Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

www.amtsblatt.nuernberg.de Nr. 10 / 18. Mai 2016 2 Euro

Festsetzung der Grundsteuer für 2016

genstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Amtsblatt Der Stadtrat hat am 22.11.2012 mit der Satzung über die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer folgende Grundsteuerhebesätze beschlossen: Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

332 v.H.

Grundsteuer B (Grundstücke)

535 v.H.

Die Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 25 der Stadt Nürnberg vom 12.12.2012 veröffentlicht. Gegenüber dem Kalenderjahr 2015 ist in der Höhe der Hebesätze keine Änderung eingetreten. Die Grundsteuer 2016 wird daher gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes für alle Grundstücke, deren Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, in gleicher Höhe wie für das Kalenderjahr 2015 festgesetzt. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben, im Kalenderjahr 2016 die Grundsteuer in gleicher Höhe wie im Vorjahr schulden. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Grundsteuerfestsetzung treten für alle Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Grundsteuer ist zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.2016 fällig. Ausnahmen gelten nur für Jahreszahler, die den Gesamtbetrag der Steuer am 01.07.2016 zu bezahlen haben. Gegen die Festsetzung der Grundsteuer 2016 durch diese öffentliche Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage (siehe 2.) erhoben werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Nürnberg, Kassen- und Steueramt, Anschrift: Theresienstr. 7, 90403 Nürnberg, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 – 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den GeAmtsblatt Nürnberg 10 / 18. Mai 2016

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 – 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: 1. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. 2007 S. 390) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. 2. Ein elektronisch eingelegter Widerspruch muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. Eine elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische Signatur ist unzulässig. 3. Eine Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. 4. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Standortbezogene Vorprüfung über die Umweltverträglichkeit der Errichtung einer stehenden Welle im Uferbereich der Pegnitz im Bereich „Fuchsloch“ Der Nürnberger Dauerwelle e. V. beabsichtigt die Errichtung einer stehenden Welle an der Pegnitz im Bereich „Fuchsloch“. Eine standortbezogene Vorprüfung auf der Grundlage der §§ 3a, 3b Abs. 1 und 3c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 13.18.2 Spalte 2 hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird daher gemäß § 3a Satz 2 zweiter Halbsatz UVPG abgesehen. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Das Protokoll sowie die zugrundeliegenden Unterlagen können beim Umweltamt der Stadt Nürnberg/Abt. 2, Technischer Umweltschutz, Lina-Ammon-Straße 28, 90471 Nürnberg, 2. 0G., Zimmer 212, Tel. 231-3871 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Stadt Nürnberg, Umweltamt 

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 4612 „östlich der Brucker Straße“ Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des allgemeinen Wohngebietes zu schaffen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan.

Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht generell oder gegen den Steuermessbetrag richten, können mit dem o.g. Rechtsbehelf nicht gegen die Stadt Nürnberg geltend gemacht werden, sondern sind beim Zentralfinanzamt Nürnberg (Bewertungsstelle) rechtzeitig zu erheben, das den Steuermessbescheid erlassen hat (siehe die Rechtsbehelfsbelehrung in dortigem Bescheid).

Der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4612 “östlich der Brucker Straße“ für die Flurstücke Nr. 540, 541/2 und 514/8 (Teilfläche) jeweils Gemarkung Großgründlach wurde mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 28.04.2016 gebilligt.

Stadt Nürnberg, Kassen- und Steueramt

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme vor (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB):



Der Entwurf wird 30.05.2016 bis einschließlich 01.07.2016 öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)).

• Begründung (BG) zum Bebauungsplan 156

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg • Umweltbericht (UB) zum Bebauungsplan (Teil der Begründung) • Eingegangene Stellungnahmen (ST) aus den Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

1371

514/8

513

513/3

518/1

WA1 1WO extensive Ackernutzung mit jährlich wechselnden Brachstrukturen gemäß § 2 Nr. 11.2 der Bebauungsplan-Satzung

Brucker Straße

538/230

72

538/228

68

538/17

538/231

3 1

538/236

St Cp

St Cp

Na

Na

29 11

13

39

27

538/18

25

37

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23

35

21

33

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15

538/28 538/29

GMKG: GROSSGRÜNDLACH 538/152 ohne Maßstab 538/207 538/208 9

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11

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52

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13

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39

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6 8 10

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538/222 Josef - Schaitb erger - Straße

538/139

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66

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2

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Adolf - von - Harleß - Str aße

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34

r Str aße

34a

Bru cke

36

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36a

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9

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538 /12 5

538/193 538/194

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Straße

3

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Ebermannstäd ter

538/215

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5

Amtsblatt Nürnberg 10 / 18. Mai 2016

538/232

538/251 538/250 538/249 538/248 538/247 538/246 538/245 538/244

538/243 538/242 538/241 538/240 9 538/238 538/237

7

3

Aussagen zu Wasserschutzgebieten, Oberflächengewässern, Überschwemmungsgebieten, Grundwasser

St Cp

538/234

5

5 9.

31

64

Schutzgut Wasser:

St

Na

538/229 538/233

70

Aussagen zum Flächenverbrauch sowie zu Flächennutzung und Erschließung – BG und ST des Amt für Landwirtschaft und Forsten, Fürth.

Ga

St

Na

74

Aussagen zu Bodenarten, Geologie, Einstufung nach Bodenschätzungskarte, Bodenuntersuchungen im Geltungsbereich, Altlasten und Bewertung der Auswirkungen der der geplanten Bebauung – UB

St Cp

Na

Fußweg

Schutzgut Boden:

St

R

St Cp

Na

56

Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf geschützte Arten und zu artenschutzfachlichen Konfliktvermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen – SAP, UB, BG sowie ST des Landesbundes für Vogelschutz und des Umweltamtes Nürnberg (UWA) vom 12.02.2016.

St

541

5.5

2.0

58

Aussagen zu vorhandenen Artvorkommen aus der Artenschutzkartierung Bayern, aus der Brutvogelkartierung Nürnberg und aus den im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung durchgeführten Kartierungen im Geltungsbereich und dessen Umgebung– SAP, UB, BG sowie ST des Umweltamtes Nürnberg (UWA) vom 12.02.2016

St

St Cp

60

Aussagen zu geplanten Bepflanzungen – BG, UB, SAP sowie ST von SÖR/ SÖR/1-G (Planung und Bau, Grün) 22.02.2016, SÖR/V-5 (Koordinierung) 22.02.2016 und vom Landesbund für Vogelschutz

St

538/253

DN 35° - 45° FH 12,50 m

St

538/254

SD

St

Ga

538/252

WH 6,50 m

Ga

538/235

o H

Ga

Ga

538/239

1.2

FH 10,50 m

2 548/

GR 85/+25 m²

62

Aussagen zu Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die vorhandene Vegetation – UB, SAP

D

DN 42° - 52°

540 26.0

2m

III

Aussagen aus dem wirksamen Flächennutzungsund Landschaftsplan zu landschaftsplanerischen Zielvorgaben – BG und UB.

