Amtsblatt für die Stadt

Lauchhammer 7. Jahrgang

Lauchhammer, den 18.07.2003

Nr.3/2003

50 Jahre Stadt Lauchhammer

Inhaltsverzeichnis des Amtsteiles

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Beschlüsse der 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2003 Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2003 Haushaltssatzung der Stadt Lauchhammer für das Haushaltsjahr 2003 Satzung über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren der Stadt Lauchhammer (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) Öffentliche Bekanntmachung des Gewässerverbandes "Kleine Elster Pulsnitz" Bekanntmachung des Brandenburgischen Autobahnamtes: Planung für den Ausbau der Bundesstraße (B) 169 zwischen der Landesstraße (L) 63 und der Autobahn (A) 13 2 Bekanntmachungen des FinanzamtesCalau über den Beginn vonNachschätzungsarbeiten Bekanntmachung der Stadt Lauchhammer über den Beschluss "Vorbereitende Untersuchungen zur Sanierung eines in Lauchhammer-Mitte gelegenen Gebietes - die Neustädte I, II, III betreffend "-

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Die Seite der Bürgermeisterin Rede der Bürgermeisterin anlässlich der Festveranstaltung zum 50jährigen Stadtjubiläum von Lauchhammer Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, ich darf Sie alle ganz herzlich zur Festveranstaltung anlässlich des 50jährigen Stadtjubiläums von Lauchhammer begrüßen. Ich danke Ihnen, dass Sie meiner Einladung gefolgt sind und den Weg in das Kulturhaus der Stadt gefunden haben... ... Jede Stadt ist Bezugs- und Lebensmittelpunkt für die darin wohnenden Bürgerinnen und Bürger. Manche sagen: Ort der Identifi kation, andere schlicht Heimatstadt. Wenn Sie jetzt, liebeLauchhammeranerinnen und Lauchhammeraner, vielleicht schon morgen in den Urlaub fahren und dort von zu Hause erzählen oder wenn sie sagen, ich fahre wieder heim, dann meinen Sie damit Lauchhammer und haben die Straßen, Häuser, Plätze, Felder und Wälder vor Augen, ihre Wohnung, die Schule der Kinder, vielleicht ihren Arbeitsplatz. Und dieses Zugehörigkeitsgefühl unserer Bewohner bestärkt mich in meiner Annahme, dass wir als Stadt für die Zukunft gut gerüstet sind. Ein Stadtjubiläum gibt den willkommenen Anlass, Rückblick und Ausblick zu halten und den immer wiederkehrenden Menschheitsfra gen des "Woher kommen wir" und "Wohin gehen wir" an Hand unserer Geschichte auf die Spur zu kommen. Bevor es zur Gründung der Stadt Lauchhammer, einer der ältesten Industriestandorte Deutschlands, kam, war ein jahrhundertelanger Weg zurückzulegen. Die erste urkundliche Erwähnung von Bockwitz, Stadtteil im heutigen Lauchhammer, trägt das Datum vom 28. November 1267. Der dörfliche Charakter der ringsum liegenden Gemeinden in diesem"Ländchen" blieb noch fast 500 Jahre erhalten, bis Anfang des 18. JahrhundertsRaseneisenstein entdeckt wurde. Mit der Inbetriebnahme des ersten Hochofens im Hammerwerk am 25. August 1725 begann im Ländchen Lauchhammer die Industrialisierung. In den ersten acht Jahren entstanden vier Hammerwerke. Bis zur Bildung eines Gutsbezirkes sprach man vomLöwendalschen Hammer, ab 1780 von Lauchhammer. 1784 gelang der ersteEisenkunstguss und 1830 waren die Voraussetzungen vorhanden, Skulpturen und Glocken aus Bronze zu gießen. Damit war der Grundstock gelegt, dass sich dasLauchhammerwerk später zu einem Großbetrieb entwickeln konnte. Im Jahr 1789 berichtete die Chronik des Ortes Bockwitz aus dem "LauchhammerLändchen" vom Fund der ersten Braunkohle auf dem Butterberg. Bis zur mechanisiertenKohlegewinnung und zur Brikettierung der Kohle vergingen aber noch Jahrzehnte. Im Jahre 1897 begann der Aufschluss der Tagebaugrube Milly, und 1898 wurde das erste Brikett gepresst. Ab 1900 sorgten dann verschiedene Unternehmensgruppen, wie z. B. die Braunkohlenund Brikettindustrie AG Bubiag für eine rasante Entwicklung der Braunkohlenindustrie. Es entstanden eine Vielzahl neuer Brikettfabri ken und Kraftwerke, wichtige Lebensadern für die Energiewirtschaft Deutschlands. Schrittmacher dieser Entwicklung war auch der zuneh mende Grad der Elektrifizierung. Nicht unerwähnt bleiben kann in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass 1912 die erste 110kV-Leitung Europas ihren Betrieb zwischen Lauchhammer undRiesa aufnahm. Aber der 2. Weltkrieg führte zu einem jähen Ende der industriellen Entwicklung im "LauchhammerLändchen". Die gesamte Industrie war in schwerer Mitleidenschaft gezogen, und die Versor gung der Gemeinden war völliglahmgelegt... Wie konnte in diesem Chaos ein Neubeginn gelingen? Zum einen verloren aufbauwillige Männer und Frauen nie die Hoffnung auf einen Neuanfang... Zum anderen errang im abgespaltenen Osten Deutschlands der Braunkohlenbergbau eine besondere Bedeutung. Als einziger ausreichend vorhandener Primärenergieträger wurde die Braunkohle zur Basis der Wirtschaft in Form von Braunkohlenbriketts, BHT-Koks, Stadtgas und Elektroenergie. Diese Gegebenheiten führten dazu, dass die damalige Regierung das "Lauchhammer Ländchen" schrittweise zu einem komplexen Industrierevier entwickelte. Damit einhergehend, kam es zu Verände rungen in den Gemeindestrukturen. Es reifte der Gedanke zur Bildung einer Großgemeinde unter einheitlicher kommunaler Leitung. 1950 war es dann soweit. Die Gemeinden Lauchhammer, Bockwitz, Mückenberg und Dolsthaida wurden zu einer Großgemeinde mit 18.000 Einwohnern vereinigt... Herr Max Baer wurde zum Bürgermeister der Großgemeinde ernannt. Eine weitere wichtige Etappe zur Erlangung des Stadtrechtes war

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1951 der Bau der Großkokerei und die damit in Verbindung stehende Ansiedlung von Menschen aus anderen Gemeinden und Städten. Dadurch stiegen von Jahr zu Jahr die kommunalen Aufgaben in der Großgemeinde Lauchhammer, der dann am 5. Juli 1953 zum "Tag des Bergmanns" durch den ehemaligen Rat des BezirkesCottbus das Stadtrecht verliehen wurde. Lassen Sie uns nun einen Sprung in die Jahre zurück machen und in einer virtuellen Rundfahrt durch die Stadt weitere Etappen in ihrem 50jährigen Bestehen schildern. Die Stadt Lauchhammer umfasste um 1969 eine Fläche von 48km² und hatte ca. 28.000 Einwohner. Sie war damit die größte Stadt im Altkreis Senftenberg. Beginnen wir unsere Fahrt amD.-Heßmer-Platz, damals W.-PieckPlatz. Wahrzeichen dieses Platzes ist ohne Zweifel die um 1200 erbaute Nikolaikirche. An zwei Tagen in der Woche herrschte auf dem Platz ein reges Markttreiben. Hier war der Haltepunkt von vier Stadtlinien und des Fernverkehrs, für dessen Durchführung der damalige VEB Kraftverkehr Lauchhammer verantwortlich war... Vom W.-Pieck-Platz geht die Fahrt weiter zur Neustadt I, mit deren Bau für ca. 5.000 Bürger 1950 begonnen wurde. Entsprechende Nachfolgeeinrichtungen des Handels, des Sports und der Bildung gehörten ebenfalls zum Bauprogramm... Weiter geht die Fahrt zum Hauptindustriegebiet der Stadt nach Lauchhammer-West. Im Hintergrund sind bereits die Anlagen einer Brikettfabrik, eines Kraftwerkes, einesFerrolegierungswerkessowie einer Großkokerei zu sehen. Für den Bau der ersten Braunkohlenkokerei der Welt wurde im Oktober 1951 der Startschuss gegeben, und bereits acht Monate später im Juni 1952 erfolgte der erste hüttenfä hige BHT-Koksabzug an der Ofeneinheit 1. An diesem Tag machte Lauchhammer Schlagzeilen in der Weltpresse. Die Großkokerei, einige Brikettfabriken, Kraftwerke und Tagebaue der Umgebung gehörten alle zum Braunkohlenkombinat Lauchhammer. Eng verbunden mit der Gaserzeugung der Großkokerei war der VEB Verbundnetz Gas, der über dieGassammelschiene die Verteilung und Weiterleitung des Gases innerhalb der ganzen Republik organisierte. Bei der Weiterfahrt in den südlichen Teil von Lauchham mer-West kommen wir an den Produktionsstätten des VEBRadebeuler Schuhfabrik, des Bau- und Montagekombinates Kohle und Energie vorbei und gelangen schließlich zum Volkspark, dem heuti gen Schlosspark. Neben dem Mahn- und Ehrenmal wurden unter Mithilfe der Großbetriebe eine Freilichtbühne mit ca. 4.000 Sitzplät zen und einer 18 x 8 m Leinwand, eine Freitanzdiele, ein Springbrun nen und eine Pioniereisenbahn zum Zwecke der kulturellen Betreuung und Naherholung errichtet. Verlassen wir nun Lauchhammer-West in Richtung Lauchhammer-Süd, so erkennen wir ca. 1.000 ha landwirtschaftlich genutzte Flächeincl. Tierzuchtanlagen, die von drei LPGs aus den Stadtteilen Lauchhammer-Süd,-West und -Mitte, ab 1966 zur Kooperationsgemeinschaft zusammengefasst, bewirtschaftet wurden. Unser weiterer Weg in Lauchhammer-Süd führt uns zum Verwal tungsgebäude des BKK, das jetzige Rathaus, zum Klubhaus "Alexan der Puschkin" sowie zu einer Vielzahl von Produktionsgenossenschaf ten, wie PGH Möbelring, PGH Einheit des metallverarbeitenden Handwerks, PGH Farbenkreis u. v. a. Kleinbetriebe. Unmittelbar hinter dem Bahnhof Lauchhammer-Süd stehen weitere Brikettfabri ken sowie Werkhallen der Hauptwerkstatt Süd des Braunkohlenkombinates. Schließlich kommen wir in Lauchhammer-Ost zum Kranken haus, die größte Einrichtung des Gesundheitswesens der Stadt, mit einer Kapazität von 300 Betten. Außer dieser Einrichtung gab es in Lauchhammer... Betriebspolikliniken, ... eine kommunale Poliklinik...sowie eine betriebliche Ambulanz. Vom Krankenhaus über die Friedensstraße gelangen wir zu den beiden Betriebsteilen Oberhammer und Eisenwerk desLauchhammerwerkes. Das Lauchhammerwerk begann bereits in den Jahre 1946/47, wieder die Guss-, Stahlbau- und Maschinenproduktion aufzunehmen und exportierte 1954 die ersten Bagger undGleisrücker. In den 60er Jahren wurde dann der Betriebsteil zur Fertigung von emaillierten Badewannen neu aufgebaut. Durch die Produktion von Schaufelradbaggern und Abraumförderbrücken wurde das Lauchhammerwerk welt- und durch die Badewannenproduktion republikbekannt. Vorbei am Kulturhaus "John Schehr" in Lauchhammer-Ost,... Kommen wir nun zum Ende unserer Rundfahrt..., und diese führt uns in das Kulturhaus Lauchhammer-Mitte, unserem heutigen Aufent haltsort. Die Gegenwart hat uns wieder. Was gibt es nun noch ergänzend über die Zeit bis zur Wende 1989 zu berichten? Im Jahre 1974 wurde die Stadt Lauchhammer noch größer, denn die GemeindeKleinleipisch wurde als fünfter Stadtteil -

