Zielvereinbarung. zur Umsetzung des Hochschulpakts zwischen dem

Zielvereinbarung zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020 2016 – 2020 zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des L...
Author: Adolph Hausler
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Zielvereinbarung zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020 2016 – 2020 zwischen dem

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz vertreten durch Staatsministerin Vera Reiß

und der

Hochschule Ludwigshafen am Rhein vertreten durch Prof. Dr. Peter Mudra, Präsident

§ 1 Ziele Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MBWWK) und die Hochschule Ludwigshafen stellen sich auch in der dritten Phase des Hochschulpaktes 2020 ihrer gemeinsamen Verantwortung, einer steigenden Zahl von Studieninteressierten ein qualitativ hochwertiges Studienangebot bereitzustellen. Ziel ist es, neben dem quantitativen Ausbau der Studienplätze die Strukturen zur Stärkung von Studium und Lehre zu fördern und Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Unterstützt wird dieses Ziel mit Maßnahmen zur weiteren Öffnung der Hochschulen, um die Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Ausbildung zu erhöhen. Komplementär dazu steht die Förderung von Frauen im Fokus: Mit gezielten Maßnahmen soll die Teilhabe von Frauen in der Wissenschaft und ihr Anteil bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen nachhaltig erhöht werden.

§ 2 Gegenstand der Vereinbarung (1) Das Land stellt der Hochschule Ludwigshafen ergänzend zur Grundfinanzierung in den Jahren 2016 bis 2020, inklusive der Ausfinanzierung bis 2023, Mittel zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerinnen und -anfänger im 1. Hochschulsemester nach § 4 Abs. 1 zur Verfügung (Basispreise) und schafft die notwendigen Personalstellen im Vollzug. Zusätzlich in diesem Sinne sind die Studienanfängerinnen und -anfänger, deren Zahl die Zahl des Studienjahres 2005 überschreitet. Das Studienjahr besteht aus dem Sommersemester eines Jahres und dem darauffolgenden Wintersemester. Die von der Hochschule Ludwigshafen angestrebte Anzahl zusätzlicher Studienanfängerinnen und -anfänger (Zielzahlen) für das jeweilige Studienjahr sind in Anlage 1 der Vereinbarung festgelegt. Die Hochschule Ludwigshafen erklärt, dass sie sich nachdrücklich darum bemühen wird, die in Anlage 1 aufgeführten Zielzahlen insgesamt zu erreichen. Sofern die Hochschule Ludwigshafen erkennt, dass aufgrund der tatsächlichen Entwicklung die Einschreibezahlen von den Zielzahlen der Vereinbarung abweichen werden, kann in Absprache mit dem MBWWK eine Anpassung der Zielzahlen vorgenommen werden. Die Leistungen des Landes werden im Vollzug entsprechend angepasst. (2) Das Land stellt der Hochschule Ludwigshafen zusätzliche Mittel zur Erreichung qualitativer Zielsetzungen zur Verfügung (Programmförderung) und schafft die notwendigen Personalstellen im Vollzug. Bei der Verwendung der Mittel werden qualitative Zielsetzungen verfolgt, die den Programmlinien

1

1. Qualität in der Lehre 2. Mehr Teilhabe von Frauen in der Wissenschaft 3. Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zugeordnet sind. Die Projekte, die die Hochschule Ludwigshafen in den Programmlinien umsetzt, sind in Anlage 2 dieser Vereinbarung dokumentiert. (3) Das Land stellt der Hochschule Ludwigshafen in den Jahren 2016 bis 2020, inklusive auslaufender Finanzierung bis 2023, Mittel für die Schaffung der für die Umsetzung der Maßnahmen gem. Abs.1 und 2 erforderlichen Flächen zur Verfügung (Miet- und Bau-Budget).

§ 3 Leistung der Hochschule Die Hochschule Ludwigshafen setzt die ihr nach § 2 zur Verfügung gestellten Mittel ein, um die Ziele gemäß § 1 zu erfüllen.

§ 4 Mittelbereitstellung durch das MBWWK (1) Die Hochschule Ludwigshafen erhält zur Umsetzung des nach § 2 Abs. 1 vereinbarten Ziels über einen Zeitraum von vier Jahren insgesamt 10.000,- Euro pro zusätzlicher Studienanfängerin und pro zusätzlichem Studienanfänger in den Studiengängen des Fächerclusters 1 (Geistes- / Gesellschaftswissenschaften) und 14.000,- Euro in den Studiengängen des Fächerclusters 2 (Naturwissenschaften / Technik). Die Zuordnung der Fächergruppen zu den Fächerclustern erfolgt entsprechend der amtlichen Statistik und ist in Anlage 3 dieser Vereinbarung festgehalten. Die erste Jahresrate erhält die Hochschule, beginnend ab 2016, jeweils als Vorauszahlung gem. den vereinbarten Zielzahlen. (2) Für die Umsetzung der Projekte entsprechend § 2 Abs. 2 dieser Vereinbarung stellt das Land der Hochschule Ludwigshafen einen Betrag von 2.305.497,- Euro von 2016 bis 2020 zur Verfügung. Diese Mittel erhält die Hochschule Ludwigshafen unabhängig von der Erreichung der Zielzahlen nach § 2 Abs. 1 als Vorauszahlung. Die entsprechenden Jahresraten sind in der Anlage 2 festgelegt. (3) Das Land stellt den Hochschulen zur Umsetzung des nach § 2 Abs. 3 vereinbarten Ziels 20 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden den Hochschulen für 1. Mietmaßnahmen und 2. kleine Baumaßnahmen bis zu 2 Mio. Euro 2

zur Verfügung gestellt. Das MBWWK wird alle Hochschulen bei der Vergabe der Mittel ausgewogen berücksichtigen. Kosten für weitere Anmietungen und kleine Baumaßnahmen können, sofern vom MBWWK genehmigt, aus Basispreisen durch die Hochschule Ludwigshafen getragen werden. (4) Die vereinbarten Maßnahmen gem. Abs. 1-3 gehen von einer Entwicklung der Studienanfängerzahlen entsprechend der KMK-Vorausberechnung vom 8. Mai 2014 aus. Kommt es zu einer erheblichen Abweichung der Studienanfängerzahlen in Rheinland-Pfalz, wird das MBWWK mit der Landeshochschulpräsidentenkonferenz Gespräche über Modifikationen der Zielvereinbarungen führen. (5) Die Mittelbereitstellung steht unter Haushaltsvorbehalt. Die Übertragbarkeit der Mittel wird im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten angestrebt.

§ 5 Abrechnung und Nachweis der Verwendung; Berichtspflicht der Hochschule (1) Die Abrechnung der für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerinnen und -anfänger eines Studienjahrs zur Verfügung gestellten Mittel gem. § 4 Abs. 1 erfolgt im jeweiligen Folgejahr auf Basis der in der amtlichen Statistik ausgewiesenen Studienanfängerzahlen im 1. Hochschulsemester. Der daraus resultierende finanzielle Anspruch wird für die Ausfinanzierung des jeweiligen Studienjahrs zugrunde gelegt. (2) Für die Abrechnung der in einem Jahr durchgeführten Programmmaßnahmen stellt die Hochschule Ludwigshafen dem MBWWK bis zum 31. März des Folgejahres einen Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der bereitgestellten Mittel und vereinbarten Maßnahmen bereit. Sie erbringt den Nachweis nach dem in Anlage 4 vereinbarten Muster. Das Land und die Hochschule Ludwigshafen behalten sich eine Änderung der Maßnahmen und eine Anpassung der Mittel vor. Dies erfolgt einvernehmlich im Vollzug. (3) Übersteigt die gem. amtlicher Statistik ausgewiesene Studienanfängerzahl in Rheinland-Pfalz den für das Land prognostizierten Wert der KMKVorausberechnung vom 8. Mai 2014, so erfolgt die Abrechnung der Basispreise für das entsprechende Studienjahr 1. bis zu den in Anlage 1 aufgeführten Zielzahlen gem. § 4 Abs. 1. 2. für die über die gem. Anlage 1 vereinbarten Zielzahlen hinaus aufgenommenen Studienanfängerinnen und -anfänger anhand der noch verbleibenden Mittel für Basispreise in Rheinland-Pfalz. Der Hochschule Ludwigshafen werden diese zusätzlichen finanziellen Ansprüche anteilig bezogen auf die landesweiten Gesamtansprüche ausgezahlt. Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. 3

