2015 Sommersemester 2015

Internationaler Studienführer Information Package ECTS Tierärztliche Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München Wintersemester 2014/2015 So...
Author: Kilian Hartmann
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Internationaler Studienführer Information Package ECTS

Tierärztliche Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München

Wintersemester 2014/2015 Sommersemester 2015

Inhaltsverzeichnis A) Allgemeine Informationen Kurzinformationen zu München Übersicht über die Einrichtungen der Tierärztlichen Fakultät München – Institute und Kliniken (Lagepläne) Kooperierende Einrichtungen Wichtige Adressen und Links Tierärztliche Fakultät München – ein historischer Rückblick Allgemeiner Aufbau des Studiums (TAppV) B) ECTS in der Tierärztlichen Fakultät der LMU Was ist ECTS? ECTS Kreditpunkte / Credits ECTS Bewertungsskala (ECTS-Notenskala/grading scale) Voraussetzungen, die von teilnehmenden Studierenden erbracht werden müssen Förderung Verpflichtung der Stipendiaten Learning Agreement Bewerbungsverfahren Angebotene Studiengänge bzw. Postgraduierten-Ausbildung an der Tierärztlichen Fakultät München C) Studiengang der Tiermedizin an der LMU München Allgemeine Tipps für Studierende in München Studienjahre und Stundenpläne für das Wintersemester 2014/2015 und das Sommersemester 2015

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A) Allgemeine Informationen Kurzinformationen zu München München wurde 1158 zum ersten Mal urkundlich erwähnt, nachdem Heinrich der Löwe, Herzog von Bayern und Sachsen, nahe einer Mönchssiedlung eine Brücke über die Isar errichten ließ. Das bereits 1175 zur Stadt erklärte München entwickelte sich u. a. dank des Salzhandels schnell. So wurde es bald zur bedeutenden Haupt- und Residenzstadt Bayerns. Nach einer Jahrhunderte langen und wechselvollen Geschichte wurde die Stadt, wie andere auch, im zweiten Weltkrieg schwer beschädigt. Doch der Wiederaufbau gelang, und heute ist München ein wichtiger High-Tech-Standort. Zahlreiche Unternehmen der DienstleistungsBranche befinden sich nun hier, zum Beispiel Medien, Versicherungen und Banken. Bedeutende Museen sind z. B. die Alte, die Neue und die Pinakothek der Moderne, sowie das weltbekannte Deutsche Museum. Das bekannteste Ereignis in München ist das jährlich stattfindende Oktoberfest, das von Millionen von Gästen aus aller Welt besucht wird. Nicht nur während dieses Festes gilt München als „Weltstadt mit Herz“.

Übersicht über die Einrichtungen der Institute und Kliniken (Lagepläne)

1. Stammgelände der Tierärztlichen Fakultät Veterinärstraße 13, 80539 München

2 Verkehrsverbindung: • • •

U-Bahn Station Universität (U3 und U6) Bushaltestelle Universität (Buslinie 154) Ca. 8 Min. Fußweg

2. Institut für Vergleichende Tropenmedizin und Parasitologie Leopoldstr. 5 (Ecke Georgenstraße), 80802 München Verkehrsverbindung: • • •

U-Bahn Station Giselastraße (U3 und U6) Bushaltestelle Georgenstraße (U3 und U6) Ca. 3 Min. Fußweg

3. Institut für Paläoanatomie und Geschichte der Tiermedizin Kaulbachstr. 37, 80539 München Verkehrsverbindung: wie Stammgelände

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Ehemalige Institute und Stallungen der Tierärztlichen Fakultät auf dem Oberwiesenfeld Schwere-Reiter-Straße 9, 80797 München Die dortigen Institute wurden inzwischen aufgelöst und in das Stammgelände bzw. nach Oberschleißheim verlagert.

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Institute, Kliniken, Oberschleißheim

Lehr-

und

Versuchsgut

der

Tierärztlichen

Fakultät

in

Sonnenstr. 16 und 18 bzw. Schönleutnerstraße 8 85764 Oberschleißheim Verkehrsverbindung: • • • •

S-Bahnstation Oberschleißheim (S1), dann Ca. 15 Min. Fußweg oder mit Buslinie 292 (Richtung Sonnenstraße) Andere Möglichkeit: mit U6 bis Garching/Hochbrück, dann mit Buslinie 292 ab Garching/Hochbrück Richtung Sonnenstraße

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Institute und Einrichtungen der Tierärztlichen Fakultät München Dekanat: Dekan: Prof. Dr. Joachim Braun Veterinärstr. 13 80539 München Tel: +49 (0) 89 / 2180 – 2512 Email: [email protected]

Sekretariat: Kerstin Pfeiffer

Tel: +49 (0) 89 / 2180 - 2512

Prodekan: Prof. Dr. Erwin Peter Märtlbauer Lehrstuhl für Hygiene und Technologie der Milch Schönleutnerstr. 8 D-85764 Oberschleißheim Tel: +49 (0) 89 / 2180 – 78600 Email: [email protected] Studiendekan: Prof. Dr. Thomas Göbel Veterinärstr. 13 D-80539 München Tel.: +49 (0) 89 / 2180 – 3827 Email: [email protected] Studiensekretariat (Studiengangskoordinatorin Dr. Martina Schwarzenberger*/ Dr. Sabine Ramspott**) Veterinärstr. 13 D-80539 München Tel.: +49 (0) 89 / 2180 - 2503 Email: [email protected]

*bis 31.03.2014

** ab 01.04.2014

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Veterinärwissenschaftliches Department: - Anatomie, Histologie und Embryologie Veterinärstraße 13 80539 München Tel.: +49 (0) 89 / 2180 – 2563 Fax: +49 (0) 89 / 2180 – 2569 Email: [email protected] - Physiologie, Physiologische Chemie und Tierernährung a) Physiologie: Veterinärstraße 13 80539 München Tel.: +49 (0) 89 / 2180 – 2552 Fax: +49 (0) 89 / 2180 – 2554 Email: [email protected] b) Physiologische Chemie: Veterinärstraße 13 80539 München Tel.: +49 (0) 89 / 2180 – 2290 Fax: +49 (0) 89 / 2180 – 2508 Email: [email protected] c) Tierernährung und Diätetik: Schönleutnerstraße 8 85764 Oberschleißheim Tel.: +49 (0) 89 / 2180 – 78700 Fax: +49 (0) 89 / 2180 - 78702 Email: [email protected] - Lebensmittelsicherheit Schönleutnerstraße 8 85764 Oberschleißheim Tel.: +49 (0) 89 / 2180 – 78500 Email: [email protected] - Hygiene und Technologie der Milch Schönleutnerstraße 8 85764 Oberschleißheim Tel.: +49 (0) 89 / 2180 – 78600 Email: [email protected]

7 - Tierzucht a) Tierzucht und Allgemeine Landwirtschaftslehre: Veterinärstraße 13 80539 München Tel.: +49 (0) 89 / 2180 – 2548 Fax: +49 (0) 89 / 34 49 25 Email: [email protected] b) Molekulare Tierzucht und Biotechnologie: Genzentrum der LMU München Feodor-Lynen-Straße 25 81377 München Tel.: +49 (0) 89 / 2180 – 76800 Fax: +49 (0) 89 / 2180 – 76849 Oder: Moorversuchsgut Hackerstr. 27 85764 Oberschleißheim Tel.: +49 (0) 89 / 2180 - 78421 Fax: +49 (0) 89 / 2180 – 78422 Email: [email protected] (Sekretariat) [email protected] (Sekretariat Moorversuchsgut) - Tierschutz, Verhaltenskunde, Tierhygiene und Tierhaltung Veterinärstraße 13/R 80539 München Tel.: +49 (0) 89 / 2180 - 78300 Fax: +49 (0) 89 / 2180 - 78333 Email: [email protected] - Paläoanatomie und Geschichte der Tiermedizin Kaulbachstraße 37 / III 80539 München Tel.: +49 (0) 89 / 2180 – 57 10 Fax: +49 (0) 89 / 2180 – 62 78 Email: [email protected] - Institut für Infektionsmedizin und Zoonosen Veterinärstraße 13 80539 München

8 a) Bakteriologie und Mykologie: Tel.: +49 (0) 89 / 2180 – 25 28 Fax: +49 (0) 89 / 2180 – 25 97 Email: [email protected] b) Virologie: Tel.: +49 (0) 89 / 2180 – 2514 Fax: +49 (0) 89 / 2180 – 16576 Email: [email protected] - Vergleichende Tropenmedizin und Parasitologie Leopoldstraße 5 80802 München Tel.: +49 (0) 89 / 2180 – 36 22 Fax: +49 (0) 89 / 2180 – 36 23 Email: [email protected] - Pharmakologie, Toxikologie und Pharmazie Königinstraße 16 80539 München Tel.: +49 (0) 89 / 2180 – 26 63 Fax: +49 (0) 89 / 2180 – 16 55 6 Email: [email protected] - Fischkrankheiten und Fischereibiologie Kaulbachstraße 37 80539 München Tel.: +49 (0) 89 / 2180 2282 Email: [email protected]

Tierklinisches Department: - Medizinische Kleintierklinik Veterinärstraße 13 80539 München Tel.: +49 (0) 89 / 2180 – 26 51 Fax: +49 (0) 89 / 2180 – 16501 Email: [email protected]