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Lauchhammer-Nord - eingemeindet. Weiterhin entstand die Neustadt III, die Neustadt II wurde vollendet und Lauchhammer-Mitte erhielt eine zu der Zeit moderne Kaufhalle. Die Geschicke der Stadt während dieser Zeit leiteten die Bürgermei ster Herr Pohl von 1965 bis 1988 sowie Herr Piskol von 1988 bis 1989. Meine Damen und Herren, nachdem ich nun 36 Jahre unserer50jährigen Stadtgeschichte kurz skizziert habe, werden einige von Ihnen den Eindruck gewonnen haben - "Na, dann war doch damals alles gut." Mitnichten, denn auch während dieser Zeit war die Entwicklung der Stadt Lauchhammer nicht nur eine Aneinanderreihung von lauter Erfolgen und Siegen, wie man oftmals den Eindruck haben könnte. Nein, auch hier gab es Licht- und Schattenseiten und Brüche in der wirtschaftlichen und sozialen Ausgestaltung unseres betrieblichen und kommunalen Umfeldes. Erinnert sei an die starke Umweltbelastung, ..., die Defizite im Handels- und Versorgungsbereich sowie in der Infrastruktur und den allgegenwärtigen Einschränkungen im politischen und persönlichen Bereich. Während und kurz nach der Wende bestand das Interesse und die Aufbruchstimmung unserer Bürgerinnen und Bürger in allererster Linie darin - sie wollten eine saubere Stadt, sicher leben, gute Verkehrswege, eine möglichst geringe Lärmbelästigung, qualitätsbie tende soziale Einrichtungen,... Nur wenige waren so weitblickend wie ein Arbeiter bei der Stilllegung der Fabrik 69, als er sagte: "Unsere Arbeit war schwer. Unsere Arbeit war schmutzig.Und doch war unsere Arbeit unser Leben!" Wir leben jetzt in einer verhältnismäßig sauberen Stadt, aber viele Arbeitsplätze sind weg. Mit diesen auch sehr viele Ausbildungsplätze. Die Bevölkerung hat rapide abgenommen. Von damals ca. 25.000 werden wir bald unter 20.000 sein, und die Prognose bis 2015 sagt einen Rückgang bis auf 15.000 Einwohner für unsere Stadt voraus. Jedoch wissen wir, alle Veränderungen haben neben dem Loslassen von alten Gewohnheiten auch gute Seiten und öffnen den Weg für einen Neuanfang. Seit der Wende versuchen wir, zu unseren alten Stärken zurückzufinden. Dass dies so ein langer Prozess wird, ich glaube, das haben selbst die Politiker nicht angenommen. Die Freude über die neue Freiheit wurde überdeckt durch die Gefühlslage vieler Menschen, schon wieder ferngesteuert zu werden. Doch diesmal durch die Fülle von Beratern. Gleichwohl kann ich heute sagen, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich den neuen Herausforderungen stell ten. Wir alle wurden zu einer großen Lerngemeinschaft. Vieles ist uns gelungen, der neue Glanz, in dem viele Bauwerke erstrahlen, sind der Beleg dafür. In den vergangenen Jahren gab es eine Reihe von positi ven Veränderungen in unserer Stadt. Aufgrund der gemeinsamen Anstrengungen aller Bürgerinnen und Bürger sowie der in Lauchham mer angesiedelten Firmen können wir durchaus auf Erfolge zurück blicken. So hat sich die Stadt bereits 1991 zu einer industriellen Neuorientierung entschlossen. Da die Altindustriestandorte für eine Neuansiedlung derzeit nicht verfügbar waren, erfolgte am 16.11.1991 der erste Spatenstich für den Industriepark Lauchhammer-Süd... Die vom Bergbau stark geprägte Wirtschaftsstruktur hat sich völlig verändert. Nach dem Slogan "Innovation aus Tradition" konzentrie ren wir uns jetzt auf die Schwerpunkte: Maschinenbau, Stahlbau und Stahlhandel mit den Unternehmen: Kunstguss GmbH/MAN TAKRAF-Fördertechnik/Salzgitterstahlhandel/Stahlhandel Hoffmann GmbH/Scholz-RecyclingGmbH Kunststoffverarbeitung mit den Unternehmen: Vestas Deutschland GmbH/Galatea GmbH Bau-Industrie mit dem Unternehmen:B+F Beton-und Fertigteilgesellschaft mbH sowie der IT-Brange mit den UnternehmenKanis und Kalisch, um nur einige zu nennen. Als eine der ersten Kommunen im Kreis hatte Lauchhammer bereits 1996 einen beschlossenenFlächennutzungsplan. 1997 begannen wir mit der Zentrumssanierung in LauchhammerMitte nach der Aufnahme in dasLandesförderprogramm"Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen". Bis zum heutigen Tag wurden ca. 5 ,9 Millionen Euro verbaut... Weitere herausragende Ereignisse unserer Stadtentwicklung möchte ich Ihnen noch einmal in Erinnerung rufen: * die Eingemeindung von Kostebrau und Grünewalde mit dem Status Ortsteil von Lauchhammer 1993 * den Bau der Altentagesstätte, die sich bis heute großer Beliebtheit erfreut * die Erweiterung des Oberstufenzentrums Lauchhammer * der Ausbau von Sparkassenfilialen in allen Ortsteilen, leider nicht mehr alle in Betrieb * die umfangreichen Ausbauarbeiten und Veränderungen im

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Klinikum Niederlausitz... Kommen wir zurück auf häufig geäußerte Wünsche unserer Einwoh ner. Wir wollten eine saubere Stadt. Ich denke, hier geht es vorwärts. Mit Fertigstellung der WilhelmPieck-Straße und den Wohnblöcken für betreutes Wohnen erhält die Stadtmitte ein ganz anderes angeneh mes Äußeres. Wir wollten gute Verkehrswege. Auch hier denke ich, wurde schon einiges geschaffen, wobei aber ein immenser Nachholebedarf bestehen bleibt. Wir wollten eine möglichst geringe Lärmbela stung. Hier, glaube ich, sind wir schon zu penibel geworden, und ein wenig Toleranz wäre gegenüber den Unternehmen, welche die Arbeitsplätze vorhalten, angebracht. Wir wollten qualitätsvolle Einrichtungen. Auch hier erlaube ich mir zu bemerken, dass Kinder gärten, Schulen, Behinderteneinrichtungen und auch Alteneinrichtun gen sich schrittweise im Ausstattungsgrad verbessert haben. In den nächsten Jahren wird es nicht so rasant weitergehen. Warum, brauche ich nicht zu erläutern. Jeder von Ihnen kennt die finanzielle Situation der Kommune,... Die letzten Lichter, die in der Kämmerei noch brennen, sind die Nebelkerzen der hohen Politik, die von der Kompensation der Einnahmeverluste verkünden und gravierende Ausgabeentlastungen versprechen. Das Geld reicht nicht einmal für die Pflichtaufgaben. Wo bleiben da die freiwilligen Aufgaben? Wo bleibt die kommunale Selbstverwaltung? Wo bleiben die Freiräume? Wenn ich von den zu schaffenden Freiräumen und der weiteren Ausgestaltung des gesamten Gemeinwesens gesprochen habe, so sind hierfür die Haushaltskonsolidierung, die Modernisierung der Stadt verwaltung sowie eine aktive Arbeitsmarktpolitik im Rahmen der Wirtschaftsförderung unabdingbar. Weder Bürgermeisterin noch Stadtverwaltung können Arbeitsplätze schaffen. Motor hierfür ist bekanntlich die Wirtschaft. Damit dieser Motor nicht immer mehr ins Stottern kommt, hat die Verwaltung durch die weitere Verbesserung der Wirtschaftsförderung für alle erdenkliche Freiräume zu sorgen und den entsprechenden Rahmen zu schaffen über die Stadtgrenzen hinaus. Mehr als bisher haben wir als Stadt durch die Entwicklung eines wirkungsvollen Stadtmarketings für eine Standort- undImageverbesserung unserer Stadt Vorsorge zu tragen. Stichworte sind Information und Koordination, klare Zuständigkeiten, unbürokratisches Arbeiten. Wer über Haushaltskonsolidierung redet, kommt an einer bürgernahen Verwaltungsmodernisierung nicht vorbei.... Trotz aller Bemühungen dürfen wir unsere Augen nicht davor verschließen, dass viele Bewohner unserer Stadt mit Sorge in die Zukunft blicken. Meldungen aus jüngster Zeit, die die wirtschaftliche Entwicklung betreffen, verstärken diese Sorgen. Ich nenne die Umgestaltung des Arbeitsmarktes sowie die Maßnahmen der Agenda 2010. Ob wir Einfluss auf den Gang dieser Dinge nehmen können, wird die Zukunft zeigen. Egal, wer nach der Wende Bürgermeister dieser Stadt war, ob Herr Häntzka, Herr Conrad, Herr Schramm oder ich, alle waren und sind wir uns darüber im klaren, Bürgerengagement und Parteiendemokratie sind unverzichtbare Instrumente eines intakten Kommunalwesens. Ich bin mir sicher, dass viele Mitbürgerinnen und Mitbürger aus allen gesellschaftlichen Schichten fähig und willens sind, unsere Stadt weiter nach vorn zu bringen. Sie alle, die Sie heute meiner Einladung gefolgt sind, gehören auch dazu. Sie haben in der Vergangenheit gezeigt, dass Sie sich für die Belange der Stadt einsetzen, wofür ich Ihnen an dieser Stelle herzlich danke. Weiter möchte ich die Hoffnung aussprechen, dass Sie sich wie bisher für unser aller Wohl engagieren werden. Die Aufgaben, die aus dem Kommenden erwachsen, werden zahlreich und vielgestaltig sein. Und es muss uns klar sein, es lässt sich nicht alles auf einmal bewältigen. Insgesamt habe ich jedoch das Gefühl, dass die Aufgaben zu meistern sind. Ein guter Zusammenhalt der Bürger,gemeinwohlorientiertes Verhalten und Vertrauen in die Arbeit derer, die Verant wortung für unsere Stadt zu tragen haben, wären dafür die wünschenswerte solide Grundlage... Möge Ihnen das 50jährige Jubiläum unserer Stadt in guter Erinnerung bleiben und seien Sie dieser Stadt weiterhin treu und zugetan. (Rede gekürzt)

