Amtsblatt der Stadt Leverkusen _____________________________________________________________________ 10. Jahrgang 20. Juni 2016 Nummer 21
Inhaltsverzeichnis
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81. Bekanntmachung der Einladung zur 19. Sitzung (18. TA) des Rates der Stadt Leverkusen am Montag, 27.06.2016, Rathaus, Ratssaal, Friedrich-Ebert-Platz 1, 5. OG, Beginn: 16:00 Uhr .......................................... 135 82. Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln, hier: Öffentliche Auslegung von zwei Studien des TÜV-Rheinland zur fachlichen Einschätzung der Gefahrenlage gemäß der Seveso-III-Richtlinie .................. 138 83. Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln, hier: Erörterungstermin im Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren Ausbau BAB A 1 ............ 140 84. Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 208 B/II „Opladen - nbso/ Westseite – Quartiere“ .................................................................................... 141 ____________________________________________________________________ 81. Bekanntmachung der Einladung zur 19. Sitzung (18. TA) des Rates der Stadt Leverkusen am Montag, 27.06.2016, Rathaus, Ratssaal, FriedrichEbert-Platz 1, 5. OG, Beginn: 16:00 Uhr ____________________________________________________________________ Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1
Nummer
Eröffnung der Sitzung
Angelegenheiten des Rates und der Rechnungsprüfung 2
Genehmigung von Niederschriften
3
Vorschlag für die En-bloc-Abstimmung
4
Umbesetzung in Ausschüssen und sonstigen Gremien
5
Abberufung und Bestellung eines Mitgliedes in der Verbands2016/1148 versammlung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper
2016/1147
___________________________________________________________________ Herausgeber: Redaktion:
Bezug:
Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen, 0214/406-8883, 0214/406-8879,
[email protected] Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich. Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbereich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1 - 4, Miselohestraße 4, Haus-Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Hauptstr. 101. Abrufbar im Internet unter www.leverkusen.de, Versand: 0214/406-8883.
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Dezernat I 6
Sitzungsplan 2017
2016/1123
7
Übertragung der Sitzungen des Rates der Stadt Leverkusen im Internet
2016/1133
8
Aufhebung der Wiederbesetzungssperre für die Stelle des Stadtjugendpflegers in Leverkusen - Antrag des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 02.06.2016
2016/1134
Dezernat II 9
Arbeitskreis Verbrechensbekämpfung - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 22.05.16 - m. Stn. v. 02.06.16
2016/1126
10
Beitritt der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) zum 2016/1118 Zweckverband "KDN-Dachverband kommunaler ITDienstleister" - Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
11
Verkaufsoffene Sonntage 2017 2016/1088 - 18. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonntagen
12
Grundsatzbeschluss Einrichtung einer Notfallsanitäterschule
2016/1137
Dezernat III 13
Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Leverkusen
13.1
Überprüfung des bestehenden Integrationskonzeptes - Antrag der SPD-Fraktion vom 20.04.16
13.2
Änderungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- 2016/1149 NEN und Opladen Plus vom 09.06.16
13.3
Änderungsantrag der Gruppe FDP vom 10.06.16
2016/1156
13.4
Verwaltungsvorlage - m. Anfrage v. 08.06. und Stn. v. 13.06.16
2016/1100
14
Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bereich der Altlast Dhünnaue - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 16.05.16 - m. Stn. v. 01.06.16 - m. erg. Schreiben v. 05.06.16 und Stn. v. 13.06.16
2016/1117
2016/1097
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Dezernat IV 15
Anschaffung von DaZ - Deutsch als Zweitsprache - Materialien für Leverkusener Grundschulen ab 2016 - Antrag des Rh. Viertel (BÜRGERLISTE) vom 02.05.16 - m. Stn. v. 01.06.16
2016/1105
16
Musikschule Leverkusen - Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Opladen Plus vom 03.05.16 - m. Stn. v. 06.06.16 - m. erg. Schreiben der CDU-Fraktion v. 07.06.16 und VdM v. 01.06.16
2016/1108
17
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen 2016/1106 für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen
18
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Leverkusen 2015 2020 - m. Erg. v. 16.06.16