Anlagen: -

Anlage 1: Zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger in den Jahren 2016 bis 2020 - Zielzahlen der Hochschule Anlage 2: Beschreibung der Maßnahmen der Hochschule im Bereich der Programmförderung und der hierfür vereinbarten Jahresraten Anlage 3: Zuordnung der Fächergruppen in der amtlichen Statistik zu den Fächerclustern im Hochschulpakt Anlage 4: Muster für Verwendungsnachweise der Programmförderung

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Anlagen

Zielvereinbarung zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020 2016 – 2020

Anlage 1 - Zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger in den Jahren 2016-2020 - Zielzahlen der Hochschule

Gesamt

2016 220

220

220

220

220

SUMME 1.100

GW

116

116

116

116

116

580

NW

104

104

104

104

104

520

Hochschule Ludwigshafen Zielzahlen zSA

2017

2018

2019

2020

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Ludwigshafen

Hochschule Ludwigshafen Projektbeschreibung Projekt-Nummer:

HS_LU_Q1

Projekt-Name:

Integration der Strukturen und Prozesse der Qualitätssicherung und –entwicklung zu einem umfassenden und nachhaltigen QMS

Programmlinie:

Qualität der Lehre

Ziele „Nachhaltige Qualitätsentwicklung kann […] nicht allein durch die Einführung bestimmter Qualitätssicherungsmaßnahmen erreicht werden. Von größter Wichtigkeit ist die Schaffung einer sogenannten Qualitätskultur. Dies bedeutet, dass die Hochschulmitglieder Qualität in Lehre, Forschung und Verwaltung als gemeinsamen Wert ansehen, hierzu gemeinsame Ziele und Maßnahmen entwickeln und diese in der alltäglichen Aufgabendurchführung umsetzen.“ (Bobzin et al. 2010:36) 1 Die Hochschule Ludwigshafen am Rhein hat sich im Rahmen von abgestimmten Projekten während des Hochschulpakts II (HSP-II) den Aufbau eines umfassenden Qualitätssicherungssystems (QMS) zum Ziel gesetzt. Während das Projekt „Geschäftsund Organisationsanalyse“ insbesondere den Fokus auf Qualitätssicherung und entwicklung im Bereich der unterstützenden Dienstleistungen legte, stellte das Projekt „Qualitätssicherung in Studium und Lehre“ den Bereich Studium und Lehre in den Vordergrund. Die Maßnahmen des „Integrierten Controlling“ unterstützten schließlich die Hochschulleitung in Ihren Aufgaben und förderten strategische Prozesse der Hochschulentwicklung mit Schwerpunkt Studium und Lehre. Die zentralen Einrichtungen haben im Rahmen des HSP-II die ersten Meilensteine zur Implementierung eines Qualitätsmanagements (QM) zurückgelegt. Es wurde eine Geschäftsprozessanalyse und -optimierung in den zentralen Prozessen in der Hochschulverwaltung durchgeführt. Die Beschäftigten wurden für die Durchführung von Prozessanalysen und -optimierungen sensibilisiert und geschult. Es fand zudem eine umfangreiche Organisationsanalyse und -entwicklung unter Heranziehung verschiedener Dokumente und im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung statt. Führungskräfte und Beschäftigte wurden zu Zielen, Entscheidungsprozessen, Kommunikation, Führung und Qualität befragt. Die Ergebnisse dieser Befragung wurden in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst und erste Umsetzungsschritte eingeleitet. Ziel ist es, bis zum Abschluss des Projektes, Ende des Jahres 2015, ein Konzept zur Qualitätsentwicklung in den zentralen Einrichtungen zu entwickeln. 1

Jule Bobzin, Heike Faßbender, Christiane Miosge: Wie wird die Nachhaltigkeit des Qualitätsmanagements sichergestellt? In: Mathias Winde (Hrsg.), Von der Qualitätsmessung zum Qualitätsmanagement, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, pp. 36 - 46, 2010.

1

Mit dem im Zuge des HSP-II erfolgten Aufbau des strategischen Controllings wird ein ganzheitlicher Qualitätsansatz an der Hochschule verfolgt, der nicht nur die Studienbedingungen selbst, sondern auch die Hochschule als Ganzes betrachtet. Das Controlling soll zukünftig steuernde und qualitätssichernde Prozesse und Instrumente für die Realisierung des Hochschulkernauftrags „Studium und Lehre“ zur Verfügung stellen und stellt damit eine wichtige Schnittstelle für das Qualitätsmanagement in Studium und Lehre dar. Denn ein messgrößenorientiertes Berichts- und Informationssystems soll auch im Bereich Studium und Lehre eine wichtige Basis des QMS sein. Im Bereich Studium und Lehre wurde ein QMS-Konzept im Rahmen des HSP-II in einem intensiven Abstimmungsprozess entwickelt, das die dezentrale Orientierung der Hochschule würdigt und unterschiedliche Ausprägungen von Qualitätssicherung und -entwicklung ermöglicht. Die strategischen Ziele des Leitbilds und die weiteren strategischen Ziele der Hochschule und Fachbereiche (z.B. Hochschul- und Fachbereichsetnwicklungspläne, Zielvereinbarungen mit den Fachbereichen) dienen danach als Ausgangsbasis für Zielkonkretisierungen auf Studiengangs-, Fachbereichs- und Hochschulebene und die Entwicklung von geeigneten Maßnahmen zur Zielerreichung. Die Fachbereiche legen in Zukunft auf Grundlage des derzeit in Erprobung befindlichen QMSKonzeptes verbindlich fest, wie ihre Prozesse der Qualitätssicherung und entwicklung gestaltet sind und anhand welcher Informationen (Messgrößen) sie ihre Zielerreichung regelmäßig reflektieren wollen. Das zentrale QM, das der Stabsstelle Studium und Lehre zugeordnet ist, soll das QM koordinieren, die notwendigen Informationen sammeln und den Fachbereichen und Studiengängen aufbereitet zur Verfügung stellen sowie geeignete Instrumente entwickeln. Das QM ist sowohl mit Programm-, als auch mit Systemakkreditierungen kompatibel. Eine Entscheidung über die zukünftige Art der Akkreditierung wird 2016 in die Gremien eingebracht. Im Rahmen eines Pilotprojektes befindet sich diese Konzeption derzeit in einer schrittweisen Erprobungs- und Implementierungsphase. Im Rahmen des Aufbaus geeigneter Strukturen und zur Beförderung des hochschulweiten Austauschs über Qualität wurde ein Senatsausschuss für Qualität in Studium und Lehre gegründet und partizipativ ein Leitbild an der Hochschule entwickelt, das konzeptionell in dem QMS der Hochschule verankert ist. Strukturen und Prozesse der Qualitätssicherung und -entwicklung im Bereich Studium und Lehre und in den zentralen Einrichtungen werden in der Teilgrundordnung Qualitätssicherung und -entwicklung zusammengeführt, die bis Ende 2015 an der Hochschule verabschiedet werden soll. Initiiert insbesondere durch die genannten HSP-II-Projekte fand an der Hochschule demnach in den letzten Jahren ein intensiver Diskurs über Qualität, insbesondere im Bereich von Studium und Lehre sowie den zentralen Einrichtungen statt. Dabei ist es im Sinne eines umfassenden QMS gelungen, das QMS in den Fachbereichen und den zentralen Einheiten nach gleichen Prinzipien – nämlich mit dem Fokus auf Ziele – auszurichten und ähnliche Instrumente und Abläufe zu entwickeln. Ziel des beantragten HSP-III Projektes ist es nunmehr, die bisher auf der Ideen- oder Erprobungsebene befindlichen Instrumente und Abläufe zu pilotieren, zu implementieren und 2

nach der ersten Durchführung Verbesserungen vorzunehmen. Dies wird unterstützt durch den Aufbau einer Qualitätskultur an der Hochschule. Folgende konkrete Ziele setzen wir uns für den HSP-III: 

Weiterentwicklung bzw. Optimierung der vorhandenen Strukturen, Instrumente und Prozesse der Qualitätssicherung und -entwicklung in Studium und Lehre sowie den zentralen Einrichtungen



Implementierung bzw. Festigung der Steuerungsstruktur im QMS gemäß der Teilgrundordnung Qualitätssicherung und -entwicklung sowie der Konzeptionen zum QMS



Weiterentwicklung des Evaluationssystems



Weiterentwicklung des Berichts- und Informationssystems inkl. Kennzahlen



Aufbau einer Qualitätskultur zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit des QMS: Entwicklung eines gemeinsamen Qualitätsverständnisses durch Fortführung des hochschulweiten Diskurses, insbesondere Definition von Qualitätszielen und Entwicklung von Empfehlungen zur Qualitätssicherung und -entwicklung im Rahmen der Umsetzung des QMS-Konzepts