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Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse der 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2003 - öffentlicher Teil Bestätigung eines sachkundigen Einwohners im Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Abstimmung: Einstimmig wurde Herr Klaus Weinert (PDS) als sachkundiger Einwohner im Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs-, und Umweltausschuss bestätigt. 28 Ja-Stimmen BV III/18/99 1.E.z.2.Ä. - Bebauungsplan "Gewerbehof Emanuel" hier: Abwägung Abstimmung: Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt. 28 Ja-Stimmen BV III/18/99 2.E.z.2.Ä. - Bebauungsplan "Gewerbehof Emanuel" hier: Erteilung der Straßennamen für die im Plangebiet "Gewerbehof Emanuel" befindlichen Straßen Abstimmung: Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt. 28 Ja-Stimmen BV III/040/00 1.E. - Änderungsbeschluss zum genehmigten Bebauungsplan "Industriepark Lauchhammer Nr. 1204-3290-1" hier: Abwägung Abstimmung: Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt. 28 Ja-Stimmen BV III/030/2003 - Selbstbindungsbeschluss für das "Stadtumbaugebiet Lauchhammer" Abstimmung: Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt incl. Änderungen. 26 Ja-Stimmen 2 Enthaltungen BV III/34/02 1.E. - Erarbeitung eines Gemeinsamen Entwicklungskonzeptes Lauchhammer/Schwarzheide hier: Selbstbindungsbeschluss Abstimmung: Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt incl. Änderung. 28 Ja-Stimmen

- nichtöffentlicher Teil BV III/027/2003 NÖ - Verkauf eines bebauten

Grundstückes in Lauchhammer-Mitte Abstimmung: Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt. BV III/028/2003 NÖ - Vermögenszuordnung von Flächen in Lauchhammer-Süd Abstimmung: Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt. Pelinski Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2003 Werte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lauchhammer, in ihrer öffentlichen Sitzung am 19. Februar 2003 hat die Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer die Haushaltssatzung 2003 mit einer Kreditermächtigung in Höhe von 200.000 EUR incl. Haushaltssicherungskonzept sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 2003 bis 2006 verabschiedet. Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 11. April 2003 unter Aktenzeichen 1511072 1/03 die Haushaltssatzung mit einem festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 187.600 EUR genehmigt. Das Haushaltssicherungskonzept wurde unter 8 Auflagen genehmigt. In ihrer Sitzung am 30. April 2003 hat die Stadtverordnetenversammlung deshalb eine neue Haushaltssatzung mit einer auf 185.000 EUR geänderten Kreditermächtigung beschlossen. Mit einem Beitrittsbeschluss wurden am selbigen Tage ebenfalls die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Haushaltssicherungskonzept erteilten Auflagen von den Abgeordneten anerkannt. Gegen Form und Inhalt der Haushaltssatzung wurden von der Kommunalaufsicht keine Einwände erhoben. Nachstehende Satzung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 GO Ld Bbg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2001 (GVBl. I S. 298) i.V.m. der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmV) vom 1. Dezember 2000 (GVBl. II S. 435) öffentlich bekanntgemacht. Gemäß § 78 Abs. 5 der GO Ld Bbg hat jeder Bürger das Recht auf Einsichtnahme in die Haushaltssatzung einschließlich ihrer Anlagen, das Investitionsprogramm für die Jahre 2003 bis 2006 sowie den Beitrittsbeschluss. Die Offenlage erfolgt im Zimmer 41 der Stadtverwaltung Lauchhammer in der Liebenwerdaer Straße 69 im Rahmen der bekannten Öffnungszeiten Mühlpforte Bürgermeisterin

Haushaltssatzung der Stadt Lauchhammer für das Haushaltsjahr 2003 Aufgrund des § 76 Gemeindeordnung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.04.2003, der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde vom 11.04.2003 sowie des am 30.04.2003 gefassten Beitrittsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird

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1. im Verwaltungshaushalt in der EINNAHME auf in der AUSGABE auf und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme in der Ausgabe festgesetzt.

22.038.400 Euro 24.636.000 Euro 8.346.600 Euro 8.346.600 Euro §2

Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

185.000 Euro 72.000 Euro 3.100.000 Euro

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Satzung über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren der Stadt Lauchhammer (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) Auf Grund § 5 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. I S. 398), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2001 (GVBl. I S. 298), § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) vom 11.06.1992 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.2002 (GVBl. I S. 62) und die §§ 4 und 6 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) vom 27.06.1991 (GVBl. I S. 200), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2001 (GVBl. I S. 287) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer in der Sitzung am 30. April 2003 folgende Satzung beschlossen:

§3 Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a.) für land- und forstwirtschaftliche 300 v.H. Betriebe (Grundsteuer A) b.) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v.H. 2. Gewerbesteuer nach Ertrag 350 v.H.

§1 Allgemeines 1.

Die Stadt Lauchhammer betreibt die Reinigung der dem öffentli chen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage, bei Bundesstra ßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nur die Ortsdurch fahrten als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht nach § 2 den Grundstückseigentümern übertragen ist.

2.

Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung folgender Straßen bestandteile: Fahrbahn, Gehwege, Radwege, Randstreifen, Trennstreifen, befestigte Seitenstreifen, Bankette, Grünstreifen, Parkstreifen, Bushaltestellenbereiche. Die Reinigungspflicht obliegt den Grundstückseigentümern von der Grundstücksgrenze (einschließlich aller vorgenannter Straßenbestandteile) jeweils bis zur Fahrbahnmitte.

3.

Zur Reinigung gehört auch die Laubentsorgung im Herbst (kalendarisch), wobei das Laub vom Reinigungspflichtigen zusammenzuharken bzw. -fegen sowie zu entsorgen ist.

4.

Zur Reinigung gehört ebenfalls der Winterdienst. Dieser umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen, Rad -und Gehwegen sowie das Abstumpfender Rad- und Gehwege, Fußgängerüberwege sowie gefährlichen Stellen auf den Fahrbah nen bei Schnee- und Eisglätte.

§4 Dem Stadtkämmerer werden folgende Befugnisse übertragen: * der Stadtkämmerer entscheidet über unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben. Als unerheblich im Sinne des § 81 GO gelten: 1. Ausgaben aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder vertraglicher Vorschriften/Regelungen 2. Sonstige Ausgaben a) bei Haushaltsansätzen bis 51.200 Euro max. 10.300 Euro des Ansatzes b) bei Haushaltsansätzen über 51.200 Euro max. 20 % des Ansatzes, höchstens jedoch 25.600 Euro. Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig im Rahmen des § 81 GO. Sie sind monatlich dem Finanz- und Steuerausschuss zur Kenntnis zu geben. Bei höheren als vorstehend genannten Beträgen entscheidet die Stadt verordnetenversammlung. In dringenden Fällen entscheidet der Hauptausschuss bei Nachbestätigung durch die Stadtverordnetenversammlung. Für die Erarbeitung von Nachtragssatzungen gelten die Bestimmungen des § 79 der Gemeindeordnung des Landes Branden burg. In Abgrenzung der Begriffe "erheblich und geringfügig" im Sinne des § 79 Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg werden folgende Regelungen getroffen: * Eine Nachtragssatzung ist zu erstellen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstel len in Höhe von 5 v.H. der Gesamtausgaben geleistet werden müssen. * Baumaßnahmen sind als geringfügig und unabwendbare Instandsetzungen an Bauten und Anlagen als nicht erheblich im Sinne des § 79 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 Abs. 2 GO zu betrachten, wenn die Gesamtkosten einen Betrag von 51.200 Euro nicht überschreiten. Die rechtsaufsichtlicheGenehmigung wurde am 11.04.2003 erteilt. ausgefertigt und festgestellt: Lauchhammer, 06.05.2003 Mühlpforte Bürgermeisterin

Pelinski Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung

§2 Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer (Reinigungspflichtige) 1.

Die Straßenreinigung, die Laubentsorgungund der Winterdienst der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze in der geschlossenen Ortslage, auch außerhalb der geschlossenen Ortslage, sofern bebaute Grundstücke angrenzen, wird den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke (§ 5) auferlegt. Mehrere Eigentümer eines Grundstückes sind Gesamtschuldner.

2.

Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. Besteht für das Grundstück ein Nutzungsrecht, so tritt der Nutzer an die Stelle des Eigentümers. Nutzer sind die in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzesvom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2457), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138, 3182) genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Die Reinigungspflicht dieses Personenkreises entsteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Benutzungsgebühr das Wahlrecht über die Bestellung eines Erbbaurechts oder den Ankauf des Grundstückes gemäß den §§ 15 und 16 desSachenrechtsbereinigungsgesetzesbereits ausgeübt und gegen den Anspruch des Nutzers keine der nach demSachenrechtsbereinigungsgesetz statthaften Einreden und Einwendungen geltend gemacht worden sind; anderenfalls bleibt die Reinigungspflicht des Grundstückseigentümers unberührt.

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Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen nimmt derjenige die Pflichten des Eigentümers wahr, der die tatsächliche Sachherr schaft über das Grundstück ausübt. 3.

4.

5.

6.

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5.

Auf den in der Anlage 3"Winterdienstplan", welcher ebenfalls Bestandteil dieser Satzung ist, aufgeführten Straßen erstreckt sich der Winterdienst durch die Reinigungspflichtigen auf die Straßenbestandteile Gehwege, Trennstreifen und befestigte Seitenstreifen. Der Winterdienst der Fahrbahn wird auf diesen Straßenabschnitten durch die Stadt veranlasst. Auf Antrag des Reinigungspflichtigen kann ein Dritter durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt mit deren Zustim mung die Reinigungspflicht an seiner Stelle übernehmen, wenn eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur so lange wirksam, wie die Haftpflichtversicherung besteht.

b) An gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starkenGefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichenGehwegabschnitten. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltener Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden. 6.

2.

Soweit die Reinigung laut § 2 dieser Satzung den Reinigungspflichtigen übertragen worden ist, ist sie bei Bedarf, jedoch mindestens einmal wöchentlich an einem der beiden letzten Werktage der Woche in der Zeit vom 01.04. bis 30.09. bis spätestens 18:00 Uhr und in der Zeit vom 01.10. bis 31.03. bis spätestens 17:00 Uhr vorzunehmen. Die Reinigung der Fahrbahn erfolgt jeweils bis zur Straßenmitte. Belästigende Staubentwicklung ist zu vermeiden. Kehricht und sonstiger Unrat (Abfall, Schmutz, Laub und andere organische Stoffe, Streugut, Hundekot etc. sowie unerwünschter Bewuchs) sind nach Beendigung der Säuberung unverzüglich zu entfernen und auf eigene Kosten sowie fachgerecht zu entsorgen. Bei Winterwetter ist nach § 3 Absatz 4 zu verfahren. Laub ist zusammenzuharken bzw. zusammenzufegen und an dem in der Anlage 2 benannten Werktag zur Abholung am Fahrbahn- oder Gehwegrand so zu lagern, dass zum Einen keine Gefährdung für Personen und Fahrzeuge besteht und zum Anderen ein problemloses Aufnehmen und Abfahren gewährlei stet ist.

3.

Grünstreifen sind bei Bedarf, spätestens ab einerWuchshöhe von 20 cm, zu mähen sowie von Unrat zu befreien. Mähgut und Unrat sind vom Reinigungspflichtigen entsprechend Absatz 1, Satz 3 zu entsorgen.

4.

Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr der jeweiligen Straße erforderlichen Breite von mindestens1,50 m von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege sowie die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge und die gefährlichen Stellen auf den von den Grundstückseigentümern zu reinigenden Fahrbahnen jeweils bis zur Straßenmitte mit vom Reinigungspflichtigen selbst zu beschaffenden abstumpfenden oder auftauenden Stoffen zu bestreuen, wobei abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen sind.

In der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstehende Glätte sind werktags bis 08:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 10:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

7.

An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse (Bushaltestellenbereichenach § 1 Abs. 2) müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten werden und bei Glätte bestreut werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewähr leistet ist.

8.

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges oder, wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahn rand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydrantensind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grund stücken darf nicht auf dem Gehweg und der Fahrbahn abgelagert werden.

9.

Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unver züglich zu beseitigen, befreit den nach § 2 Verpflichteten nicht von seiner Reinigungspflicht.

§3 Art und Umfang der Reinigungspflicht nach § 2 Abs. 1 1.

Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist. Ihre Verwendung ist nur erlaubt: a) In besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abzustumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist.

Auf den in der Anlage 1"Straßenreinigungsplan", welcher Bestandteil dieser Satzung ist, aufgeführten Straßen erstreckt sich die Reinigungspflicht auf die Straßenbestandteile Gehwege, Rand-, Trenn-, befestigte Seitenstreifen, Bankette, Grünstreifen, Parkstreifen sowie Bushaltestellenbereiche.Die Reinigung der Fahrbahnen wird auf diesen Straßen durch die Stadt veranlasst. Auf den in der Anlage 2"Laubentsorgungsplan mit Tourenplan", welcher Bestandteil dieser Satzung ist, besonders ausgewiesenen Straßenabschnitten wird zusätzlich die Laubentsorgung im Herbst durch die Stadt veranlasst, wobei das Laub vom Reini gungspflichtigen selbst zusammenzuharken bzw. -fegen ist. Im Laubentsorgungsplan ist ebenfalls der Entsorgungstag festgeschrieben.

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§4 Benutzungsgebühren Die Stadt erhebt für die von ihr durchgeführte Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren nach § 6 Abs. 1Kommunalabgabengesetzfür das Land Brandenburg in Verbindung mit § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes. Den Kostenanteil, der auf das allgemeine öffentliche Interesse an der Straßenreinigung sowie auf die Reinigung der Straßen oder Straßenteile entfällt, für die eine Gebührenpflicht nicht besteht, trägt die Stadt. §5 Begriff des Grundstückes 1.

Grundstück im Sinne dieser Satzung ist unabhängig von der Eintragung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch jeder zusammenhängende Grundbesitz, der eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet.

2.

Erschlossen ist ein Grundstück dann, wenn seine wirtschaftliche oder verkehrliche Nutzung durch die Straße, insbesondere durch einen Zugang oder eine Zufahrt möglich ist. Das gilt in der Regel auch, wenn das Grundstück durch Anlagen wie Gräben, Böschungen, Grünanlagen, Mauern oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt ist.

3.

Das Reinigen, Räumen und Streuen der öffentlichenZuwegungen zu den abseits von durchgehenden Straßen gelegenen Grundstücken obliegt den Reinigungspflichtigen, denen diese Zuwegungen dienen.

Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer

Seite 7

Gebührenminderung. Ein Minderungsanspruch besteht auch nicht, wenn für weniger als 3 Monate die Reinigung insbeson dere wegen Straßenarbeiten oder anderen örtlichen Gegebenhei ten in ihrer Intensität und flächenmäßigen Ausdehnung einge schränkt werden muss.

§6 Gebührenmaßstab und Gebührensatz 1.

Maßstab für die Benutzungsgebühr ist die Länge der Grundstücksseite entlang der Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (Frontlänge). Grenzt ein durch die Straße erschlossenes Grundstück(Hinterliegergrundstück) nicht oder nicht mit der gesamten der Straße zugewandten Grundstücksseite an diese Straße, so wird anstelle der Frontlänge die der Straße zugewandte Grundstücksseite zugrunde gelegt. Zugewandte Grundstücksseiten sind diejenigen Abschnitte der Grundstücksbegrenzungslinie,die mit der Straßenseite gleich, parallel oder in einem Winkel von weniger als 45 Grad verlaufen. Grenzt ein Grundstück an verschiedenen Grundstücksseiten an verschiedene befahrbare Straßenteile derselben mit Kraftfahrzeu gen befahrbare Erschließungsanlage, so wird die längste Grund stücksseite von den an die verschiedenen Straßenabschnitte grenzenden Grundstücksseiten als Frontlänge zur Bemessung der Benutzungsgebühr zugrunde gelegt.

3/2003

3.

Die Benutzungsgebühr wird einen Monat nach Zugang des Gebührenbescheides fällig. Die Gebühr kann zusammen mit anderen Abgaben gefordert werden. §9 Ordnungswidrigkeiten

1.

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig a.

2.

Liegt ein Grundstück an mehreren zu reinigenden Straßen, so werden die Grundstücksseiten an den Straßen zugrunde gelegt, durch die eine wirtschaftliche oderverkehrliche Nutzung des Grundstückes möglich ist. Bei abgeschrägten oder abgerundeten Grundstücksgrenzen wird der Schnittpunkt der geraden Verlän gerung der Grundstücksgrenzen zugrunde gelegt.

b.

3.

Bei der Feststellung der Grundstücksseiten nach den Absätzen 1 und 2 werden Bruchteile eines Meters bis zu 50 cm abgerundet und ab 51 cm aufgerundet.

c.

4.

Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt je Meter Grundstücksseite : a) für die Straßenreinigungsleistung 0,15 € b) für die Laubentsorgungsleistung 0,37 € c) für die Winterdienstleistung 0,45 €.

d.

5.

Die Zugehörigkeit einer Straße, für welche die in Absatz 4 Buchstaben a, b und c genannten Leistungen vorgenommen werden, ergibt sich aus demStraßenreinigungsplan (Anlage 1), dem Laubentsorgungsplan mit Tourenplan (Anlage 2) und dem Winterdienstplan (Anlage 3).

e. f. g.

§7 Gebührenpflichtige 1.

Gebührenpflichtig ist der Reinigungspflichtige gemäß § 2.

2.

Tritt ein Wechsel in der Person des Gebührenpflichtigen ein, so hat der bisherige Verpflichtete die Gebühr bis zum Ende des laufenden Monats zu entrichten. Für die Gebühren des Monats haftet neben dem bisherigen Gebührenpflichtigen auch der neue Gebührenpflichtige. Der Wechsel in der Person ist der Stadt anzuzeigen. Zeigen der bisherige oder der neue Gebührenpflichtige der Stadt den Wechsel nicht an, haften beidegesamtschuldnerischfür die Zahlung der Gebühren für die Zeit vom Rechtsübergang bis zum Ende des Monats, in dem die Stadt hiervon Kenntnis erhält.

3.

2.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Geldbuße beträgt mindestens 5,00 Euro. Sie beträgt bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen höchstens 1.000,00 Euro, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen höchstens 500,00 Euro.

