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Nummer 50 Donnerstag, 15. Dezember 2016 Diese Ausgabe erscheint für Abonnenten auch online unter www.eblaettle.de

Vier Kerzen im Advent Die erste Kerze brennt für Stille, für Ruhe und Gemütlichkeit, für Herzlichkeit und für den Wille, zu leben in Behaglichkeit. Die zweite Kerze brennt für Hoffnung, für die Kraft und für den Glauben, für Vernunft und für die Achtung, und für die weißen Friedenstauben. Die dritte Kerze brennt für Anstand, für Respekt und auch für Güte, für Gerechtigkeit und für Verstand, und für's eigene Gemüte. Die vierte Kerze brennt für Liebe, für das Wichtigste auf dieser Welt, es gäbe nichts das uns noch bliebe, wär nicht sie, an Nummer Eins gestellt. 

Verfasser: Horst Rehmann

Foto: LuminaStock/iStock/Thinkstock

notdienste Seite 15/16

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Möglinger Nachrichten

Nr. 50 • Donnerstag, 15. Dezember 2016

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(0 - 5 Jahre und Eltern und Großeltern

„Das Weihnachtslied der Nachtigall“ So, 18. Dez. ´16 15:30 Uhr in der Johanneskirche (EGZ)

Danach laden wir Sie herzlich zu einem gemütlichen Beisammensein bei Punsch und Keksen ein

Gemeindebücherei Die Bücherei ist von 24.12. bis einschließlich 9.1. geschlossen. Ab 10.1. haben wir wieder für Sie geöffnet.

Neuanschaffungen in der Bücherei Neuanschaffungen in der Bücherei Bilderbücher, Erzählungen und Sachbücher für Kinder und Jugendliche Greta Glückspilz - Du bist meine beste Freundin Greta wünscht sich schon lange eine Freundin in ihrem Alter. Wie gut, dass das Mädchen Marie in das Nachbarhaus einzieht. Doch Marie ist unglücklich über ihren Umzug. Alle Versuche Gretas, sie aufzuheitern, scheitern. Aber so schnell gibt Greta nicht auf. Schließlich will sie eine Freundin. Ab 4. (Bilderbuch) G 1 Bertram, Rüdiger: Haltet den Dieb! Wer hat Kais Schuhe vor dem Klassenraum geklaut? Hat sie überhaupt jemand geklaut? Coolman, Kais heimlicher Freund, nimmt Kai mit auf die Suche. - Die 5. witzige Geschichte mit Coolman für Leseanfänger. Ab 6. (Erstes Lesealter, Für Jungs) (Antolin Kl. 1). G 3 Dietl, Erhard: Allein auf dem Müllberg Die Olchi-Kinder haben keine Lust, mit zur Geburtstagsfeier vom blauen Olchi zu fahren, der so furchtbar ordentlich ist. Dafür spielen sie zu Hause etwas für sie ganz Ungewöhnliches: Ordnung machen. Abends wollen sie mit Olchi-Papas Motorkiste doch noch zum Fest. Das kann nicht gut gehen! Ab 6. (Erstes Lesealter) (Antolin Kl. 2) G 3

Paula auf Klassenfahrt Paula freut sich schon so aufs Schullandheim. Doch dann ist kein 5-Bett-Zimmer mehr frei für sie und ihre 4 Freundinnen! Eine spannende Geschichte für Mädchen ab 7. (Erstes Lesealter) (Antolin Kl. 2) G 3 Stütze, Annett: Mimi, das kleine Meermädchen Die kleine Meerjungfrau Mimi und ihre 3 Freunde, die Seepferdchen, sind immer zur Stelle, wenn ein Meerestier in Not gerät. Als ein Seestern in einen gefährlichen Strudel gerät, müssen sie an ihre Grenzen gehen ... Ab 6. (Erstes Lesealter) (Antolin Kl. 2) G 3 Pankhurst, Kate: Ein Fall für Kitti Krimi - Der Kätzchen-Dieb Der Detektiv-Klub "Die Spürnasen", bestehend aus der 9-jährigen Kitti Krimi, Mona Maple und Holli Holmes, wird zum 6. Mal aktiv: In Pfützenhausen verschwinden massenhaft Katzen! Auch Kittis Kater Watson ist plötzlich weg. Schräg-witziges Krimi-Tagebuch mit Comic-Zeichnungen. Für Leserinnen ab 9. (Krimi) (Antolin Kl. 4) K 3 Dinan, Kurt: Wir sind nicht zu fassen Max und 4 weitere Mitschüler werden nachts auf einen Turm gelockt und peinlich bloßgestellt. Diese Schmach wollen sie dem legendären Chaos-Club heimzahlen, dessen Mitglieder für spektakuläre Aktionen berüchtigt sind, aber nie ausfindig gemacht werden. (Jugendroman - Cool-Chaos-Katastrophen, Für Jungs) J Mein Junior-Lexikon Fahrzeuge Sonderband über Fahrzeuge auf Straßen, Luft und Wasser der bekannten "Wieso? Weshalb? Warum?: Junior"-Reihe mit vielen Klappen. (Kindersachbuch) G W Katzen Band 18 der Reihe "Wieso? Weshalb? Warum? - Profiwissen" informiert über die beliebten Stubentiger und ihre beinahe weltweit beheimateten Verwandten, zu denen etwa 40 Arten zählen (u.a. Jaguar, Puma, Gepard). Mit ausklappbaren Seiten, faszinierenden Fotografien und zahlreichen Interviews. (Kindersachbuch) (Antolin Kl. 5) K Uhn

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Kienle, Dela: Erfindungen Reichlich illustriertes Kindersachbuch, das über bedeutende Erfindungen und ihre Erfinder informiert und auch auf mögliche Innovationen in der Zukunft eingeht. Mit Experten-Interviews und ausklappbaren Seiten. (Kindersachbuch) K Wap Romane für Erwachsene Capus, Alex: Das Leben ist gut Max gönnt Ehefrau Tina ihre berufliche Auszeit in Paris von Herzen. Und nutzt die Tage ohne die langjährige Partnerin, um über sich und sein Leben nachzudenken. Philosophischheitere und fein-ironische Reflexion über Liebe, Freundschaft und die wesentlichen Dinge. Groen, Hendrik: Eierlikörtage Hendrik Groen lebt in einem Amsterdamer Altenheim. Dass die körperlichen Kräfte schwinden, mag ja noch angehen, aber deshalb wird er sich noch lange nicht in sein Schicksal ergeben! Nun muss mehr Leben ins Leben, und über alles führt er getreulich Tagebuch! Kaminer, Wladimir: Meine Mutter, ihre Katze und der Staubsauger Die 84-jährige Shanna Kaminer ist immer noch abenteuerlustig und neugierig auf die Welt. In 33 Kapiteln, allesamt benannt nach ihren Träumen und Wünschen, erzählt der 48-jährige Sohn und Autor Wladimir vom Einsatz hypermoderner Haushaltsgeräte, vom Englischlernen und anderen Eskapaden seiner Mutter ... Monferat, Benjamin: Der Turm der Welt Im Oktober 1889 ist die Pariser Weltausstellung eine Sensation. Kurz vor dem Ende und dem finalen Feuerwerk am Eiffelturm werden 2 Ermittler des französischen Geheimdienstes tot aufgefunden. Sie wollten eine Verschwörung aufdecken. Kann der gepante Anschlag noch verhindert werden? Sachbücher für Erwachsene Marbach, Claudia: Das große Buch der Musterbriefe Sammlung zeitgemäßer Musterbriefe für den geschäftlichen und privaten Bereich. Ogn Schaldach, Nileen Marie: Fingerfood - schwäbisch gut Xeo 211 Teubner, Christian: Backvergnügen wie noch nie (Nachdruck der Originalausgabe von 1984) Xeo 24 Kunkel, Annette: Weihnachliche Dekoideen mit Beton Originelle Dekorationen für die Advents- und Weihnachtszeit aus dem Trendmaterial Beton: kleine Baumanhänger, Kerzenständer, Türschmuck, witzige Wichtel, Engel, Elch oder festliche Tischdeko; schon für Anfänger. Ydk 400 CDs Pop-CDs: Bravo Black Hits 35 / Bravo Hits 95 / Bublé, Michael: Nobody but me/ Clueso: Neuanfang / Jones, Norah: Day Breaks / Kuschelrock 30 Erwachsenen-Hörspiele: Kerkeling, Hape: Der Junge muss an die frische Luft / Speck, Daniel: Bella Germania / Die Wahrheit über Deuschland (Der Querschnitt durch die deutsche Kabarett-Szene versammelt die besten Nummern der vergangenen 2 Jahre von Serdar Somuncu, Horst Evers, Dieter Nuhr, Hagen Rether, Urban Priol, Matthias Reuter, Luise Kinseher, Katie Freudenschuss u.v.a.) Entspannungs-CD: Gut schlafen (Musik für eine erholsame Nacht Klassik-CDs: Liebeslieder Vol. 1 und Vol. 2

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Möglinger Nachrichten

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Neue Friedhofsatzung der Gemeinde Möglingen Durch die Neufassung der Friedhofsatzung, welche in der Gemeinderatsitzung am 24.11.2016 beschlossen wurde, werden die rechtlichen Rahmenbedingungen an die heutigen Anforderungen und Umstände angepasst. Die Satzung beinhaltet zum einen Änderungen der Friedhofsordnung aber auch Änderungen der Gebühren. Es wurden beispielsweise Regelungen zu neuen Bestattungsformen und Richtlinien für die Grabgestaltung getroffen.

