29. Februar Verhandelt am: 29. Februar 2016

29. Februar 2016 Verhandelt am: 29. Februar 2016 Anwesend: Bürgermeister Nicklas und 17 Gemeinderäte. Von der Verwaltung Frau Philipp, Herr Frickinger...
Author: Alwin Wetzel
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29. Februar 2016 Verhandelt am: 29. Februar 2016 Anwesend: Bürgermeister Nicklas und 17 Gemeinderäte. Von der Verwaltung Frau Philipp, Herr Frickinger, Herr Salm. Protokollführer Herr Conrad. Abwesend: Stadträte Gaukel, Giebler und Hüftle (entschuldigt). Beginn der Verhandlung: 19.34 Uhr § 13 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2016 - Beratung und Verabschiedung In der Sitzungsvorlage war ausgeführt: „Der Beratungsunterlage ist als Anlage die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 beigefügt. Der Vorbericht im Haushaltsplan gibt einen Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft, der Rücklagen und der Schulden des Haushaltsplanjahres, der zwei vorangegangenen Jahre sowie über die drei dem Haushaltsplan folgenden Finanzplanungsjahre. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts 2016 erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um 205 Tsd. Euro auf 18,24 Mio. Euro. Aus dem Verwaltungshaushalt kann 2016 eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt in Höhe von 514 Tsd. Euro erwirtschaftet werden. Die Mindestzuführung (Summe aus Kreditbeschaffungskosten und ordentlicher Tilgung von Krediten) beträgt 166 Tsd. Euro. Die Nettoinvestitionsrate als Teil der Zuführungsrate, die für Investitionen zur Verfügung steht, beträgt im Haushaltsplanjahr 348 Tsd. Euro. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts 2016 erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,73 Mio. Euro auf 8,58 Mio. Euro. Zur Finanzierung der Investitionen im Vermögenshaushalt ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 6,6 Mio. Euro notwendig. Im Jahr 2016 müssen nach der Planung keine neuen Kredite aufgenommen werden. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird 2016 ebenfalls auf 0 Euro festgesetzt. Abzüglich der ordentlichen Tilgungen in 2016 reduziert sich der Schuldenstand am Jahresende auf 1,19 Mio. Euro. In der Haushaltssatzung 2016 sind Verpflichtungsermächtigungen (Ausgabeverpflichtungen für künftige Haushaltsjahre) für den Neubau einer Mensa der Gemeinschaftsschule, für die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs und für die Erneuerung der Mörike- und Kernerstraße festgesetzt. Die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insg. 2,88 Mio. Euro bedürfen der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Realsteuerhebesätze bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Anlage:

29. Februar 2016 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2016 Beschlussvorschlag: 1. Entsprechend der Darstellung in der beigefügten Anlage „Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2016“ wird a) der Haushaltsplan 2016 b) die kommunale Finanzplanung und das Investitionsprogramm bis 2018 sowie c) der Stellenplan 2016 beschlossen. 2. Aufgrund des § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), jeweils zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1), wird folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen: § 1 Haushaltsplan Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je davon: im Verwaltungshaushalt 18.235.600 Euro im Vermögenshaushalt 8.580.600 Euro

26.816.200 Euro

2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen in Höhe von 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

0 Euro

3.075.000 Euro

§ 2 Kassenkreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

0 Euro

§ 3 Realsteuerhebesätze Die Hebesätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge

340 v.H. 310 v.H.

2.

für die Gewerbesteuer der Steuermessbeträge

350 v.H.

3.

Die Grundsteuerkleinbeträge i.S. von § 28 Abs. 2 Grundsteuergesetz werden wie folgt fällig: am 15. August 2016 mit dem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt; am 15. Februar 2016 und am 15. August 2016 je zur Hälfte des Jahresbeitrages, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt.“

auf

Bürgermeister Nicklas eröffnete den Tagesordnungspunkt mit folgender Haushaltsrede: „Meine sehr geehrten Damen und Herren des Gemeinderats, verehrte Gäste der heutigen Gemeinderatssitzung, verehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung,

