50 Jahre Amtsblatt der Stadt Bad Liebenzell

Freitag, den 8. Juli 2011 Nr. 27 ● 50 Jahre Amtsblatt der Stadt Bad Liebenzell Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Liebenzell, der er...
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Freitag, den 8. Juli 2011 Nr. 27 ●

50 Jahre

Amtsblatt der Stadt Bad Liebenzell Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Liebenzell,

der erste Stadtbote der Stadt Bad Liebenzell erschien am 7. Juli 1961. Es freut mich, Ihnen die heutige Ausgabe anlässlich des Jubiläums „50 Jahre Stadtbote Bad Liebenzell“ präsentieren zu dürfen. ... Wir danken Verlag und Inserenten herzlich für die gute Zusammenarbeit sowie den treuen Leserinnen und Lesern und ich wünsche mir weiterhin eine lebendige Verbindung zwischen Bürgern und Stadtverwaltung sowie weiterhin eine gute Zusammenarbeit mit dem Verlag Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co KG!

Volker Bäuerle Bürgermeister

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FREITAG, 8. JULI 2011

BEREITSCHAFTSDIENSTE Ärztlicher Bereitschaftsdienst Montag bis Donnerstag, für den Bereich Bad Liebenzell und Teilorte, erreichbar über die Rufnummer für den organisierten Bereitschaftsdienst. Anrufe der Patienten werden über die Telefonnummer 01805 19292-151 (wie am Wochenende) zu den jeweiligen Dienstzeiten an den diensthabenden Arzt weitergeleitet. In den sprechstundenfreien Zeiten: Freitag, 19 Uhr, bis Montag, 7 Uhr Feiertage: Vorabend Feiertag, 19:00 Uhr, bis Folgetag Feiertag, 07:00 Uhr, für Bad Liebenzell und die Stadtteile Beinberg, Maisenbach-Zainen, Unterlengenhardt, Monakam, Unterhaugstett Telefonische Anmeldung über einheitliches Call-CenterTelefon-Nr. 01805 19292-151 für den Stadtteil Möttlingen Telefonische Anmeldung über einheitliches Call-CenterTelefon-Nr. 01805 19292- 150

Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst für Bad Liebenzell mit den Stadtteilen Telefonische Anmeldung über einheitliches Call-Center, Tel. 01805 19292-160 Anrufe der Patienten werden über diese Telefonnummer zu den jeweiligen Dienstzeiten an den diensthabenden Arzt weitergeleitet. In den sprechstundenfreien Zeiten: Freitag, 19:00 Uhr, bis Montag, 07:00 Uhr Feiertage: Vorabend Feiertag, 19:00 Uhr bis Folgetag Feiertag, 07:00 Uhr

Apotheken-Notdienste Calw / Bad Liebenzell / Bad Wildbad von 8:30 bis 8:30 Uhr des Folgetages Freitag, 08.07.2011 Apotheke Schömberg, Lindenstr. 9, Schömberg bei Neuenbürg, Tel. 07084 4222 Rosen-Apotheke, Heinz-Schnaufer-Str. 45, Calw (Heumaden), Tel. 07051 3323 Quellen-Apotheke Bad Liebenzell, Wilhelmstr. 4, Bad Liebenzell, Tel. 07052 1385 8.30 bis 20.00 Uhr Samstag, 09.07.2011 Alte Apotheke Calw, Marktstr. 11, Calw, Tel. 07051 2133 Sonntag, 10.07.2011 Eichen-Apotheke Calw, Gartenstr. 1, Calw (Stammheim), Tel. 07051 30709 Enz-Apotheke Wildbad, Altwiesenstr. 2, Bad Wildbad (Calmbach), Tel. 07081 95310 Montag, 11.07.2011 Stadt-Apotheke Calw, Lederstr. 35, Calw, Tel. 07051 30193 Dienstag, 12.07.2011 Quellen-Apotheke Bad Liebenzell, Wilhelmstr. 4, Bad Liebenzell, Tel. 07052 1385 Stadt-Apotheke Neubulach, Julius-HeussStr. 21, Neubulach, Tel. 07053 6000 Mittwoch, 13.07.2011 Schwarzwald-Apotheke Schömberg, Lindenstr. 22, Schömberg bei Neuenbürg, Tel. 07084 6900 Waldenser-Apotheke, Schillerstr. 9, Althengstett (Neuhengstett), Tel. 07051 30300 Donnerstag, 14.07.2011 Kloster-Apotheke Calw-Hirsau, Liebenzeller Str. 30, Calw (Hirsau), Tel. 07051 51444

Augenärztlicher Bereitschaftsdienst für Bad Liebenzell mit den Stadtteilen Telefonische Anmeldung über einheitliches Call-Center, Tel. 01805 19292-123

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 09./10.07.2011 Diplom-Stomatologe Raimar Burkhardt Richard-Ziegler-Weg 5, 75365 Calw Tel. 07051 3351

Tierärztlicher Bereitschaftsdienst ab Freitag, 20:00 Uhr, bis einschließlich Sonntag, falls Ihr Haustierarzt nicht erreichbar ist. 08. - 10.07.2011 Dr. med. vet. Matthias Richter Gottlieb-Braun-Straße 7, 75382 Althengstett, Tel. 07051 12853

Tel.-Nr. 07052 920910

Deutsches Rotes Kreuz Mobile Soziale Dienste: Besuchs-, Begleit und Betreuungsdienste, "Essen auf Rädern", Hausnotruf-Service: Frau Rohloff und Herr Vejsada, Tel. 07051 7009-140/-141

Frauenhaus Frauen helfen Frauen e. V. Telefon 07051 78281

Telefonseelsorge Tel. 0800 1110111 Gebührenfreie Rufnummer

Taxi Tel. 07052 2601 und 2215 Siegfried Klitzke, Mathildenstr.17, Bad Liebenzell

Bestattungsordner Tel. 07052 2238 Herr Sebastian Kopp, Finkenbergweg 13, Bad Liebenzell

Bereitschaftsdienste Schwarzwaldwasserversorgung Die Bereitschaftsdienste erfahren Sie unter den Telefonnummern: Tel. 07052 1569, Tel. 07081 939611

Klärwerk Bad Liebenzell Die Bereitschaftsdienste erfahren Sie unter der Sammelnummer: Tel. 07052 16 00

Strom Störungsstelle, Tel. 0800 3629477

Gas Betriebsstelle Calw, Tel. 07051 7903-12

Notruf: Notruf DRK (Rettungsleitstelle) 07051 19222 Kreiskrankenhaus Calw 07051 140 Notruf Polizei 110 Polizeiposten Bad Liebenzell 07052 1333 oder 07051 161-247 Notruf Feuerwehr 112

Fundtiere: Tierrettungsstation Im Eulert 12, 75378 AlthengstettNeuhengstett, Tel. 07051 9352108

Impressum Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadtverwaltung Bad Liebenzell Herausgeber: Stadt Bad Liebenzell. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048 - www.nussbaum-wds.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Volker Bäuerle, Kurhausdamm 2, 75378 Bad Liebenzell. Verantwortlich für "Was sonst noch interessiert" und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt - Bezugspreis: halbjährlich E 11,30. Anzeigenannahme: [email protected] Kontakt: [email protected]. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0 oder 6924-13. E-Mail: [email protected] Internet: www.wdspressevertrieb.de

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FREITAG, 8. JULI 2011

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Gute Verkehrsanbindung ausschlaggebend für Standortwahl Schon seit Wochen informiert eine riesige Werbetafel im östlichen Teil des Unterhaugstetter Gewerbegebietes "Egarten" über einen bevorstehenden Firmenbau. "Hier entsteht der neue Firmensitz der Eugen Riexinger GmbH", wird darauf angekündigt. Mit dem Spatenstich folgte nun der Startschuss zu den Bauarbeiten für eine Fertigungshalle und einem Verwaltungsgebäude auf einer Fläche von insgesamt 3000 m2 . Das seit 1969 bestehende, bislang in Bad Wildbad angesiedelte Unternehmen ist weltweit führend bei der Entwicklung und Herstellung von Geräten und Maschinen zur Produktion von Kunststoffrohren und -teilen. Vertreter aller an Planung und Ausführung Beteiligten hatten sich zum feierlichen Spatenstich eingefunden, allen voran Geschäftsführer Markus Theobald , der die Firma 2006 von der Familie Riexinger übernommen hat, IHK Hauptgeschäftsführer Martin Keppler sowie Bad Liebenzells Bürgermeister Volker Bäuerle. Neun Monate habe die intensive Planungsphase gedauert , berichtet Theobald. Infolge kräftig expandierender Auftragslage und der steigenden Mitarbeiterzahl sei es am bisherigen Standort zu eng geworden. Ausschlaggebend für den neuen und weiter expansionsfähigen Standort im "Egarten" sei in erster Linie die gute Verkehrsanbindung durch die Nähe zur Autobahn und zum Flughafen gewesen. "Sie haben mit diesem Grundstück die richtige Wahl getroffen, es ist unser bestes", beglückwünscht Bürgermeister Bäuerle das Unternehmen. Er sei stolz darauf, eine so innovative Firma sowie neue