Die Integration der durch die Dezentralität gegebenen Unterschiede erfolgt durch einen gemeinsamen Senatsausschuss, Arbeitsgruppen, den Austausch zwischen QMBs und Qualitätszirkel. Kriterien zur Zielerreichung Verfahrensgrundsätze, Berichtswesen, Aufgabenverteilung, verbindliche Vorgaben sowie Empfehlungen für Qualitätssicherung und -entwicklung sollen gemäß der noch zu verabschiedenden Teilgrundordnung Qualitätssicherung und -entwicklung in den Leitlinien zur Qualitätssicherung und -entwicklung sowie der Evaluationsordnung der Hochschule dokumentiert werden. Das Erreichen der Ziele soll durch eine Abschlussevaluation und die Evaluation von Teilprojekten überprüft werden. Im Fall einer Entscheidung der Hochschule, perspektivisch eine Systemakkreditierung anzustreben, wird im Verfahren der Systemakkreditierung das hochschulinterne Qualitätssicherungssystem im Bereich Studium und Lehre im Hinblick auf seine Eignung, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards der Studiengänge zu gewährleisten, zusätzlich geprüft. Nähere Angaben zu den Kriterien der Zielerreichung und begleitenden Prozessen können der Tabelle unter „Maßnahmen“ entnommen werden. Maßnahmen Siehe nächste Seite.

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Maßnahmen

Zeitraum

Anlage 2: Maßnahmen Programmförderung Hochschule Ludwigshafen

Aktueller Stand

Ziele 2016-2020

Begleitende Prozesse / Evaluation

2017-2018

2016 -2017

Implementierung bzw. Festigung der Steuerungsstruktur im QMS gemäß der Teilgrundordnung Qualitätssicherung und -entwicklung sowie der Konzeptionen zum QMS  Weiterführung und anschließen QMS-Konzept hochschulweit  Erfahrungsbasierte und bedarfsgerech-  Ergebnisbericht der Reflexide Reflexion der Pilotphase zur diskutiert te Anpassung des QMS in Studium und on / Evaluation der jeweiliErprobung des QMS-Systems für Lehre auf Grundlage der Ergebnisse gen Pilotprojekte (2016)  Pilotprojekt: derzeit Definition Studium und Lehre des Pilotprojektes von Zielen, Messgrößen zu deren  Entscheidung Senat / HS Anwendung der Ergebnisse auf Messung und Maßnahmen zur  Ggf. Anpassung an Erfordernisse für Rat, ob Systemdas hochschulweite QMS-System Systemakkreditierung Zielerreichung akkreditierung angestrebt wird (Mitte 2016)  Kontinuierliche Verbesserungsmöglichkeiten frühzeitig erkennen und gezielt  Dokumentation in Leitlinien umsetzen QS/QE HS LU Erprobung des QMS (gemäß Teil QMS Bereich zentrale Einrich-  Erprobung des QMS durch Pilotprojekt  Dokumentation in Leitlinien grundordnung QS/QE) der zentralen tungen in Teilgrundordnung und Anassung und Umsetzung QS/QE HS LU Einrichtungen durch Pilotprojekt mit QS/QE grob skizziert  Kontinuierlicher Verbesserungsmögein bis zwei Abteilungen lichkeiten frühzeitig erkennen und ge Führungs-/Servicegrundsätze Anpassung und Umsetzung des  Dokumentation in Leitlinien erarbeitet zielt umsetzen QMS-Konzeptes QS/QE HS LU  Aufgabenanalyse zu Erstellung  administrative Prozesse präziser auf Leistungsspektrum durchgeführt die definierten Ziele in Studium und Lehre, Weiterbildung und Forschung ausrichten

4

 

Reflexion und Weiterentwicklung des Evaluationssystems Analyse und Überarbeitung der bestehenden Evaluationsinstrumente im Hinblick auf Anpassungsbedarfe



Entwicklung erster Empfehlun-  gen zu QS/QE durch den Senatsausschuss 

laufend



Umsetzung der QM: Definition von Qualitätszielen Entwicklung von Empfehlungen zu QS/QE durch den zuständigen Senatsausschuss

  laufend





Definition von Qualitätszielen in den  Studiengängen, Fachbereichen auf Hochschulebene und in den zentralen  Einrichtungen Entwicklung von Empfehlungen zur Qualitätssicherung und -entwicklung

Dokumentation der Ergebnisse (Qualitätsziele), Dokumentation der Empfehlung zu QS/QE in Leitlinien QS/QE HS LU

Weiterentwicklung des Evaluationssystems AG Evaluation mit Aufgabe be-  Bedarfsgerechte Weiterentwicklung Überarbeitete Instrumente treut des Evaluationssystems/ ÜberarbeiBerichte von Evaluationen tung der Instrumente Aktuell Überarbeitung Studieneingangsbefragung  Erprobung von qualitativen Instrumenten, z.B. TAP zur Evaluation der Lehr- Erprobungsbericht TAP Anlassbezogene Entwicklung und veranstaltungen Einsatz von Instrumenten im Rahmen Evaluation von Ser-  regelmäßige Evaluierungen der Fachviceeinrichtungen abteilungen und Stabsbereiche in Hochschulleitung und den zentralen Einrichtungen durchführen

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Weiterentwicklung des Berichts- und Informationssystems





Anlassbezogene Durchführung (Vor)Analysen und Evaluationen mit Ergebnisdokumentation (anlassbezogen) Anlassbezogene Durchführung von Workshops und Informationsveranstaltungen



Sammlung vorhandener Daten /  Informationen und erste Bewertungen der Eignung

Entwicklung des Kennzahlen-/ Mess- Dokumentation Ergebnisse in größensystems gemeinsam mit dem Leitlinien Q/QE HS LU. Controlling der Hochschule.

 

Eher Insellösungen  Zahlenspiegel seit 2014 implementiert „Date o kpit“ i der E t i klung Aufbau der Stabsstelle Controlling Bildung einer Arbeitsgruppe aus QMB, SSC, Controlling und erste Vorüberlegungen

Aufbau eines hochschulinternen In-  formations-/Berichtssystems inkl. entsprechender technischer Unterstützung 

2016

Aufbau eines hochschulinternen Informations-/Berichtssystems aufbauend auf die systemseitig zur Verfügung stehenden Daten Entwicklung und Etablierung von ggf. notwendiger ITUnterstützung. Anwendung des Berichtssystems im Rahmen des QMS in allen Fachbereichen

2016- 2019



  

laufend

Analyse der Bedarfe an qualitätsrelevanten Daten/Informationen, Definition relevanter Messgrößen durch den für QM verantwortlichen Senatsausschuss der HS

laufend



Aufbau einer Qualitätskultur zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit des QMS Begleitung und Moderation von Qualitätsdiskursen zur Verständigung über Qualität, Ziel- und Maßnahmenentwicklung Diskussionen in Gremien, Fachbereichen und zentralen Einheiten

Implementiertes Informations-/Berichtssystem (2017) Dokumentation in Leitlinien QS/QE HS LU

Findet Ausdruck in den Zieldefinitionen & Maßnahmen

Begleitung und Moderation von Qualitätsdiskursen zur Verständigung über Qualität, Ziel- und Maßnahmenentwicklung

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Gesamtevaluation des Projektes Evaluation der Ergebnisse aus HSP III 2019-2020

Evaluation der Ziele hinsichtlich ihrer Umsetzung und der damit verbundenen Ergebnisse, Bewertung der Zielerreichung und Ableitung von Weiterentwicklungsempfehlungen

Evaluationsbericht, z.B. durch evalag oder ZQ Mainz

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Struktur Das Gesamtprojekt wird durch die Hochschulleitung verantwortet. Die Projektkoordination erfolgt durch das der Stabsstelle Studium und Lehre zugeordnete zentrale QM der Hochschule. Dieses koordiniert die einzelnen Teilprojekte durch enge Abstimmung mit dem für QM zuständigen Senatsausschuss, den Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB) der Fachbereiche, der/den noch zu bestellenden QMB der zentralen Einrichtungen sowie der Stabsstelle Controlling. In der bis Ende 2015 zu verabschiedenden Teilgrundordnung Qualitätssicherung und -entwicklung wird die Bestellung von QMBs in den genannten Bereichen festgelegt und somit nachhaltig verankert.2 Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen, insbesondere den Aufbau eines hochschulweiten Berichts- und Informationssystems bedarf es einer engen Kooperation zwischen Stabsstelle Studium und Lehre, Stabsstelle Controlling, der Personalentwicklung, den Fachbereichen und dem zentralen Rechenzentrum. Angestrebt wird die Intensivierung des bereits bestehenden Austauschs zwischen den Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz. Der Austausch zu Fragen des QM erfolgt hierbei durch regelmäßige Treffen der zentralen QMBs der Hochschulen in Rheinland-Pfalz. Im Bereich der (Weiter-)Entwicklung eines hochschulweiten Informations- und Berichtssystems werden Synergien insbesondere mit dem landesweiten iCMS-Projekt zur Implementierung eines integrierten Campus-Management-Systems an den Hochschulen gesehen. Das ZQ in Mainz soll für zusätzliche Expertise im Bereich QM / Evaluation eingebunden werden und bei der Durchführung von (Teil-)Projektevaluationen Berücksichtigung finden.

