einzeln ausgewiesen. Preisliste gültig ab 01. 01. 2011

4 Anzeigenpreise und Reproformate WASO-FRAUEN-VIER Preisliste Nr. 8

Gültig ab 01.01.2011.

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Angeschnittene Anzeigen

Preise

Breite Höhe mm mm

Satzspiegel

Zuzügl. je 4 mm Beschnittzugabe seitlich sowie oben und unten Breite Höhe mm mm

Für alle Farben

EUR

2/1 410 1/1 4. US. 195 1/1 195 3/4 hoch 145 quer 195 1/2 hoch 95 quer 195 3/8 hoch 95 quer 195

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46.140,–

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24.230,–

260

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280

23.070,–

260 194

153 212

280 204

20.660,–

260 128

104 212

280 138

16.630,–

194 95

212

105

12.500,–

1/3

hoch quer

63 195

260 85

73 212

280 95

11.560,–

1/4

hoch, einspaltig zweispaltig quer, vierspaltig

45 95 195

260 55 280 128 63 212 73

8.420,–

1/8

hoch, einspaltig zweispaltig quer, vierspaltig

45 95 195

128 63 30

4.870,–

1/16

hoch, einspaltig quer, zweispaltig

45 95

63 30

2.760,–

Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf den Netto-Rechnungsbetrag aufgeschlagen.

Preisliste gültig ab 01. 01. 2011

5 Anzeigenpreise und Reproformate NEUE WELT Preisliste Nr. 38

Gültig ab 01.01.2011.

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Angeschnittene Anzeigen

Preise

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Für alle Farben

EUR

2/1

410

260

424

280

14.800,–

1/1

195

260

212

280

7.770,–

195

260

212

280

7.400,–

3/4 hoch 145 quer 195 1/2 hoch 95 quer 195 3/8 hoch 95 quer 195

260 194

153 212

280 204

6.395,–

260 128

104 212

280 138

5.350,–

194 95

212

105

3.940,–

1/3

hoch quer

63 195

260 85

73 212

280 95

3.700,–

1/4

hoch, einspaltig zweispaltig quer, vierspaltig

45 95 195

260 55 280 128 63 212 73

2.680,–

1/8

hoch, einspaltig zweispaltig quer, vierspaltig

45 95 195

128 63 30

1.500,–

1/16

hoch, einspaltig quer, zweispaltig

45 95

63 30

900,–

4. US.

1/1

Satzspiegel

Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf den Netto-Rechnungsbetrag aufgeschlagen.

Preisliste gültig ab 01. 01. 2011

6 Anzeigenpreise und Reproformate frau aktuell Preisliste Nr. 30

Gültig ab 01.01.2011.

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Angeschnittene Anzeigen

Preise

Breite Höhe mm mm

Zuzügl. je 4 mm Beschnittzugabe seitlich sowie oben und unten Breite Höhe mm mm

Für alle Farben

EUR

2/1

410

260

424

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11.780,–

1/1

195

260

212

280

6.185,–

195

260

212

280

5.890,–

3/4 hoch 145 quer 195 1/2 hoch 95 quer 195 3/8 hoch 95 quer 195

260 194

153 212

280 204

5.070,–

260 128

104 212

280 138

4.250,–

194 95

212

105

3.120,–

1/3

hoch quer

63 195

260 85

73 212

280 95

2.950,–

1/4

hoch, einspaltig zweispaltig quer, vierspaltig

45 95 195

260 55 280 128 63 212 73

2.120,–

1/8

hoch, einspaltig zweispaltig quer, vierspaltig

45 95 195

128 63 30

1.200,–

1/16

hoch, einspaltig quer, zweispaltig

45 95

63 30

700,–

4. US.

1/1

Satzspiegel

Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf den Netto-Rechnungsbetrag aufgeschlagen.

Preisliste gültig ab 01. 01. 2011

7 Anzeigenpreise und Reproformate ECHO DER FRAU Preisliste Nr. 31

Gültig ab 01.01.2011.

