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25.01.2007

Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb der Erdgashochdruckleitung „Nord Stream“ in der deutschen 12-Seemeilen-Zone und der AWZ der Ostsee zur Anlandung nach Lubmin Schreiben des BSH und des Bergamtes Stralsund vom 24.11.2007

Sehr geehrte Damen und Herren, zur Vorbereitung des Scopingtermins in dem parallel von dem Bergamt Stralsund und Ihnen durchgeführten Genehmigungsverfahren baten Sie um die Abgabe vorheriger Stellungnahmen. Zwar wird die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) keine eigenen Vorschläge zum Umfang der Umweltuntersuchungen abgeben, jedoch werden die zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erforderlichen Verlegetiefen und Überdeckungshöhen der geplanten Gaspipeline sowie ggf. auch die Anmerkungen zum Trassenverlauf einen Einfluss auf die zu untersuchenden Umweltauswirkungen haben. I. Trassenverlauf Ich mache darauf aufmerksam, dass der in dem Landesraumentwicklungsprogramm vorgesehene Trassenkorridor für Pipelines sehr nah an der Hauptfahrrinne des Greifswalder Boddens nach Stralsund verläuft (stellenweise weniger als 400 m Entfernung). Aus diesem Grunde wäre eine Trasse im unmittelbar östlichen statt westlichen Anschluss an den Kabelkorridor deutlich zu bevorzugen. Im Rahmen der Erstellung des Landesraumentwicklungsprogramms war auf Nachfrage der WSV zu einem anderen Punkt von Landesseite der eher vage Charakter der Festlegungen betont worden. Schon aus dem Maßstab der Gesamtkarten folge, dass es sich eher um AnhaltsDienstgebäude Hindenburgufer 247 24106 Kiel

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punkte für spätere Genehmigungsverfahren handele. Auch seien die Vor- und Nachteile einzelner Standorte erst in den Genehmigungsverfahren konkret zu erörtern. Daher möchte ich in diesem frühen Stadium des formellen Genehmigungsverfahrens nochmals auf die Vorteile einer gegenüber dem LREntwProg leicht verschobenen Trassenführung hinweisen: Eine östlich der geplanten Kabel angeordnete Pipeline würde nicht nur in größerer Entfernung zur Fahrrinne verlaufen und damit neben einem Sicherheitszuwachs auch einen größeren Spielraum für offenere Kurvenradien bieten, sondern darüber hinaus eine Querung der Kabel vor der Anlandung im Industriepark Lubmin vermeiden.

II. Verlegetiefen/Überdeckungshöhen Die Scoping-Unterlage enthält im Rahmen der Vorhabensbeschreibung keine Angaben zu den vom Antragsteller vorgesehenen Überdeckungshöhen der Pipeline. Die vom Antragsteller hierzu in bisherigen Terminen genannten Planungen von 0,50 m Überdeckung im überwiegenden Teil des Greifswalder Boddens und 1 m Überdeckung bei Querung von Fahrwassern sind jedoch nicht ausreichend. 1. Greifswalder Bodden (überwiegende Verlegestrecke) Vielmehr muss die Überdeckung der Pipeline mit ankerfähigem Material im gesamten Bodden (außer Fahrrinnen) 1,50 m betragen. Dies entspricht der Eindringtiefe der in diesem Gebiet gegenwärtig realistischerweise maximal anzunehmenden Ankergrößen und Ankerart, wie auch von dem Antragsteller selbst in dem Behördentermin vom 20.06.2006 in Stralsund als Ergebnis einer Analyse der im Greifswalder Bodden verkehrenden Schiffe dargestellt wurde. Mit Ankerungen gerade größerer Schiffe muss vor allem im seitlichen Nahbereich von Fahrrinnen gerechnet werden, so dass angesichts der Nähe der geplanten Trasse zu der Hauptfahrrinne nach Stralsund Vorkehrungen zur weiteren Gewährleistung der jederzeitigen Ankermöglichkeit getroffen werden müssen. Da es sich nach den bisherigen Erfahrungen in dem geplanten Vorhabensbereich überwiegend um festen Untergrund handeln dürfte, habe ich davon abgesehen, diese geforderten 1,50 m noch mit einem Sicherheitszuschlag zu versehen. Dem von dem Antragsteller dargestellten Ansatz, die als notwendig ermittelte Überdeckung um den halben Pipelinedurchmesser zu reduzieren, kann ich dagegen nicht folgen, denn es handelt sich bei der als Ausgangspunkt angesetzten Ankereindringtiefe lediglich um den u.a. aus Erfahrungswissen und der Auswertung von verschiedenen Untersuchungen bei unterschiedlichen Untergründen angenommenen Regelfall. In Einzelfällen kann es auch zu größeren Eindringtiefen kommen, zumal das überdeckende Material nach Bauarbeiten nicht mehr dieselbe Lagestabilität hat wie natürlich gewachsener Meeresboden. Zudem muss eine Verminderung der Überdeckung durch Abtrag infolge der angesprochenen Lockerung durch die Bauarbeiten eingerechnet werden. Bei einer veranschlagten Nutzdauer der Pipeline von 50 bis 100 Jahren müssen zudem Reserven für eine Entwicklung