"Jetzt geht’s los, jetzt wird es ernst" gab Unternehmer Markus Theobald (vierter v. links) das Motto zum Spatenstich aus. Arbeitsplätze für die Stadt gewonnen zu haben. Auch Martin Keppler lobte die Ent-scheidung des Unternehmens für Bad Liebenzell und hob die Standortvorteile des Unterhaugstetter Gewerbegebietes her-vor. Mit der Planung und Bauausführung wurde die renommierte Industriebaufirma Freyler aus Kenzingen betraut. Die Unternehmensgruppe mit ihren zahlreichen Standorten in Deutschland und der Schweiz hat sich vor allem wegen ihrer sorgfältigen Bedarfsopti-

mierung und ihrer kreativen Industriearchitektur einen Namen gemacht. Schon im Oktober soll der äußere Gebäudekomplex fertiggestellt sein. Der Innenausbau dürfte sich aber noch bis Ende Januar hinziehen. Als klare Formensprache in zeitloser Eleganz und doch mit dem "gewissen Etwas" bezeichnet Bauherr Theobald die Entwürfe seines Projektpartners. Mit einer großen Photovoltaikanlage auf dem Firmendach und in anderen Details soll auch das Umweltbewusstsein nicht zu kurz kommen. PROGRAMM

An der bekannten Stelle in Maisenbach-Zainen, hinter der Kirche, da wo 2009 nach hundert Jahren erstmals wieder ein Kohlenmeiler stand, sollen in einer Freiluftprojektion nun die Filmdokumente der ganzen elf Festtage 2009 der Einwohnerschaft und allen Interessierten vorgestellt werden. Als Besonderheit soll dies in einem Bulldog-Kino geschehen. Das funktioniert wie ein Autokino. Die Zuschauer kommen mit ihren Traktoren und können, von dort aus die Filmvorführung verfolgen. Natürlich kann man auch zu Fuß oder mit dem Auto anreisen. Direkt an der Projektionswand sind Bänke und Tische aufgestellt. Man kann auch die eigene Bank oder das Sofa mitbringen. Eine Lautsprecheranlage versorgt das Publikum im vorderen Bereich.

Ein eigens installierter UKW-Sender erlaubt es zusätzlich, mit jedem beliebigen Radio-Empfangsgerät den Ton klar und mit individueller Lautstärke zu empfangen. Geeignet sind Autoradios, mitgebrachte transportable Radios, Handys mit Radioempfang und Ähnliches. Dies hat den Vorteil, dass wir nicht den ganzen Platz und damit das halbe Dorf mit hoher Lautstärke beschallen müssen. Wer den Ton ganz und gar ungestört

mitbekommen möchte, sollte einen Kopf- oder Ohrhörer mitbringen. Neben den Filmen zeigen wir noch einen schönen Heimatfilm und Filme über die frühere Nutzung des Schwarzwalds. Dazu gibt es zu essen und zu trinken, wie wir es von den Festtagen 2009 kennen: Einfache, deftige Gerichte aus heimischer Produktion und das Bier im Steinkrug. Wenn sich gegen 16 Uhr eine Schar mit Traktoren versammelt hat, starten wir eine gemeinsame Rundfahrt um und durch Maisenbach-Zainen. Zur Unterhaltung wird am Samstagabend unser Feger, Wolfgang Klaasen, mit Gitarre und Mundharmonika beitragen. Am Sonntagvormittag spielt und singt unser Gottlob Seibold Schwäbische und Deutsche Volkslieder. Auf Ihren Besuch freut sich der Ortschaftsrat Maisenbach-Zainen

Samstag, 16. Juli ab 14 Uhr Beginn der Bewirtung 16 Uhr Bulldogrundfahrt um und durch Maisenbach-Zainen 18 Uhr Abendessen Köhlerfladen Würste vom Grill Der Feger macht Stimmung 20.30 Uhr (je nach Witterung) Beginn Filmvorführung Kohlenmeiler 2009 22 Uhr Filmnacht bis zum Morgengrauen Heimatfilme Filme der Festtage 2009 Sonntag, 17. Juli ab 9 Uhr Weißwurstfrühstück 11 Uhr Matinee Schwäbische und Deutsche Volkslieder mit Gottlob Seibold ab 11.45 Uhr Mittagessen Kutteln, gebr. Kartoffeln Würste vom Grill Bei eindeutig schlechtem Wetter findet die Veranstaltung in der Halle des TV Zainen-Maisenbach statt. – Tagespresse beachten –

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Die Künstlergruppe KMZ (Kunst in Maisenbach-Zainen)

lädt ein zum offenen

Herzliche Einladung zur Kunstausstellung "Gefühlswelten" von Isolde Fries Bilder in Acryl, Öl, Kohle und Encaustic

Workshop „Kunstleitpfosten“

Vernissage

Für die Landesgartenschau 2012 in Nagold werden Kunstleitpfosten gestaltet. Wer Interesse hat, kann gerne dazukommen und mitmachen! Bitte selbst Material mitbringen, um die Pfosten zu gestalten! (Malen, schnitzen, kleben, schnüren, schmücken etc.)

Donnerstag, 14. Juli 2011, um 19:00 Uhr im Bürgerzentrum Kurhausdamm 2 - 4, Bad Liebenzell Begrüßung durch einen Vertreter der Stadt Bad Liebenzell Musikalische Umrahmung: Gitarre Robert Sakic

Wann? am Samstag, 9. Juli 2011 ab 10:00 Uhr Wo? am ehemaligen Lagerhaus in Maisenbach-Zainen, Ecke Talstraße/Calmbacher Straße Bitte kurze telefonische Anmeldung unter 07084 7935, Werner Noske

3. Bad Liebenzeller Jugend / Tanzfestival

Besucher und Teilnehmer dürfen sich daher in Bad Liebenzell wieder auf sportliche Highlights mit Teilnehmer aus der ganzen Bundesrepublik freuen. Neben den Turnieren in den Standard- und den Lateinamerikanischen Tänzen ereignen sich auch die Süddeutsche Meisterschaft der Formationen Rock’n’ Roll und Boogie Woogie in der kleinen Kurstadt. Am 9. Juli wird in der Sporthalle Bad Liebenzell, ab 10 Uhr das Buhlen um die Gunst der Wertungsrichter bei der Süddeutschen Meisterschaft beginnen. Die rund 50 besten Formationen aus ganz Deutschland werden bei diesem Wettkampf des Deutschen Rock’n’ Roll und

An die Turniersieger wird bereits zum zweiten Mal der "Ehrenpreis des Mineralbrunnen Bad Liebenzell" vergeben. Die Zuschauer können sich auf einen abwechslungsreichen Nachmittag und spannenden Wettkampf freuen, der bis in die späten Abendstunden andauern wird. Auch im Kurhaus Bad Liebenzell wird Tanzsport der Spitzenklasse geboten. Über zwei Tage hinweg werden die Teilnehmer der Turniere in den Standard und den Lateinamerikanischen Tänzen die Besten unter sich ausloten. Bei Tango, Rumba, ChaCha-Cha und Co. wetteifern die Kinder und Jugendlichen sowie erstmals auch die Erwachsenen in sämtlichen Startklassen um die traditionellen Goldbarren sowie den Ehrenpreis des Sportkreises Calw. Die Teilnehmer der höchsten Startklasse in den Lateinamerikanischen Tänzen am Samstagabend tanzen zudem um den Pokal Ihrer Königlichen Hoheit Diane Herzogin von Württemberg, welcher von der Herzogin eigens für diese Veranstaltung gestaltet und gestiftet wurde. "Wir sind sehr stolz darauf, Ihre Königliche Hoheit die Herzogin von Württemberg und

zahlreiche regionale Förderer aus Industrie und Wirtschaft für unser Festival gewonnen zu haben", freut sich der SchwarzWeiß-Club Pforzheim, der zusammen mit Bad Liebenzell die Organisation übernimmt. Der Vorverkauf für die Süddeutsche Meisterschaft der Formationen "Rock’n’ Roll und Boggie Woogie" sowie für die Sportturniere Standard/Latein hat bereits begonnen. Interessierte Besucher können ihre Sitzplatzkarten im ServiceCenter der Kurverwaltung Bad Liebenzell, unter der Telefonnummer 07052 408-0 oder per E-Mail an [email protected] erwerben. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bad-liebenzellerjugendtanzfestival.de

Standard | Latein Rock´n Roll | Boogie Woogie Kunstturnen

Angeknüpft an den Erfolg der beiden letzen Jahre mit zuletzt weit mehr als 800 Besuchern findet auch in diesem Jahr das Bad Liebenzeller Jugend Tanzfestival statt, eine in dieser Form in Deutschland einmaligen Veranstaltung. Die Besonderheit ist, dass mehrere hochkarätige Wettkämpfe in verschiedenen Disziplinen erstmals in Deutschland zu einer Einheit verschmolzen sind.