9 - Chirurgische und Gynäkologische Kleintierklinik Veterinärstraße 13 80539 München Tel.: +49 (0) 89 / 2180 – 26 34 Fax: +49 (0) 89 / 39 53 41 Email: [email protected] - Klinik für Wiederkäuer mit Ambulanz und Bestandsbetreuung Sonnenstraße 16 85764 Oberschleißheim Tel.: +49 (0) 89 / 2180 - 78830 (Sekretariat Prof. Zerbe) Fax: +49 (0) 89 / 2180 – 78851 Email: [email protected] - Klinik für Schweine Sonnenstraße 16 85764 Oberschleißheim Tel.: +49 (0) 89 / 2180 – 78900 Fax: +49 (0) 89 / 2180 – 78902 Email: [email protected] - Klinik für Pferde Veterinärstraße 13 80539 München Abteilung Chirurgie Pferd: Tel.: +49 (0) 89 / 2180 – 37 47 Fax: +49 (0) 89 / 39 42 72 Email: [email protected]

Abteilung Innere Medizin/Reproduktion Tel.: +49 (0) 89 / 2180 - 2627 Fax: +49 (0) 89 / 2180 - 2161 Email: [email protected]

- Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Zierfische Sonnenstraße 18 85764 Oberschleißheim Tel.: +49 (0) 89 / 2180 – 76070 Fax: +49 (0) 89 / 2180 – 76082 Email: [email protected]

10 - Tierpathologie Veterinärstraße 13 80539 München Tel.: +49 (0) 89 / 2180 – 25 30 Fax: +49 (0) 89 / 2180 – 25 44 Email: [email protected]

Weitere Einrichtungen: - Lehr- und Versuchsgut Oberschleißheim St.-Hubertus-Straße 12 85764 Oberschleißheim Tel.: +49 (0) 89 / 2180 – 76040 Fax: +49 (0) 89 / 2180 – 76041 Email: [email protected]

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Kooperierende Einrichtungen Die Tierärztliche Fakultät der LMU München unterhält Beziehungen mit folgenden tierärztlichen Bildungsstätten: Ecole Nationale Véterinaire de Toulouse Partnerschaftsbeauftragte: Prof. Rambeck, Dr. von Rosenberg Chung Hsing, University of Republic of China Partnerschaftsbeauftragter: Prof. Braun Veterinary Medicine University of Istanbul Partnerschaftsbeauftragte: Prof. Erhard Vet. Med. Fakultät Breslau Partnerschaftsbeauftragte: Prof. Gerhards Veterinary Faculty of University Obihiro Partnerschaftsbeauftragter: Prof. Braun Faculty of Veterinary Medicine, Hokkaido University, Sapporo, Japan Partnerschaftsbeauftragter: Dr. Reese Faculty of Veterinary Science, University of Sydney/Australia Partnerschaftsbeauftragter: Prof. Müller

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Socrates und ERASMUS-Programm Es existieren im SOCRATES/ERASMUS-Programm Abkommen mit den Veterinärfakultäten in: Frankreich: -

Lyon: Ecole Nationale Vétérinaire de Lyon Toulouse: Ecole Nationale Vétérinaire de Toulouse

Italien: -

Bologna: Università degli Studi di Bologna Mailand: Università degli Studi di Milano

Österreich: -

Wien: Veterinärmedizinische Universität Wien

Polen: -

Warschau: Szkola Glowna Gospodarstwa Wiejskiego Breslau: Uniwersytet Przyrodniczy we Wroclawiu

Schweiz: -

Bern: Universität Bern Zürich: Universität Zürich

Spanien: -

Cáceres: Universidad de Extremadura León: Universidad de León Madrid: Universidad Complutense de Madrid Zaragoza: Universidad de Zaragoza

bilaterale

Studentenaustausch-

13 Tschechien: -

Brno: Veterinarní a Farmaceutická Univerzita v Brno

Ungarn: -

Gödöllö: Szent István Egyetem

Es wird aktuell eine zukünftige Partnerschaft mit der Fakultät in Líege, Belgien, geplant.

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Weitere wichtige Adressen und Links der Tierärztlichen Fakultät Frauenbeauftragte der Fakultät: Prof. Dr. Cordula Poulsen Nautrup Institut für Tieranatomie I Tel.: 089 – 2180 – 3294

Prüfungsamt: Amalienstr. 52, Zi. 002, 80799 München Tel.: 089 – 2180 – 3753 (Fr. SimmelKaller) Fax: 089 – 2180 - 2455

Ausschuss für die Tierärztliche Vorprüfung: Prof. Dr. Fred Sinowatz Lehrstuhl für Tieranatomie II Tel.: 089 – 2180 – 2563 Email: [email protected]

Ausschuss für die Tierärztliche Prüfung: Prof. Dr. Joachim Braun Dekan Tel.: 089 – 2180 – 2146 Email: [email protected]

ERASMUS Beauftragte: 1. Dr. Martina Schwarzenberger* Tel.: 089 – 2180 – 2503 Email: [email protected]

2. Dr. Sylvia von Rosenberg** Lehrstuhl für Tierernährung und Diätetik Tel.: 089 – 2180 – 78710 Email: [email protected]

3. Dr. Stefan Nüske Lehr- und Versuchsgut Oberschleißheim Tel.: 089 – 2180 - 76056 Email: [email protected]

Adressen und Links der LMU Studentenkanzlei: Referat II A 2, Hgb E011 www.lmu.de/studentenkanzlei Referat Internationale Angelegenheiten: Ludwigstr. 27 80539 München Tel.: 089 - 2180 - 2823 Email: [email protected] * bis zum 31.03.2014

** in Elternzeit

Studentenwerk: Leopoldstr. 15, 80802 München Tel.: 089 – 38196 - 0 www.studentenwerk.mhn.de

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Tiermedizin in München – Ein historischer Rückblick1 Karl-Theodor, Kurfürst von Pfalz-Bayern, gründete am 10. März 1790 am Rande des heutigen Englischen Gartens eine „Thier-Arzney-Schule“, um durch eine bessere Möglichkeit zur Bekämpfung von Viehseuchen eine Verbesserung der Tierzucht und des Ackerbaus zu erreichen. Unter dem Leiter und Professor Medizinalrat Dr. med. Anton Will wurden am 1. November 1790 die ersten Vorlesungen gehalten. Stammgelände war und ist noch heute die sogenannte „Jesuiterwasch“ der damals selbständigen Gemeinde Schwabing. Dieses Gelände hatte zunächst den Jesuiten, dann dem Malteserorden gehört und diente u. a. mit einem Viehstand zum Unterhalt, es wurde dort auch die Wäsche gewaschen, worauf der Name „Jesuiterwasch“ hindeutet. Vorhandene Gebäude wurden entsprechend umfunktioniert, ein Tierspital mit Pferdeständen und eine Lehrschmiede eingerichtet. Die Ausbildung betrug damals 3 Jahre, unterteilt in 2 Semester pro Jahr. Unterstützt wurde Will ab 1791 von einem Pharmazeuten und einem Schmiedelehrer und ab 1800 von einem Prosektor (Arzt, der Sektionen durchführt) und einem Repetitor (dieser bereitet Studierende durch Wiederholung des Lehrstoffs auf das Examen vor). Trotzdem wollten sich nur wenige für dieses Studium begeistern. Viele Schüler konnten weder lesen noch schreiben. Vor allem zu Kriegszeiten war das Personal überlastet. So wurde unter König Maximilian I. Joseph am 1. Februar 1810 eine gründliche Neuorganisation durchgeführt. Die bisherige Tierarzneischule wurde zur „Central-VeterinärSchule für das ganze Königreich erhoben. Es wurde unter anderem der Lehrplan neu erstellt, die Hörer ihrem Bildungsstand gemäß eingeteilt, Auswahl, Aufnahme, Prüfungen und Zeugnisse festgelegt und die Organisation in allen Einzelheiten geordnet. Neue Lehrfächer waren nun Allgemeine Naturgeschichte, Physik, Chemie, besondere Naturgeschichte der Haustiere, Diätetik, Arzneimittellehre und Rezeptierkunde, Viehzucht und Gestütskunde, gerichtliche Veterinärkunde und Geburtshilfe. Die Hörer wurden unterteilt in die drei Klassen Ärzte, Tierärzte und Huf- oder Kurschmiede. Die Schüler lebten auf dem Gelände in einem Internatsbetrieb und mussten die kranken Tiere versorgen, Patienten füttern und tränken und die Ställe reinigen. Nachdem in den 40er Jahren Forderungen nach einer Reform laut wurden, wie eine Erhöhung der Studienzeit auf 4 Jahre, eine höhere Vorbildung der Schüler, die Aufhebung des Internats und den Ausbau der Sammlungen, außerdem die Einrichtung eines pharmazeutischen Labors, einer ambulatorischen Klinik und einer Poliklinik, wurden die meisten Vorschläge durch das „Allerhöchste Reorganisationsedikt“ des Königs Maximilian II. von Bayern am 29. Mai 1852 umgesetzt. Neue Lehrfächer der nun „Königlichen Central-Thierarzneischule“ genannten Anstalt waren die pathologische Anatomie, die Poliklinik und „Reiten, Fahren und körperliche Übungen“. Da nun eine höhere Vorbildung der Studenten vorausgesetzt war, gab es nur noch eine Klasse. Als Voraussetzung galt der Gymnasialabschluss oder der Abschluss einer vollständigen Landwirtschafts- oder Gewerbeschule. Ab 1872 bestand die tierärztliche Prüfung aus einem naturwissenschaftlichen Teil nach mindestens drei Semestern und einer tierärztlichen Fachprüfung nach mindestens sieben Semestern. Zur 100-Jahrfeier am 28.7.1890 wurde die „Königliche Central-Thierarzneischule“ zur „Königlichen Tierärztlichen

