Zielvereinbarung. zur Umsetzung des Hochschulpakts zwischen dem

Zielvereinbarung zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020 2016 – 2020 zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des L...
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Zielvereinbarung zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020 2016 – 2020 zwischen dem

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz vertreten durch Staatsministerin Vera Reiß

und der

Hochschule Trier vertreten durch Prof. Dr. Norbert Kuhn, Präsident

§ 1 Ziele Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MBWWK) und die Hochschule Trier stellen sich auch in der dritten Phase des Hochschulpaktes 2020 ihrer gemeinsamen Verantwortung, einer steigenden Zahl von Studieninteressierten ein qualitativ hochwertiges Studienangebot bereitzustellen. Ziel ist es, neben dem quantitativen Ausbau der Studienplätze die Strukturen zur Stärkung von Studium und Lehre zu fördern und Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Unterstützt wird dieses Ziel mit Maßnahmen zur weiteren Öffnung der Hochschulen, um die Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Ausbildung zu erhöhen. Komplementär dazu steht die Förderung von Frauen im Fokus: Mit gezielten Maßnahmen soll die Teilhabe von Frauen in der Wissenschaft und ihr Anteil bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen nachhaltig erhöht werden.

§ 2 Gegenstand der Vereinbarung (1) Das Land stellt der Hochschule Trier ergänzend zur Grundfinanzierung in den Jahren 2016 bis 2020, inklusive der Ausfinanzierung bis 2023, Mittel zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerinnen und -anfänger im 1. Hochschulsemester nach § 4 Abs. 1 zur Verfügung (Basispreise) und schafft die notwendigen Personalstellen im Vollzug. Zusätzlich in diesem Sinne sind die Studienanfängerinnen und -anfänger, deren Zahl die Zahl des Studienjahres 2005 überschreitet. Das Studienjahr besteht aus dem Sommersemester eines Jahres und dem darauffolgenden Wintersemester. Die von der Hochschule Trier angestrebte Anzahl zusätzlicher Studienanfängerinnen und -anfänger (Zielzahlen) für das jeweilige Studienjahr sind in Anlage 1 der Vereinbarung festgelegt. Die Hochschule Trier erklärt, dass sie sich nachdrücklich darum bemühen wird, die in Anlage 1 aufgeführten Zielzahlen insgesamt zu erreichen. Sofern die Hochschule Trier erkennt, dass aufgrund der tatsächlichen Entwicklung die Einschreibezahlen von den Zielzahlen der Vereinbarung abweichen werden, kann in Absprache mit dem MBWWK eine Anpassung der Zielzahlen vorgenommen werden. Die Leistungen des Landes werden im Vollzug entsprechend angepasst. (2) Das Land stellt der Hochschule Trier zusätzliche Mittel zur Erreichung qualitativer Zielsetzungen zur Verfügung (Programmförderung) und schafft die notwendigen Personalstellen im Vollzug. Bei der Verwendung der Mittel werden qualitative Zielsetzungen verfolgt, die den Programmlinien

1

1. Qualität in der Lehre 2. Mehr Teilhabe von Frauen in der Wissenschaft 3. Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zugeordnet sind. Die Projekte, die die Hochschule Trier in den Programmlinien umsetzt, sind in Anlage 2 dieser Vereinbarung dokumentiert. (3) Das Land stellt der Hochschule Trier in den Jahren 2016 bis 2020, inklusive auslaufender Finanzierung bis 2023, Mittel für die Anmietung (Anlage 3) oder Schaffung der für die Umsetzung der Maßnahmen gem. Abs.1 und 2 erforderlichen Flächen zur Verfügung (Miet- und Bau-Budget).

§ 3 Leistung der Hochschule Die Hochschule Trier setzt die ihr nach § 2 zur Verfügung gestellten Mittel ein, um die Ziele gemäß § 1 zu erfüllen.

§ 4 Mittelbereitstellung durch das MBWWK (1) Die Hochschule Trier erhält zur Umsetzung des nach § 2 Abs. 1 vereinbarten Ziels über einen Zeitraum von vier Jahren insgesamt 10.000,- Euro pro zusätzlicher Studienanfängerin und pro zusätzlichem Studienanfänger in den Studiengängen des Fächerclusters 1 (Geistes- / Gesellschaftswissenschaften) und 14.000,- Euro in den Studiengängen des Fächerclusters 2 (Naturwissenschaften / Technik). Die Zuordnung der Fächergruppen zu den Fächerclustern erfolgt entsprechend der amtlichen Statistik und ist in Anlage 4 dieser Vereinbarung festgehalten. Die erste Jahresrate erhält die Hochschule, beginnend ab 2016, jeweils als Vorauszahlung gem. den vereinbarten Zielzahlen. (2) Für die Umsetzung der Projekte entsprechend § 2 Abs. 2 dieser Vereinbarung stellt das Land der Hochschule Trier einen Betrag von 4.500.000,- Euro von 2016 bis 2020 zur Verfügung. Diese Mittel erhält die Hochschule Trier unabhängig von der Erreichung der Zielzahlen nach § 2 Abs. 1 als Vorauszahlung. Die entsprechenden Jahresraten sind in der Anlage 2 festgelegt. (3) Das Land stellt den Hochschulen zur Umsetzung des nach § 2 Abs. 3 vereinbarten Ziels 20 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden den Hochschulen für 1. Mietmaßnahmen gemäß Anlage 3 und 2. kleine Baumaßnahmen bis zu 2 Mio. Euro 2

zur Verfügung gestellt. Das MBWWK wird alle Hochschulen bei der Vergabe der Mittel ausgewogen berücksichtigen. Kosten für weitere Anmietungen und kleine Baumaßnahmen können, sofern vom MBWWK genehmigt, aus Basispreisen durch die Hochschule Trier getragen werden. (4) Die vereinbarten Maßnahmen gem. Abs. 1-3 gehen von einer Entwicklung der Studienanfängerzahlen entsprechend der KMK-Vorausberechnung vom 8. Mai 2014 aus. Kommt es zu einer erheblichen Abweichung der Studienanfängerzahlen in Rheinland-Pfalz, wird das MBWWK mit der Landeshochschulpräsidentenkonferenz Gespräche über Modifikationen der Zielvereinbarungen führen. (5) Die Mittelbereitstellung steht unter Haushaltsvorbehalt. Die Übertragbarkeit der Mittel wird im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten angestrebt.

§ 5 Abrechnung und Nachweis der Verwendung; Berichtspflicht der Hochschule (1) Die Abrechnung der für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerinnen und -anfänger eines Studienjahrs zur Verfügung gestellten Mittel gem. § 4 Abs. 1 erfolgt im jeweiligen Folgejahr auf Basis der in der amtlichen Statistik ausgewiesenen Studienanfängerzahlen im 1. Hochschulsemester. Der daraus resultierende finanzielle Anspruch wird für die Ausfinanzierung des jeweiligen Studienjahrs zugrunde gelegt. (2) Für die Abrechnung der in einem Jahr durchgeführten Programmmaßnahmen stellt die Hochschule Trier dem MBWWK bis zum 31. März des Folgejahres einen Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der bereitgestellten Mittel und vereinbarten Maßnahmen bereit. Sie erbringt den Nachweis nach dem in Anlage 5 vereinbarten Muster. Das Land und die Hochschule Trier behalten sich eine Änderung der Maßnahmen und eine Anpassung der Mittel vor. Dies erfolgt einvernehmlich im Vollzug. (3) Übersteigt die gem. amtlicher Statistik ausgewiesene Studienanfängerzahl in Rheinland-Pfalz den für das Land prognostizierten Wert der KMKVorausberechnung vom 8. Mai 2014, so erfolgt die Abrechnung der Basispreise für das entsprechende Studienjahr 1. bis zu den in Anlage 1 aufgeführten Zielzahlen gem. § 4 Abs. 1. 2. für die über die gem. Anlage 1 vereinbarten Zielzahlen hinaus aufgenommenen Studienanfängerinnen und -anfänger anhand der noch verbleibenden Mittel für Basispreise in Rheinland-Pfalz. Der Hochschule Trier werden diese zusätzlichen finanziellen Ansprüche anteilig bezogen auf die landesweiten Gesamtansprüche ausgezahlt. Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. 3

Anlagen: -

Anlage 1: Zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger in den Jahren 2016 bis 2020 - Zielzahlen der Hochschule Anlage 2: Beschreibung der Maßnahmen der Hochschule im Bereich der Programmförderung und der hierfür vereinbarten Jahresraten Anlage 3: Fortführung der Anmietungen des HSP II in den Jahren 2019 - 2023 Anlage 4: Zuordnung der Fächergruppen in der amtlichen Statistik zu den Fächerclustern im Hochschulpakt Anlage 5: Muster für Verwendungsnachweise der Programmförderung

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Anlagen

Zielvereinbarung zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020 2016 – 2020

Anlage 1 - Zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger in den Jahren 2016-2020 - Zielzahlen der Hochschule

2016

Hochschule Trier Zielzahlen zSA

2017

2018

2019

2020

SUMME 2.544

Gesamt

490

510

520

526

498

GW

135

135

137

139

139

685

NW

355

375

383

387

359

1.859

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Hochschule Trier Projektbeschreibung Projekt-Nummer:

HS_TR_Q1

Projekt-Name:

Fachlich- und methodisch-unterstützendes Maßnahmenportfolio in der Studieneinstiegsphase

Programmlinie:

Qualitätsmanagement

Zusammenfassende Bewertung der bisherigen Maßnahmen: Im Rahmen der umgesetzten Maßnahmen des vergangenen Hochschulpakts konnte ein breit aufgestelltes Maßnahmenportfolio zur Unterstützung des Studieneintritts aufgebaut werden. Das Angebot umfasst Brücken- und Förderkurse zur Erleichterung des fachlichen Einstiegs in mathematisch-naturwissenschaftlichen als auch sprachlichen Fächern der ersten Semester ebenso wie Angebote zur Orientierung der StudieneinsteigerInnen in der neuen Lern- und Arbeitswelt. Das Angebot zum fachlichen Einstieg richtet sich an StudieneinsteigerInnen in den Studiengängen, in denen in den angegebenen Fächern oftmals Leistungsprobleme zu beobachten sind. Die Angebote werden den StudieneinsteigerInnen über die Homepage und postalisch bekannt gemacht. Im Einzelnen sind dies  Brücken-und Förderkurse u.a. in den Fächern Mathematik, Chemie, Physik und Englisch  Einführungsveranstaltungen in das studentische Lernen und Arbeiten,  Betreuungskonzepte im Rahmen der Studieneinstiegsphase, in denen die StudieneinsteigerInnen durch Studierende höheren Semesters betreut werden  Informationsveranstaltungen zu zentralen Einrichtungen  Informationsmaterialien für StudieneinsteigerInnen Das Angebotsportfolio wurde im Rahmen der bisherigen Maßnahmen sukzessive ausgebaut. Im Bereich der Brücken-/Förderkurse zeigen Befragungen der Erstsemesterstudierenden, dass die Erweiterung des Brückenkursangebots zu einem sehr positiven Feedback der Studierenden geführt hat. Beispielsweise konnte in der Ausbauphase des Brückenkursangebotes eine Erhöhung der Antworthäufigkeit um 10%Punkte bei der Frage danach, wie hilfreich das Brückenkursangebot war verzeichnet werden (Erstsemesterbefragung). Zudem konnte in pilothaft getesteten Verfahren zur Messung des Wissenszuwachses positive Effekte ermittelt werden1. Es zeigte sich in Befragungen ebenfalls, dass gerade im Bereich der Naturwissenschaften bzgl. der schulischen Vorbildung eine heterogene Zusammensetzung der Gruppe der Erstse1

internes Berichtswesen zu Brückenkursen der Mathematik, Physik und Chemie

1

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

mesterstudierenden besteht. Zudem wurden Gründe für die Nichtteilnahme an den Brückenkursen evaluiert, wobei von den Befragten, die angegeben haben, nicht am Brückenkurs teilgenommen zu haben, hierfür häufig Zeit- und/oder räumliche Gründe angegeben wurden (Zusatzmodul zur Erstsemesterbefragung). In der Umsetzung der methodisch-unterstützenden Angebote wurde deutlich, dass es Studierenden durch den Besuch dieser Veranstaltungen leichter fällt, sich in ihrer neuen Lernwelt „Hochschule“ zurechtzufinden. Dies betrifft neben der eigentlichen akademischen auch die studentische Dimension dieses Sozialisationsprozesses. Durch die Sensibilisierung für das studentische Lernen und Arbeiten (als im Bereich der metakognitiven Lernstrategien modifizierter Ansatz schulischen Lernens) und die Vermittlung entsprechender Strategien werden direkt zu Beginn des Studiums Impulse für eigenverantwortliches und selbstgesteuertes Lernen gesetzt. Mit der Einführung in die studienrelevanten Rahmendokumente und deren praktischer Anwendung können die StudieneinsteigerInnen das Thema des eigenverantwortlichen Lernens direkt in der Praxis anwenden. Mit diesem moderierten Einstieg haben die StudieneinsteigerInnen die Möglichkeit, einen wichtigen Grundstein für ihre individuelle Studienorganisation zu legen. Ein weiterer Schwerpunkt der Angebote ist das Kennenlernen des Lernortes „Hochschule“ im Allgemeinen (hier explizit unter Einbezug der Bibliotheken) und der Beratungs- und Betreuungseinrichtungen im Speziellen. Der Ansatz der studentischen Betreuungskonzepte kann durch die direkte Einbindung der StudieneinsteigerInnen in die studentische Gemeinschaft die Sozialisation an der Hochschule fördern und somit die Motivation für ein erfolgreiches Studium fördern. Ergebnisse aus begleitenden Evaluationen und Reflexionsgespräche mit studentischen TutorInnen wurden in der Entwicklung und Weiterentwicklung dieser Veranstaltungen verwendet. Erfahrungen aus den Beratungseinrichtungen der Hochschule zeigen, dass den StudienanfängerInnen durch diese Veranstaltungen der Einstieg ins Studium deutlich erleichtert wurde. Liest man diese Ergebnisse und Erfahrungen vor dem Hintergrund der Ergebnisse bundesweiter2 Erhebungen und interner Befragungen3 zum Studienabbruch, lassen sich darin mögliche Begründungen für individuelle Probleme im Studienverlauf erkennen, welche in der Übergangsphase wurzeln und den Studienerfolg gefährden können. Das eingangs genannte positive Feedback der Studierenden kann somit als Hinweis gedeutet werden, mit diesem fachlichen Angebotsportfolio eine wesentliche Ursache (Nichtbewältigung fachlicher Defizite im Studieneinstieg4) für einen frühen Studienaustritt zu begegnen.

