Wirkungen von Hochschulen

UNIVERSITÄT TRIER FB IV Wirtschafts- und Sozialwissenschaften PbSf im Hauptstudium Phase I (SS 2005) Wirkungen von Hochschulen Thema: Öffentliche Ha...
Author: Bernt Fiedler
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UNIVERSITÄT TRIER FB IV Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

PbSf im Hauptstudium Phase I (SS 2005)

Wirkungen von Hochschulen Thema: Öffentliche Haushalte

Veranstalter: Prof. Dr. Harald Spehl Dipl.-Geogr. Michaela Gensheimer

eingereicht am: 01.06.2005 Jens Baasch 745315 6.Semester BWL-WPC Gilbertstr.27 54290 Trier Tel.: 0651/4362860 [email protected]

Marc Bohr 745431 6. Semester BWL-WPC Ostallee 33 54290 Trier Tel.: 0651/1708522 [email protected]

Diana Ruhmöller 655296 7.Semester BWL-APO Maarstr.33 54292 Trier Tel.: 0651/1809922 [email protected]

Michael Kolligs 737550 6.Semester VWL-APO Eurener Str. 16 54294 Trier Tel.: 0651/1706948 [email protected]

Ying Wu 679057 7. Semester BWL-AMK Behringstr.8 54296 Trier Tel.: 0651/4205369 [email protected]

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis…………………………………………………………..II

1. Einleitung………………………………………………………………………1

2. Gegenwärtige Finanzstruktur………………………………………………...1

2.1 Verteilung des Steueraufkommens……………………...………………1

2.2 Gemeindefinanzen…....……………………………………….………...2

3. Haushaltswirksame fiskalische Effekte von Hochschulen………………..…5

4. Vergleichbare Studien………………………………………………………...7

5. Fazit…………………………………………………………………………….9

Literaturverzeichnis…………….………….…………………………………..III

Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1: Umfang und Struktur des Finanzausgleichs………………………..4 Abbildung 2: Kommunaler Finanzausgleich……………………………………...6

II

1. Einleitung Eine Hochschule hat in vielen Bereichen Auswirkungen auf den regionalen Standort, wie beispielsweise im sozialen, ökologischen, kulturellen oder auch ökonomischen Bereich. Darüber hinaus nimmt eine Universität Einfluss auf das System der Öffentlichen Haushalte. Ziel dieser Arbeit ist daher nicht, sämtliche Effekte einer Hochschule auf die Standortregion zu erfassen, vielmehr werden die Wirkungen auf die Haushalte – als ein Aspekt von mehreren - einer genaueren Betrachtung unterzogen.

Im Folgenden wird ein Überblick über die gegenwärtige Finanzstruktur gegeben, wobei zunächst die Verteilung des Steueraufkommens und anschließend das kommunale

Einnahmesystem

in

Verbindung

mit

dem

kommunalen

Finanzausgleich genauer untersucht werden. Im nächsten Schritt werden die haushaltswirksamen

fiskalischen

Effekte

von

Hochschulen

eingehender

betrachtet, bevor bereits erhobene Studien zu diesem Thema zu Rate gezogen und miteinander verglichen werden, um eine verlässliche Aussage treffen zu können, inwiefern es Sinn macht, solche Effekte weiter zu erforschen oder sogar eine eigene Untersuchung für die Region Trier durchzuführen. Nach der kritischen Auseinandersetzung mit den gefundenen Studien mündet die Arbeit schließlich in einem Fazit.

2. Gegenwärtige Finanzstruktur 2.1 Verteilung des Steueraufkommens

In der Bundesrepublik Deutschland existieren mit Bund, Länder und Gemeinden drei staatliche Ebenen, denen jeweils eigene Einnahmequellen zur Verfügung stehen, die als Voraussetzung für finanzpolitische Autonomie dienen. Dazu zählt hauptsächlich das Steueraufkommen, dessen Verteilung (Ertragshoheit) innerhalb

1

der einzelnen Ebenen des Staatsverbandes ein kompliziertes Geflecht von Finanztransfers auslöst.1

Hinsichtlich der Zuordnung der Steuererträge wird zwischen Trennsystem und Verbundsystem unterschieden. Das Trennsystem ist dadurch gekennzeichnet, dass bestimmte Steuern bestimmten Körperschaften vorbehalten sind, d. h. die Erträge fließen allein dem Bund, den Ländern oder den Gemeinden zu. Wird das Steueraufkommen bestimmter Steuerarten zwischen mehreren Körperschaften aufgeteilt, so spricht man vom Verbundsystem.2

