Vorrangliste Sportkalender Anerkennung der Einschreibungen

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ORGANISATIONSREGELN

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KAPITEL 1 - ALLGEMEINE VERORDNUNGEN Klassifizierung der offiziellen Meisterschaften Nicht offizielle Wettkämpfe der CEB/UMB Nationale Meisterschaften In Europa ausgetragene Weltmeisterschaften

1001 1002 1003 1004

2 2 2 2

2001 2002 2003

2 2 2

KAPITEL 2 - ZUTEILUNG – SPORTKALENDER - TEILNEHMERLISTE Vorrangliste Sportkalender Anerkennung der Einschreibungen

KAPITEL 3 - DISZIPLINEN – EUROPAMEISTERSCHAFTEN / OFFIZIELLE CEB TURNIERE Anerkannte Disziplinen Anerkannte offizielle Meisterschaften

3001 3002

3 3

4001 4002 4003 4004 4005

3 3 3 3 4

5001 5002

4 4

6001 6002

4 4

7001 7002

4 4-5

8001 8002 8003 8004 8005 8006

5 5 5 6 6-7 7

KAPITEL 4 - AUSFALL - AUFGAGE - AUSSCHLUSS - ZEITPLAN Ausfall eines Sportlers Ausfall/Aufgabe während der Meisterschaft Ausschluss Auswirkung auf die technischen Resultate Zeitplan der Begegnungen KAPITEL 5 - KLASSIFIZIERUNG DER SPORTLER Klassements Kriterien der Sportler Definitionen KAPITEL 6 - MEDIEN Medienrechte Information Presse und Öffentlichkeit KAPITEL 7 - REKORDE Bestätigung der Rekorde Die Rekorde KAPITEL 8 - LEITUNG UND PROTOKOLL Leitung der Meisterschaften Saaldekoration Offizielles Zeremoniell Eröffnungszeremoniell Proklamation des Siegers u.d. Medaillenträger Abschluss Zeremoniell

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KAPITEL 1 ALLGEMEINE VERORDNUNGEN Artikel 1001 - KLASSIFIZIERUNG DER OFFIZIELLEN MEISTERSCHAFTEN Die offiziellen Meisterschaften und Turniere sind in fünf Klassen eingeteilt: 1. nationale Meisterschaften und nationale Turniere 2. internationale (europäische) Turniere 3. Europameisterschaften und offizielle Grand-Prix Turniere 4. internationale (weltweite) Turniere 5. Weltmeisterschaften und offizielle Welt-Cup Turniere Artikel 1002 - NICHT OFFIZIELLE WETTKÄMPFE DER CEB/UMB 1. Sind die unter Artikel 1001 Punkt 2 und 4 genehmigungspflichtigen freien Turniere. 2. Freundschaftsturniere zwischen Clubs aus zwei Nationen. 3. Offizielle Länderkämpfe zwischen Verbänden der CEB. Für freie Einladungsturniere werden die Bedingungen in besonderen Reglementen festgelegt. Beantragungen dieser Turniere an die CEB/UMB sollen mindestens 6 Monate vor Durchführung über den zuständigen Nationalverband bei der CEB vorliegen. Die CEB/UMB genehmigt erst dann, wenn die entsprechenden Gebühren auf den CEB-Konten eingegangen sind. Im Zweifel haftet für deren Zahlung der beantragende Nationalverband. Für offizielle Meisterschaften und Turniere gelten die entsprechenden Turnierreglemente sowie die Kleider-, Werbe- und Dopingvorschriften. Artikel 1003 - NATIONALE MEISTERSCHAFTEN Die CEB will sich nicht in die Organisation nationaler Meisterschaften einmischen. Nichtsdestoweniger, sind die Verbände verpflichtet, nach jedem Wettkampf der höchsten Klasse, in welcher Spielart auch immer, die technischen Resultate dem Sportdirektor der CEB innerhalb von zwei Wochen zukommen zu lassen. Nach entsprechenden Reglementen der CEB/UMB können diese dann in internationalen Rankinglisten gewertet werden. Artikel 1004 - IN EUROPA AUSGETRAGENE WELTMEISTER-SCHAFTEN 1. Die Weltmeisterschaften werden von der "Union Mondiale de Billard" (UMB) verwaltet und veranstaltet. 2. Sie unterliegen dem Weltorganisationsreglement (WOR). 3. Die Organisationsanträge müssen gemäß UMB-Reglement an den Generalsekretär der CEB gerichtet sein. Der GS wird sie, nach Abstimmung mit dem Sportdirektor an die UMB weiterleiten. Anträge können nur Nationalverbände stellen die sich gleichzeitig verpflichten die Organisationsgebühren sofort nach Rechnungstellung an die CEB zu überweisen. KAPITEL 2 ZUTEILUNG – SPORTKALENDER - TEILNEHMERLISTE Artikel 2001 – VORRANGLISTE Die Zuteilung der offiziellen internationalen Meisterschaften und Turnieren fällt in den Kompetenzbereich des Vorstandes der CEB. Es gibt keine Vorrangliste für die Zuteilung von Meisterschaften. Meisterschaften und Turniere können jedoch über einen längeren Zeitraum auch an einen Organisator vergeben werden. Artikel 2002 - SPORTKALENDER 1. Der Sportkalender wird durch den Vorstand der CEB festgelegt. 2. In der Regel kann eine Weltmeisterschaft in Europa nur dann organisiert werden, wenn die betreffende Europameisterschaft der Saison auch stattgefunden hat. Über Ausnahmen aus besonderem Grund entscheidet der Vorstand der CEB. Artikel 2003 - ANERKENNUNG DER EINSCHREIBUNGEN 1. Der Sportdirektor hat die alleinige Verantwortung die Liste der Teilnehmer festzulegen. 2. Keine Beanstandung gegen eine Qualifikation oder Gültigkeit einer Einschreibung wird während der Meisterschaft angenommen. 3 Jede Beanstandung dieser Art muß schriftlich, spätestens 10 Tage nach Einladung an den Sportdirektor der CEB gerichtet werden. 4. Jeder Teilnehmer, der glaubt durch eine gegen ihn genommene Entscheidung geschädigt worden zu sein, darf einen Einspruch durch sein Verband bei dem CEB-Präsident anmelden, mit Kopie an den Generalsekretär. Der CEB-Präsident entscheidet endgültig