2

Heublein, U. et al. (2009): Ursachen des Studienabbruchs in Bachelor- und herkömmlichen Studiengängen. Ergebnisse einer bundesweiten Befragung von Exmatrikulierten des Studienjahres 2007/08. Hannover: HIS 3 interner Bericht zur Befragung ehemaliger Studierender der FH Trier, die ohne Abschluss exmatrikuliert sind; Posterveröffe tlichu g auf der Tagu g „Qualitätspakt Lehre, Fachtagu g zu The a Studie ei trittsphase“, Köln, 2014: Studierendenorientierung in der Praxis 4 siehe hierzu auch In der Smitten, S. und Heublein, U. (2013): Qualitätsmanagement zur Vorbeugung von Studienabbrüchen; in: Zeitschrift für Hochschulentwicklung Jg.8/ Nr. 2 (März 2013)

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Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Weiteres Vorgehen auf Grundlage der zusammenfassenden Bewertung und damit verbundene Zielsetzung: Im aktuellen Antrag soll den genannten Faktoren Rechnung getragen werden, indem das bestehende Angebot kontinuierlich bedarfs- und anforderungsorientiert weiterentwickelt und durchgeführt wird. Dabei stehen neben inhaltlichen Aspekten ebenfalls methodische Aspekte der Weiterentwicklung im Vordergrund, so dass die fachinhaltliche Weiterentwicklung begleitet wird durch eine gezielte Differenzierung bezüglich innovativer Angebots- und Betreuungsformen. Aufgrund bisheriger Erfahrungen und Ergebnisse soll ein Fokus auf dem Ausbau zeit- und ortsortunabhängiger Angebotsformate (z.B. E-Learning, Blended-Learning) liegen und zudem das Angebotsportfolio von Studierenden für Studierende weiterentwickelt werden (z.B. Mentoring-Angebote, niederschwellige Beratungsangebote). Im Bereich der Orientierungsveranstaltungen steht letzteres insbesondere vor dem Erfahrungshintergrund, der im Rahmen des Projekts FHTR_ F_3 der Förderphase des vergangenen Hochschulpakts im Bereich des Mentorings gemacht wurde (siehe unten, Maßnahme „Stipendien für Frauen und Familien). Demzufolge sollen zukünftig – neben dem Mentorinnen-Programm von Studentinnen für Studentinnen – auch andere Zielgruppen adressiert werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden Heterogenität der Studierendenschaft scheint dieser Ansatz notwendig in Hinblick auf die Erhöhung des Studienerfolges. Zielsetzung hierbei ist die bedarfs- und anforderungsorientierte Ausweitung auf weitere Fachbereiche, die Weiterentwicklung und Flexibilisierung des bestehenden Angebotsportfolios und somit die Ermöglichung der Teilnahme an Angeboten in diesem Bereich für einen erweiterten Teilnehmerkreis. Begleitet wird die Weiterentwicklung durch Evaluierungsmaßnahmen. Diese umfassen neben dem Einsatz entsprechender Befragungsinstrumente (Erstsemesterbefragung/Zusatzmodul zur Erstsemesterbefragung sowie die Weiterentwicklung und Etablierung der Pilotversion zur Erfassung des Wissenszuwachs und der Befragung der studentischen Tutoren) auch die Ergebnisreflexion in teilweise bereits eingeführten interdisziplinär zusammengesetzten Planungsgruppen zur Weiterentwicklung des Angebotsportfolios auf Basis bereits umgesetzter Maßnahmen. Den genannten Gruppen gehören Lehrende aus den entsprechenden Bereichen an. Beispielsweise sind dies für den Themenkomplex der fachlich-unterstützenden Maßnahmenportfolios Lehrende aus den entsprechenden Grundlagenfächern. Zukünftig soll die Studierendensicht verstärkt in die Weiterentwicklung der Angebote eingehen, nämlich ebenfalls in Form einer gezielten Befragung der studentischen TutorInnen zu ihren Durchführungserfahrungen und zudem durch den Einbezug studentischer Vertreter in die genannten Planungsgruppen. Derart wird der Angebotszuschnitt den Bedarfen der Studierenden und den Anforderungen der Lehrenden an die Erstsemesterstudierenden entsprechend weiterentwickelt. Im Rahmen der Entwicklung der Hochschule im Rahmen der begonnenen Systemakkreditierung werden in entsprechenden Arbeitsgruppen Kennzahlen zur Überwachung des Studienerfolgs entwickelt bzw. weiterentwickelt. Diese werden durch Abbildung im E-Learning-Managementsystem und die Implementierung im BI-System 3

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

SuperX den Studiengangverantwortlichen jederzeit online bereitgestellt und erlauben relativ kurzfristige Reaktionen auf sich abzeichnende Probleme. Struktur (Einbindung in der HS, Zuständigkeit, Verantwortung, nachhaltige Implementierung): Die Koordination der Maßnahmen und die begleitenden Maßnahmen der Weiterentwicklung sind bei der Hochschulleitung angesiedelt. Die operative Durchführung der Maßnahmen obliegt den Fachbereichen, welche durch eine bei der Hochschulleitung angesiedelten Stelle unterstützt werden. Durch den Einbezug der Maßnahmenentwicklung in Regelkreise des internen QMS - unter Einbezug hochschulweiter und fachbereichsspezifischer Gremien - und bereits implementierten hochschulweiten organisatorischen Rahmenelemente können wichtige Elemente dieser Programmlinie in die Struktur der Hochschule nachhaltig implementiert werden. geplante Maßnahmen/Maßnahmenbegleitung(Evaluation, Dokumentation, begleitende Aktivitäten):  Weiterentwicklung und Durchführung des Brückenkursangebotes  Weiterentwicklung und Durchführung von Orientierungsveranstaltungen (Einführung in die neue Lernwelt, Kennenlernen studentischer Lern- und Arbeitstechniken, Kennenlernen hochschulischer Beratungs-/Betreuungsangebote, früher Zugang zur studentischen Gemeinschaft)  Ausweitung des Mentoring-Angebots  Ausdifferenzierung der Angebotsformate (z.B. Präsenzangebote, E-LearningAngebote, Selbstlernangebote, niederschwellige Betreuungsformate)  Intensivierung des Einsatzes studentischer Betreuerinnen und Betreuer  Evaluierungsmaßnahmen: Weiterentwicklung, Ausdifferenzierung und Etablierung von Instrumenten zur Bewertung der Maßnahmenwirksamkeit (z.B. Wissenszuwächse in den Brückenkursen, soziale Integration, Beeinflussung der Studienmotivation) Messgrößen:  Anzahl der Brückenkursangebote  Anzahl der Orientierungsangebote  Bewertung der Maßnahmenwirksamkeit (z.B. Schließen von Wissenslücken, Weiterentwicklung der Selbsteinschätzung bezüglich individuellem Lernfortschritt, Beeinflussung der Studienmotivation)  Prozentuale Anzahl der TeilnehmerInnen/ Art der Angebots und Betreuungsformen  Art der Angebots- und Betreuungsformen  Jährlicher Entwicklungsbericht

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Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Darstellung der Personalmittel: 1 x E13 zur hochschulweiten Koordination der geplanten Maßnahmen (Entwicklung, Weiterentwicklung, Organisation) und der Weiterentwicklung/ Durchführung entsprechender Evaluationsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Qualitätsmanagement 0,5 x E10 als ProjektmitarbeiterIn zur Durchführung der Mentoringangebote

Mittelbereitstellung Jahresraten, differenziert nach Personal- und Sachmitteln (in Euro) 2016

2017

2018

2019

2020

2016-2020

Personalmittel

108.500

108.500

108.500

108.500

108.500

542.500

Sachmittel

7.250

7.250

7.250

7.250

7.250

36.250

gesamt

115.750

115.750

115.750

115.750

115.750

578.750

Zusatz Im Rahmen der Programmförderung in der dritten Phase des Hochschulpakts sollen die Programme mit ähnlicher Ausrichtung unter Einbeziehung hochschulübergreifender Einrichtungen untereinander vernetzt werden, um den Erfahrungsaustausch zwischen den Hochschulen zu intensivieren und mögliche Synergieeffekte zu nutzen. Eine Einladung zu den Vernetzungstreffen erfolgt zunächst durch das MBWWK. Die Hochschule Trier strebt an, geeignete Prozesse und Maßnahmen auch über die Laufzeit des Hochschulpakts fortzuführen und eine Finanzierung sicher zu stellen.

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Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Hochschule Trier Projektbeschreibung Projekt-Nummer:

HS_TR_Q2

Projekt-Name:

Wissenschaftliches Arbeiten/Teaching Library – methodisch-unterstützendes Maßnahmenportfolio in der Studienverlaufsphase

Programmlinie:

Qualitätsmanagement

Hintergrund, bisherige Maßnahmen und zusammenfassende Bewertung: In den Berichten zu Projektarbeiten, in Hausarbeiten und in Bachelorarbeiten lässt sich seit einiger Zeit eine Tendenz zur Verengung der Nutzung von Informationsquellen und eine fehlende kritische Auseinandersetzung mit den Inhalten von – insbesondere im Internet – gefundenen Quellen feststellen. Der Umfang und die Qualität von Literaturverzeichnissen in den studentischen Arbeiten gehen oft nicht weit über Wikipedia hinaus; in den Arbeiten werden solche Quellen oft über mehrere Absätze hinweg unkritisch übernommen. Bei Recherchen im Internet sind Studierende oft nicht in der Lage, andere Retrievalverfahren als die einfache Stichwortsuche bei Google & Co einzusetzen. Wir sehen dies auch als einen Aspekt der breiten Spreizung in den Hochschulzugangsberechtigungen, bei denen in verschiedenen Bildungsbiographien starke Defizite in der Vorbereitung auf das wissenschaftliche Arbeiten offensichtlich werden. Um dieser Situation entgegenzuwirken, wurde im Programmbudget des HSP-II an unserer Hochschule unter dem Stichwort „Teaching Library“ ein Maßnahmenpaket begonnen, mit dessen Hilfe die Hochschule Trier die überfachliche Qualität von Studium und Lehre erhöhen will. Ziel der unter diesem Label geführten Angebote ist es, die Informationskompetenz der Studierenden zu stärken – wobei unter "Informationskompetenz" die "Gesamtheit aller Fähigkeiten und Fertigkeiten" zu verstehen ist, "die erforderlich sind, um situationsrelevante Informationsbedarfe festzustellen, Informationen zu beschaffen, weiterzuverarbeiten, zu bewerten, zu präsentieren und Nutzungsbedingungen von Informationen einzuordnen."5 Die Förderung der Informationskompetenz ist aus zwei Gründen dringend zu empfehlen: (a) Fähigkeiten zum Umgang mit Fachinformationen gehören zu den Schlüsselkompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens. (b) Studien haben gezeigt, dass viele

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Hochschulrektorenkonferenz (2012): Hochschule im digitalen Zeitalter. Informationskompetenz neu begreifen. Prozesse anders steuern, online unter: http://www.hrk.de/uploads/media/Entschliessung_Informationskompetenz_20112012_01.pdf, letzter Abruf: 27.10.2015. Vergleiche hierzu auch: Peter, Johannes / Leichner, Nikolas (2014): Informationskompetenz aus Sicht von Studierenden. Auswertung der Teilnehmerrückmeldungen eines Blended Learning-Trainings, b.i.t. online, S. 531-535.

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Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Studierende nur eingeschränkt in der Lage sind, wissenschaftlich relevante Informationen zu finden, zu beschaffen und in angemessener Weise zu präsentieren.6 Obwohl der Name Teaching Library dieses Maßnahmenpaket als ein Angebot der Bibliothek vermuten lässt, geht dieses doch wesentlich über die bestehenden Beratungsangebote der Standortbibliotheken der Hochschule Trier hinaus und ist auf Grund seiner didaktischen und wissenschaftsorientierten Ausrichtung vom dortigen Personal in der Regel auch nicht zu leisten. Die bisherigen – entsprechend den Vorgaben des HSP-Programms entwickelten – Angebote der Teaching Library decken verschiedene 

Inhalte (z. B. Recherchemittel, Recherchestrategien, Aufbau wissenschaftlicher Arbeiten etc.),



Zielgruppen (z. B. Oberstufenschülerinnen und -schüler, Erstsemesterstudierende, fortgeschrittene Studierende verschiedener Fachrichtungen etc.) und



Vermittlungsformen (z. B. Einzelberatungen, Gruppenführungen, Blockseminare, Selbstlernmaterialien etc.).ab.

 Evaluiert wurden die Angebote über direkte Rücksprachen oder Fragebögen. Die Befragungen ergaben gute bis sehr gute Noten. Wünschenswert wäre es im Blick auf die Zukunft, die Teilnehmerzahlen der freiwilligen Schulungen insgesamt zu erhöhen. Zwar werden bestimmte Angebote auf Eigeninitiative der Studierenden hin gut nachgefragt und genutzt (insbesondere Einführungen in den Umgang mit dem Literaturverwaltungsprogramm Citavi), andere Angebote weisen jedoch niedrige Teilnehmerzahlen auf. Darunter fallen auch solche Schulungen, in denen Fähigkeiten vermittelt werden, die laut Dozierenden der Hochschule nur teilweise bei den Studierenden vorliegen (z. B. systematisches Durchführen einer Recherche unter Einsatz eines Thesaurus oder in Rückgriff auf Zeitschriftenrankings). Weiteres Vorgehen auf Grundlage der zusammenfassenden Bewertung und damit verbundene Zielsetzung: Eine Fortsetzung des Projekts ist in Blick auf zwei Ziele geplant: (a) Weiterführung, Optimierung und Ausbau der bereits bestehenden Angebote inkl. erweiterter Kommunikationskanäle (z.B. Entwicklung entsprechender Apps), u.a. in Richtung studiengangübergreifender Seminare als Wahlpflichtfachangebote bzw. als standardisierte Komponente in den fachspezifischen Seminaren und (b) Nutzung sozialer Medien zur Vermittlung von Inhalten rund um das Thema 'Informationskompetenz' und zur 6

Siehe z. B. Schüller-Zwierlein, André (2006): Die Vermittlung der Schlüsselqualifikation Informationskompetenz an der LMU München. Ein Lagebericht, München: LMU München, online unter: epub.ub.unimuenchen.de/archive/00001349/01/lagebericht.pdf, letzter Abruf: 19.10.2015; Franke, Fabian / SchüllerZwierlein, André (2006): Wie informationskompetent sind die bayrischen Studierenden im Jahr 2007?, Bibliotheksforum Bayern 02, S. 36-29; Heinze, Nina (2008): Bedarfsanalyse für das Projekt i-literacy. Empirische Untersuchung der Informationskompetenz der Studierenden der Universität Augsburg, online unter: http://opus.bibliothek.uni-augsburg.de/opus4/files/685/imb_Arbeitsbericht_19.pdf, letzter Abruf: 27.10.2015.