Mittelbereitstellung Jahresraten, differenziert nach Personal- und Sachmitteln (in Euro)

Personalmittel Sachmittel gesamt

2016

2017

2018

2019

2020

2016-2020

121.136

124.040

127.015

122.581

128.461

623.233

64.960

19.800

16.000

15.000

21.700

137.460

186.096

143.840

143.015

137.581

150.161

760.693

Zusatz Im Rahmen der Programmförderung in der dritten Phase des Hochschulpakts sollen die Programme mit ähnlicher Ausrichtung unter Einbeziehung hochschulübergreifender Einrichtungen untereinander vernetzt werden, um den Erfahrungsaustausch zwi2

Der derzeitige Senatsausschuss für Qualität in Studium und Lehre soll gemäß der Teilgrundordnung zu einem Senatsausschuss für Qualität umgewidmet und erweitert werden und in dieser Rolle nicht nur für Qualität in Studium und Lehre, sondern für Qualität an der Hochschule insgesamt zuständig sein.

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schen den Hochschulen zu intensivieren und mögliche Synergieeffekte zu nutzen. Eine Einladung zu den Vernetzungstreffen erfolgt zunächst durch das MBWWK. Die Hochschule Ludwigshafen strebt an, geeignete Prozesse und Maßnahmen auch über die Laufzeit des Hochschulpakts fortzuführen und eine Finanzierung sicher zu stellen.

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Hochschule Ludwigshafen Projektbeschreibung Projekt-Nummer:

HS_LU_F1

Projekt-Name:

Nachhaltige Implementierung einer gendersensiblen Hochschuldidaktik und Qualifizierung von kooperativ prom. Frauen für Professuren

Programmlinie:

Teilhabe von Frauen in der Wissenschaft

Ziele An der Hochschule Ludwigshafen studieren annährend gleichviele Frauen (53%, Stand Sommersemester 2015) und Männer (47%). Zwar gibt es einzelne Studiengänge, die überwiegend von Männern gewählt werden, wie z. B. Wirtschaftsinformatik oder Logistik, aber ebenso Studiengänge, die vor allem von Frauen studiert werden, wie z.B. Gesundheitsökonomie oder Soziale Arbeit. Die Professorenschaft an der Hochschule Ludwigshafen setzt sich derzeit aus zirka 30% Professorinnen und 70% Professoren zusammen. Die Hochschule Ludwigshafen setzt deshalb zwei inhaltliche Schwerpunkte. Mit dem Schwerpunkt I adressiert sie an der Hochschule Studierende und Lehrende und möchte das Thema Gendermainstreaming in der Lehre in den Mittelpunkt stellen. Im Rahmen des Schwerpunkts II wird ein Konzept entwickelt, das die hochschuldidaktische Qualifikation von Frauen, die an der Hochschule Ludwigshafen kooperativ promovieren, erhöht. Schwerpunkt I: Förderung einer gendersensiblen Hochschuldidaktik durch die Entwicklung und Implementierung einer Gendertoolbox Gerade vor dem Hintergrund dieser nahezu ausgeglichenen Bildungssituation an der Hochschule Ludwigshafen ist es im Bereich der Hochschuldidaktik notwendig, eine Sensibilität für Gender Mainstreaming zu schaffen. Gender Mainstreaming wird im Hochschulalltag erst dann wirksam, wenn die Dozierenden das Anliegen aufgreifen und es in ihren Lehrveranstaltungen umsetzen. Die Entwicklung und Implementierung einer Gendertoolbox als „Werkzeugkoffer“ für Lehrende zur Gestaltung gendersensibler Lehre soll praktische Arbeitshilfen, Anregungen, Hilfestellungen und Lösungsangebote geben, wie das Thema Gender bzw. Gendermainstreaming in die Lehre integriert werden kann. Die Gendertoolbox baut dabei auf die Vorarbeiten des mit Mitteln des Hochschulpakts II geförderten Projekts „Entwicklung und Implementierung eines Diversitymanagement-Konzepts“ auf. Im Rahmen dieses Projekts wurde bereits eine Diversitytoolbox entwickelt, die jedoch den Bereich Gender nur streift. Durch das beantragte 10

Projekt kann diese um einen genderspezifischen Schwerpunkt ergänzt bzw. weiterentwickelt werden. Ziel dieses inhaltlichen Schwerpunkts ist es daher, Genderwissen und -kompetenzen verstärkt in die Lehre zu integrieren. Dozentinnen und Dozenten sollen ein Bewusstsein entwickeln, ihre Lehrmaterialien und ihr methodisch-didaktisches Repertoire aus geschlechtsspezifischer Sicht zu reflektieren und anzupassen. Die hier beantragte Gendertoolbox soll den Lehrenden der Hochschule Ludwigshafen eine anwendungsorientierte Hilfestellung und Anleitung zur Gestaltung sowohl gendersensibler Lehre als auch gendersensibler Forschungsansätze geben und anhand konkreter Beispiele zu einer Umsetzung einer gendersensiblen Hochschuldidaktik beitragen. Konkrete Ziele bzw. deren Messbarkeit lassen sich wie folgt definieren: 

Entwicklung der Gendertoolbox: Dieses Ziel ist erreicht, wenn nach der Entwicklung des Konzepts, Leitideen, Materialien und Beispiele den Lehrenden zur Verfügung gestellt werden können.



Implementierung der Gendertoolbox: Dieses Ziel ist erreicht, wenn die Lehrenden der Hochschule verstanden haben, o wieso es sinnvoll ist, Genderfragen in die Lehre zu integrieren, o wissen, was es ihm/ihr nutzt, Genderthemen zu integrieren, o informiert sind, welche Methoden es zur Integration von Genderthemen gibt, o wie er/sie konkret in den eigenen Lehrveranstaltungen vorgehen kann.

Schwerpunkt II: Entwicklung eines Konzepts zur Förderung der Qualifizierung von kooperativ promovierenden Frauen für Hochschulprofessuren Ein langjähriges, zentrales hochschulpolitisches Ziel der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist es, „Frauen und Männer gleichberechtigt an Hochschulen teilhaben zu lassen.“3. Im Sinne der Förderung der Teilhabe von Frauen in der Wissenschaft gilt es auch für die Hochschule Ludwigshafen, den Anteil der Professorinnen zu erhöhen. Langfristig wirksam und nachhaltig ist es, ein Konzept zu entwickeln, mit dem bereits während der akademischen Ausbildung Frauen für eine Hochschulprofessur qualifiziert werden. Im Zeitraum von 2008 – 2013 wurden an der Hochschule Ludwigshafen 11 Promotionsverfahren kooperativ abgeschlossen, alle von Frauen. Seit 2014 laufen weitere 17 kooperative Promotionsverfahren, von denen 16 Promotionen von Frauen und eine Promotion von einem Mann durchgeführt werden. Ziel dieses Konzepts ist es, der häufig fehlende Lehrkompetenz und Lehrverfahrung der kooperativ Promovierenden durch die gezielte Förderung von hochschuldidakti3

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Frauenförderung in der Wissenschaft. Mainz, 2012.

