Anleitung zur Konfliktbearbeitung der Halbjahresmeldung (HJM)

1 Anleitung zur Konfliktbearbeitung der Halbjahresmeldung (HJM) I. Erklärung der unterschiedlichen Konfliktarten Werden Konflikte in der HJM erkann...
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Anleitung zur Konfliktbearbeitung der Halbjahresmeldung (HJM) I.

Erklärung der unterschiedlichen Konfliktarten

Werden Konflikte in der HJM erkannt, so wird allen betroffenen Netzbetreibern per Mail eine Excelmappe übersandt, in der alle ihn betreffenden Konfliktarten enthalten sind. Konfliktart 112-113-114 Die allen betroffenen Netzbetreibern übersandte Excelmappe mit der Tabelle „112_113_114“ enthält alle Datensätze mit Rufnummern (RN), die keinem Netzbetreiber zugeteilt sind und nicht im sogenannten „Altdatenbestand“ (eine Erläuterung zu diesem Begriff befindet sich am Ende dieses Dokuments) enthalten sind. Diese sind bei der BNetzA in den Kategorien „Freier RNB“ (Konfliktart 112), „Freie Kontingente“ (Konfliktart 113) oder „Nicht verfügbare RNB“ (Konfliktart 114) zugeordnet. Die Einträge müssen geprüft und die folgenden Informationen in die Tabelle eingetragen werden: a. Namen der Kunden und Zeitpunkte der Zuteilungen, b. für den Fall, dass Rufnummern zum meldepflichtigen Netzbetreiber portiert wurden, muss jeweils der Portierungszeitpunkt, der wegportierende Netzbetreiber und der Namen des Kunden genannt werden, c. für den Fall, dass die RN seit dem Stichtag der HJM zu einem anderen Netzbetreiber wegportiert wurde, muss der Zeitpunkt und der aufnehmende Netzbetreiber in einer zusätzlichen Spalte der Tabelle angegeben werden, d. für den Fall, dass Rufnummern bereits vor dem 01.02.2000 geschaltet sind, d.h. zum sogenannten „Altdatenbestand“ gehören (eine Erläuterung zu diesem Begriff befindet sich am Ende dieses Dokuments), werden Nachweise des Kunden benötigt, die eindeutig belegen, dass der Kunde bereits vor dem 01.02.2000 mit dieser Rufnummer identifiziert wurde (das Verfahren wird unter Punkt II 2 beschrieben), e. für den Fall, dass Rufnummern in unzulässiger Weise geschaltet sind, muss der Grund für die Falschzuteilung mitgeteilt werden (Hinweise zur notwendigen Abschaltung von Rufnummern befinden sich in diesem Dokument unter Punkt II 3). Die ausgefüllte Tabelle muss bis zur angegebenen Frist an die BNetzA übersandt werden. Konfliktart 116 Die allen betroffenen Netzbetreibern per Mail übersandte Excelmappe mit der Tabelle „116“ enthält alle Datensätze mit Rufnummern (RN), die in einem Rufnummernblock (RNB) enthalten sind, der gesperrt ist. Gesperrte RN sind RN, die grundsätzlich keinem Zuteilungsnehmer zugeteilt sind. Die Einträge müssen geprüft werden und die folgenden Informationen in die Tabelle eingetragen werden: a. Namen der Kunden und Zeitpunkte der Zuteilungen, b. für den Fall, dass Rufnummern zum meldepflichtigen Netzbetreiber portiert wurden, muss jeweils der Portierungszeitpunkt, der wegportierende Netzbetreiber und der Namen des Kunden genannt werden, c. für den Fall, dass die RN seit dem Stichtag der HJM zu einem anderen Netzbetreiber wegportiert wurde, muss der Zeitpunkt und der aufnehmende Netzbetreiber in einer zusätzlichen Spalte der Tabelle angegeben werden, d. für den Fall, dass Rufnummern bereits vor dem 01.02.2000 geschaltet sind, d.h. zum sogenannten „Altdatenbestand“ gehören (eine Erläuterung zu diesem Begriff befinden