Das

Grundgesetz

(GG)

regelt

in

Artikel

106

die

Verteilung

des

Steueraufkommens, wonach dem Bund vor allem die Einnahmen der Verbrauchsteuern,

Versicherungsteuer

sowie

die

Ergänzungsabgabe

zur

Einkommen- und Körperschaftsteuer zustehen. Im Rahmen des Trennsystems erhalten

die

Länder

hauptsächlich

Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer,

die

Erträge

Kraftfahrzeugsteuer,

der

Vermögensteuer,

Verkehrssteuern

und

Biersteuer.3

Für die Gemeinden herrscht - betreffs der Verteilung der Steuereinnahmen - ein Mischsystem vor, bestehend aus Gemeindesteuern (Realsteuern sowie örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern) und Beteiligungen an bestimmten Steuern im Rahmen von Steuerverbünden. Die Verbundsteuern (Gemeinschaftsteuern) haben entscheidenden Anteil an der Finanzkraft der staatlichen Ebenen, da auf sie 70 % des

Gesamtsteueraufkommens

entfallen.

Beispiele

sind

Einkommen-,

Körperschaft- und Umsatzsteuer.4

1

Vgl. Matschke, Manfred Jürgen; Hering, Thomas (1998): Kommunale Finanzierung, München, S. 8. 2 Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2001): Das System der Öffentlichen Haushalte, Berlin, S. 101. 3 Vgl. ebenda. 4 Vgl. ebenda.

2

2.2 Gemeindefinanzen

Das kommunale Einnahmesystem in Deutschland ist vor allem von drei quantitativ bedeutsamen Einnahmequellen geprägt: der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (ESt) und den Finanzzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Die Gewerbesteuer steht den Gemeinden allerdings nicht komplett zu, da Bund und Länder zu gleichen Teilen durch eine Gewerbesteuerumlage am Aufkommen beteiligt werden. Im Gegenzug erhalten die Gemeinden vorab 15 % am Gesamtaufkommen der Einkommensteuer, wobei die verbleibenden Erträge je zur Hälfte auf Bund und Länder aufgeteilt werden.5

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhalten die Gemeinden und Gemeindeverbände nach Artikel. 106 Absatz 7 GG Zuweisungen aus dem Aufkommen der Landessteuern und einen von der Landesgesetzgebung zu bestimmenden Prozentsatz von dem Länderanteil am Gesamtaufkommen der Gemeinschaftsteuer. Die Länder können diese obligatorischen Verbundsteuern um weitere

Einnahmen

(Kraftfahrzeugsteuer,

Gewerbesteuerumlage,

Länderfinanzausgleich) erweitern.6

Jedes Bundesland setzt die so genannte Verbundquote fest; damit ist jener Anteil gemeint, mit dem die Gemeinden an den Verbundsteuern beteiligt sind. Dieser kommunale Anteil bildet zugleich die Finanzausgleichsmasse, die die Grundlage für die spätere Verteilung der Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich darstellt. Die Finanzausgleichsmasse setzt sich aus den allgemeinen Zuweisungen, über die die Gemeinden frei verfügen können, und den zweckgebundenen Zuweisungen zusammen (siehe Abbildung 1).

Zu den allgemeinen Zuweisungen zählen insbesondere die Schlüsselzuweisungen, die der Stärkung der kommunalen Finanzkraft (fiskalische Funktion) und dem Ausgleich von Finanzkraftunterschieden zwischen den Kommunen unter 5

Vgl. Matschke, Manfred Jürgen; Hering, Thomas (1998): Kommunale Finanzierung, München, S. 13. 6 Vgl. Scherf, Wolfgang (1998): Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage, in: Finanzwissenschaftliche Schriften, Bd. 90, Frankfurt am Main, S. 18.