29. Februar 2016 einmal im Jahr richtet sich der Blick der Öffentlichkeit ganz besonders auf das Gremium, das in unserer Stadt – wie in allen Kommunen des Landes – wichtige Weichenstellungen zu treffen hat und Entscheidungen fällt, die für jeden Bürger und jede Bürgerin unserer Stadt von großer Bedeutung sind. Ich begrüße es daher sehr und ich freue mich darüber, dass die heutige Gemeinderatssitzung mehr interessierte Bürgerinnen und Bürger als sonst unmittelbar "vor Ort" verfolgen. Sie zeigen damit, dass es Ihnen nicht gleichgültig ist, für welche Projekte die kommunalen Haushaltsmittel verwendet werden. Sie zeigen damit aber auch, dass Sie Aufschluss darüber haben wollen, woher das Geld kommt, das in den städtischen Haushalt fließt. In den Diskussionen über die Haushalte der Kommunen sind seit etlichen Jahren die Schlagworte „Schulden“ und „Sparen“ nicht mehr wegzudenken. Uns geht es, wie es schon in „Faust II“ heißt: „Wir wollen alle Tage sparen und brauchen alle Tage mehr.“ Johann Wolfgang von Goethe, der ja nicht nur Dichter, sondern am Weimarer Hof auch für Finanzen zuständig war, wusste sicher, wovon er sprach – und spricht uns Haushaltsverantwortlichen noch heute aus der Seele. Wenn wir in Neuenstein den Haushalt erstellen – und ihn hinterher vollziehen –, spielen das Sparen und der Schuldenabbau seit geraumer Zeit eine zentrale Rolle. Seit 3 Jahren achtet unser Kämmerer, Herr Frickinger, und jede unserer Dienststellen auf eine restriktive Ausgabenpolitik. Auch wenn ich noch nicht einmal ein Jahr im Amt bin, bin ich sehr froh über diesen Ansatz und die entsprechende Umsetzung, da man in der Regel nur das ausgeben kann was man hat. Obwohl unsere Einnahmen im Jahr 2015 aufgrund der konjunkturellen Entwicklung ein Rekordhoch erreicht haben, ist unser finanzieller Spielraum weiterhin sehr eng. Auch in diesem neuen Haushalt geht es um den Spagat zwischen notwendigen kommunalen Leistungen und Haushaltskonsolidierung. Wir kommen um einen strikten Sparkurs nicht herum. Und das heißt: Wir müssen nochmals auf Wünschenswertes verzichten. Doch wir wollen den Gürtel nicht so eng schnallen, dass man sich nicht mehr bewegen kann und keine Luft mehr bekommt. Auf neudeutsch: „Wir müssen das „must have“ vom „nice to have“ klar abgrenzen. Dies wird gleich auch an vielen Stellen in der Power Point Präsentation von Herrn Frickinger deutlich. Exemplarisch möchte ich an dieser Stelle nur auf die Entwicklung der Zuführungsrate im Jahr 2015 zum Vermögenshaushalt während des Einnahmebooms im selben Jahr verweisen. Kommunalpolitik ist sicherlich Politik im kleinen Rahmen. Doch die Kommunen sind der Grundpfeiler des staatlichen und demokratischen Lebens. Sie sind das wesentliche Fundament für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, wie man aktuell an vielen Stellen auf beeindruckende Weise erfahren kann. Sie verwirklichen und gestalten aktiv unser Gemeinwesen und unsere Demokratie. Und deshalb müssen sie in der Lage sein, in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben optimal zu erfüllen. Dazu gehören ganz wesentlich die sogenannten freiwilligen Leistungen. Sie bestimmen die Lebensqualität, die Attraktivität und die Standortkraft einer Stadt. Dazu gehören gute Bildungsangebote wie ein reges Vereinsleben, dazu gehören Kultur und Sport. Um all dies zu fördern und zu unterstützen, brauchen wir eine solide finanzielle Ausstattung. Fehlende oder unzureichende Mittel hindern uns, unsere Aufgaben so zu erfüllen, wie es angemessen wäre und wir es uns wünschen. Deshalb muss der Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Kommunen dringend neu und ausgeglichener geregelt werden. Das ist eine der zentralen Herausforderungen, die unsere Politikerinnen und Politiker in Bund und Ländern bewältigen müssen. Konkret mahne ich hier z.B. eine faire Regelung über die Verteilung der Kosten für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen- und Asylbewerbern mit den Städten und

29. Februar 2016 Gemeinden an, wie sie z.B. schon zwischen dem Land und den Kreisen sowie Kreisstädten besteht. So viel zu den grundsätzlichen Rahmenbedingungen, die das Aufstellen eines neuen Haushalts beeinflussen. Beim konkreten Ausarbeiten sind wir natürlich selber gefordert und auf uns selbst gestellt. Wir müssen entscheiden, was unsere Stadt voranbringt. Wir müssen unsere Haushaltsspielräume ergründen und Prioritäten setzen. Dabei hängen wir davon ab, wie sich die Finanzsituation und die Wirtschaft in unserem Land und in unserer Region entwickeln werden. Derzeit ist die Lage zum Glück stabil – im Hohenlohekreis herrscht praktisch Vollbeschäftigung –, wir alle profitieren noch vom anhaltenden Aufschwung. Ewig wird dieser jedoch nicht anhalten. Denkt man in den üblichen Konjunkturphasen folgt auf den Boom die Rezession. Auch hier wird man in der Power Point Präsentation von Herrn Frickinger sehen, dass wir z.B. nicht mehr mit solch hohen Einnahmen wie im Jahr 2015 planen. Freilich bleiben immer Unwägbarkeiten, wie die noch immer nicht überwundene Euro-Krise, die nur in den Medien nicht mehr allgegenwärtig ist, oder sich zuspitzende Konflikte in anderen Regionen unserer Welt, deren Auswirkungen in Zeiten der Globalisierung selbst eine Stadt wie unsere können. Damit komme ich zu unserem Haushalt für2016. Ich will jetzt nicht alle einzelnen Posten abhandeln, sondern konzentriere mich auf die wichtigsten Eckdaten. Im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt haben wir ein Gesamtvolumen von 26,82 Millionen Euro. Bei den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt rechnen wir mit 18,24 Millionen Euro. Die Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt werden voraussichtlich 8,58 Millionen Euro betragen. Bei unseren Ausgaben nehmen die Personalkosten einen großen Einzelposten ein. Wir gehen davon aus, dass sie 2016 um über 300.000 Euro auf insgesamt 4,98 Millionen Euro steigen. Dabei haben wir schon die letzten Tariferhöhungen im Sozial- und Erziehungsdienst von S6 auf jetzt S8a berücksichtigt. Personalkosten machen oft einen beträchtlichen Teil des Haushalts aus. Dennoch sollten wir nicht vorschnell von einem „aufgeblähten Verwaltungsapparat“ sprechen. Wir brauchen Personal, um die berechtigten Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger erfüllen zu können. Sie erwarten eine Verwaltung, die ihre Anliegen kompetent und zügig erledigt, sie erwarten Angebote für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit. Das schlägt sich nicht nur in Sachaufwendungen nieder, sondern auch in Personalkosten. Um Neuenstein weiter auf seiner sehr guten Position im Hohenlohekreis zu halten und diese auszubauen, damit unsere jüngeren wie älteren Bewohnerinnen und Bewohner sich wohl fühlen und Unternehmen gern investieren, haben wir für das kommende Jahr Ausgaben für folgende Schwerpunkte vorgesehen: - Erschließung Riedweg II - die Fortführung der kontinuierlichen Instandhaltung im Bereich der Wasser- und Abwasserversorgung. - die Planung der Breitbandersschließung mit einem Höchstgeschwindigkeitsortsnetz und die Verbindung zu einem entsprechenden Backbone - Erschließung Lange Klinge III - sowie das Vorantreiben einer Mensaplanung, um eine realistische Aussage zum Mensaprojekt – können wir uns diese leisten – zu treffen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch daran erinnern, dass viele Bürgerinnen und Bürger bei uns durch ihren ehrenamtlichen Einsatz dazu beitragen, unsere Stadt lebens- und liebenswert zu machen. Zugleich entlasten sie dadurch nicht nur unsere Stadt- sondern vor allem auch die Kreisfinanzen. Ihnen allen sei an dieser Stelle herzlich gedankt.