Friedhofssatzung der Gemeinde Möglingen vom 24.11.2016 Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Möglingen am 24.11.2016 die nachstehende Friedhofssatzung beschlossen.

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I. Allgemeine Vorschriften §1 Widmung Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Möglingen. Er dient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz sowie für Verstorbene, für die ein Wahlgrab nach § 12 zur Verfügung steht. Der Friedhof dient auch der Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen, falls ein Elternteil Einwohner der Gemeinde ist. Als Einwohner gilt auch, wer früher in der Gemeinde gewohnt und seine Wohnung nur wegen der Aufnahme in ein auswärtiges Altenheim, Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung aufgegeben hat oder pflegebedürftig war und bei außerhalb Möglingen wohnenden Angehörigen Aufnahme gefunden hat. In besonderen Fällen kann die Gemeinde eine Bestattung anderer Verstorbener zulassen. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen.

II. Ordnungsvorschriften §2 Öffnungszeiten (1) Der Friedhof darf nur während der bekanntgegebenen Öffnungszeiten betreten werden. (2) Die Gemeinde kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass untersagen.

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§3 Verhalten auf dem Friedhof Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. Kinder unter 10 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt zum Friedhof. Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet: 1.die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Kinderwagen, Rollstühle und kleine Handwagen sowie Fahrzeuge der Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden. Deren Fahrten haben sich auf den absolut notwendigen Umfang zur Aufgabenerfüllung zu beschränken und im Schritttempo zu erfolgen,

Möglinger Nachrichten 2.während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen, 3.den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten, 4.Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde, 5.Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern 6.Waren und gewerbliche Dienste anzubieten, 7.Druckschriften zu verteilen bzw. aufzulegen oder in sonstiger Weise zu werben, 8.Wasser zu anderen Zwecken als zur Grabpflege zu entnehmen, 9.ohne Genehmigung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu filmen oder zu fotografieren, 10.Blumen, Sträucher, bereitgestellte Gerätschaften, wie z.B. Gießkanne oder Teile davon, Schubkarren und dergleichen von der Friedhofsanlage oder von fremden Gräbern zu entfernen, 11.selbstständiges Verlegen von Wegeplatten durch den Nutzungsberechtigten, von ihm beauftragten Personen oder sonstigen Personen, 12.private Bänke und Wetterschutzvorrichtungen aufzustellen, 13.Grabmale und Grabeinfassungen zu lagern.

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Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind. Totengedenkfeiern auf dem Friedhof bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. Sie sind spätestens eine Woche vorher anzumelden. §4 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für die Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Gemeinde. Sie kann den Umfang der Tätigkeiten festlegen. Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Die Gemeinde kann für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere ist nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handwerksrecht erfüllt werden. Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung eines Berechtigungsscheins; dieser ist den aufsichtsberechtigten Personen der Gemeinde auf Verlangen vorzuzeigen. Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie und ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen. Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit und nur mit geeigneten Fahrzeugen befahren. Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend oder nur an den dafür bestimmten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. Schäden, die an den Wegen, Bäumen und weiteren Einrichtungen verursacht werden, sind der Gemeinde zu melden. Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der Absätze 3 und 4 verstoßen, oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Gemeinde die Zulassung auf Zeit oder auf Dauer entziehen. Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über einheitliche Ansprechpartner für das Land BadenWürttemberg abgewickelt werden; § 42a und §§ 71a bis 71e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung.

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Gewerbliche Arbeiten im Friedhof dürfen werktags nicht vor 7.00 Uhr begonnen werden und sind spätestens um 19.00 Uhr zu beenden. Sie dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und während der Dauer von Begräbnisfeiern vorgenommen werden. (8) Grabmale und Einfassungsstücke sind zum Versetzen fertig auf den Friedhof zu bringen und alsbald nach der Beifuhr aufzustellen. Vorzeitige Beifuhr und Lagerung von Werkstoffen sowie das Zusammenrichten, Lochen usw. der einzelnen Stücke auf dem Friedhof ist nicht gestattet. Die Friedhofsverwaltung kann für die Ausführung der Arbeiten eine angemessene Frist setzen und bei fruchtlosem Ablauf der Frist auf Kosten der für das Grab verantwortlichen Personen die Arbeiten vollenden oder das Grab räumen lassen. (9) Jede Beifuhr von Grabmalen und Werkstoffen ist dem Friedhofsaufseher vor Einfahrt in den Friedhof anzuzeigen. Dieser hat die Abladestelle anzuweisen. Das Fahren außerhalb der Friedhofswege und die Beifuhr bei schlechtem Wetter sind nicht gestattet. (10) Vorübergehend zu entfernende Grabmale, Grabeinfassungen und Fundamente dürfen auf dem Friedhof nicht gelagert werden. Bei mehrstelligen Grabstellen können diese Sachen, mit Ausnahme der Grabmale, auf einem Teil der verbleibenden Grabfläche abgestellt werden. (11) Außerhalb der in Abs. 7 genannten Zeiten sind grundsätzlich keine Fahrzeuge, Maschinen und Geräte im Friedhof zugelassen. Materialien sind so zu lagern, dass sie weder die Verkehrssicherheit beeinträchtigen noch den Betriebsablauf im Friedhof stören. (12) Der bei gewerbsmäßigen Arbeiten entstehende Abfall ist vom Gewerbetreibenden unverzüglich zu den entsprechenden Sammelplätzen zu bringen und ordnungsgemäß zu lagern. Abgeräumte Grabmale, Einfassungssteine, Fundamentplatten und Bepflanzungen sind aus dem Friedhof zu entfernen und durch die Gewerbetreibenden selbst ordnungsgemäß zu entsorgen. III. Bestattungsvorschriften §5 (1)

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Allgemeines Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde oder den von der Gemeinde mit der Leichenbesorgung beauftragten Personen oder Bestattungsunternehmen anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, so ist auf Verlangen der Gemeinde das Nutzungsrecht nachzuweisen. Die Gemeinde setzt Ort und Zeit der Bestattung fest und berücksichtigt nach Möglichkeit dabei die Wünsche der Hinterbliebenen und der Geistlichen. An Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen werden keine Bestattungen vorgenommen. Ausnahmen können durch die Gemeinde erteilt werden. Soll eine Aschenbestattung erfolgen, so ist mit der Anmeldung eine Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen. §6

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Särge und Urnen Särge dürfen höchstens 2,15 m lang, 0,70 m hoch und im Mittelmaß 0,70 m breit sein. Die Särge für Kindergräber dürfen höchstens 1,20 m lang, 0,40 m hoch und im Mittelmaß 0,50 m breit sein. Sind in besonderen Fällen größere Särge erforderlich, so ist die Zustimmung der Gemeinde einzuholen. Särge, Sargausstattungen, Sargabdichtungen, Urnen sowie Überurnen o. ä. dürfen nicht aus schwer vergänglichen Materialien wie Metall, Kunststoff, Hartholz etc. bestehen. Die Friedhofsverwaltung kann Särge und Überurnen auf ihre Beschaffenheit überprüfen.

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Donnerstag, 15. Dezember 2016 • Nr. 50 §7 Ausheben der Gräber Die Gemeinde lässt die Gräber ausheben und einmalig zu füllen. Die Grabmaße und -abstände richten sich nach dem Friedhofsplan. Die Tiefe des Grabes beträgt, gemessen von der Erdoberfläche (ohne Grabhügel) bis zur Grabsohle: a.bei Verstorbenen im Alter bis zu 10 Jahren mindestens 1,20 m b.bei Verstorbenen im Alter von mehr als 10 Jahren mindestens 1,50 m c.bei doppelt belegbaren Tiefgräbern mindestens 2,20 m. d.Urnen sind so beizusetzen, dass die Oberkannte mindestens 50 cm unter der Erdoberfläche ist.

§8 Ruhezeit Die Ruhezeit beträgt allgemein 1. bei Verstorbenen im Alter von bis zu 10 Jahren: 15 Jahre, 2. bei Verstorbenen im Alter von über 10 Jahren die in der oberen Lage bestattet sind: 25 Jahre, 3.  bei Verstorbenen, die bei einer Stockwerkbestattung in der unteren Lage bestattet sind: 30 Jahre, 4. bei Aschen: 20 Jahre. §9

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Umbettungen (1)

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Umbettungen von Verstorbenen und Aschen bedürfen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Bei Umbettungen von Verstorbenen wird die Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den ersten 12 Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalls erteilt. Umbettungen aus einem Reihengrab oder Wahlgrab in ein anderes Reihengrab oder Wahlgrab oder aus einem Urnenreihengrab in ein anderes Urnenreihengrab sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. Nach Ablauf der Ruhezeit aufgefundene Gebeine (Überreste von Verstorbenen) und Urnen mit Aschen Verstorbener dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde in belegte Grabstätten umgebettet werden. Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus einem Reihengrab oder einem Urnenreihengrab der Verfügungsberechtigte, bei Umbettungen aus einem Wahlgrab oder einem Urnenwahlgrab der Nutzungsberechtigte. In den Fällen des § 26 Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung von Nutzungsrechten nach § 26 Abs. 1 Satz 4 können aufgefundene Gebeine und Urnen mit Aschen Verstorbener, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in ein Reihengrab oder ein Urnengrab umgebettet werden. Im Übrigen ist die Gemeinde bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. Umbettungen führt die Gemeinde durch. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. Die Kosten der Umbettung haben die Antragsteller zu tragen. Dies gilt auch für den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und an Anlagen durch eine Umbettung entstehen. Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. Gräber dürfen vor Ablauf der Ruhezeit, von einer gerichtlich oder polizeilich angeordneten Graböffnung abgesehen, nur anlässlich von Nachbestattungen in Wahlgräbern geöffnet werden.