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Angeschnittene Anzeigen

Preise

Breite Höhe mm mm

Zuzügl. je 4 mm Beschnittzugabe seitlich sowie oben und unten Breite Höhe mm mm

Für alle Farben

EUR

2/1

410

260

424

280

11.420,–

1/1

195

260

212

280

6.000,–

195

260

212

280

5.710,–

3/4 hoch 145 quer 195 1/2 hoch 95 quer 195 3/8 hoch 95 quer 195

260 194

153 212

280 204

4.915,–

260 128

104 212

280 138

4.130,–

194 95

212

105

3.025,–

1/3

hoch quer

63 195

260 85

73 212

280 95

2.860,–

1/4

hoch, einspaltig zweispaltig quer, vierspaltig

45 95 195

260 55 280 128 63 212 73

2.055,–

1/8

hoch, einspaltig zweispaltig quer, vierspaltig

45 95 195

128 63 30

1.150,–

1/16

hoch, einspaltig quer, zweispaltig

45 95

63 30

680,–

4. US.

1/1

Satzspiegel

Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf den Netto-Rechnungsbetrag aufgeschlagen.

Preisliste gültig ab 01. 01. 2011

8 Anzeigenpreise und Reproformate DAS GOLDENE BLATT Preisliste Nr. 38

Gültig ab 01.01.2011.

Größe in Seitenteilen

Angeschnittene Anzeigen

Preise

Breite Höhe mm mm

Zuzügl. je 4 mm Beschnittzugabe seitlich sowie oben und unten Breite Höhe mm mm

Für alle Farben

EUR

2/1

410

260

424

280

12.140,–

1/1

195

260

212

280

6.375,–

195

260

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6.070,–

3/4 hoch 145 quer 195 1/2 hoch 95 quer 195 3/8 hoch 95 quer 195

260 194

153 212

280 204

6.070,–

260 128

104 212

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4.340,–

194 95

212

105

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hoch quer

63 195

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hoch, einspaltig zweispaltig quer, vierspaltig

45 95 195

260 55 280 128 63 212 73

2.300,–

1/8

hoch, einspaltig zweispaltig quer, vierspaltig

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1.450,–

1/16

hoch, einspaltig quer, zweispaltig

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720,–

4. US.

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Satzspiegel

Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf den Netto-Rechnungsbetrag aufgeschlagen.

Preisliste gültig ab 01. 01. 2011

9 Terminkalender 2011 1. Halbjahr Heft-Nr.

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Heft-Nr.

Erstverkaufstag

Erstverkaufstag

Anzeigenschluss- und Rücktrittstermine

Druckunterlagenschluss Datenanlieferung

Anlieferung Ad-Specials

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09.12.10 15.12.10 22.12.10 30.12.10 10.01.11 17.01.11 24.01.11 31.01.11 07.02.11 14.02.11 21.02.11 28.02.11 07.03.11 14.03.11 21.03.11 25.03.11 31.03.11 07.04.11 14.04.11 21.04.11 02.05.11 09.05.11 13.05.11 19.05.11 26.05.11 01.06.11

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03.01.11 10.01.11 17.01.11 24.01.11 31.01.11 07.02.11 14.02.11 21.02.11 28.02.11 07.03.11 14.03.11 21.03.11 28.03.11 04.04.11 11.04.11 16.04.11 23.04.11 02.05.11 09.05.11 16.05.11 23.05.11 30.05.11 06.06.11 11.06.11 20.06.11 27.06.11

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Preisliste gültig ab 01. 01. 2011

10 Terminkalender 2011 2. Halbjahr Heft-Nr.

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Anzeigenschluss- und Rücktrittstermine

Druckunterlagenschluss Datenanlieferung

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04.07.11 11.07.11 18.07.11 25.07.11 01.08.11 08.08.11 13.08.11 22.08.11 29.08.11 05.09.11 12.09.11 19.09.11 26.09.11 01.10.11 10.10.11 17.10.11 24.10.11 31.10.11 07.11.11 14.11.11 21.11.11 28.11.11 05.12.11 12.12.11 19.12.11 24.12.11

05.07.11 12.07.11 19.07.11 26.07.11 02.08.11 09.08.11 16.08.11 23.08.11 30.08.11 06.09.11 13.09.11 20.09.11 27.09.11 04.10.11 11.10.11 18.10.11 25.10.11 31.10.11 08.11.11 15.11.11 22.11.11 29.11.11 06.12.11 13.12.11 20.12.11 27.12.11

06.07.11 13.07.11 20.07.11 27.07.11 03.08.11 10.08.11 17.08.11 24.08.11 31.08.11 07.09.11 14.09.11 21.09.11 28.09.11 05.10.11 12.10.11 19.10.11 26.10.11 02.11.11 09.11.11 16.11.11 23.11.11 30.11.11 07.12.11 14.12.11 21.12.11 28.12.11