2 sich in diesem Dokument unter Punkt II 1), werden Nachweise des Kunden benötigt, die eindeutig belegen, dass der Kunde bereits vor dem 01.02.2000 mit dieser Rufnummer identifiziert wurde (das Verfahren wird unter Punkt II 2 beschrieben), e. für den Fall, dass Rufnummern in unzulässiger Weise geschaltet sind, muss der Grund für die Falschzuteilung mitgeteilt werden (Hinweise zur notwendigen Abschaltung von Rufnummern befinden sich in diesem Dokument unter Punkt II 3). Die ausgefüllte Tabelle muss bis zu der Frist an die BNetzA übersandt werden, die in dem Anschreiben genannt ist. Erklärung: In der Spalte „Erläuterung“ sind Informationen über die Art der Sperre enthalten. Der Begriff „Altdatenbestand“ in der Spalte Erläuterung bedeutet, dass die RNB grundsätzlich als Altdatenbestand identifiziert wurden, aber in mindestens drei vorhergehenden HJM keine Rufnummern als geschaltet gemeldet wurden, so dass diese RNB als frei angesehen werden. Konfliktart 111 DUWA Die allen betroffenen Netzbetreibern übersandte Excelmappe mit der Tabelle „111 DUWA“ enthält alle Datensätze mit Rufnummern (RN) für Netzzugänge mit zusammenhängenden Rufnummern (NZ-Z), die unterschiedlichen Kategorien zugeordnet sind. Die Einträge müssen geprüft werden und die folgenden Informationen in die Tabelle eingetragen werden: a. Namen der Kunden und Zeitpunkte der Zuteilung, b. für den Fall, dass Rufnummern zum meldepflichtigen Netzbetreiber portiert wurden, muss jeweils der Portierungszeitpunkt, der wegportierende Netzbetreiber und der Namen des Kunden genannt werden, c. für den Fall, dass die RN seit dem Stichtag der HJM zu einem anderen Netzbetreiber wegportiert wurde, muss der Zeitpunkt und der aufnehmende Netzbetreiber in einer zusätzlichen Spalte der Tabelle angegeben werden, d. für den Fall, dass Rufnummern bereits vor dem 01.02.2000 geschaltet sind, d.h. zum sogenannten „Altdatenbestand“ gehören (eine Erläuterung zu diesem Begriff befindet sich in diesem Dokument unter Punkt II 1), werden Nachweise des Kunden benötigt, die eindeutig belegen, dass der Kunde bereits vor dem 01.02.2000 mit dieser Rufnummer identifiziert wurde (das Verfahren wird unter Punkt II 2 beschrieben), e. für den Fall, dass Rufnummern in unzulässiger Weise geschaltet sind, muss der Grund für die Falschzuteilung mitgeteilt werden (Hinweise zur notwendigen Abschaltung von Rufnummern befinden sich in diesem Dokument unter Punkt II 3). Die ausgefüllte Tabelle muss bis zu der Frist an die BNetzA übersandt werden, die in dem Anschreiben genannt ist. Konfliktart 111 Klasse 5 Die allen betroffenen Netzbetreibern per Mail übersandte Excelmappe mit der Tabelle „111 Klasse 5“ enthält Datensätze mit Rufnummern, die nach Klasse 5 zugeteilt wurden. Diese Rufnummern wurden in zwei Datensätzen dargestellt.

Nach Punkt 4.3 der Mitteilung 163/2006 erfolgt eine Zuteilung nach Klasse 5 nur, wenn ein abgeleiteter Zuteilungsnehmer einen NZ-Z aus dem Altdatenbestand erweitern will. Daher muss er in der Regel in der Halbjahresmeldung auch als eine zusammenhängende Rufnummer dargestellt sein.

3 Die Einträge müssen geprüft werden und in der Tabelle eingetragen werden, welche NZ-Z aus dem Altdatenbestand erweitert wurden. Die ausgefüllte Tabelle muss bis zu der Frist an die BNetzA übersandt werden, die in dem Anschreiben genannt ist. Wenn die RN zusammenhängend sind, muss eine korrigierte Halbjahresmeldung, in der der bisherige Netzzugang und die Zuteilung nach Klasse 5 in einem Datensatz angegeben wird, übersandt werden. Konfliktart 109 EAS Die allen betroffenen Netzbetreibern per Mail übersandte Excelmappe mit der Tabelle „109 EAS“ enthält alle Datensätze mit Rufnummern (RN) des sogenannten Altdatenbestandes (eine Erläuterung zu diesem Begriff befindet sich in diesem Dokument unter Punkt II 1), die nicht im Referenzdatenbestand enthalten sind. Die Einträge müssen geprüft und die folgenden Informationen in die Tabelle eingetragen werden: a. Namen der Kunden und die Zeitpunkte der Zuteilungen, b. für den Fall, dass Rufnummern zum meldepflichtigen Netzbetreiber portiert wurden, muss jeweils der Portierungszeitpunkt, der wegportierende Netzbetreiber und der Name des Kunden genannt werden, c. für den Fall, dass die RN seit dem Stichtag der HJM zu einem anderen Netzbetreiber wegportiert wurde, muss der Zeitpunkt und der aufnehmenden Netzbetreiber in einer zusätzlichen Spalte der Tabelle angegeben werden, d. falls die bisherige Darstellungsart der Rufnummer nicht korrekt war, muss der Grund für die veränderte Darstellung mitgeteilt werden, e. für den Fall, dass Rufnummern in unzulässiger Weise geschaltet sind, muss der Grund für die Falschzuteilung mitgeteilt werden. Die ausgefüllte Tabelle muss bis zu der Frist an die BNetzA übersandt werden, die in dem Anschreiben genannt ist. Konfliktart 109 DUWA Die allen betroffenen Netzbetreibern per Mail übersandte Excelmappe mit der Tabelle „109 DUWA“ enthält alle Datensätze mit Rufnummern (RN) für Netzzugänge mit zusammenhängenden Rufnummern (NZ-Z) des sogenannten Altdatenbestandes (eine Erläuterung zu diesem Begriff befindet sich in diesem Dokuments unter Punkt II 1), die mit weniger Rufnummern im Referenzdatenbestand enthalten sind. Die Einträge müssen geprüft und die folgenden Informationen in die Tabelle eingetragen werden: a. Namen der Kunden und die Zeitpunkte der Zuteilungen, b. für den Fall, dass Rufnummern zum meldepflichtigen Netzbetreiber portiert wurden, muss jeweils der Portierungszeitpunkt, der wegportierende Netzbetreiber und der Name des Kunden genannt werden, c. für den Fall, dass die RN seit dem Stichtag der HJM zu einem anderen Netzbetreiber wegportiert wurde, muss der Zeitpunkt und der aufnehmende Netzbetreiber in einer zusätzlichen Spalte der Tabelle angegeben werden, d. falls die bisherige Darstellungsart der Rufnummer nicht korrekt war, muss der Grund für die veränderte Darstellung mitgeteilt werden, e. für den Fall, dass Rufnummern unzulässiger Weise geschaltet sind, muss der Grund für die Falschzuteilung mitgeteilt werden.