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hin zu größeren Schiffen sowie eventuelle Änderungen des Ankerdesigns oder der Ankeranforderungen etc. berücksichtigt werden, die zu einer zukünftig größeren Ankereindringtiefe führen können. Trotz der dargestellten Eigensicherheit des oberen Pipelinequerschnitts muss daher zumindest die gegenwärtig realistische Ankereindringtiefe von 1,50 m außerhalb von stark befahrenen Schifffahrtswegen als angemessene Regelüberdeckung eingehalten werden, wobei die Überdeckung aus entsprechend geeignetem Material (z.B. dicht gelagerte Sande) bestehen muss.

2. Querung des Fahrwassers nach Wolgast/Nördlicher Peenestrom Bei der Querung des Fahrwassers nach Wolgast (Nördlicher Peenestrom) im Bereich der sog. Osttiefrinne muss eine größere Verlegetiefe und Überdeckungshöhe der Pipeline eingehalten werden. Für die Zufahrt zum Nördlichen Peenestrom laufen derzeit die konkreten Planungen für eine Vertiefung auf eine Soll-Ausbautiefe von 7,50 m, deren Planfeststellung in Kürze beantragt werden wird. Für den Kreuzungsbereich ergibt sich aus den nachfolgend erläuterten Ansätzen eine notwendige Verlegetiefe von 4 m in Bezug auf die in Planung befindliche neue Soll-Ausbautiefe des Fahrwassers von 7,50 m. So ist bei Baggerarbeiten zur Herstellung und Unterhaltung von Fahrrinnen grundsätzlich eine Baggerungenauigkeit von 0,50 m zusätzlich zur planmäßigen Soll-Ausbautiefe zu berücksichtigen. Darüber hinaus kann es durch Beseitigung von Baggerhindernissen (z.B. Mergelstrecken, Steine, künstliche Hindernisse) zu bereichsweisen Überbaggerungen von weiteren 0,50 m kommen. Die Berücksichtigung dieser standardmäßigen und der außerplanmäßigen Baggerungenauigkeit erhöht nicht nur die Sicherheit für die Schifffahrt, sondern gewährleistet auch für den Betreiber der Pipeline einen angemessenen Schutz gegen Schäden aufgrund von Baggerarbeiten. Weiterhin muss eine Ausbaureserve für die nächsten Jahrzehnte im Hinblick auf die zu erwartende Entwicklung des Hafenstandorts Wolgast einschließlich der Werft vorgehalten werden. Im Zusammenhang mit den derzeitigen Ausbauplanungen sind bereits jetzt erste Ansätze erkennbar, dass z.B. für das Marktsegment des Spezialschiffsbaus entsprechend größere Ausbautiefen erforderlich werden können. Daher wird für eine Ausbaureserve eine zusätzliche Tiefe von 1,50 m eingerechnet. Hier einen nicht zu engen Rahmen zu wählen liegt in hohem Maße im Interesse des Pipelinebetreibers, denn die Ausbaureserve stellt gleichzeitig sicher, dass im Zusammenhang mit den zu erwartenden zukünftigen Ausbauszenarien für den Hafenstandort Wolgast der Betrieb der Leitungstrasse für die nächsten Jahrzehnte voraussichtlich unbeeinträchtigt bleibt. Eine nachträgliche Tieferlegung der Gas-Pipeline in dem hier betrachteten Ausmaß (1,50 m) wäre mit Sicherheit aufwändiger und teurer als die Realisierung der Ausbaureserve im Zuge der Baumaßnahmen, die für den Querungsbereich in jedem Falle einen Grabenaushub beinhalten dürften.