Boogie Woogie Verbandes um ihre Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft kämpfen.

Bad Liebenzeller Jugend | Tanzfestival 2011

Bad Liebenzell wird am 9. und 10. Juli wieder Schauplatz eines ganz besonderen sportlichen und gesellschaftlichen Highlights:

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Rollendes Automobilmuseum zu Gast im Kurpark Bad Liebenzell Glänzender Chrom, polierte Karosserien, elegante Rundungen, markante Linien und jede Menge rassiges Temperament - bei der "3. Tiefenbronn Classic" übertraf eine stählerne Schönheit die andere. Über vier Stunden hinweg rollten die insgesamt 193 teilnehmenden Prachtfahrzeuge in den Bad Liebenzeller Kurpark, das Ziel der Nordschwarzwaldrallye. Hier formierten sich die Vier- und Zweiräder mit einem Mindestalter von 30 Jahren rund um Park und Kurhaus und boten nicht nur erklärten Automobilliebhabern einen unvergesslichen Anblick. Passend zum Automobilsommer 2011 Baden-Württemberg regte Bad Liebenzell eine Neuauflage der beliebten Rallye "Tiefenbronn Classic" der "Oldtimer-Freunde Tiefenbronn e.V" an. Die 150 Kilometer lange Tour, bei der Fahrzeuge der Baujahre 1924 bis 1981 starteten, organisierten beide Partner in Kooperation. Bei traumhaftem Wetter, reibungslosem Ablauf und einer enormen Vielfalt an Marken, Modellen und Fahrzeugtypen, begeisterte die dritte Tiefenbronn Classic die 400 Teilnehmer, die 165 freiwilligen Helfer, die Initiatoren und nicht zuletzt die rund 1500 Besucher gleichermaßen. "Einer der wichtigsten Faktoren, dass wir hier heute nur strahlende Gesichter sehen, ist natürlich das hervorragende Wetter", so Dr. Rolf Rothenberg, der erste Vorsitzende der Oldtimerfreunde. Fahrtleiter Dieter Röscheisen nannte als weiteren Grund für die gute Stimmung das besondere Konzept der Rallye, die mehr einer Ausfahrt gleiche. Zwar galt es für die Teilnehmer auf der Strecke fünf Wertungsprüfungen zu absolvieren, die jedoch nicht auf Geschwindigkeit, sondern vielmehr auf Geschicklichkeit und Augenmaß ausgelegt waren. Besonderen Wert hatte der Fahrtleiter auf den Verlauf der Strecke gelegt, die nicht entlang der bekannten Verkehrsadern, sondern auf wenig befahrenen Nebenstraßen verlief. "Außerdem haben wir die gesamte Strecke mit Hinweispfeilen ausgezeichnet, damit die Beifahrer nicht unablässig ins Bordbuch schauen mussten, sondern einfach die Landschaft genießen konnten", so Röscheisen. Dass sich der immense Aufwand der Streckenkennzeichnung gelohnt hat, bestätigte HitRadio ANTENNE1 Moderator Oliver Ostermann, der mit einem VW "Bully" an der Rallye teilgenommen hatte: "Obwohl ich aus Baden-Württemberg komme, kannte ich die Region noch nicht und bin begeistert von den tollen Stationen." Auch der zweifache Rallye-Weltmeister Walter Röhrl schwärmte: "Dominierend war ganz klar die traumhaft schöne Landschaft". Die legendäre Koryphäe des Motorsports ging mit der Startnummer 1 ins Feld und erreichte Bad Liebenzell als erster Teilnehmer nach knapp viereinhalbstündiger Fahrt. Den begehrten Platz auf dem Beifahrersitz des "Dreikantscha-

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bers", einer Porscherarität, die vom Werksmuseum zur Verfügung gestellt wurde, hatte Sebastian Orth aus Höchst im Odenwald ersteigert. Der Erlös von 1000 Euro ging als Spende an den Krankenpflegeverein Tiefenbronn. Im Abstand von Minuten rollten die weiteren Fahrzeuge zunächst durch die Allee des Kurparks und schließlich durch das Zieltor vor dem Musikpavillon. Hier begrüßte das charmante Empfangskomitee rund um Miriam Christ, die frisch gekürte "Miss Tiefenbronn-Classic" und Viviane Stutz, die den Titel "Miss Baden-Württemberg" trägt, die Teilnehmer.

Zweifacher Rallye-Weltmeister Walter Röhrl fuhr den Porsche 356 B 2000 GS Carrera GT nach Bad Liebenzell.

Dem Publikum vorgestellt wurde jedes Fahrzeug durch Moderator Siegfried Schlüter, der die liebenswerten Besonderheiten von Porsche, Mercedes-Benz, Jaguar und Co mit fachkundiger Detailkenntnis präsentierte. Die Preisverleihung, bei der neben Sonderpreisen für das älteste Fahrzeug und die weiteste Anreise die jeweils drei Höchstplatzierten jeder Klasse ausgezeichnet wurden, fand im Spiegelsaal des Kurhauses statt. Den Gesamtsieg aller Klassen erzielte Peter Brunner aus Nürnberg mit seinem Porsche Baujahr 1977, auf dessen Konto bei den Wertungsprüfungen nur ein einziger Strafpunkt entfallen war.

Das größte Lob für das Organisations- und Helferteam der Oldtimerfreunde sowie der Kurverwaltung Bad Liebenzell kam aus den Reihen der Teilnehmer selbst: "Jeder Kontrollpunkt, der Start, der Zieleinlauf alles war perfekt und sensationell organisiert." Aufgrund des Erfolgs und der großen Beliebtheit der Rallye beim Publikum wie den Teilnehmern, steht die Frage nach einer Fortsetzung im Raum. "Gerne dürfen Sie Ihre Oldtimer wieder in unserem Kurpark parken", so Bürgermeister Volker Bäuerle, "wir sind bereit, die "Tiefenbronn Classic" jedes Jahr zu unterstützen."

Belgischer Journalist zu Gast in Bad Liebenzell Im Rahmen seiner Schwarzwald-Tour besuchte der belgische Journalist Erik Verdonck auch das Heilbad Bad Liebenzell. Herbert Masino, Geschäftsführer der Kurverwaltung begrüsste Erik Verdonck im Kurpark Bad Liebenzell aufs Herzlichste. Er hatte für Erik Verdonck in der Stadt des Wassers und der Gesundheit ein interessantes Programm zusammengestellt. Erik Verdonck nennt sich selbst einen "Verhalenman", einen Geschichtenjäger und -sammler. Derzeit pirscht der viel gereiste Autor und Fotograf durch den Schwarzwald, um auf einer Pressetour Material für sein neues Buch zu sammeln: Ein Porträt über das dicht bewaldete Mittelgebirge. Auf seiner Route, die in Karlsruhe startete und in Bad Rippoldsau-Schapbach enden wird, legte der Belgier auch einen Halt in Bad Liebenzell ein, um Sehenswürdigkeiten wie den Stadtsee, die Burg und den Kurpark kennen zu lernen, den geschützt zwischen den Berghängen gelegenen Ort zu fotografieren und sich einen ganz persönlichen Eindruck von der Bäderstadt zu verschaffen.

"Für meine Arbeit ist es wichtig, einen Ort selbst zu sehen und seine individuelle Atmosphäre kennen zu lernen", so der Journalist, der während seiner Tour ein beachtliches Pensum absolviert und jeweils vier Städte pro Tag besucht und erkundet. Trotz des straffen Zeitplans, der für jede Station nur einen zweistündigen Aufenthalt vorsieht, entspricht das Vorgehen Verdoncks dem Reisestil des "Slow travel": Entsprechend richtet er den Fokus auf die unscheinbaren, charmanten Details, die nicht in jedem Reiseführer zu finden sind um ein tieferes Verständnis für die Region zu gewinnen und an seine Leser weiterzugeben. "Museen, Monumente und Bauwerke haben natürlich ihren Wert und ihre Berechtigung", so der Journalist. Er selbst bevorzuge jedoch den sinnlichlebendigen Zugang, etwa über die "EssKultur". Denn wer wisse, warum beispielsweise ein Käse in einer kleinen toskanischen Molkerei auf eine bestimmte Weise zubereitet werde und wie er seinen charakteristischen Geschmack erhalte, der habe meist viel über Land und Leute verstanden, so der Journalist über seine kuli-

narischen Reisereportagen, die er unter anderem für das Gourmetmagazin "Ambiance" verfasst. Eine Entdeckung die sich bestens ins Konzept des Geschichtenerzählers fügte, war damit auch der Besuch bei der Marzipanund Schokoladenmanufaktur Frischmann. Geschäftsinhaberin Margot Wein empfing den belgischen Journalisten auf Pressetour und beantwortete alle Fragen rund um die Geschichte, Produktion und Vermarktung der "süßen Kunst", die seit 30 Jahren nach höchsten Qualitätsstandards in Bad Liebenzell hergestellt und von Confiserien, Feinkostgeschäften, Firmen und Hotels weltweit geschätzt wird. Und weil sich jene Geschichten am lebendigsten erzählen lassen, die man selbst erlebt hat, zögerte Verdonck nicht lange, streifte sich die vorgeschriebene Hygienekleidung über und verfolgte die Herstellung der "Vesperteller mit Schinken", "Maultäschle" und "Schwarzwälder Kirschtorten" aus Marzipan direkt im Produktionsraum. Natürlich ließ Feinkostliebhaberin Margot Wein ihre Produkte auch für sich selbst sprechen.