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IV. Grabstätten § 10 Allgemeines Die Grabstätten sind im Eigentum der Gemeinde Möglingen. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt: 1.Erdgräber in Form von Reihen- und Wahlgräbern, 2.Urnengräber in Form von Reihen- und Wahlgräbern, 3.Urnenrasengräber (Stele mit Beschriftung) in Form von Reihengräbern sowie Urnenrasengrab (Grabstein liegend) in Form von Reihen- und Wahlgräbern, 4.Urnenbaumgrab in Form von Reihengräbern 5.Urnennischengrab (Kolumbarium) in Form von Reihen- und Wahlgräbern 6.Anonyme Gräber 7.Islamische Gräber Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht. Die jeweils zu belegenden Abteilungen und Gräber bestimmt die Friedhofsverwaltung. Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen. § 11 Reihengräber Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Bestattung von Fehlgeburten und Ungeborenen und für die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Die Verfügungsdauer richtet sich nach der Ruhezeit. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Verfügungsberechtigter ist – sofern keine andere ausdrückliche Festlegung erfolgt – in nachstehender Reihenfolge. 1.Wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz), 2.Wer sich dazu verpflichtet hat, 3.Der Inhaber der tatsächlichen Gewalt. Auf dem Friedhof werden ausgewiesen: 1.Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr (Kindergräber), 2.Reihengrabfelder für Verstorbene vom vollendeten 10. Lebensjahr ab. In jedem Reihengrab wird nur ein Verstorbener beigesetzt. Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. Dies gilt auch für Urnenreihengräber. Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeit wird drei Monate vorher ortsüblich oder durch Hinweise auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgegeben. In Reihengräbern können keine zusätzlichen Urnen beigesetzt werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. § 12 Wahlgräber

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Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Bestattung von Fehlgeburten und Ungeborenen und die Beisetzung von Aschen, an denen ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet. Nutzungsberechtigter ist die durch die Verleihung bestimmte Person. Diese Nutzungsrechte können nur anlässlich eines eingetretenen Todesfalles einer Person erworben werden. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf schriftlichen Antrag auf die Dauer (Nutzungszeit) von 1. Stockwerksbestattungen in der unteren Lage von 30 Jahren

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2. Stockwerksbestattungen in der oberen Lage von 25 Jahren 3. Urnenbeisetzungen von 20 Jahren verliehen. Die erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur auf schriftlichen Antrag möglich. Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Grabnutzungsgebühr. Auf Wahlgräber, bei denen die Grabnutzungsgebühr für das Nutzungsrecht nicht bezahlt ist, sind die Vorschriften über die Reihengräber entsprechend anzuwenden. Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab kann von dem Nutzungsberechtigten durch Bezahlung der festgesetzten Gebühren verlängert werden. Die Mindestdauer der Verlängerung beträgt fünf Jahre. Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung von Nutzungsrechten besteht nicht. Wahlgräber können ein- und mehrstellige Einfachoder Tiefgräber sein. In einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten nur zwei Bestattungen übereinander zulässig. Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneut erworben wird. Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Dieser ist aus dem nachstehend genannten Personenkreis zu benennen. Wird keine Regelung getroffen, so geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über 1.  auf die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, 2. auf die Kinder, 3. auf die Stiefkinder, 4. auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter und Mütter, 5. auf die Eltern, 6. auf die Geschwister, 7. auf die Stiefgeschwister 8.  auf die nicht unter 1. bis 7. fallenden Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen Nummern 2 bis 4 und 6 bis 8 wird jeweils der Älteste nutzungsberechtigt. Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Gemeinde das Nutzungsrecht auf eine der in Absatz 6 Satz 3 genannten Personen übertragen. Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelung das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden und über die Bestattung sowie über die Art der Gestaltung und Pflege der Grabstätte zu entscheiden. Verstorbene, die nicht zu dem Personenkreis des Abs. 6 Satz 3 gehören, dürfen in der Grabstätte nicht bestattet werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letzten Ruhezeit verzichtet werden. Mehrkosten, die der Gemeinde beim Ausheben des Grabes zu einer weiteren Bestattung durch die Entfernung von Grabmalen, Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen entstehen, hat der Nutzungsberechtigte zu erstatten, falls er nicht selbst rechtzeitig für die Beseitigung dieser Gegenstände sorgt. In Wahlgräbern können auch Urnen beigesetzt werden. Ein erneuter Erwerb des Nutzungsrechts muss beantragt werden anlässlich einer Bestattung bzw. Beisetzung einer Urne für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit. Ein erneuter Erwerb ist nur möglich für volle Jahre, gerechnet vom Tage des Ablaufs der seitherigen Nutzungszeit an.

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Bei mehrstelligen Wahlgräbern muss die Nutzungszeit für sämtliche Grabstellen erneut erworben werden. Ein Anspruch auf den erneuten Erwerb von Nutzungsrechten besteht nicht. Wahlgräber, deren Nutzungszeit abgelaufen ist, stehen für die Wiederbelegung zur Verfügung. Den Zeitpunkt der Wiederbelegung bestimmt die Friedhofsverwaltung. Ein Antrag auf erneuten Erwerb des Nutzungsrechts kann nur innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Nutzungszeit bei der Friedhofsverwaltung gestellt werden. § 13 Urnengräber Urnenreihen- und Urnenwahlgräber sind Aschengrabstätten als Urnenstätten in Grabfeldern oder Nischen unterschiedlicher Größe in Mauern, die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. In einem Urnenreihengrab können mehrere Urnen beigesetzt werden, sofern die Ruhezeit der vorher beigesetzten Urne nicht überschritten wird. Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Aschengrabstätte; zulässig sind maximal vier Urnen. Urnen sind innerhalb von drei Monaten beizusetzen. Nach Ablauf des Zeitraums kann die Gemeinde einen Beisetzungstermin festsetzen. Zudem kann eine Gebühr festgesetzt werden. Soweit sich aus der Friedhofssatzung nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgräber entsprechend für Urnenstätten. § 14 Urnenrasengräber mit Stele Urnenrasengräber mit Stele sind Reihengräber. Die Beisetzung der Urne erfolgt in der Nähe einer Stele Das Rasengräberfeld ist in naturbelassener Form zu erhalten. Bepflanzungen und Pflegemaßnahmen erfolgen ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Der Bepflanzung mit Rasen ist die Bepflanzung mit sonstigem, niedrigem Bewuchs gleichgestellt. Als Gedenkzeichen wird eine Stele aufgestellt, die mit Namen, Geburts- und Todestag beschriftet wird. Grabzubehör und weitere Gedenkzeichen sind nicht zulässig. Soweit in diesem Paragraphen nichts ausdrücklich geregelt ist, gelten die übrigen Bestimmungen der Satzung. § 15 Urnenrasengräber mit Grabstein Urnenrasengräber mit liegendem Grabstein sind Reihenund Wahlgräber. Die Beisetzung der Urne erfolgt am Grabstein. Das Rasengräberfeld ist in naturbelassener Form zu erhalten. Bepflanzungen und Pflegemaßnahmen erfolgen ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Der Bepflanzung mit Rasen ist die Bepflanzung mit sonstigem, niedrigem Bewuchs gleichgestellt. Als Gedenkzeichen wird auf der Grabstelle ein Grabstein aufgebracht, der mit Namen, Geburts- und Todestag beschriftet wird. Grabzubehör und weitere Gedenkzeichen sind nicht zulässig. Soweit in diesem Paragraphen nichts ausdrücklich geregelt ist, gelten die übrigen Bestimmungen der Satzung.

§ 16 Urnenbaumgräber (1) Urnenbaumgräber sind Reihengräber. Die Beisetzung der Urne erfolgt in der Nähe eines Baumes. (2) Das Rasengräberfeld ist in naturbelassener Form zu erhalten. Bepflanzungen und Pflegemaßnahmen erfolgen ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Der Bepflanzung mit Rasen ist die Bepflanzung mit sonstigem, niedrigem Bewuchs gleichgestellt.

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(3) Als Gedenkzeichen befindet sich auf dem Grabfeld ein Stein, der mit Namen, Geburts- und Todestag beschriftet wird. Grabzubehör und weitere Gedenkzeichen sind nicht zulässig. (4) Soweit in diesem Paragraphen nichts ausdrücklich geregelt ist, gelten die übrigen Bestimmungen der Satzung.

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§ 17 Islamische Gräber Auf dem Friedhof wird für Islamische Glaubensgemeinschaften ein Muslimisches Grabfeld angeboten. Die Grabausrichtung erfolgt entsprechend religiöser Vorstellung. Ewiges Ruherecht im weiteren Sinne im Bereich des Muslimischen Grabfeldes auf dem Friedhof wird durch Ersterwerb von 50 Jahren sowie durch spätere Verlängerungsoption erworben.

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V. Grabmale und sonstige Grabausstattungen § 18 Auswahlmöglichkeiten (1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften und Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften eingerichtet. (2) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der Antragsteller, ob der Verstorbene in einem Grabfeld mit besonderen oder allgemeinen Gestaltungsvorschriften bestattet werden soll. Entscheidet er sich für ein Grabfeld mit besonderen Gestaltungvorschriften, so besteht auch die Verpflichtung, die in Belegungs- und Grabmalplänen für das Grabfeld festgesetzten Gestaltungsvorschriften einzuhalten. Wird von dieser Auswahlmöglichkeit nicht rechtzeitig vor der Bestattung Gebrauch gemacht, so erfolgt die Bestattung in einem Grabfeld mit besonderen Gestaltungsvorschriften.