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Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Bewerbung aktueller Schulungen. Es sollen also bewährte Konzepte fortgeführt und zugleich neue Kommunikationskanäle fruchtbar gemacht werden. Angedacht ist die Nutzung folgender Medien: 

offenes oder hochschulinternes Forum: Hier sollen die Ratgeber, Leitfäden, FAQs hinterlegt und gebündelt werden, die von Dozierenden der Hochschule Trier in Zusammenarbeit mit oder auf Rückfrage von Studierenden angefertigt worden sind. Darüber hinaus soll das Forum als Austauschplattform dienen: Fragen zu konkreten Schwierigkeiten (z. B. zum richtigen Zitieren von Online-Videos oder zum Durchführen einer Fernleihe) können 'hochschulverbindlich' beantwortet und allgemein zugänglich dokumentiert werden. Vorbild ist u. a. das Forum der Firma Swiss Academy Software (Citavi). Erste Planungsschritte wurden in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Umweltwirtschaft/Umweltrecht unternommen.

 YouTube: Der YouTube-Kanal der Standortbibliotheken soll genutzt werden, um selbst erstellte Screencasts (Online-Tutorials) zu veröffentlichen und geeigneten Fremdcontent zu teilen.  Facebook und Twitter: Die beiden Medien lassen sich beispielsweise einsetzen, um in Kurzform Suchwerkzeuge, -operatoren oder -strategien vorzustellen (z. B. als "Datenbank der Woche"). Verbinden lässt sich diese Nutzung mit sonstigen Nachrichten rund um die drei Standortbibliotheken. Eine erste Weiterbildung zum Thema 'Bibliotheken und soziale Medien' wurde wahrgenommen. Der Arbeitsaufwand wird in Erfahrungsberichten als sehr hoch veranschlagt.7 Struktur (Einbindung in der HS, Zuständigkeit, Verantwortung, nachhaltige Implementierung): Die Teaching Library ist ein Angebot der Hochschule Trier und als Stabsstelle der Hochschulleitung zugeordnet. Die Angebote zur Vermittlung von Informationskompetenz sind zurzeit lediglich teilweise Bestandteil der Studiengangscurricula und somit nicht für alle Studierenden verpflichtend. Um die Inhalte langfristig zu verankern, sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:  Verankerung der Angebote in die curriculare Strukturen (z.B. Wahl(pflicht)bereiche)  dauerhafte Eingliederung der Schulungsangebote und Informationsdienste in den Service der Standortbibliotheken,  dauerhafte Bereitstellung von Selbstlernmaterialen (inklusive Anpassung der Materialien an Änderungen und Neuentwicklungen innerhalb der 'Informationslandschaft')

7

Siehe etwa Kramer, Martin (2015): Social Media in der Mediothek Krefeld, Bibliotheksdienst 49(8), S. 823-827.

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Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

geplante Maßnahmen/Maßnahmenbegleitung (Evaluation, Dokumentation, begleitende Aktivitäten):  Weiterführung und Optimierung der bestehenden Angebote  Überprüfung, inwieweit eine Zusammenarbeit mit anderen rheinland-pfälzischen Hochschulen in den angestrebten Maßnahmenbereichen sinnvoll ist.  Ausbau der bestehenden Angebote um ähnliche Angebote (z. B. Schulungen zum Thema 'Argumentation')  Einrichtung und Betreuung eines hochschulweiten, fachübergreifenden Forums zum wissenschaftlichen Arbeiten  Einrichtung und Nutzung sozialer Medien wie Facebook und Twitter  Dokumentation der Angebote Messgrößen:  Anzahl der inhaltlich abgedeckten Themenbereiche  Anzahl der Veranstaltungsformen  Anzahl der Veranstaltungen  Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer  Anzahl der Selbstlernmaterialien  Anzahl der Foreneinträge und Downloads (Forum)  Anzahl der Clicks (YouTube) und Followers (Facebook etc.)  Anzahl der Likes/Dislikes (YouTube etc.)  jährlicher Entwicklungsbericht Darstellung der Personalmittel: 0,75 x E11 als ProjektmitarbeiterIn zur Durchführung der Maßnahmen und entsprechender Evaluationsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Qualitätsmanagement

Mittelbereitstellung Jahresraten, differenziert nach Personal- und Sachmitteln (in Euro) 2016

2017

2018

2019

2020

2016-2020

Personalmittel

43.500

43.500

43.500

43.500

43.500

217.500

Sachmittel

0

0

0

0

0

0

gesamt

43.500

43.500

43.500

43.500

43.500

217.500

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Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Zusatz Die Hochschule Trier strebt an, geeignete Prozesse und Maßnahmen auch über die Laufzeit des Hochschulpakts fortzuführen und eine Finanzierung sicher zu stellen.

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Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Hochschule Trier Projektbeschreibung Projekt-Nummer:

HS_TR_Q3

Projekt-Name:

Tutorien, Übungskurse, E-Learning und Vermittlung praxisnaher Inhalte

Programmlinie:

Qualitätsmanagement

Zusammenfassende Bewertung der bisherigen Maßnahmen: Die Maßnahmen in diesem Bereich (aus HSP-II-FHTR_Q28) waren darauf ausgerichtet, Studierende besser und nachhaltig zu betreuen und den Studienerfolg der Studierenden zu unterstützen. Gebündelt waren darin die Ausweitung unterstützender Maßnahmen, wie Tutorien- und Übungsveranstaltungen, E-Learning-Angebote und die Vermittlung praxisnaher Inhalte. Insgesamt konnten diese unterstützenden Angebote und Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrqualität ausgeweitet und weiterentwickelt werden. Eingebettet wurden diese Maßnahmen in ein Konzept zur Beeinflussung wesentlicher Gründe für einen Studienabbruch. Dieses Konzept wurde auf Basis externer und intern durchgeführter Befragungsergebnisse zu Gründen des Studienabbruchs aufgebaut und bedarfsorientiert weiterentwickelt. Dabei wurden vier wesentliche Einflussgrößen des Studienabbruchs identifiziert (Studienanforderungen, Finanzen, Informationslage zu Studienbeginn, Studienbedingungen) und demzufolge Maßnahmen in diesen vier wesentlichen Einflussgrößen entwickelt bzw. weiterentwickelt. Diese Maßnahmen umfassen bspw. im Bereich der Einflussgröße „Studienanforderungen“ die aktive Förderung kooperativer Lerngelegenheiten z.B. in Form zusätzlicher Tutorienangebote und flankierend dazu Schulungsangebote für angehende studentische TutorInnen. Im Bereich der Einflussgröße „Informationslage zu Studienbeginn“ findet sich die Intensivierung der Informationsangebote z.B. durch den Ausbau von Orientierungsangeboten und Informationsmedien zu Studienbeginn. Zusammenfassend wurde ein Portfolio von Informations-/Beratungs- und Betreuungsangeboten auf-/bzw. ausgebaut, das den oben vier genannten Einflussgrößen Rechnung trägt. Befragungen zu den oben genannten Tutorien und Übungskorrekturen zeigen beispielweise, dass die Studierenden ihren Wissenszuwachs durch den Besuch der Angebote als „hoch“ bewerten und insbesondere das zusätzliche Übungsangebot positiv wahrnehmen und diese sie in der gezielten Prüfungsvorbereitung unterstützen. Durch das Angebot der Übungskorrektur konnten sie zudem frühzeitig Rückmeldung zu ihrem Kenntnisstand erhalten. Dies ermöglicht den Studierenden eine kontinuierli8

weitere Maßnahmenbereiche aus FHTR_Q2 (namentlich der Themenkomplex zum Qualitätsmanagement) sind in dem vorliegenden Antrag aufgrund der bisherigen Entwicklungen in diesem Bereich in einen separaten Maßnahmenbereich verlagert worden.

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Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

che Einschätzung ihres individuellen Lernfortschritts und ist somit ein wichtiger Schritt zum selbstorganisierten Lernen und Arbeiten. Somit kann dieser Maßnahmenbereich dazu beitragen, den Einflussfaktor „Studienanforderungen“ wirksam zu beeinflussen. Speziell im Bereich E-Learning wurde ein Konzept entwickelt, um diese orts- und zeitunabhängigen Formate in Präsenzveranstaltungen zu integrieren (BlendedLearning-Konzept). Das Konzept umfasst neben der Ausweitung der Kernelemente, d.h. der inhaltlichen Angebote zudem organisatorische (z.B. Hochschulzugang zu speziellen Online-Ressourcen) und unterstützende Elemente (z.B. Informations- und Schulungsmaßnahmen für Lehrende und Studierende im Bereich E-Learning). Studierendenbefragungen zum Thema E-Learning bestätigen eine gute Ausgangsbasis, zeigen gleichzeitig jedoch den Bedarf der Studierenden an einem weiteren Ausbau der Angebote im Bereich der orts- und zeitunabhängigen Lerngelegenheiten. Auf Basis der zum Ende des HSP-II-Programmbudgets erreichten Angebote (durchschnittlich zwei Angebote/ Fachbereich) erfolgt die Ausweitung der Angebote in weiteren Veranstaltungen. Die Vermittlung von praxis- und forschungsnahmen Inhalten im Rahmen von Gastvorträgen, Exkursionen, Praxisprojekten u.ä. ist ein weiterer Baustein des oben skizzierten Konzepts zur Beeinflussung des Studienabbruchs. Diese Angebote können den Studierenden dabei helfen, in verschiedene Praxisbereiche Einblick zu erhalten und sie dabei unterstützen ihre individuellen Stärken und beruflichen Fokussierungen zu finden. Dies ist ein wichtiges Element, um die Studienmotivation zu fördern bzw. aufrecht zu erhalten (Nach dem Motto: „Wozu braucht man das?“). Dem Studienergebnis folgend, dass mangelnde Motivation der Studierenden aufgrund falscher oder fehlender Berufserwartungen zu den Bedingungen gehören, die häufig zu einem Studienabbruch führen, bietet dieser Maßnahmenbereich den Studierenden vielfältige Möglichkeiten der Orientierung und trägt damit dazu bei, diese wichtige Abbruchbegründung abzuschwächen.9 Weiteres Vorgehen auf Grundlage der zusammenfassenden Bewertung und damit verbundene Zielsetzung: Ergebnisse interner Befragungen, Durchführungserfahrungen von DozentInnen und die anhaltende Relevanz der oben genannten Einflussfaktoren in Bezug auf den Studienerfolg veranlassen die Hochschule, die skizzierten Maßnahmen weiter zu verfolgen, bedarfsorientiert weiterzuentwickeln und inhaltlich als auch methodisch auszuweiten. Flankierend hierzu werden zur weiteren Steigerung der Lehrqualität die studentischen BetreuerInnen, welche im Rahmen des unterstützenden Maßnahmenportfolios zum Einsatz kommen, verstärkt in organisatorisch-methodischen Belangen geschult werden. Zudem sollen bereits entwickelte Befragungsinstrumente wie die Tutorienbefragung weiter verfeinert und etabliert werden und regelmäßig im Rahmen des Qualitätssicherung und -entwicklung zum Einsatz kommen. Bedarfe an weiteren 9

Heublein, U. et al.(2009): Ursachen des Studienabbruchs in Bachelor- und herkömmlichen Studiengängen. Ergebnisse einer bundesweiten Befragung von Exmatrikulierten des Studienjahres 2007/2008. Hannover, HIS

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Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Tutorienangeboten werden von den DozentInnen in den Veranstaltungen bei den Studierenden abgefragt. Demzufolge können bedarfs- und anforderungsorientiert neue Angebote geschaffen werden bzw. bestehende Angebote entsprechend studentischer Rückmeldungen (in Form der Befragungsergebnisse auf der Tutorienbefragung bzw. der direkten Bedarfsanmeldung durch Studierende) angepasst werden. Zielsetzung im Bereich E-Learning ist die Erweiterung des bereits entwickelten Blended-Ansatzes zu einem Ansatz, der die Entkopplung von Präsenz- und OnlineAnsatz ermöglicht. Hierzu sollen sowohl bereits entwickelte Formate weitergeführt und bedarfsorientiert weiterentwickelt werden, als auch Möglichkeiten präsenzunabhängiger Formate eruiert und entwickelt werden. Momentan nutzen etwa 10% des Lehrpersonals E-Learning-basierte Veranstaltungsformate; diesen Anteil wollen wir in den nächsten Jahren um 50% erhöhen. In diesem Zusammenhang sollen auch Schulungs- und Informationsmaßnahmen für Lehrende und Studierende entsprechend weiterentwickelt werden. Insbesondere neuberufene ProfessorInnen sollen mit den Möglichkeiten des E-Learnings vertraut gemacht werden und damit eine nachhaltige Einbindung dieser Formate in die Lehre gewährleistet werden. Die Schulungen umfassen sowohl die technischen Fragestellungen (Hard- und Software) als auch didaktische Aspekte. Um die Ausweitung zu gewährleisten, werden die Fachbereiche vor Ort von zusätzlichen MitarbeiterInnen für diese Aufgaben unterstützt. In diesem Zusammenhang werden ebenfalls die Service- und Infrastrukturen des VCRP genutzt werden, einerseits um den Studierenden auf der E-Learningplattform OLAT Angebote zur Verfügung zu stellen und andererseits, in Form der Nutzung von Schulungsangeboten durch DozentInnen. Darüber hinaus sind jedoch hochschulinterne Maßnahmen, wie Unterstützung und Support der Lehrenden bei der Erstellung und Durchführung konkreter E-Learning-Angebote notwendig. Dies geht kapazitiv über das Serviceangebot des VCRP hinaus, so dass diese Kapazitäten vor Ort in den Fachbereichen aufgebaut werden. Das Konzept zur Beeinflussung wesentlicher Gründe eines Studienabbruchs verfolgt einerseits die Aufdeckung studentischer Begründungen für einen Studienabbruch und zudem die Ableitung entsprechender Maßnahmen, um diese Abbruchgründe zu beeinflussen. Das Konzept wird auf Grundlage externer und interner Studien- und Befragungsergebnisse weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang wird ein entwickeltes und pilotiertes Instrumentarium zur Ermittlung der Gründe des Studienabbruchs10 entsprechend den Erfahrungen aus der Pilotphase weiterentwickelt und auf die gesamte Hochschule ausgerollt, womit zeitnah weitere Handlungsbedarfe identifiziert werden können. Der Einfluss der daraus abgeleiteten Maßnahmen auf den Studienerfolg soll verstärkt in den Blick genommen, wozu ein Konzept entwickelt und umgesetzt werden soll, um diese Einflüsse erkennbar zu machen. Hierzu sollen unter 10