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Es handelt sich hierbei um eine Zusammenfassung des Artikels „Geschichte der Tierärztlichen Fakultät München“, verfasst von Herrn Prof. Dr. Dr. J. Peters und Frau Dr. V. Goebel. Dieser Artikel kann unter folgendem Link gelesen werden: www.vetmed.uni-muenchen.de/fakultaet/geschichte/index.html

16 Hochschule“ ernannt. 1891 wurde eine weitere Professur eingerichtet, diejenige für Geburtshilfe, Tierzucht und Exterieur. In dieser Zeit entstand das 150 m lange Hauptgebäude entlang der Königinstraße. Im Südbau befand sich nun die Chirurgische und im Nordbau die Medizinische Tierklinik. Der Mittelbau beherbergte die Poliklinik, den Lehrstuhl der Geburtshilfe, die Bibliothek und die Lehrstühle für Zoologie und Botanik. Für den Lehrstuhl für Physiologie und Pharmakologie wurde ein neues Gebäude zur Verfügung gestellt. Im Nordosten des Geländes wurde 1901/02 eine Klinik für kleine Haustiere errichtet, ebenso das Institut für Hufkunde und Hufkrankheiten und die Staatliche Lehrschmiede im Anschluss an das Gebäude der Medizinischen Tierklinik. Ergebnis einer neuen Prüfungsordnung, eingeführt am 1. April 1913, war die Festsetzung des 8. Semesters als Voraussetzung für die tierärztliche Prüfung. Die Vorprüfung bestand aus dem naturwissenschaftlichen Abschnitt, der nach dem 3. Semester abgelegt wurde und dem anatomisch-physiologischen Teil nach dem 4. Semester. Am 1. Oktober 1914 erfolgte die Eingliederung der Tierärztlichen Hochschule in die LudwigMaximilians-Universität. Somit war die Tierärztliche Fakultät in München die erste selbständige Fakultät einer Universität in ganz Deutschland. Auch während des ersten Weltkriegs wurde der Lehrbetrieb ohne Unterbrechungen fortgeführt. Die Tierzucht wurde vom Institut für Geburtshilfe abgetrennt, für die Tierhygiene 1921 eine ordentliche Professur eingerichtet. Zu Beginn des zweiten Weltkriegs jedoch wurde die Münchner Tierärztliche Fakultät aus vielfältigen Gründen als einzige Fakultät der LMU geschlossen. Bis zum Kriegsende wurde sie nicht mehr eröffnet. Als 1945 der Krieg zu Ende war, galt nicht jeder Professor, der seine Aufgaben wieder wahrnehmen wollte, als politisch entlastet. Einige mussten ihre Integrität erst vor der amerikanischen Militärregierung prüfen lassen. Dekan wurde nun Professor Hilz. Es dauerte einige Jahre, bis der Lehrbetrieb soweit wieder aufgebaut war. Die Bedingungen nach dem Krieg waren auch aus anderer Sicht schwer, so waren viele Gebäude zerstört, ein Teil, nämlich die Anatomie, die Pathologie und die Chirurgische und die Geburtshilfliche Klinik waren nach Oberwiesenfeld (dem ehemaligen Pferdelazarett) ausgelagert, die hygienischen Bedingungen nahezu katastrophal, da die Infektionsgefahr durch eingeschicktes Material und Kadaverteile sehr groß war. Teils wurden Präparierübungen im Freien gehalten. Auch die anderen Abteilungen mussten sich insgesamt sehr einschränken. Bis 1965 wurde der Wiederaufbau der Gebäude der Institute und Kliniken vorangetrieben und viele Lehrstühle neu errichtet. Das Gelände konnte nach Norden erweitert werden, so dass dem immensen Platzmangel, der schon vor den Weltkriegen zu beklagen war, endlich Rechnung getragen werden konnte. In den 50er Jahren wurde der Gebäudetrakt der Kliniken gebaut, daran angeschlossen die Fakultätsbibliothek. Es folgten der Bau der Pathologie, Tierhygiene und der Anatomie. Im Mittelbau wurden Tierzucht, Fakultätsapotheke und Dekanat untergebracht. Wo sich früher die Chirurgie befand, zog nun die Physiologie ein. Ausserhalb des Stammgeländes befinden sich einerseits die Institute für Tropenmedizin der Tierärztlichen und Medizinischen Fakultät (Ecke Leopold-/Georgenstraße) und das ZoologischParasitologische Institut, das sich zusammen mit dem Institut für Paläoanatomie und Geschichte der Tiermedizin in der Kaulbachstraße 37 befindet. In Oberschleißheim gibt es seit 1956 ein Lehr- und Versuchsgut. Fortschritt und Entwicklung sind noch lange nicht abgeschlossen, Zukunftsvision ist ein Tierärztlicher Campus in Oberschleißheim, der alle Kliniken und Institute dort zusammenführen wird. Im Moment befindet sich bereits die Geflügelklinik, die Klauentierklinik, der Bereich der Tierernährung und der Lebensmittelkunde in neuen Gebäuden in Oberschleißheim.

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Allgemeiner Aufbau des Studiums Die Tierärztliche Ausbildung umfasst nach den Vorschriften der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 01.10.2006 folgendes: 1. einen wissenschaftlich-theoretischen Studienteil der Veterinärmedizin von viereinhalb Jahren mit 3.850 Stunden Pflichtlehr- und Wahlpflichtveranstaltungen, die nicht überschritten werden dürfen, an einer Universität oder an einer gleichgestellten Hochschule (Universität), in der die im Hinblick auf die spätere Anwendung im veterinärmedizinischen Bereich notwendigen Grundkenntnisse vermittelt werden; 2. einen praktischen Studienteil von 1.170 Stunden mit a) 70 Stunden über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung, b) 150 Stunden in der kurativen Praxis einer Tierärztin, eines Tierarztes oder in einer unter tierärztlicher Leitung stehenden Tierklinik, c) 75 Stunden in der Hygienekontrolle und Lebensmittelüberwachung und -untersuchung, d) 100 Stunden in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, e) 75 Stunden im öffentlichen Veterinärwesen, f) 700 Stunden in der kurativen tierärztlichen Praxis, in einer unter tierärztlicher Leitung stehenden Tierklinik oder in einem Wahlpraktikum; Somit beträgt die gesamte Studienzeit 5 Jahre und 6 Monate (Hochschulrahmengesetz, § 10, Abs. 2) Dabei soll die Vermittlung der naturwissenschaftlichen und theoretischen Grundlagen auf die tiermedizinisch relevanten Ausbildungsinhalte konzentriert werden. Theorie und Praxis sind möglichst zu verknüpfen. Die Ausbildung besteht aus Vorlesungen, Seminaren, klinischen Demonstrationen und Übungen, darunter Übungen am Tier. Die Lehrinhalte sind dabei problemorientiert am Lehrgegenstand und fächerübergreifend auszurichten, soweit dies möglich und zweckmäßig ist. Der fächerübergreifende Unterricht ist unter Beteiligung mehrerer Fachvertreter durchzuführen und koordiniert zu gestalten. Näheres regelt die Studienordnung der Universität. Während des Studiums haben die Studierenden mindestens an den Unterrichtsveranstaltungen teilzunehmen, die von der Universität als Pflichtlehrveranstaltungen bezeichnet sind. Die Pflichtlehr- und Wahlpflichtveranstaltungen sollen im Studienhalbjahr, ausgenommen während der klinischen Ausbildung und der Praktika, durchschnittlich 30 Wochenstunden betragen. Die Universität hat Wahlpflichtveranstaltungen anzubieten, an denen die Studierenden im Umfange von mindestens 308 Stunden vom ersten bis neunten Semester, davon mindestens 84 Stunden in Fachgebieten des Anatomisch-physiologischen Abschnittes der Tierärztlichen Vorprüfung und mindestens 126 Stunden in den Fächern der Tierärztlichen Prüfung teilzunehmen haben. Eine Liste der Fächer, zu welchen Wahlpflichtfächer veranstaltet werden sollen, kann im Anhang 1 der TAppV nachgelesen werden. Außerdem haben die Studierenden an der Pflichtlehrveranstaltung „Querschnittsunterricht" teilzunehmen.