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KAPITEL 3 DISZIPLINEN – EUROPAMEISTERSCHAFTEN - OFFIZIELLE CEB TURNIERE Artikel 3001 - ANERKANNTE DISZIPLINEN Die anerkannten Disziplinen sind: Freie Partie Cadre 47/2 Cadre 71/2 Einband Dreiband Artistic 5-Kegeln Artikel 3002 - ANERKANNTE OFFIZIELLE MEISTERSCHAFTEN /TURNIERE Als offizielle Meisterschaften und/oder Turniere der CEB sind anerkannt: -

EM EM EM EM EM EM EM CEB CEB CEB CEB EM EM EM EM EM

Freie Partie Damen Cadre 47/2 Herren Cadre 71/2 Herren Einband Herren Dreiband Herren Damen Artistic Herren 5-Kegeln Herren Grand-Prix Classic Grand-Prix Dreiband Grand-Prix Artistic Grand-Prix 5-Kegeln Dreiband Nationalmannschaften Dreiband Clubteams Dreiband Clubteams (Coupe d’Europe) Classic Clubteams (Coupe d‘Europe) Freie Partie Clubteams Youth

U21

U17

U21

U17

U21

U19

Dreiband Herren wird auf Groß- und Kleintisch ausgetragen Dreiband Clubteams wird auf Kleintisch ausgetragen Dreiband U17 wird auf Kleintisch ausgetragen Clubteams Youth wird auf Kleintisch ausgetragen KAPITEL 4 AUSFALL - AUFGABE – AUSSCHLUSS - ZEITPLAN Artikel 4001 - AUSFALL EINES SPORTLERS Ist ein Sportler/eine Mannschaft bei Beginn einer Meisterschaft nicht anwesend, so kann der ausrichtende Verband auffüllen. Ansonsten hat der/die Gegner kampflos gewonnen. Artikel 4002 - AUSFALL/AUFGABE WÄHREND DER MEISTERSCHAFT Im Fall eines Ausfalls/Aufgabe während der Veranstaltung haben diese Sportler/Mannschaften kein Anspruch auf Spesen oder Sportförderpreise. Es sei denn, sie haben den Ausfall nicht zu verschulden oder sind durch den offiziellen Turnierarzt spielunfähig attestiert. Dann haben sie Zahlungsanspruch bis zu ihrem Ausscheiden. Artikel 4003 - AUSSCHLUSS Im Fall des Ausschlusses während einer Meisterschaft, wird die Entschädigung oder Sportförderpreis insgesamt gestrichen. Über den Ausschluss entscheidet letztendlich der CEB-Delegierte auf Antrag des Turnierleiters. Artikel 4004 - AUSWIRKUNG AUF DIE TECHNISCHEN RESULTATE 1. Scheidet ein Sportler/eine Mannschaft gleich aus welchen Gründen und zu welchem Zeitpunkt aus einer Meisterschaft/einem Turnier aus, so werden alle erzielten Ergebnisse annulliert. 2. Bei KO oder Doppel-KO Systemen werden alle Partien die gegen einen wie unter 1. genannten Sportler/Mannschaft gespielt wurden bzw. noch theoretisch zu spielen wären als gewonnen gewertet. Die Bewertung erfolgt nur nach Matchpunkten..