Das Instrumentarium umfasst einen Befragungsbogen zur Eruierung der Studienabbruchbegründungen in einem bestimmten zeitlichen Abstand zum Zeitpunkt des Studienabbruchs. Darauf aufbauend wurde ein Fragebogen entwickelt, der zeitnah zum Studienabbruch eingesetzt wird. Siehe dazu auch Zwischenbericht der Hochschule zum Programmbudget 2014, S. 19ff

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Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

anderem Gespräche mit dem ZQ und ggf. mit weiteren Hochschulen aufgenommen werden. Neben den schwerpunktmäßig präventiven Maßnahmen zur Beeinflussung der Studienabbruchgründe soll zukünftig verstärkt der Fokus auf intervenierende Maßnahmen gelegt werden. Hierzu zählen beispielsweise der Ausbau anlassbezogener Beratungsangebote, wie die Ansprache von Studierenden, bei denen aufgrund ihres bisherigen Studienverlaufs Schwierigkeiten vermutet werden oder allgemeine Veranstaltungen (z.B. Veranstaltungen für spezielle Themen „Ich bin im zweiten Versuch, was tun?“. Im Rahmen von Strategiegesprächen zur Steigerung der Studienqualität wurde die Internationalisierung der Studienangebote als Weiterentwicklungsfeld identifiziert und in den Hochschulentwicklungsplan aufgenommen. Zielsetzung hierbei ist der Ausbau englischsprachiger Angebote, um inländischen und ausländischen Studierenden die Möglichkeit zu bieten, ihre Fremdsprachenkompetenz auszubauen und in einem internationalen Studierendenumfeld interkulturelle Kompetenzen aufzubauen. Aufbauend auf (internen und externen) Best-Practice-Beispielen soll ein Konzept entwickelt und umgesetzt werden, das die beschriebenen Zielsetzungen auf die Hochschulgegebenheiten anpasst. Beispielsweise liegen bereits Durchführungserfahrungen mit dem sogenannten Study-Semester11 vor, an die dieses Konzept anknüpfen soll. Das Study Semester ist bisher ein Angebot des Fachbereichs Umweltwirtschaft/Umweltrecht und wird jährlich von ca. 40 Studierenden aus dem Ausland belegt. Damit wird eine relevante Anzahl von internationalen Studierenden an die Hochschule Trier geworben, was den regulär Studierenden den internationalen Kontakt und den Aufbau wesentlicher interkultureller Kompetenzen ermöglicht. Das Angebotsformat soll in der Phase von HSP-III auf alle Fachbereiche ausgedehnt werden. Neben dieser inhaltlichen Komponente soll dieses Konzept ebenfalls relevante Rahmenbedingungen ermitteln und mit entsprechenden Maßnahmen berücksichtigen (z.B. Mehrsprachigkeit der Informationsmaterialien, Beratungs- und Informationsveranstaltungen zum Thema Mobilität, Ermittlung entsprechender Schulungsformate für MitarbeiterInnen).Darüber hinaus soll der Ausbau englischsprachiger Angebote im Wahlpflichtbereich die Attraktivität der Studienangebote für Austauschstudierende verstärken. Als weiteres Pilotprojekt wird bis 2017 am Standort Umwelt-Campus Birkenfeld ein englischsprachiger Bachelorstudiengang entwickelt. anhand dessen die Resonanz eines solchen Angebots im Ausland evaluiert werden soll. Die Aktivitäten im Rahmen der Internationalisierungsmaßnahmen werden von einer hochschulweiten Arbeitsgruppe begleitet und evaluiert.

11

Das Study-Semester umfasst 30 ECTS und setzt sich aus Themengebieten verschiedener Disziplinen zusammen. Studierende lernen in kleinen, international zusammengesetzten Studierendengruppen. Gruppenarbeit und die Bearbeitung praktischer Problemstellungen fördern aktiv Teamfähigkeit, interkulturelle Kompetenz und Problemlösefähigkeit.

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Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Struktur (Einbindung in der HS, Zuständigkeit, Verantwortung, nachhaltige Implementierung): Die Koordination der Maßnahmen ist bei der Hochschulleitung angesiedelt, über die für den Bereich Internationalisierung - auch das Akademische Auslandsamt eingebunden wird. Die operative Durchführung obliegt den Fachbereichen, wobei diese in regelmäßigen Gesprächen mit der Hochschulleitung aktuelle Entwicklungs- und Umsetzungsbereiche thematisieren. Die Stellen für diesen Maßnahmenbereich werden in den Fachbereichen angesiedelt. Durch den Einbezug der Maßnahmenentwicklung in Regelkreise des internen QMS - unter Einbezug hochschulweiter und fachbereichsspezifischer Gremien - und die bereits implementierten hochschulweiten organisatorischen Rahmenelemente - können wichtige Elemente dieser Programmlinie in die Struktur der Hochschule nachhaltig implementiert werden. geplante Maßnahmen/Maßnahmenbegleitung(Evaluation, Dokumentation, begleitende Aktivitäten):  Durchführung, Monitoring und Weiterentwicklung des Konzepts zur Minderung des Studienabbruchs  Weiterführung und Ausbau des Angebots an Tutorien- und Übungsgruppen (mit Möglichkeiten der Übungskorrektur)  Weiterentwicklung und Etablierung der Tutorenschulungen  Ausbau der E-Learning-Angebote  Weiterentwicklung des bisherigen Blended-Learning Ansatzes zu rein E-Learningbasierten Formaten, u.a. in Zusammenarbeit mit dem VCRP  Weiterführung und Ausbau der Schulungsangebote im Bereich E-Learning für Lehrende (dabei auch Zugriff auf die Angebote des VCRP und des EVS)  Ausweitung der Angebote zur Vermittlung von praxis- und forschungsnahen Inhalten durch Gastvorträge, Exkursionen u.ä.  Evaluierungsmaßnahmen/Konzept zur Evaluation der Maßnahmenwirksamkeit: Einsatz bestehender Instrumente (z.B. Befragung der Studierenden zu den Tutorienangeboten) und Entwicklung weiterer Instrumente zur Überprüfung der Maßnahmenwirksamkeit. Einsatz der Ergebnisse im Rahmen der Weiterentwicklung der Angebote (z.B. durch DozentInnen auf der Ebene der einzelnen Tutorienveranstaltung, durch Arbeitsgruppen auf Ebene übergreifender Konzepte wie bspw. im Bereich E-Learning); hierzu wird eine Zusammenarbeit mit dem EVS bzw. dem ZQ angestrebt.  Etablierung niederschwelliger Beratungsangebote zu studienorganisatorischen Fragen, um auch insbesondere einem frühzeitigen Studienabbruch vorzubeugen.  Ausbau des Angebotsportfolios an Kursen zur Studien- und Prüfungsorganisation  Ausbau der Austauschformate (Arbeitsgruppen, Workshops o.ä.) zur Reflexion und Weiterentwicklung der Lehrqualität in den genannten Bereichen 15

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

 Entwicklung und Durchführung eines Konzepts zur Internationalisierung der Studienangebote  Etablierung einer hochschulweiten Arbeitsgruppe zur Internationalisierung der Studienangebote Messgrößen:  Konzept zur Evaluation der Maßnahmenwirksamkeit/ Identifikation und Definition entsprechender Indikatoren  Anzahl der Tutorien-/Übungsgruppen (mit Möglichkeit der Übungskorrektur)  Durchfallquoten/ Klausurstatistik  Anzahl der Tutorenschulungen  Anzahl der E-Learning-Angebote  Anzahl der Blended-Learning-Angebote  Anzahl der Mentoring-Angebote, Wahrnehmung der Angebote  Anzahl der Beratungs-Angebote, Wahrnehmung der Beratung  Anzahl der angebotenen Informationsveranstaltungen  semesterbezogene Studienerfolgsdaten (z.B. erreichte ECTS-Punktzahlen)  Absolventenquote  Konzept zur Internationalisierung  Anzahl der Austauschformate  Anzahl der englischsprachigen Angebote (z.B. Study-Semester, englischsprachige Module und Studiengänge)  Anzahl Incomings / Outgoings  jährlicher Entwicklungsbericht Darstellung der Personalmittel: 7 x 0,5 x E10 als ProjektmitarbeiterInnen zur Durchführung der Maßnahmen in den Fachbereichen und Unterstützung der Stabsstelle Qualitätsmanagement bei entsprechenden Evaluationsmaßnahmen (je Fachbereich: 0,5 x E10 Stelle)

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Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Mittelbereitstellung Jahresraten, differenziert nach Personal- und Sachmitteln (in Euro)

Personalmittel Sachmittel gesamt

2016

2017

2018

2019

2020

2016-2020

262.500

262.500

262.500

262.500

262.500

1.312.500

2.000

2.000

2.000

2.000

2.000

10.000

264.500

264.500

264.500

264.500

264.500

1.322.500

Zusatz Im Rahmen der Programmförderung in der dritten Phase des Hochschulpakts sollen die Programme mit ähnlicher Ausrichtung unter Einbeziehung hochschulübergreifender Einrichtungen untereinander vernetzt werden, um den Erfahrungsaustausch zwischen den Hochschulen zu intensivieren und mögliche Synergieeffekte zu nutzen. Eine Einladung zu den Vernetzungstreffen erfolgt zunächst durch das MBWWK. Die Hochschule Trier strebt an, geeignete Prozesse und Maßnahmen auch über die Laufzeit des Hochschulpakts fortzuführen und eine Finanzierung sicher zu stellen.

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Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Hochschule Trier Projektbeschreibung Projekt-Nummer:

HS_TR_Q4

Projekt-Name:

Wissenschaftsmanagement/Qualitätsmanagement: Flankierendes Maßnahmenportfolio entlang des gesamten Student-Life-Cycle

Programmlinie:

Qualitätsmanagement

Zusammenfassende Bewertung der bisherigen Maßnahmen: Auf Basis der positiven Durchführungserfahrungen im Rahmen der Arbeiten zum Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems (Teilbereich aus FHTR_Q2) und der Entwicklung grundlegender Rahmenelemente, hat sich die Hochschule entschieden, den Weg in die Systemakkreditierung zu beschreiten. Das System begreift sich als qualitätsentwickelnd in allen Bereichen des Student-Life-Cycle, nämlich vom Übergang Schule/Betrieb in die Hochschule, über die gesamte Studienphase einschließlich des Übergangs in Beruf/Wissenschaft. Dabei basiert das angestrebte QMS auf einer dialogorientierten Qualitätskultur, in welcher der Erfahrungsaustausch und die Reflexion über Lehr- und Lernqualität aller beteiligten Akteure einen hohen Stellenwert einnehmen. Organisatorische Basis für die Entwicklungsarbeiten im QMS ist das Prinzip geschlossener Qualitätsregelkreise (PDCA-Zyklen) auf verschiedenen Hochschulebenen (Hochschule, Fachbereich, Studiengang, Modul). Demzufolge sollen im Rahmen der weiteren Ausdifferenzierung der Systemelemente dialogorientiert als auch prozess-/verfahrensorientierte Aspekte Gegenstand der Arbeiten sein. Zielsetzung hierbei ist es, hochschulkulturelle als auch organisatorische Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Akteuren in Studium und Lehre die Möglichkeit zu geben, Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt anlassbezogen mit Weiterentwicklungsmaßnahmen im Rahmen der Studienangebote auf hohem Qualitätsniveau zu begegnen. Weiteres Vorgehen auf Grundlage der zusammenfassenden Bewertung und damit verbundene Zielsetzung: Im Rahmen der weiteren Maßnahmenumsetzungen werden in einem kommunikativen Prozess und unter breiter Beteiligung der Hochschulakteure strukturelle Elemente und Verfahren weiter ausdifferenziert, einer SOLL/IST-Analyse folgend aufgebaut,, pilotiert, auf Wirksamkeit überprüft, weiterentwickelt und eingeführt werden. Am folgenden Beispiel sei diese Vorgehensweise verdeutlicht: Die Hochschule hat im Rahmen des Aufbaus des QMS zwei Aufbaugruppen eingesetzt, die konzeptionelle Rahmenelemente entwickeln, hochschulweit abstimmen (AufbaugruppeEntscheidungsebene) und diese operationalisieren (Aufbaugruppe-operative Ebene). Beispielsweise wurden Rahmenelemente eines hochschuleinheitlichen Instruments 18