STADTBOTE BAD LIEBENZELL "Eine Geschmacksexplosion", so der begeisterte Kommentar Verdoncks, der sich eine Caipirinha-Praline auf der Zunge zergehen ließ. Nach den süßen Gaumenfreuden ging es zur Verkostung des Bad Liebenzeller Gourmet Mineralwasser, dass vor wenigen Wochen mit einer Goldmedaille der DLG ausgezeichnet wurde. Beim anschließenden Spaziergang durch den Kurpark war es für Erik Verdonck beeindruckend wie es Bad Liebenzell versteht, den Kurpark für Alt und Jung gemeinsam zu nutzen. Trinkhalle, Kurparksee, Planetenweg, Spielplatz, Erlebnisbeleuchtung und Minigolf, für jeden ist etwas mit dabei. Beim Apothekergarten wurde Erik Verdonck von Apotheker Friedrich Böckle empfangen und in die schöne und interessante Welt der Kräuter und Heilpflanzen eingeweiht. Beeindruckt von der Vielfalt des Gartens und dem Wissensschatz des Apothekers ging es dann zur Burg Liebenzell. Burgherr Manfred Hübscher wusste interessante Geschichten des Burggeistes, vom Riesen Erkinger, aber auch von der Arbeit des internationalen Forums zu berichten.

AMTLICHES Der Bürgermeister gratuliert Am 08.07.2011 Frau Marianne Franke zum 93. Geb. Albert-Schweitzer-Straße 1, Unterhaugstett Am 08.07.2011 Frau Barbara Bohnenberger zum 84. Geb. Erlenweg 6, Möttlingen Am 10.07.2011 Schwester Betty Förster zum 84. Geb. Liobastraße 22/1, Bad Liebenzell Am 10.07.2011 Frau Renate Pflaum zum 81. Geb. In der Halde 3, Unterhaugstett Am 11.07.2011 Herrn Eugen Gottschalk zum 82. Geb. Monbachweg 14, Monakam Am 12.07.2011 Frau Frida Krauth zum 91. Geb. Luchsweg 9, Monakam Am 14.07.2011 Frau Elfriede Paas zum 85. Geb. Calmbacher Straße 16, Maisenbach-Zainen

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Erscheinen werden die Reisegeschichten aus dem Schwarzwald beim flämischen Kulturnetzwerk "Davidsfonds" mit zahlreichen Bildern und in niederländischer Sprache.

Der belgische Journalist Erik Verdonck sammelt erzählenswerte Geschichten und bezaubernde Landschaften - in Bad Liebenzell wurde er fündig.

Standesamtliche Nachrichten Juni 2011 Geburten: 07.06.2011 Hendrik Samuel Weihing, Eltern: Nadja Dorothee und Alexander Weihing, Ginsterweg 18, Bad Liebenzell 07.06.2011 Ben Carl Handte, Eltern: Verena Christina Andrea Handte und Lazar Cupic´, Rosenweg 6, Bad Liebenzell 07.06.2011 Lisa Verena Handte, Eltern: Verena Christina Andrea Handte und Lazar Cupic´, Rosenweg 6, Bad Liebenzell 17.06.2011 Lena Graze, Eltern: Kathrin Anneliese und Jens Thomas Graze, Brunnenstr. 6, Bad Liebenzell Eheschließungen: 04.06.2011 Benjamin Mayr-Göppel, geb. Mayr und Elise Margrit Göppel, Burghaldenweg 61, Bad Liebenzell 10.06.2011 Stefan Frank Holzinger und Marion Fuchs, Calmbacher Str. 19, Bad Liebenzell 17.06.2011 Andreas Alt und Corinna Tanja UlmerAlt, geb. Ulmer I.-Hartmann-Staffel 1, Bad Liebenzell 20.06.2011 Hannes Fisel, Talstr, 2, Bad Liebenzell und Lena Fisel, geb. Wolf, Schulzenweg 4, Neuweiler

Margot Wein fungiert für Erik Verdonck spontan als Fotomodel.

24.06.2011 Sebastian Gerhardt und Audrey Gerhardt, geb. Chevet, Eichendorffstr. 17, Bad Liebenzell Sterbefall: 02.06.2011 Hans-Sigismund von Ke´ ler, Schillerstr. 14, Bad Liebenzell

Einladung zur Sitzung des Gemeinderats Zu einer Sitzung des Gemeinderats wird hiermit freundlichst eingeladen auf Dienstag, 12. Juli 2011, um 20.00 Uhr, in den Sitzungssaal des Bürgerzentrums Bad Liebenzell, Kurhausdamm 2-4. Die Tagesordnung Punkte:

umfasst

folgende

Öffentliche Sitzung 1. Bürgerfragestunde 2. Bekanntgaben 3. Interkommunale Zusammenarbeit im Personenstandswesen - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung 4. Änderung der Friedhofsordnung 5. Anfragen Mit freundlichen Grüßen Volker Bäuerle Bürgermeister

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Einladung zur Sitzung des Technischen Ausschusses Zur Sitzung des Technischen Ausschusses wird hiermit freundlichst eingeladen auf Dienstag, den 12. Juli 2011, um 19:30 Uhr, in den Sitzungssaal des Bürgerzentrums, Bad Liebenzell, Kurhausdamm 2-4. Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte: Öffentliche Sitzung 1. Bauvoranfrage zum Neubau einer Unterkunft für Touristen und Umbau und Sanierung des ehem. Aufenthaltsgebäudes (Laubengang) oberhalb des ehemaligen Diakonissenhauses beim Anwesen Blumenstiel 6, der Gemarkung Bad Liebenzell 2. Bauantrag zum Neubau von mehreren Wohnhäusern beim Anwesen Blumenstiel 6 oberhalb des ehemaligen Diakonissenhauses, der Gemarkung Bad Liebenzell 3. Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses Emil-Schmid-Str. 6, der Gemarkung Bad Liebenzell 4. Bauantrag zum Neubau eines Wohnhausanbaus für Wohnzwecke beim Anwesen Am Berg 28, der Gemarkung Möttlingen 5. Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Volker Bäuerle Bürgermeister

4. Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Bad Liebenzell vom 14.11.1990 Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 2, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 2 und 3 und § 18 a des Feuerwehrgesetztes Baden-Württemberg (FwG), hat der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell am 07.12.2010 folgende Satzung beschlossen: §1 Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr (1) Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Liebenzell ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie führt die Bezeichnung "Freiwillige Feuerwehr Bad Liebenzell" und wird in dieser Satzung "Feuerwehr" genannt. (2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus: 1. den Einsatzabteilungen in den Stadtteilen 1.1. Bad Liebenzell 1.2. Beinberg 1.3. Maisenbach-Zainen 1.4. Möttlingen

1.5. Monakam 1.6. Unterhaugstett 1.7. Unterlengenhardt 2. den Altersabteilungen in den Stadtteilen 2.1. Bad Liebenzell 2.2. Beinberg 2.3. Maisenbach-Zainen 2.4. Möttlingen 2.5. Monakam 2.6. Unterhaugstett der Jugendfeuerwehr. Sie besteht aus Jugendlichen aller Stadtteile. §2 Aufgaben (1) Die Feuerwehr hat 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. (2) Der Bürgermeister kann die Feuerwehr beauftragen (§11 Abs. 2 der Hauptsatzung) 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung insbesondere der Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie des Feuersicherheitsdienstes. (3) In Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Feuerwehr insbesondere 1. die aktiven Angehörigen der Feuerwehr nach den jeweiligen Vorschriften aus- und fortzubilden (es sollen mindestens 12 Übungen pro Jahr durchgeführt werden), 2. die Ausbildung in Erster Hilfe zu fördern. 3. im Katastrophenschutz mitzuwirken. §3 Aufnahme in die Feuerwehr (1) In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die 1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen, 2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind, 3. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind, 4. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,

5. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuches (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben, 6. kein Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind und 7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden. Die Dienstzeit nach Nr. 4 soll mindestens 10 Jahre betragen. (2) Die Aufnahme in die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb der Probezeit soll der Feuerwehr angehörige erfolgreich an einem Grundausbildungslehrgang teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die Probezeit verlängert werden. Auf eine Probezeit kann verzichtet werden, wenn Angehörige einer Jugendfeuerwehr in eine Einsatzabteilung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits einer anderen Gemeindefeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr angehört oder angehört hat. (3) Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen (§10 Abs. 4 FwG) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall die Aufnahme abweichend von Absatz 1 regeln sowie Ausnahmen von der Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 und den Dienstpflichten nach § 5 Abs. 5 und 6 zulassen. (4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Abteilungskommandanten zu richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Aufnahme auf Probe, die Verkürzung oder Verlängerung der Probezeit und die endgültige Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss. Der Abteilungsausschuss der Einsatzabteilung, der der Bewerber angehören soll, ist zu hören. Neu aufgenommene Angehörige der Gemeindefeuerwehr werden vom Feuerwehrkommandanten/ Abteilungskommandanten durch Handschlag verpflichtet. (5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung ist dem Gesuchsteller vom Bürgermeister schriftlich mitzuteilen. (6) Jeder Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhält einen vom Bürgermeister ausgestellten Dienstausweis. §4 Beendigung des Feuerwehrdienstes (1) Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr 1. die Probezeit nicht besteht, 2. während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt erklärt, 3. seine Dienstverpflichtung nach § 12 Abs. 2 FwG erfüllt hat,

STADTBOTE BAD LIEBENZELL 4. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes nicht mehr gewachsen ist, 5. das 65. Lebensjahr vollendet hat, 6. infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat, 7. Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen wird und 8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurde. (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen, wenn 1. er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Altersabteilung überwechseln möchte, 2. der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht mehr möglich ist. 3. er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder 4. er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt. In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehrangehörige nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch ohne seinen Antrag entlassen werden. Der Betroffene ist vorher anzuhören. (3) Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe schriftlich über den Abteilungskommandanten beim Feuerwehrkommandanten einzureichen. (4) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt, hat dies binnen einer Woche dem Feuerwehrkommandanten anzuzeigen. Das gleiche gilt, wenn er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt. (5) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere 1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst, 2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten, 3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr oder 4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt. Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister hat die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch schriftlichen Bescheid festzustellen. Angehörige der Gemeindefeuerwehr, die ausgeschieden sind, erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Feuerwehr.

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§5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr (1) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr haben das Recht, den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, seinen Stellvertreter und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen. Sie haben außerdem das Recht, ihren Abteilungskommandanten, seinen Stellvertreter und die Mitglieder ihres Abteilungsausschusses zu wählen. (2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten nach Maßgabe des § 16 Feuerwehrgesetz und der örtlichen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bad Liebenzell eine Entschädigung. (3) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder infolge des Feuerwehrdienstes erleiden, einen Ersatz nach Maßgabe des § 17 Feuerwehrgesetz. (4) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des § 15 Feuerwehrgesetz von der Arbeits- und Dienstleistung freigestellt. (5) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verpflichtet (§ 14 Abs. 1Feuerwehrgesetz), 1. am Dienst- und an Aus- und Fortbildungslehrgängen regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, 2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden, 3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen, 4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten, 5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten, 6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken benutzen. (6) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr haben eine Abwesenheit von längerer Zeit als 2 Wochen dem Abteilungskommandanten oder dem von ihm Beauftragten rechtzeitig vorher anzuzeigen und eine Dienstverhinderung bei ihrem Vorgesetzten vor dem Dienstbeginn zu melden, spätestens jedoch am folgenden Tage die Gründe hierfür zu nennen. (7) Aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr auf Antrag vom Freuerwehrkommandanten vorübergehend von seinen Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 befreit werden

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(8) Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer Werkfeuerwehr oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, haben die sich daraus ergebenden Pflichten Vorrang vor den Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2. (9) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Der Feuerwehrkommandant kann zur Vorbereitung eines Beschlusses des Gemeinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 5 den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen auch vorläufig des Dienstes entheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betroffene ist vor einer Entscheidung nach den Sätzen 1 und 2 zu hören. §6 Altersabteilung (1) In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und Abs. 2 Nr. 2 bis 4 aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung ausscheidet und keine gegenteilige schriftliche Erklärung abgibt. (2) Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige der Feuerwehr, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, unter Belassung der Dienstbekleidung aus der Einsatzabteilung in die Altersabteilung übernehmen (§4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1). (3) Die Leiter der Altersabteilungen und deren Stellvertreter können von den Angehörigen der Altersabteilung auf die Dauer von 5 Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten bestellt werden. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Sie können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden (4) Die Leiter der Altersabteilungen sind für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Abteilungen verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der Altersabteilung unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten. (5) Die Angehörigen der Altersabteilung, die hierfür die erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen, können vom Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen mit dem Leiter der Altersabteilung zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden. §7 Jugendfeuerwehr (1) Die Jugendfeuerwehr der Stadt Bad Liebenzell besteht aus Jugendlichen der Gesamtfeuerwehr und führt den Namen

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"Jugendfeuerwehr Bad Liebenzell". Alle Angelegenheiten bezüglich der Jugendfeuerwehr sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung der Jugendfeuerwehrordnung geregelt. (2) In die Jugendfeuerwehr können Personen bis zum vollendeten 17. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie 1. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind, 2. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind, 3. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären, 4. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuches (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben, 5. kein Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 des Jugendgerichtsgesetz (JGG) mit Ausnahme der Entziehung der Fahrerlaubnis unterworfen sind und 6. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden. Das genaue Eintrittsalter regelt die aktuell gültige Fassung der Jugendfeuerwehrordnung. Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten beantragt werden. Über die Aufnahme und das dafür maßgebende Mindestalter entscheidet der Feuerwehrausschuss. (3) Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr zur Jugendfeuerwehr endet, wenn 1. er in eine Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen wird, 2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt, 3. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zurücknehmen, 4. er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, 5. er das 18. Lebensjahr vollendet oder 6. der Feuerwehrausschuss den Dienst in der Jugendfeuerwehr aus wichtigem Grund beendet. § 4 Abs. 5 gilt entsprechend. (4) Der Leiter der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehrleiter) und sein Stellvertreter werden von den Angehörigen der Jugendfeuerwehr auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Der Feuerwehrkommandant kann geeignet erscheinende Angehörige der Gemeindefeuerwehr mit der vorläufigen Leitung der Jugendfeuerwehr beauftragen. Der Jugendfeuerwehrleiter muss einer Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehören und soll den Lehrgang Jugendfeuerwehrwart besucht haben. Der Jugendfeuerwehrleiter und sein Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden.

(5) Der Jugendfeuerwehrleiter ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der Jugendfeuerwehr unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten. (6) Die Jugendfeuerwehr soll dem Kommandanten den jährlichen Übungsplan und die Gestaltung ihres Dienstes vorlegen. §8 Ehrenmitglieder Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses 1. Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes wesentlich beigetragen haben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied und 2. bewährten Feuerwehr- und Abteilungskommandanten nach Beendigung ihrer Aktiven Dienstzeit die Eigenschaft als Ehrenkommandant verleihen. §9 Organe der Feuerwehr Organe der Feuerwehr sind 1. Feuerwehrkommandant, 2. Abteilungskommandant, 3. Leiter der Altersabteilungen und der Jugendfeuerwehr, 4. Feuerwehrausschuss, 5. Abteilungssausschüsse, 6. Hauptversammlung, 7. Abteilungsversammlungen. § 10 Feuerwehrkommandant, stellvertretender Feuerwehrkommandant (1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant. (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter werden von den Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. (3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters werden in der Hauptversammlung durchgeführt. (4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinem Stellvertreter kann nur gewählt werden, wer 1. einer Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehört, 2. über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. (5) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.

(6) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zustande, bestellt der Bürgermeister den vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen zum Feuerwehrkommandanten oder seinem Stellvertreter (§ 8 Abs. 2 Satz 2 Feuerwehrgesetz). Diese Bestellung endet mit der Bestellung eines Nachfolgers nach Absatz 5. (7) Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, des Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter kann binnen einer Woche nach Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Gegen die Entscheidung über den Einspruch können der Wahlberechtigte, der Einspruch erhoben hat, und der durch die Entscheidung betroffene Bewerber unmittelbar Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben. (8) Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrkommandanten oder eines hauptberuflich tätigen Stellvertreters der Feuerwehrkommandanten ist der Feuerwehrausschuss zu hören. (9) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Feuerwehrgesetz) und führt die ihm durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben durch. Er hat insbesondere 1. eine Alarm- und Ausrückeordnung für die Aufgaben nach § 2 aufzustellen und fortzuschreiben und sie dem Bürgermeister mitzuteilen, 2. auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung hinzuwirken, 3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr und 4. für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstung und -einrichtung zu sorgen, 5. die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen bei Übungen und Einsätzen zu regeln, 6. die Tätigkeit der Abteilungskommandanten, der Leiter der Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr sowie des Kassenverwalters und des Gerätewarts zu überwachen, 7. dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berichten 8. Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem Bürgermeister mitzuteilen. (§ 9 Abs. 1 Satz 2 Feuerwehrgesetz) (10)Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten zu beraten. Er soll zu den Beratungen der Gemeindeorgane über Angelegenheiten der Feuerwehr mit beratender Stimme zugezogen werden.