2016/1103
19
Jahresabschluss des "Sportpark Leverkusen" 2015
2016/1109
Dezernat V 20
Um- und Ausbau der Autobahnen sowie der Rheinquerung in Leverkusen
20.1
Planung einer skizzierten Kombilösung Tunnel/Brücke der A 1 - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 16.05.16
2016/1115
20.2
Kostenübernahme/Förderfähigkeit der Mehrkosten von Tunnel gegenüber modernisierter Stelze der A 1 durch das Land - Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Opladen Plus vom 23.05.16
2016/1120
20.3
Ingenieurmäßige Planung einer großen Tunnellösung der A 1 von Köln-Niehl bis Leverkusen-Alkenrath - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 09.06.16
2016/1140
20.4
Gutachten zu Gefahrguttransporten im Autobahntunnel im Bereich der heutigen A1-Stelze
2016/1122
21
Konzept zur Heizungsmodernisierung - Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Opladen Plus vom 18.04.16 - m. Stn. v. 25.05.16
2016/1096
22
Rettungsutensilien an Leverkusener Badeseen - Antrag der Gruppe Soziale Gerechtigkeit vom 10.05.16 - m. Stn. v. 31.05.16
2016/1113
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Umbau Busbahnhof Leverkusen-Mitte - Baubeschluss
2016/1058
24
Rahmenkonzept Bahnhof Leverkusen-Mitte
2016/1092
Zusatzanfragen zum Mitteilungsblatt z.d.A.: Rat (ab lfd. Nr. 4/2016) Nichtöffentliche Sitzung 1
Nummer
Eröffnung der Sitzung
Angelegenheiten des Rates und der Rechnungsprüfung 2
Genehmigung von Niederschriften
Dezernat II 3
Grundstücksveräußerung Reuterstraße - m. Erg. v. 25. und 27.04.16
2016/1017
4
Grundstücksveräußerung Erbbaugrundstück in Opladen
2016/1102
5
Neubau einer Hauptfeuer- und Rettungswache als Ersatz für die 2016/1136 Wache Stixchesstraße 162 im Rahmen eines Lebenszyklusmodells -Vergabebeschluss
Dezernat V 6
Am Gesundheitspark 4 und Paracelsusstraße 17 - Verlängerung 2016/1074 der Mietzeit bis 28.02.2027
Zusatzanfragen zum Mitteilungsblatt z.d.A.: Rat (ab lfd. Nr. 4/2016) Leverkusen, 16. Juni 2016 gez. Richrath Oberbürgermeister ____________________________________________________________________ 82. Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln, hier: Öffentliche Auslegung von zwei Studien des TÜV-Rheinland zur fachlichen Einschätzung der Gefahrenlage gemäß der Seveso-III-Richtlinie ____________________________________________________________________ Öffentliche Auslegung von 2 Studien des TÜV Rheinland zur fachlichen Einschätzung der Gefahrenlage gemäß Artikel 15 der Seveso-III-Richtlinie (RL 96/82//EG vom 04.07.2012, ABI. EU Nr. 197, S. 1). Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in Ermangelung einer spezialgesetzlichen Regelung in Anlehnung an das Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Gutachten wurden aufgrund des geplanten Ausbaus der Bundesautobahn A 1 zwischen der Anschlussstelle KölnNiehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich Neubau der Rheinbrücke Leverkusen in Auftrag gegeben.
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Die Gutachten sowie die Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der Bundesautobahn A 1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich Neubau der Rheinbrücke Leverkusen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit vom 20.06.2016 bis einschließlich 11.07.2016 in der Stadtverwaltung Leverkusen, Hauptstr. 101 (Elberfelder Haus), 51373 Leverkusen, Raum 205, während der Dienststunden: Mo - Do: von 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr und Fr von 08.30 Uhr bis 13.30 Uhr oder nach Vereinbarung zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetzt (VwVfG) NRW werden zeitgleich der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die auszulegenden Planunterlagen auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht: http://www.brk.nrw.de/brk_internet/verfahren/25_strasse_planfeststellungsverfahren/ index.html. Der Inhalt der in Papierform bei der Stadt Leverkusen zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 25.07.2016 einschließlich bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 25, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln, oder bei der Stadtverwaltung Leverkusen Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf der Frist ebenfalls ausgeschlossen. 1. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Erfolgt dies nicht, können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 60 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereine sowie b) der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen) von der Auslegung des Plans.