18 3. Prüfungen: Innerhalb des Tiermedizinischen Studiums sind folgende Prüfungen zu absolvieren (Prüfungsund Studienordnung von 2011): a) Naturwissenschaftlicher Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (Vorphysikum) Hier umfasst die Prüfung die Fächer Physik, Chemie, Zoologie und Botanik. Die Prüfungen sind bis zum Ende des ersten Studienjahres abzulegen (TAppV, § 19). Zur Zulassung müssen alle Voraussetzungen nach § 20 TAppV erfüllt werden. Unter anderem hat der Studierende ausreichende Latein- oder Griechisch-Kenntnisse aus der Schule oder die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Kurs Tiermedizinische Terminologie während des Studiums nachzuweisen (§ 20). b) Anatomisch-physiologischer Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (Physikum) Geprüft werden Anatomie, Histologie und Embryologie, Physiologie, Biochemie und Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung. Die Prüfungen sollen bis zum Ende des zweiten Studienjahres abgelegt werden (§ 22). Voraussetzungen sind u. a. die Teilnahme an einer 70-stündigen Übung über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung auf einem Lehrgut und die Absolvierung von mindestens 84 Stunden an Wahlpflichtveranstaltungen (§ 23 TAppV). c) Tierärztliche Prüfung Die Tierärztliche Prüfung wird in mehreren Teilabschnitten abgelegt. Die Studienordnung sieht folgenden Prüfungsablauf vor (TP = Teilprüfung): Nach dem 6. Semester: Klinische Propädeutik (TP I und II), Radiologie, Pharmakologie und Toxikologie, Innere Medizin (TP I), Tierhaltung und Tierhygiene, Geflügelkrankheiten (TP I), Fleischhygiene (TP I), Lebensmittelkunde einschließlich Lebensmittelhygiene (TP I). Nach dem 7. Semester: Arznei- und Betäubungsmittelrecht (TP I), Bakteriologie und Mykologie, Milchkunde (TP I), Parasitologie, Reproduktionsmedizin (TP I), Innere Medizin (TP II), Tierernährung, Virologie. Während des 8. bzw. 9. Semesters: Arznei- und Betäubungsmittelrecht (TP II) und Im 11. Semester: Allgemeine Pathologie und Spezielle pathologische Anatomie und Histologie, Chirurgie und Anästhesiologie (TP I und II), Fleischhygiene (TP II), Geflügelkrankheiten (TP II), Gerichtliche Veterinärmedizin mit Berufs- und Standesrecht, Innere Medizin (TP III), Lebensmittelkunde einschl. Lebensmittelhygiene (TP II), Milchkunde (TP II), Reproduktionsmedizin (TP II), Tierschutz und Ethologie, Tierseuchenbekämpfung und Infektionsepidemiologie. Weitere Details können Sie in der TAppV, sowie in der Prüfungs- und Studienordnung nachlesen (aktuelle Version vom 28. September 2011).

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B) ECTS in der Tierärztlichen Fakultät der LMU Was ist ECTS? Das ECTS System (European Credit Transfer and Accumulation System) wurde in der EU als eine sogenannte Bildungswährung empfohlen. Grundidee zunächst war und ist es, das Studium innerhalb der Länder der EU gegenseitig transparenter zu gestalten. Das bedeutet, dass ein Studierender, der sein Studium ganz oder zum Teil in einem anderen EU-Land ablegen möchte, keine Nachteile z. B. durch Verlängerung seines Studiums in Kauf nehmen muss. Gegenseitige Anerkennung eines Studiums bzw. Studienabschlusses soll sich in den einzelnen Staaten durchsetzen. Da das Studium eines bestimmten Faches jedoch in jedem EULand bisher anders aussieht, ist ein Vergleich schwierig. Wer z. B. in Spanien Tiermedizin studiert, muss nicht zwangsläufig den gleichen Kenntnisstand und die gleichen Fähigkeiten haben wie ein Absolvent der Tiermedizin an einer Britischen Universität. Um somit eine gemeinsame Vergleichsmöglichkeit zu schaffen, einigte man sich darauf, eine „Bildungswährung“ einzuführen. Durchgesetzt hat sich hierfür das ECTS System. Interessierte Studierende können sich vor einer Bewerbung informieren unter: http://www.uni-muenchen.de//studium/kontakt/international/index.html

ECTS Punkte (= Credits, Kreditpunkte) ECTS Punkte stellen einen Zahlenwert dar, der der Unterrichtseinheit zugeteilt wird und die Arbeitsleistung der Studierenden beschreibt. Somit spiegeln die Punkte die Menge an Lernleistung wieder, die jede solche Einheit erfordert. Das sieht folgendermaßen aus: es wird ein bestimmtes Lernziel angestrebt, z. B. ein bestimmtes Thema. Die Arbeitsleistung des Studierenden zu diesem Lernziel umfasst nun die zu diesem Thema dazugehörigen Vorlesungen, Übungen, Praktika und Seminare. Darüber hinaus muss jedoch auch die Leistung miteinbezogen werden, die der Studierende im Schnitt für Vor- und Nachbereitung des jeweiligen Themas braucht. Da natürlich jeder Studierende individuell unterschiedliche Leistung bringt, wird diese geschätzt. Auch Prüfungen bezüglich des Themas sind Bestandteil der Lernleistung. Nun kommen die ECTS Punkte ins Spiel: Für jede Lernleistung (gesamte aufgewandte Leistung zur Erreichung eines Lernziels) gibt es eine bestimmte Anzahl an Kreditpunkten, die vorab bereits festgelegt sind. So stehen 60 Kreditpunkte für die Lernmenge eines gesamten Studienjahres, aufgeteilt auf 30 pro Semester. Diese werden nur vergeben, wenn das Lernprogramm vollständig erfüllt wurde und alle dazu gehörigen Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden. Die im Einzelnen zu erreichenden Kreditpunkte können Sie unter dem Punkt C) Studiengang der Tiermedizin an der LMU einsehen.

20 Vorteile des ECTS Systems Für den Studierenden: -

Die Zulassung ist vereinfacht. Es garantiert die Anerkennung der Studienleistungen im Europäischen Ausland nach Absprache mit dem Programmbeauftragten vor Aufenthaltsbeginn. Fachliche Betreuung an der Partnerschule ist gewährleistet. Es gewährt den Zugang zu allen Veranstaltungen, die auch die heimischen Studierenden besuchen, wodurch der Besucher am gesamten akademischen Leben der Gasteinrichtung teilnehmen kann. Administrative Hilfe der ausländischen Hochschule bei Wohnungssuche und Behördengängen wird angeboten. Oft sind Sprachkurse vor Ort möglich.

Für die Hochschule: -

ECTS sorgt für Transparenz in den Lehrplänen, indem diese detailliert veröffentlicht und ihre Relevanz für ein Abschlussexamen dargelegt werden. ECTS hilft den Lehrenden bei der Anerkennung von Lehrleistungen, die durch die Inhalte des Studienvertrages2 zwischen den Studierenden und seiner Heimatuniversität festgelegt wurden. ECTS kann in Einzelfällen dazu anregen, die Lehrpläne sowie die Arbeitsleistung und die Lernerfolge der Studierenden zu überdenken. Mit ECTS festigen die Hochschulen ihre Autonomie und Verantwortlichkeit in allen Entscheidungen über studentische Lernerfolge, ohne dafür die Studiengänge und Bewertungssysteme ändern zu müssen; diese bleiben in jedem Fall genauso wie für die heimischen Studierenden.

ECTS Bewertungsskala Das Ergebnis von Prüfungen und anderen Beurteilungen wird gewöhnlich in Stufen angegeben. Es gibt in Europa ganz unterschiedliche Bewertungssysteme. Als Hilfestellung für eine adäquate Übersetzung der einzelnen Systeme für ECTS-Studierende wurde die ECTS Bewertungsskala entwickelt. Diese wird anstelle des heimischen Bewertungssystems verwendet, soll sie aber nicht ersetzen. Die Hochschulen entwickeln selbst eine Anpassung ihrer eigenen Bewertung an das ECTS System.

2

Studienvertrag: Der Studierende geht einen Vertrag sowohl mit seiner Heimatuniversität als auch mit der Gastuniversität in einem EU-Land ein, an der er Teile seines Studium absolvieren möchte. Beide Universitäten müssen sich bei der gegenseitigen Anerkennung des Studiums einig sein. Der Studierende verpflichtet sich wiederum, ein bestimmtes, zwischen den drei Parteien festgelegtes Pensum zu erfüllen.

21 Bisherige Benotung: SEHR GUT (1)

= Eine hervorragende Leistung

GUT (2)

= Eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt

Befriedigend (3)

= Eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen gerecht wird

Ausreichend (4)

= Eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt

Nicht ausreichend (5) = Eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt Die ECTS Bewertungsskala wird folgendermaßen eingeteilt: A (entspricht 1) HERVORRAGEND (excellent)

= eine herausragende Leistung mit nur sehr geringen Fehlern

B (entspr. 2) SEHR GUT (very good)

= eine über dem Durchschnitt liegende Leistung mit einigen leichten Fehlern

C (entspr. 2-3) Gut (good)

= eine allgemein solide Leistung mit einigen wesentlichen Fehlern

D (entspr. 3) BEFRIEDIGEND (satisfactory)

= mäßige Leistung mit auffälligen Fehlern

E (entspr. 4) AUSREICHEND (sufficient)

= Leistung erfüllt die Minimalanforderungen

F (entspr. 5) NICHT BESTANDEN (fail)

= Leistung unterhalb der Minimalanforderungen

Jede besuchte Vorlesungsstunde - mit abgeschlossener Prüfung sofern Prüfungsfach entspricht 1 credit; jede Stunde Übung, Seminar oder Intensivunterricht 1,14 credits. Pro Studienjahr können maximal 120 credits erlangt werden. Voraussetzungen, die von teilnehmenden Studierenden erbracht werden müssen Studierende, die am Austauschprogramm teilnehmen wollen, erhalten nur dann das Mobilitätsstudium, wenn sie die Voraussetzungen für den Erhalt eines ERASMUSStipendiums erfüllen. Diese sind:

22 •







• •

Sie müssen Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU, Islands, Liechtensteins oder Norwegens sein (jedoch darf die Kommission keine Gelder für Studierende gewähren, die nur zwischen Island, Liechtenstein und Norwegen wechseln), - oder Angehörige anderer Länder, wenn sie dauerhaft im Land der entsendenden Universität leben oder Personen ohne Staatsangehörigkeit oder im Flüchtlingsstatus im Land der entsendenden Universität sind. Studierende sollen nicht zur Zahlung von Studiengebühren an der Gastuniversität herangezogen werden. Sie müssen diese Gebühren jedoch für die Zeit des Auslandsaufenthaltes an ihrer Heimatuniversität entrichten, falls erforderlich. Während des Auslandsstudiums mit einem ERASMUS Stipendium wird die Zahlung bereits laufender heimatlicher Fördermittel nicht unterbrochen oder gekürzt. Ein Studienaufenthalt im Ausland soll nicht weniger als drei Monate und nicht mehr als zwölf Monate betragen. Studierende im ersten Jahr ihrer Ausbildung können nicht für ein ERASMUS Stipendium ausgewählt werden.