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

zur Dokumentation der Studiengang(weiter)entwicklung in der Entscheidungsebene abgestimmt und in ein entsprechenden Instrument in der operativen Ebene überführt (sog. Qualitätsbericht der Studiengänge). Diese Umsetzung zu einem hochschulweit gültigen Instrument fand im engen Zusammenspiel zwischen Stabsstelle Qualitätsmanagement und den Fachbereichen statt. In gleicher Weise werden zukünftig Kernprozesse in Studium und Lehre, wie bspw. die Entwicklung und Weiterentwicklung von Studiengängen behandelt. Der hochschulweiten Abstimmung der Rahmenelemente dieser Prozesse folgt in enger Zusammenarbeit der Fachbereiche die Ausdifferenzierung enthaltener Teilprozesse (z.B. Konzeptionierung der praktischen Studienphase). Der Sichtung und Analyse der IST-Prozesse folgt deren Weiterentwicklung zu einem SOLL-Prozess (in der operativen Ebene), der hochschulweit abgestimmt wird (in der Entscheidungsebene). Zu diesem SOLL-Prozess werden (ggf. in Zusammenarbeit mit weiteren Organisationseinheiten, wie z.B. dem Studienservice, Career-Service) entsprechende strukturelle Elemente (z.B. Erstellung einer Musterordnung für praktische Studienphasen, Beratungsmöglichkeiten zum Thema Praxisphasen) und Verfahren (z.B. Erstellung einer Verfahrensbeschreibung für den Ablauf der praktischen Studienphase, Verfahren zur transparenten Informationsaufbereitung für Studierende, Durchführung der Studierendenbefragung zur Praxisphase) auf Basis der bestehenden Praxis weiterentwickelt. Als weiteres Beispiel sein der Teilprozess Anerkennungsverfahren genannt. Nach Aufnahme des IST-Prozesses erfolgt die Erarbeitung und Abstimmung eines hochschulweit gültigen SOLL-Prozesses. Hierbei sollen strukturelle Elemente wie bspw. Schulungsveranstaltungen, als auch verfahrensorientierte Elemente wie bspw. das konkrete Verfahren der Anerkennung entwickelt und dem PDCA-Zyklus folgend implementiert werden. Die eingeführten Elemente werden durch die Beteiligten einem – zumindest in der Ausbauphase des QMS – engen Monitoring unterzogen. Dies erfolgt auf allen zuvor genannten Hochschulebenen. Demzufolge sollen – insbesondere in den Fachbereichen - Kapazitäten im Bereich des QM temporär aufgestockt werden, um die Fachbereiche in den zuvor beschriebenen Phasen verstärkt zu unterstützen. Das zentrale QM wurde mit Hilfe der zugewiesenen BAföG-Stellen bereits dauerhaft und ausreichend verstärkt. Aufgrund der besonderen Stellung, die der Studieneintrittsphase bezüglich der Beeinflussung der Studienerfolgsquote zukommt (der überwiegende Anteil der Studienabbrüche erfolgt in den ersten Semestern), sei an dieser Stelle beispielhaft die Ausdifferenzierung des QM-Konzepts für die Studieneintrittsphase skizziert. Hierzu gehören die Weiterentwicklung und Etablierung von Arbeitsgruppen (Strukturen), in denen die beteiligten Akteure datenbasiert das bestehende Angebot an Einführungs/Orientierungskursen, Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten weiterentwickeln (begleitend zum Maßnahmenpaket fachlich- und methodisch-unterstützendes Maßnahmenportfolio in der Studieneinstiegsphase: Brücken-/Förderkurse und Orientierungsveranstaltungen). Hierzu sollen die eingesetzten Befragungsinstrumente kontinuierlich auf Basis der Ziele, die auf eine Erhöhung der Studienerfolgsquote hinwirken (bspw. Erhöhung/Erhaltung der Studienmotivation, Studienzufriedenheit, Nutzung der Beratungs-/Betreuungsangebote) weiterentwickelt, bedarfsorientiert ange19

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

passt und begleitend eingesetzt werden. Dies ist in entsprechenden Prozessen zu regeln, organisatorisch zu implementieren (u.a. durch die Einbindung in das Learning Managementsystem und in die Business Intelligence) und in der Hochschulkultur zu verankern. Das skizzierte Beispiel dient der Veranschaulichung der Vorgehensweise bei der Ausdifferenzierung der QM-Konzepte, die darauf abzielen den Qualitätsgedanken der Hochschule in den verschiedenen Phasen des Student-Life-Cycle umzusetzen. Umgesetzt wird der Aufbau von Akteuren aus allen beteiligten Bereichen der Hochschule, wobei die Arbeiten in einer Steuerungsgruppe koordiniert werden. Darüber hinaus soll zukünftig dieser Gruppe neben den Aufbauarbeiten die Evaluation der Systemelemente zukommen. Ein entsprechendes Schulungskonzept zur Umsetzung der Systemelemente als auch zu inhaltlichen Themengebieten in Bezug auf Studium und Lehre soll entwickelt und implementiert werden. Zudem sollen hochschulweite kommunikative Formate entwickelt werden, um die Qualitätskultur weiter zu fördern (z.B. hochschulweiter Tag der Lehre, Qualitätsdialoge). Struktur (Einbindung in der HS, Zuständigkeit, Verantwortung, nachhaltige Implementierung): Der Aufbau des Qualitätsmanagementsystems ist bei der Hochschulleitung angesiedelt. Beteiligt sind in der Entwicklung und Umsetzung der Elemente des QMS alle Akteure der Hochschule, wobei der Schwerpunkt auf dem Bereich Studium und Lehre inklusive der Schnittstellenbereiche liegt. Die Stabsstelle Qualitätsmanagement koordiniert die Aufbau- und weiteren Entwicklungsarbeiten mit den Fachbereichen, welche hierfür eine temporäre Aufstockung der Kapazitäten in diesem Bereich erhalten sollen. geplante Maßnahmen/Maßnahmenbegleitung(Evaluation, Dokumentation, begleitende Aktivitäten):  Ausdifferenzierung bestehender Rahmenelemente des QMS (Strukturen und Prozesse)  Identifizierung und Beschreibung weiterer Prozesse im Bereich Studium und Lehre und Schnittstellenprozesse  Weiterentwicklung der Qualitätskultur, bspw. durch hochschulweite Veranstaltungen  Weiterführung und Ausbau der Schulungsangebote im Bereich des Qualitätsmanagements  Evaluierung der Systemelemente  Weiterentwicklung der Evaluationsinstrumente hinsichtlich Spezifizierung von Zielen und Indikatoren in den verschiedenen Phasen des Student-Life-Cycle (im Zusammenwirken mit dem Hochschulevaluierungsverbund Südwest)

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Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Messgrößen:  Entwicklungsbericht zum QMS  Ausdifferenzierung des QM-Konzepts für bestimmte Phasen des Student-LifeCycle (Übergang in die Hochschule, Studienphase, Übergang in Beruf/Wissenschaft)  Entwicklung eines Konzepts zur Weiterentwicklung der Qualitätskultur  Anzahl der Schulungsangebote  Weiterentwickelte Evaluationsinstrumente Darstellung der Personalmittel: 7 x 0,25 x E10 als ProjektmitarbeiterInnen zur Entwicklung und Umsetzung fachbereichspezifischer Elemente des QMS in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Qualitätsmanagement. (pro Fachbereich je 0,25 x E10. Diese Stellenanteile werden z.T. zur Aufstockung von Stellen verwendet)

Mittelbereitstellung Jahresraten, differenziert nach Personal- und Sachmitteln (in Euro) 2016

2017

2018

2019

2020

2016-2020

Personalmittel

92.750

92.750

92.750

92.750

92.750

463.750

Sachmittel

1.000

1.000

1.000

1.000

1.000

5.000

gesamt

93.750

93.750

93.750

93.750

93.750

468.750

Zusatz Im Rahmen der Programmförderung in der dritten Phase des Hochschulpakts sollen die Programme mit ähnlicher Ausrichtung unter Einbeziehung hochschulübergreifender Einrichtungen untereinander vernetzt werden, um den Erfahrungsaustausch zwischen den Hochschulen zu intensivieren und mögliche Synergieeffekte zu nutzen. Eine Einladung zu den Vernetzungstreffen erfolgt zunächst durch das MBWWK. Die Hochschule Trier strebt an, geeignete Prozesse und Maßnahmen auch über die Laufzeit des Hochschulpakts fortzuführen und eine Finanzierung sicher zu stellen.

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Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Hochschule Trier Projektbeschreibung Projekt-Nummer:

HS_TR_Q5

Projekt-Name:

Angebote im Übergang in Beruf und Wissenschaft: Kontaktbörse und Gründung

Programmlinie:

Qualität der Lehre

Zusammenfassende Bewertung der bisherigen Maßnahmen: Ziel des bisherigen Maßnahmenpakets ist die Ausweitung von Forschungs- und Praxisprojekten sowie die weitere Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Studierenden durch frühzeitige, systematisierte und zielführende Kontakte zu einschlägigen Unternehmen und Organisationen. Für die verstärkte Umsetzung der forschungsorientierten Lehre wurden an der Hochschule spezielle Fortbildungsveranstaltungen für die Lehrenden etabliert, die in vielen Bereichen bereits Erfolge zeigen. Dies wird dadurch unterstützt, dass insbesondere die neuen Lehrkräfte an diesen Veranstaltungen teilnehmen. Die Organisation der Maßnahmen, zur Verstärkung der Kontakte zwischen Lehrenden und Unternehmen aus der Wirtschaft obliegt zu weiten Teilen den CareerServices der Standorte Trier und Birkenfeld. Diese bedienen sich eines Netzwerks an sowohl hochschulinternen als auch externen Kontakten in Industrie und Unternehmen und bauen auf eine Zusammenarbeit mit den zuständigen Agenturen für Arbeit in Trier bzw. Bad Kreuznach. Die Career-Services der Hochschule und die Arbeitsagenturen haben es sich zum gemeinsamen Ziel gesetzt, Studierende und Absolventen/-innen beim Übergang vom Studium in den Beruf zu unterstützen und mit Ihnen gemeinsam Antworten auf Ihre Fragen zur Karriereplanung zu finden. Neben persönlicher Beratung zu allen Fragestellungen rund um das Thema Karriere und Beruf bieten sie qualifizierende Angebote aus dem Portfolio der Bundesagentur für Arbeit an. Der Career-Service steht den Studierenden und Absolventen beratend und mit Veranstaltungen zu den Kategorien Soft-Skills, Gründung, Bewerbung und International zur Seite, um sie optimal auf ihr Berufsleben vorzubereiten. Diesen Service haben in den vergangenen 5 Jahren über 3570 Studierende in Anspruch genommen. Ein weiterer Baustein für die Herstellung von Kontakten zwischen Hochschule und Unternehmen sind die Firmenkontaktmessen, die alljährlich im Juni am UmweltCampus Birkenfeld und im November am Schneidershof Trier stattfinden. Sie bieten Studierenden die Möglichkeit, direkt mit regionalen, nationalen und internationalen Unternehmen in Kontakt zu treten. Im Jahr 2014 nahmen über 50 Aussteller an der 22

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Firmenkontaktmesse in Trier teil, über 30 Aussteller am Standort Umwelt-Campus Birkenfeld. Die Rückmeldungen von Unternehmen und Studierenden zeigen die sehr gute Resonanz aus beiden Gruppen. Ein weiterer Aspekt für die Vorbereitung auf die Zeit nach einem Abschluss an der Hochschule Trier ist die Förderung von Studierenden, die sich mit dem Gedanken der Gründung eines eigenen Unternehmens beschäftigen. Im Rahmen des gemeinsamen Gründungsbüros der Hochschule und der Universität Trier fanden dazu in den letzten Jahren jeweils mehrere Veranstaltungen statt, um Studierende auf das Feld der Gründung als eine Perspektive nach dem Studium aufmerksam zu machen und sie auf die Notwendigkeiten in der Gründungsphase vorzubereiten. Daneben finden individuelle Beratungen für Gründungsinteressenten statt. Für die Gründung von Unternehmen haben sich bereits erste Erfolge eingestellt, was u.a. an erfolgreichen Anträgen im Programm Exist ersichtlich ist. Weiteres Vorgehen auf Grundlage der zusammenfassenden Bewertung und damit verbundene Zielsetzung: Die bisherigen Maßnahmen in den Career-Services an den Standorten Trier und Birkenfeld werden fortgesetzt. Insbesondere der Bereich Gründung wird ausgeweitet. Wir erwarten ein deutliches Gründungspotential in den Bereichen der gestalterischen und der informationstechnischen und den Studiengängen im Gesundheitswesen. Das Potenzial in den gestalterischen Studiengängen hat sich bereits in den oben genannten Exist-Anträgen gezeigt und wird weiter befördert durch das kürzlich eingerichtete landesweite Zentrum für die Spielebranche GameUp. Hier sind insbesondere die Studiengänge IMD und Informatik – Medien und Spiele angesprochen und finden ein anregendes Umfeld um innovative Ideen möglicherweise gemeinsam zu entwickeln. Daneben sind in den gestalterischen Bereichen und in den neu einzurichtenden Gesundheitsstudiengängen Berufsfelder vertreten, die häufig freiberuflich ausgeübt werden und somit ein erhebliches Gründungspotenzial bieten. Infrastrukturell soll das Gründungspotenzial auch dadurch gesteigert werden, dass sich Hochschule und Universität Trier gemeinsam in die Leitung des Technologiezentrums Trier einbringen. Entsprechende Gespräche mit der Stadt Trier und dem MWKEL werden geführt und könnten bis Ende 2015 abgeschlossen sein. Struktur (Einbindung in der HS, Zuständigkeit, Verantwortung, nachhaltige Implementierung): Sowohl der Career Service als auch das Gründungsbüro sind bei der Hochschulleitung angesiedelt. Für die Maßnahmen im Career Service erfolgt eine Abstimmung mit der Arbeitsagentur; für das Gründungsbüro und die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kooperation mit dem Technologiezentrum Trier erfolgt eine enge Abstimmung mit der Universität Trier.

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Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

geplante Maßnahmen/Maßnahmenbegleitung(Evaluation, Dokumentation, begleitende Aktivitäten):  Weiterentwicklung des Konzepts zur forschungsorientierten Lehre o Unterstützung bei der Entwicklung von Forschungsthemen und der Einbindung in die Lehre o Schulung der DozentInnen zur projektorientierten Lehre o Heranführung der Studierenden an akademische Berufswege, u.a. durch Veranstaltungen zum Thema Promotion  Fortführung der Maßnahmen im Career Service  Weiterentwicklung der Firmenkontaktmesse  Ausbau der Gründungsberatung o Gründungskonzepte, Best Practice Beispiele, insbesondere für gestalterische Bereiche o Entwicklung Scouting-Konzept o Entwicklung des Kooperationspotenzials mit dem TZT Trier Messgrößen:  Anzahl der Vermittlung von Praktika bzw. Stellen  Anzahl Veranstaltungen für DozentInnen mit Evaluation, auch nachlaufend zur Ermittlung der Umsetzung in den „Lehralltag“  Anzahl der Aussteller bei den Firmenkontaktmessen  Anzahl Gründungsberatungen  Anzahl Gründungen  Entwicklungsberichte Gründungsbüro und TZT Darstellung der Personalmittel: 1 x E10 als ProjektmitarbeiterIn zur Durchführung der Maßnahmen

Mittelbereitstellung Jahresraten, differenziert nach Personal- und Sachmitteln (in Euro) 2016

2017

2018

2019

2020

2016-2020

Personalmittel

51.000

51.000

51.000

51.000

51.000

255.000

Sachmittel

1.000

1.000

1.000

1.000

1.000

5.000

gesamt

52.000

52.000

52.000

52.000

52.000

260.000 24

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Zusatz Die Hochschule Trier strebt an, geeignete Prozesse und Maßnahmen auch über die Laufzeit des Hochschulpakts fortzuführen und eine Finanzierung sicher zu stellen.