3

Berücksichtigung des Finanzbedarfs (Ausgleichsfunktion) dienen. Daher sind die Schlüsselzuweisungen, deren Gesamtbetrag als Schlüsselmasse bezeichnet wird, als Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs anzusehen.7

Die

Schlüsselzuweisungen

unterteilen

sich

in

verschiedene

einzelne

Schlüsselzuweisungen, wie z. B. Schlüsselzuweisung A zum Vorwegausgleich unterdurchschnittlicher

Steuerkraft,

Schlüsselzuweisungen

B1

nach

der

Einwohnerzahl, Schlüsselzuweisungen B2 nach dem Finanzbedarf und der Finanzkraft, die im Vordergrund des Finanzausgleichs stehen. Im weiteren Verlauf der Arbeit werden die Schlüsselzuweisungen noch näher erläutert, die in den Studien bzw. Untersuchungen zum Vorschein kommen.8

Abbildung 1: Umfang und Struktur des Finanzausgleichs Gesamtleistungen des Landes an die Kommunen

Verbundsteuern

Verbundquote

Finanzausgleichmasse Allgemeine Zuweisungen

Zweckgebundene Zuweisungen

Verwaltungshaushalt - Schlüsselzuweisungen - sonstige

Vermögenshaushalt - Investitionszuschüsse - etc.

Quelle: In Anlehnung an: Schwarting, Gunnar (2001), Der kommunale Haushalt, Berlin, S. 129.

Nach Artikel 107 GG hat auch der Länderfinanzausgleich Einfluss auf die Finanzen

der

Kommunen.

Finanzausgleichsmasse

von

Einerseits Bedeutung,

ist ob

es das

für

die

betreffende

Höhe

der

Bundesland

7

Vgl. Schwarting, Gunnar (2001), Der kommunale Haushalt, Berlin, S. 128 f. Vgl. Scherf, Wolfgang (1998): Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage, in: Finanzwissenschaftliche Schriften, Bd. 90, Frankfurt am Main, S. 18 f.

8

4

ausgleichsberechtigt ist und somit Zuschüsse erhält oder nicht. Andererseits sind die Finanzkraft und der Finanzbedarf der Gemeinden bei der Einstufung des Bundeslandes

als

„finanzstark“

oder

„finanzschwach“

im

Sinne

des

Länderfinanzausgleichs zu berücksichtigen.9

3. Haushaltswirksame fiskalische Effekte von Hochschulen

Nachdem ein allgemeiner Überblick über die gegenwärtige Finanzstruktur in Deutschland gegeben wurde, werden des Weiteren die wirtschaftlichen Vorteile, die sich aufgrund universitärer Einflüsse für eine Gemeinde ergeben, analysiert. In diesem Zusammenhang spielt der bereits erwähnte kommunale Finanzausgleich eine bedeutsame Rolle. Die Errichtung einer Hochschule bewirkt einen Zulauf an Studierenden und Bediensteten. Dieser erhöht nicht nur das Gesamtaufkommen an Gemeinschaftsteuer, sondern auch den Rückfluss an Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Kommunale Leistungen sind häufig abhängig von der Einwohnerzahl. Auch in Bezug auf die Schlüsselzuweisungen ist die Einwohnerzahl der wichtigste Indikator, denn der Finanzbedarf steigt progressiv mit der Einwohnerzahl. Dies bedeutet, ein Einwohner einer Großstadt wird höher gewichtet als ein Einwohner einer kleineren Gemeinde.10

Bei der Bestimmung der Schlüsselzuweisungen wird trotz unterschiedlicher Regelungen in den jeweiligen Bundesländern stets der Finanzbedarf einer Kommune

ihrer

Finanzkraft

gegenübergestellt.

Sie

sollen

das

verfassungsrechtliche Gebot der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse (Artikel 72 Absatz 2 GG) gewährleisten.11

Der Finanzbedarf drückt sich aus in der Bedarfsmesszahl und je nach Ortsgröße kommt ein steigender Gewichtungsfaktor zur Anwendung, da mit steigender

9

Vgl. Matschke, Manfred Jürgen; Hering, Thomas (1998): Kommunale Finanzierung, München, S. 14. 10 Wagenführer, Andreas (1992): Ortsgröße und Gemeindeausgaben, Bd. 18, Bonn, S.46. 11 Vgl. Scherf, Wolfgang (1998): Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage, in: Finanzwissenschaftliche Schriften, Bd. 90, Frankfurt am Main, S. 24.