29. Februar 2016 Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf erfüllen wir alle Vorgaben. Deshalb möchte ich an dieser Stelle unserer Verwaltung herzlich für ihren Einsatz danken. Insbesondere danke ich unserem Kämmerer, Herr Frickinger und seinem Team sowie der Gesamten Verwaltung die Zuarbeit geliefert hat. Sie haben ihre Aufgabe mit großem Sachverstand und viel Engagement erfüllt. Liebe Gemeinderatskolleginnen und -kollegen, ich bin überzeugt, dass der vorliegende Haushaltsentwurf unserer Verantwortung für Neuenstein wie auch den Erwartungen an unsere Stadt gerecht wird. Daher bitte ich Sie, nach dem Herr Frickinger, Herr Megerle und Herr Herrmann zu uns gesprochen haben, um die Zustimmung zum vorliegenden Haushalt 2016.“ Stadtpfleger Frickinger erläuterte dann die wesentlichen Punkte des Haushaltsplanes anhand einer Power-Point-Präsentation: „Sehr geehrter Bürgermeister Nicklas, sehr geehrte Damen und Herren, entsprechend der Aufgaben des Stadtkämmerers liegt es in der Natur der Sache, dass die Haushaltsrede des Fachbeamten des Finanzwesens, wie auch der vor Ihnen liegende Haushaltsplan, geprägt ist von Zahlen. Dies wird auch dieses Jahr der Fall sein. Der Haushalt 2016, insbesondere die einzelnen Investitionen, der Verwaltungshaushalt, die Sammelnachweise und der Stellenplan, wurden ausführlich im Gemeinderat öffentlich diskutiert und beraten. Die wesentlichen Eckpunkte des vor Ihnen liegenden Haushaltsplans 2016 möchte ich Ihnen heute Abend noch einmal vorstellen: Das Gesamthaushaltsvolumen 2016 ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 Mio. Euro auf 26,8 Mio. Euro gestiegen. Die Erhöhung ist zurückzuführen auf einen Anstieg der Investitionen im Vermögenshaushalt um 4,7 Mio. Euro auf 8,6 Mio. Euro und auf einen geringfügigen Anstieg des Volumen des Verwaltungshaushalts um rd. 200 Tsd. Euro auf 18,2 Mio. Euro. Im Haushaltsplan ist auf Seite römisch I die Haushaltssatzung abgedruckt. Die Satzung enthält folgende Festsetzungen: Die Einnahmen und Ausgaben werden jeweils in einer Höhe von 26.816.200 Euro festgesetzt; davon im Verwaltungshaushalt 18.235.600 Euro und im Vermögenshaushalt 8.580.600 Euro. Zur Finanzierung des Haushalts 2016 müssen keine neuen Kredite aufgenommen werden. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen ist festgesetzt mit 0 Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen (das sind Ausgabeverpflichtungen für künftige Haushaltsjahre) betragen insgesamt 3.075.000 Euro und sind im Einzelnen für den Neubau einer Mensa der Gemeinschaftsschule, für die Beschaffung eines Gerätewagen Logistik für die Feuerwehr und für die Straßenerneuerung der Mörike- und Kernerstraße vorgesehen. Aufgrund der sehr guten Kassenliquidität sind 2016 keine Kassenkredite notwendig. Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt 0 Euro. Die Realsteuerhebesätze bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert Grundsteuer A 340 v.H., Grundsteuer B 310 v.H. und Gewerbesteuer 350 v.H. Die Realsteuerhebesätze liegen unter dem Durchschnitt des Landkreises.