11

scher Kompetenz und Lehrerfahrung zu begegnen. Die Fachbereiche der Hochschule sollen mit diesem Konzept für die Beteiligung der Promovendinnen an der Lehre sensibilisiert werden, so dass sie die Zielgruppe langfristig selbstverständlich in die Lehre integrieren. Kooperativ promovierenden Frauen an der Hochschule Ludwigshafen wird gleichzeitig während der Promotion die Möglichkeit gegeben, die notwendigen hochschuldidaktischen Qualifikationen zu erwerben und praktisch umzusetzen. Weiterhin werden kooperativ promovierende Frauen als Lehrende zu Identifikationsfiguren und Vorbildern für die Studentinnen in den Bachelor- und Masterstudiengängen. Dieses Projekt setzt sich klar von dem bereits bestehenden „Mary Somerville“Programm ab, da hier Bewerberinnen eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (nachzuweisen i.d.R. durch eine qualifizierte Promotion) oder eine mindestens dreijährige berufliche Praxis außerhalb des Hochschulbereichs nachweisen müssen. In beiden Schwerpunkten werden jährliche Arbeitsberichte erstellt. Die Zielerreichung wird am Ende des Förderzeitraums mittels Evaluation überprüft. Maßnahmen Folgende Maßnahmen sind zur Erreichung der Ziele in beiden Schwerpunkten notwendig: Schwerpunkt I: 2016 - 2017

Literaturrecherche Konzeptionalsierung der Gendertoolbox Entwicklung der Materialien Implementierung der Gendertoolbox in die Hochschuldidaktik Kommunikation und Information der Lehrenden Jährlicher Zwischenbericht

2018 - 2020

Gewährleistung der nachhaltigen Nutzung durch fortgesetzte Information der Lehrenden Weiterentwicklung und Anpassung der Gendertoolbox Jährlicher Zwischenbericht

2020

Endevaluation der Maßnahmen

Schwerpunkt II: 2016

Konzeptionalisierung des Qualitifikationsrahmens Entwicklung eines standardisiertes Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren 12

2016 - 2020

Umsetzung des Konzepts und jährliche Ausschreibung des Förderprogramms für kooperativ promovierende Frauen Jährliche Auswahl zu fördernder Frauen durch das Gleichstellungbüro in Kooperation bzw. enger Absprache mit den Fachbereichen: pro Fachbereich eine geförderte Promoventin Umfang der Förderung: 

Unterstützung bei der hochschuldidaktischen Fortbildung der geförderten Frauen



Übernahme von Lehrveranstaltungen (bis max. 4 SWS) in den Studiengängen der Fachbereiche zur Erlangung praktischer Lehrerfahrung

Jährlicher Zwischenbericht 2020

Endevaluation der Maßnahmen

Begleitende Prozesse und beteiligte Hochschulgremien für beide Schwerpunkte sind zum einen die Implementierung qualitätssichernder Maßnahmen. Zum anderen berichtet die Gleichstellungsbeauftragte jährlich dem Präsidium, der Hochschulleitungsrunde und dem Senatsausschuss für Gleichstellungsfragen (AGFRA) über den Fortschritt des Projekts und die Vergabe der Lehraufträge, gegebenenfalls auch dem Senat. Schwerpunkt I wird in enger Zusammenarbeit mit der Stabstelle Studium und Lehre bzw. dem Diversitymanagment der Hochschule realisiert und in das hochschuldidaktische Programm integriert. Die Durchführung des Schwerpunkts II erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Fachbereichen. Das Projekt wird am Ende des Förderzeitraums evaluiert. Struktur Das Projekt wird von der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule Ludwigshafen beantragt und in enger Kooperation mit der Stabstelle für Studium und Lehre bzw. den Fachbereichen durchgeführt und ist somit in zentralen Einrichtungen bzw. bei den für die Lehre verantwortlichen Einrichtungen der Hochschule verankert. Durch diese Zusammenarbeit wird eine bedarfsgerechte Implementierung der Maßnahmen gewährleistet. Die beteiligten Einrichtungen tragen für die Nachhaltigkeit der beantragten Maßnahmen über den aktuell beantragten Förderzeitraum hinaus Sorge. Die Gendertoolbox kann über die Hochschule hinaus mittels der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten (LAKOF) oder einer hochschulübergreifender Vernetzung im Bereich der Hochschuldidaktik auch anderen Hochschulen bzw. Universitäten zur Verfügung gestellt werden.

13

Mittelbereitstellung Jahresraten, differenziert nach Personal- und Sachmitteln (in Euro) 2016

2017

2018

2019

2020

2016-2020

Personalmittel

11.000

5.500

2.750

2.750

5.500

27.500

Sachmittel

16.000

15.500

15.250

15.250

15.500

77.500

gesamt

27.000

21.000

18.000

18.000

21.000

105.000

Zusatz Im Rahmen der Programmförderung in der dritten Phase des Hochschulpakts sollen die Programme mit ähnlicher Ausrichtung unter Einbeziehung hochschulübergreifender Einrichtungen untereinander vernetzt werden, um den Erfahrungsaustausch zwischen den Hochschulen zu intensivieren und mögliche Synergieeffekte zu nutzen. Eine Einladung zu den Vernetzungstreffen erfolgt zunächst durch das MBWWK. Die Hochschule Ludwigshafen strebt an, geeignete Prozesse und Maßnahmen auch über die Laufzeit des Hochschulpakts fortzuführen und eine Finanzierung sicher zu stellen.

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Hochschule Ludwigshafen Projektbeschreibung Projekt-Nummer:

HS_LU_D1

Projekt-Name:

Unterstützung des Studienerfolgs und der Durchlässigkeit in einer diversen Studierendenschaft

Programmlinie:

Teilhabe von Frauen in der Wissenschaft

Ziele Die Hochschule Ludwigshafen hat sich in den vergangenen Jahren intensiv mit dem Thema Diversity Management und der Förderung von beruflich Qualifizierten (BQ) und Bildungsaufstieg beschäftigt. Dies geschah insbesondere im Rahmen des Hochschulpakt II Projektes „Diversity Management“ , in dem unter anderem das Beratungsangebot für BQ systematisch aufgebaut , Vorkurse organisiert und Mentoringprogramme entwickelt wurden. Das 2014 entwickelte Leitbild unterstützt das in der Ausschreibung genannte Ziel, die Durchlässigkeit zu erhöhen und beruflich Qualifizierte zu unterstützen. So möchte die Hochschule „die Idee einer Offenen Hochschule in einer demokratischen Gesellschaft [realisieren] und Bildungsaufstiege unterstützen“. Diese Ziele sind im Sinne der Durchlässigkeit auch für beruflich Qualifizierte Studierende äußert relevant. Die Hochschule Ludwigshafen hat einen inklusiven Ansatz entwickelt, der auch die Grundlage für diesen Antrag bildet. So leiten wir die Maßnahmen von den Bedarfen und Herausforderungen der Studierenden, und nicht von deren Hochschulzugangsberechtigung, Geschlecht, Migrationshintergrund o.ä. ab. So kann die Hochschule zielgerichtet und bedarfsorientiert unterstützen. Die Studierenden können Unterstützung leichter annehmen, da sie sich nicht aufgrund einzelner Zuschreibungen diskriminiert fühlen.4 Die im Hochschulpakt II durchgeführten Maßnahmen wurden durch das Zentrum für Qualitätssicherung und Entwicklung in Mainz (ZQ) umfassend evaluiert. Das ZQ hat den bisher durchgeführten Maßnahmen eine hohe Zielerreichung attestiert und einige Empfehlungen ausgesprochen, die Grundlage für die in diesem Antrag geplante Weiterentwicklung darstellen.5 Weiterhin können wir auf Evaluationen aus hochschulweiten Studierendenbefragungen zurückgreifen. Das Studierendenbarometer der HS LU (2015) zeigt auf, in welchen Bereichen sich die Studierenden stärkere Unterstützung wünschen. Dabei zeigen die BQ (10 % der Studierenden) im Vergleich 4

Berg 4 , S. 7: Als die Progra e „für Berufli h Qualifizierte“ ausges hrie e das Gefühl der Stigmatisierung bzw. Sonderbehandlung. 5 Die Evaluationen befinden sich in der Anlage 1.