STADTBOTE BAD LIEBENZELL (11)Der stellvertretende Feuerwehrkommandant hat den Feuerwehrkommandanten zu unterstützen und ihn in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. (12)Der Kommandant und sein Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 5 Feuerwehrgesetz). (13)Die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten (§ 9 Nr. 2) und ihre Stellvertreter werden von den Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt; die Wahl findet in der Abteilungsversammlung statt. Für die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten gelten im Übrigen die Absätze 4 bis 6 entsprechend. Die Abteilungskommandanten sind für die Einsatzbereitschaft ihrer Einsatzabteilungen verantwortlich und unterstützen den Feuerwehrkommandanten bei seinen Aufgaben nach Absatz 9 für den stellvertretenden Abteilungskommandanten gelten die Absätze 4 bis 6 sowie 10 und 11 entsprechend.

(2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses und über die Hauptversammlung jeweils eine Niederschrift zu fertigen und in der Regel in Absprache mit dem Kommandant/ Abteilungskommandant die schriftlichen Arbeiten der Feuerwehr zu erledigen. (3) Der Kassenverwalter hat die Kameradschaftskasse (§ 16) zu verwalten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach der Ordnung des Wirtschaftsplanes zu verbuchen. Zahlungen darf er nur aufgrund von Belegen und schriftlichen Anweisungen des Feuerwehrkommandanten annehmen und leisten. Die Gegenstände des Sondervermögens sind ab einem Wert von 200,- Euro in einem Bestandsverzeichnis nachzuweisen. (4) Der Gerätewart hat die Feuerwehreinrichtungen und die Ausrüstung zu verwahren und zu pflegen. Mängel sind unverzüglich dem Feuerwehrkommandanten zu melden. Er berät die Einsatzabteilungsgerätewarte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. (5) Für Schriftführer, Kassenverwalter und Gerätewart in den Einsatzabteilungen gelten die Absätze 1 bis 4 sinngemäß.

§ 11 Unterführer

§ 13 Feuerwehrausschuss und Abteilungsausschuss

(1) Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur bestellt werden, wenn sie 1. einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören, 2. über die für ihr Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. (2) Die Unterführer werden vom Abteilungskommandanten im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten auf Vorschlag des Abteilungsausschusses auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Feuerwehrkommandant kann die Bestellung nach Anhörung des Feuerwehrausschusses widerrufen. Die Unterführer haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur Bestellung des Nachfolgers wahrzunehmen. (3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach den Weisungen der Vorgesetzten aus. § 12 Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewart (1) Der Schriftführer und der Kassenverwalter werden vom Feuerwehrausschuss auf fünf Jahre gewählt. Der Gerätewart wird vom Feuerwehrkommandanten nach Anhörung des Feuerwehrausschusses im Einvernehmen mit dem Bürgermeister eingesetzt und abberufen. Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrgerätewarts oder der Übertragung der Aufgaben des Feuerwehrgerätewarts auf Gemeindebedienstete ist der Feuerwehrausschuss zu hören.

(1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkommandanten als dem Vorsitzenden und aus 7 auf fünf Jahre in den Hauptversammlungen gewählten Mitgliedern der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr. Die aktiven Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Liebenzell wählen je ein Mitglied. (2) Dem Feuerwehrausschuss gehören als Mitglieder außerdem an: - der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten, - die Kommandanten der Einsatzabteilungen (Abteilungskommandanten) und Jugendfeuerwehrleiter, - der Schriftführer, - der Kassenverwalter und - der Pressesprecher. (3) Werden der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten oder die Abteilungskommandanten nach Absatz 1 in den Feuerwehrausschuss gewählt, erhöht sich die Zahl der zu wählenden Mitglieder entsprechend. (4) Sofern Schriftführer und Kassenverwalter sowie Pressesprecher nicht nach Satz 1 in den Feuerwehrausschuss gewählt werden, gehören sie diesem mit beratender Stimme an. (5) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der Tagesordnung soll den Mitgliedern eine Woche, spätestens drei Tage vor der Sitzung zugehen. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.

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(6) Der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehrausschusses durch Übersendung einer Einladung mit Tagesordnung rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sitzungen jederzeit teilnehmen oder sich durch Beauftragte vertreten lassen. (7) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmgleichheit ist der Antrag abgelehnt. (8) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt; die vom Feuerwehrkommandanten, vom Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern des Feuerwehrausschusses zu unterzeichnen ist. Dem Bürgermeister ist eine Abschrift der Niederschrift vorzulegen. Die Niederschriften sind den Angehörigen der Gemeindefeuerwehr auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. (9) Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch andere Angehörige der Gemeindefeuerwehr beratend zuziehen. (10)Bei den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr werden Abteilungsausschüsse gebildet. Sie bestehen aus dem Abteilungskommandanten als den Vorsitzenden und bei der Einsatzabteilung Bad Liebenzell aus 4 gewählten Mitgliedern Einsatzabteilung Beinberg aus 4 gewählten Mitgliedern Einsatzabteilung Maisenbach / Zainen aus 4 gewählten Mitgliedern Einsatzabteilung Möttlingen aus 4 gewählten Mitgliedern Einsatzabteilung Monakam aus 4 gewählten Mitgliedern Einsatzabteilung Unterhaugstett aus 4 gewählten Mitgliedern Einsatzabteilung Unterlengenhardt aus 4 gewählten Mitgliedern Die Mitglieder werden in der Abteilungsversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Den Abteilungsausschüssen gehören als Mitglied außerdem der Stellvertreter des Abteilungskommandanten, der Schriftführer und der Kassenverwalter an. Die Absätze 4 bis 9 gelten für die Abteilungsausschüsse entsprechend. Der Feuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen einzuladen; er kann sich an den Beratungen jederzeit beteiligen. Die Niederschrift über die Sitzungen des Abteilungsausschusses sind auch dem Feuerwehrkommandanten zuzustellen. § 14 Hauptversammlung und Abteilungsversammlung (1) Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten findet jährlich mindestens eine ordentliche Hauptversammlung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr statt. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit für deren Behandlung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

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(2) In der Hauptversammlung haben der Feuerwehrkommandant einen Bericht über das vergangene Jahr und der Kassenverwalter einen Bericht über den Rechnungsabschluss des Sondervermögens für die Kameradschaftspflege (§ 16) zu erstatten. Die Hauptversammlung beschließt über den Rechnungsabschluss. (3) Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr dies schriftlich unter Abgabe von Gründen verlangt. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Mitgliedern sowie dem Bürgermeister vierzehn Tage vor der Versammlung bekannt zugeben. (4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit kann eine zweite Hauptversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. (5) Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefertigt, die vom Feuerwehrkommandanten, vom Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern des Feuerwehrausschusses zu unterzeichnen ist. Dem Bürgermeister ist eine Abschrift der Niederschrift vorzulegen. (6) Für die Abteilungsversammlung der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Abteilungsversammlungen bei den Altersabteilungen und der Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend. § 15 Wahlen (1) Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten geleitet. Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberechtigten einen Wahlleiter. (2) Wahlen werden geheim mit Stimmzettel durchgeführt. (3) Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Wird diese Stimmenzahl nicht erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen der Wahlberechtigten erhalten muss.

(4) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmhäufung durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los. Die nicht gewählten Mitglieder sind in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen Ersatzmitglieder. Scheidet ein gewähltes Ausschussmitglied aus, so rückt für den Rest der Amtszeit das Ersatzmitglied nach, das bei der Wahl die nächst höchste Stimmenzahl erzielt hat. (5) Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, findet innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl statt. (6) Kommt binnen eines Monats nach Freiwerden der Stelle die Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, so hat der Feuerwehrausschuss dem Bürgermeister ein Verzeichnis aller Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die sich aufgrund ihrer Ausbildung und Bewährung im Feuerwehrdienst zur kommissarischen Bestellung (§ Abs. 2 Satz 3 Feuerwehrgesetz) eignen. (7) Für die Wahlen in den Einsatzabteilungen der Feiwilligen Feuerwehr und den Abteilungen bei den Altersabteilungen und der Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 2 bis 6 sinngemäß. § 16 Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskasse) (1) Für die Feuerwehr wird ein Sondervermögen für die Kameradschaftspflege und die Durchführung von Veranstaltungen gebildet. (2) Das Sondervermögen besteht aus 1. Zuwendung der Gemeinde und Dritter, 2. Erträgen aus Veranstaltungen, 3. sonstige Einnahmen, 4. mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen. (3) Der Feuerwehrausschuss stellt mit Zustimmung des Bürgermeisters einen Wirtschaftsplan auf, der alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben der Kameradschaftskasse voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Ausgaben können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden. Über- und außerplanmäßige Ausgaben können zugelassen werden, wenn ihre Deckung gewährleistet ist.

Außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Bürgermeisters. Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren dürfen nur eingegangen werden, wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt. (4) Über die Verwendung der Mittel beschließt der Feuerwehrausschuss. Der Feuerwehrausschuss kann den Feuerwehrkommandanten ermächtigen, über die Verwendung der Mittel bis zu einer bestimmten Höhe oder für einen festgelegten Zweck zu entscheiden. Der Feuerwehrkommandant vertritt bei Ausführung des Wirtschaftsplans den Bürgermeister. (5) Die für das Sondervermögen eingerichtete Sonderkasse (Kameradschaftskasse) ist jährlich mindestens einmal von zwei Rechnungsprüfern, die von der Hauptversammlung auf fünf Jahre bestellt werden, zu prüfen. Der Rechnungsabschluss ist dem Bürgermeister vorzulegen. (6) Für die aktiven Einsatzabteilungen der Feiwilligen Feuerwehr und die Jugendfeuerwehr werden ebenfalls Sondervermögen im Sinne des Absatzes 1 gebildet. Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend; an die Stelle des Feuerwehrkommandanten, des Feuerwehrausschusses und der Hauptversammlung treten der Abteilungskommandant, der Abteilungsausschuss und die Abteilungsversammlung. § 17 Inkrafttreten (1) Diese Fassung (4. Änderung) der Feuerwehrsatzung tritt am 01.01.2011 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Fassung der Feuerwehrsatzung vom 18.11.2008 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird gemäß § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres ab Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Bad Liebenzell geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt! Bad Liebenzell, 08.12.2010 gez. Volker Bäuerle Bürgermeister

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Drei neue Mitarbeiter bei der Stadtverwaltung Seit Anfang Mai diesen Jahres hat die Stadtverwaltung Bad Liebenzell zwei neue Mitarbeiter. Herr Frank Zimmermann ist neuer Stadtkämmerer und Herr Andreas Burkhardt hat als Gärtnermeister im Bauhof seinen Dienst angetreten. Zuvor war Herr Zimmermann als Gemeindeoberinspektor bei der Gemeinde Lichtenstein im Landkreis Reutlingen als Sachgebietsleiter und stellvertretender Rechnungsamtsleiter mit Schwerpunkt in den Aufgabenbereichen Steueramt und Liegenschaften tätig. Herr Zimmermann ist nun Ansprechpartner in Angelegenheiten der Kämmerei, wie z.B. der Haushaltsplanung, Liegenschaften und Steuern. Herr Burkhardt war zuvor als Gärtnermeister im elterlichen Gärtnereibetrieb tätig und ist nun schwerpunktmäßig zuständig für die Bepflanzung und Pflege der Kur-, Grün- und Freizeitanlagen. Seit dem 1. Juli 2011 hat die Stadtverwaltung einen weiteren neuen Mitarbeiter. Herr Lothar Windbiel (Dipl.-Bauingenieur) aus Calw-Stammheim war seither stellvertretender Amtsleiter im Stadtbauamt der Stadt Steinheim an der Murr mit dem Schwerpunkt Tiefbau. Er wurde als neuer Kollege bereits herzlich begrüßt und ist nun im Bauamt der Stadtverwaltung Bad Liebenzell tätig. Sein Aufgabenbereich umfasst das Straßennetz und den Wegebau, Straßenbeleuchtung, Sport- und Spielplätze, Freizeitanlagen sowie die Koordination der Leistungen des Bauhofs. Er ist Ansprechpartner aus technischer Sicht für die Eigenbetriebe "Städt. Abwasserbeseitigung" und "Städt. Wasserversorgung". Wir wünschen den drei neuen Mitarbeitern eine gute Einarbeitungszeit und viel Freude in ihrer neuen Tätigkeit.

Herr Andreas Burkhardt

Herr Lothar Windbiel

Portugiesische Musikkapelle aus Atalaia - Lourinha bereichert den Wochenmarkt am 16. Juli 2011 Nicht nur die Teilnehmer des Wochenmarktes: ● Hardthof Naturkost mit Wurst- und Fleischwaren, Käse, Milch, Brot. Eiern, Obst und Gemüse (u. a. Kartoffeln) alles aus ökologischem Anbau ● Metzgerei Hermann Müller mit frischen Fleisch- und Wurstwaren aus eigener Schlachtung und Herstellung, frische Maultaschen und Gemüsemaultaschen sowie ein reichhaltiges Dosensortiment ● Blumen-Klein mit Schnittblumen, Zimmerpflanzen und Freilandpflanzen je nach Saison (nicht bei Minustemperaturen) ● Familie Walter Maier mit Gemüse, Geflügelfleisch und Eiern aus eigener Bodenhaltung ● Hähnchengrill. Herr Wagner mit Hähnchen und Haxen können sich über eine musikalische Umrahmung des Wochenmarktes am 16.07.2011 freuen, sondern hoffentlich auch ganz viele Besucher. Es spielt von 10.00 - 12.00 Uhr die Musikkapelle "Associaca´o Musical Atalaia - Lourinha aus Atalaia bei Lourinha/Portugal. Diese Musikkapelle besucht ihre vielen Freunde und Landsleute hier in Bad Liebenzell und Umgebung und ganz besonders die befreundeten Musiker der Trachtenkapelle Altburg. Wir würden uns sehr über Ihren Besuch und Einkauf auf unserem Wochenmarkt freuen.

Open Air Konzert am Sommerabend in Möttlingen

Herr Frank Zimmermann

Am kommenden Samstag, 9.Juli, 20 Uhr, findet neben der ev. Blumhardt Kirche und dem ev. Gemeindehaus in Möttlingen ein Open Air Konzert mit dem Barock-Ensemble’83 statt. Bei ungünstigem Wetter erklingt das Konzert in der Kirche. Das Torelli-Consort wird ein abwechslungsreiches Programm u.a. mit den virtuosen Arien "Sei Lob und Preis mit Ehren"

FREITAG, 8. JULI 2011

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und "Lobe den Herren" von Johann Sebastian Bach, dem geistlichen Konzert "Cantabo Domino in vita mea" (Ich singe meinem Gott) von Heinrich Schütz, dem Konzert für hohe Trompete und Orchester in D-Dur und dem Konzert für 3 Hörner und Orchester in F-Dur von Georg Philipp Telemann, dem Konzert für 2 Flöten und Orchester und dem Orchesterkonzert G-Dur von Tomaso Albinoni, dem Konzert für Solo-Flöte und Orchester von John Baston darbieten. Ausführende sind Melanie Koreng (Sopran, Flöten und Horn), Ursula Seller (Flöten und Horn), Marketa Görgen und Monika Kriese (Violine), Karlheinz Junitz (Viola), Claudia Meerwarth (Violoncello), Dr.Tanja Schmid (Kontrabass), Judith Bassler (Orgel) und Bernd Koreng (hohe Trompete, Horn und Leitung). Der Eintritt ist frei! Informationen: Barock - Ensemble ’83 e.V., Tel. 07084 - 92 01 30 Konzerthotline 07084-93 11 024, www.barockensemble83.de

Broschüre "Angebote für Senioren in Bad Liebenzell" wird neu aufgelegt Auf Initiative des Seniorenrates, der sich sehr stark für die Seniorenarbeit in unserer Stadt einsetzt, wurden von der Stadtverwaltung bereits mehrere Broschüren erstellt, in der spezielle Angebote für Senioren aufgeführt sind. Sie enthalten neben Veranstaltungen auch regelmäßige Angebote, die für die ältere Generation in Bad Liebenzell gedacht sind. Ob Tanzen, geselliges Zusammensein, Ausflüge, Seniorennachmittage, Boulespielen, Kreatives Arbeiten, Vorträge oder PC-Kurse das Angebot in unserer Stadt ist breit gefächert. Im Juli wird die Broschüre neu aufgelegt und enthält die Angebote für Senioren ab August bis Oktober 2011. Wenn auch Sie Angebote für Senioren haben, die darin aufgenommen werden können, dann melden Sie sich bitte bis spätestens 11. Juli 2011 bei der Stadtverwaltung, Frau Drabon, Telefon: 07052 408-206, E-Mail: [email protected].

AUS DEN STADTTEILEN Möttlingen Backhaus im August geschlossen Vom 25. Juli 2011 bis 31. August 2011 bleibt das Backhaus in Möttlingen geschlossen.