Förderung Ein ERASMUS-Stipendium beinhaltet den Studiengebührenerlass an der Partnerhochschule, vereinfachte Einschreibemodalitäten (z. B. keine offiziellen Sprachprüfungen) und Hilfe der ausländischen Hochschule bei Wohnungssuche und Behördenangelegenheiten sowie einen monatlichen Zuschuss zu den Lebenserhaltungskosten von 90 bis 120 Euro. Nach Absprache mit dem Fachbereich ist zudem die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen möglich. Verpflichtung der Stipendiaten • • •



Vor Abreise muss ein „Learning Agreement“ ausgefüllt und sowohl vom eigenen Betreuer wie auch von der Gasthochschule unterzeichnet werden. Nach der Rückkehr müssen eine Aufenthaltsbestätigung und ein „Transcript of Records“ vorgelegt werden. Mit der Annahme eines Stipendiums verpflichten sich die Stipendiaten, dem Referat Internationale Angelegenheiten nach Beendigung ihres Auslandsaufenthaltes einen ausführlichen Erfahrungsbericht über ihren Aufenthalt an der Gastuniversität vorzulegen. Dieser Erfahrungsbericht wird für interessierte Studierende in der Infothek des Referats Internationale Angelegenheiten zur Verfügung gestellt. Zudem muss der EU-Standarderfahrungsbericht ausgefüllt werden. Mitwirkung bei der Vorbereitung der nächsten LMU-Stipendiaten und bei der anfänglichen Betreuung der Gegenstipendiaten der Partnerhochschule.

Learning Agreement Nachdem der/die Studierende sich für eine Universität entschieden und das Antragsformular ausgefüllt hat, wird zwischen den Fachbereichen ein Studienvertrag (Learning agreement) geschlossen, der die Anerkennung der einzelnen Veranstaltungen der Gastuniversität an der Heimatuniversität sicherstellt.

23 Die ERASMUS-Studierenden, der jeweiligen Gastuniversität, wählen die gewünschten Veranstaltungen anhand des kommentierten Vorlesungsverzeichnisses aus und stimmen diese mit dem SOKRATES/ERASMUS-Beauftragten ihres Fachbereichs ab. Das Learning Agreement wird somit zwischen der entsendenden und der aufnehmenden Hochschule vereinbart. Diese Vereinbarung wird durch den jeweiligen Hochschulkoordinator unterzeichnet. Falls notwendig, können die im Learning Agreement vereinbarten Veranstaltungen im Gastland geändert oder angepasst werden (Changes). Jede erfolgreich besuchte Lehrveranstaltung wird nach Abschluss des Semesters in der Datenabschrift (Transcript of Records) unter Angabe der erworbenen ECTSAnrechnungspunkte aufgeführt. Sofern eine Prüfung abgelegt wurde, wird die Note entsprechend des örtlichen Bewertungssystems angegeben. Ansprechpartner ist in jedem Fall der Erasmusbeauftragte des Heimatinstitutes, sollte zu der Wunschuniversität kein Kontakt bestehen, ist es zweckmäßig, sich mit dem Erasmusbeauftragten eines Institutes des Heimatlandes in Verbindung zu setzen, von dem man weiß, dass Kontakte bestehen. Bewerbungsverfahren Eine Teilnahme am ERASMUS-Programm ist im Laufe des Studiums (bis einschließlich der Promotion) nur einmal möglich, d. h. maximal 1 Jahr Studium und 1 Jahr Praktikum. Bewerbungstermine: 31.01. für das im folgenden September beginnende akademische Jahr. Dieses Datum ist unabhängig davon, ob der Auslandsaufenthalt für ein oder zwei Semester geplant ist. Da jedoch die einzelnen Fachbereiche möglicherweise andere Termine haben, ist dies rechtzeitig nachzuprüfen! Bewerbungsverfahren: 1. Prüfen Sie, ob für Ihren Fachbereich ERASMUS-Austauschabkommen existieren und für Sie in Frage kommen. 2. Kontaktieren Sie den zuständigen ERASMUS-Koordinator des Fachbereichs. 3. Bereiten Sie die Bewerbungsunterlagen vor und geben Sie diese bei Ihrem Programmbeauftragten ab. 4. Der Programmbeauftragte wird anhand der Unterlagen und/oder von Auswahlgesprächen die vorhandenen ERASMUS-Plätze vergeben. Sie werden direkt vom Programmbeauftragten erfahren, ob Sie einen Platz erhalten haben und er/sie wird Sie dann bei der Partnerhochschule nominieren. Da die meisten Partner onlineBewerbungen machen, melden Sie sich selbst bei den Hochschulen an. Beachten Sie die Anmeldefristen! Die Liste aller Bewerber wird an das Referat für Internationale Angelegenheiten weitergeleitet. 5. Die erfolgreichen Bewerber erhalten vom Referat Internationale Angelegenheiten weitere Informationen zum Stipendium und die offizielle ERASMUS-Bestätigung. 6. Abgelehnte Kandidaten, die für das Nachrückverfahren von den Programmbeauftragten vorgeschlagen werden, werden bei freien Plätzen (auch in

24 anderen Fachbereichen) durch das Referat Internationale Angelegenheiten verständigt. Diese Benachrichtigungen können frühestens Mitte April/Anfang Mai versandt werden. 7. Eine Nominierung seitens der LMU kann von der Partnerhochschule abgelehnt werden!!! Nachrückverfahren: Freie Plätze werden dem Referat für Internationale Angelegenheiten von den Programmbeauftragten bis März gemeldet. Die freien Plätze werden auf Basis der eingegangenen Bewerbungsunterlagen weitervergeben. Sie reichen Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis spätestens 31.3 bei uns ein. Zusätzlich benötigen wir noch eine Betreuungszusage eines LMU-Dozenten, mit dem Sie Ihr Vorhaben abgesprochen haben, der Ihre akademischen Leistungen kennt und mit dem Sie dann nach Rückkehr auch die Anerkennung von Studienleistungen regeln können. Auf den Bewerbungsunterlagen müssen Sie genau vermerken, an welche Hochschule Sie wollen und im Motivationsschreiben deutlich darlegen, warum Sie dorthin wollen. Sollten Plätze an Ihrer Wunschhochschule frei bleiben, werden Sie dann vom Referat für Internationale Angelegenheiten verständigt. Ein endgültiger Bescheid über eine erfolgreiche Teilnahme am Nachrückverfahren wird gegen Ende Mai verschickt. Erforderliche Bewerbungsunterlagen (immer in zweifacher Ausfertigung): • • • • •

Bewerbungsbogen Tabellarischer Lebenslauf Motivationsschreiben Scheinliste Sprachnachweis

Programmbeauftragte der Tierärztlichen Fakultät der LMU: Folgende Programmbeauftragte sind für die Kontakte mit den jeweils darunter angegebenen Universitäten zuständig: Dr. Martina Schwarzenberger (bis zum 31.03.2014) Studiensekretariat Veterinärstraße 13 Tel.: 2180 – 2503 Email: [email protected] : Wien (A), Brno (CZ), León (E), Cacéres (E), Madrid (E), Gödöllö (HU), Bologna (I), Mailand (I), Breslau (PL), Warschau (PL),

25 Prof. Dr. Walter A. Rambeck, Dr. Sylvia von Rosenberg (zur Zeit in Elternzeit) Veterinärwissenschaftliches Department, Lehrstuhl für Tierernährung und Diätetik, Oberschleißheim, Tel.: 2180 – 78703 (Rambeck) bzw. 2180 – 78710 (von Rosenberg) Emails: [email protected] bzw. [email protected] : Bern (CH), Zürich (CH), Lyon (F), Toulouse (F), Zaragoza (E), zukünftig auch Líege (B)

Dr. Stefan Nüske Lehr- und Versuchsgut Oberschleißheim, Tel.: 2180 – 76056 Email: [email protected] : Toulouse (F)

Angebotene Studiengänge bzw. Postgraduierten-Ausbildung an der Tierärztlichen Fakultät München Ein Hauptziel der Tierärztlichen Fakultät der LMU ist die tierärztliche Ausbildung. Gesetzliche Grundlagen können nachgelesen werden unter: http://www.vetmed.uni-muenchen.de/studium/download/tappv2.pdf http://www.vetmed.uni-muenchen.de/studium/download/konspruef_2012.pdf Promotion: Die Tierärztliche Fakultät verleiht aufgrund einer Dissertation und einer akademischen Prüfung für die Ludwig-Maximilians-Universität München den Grad -

eines Doktors der Tiermedizin (Dr. med. vet.) eines Doktors der Veterinärbiologie (Dr. rer. biol. vet.)