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Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Hochschule Trier Projektbeschreibung Projekt-Nummer:

HS_TR_Q6

Projekt-Name:

Querschnittstelle E-Learning

Programmlinie:

Qualität der Lehre

Vorgehen und damit verbundene Zielsetzung: Mit der „Querschnittstelle E-Learning“ sollen E-Learning-Maßnahmen entwickelt und etabliert werden, die den spezifischen Bildungsbiographien dual Studierender und beruflich Qualifizierter an der Hochschule Trier Rechnung tragen. Mit der Realisierung als E-Learning-Umgebungen wird besonderer Wert darauf gelegt, dass diese zeit- und ortsunabhängig nutzbar sind. Dies begünstigt eine niedrigschwellige Auseinandersetzung seitens der Studierenden bereits vor Studienbeginn und unterstützt vor allen die dual Studierenden in Phasen, an denen Sie sich nicht an der Hochschule aufhalten. Obwohl konkrete Maßnahmen in Abstimmung mit den Fachbereichen erst entwickelt werden sollen, seien zum besseren Verständnis hier einige Möglichkeiten aufgeführt: 

Für beide Zielgruppen ergibt sich im Vorfeld des Studiums zunächst ein spezieller Beratungs- und Orientierungsbedarf bezüglich Zugangsvoraussetzungen und Zulasssungsangelegenheiten, der sich (auch) über gebündelte Informationen an zentraler Stelle online abbilden lässt. Hierzu können auch Erfahrungsberichte bzw. ein Image-Film, der bereits Studierende zu Wort kommen lässt, gezählt werden. (http://www.hs-lu.de/service/studium-lehre/studieneinstieg/beruflichqualifizierte.html) Diese sind vor allem für beruflich Qualifizierte von nutzen, da sie Hemmschwellen gegenüber der Institution Hochschule abbauen.



Einem zusätzlichen Informationsbedarf auch während des Studiums kann mit einem Newsletter für diese Gruppen Rechnung getragen werden.



Die Hochschule strebt vor allen für den Bereich der beruflich Qualifizierten u.a. die Entwicklung von speziellen Vorkursen im mathematischnaturwissenschaftlichen, da viele Studienanfänger diese Fächer nur bis Klasse 10 belegt haben. Hierbei kann es sich beispielsweise um Tests mit anschließener Lernberatung handeln.



Eine besondere Herausforderung dual Studierender stellt das Zeitmanagement, aber auch die Optimierung von Lern- und Arbeitstechniken dar. Zur Bewältigung dieser Aufgaben kann z.B. im Vorfeld eine Online-Ralye „Wie studiere ich richtig?“ zur Verfügung gestellt werden. 26

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier



Nicht zuletzt soll die Diversität der Bildungsbiographien auch als Chance bergriffen werden: Über eine Online-Plattform können sich Peer-to-PeerLerntandems bilden, bei denen ein jeweils „herkömmlicher Studierender“ mit einem dual Studierenden oder beruflich qualifizierten zusammen findet und von den Qualitäten des/der anderen profitiert.

Struktur (Einbindung in der HS, Zuständigkeit, Verantwortung, nachhaltige Implementierung): In der letzten Förderphase zielten die Aktivitäten Im Bereich E-Learning darauf ab, für eine weitere Akzeptanz dieses Arbeitsbereiches innerhalb der Fachbereiche zu werben und E-Learning-Angebote nachhaltig zu implementieren. Um den unterschiedlichen Fachkulturen besonders gerecht zu werden, wurden Ressorcen gleichmäßig auf die Fachbereiche verteilt. Mit den Arbeitsschwerpunkten „Beruflich Qualifizierte“ und „Dual Studierenden“ ergibt sich nun eine übergeordnete Fragestellung, wenngleich fachspezifische Bedürfnisse nicht aus dem Blickfeld geraten sollen. Die zu schaffende Stelle soll oben benannte Maßnahmen in Kooperation mit den Fachbereichen entwickeln, durchführen und bewerten. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass die zu entwickelnden Online-Angebote in kompatiblen Formaten realisiert werden und mit niedrigem Pflegeaufwand weiter betrieben werden können, um eine Nachhaltigkeit auch nach Ablauf der Förderung zu gewährleisten. geplante Maßnahmen/Maßnahmenbegleitung(Evaluation, Dokumentation, begleitende Aktivitäten): 

Erhebung des Status Quo bezüglich bereits laufender Maßnahmen und zusätzlicher Bedarfe (in Zusammenarbeit mit hochschulinternen und externen Akteuren, z.B. Kammern, Berufsschulen)



Erstellung eines Best-Practice-Beispiele-Portfolios von anderen Hochschulen



Entwicklung von E-Learning-Angeboten in Kooperation mit den Fachbereichen (u.a. Teilnahme am NetMath-Projekt des VCRP)



Kontinuierliche Evaluierung der realisierten E-Learning-Angebote und darauf aufbauende Weiterentwicklung (u.a. in Zusammenarbeit mit dem VCRP und EVS/ZQ)



Weiterbildungen für Lehrende (u.a. E-Learning-Szenarien, studierendenzentriertes Lehren)

Messgrößen: 

Anzahl der Angebote



Anzahl der Entwicklungsgespräche



Nutzerverhalten

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Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Darstellung der Personalmittel: 1 x E13 zur Koordination und Durchführung der Maßnahmen und der Weiterentwicklung/ Durchführung entsprechender Evaluationsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Qualitätsmanagement

Mittelbereitstellung Jahresraten, differenziert nach Personal- und Sachmitteln (in Euro) 2016

2017

2018

2019

2020

2016-2020

Personalmittel

69.000

69.000

69.000

69.000

69.000

345.000

Sachmittel

2.000

2.000

2.000

2.000

2.000

10.000

gesamt

71.000

71.000

71.000

71.000

71.000

355.000

Zusatz Im Rahmen der Programmförderung in der dritten Phase des Hochschulpakts sollen die Programme mit ähnlicher Ausrichtung unter Einbeziehung hochschulübergreifender Einrichtungen untereinander vernetzt werden, um den Erfahrungsaustausch zwischen den Hochschulen zu intensivieren und mögliche Synergieeffekte zu nutzen. Eine Einladung zu den Vernetzungstreffen erfolgt zunächst durch das MBWWK. Die Hochschule Trier strebt an, geeignete Prozesse und Maßnahmen auch über die Laufzeit des Hochschulpakts fortzuführen und eine Finanzierung sicher zu stellen.

28

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Hochschule Trier Projektbeschreibung Projekt-Nummer:

HS_TR_F1

Projekt-Name:

Promotionsberatung zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses

Programmlinie:

Teilhabe von Frauen in der Wissenschaft

Zusammenfassende Bewertung der bisherigen Maßnahmen: Die neu aufgebaute Promotionsberatung trifft einen hohen Bedarf und hat im zu Ende gehenden HSP-Programm die für die Maßnahme geplanten Umsetzungsschritte und Messgrößen erfüllt und darüber hinausgehende Unterstützungsstrukturen für Promovierende, Promotionsinteressierte und Promotionsbetreuende aufgebaut. Neben regelmäßigen Informationsveranstaltungen werden v. a. die Einzelberatungen vor und im Promotionsprozess häufig in Anspruch genommen, dokumentiert in einer Datenbank mit über 180 Namen Promotionswilliger und durch (elektronische) Vorgänge aus individuellen Kontakten mit einem Viertel der Professor_innen der HS. An der Hochschule oder als Absolvent_in unter kooperativer Betreuung promovieren derzeit über 30 Personen, dazu kommen mehrere abgeschlossene Promotionen und die Mitbetreuung von ca. 10 Promotionen an Universitäten. Mit diesen aktuellen Zahlen wurde das Ziel einer Erhöhung der Anzahl der Promovierenden erreicht. Für die Jahre 2006-2010 waren 5 abgeschlossene Promotionen registriert, 2011-2015 waren es 8 Promotionen und eine einer Mitarbeiterin, die die Promotion nach dem Ausscheiden abgeschlossen hat. Die im letzteren Zeitraum fertig Gewordenen kann man als ungefähre Ausgangszahl der Promovierenden zum Beginn der Maßnahme ansetzen, die um den Faktor 3 bis 4 gestiegen ist. Mit zahlreichen rheinland-pfälzischen und anderen benachbarten Universitäten bestehen individuelle oder überindividuelle Kooperationsvereinbarungen. Ein kooperatives Promotionsprogramm im Bereich körperbezogene Kunst der FR Edelstein und Schmuck mit dem Institut für Kunstwissenschaft u. Bildende Kunst der Univ. Koblenz-Landau wird derzeit vorbereitet. Ein Netzwerk der Promovierenden, beginnend ab der Vorbereitungsphase (Austauschplattform online, regelmäßige Treffen), und ein Fortbildungsprogramm, Dachname „WiTfit – fit für die Wissenschaft“, mit promotionsspezifischen Themen ist aufgebaut. Beides findet gute Resonanz. Die Promotion von Frauen wurde unter Mitwirkung des Gleichstellungsbüros durch frauenspezifische Informationseinheiten und v.a. intensive, ermutigende Einzelberatung gefördert. (Anteil unter den aktuell Promovierenden an der HS – gegenüber 13,33 % unter den 2006-2015 abgeschlossenen Promotionen – ca. 20%, Interessiertenquote höher, eine Steigerung wird erwartet.) Verbesserungen der Voraussetzungen zum Promovieren an der Hochschule durch Förderung wissenschaftlichen Arbeitens und Mindsets werden durch entsprechende 29

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem „Teaching Library“-Programm, durch die finanzielle Förderung von Tagungsteilnahmen Promovierender und durch Anregung struktureller Maßnahmen wie Erweiterung des direkten Zugriffs auf elektronische wissenschaftliche Publikationen oder erhöhte Beteiligung an DFGAusschreibungen und DFG-Fachgremienwahlen erfolgreich vorangetrieben. Die Vernetzung der Promotionsberatung mit hochschulübergreifenden nationalen und internationalen Aktivitäten und Institutionen der Promotionsförderung ist gut. (U.a. Teilnahme an Konferenzen des Council of Doctoral Education der EUA, Treffen des AK Nachwuchsförderung des Netzwerks Forschungsreferenten, Veranstaltungen unter Mitwirkung des MBWWK, z.T. mit eigenen Präsentationen.) Zahlreiche individuelle Kontakte bestehen zu den Promotionsförderstellen anderer HS und Universitäten und im Bereich der Qualitätssicherung der Promotionen. Im Feld der Förderung der Promotionsmöglichkeiten an FHs auf hochschulpolitischer Ebene wurde Zahlenmaterial bereitgestellt und ein Papier zum Eingang in Richtlinien des WR erarbeitet, so dass die Hochschule gut präsent ist. Weiteres Vorgehen auf Grundlage der zusammenfassenden Bewertung und damit verbundene Zielsetzung: Die beschriebenen erfolgreich aufgebauten Unterstützungsstrukturen sollen fortgeführt, evaluationsbasiert weiterentwickelt und dazu in einen weiter institutionalisierten Rahmen gefasst werden. Der Unterstützungsbedarf der Promotionswilligen wird derzeit durch eine OnlineUmfrage der Promotionsberatungsstelle erhoben. Ausgehend von den Ergebnissen, die am Jahresanfang 2016 vorliegen werden, werden Schwerpunkte gesetzt werden. Bereits deutlich ist der Bedarf an besseren Finanzierungsmöglichkeiten von FHPromotionen. Für ausländische Promovierende ist ein Antrag auf Mittel aus einem DAAD-Programm gestellt. Bei Bewilligung könnten daraus 2016-2018 Zuwendungen finanziert werden. Beratung zu Forschungsförderanträgen mit Promovierendenstellen wird weiter erfolgen. Ebenso deutlich ist die Notwendigkeit, die Betreuungsfindung für kooperative Promotionen zu erleichtern. Dazu werden weitere Rahmenkooperationsvereinbarungen angestrebt und es werden Informationen (Zahlen, Beobachtungen der HS Trier) für hochschulpolitische Initiativen auf diesem Feld bereitgestellt werden. Zielsetzung ist die weitere Erhöhung der Zahl der kooperativen Promotionen an der HS Trier als möglicher Zielpunkt des Studiums, und auch im Hinblick auf die Durchlässigkeit des Hochschulsystem und die Teilhabe von Frauen in der Wissenschaft und auf die Internationalisierung Im Bereich der Informatik bestehen momentan Kontakte zwischen Hochschule Trier und der Universität Trier, die zu einem Graduiertenkolleg führen sollen. Ähnliche Überlegungen bestehen im Bereich der Bioverfahrenstechnik. Diese Zielsetzungen soll die Promotionsberatungsstelle mit unterstützen.

30

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Struktur (Einbindung in der HS, Zuständigkeit, Verantwortung, nachhaltige Implementierung): Die Promotionsberatung ist eine Stabsstelle der Hochschulleitung. Sie arbeitet hochschulweit und ist für alle Angelegenheiten zuständig, die das Promovieren von der Hochschule aus fördern sollen. Sie ist dem Präsidenten direkt unterstellt, die Arbeit ist mit der gesamten Hochschulleitung koordiniert. Sie arbeitet mit den verwandten Unterstützungseinrichtungen und HSP-Projekten Gleichstellungsbüro und „Wissenschaftliches Arbeiten / Teaching Library“ zusammen und führt entsprechende Veranstaltungen gemeinsam mit ihnen durch. Eine dauerhafte Verankerung der Angebote ist angestrebt. geplante Maßnahmen/Maßnahmenbegleitung(Evaluation, Dokumentation, begleitende Aktivitäten):  Fortführung der intensiven Einzelberatungen für Promovendinnen, und ProfessorInnen, bes. zu Forschungsförderungsanträgen mit Finanzierungsmöglichkeiten für Promotionen  Fortführung der Vernetzung der Promovierenden (Treffen, Austauschplattform), Ausgestaltung auf der Basis der Ergebnisse der o.g. Umfrage  Weiterentwicklung des Veranstaltungsprogramms „WiTfit – fit für die Wissenschaft“ zu einem Format mit festgelegter Zahl angebotener Veranstaltungen mit promotionsspezifischen Themen und zum Erwerb von Fertigkeiten, die für akademische und wissenschaftliche Berufstätigkeiten erforderlich sind, mit Qualifikationsnachweisen und mit Einschreibemöglichkeit „Promotionsvorbereitende und begleitende Studien“ im dritten Drittel der Projektzeit  Anstoß, Vorbereitung und Pflege weiterer Rahmenkooperationsvereinbarungen v.a. mit Universitäten in Rheinland-Pfalz und in der Region als Ausbau und Weiterentwicklung bestehender Kooperationen: Universität Trier (gemeinsamer Doktorand_innenarbeitskreis Informatik besteht); Universität Koblenz-Landau (gemeinsames Promotionsprogramm Körperbezogene Kunst in Vorbereitung); Universität Kaiserslautern (MAGNENZ-Forschungskolleg, neue Forschungszusammenarbeit möglich); Universität des Saarlandes (derzeit wird von Seiten der UdS der Verlauf der existierenden kooperativen Promotionsverfahren beobachtet, Absprache über weitere Verhandlungen nach deren Auswertung); Universität Luxemburg (zahlreiche kooperative Promotionsverfahren bestehen, darunter mehrere vertraglich kodifizierte Forschungsprojekte zwischen HS Trier, CHL und Universität Luxemburg; Sondierungen zum Ausbau zu einer Rahmenkooperation sind beabsichtigt.  Fortführung der Qualitätssicherung der kooperativen Promotionen in nationaler und internationaler Vernetzung, hochschulinterne Weiterentwicklung durch Vorbereitung eines kodifizierten HS-Rahmens „Gute wissenschaftliche Praxis“  Anregung weiterer Strukturverbesserungen durch Pflege der Wissenschaftlichkeit wie Beitrag zum Aufbau einer Hochschulbibliografie und eines Repositoriums für Publikationen der Hochschulangehörigen 31