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Artikel 4005 - ZEITPLAN DER BEGEGNUNGEN 1. Der Organisator wird den Beteiligten zu Beginn der Veranstaltung einen Zeitplan aushändigen. Zu den hierin angegebenen Zeiten haben die Sportler spielbereit in der Turnierstätte zur Verfügung zu stehen. Sonst erlischt sein Teilnahmerecht.. 2. Zwischen zwei aufeinander folgenden Partien soll der Sportler mindestens 15 Minuten Spielpause haben. 3. Aus wichtigem Grund kann der Organisator den Zeitplan ändern. Die muß den hiervon betroffenen Sportlern bekannt gemacht werden. KAPITEL 5 KLASSIFIZIERUNG DER SPORTLER Artikel 5001 - KLASSEMENTSKRITERIEN DER SPORTLER Die Einstufung der Sportler im Ausgangsklassement ergibt sich aus den Einzelreglementen. Artikel 5002 - DEFINITIONEN 1. Der Generaldurchschnitt ist der Quotient der insgesamt in allen Partien eines Turniers gespielten Punkten durch die Anzahl von Aufnahmen, ohne die, zum Zweck der Entscheidung bei Gleichheit, gespielten Punkte und Aufnahmen. 2. Der Äquivalenzdurchschnitt ergibt sich aus der Anwendung der portugiesischen Tabelle. 3. Durch Erweiterung auf die Mannschaftsturniere, in denen mehrere Disziplinen gespielt werden, erhält man den Proportionaldurchschnitt einer Mannschaft auf die selbe Weise. 4. Beim Artistic wird der Prozentsatz der Punkte bestimmt durch das Verhältnis der erreichten Punkte und der Anzahl der möglichen Punkte. KAPITEL 6 MEDIEN Artikel 6001 - MEDIENRECHTE Alle Fernseh- und alle Medienrechte gehören der CEB. Hierzu muss von Fall zu Fall mit dem Organisator ein Agreement vereinbart werden, wenn er es wünscht. Artikel 6002 - INFORMATION PRESSE UND ÖFFENTLICHKEIT 1. Der Organisator hat nach jeder Spielrunde Ergebnisse, neues Klassement und Vorschau auf die nächste Runde zu erstellen. Dies ist dem von der CEB vorgegebenen Verteiler per Telefax unverzüglich nach jeder Runde zuzustellen. 2. Im Interesse der CEB und des Organisators sollte der Verteiler um örtliche und nationale Presse erweitert werden. 3. Bei Fernsehübertragungen teilt der Organisator der CEB Sender und Zeiten nach Bekanntwerden mit. Ein Videomitschnitt der Ausstrahlung ist der CEB zuzuleiten. 4. Im Turniervorraum soll eine große Turniertabelle jeweils über den Turnierstand aktuell informieren.

KAPITEL 7 REKORDE Artikel 7001 - BESTÄTIGUNG DER REKORDE Die CEB ist berufen die Europarekorde zu bestätigen. Artikel 7002 - DIE REKORDE 1. Die CEB unterscheidet zwischen drei Arten von Rekorden: a) Die Weltrekorde Die Weltrekorde können von der CEB als Europarekorde und als nationale Rekorde durch die Verbände anerkannt werden b) Die Europarekorde Die Europarekorde werden durch die CEB anerkannt und können als nationale Rekorde von den Verbänden anerkannt werden c) Die nationalen Rekorde Die nationalen Rekorde können nur durch die betreffenden Verbände anerkannt werden. 2. Sind als Europarekord anerkannt: a) in allen Einzeldisziplinen a1 Rekord des Generaldurchschnitts Ein Rekord in dem Generaldurchschnitt kann nur während einer Europameisterschaft oder Weltmeisterschaft, realisiert werden, und nur auf der