Die Promotion dient dem förmlichen Nachweis der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit. Das Promotionsverfahren wird vom Promotionsausschuss der Tierärztlichen Fakultät nach Maßgabe der Promotionsordnung durchgeführt. http://www.vetmed.uni-muenchen.de/downloads/prom_ordnung_03.pdf Änderungssatzung: http://www.vetmed.uni-muenchen.de/downloads/prom_ordnung_07.pdf

26 Fachtierarzt, Diplomate of European Colleges: An der Tierärztlichen Fakultät der LMU besteht die Möglichkeit zur Weiterbildung zum Fachtierarzt bzw. zum Diplomate of European Colleges (in verschiedenen Fachgebieten). Die Ausbildung richtet sich nach der Weiterbildungsordnung der Bayerischen Landestierärztekammer (http://www.bltk.de/) und der verschiedenen European Colleges.

27

C) Studiengang der Tiermedizin an der LMU München Allgemeine Tipps für Studierende in München a) Unterbringungsmöglichkeiten und Kosten Wenden Sie sich diesbezüglich an das Studentenwerk: Leopoldstr. 15, 80802 München Tel.: +49 (0) 89 - 38196-0 Email: www.studentenwerk.mhn.de WICHTIG! Innerhalb der ersten Woche nach Ankunft in München muss jeder ERASMUS-Studierende beim zuständigen Einwohnermeldeamt seinen neuen Wohnsitz in Deutschland anmelden. Auch eine Änderung der Anschrift muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche mitgeteilt werden. Bevor Sie wieder endgültig in Ihr Heimatland zurückreisen, müssen Sie sich im Einwohnermeldeamt persönlich oder schriftlich abmelden. Die entsprechenden Formblätter erhalten Sie dort. Das Amt benötigt zur Anmeldung folgende Unterlagen: • ausgefülltes Anmeldeformular • gültiger Reisepass (Nicht-EU-Bürger) bzw. Identitätskarte (EU/EWRBürger/Schweiz) • Visum (falls erforderlich) • Mietsvertrag Zuständiges Amt für München ist: Kreisverwaltungsreferat (KVR)- Einwohnermeldeamt Ruppertstraße 19 80337 München Erdgeschoss Wenn Sie in einer anderen Stadt oder Gemeinde wohnen, gehen Sie bitte zu der dortigen zuständigen Behörde. b) Gesundheitsvorsorge und Versicherungen In Deutschland sind alle Studierenden bis zum Alter von 30 Jahren oder bis zum 14. Semester kranken- und pflegeversicherungspflichtig, d. h. man muss einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen und die Beiträge zur Pflegeversicherung leisten, um sich an einer deutschen Hochschule immatrikulieren zu können. Studierende aus Ländern der Europäischen Union sollten sich bei ihrer zuständigen Krankenkasse im Heimatland einen europäischen Krankenversicherungsausweis (EHIC) besorgen, den sie hier bei einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK, TK, Barmer, DAK etc.) vorlegen. Eine Bestätigung über die Befreiung von den Kosten wird von den gesetzlichen Krankenkassen ausgestellt. Diese Bestätigung sollten Sie wiederum bei der Immatrikulation vorlegen. Sie werden dann von der Krankenkasse betreut und sind den

28 deutschen Studierenden praktisch gleichgestellt. Zu jedem Arzttermin müssen Sie ihre EHICKarte mitnehmen. Die Behandlungskosten werden vom Arzt direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt. Studierende, die in ihrem Heimatland nicht versichert sind, müssen sich in Deutschland bei einer Krankenkasse ihrer Wahl versichern. Kosten: Studententarif derzeit ca. 60 Euro pro Monat. Wichtig!!! Die Krankenversicherung muss vor der Immatrikulation abgeschlossen werden und spätestens am Tag der Einschreibung an der Hochschule bestehen. c) Deutsche Sprache Ausländische Studierende sollten gute Deutsch-Kenntnisse haben, da alle Vorlesungen in deutscher Sprache abgehalten werden. Hier finden Sie weitere Informationen zu Deutschkursen: http://www.uni-muenchen.de/studium/studium_int/studium_lmu/sprachkurse/index.html Weitere Tipps gibt es z. B. auf der Website des Deutschen Akademischen Austauschdienstes www.daad.de

d) Studentisches Leben Tipps für diverse kulturelle Veranstaltungen gibt es unter: www.uni-muenchen.de/studium/stud_leben/index.html Zentraler Hochschulsport: www.zhs-muenchen.de hilfreich ist auch: www.uni-muenchen.de/studium/studium_int/int_stud_leben/index.html

29

Studienjahre und Stundenpläne für das Wintersemester 2014/2015 und Sommersemester 2015 1. Semester (Wintersemester 2014/2015) Veranstaltung

Unterrichtsform

Physik für Tiermediziner Chemie I Chemische Übungen I Zoologie I Botanik für Tiermediziner Tiermedizinische Terminologie Anatomie I Anatomische Präparierübungen I Histologie I Tierhaltung I Tierschutz I Ethologie I Gesamt

Vorlesung

ECTS Credit Points 4 3,50

Vorlesung Übungen Vorlesung Vorlesung

3 1 3 4

4,00 1,50 4,00 3,50

Vorlesung mit Übungen Vorlesung Übungen

2

3,00

2 2

4,50 2,50

2 1 1 1 26

2,00 1,00 1,00 1,00 31,50

Vorlesung Vorlesung Vorlesung Vorlesung

SWS

Anmerkung: Die einzelnen Semester wurden nach der TAppV im Sinne des ECTS-Systems aufgeschlüsselt.

30 2. Semester (Sommersemester 2015) Veranstaltung

Unterrichtsform

SWS

Chemie II Chemische Übungen II Zoologie II Geschichte der Tiermedizin Anatomie II Anatomische Präparierübungen II Embryologie I Allgemeine Landwirtschaftslehre Tierhaltung II Radiologie I Physiologie I Genetik Tierschutz II Ethologie II Labortierkunde Gesamt

Vorlesung Übungen Vorlesung Vorlesung

3 1 2 1

ECTS Credit Points 4,00 1,50 2,50 0,50

Vorlesung Übungen

2 2

5,00 2,50

Vorlesung Vorlesung

1 2

2,00 1,50

Vorlesung Vorlesung Vorlesung Vorlesung Vorlesung Vorlesung Vorlesung

1 1 2 2 1 1 1 23

1,00 1,00 3,00 4,00 1,00 1,00 1,00 31,50

31 3. Semester (Wintersemester 2014/2015) Veranstaltung Anatomie III Anatomie Übung III Embryologie II Radiologie II Physiologie II Physiologische Chemie I PhysiologischChemische Übungen I Tierzucht Tierzuchtübungen Tierschutz III Gesamt

Unterrichtsform Vorlesung Übungen Vorlesung Vorlesung Vorlesung Vorlesung

SWS 3 3 1 1 2 2

ECTS Credit Points 4,50 3,50 2,00 1,50 3,50 3,50

Übungen

5

6,00

Vorlesung Übungen Vorlesung

3 1 1 22

2,50 1,50 2,00 30,50

32 4. Semester (Sommersemester 2015) Veranstaltung Anatomie IV Anatomische Präparierübungen IV Histologie II Histologische Übung Physiologie III und Pathophysiologie Physiologische Chemie II PhysiologischChemische Übungen II Propädeutik I Allgemeine Bakteriologie Allgemeine Virologie Parasitologie I Reptilienkrankheiten Fischkrankheiten Grundlagen Lebensmittel- und Fleischhygiene Gesamt

Unterrichtsform Vorlesung Übungen

SWS 1 1

ECTS Credit Points 2,00 1,50

Vorlesung Übungen Vorlesung

1 2 3

1,00 2,50 3,50

Vorlesung

2

3,00

Übungen

5

6,00

Vorlesung Vorlesung

3 1

2,50 1,50

Vorlesung Vorlesung Vorlesung Vorlesung Vorlesung

1 2 1 1 2

1,50 2,50 1,00 1,00 1,50

26

31,00

33 5. Semester (Wintersemester 2014/2015) Veranstaltung Tierhygiene I Propädeutik II Allgemeine und Spezielle Tierernährungslehre Pharmakologie und Toxikologie I Allgemeine Infektions- und Seuchenlehre Parasitologie II Immunologie Epidemiologie Pathologie I (Allgemeine Pathologie Teil 1) Allgemeine Innere Medizin und Pathophysiologie Innere Medizin Pferd I Reproduktion I Allgemeine Chirurgie Kleintier und Pferd Allgemeine Zahnheilkunde und Anästhesiologie Augenkrankheiten Kleintier und Pferd Bestandsbetreuung I Allgemeine Lebensmittelhygiene Lebensmittelkunde Gesamt