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

 Umfrage zur Bedarfspassung in der Mitte der Projektzeit Messgrößen:  Anzahl der Promovierendentreffen, Stützung der (Promotions-) Zielaufrechterhaltung und -erreichung (Abbruchprävention). Dokumentation der Treffen und Evaluation  Anzahl der „WiTfit“-Veranstaltungen. Inhaltliches Angebot aufgrund der Evaluation der Bedürfnisse der Promovierenden für die Erweiterung der wissenschaftlichen Schlüsselqualifikationen  Anzahl der Rahmenkooperationsvereinbarungen und Evaluation der eröffneten kooperativen Promotionsmöglichkeiten  Anzahl der besuchten relevanten Tagungen, Dokumentation der sinnvollen Auswahl  Anzahl Promotionsinteressentinnen  Entwicklungsbericht Darstellung der Personalmittel: 0,5 x E13 zur Koordination und Durchführung der Maßnahmen

Mittelbereitstellung Jahresraten, differenziert nach Personal- und Sachmitteln (in Euro) 2016

2017

2018

2019

2020

2016-2020

Personalmittel

35.000

35.000

35.000

35.000

35.000

175.000

Sachmittel

1.000

1.000

1.000

1.000

1.000

5.000

gesamt

36.000

36.000

36.000

36.000

36.000

180.000

Zusatz Die Hochschule Trier strebt an, geeignete Prozesse und Maßnahmen auch über die Laufzeit des Hochschulpakts fortzuführen und eine Finanzierung sicher zu stellen.

32

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Hochschule Trier Projektbeschreibung Projekt-Nummer:

HS_TR_F2

Projekt-Name:

Kinderbetreuung

Programmlinie:

Teilhabe von Frauen in der Wissenschaft

Zusammenfassende Bewertung der bisherigen Maßnahmen: Die Kinderbetreuung in Schulferien, zu Randzeiten und in Notfallsituationen an den beiden großen Standorten der Hochschule Trier ist für Studierende und Beschäftigte unverzichtbar, um Familie und Beruf bzw. Studium miteinander vereinbaren zu können. Die hohe Qualität und Flexibilität wird von Eltern und Kindern überaus geschätzt. Weiteres Vorgehen auf Grundlage der zusammenfassenden Bewertung und damit verbundene Zielsetzung: Das Konzept wurde in den vergangenen fünf Jahren permanent evaluiert und verbessert. Dieser Prozess soll weitergeführt werden. Schwerpunkt liegt bei der Kinderbetreuung in den Schulferien, bei Sonderveranstaltungen an der Hochschule (z.B. Nacht der Wissenschaft, Tag der offenen Tür, etc.) sowie in Notfällen bei der Betreuungssituation. Die Randzeitenbetreuung wird im Vergleich hierzu weniger nachgefragt und soll deshalb im Rahmen der Notfallbetreuung ermöglicht werden. Struktur (Einbindung in der HS, Zuständigkeit, Verantwortung, nachhaltige Implementierung): Die Kinderbetreuung ist ein Angebot der Hochschule Trier, die in Zusammenarbeit z.B. mit Kids am Campus e.V. oder Caritas Westeifel e.V. durchgeführt wird. Sie ist organisatorisch der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten im Gleichstellungsbüro zugeordnet. geplante Maßnahmen/Maßnahmenbegleitung(Evaluation, Dokumentation, begleitende Aktivitäten):  Regelmäßige Kinderbetreuung in den Schulferien, bei Sonderveranstaltungen an der Hochschule sowie in Notfällen  Zur Weiterentwicklung und Verbesserung Evaluation aller Maßnahmen sowie begleitende Reflexionsgespräche mit Eltern, Messgrößen:  Art der Kinderbetreuung (Ferien, Notfall, Sonderveranstaltung)  Anzahl der Tage der Kinderbetreuung 33

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

 Anzahl Kinder, die betreut werden  Entwicklungsbericht

Mittelbereitstellung Jahresraten, differenziert nach Personal- und Sachmitteln (in Euro) 2016

2017

2018

2019

2020

2016-2020

Personalmittel

7.000

7.000

7.000

7.000

7.000

35.000

Sachmittel

90.000

90.000

90.000

90.000

90.000

450.000

gesamt

97.000

97.000

97.000

97.000

97.000

485.000

Zusatz Die Hochschule Trier strebt an, geeignete Prozesse und Maßnahmen auch über die Laufzeit des Hochschulpakts fortzuführen und eine Finanzierung sicher zu stellen.

34

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Hochschule Trier Projektbeschreibung Projekt-Nummer:

HS_TR_F3

Projekt-Name:

Stipendien für Frauen und Familie

Programmlinie:

Teilhabe von Frauen in der Wissenschaft

Zusammenfassende Bewertung der bisherigen Maßnahmen: Die Stipendien sind für den erfolgreichen Studienabschluss für viele Studentinnen sehr wichtig, da sie sich mit der finanziellen Unterstützung deutlich mehr auf ihr Studium konzentrieren können. Es hat sich bei den beiden Mentoringprogrammen gezeigt, dass bei Schülerinnen („pepperMINT“) wenig Nachfrage, hingegen bei Studentinnen („Salt & PEPPER“) und Studenten zu Studienbeginn ein großer Bedarf an entsprechenden Angeboten besteht. Die Durchführung von Vorlesungen für Frauen hat sich im Fachbereich UP/UT etabliert. Die Beratung von Promovendinnen in enger Kooperation mit der Promotionsberatungsstelle wurde in Anspruch genommen. Weiteres Vorgehen auf Grundlage der zusammenfassenden Bewertung und damit verbundene Zielsetzung: Die im Zusammenhang mit der Stipendienvergabe (Ariadne-Stipendium) und im Familienservice (beide Hochschulpakt II finanziert) geführten Beratungsgespräche haben ergeben, dass sich Studentinnen häufig durch schwierige persönliche Lebenssituationen in finanziellen Notlagen befinden, die einen erfolgreichen Studienverlauf erschweren bzw. verhindern. So ist es Frauen praktisch unmöglich, neben dem Studium zu arbeiten, wenn gleichzeitig Kinder zu betreuen sind, Angehörige (etwa die Großeltern) gepflegt werden müssen oder sie selbst erkrankt sind (z.B. Brustkrebs, Multiple Sklerose). Auch Frauen mit Migrationshintergrund bzw. Ausländerinnen, haben häufig Probleme ihr Studium selbständig zu finanzieren. Mit den Stipendien soll verhindert werden, dass Studentinnen und Promovendinnen ihr Studium bzw. ihr Promotionsvorhaben aufgrund finanzieller Probleme abbrechen oder daran gehindert werden, ein Studium zu beginnen. Letzteres betrifft v.a. auch Frauen mit beruflicher Qualifikation, die ihre Berufstätigkeit für das Studium aussetzen bzw. stark reduzieren müssen. Das Vorhaben wurde unter den Namen „Ariadne-Stipendium“ durch Mittel aus dem Hochschulpakt II (Laufzeitende Dezember 2015) finanziert und hat sich als eine überaus erfolgreiche Maßnahme erwiesen. Es gibt an der Hochschule kein reguläres Angebot, das hier greifen würde.

35

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Das Mentoringprogramm „pepperMINT“ soll aufgrund des geringen Interesses von Schülerinnen nicht fortgeführt werden, das Mentoringprogramm „Salt & PEPPER“ soll in der Programmlinie 1 weitergeführt und ausgebaut werden. Die Vorlesungen für Frauen werden unabhängig vom Hochschulpakt im Fachbereich UP/UT in den mathematischen Grundlagenfächern weitergeführt. In anderen Fachbereichen ist dies nicht der Fall, da wie etwa im Fachbereich Informatik insgesamt zu wenige Frauen studieren, so dass aus organisatorischen Gründen eine Frauenvorlesung nicht sinnvoll angeboten werden kann. Da sich der Beratungsbedarf im Rahmen der Maßnahme F3 bei Promovendinnen inhaltlich nicht von dem anderer Frauen unterscheidet und promotionsspezifische Themen in der Promotionsberatung behandelt werden, ist die Weiterführung der Beratung im Rahmen des Familienservice (finanziert aus dem Professorinnenprogramm II) und der Promotionsberatung zielführend. Struktur (Einbindung in der HS, Zuständigkeit, Verantwortung, nachhaltige Implementierung): Die Stipendien werden von der Hochschule Trier vergeben, organisatorisch ist die Vergabe der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten zugeordnet. geplante Maßnahmen/Maßnahmenbegleitung(Evaluation, Dokumentation, begleitende Aktivitäten):  Geplant ist die Vergabe von Stipendien in Höhe von 200 € / Monat über jeweils ein Jahr oder als Einmalzahlung über 2.400 € für insgesamt 15 Stipendien. Von den 15 Stipendien sind ca. 5 Stipendien für Promotions-/Abschlussstipendien vorgesehen. Gesamtsumme: 36.000 €  Vergabe der Stipendien an Studentinnen bzw. Promovendinnen mittels eines Punktesystems anhand diverser Kriterien wie etwa geplanter Abschluss (Promotion, Master, Bachelor), Note, Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen, Migrationshintergrund, Staatszugehörigkeit, finanzielle Notlage, soziales bzw. ehrenamtliches Engagement, eigene Krankheit, …  Für die Stipendien sind eine Bewerbung inkl. der relevanten Nachweise und Gutachten sowie begleitende Beratungsgespräche für die Stipendiatinnen erforderlich.  Die Stipendiatinnen haben über den Förderzeitraum einen Bericht zu erstellen. Messgrößen:  Anzahl der Stipendien  Höhe der Stipendien  Entwicklungsbericht

36

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Mittelbereitstellung Jahresraten, differenziert nach Personal- und Sachmitteln (in Euro) 2016

2017

2018

2019

2020

2016-2020

Personalmittel

0

0

0

0

0

0

Sachmittel

36.000

36.000

36.000

36.000

36.000

180.000

gesamt

36.000

36.000

36.000

36.000

36.000

180.000

Zusatz Die Hochschule Trier strebt an, geeignete Prozesse und Maßnahmen auch über die Laufzeit des Hochschulpakts fortzuführen und eine Finanzierung sicher zu stellen.

37

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Hochschule Trier Projektbeschreibung Projekt-Nummer:

HS_TR_D1

Projekt-Name:

Öffnung der Gesundheitsstudiengänge für ein berufsbegleitendes Studium

Programmlinie:

Durchlässigkeit

Vorgehen und damit verbundene Zielsetzung: Im Bereich der Gesundheitswissenschaften bietet die Hochschule Trier zurzeit zwei Bachelorstudiengänge an: Physiotherapie und Logopädie. Der Start des Studiengangs Ergotherapie ist für das WS 2016/17 geplant. Alle drei Studiengänge sind duale ausbildungsintegrierte Studiengänge, d.h., die Studierenden absolvieren parallel zum Studium eine Ausbildung an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Physiotherapie, Logopädie bzw. Ergotherapie, mit der die Hochschule einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat. Die durch den erfolgreichen Abschluss der staatlichen Ausbildungsabschlussprüfung nachgewiesen Kompetenzen werden im Umfang von 90 ECTS-Punkten auf das jeweilige Studium angerechnet. Seit der Aufnahme des Studienbetriebs erreichen die Hochschule jede Woche Anfragen von Absolventen der kooperierenden Berufsfachschulen, die - nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung - das Studium parallel zur Berufstätigkeit aufnehmen möchten. Ca. 30 % der Anfragen kommen von Berufstätigen, die weder die Allgemeine Hochschulreife noch die Fachhochschulreife besitzen, die aber die Voraussetzungen für den Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Personen erfüllen. Für diese Studieninteressierten kommt sicher der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte in Frage, sofern ein entsprechendes Studienangebot besteht. Die Hochschule Trier möchte die drei dualen ausbildungsintegrierten Gesundheitsstudiengänge daher öffnen für ein berufsbegleitendes Studium. Zunächst sollen die Absolventen der kooperierenden Berufsfachschulen zum berufsbegleitenden Studium zugelassen werden. Eine Anerkennung der durch den erfolgreichen Abschluss der staatlichen Ausbildungsabschlussprüfung nachgewiesen Kompetenzen sollte hier ohne Einzelfallprüfung möglich sein. In einem zweiten Schritt wird geprüft werden, ob auch Absolventen von Berufsfachschulen, mit denen kein Kooperationsvertrag besteht, ohne Einzelfallprüfung zum Studium zugelassen werden können. Der Unterricht für die genannten Studiengänge findet als Blockunterricht freitags und samstags statt, berücksichtigt also auch die Bedürfnisse berufstätiger Studierender. 38

