Hallenbad Falkenstein
Zukunft Hallenbad Falkenstein Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2014
Referent: Fabian Müller, Gemeinderat Hofmattweg 60, 4710 Balsthal 076 514 91 00 062 391 11 02
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F. Müller
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Ausgangslage Kennzahlen Hallenbad Falkenstein Jahr
Aufwand
Ertrag
Nettoaufwand
2009
354‘330
67‘105
287‘225
2010
353‘115
48‘355
304‘760
2011
355‘384
52‘940
302‘445
2012
357‘257
48‘897
308‘377
2013
263‘217
69‘358
193‘859
Der Personalaufwand wurde in den Betriebsjahren (exkl. 2013) jeweils je zur Hälfte auf das Frei- und Hallenbad gebucht. Der effektive Aufwand ist jedoch ca. im Verhältnis 68% im Freibad und 32% im Hallenbad. Der korrekte Nettoaufwand beim Hallenbad sinkt dadurch (siehe 2013).
Drei untersuchte Szenarien: 1. Sanierungsmasnahmen 2. Sanierung und Attraktivierung 3. Schliessung / Umnutzung
F. Müller
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Szenario 1 – Sanierungsmassnahmen
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Die Sanierungsmassnahmen sind aus dem Bericht der Firma probading und dem Ingenieurbüro Kaufmann aus dem Jahre 2011 bekannt (Fensterfront, Kassensystem, Garderoben, Badwassertechnik etc.).
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Weiterbetrieb 10 Jahre sichergestellt. Investitionskosten ca. Fr. 730’000.-Unterstützungsbeitrag des Sportfonds Kanton Solothurn von ca. 20%. Es kann nicht von einer steigenden Besucherzahl ausgegangen werden Nettoaufwand bleibt in etwa stabil.
Szenario 2 – Sanierung und Attraktivierung -
Ziel: Erweiterung der Nutzergruppen und langfristige Weiterführung des Betriebs.
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Hierzu wurde von der Firma probading ein Vorprojekt erarbeitet.
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Zusätzlich zu den erwähnten Sanierungsmassnahmen würden mit einer Angebotserweiterung zusätzliche Wasserflächen erschlossen.
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Vorgabe der Arbeitsgruppe, Kosten von total max. Fr. 1.5 Mio.
F. Müller
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Mögliche Angebotserweiterungen a) Ein Badebereich für die kleinsten Besucher
b) Ein Becken mit Freizeitcharakter
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Durch die Umgestaltung des Nichtschwimmerbeckens entsteht ein Warmsprudelbecken mit Sprudelliegen, Bodensprudel-Düsen, Massagedüsen und Nackenduschen.
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Der Schulschwimmbetrieb kann weiterhin störungsfrei durchgeführt werden.
F. Müller
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c) Aufenthaltsflächen attraktivieren Die Stirnseiten des Schwimmerbeckens bieten hinreichend Platz für ein entspanntes und bequemes Ausruhen auf breiten Liegen oder Sitzflächen aus unterschiedlichen Materialien. d) Zwei Badewasserkreisläufe Die Wassertemperaturen müssen den Aktivitäten der Badegäste angepasst werden. a) Badewasserkreislauf Sportschwimmer/Schwimmbecken b) Badewasserkreislauf warm (Nichtschwimmerbecken / Kinderplanschbecken) Die Erfahrung zeigt, dass mit angepassten Wassertemperaturen wesentlich höhere Besucherzahlen und längere Verweildauern erzielt werden können und dementsprechend auch höhere Eintrittspreise verlangt werden können. e) Umnutzung eines Nebenraums als Kiosk/Bistro
F. Müller
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Grobkostenschätzung Szenario 2 Die Grobkostenschätzung aller Sanierungen und Attraktivierungsmassnahmen (+/- 20%) beträgt Fr. 1'663'000.-Unterstützungsbeitrag des Sportfonds Kanton Solothurn von ca. 20%
Szenario 3 – Schliessung und Umnutzung a)
Umnutzung
Wie könnte man das Bad umnutzen und zu welchen Kosten? -
Umnutzung in Mehrzweckhalle: Fr. 1.2 Mio.