Unterrichtsform Vorlesung Vorlesung Vorlesung

SWS 1 2 2

ECTS Credit Points 1,00 2,50 2,00

Vorlesung

3

3,50

Vorlesung

2

1,50

Vorlesung Vorlesung/Übung Vorlesung Seminar

2 1 1 2

2,50 1,00 1,00 2,50

Vorlesung

1

1,00

Vorlesung Vorlesung Vorlesung

1 3 2

1,50 2,50 3,00

Vorlesung

1

1,00

Vorlesung

1

1,00

Vorlesung Vorlesung

1 1

1,00 1,00

Vorlesung

1 28

1,00 30,50

34 6. Semester (Sommersemester 2015) Veranstaltung Tierhygiene II Radiologie III Propädeutik III Futtermittelkunde Übungen Geflügelkrankheiten Pharmakologie und Toxikologie II Spezielle Bakteriologie und Mykologie Spezielle Virologie Pathologie II (Allgemeine Pathologie Teil 2) Innere Medizin Kleintier Innere Medizin Pferd II Reproduktion II Spezielle Chirurgie Kleintier I Spezielle Chirurgie Pferd I Bestandsbetreuung II Spezielle Lebensmittelhygiene Allgemeine Fleischhygiene Milchwissenschaftliches Seminar Teil I Gesamt

Unterrichtsform Vorlesung Vorlesung Übungen Übungen

SWS 1 1 2 2

ECTS Credit Points 1,00 1,50 2,00 2,50

Vorlesung Vorlesung

2 4

2,50 3,50

Vorlesung

2

2,00

Vorlesung Seminar

2 2

2,00 2,50

Vorlesung

4

3,50

Vorlesung

1

1,50

Vorlesung Vorlesung

2 1

2,00 1,50

Vorlesung

1

1,50

Vorlesung Vorlesung

1 2

1,00 2,00

Vorlesung

2

2,00

Vorlesung

1

1,00

33

35,50

35 7. Semester (Wintersemester 2014/2015) Veranstaltung Biometrie Spezielle Tierernährung und Diätetik Übungen zur speziellen Tierernährungslehre Gerichtliche Veterinärmedizin, Berufs- und Standesrecht Arznei- und Betäubungsmittelrecht Übungen in Bakteriologie, Mykologie und Virologie Parasitologische Übungen Pathologie III (Spezielle Pathologie Teil 1) Staatliche Tierseuchenbekämpfung Innere Medizin Wiederkäuer Krankheiten der Schweine Reproduktion III Spezielle Chirurgie Kleintier II Spezielle Anästhesiologie Chirurgie Wiederkäuer Spezielle Chirurgie Pferd II Bestandsbetreuung III Fleischuntersuchung Spez. Fleischhygiene Milchwissenschaftliches Seminar Teil II Gesamt

Unterrichtsform Vorlesung Vorlesung

SWS 2 1

ECTS Credit Points 2,00 1,00

Übungen

2

2,50

Vorlesung

2

1,50

Vorlesung

1

1,00

Übungen

2

2,50

Übungen Vorlesung

1 3

1,50 3,00

Vorlesung

3

2,00

Vorlesung

1

1,50

Vorlesung Vorlesung Vorlesung

1 3 1

1,50 2,00 1,50

Vorlesung Vorlesung Vorlesung

1 1 1

1,00 1,50 1,50

Vorlesung Vorlesung Vorlesung Seminar

1 1 1 2

1,00 1,00 1,00 2,50

31

33,00

36 8. und 9. Semester (Wintersemester 2014/2015, Sommersemester 2015) Veranstaltung Arzneimittelverordnung Seminar Fleischuntersuchung Klinische Ausbildung Innere Kleintier (=Rotationsblock Innere) Klinische Ausbildung Wiederkäuer (=Rotationsblock Wiederkäuer) Klinische Ausbildung Chirurgie und Gynäkologie Kleintier (=Rotationsblock Chirurgie Kleintier) Klinische Ausbildung Pferd (=Rotationsblock Pferd) Klinische Ausbildung Schwein (=Rotationsblock Schwein) Klinische Ausbildung Vögel, Reptilien, Amphibien, Zierfische (=Rotationsblock Vögel) Lebensmittelhygiene Pathologie IV Querschnittsunterricht Tierschutz IV Gesamt

Unterrichtsform Seminar Übungen Übungen

SWS

ECTS Credit Points 3,00

1 2

4,00 9,00

Praktische Ausbildung

8,00

Praktische Ausbildung

8,50

37 Praktische Ausbildung

8,00

Praktische Ausbildung

3,00

Praktische Ausbildung

3,00

Übungen Übung/Seminar/ Vorlesung Klinische Demonstrationen Seminar

3 6

5,50 8,50

14

*

1

3,00 63,50

* Der Querschnittsunterricht ist Teil der Klinischen Rotation (siehe auch S. 45)

37

Es sind folgende Praktika zu absolvieren: Landwirtschaftliches Praktikum Kurative Praxis Hygienekontrolle Schlachttier- und Fleischuntersuchung Lebensmittelüberwachung Kurative Praxis Gesamt

2,50 5,00 2,50 3,50 3,00 23,50 40,00

Während des gesamten Studiums (Semester 1 – 9) sind 22 Wahlpflichtfächer zu absolvieren, dafür gibt es zusätzliche Kreditpunkte: 22.00

38 1. Semester (Wintersemester 2014/2015) Uhr 8.15 9.15

10.15 11.15

12.15

Montag

Donnerstag Chemie I Tiermedizinische Ethologie I Tierschutz I Chemische Terminologie Übungen I Gruppe A 9:15–11:00 Tiermedizinische Anatomie I* Chemie I Histologiekurs Terminologie Gruppe A Chemische Physik für Anatomie I* Physik für Tiermediziner Übungen I Tiermediziner Gruppe B 11:15-13:00

Physik für Tiermediziner

Dienstag

Histologie I

13.15

14.15 15.15

Anatomie I * Anatomie I *

Zoologie I Botanik

16.15

Botanik für Tiermediziner Botanik für Tiermediziner

Botanik

17.15

Mittwoch

Histologiekurs Gruppe B Physik für Histologiekurs Tiermediziner Gruppe C Chemische Übungen I Gruppe C 13:15-15:00 Tierhaltung I Zoologie I Chemische Übungen I Gruppe D 15:15-17:00 Zoologie I

* Die Anatomie-Veranstaltungen beinhalten auch Präparierkurse.

Freitag Chemie I Chemische Übungen I Gruppe E 9:15–11:00 Chemische Übungen I Gruppe F 11:15-13:00

Chemische I Übungen Gruppe G 13:15-15:00

39 2. Semester (Sommersemester 2015) Uhr 8.15 9.15

Montag

Dienstag

Chemische Übungen II Gruppe A 9:15-11:00

Anatomie II*

10.15 11.15

Chemische Übungen II Gruppe B 11:15– 13:00

12.15

13.15

16.15

17.15

Donnerstag Genetik Chemie II

Zoologie II

Labortierkunde Tierschutz II

Zoologie II

Anatomie II*

Chemische Übungen II Gruppe E 12:15–14:00 Chemische Übungen II Gruppe C 13:15– 15:00

14.15

15.15

Anatomie II* Embryologie I

Mittwoch Genetik Chemie II

Chemische Übungen II Gruppe D 15:15– 17:00

Ethologie II

Anatomie II*

Physiologie I

Physiologie I Chemische Übungen II Gruppe F 14:15 –16:00 Tierhaltung II

Chemische Übungen II Gruppe G 16:15–18:00

Freitag Radiologie I Chemie II

Tiermedizinische Terminologie für Wiederholer Geschichte der Tiermedizin** Geschichte der Tiermedizin**

Allgemeine Landwirtschaftslehre Allgemeine Landwirtschaftslehre

* Die Anatomie-Veranstaltungen beinhalten auch Präparierkurse. ** Die Geschichte findet nur in der ersten Semesterhälfte statt.

Tiermedizinische Terminologie für Wiederholer

40 3. Semester (Wintersemester 2014/2015) Uhr 8.15

Montag

9.15

Tierschutz III

10.15

Anatomie III*

11.15

Anatomie III*

12.15 13.15

14.15

15.15 16.15

17.15

Dienstag PhysiologischChemische Übungen I Gruppe B 8:30-12:30 PhysiologischChemische Übungen I Gruppe B PhysiologischChemische Übungen I Gruppe B PhysiologischChemische Übungen I Gruppe B

PhysiologischChemische Übungen I Gruppe A 13:00-17:00 Physiologisch- Anatomie III* Chemische Übungen I Gruppe A Physiologisch- Anatomie III* Chemische Übungen I A PhysiologischChemische Übungen I Gruppe A

Mittwoch Tierzucht

Donnerstag Freitag Radiologie II Physiologie II

Physiologische Tierzucht Chemie I

Physiologie II

Anatomie III*

Tierzucht

Physiologische Chemie I

Anatomie III*

Embryologie II

PhysiologischChemische Übungen I Gruppe C 13:00-17:00 PhysiologischChemische Übungen I Gruppe C PhysiologischChemische Übungen I C PhysiologischChemische Übungen I Gruppe C

TierzuchtÜbungen** TierzuchtÜbungen TierzuchtÜbungen TierzuchtÜbungen

* Die Anatomie-Veranstaltungen beinhalten auch Präparierkurse. ** Die Tierzuchtübungen finden in der Regel an 4 vorgegebenen Terminen im Semester statt.