Preisliste gültig ab 01. 01. 2011

11 Beilagen, Beikleber, Warenproben Beilagen Preise: bis 20 g bis 40 g

Beikleber, Warenproben 56,– EUR ‰ 66,– EUR ‰

bis 30 g bis 50 g

61,– EUR ‰ 75,– EUR ‰

Eventuell anfallende postbedingte Handlingsgebühren werden zusätzlich berechnet. Belegungsmöglichkeiten: - Gesamtauflage - Teilauflage EV-Auflage - Teilauflage Abo-Auflage Mindestauflage: 50.000 Exemplare je Titel. Bei ausschließlicher Belegung der EV-Auflage (ohne Abo) gilt eine Mindestbelegung von 50.000 Ex. Berechnungsgrundlage: Verkaufte Auflage bei Gesamtbelegung. Mengenrabatt: Wir gewähren für die addierte Beilagenmenge je Einzeltitel innerhalb eines Abschlussjahres folgende Nachlässe: ab 1,0 Mio. Beilagen 3% ab 2,0 Mio. Beilagen 7% ab 1,5 Mio. Beilagen 5% ab 2,5 Mio. Beilagen 10% Technische Angaben: Mindestformat: 105 x 148 mm (DIN A 6) Höchstformat: 190 x 260 mm Bei Auftragserteilung ist die Vorlage eines verbindlichen Musters notwendig.

Trägeranzeige: mindestens 1/1 Seite Anzeigenschluss: 4 Wochen vor Erscheinen Bei der Gestaltung der Trägeranzeige ist darauf zu achten, dass das beizuklebende Produkt ­mindestens 20 mm von der nächstliegenden Beschnittkante und 12 mm vom Bund ­entfernt sein muss. Preise (je angefangene tausend Exemplare, keine Rabattierung): Eingeklebte Postkarte: Beschaffenheit: Format: Platzierung: Papierqualität: Klebetoleranz:

30,– EUR bei Kleberandstreifen ungefalzt DIN A 6 (105 x 148 mm) quer in der oberen oder unteren Seitenhäfte Postkartenkarton 170 g/m2 max. 10 mm nach jeder Seite

Eingeklebter Briefumschlag: Beschaffenheit: Format: Platzierung: Klebegut:

30,– EUR ungefalzt und fertig konfektioniert 180 x 103 mm (andere Formate auf Anfrage) quer in der oberen oder unteren Seitenhälfte bis 15 g (einschl. Inhalt)

Warenproben:

auf Anfrage

Mindestauflage:

200.000 Exemplare je Titel (gilt für alle beizuklebenden Produkte)

Preisliste gültig ab 01. 01. 2011

12 Beihefter, Durchhefter Beihefter

Card-insert / Postkarten-Durchhefter

Die Verarbeitung von mehrseitigen Beiheftern ist möglich. Seitenzahl und Gewicht dürfen dabei den Heftumfang und das Heftgewicht des Trägers nicht überschreiten, gefalzt angeliefert, Beschnitt je Blattkante 3 mm + 10 mm Nachfalz.

Mindestabnahme:

1/2 Seite je Postkarte

Anzeigenschluss:

4 Wochen vor Erstverkaufstag

Papiergewicht: maximal 150 g/m mindestens 100 g/m2 bei 4-Seiten-Beiheftern 80 g/m2 bei 8-Seiten-Beiheftern 60 g/m2 für alle übrigen Umfänge

Papierqualität:

Postkartenkarton 170 g/m2

Preis (je angefangene tausend Exemplare, keine Rabattierung): bis 4 Seiten 50,- EUR‰ bis 8 Seiten 56,- EUR‰ bis 12 Seiten 61,- EUR‰ bis 16 Seiten 65,- EUR‰ bis 20 Seiten 71,- EUR‰

Belegungsmöglichkeit:

- eine Postkarte - zwei Postkarten (Doppelpostkarte) - vier Postkarten (zwei Doppelpostkarten)

Platzierung:

Trägeranzeige / Karte nach technischer Möglichkeit

Beschaffenheit:

auf Anfrage

2

Teilbelegung:

möglich auf Anfrage

Mindestauflage:

100.000 Exemplare je Titel

Preis: (je angefangene tausend Exemplare, keine Rabattierung) 60,- EUR je Karte

Preisliste gültig ab 01. 01. 2011

13 Technische Angaben Sonderinsertionen Mechanischer Split:

nicht möglich

Geographischer Split:

auf Anfrage

Teilbelegung Anzeigen:

auf Anfrage

Anlieferung: Beilagen, Beikleber, Beihefter, Durchhefter müssen einwandfrei verarbeitet und in unverschränkten Lagen zu 10 cm abgesetzt, transportsicher auf Euro-Paletten ­verpackt (siehe Richtlinien des Bundesverbandes Druck) geliefert werden. Warenproben müssen in Kartons in einer Richtung stehend oder liegend, durch Trennpappen ­gesichert, verpackt sein. Pulver liegend Flüssigkeiten stehend oder liegend Auftrags- und Rücktrittstermine: 3 Wochen vor Erstverkaufstag

Technische Hinweise: Die Beschaffenheit der Sonderinsertionen muss eine reibungslose maschinelle Verarbeitung gewährleisten. Bei auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber der Verarbeitung der Sonderinsertion. Bei Sonderinsertionen behält sich der Verlag ein Schieberecht vor. Die endgültige Annahme jedes Auftrags ist von der Vorlage eines verbindlichen Musters, evtl. auch von der Durchführung eines Probelaufs abhängig. Dafür müssen vom Auftraggeber 1.000 Original-Muster kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Lieferadresse: Anlieferung jeweils (frei) an: TSB Tiefdruck Schwann-Bagel GmbH Grunewaldstraße 59 41066 Mönchengladbach-Neuwerk Telefon 0 21 61 / 6 92 – 166 (Frau Daners) Telefon 0 21 61 / 6 92 – 117 (Herr Bohnen) Telefax 0 21 61 / 6 92 – 103

Anlieferungstermin: 14 Tage vor Erstverkaufstag Kennzeichnung: Die Begleitpapiere müssen Angaben über die Stückzahl der Transporteinheiten, Zeitschriftentitel und Heft-Nummer enthalten. An jeder Verpackungseinheit sollte sichtbar ein Muster angebracht sein. Eine Wareneingangskontrolle findet in der Druckerei nicht statt.

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14 Technische Angaben zur Druckunterlagen-Anlieferung Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verlage angegebenen Ansprüche auf Gewährleistung sind wirksam bei der Einhaltung der im DUON-Portal angegebenen, zertifizierten technischen Anforderungen und Standards. Dies gilt auch bei einer prooflosen Datenanlieferung. Technische Angaben: Die aktuellen und verbindlichen technischen Angaben finden Sie unter: www.duon-portal.de Kreativagentur

Anlieferung Druckunterlagen : Alle Druckunterlagen sind elektronisch über das Druckunterlagenportal www.duon-portal.de ­anzuliefern. Support erhalten Sie unter: [email protected] oder direkt unter Tel.: 040 / 374117 - 50

Verlag

Mediaagentur

Reproagentur

DUON

Technik

Druckerei

Anzeigenbuchungen Print und Online können auch über das Online-Booking-System (OBS) ­übermittelt werden. www.obs-portal.de

Preisliste gültig ab 01. 01. 2011

15 Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitungen und Zeitschriften 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Der Anzeigenauftrag kommt zustande durch die Buchung der Anzeige durch den Auftraggeber (Angebot) und Bestätigung der Buchung durch den Verlag in Textform (Annahme). Buchung und Bestätigung können auch über das OBS Online-Buchungssystem erfolgen (Infos zu OBS finden Sie unter www.obs-portal.de). 3. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Der Verlag behält sich aber vor, im Rahmen einer individuellen Vereinbarung, einer auftraggebenden Agentur auch solche Rabatte oder Nachlässe einzuräumen, die unabhängig von dem einzelnen Anzeigenauftrag bzw. Werbungtreibenden sind. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird. 4. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn - deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder - deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder - deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder - Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Der Anzeigenkunde ist ausschließlich verantwortlich für die Inhalte seiner Anzeigen. Dies gilt insbesondere für strafrechtliche und zivilrechtliche Verstöße, die ihre Ursache in dem Inhalt oder Gestaltung der Anzeigen haben. Werden in Anzeigen Internetadressen oder Internetlinks angegeben, ist der Auftraggeber für die darüber erreichbaren Inhalte ausschließlich verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit des Auftraggebers erstreckt sich insbesondere darauf, dass die in Anzeigen angegebenen Internetadressen oder Internetlinks weder direkt noch indirekt zu Seiten führen, die rechtsverletzende, strafbare, pornographische oder sonstige anstößige Inhalte aufweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in der Anzeige verwendeten Internetadressen und Internetlinks für die Dauer des Anzeigenauftrages und der Wahrnehmbarkeit durch den geneigten Leser zu überwachen, im Falle eines festgestellten Verstoßes den betreffenden Inhalt und/oder Link unverzüglich sperren und dem Verlag darüber Mitteilung machen. 10. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und