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§ 19 Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen. Auf den Grabstätten sind insbesondere nicht zulässig: Grabmale 1.aus schwarzem Kunststein oder Gips, 2.mit in Zement aufgesetztem figürlichem oder ornamentalem Schmuck 3.mit Farbanstrich auf Stein, 4.mit Emaille oder Kunststoff in jeder Form Grabfelder ohne besondere Gestaltungsvorschriften sind: Block 005 § 20 Grabfelder mit besonderen Gestaltungvorschriften In Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften sollen nach Ablauf der Frist in § 21 Abs. 1 Satz 2 Grabmale errichtet werden. Grabmale und sonstige Grabausstattungen in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften müssen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung den in der Umgebung erhöhten Anforderungen entsprechen. Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen oder Bronze in werkstoffgerechter Verarbeitung verwendet werden. Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten: 1.Die Grabmale müssen auf allen Seiten gleichmäßig bearbeitet sein, 2.Die Grabmale dürfen keinen Sockel haben, 3.Schriftrücken und Schriftbossen für weitere Inschriften können beschliffen sein, 4.Schriften, Ornamente und Symbole sind auf das Material, aus dem das Grabmal besteht, werkgerecht abzustimmen. Sie müssen gut verteilt und dürfen nicht aufdringlich groß sein. 5.Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht auf der Vorderseite des Grabmals angebracht werden.

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6.Inschriften müssen der Würde des Ortes entsprechen. Auf den Grabstätten sind nicht zulässig, Grabmale und Grabausstattung 1.aus schwarzem Kunststein oder Gips 2.mit in Zement aufgesetztem figürlichem oder ornamentalem Schmuck 3.mit Farbanstrich auf Stein 4.mit Emaille oder Kunststoff in jeder Form; Ornamente aus Glas sind zulässig. Das Anbringen von Lichtbildern in Form einer Portraitaufnahme auf dem Grabmal bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Das Lichtbild darf eine Größe von maximal 10 x 15 cm einschließlich Rahmen nicht überschreiten. Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: 1.auf einstellige Grabstätten bis zu 0,60 m² Ansichtsfläche, 2.auf zwei- und mehrstellige Grabstätten bis zu 1 m² Ansichtsfläche Grabstätten für Erdbestattungen dürfen nur bis zu einem Drittel mit Platten oder sonstigen wasserundurchlässigen Materialien abgedeckt sein. Ausnahme hiervon stellen die Urnenrasengräber mit liegendem Grabstein dar. Bei den Bestattungsformen Urnenrasengräber (Stele mit Beschriftung sowie die liegenden Grabsteine) und Baumbestattungen werden die Stelen, liegenden Grabsteine sowie der Grabstein für die Baumbestattung von der Gemeinde gestellt. Die Beschriftung wird durch einen privaten Anbieter vorgenommen. Die Schrift ist einzumeißeln oder einzufräsen. Eine aufgesetzte Schrift ist nicht gestattet. Die Tönung erfolgt in einer von der Gemeinde vorgegebenen Farbe. Auf den Verschlussplatten der Urnennischen werden durch die Steinmetze die persönlichen Daten des Verstorbenen angebracht. Das Anbringen von Verzierungen ist möglich. Schrift und Verzierungen sind einzumeißeln oder einzufräsen. Eine aufgesetzte Schrift oder Verzierung ist nicht gestattet. Die Tönung erfolgt in einer von der Gemeinde vorgegebenen Farbe. Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: 1.auf einstelligen Urnengrabstätten nur liegende Grabmale bis zu 0,30 m² Ansichtsfläche, 2.auf mehrstelligen Urnengrabstätten bis zu 0,5 m² Ansichtsfläche Liegende Grabmale dürfen nur flach oder flach geneigt auf die Grabstätte gelegt werden; sie sind nicht in Verbindung mit stehenden Grabmalen zulässig. Grabeinfassungen jeder Art – auch aus Pflanzen – sind nicht zulässig, soweit die Gemeinde die Grabzwischenwege in den einzelnen Grabfeldern mit Trittplatten belegt. Einfassungen aus den unter Abs. 4 aufgeführten Materialien sowie aus eisernen Zäunen und Ketten, Blech, Holz, Dachplatten, Backsteinen, Draht, Flaschen u. ä. sind nicht zugelassen. Das gilt sinngemäß auch für sonstige Grabausstattungen. Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung des Friedhofs und im Rahmen von Absatz 1 Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 2 bis 12 und auch sonstige Grabausstattungen zulassen. § 21 Genehmigungserfordernis Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen, Grabeinfassungen und sonstigen baulichen Grabausstattungen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von zwei Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Grabmale als Holztafeln bis zur Größe von 15 mal 30 cm und Holzkreuze zulässig. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.

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Die Einrichtung von Grabmalen oder sonstigem Grabzubehör auf dem anonymen Urnengrabfeld ist unzulässig. Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals im Maßstab 1:10 zweifach beizufügen. Dabei ist das zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamente und Symbole sowie die Fundamentierung anzugeben. Soweit erforderlich, kann die Gemeinde Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Form verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells oder das Aufstellen einer Attrappe auf der Grabstätte verlangt werden. Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Grabausstattungen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Absatz 3 gilt entsprechend. Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal, die Grabeinfassung oder die sonstige bauliche Grabausstattung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist. Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung von der Gemeinde überprüft werden können. Werden Grabmale, Einfassungen oder sonstige bauliche Anlagen ohne Genehmigung oder abweichend von der Genehmigung errichtet, kann der Verfügungsberechtigte bzw. der Nutzungsberechtigte oder der beauftragte Unternehmer unter angemessener Fristsetzung zur Entfernung oder Änderung schriftlich aufgefordert werden, wenn eine Genehmigung nach dieser Satzung nicht erteilt werden kann. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann die Entfernung oder Änderung auf Kosten und Gefahr des Verpflichteten vorgenommen werden. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich für die Wiedererrichtung eines Grabmals, einer Grabeinfassung oder sonstigen baulichen Grabausstattung, wenn bereits für die betreffende Grabstelle bei der Ersterrichtung eine Genehmigung erfolgt ist und die Entfernung lediglich auf Grund einer Nachbestattung notwendig war, sofern die Wiedererrichtung entsprechend der damaligen Genehmigung vorgenommen wird.

§ 22 Standsicherheit Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und zu befestigen. Steingrabmale müssen aus einem Stück hergestellt sein und dürfen die Mindeststärke bei stehenden Grabmalen bei einer Höhe von 1,20 m 14 cm nicht unterschreiten. Die Fundierung, Sockel usw. dürfen nicht in die Nachbargräber übergreifen. Grabmale und Grabeinfassungen dürfen nur von fachkundigen Personen (i.d.R. Bildhauer, Steinmetze) errichtet werden. § 23 Unterhaltung (1) Die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten und entsprechend zu überprüfen. Verantwortlich dafür ist bei Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten der Verfügungsberechtigte, bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. (2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen gefährdet, so sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Gemeinde auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Absperrung, Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, so ist die Gemeinde berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder nach dessen Anhörung das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung zu entfernen.

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Die Gemeinde bewahrt diese Sachen drei Monate auf. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein sechswöchiger Hinweis auf der Grabstätte. (3) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch nicht verkehrssichere Grabmale oder sonstige Grabausstattungen verursacht wird. § 24 Entfernung (1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde von der Grabstätte entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen zu entfernen. Wird diese Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist nicht erfüllt, so kann die Gemeinde die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz selbst entfernen; § 23 Abs. 2 Satz 5 ist entsprechend anwendbar. VI. Herrichten und Pflege der Grabstätte § 25 Allgemeines (1)

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Alle Grabstätten müssen bis zum Ablauf der Ruhezeit bzw. Nutzungszeit der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und zusammen mit dem übrigen Abraum, Unkraut usw. an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern. Blech, Porzellan, Glas- und Perlkränze, Papierblumen und ähnlicher der Würde des Friedhofs nicht entsprechender Ersatzschmuck dürfen weder aufgestellt noch aufgehängt werden. Das Bestreuen der Gräber mit Kies, Schlacken, Marmorsplit oder ähnlichem Material sowie das Aufstellen unwürdiger Gefäße zur Aufnahme von Blumen sind verboten. Die Höhe (maximal 20 cm) und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Bei Plattenbelägen zwischen den Gräbern (§ 17 Abs. 11) dürfen die Grabbeete nicht höher als die Platten sein. Die Grabstätten dürfen nur mit solchen Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen. Für das Herrichten und die Pflege der Grabstätte hat der nach § 23 Absatz 1 Verantwortliche zu sorgen. Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechts. Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach Belegung hergerichtet sein. Die Anpflanzung darf nicht breiter als die Grabstelle sein. Breiter und höher wachsende Pflanzen sind auf das zulässige Maß regelmäßig zurückzuschneiden. Damit das Regenwasser überall einen geregelten Abfluss hat, darf bei der Reinigung der zwischen den Gräbern befindlichen Abstände nicht zu viel Erde entfernt werden. In Abteilungen, bei denen die Zwischenwege mit Gras versehen sind, darf das Gras nicht entfernt sondern nur kurz geschnitten werden. Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts abzuräumen. § 24 Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Gemeinde. Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte sowie die Grabpflege tatsächlich vornehmenden Personen sind nicht berechtigt, diese Anlagen der Gemeinde zu verändern.