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Durch die Entwicklung von E-Learning-, Blended-Learning- und evtl. auch Fernstudien-Formaten für Lehrmodule wollen wir das Studium noch stärker an die Bedürfnisse berufstätiger Studierender anpassen. Struktur (Einbindung in der HS, Zuständigkeit, Verantwortung, nachhaltige Implementierung): Die drei Gesundheitsstudiengänge sind derzeit im Fachbereich Informatik angesiedelt. Die Entwicklung weiterer Gesundheitsstudiengänge ist Ziel des Fachbereichs und der Hochschule. Die in diesem Projekt entwickelten Verfahren und Strukturen können auf weitere duale Studiengänge der Hochschule Trier (und anderer Hochschulen) übertragen werden. Fachbereich und Hochschule bemühen sich intensiv um die Gewinnung weiterer Berufsfachschulen als Kooperationspartner. Kooperationsvereinbarungen mit zwei weiteren Physiotherapieschulen sowie einer Ergotherapieschule sollen noch im Laufe des Jahres 2015 abgeschlossen werden; weitere Kooperationen werden folgen. Die Duale Hochschule Rheinland-Pfalz ist seit Beginn der Überlegungen zur Einrichtung dualer Gesundheitsstudiengänge in die Studiengangentwicklung eingebunden. ELearning- und Blended-Learning-Angebote werden wir den Studierenden mittels der vom VCRP betriebenen Lernplattform OLAT bereitstellen. geplante Maßnahmen/Maßnahmenbegleitung(Evaluation, Dokumentation, begleitende Aktivitäten): Auf Nachfrage äußerten die kooperierenden Berufsfachschulen keine Bedenken gegen die geplante Öffnung der ausbildungsintegrierten Studiengänge für ihre eigenen Absolventen. Eine pauschale Öffnung der Studiengänge für Absolventen von Berufsfachschulen, mit denen kein Kooperationsvertrag besteht, wird aber skeptisch betrachtet. Die Curricula der drei genannten Studiengänge sind mit den Curricula der kooperierenden Berufsfachschulen eng verzahnt. Dies ist für Berufsfachschulen, mit denen keine Kooperation vereinbart wurde, nicht sichergestellt. Es muss daher geprüft werden, ob eine standardisierte pauschale Anrechnung der Ausbildungsabschlussprüfung auf das jeweilige Studium möglich ist, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. Ab Januar 2016 werden wir daher zunächst über die kooperierenden Schulen auf deren Absolventen zugehen. Darüber hinaus werden wir in Abstimmung mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung prüfen, ob eine pauschale Anrechnung der in der Berufsausbildung erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen für alle Absolventen entsprechender rheinland-pfälzischer Berufsfachschulen möglich ist und welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen. In einem weiteren Schritt soll die Ausweitung auf die benachbarten Bundesländer geschehen. In der Anlaufphase und auch darüber hinaus werden wir sicher speziellen Unterstützungsbedarf für die berufstätigen Studierenden identifizieren. Dazu sollen Tutorien für die Lehrveranstaltungen der ersten beiden Studiensemester angeboten werden. 39

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Beginnen werden wir mit der Lehrveranstaltung zum wissenschaftlichen Arbeiten, die im ersten Studiensemester stattfindet. Weitere spezielle Tutorien für die berufstätigen Studierenden sollen ab 2017 entwickelt und umgesetzt werden. Der Unterricht für die genannten Studiengänge findet bereits jetzt als Blockunterricht freitags und samstags statt, berücksichtigt also auch die Bedürfnisse berufstätiger Studierender. Durch die Entwicklung von E-Learning-, Blended-Learning- und Fernstudien-Formaten für verschiedene Lehrmodule wollen wir das Studium noch stärker an die Bedürfnisse berufstätiger Studierender anpassen. Zunächst soll das für diejenigen Module umgesetzt werden, die von einer großen Zahl von Studierenden belegt werden. In allen drei genannten Studiengängen findet im ersten Semester eine Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten statt. Für Teile dieser Lehrveranstaltung sollen 2016 E-Learning-Formate entwickelt werden, sodass die Lehrveranstaltung ab dem WS 16/17 als Blended-Learning-Veranstaltung durchgeführt werden kann. Eine reine ELearning-Lehrveranstaltung erscheint für ein Studienmodul des ersten Semesters nicht sinnvoll. 2017 sollen insbesondere für die Module „Gesundheitswissenschaften“ und „IT im Gesundheitswesen“ E-Learning-Bestandteile entwickelt werden. Für einzelne Module bietet sich auch die Entwicklung klassischer papiergebundener Lehrmaterialien an, wie sie in einem Fernstudium eingesetzt werden. Durch das Fernstudium Informatik verfügt der Fachbereich hier über langjährige Erfahrungen. Eine besondere Herausforderung bei der Erstellung von E-Learning-Komponenten sind die Module des fünften und sechsten Studiensemesters, in denen auch praktische Fertigkeiten für die Berufsausübung vermittelt werden, wie z.B. „Lymphdrainage“, „Manuelle Verfahren der Logopädie“, „Leistungsdiagnostik – Vertiefung“. In Zusammenarbeit mit den Informatik-Studiengängen wollen wir hierzu spezielle ELearning-Formate entwickeln. Die genannten Maßnahmen werden in enger Kooperation mit der Querschnittstelle E-Learning umgesetzt. Alle Maßnahmen werden jährlich evaluiert. Die Ergebnisse werden sowohl dem Fachbereichsrat und dem Senat der Hochschule Trier als auch der Dualen Hochschule Rheinland-Pfalz vorgelegt. Messgrößen: Anzahl der berufsbegleitend Studierenden Darstellung der Personalmittel: 1 x E13 zur Durchführung der genannten Maßnahmen

40

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Mittelbereitstellung Jahresraten, differenziert nach Personal- und Sachmitteln (in Euro) 2016

2017

2018

2019

2020

2016-2020

Personalmittel

65.000

65.000

65.000

65.000

65.000

325.000

Sachmittel

0

0

0

0

0

0

gesamt

65.000

65.000

65.000

65.000

65.000

325.000

Zusatz Im Rahmen der Programmförderung in der dritten Phase des Hochschulpakts sollen die Programme mit ähnlicher Ausrichtung unter Einbeziehung hochschulübergreifender Einrichtungen untereinander vernetzt werden, um den Erfahrungsaustausch zwischen den Hochschulen zu intensivieren und mögliche Synergieeffekte zu nutzen. Eine Einladung zu den Vernetzungstreffen erfolgt zunächst durch das MBWWK. Die Hochschule Trier strebt an, geeignete Prozesse und Maßnahmen auch über die Laufzeit des Hochschulpakts fortzuführen und eine Finanzierung sicher zu stellen.

41

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Hochschule Trier Projektbeschreibung Projekt-Nummer:

HS_TR_D2

Projekt-Name:

Unterstützungsangebote im Bereich Duale Studiengänge

Programmlinie:

Durchlässigkeit

Vorgehen und damit verbundene Zielsetzung: Die Hochschule Trier hat in den vergangenen Jahren das Angebot an dualen Studiengängen kontinuierlich ausgebaut. Dabei wurden überwiegend ausbildungsintegrierte Studiengänge entwickelt, bei denen die Studierenden neben dem Studienabschluss auch einen Ausbildungsberuf erfolgreich abschließen sollen. Auf Grund der Unternehmensstruktur in den Gebieten der Hochschule Trier greifen die dualen Studiengänge fast alle auf eine Vielzahl von Partnern zu, bei denen es sich in der Regel um kleinere Unternehmen handelt, die auch nicht durchgängig Bedarf an akademisch gebildeten Mitarbeitern haben. Insofern ist mit den dualen Studiengängen ein erheblicher Koordinations- und Organisationsaufwand verbunden. Dieser umfasst zum einen die Akquise neuer Unternehmen, oder die Verlängerung der entsprechend angebotenen Ausbildungsplätze, zum anderen die jeweils organisatorischen Abläufe, wie Erstellung und Fortsetzung der Kooperationsverträge, Abstimmen der Ausbildungszeiten, Durchführung von Informationsveranstaltungen etc. Diese Aufgabe ist zum großen Teil nicht so fachspezifisch, dass sie – wie in der Vergangenheit – von Professoren ausgeübt werden muss, sondern kann fachbereichsübergreifend von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter ausgefüllt werden. Damit einher geht auch eine Vereinheitlichung der organisatorischen Rahmenbedingungen, z.B. Gestaltung der Kooperationsverträge u.ä. Dies wird, wie auch bei der Bewerbung der bestehenden Angebote, in Kooperation mit der Dualen Hochschule Rheinland-Pfalz geschehen. In verschiedenen Studiengängen (z.B. BWL) hat sich auch gezeigt, dass einige Studierende auf Grund der doppelten Belastung weniger mit den akademischen Anforderungen als mit den Anforderungen der gewerblichen Prüfungen Schwierigkeiten haben, die sich durch entsprechende Förderangebote signifikant reduzieren lassen. Hierzu soll fachbereichsübergreifend eine entsprechende Koordinierungsfunktion eingerichtet werden, die solche Angebote organisiert. Insgesamt soll mit diesen Maßnahmen der weitere Ausbau der dualen Studienangebote vorangetrieben werden. Dies betrifft sowohl eine Steigerung der Zahl der in diesen Studiengängen eingeschriebenen Studierenden als auch die Steigerung der Erfolgsquote für die beabsichtigten Abschlüsse (akademisch und beruflich). 42

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Struktur (Einbindung in der HS, Zuständigkeit, Verantwortung, nachhaltige Implementierung): Die entsprechende Stelle für die hochschulweite Koordination wird bei der Hochschulleitung angesiedelt. Bei nachgewiesenem Erfolg soll eine Finanzierung über einen Deckungsbeitrag der an den dualen Studiengängen beteiligten Unternehmen erfolgen. geplante Maßnahmen/Maßnahmenbegleitung(Evaluation, Dokumentation, begleitende Aktivitäten): 

Werbungskonzept für duale Studiengänge



Durchführung von studiengangübergreifenden Informationsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Dualen Hochschule RLP



Zusammenarbeit mit den Kammern und Berufsschulen im Bereich von Informationsveranstaltungen und Angebotsentwicklung



Akquise von Partnerunternehmen



Organisation von Ergänzungskursen für dual Studierende



Erstellung eines Konzepts für entsprechende E-Learning-Angebote in Zusammenarbeit mit VCRP und der Dualen Hochschule RLP

Messgrößen: 

Anzahl Informationsveranstaltungen



Anzahl dual Studierende



Anzahl Partnerunternehmen



Erfolgsquote Studierende

Darstellung der Personalmittel: 0,5 x E11 als ProjektmitarbeiterIn zur Durchführung der Maßnahmen

Mittelbereitstellung Jahresraten, differenziert nach Personal- und Sachmitteln (in Euro)

Personalmittel

2016

2017

2018

2019

2020

2016-2020

25.500

25.500

25.500

25.500

25.500

127.500

0

0

0

0

25.500

25.500

25.500

127.500

Sachmittel gesamt

0 0 25.500

25.500

43

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Trier

Zusatz Im Rahmen der Programmförderung in der dritten Phase des Hochschulpakts sollen die Programme mit ähnlicher Ausrichtung unter Einbeziehung hochschulübergreifender Einrichtungen untereinander vernetzt werden, um den Erfahrungsaustausch zwischen den Hochschulen zu intensivieren und mögliche Synergieeffekte zu nutzen. Eine Einladung zu den Vernetzungstreffen erfolgt zunächst durch das MBWWK. Die Hochschule Trier strebt an, geeignete Prozesse und Maßnahmen auch über die Laufzeit des Hochschulpakts fortzuführen und eine Finanzierung sicher zu stellen.

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Anlage 3: Fortführung der Anmietungen des HSP II in den Jahren 2019 - 2023

Die Hochschule Trier wird zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerinnen und Studienanfänger über die Laufzeit des HSP II hinaus für die Jahre 2019 – 2023 die Anmietung nachfolgend genannter Objekte fortführen.

Objektnummer

Objekt

Nutzung

HSTR_R_3

Elementary School, Birkenfeld

Seminarräume

Quadratmeter 500 qm

Jahresnettomiete 32.440,92 €

Die Mietkosten (Nettomiete gem. Mietvertrag zzgl. Neben-/Betriebskosten, Stand 2015) werden durch das MBWWK gemäß Tabelle degressiv über die Jahre finanziert. Die Mittelbereitstellung in den Jahren 2016 – 2018 gemäß Zielvereinbarung zum Hochschulpakt 2020, 2. Programmphase bleibt unberührt.

2016*

66,6 %

2017*

66,6 %

2018*

66,6 %

2019

66,6 %

2020

66,6 %

2021

33,3 %

2022

22,2 %

2023

11,1 %

* Ausfinanzierung HSP II gemäß Zielvereinbarung Hochschulpakt 2020, 2. Programmphase

Anlage 4: Zuordnung von Fächergruppen zu den beiden Fächerclustern im Hochschulpakt

Fächergruppen

Bezeichnung der Fächergruppen

Fächercluster

Preise pro zSA und Jahr

1,2,3,9

01: Geisteswissenschaften 02: Sport 03: Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 09: Kunst, Kunstwissenschaft

Geistes-/Gesellschaftswissenschaften

2.500 Euro

4,5,7,8

04: Mathematik, Naturwissenschaften 05: Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 07: Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 08: Ingenieurwissenschaften

Naturwissenschaften/Technik

3.500 Euro

Anlage 5

Verwendungsnachweis zu Maßnahmen HSP III Ministerium für Bildung Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Referat 954 Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz

Angaben zur Einzelmaßnahme: Projekt-Nummer:

Projekt-Titel:

Programmlinie:

Verantwortlicher Projektleiter:

Telefon: Mailadresse

Dem Verwendungsnachweis sind beigefügt: 

Anlage 1 - Sachbericht



Anlage 2 - Gesamtübersicht der Kosten

Ich/Wir bestätige/n, dass die Ausgaben gemäß Anlage zum Verwendungsnachweis notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen, die Bedingungen und Auflagen eingehalten wurden und Angaben über die Maßnahme, ihre Ausgaben und die Finanzierung vollständig und belegt sind, nur Nettobeträge (abzüglich Mehrwertsteuer - soweit vorsteuerabzugsberechtigt - und in Anspruch genommene Skonti und Preisnachlässe) geltend gemacht wurden, der Einsatz der den abgerechneten Kosten zugrunde liegenden Leistungen mit dem im Zuweisungsschreiben vorgesehenen Umfang, soweit keine anderen verbindlichen Absprachen getroffen wurden, ausschließlich für die o.g. Maßnahme erfolgte.

______________________________ Ort, Datum

_________________________________ Rechtsverbindliche Unterschrift

Anlage 5 - Anlage 1 -

Sachbericht Hinweise: - der Sachbericht sollte zwei Seiten nicht überschreiten - zur Kenntnis können Anlagen beigefügt werden; diese ersetzen den Sachbericht nicht Der Sachbericht sollte möglichst folgende Punkte beinhalten: - Darstellung der Aktivitäten und erreichten Projektziele - etwaiger Anpassungsbedarf Jahr 2016

Anlage 5 - Anlage 2 -

Zahlenmäßiger Nachweis Ausgabenübersicht Jahr 2016 Einzelansatz

Ausgaben (Euro)

Personal (nach Stellenäquivalent und Wertigkeit)

Sachmittel (Gesamtsumme)

Summe

Finanzierungsübersicht Jahr 2016 Art

Zuweisung Land

Vorauszahlung gemäß Zielvereinbarung (Euro)

Davon in Anspruch genommen (Euro)

Rest 2016 (Euro)

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