Übermittlung von Druckunterlagen einhält. 11. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige. 12. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn - diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder - diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/ Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. 13. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 14. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 15. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 16. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 17. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 18a. Aus einer Auflagenminderung kann – vorbehaltlich der Regelung Ziffer 18b – nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die Garantieauflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie bei einer Garantieauflage bis zu 50 000 Exemplaren mindestens 20 v. H., Garantieauflage bis zu 100 000 Exemplaren mindestens 15 v. H., Garantieauflage bis zu 500 000 Exemplaren mindestens 10 v. H., Garantieauflage über 500 000 Exemplaren mindestens 5 v. H., beträgt. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 25 bleibt unberücksichtigt. Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

18b. (Sondervorschrift bei Auflagenminderungen für Titel, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen). Abweichend von Nummer 18a berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer Auflage (Garantieauflage) von bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H. und bei einer Auflage (Garantieauflage) von über 500 000 Exemplaren 5 v. H. überschreitet. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 25 bleibt unberücksichtigt. Die der Garantie zugrunde liegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition der IVW. Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht vom Verlag eine absolute Auflagenzahl als Garantie in der jeweiligen Preisliste angegeben wurde. Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengenstaffel und für mindestens drei Ausgaben. Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Bei Kombibuchungen werden alle beteiligten Objekte der jeweiligen Kombis gemeinsam betrachtet. Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auflagenunterschreitungen der belegten Ausgaben innerhalb des Insertionsjahres. Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits gewährten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder wenn dies nicht mehr möglich ist als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme mindestens 2.500 Euro beträgt. 19. Betr. Ziffernanzeigen. Unzutreffend. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei NichtKaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 21. Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. 22. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung. 23. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zu gelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen ­Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. 24. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.

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16 Ansprechpartner/innen WAZ Zeitschriften Marketing GmbH & Co. KG Münchener Straße 101 / 09 85737 Ismaning Telefon: (089) 27 270 – 7942 Fax: (089) 27 270 - 7991 Geschäftsführung Daniela Sakowski Telefon: (089) 27 270 – 7911 E-Mail: [email protected] Gesamtanzeigenleitung Frauenzeitschriften/LandIDEE Benita Ahsendorf Telefon: (089) 27 270 – 7940 E-Mail: [email protected] Anzeigenverkaufsleitung Frauenzeitschriften/LandIDEE Benedikt Merget Telefon: (089) 27 270 – 7938 E-Mail: [email protected] Anzeigenverkaufsberatung Frauenzeitschriften/LandIDEE Anne Keller Telefon: (089) 27 270 - 7939 E-Mail: [email protected]

Nielsen 1 Dirk Struwe Bettina Gebhard

Dirk Struwe Medienvermarktung e.K. Poelchaukamp 8 22301 Hamburg Telefon: (040) 280 580 60 E-Mail: [email protected]

Nielsen 2 Friederike Bahlinger Heike Lange

Bahlinger MedienService GmbH Roßstraße 96 40476 Düsseldorf Telefon: (0211) 30 20 69 40 E-Mail: [email protected]

Nielsen 3a Gerd Bergisch Christiann Storck

Bergisch & Storck OHG Finkenhofstraße 21 60322 Frankfurt Telefon: (069) 55 35 91 E-Mail: [email protected]

WAZ Zeitschriften Marketing GmbH & Co. KG Nielsen 3b, 4 Marc G. Winkelmann Münchener Str. 101 / 09 85737 Ismaning Telefon: (089) 27 270 – 7949 E-Mail: [email protected]

Leitung Key Account Management Pharma & Kosmetik Gregory Mc Cutchan Telefon: (089) 27 270 – 7932 E-Mail: [email protected] Gesamtleitung Anzeigendisposition Roberto Fallica Telefon: (089) 27 270 – 7912 Fax: (089) 27 270 - 7992 E-Mail: [email protected]

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