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Die gesamte Fläche der in § 10 Abs. 2 unter Ziffern 1 und 2 aufgeführten Grabarten ist zu bepflanzen. Dabei dürfen nur Pflanzen verwendet werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen. Grabgebinde aus künstlichen Werkstoffen sind nicht zugelassen. Für die Bepflanzung der Grabstätten dürfen ausschließlich Klein-, Zwerg- und Halbsträucher, Stauden und Einjährige verwendet werden, die im ausgewachsenen Zustand eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten. Ihre gärtnerische Gestaltung muss den erhöhten Anforderungen entsprechen und auf die Umgebung abgestimmt werden. (10) Blumenschmuck darf vor der Urnenwand abgelegt werden. Für die Beseitigung der verwelkten Pflanzen/ Gebinde usw. ist der Verfügungsberechtigte bzw. Nutzungsberechtigte verantwortlich (Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend). Nicht gestattet ist es, direkt an der Urnenwand (z.B. an den Verschlussplatten der Urnenwald) Haken, Pflanzen, Vasen oder andere Gegenstände anzubringen. (11) Blumenschmuck, Kerzen, Figuren, Verzierungen und ähnliches sind bei den Bestattungsformen Rasengräber sowie Baumbestattung nicht zugelassen.

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§ 26 Vernachlässigung der Grabpflege Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet oder gepflegt, so hat der Verantwortliche (§ 23 Absatz 1) auf schriftliche Aufforderung der Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer jeweils festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätte. Wurde die Aufforderung nicht befolgt, so können Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten gegen Kostenerstattung von der Gemeinde abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten kann die Gemeinde in diesem Fall die Grabstätte im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In dem Entziehungsbescheid ist der Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen Grabausstattungen innerhalb von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheids zu entfernen. Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so kann die Gemeinde den Grabschmuck entfernen. Zwangsmaßnahmen nach Absatz 1 und 2 sind dem Verantwortlichen vorher anzudrohen. VII. Benutzung der Aussegnungshalle

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§ 27 Benutzung der Aussegnungshalle Die Aussegnungshalle dient der Aufnahme der Verstorbenen bis zur Bestattung. Sie darf nur in Begleitung eines Angehörigen des Friedhofspersonals oder mit Zustimmung der Gemeinde betreten werden. Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen den Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen. Die Särge sind vor dem Herausführen aus der Leichenkammer zur Trauerfeier und anschließenden Bestattung zu schließen. Das Ausschmücken der Aussegnungshalle ist den Angehörigen im würdigen Rahmen gestattet. Sie können die Besichtigung der aufgebahrten Verstorbenen einschränken oder verbieten.

Möglinger Nachrichten (5)

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Dekorationen sind zeitlich so durchzuführen, dass Trauerfeiern in der Aussegnungshalle dadurch nicht gestört werden. VIII. Haftung, Ordnungswidrigkeit § 28 Obhuts- und Überwachungspflicht, Haftung Der Gemeinde obliegen keine über die Versicherungspflicht hinausgehende Obhuts- und Überwachungspflichten. Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch nichtsatzungsgemäße Benutzung des Friedhofs, seine Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen, für die Entwendung oder Beschädigung von Blumen und Pflanzen oder für Schäden, die einem Dritten durch die Grabmale oder die Arbeiten daran verursacht werden. Im Übrigen haftet die Gemeinde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt. Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften für die schuldhaft verursachten Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Vorschriften der Friedhofsatzung widersprechenden Benutzung oder eines mangelhaften Zustands der Grabstätten entstehen. Sie haben die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte zurück, so haften diese als Gesamtschuldner. Absatz 2 findet sinngemäß Anwendung auf die nach § 4 zugelassenen Gewerbetreibenden, auch für deren Bedienstete.

§ 29 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 49 Absatz 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Friedhof entgegen der Vorschrift des § 2 betritt, 2. entgegen § 3 Absatz 1 und 2 a. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Weisung des Friedhofspersonals nicht befolgt, b. die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt, c. während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten ausführt, d. den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder beschädigt sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise betritt, e. Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde, f. Waren und gewerbliche Dienstleistungen anbietet, g. Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablagert, h. Waren und gewerbliche Dienste anbietet, i. Druckschriften verteilt, j. Wasser entnimmt zu anderen Zwecken als zu Zwecken der Grabpflege, k. ohne Genehmigung gewerbsmäßig filmt oder fotografiert, l. Blumen oder bereitgestellte Gerätschaften von der Friedhofsanlage oder von fremden Gräbern entfernt, m. selbständig Wegeplatten verlegt, n. private Bänke und Wetterschutzvorrichtungen aufstellt, o. Grabmale und Grabeinfassungen lagert. 3. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 4 Absatz 1), oder gegen die Vorschriften des § 4 Abs. 3, 4 und 7 verstößt, 4. als Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter oder als Gewerbebetreibender Grabmale und sonstige Grabausstattungen ohne oder abweichend von der Genehmigung errichtet (§ 21 Absatz 1 und 3) oder entfernt ( § 24 Absatz 1), 5. Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§ 22 Absatz 1),

Möglinger Nachrichten 6.

die Gestaltungsvorschriften des §§ 19 und 20 nicht einhält.

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1.2

IX. Bestattungsgebühren § 30 Erhebungsgrundsatz Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und für die Amtshandlungen auf dem Gebiete des Friedhofs- und Bestattungswesens werden Gebühren nach den folgenden Paragraphen erhoben. § 31 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet, 1. Wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird, 2. Wer die Gebührenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühr sind verpflichtet, 1. Wer die Benutzung der Bestattungseinrichtungen beantragt, 2. Die bestattungspflichtigen Angehörigen der verstorbenen Personen (Ehegatten oder Ehegattin, Lebenspartner oder Lebenspartnerin, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder). (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

(1)

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(1) (2)

§ 32 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren Die Gebührenschuld entsteht 1. Bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der Amtshandlung, 2. Bei Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen und bei den Grabnutzungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechts. Die Verwaltungsgebühren und die Benutzungsgebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig. § 33 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren Die Höhe der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren richtet sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren – Verwaltungsgebührenordnung – in der jeweiligen Fassung entsprechend Anwendung.

X. Übergangs- und Schlussvorschriften § 34 Alte Rechte Die vor dem In-Kraft-Treten dieser Friedhofsatzung entstandenen Nutzungsrechte werden auf 30 Jahre seit ihrem Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch erst mit dem Ablauf der Ruhezeit des in dieser zuletzt Bestatteten. § 35 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt treten die Friedhofsordnung vom 29.04.1982 und die Bestattungsgebührensatzung vom 31.01.2008 (jeweils mit allen späteren Änderungen) außer Kraft. Anlage zur Friedhofssatzung über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren zu § 33 I. Verwaltungsgebühren 1. 1.1

Die Gebühren betragen für die Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines

1.3

1.4 1.5 1.6 1.7

Grabmals für die Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern (Dauerzulassung) für die Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege (Dauerzulassung) für die Zulassung einer sonstigen gewerblichen Tätigkeit (Dauerzulassung) für eine Genehmigung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen für die Genehmigung zur Ausgrabung von Urnen für die Genehmigung zur Bestattung auswärtiger Personen auf dem Friedhof in Möglingen

10

27,00 € 108,00 € 108,00 € 108,00 € 81,00 € 40,00 € 250,00 €

II. Benutzungsgebühren 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6

Benutzung der Aussegnungshalle Benutzung des Angehörigenraumes Benutzung der Kühlzelle je angefangener Tag Gestellung von Leichenträgern pro Träger ein Zuschlag bei Bestattungen an Samstagen von ein Zuschlag bei Bestattungen an Sonnund Feiertagen von

2. 2.1 2.2

Bestattungen von Personen im Alter bis 10 Jahren von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 2.21 einfachtief 2.22 doppeltief 2.3 ein Zuschlag zu Ziffer 2.1 bis Ziffer 2.22 bei Bestattungen an Samstagen von 2.4 ein Zuschlag zu Ziffer 2.1 bis Ziffer 2.22 bei Bestattungen an Sonn- und Feiertagen von 3. 3.1 3.2

Beisetzung von Aschen in ein Urnengrab in eine Urnennische

3.3

ein Zuschlag zu Ziffer 3.1 bis Ziffer 3.2 bei Beisetzungen an Samstagen von ein Zuschlag zu Ziffer 3.1 bis Ziffer 3.2 bei Beisetzungen an Sonn- und Feiertagen von

3.4 4. 4.1 4.2

Überlassung eines Reihengrabes für Personen bis 10 Jahren Nutzungsdauer 15 Jahre für Personen über 10 Jahren Nutzungsrecht 25 Jahre

5. 5.1

Überlassung eines Urnenreihengrabes Urnenreihengrab Nutzungsrecht 20 Jahre

5.2

anonymes Urnengrab Nutzungsrecht 20 Jahre Urnennischenreihengrab Nutzungsrecht 20 Jahre Urnenrasenreihengrab Stein liegend Nutzungsrecht 20 Jahre Urnenrasenreihengrab Stele, Nutzungsrecht 20 Jahre Urnenrasenreihengrab am Baum Nutzungsrecht 20 Jahre Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten Wahlgrab doppeltief Nutzungsrecht 30 Jahre dto. bei Doppelbreite Urnennischenwahlgrab Nutzungsrecht 20 Jahre

5.3 5.4 5.5 5.6 6. 6.1 6.2

423,00 € 84,00 € 48,00 € 35,00 € 50% 100% 215,00 € 584,00 € 703,00 € 50% 100% 269,00 € 198,00 € 50% 100%

728,00 € 1.584,00 € 960,00 € 960,00 € 1.075,00 € 1.119,00 € 1.024,00 € 1.119,00 € 2.714,00 € 3.577,00 € 1.106,00 €

11 6.3 6.4

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Urnenwahlgrab Nutzungsrecht 20 Jahre Wahlgrab doppelbreit Nutzungsrecht 25 Jahre 6.5 Muslimisches Wahlgrab Nutzungsrecht 50 Jahre 6.6 Urnenrasenwahlgrab Stein liegend Nutzungsrecht 20 Jahre 6.7 Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechtes 6.71 Für die Dauer einer Nutzungsperiode wie 6.1 bis 6.6 6.72 Für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Es findet eine taggenaue Abrechnung statt.