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3. Eine Erörterung der Einwendungen ist gemäß Artikel 15 der RL 2012/18/EU nicht vorgesehen. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen und Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Leverkusen, 20. Juni 2016 Bezirksregierung Köln Dezernat 25 Zeughausstr. 2 – 10 50667 Köln ____________________________________________________________________ 83. Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln, hier: Erörterungstermin im Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren Ausbau BAB A 1 ____________________________________________________________________ Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen für den Ausbau der Bundesautobahn A 1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich Neubau der Rheinbrücke Leverkusen, einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlage Dritter sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen auf den Gebieten der Städte und Leverkusen (Gemarkungen Wiesdorf, Bürrig, Rheindorf und Hitdorf) und Köln (Gemarkung Worringen). Erörterungstermin im Anhörungsverfahren 1. Im vorgenannten Planfeststellungsverfahren findet der Erörterungstermin statt vom: 04.07.2016 bis 08.07.2016, in der Stadthalle Köln-Mülheim, Jan-Wellem-Str. 2, 51065 Köln. Die Erörterung beginnt am 04.07.2016 um 9:30 Uhr. Für die weiteren Termine wird der Erörterungsbeginn jeweils im Laufe der vorherigen Sitzung festgelegt. Sollte an diesen Terminen nicht alle Einwendungen erörtert werden können, wird die Erörterung zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. 2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass
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bei Ausbleiben eines Bevollmächtigten auch ohne ihn verhandelt werden kann; verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
3. Entstandene Kosten durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreter-bestellung werden nicht erstattet. 4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Leverkusen, 20. Juni 2016 Bezirksregierung Köln Dezernat 25 Zeughausstr. 2 – 10 50667 Köln ____________________________________________________________________ 84. Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 208 B/II „Opladen - nbso/ Westseite – Quartiere“ ____________________________________________________________________ Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 13.06.2016 für den Bebauungsplan Nr. 208 B/II „Opladen nbso/Westseite – Quartiere“ die öffentliche Auslegung beschlossen. Die rechtliche Grundlage bilden § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Absatz 2 BauGB. Ziel der Planung Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Umsetzung der geplanten städtebaulichen Entwicklung des Projektes „neue bahnstadt opladen/Westseite“ für Handel, Dienstleistung, Wohnen und Gewerbe sowie Grün- und Verkehrsflächen. Öffentliche Auslegung Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht wird öffentlich ausgelegt. Des Weiteren werden die im Rahmen einer schutzgutbezogenen Betrachtung beschriebenen umweltbezogenen Belange zu folgenden Themen offen gelegt:
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Behandlung der Eingriffsregelung, Verkehrslärm, Gewerbelärm, Erschütterungen, Lufthygiene, Boden/Altlasten, Störfallbetriebe (Seveso II), Natur und Landschaft, Artenschutz.
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Im o. g. Bebauungsplanverfahren wurden zu folgenden umweltrelevanten Themen Gutachten eingeholt:
Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan Nr. 208 B/II (VIA, Köln), Verkehrs- und Gewerbelärmuntersuchung zum Bebauungsplan 208 B/II (Peutz Consult, Düsseldorf), Verdichtende Bodenuntersuchung für Wohnnutzungen der nbso-Westseite und Zusammenfassung der bestehenden Ergebnisse / Wohnnutzung und Gewerbliche Nutzung (Middendorf Geoservice, Leverkusen), Verträglichkeitsanalyse für einen Einzelhandelsstandort auf der nbsoWestseite sowie ergänzender Bericht (Stadt + Handel, Dortmund).
Die o. g. Informationen können eingesehen werden: Ort: Dauer: Zeit:
Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstraße 101, Wartezone im Erdgeschoss, Dienstag, 28.06.2016, bis einschl. Dienstag, 02.08.2016, montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr.
Ansprechpartner ist Herr Hennecke (Tel.: 0214/406-6135). Internet Während der Auslegungszeit kann der Bebauungsplanentwurf mit Begründung im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen eingesehen werden: www.leverkusen.de Rathaus & Service Mitwirkung der Bürger Bebauungspläne/Bauleitpläne Stellungnahmen Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Schriftliche Stellungnahmen können Sie bis zum 02.08.2016 an nachfolgende Adresse schicken: Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an:
[email protected] oder per Fax an: 0214/406-6102. Bitte geben Sie im Betreff folgenden Text an: Bebauungsplan Nr. 208 B/II „Opladen - nbso/Westseite – Quartiere“. Bürgerservice vor Ort Unabhängig vom förmlichen Auslegungsverfahren kann eine verkleinerte Darstellung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes in der Sparkasse, Zweigstelle Opladen, Kölner Str. 35-41, 51379 Leverkusen, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
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Geltungsbereich Die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im folgenden Lageplan dargestellt.
Bebauungsplan Nr. 208 B/II ''Opladen - nbso/Westseite - Quartiere“ Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 208 B/II ''Opladen - nbso/Westseite - Quartiere“
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