29. Februar 2016 Den größten Anteil an den Einnahmen des Verwaltungshaushalts haben die Steuereinnahmen (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer) gefolgt von den Zuweisungen vom Land (Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschale und Familienleistungsausgleich). Das Grundsteueraufkommen beträgt 2016 876 Tsd. Euro. Die Grundsteuer ist konjunkturabhängig und die jährlichen Veränderungen sind nur geringfügig. Das Grundsteueraufkommen ist die verlässlichste Einnahmeposition im Haushalt. Auf dieser Folie sehen Sie die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen der letzten 8 Jahre. Das Jahr 2014 hat mit einem Rekordergebnis, ähnlich 2012, von rd. 2,8 Mio. Euro abgeschlossen. Im Nachtrag 2015 wurde der Einnahmeansatz auf 2,92 Mio. Euro angehoben. Im Ergebnis 2015 wird das Aufkommen bei rund 3 Mio. Euro liegen. Der Planansatz 2016 liegt mit 2,55 Mio. Euro 290 Tsd. Euro über dem langjährigen Durchschnitt. Die Jahresveranlagungen 2016 liegen bei 2,26 Mio. Euro. Dem Planansatz ist somit eine positive Entwicklung aus Anpassung von Vorauszahlungen und Abrechnungen in Höhe von 290 Tsd. Euro unterstellt. Ausdruck der positiven konjunkturellen Entwicklung und des stabilen Arbeitsmarktes in Baden-Württemberg ist das auf Rekordniveau gestiegene Einkommensteueraufkommen. Der Anteil der Stadt Neuenstein erhöht sich auf 3,34 Mio. Euro. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist die größte Einzeleinnahme im Haushalt. Der Anteil an der Umsatzsteuer und die Einnahmen aus dem Familienleistungsausgleich (untere rote Line) erhöhen sich durch ein gestiegenes Gesamtaufkommen in BadenWürttemberg um 24 Tsd. Euro auf 626 Tsd. Euro. Die Schlüsselzuweisungen und die Investitionspauschale (blaue Linie) sinken insgesamt um 143 Tsd. Euro auf 1,98 Mio. Euro. Die Auf- und Abwärtsbewegungen sind geschuldet dem eigenen Steueraufkommen und dem gesamtwirtschaftlichem Verlauf. Die Schlüsselzuweisungen (Zuweisungen aufgrund fehlender eigener Steuerkraft) reduzieren sich um 174 Tsd. Euro. und die Investitionspauschale steigt aufgrund der Erhöhung des Kopfbetrags um 31 Tsd. Euro. Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (hierzu gehören u.a. Gebühren, Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Erstattungen, Kostenersätze vom Land) summieren sich auf insgesamt 6,2 Mio. Euro (obere blaue Linie). Die Erhöhung ist insbesondere auf eine kostendeckende Gebührenerhebung bei der Abwasser- und Wasserversorgung und auf Mehreinnahmen aus Zuweisungen und Zuschüsse für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie auf einen geplanten Zuschuss für die Planung des Breitbandausbaus zurückzuführen. Die Veränderungen bei den Sonstigen Finanzeinnahmen (unter rote Linie) betreffen hauptsächlich Verrechnungseinnahmen innerhalb des Haushalts. Den Mehreinnahmen stehen Mehrausgaben in gleicher Höhe gegenüber. Zwischenfazit: Die Entwicklung der Einnahmesituation an sich betrachtet, ist mehr als zufriedenstellend. Die Stadt erhält durch die positive konjunkturellen Entwicklungen sehr hohe Steuereinnahmen sowie Steueranteile und Zuweisungen aus dem Finanzausgleich. Zudem trägt eine Kostendeckende Gebührenerhebung bei der Abwasser- und Wasserversorgung zu einer Verbesserung der Einnahmesituation bei. Am Bespiel des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und an der Gewerbesteuer kann man diese positive Entwicklung begreifbar machen.

29. Februar 2016

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist von 2010 auf 2016 von 2,2 Mio. Euro um 1,1 Mio. Euro auf 3,34 Mio. Euro gestiegen. Somit hat sich das Aufkommen in einem Zeitraum von 6 Jahren um mehr als 50 % erhöht. Die Gewerbesteuer hat sich von 1,2 Mio. Euro im Jahr 2009 auf 3 Mio. Euro im Jahr 2015 erhöht. Die wesentlichen Einnahmen des Verwaltungshaushalts sind stark konjunkturabhängig. Die Ausgaben sind es aber überwiegend nicht. Und diese Umstände raten zu Vorsicht. Zu einer Gesamtbetrachtung des Verwaltungshaushalts gehört nicht nur die Einnahmeseite sondern auch die Ausgabeseite und der Kontext zwischen den beiden. Hier im Überblick die Zusammensetzung der Ausgaben im Verwaltungshaushalt. Den größten Anteil an den Ausgaben im Verwaltungshaushalt haben Personalausgaben mit 4,97 Mio. Euro, dicht gefolgt von den Umlagezahlungen an Land und Kreis mit 4,8 Mio. Euro und den Verwaltungs- und Betriebsausgaben in Höhe von 3,9 Mio. Euro. Die Grafik ist ebenfalls im Haushaltsplan, nach dem Vorbericht, abgedruckt. Auf dieser Folie sehen Sie den Verlauf der Personalausgaben. Die Personalausgaben 2016 betragen 4,98 Mio. Euro. Die Personalausgaben sind im Vergleich zu 2009 insgesamt um 1,76 Mio. Euro gestiegen. Der Anteil der Kinderbetreuungseinrichtungen an der Kostensteigerung beträgt rd. 76 %. Die Personalausgaben der Kinderbetreuungseinrichtungen sind von rd. 1,22 Mio. Euro in 2009 um 1,33 Mio. Euro auf 2,55 Mio. Euro in 2016 gestiegen. Die Verwaltungs- und Betriebsausgaben betragen 2016 7,79 Mio. Euro und haben sich somit im Vergleich zum Vorjahr um 5 % erhöht. Der größte Anteil an dem Gesamtanstieg der Ausgaben von 373 Tsd. Euro haben höhere Aufwendungen für kalk. Verzinsung und Abschreibungen sowie für interne Leistungsverrechnungen (Straßenentwässerungskostenanteil und Bauhof). Die Umlagezahlungen an das Land Baden-Württemberg und an den Hohenlohekreis haben sich nochmals im Vergleich zum Vorjahr von 4,47 Mio. Euro um 330 Tsd. Euro auf 4,8 Mio. Euro erhöht. Der größte Anteil an den Mehrausgaben hat die Kreisumlage. Sie ist alleine innerhalb eines Jahres um 261 Tsd. Euro auf 2,61 Mio. Euro gestiegen. Auf die Kreisumlage hat die Stadt keinen Einfluss. Hier muss in Anbetracht der Aufgaben des Landkreises, unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung, von einem Anstieg der Umlage ausgegangen werden. Die Finanzausgleichsumlage hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 141 Tsd. Euro auf 1,68 Mio. Euro erhöht. Die Gewerbesteuerumlage reduziert sich durch das geringere Aufkommen um 73 Tsd. Euro auf 503 Tsd. Euro. Die allgemeine Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 2016 514 Tsd. Euro und übersteigt die ordentlichen Tilgungen in Höhe von 169 Tsd. Euro. Die aus Entgelten erwirtschafteten Abschreibungen aus der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung können nur zum Teil an den Vermögenshaushalt für Investitionstätigkeiten zugeführt werden. Die Nettoinvestitionsrate, als Teil der Zuführungsrate der für Investitionen zur Verfügung steht, beträgt 2016 345 Tsd. Euro.