Möglinger Nachrichten

1.151,00 € 2.399,00 €

Gemeinde sucht Wohnraum für Mittlere Einkommensbezieher

5.264,00 €

Liebe Wohnungseigentümer, Möglingen liegt in der Ballungsregion Stuttgart, in der Nähe der Großstädte Stuttgart und Ludwigsburg. Wohnbauflächen sind in unserem dicht besiedelten Gebiet rar und damit ist Wohnraum ein knappes Gut geworden. Die Nachfrage nach Wohnraum ist größer als das Angebot mit der Folge, dass die Mieten in den letzten Jahren stark angestiegen und für Menschen mit begrenztem Einkommen nicht mehr bezahlbar sind. Um dieser Entwicklung zu begegnen, hat die Gemeinde Möglingen Richtlinien zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum aufgestellt. Die Gemeinde Möglingen sucht nun Wohnraum von privat, den Sie zur ortsüblichen Vergleichsmiete anmieten kann. Die Gemeinde tritt als Mieterin auf und beabsichtigt den Wohnraum zu einer vergünstigten Miete an mittlere Einkommensbezieher unterzuvermieten. Es werden bewusst Wohnungen für Menschen gesucht, die keinen Anspruch auf staatliche Hilfen haben, dennoch die teuren Mieten in unserer Region nicht bezahlen können. Sollten Sie über freien Wohnraum verfügen oder ein Mieterwechsel bei Ihnen anstehen, dann setzen Sie sich bei Interesse bitte mit Frau Rosenau, Amt für Bautechnik, Tel. 07141-4864-72, in Verbindung.

1.267,00 €

III. Sonstige Leistungen 1.  Für die Einebnung von Grabfeldern werden erhoben (Entfernung von Grabsteinen bzw. Einfassungen) 1.1 einfachbreites Grab  177,00 € 1.2 doppelbreites Grab  272,00 € 1.3 Urnenerdgrab  142,00 € 1.4 Kindergrab 142,00 € 2. Kostenersatz für Verschlussplatten bei Urnennischen 2.1 Kostenersatz für Verschlussplatten bei Urnennischen, wenn diese keine Verwendung findet 75,00 € 3. Sonstige vorstehend nicht genannte Leistungen 3.1 Sonstige vorstehend nicht genannte 50,00 € / Leistungen Std. (nach tatsächlichem Aufwand) Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Möglingen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, eine eventuelle Genehmigung oder die Bekanntmachung dieser Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt Möglingen, den 24.11.2016 gez. Rebecca Schwaderer Bürgermeisterin

Gemeinde sucht Räumlichkeiten für Flüchtlinge Liebe Wohnungseigentümer, immer noch flüchten Menschen vor Krieg und Verfolgung aus ihren Heimatländern. Sie haben oft Schreckliches erlebt und suchen Zuflucht bei uns in Deutschland. Es ist für Möglingen nicht nur eine gesetzliche, sondern auch eine soziale und humanitäre Pflicht, diesen Menschen zu helfen. Aus diesem Grund sucht die Gemeinde Möglingen trotz des derzeit zurückgegangenen Flüchtlingsstroms auch weiterhin dringend Wohnraum, Büroflächen und sonstige Räumlichkeiten. Gerne auch Wohnungen, die auf dem freien Wohnungsmarkt nur schwer zu vermieten sind. Die Gemeinde schließt den Mietvertrag als Mieter der entsprechenden Räumlichkeiten und stellt diese den Flüchtlingen zur Verfügung. Bitte überlegen Sie beim nächsten Mieterwechsel bzw. bei Leerstand Ihrer Räumlichkeiten, ob eine Vermietung zur ortsüblichen Vergleichsmiete an die Gemeinde Möglingen für Sie in Frage kommt. Bei Interesse können Sie sich gerne mit Frau Rosenau, 07141 4864-72, in Verbindung setzen. Ich würde mich freuen, wenn wir bei der Bewältigung dieser Aufgabe aus der Bürgerschaft Unterstützung erfahren. Ihre Bürgermeisterin Rebecca Schwaderer

Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine Für den Bauhof der Gemeinde Möglingen wurde eine neue Kehrmaschine angeschafft. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.09.2016 beschlossen. Die bisher im Bauhof eingesetzte Kehrmaschine ist Baujahr 1999. Sie wurde in dem 17-jährigen Arbeitseinsatz stark beansprucht und ist hierdurch entsprechend abgenutzt. Da die Herstellerfirma nicht mehr existiert, sind Ersatzteile dadurch teilweise nicht mehr lieferbar gewesen oder konnten häufig nur nach langer Lieferzeit und nach entsprechend aufwendigen Umbauten eingebaut werden. Durch die vielen Mängel hat sich die Einsatzzeit der Kehrmaschine erheblich reduziert. Die Einrichtung des neuen Kehrtelefons im Bauhof hat gezeigt, dass der Wunsch der Bürger nach gereinigten Straßen, Gehwegen und öffentlichen Flächen sehr hoch ist. Die Zahl der Mitteilungen über Verunreinigungen ist hoch. Aus diesem Grund war die Anschaffung eines neuen Kehrfahrzeugs dringend notwendig. Die Kehrmaschine wird für die Reinigung von Straßen, Geh- und Radwegen, Wege und Flächen im Bereich des Schul- und Sportgeländes, des Friedhofes, um das Jufo und Bürgerhaus, Gehwegen entlang und innerhalb der Spielplätze, bei Festen und nach Verkehrsunfällen eingesetzt. Auch kommt sie beim Abkehren und Absaugen von Laub im Herbst und des Streumaterials sowie bei der Beseitigung von Unkräuter am Straßen- und Wegrand zum Einsatz.

Möglinger Nachrichten

Möglinger Apfelsaft 2016 ein Qualitätsprodukt Die Untersuchungsergebnisse des Chemischen Labors liegen seit einigen Tagen vor. Wie jedes Jahr, so wurde auch der Möglinger Apfelsaft des Jahres 2016 einer Qualitätskontrolle unterzogen. Das Ministerium Ländlicher Raum fördert die Vermarktung von Streuobstwiesenprodukten, wie den Möglinger Apfelsaft. Voraussetzung sind aber die vorgenommenen Untersuchungen. Untersucht wurden die Proben auf: ·  Pflanzenschutzmittel: beweist, ob die Streuobstwiesen ungespritzt sind. ·  Patulin: dieser Stoff gelangt durch fauliges Obst in den Saft; ·  HMF (Hydroxymethlfurfural): gibt Aufschluss darüber, ob der Saft schonend behandelt und erhitzt wurde; ·  Nitrat:  ermöglicht den Nachweis, dass der Saft rein, d.h. ohne wässrige Verdünnung entstanden ist,

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JUfo Möglingen Programm Mittwochsgruppe Dezember Mittwoch, 30.11.: Trommeln selbst gebaut Wir bespannen Papprohre mit einer Membran aus Butterbrotpapieren. Mittwoch, 07.12.: Gutsle backen Es weihnachtet sehr. Wir backen und stanzen süße Ausstecherle. Mittwoch, 14.12.: Lichtschwerter für Sternenkrieger Ein richtiger Jediritter braucht auch ein Lichtschwert! Wir basteln Schwerter, an denen Ihr Euch nicht verletzen könnt und fechten auch gleich damit. Mittwoch, 21.12.: Tropfbilder tropfen Heute brennt die Luft und es schwirren die Kerzen: Wir tropfen mit leuchtenden Kerzen bunte Bilder. Die Mittwochsgruppe: Jeden Mittwoch von 14:30 bis 16:30 Uhr öffnet das JUfo nur für Grundschüler seine Luken! Manchmal bitten wir um einen kleinen Unkostenbeitrag. Bitte meldet Euch vorher an (Tel. 07141/241547)!

Der Möglinger Apfelsaft hat erneut eine sehr gute Beurteilung erhalten, da: 1. Pflanzenschutzmittel nicht nachweisbar sind. 2. Nitrat nicht nachweisbar ist. 3. Patulin nicht nachweisbar ist, 4. HMF wurde mit 1,07 mg/l nachgewiesen. Der Grenzwert liegt bei 5 mg/l. Sonnenstr. 22, 71701 Schwieberdingen, Tel. 07150/31280, Mail: [email protected], www.oess-ggmbh.de

In Würde zu Hause leben. Auch im Alter. • Häusliche Pflege bei Krankheit, im Alter und bei körperlichen Einschränkungen • Freiräume für pflegende Angehörige. Wir entlasten Sie bei der Pflege und Betreuung stundenweise - gerne auch im Rahmen der Verhinderungspflege • Hilfe bei Einkauf, Essen, Haushalt - auch mit Kleinigkeiten wie Frühstückszubereitung oder Apothekengängen • Beratung zu allen Themen rund um die Pflege und Pflegeschulungen für pflegende Angehörige • Unterstützung bei der Beantragung der Pflegestufe Die Kosten unserer Leistungen werden in vielen Fällen von den Kranken- und Pflegekassen bezuschusst oder sogar komplett übernommen. Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich zu den Kostenfragen. Bei Bezug von Pflegegeld erstellen wir auch die erforderlichen pflegerischen Gutachten. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 18 Uhr persönlich unter Tel. 07150 / 31280. Anrufe, die uns außerhalb dieser Zeiten erreichen, beantworten wir am nächsten Werktag.

