Vorstandswahl zur Dorferneuerung Teilnehmerversammlung zur Vorstandswahl
Tagesordnung
• Erläuterungen der Aufgaben der TG bzw. des Vorstandes • Information zur Vorstandswahl • Wahl des Vorstandes • Allgemeine Aussprache
Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft (TG) Eigene Aufgaben: Die TG handelt nach eigenem Ermessen, zusammen mit der Gemeinde • Träger der in der Planung festgelegten Maßnahmen, wie – Herstellung und Sanierung von Wegen Straßen und Plätzen – Wasserwirtschaftliche Maßnahmen – Gemeinschaftsanlagen,( Waschanlagen, Lagerplätze, etc. ) – Landschaftspflegemaßnahmen
Aufgaben der TG •Unterhaltung der Maßnahmen
–Arbeiten zur Durchführung des Verfahrens •Abmarkung und Vermessung •Verhandlungen mit Teilnehmern und Behörden
Aufgaben der TG TG ist Vollzugsorgan der staatlichen Verwaltung –Aufstellung und Ausführung des DE-Planes –Bodenordnung im Dorf –Aufstellung des Flurbereinigungsplanes •Neuordnung des Verfahrensgebietes •Regelung der Rechtsverhältnisse
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ( TG –Wesentliche Aufgaben •Ausführung der Aufgaben der TG
•Geschäftsführung der TG –Besondere Aufgaben
•Örtlich Beauftrager •Wegebaumeister
•Pflanzmeister
)
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ( TG ) –Stellung der Stellvertreter •bei Verhinderung eines Vorstandsmitgliedes übernehmen die Stellvertreter die Aufgabe ( Informationspflicht) •Stellvertreter rückt bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes nach Nachwahl eines Stellvertreters durch die Teilnehmerversammlung
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ( TG ) –Vorstandssitzungen • i. d. Regel öffentlich
•Einberufung durch den Vorsitzenden Ladung i. d. R. schriftlich; in besonderen Fällen fernmündlich Ladungsfrist 1 Woche
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ( TG ) •Beschlußfähigkeit ordnungsgemäße Ladung mindestens die Hälfte der Mitglieder oder deren Stellvertreter einschl. des Vorsitzenden anwesend
•Beschlußfassung mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend
Vorstandswahl – Wahlberechtigung • Jeder anwesende Teilnehmer am Verfahren hat eine
Stimme
• Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer • Vertretung durch Bevollmächtigte zulässig schriftliche Vollmacht erforderlich Vollmachten berechtigen nicht zu mehrfacher Stimmabgabe
Vorstandswahl – Wählbarkeit • Alle Personen mit unbeschränkter
Geschäftsfähigkeit
•Beteiligung am Verfahren nicht erforderlich ( kein Landwirt )
Vorstandswahl – ALE bestimmt • Zahl der zu wählenden Vorstandsmitglieder – Stellvertreter • Wahl eines Stellvertreters für das jeweilige Vorstandsmitglied – Verpflichtung durch Handschlag der Vorstandsmitglieder und Stellvertreter
– Gemeindevertreter bei Dorferneuerung •Bürgermeister oder Vertreter
•Gemeindevertreter gleichzeitig Vorstandsmitglied, unzulässig •Frauen in den Vorstand
Vorstandswahl •Wahlvorschlag Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes Verpflichtung zur Übernahme
Ablehnung nur aus wichtigen Gründen Alter, Gesundheit, Beruf- oder Familienverhältnisse • Wahlverfahren Geheim und schriftlich mit Stimmzettel Anzahl der Stimmen = Anzahl der Vorstandsmitglieder und Stellvertreter
Vorstandswahl Gewählt wird durch
ankreuzen des Bewerbers auf dem Stimmzettel Namensergänzungen auf dem Stimmzettel sind möglich Stimmenhäufeln nicht möglich
Ungültige Stimmzettel
Mehr als 10 Kreuze !
Vorstandswahl Wahlausschuss • besteht aus Vertreter der Gemeinde und mind. 2 Personen aus der Versammlung • Überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl •prüft die Stimmberechtigung •stellt das Wahlergebnis fest
Ablauf einer Dorferneuerung Anordnung des Verfahrens