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Umnutzung in Schulraum und Büros: Fr. 2.35 Mio.
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Rückbau Schwimmhalle: Fr. 530’000.—
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Umnutzung Areal: Eine Umnutzung zum Wohnungsbau bedingt eine Umzonung in die Wohnzone. Es könnte eine Landfläche von ca. 3'200 m2 abgetrennt und veräussert werden. Der Marktwert des Areals dürfte etwa Fr. 650'000 betragen.
b)
Stilllegung
Welche Auswirkung hätte eine Stilllegung des Hallenbades? Die Trennung des Falkensteinareals zum Hallenbad würde einmalige Kosten von ca. Fr. 25'000.-- verursachen. Der jährliche Unterhalt zum Erhalt der Bausubstanz dürfte Kosten von ca. Fr. 10'000.-- auslösen. Finanzielle Entlastung der laufenden Rechnung Eine Schliessung des Hallenbades könnte somit die laufende Rechnung der Einwohnergemeinde um ca. Fr. 190‘000 entlasten.
F. Müller
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Diverse Fragen Ist der Schwimmunterricht in der Schule obligatorisch? Im Kanton Solothurn ist der Schwimmunterricht nicht obligatorisch. Kann kein Schwimmunterricht durchgeführt werden, müssen die entsprechenden Stunden durch Sportunterricht kompensiert werden. §6 der Verordnung über Turnen und Sport an der Volksschule und an den Mittelschulen lautet: § 6 Schwimmunterricht 1 Schwimmunterricht ist regelmässig zu erteilen, wenn die Schulgemeinde über ein Hallenbad verfügt. 2 In der Regel soll jede sechste Turnstunde ins Bad verlegt werden. 3 In allen andern Fällen ist Schwimmunterricht in jenem Rahmen zu erteilen, den die örtlichen Gegebenheiten gestatten. Besteht die Möglichkeit, dass der Schwimmunterricht der Balsthaler Schülerinnen und Schüler (1. – 3. Klasse) im Hallenbad Mümliswil durchgeführt werden kann? Ein Transport der Schüler (exkl. HPS) nach Mümliswil wäre möglich. Betreffend der Kosten (Transport, Eintritt etc.) wurden zwei Varianten geprüft: a)
Einmal in der Woche eine Lektion
b)
Jede zweite Woche eine Doppellektion (jeweils zwei Klassen zusammen)
Die Variante a) würde die Gemeinde Balsthal pro Jahr total ca. Fr. 42‘540.—(exkl. Mwst.) kosten. Die Variante b) würde die Gemeinde Balsthal pro Jahr total ca. Fr. 20‘850.—(exkl. Mwst.) kosten.
F. Müller
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Wäre eine Kuppel über dem Freibad möglich, die im Winter das Baden im geheizten Schwimmbecken ermöglicht? Gemäss Markus Hophan (probading) würde eine solche Anpassung die aktuellen Kosten für die Sanierung massiv übertreffen. Da das Bad nur auf einen Sommerbetrieb ausgerichtet ist, müssten Garderobe, Nasszellen, Verbindungtrakt, Beckenumgebung, etc. angepasst werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass man keine Aufwertung hat, sondern primär in einem «dunklen Zelt» badet. Also alles andere als eine Attraktivierung. Wie machen es die Wasserämter Gemeinden? Da gibt es nur ein Hallenbad in Zuchwil. Keines in Gerlafingen, Biberist, Derendingen, Kriegstetten, usw. Sechs Gemeinden gemeinsam (Kriegstetten, Gerlafingen, Obergerlafingen, Halten, Derendingen und Biberist) benutzen im Sommer das Freibad Eichholz in Gerlafingen für den Schwimmerunterricht. Damit kann der Schwimmunterricht abgedeckt werden.
Antrag des Gemeinderats an die Gemeindeversammlung Die Gemeindeversammlung genehmigt einen Investitionskredit für die Sanierung und Attraktivierung des Hallenbads Falkenstein in der Höhe von CHF 1‘700‘000.--.
F. Müller
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