Beschreibung der vorhandenen Vegetation - UB, BG, SAP

1.2 WH 3,60 m

1/2 54

WA2

Aussagen aus dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) zu übergeordneten naturschutzfachlichen Zielen - UB

Schutzgut Pflanzen und Tiere:

o

SD

521

Landschaftsplanerische Vorgaben der Landes- und Regionalplanung - UB, BG und ST der Regierung von Mittelfranken

0.4

520

Die o.a. Unterlagen enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Themenfeldern: Übergeordnete Vorgaben:

II

40

• Schallimmissionsschutz in der Bauleitplanung Wolfgang Sorge Ingenieurbüro für Bauphysik, Bericht-Nummer: 11609.2a, 09.09.2015

513/2

513/4

• Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SAP) - Landschaftsplanung Klebe in Zusammenarbeit mit ÖFA und IVL, 14.10.2015

LAGEPLAN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 4612 "ÖSTLICH DER BRUCKER STRASSE" für die Flurstücke Nr. 540, 541/2 und 514/8 (TF), Gmkg. Großgründlach Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung 2016

/ Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.

und Bewertung der Auswirkungen der der geplanten Bebauung – UB, BG und ST von SÖR, des Umweltamtes der Stadt Nürnberg und von SUN/ Umweltanalytik vom 26.04.2016

se) – BG, UB sowie ST des Umweltamtes der Stadt Nürnberg und von SUN – Umweltmanagement vom 11.02.2016.

Aussagen zur Versorgung des Baugebietes mit Trink-, Brauch- und Löschwasser, zur Regelung der Entsorgung von Ab- und Niederschlagswasser sowie zu wasserrechtlichen Genehmigungen – BG, UB, ST von FW/ 4-1 vom 18.01.2016, von SUN/ Umweltanalytik vom 26.04.2016, von SÖR/1-G (Planung und Bau, Grün), des Bayerischen Bauernverbandes vom 04.02.2016, der Main-Donau-Netzgesellschaft vom 22.01.2016 und des Umweltamtes der Stadt Nürnberg.

Schutzgut Kultur/Sachgüter:

Schutzgut Klima/Luft: Aussagen zu Kaltluftabflussbahnen, Schadstoffimmissionen, Vorgaben des Stadtklimagutachtens und Bewertung/Einstufung der Planung – UB, ST des Umweltamtes der Stadt Nürnberg vom 12.02.2016 Aussagen zu Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen hinsichtlich des Schutzgutes Klima/Luft – BG, UB und ST des Umweltamtes der Stadt Nürnberg Aussagen zum Immissionsschutz (Luftqualität, Abga-

Aussagen zu Bodendenkmälern im Plangebiet und Bewertung/Einstufung der Planung – UB und ST des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. Schutzgut Landschaftsbild: Aussagen zur Einbindung der Bauflächen in die Landschaft (Ortsrandeingrünung, Böschung am nördlichen Ortsrand) – BG, UB, von SÖR/1-G (Planung und Bau, Grün) und vom Landesbund für Vogelschutz vom 03.02.2016 Aussagen zum Landschafts- und Ortsbild sowie zur Bewertung/Einstufung der Planung- BG, UB Schutzgut Mensch (Erholung, Gesundheit): Aussagen zu Abfallwirtschaft / -entsorgung – BG, ST ASN vom 22.01.2016 Aussagen zu vorhandenen Lärmbelastungen und zum Immissionsschutz (Lärm) – BG, UB sowie ST,

157

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg SÖR/V- 4 vom 03.02.2016, des Umweltamtes der Stadt Nürnberg, der Bauordnungsbehörde (BoB) und von SUN- Umweltmanagement vom 11.02.2016 Sonstige umweltrelevante Informationen Darlegung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern – UB Prognose des Umweltzustands unter Berücksichtigung der Durchführung der Planung und einer NullVariante sowie Diskussion anderer Bauvarianten innerhalb des Geltungsbereichs – UB Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung des Eingriffs (Eingrünung der Bauflächen, Durchgrünung des Baugebiets, Schaffung größerer, strukturreicher Grün- und Erholungsflächen, versickerungsfähige Beläge, extensive Dachbegrünung auf Nebengebäuden) – BG, UB Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen zur Konfliktvermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität – SAP, BG, UB Ermittlung der Eingriffsintensität durch Erhebung des Vegetationsbestandes sowie der Zustände der übrigen Schutzgüter und Gegenüberstellung mit den geplanten Nutzungen – BG (inkl. Tabelle und Karte im Anhang)

gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt 

Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 4612 „östlich der Brucker Straße“ Der Stadtplanungsausschuss hat am 28.04.2016 beschlossen den Geltungsbereich zum Bebauungsplan - Entwurf Nr. 4612 “östlich der Brucker Straße“ für die Flurstücke Nr. 540, 541/2 und 514/8 (Teilfläche) jeweils Gemarkung Großgründlach zu ändern. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch wird dies hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Zum räumlichen Geltungsbereich wird auf den abgedruckten Plan zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen. Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4600 „Brunecker Straße“ Der Stadtplanungsausschuss hat am 28.04.2016 beschlossen, für das Gebiet beiderseits der Brunecker Straße, nördlich des Rangierbahnhofs sowie zwischen Ingolstädter Straße und Münchener Straße einen Bebauungsplan aufzustellen. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch wird dies hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Zum räumlichen Geltungsbereich wird auf die beiden abgedruckten Pläne (2 Varianten) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen. Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 4600 „Brunecker Straße“ Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.04.2016 die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Beschreibung der geplanten Ausgleichsmaßnahmen – BG Hinweise zum Monitoring: Kontrolle der Entwicklung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen / Überprüfung der erwarteten Umweltauswirkungen - UB In der o.g. Zeit kann der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss - Planauslage) während der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) eingesehen werden. Nach telefonischer Vereinbarung (Ruf-Nr. 231-4955) wird Einsichtnahme auch ab 7.00 Uhr und bis 18.00 Uhr ermöglicht. Zudem steht eine digitale Version der Unterlagen auf der Internetseite des Stadtplanungsamts unter https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/ oeffentlichkeitsbeteiligung.html in der oben genannten Zeit zum Download bereit. Über eine Dialogfunktion kann hier direkt eine Stellungnahme abgeben werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Nürnberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet

Amtsblatt Nürnberg 10 / 18. Mai 2016

158

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg zum Bebauungsplan Nr. 4600 für das Gebiet beiderseits der Brunecker Straße, nördlich des Rangierbahnhofs sowie zwischen Ingolstädter Straße und Münchener Straße beschlossen. Ziel der Planung ist die Nutzung dieses innerstädtischen Areals in Form einer Gliederung des Plangebiets in Wohn-, Gewerbe- und Grünflächen zu jeweils einem Drittel, wobei eine schritt- bzw. modulweise Entwicklung des Gebiets vorgesehen ist. Bislang wird mit zwei Varianten geplant, die sich auf das Modul IV beziehen und sich hinsichtlich der Nutzung als Wohn- oder Gewerbefläche unterscheiden. Darüber hinaus sollen die Errichtung sozialer Infrastrukturen (u.a. Kindertagesstätten, Schulen) und die Etablierung von Einzelhandels- und gastronomischen Nutzungen gesichert werden. Auf Grundlage des überarbeiteten Siegerentwurfs aus dem ausgelobten städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb von 2015 mit den beiden Varianten Wohnen bzw. Gewerbe in Modul IV, sowie der schriftlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in Form der Begründung und der ersten Fassung des Umweltberichts, jeweils Stand 22.03.2016, wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Ort und Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die Unterlagen können im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, 1. Obergeschoss (Treppenhaus) vom 01.06.2016 bis einschließlich 01.07.2016 während der allgemeinen Öffnungszeit (Montag bis Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr) eingesehen werden. In der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) besteht ferner Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung. Auf Wunsch steht hierzu zwischen 10.00 und 12.00 Uhr eine Mitarbeiterin (Anmeldung Zimmer 115 / 1. Obergeschoss) bzw. eine Mitarbeiterin (Anmeldung Zimmer 307 / 3. Obergeschoss) zur Verfügung. Andere Termine können telefonisch unter der Ruf-Nr. 0911 / 231 - 22582 bzw. 22426 (Durchwahl) vereinbart werden. Zudem steht im oben genannten Zeitraum eine digitale Version der Unterlagen auf der Internetseite des Stadtplanungsamts unter https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/ oeffentlichkeitsbeteiligung.html zum Download bereit. Über eine Dialogfunktion kann hier während dieser Zeitspanne eine Stellungnahme abgeben werden. Über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Stadtplanungsausschuss informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass während der späteren öffentlichen Auslegung des BebauungsplanEntwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Amtsblatt Nürnberg 10 / 18. Mai 2016

die Möglichkeit besteht, Stellungnahmen vorzubringen. Ort und Dauer der Auslegung werden zu gegebener Zeit im Amtsblatt der Stadt Nürnberg bekannt gemacht. Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt 

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Die Firma Durmin Entsorgung und Logistik GmbH, mit Sitz in Nürnberg, Antwerpener Str. 19, hat die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Aufbereitung von Altholz am Standort Frankfurter Straße, Fl.-Nrn. 711/18, 717/75 und 717/18 (Teilfläche) Gemarkung Eibach im Staatshafen Nürnberg beantragt. In der Anlage sollen Hölzer der Altholzkategorien A I bis A IV in zwei in einer Halle befindlichen Aufbereitungslinien von Störstoffen befreit und zerkleinert werden. Anschließend wird durch Siebung eine Grob- und eine Feinfraktion erzeugt. Die so gewonnenen Hackschnitzel werden in die Lagerbereiche verbracht. Die Lagerboxen, in denen Hackschnitzel der Kategorien A III und A IV gelagert werden, sind

überdacht. Die Anlage soll, mit Ausnahme der Sonnund Feiertage, täglich in 3-Schichten betrieben werden. Die Inbetriebnahme der Anlage ist beabsichtigt für den 16.12.2016. Die auf dem Anwesen Antwerpener Str. 19 in Nürnberg betriebene, aus einer Aufbereitungslinie bestehende Altholzaufbereitungsanlage, soll zeitgleich stillgelegt werden. Das Vorhaben bedarf der Genehmigung nach § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. den §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und der Nrn. 8.11.1.1, 8.11.2.3 und 8.11.2.4 des Anhangs hierzu. Der Antrag und die Unterlagen liegen in der Zeit von Freitag, dem 27.05.2016 bis einschließlich Montag, dem 27.06.2016 bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Stadt Nürnberg, Umweltamt, in der Abteilung Luft, Lärm, Boden, Wasser, Abfall, LinaAmmon-Straße 28, 2. OG, Zi. 211, 90471 Nürnberg, Ruf-Nr. 231-4369 (Herr Schuster) oder 231-3467 (Herr Schuldes) während der üblichen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 – 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.30 – 12.30 Uhr) zur Einsicht aus. In der Zeit von Dienstag, dem 28.06.2016 bis einschließlich Montag, dem 11.07.2016 können beim Umweltamt Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich erhoben werden. Die Einwendungen 159

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg sind dem Antragsteller und den beteiligten Behörden bekanntzugeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Informationen zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen Die öffentliche Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird am Freitag, dem 29.07.2016 ab 10.00 Uhr im Umweltrathaus Lina-Ammon-Straße 28, 2. OG, Besprechungszimmer 210 durchgeführt, sofern nicht auf Grund einer Ermessensentscheidung nach § 10 Abs. 6 BImSchG hiervon abgesehen werden kann. Unverzüglich nach Beendigung der vorgenannten Einwendungsfrist wird öffentlich bekannt gemacht, ob der Erörterungstermin stattfindet oder ob auf seine Durchführung verzichtet wird. Formund fristgerecht erhobene Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Unbeschadet dessen wird der Tenor der Entscheidung über den Antrag öffentlich bekannt gemacht. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit sind die §§ 10 Abs. 3, 4, 6 und 7 i.V.m 8 BImSchG sowie die §§ 8, 9, 10, 12, 14-19 und 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) maßgebend. Soweit entscheidungsrelevante Stellungnahmen von Behörden, Gutachtern oder sonstigen am Verfahren beteiligten Stellen im Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung des Antrags und der Unterlagen noch nicht mit ausgelegt werden können, wird die Öffentlichkeit unverzüglich über deren Erhalt und die Möglichkeiten des Zugangs zu diesen Informationen unterrichtet. Öffentliche Bekanntmachungen und Informationen zu diesem Genehmigungsverfahren werden auch auf der Internetseite http://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/bekanntmachung.html veröffentlicht. Stadt Nürnberg Umweltamt 

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Straßenbenennung Öffentliche Bekanntmachung einer Straßenbenennung gem. Art. 52 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I), zuletzt geändert durch Art. 9a Abs. 14 Bayerisches E-Government-Gesetz vom 22. 12. 2015 Art. 6, 34, 59 mWv 30. 12. 2015 (GVBl. S. 458).