29. Februar 2016 Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2014 reduziert sich die Zuführung deutlich, da im Jahr 2014 einmalige Steuererstattungen vereinnahmt werden konnten. Die guten Ergebnisse der Jahre 2011 bis 2014 sind insbesondere auf einmalige Steuererstattungen, höhere Steigerungen bei den Steuern und allgemeinen Zuweisungen und auf geringere Ausgaben, insbesondere Verschiebung bei Unterhaltungsmaßnahmen und geringer Personalausgaben, zurückzuführen. Zwischenfazit: Die Entwicklung der Ausgaben muss mit Sorge betrachtet werden. Die Ausgaben drohen den Einnahmen davonzulaufen. Bereinigt um die Zuführungsrate betragen die Ausgaben des Verwaltungshaushalts 2016 17,56 Mio. Euro. Im Vergleich zu 2010 ist das ein Anstieg um 4,45 Mio. Euro bzw. um 33 %. Mit dem Hintergrund, dass die Ausgabenstruktur im Verwaltungshaushalt wenig flexibel und einem stetigen Anstieg unterworfen ist, wie z.B. bei den Personalausgaben mit einem Anteil von 28 %, 4,98 Mio. Euro oder bei den Umlagezahlungen an Kreis und Land mit einem Anteil von 25 %, 4,4 Mio. Euro, kann der Verwaltungshaushalt bei einem nur geringfügigen Rückgang der Einnahmen, die laufenden Ausgaben nicht mehr decken. Durch die wenig flexible Ausgabenstruktur, können unvorhergesehene Einnahmenreduzierungen, nicht zeitnah ausgeglichen werden. Von einer Erwirtschaftung des Werteverzehrs bzw. der Abschreibungen, wie es das neue Haushaltsrecht ab 2020 vorsieht, ganz zu schweigen. Hier sehen Sie die Zusammensetzung der Einnahmen des Vermögenshaushalts 2016. Zur Finanzierung der für eine Gemeinde unserer Größenklasse überdurchschnittlich hohen Investitionsausgaben ist eine Rücklageentnahmen in Höhe von 6,6 Mio. Euro erforderlich. Weitere Einnahmen sind Verkaufserlöse aus Grundstücksverkehr in Höhe von 1,3 Mio. Euro und die im Vergleich zur Investitionstätigkeit zu gering ausfallende Zuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 514 Tsd. Euro. Beurteilt man die Gesamtfinanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushalts ergibt sich, dass 77 % aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden, 16 % aus Veräußerung von Anlagevermögen wie Grundstücke und nur 6 % über das Ergebnis aus laufender Geschäftstätigkeit. Dies macht das Missverhältnis deutlich. Trotz konjunktureller Hochphase haben wir nur einen sehr geringen Einnahmeüberschuss zu Finanzierung der Tilgungen und Investitionstätigkeit. Dank der EnBW-Millionen und hoher Grundstückserlöse konnte die überdurchschnittliche Investitionstätigkeit der vergangenen Jahre ohne Fremdfinanzierung aus der allgemeinen Rücklage erfolgen. Der Stand reduziert sich Ende 2016 auf 826 Tsd. Euro. Da die Ausschreibungen vom Riedweg II bereits veröffentlicht wurden und Baumaßnahmen wie z.B. das Baugebiet Schillerstraße begonnen sind, ist für 2016 mit einer hohen Rücklageentnahme zu rechnen. Eine Reduzierung der Rücklageentnahme, durch z.B. Verschiebung von Baumaßnahmen, ist nicht mehr zu erwarten. Die freien Mittel betragen gem. Bindungsbeschluss 4,5 Mio. Euro. Nach Beschluss werden die Mittel zur Zwischenfinanzierung der Erschließungsmaßnahmen Riedweg II und Lange Klinge III eingesetzt. In Hinblick auf die in der Finanzplanung vorgesehene Investitionstätigkeit ist ein Rücklagestand in Höhe von 4,5 Mio. Euro und somit freie Mittel in dieser Höhe nicht absehbar. In einer der nächsten Gemeinderatssitzung wird die Verwaltung dem Gemeinderat den Vorschlag machen, den Umbau der Straßenbeleuchtung nach LED in der Dichtersiedlung und den Einbau des BHKWs im Rathaus dem Budget anzurechnen.

29. Februar 2016 Der Stand der Schulden reduziert sich am Jahresende 2016 auf 1,19 Mio. Euro. Dank der guten Liquidität konnten 2015 Sondertilgungen vorgenommen werden. Durch die vollständige Rücklageentnahme müssen nach der Finanzplanung ab 2017 wieder Kredite aufgenommen werden. Der Schuldenstand bei zutreffen aller positiver Konjunkturprognosen beträgt Ende 2019 6,3 Mio. Euro. Mit Abstand den größten Anteil an den Investitionsausgaben im Vermögenshaushalt haben die Bauausgaben mit 7,6 Mio. Euro, gefolgt von dem Erwerb von beweglichen Anlagevermögen mit rd. 500 Tsd. Euro und den Erwerb von Grundstücken in Höhe von 370 Tsd. Euro. Auf der Folie hinter mir sehen Sie die Baumaßnahmen 2016 über 100 Tsd. Euro. Ich möchte die Auflistung bewusst von unten nach oben beginnen um die Ertragsschwäche des Verwaltungshaushalts deutlich zu machen. • • •

Erneuerung Hirschbachbrücke, GV L1036 – Lohe/Tannen: 110.000 Euro Einrichtung neue Kindergartengruppe: 100.000 Euro Feld-, Wirtschaftswege: Wegebau nach Jahresprogramm: 100.000 Euro

Allein diese drei Maßnahmen können nach Abzug der Tilgungen aus der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt finanziert werden. Alle weiteren Ausgaben im Vermögenshaushalt müssen über die allgemeine Rücklage oder durch Vermögensveräußerungen finanziert werden (jetzt von oben nach unten): • • • • • • • • •