4 f. falls diese Rufnummern entgegen der Klassifizierung der Bundesnetzagentur (BNetzA) bereits in vorherigen HJM in einer anderen Schreibweise gemeldet wurden, legen Sie für diese RN Nachweise des Kunden vor, die eindeutig belegen, dass der Kunde bereits vor dem 01.02.2000 mit dieser Rufnummer identifiziert wird. Die ausgefüllte Tabelle muss bis zu der Frist an die BNetzA übersandt werden, die in dem Anschreiben genannt ist. Zum Begriff „Altdatenbestand“ und zu den Nachweisen siehe die Erläuterungen am Ende dieses Dokuments. Nach Punkt 5.2 in Verbindung mit Punkt 8.6 der Verfügung 25/2006 sind RNB aus dem sogenannten Altdatenbestand nicht originär zugeteilt. Sollen zusammenhängende Rufnummern aus dem Altdatenbestand erweitert werden, so muss der Netzbetreiber einen RNB der Klasse 5 beantragen (siehe dazu Punkt 4.3 im Zuteilungsverfahren für Ortsnetzrufnummern, Vfg. 163/2006) Das Antragsverfahren und das Formular zum Antrag finden Sie unter folgendem Link im Internet: https://www.bundesnetzagentur.de/cln_1412/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unterneh men_Institutionen/Nummerierung/Rufnummern/ONRufnr/ONZuteilungsverfahren/ONZuteilun gsverfahren_Basepage.html?nn=268384 Bitte geben Sie im Fall der Beantragung nach Klasse 5 in dem Antrag an, dass es sich um eine nachträgliche Beantragung einer bereits geschalteten Rufnummer handelt. Konfliktart 102 Die allen betroffenen Netzbetreibern per Mail übersandte Excelmappe mit der Tabelle „102“ enthält alle mit Rufnummern (RN), die im sogenannten Referenzdatenbestand (d.h. RN, die aufgrund einer früheren Halbjahresmeldung als rechtmäßig im Altdatenbestand geschaltet anerkannt wurden) enthalten sind, die aber in den beiden vorausgehenden HJM von keinem Zuteilungsnehmer gemeldet wurden. Die Einträge müssen geprüft und die folgenden Informationen in die Tabelle eingetragen werden: a. Namen der Kunden und die Zeitpunkte der Zuteilungen, b. für den Fall, dass Rufnummern zum meldepflichtigen Netzbetreiber portiert wurden, muss jeweils der Portierungszeitpunkt, der wegportierende Netzbetreiber und der Namen des Kunden genannt werden. Erklärung: Nach Punkt 8.6 der Vfg. 25/2006 dürfen aus Rufnummernblöcken (RNB) des sogenannten Altdatenbestandes grundsätzlich keine Rufnummern abgeleitet zugeteilt werden. Abweichend davon können Rufnummern bis zu 6 Monate nach der Kündigung eines Netzzugangs (NZ) an den vormaligen Teilnehmer erneut abgleitet zugeteilt werden. Wurden diese Rufnummern unzulässiger Weise geschaltet, so müssen sie wieder abgeschaltet werden.

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II.

Erläuterung wichtiger Begriffe

1.