LORENZ WUNNER

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In seiner Sitzung am 28.04.2016 hat der Verkehrsausschuss beschlossen, einen Teil der Johann-PriemStraße in Arno-Hamburger-Straße nach Arno Hamburger (1923-2013), dem langjährigen Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg und Stadtrat, umzubenennen. Außerdem wurde beschlossen, Straßen im Bereich des B-Planes Nr. 4302 (Langwasser T) wie folgt zu benennen: Ursula-Wolfring-Straße nach Ursula Wolfring (1926-2006), Gewerkschafterin, Mitbegründerin und Vorsitzende des Nürnberger Stadtseniorenrats, Leonhard-Heiden-Straße nach Leonhard Heiden (1919 – 1999), Gemeinderat und zweiter Bürgermeister in Fischbach bei Nbg., Kreis- und Bezirksrat und Mitglied des Bayerischen Landtags, Elisabeth-Nägelsbach-Weg nach Elisabeth Nägelsbach (1894 – 1984), Referentin für Jugendfürsorge der Inneren Mission, Stadträtin und Mitglied des Bayerischen Landtags, Herbert-Hisel-Weg nach Herbert Hisel (1927 – 1982), Nürnberger Humorist. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Ge-

richts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: 1. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. 2. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. 3. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweis: Die Verfügung, die zugrundeliegenden Beschlüsse des Verkehrsausschusses vom 28.04.2016 sowie die Planunterlagen können beim Amt für Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Nürnberg, Bauhof 5, 4. Stock, Zimmer 426, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Stadt Nürnberg Amt für Geoinformation und Bodenordnung 

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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Anwesen Hofreuthackerstraße, Gem./Flurnr.: Laufamholz 590/255 Baugenehmigung für die Errichtung eines Reiheneckhauses (Haus 1) mit 2 Carports Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 02.05.2016 Aktenzeichen B2-2015-1039 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen und Ausnahme nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht:

Amtsblatt Nürnberg 10 / 18. Mai 2016

Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4388 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 15, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Hinweise zur Akteneinsicht: 

Anwesen Hofreuthackerstraße, Gem./Flurnr.: Laufamholz 590/256 Baugenehmigung für die Errichtung eines Reihenmittelhauses (Haus 2) mit Carport Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 02.05.2016 Aktenzeichen B2-2015-1040 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen und Ausnahme nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom

Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4388 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 15, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde 

Anwesen Hofreuthackerstraße, Gem./Flurnr.: Laufamholz 590/257 Baugenehmigung für die Errichtung eines Reihenmittelhauses (Haus 3) mit Carport Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 02.05.2016 Aktenzeichen B2-2015-1041 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen und Ausnahme nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:

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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden.

derschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden.

Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4388 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 15, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde 

Anwesen Hofreuthackerstraße, Gem./Flurnr.: Laufamholz 590/258 Baugenehmigung für die Errichtung eines Reihenmittelhauses (Haus 4) mit Carport Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 02.05.2016 Aktenzeichen B2-2015-1042 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen und Ausnahme nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur NieAmtsblatt Nürnberg 10 / 18. Mai 2016

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4388 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 15, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde 

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Anwesen Hofreuthackerstraße, Gem./Flurnr.: Laufamholz 590/259 Baugenehmigung für die Errichtung eines Reiheneckhauses (Haus 5) mit Carport Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 02.05.2016 Aktenzeichen B2-2015-1032 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen und Ausnahme nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4388 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 15, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Hinweise zur Akteneinsicht:



Anwesen Hofreuthackerstraße, Gem./Flurnr.: Laufamholz 590/260 Baugenehmigung für die Errichtung einer Doppelhaushälfte (Haus 7) mit 2 Carports Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 02.05.2016 Aktenzeichen B2-2015-1036 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen und Ausnahme nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Amtsblatt Nürnberg 10 / 18. Mai 2016

Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4388 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 15, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde 

Anwesen Ingolstädter Straße 217, Gem./Flurnr.: Gibitzenhof 501/10 Baugenehmigung für die Errichtung von erdgeschossigen Anbauten mit Balkonen an zwei Reihenhäusern Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 02.05.2016 Aktenzeichen B2-2015-1073 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein

Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4372 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde 

AnwesenLudwig-Feuerbach-Straße12, Gem./Flurnr.: Gärten b. Wöhrd 114/14 Baugenehmigung für den Umbau und Sanierung eines bestehenden Wohnhauses Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 02.05.2016 Aktenzeichen B2-2016-212 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen 163

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Termin-Vereinbarung unter (0911) 231-10464 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer-Nr. 16, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Bauge-nehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde 

Anwesen Münchener Str. 330, Gem./Flurnr.: Gibitzenhof 460/109 Baugenehmigung für die Teilnutzungsänderung eines Bürogebäudes (UG, EG, 1. OG und 2. OG) zu einem Asylbewerberheim mit 202 Betten Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 10.05.2016 Aktenzeichen B1-2016-37 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung

Amtsblatt Nürnberg 10 / 18. Mai 2016

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-10370 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 28, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde 

W. Mödl

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Bauunternehmung Stuckgeschäft Altbausanierung Gerüstbau

Dagmarstraße 6 90482 Nürnberg Tel. 54 61 94 · Fax 54 61 99

Anwesen Nopitschstraße, Gemarkung/Flurnr.: Schweinau 123 Baugenehmigung für die Errichtung einer Senioren-Wohnanlage (60 WE) als betreutes Wohnen mit Service-Einheit sowie 11 Carports als MultiparkSystem Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 02.05.2016 Aktenzeichen B2-2015-1208 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen, mit der Genehmigung zur Beseitigung bestimmter genau festgelegter Bäume und unter Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichts-ordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den

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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

bach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden.

Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-10370 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 28, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde 

Anwesen Rangierbahnhof-Ausfahrbf. 2, Gemarkung/Flurnr.: Gibitzenhof 466/3 Baugenehmigung für die Errichtung von Balkonen im 1. und 2. OG - Tektur über Änderung der Balkone im 2. OG Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 29.04.2016, Aktenzeichen B2-2014520 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht AnsAmtsblatt Nürnberg 10 / 18. Mai 2016

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-5660 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 29, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde 

Interessenbekundungsverfahren a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg, Telefon: 0911/231-51 54, Telefax: 0911/231-51 18, E-Mail: [email protected] Stelle, bei der die Interessenbekundungen einzureichen sind: Stadt Nürnberg, Referat VI – Vergabemanagement / Submission, Bauhof 9, 90402 Nürnberg b) Art der Vergabe: Interessenbekundungsverfahren „Formloser Teilnahmewettbewerb außerhalb des förmlichen Vergaberechts“ für eine besondere Leistung Optimierung der Abteilung „Strategisches Immobilienmanagement“ (strategisches Flächenmanagement, insbesondere An-, Verkauf, Tausch, Mobilisierung von Bauflächen und deren Vermarktung, Erbbaurechte etc.) unter Einbeziehung der Betrachtung der Schnittstellen innerhalb des Liegenschaftsamtes, zu anderen Dienststellen/ Eigenbetrieben und weiteren Prozessbeteiligten. Ausschreibungsnummer: OrgA/5-IT/LA-Org. 2016 c) Ort der Leistungserbringung: Nürnberg Leistungsbeginn: voraussichtlich 01.10.2016 d) Frist für den Eingang der Interessenbekundung: 28.06.2016, 23.59 Uhr e) mit den Interessenbekundungen einzureichende Nachweise für die Beurteilung der Eignung:

1. P ersönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers, erforderliche Erklärungen und Nachweise: 1.1 Kurzdarstellung des Unternehmens: Rechtsform, Gründungsjahr, Hauptsitz, Sitz der nächsten Niederlassung, 1.2 Gesamtanzahl der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, 1.3 Anzahl der vom Bewerber in den letzten drei Jahren für gleichwertige Leistungen Beschäftigten, 1.4 Erklärung des Bewerbers, dass die Technologie von L. R. Hubbard nicht angewandt wird. 2.  Wirtschaftliche, finanzielle und fachliche Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen und Nachweise: 2.1 Angaben über Gesamtumsatz des Bewerbers und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, 2.2 Vorhandensein der entsprechenden persönlichen Erfahrung bei den für die Organisationsuntersuchung vorgesehenen Beraterinnen und Beratern. 2.3 Zwingend erforderlich ist jeweils die Nennung einer Referenz/Erfahrung im folgenden Bereich: Nachweis über eine vergleichbare Untersuchungen bei Kommunen der Größenklasse 1 und 2 oder bei entsprechenden Einrichtungen des Bundes oder der Länder (Inhalt des Nachweises: Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Verwaltungsgröße, Beratungsgegenstand, Projektstatus, eingesetzte Methoden, Aufwand (Qualifikation, Anzahl, Zeitaufwand der vom Bewerber eingesetzten Personen je Projekt), Angaben über die zur Leistungserbringung eingesetzten Personen: Name, Ausbildung, Berufserfahrung (insbes. Beratungsleistungen bei kommunalen oder anderen öffentlichen Auftraggebern mit Dauer und Tätigkeit), Unternehmenszugehörigkeit (Dauer, Position, Angaben dazu, welche der genannten Referenzprojekte bei Kommunen der Größenklasse 1 und 2 oder bei entsprechenden Einrichtungen des Bundes oder der Länder in den letzten 5 Jahren wurden in welcher Funktion wie lange betreut). f) Art und Umfang des Auftragsgegenstandes: Das Liegenschaftsamt gliedert sich in die Abteilungen Finanzen, Strategisches Immobilienmanagement und Immobilienverwaltung. Es umfasst insgesamt 56,97 Vollkraftstellen und führt u.a. zentral für die Stadtverwaltung den An- und Verkauf von Grundstücken, insbesondere für Gewerbe und Wohnungsbau durch. Im Immobilienportfolio befinden sich auch Eigentumswohnungen und Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser. Außerdem wird der städtische Grundbesitz und der von Stiftungen, vermietet oder verpachtet. Entsteht städtischer Bedarf an Grundstücken oder Räumen, der nicht im eigenen Besitz realisiert werden kann, ist das Liegenschaftsamt für die Anmietung zuständig. Die Inanspruchnahme von städtischen Flächen im öffentlichen Raum z. B. für Veranstaltungen kann in Form von Sondernutzungen oder Verträgen beantragt und geregelt werden.

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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Auftragsgegenstand ist die Optimierung der Abteilung „Strategisches Immobilienmanagement“ (strategisches Flächenmanagement) mit insgesamt 13,95 Vollkraftstellen unter Einbeziehung der Betrachtung der Schnittstellen innerhalb der Dienststelle, zu anderen Dienststellen/Eigenbetrieben und weiteren Prozessbeteiligten. Im Zuge sich ändernder Rahmenbedingungen und Anforderungen sollen folgende Leistungen Teil der externen Beratung sein: 1. Optimierung der Prozesse Untersuchung der Prozesse im Bereich Immobilienmanagement (An-, Verkauf, Tausch, Mobilisierung von Bauflächen und deren Vermarktung, Erbbaurechte etc.) mit den Zielen der Prozesseffizienz und der Beschleunigung. 2. Optimierung der Schnittstellen Untersuchung der bestehenden Aufbau- und Ablauforganisation des Liegenschaftsamtes mit Darstellung der Schnittstellen innerhalb der Dienststelle, zu anderen Dienststellen/Eigenbetriebe und weiteren Prozessbeteiligten sowie Entwicklung von Optimierungsvorschlägen. 3. Modernisierungsansätze Prüfung von Modernisierungsansätzen und



ggf. Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen für die Aufgabenerfüllung, insbesondere Klärung, ob und welche Aufgaben im Sinne einer Aufgabenkritik nicht notwendiger Weise durch das Liegenschaftsamt erledigt werden müssen. 4. Personalressourcen Unterstützung bei der Quantifizierung der zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Personalressourcen (optional). Als Ansprechpartner für Auskünfte im Zusammenhang mit diesem Interessenbekundungsverfahren steht zur Verfügung: siehe a)