3.

Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der jeweils gültigen Fassung. Die zuständige Verwaltungsbehörde ist im Sinne der § 36 Abs. 1 Ziffer 1 und § 37 Abs. 1 Ziffer 1 OWiG die Bürgermeisterin.

Die Gebührenpflichtigen haben alle für dieErrechnung der Gebühren erforderlichen Auskünfte zu erteilen und zu dulden, dass Beauftragte der Stadt das Grundstück betreten, um die Bemessungsgrundlagen festzustellen oder zu überprüfen. §8 Entstehung, Änderung und Fälligkeit der Gebühr

1.

Die Gebührenpflicht entsteht für die, durch die in den Anlagen 1 bis 3 genannten öffentlichen Straßen, erschlossenen Grund stücke mit dem Inkrafttreten dieser Satzung.

2.

Falls die Reinigung aus zwingenden Gründen für weniger als einen Monat eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf

seiner Reinigungspflicht nach § 2 dieser Satzung nicht nachkommt, entgegen § 3 Abs. 1 die Straßenreinigung nicht einmal wöchentlich an einem der beiden letzten Werktage der Woche bis zu den lt. dieser Satzung festgelegten Zeiten vornimmt sowie belästigende Staubentwicklung nicht vermeidet und sonstigen Unrat nach Beendigung der Säuberung nicht entfernt und entsorgt, entgegen § 3 Abs. 2 das anfallende Laub nicht an dem in der Anlage 2 festge setzten Wochentag zur Abholung bereithält sowie das Laub dabei nicht so lagert, dass zum Einen keine Gefährdung für Personen und Fahrzeuge besteht und zum Anderen ein problemloses Aufnehmen und Abfahren gewährleistet ist, entgegen § 3 Abs. 3 Grünstreifen bei Bedarf, spätestens ab einerWuchshöhe von 20 cm, nicht mäht und von Unrat befreit sowie Mähgut und Unrat nicht entsorgt, entgegen § 3 Abs. 4 Gehwege nicht in einer für den Fußgängerverkehr erforder lichen Breite von mindestens 1,50 m vom Schnee frei hält sowie bei Eis- und Schneeglätte die Gehwege und die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge und gefährlichen Stellen nicht mit abstumpfenden oder auftau enden Stoffen bestreut, entgegen § 3 Abs. 5 auf Gehwegen bei Eis- und Schneeglätte nicht streut, entgegen § 3 Abs. 6 seiner Pflicht zur Beseitigung von Schnee und Glätte im vorgegebenen Zeitraum nicht nachkommt, entgegen § 3 Abs. 7 den Schnee auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges oder auf dem Fahrbahnrand nicht gefähr dungsfrei für Fahr- und Fußgängerverkehr lagert, die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten nicht von Eis und Schnee freihält sowie Schnee und Eis von Grundstücken auf dem Gehweg und der Fahrbahn lagert.

§ 10 Zwangsmittel 1.

Für den Fall, dass die Vorschriften der Satzung nicht befolgt werden oder gegen sie verstoßen wird, kann nach §§ 13 - 23 des Ordnungsbehördengesetzes(OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.08.1996 (GVBl. I S. 266), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2000 (GVBl. I S. 179) in Verbindung mit den §§ 15 - 25 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzesfür das Land Brandenburg (VwVG Bbg.) vom 18.12.1991 (GVBl. I S. 661), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2001(GVBl. I

Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer

2.

Seite 8

S. 298) durch die Stadt ein Zwangsmittel angedroht und festge setzt werden. Das Zwangsmittel kann wiederholt werden, bis die festgestellten Mängel oder Verstöße beseitigt sind.

*

Das Zwangsgeld und die Kosten der Ersatzvornahme werden im Verwaltungsverfahren eingezogen.

*

§ 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2003 in Kraft. Lauchhammer, den 06.05.2003 Detlev Pelinski (Siegel) Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung

Elisabeth Mühlpforte Bürgermeisterin

Anlagen Anlage 1: Straßenreinigungsplan Anlage 2: Laubentsorgungsplan mit Tourenplan Anlage 3: Winterdienstplan Anlage 1 Straßenreinigungsplan (Verzeichnis der Straßen auf denen die Fahrbahnreinigung durch die Stadt veran lasst wird; in alphabetischer Reihenfolge ) Lauchhammer-Mitte * Butterberg ohne Zuwegungenzu Butterberg 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27 und 31, 33 * Cottbuser Straße von Friedensstraße bis Einmündung Gerhart-Hauptmann-Straße * Dietrich-Heßmer-Platz von EinmündungOrtrander Straße bis Einmündung Mittelweg / Kohlgasse ohne Zuwegung zum D.-Heßmer-Platz Nr. 13, 13 a, 15, 29 a * Gerhart-Hauptmann-Straße von Cottbuser Straße bis Einmündung Otto-Hurraß-Straße * Grünewalder Straße von Kreisverkehr bis Einmündung Heinrich-Zille-Straße * Grundhofstraße von Kreisverkehr bis Finsterwalder Straße * Heinrich-Zille-Straße von Grünewalder Straße bis Grundhofstraße * Mückenberger Straße von Kreisverkehr bis ehemalige Kohlebahntrasse * Otto-Hurraß-Straße von Gerhart-Hauptmann-Straßebis Einmündung Max-Baer-Straße * Max-Baer-Straße von Otto-Hurraß-Straßebis Einmündung Ortrander Straße * Ortrander Straße von Dietrich-Heßmer-Platzbis Zufahrt Regenwasserabsetzbecken * Weinbergstraße von Einmündung Butterberg bisGrünewalder Straße ohne Weinbergstraße 33 - 53, 48 - 58 * Wilhelm-Pieck-Straße von Einmündung Mittelweg / Kohlgasse bis einschl. Kreisverkehr Lauchhammer-Ost * Bahnhofstraße von Friedensstraße bis Gemarkungsgrenze Schwarzheide (Ortstafel) * Einsiedelstraße von Hüttenstraße bisKostebrauer Straße * Friedensstraße von Butterberg bisBahnhofstraße * Hüttenstraße * Kostebrauer Straße von Einsiedelstraße bis Einmündung J.-F.-Trautscholdt-Straße * Wilhelm-Külz-Straße von John-Schehr-Straßebis Friedensstraße ohne Stichstraße (W.-Külz-Str. 17, 19, 21, 23, 25) Lauchhammer-Süd * Alte Dorfstraße * IKW-Straße von John-Schehr-Straßebis Gemarkungsgrenze Schwarzheide (Ortstafel) * John-Schehr-Straße von Wilhelm-Külz-Straße bis Alte Dorfstraße * Liebenwerdaer Straße Lauchhammer-West * Berliner Straße * Bockwitzer Straße von Mückenberger Straße bis Finsterwalder Straße ohne Bockwitzer Straße 71, 73, 75, 77, 83 * Dimitroffstraße von Berliner Straße bis Einmündung

*

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Senftenberger Straße Finsterwalder Straße Deutschen Bundesbahn Senftenberger Straße Straße Tettauer Straße

von Grundhofstraßebis Gleisanlage der von Dimitroffstraße bis Liebenwerdaer von Berliner Straße bisOrtsfafel

Kostebrau * Ernst-Thälmann-Straße von Ortstafel bis Goetheplatz * Karl-Marx-Straße von Bergstraße bisK.-Marx-Str. 28 ohne K.-Marx-Str. 20, 21, 24, 25, 26 Grünewalde * Finsterwalder Straße von Einmündung Sportplatz- bis Einmündung Lauchhammerstraße von EinmündungMühlenweg bis Ortstafel nachStaupitz * Lauchhammerstraße von Finsterwalder Straße bis Einmündung Hammerteichstraße Anlage 2 Laubentsorgungsplan mit Tourenplan (Verzeichnis der Straßen auf denen die Laubentsorgung im Herbst durch die Stadt veranlasst wird; in zeitlicher Reihenfolge) ABHOLUNG MONTAGS Lauchhammer-West * Berliner Straße * Bockwitzer Straße von Bockwitzer Str. 40 bis 50 einschl. Weg zur Poliklinik Haus 2 * Dimitroffstraße von Berliner Straße bis Einmündung Senftenberger Straße * Elsterwerdaer Straße von Berliner Straße bis Gleisanlage Deutsche Bundesbahn * Finsterwalder Straße von Einmündung Heinrich-Heine-Straße bis Einmündung Franz-Mehring-Straße * Schehlenstraße * Senftenberger Straße von Senftenberger Str. 47 (Autohaus) bis Liebenwerdaer Straße ABHOLUNG DIENSTAGS Lauchhammer-Süd * August-Bebel-Straße * Eichenstraße * Friedrich-Ludwig-Jahn-Eck * Liebenwerdaer Straße von Alte Dorfstraße bis Einmündung Herrmann-Dietrich-Weg von Einmündung K.-Liebknecht-Straße bisSenftenberger Straße * Rudolf-Breitscheid-Straße * Seestraße Kostebrau * Bahnhofstraße Nr. 3 bis Nr. 6 * Ernst-Thälmann-Straße von EinmündungWischgrundstraßebis Tagebaukante * Rosa-Luxemburg-Straße von Nr. 7 bis Nr. 13 undBahnhofstraße 1 * Wischgrundstraße von Goetheplatz bis letztes Wohngrundstück (Wischgrundstr.4 bis 10) ABHOLUNG MITTWOCHS Lauchhammer-Nord * Alte Bockwitzer Straße Hauptstraße * Finsterwalder Straße Nordstraße * Hauptstraße Grünewalde * Hauptstraße * Lindenplatz * Mühlenweg Wohngrundstück * Plessaer Straße Wohngrundstück * Schulplatz * Schulstraße ABHOLUNG DONNERSTAGS Lauchhammer-Ost * Einsiedelstraße Freifrau-von-Löwendahl-Straße * Freifrau-von-Löwendahl-Straße * Formerstraße Waldgrundstück * Grünhauser Straße * Kirchstraße * Mittelstraße * Pappelweg

von Einmündung Schmelzweg bis von Einmündung Haupt- bis Einmündung

von Finsterwalder Straße bis Hakenstraße von Finsterwalder Straße bis zum letzten von Lindenplatz bis zum letzten

von Hüttenstraße bis Einmündung von Grünhauser Straße bis von Herzberg bis Am Stadion von Einsiedelstraße bis Kirche von W.-Külz-Straße bis Schwarzer Weg

Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer

*

Seite 9

Wilhelm-Külz-Straße von Friedensstraße bis Einmündung Gorkistraße von W.-Külz-Str. 27 bis EinmündungSallgaster Straße von EinmündungNaundorfer Straße bis letzte Wohnbebauung

ABHOLUNG FREITAGS Lauchhammer-Mitte * Am Galgenberg * Grundhofstraße H.-Zille-Straße * Mückenberger Straße * Wilhelm-Oberhaus-Straße * Wilhelm-Pieck-Straße

* * * * * * *

von Starke Straße bis Einmündung von Hausnummer 18 bisKohlebahn von Kreisverkehr bis Kohlgasse

Anlage 3 Winterdienstplan (Verzeichnis der Straßen auf denen der Winterdienst der Fahrbahn durch die Stadt veranlasst wird; in alphabetischer Reihenfolge) Lauchhammer-Mitte * Alte Kleinleipischer Straße * Am Waldstadion von Straße der Freundschaft bis Ende (Sackgasse) * Bertolt-Brecht-Straße * Brunnenstraße von Cottbuser Straße bis Einmündung Feldstraße * Butterberg ohne Zuwegungenzu Butterberg 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27 und 31, 33 * Cottbuser Straße * Dietrich-Heßmer-Platz von EinmündungOrtrander Straße bis Einmündung Kohlgasse / Mittelweg einschließlich Parkplatz * Einsteinstraße * Erich-Weinert-Straße * Ernst-Toller-Straße * Feldstraße * Franz-Liszt-Straße * Friedrich-Wolf-Straße * Gartenstraße * Georg-Herwegh-Straße * Gerhart-Hauptmann-Straße * Grenzweg von Butterberg bis Garagenkomplex (befestigtes Teilstück) * Grünewalder Straße von Kreisverkehr bis Einmündung Kohlebahnweg * Grundhofstraße * Heinrich-Zille-Straße * Hohe Straße * Karl-Huth-Straße * Kleinleipischer Straße von Max-Baer-Straße bis Einmündung Hohe Straße * Max-Baer-Straße * Mückenberger Straße * Naundorfer Straße * Ortrander Straße * Otto-Hurraß-Straße von G.-Hauptmann-Straße bis Einmün dung Karl-Huth-Straße * Platz der Solidarität von Grünewalder Straße bis Am Waldstadion (keine Umfahrung) * Poststraße von Gartenstraße bisEinsteinstraße * Richard-Wagner-Straße * Seewaldstraße von Mückenberger Straße bis Einmündung Weststraße * Starke Straße von Seewaldstraße bis Einmündung Richard-Wagner-Straße * Straße der Freundschaft * Theodor-Körner-Straße * Tschaikowskistraße * Vogelherdweg von Grünewalder Straße bis Einmündung F.-Wolf-/R.-Wagner-Straße * Weinbergsiedlung * Weinbergstraße von Grünewalder Straße bis Kreuzungsbereich Finsterwalder Straße/ Lichterfelder Straße Grünewalder / Straße (Umformer) ohne Weinbergstraße 33 - 53, 48 - 58 * Weststraße * Wilhelm-Pieck-Straße von Einmündung Kohlgasse / Mittelweg bis einschl. Kreisverkehr sowie einschließlich Busbuchten Lauchhammer-Ost * Am Werk von Hüttenstraße bis Einmündung Oberhammerstraße ohne Straßenabschnitt in RichtungBahnhofstraße * Bahnhofstraße von Friedensstraße bis Gemarkungsgrenze Schwarzheide (Ortstafel) * Einsiedelstraße von Hüttenstraße bisKostebrauer Straße * Eisenwerkstraße * Ernst-Thälmann-Ring * Freifrau-von-Löwendahl-Straße

* * * * * * * * * * * *

3/2003

Freiherr-von-Stein-Platz von Wilhelm-Külz-Straße bis Feuerwehr Friedensstraße Grünhauser Straße von Einsiedelstraße bis Einmündung Hammerstraße Hammerstraße Hochstraße Hüttenstraße Johann-Friedrich-Trautscholdt-Straßevon Kostebrauer Str. bis Einmündung Eisenwerkstraße Johann-Sebastian-Bach-Straße Robert-Koch-Straße Kostebrauer Straße von Einsiedelstraße bis L 60 Koynestraße von Schulstraße bis Einmündung Hammer straße / J.-S.-Bach-Straße Krankenhausweg von Friedensstraße bis Einmündung Am Fanggraben Lindenstraße Oberhammerstraße Schulstraße von Fr.-v.-Löwendahl-Straßebis Einmündung J.-S.-Bach-Straße Verbindungsstraße von Bahnhofstraße bis Torfstichallee Waldstraße Wilhelm-Külz-Straße ohne Stichstraße (W.-Külz-Straße 17, 19, 21, 23, 25) Zur alten Post von EinmündungEisenwerkstraße bis Einmündung Oberhammerstraße

Lauchhammer-Süd * Alte Dorfstraße * Forststraße Bärhaus * Friedrich-Ludwig-Jahn-Eck * IKW-Straße einschließlich Kreisverkehr * John-Schehr-Straße * Leninstraße * Liebenwerdaer Straße * Schwarzheider Straße grenze Schwarzheide * Torfstichallee Lauchhammer-West * Alter Markt * Am Luschtgraben * An der Bogjama * An der Trift * Berliner Straße Tettauer Straße * Bockwitzer Straße Haus 1 und 2 * Dimitroffstraße * Dolsthaidaer Straße der Straße * Elsterwerdaer Straße * Ernst-Schneller-Straße Verkehrsinsel-Fahrbahnteiler * Finsterwalder Straße * Fröbelstraße * Franz-Mehring-Straße * Heinrich-Heine-Straße Am Luschtgraben * Im Giesen * Kopernikusstraße Fröbelstraße * Kutteweg Ziegeleiweg (befestigter Teil) * Plessaer Straße * Ruhlander Straße daer Straße * Senftenberger Straße * Steinstraße * Tettauer Straße * Zufahrt zur ehem. Kokerei Feuerwehrgebäude Lauchhammer-Nord * Alte Bockwitzer Straße * Finsterwalder Straße Einmündung Hauptstraße * Gartenstraße * Grünewalder Straße Ortstafel Lauchhammer-Nord * Hauptstraße * Kohlebahnweg Grünewalder Straße * Koynestraße Koynesiedlung

von Alte Dorfstraße bis Kreuzungsbereich von John-Schehr-Straßebis Ortstafel ohne Leninstraße 11, 13, 15, 17, 19 von Alte Dorfstraße bis Gemarkungs von Verbindungsstraße bis Kreisverkehr

von Berliner Straße bis Polizeiausfahrt von Berliner Straße bisFeuerwehrgebäude von Gleisanlagen der Deutschen Bahn bis einschließlich Zufahrten zur Poliklinik einschließlich Busbahnhof von Alter Markt bis EinmündungRuhlanvon Berliner Straße bis Friedhof von Bockwitzer Straße bis

von Finsterwalder Straße bis Einmündung von Dolsthaidaer Straße bis Einmündung von Finsterwalder Straße bis Einmündung von Liebenwerdaer Straße bisDolsthai-

von Berliner Straße bis Ortstafel von Finsterwalder Straße bis ehem.

von Kreuzungsbereich Umformer bis ohne Gartenstraße 5, 7, 9, 11, 13, 15 von Kreuzungsbereich Umformer bis von Weinbergstraße bis Einmündung von Grünewalder Straße bis Zufahrtsweg

Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer

* *

Seite 10

Lichterfelder Straße Ortstafel Nordstraße

von Kreuzungsbereich Umformer bis

Kostebrau * August-Bebel-Straße Gartenweg * Bergstraße * Ernst-Thälmann-Straße (ohne Nr. 22 bis 25) * Fichtestraße * Friedrich-Ebert-Straße straße (ohne Nr. 4 a) * Karl-Liebknecht-Straße (Wendepunkt) * Karl-Marx-Straße ler (ohne Nr. 20, 21, 24, 25, 26) * Rosa-Luxemburg-Straße bis zur E.-Thälmann-Straße * Schillerstraße * Straße nach Römerkeller Goetheplatz * Wischgrundstraße Bebauungsende

von Karl-Marx-Straße bis Einmündung von Abzweig Schipkau bis Tagebaukante von August-Bebel-Straßebis Schillervon Ernst-Thälmann-Straßebis Waldkante von Bergstraße bis Straße nach Römerkel von Bergstraße bis vorHaus-Nr. 17 und von Einmündung Karl-Marx-Straße bis von Ernst-Thälmann-Straßebis

Grünewalde * Bergstraße * Bockwitzer Straße von Wasserturmstraße bis Bergstraße * Finsterwalder Straße * Hauptstraße * Heidemühlenweg von Finsterwalder Straße bis Einmündung Koynestraße von Finsterwalder Straße bis Einmündung Wehrstraße * Koynestraße von Lauchhammerstraßebis Einmündung Heidemühlenweg * Lauchhammerstraße von Ortstafel Grünewalde bis Finsterwal der Straße * Maasbergstraße * Mückenberger Straße von Finsterwalder Straße bis Ortstafel Grünewalde * Plessaer Straße von Schulstraße / Lindenplatz bisPlessaer Str. 18 * Schulplatz * Schulstraße * Straße zum Grünewalder Lauch von Plessaer Straße 18 bis Einfahrt Campingplatz * Straße zur Bungalowsiedlung von Str. zum Grünewalder Lauch (Campingplatz) bis Kranichstr. * Wasserturmstraße von Lauchhammerstraßebis Bockwitzer Straße * Wehrstraße von Heidemühlenweg bis Feuerwehrzufahrt *************

Öffentliche Bekanntmachung des Gewässerverbandes "Kleine Elster - Pulsnitz"