Altdatenbestand

Die BNetzA hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Telekom AG im Jahre 2000 alle RNB ermittelt, die zum sogenannten Altdatenbestand gehören, d.h. in denen RN waren, die schon vor dem 01.02.2000 von der Deutschen Telekom AG oder einem Rechtsvorgänger zugeteilt wurden. Bis zur aktuellen Halbjahresmeldung wurde der Referenzdatenbestand durch neu gemeldete Rufnummern des sogenannten Altdatenbestandes ergänzt, wenn neue Rufnummern in der HJM gemeldet wurden und die Begründung für die Neuaufnahme durch die Bundesnetzagentur akzeptiert wurde. Nach Punkt 5.2 in Verbindung mit Punkt 8.6 der Verfügung 25/2006 sind RNB aus dem sogenannten Altdatenbestand nicht originär zugeteilt und es dürfen grundsätzlich keine neuen Rufnummern abgeleitet zugeteilt werden. Bei allen Datensätzen, bei denen der Konflikt „Rufnummer war noch nie im Altdatenbestand geschaltet“ ermittelt wird, besteht der Verdacht, dass diese RN ungerechtfertigt neu geschaltet wurden. Ungerechtfertigt geschaltete Rufnummern müssen wieder abgeschaltet werden. Die Darstellung der Rufnummern des sogenannten Altdatenbestands darf grundsätzlich gegenüber dem Referenzdatenbestand nicht verändert werden (siehe Anleitung zur Erstellung der HJM, Punkt 4). Sollte die neue Darstellung korrekt sein, z.B. weil RNB zusammengelegt wurden, einzelne RN oder Teile von RNB aus RNB herausgelöst wurden oder die Schreibweise in den bisherigen HJM falsch war, muss der Grund für die veränderte Darstellung mitgeteilt werden. Sollten Konflikte bei Rufnummern existieren, die schon in einer vorausgehenden HJM gemeldet wurden, wurde für die rechtmäßige Schaltung bisher keine ausreichende Information erbracht. 2. Nachweiskatalog bei Neuaufnahme von Rufnummern in den Altdatenbestand Für Nachweise zu erstmalig mit den Halbjahresmeldungen gemeldeten Rufnummern des sogenannten Altdatenbestandes aus einem RNB, die keinem Netzbetreiber zugeteilt sind oder Rufnummern, die in einem RNB liegen, der gesperrt ist, müssen folgende Kriterien erfüllt werden: a. Formale Kriterien • • • • •

Alle Nachweise müssen spätestens bis zu dem in dem Anschreiben zur Informationserteilung genannte Fristende gebündelt in einer Nachricht der Bundesnetzagentur übersandt werden. Die Nachweise sind in elektronischer Form (z.B. PDF-Dokument) zu übersenden. Alle Nachweise für einen Datensatz müssen in einer eigenen Datei gespeichert sein. Werden Nachweise für mehr als 10 Datensätze gefordert, so sind die Nachweise ausschließlich mittels eines Datenträgers zu übersenden. Der Namen der Datei muss die folgende Form haben: [BK-ID_ONKZ_RN-von_RN-bis] In der Datei sind die betroffenen Rufnummern, der Kundenname, die Unterschrift und das Datum zu kennzeichnen (z.B. durch farbliche Hervorhebung)

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b. Inhaltliche Kriterien Der Nachweis muss grundsätzlich belegen, dass der Kunde mit der Rufnummer in den letzten 5 Jahren vor dem Stichtag der HJM identifiziert war. Falls eine Portierung nach diesem Zeitpunkt erfolgte, muss der Nachweis zum Zeitpunkt der Portierung erfolgen. Die Nachweise müssen die betroffenen Rufnummern, den Kundennamen und dessen Unterschrift mit Datum enthalten. Dies können im Einzelnen sein: • • • •

Kundenaufträge Auftragsbescheinigungen Telefonrechnungen Schreiben des Kunden an Dritte

Möglich sind darüber hinaus Auszüge aus öffentlichen Telefonverzeichnissen, in denen die Rufnummer in Verbindung mit dem abgeleiteten Zuteilungsnehmer genannt wird, mit Erscheinungsdatum des betreffenden Verzeichnisses. 3.

Abschaltung von Rufnummern

Wurden diese Rufnummern unzulässigerweise geschaltet, so müssen sie wieder abgeschaltet werden. Die BNetzA ist bisher in ähnlichen Fällen auf Antrag der Zuteilungsnehmer so verfahren, dass diese Rufnummern spätestens nach einem Jahr abgeschaltet werden mussten. Empfohlen wird, dem Kunden möglichst frühzeitig neue Rufnummern zuzuteilen. In Absprache mit der BNetzA wurde hierbei zugelassen, dass bis zu einem Jahr die alte Rufnummer weiter genutzt werden kann, um eine Weiterschaltung und/oder einen Ansagetext mit der alten Rufnummer zu realisieren.