Sollten Sie die Voraussetzungen für die Eignung erfüllen, dann teilen Sie bitte Ihr Interesse an einer Teilnahme unter dem Stichwort „Organisationsuntersuchung Liegenschaftsamt“ bis zum 28.06.2016, 23.59 Uhr schriftlich der Stadt Nürnberg, Referat VI – Vergabemanagement / Submission, Bauhof 9, 90402 Nürnberg mit. Die ausgewählten Einsender erhalten anschließend einen Anforderungskatalog, in dem Angaben zum Unternehmen und zur geplanten Vorgehensweise für die Optimierung der Abteilung

„Strategisches Immobilienmanagement“ unter Einbeziehung der Betrachtung der Schnittstellen innerhalb der Dienststelle und zu anderen Dienststellen/Eigenbetriebe sowie weiteren Prozessbeteiligten abgefragt werden. Innerhalb der Angebotsaufforderung werden die Fristen gesondert bekannt gegeben. g) Wertungsmerkmale für die Bewerberauswahl: Der Bewerber hat alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben und zur Eignung (vgl. e) sowie zu den Anforderungen des Auftragsgegenstandes (vgl. f) konkrete Aussagen zu treffen. h) Sonstige Angaben: Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Jeder Teilnahmeantrag wird in einfacher Ausfertigung in Papierform und zusätzlich in einfacher elektronischer Ausfertigung benötigt. Ein Aufwandsersatz wird nicht gewährt. 

Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Feuerwehr, Elektrotechnik u. Kommunikationstechnik Reutersbrunnenstr. 24, 90429 Nürnberg, Telefon: 0911/231-6156, 6150, Telefax: 0911/231-6165, 6190, E-Mail: [email protected] Stelle, an die die Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, 90402 Nürnberg b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A c) Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antrages wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Antrag in konventioneller Papierform ab. d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen: FW/5-34 Titel: Lieferung von Kupferkabeln für Telekommunikationsverbindungen Lieferung von Kupferkabeln für Telekommunikationsverbindungen.

Abschluss eines Rahmenvertrages für den Zeitraum 01.09.2016 - 31.08.2017 für die Lieferung von Kupferkabeln. ca. 8.000 m A-02YSOF (L) 2Y 100 DA x 2 x 0,6 STIII Bd (in Teillängen von je 2.000 m auf einer Trommel), ca. 1.000 m A-2YF (L) 2Y 50 DA x 2 x 0,6 STIII Bd (auf einer Trommel), ca. 15.000 m A- 2YF (L) 2Y 6 DA x 2 x 0,6STIII Bd (in Teillängen vo je 1.000 m auf einer Trommel). Die Lieferung soll in Teillieferungen nach schriftlichem Einzelauftrag erfolgen. Ort der Leistungserbringung: 90429 Nürnberg, Feuerwehr, Feuerwache 1, Reutersbrunnenstr. 24 e) Aufteilung in Lose: Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen f) Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. g) Ausführungsfrist: Vom: 01.09.2016 bis: 31.08.2017 h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich

digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://tinyurl.com/jj3d24y i) Angebotsfrist: 27.06.2016 um 23:59:00 Uhr. Bindefrist: 27.07.2016. j) Höhe geforderter Sicherheitsleistungen: keine allgemeinen Angaben k) Zahlungsbedingungen : gem. § 17 VOL/B l) verlangte Nachweise: Abgabe von Eigenerklärungen auf Seite 3 des Angebots m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr: Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 14,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. n) Zuschlagskriterien: Die Zuschlagskriterien wurden bei der Publikation nicht angegeben. Sonstiges: keine Angaben 

www.zoells.de

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Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Feuerwehr, Elektrotechnik u. Kommunikationstechnik Reutersbrunnenstr. 24, 90429 Nürnberg Telefon: 0911/231-6156, 6150, Telefax: 0911/231-6165, 6190, E-Mail: [email protected] Stelle, an die die konventionellen Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, 90402 Nürnberg b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A c) Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antrages wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Antrag in konventioneller Papierform ab. d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen: FW/5-34 Titel: Lieferung von LWL-Kabeln Lieferung von LWL-Kabeln. Abschluss eines Rahmenvertrags für den Zeitraum 01.09.2016

- 31.08.2017 für die Lieferung von LWL-Kabeln. ca. 2.000 m ADQ (ZN) B2Y 24 x 12 E9/125 G652D (auf einer Trommel), ca. 18.000 m Mikro Kabel 6 x 12 E9/125 0,36 F 3,5 (Teillängen von 3 x 6.000 m auf je einer Trommel), ca. 3.000 m Mikro Kabel 6 x 24 E9/125 0,36 F 3,5 (auf einer Trommel). Die Lieferung soll in Teillieferungen nach schriftlichem Einzelauftrag erfolgen. Ort der Leistungserbringung: 90429 Stadt Nürnberg, Feuerwehr, Feuerwache 1, Reutersbrunnenstr. 24 e) Aufteilung in Lose: Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen f) Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. g) Ausführungsfrist: Vom: 01.09.2016 bis: 31.08.2017 h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.

Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://tinyurl.com/jyfchzb i) Fristen: Angebotsfrist: 27.06.2016 um 23:59:00 Uhr. Bindefrist: 27.07.2016. j) Höhe geforderter Sicherheitsleistungen: keine allgemeinen Angaben k) Zahlungsbedingungen: gem. § 17 VOL/B l) verlangte Nachweise: Abgabe der Eigenerklärungen auf Seite 3 des Angebotes. m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr: Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 14,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. n) Zuschlagskriterien: Die Zuschlagskriterien wurden bei der Publikation nicht angegeben. Sonstiges: keine Angaben 

Vergabe von Arbeiten Vergaben des Klinikums Nürnberg a) Öffentlicher Auftraggeber: Klinikum Nürnberg, Kh/VD-3/T, Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1, 90419 Nürnberg, Tel.: 0911/398-2851, Telefax: 0911/398-2850, E-Mail: [email protected] b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Ausschreibungsnummer: S_EL_8 d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Klinikum Nürnberg Süd, Projekt: KNS Erweiterung Stromversorgung, S_EL_8 f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme: KNS Erweiterung Stromversorgung, S_EL_8 Gewerk: Elektrotechnik Art der Leistung: Erweiterung Stromversorgung (NSHV) Umfang der Leistung: Anlagenerrichtung + Installationsarbeiten

g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein h) Aufteilung in Lose: Ja, Angebote können abgegeben werden für alle Lose i) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 15.07.2016. Ende der Ausführungsfrist: 31.03.2017 j) Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Anschrift siehe a) Anforderung bis: 23.06.2016 Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 30 Euro zu überweisen an: Klinikum Nürnberg, Konto: 1 000 944, BLZ: 760 501.01, Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE18 7605 0101 0001 0009 44, BIC SWIFT: SSKNDE77 Verwendungszweck:

Gärtnerweg 1a

Projekt: KNS Erweiterung Stromversorgung, S_EL_8 KSt 289.002.02, LV S_EL_8 Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: 29.06.2016, Uhrzeit: 09:30 o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, 90402 Nürnberg p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B §16 t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)

/ 90530 Wendelstein

Tel. (0 91 29) 40 68 0 - Fax (0 91 29 ) 40 68 19

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          Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 7:00 – 17:00 Uhr Sa.: 9:00 – 13:00 Uhr

Annahme von Abfällen

* Grünabfälle, Wurzelstöcke * Altholz A I – A IV * Bauschutt, Erdaushub * Asphalt, teerfrei / teerhaltig * Gemischte Gewerbeabfälle * Rigips, Straßenkehricht * Dachpappen Amtsblatt Nürnberg 10 / 18. Mai 2016

Verkauf (ab Lager oder Lieferung) Transportunternehmen •Kompost, Oscorna-Dünger •Pflanzhumus, Pflanz-Substrate •Rasensamen •Rindenmulch, Rindenhumus •Hackschnitzel •Mineralbeton, Splitt, Kies, Schotter •Recycling-Sand und -schotter

•Abbrucharbeiten •Erdbau- u. Baggerarbeiten •Abfalltransporte •Schuttabfuhr •LKW mit Ladekran und Greifer •Lieferung von Humus, etc.

Baumaschinenverleih •Bagger, Minibagger •Kleinlader •Rüttelplatten •Containerverleih

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Vergabe von Arbeiten u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: siehe Vergabeunterlagen v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 29.07.2016  a) Öffentlicher Auftraggeber: Klinikum Nürnberg, Kh/VD-3/T, Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1, 90419 Nürnberg, Tel.: 0911/398-2851, Telefax: 0911/398-2850, E-Mail: [email protected] b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Ausschreibungsnummer: S_EL_9 d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Klinikum Nürnberg Süd, Projekt: KNS USV-Anlage, S_EL_9 f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme: KNS USV-Anlage, S_EL_9 Gewerk: Elektrotechnik, Art der Leistung: USV-Anlage Umfang der Leistung: Anlagenerrichtung + Installationsarbeiten g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein h) Aufteilung in Lose: Nein i) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2016, Ende der Ausführungsfrist: 31.01.2017 j) Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Anschrift siehe a) Anforderung bis: 23.06.2016, Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 15 Euro zu überweisen an: Klinikum Nürnberg, Konto: 1 000 944, BLZ: 760 501.01 Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg IBAN: de18 7605 0101 0001 0009 44, BIC SWIFT: SSKNDE77, Verwendungszweck Projekt: KNS USV-Anlage, S_EL_9 KSt 289.002.02, LV S_EL_9. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: 28.06.2016, Uhrzeit: 09:15 o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, 90402 Nürnberg p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein.

q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B §16 t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: siehe Vergabeunterlagen v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 28.07.2016 

Vergabe des Servicebetriebs Öffentlichen Raum Nürnberg a) Öffentlicher Auftraggeber: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Großreuther Straße 117, 90425 Nürnberg, Tel.: 0911/231-5907, Telefax: 0911/231-14586, E-Mail: [email protected] Stelle, an die die konventionellen Angebote/Anträge zu richten sind: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Großreuther Straße 117, 90425 Nürnberg b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A c) Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antrages wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Antrag in konventioneller Papierform ab. d) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen: 41/SÖR/2016 Titel: 4 Stück Transporter 5t mit Pritschenaufbau Ort der Leistungserbringung: 90425 Nürnberg e) Aufteilung in Lose: Eine Aufteilung ist vorgesehen Los1: Einzelkabine 3-sitzig mit Tiefpritschenaufbau und Pflug Los 2: Doppelkabine 6-sitzig mit Planenaufbau und Automatikgetriebe Los 3: Doppelkabine 6-sitzig mit Planenaufbau und Schaltgetriebe Los 4: Einzelkabine 3-sitzig mit Tiefpritschenaufbau und Automatikgetriebe f) Angaben zu Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. Anhängekupplung: Anhängelast gebremst 3.500 kg

stabilisierte/verstärkte Vorder- und Hinterachse Stoßdämpfer verstärkt g) Ausführungsfrist: November 2016 h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden das Verfahren bei der Deutschen eVergabe unter folgendem Link: http://tinyurl.com/hx9f8zq Anforderung per Post: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Großreuther Straße 117, 90425 Nürnberg, Tel.: 0911/231-5907, Telefax: 0911/231-14586, E-Mail: [email protected], spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konventionellen Unterlagen: bis zur Angebotsfrist i) Fristen: Angebotsfrist: 16.06.2016 um 15:30:00 Uhr. Bindefrist: 12.07.2016. m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr: Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 14,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Anforderung der Unterlagen per Post n) Zuschlagskriterien: Die Zuschlagskriterien wurden bei der Publikation nicht angegeben. Sonstiges: keine Angaben Zeitpunkt der Publikation: 18.05.2016 - 09:08:00 Uhr 

Vergaben des Abfallwirtschaftsbetriebs Nürnberg a) Öffentlicher Auftragsgeber: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, Am Pferdemarkt 27, 90439 Nürnberg, Tel.: 0911- 231 4054, Telefax: 0911- 231 8360, E-Mail: [email protected] Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, - Submission - Fünferplatz 2, (Erdgeschoss/Zi. 002), 90403 Nürnberg b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Ausschreibungsnummer: 02-ASN/2016 d) Art und Umfang der Leistung: Lieferung von einem (1) Abrollfahrzeug, getrennt nach Los 1: 1 Stck. LKW-Fahrgestell (3-achsig), 27 to zul. Gesamtgewicht, Normalfahrerhaus, automa-