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Distanz der bezüglichen Disziplin. Außerdem muss er über das Maximum an Partien dieser Meisterschaft gespielt werden (auch bei KO und Doppel-KO). a2 Rekord des Einzeldurchschnitts Ein Rekord in dem Einzeldurchschnitt kann nur während einer Europameisterschaft oder Weltmeisterschaft, realisiert werden, und nur auf der Distanz der bezüglichen Disziplin. Außerdem muss es sich um ein gewonnenes oder Gleichspiel handeln. a3 Rekord der größten Serie Ein Rekord in der größten Serie kann nur während einer Europameisterschaft oder Weltmeisterschaft, realisiert werden, und nur auf der Distanz der bezüglichen Disziplin. Er ist nur bis zum Maximum der Distanz einer Partie zu spielen. in den Triathlon-Wettbewerben b1 Rekord des Generaldurchschnitts Kann nur während einer Europameisterschaft oder Weltmeisterschaft erzielt werden und besteht aus dem Äquivalenzgeneraldurchschnitt laut der portugiesischen Tabelle und über das Maximum an Partien dieser Meisterschaft (auch bei KO und Doppel-KO). b2 Rekord des Einzeldurchschnitts Kann nur während einer Europameisterschaft oder Weltmeisterschaft erzielt werden und besteht aus dem Äquivalenzdurchschnitt laut der portugiesischen Tabelle. Außerdem muss es sich um ein gewonnenes oder Gleichspiel gegen einen einzigen Gegner handeln. in den Pentathlon Wettbewerben c1 idem b1 c2 idem b2 in den Artistik Wettbewerben d1 erzielter Punkterekord über die 68 Figuren d2 Rekord über die Anzahl der gespielten Figuren

KAPITEL 8 LEITUNG UND PROTOKOLL Artikel 8001 - LEITUNG DER MEISTERSCHAFTEN 1. Bei jeder Europameisterschaft oder offiziellem Turnier, delegiert der Vorstand der CEB, wenn der ausrichtende Verband es beantragt, den Sportdirektor oder, bei dessen Ausfall, eine andere Person die beauftragt ist die technische Leitung der Meisterschaft zu übernehmen. Dies beinhaltet die Abnahme des Spielmaterials, die Aufstellung und Zusammensetzung der Begegnungen, die Kontrolle des Turnierablaufs und des Ergebnisdienstes. Hilfspersonal und Gerät sind ihm beizustellen (örtlicher Turnierleiter, Telefon und Telefax). Die Reise- und Aufenthaltsspesen des unter diesen Umständen von der CEB delegierten Sportdirektors gehen zu Lasten des Ausrichters der Meisterschaft. 2. In der Regel stellt der Organisator nach den Richtlinien der CEB den Turnierdirektor. Die CEB entsendet einen offiziellen Delegierten zu ihren Lasten. 3. Die Angabe über die offizielle Delegation des CEB-Vorstandes muß in allen Dokumenten und Mitteilungen die der organisierende Verband veröffentlicht, erscheinen. Der offizielle Delegierte der CEB hat zur Aufgabe, den sportlichen Ablauf des Turniers zu beaufsichtigen. Er hat die Pflicht für die Einhaltung der CEB-Reglemente Sorge zu tragen und hat alle Rechte um alle, zu diesem Zweck nötigen, Maßnahmen zu ergreifen. Gegebenenfalls, und nach Absprache mit dem Turnierleiter, kann er Teilnehmer wegen Zuwiderhandlung ausschließen oder die Veranstaltung unterbrechen oder gemäß diesen Statuten auflösen. 4. Grußworte zum Abdruck in Meisterschaftsprogrammen sind frühzeitig beim CEB Generalsekretär abzufordern. Artikel 8002 - SAALDEKORATION Im Spielsaal müssen die CEB-Fahne und die Fahnen der teilnehmenden Nationen aufgehängt sein. Außerdem soll die Saalausschmückung der Veranstaltung angemessen sein. Artikel 8003 - OFFIZIELLES ZEREMONIELL 1. Die Eröffnungs- und Schluss Zeremonie der Europameisterschaften und offiziellen Turnieren, sowie die Proklamation des Siegers und der Medaillenträger, werden durch den offiziellen Vertreter der CEB vorgenommen. 2. Der offizielle Vertreter der CEB wird das durch den Vorstand der CEB benanntes Vorstandsmitglied sein, oder, in dessen Abwesenheit, ein sich vor Ort befindliches CEB-Vorstandsmitglied, oder eine durch den CEB-Vorstand benannte Persönlichkeit. Artikel 9004 - ERÖFFNUNGSZEREMONIELL 01.08.2012

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ERÖFFNUNG Hallensprecher: Begrüßung (namentlich besondere Gäste und Delegierte der CEB) Dann eventuell weitere Redner des Verbandes, aus der Politik etc. Dann….. Hallensprecher: Ich bitte nun den Vertreter der Confédération Européenne Herrn……………………………………… die Europameisterschaft offiziell zu eröffnen.