Erschließung Riedweg II, Straße, Beleuchtung, Abwasser, Wasser: 4.352.900 Euro Mörikestraße und Kernerstraße, Straße, Abwasser, Wasser: 825.000 Euro Kreuzungsumbau Robert-Bosch-Str./Max-Eyth-Str., Straße, Wasser: 350.000 Euro Einbau BHKW und Heizzentrale im Rathaus: 208.800 Euro Neuenstein-Nord, Maßnahmen Generalentwässerungsplan Netz 4: 202.500 Euro Hochwasserschutz Eschelbach und Söllbach: 182.000 Euro Kiga Rappelkiste, 2. BA Umbau mit Außenanlage, Fassade: 129.800 Euro Straßenbeleuchtung Dichtersiedlung Neuenstein: 120.000 Euro Neubau Mensa der Gemeinschaftsschule Neuenstein, Planung: 100.000 Euro

Weitere Investitionen in der Finanzplanung 2017 bis 2019: • • • • • • • • • • •

Neubau Mensa Gemeinschaftsschule Erschließung Gewerbegebiet Lange Klinge III Straßenerneuerung Bogengasse und Dichtersiedlung Straßenerneuerung Ortsdurchfahrt Wüchern, Gemeindeverbindung Klumpenhof K2354 Straßenausbau Salzweg Investitionen in die Abwasserbeseitigung nach Generalentwässerungsplan Fremdwassersanierungen und Kanalerneuerungen Erneuerung Wasserleitungen und Fernwirksystem Wasserversorgung Wegebau und Sanierungen Feldwege Ertüchtigung Stadt-/Sporthalle Lindenstraße Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug und Fahrzeuge für den Bauhof

2017 - 2019: Baumaßnahmen im Vermögenshaushalt in Höhe von 10,3 Mio. Euro sowie Erwerb bewegliches Anlagevermögens in Höhe von 974 Tsd. Euro Im Haushaltsplan ist im Vorbericht und im Finanzplan die Entwicklung der städtischen Finanzen dargestellt. Trotz angenommener positiver konjunktureller Entwicklung kann im Jahr 2017 keine Zuführungsrate mehr erwirtschaftet werden, der Rest des freiverfügbaren

29. Februar 2016 Anteils aus der allgemeinen Rücklage muss zur Finanzierung von Investitionen entnommen werden und die Schulden steigen um 5,2 Mio. Euro auf 6,4 Mio. Euro an. Schlussbetrachtung: Die finanzielle Ausgangslage für das Planjahr 2016 ist eine sehr gute. Der Schuldenstand der Stadt konnte auf 1,4 Mio. Euro reduziert werden und der Stand allgemeinen Rücklage beträgt zum Jahresanfang 2016 voraussichtlich 7,4 Mio. Euro. In den Jahresrechnungen der letzten Jahre konnten durch zeitliche Verschiebung von Ausgaben, durch jährlich steigende Rekordeinnahmen bei den allgemeinen Zuweisungen und Steuern und nicht zuletzt aus einmaligen hohen Steuerrückerstattungen, hohe Zuführungsraten erwirtschaftet und die geplante Rücklageentnahme im Ergebnis deutlich reduziert werden. Trotzdem war aber jedes Jahr Rücklageentnahme notwendig. In der Haushalts- und Finanzplanung sind in der Summe für die Jahre 2016 bis 2019 Ausgaben für Baumaßnahmen in Höhe von 19,3 Mio. Euro geplant. Eine Rücklageentnahme in Höhe von 6,9 Mio. Euro reicht für deren Finanzierung nicht aus, es müssen zusätzliche Kredite in den Jahren 2017 und 2018 in Höhe von 6,9 Mio. Euro aufgenommen werden. Die kamerale Zuführungsrate beträgt bei weiterhin steigenden Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen im Durchschnitt 500 Tsd. Euro im Jahr. 2017 können wir nach der Finanzplanung keine Zuführung mehr an den Vermögenshaushalt erwirtschaften. Bereits im Vorfeld habe ich ausgeführt und möchte nochmals wiederholen: Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist (...) Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen. So überschreibt die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Abschnitt zur Haushaltsplanung und Haushaltswirtschaft. Dieses Zitat ist nicht nur im Hinblick auf die Finanzierung der Vielzahl der Investitionen im Vermögenshaushalt von essentieller Bedeutung, sondern insbesondere auch auf die Frage welche neue laufenden Ausgaben kann sich der städtische Haushalt leisten. Die stetige Erfüllung der Aufgaben setzt voraus, dass die Tilgungen durch den laufenden Haushalt erwirtschaftet werden können. In Anbetracht der geplanten Höhe der Fremdfinanzierung in der Finanzplanung ist dies bereits schon 2017 nicht mehr der Fall. Und dies trotz einem Höchststand an Einnahmen aus Steuern und Zuweisungen. Die Ausgangssituation mit einer Rücklage in komfortabler Höhe täuscht darüber hinweg, dass wir ein strukturelles Defizit im Verwaltungshaushalt haben, die Zuführungsrate ist zu gering. Die hohen Investitionssummen können nur mit Rückgriff auf die allgemeine Rücklage und durch Fremdkapital finanziert werden. Eine Risikovorsorge, in Form der allgemeinen Rücklage, um ein finanzschwaches Jahr überbrücken zu können, ist ab 2017 nicht mehr gegeben. Zudem sehe ich mit Besorgnis, dass viele geplante Investitionen im Vermögenshaushalt den laufenden Verwaltungshaushalt durch Folgekosten dauerhaft weiterbelasten. Die Finanzierung der Folgekosten mancher Investitionen ist noch nicht vorgesehen, muss aber noch erfolgen. Um nicht in eine Schuldenspirale hineinzurutschen ist weiter der Verwaltungshaushalt zu konsolidieren und die in der Umsetzung befindlichen Baugebiete zeitnah mit Ertrag zu veräußern. Die konjunkturelle Hochphase hält weiterhin an, aber jeder Konjunkturzyklus ist endlich. Die Finanzen der Stadt Neuenstein verkraften es nicht in einer konjunkturellen AbschwungPhase ein neues Baugebiet bereitzuhalten ohne Bauplatzerlöse zur Gegenfinanzierung.