41 4. Semester (Sommersemester 2015) Uhr 8.15

Montag Fischkrankheiten Propädeutik I1

9.15

Fischkrankheiten Propädeutik I1

Dienstag Physiologie III und Pathophysiologie

Mittwoch Physiologie III und Pathophysiologie

Physiologie III und Pathophysiologie

Histologische Übungen Gruppe C

10.15

Histologische Übungen Gruppe A

Physiologische Chemie II

Histologische Übungen Gruppe C

11.15

Histologische Übungen Gruppe A

Physiologische Chemie II

Histologie II

12.15

Anatomie IV Gruppe B Anatomie IV Gruppe B

13.15

14.15

15.15

Donnerstag PhysiologischChemische Übungen II Gruppe B PhysiologischChemische Übungen II Gruppe B PhysiologischChemische Übungen II Gruppe B PhysiologischChemische Übungen II Gruppe B

Allgemeine Virologie Anatomie IV Gruppe A

Histologische Übungen Gruppe B Grundlagen der Anatomie IV Lebensmittel- und Gruppe A Fleischhygiene Histologische Übungen Gruppe B Grundlagen der Parasitologie I Lebensmittel- und Fleischhygiene

PhysiologischChemische Übungen II Gruppe A

Allgemeine Bakteriologie

PhysiologischReptilienChemische krankheiten Übungen II Gruppe A Parasitologie I Physiologisch16.15 Propädeutik I Chemische Übungen II Gruppe A Physiologisch17.15 Propädeutik I Chemische Übungen II Gruppe A 1 Erste Semesterhälfte Fischkrankheiten, zweite Semesterhälfte Propädeutik

Freitag PhysiologischChemische Übungen II Gruppe C PhysiologischChemische Übungen II Gruppe C PhysiologischChemische Übungen II Gruppe C PhysiologischChemische Übungen II Gruppe C

42 5. Semester (Winterersemester 2014/2015) Uhr 8.15

Montag Propädeutik II

Dienstag Reproduktion I

Mittwoch Pharmakologie und Toxikologie I

9.15

Propädeutik II

Parasitologie II

Pharmakologie und Toxikologie I

Pathologie I (Allgemeine Pathologie Teil 1) Gruppe B Allgemeine Chirurgie Kleintier und Pferd Epidemiologie

Pathologie I (Allgemeine Pathologie Teil 1) Gruppe B

10.15 Allgemeine Zahnheilkunde und Anästhesiologie 11.15 Parasitologie II

12.15 13.15 Allgemeine Chirurgie Kleintier und Pferd 14.15 Pathologie I (Allgemeine Pathologie Teil 1) Gruppe A 15.15 Pharmakologie und Toxikologie I 16.15

Pathologie I (Allgemeine Pathologie Teil 1) Gruppe A Augenkrankheiten Kleintier und Pferd Immunologie

Allgemeine und Spezielle Tierernährungslehre Allgemeine und Spezielle Tierernährungslehre

Donnerstag Innere Medizin Pferd I

Freitag Allgemeine Infektions- und Seuchenlehre Bestandsbetreuung Allgemeine I Infektions- und Seuchenlehre Allgemeine Innere Allgemeine Medizin und LebensmittelPathophysiologie hygiene Reproduktion I

Lebensmittelkunde

Reproduktion I

Tierhygiene I

43 6. Semester (Sommersemester 2015) Uhr 8.15 9.15 10.15 11.15

Montag Spezielle Lebensmittelhygiene Spezielle Lebensmittelhygiene Innere Medizin Kleintier Innere Medizin Kleintier

12.15 13.15

14.15

Pathologie II (Allgemeine Pathologie Teil 2) Gruppe B

Dienstag Spezielle Virologie Spezielle Virologie Innere Medizin Pferd II Radiologie III

Mittwoch Spezielle Bakteriologie und Mykologie Spezielle Bakteriologie und Mykologie Innere Medizin Kleintier Spezielle Chirurgie Kleintier I

Geflügelkrankheiten Geflügelkrank- Pharmakologie heiten und Toxikologie II

Donnerstag Freitag Allgemeine Futtermittelkurs Fleischhygiene Gruppe A1 Allgemeine Futtermittelkurs Fleischhygiene Gruppe A Pharmakologie und Toxikologie II Pharmakologie und Toxikologie II

Futtermittelkurs Gruppe B

Innere Medizin Kleintier

Futtermittelkurs Gruppe C

Futtermittelkurs Gruppe D

Pathologie II (Allgemeine Pathologie Teil 2) Gruppe A

Pharmakologie und Toxikologie II

Reproduktion II

15.15

Tierhygiene II

Reproduktion II

16.15

Milchwissenschaftliches Seminar Teil I Spezielle Chirurgie Pferd I

Pathologie II (Allgemeine Pathologie Teil 2) Gruppe A Pathologie II (Allgemeine Pathologie Teil 2) Gruppe B

17.15

1

Futtermittelkurse:

2

Propädeutikkurse in Oberschleißheim: Propädeutikkurse auf dem Stammgelände:

Gruppe A Gruppe B Gruppe C Gruppe D

Futtermittelkurs Gruppe B Futtermittelkurs Gruppe C

Propädeutik2

Propädeutik2

Bestandsbetreuung II

8:15 – 9:45 Uhr 10:00 – 11:30 Uhr 11:45 – 13:15 Uhr 14:15 – 15:45 Uhr 12:15 – 13:45 Uhr 14:15 – 15:45 Uhr

Futtermittelkurs Gruppe D

44 7. Semester (Wintersemester 2014/2015) Uhr 8.15

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Biometrie

9.15

Biometrie

Arznei- und Betäubungsmittelrecht Spezielle Tierernährung und Diätetik

Tierernährung Kurs Gruppe A Tierernährung Kurs Gruppe A

Spezielle Fleischhygiene Fleischuntersuchung

10.15

Bestandsbetreuung III

Spezielle Chirurgie Kleintier II

Krankheiten der Schweine Pathologie III (Spezielle Pathologie Teil 1) Innere Medizin der Wiederkäuer

Reproduktion III

11.15

Reproduktion III

Pathologie III (Spezielle Pathologie Teil 1)

12.15

Pathologie III (Spezielle Pathologie Teil 1)

Tierernährung Kurs Gruppe B Milchwiss. Seminar II Gruppe A Tierernährung Kurs Gruppe B Milchwiss. Seminar II Gruppe A Tierernährung Kurs Gruppe C

13.15

14.15

15.15

MikrobiologieKurs C

Milchwiss. Seminar II Gruppe B Tierernährung Kurs Gruppe C

Parasitologiekurs Gruppe A/D

Milchwiss. Seminar II Gruppe B

Mikrobiologie-Kurs Gruppe A

MikrobiologieKurs C

Tierernährung Kurs Gruppe D

Parasitologiekurs Gruppe B/C

Parasitologiekurs Gruppe A/D

Milchwiss. Seminar II Gruppe C

Mikrobiologie-Kurs Gruppe A

MikrobiologieKurs Gruppe D

Tierernährung Kurs Gruppe D

Staatliche Tierseuchenbekämpfung

Staatliche Tierseuchenbekämpfung

Staatliche Tierseuchenbekämpfung

Chirurgie der Wiederkäuer

Parasitologiekurs Gruppe B/C

16.15

17.15

Gerichtliche Veterinärmedizin, Berufs- und Standesrecht Gerichtliche Veterinärmedizin, Berufs- und Standesrecht

Mikrobiologie-Kurs Gruppe B

Mikrobiologie-Kurs Gruppe B

Milchwiss. Seminar II Gruppe C MikrobiologieKurs Gruppe D

Milchwiss. Seminar Gruppe D Milchwiss. Seminar Gruppe D

Reproduktion III

Spezielle Chirurgie Pferd II

Spezielle Anästhesiologie

45 8. (Sommersemester) und 9. Semester (Wintersemester) Gemäß der Studienordnung (§ 6 Absatz 6) werden Studierende des 8. und 9. Semesters in sogenannte Rotationsblöcke eingeteilt, d. h. sie durchlaufen jeweils für eine bestimmte Wochenzahl die verschiedenen klinischen Abteilungen. Dabei muss jeder Studierende folgende Rotationskurse durchlaufen: • • • • • • •

Pathologie IV/Lebensmittel und Fleischhygiene/Arzneimittelrecht/Tierschutzseminar: 7 Wochen Klinik für Wiederkäuer: 6 Wochen Klinik für Innere Medizin beim Kleintier: 6 Wochen Klinik für Chirurgie und Reproduktion Kleintier: 3 Wochen Klinik für Pferde : 3 Wochen Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Zierfische: 2 Wochen Klinik für Schweine: 2 Wochen

Ziel ist es, dass allen Studierenden die Möglichkeit gegeben wird, in möglichst kleineren Gruppen praktische Fertigkeiten zu erlernen und zu üben. Daher können ERASMUS Studierende nur noch bis zu 2 verschiedene Rotationsblöcke (d. h. Klinikblöcke) wählen. Eine komplette Rotationsteilnahme ist aufgrund unserer begrenzten Kapazitäten nicht mehr möglich! Weiter ist zu beachten, dass während der Rotationsteilnahme KEINE Vorlesungen besucht werden können. Wenn somit in ein oder zwei Semestern auch Vorlesungen besucht werden müssen, können aus Zeitgründen ebenfalls nur maximal 2 Rotationsblöcke je Studierender/-m gewährt werden, da diese zeitlich in die vorlesungsfreie Zeit gelegt werden müssen.