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FREITAG, 8. JULI 2011

Einladung zu einer öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats Zu einer öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats wird hiermit freundlichst eingeladen auf Donnerstag/14. Juli 2011/19 Uhr Dorfzentrum Möttlingen/Sitzungssaal. Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte: 1. Bürgerfragestunde 1 2. Bekanntgaben 3. Umfrageergebnisse zur Verkehrsberuhigung in der Machtolfstraße und Festsetzung von Maßnahmen 4. Sonstiges 5. Bürgerfragestunde 2 Mit freundlichen Grüßen Doris Bäuerle, Ortsvorsteherin

Unterlengenhardt Stadtbibliothek Bad Liebenzell Zweigstelle Unterlengenhardt Im Dorfsaal, Johannes-Kepler-Str. 30 Mittwoch 17 - 18 Uhr Rechtzeitig vor den Sommerferien halten wir wieder interessante Ferienlektüre für Sie bereit. Am 27.7.2011 ist die letzte Gelegenheit, vor der Sommerpause noch spannende und entspannende Bücher auszuleihen.

terte im Rahmen von Schullandheimaufenthalten ganze Schülerorganisationen für die Bergwelt der Dolomiten. Frau Wurst trat im August 1992 in den Ruhestand. Ihre Herzlichkeit und ihr Humor bleiben unvergesslich. Im Namen des Kollegiums H. Rapp (Rektor)

Realschule Fußballturnier der Reuchlin-Realschule am 29.06.2011 Auch in diesem Schuljahr veranstaltet die SMV das mittlerweile zur Tradition gewordene Fußballturnier auf dem Sportplatz des TSV Möttlingen. Mit Tatkräftiger Unterstützung des Bad Liebenzellers Bauhofes und unserem Hausmeister Uli Maisenbacher wurden die Tore in Position gebracht. Unter der Regie von Verbindungslehrer Sven Bechtle konnte das Turnier starten, dass mit Roten Würstchen und Getränken auch bestens bewirtet wurde. Zwei unserer ehemaliger Schüler, Jens und Rafael, übernahmen die wichtige Aufgabe der Schiedsrichter.

Das Wetter war super. Wir haben gegrillt und Fußball gespielt. Es gab auch eine Schatzsuche für die kleineren Kinder. Man konnte auch Dosen werfen, Stelzen laufen oder andere Spiele machen. Um 14 Uhr kam unser Förster Herr Fisel mit seinem Jagdhund. Man konnte mit Herrn Fisel einen Waldspaziergang machen. Er hat uns die verschiedenen Baumarten erklärt. Das war sehr interessant. Vielen Dank, Herr Fisel!

KINDERGÄRTEN

Bitte beachten Sie, dass die Zweigstelle im August geschlossen bleibt! Ab Mittwoch, 7.9.2011 ist Frau Müller-Nicolai wieder von 17 bis 18 Uhr für Sie da. Die Hauptstelle der Stadtbibliothek bleibt auch während der Sommerferien geöffnet. Vorschau: Am 14. September beginnt in der Zweigstelle der Vorlese-Herbst ! Einmal im Monat wird Frau Müller-Nicolai interessierten Kindern vorlesen, Beginn jeweils eine halbe Stunde vor der Öffnungszeit.

AUS DEN SCHULEN Reuchlin-Schulen Grund- und Hauptschule Nachruf Elfriede Wurst Die Grund- und Hauptschule der ReuchlinSchulen trauert um ihre ehemalige Kollegin, Frau Konrektorin Elfriede Wurst. Frau Wurst war über drei Jahrzehnte an unserer Schule eine von Schülern, Eltern, Lehrerkolleginnen und -kollegen sehr geschätze Persönlichkeit. Mit viel Engagement unterrichtete sie in den Klassenstufen 7-9 der Hauptschule und setzte sich mit großem Eifer für die Berufsvorbereitung und den Übergang in den Beruf ihrer Schüler ein. Frau Wurst war ausgebildete Bergführerin und begeis-

Das Turnier brachte folgendes Ergebnis: Mädchen, Klassen 5-7 1. Platz Klasse 7b 2. Platz Klasse 6a 3. Platz Klasse 7c Mädchen, Klassen 8-10 1. Platz Klasse 10b 2. Platz Klasse 8b 3. Platz Klasse 8c Jungen, Klassen 5-7 1. Platz Klasse 7c 2. Platz Klasse 7b 3. Platz Klasse 7a Jungen, Klassen 8-10 1. Platz Klasse 9c 2. Platz Klasse 10a 3. Platz Klasse 8a

Andere Schulen Förderschule Reuchlin-Schulen Das Reporter-Team der Reuchlin-Schulen Förderschule berichtet vom Sommerfest: Sommerfest an der Förderschule Am Sonntag, 29. Mai 2011 fand an der Reutehütte in Unterlengenhardt unser Sommerfest statt. Es kamen Schüler, Eltern, Lehrer, Mitarbeiter und Freunde der Schule und sogar ehemalige Schüler.

KINDERGARTEN MARIENSTIFT Karneval der Tiere im Kindergarten Marienstift Die letzten Monate begleitete uns im Kindergarten Marienstift das Projekthema "Karneval der Tiere". Anhand des Musikstücks von Camille Saint Saens kamen wir der Musik mit seiner Faszination ein großes Stück näher. Durch Bewegungs- und Rollenspiele zu den verschiedenen Liedern der Tiere des Zoos lernten die Kinder wie man unterschiedliche Instrumente einsetzt, damit ein Lied z. B. "königlich" wie ein Löwe oder auch "behäbig" wie eine Schildkröte klingt.

STADTBOTE BAD LIEBENZELL In Zusammenarbeit mit Frau Brock von der Musikschule Calw, der Grundschule und Realschule Bad Liebenzell, verschiedener Eltern und anderen Musikern, hatten die Kinder die Möglichkeit Instrumente kennen zu lernen, die sie noch nie zuvor gesehen bzw. gehört hatten, wie z. B. das Schlagzeug, das Saxophon, das Klavier etc. Auch den Aufbau eines Orchesters lernten wir kennen. Am Ende des Projekts beschäftigte uns noch die naturwissenschaftliche Frage, warum manche Instrumente einen Hohlkörper haben oder aus Holz sind. Nach diesem gelungenen Projekt möchten wir uns ganz herzlich bei Frau Brock aus der Musikschule Calw, der Grundschule und Realschule Bad Liebenzell und allen Eltern bedanken, sowie allen, die sich die Zeit genommen haben, uns der Musik ein Stückchen näher zu bringen.

KINDERGARTEN MAISENBACH Die Kinder des Kindergartens Maisenbach zu Besuch im "Haus der kleinen Forscher"

Was schmecken wir? Die Liste war unendlich lang...

Die kleinen Forscher der Meisen-Gruppe Das Thema begeisterte die Kinder so sehr, dass am Samstag, den 2.Juli ein Forscherfest im Kindergarten stattfand. Hierzu wurden auch die Eltern, Großeltern oder andere interessierte Angehörige recht herzlich eingeladen. Die Kinder durften 5 Stationen zu den Themen SEHEN (Biologie), HÖREN (Physik), MESSEN (Mathematik), FÜHLEN (Biologie) und SCHMECKEN (Chemie) durchlaufen. Konnten sie die Aufgaben und erstaunlichen Erkenntnisse bewältigen, erhielten sie zur Belohung ein "Forscherdiplom" überreicht. Vielen Dank gilt dem Erzieherinnen-Team , die mit viel Engagement und Herzlichkeit dieses Projekt mit allen Kindern des Kindergarten Maisenbaches erlebt und gelebt haben.

FEUERWEHRMITTEILUNGEN Die kleinen Forscher der Spatzen Mit Begeisterung forschen, mit Freude lernen ... Dies ist der Leitsatz der Stiftung Haus der kleinen Forscher. Auf diesem Wege werden Naturwissenschaft und Technik schon im Kindergartenalter vermittelt. Die Stiftung fördert spielerisch die Begeisterung der drei- bis sechsjährigen Mädchen und Jungen für naturwissenschaftliche und technische Phänomene. Jedes Jahr wird ein "Tag der kleinen Forscher" organisiert, der durch ein lokales Netzwerk zugänglich an alle Kindergärten gemacht wird. Und dieses Angebot wurde am 9.Juni 2011 im Kindergarten Maisenbach dankend angenommen. Das Erzieherinnenteam bereiteten den kleinen Forschern einen unvergesslichen Vormittag mit vielen interessanten Möglichkeiten, Ihre Welt mal aus einem wissenschaftlichen Blickwinkel betrachten zu dürfen. Schnell konnte jedes Kind seinen Favoriten ausmachen: wie funktioniert ein Magnet? Was ist schwerer und was leichter? Warum schwimmt etwas und warum nicht?

FREIWILLIGE FEUERWEHR ALTERSFEUERWEHR Altersabteilung Liebe Feuerwehrkameraden und Frauen, zum nächsten Treffen der Altersfeuerwehr kommen wir am Freitag 15. Juli 2011 um 18 Uhr im Feuerwehrmagazin zusammen. Mit freundlichem Gruß Erdmann Waterstrat

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