29. Februar 2016

Investitionen sind auf Ihre Folgekosten zu prüfen und diese sind gegen zu finanzieren. Jeden Euro kann man nur einmal ausgeben. Und 100 Prozent bei den Einnahmen können nicht zu mehr führen als 100 Prozent bei den Ausgaben. Mit Sorge sehe ich die Ertragskraft des Verwaltungshaushalts. Trotzt einem Höchststand der Einnahmen im Verwaltungshaushalt können wir bereits 2017 unsere Schuldentilgung nicht mehr aus dem laufenden Haushalt erwirtschaften. Bei einem nur geringen Rückgang der sehr stark konjunkturabhängigen Einnahmen - Gewerbesteuer, Zuweisungen und Zuschüsse vom Land - schaffen wir keinen Haushaltsausgleich mehr. In Anbetracht, dass eine kurzfristige Ausgabenreduzierung im Verwaltungshaushalt durch die hohen fixen Kostenblöcke, Kreisumlage, Personalausgaben und Umlagezahlungen an das Land - schlicht weg nicht möglich ist, ist es an der Zeit zu Handeln. Es ist zu hinterfragen welche konsumtiven Ausgaben und neuen Investitionen notwendig sind. Es gilt zu prüfen, zu welchen Leistungen wir verpflichtet sind? Auf welchem Niveau die Leistung erbracht werden muss und ob eine Leistung von nachgeordneter Priorität oder ganz entbehrlich ist. Querdenken und Alternativen suchen ist gefragt nicht um finanzielle Spielräume für die Zukunft wieder zu erlangen, sondern um mittelfristig keine Vorschriften von der Rechtsaufsicht zur Haushaltsführung zu bekommen. Denn das hieße einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Nun die Betrachtungsweise nach einem Zitat von Christian Morgenstern: „Versuchen wir uns doch einmal entschieden auf die Seite des Positiven zu stellen, in jeder Sache“. Mit dem Haushalt 2016 werden eine Vielzahl von Investitionen in einer Gesamthöhe von über 8 Mio. Euro ausgelöst. Dies ist für eine Stadt unserer Größenklasse eine beträchtliche Höhe. Es wird in die Erschließung von neuen Wohnbaugebieten, Schillerstraße und Riedweg II investiert, in Feldweg-, Straßen- und Brückenerneuerungen, in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, z.B. Physikausstattung Gemeinschaftsschule, 2. Bauabschnitt Umbau Kindergarten Kirchensall, in die Abwasserbeseitigung und in die Wasserversorgung, in Energieeffizienz, LED-Straßenbeleuchtung sowie BHKW im Rathaus. Und das ist nur eine Auswahl der vielfältigen Investitionen. Der Verwaltungshaushalt erwirtschaftet 2016 die Tilgungsausgaben und für 2016 müssen trotz der hohen Investitionen keine Kredite aufgenommen werden und auch Kassenkredite sind nicht notwendig. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass der Haushalt 2016 eine enorme Herausforderung für die städtischen Mitarbeiter/innen und den Gemeinderat darstellt. Wir haben ein buntes Programm innerhalb von nur wenigen Monaten umzusetzen. Dies bedarf einer Fortsetzung der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen dem Gemeinderat und der Rathausmannschaft, dass am Ende des Haushaltsjahres 2016 eine gute Bilanz gezogen werden kann. Ebenso steht die Einführung des neuen Kommunalen Haushaltsrechts an, die nicht nur von der Seite der Verwaltung eine Herausforderung ist. Der Haushaltsplan 2016 legt dar, dass in Neuenstein etwas bewegt wird und nicht gerade wenig!“ Stadtrat Megerle stellte fest, dass sich der Haushalt sehen lassen kann und wir zufrieden sein müssen. Er fragte, ob bei den Straßenlampen nur die Leuchtmittel ausgetauscht werden.

29. Februar 2016 Herr Salm erläuterte, dass künftig alles auf Stahlmasten und in kürzeren Abständen ausgeleuchtet werde, so auch in der Eichhofer- und Lehenstraße. Stadtrat Megerle stellte abschließend fest, dass die Freie Wählervereinigung dem Haushalt zustimmen könne. Stadtrat Herrmann bedankte sich für die gute Darstellung und stellte fest, dass alles von Zukunftsaufgaben geprägt sei. Die Aktiven können deshalb ebenfalls zustimmen. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: 1. Entsprechend der Darstellung in der beigefügten Anlage „Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2016“ wird a) der Haushaltsplan 2016 b) die kommunale Finanzplanung und das Investitionsprogramm bis 2018 sowie c) der Stellenplan 2016 beschlossen. 2. Aufgrund des § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), jeweils zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1), wird folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen: § 1 Haushaltsplan Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je davon: im Verwaltungshaushalt 18.235.600 Euro im Vermögenshaushalt 8.580.600 Euro

26.816.200 Euro

2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen in Höhe von 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

0 Euro

3.075.000 Euro

§ 2 Kassenkreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

0 Euro

§ 3 Realsteuerhebesätze Die Hebesätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge

340 v.H. 310 v.H.

2.

350 v.H.

für die Gewerbesteuer der Steuermessbeträge

auf

29. Februar 2016 3.

Die Grundsteuerkleinbeträge i.S. von § 28 Abs. 2 Grundsteuergesetz werden wie folgt fällig: am 15. August 2016 mit dem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt; am 15. Februar 2016 und am 15. August 2016 je zur Hälfte des Jahresbeitrages, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt.