urde , äußerte

iele BQ

15

zur Gesamtstudierendenschaft einen höheren Bedarf bei Brückenkursen, EDVKursen und Tutorien. Schwierigkeiten haben BQ im Vergleich insbesondere bei dem Nachholen von Vorkenntnissen und effizientem Lernen. Einen besonders hohen Bedarf weisen sowohl BQ, als auch BildungsaufsteigerInnen (65 % der Studierenden) beim wissenschaftlichen Arbeiten auf. BQ und Studierende mit Behinderung (13 % der Studierenden) wiederum wünschen gleichermaßen eine intensivere Betreuung durch dezentrale Studienberatende. Im Falle der dualen Studierenden stellt die soziale und akademische Integration auch in Strukturen mit geringerer Präsenz am Studienstandort eine Herausforderung dar. Die Befunde können zu Studienwechseln oder Studienabbrüchen führen; die Analyse und Bearbeitung des Studienabbruchs an der Hochschule soll einen der Schwerpunkte im HSP III darstellen. Die geplanten Maßnahmen müssen auf die zeitlichen Restriktionen der Zielgruppen abgestimmt werden. Die genannten Bedarfe sind Grundlage für die Ziele und Maßnahmen dieses Antrags, die anhand des student-life-cycles im Folgenden dargestellt werden. Kriterien zur Zielerreichung Die Zielerreichung ist zu den oben genannten Bereichen komplex zu messen. So können sowohl „harte“ Indikatoren wie Studienabbrüche (Thema Studienerfolg) oder Studienanfängerzahlen von BQ, BildungsaufsteigerInnen o.ä. (Thema Durchlässigkeit), als auch „weiche“ Indikatoren durch (Selbst-)einschätzungen der Studierenden die Ziele messen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zwischen den Maßnahmen und Zielindikatoren i.d.R. keine kausalen Zusammenhänge bestehen; so hat z.B. der Studienabbruch neben der fachlichen und überfachlichen Unterstützung und Beratung zahlreiche weitere Gründe in der Studienstruktur, Studienfinanzierung oder familiären Situation (Heublein et al. 2010). Im ersten Jahr wird ein Evaluationskonzept unter Berücksichtigung der bestehenden Instrumente erarbeitet, welches in 2016 und 2019 vergleichend durchgeführt wird.

16

Maßnahmen Maßnahme

Ziele 2016-2020 (wo keine Angabe: Durchführung im gesamten Zeitraum) Übergang Schule-Hochschule Workshops und Informati Informationen von Studierenden in Schulen  Eintägige Workshops zur Studienorientierung für Schulklassen in der onsveranstaltungen für zum Studienangebot der Hochschule, Schule oder an der Hochschule entwickeln und erproben (auch für Schülerinnen und Schüler  Workshops zur Studienorientierung für EinzelEinzelpersonen), personen.  Vorträge zur Studienorientierung an Schulen,  E t i klu g u d Erpro u g ei er ei es For ats zu „Hi ei s h upper s“ i Vorlesungen und Hochschule. Studienorientierung durch Keine Aktivitäten. Die Informiertheit über den Studiengang und der Abgleich mit eigenen Selbsttests und optimale Interessen und Kompetenzen beeinflussen die Studienabbruchneigung. Informationsführung Vorhandene Selbsttests (VCRP) sollen sinnvoll verknüpft und Homepages der Studiengänge so gestaltet werden, dass Studieninhalte, Studienanforderungen, Studienstrukturen und Berufsbilder auf einem hohen Niveau einheitlich zugänglich sind. (2016 & 2017) Studieneingangsphase unterstützen Entwicklung von Tests zur Test besteht für Mathematik. Entwicklung von Tests und Reflexionsaufgaben zur Selbsteinschätzung, Selbsteinschätzung beim die Studiere de A k üpfu gspu kte zu „Na hhole “ o Ko petenStudienstart zen bieten und Lehrenden entsprechende Beratung ermöglichen (2016/2017). Fachliche und überfachliche Vor- und Zwischenkurse anbieten

Aktueller Stand

Seit 2012 findet ein 1-wöchiger Mathevorkurs  statt, der von mehr als 50 % der Neuimmatrikulierten aus BWL-nähen Fächern besucht wird.

Weiterentwicklung des Mathevorkurses hi zu ei e „) is he kurs“ für Erstsemester und höhere Semester, weiterführende (Online-)angebote für Beruflich Qualifizierte entwickeln.



Englischvor-/Zwischenkurs entwickeln und implementieren.



Kurs zu Lernstrategien auf Gru dlage des Sel sttest „WOLT“ i plementieren (jedes Semester). 17



Studienorientierung durch Beratung von Beruflich Qualifizierten

Dezentral fachbereichsbezogene Vor- oder Zwischenkurse oder Tutorien (im Block oder begleitend) zu spezifisch relevanten Themen planen, erproben und anbieten (z.B. Statistik, Recht Sozialarbeit).

Zentrale und fachliche individuelle Pflichtberatung Weiterentwicklung und-führung der individuellen übergreifenden und ist seit 2013 implementiert und erfolgreich evalu- fachlichen Beratung zur Studienentscheidung vor und zu Beginn des Stuiert. diums. Studienerfolg unterstützen

Dezentrale Beratungs- und Derzeit keine gesonderten Aktivitäten. Unterstützungsstellen



Konzeption und Einrichtung von Beratungsstellen je Fachbereich,



Einrichtung eines Koordinierungsgremiums für zentrale und dezentrale Beratung und Unterstützung - Scharnierfunktion zwischen den Angeboten,



Weiter-(Qualifizierung) der MitarbeiterInnen zur Studienberatung,



Entwicklung von Beratungsleitfäden (2016 & 2017).

Studienabbruch frühzeitig Pilotprojekt i Fa h erei h I zu „Criti al Path Ma-  erkennen und vorbeugen ager “. A sätze zur A alyse o Studie a ru h in Fachbereich IV & zentrales QM. 

Schreiblabor und Schreibberatung

Derzeit kann nur ein Workshop pro Semester zu „Wisse s haftli he Lese u d S hrei e “ u d eine 4- stündige Sprechstunde/ Woche angeboten werden. Aufgrund der hohen Nachfrage und des großen Bedarfs – insbesondere von Beruflich Qualifizieren - soll mit diesem Antrag eine Erweiterung

Analyse der Ursachen für Studienabbruch und des Unterstützungsbedarfs (2016/2017), Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen zur Unterstützung in kritischen Studiensituationen, die zum Studienabbruch führen können (z.B. Proaktives Angebot von Beratung, zielgerichtete fachliche/psychosoziale Unterstützung. 2016/2017, danach Implementierung).

Im Schreiblabor soll die Studierenden an 3 Tagen in der Woche individuell bei Haus- und Abschlussarbeiten begleiten. Ein Onlinekurs zu Wissenschaftlichen Arbeiten wird weiterentwickelt, die E-Beratung konzeptioniert und implementiert (ab 2017). Der bestehende Kurs wird häufiger angeboten, weitere Workshopangebote werden entwickelt und erprobt (z.B. deutsche Wissenschaftssprache, 18

realisiert werden.

ab 2017).

Lange Nacht der Hausarbeiten

Ei e „La ge Na ht“ urde erfolgrei h dur hge- Die „La ge Nacht“ wird ei al jährlich angeboten, dabei wird ein Fokus führt. Kurse, die direkt mit dem Schreiben ver- gelegt auf Zitation, Literaturverwaltung, und die Gestaltung des Schreibbunden sind, wurden besser angenommen als prozesses (ab 2017). Entspannungs- und Ernährungsangebote.

Workshops zur Unterstützung der Studierenden

Es werden unterschiedliche Workshops (z.B. Prü- Konzeption und Ausbau der Workshops, u.a. im Bereich Lernstrategien. fungsangst) angeboten. Für die Workshopangebo- Weiterführung des Zertifikatsangebots (jährlich). te wird als Anreiz ein Zertifikat bei Teilnahme an 3 Workshops ausgestellt.

Barrierefreie Lehre

Beratung von Studierenden mit Behinderung.

Entwicklung eines Aktionsplans in Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren der Hochschule, um Studium, Lehre und Verwaltungsabläufe barrierearm zu gestalten ( bis 2017). Die Umsetzung des Aktionsplans wird durch das Projekt koordiniert, die Maßnahmen selbst (z.B. bauliche Änderungen) sind nicht Gegenstand dieses Antrags (Koordination:2020).

Sensibilisierung und Qualifizierung Veranstaltungen und Beratung

Der Diversity Tag und das Diversity Zertifikat quali- Angebot von regelmäßigen Veranstaltungen zu den Themen Durchlässigfizieren und sensibilisieren Mitarbeitende und keit, Studienerfolg und Diversität. Studierende.