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Eine Summierung der beschriebenen Ansätze (1,50 m Regelüberdeckung aus geeignetem Material plus 1 m Baggertoleranzen plus 1,50 m Ausbaureserve) ergibt die notwendige Überdeckung von 4 m mit geeignetem Material, z. B. dicht gelagertem Sand. Grundsätzlich ist bei der Bestimmung der notwendigen Überdeckung von Leitungstrassen die Berücksichtigung der morphologischen Dynamik und ein entsprechender Baugrundaufschluss des jeweiligen Reviers erforderlich. Für den vorliegenden Fall liegen keine detaillierten Kenntnisse über die Morphodynamik vor. Ein Nachweis kann nur anhand der Auswertung von entsprechenden Peilplänen erfolgen, deren Beibringung jedoch in die Zuständigkeit des Antragstellers fällt. Seitens des Betreiber ist somit sicherzustellen, dass die Oberkante des Gasdükers in dem Bereich der Querung des Fahrwassers zum Nördlichen Peenestrom (ab einem Seitenabstand von 500 m zum Fahrwasser) unterhalb von NN-11,50 m liegt und eine Abdeckung mit geeignetem Material bis auf NN-10,0 m erfolgt und dauerhaft gewährleistet wird. Dies wird durch Peilungen entsprechend nachzuweisen und ggf. durch Bodeneinbau sicherzustellen sein. Sofern der Betreiber die Bauarbeiten für die Pipeline im Bereich der Fahrrinne vor weiteren Ausbauten der WSV durchführt, besteht allerdings die Möglichkeit, dass die Oberkante des Gasdükers auf NN-11,0 m liegen kann und die Abdeckung mit geeignetem Material bis auf NN-9,5 m erfolgt, da dann der Zuschlag für Baggerhindernisse entfallen würde.

3. Boddenrandschwelle Eine geringere Überdeckung als die oben dargestellten 1,50 m kann hingegen -wie von Vertretern des Naturschutzes angeregt- in Bereich der Boddenrandschwelle hingenommen werden. Da hier bereits unmittelbar neben der Fahrrinne (Landtiefrinne) Bereiche mit Wassertiefen von nur 2 bis 3 m anstehen, so dass größere Schiffe diesen Teil der Pipelineroute nicht erreichen können, sind hier 1,50 m als Sohlentiefe akzeptabel, d. h. bei 105-122 cm Außendurchmesser der Pipeline ergäben sich hier knapp 50 cm Überdeckung. Die Verlegung innerhalb der Landtiefrinne parallel zum Fahrwaser -wie es in dem Termin am 20.06.2006 vom LUNG als Alternativplanung gefordert wurde, um ein Anschneiden der Boddenrandschwelle zu vermeiden - kommt aus Gründen der Schiffssicherheit jedoch keinesfalls in Betracht.

4. Küstenmeer außerhalb des Greifswalder Boddens und AWZ Auch zu der geplanten Verlegetiefe seewärts der Boddenrandschwelle und innerhalb der AWZ enthalten die jetzt übersandten Unterlagen keine konkreten Aussagen. In dem Termin am 20.06.2006 in Stralsund wurde hierzu vorgestellt, dass ab einer Wassertiefe von 15 m eine Verlegung auf dem Grund stattfinden solle (wobei auch dies aus Sicherheitsgründen eine geringe Überdeckung beinhalte). Hiergegen bestehen unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit und

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Leichtigkeit des Schiffsverkehrs keine Bedenken. Mit Ausbau- oder Unterhaltungsmaßnahmen der WSV ist in diesem Bereich bei natürlichen Wassertiefen von 15 m nicht zu rechnen. Ob und wo seewärts der Boddenrandschwelle das Fahrwasser nach Stralsund und Wolgast gequert wird, ist aus den bisher übersandten Karten aufgrund ihrer Großmaßstäblichkeit nicht sicher zu entnehmen. Ob dort eine offene Verlegung ausreichend ist oder eine unter der Oberfläche verlaufende Verlegung vorzunehmen ist, kann erst entschieden werden, wenn die Planung so detailliert vorgestellt wird, dass die vorherrschende natürliche Wassertiefe in dem ggf. negativ betroffenen Bereich festgestellt werden kann. Sofern der Antragsteller, wie in den noch vor dem besagten Termin vom 20.06.2006 vorgelegten Unterlagen enthalten, weiterhin auch eine unüberdeckte Verlegung auf dem Seeboden bereits ab einer Wassertiefe von 10 m in die Planung mit einbeziehen möchte, muss dieser Punkt auf dem Scopingtermin nochmals angesprochen werden, um hierüber Klarheit herzustellen und eine Stellungnahme hierzu zu ermöglichen.

Ich hoffe, Ihnen mit den vorstehenden Angaben ausreichend detaillierte Anhaltspunkte für die Bestimmung des Untersuchungsrahmens gegeben zu haben. Sofern etwaige Rückfragen nicht bereits in dem Scopingtermin am 30.01.2007 geklärt werden können, stehe ich für eine nachfolgende Aufklärung gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

D. Hansen