de

Billard,

Dieser spricht die Eröffnungsformel wie folgt Im Namen der Confédération Européenne de Billard rufe ich die Nationen, Sportler/innen und Offiziellen auf an dieser Europameisterschaft (Name der Meisterschaft) welche vom ……. bis………. vom (Name des organisierenden Verbandes) hier in (Name der Stadt / Gemeinde) organisiert wird teilzunehmen. Ich erinnere daran, dass die letzte Europameisterschaft dieser Disziplin vom (Name des vorherigen organisierenden Verbandes) organisiert wurde und aus dieser der Sportler/die Sportlerin …………………………………………… Vertreter/in des (Name des Verbandes der er/sie angehört) als Sieger/in hervorging. Im Namen der Confédération Européenne de Billard erkläre ich die Europameisterschaft (Name der Meisterschaft) der Sportsaison ……………………….. für eröffnet. Dann Abspielen der Nationalhymne des Ausrichterlandes und hissen der CEB Fahne Hallensprecher: Gibt die ersten Spielpaarungen bekannt oder übergibt das Wort an den Turnierleiter zur Bekanntgabe dieser. Artikel 9005 - PROKLAMATION DES SIEGERS UND DER MEDAILLENTRÄGER

SIEGEREHRUNG Hallensprecher: Sofort nach Beendigung der letzten Partie gibt er bekannt, dass die Siegerehrung sofort stattfindet und bittet die Besucher in der Halle zu bleiben um den Sportlern die Ehre zu erweisen. (Die Siegerehrung sollte schnell, wenige Minuten nach der letzten Partie beginnen, da sonst die Zuschauer abwandern. Zur Siegerehrung sollten ein Siegerpodest (Treppchen) und die Nationalflaggen der Länder der 4 Medaillengewinner zur Verfügung stehen. Dem der die Medaillen überreicht, sollten diese stilvoll angereicht werden.) Hallensprecher: Dritte und Gewinner/innen der Bronzemedaillen wurden …………………………………………………….. Vertreter des (Name seines/ihres nationalen Verbandes) und …………………………………………………….. Vertreter des (Name seines/ihres nationalen Verbandes) Die Medaillen werden überreicht durch ……………………………………………………… und ……………………………………………………… Sportler/innen treten auf das Siegertreppchen, Medaillen werden umgehängt. (Die Personen welche die Medaillen überreichen werden vorher durch den CEB Delegierten festgelegt.) Hallensprecher: Zweite/r und Gewinner/in der Silbermedaille wurde ………………………………….. Vertreter des (Name seines/ihres nationalen Verbandes) Die Medaille wird überreicht durch ……………………………………………………… Sportler/in tritt auf das Siegertreppchen, Medaille wird umgehängt. (Die Person welche die Medaille überreicht wird vorher durch den CEB Delegierten festgelegt.) Hallensprecher: Nun bitte ich den (Titel) Herrn ………………………………………… den Sieger/die Siegerin offiziell zu proklamieren. Dieser spricht die Formel wie folgt

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Im Namen der Confédération Européenne de Billard verkünde ich den Sieg von …………………………………………. Vertreter/in des (Name seines/ihres Verbandes) und verleihe ihm/ihr den Titel Europameister/in (Name der Meisterschaft) der Sportsaison ……………………. Sportler/in tritt auf das Siegertreppchen, Medaille wird umgehängt. (Danach werden die Fahnen der 4 Medaillengewinner/innen gehisst und es wird die Nationalhymne der Siegernation gespielt.) Hallensprecher: Dieser Bittet nun weitere Personen zur Übergabe von Preisen oder zu kurzen Reden und kündigt ein eventuelles Showprogramm an. (Sollte dies Zwischenspiel sehr lange dauern und eventuell noch durch besondere Showprogrammpunkte aufgelockert werden, so ist dafür zu sorgen, dass sich während dieser Zeit die Sportler/innen die sich auf dem Siegertreppchen befinden daneben Sitzgelegenheiten haben.) Nach Abschluss dieses Zwischenspiels folgt Artikel 9006 - ABSCHLUSSZEREMONIELL

ABSCHLUSS Hallensprecher: Nun bitte ich den Europameisterschaft offiziell zu beschließen.

(Titel)

Herrn

…………………………………………

diese

Dieser spricht die Formel wie folgt Im Namen der Confédération Européenne de Billard rufe ich die Nationen auf, diese oder eine andere Europameisterschaft im nächsten oder in einem der nächsten Jahre zu organisieren und erkläre die Europameisterschaft (Titel der Meisterschaft) der Sportsaison ……………….. für geschlossen. (Danach erfolgt das Abspielen der Nationalhymne des organisierenden Landes und das Einholen der CEB Fahne.) ***********************************************

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