Begleitende Prozesse Maßnahme

Prozesse / Evaluation

Allgemeine Evaluation

Analysen des Studierendenbarometers und anderer Befragung /Statistiken zur Erreichung der Ziele und Anpassung der Maßnahmen (u.a. Beratungsqualität, Herausforderungen und Verbesserungswünsche der Studierenden: 2016 & 2019). Workshops /Veranstaltungen  Befragung der Teilnehmenden, für Schülerinnen und Schüler  Analyse der Anzahl teilnehmender Schulen/ TN (2018) Studienorientierung Konzept für die optimale Informationsführung /HP-Gestaltung (2017), Überarbeitung der Homepages (2018). Erfahrungsaustausch mit Universität Koblenz-Landau und der Hochschulen Mainz und Koblenz. 19

Fachliche und überfachliche Vor- und Zwischenkurse Beratung und Unterstützung Reduktion des Studienabbruchs Schreiblabor und Workshops Lange Nacht der Hausarbeiten Workshops Barrierefreie Hochschule

 Jährliche Evaluation der Kurse durch Studierendenbefragung,  2-jährliche Analyse der Teilnehmendenzahlen (2017/2019). Befragung der BQ zu der Beratungsqualität (2018) Beobachtung des Studienabbruchs und der Durchfallquoten (2016 und 2019) im Zusammenspiel mit den Bewertungen der Beratung und Maßnahmen. Ausweitung des Beratungsangebots auf 3 Tage (2017),Evaluation der Teilnehmendenzahlen (2018 und 2020). 2-Jährliche Evaluation der Maßnahme (2018 und 2020) Laufende Evaluation, Anpassung nach den Ergebnissen des Studierendenbarometers 2018. Entwicklung des Aktionsplans (2017), Evaluation der Maßnahmen (2020)

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Struktur Alle Maßnahmen werden in der Abteilung Studium & Lehre zentral koordiniert und mit den Gremien der Hochschule abgestimmt. Die Abstimmung mit den DekanInnen erfolgte in der Antragstellung, außerdem werden Evaluationen zur Anpassung von Maßnahmen zwischenzeitlich gebündelt rückgespiegelt. Die Hochschule legt Wert auf eine Mischung aus zentralen und dezentralen Maßnahmen. So können z.B. durch das zentrale Angebot von Vorkursen und Schreibwerkstätten Ressourcen gebündelt werden. Im Falle der Fachstudienberatung durch die Studiengänge ist jedoch eine dezentrale Organisation unumgänglich. Gleiches gilt für spezifische fachliche Bedarfe, die in Vor- und Zwischenkursen dezentral gelöst werden. Der Bedarf ergibt sich einerseits aus vom ZQ evaluierten und angepassten Maßnahmen aus dem HSP II, andererseits aus neueren Evaluationen der Hochschule (siehe Kapitel 1), in denen die Hauptprobleme und Verbesserungspotentiale durch die Studierenden erfragt wurden.

Mittelbereitstellung Jahresraten, differenziert nach Personal- und Sachmitteln (in Euro)

Personalmittel Sachmittel gesamt

2016

2017

2018

2019

2020

2016-2020

110.516

186.895

215.319

229.666

232.908

975.304

61.000

61.000

45.000

45.000

47.000

259.000

171.516

247.895

260.319

274.666

279.908

1.234.304

Zusatz Im Rahmen der Programmförderung in der dritten Phase des Hochschulpakts sollen die Programme mit ähnlicher Ausrichtung unter Einbeziehung hochschulübergreifender Einrichtungen untereinander vernetzt werden, um den Erfahrungsaustausch zwischen den Hochschulen zu intensivieren und mögliche Synergieeffekte zu nutzen. Eine Einladung zu den Vernetzungstreffen erfolgt zunächst durch das MBWWK. Die Hochschule Ludwigshafen strebt an, geeignete Prozesse und Maßnahmen auch über die Laufzeit des Hochschulpakts fortzuführen und eine Finanzierung sicher zu stellen.

21

Fachhochschule Bingen Projektbeschreibung Projekt-Nummer:

VB_FHBINHSLUHSKL_FB

Projekt-Name:

FH-Professur als Karriereoption für Frauen

Programmlinie:

Teilhabe von Frauen in der Wissenschaft

1. Ziele Ein langjähriges, zentrales hochschulpolitisches Ziel der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist es, „Frauen und Männer gleichberechtigt an Hochschulen teilhaben zu lassen.“6 Mit diesem Verbundantrag soll das Teilziel, eine Sensibilisierung von qualifizierten Frauen für eine FH-Professur zu erreichen, umgesetzt werden. Derzeit setzt sich die Professorenschaft an den beteiligten Hochschulen wie folgt zusammen: Fachhochschule Bingen: 10,6% Professorinnen und 89,4% Professoren Hochschule Kaiserslautern: 12,1% Professorinnen und 87,9% Professoren Hochschule Ludwigshafen: 33% Professorinnen und 67% Professoren. Im Sinne der Förderung der Teilhabe von Frauen in der Wissenschaft gilt es, den Anteil der Professorinnen zu erhöhen. Langfristig wirksam und nachhaltig ist, bereits während der akademischen Ausbildung zu beginnen, Frauen für eine Hochschulprofessur zu interessieren und zu qualifizieren. Im Bereich der Hochschulen kann damit bei Masterstudierenden oder kooperativ promovierenden Frauen begonnen werden, indem ihnen bereits während des Masterstudiums bzw. der Promotion gezielt die Möglichkeit gegeben wird, sich hochschuldidaktisch und interdisziplinär weiterzubilden und sich zu vernetzen. Eine Auswertung der Daten (Stand Sept. 2014) der 7 staatlichen Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz zeigt, dass der Anteil von abgeschlossenen kooperativen Promotionsverfahren von 6% (2008/2009) auf 12% (2010/2011) und dann auf 35% (2012/2014) gestiegen ist. Von den 53 Doktorandinnen und Doktoranden hatten 45% einen Fachhochschulabschluss und mit 31 Frauen beträgt der Anteil im Schnitt 58%. Der Großteil der kooperativen Promotionen bearbeitet Themen aus dem MINT Bereich (84%). Dies ist eine wichtige und stetig wachsende Zielgruppe neben den Frauen, die an Universitäten promovieren oder promoviert haben. Der Anteil der Masterstudentinnen bzw. kooperativ promovierenden Frauen betrug bei den beteiligten Hochschulen in den letzten Jahren wie folgt: 6

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Frauenförderung in der Wissenschaft. Mainz, 2012.

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An der Fachhochschule Bingen sind zur Zeit 16,5% Frauen für ein Master-Studium eingeschrieben. Bei den kooperativen Promotionen wurden am Stichtag 8 von 12 von Frauen gezählt. An der Hochschule Kaiserslautern studieren 488 Masterstudierende, davon sind 152 (31,1%) weiblich. Zurzeit laufen 20 kooperative Promotionsverfahren, davon sind 13 Doktorandinnen. Die Hochschule Ludwigshafen hat derzeit 565 Studierende in einem konsekutiven Masterstudium, der Anteil der Frauen liegt bei 50% (284) und 312 Studierende in einem Weiterbildungsmasterprogramm mit einem Frauen Anteil von 43% (133). Im Zeitraum 2008 – 2013 wurden 11 Promotionsverfahren kooperativ abgeschlossen, alle von Frauen. Seit 2014 laufen weitere 17 kooperative Promotionsverfahren, von denen 16 Promotionen von Frauen und eine Promotion von einem Mann durchgeführt werden. Im Sinne der Förderung der Teilhabe von Frauen in der Wissenschaft gilt es im Fachhochschulbereich, den Anteil der Frauen zu erhöhen, die eine FHProfessur als Karriereoption betrachten und sich bereits frühzeitig dafür qualifizieren wollen. Hierzu gehören auch die Frauen, die an den rheinland-pfälzischen Universitäten promovieren. Hierfür ist es zielführend, nicht nur hochschulintern mit Maßnahmen aktiv zu werden, sondern können durch eine Vernetzung von Fachhochschulen Synergieeffekte erzielt und bereitgestellte Mittel effektiver eingesetzt werden. Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen Bingen, Kaiserlautern und Ludwigshafen stellen daher einen gemeinsamen Förderantrag, der sich an folgende Zielgruppen richtet: 

Masterstudentinnen,



kooperativ promovierende Frauen,



an Universitäten promovierende Frauen.

Für diese Zielgruppen verfolgt das beantragte Projekt folgende gemeinsame Ziele: 

Information und Vernetzung von an den Hochschulen studierenden Masterstudentinnen bzw. kooperativ promovierenden Frauen, mit dem Ziel, sie bereits während der akademischen Ausbildung für eine Karriere im Fachhochschulbereich zu qualifizieren bzw. zu motivieren.