Az: 902.41 § 14 Freiwillige Feuerwehr Neuenstein – Zustimmung des Gemeinderats zur Neuwahl des Kommandanten und seines Stellvertreters Stadträtin Wommer rückte wegen Befangenheit vom Sitzungstisch ab. In der Sitzungsvorlage war ausgeführt: „In der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Neuenstein am 05. Februar 2016 stand der Kommandant Stefan Wommer nach 5 Jahren zur Wiederwahl. Der bisherige Stellvertreter Jürgen Gschwind stellte sich nicht mehr zur Wahl. Zum neuen Stellvertreter wurde Holger Heinrich gewählt. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes regelt in Verbindung mit § 10 Abs. 2 bis 5 der Feuerwehrsatzung der Stadt Neuenstein, dass der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter aus der Mitte der Einsatzabteilungen durch die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl durch den Bürgermeister bestellt werden. Eine Zustimmung zur Wahl wird dem Gemeinderat empfohlen. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt der Wahl von Herrn Stefan Wommer zum Feuerwehrkommandanten und der Wahl von Herrn Holger Heinrich zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neuenstein zu.“ Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Wahl von Herrn Stefan Wommer zum Feuerwehrkommandanten und der Wahl von Herrn Holger Heinrich zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neuenstein zu. Az: 131.17 § 15 Bausachen a) Neuenstein, Buchenstr. 16 – Neubau eines Wohnhauses (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes) In der Sitzungsvorlage war ausgeführt: „Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Alte Ziegelei“. Dieser sieht im Gegensatz zum angrenzenden Bebauungsplan „Sophienberg“ restriktivere Höhenbeschränkungen vor. Optisch ist das Gebäude den Nachbargebäuden an der Buchenstraße zuzuordnen, wovon sich das Landratsamt beim Ortstermin dann auch überzeugt hat. Ein entsprechender positiver Bauvorbescheid liegt vor.

29. Februar 2016 Für das Vorhaben sind Befreiungen von den Vorschriften des Bebauungsplanes „Alte Ziegelei“ notwendig. Diese sind: 1. Geschosszahl II statt I 2. Dachform Pultdach statt Sattel- oder Walmdach 3. Gebäudehöhe 6,98 m statt 3,50 m Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen wird erteilt.“ Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: Das Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen wird erteilt. Az: 632.21 § 16 Ausübung von Vorkaufsrechten – Flst. 22, Kirchensall In der Sitzungsvorlage war ausgeführt: „Von dem Flst. 22 in Kirchensall wurden die beiden Teilflächen mit den Buchstaben A, B, C, D, E, F, A und E, D, G, H, I, K, E verkauft. Die Grundstücke liegen an der Sall. Am Gewässerrandstreifen (5 m) steht der Stadt Neuenstein ein Vorkaufsrecht zu. Die Sall ist von dem öffentlichen Grundstück nördlich des Baches aus gut zu unterhalten. Eine Notwendigkeit besteht nicht. Deshalb ergeht folgender Beschlussvorschlag: Auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes wird verzichtet.“ Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: Auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes wird verzichtet. Az: 622.31 § 17 Blockheizkraftwerk Gemeinschaftsschule Neuenstein – Ausführung Motorgeneralrevision In der Sitzungsvorlage war ausgeführt: „Das Blockheizkraftwerk (BHKW) in der Gemeinschaftsschule Neuenstein mit einer Leistung von 50 kW wurde im August 2011 in Betrieb genommen. Seit der Inbetriebnahme hat das BHKW eine Laufleistung von ca. 1.200.000 km mit ca. 35.000 Betriebsstunden (Bh). Das BHKW wird Vierteljährlich durch die Firma Bosch KWK Systeme GmbH gewartet. Eine Wartung ist ca. alle 2.000 Bh erforderlich mit einen Kostenaufwand von ca. 1.200-2.000 € einschließlich Material. Eine Motorgeneralrevision ist bei ca. 40.000 Bh erforderlich. Leistung und Verbrauch BHKW vom 01.08.2011 – 31.12.2015:

29. Februar 2016 Stromerzeugung Stromeinspeisung Eigenverbrauch Strom GMS Strombezug GMS Gasverbrauch BHKW

1.619.627,32 kWh 1.166.424,10 kWh 453.203,22 kWh 43.987,40 kWh 507.069,33 m³

Bei der letzten Wartung wurde festgestellt, dass der Gasmotor einen zu hohen Ölverbrauch und zu hohe Abgastemperaturen hat. Es ist erforderlich verschiedene Motorbauteile (Kolben, Pleuellager, Dichtungen von Saugleitungen, Ölwanne und Zylinderkopf) zu erneuern. Diese Motorgeneralrevision wäre nach den heutigen Betriebsstunden erst im Frühjahr 2017 bei 40.000 Bh erforderlich. Die Firma Bosch empfiehlt die Generalrevision schon jetzt durchzuführen. Kosten laut Angebot vom 29.01.2016 netto 20.867,50 €. Finanzierung: Haushalt 2016 Haushaltsstelle

1.8110.510000

30.000 €

Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat erteilt der Firma Bosch KWK Systeme GmbH aus 35457 Lollar den Auftrag für die Motorgeneralrevision des Blockheizkraftwerks der Gemeinschaftsschule Neuenstein mit Kosten in Höhe von netto 20.867,50 €.“ Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat erteilt der Firma Bosch KWK Systeme GmbH aus 35457 Lollar den Auftrag für die Motorgeneralrevision des Blockheizkraftwerks der Gemeinschaftsschule Neuenstein mit Kosten in Höhe von netto 20.867,50 €. Az: 212.25 § 18 Sonstiges, Bekanntgaben a) Reisigplatz Stadtrat Megerle wies darauf hin, dass am Reisigplatz Eichhof Müll abgelagert wurde. Az: 720.74 Ende der Verhandlung 20.35 Uhr Zur Beurkundung Vorsitzender

Stadträte

Schriftführer