3/2003

Verbindung mit § 30 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.08.2002 (BGBl. I S. 3245 Nr. 59 v. 23.08.2002), kündigen wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke hiermit an. Gemäß § 30 WHG und der §§ 84 und 89 BbgWG, haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer, Deiche und Vorländer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub ablegen, auf den Grundstücken einebnen und aus ihnen bei Bedarf Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, dass die Uferrandstreifen in erforderlicher Breite so zu bewirtschaften sind, dass die Gewässerunterhaltung nicht beeinträchtigt wird! Erforderliche Einzelabstimmungen mit Gewässeranliegern werden von den Unterhaltungsunternehmen geführt. Die Auskunft über das betreffende Unternehmen und deren Ansprechpartner erhalten Sie vom Gewässerverband "Kleine Elster - Pulsnitz" (Tel.-Nr.: 03 53 23 / 6 37-0) oder dem Ordnungsamt Ihrer Amtsoder Stadtverwaltung. Berl, Verbandsvorsteher Sonnewalde, den 12.05.2003 *************

Das Brandenburgische Autobahnamt informiert :

Bekanntmachung Planung für den Ausbau der Bundesstraße (B) 169 zwischen der Landesstraße (L) 63 und der Autobahn (A) 13 hier:

VORARBEITEN AUF GRUNDSTÜCKEN

Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt, im Bereich der B 169, Amtsbereich Lauchhammer, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse das o. g. Bauvorhaben durchzuführen. Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu Verbandssitz: können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der 03249 Sonnewalde Zeit von Finsterwalder Straße 32 a Juli 2003 bis September 2003 Vorarbeiten Tel.Nr.: (035323) 637-0; Fax: 637-25 - hier Vermessungsarbeiten durchgeführt werden. In der Zeit vom 15. Juli 2003 bis zum 28. Februar 2004 Die betroffenen Bereiche liegen beidseitig der B 169 ab führen der Gewässerverband "Kleine Elster - Pulsnitz" dem Einmündungsbereich zum IGP Lauchhammer- Süd oder die von uns beauftragten Unternehmen die planmä- bis zur ehemaligen Einmündung der Torgauer Straße. ßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern I. und II. Die Vermessungsarbeiten sollen jeweils bis zu 50 m Ordnung sowie den Hochwasserschutzdeichen innerhalb Entfernung zur B 169 stattfinden, in den Einmündungsdes Verbandsgebietes durch. In wasserwirtschaftlichen bereichen bis 150 m Entfernung von der B 169. Der Bedarfsfällen (zur Sicherung des Wasserabflusses oder dazugehörige Übersichtslageplan ist in den Schaukästen der Hochwasservorsorge) muss die Gewässerunterhal- veröffentlicht bzw. im Original bei der Stadt Lauchhamtung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen. mer im Bürgerbüro zu den bekannten Öffnungszeiten Im Sinne der Regelung des § 84 Abs. 4 des Brandenbur- einzusehen. gischen Wassergesetzes (BbgWG) vom 15.07.1994 Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemein(GVBl. Bbg I S. 302) in der Fassung der Bekanntma- heit liegen, hat das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die chung vom 22.12.1997 (GVBl. I Nr. 15 S. 168) in Grundstücksberechtigten verpflichtet, sie zu dulden (§

Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer

Seite 11

16 a FStrG). Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden, setzt das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest. Durch diese Untersuchung wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden." *************

Finanzamt Calau

Bekanntmachung über den Beginn von Nachschätzungsarbeiten Der Schätzungsausschuss des Finanzamtes wird in den Gemarkungen Annahütte, Schipkau, Klettwitz, Kostebrau und Schwarzheide im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Kostebrau ab 01.08.2003 auf Grund verschiedener Veränderungen eine Nachschätzung durchführen. Die Bestimmungen des § 12 Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) bilden die gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Nachschätzungsarbeiten. Gemäß § 15 BodSchätzG sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und notwendige Maßnahmen zuzulassen. In Vertretung Willems

3/2003

gelegenen Gebietes - die Neustädte I, II, III betreffend " gefasst. Die Bekanntmachung des Beschlusses mit dem entsprechenden Gebietsumring erfolgte bereits im Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer Nr. 4/2002 vom 26.07.2002. Die Stadt Lauchhammer beabsichtigt, das Gebiet als förmliches Sanierungsgebiet festzulegen, um die bestehenden Missstände zu beheben. Die Neustädte I, II und III sind in das Programm "Städtebauliche Sanierungs maßnahmen" der Städtebauförderung des Bundes und des Landes Brandenburg aufgenommen worden. Im Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen soll die Abgrenzung und Begründung für die Festsetzung eines förmlichen Sanierungsgebietes erläutert werden. Es wird Gelegenheit gegeben, Bedenken und Anregungen zum Stadterneuerungsprozess für das betreffende Gebiet vorzubringen. Vor Beschluss der Sanierungssatzung soll gemäß § 137 BauGB die Sanierung mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden. Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung der Sanierung und zur Durchführung der erforder lichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden. Zu diesem Zweck erfolgt eine Bürgerversammlung. am : 12. August 2003 Uhrzeit: 18:30 Uhr Ort: Kulturhaus Lauchhammer-Mitte Mühlpforte Bürgermeisterin

Ende des Amtsteils *************

Finanzamt Calau

Bekanntmachung über den Beginn von Nachschätzungsarbeiten Der Schätzungsausschuss des Finanzamtes wird in den Gemarkungen Grünewalde, Kleinleipisch und Lauchhammer im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Kleinleipisch ab 01.08.2003 auf Grund verschiedener Veränderungen eine Nachschätzung durchführen. Die Bestimmungen des § 12 Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) bilden die gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Nachschätzungsarbeiten. Gemäß § 15 BodSchätzG sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und notwendige Maßnahmen zuzulassen. In Vertretung Willems

Bekanntmachung der Stadt Lauchhammer In der Sitzung der Stadtverordnetenversamlung, am 03.07.2002 wurde der Beschluss "Vorbereitende Untersuchungen zur Sanierung eines in Lauchhammer-Mitte

Die Stadtverwaltung informiert Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 26. Oktober 2003 gesucht. (Wahl zum Kreistag, zur Stadtverordnetenversammlung und des Ortsbeirates für Grünewalde und Kostebrau) In Vorbereitung oben bezeichneter Wahlen sucht die Stadtverwaltung gemäß § 18 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes wahlberechtigte Personen für 19 Wahllokale in der Stadt Lauchhammer und den Ortsteilen Grünewalde und Kostebrau. Zur Übernahme der ehrenamtlichen Mitwirkung in den Wahlvorständen können sich alle wahlberechtigten Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, melden. Interessierte, wahlberechtigte Bürger melden sich bitte bei der Stadtverwaltung Lauchhammer telefonisch unter 488 502 (Herr Kürbis) oder 488 551(Frau Holzweißig). Schriftlich bitte an die Stadtverwaltung Lauchhammer, z.H. des Wahlleiters Herrn Kürbis, Liebenwerdaer Straße 69, 01979 Lauchhammer-Süd. **************

Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer

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Strand- & Vereinsfest im Erholungsgebiet Grünewalder Lauch vom 19. bis 20. Juli 2003 Samstag, 19. Juli 2003 10:00-17:00 Uhr Minigolfturnier Ort: "Golf-Cafe", H. Nothing 14:00-16:00 Uhr Vorführung von Schiffsmodellen mit dem Modellsportverein “Sächsische Schweiz” und den SMC Lauchhammer sowie geladenen Vereinen 14:00-22:00 Uhr Discothek “Monaco” ab 15:00 Uhr Kinderreiten 15:30 Uhr Kinderprogramm “Pommes Frites” 17:00 Uhr Nachmittagsprogramm 19:30 Uhr Showprogramm mit Roger Whittaker (Doubel) 22:00 Uhr Seefeuer mit Überraschungen des Schiffsmodellsportvereins "Sächsische Schweiz" ab 22:30 Uhr Große Schaumparty Sonntag, 20. Juli 2003 ab 10:00 Uhr

Radwanderung Treffpunkt: Gaststätte “Goldener Born” ab 10:00 Uhr Volleyballturnier für Siedlergruppen Anmelung bis 18.07.2003 Herr Adam, Amselweg 148 Grünewalder Lauch ab 10:00 Uhr Minigolfturnier für Jedermann Ort. Golf-Cafe” H. Nothing ab 11:00 Uhr Frühschoppen mit Discothek 14:30-16:30 Uhr Kaffeekonzert mit den “Antonius Musikanten” aus Großräschen Ab Freitag , dem 18. Juli 2002 hat für Sie das Schaustellerunternehmen Gierhold geöffnet. Gastronomische Versorgung: Gaststätte "Goldener Born", "Golf-Cafe”, Bungalowsiedlung "Grünewalder See e.V" (Kaffee und Kuchen), Festzeltbetrieb Kilias Veranstalter: Stadt Lauchhammer (Änderungen vorbehalten!)