5

Ortsgröße auch die überörtlichen Funktionen zunehmen. Die genaue Berechnung erfolgt jedoch von Land zu Land verschieden.12

Personen, die aufgrund ihrer Verbindung mit der Hochschule zuziehen, erhöhen dementsprechend die Höhe der Zuweisungen. Jedoch ist die Einwohnerstatistik Grundlage für die Finanzzuweisungen. Das heißt, Zuweisungen über den kommunalen Finanzausgleich werden nur für Studierende und andere Personen gezahlt, die auch ihren Erstwohnsitz in der Region gemeldet haben. Maßgeblich für die Finanzkraft (Steuerkraftzahl) einer Gemeinde ist das Aufkommen an Realsteuern abzüglich der Gewerbesteuerumlage und dem Gemeindeanteil an Einkommensteuer. Abbildung 2: Kommunaler Finanzausgleich Allgemeiner Finanzausgleich

Schlüsselzuweisungen

Bedarfsmesszahl = Einwohner * Kopfbetrag

Steuerkraftmesszahl = Einnahmen aus Realsteuern + Gemeindeanteil an ESt

Bedarfmesszahl > Steuerkraftmesszahl

Bedarfmesszahl < Steuerkraftmesszahl

Schlüsselzuweisungen

Keine Schlüsselzuweisungen

Quelle: In Anlehnung an: Matschke, Manfred Jürgen; Hering, Thomas (1998): Kommunale Finanzierung, München, S. 123. Anhand der Differenz zwischen Finanzkraft und Finanzbedarf bemisst sich die Höhe der Zuweisung „nach mangelnder Steuerkraft“ und wird anhand eines Ausgleichfaktors, der länderabhängig ist, ausgezahlt.13

12

Vgl. Matschke, Manfred Jürgen; Hering, Thomas (1998): Kommunale Finanzierung, München, S. 122. 13 Vgl. Schwarting, Gunnar (2001), Der kommunale Haushalt, Berlin, S. 136 f.

6

Neben den Schlüsselzuweisungen existiert auch ein Rückfluss an Steuermitteln der Bediensteten in die kommunalen Haushalte in der Region. Diese steuerliche Einnahme ist insbesondere die Einkommensteuer. Der Einkommensteueranteil der Kommune hängt in erster Linie von dem Gesamtaufkommen des jeweiligen Bundeslandes ab.

Mittels einer Schlüsselzahl wird der auf die einzelne Gemeinde entfallende Betrag errechnet.14

Die

Berechnung

richtet

sich

an

der

Steuerleistung

der

Gemeindebürger nach dem Wohnsitzprinzip aus. Der Gemeindeanteil ergibt sich schließlich durch Multiplikation der Schlüsselzahl mit dem gesamten Anteil am zugrunde liegenden Landesaufkommen.

Entscheidend ist hierbei der Wohnort des Beschäftigten. Wird eine Hochschule in einer Region errichtet, ist davon auszugehen, dass die Bediensteten sowie die Studierenden sich in der Nähe der Universität ansiedeln und es fließt ein entsprechender Steueranteil in die Haushalte der Kommunen. Steuerpflichtige Einwohner mit erstem Wohnsitz erhöhen demnach die Einnahmen aus der Einkommensteuer.

4. Vergleichbare Studien Interessant wird es, ob die in Punkt zwei und drei erläuterte Theorie bereits in anderen Studien in die Praxis umgesetzt wurde. Hier soll näher auf vier Studien eingegangen werden, die sich mit dem Thema, aber auch mit der Region Trier befassen.

Die Studien „Die Universität Konstanz als Wirtschaftsfaktor für die Region“ aus dem Jahre 1995 sowie „Die ökonomischen Effekte der Hochschulausgaben des Landes Sachsen-Anhalt“ aus dem Jahre 2003 beschäftigen sich sehr intensiv mit der wirtschaftlichen Wirkung der betreffenden Hochschule auf die Region.

14

Vgl. Schwarting, Gunnar (2001), Der kommunale Haushalt, Berlin, S. 93.

7

In der Studie der Universität Konstanz wird unter anderem das Thema Steuereinnahmen für die Region behandelt. Im ersten Teil wird der theoretische Ansatz analysiert. Im Anschluss werden die gesammelten Daten auf die Stadt Konstanz bezogen, um den Geldbetrag zu ermitteln, der der Stadt Konstanz durch die Studierenden in Form von Steuern zufließt. Da hier keine genauen Einwohnerzahlen vorliegen, wurden die Beträge geschätzt.15

Im Unterschied zu der Studie aus Konstanz befasst sich die Arbeit aus Magdeburg nicht mit einer Stadt sondern mit dem Bundesland Sachsen-Anhalt. Auch hier wurde zuerst der theoretische Ansatz behandelt, um diesen anhand der Gesetze und Zahlen des Landes Sachsen-Anhalt in die Praxis umzusetzen. Im Gegensatz zu der Studie aus Konstanz konnte hier auf detaillierte Zahlen und Fakten zurückgegriffen werden, was die Studie plausibler erscheinen lässt.16