Ein deutliches Zeichen, dass nur Qualitätsobst für den Möglinger Apfelsaft angenommen wird. Dafür sorgt Familie Moz. Ein Zeichen auch, dass sich unsere Lieferanten an die abgeschlossenen Vereinbarungen halten und die Kelterei zuverlässig arbeitet. Der Möglinger Apfelsaft hat also Ihr Vertrauen verdient ! Kaufen können Sie unser Naturprodukt: Mo. und Fr. 9-12 Uhr Mi. 14-18 Uhr Sa. 9-14 Uhr im Obstsaftlädle bei Fam. Moz, Schwieberdinger Str. 31

Nachbarschaftshilfe Möglingen Helfen, wo Hilfe gebraucht wird • Einkaufen mit Ihnen oder für Sie • Hilfe bei der Zubereitung der Mahlzeiten • Praktische Hilfe im Haushalt • Begleitung zum Arzt, beim Spaziergang und Behördengängen • Unterstützung bei der Betreuung Ihrer Pflegebedürftigen, wenn Sie außer Haus sind oder zu Ihrer Entlastung • Nähere Informationen bei der Einsatzleiterin: Irmgard Hausmann, Tel. 9915705

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Familienpflege cura familia im Katholischen Landvolk vermittelt hauswirtschaftliche Fachkräfte, die beim Ausfall der Mutter (z.B. infolge Krankheit, Unfall, Risikoschwangerschaft und Kur) einspringen. Hauptstelle, 0711 97 91 119, E-Mail: [email protected] Ausführlichere Info unter: www.curafamilia.de

Ökumenische Sitzwachengruppe zur Begleitung Schwerkranker und Sterbender Menschen Wenn ein Schwerstkranker oder Sterbender zu Hause versorgt wird, kommen Angehörige nach einer gewissen Zeit durch die Rundumbetreuung an ihre Grenzen. Wir sind bereit, Sie tagsüber oder nachts, stundenweise oder länger, je nach Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Mitglieder, zu entlasten, damit Sie sich ein wenig erholen können. Wir können und dürfen keine Pflegekräfte ersetzen, aber wir können da sein und versuchen, behutsam und einfühlend auf Kranke oder Sterbende einzugehen. Unsere Mitglieder können in den Gemeinden Asperg und Möglingen sowohl im häuslichen Bereich als auch in den Kleeblattpflegeheimen eingesetzt werden. Wenn Sie uns brauchen, sprechen Sie mit uns: Albert Moosmann, Tel. 07141- 97 38 25 Gita Schmidt, Tel. 07141- 48 34 99 Gabriele Völlm, Tel. 07141- 66 46 30

AGENDA 21 MÖGLINGEN

Kräutergarten Rauhnacht-Wanderung – ein Jahresrückblick anderer Art Rauhnacht-Ritual Zum Ausklang des Jahres bietet der Kräutergarten wieder die beliebte Rauhnachtwanderung an. Rauhnächte sind nach altem Volksglauben eine geheimnisvolle Zeit zwischen den Zeiten. Vom Kräutergarten aus wandern Sie in der Gruppe in die Stille, halten Rückschau und tanken neue Kraft für Kommendes. Brauchtumserzählungen werden Sie auf dem Weg begleiten. Zurück am Kräutergarten besteht am Ende des Nachmittags die Möglichkeit, den „Ballast” des alten Jahres ins Feuer zu werfen. Termin 1: Donnerstag, 29. Dezember 2016, 16.00-17.30 Uhr AUSGEBUCHT! Termin 2: Mittwoch, 4. Januar 2017, 16.00-17.30 Uhr Teilnahmegebühr: 15 Euro pro Person Dozentin: Elisabeth Grüßel-Sturm, Fachfrau für systemische Homöopathie und rituelle Räucherkunde Bitte wetterfeste Kleidung und eine Taschenlampe mitbringen. Anmeldung zu dieser Veranstaltung bitte telefonisch unter 07150 41881! Weitere Informationen zu den Veranstaltungen im Kräutergarten Möglingen finden Sie auf www.kraeutergarten-moeglingen.de! Maria Hufnagl

Möglinger Nachrichten

KIRCHLICHE MITTEILUNGEN Ökumene Möglingen Kleeblatt-Andacht jeden Freitag, jeweils um 16.30 Uhr im Kleeblattheim am Freitag, 16. Dezember, Eucharistie mit Pfarrer Ott. Heimbewohner und alle, die gerne von außerhalb dazukommen möchten, sind zu diesem Kurzgottesdienst herzlich eingeladen. Am Freitag, 23. Dezember kein Gottesdienst im Kleeblatt. Lebendiger Adventskalender 2016 Wir möchten Alt und Jung herzlich einladen, die Adventstage miteinander zu erleben. Nahezu täglich öffnet sich in Möglingen jeweils um 18.00 Uhr ein Adventsfenster. Bei gemeinsamen Liedern, besinnlichen Geschichten und so manchen Überraschungen wollen wir miteinander die Adventszeit intensiver erleben: Do., 15. Dez. Trainees des CVJM-Möglingen, Mühlwiesenstr. 10 Fr., 16. Dez. Familie Rau, Münchinger Str. 36 mit TVM-Fußball So., 18. Dez. Konzert des Kirchenchores, Kath. Kirche St. Maria, Lenauweg 9 Di., 20. Dez. Familie Wille, Meisenweg 9 Mi., 21. Dez. Familie Lechler, Lessingweg 4 Sa., 24. Dez. Heiligabend-Gottesdienste in der Pankratiuskirche, Johanneskirche und St. Maria Die Sternsinger 2017 möchten auch Sie besuchen. Bitte melden Sie sich an! Bereits zum 59. Mal sammeln die Könige für Kinder in Not! „Mitten in der Nacht kam ein Kind zu Welt. Wir sind seinem Stern nachgegangen. Für uns Hirten und für uns Könige hat ein neuer Tag angefangen. Und an jeden Ort bringen wir das Wort: Frieden und ein Fest für die ganz Armen ! Freude hier und da, Hoffnung fern und nah, weltweit zeigen Menschen Erbarmen.“ Damit die Sternsinger bei Ihnen sicher – und wenn möglich am gewünschten Tag - vorbeikommen, brauchen wir Ihre Anmeldung. Sie können dies über den Abschnitt (siehe unten, Abgabe im Pfarrbüro) erledigen oder nach den Gottesdiensten die Anmeldezettel ausfüllen, die neben dem Eingang der Kirche St. Maria ausliegen. Anmeldeschluss ist der 31. Dezember 2016. Danach telefonisch unter Telefon Herr Fock (481434). Die Sternsinger laufen am Fr, 06.01.17 von 13.00 – 18.00 Uhr am Sa, 07.01.17 von 10.00 - 16.20 Uhr

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Wir wünschen den Besuch der Sternsinger Name:

WIR GRATULIEREN... 21.12. Ewald Haisch Markgröninger Str: 27 75 Jahre 22.12. Dagmar Haustein Hohenzollernstr: 25 70 Jahre 22.12. Maria Urman Azcue Roseggerweg 8 70 Jahre

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Straße und Hausnummer: ................................................... Tel.-Nr.:



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Bevorzugter Tag (ohne Garantie): ........................................ Bei uns können sich die Sternsinger auch gerne aufwärmen

Möglinger Nachrichten Das Friedenslicht in Möglingen Die Aktion Friedenslicht gibt es seit 1986. Sie wurde vom Österreichischen Rundfunk (ORF) ins Leben gerufen. Jedes Jahr entzündet ein Kind das Friedenslicht an der Flamme der Geburtsgrotte Christi in Bethlehem. Von dort wird es nach Deutschland gebracht sowie in andere Länder Europas und sogar bis nach Amerika. Die Friedenslichtaktion 2016 steht unter dem Motto: „Frieden: Gefällt mir – ein Netz verbindet alle Menschen guten Willens“. Ab dem 3. Advent (11. Dezember 2016) wird das Friedenslicht im Rahmen einer Lichtstafette als Symbol für Frieden, Wärme, Solidarität und Mitgefühl an über 500 Orten an „alle Menschen guten Willens“ weitergegeben. Wer das Licht empfängt, kann damit selbst die Kerzen von Freunden und Bekannten entzünden, damit an vielen Orten ein Schimmer des Friedens erfahrbar wird, auf den die Menschen in der Weihnachtszeit besonders hoffen. Dieses Licht des Friedens scheint auch in diesem Jahr wieder bei uns hier in Möglingen. Es wird zum ersten Mal bei der Krippenfeier am 24. Dezember 2016 ausgeteilt und kann dann in allen Gottesdiensten bis zum 6. Januar 2017 in unserer Kirche St. Maria abgeholt werden. So kann es die ganze Weihnachtszeit über in vielen Wohnungen brennen und damit ein gemeinsames Zeichen für den Frieden setzen. Herzlich sind Sie alle eingeladen, dieses Licht des Friedens auch in Ihre Wohnung zu tragen. Bringen Sie dazu einfach ein Windlicht oder ähnliches zum Transport mit, damit es auch sicher zu Hause ankommt. Diakon Richard Fock, Seelsorger vor Ort

Evangelische Kirchengemeinde Möglingen Wochenspruch - 4. Sonntag im Advent Freuet euch in dem Herrn allewege, und abermals sage ich: Freuet euch! Der Herr ist nahe! Philipper 4, 4.5b Gottesdienste Sonntag, 18. Dezember - 4. Sonntag im Advent 09.15 Uhr - Pankratiuskirche - Gottesdienst mit Pfarrer Langer 10.30 Uhr Johanneskirche - Gottesdienst mit Pfarrer Langer 10.45 Uhr Kinderkirche Süd in der Pankratiuskirche 10.30 Uhr Kinderkirche Nord im Gemeindezentrum 15.30 Uhr Johanneskirche (EGZ) - Gottesdienst für kleine Kinder „Das Weihnachtslied der Nachtigall“ Das Opfer ist für die Renovierung der Pankratiuskirche bestimmt.