Information und Motivation von Frauen, die im universitären Bereich promovieren bzw. bereits promoviert haben, um auch diese über eine Fachhochschulprofessur als Karriereoption in Kenntnis zu setzen. Um diese Zielgruppe zu erreichen, wird eine Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten und den Frauenbüros der Universitäten in Rheinland-Pfalz bzw. mit dem Allgemeinen Promotionskolleg der Uni Mainz, dem Graduiertenzentrum der Uni Trier und dem interdisziplinären Promotionszentrum der Uni Koblenz-Landau angestrebt.

Ähnliche Projekte wurden z.B. bereits von der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden23

Württemberg umgesetzt.7 Vor allem in den MINT-Fächern sollen auch Kooperationen mit einschlägigen Berufsverbänden, z. B. VDI, gesucht werden. Mit diesem Projekt streben die 3 beantragenden Fachhochschulen an, langfristig den Frauenanteil in der Professorenschaft ihrer Hochschulen zu erhöhen. Die Erreichung dieser Ziele wird durch eine Erfassung gemessen, die folgende Parameter abfragt: 

anfängliches Wissen um die FH-Professur und Interesse daran,



erhöhtes Interesse an einer FH-Professur in Abhängigkeit von der Teilnahme an Veranstaltungen und Workshops,



Häufigkeit der Teilnahme.

Am Ende des Förderzeitraums soll weiterhin erfasst werden, dass die geplanten interdisziplinären, hochschulübergreifenden Workshops und Veranstaltungen durchgeführt wurden, wie die Teilnehmerinnen sich zu dem Berufswunsch „FH-Professur“ positionieren. Das Netzwerk für die daran teilnehmenden Frauen wird am Ende des Maßnahmenzeitraums evaluiert. Es werden jährliche Arbeitsberichte erstellt. 2. Maßnahmen Folgende Maßnahmen werden zur Erreichung der Ziele geplant: 2016

I. Konzeption und Durchführung gemeinsamer interdisziplinärer Workshops für kooperativ promovierende Frauen und an einer Promotion interessierte Masterstudentinnen der beteiligten Hochschulen II. Konzeption und Durchführung einer regionalen Informationsveranstaltung "FH-Professur als Karriereoption" für promovierte Frauen III. Entwicklung von Informationsmaterial IV. Aufbau einer hochschulübergreifenden Datenbank V. Kommunikation der Veranstaltungen VI. Zwischenevaluation bzw. -bericht

2017 2020

I. Durchführung eines gemeinsamen interdisziplinären Workshops pro Semester für kooperativ promovierende Frauen und an einer Promotion interessierte Masterstudentinnen der beteiligten Hochschulen II. Jährliche Durchführung einer regionalen Informationsveranstaltung "FHProfessur als Karriereoption" für promovierte Frauen IV. Kontinuierliche Erweiterung der Datenbank V. Kontinuierliche Kommunikation der Veranstaltungen VI. Jährlicher Zwischenbericht

7

LAKOF BW: Mehr Professorinnen an HAW und DH. Projekte und Aktivitäten der LaKof BW. Auf dem Weg zur Professur (HAW/DH) 2015. Geislingen 2015.

24

2020

Evaluation des Moduls / Projekts

Begleitende Prozesse und beteiligte Hochschulgremien: Es werden qualitätssichernde Maßnahmen implementiert. Die Gleichstellungsbeauftragten berichten jährlich ihren Präsidien, den Hochschulleitungsrunden und den Senatsausschüssen für Gleichstellungsfragen (AGFRA) über den Fortschritt des Projekts, gegebenenfalls auch dem Senat. Die Planung und Durchführung der Workshops findet in enger Zusammenarbeit mit den Stabstellen für Studium und Lehre statt. Das Projekt wird am Ende des Förderzeitraums evaluiert. 3. Struktur Das Projekt wird von den Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen Bingen, Kaiserslautern und Ludwigshafen beantragt und in enger Kooperation durchgeführt und ist somit in zentralen Einrichtungen der Hochschulen verankert, die für eine nachhaltige Implementierung der Maßnahme Sorge tragen können. Durch die hochschulübergreifende Zusammenarbeit wird eine bedarfsgerechte und effiziente Planung und Durchführung der Maßnahme gewährleistet. Die Nachhaltigkeit des Projektes wird durch die strukturelle Verankerung der beteiligten Hochschulen und deren Vernetzung gewährleistet. Die regelmäßigen aber auch punktuellen Maßnahmen werden durch feste Veranstaltungskonzepte und –kataloge, integriertes Qualitätsmanagement und durch die direkte Evaluation der einzelnen Veranstaltungen sichergestellt. Die Ergebnisse der Veranstaltungsevaluationen können direkt in die weiteren Maßnahmen einfließen. Nach erfolgreicher Implementierung der Maßnahmen kann das Projekt auch für weitere rheinland-pfälzische Hochschulen geöffnet werden. Ab 2018 sollen die Aufgaben der Stelle erweitert werden und die weiteren rheinland-pfälzischen Hochschulen können in den Verbund integriert werden. Für die Planung und Durchführung der jährlichen Informationsveranstaltung "FH-Professur als Karriereoption" für promovierte Frauen wird mit der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an HAW in Baden-Württemberg Kontakt aufgenommen bzw. kooperiert.

Mittelbereitstellung Jahresraten, differenziert nach Personal- und Sachmitteln (in Euro) 2016

2017

2018

2019

2020

2016-2020

Personalmittel

27.600

27.600

27.600

27.600

27.600

138.000

Sachmittel

13.500

13.500

13.500

13.500

13.500

67.500

gesamt

41.100

41.100

41.100

41.100

41.100

205.500

25

Zusatz Die Hochschule Ludwigshafen strebt an, geeignete Prozesse und Maßnahmen auch über die Laufzeit des Hochschulpakts fortzuführen und eine Finanzierung sicher zu stellen.

26

Anlage 3: Zuordnung von Fächergruppen zu den beiden Fächerclustern im Hochschulpakt

Fächergruppen

Bezeichnung der Fächergruppen

Fächercluster

Preise pro zSA und Jahr

1,2,3,9

01: Geisteswissenschaften 02: Sport 03: Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 09: Kunst, Kunstwissenschaft

Geistes-/Gesellschaftswissenschaften

2.500 Euro

4,5,7,8

04: Mathematik, Naturwissenschaften 05: Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 07: Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 08: Ingenieurwissenschaften

Naturwissenschaften/Technik

3.500 Euro

Anlage 4

Verwendungsnachweis zu Maßnahmen HSP III Ministerium für Bildung Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Referat 954 Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz

Angaben zur Einzelmaßnahme: Projekt-Nummer:

Projekt-Titel:

Programmlinie:

Verantwortlicher Projektleiter:

Telefon: Mailadresse

Dem Verwendungsnachweis sind beigefügt: 

Anlage 1 - Sachbericht



Anlage 2 - Gesamtübersicht der Kosten

Ich/Wir bestätige/n, dass die Ausgaben gemäß Anlage zum Verwendungsnachweis notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen, die Bedingungen und Auflagen eingehalten wurden und Angaben über die Maßnahme, ihre Ausgaben und die Finanzierung vollständig und belegt sind, nur Nettobeträge (abzüglich Mehrwertsteuer - soweit vorsteuerabzugsberechtigt - und in Anspruch genommene Skonti und Preisnachlässe) geltend gemacht wurden, der Einsatz der den abgerechneten Kosten zugrunde liegenden Leistungen mit dem im Zuweisungsschreiben vorgesehenen Umfang, soweit keine anderen verbindlichen Absprachen getroffen wurden, ausschließlich für die o.g. Maßnahme erfolgte.

______________________________ Ort, Datum

_________________________________ Rechtsverbindliche Unterschrift

Anlage 4 - Anlage 1 -

Sachbericht Hinweise: - der Sachbericht sollte zwei Seiten nicht überschreiten - zur Kenntnis können Anlagen beigefügt werden; diese ersetzen den Sachbericht nicht Der Sachbericht sollte möglichst folgende Punkte beinhalten: - Darstellung der Aktivitäten und erreichten Projektziele - etwaiger Anpassungsbedarf Jahr 2016

Anlage 4 - Anlage 2 -

Zahlenmäßiger Nachweis Ausgabenübersicht Jahr 2016 Einzelansatz

Ausgaben (Euro)

Personal (nach Stellenäquivalent und Wertigkeit)

Sachmittel (Gesamtsumme)

Summe

Finanzierungsübersicht Jahr 2016 Art

Zuweisung Land

Vorauszahlung gemäß Zielvereinbarung (Euro)

Davon in Anspruch genommen (Euro)

Rest 2016 (Euro)

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