Veranstaltungen aus dem Ferienkalender der Stadt Lauchhammer

3/2003

Lauch", in der Bibliothek , im Vereinshaus Lauchham mer-Mitte, in der "Arche" sowie bei der Sparkasse in Mitte und Ost erhältlich. Informationen über Voranmeldungen, Teilnehmerzahlen, Altersbeschränkungen, Eintrittspreise sind in den jeweiligen Einrichtungen telefonisch zu erfragen. Die Angaben sind ohne Gewähr, Änderungen bleiben vorbehalten! Ferienspaß im Hallen-Freizeitbad “Am Weinberg” Tel. 03574/460341 17. Juli 2003 “Was macht der Pinguin im Sommer?” 10:00 bis 15:00 Uhr * Lustige Spiele und Bastelstraße * Wissenswettbewerb - “Tiere am und im Wasser” * 1. Hilfe für Kid´s “Jeder kann helfen!” * Grillwürstchen und Kinderbowle 23. Juli 2003 “Zirkus Wasserfloh” 10:00 bis 15:00 Uhr Bei uns ist heute Zirkus! * Lustiges Kinderschminken: Wir verwandeln Euch in kleine Tiger und bunte Clowns. * Streichelzoo * Kinderanimation * Lustige Wettspiele und viel, viel Spaß 09. August 2003 “Wasser marsch!” 10:00 bis 18:00 Uhr Tag der Feuerwehr - Badespaß für die ganze Familie * Feuerwehr zum Anfassen * Vorführen von Löschtechnik * Wettkämpfe der Feuerwehren * Spielestaffel mit tollen Preisen * Stockbrotgrillen * Wir suchen den “stärkstenVati”! 13. August 2003 “Kapitän Hook” 10:00 bis 15:00 Uhr Piratenparty - Entert das Bad! Kostümparty * Prämierung der schönsten Kostüme * große Schatzsuche * Piraten-Wettkämpfe * Bastelstraßen * Piratenschmaus

ACHTUNG! Heiße Preise: ab Juli bis Ferienende (Brandenburg) Bei Luft-Temperaturen über 30° C: “EXTRA-HITZE-TARIF” Badespaß ohne Zeitbegrenzung: Bad: Kinder bis 16 Jahre nur: 4,00 Euro Erwachsene: 6,00 Euro Familien: 10,00 Euro Sie sparen bis zu 8,00 Euro! ****************************** “FUN-CARD” (gültig vom 04. Juli 2003 bis 17. August 2003) Sonder-Ferien-Preise für Schüler (Nachweis ist vorzulegen) Einmalpreis: 5,00 Euro Dafür gibt´s fette Rabatte: Einzelpreis “Fun-Card” = 3,00 Euro ohne Zeitbegrenzung Sammelpreis “Fun-Card” = 30,00 Euro für zehn Besuche (wie Einzelpreis), jeder 11. Besuch ist gratis

(Schulferien vom 03. Juli 2003 bis 16. August 2003) Der Ferienkalender ist u.a. im Servicebüro der Stadt Lauchhammer, in den Kita´s, im Hallen-Freizeitbad, an der Rezeption des Campingplatzes "Grünewalder

Auch das Strandbad Lauchhammer-West ist bei super Wetter geöffnet! Infos hierübergibt´s per Telefon unter 03574/460347. **************

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“MädchenBude”, Projekt der Fraueninitiative “Gleich und Berechtigt” e.V. Lauchhammer, Weinbergstr. 15, 01979 Lauchhammer-Mitte Tel. 03574/ 121661 Mädchencamp “Jugendbegegnung - Chancengleichheit für Mädchen in Europa”, deutsch-polnisches Projekt 18. - 25. Juli 2003 Jugendbildungs- und Freizeitstätte Blossin Mädchencamp am Grünewalder Lauch 04. - 08. August 2003 Grünewalder Lauch - Zeltplatz Weitere Ferien- und Freizeitangebote der“MädchenBude” sind telefonisch zu erfragen oder im Internet unterwww.fi-lauchhammer.de (Link Veranstaltungen der “MädchenBude”) nachzulesen. Achtet auch auf die aktuellen Flyer der “MädchenBude”! **************

Kinder- und Jugendeinrichtung “Young Generation”, Pestalozzistr. 15-17, 01979 Lauchhammer-Mitte, Tel. 03574/121848 Treffpunkt aller Veranstaltungen ist immer im "Young Generation" 18. Juli 2003 ab 10:00 Uhr 21. Juli 2003 ab 11:00 Uhr 23. Juli 2003 ab 17:00 Uhr 25. Juli 2003 ab 12:00 Uhr 28. Juli 2003 ab 12:00 Uhr 30. Juli 2003 ab 11:00 Uhr 01. August 2003 ab 10:00 Uhr 04. August 2003 ab 10:00 Uhr 06. August 2003 ab 10:00 Uhr 08. August 2003 ab 13:00 Uhr 11. August 2003 ab 10:00 Uhr 13. August 2003 ab 10:00 Uhr 15. August 2003 ab 18:00 Uhr

Gesellschaftsspiele (Brettspiele, Karten) Fahrt nach Polen (mit Firmenbus) Bowlingabend Kinobesuch in Schwarzheide Austausch mit dem Boxsportverein Lauchhammer e.V. Italienischer Tag (Pizza- und Nudelessen) Fahrradtour zur F 60 Tagebaubrücke Tischtennisturnier Basteln Eisessen im Eiskaffe Flick, Schwarzheide Dartturnier Arbeitseinsatz (Parkplatz säubern) Grillabend **************

Ferienangebote des Begegnungszentrums “Arche”, Gartenstr. 1, 01979 Lauchhammer-Mitte, Tel. 03574/2195 Alle Veranstaltungen finden in der “Arche” statt und beginnen 15:00 Uhr! 22. Juli 2003

Wir bemalen T-Shirts und Stoffbeutel!

24. Juli 2003

Turnier mit Pfeil und Bogen

29. Juli 2003

Kochduell

05. August 2003

Wir stellen Bilderrahmen her!

07. August 2003

Olympiade mit Lagerfeuer **************

Öffnungszeiten der Stadtbibliothek: Montag, Dienstag und Donnerstag: Freitag: und Mittwoch:

13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr geschlossen

3/2003

Vorinformation!! Am 22. August 2003 steigt im Waldstadion Lauchhammer-Mitte ab 18:00 Uhr die 3. "Nacht des Sports". Die steht ja bekanntermaßen für viel Sport, Fun & Music. Also könnt Ihr ruhig mal auf ein aufwendiges Styling verzichten und ganz locker Eure Sportklamot ten anziehen. Da die "Nacht des Sports", wie gesagt, nicht nur was zum zugucken sondern gerade auch zum mitmachen ist, sind natürlich unsere Lauchhammeraner Sportvereine wieder mit von der Partie und haben viele sportli che Aktionen zu bieten. Wenn Ihr bei unserem Volleyball- und Fußballturnier antreten wollt, braucht Ihr dazu jeweils 6 Mannschaftsmitglieder. Anmelden könnt Ihr Euch entweder bei Frau Gruhn in der Arche -Tel. 03574/2195- oder bei Frau Nedo in der Stadtverwaltung Lauchhammer -Tel. 03574/488 306-. Das solltet Ihr bis zum 4. August 2003 erledigt haben, denn so hat Euer Team alle Chancen für die Teilnahme. Es gibt auch was zu gewinnen! Ansonsten, achtet auf die spezielle Werbung vor der Veranstaltung, es sind noch mehr super Sachen geplant. Wie hieß es immer so schön ...? Ach ja, Sport frei! Also, wir sehen uns zur "Nacht des Sports" am 22. August 2003. Eine Veranstaltung der Stadtverwaltung Lauchhammer in Zusammenarbeit mit der AG Jungend der Lokalen Agenda und Lauchhammeraner Sportvereinen.

Unternehmensbefragung im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes Liebe Unternehmerinnen, liebe Unternehmer, im Rahmen meiner Diplomarbeit, die sich mit der unterschiedlichen Ausprägung räumlicher Wirtschaftsdynamik in einem Altindustriegebiet auseinandersetzt, möchte ich im Zeitraum vom 21. Juli bis 01. August 2003 in Zusammenarbeit mit der Stadt Lauchhammer eine Unternehmensbefragung durchführen. Ziel der Erhebung ist die Bewertung der lokalen Standortbedingungen. Da Sie als Firmeninhaber alltäglich mit den Vor- und Nachteilen des Standortes konfrontiert sind, können Sie die Situation am besten beurteilen. Die aus der Umfrage gewonnenen Erkenntnisse bilden zugleich einen Bestandteil des gegenwärtig entstehenden Stadtentwicklungskonzeptes. Um möglichst ein repräsentatives Meinungsbild der Unternehmer zu erhalten, möchte ich Sie deshalb um Ihre Mitarbeit bitten. Detailliertere Informationen erhalten Sie vor der Datenerhebung in Form eines persönlichen Anschreibens. Dennis Kummer Lauchhammer, den 03.07.2003

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3/2003

Impressionen vom Stadtfest -50 Jahre Stadt Lauchhammer

Notdienstplan der Apotheken Stadtring Lauchhammer Datum

Wochentag Name, Telefon

16.07.03

Mittwoch

17.07.03 18.07.03 19.07.03 20.07.03 21.07.03

22.07.03 23.07.03 24.07.03 25.07.03 26.07.03

27.07.03 28.07.03 29.07.03 30.07.03 31.07.03

Marien-Apotheke 03573/2767 Donnerstag Stadt-Apotheke 03574/86515 Freitag Park-Apotheke 035754/1553 Samstag Rathaus-Apotheke 03573/796030 Sonntag West-Apotheke 03574/761394 Montag Sonnen-Apotheke 035753/14323 Löwen-Apotheke 035755/298 Dienstag Adler-Apotheke 03573/2543 Mittwoch Heide-Apotheke 035752/80623 Donnerstag Apotheke am Laugk 03573/37030 Freitag Löwen-Apotheke 035752/2104 Samstag Ilse-Apotheke 035753/5159 Flora-Apotheke 035756/60294 Sonntag Apotheke im Schlossparkcenter 03573/798200 Montag Schloss-Apotheke 03574/861279 Dienstag Liebig-Apotheke 035752/77996 Mittwoch Linden-Apotheke 03573/61030 Donnerstag Sonnen-Apotheke 03574/2294

Adresse Senftenberg Bahnhofstr. 41 Lauchhammer-Ost Hüttenstr. 19 Annahütte Bahnhofstr. 11 Senftenberg Kreuzstr. 1 Lauchhammer-West Bockwitzer Str. 71 Großräschen W.-Pieck-Str. 22a Ortrand Altmarkt 5 Senftenberg Markt 19 Schwarzheide Schipkauer Str. 12 Senftenberg Bahnhofstr. 11 Ruhland Markt 2 Großräschen K.-Liebknecht-Str. 1 Hosena K.-Marx-Str. 7 Senftenberg Am Neumarkt 4 Lauchhammer-Süd Liebenwerd. Str. 46 Schwarzheide A.-Frank-Str. 4 Senftenberg Fischreiherstr. 2 Lauchhammer-Mitte W.-Pieck-Str. 24

Impressum: Herausgeber:

Stadt Lauchhammer Bürgermeisterin Elisabeth Mühlpforte

Nachdruck und Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Stadtverwaltung Gesamtherstellung:

TUIV-Abt. Stadt Lauchhammer

Das Amtsblatt erscheint nach jeder Stadtverordnetenversammlung und wird kostenlos an alle Haushalte mit Briefkasten in der Stadt Lauchhammer verteilt. Darüber hinaus kann es über die Stadtverwaltung Lauchhammer, Bereich Servicebüro bezogen werden.