„Ausgeklammert werden bei der Betrachtung ebenfalls mögliche Effekte der Universität auf den kommunalen Haushalt.“17, schreibt Lutz Benson in seiner Arbeit „Regionalwirtschaftliche Effekte der Universität Trier“. Diese Studie sowie seine Studie „Regionalwirtschaftliche Effekte von Hochschulen während Ihrer Leistungsabgabe“ sind die einzigen, die näher auf die Region Trier eingehen.18 Jedoch wird in beiden Arbeiten nicht genauer auf die öffentlichen Haushalte eingegangen.

Abschließend bleibt zu sagen, dass alle vier Arbeiten sehr hilfreich sind; die beiden Studien aus Konstanz und Magdeburg dahingehend, dass, sollte dieses Thema weitererforschen, man sich an diesen beiden Studien orientieren und sie auch als Hilfestellung benutzen kann. Die beiden Studien zu Trier sind nützlich, da so zu erkennen ist, dass dieses Thema für die Region Trier noch nicht weiter empirisch erforscht wurde.

15

Vgl. Oser,Ursula; Schroeder Esther(1995): Die Universität Konstanz als Wirtschaftsfaktor für die Region, http://www.ub.uni-konstanz.de/kops/volltexte/1999/73/html/unigraf.html (26.05.2005). 16 Vgl. Rosner,Ulf; Weimann,Jochen(2003): Die Effekte der Hochschulausgaben des Landes Sachsen-Anhalt, http://www.unimagdeburg.de/vwl3/Unieffekte/Hochschulstudie_II_lang.pdf (26.05.2005). 17 Benson Lutz (1997): Regionalwirtschaftliche Effekte der Universität Trier, S.4. 18 Vgl. Benson,Lutz(2000): Regionalwirtschaftliche Effekte von Hochschulen während ihrer Leistungsabgabe, http://www.uni-trier.de/taurus/pdf/mat7.pdf(27.05.2005).

8

5. Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Errichtung einer Universität sich positiv auf den öffentlichen Haushalt auswirken kann. Nachteilig für den öffentlichen Haushalt ist, wenn die Studierenden ihren Erstwohnsitz nicht in der Universitätsstadt anmelden, da viele Zuweisungen einwohnerabhängig sind.

In Bezug auf das Bundesland Rheinland-Pfalz – vor allem die Stadt Trier – können die Wirkungen der Hochschule auf die öffentlichen Haushalte aufgrund fehlender Untersuchungen empirisch nicht dargelegt werden. Anhand der Studien aus anderen Regionen würden wir eine Untersuchung für das Bundesland Rheinland-Pfalz als sinnvoll erachten.

9

Literaturverzeichnis: Benson, Lutz (2000): Regionalwirtschaftliche Effekte von Hochschulen während ihrer

Leistungsabgabe,

http://www.uni-

trier.de/taurus/pdf/mat7.pdf(27.05.2005)

Benson, Lutz (1997): Regionalwirtschaftliche Effekte der Universität Trier

Bundesministerium der Finanzen (2001): Das System der Öffentlichen Haushalte, Berlin

Matschke, Manfred Jürgen; Hering, Thomas (1998): Kommunale Finanzierung, München

Oser, Ursula; Schroeder Esther (1995): Die Universität Konstanz als Wirtschaftsfaktor

für

die

Region,

http://www.ub.uni-

konstanz.de/kops/volltexte/1999/73/html/unigraf.html (26.05.2005)

Rosner, Ulf; Weimann, Jochen (2003): Die ökonomischen Effekte der Hochschulausgaben

des

Landes

Sachsen-Anhalt,

http://www.unimagdeburg.de/vwl3/Unieffekte/Hochschulstudie_ II_lang.pdf (26.05.2005)

Scherf,

Wolfgang

(1998):

Schlüsselzuweisungen

und

Kreisumlage,

in:

Finanzwissenschaftliche Schriften, Bd. 90, Frankfurt am Main

Schwarting, Gunnar (2001), Der kommunale Haushalt, Berlin

Wagenführer, Andreas (1992): Ortsgröße und Gemeindeausgaben, Bd. 18, Bonn

III

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