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Vergabe von Arbeiten tisiertes Getriebe, Motor- Emissionsklasse Euro VI (weitere techn. Details gem. Ausschreibungsunterlagen) Los 2: Aufbau von einem Abrollkippaufbau, Hubkraft ca. 20to, Teleskop-Kipprahmen (zweiteilig), Abrollvorrichtung heckseitig, Ausleger hydraulisch kippbar, Knickarm, kompl. hydraulische Anlage incl. Steuerung (weitere techn. Details gem. Ausschreibungsunterlagen) Ort der Leistungserbringung: 90439 Nürnberg, Am Pferdemarkt 27 e) Aufteilung in Lose: Ja, Angebote können abgegeben werden für ein Los, alle Lose f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 23.07.2016, Ende der Ausführungsfrist: 15.10.2016 h) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Die Unterlagen werden ausschließlich elektronisch zum Upload zur Verfügung gestellt. Sie finden das Verfahren/die Unterlagen bei der Deutschen eVergabe unter folgendem kostenfreien Link: http://tinyurl.com/jdhfpem. Auskünfte zum Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) i) Frist für den Eingang der Angebote: 08.06.2016 Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 22.07.2016 k) wesentliche Zahlungsbedingungen: gemäß VOL/B §17  a) Öffentlicher Auftraggeber: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, Am Pferdemarkt 27, 90439 Nürnberg, Tel.: 0911- 231 4054, Telefax: 0911- 231 8360, E-Mail: [email protected] Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste- Submission - Fünferplatz 2, (Erdgeschoss/Zi. 002), 90403 Nürnberg b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Ausschreibungsnummer: 03-ASN/2016 d) Art und Umfang der Leistung: Lieferung von einem (1) Absetzkipperfahrzeug, getrennt nach Los 1: 1 Stück LKW-Fahrgestell (2-achsig), 18 to zul. Gesamtgewicht, Normalfahrerhaus, automatisiertes Getriebe, Motor-Emissionsklasse Euro VI (weitere techn. Details gem. Ausschreibungsunterlagen) Los 2: Aufbau von einem Absetzkipper, Aufnahme von Behältern nach DIN 30720 bis ca. 20 m³, Hubkraft ca. 13 to, Teleskop-Auslegerarme (gedreht-niedrige Bauhöhe), kompl. hydraulische

Anlage incl. Steuerung (weitere techn. Details gem. Ausschreibungsunterlagen) Ort der Leistungserbringung: 90439 Nürnberg, Am Pferdemarkt 27 e) Aufteilung in Lose: Ja, Angebote können abgegeben werden für ein Los, alle Lose f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 23.07.2016, Ende der Ausführungsfrist: 15.10.2016 h) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Die Unterlagen werden ausschließlich elektronisch zum Upload zur Verfügung gestellt. Sie finden das Verfahren/ die Unterlagen bei der Deutschen eVergabe unter folgendem kostenfreien Link: http://tinyurl.com/ha764nq. Auskünfte zum Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) i) Frist für den Eingang der Angebote: 08.06.2016 Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 22.07.2016 k) wesentliche Zahlungsbedingungen: gemäß VOL/B §17 

Vergabe der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg A) Öffentlicher Auftraggeber: Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg, Deutschland ACHTUNG !! Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen bei: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement,

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Amtsblatt Nürnberg 10 / 18. Mai 2016

Submission, Bauhof 9, 90402 Nürnberg Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.auftraege.bayern.de B) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung [VOL] C) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: bevorzugt elektronische Abgabe der Angebotsunterlagen D) Art und Umfang der Leistung sowie der Ort der Leistung: Hardwarelieferungen Elektro- und Automatisierungstechnik, 90429 Nürnberg, Klärwerk 2, Gertrudstraße 2 E) gegebenenfalls die Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: siehe Verdingungsunterlagen F) gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangeboten: siehe Verdingungsunterlagen G) Ausführungsfrist: Von: 07.06.2016 Bis: 24.06.2016 Da es sich um reine Lieferungen handelt sollte die komplette Lieferung innerhalb 21, Tagen nach Auftragsvergabe erfolgt sein. H) die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Submission, Bauhof 9, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911/231-4827, Fax: 0911/231-4209. Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: ww.auftraege.bayern.de I) Teilnahme- oder Angebotsfrist: 06.06.2016 23:59:00 Bindefrist: 27.06.2016 J) die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Verdingungsunterlagen L) Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: M) sofern verlangt, die Höhe der Kosten für Vervielfältigung der Vergabeunterlagen bei Öffentlichen Ausschreibungen: Nach §11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe unter www.auftraege.bayern.de anzubieten. N) Angabe der Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis



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Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg

InhaltSeite Festsetzung der Grundsteuer für 2016

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Schrauben Werkzeug Dübel

Umweltverträglichkeitsvorprüfung Errichtung einer stehenden Welle im Uferbereich der Pegnitz im Bereich „Fuchsloch“ 156

B 1228 B

Öffentliche Auslegung Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4612 „östlich der Brucker Straße“ 156 Änderung Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 4612 „östlich der Brucker Straße“

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Aufstellung Bebauungsplan Nr. 4600 „Brunecker Straße“

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Fürther Str. 338 | Nürnberg Tel.: l 0911 / 31 75 53 www.loesch-schrauben-gmbh.de

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 4600 „Brunecker Straße“ 158 Genehmigungsverfahren Bundes-Immissionsschutzgesetz 159 Straßenbenennung 160 Hofreuthackerstraße, Gem./Fl.- Nr.: Laufamholz 590 / 255

161

Hofreuthackerstraße, Gem./Fl.- Nr.: Laufamholz 590 / 256

161

Hofreuthackerstraße, Gem./Fl.- Nr.: Laufamholz 590 / 257

161

Hofreuthackerstraße, Gem./Fl.- Nr.: Laufamholz 590 / 258

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Hofreuthackerstraße, Gem./Fl.- Nr.: Laufamholz 590 / 259

162

Hofreuthackerstraße, Gem./Fl.- Nr.: Laufamholz 590 / 260

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Anzeigenschluss für die nächste Ausgabe vom

Verlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Presse- und Informationsamt, Rathaus, Fünferplatz 2, Zimmer 201, 90403 Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 3123 72; Anzeigenverwaltung: Presseamt Stadt Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-53 19, Druck: noris inklusion gGmbH, Dorfäckerstraße 37, 90427 Nürnberg. Bestellungen können per E-Mail oder schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Preis pro Einzelnummer 2 Euro zuzüglich 1,45 Euro Versandkosten inkl. MwSt.

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Rangierbahnhof-Ausfahrbf. 2, Gem./Fl.- Nr.: Gibitzenhof 466 / 3

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Interessenbekundung 165 Vergabe der Stadt Nürnberg

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Vergaben des Klinikums Nürnberg

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Vergabe des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg

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Vergaben des Abfallwirtschaftsbetriebs Nürnberg 168 Vergabe der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Amtsblatt Nürnberg 10 / 18. Mai 2016

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