Impressum Herausgeber: Gemeinde Möglingen, Telefon 07141 4864-0 Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co.KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 525-0, Telefax 07033 2048, www.nussbaummedien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeisterin Rebecca Schwaderer, Rathausplatz 3, 71696 Möglingen od. Stellvertreter im Amt, für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: [email protected]. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0 oder 6924-13. E-Mail: abonnenten@ wdspressevertrieb.de, Internet: www.wdspressevertrieb.de

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Sonntag, 18. Dezember - 4. Advent Kinderkirche Süd 10.45 Uhr in der Pankratiuskirche Kinderkirche Nord: 10.30 Uhr im Gemeindezentrum

Aktuelles Videoübertragung an Heilig Abend beim Krippenspiel Auch in diesem Jahr wird die Kirchengemeinde beim Krippenspiel am 24.12.2016 um 15.30 Uhr in der Pankratiuskirche wieder eine professionelle Video-Übertragung ins Haus an der Quelle anbieten. Da es genügend Sitzmöglichkeiten gibt und sich ihre Kinder frei bewegen können, ist die Teilnahme am Gottesdienst ganz entspannt. Außerdem werden wir wieder für eine erstklassige Bild- und Tonübertragung sorgen. Möglinger Spenden-Kirchle zugunsten der Pankratiuskirche Liebe Gemeindeglieder, im Jahr 2018 soll in der Möglinger Pankratiuskirche eine umfassende Innensanierung erfolgen, welche im Jahr 2017 gründlich vorgeplant wird. Das ganze Sanierungsprojekt wird ein Volumen von mindestens ca. 450.000 € haben. Den größten Teil muss die Kirchengemeinde aus ihren eigenen Mittel finanzieren. Damit uns dies gelingt, wollen wir Ihnen an den Weihnachtsgottesdiensten ein „Spenden-Kirchle“ aus Keramik schenken. In dieses Spendenkirchle können Sie kleine und große Münzen einlegen, aber auch Papiergeld und uns so auf gute Weise unterstützen. Wir werden dann in einiger Zeit einen Termin bekanntgeben, an dem wir Sie bitten möchten das „Spenden-Kirchle“ zur Leerung im Pfarramt vorbei zu bringen. Haben Sie schon jetzt herzlich Dank für Ihre Unterstützung. Es grüßt SieBrigitte Gakstatter (1. Vors. des Kirchengemeinderats) und Pfr. Oliver Langer Lebendiger Adventskalender (siehe unter Ökumene) Montag, 19. Dezember 09.00-12.00 Uhr Möglinger Malkreis im Gemeindezentrum 19.00 Uhr Ökum. Friedensgebet in der Pankratiuskirche 19.30 Uhr Flötenkreis im Gemeindezentrum (gerade Wochen) Dienstag, 20. Dezember 20.00 Uhr Gespräch um die Bibel bei Fam. Bohnenberger, Lerchenweg 7 Mittwoch, 21. Dezember kein Mittwochstreff, Weihnachtspause bis 11.1. Konfirmandenunterricht 14.30 Uhr und 16.00 Uhr im Haus an der Quelle mit Pfarrer Langer Donnerstag, 22. Dezember 20.00 Uhr Kirchenchor im Gemeindezentrum LEGO®-Stadt Stell dir vor: Ein großer Hänger mit Tausenden von LEGO®-Steinen fährt vors Gemeindehaus. Wir packen viele Kisten aus und tragen sie ins Haus. Dort ist die

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Baustelle schon vorbereitet: viele Tische sind zur Baugrube umgewidmet. Und dann geht es los… Zusammen mit deinen Freunden baust du deine eigene Stadt aus LEGO®-Steinen. Zum Beispiel mit Fußballstadion, Krankenhaus, Einkaufszentrum oder deinem eigenen Haus. Es gibt Straßen und Fahrzeuge – und viele Bauarbeiter, Architekten und Tüftler. Und du bist mittendrin! Wer viel arbeitet braucht auch eine Pause. In der Vesperpause gibt es bei uns nicht nur etwas zum Essen und Trinken, sondern auch Lieder und eine spannende Geschichte. Am Freitag, den 13. und Samstag, den 14. Januar ist die LEGO®-Stadt-Baustelle geöffnet. Da gilt: „Kein Zutritt für Eltern! Kinder haften für ihre Eltern!“ Wir bauen zwei Tage und am Sonntag laden wir zur Stadteröffnung ein. Das gibt ein richtiges Fest. Du bist gespannt? Du möchtest dabei sein? Dann hol dir ab Dezember den Informations- und Anmeldezettel im Gemeinde- haus, Kirche, CVJM Haus oder Pfarramt – oder lade ihn vom Internet runter. Da die Plätze auf der Baustelle begrenzt sind, bitte rasch anmelden. Eingeladen sind Kinder von der 2.- 7. Klasse. Wir freuen uns auf Dich! Dein LEGO-Stadt-Team Vorankündigung Hauskreissonntag am 29. Januar 2017 um 10.30 Uhr in der Johanneskirche Vorankündigung Auch im nächsten Jahr findet wieder eine „Gemeindereise“ statt. Wir wollen vom 20. Mai - 27. Mai 2017 das Erzgebirge besuchen. In der Nähe von Schneeberg sind wir in dem kleinen Landhotel „Zollhaus“ untergebracht und machen von dort aus unsere Unternehmungen. H. und G. Bohnenberger Tauftermine von Januar bis April 2017 Wir laden alle Eltern herzlich ein, ihr noch nicht getauftes Kind taufen zu lassen. Als Taufmöglichkeit haben wir vorgesehen: 6. Januar 26. Februar 9. April

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Pankratiuskirche (Hering) Pankratiuskirche (Hering) Johanneskirche (Hering) Pankratiuskirche (Langer) Johanneskirche (Langer)

Bitte melden Sie sich im Pfarramt Süd, Pfarrgasse 7, Tel. 48 37 60, oder im Pfarramt Nord, Strombergstr. 7, Tel. 48 28 44.

OASE Mittagstisch für ALLE Donnerstag, 12.01.2017 Evang. Gemeindezentrum 12 - 14 Uhr Unser Küchenteam serviert: Erbsensuppe, Ofenschlupfer, Vanillesoße Vegetarische Speise auf Nachfrage Weiterer Termin: 26.1./ 9.2.2017 Herzliche Einladung Evangelische Kirchengemeinde Möglingen Gerne holen wir Sie zu Hause ab und bringen Sie wieder zurück - Anruf genügt: 241132 oder 483919, Kuchenspenden werden gerne angenommen.

Kontakte Sprechzeiten Pfarramt Süd, Pfarrgasse 7 Pfarrer Oliver Langer, Tel. 48 37 60, Fax 97 39 61 [email protected] Pfarramtssekretärin Erika Schorr, Tel. 97 39 63 Mo. 8.30 - 12.00 Uhr, Mi. 10.00 - 12.00 Uhr Do. 8.30 - 12.00 Uhr und 15 - 17 Uhr Do. 22.12., 9.15 bis 12.00 Uhr geschlossen. [email protected]

Möglinger Nachrichten

Bereitschaftsdienste Zentraler ärztlicher Notdienst, Telefon 116 117. An Wochenenden (Freitag, 18 Uhr, bis Montag, 8 Uhr), nachts (Montag bis Donnerstag, 18 Uhr bis 8 Uhr) und an Feiertagen (18 Uhr am Vorabend bis 8 Uhr des dem Feiertag folgenden Tages): Telefonische Anmeldung zur Verringerung von Wartezeiten erbeten. Transportfähige Patienten werden gebeten, die Notfallpraxis aufzusuchen. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit! Notfallpraxis Ludwigsburg in 71640 Ludwigsburg, Erlachhofstr. 1

Kinder- und Jugendärztlicher Notdienst Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 18.00 Uhr, bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit. Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg

Apothekenbereitschaftsdienst Freitag, 16.12.2016 * Apotheke im Aurain Stuttgarter Str. 56, Bietigheim-Bissingen Tel.: 07142 - 2 16 19 * Johannes-Apotheke Johannesstr. 37, Kornwestheim Tel.: 07154 - 35 06 * Mozart-Apotheke Hirschbergstr. 40, Eglosheim Tel.: 07141 - 22 12 40 * Schloss-Apotheke Hauptstr. 9, Hemmingen Tel.: 07150 - 91 67 91 Samstag, 17.12.2016 * A  potheke im Enztal-Center Riedstr. 4, Besigheim Tel.: 07143 - 80 18 53 * August-Lämmle-Apotheke Friesenstr. 21, Oßweil Tel.: 07141 - 29 06 00 * St. Bartholomäus-Apotheke Ostergasse 22, Markgröningen Tel.: 07145 - 52 21 Sonntag, 18.12.2016 * Rats-Apotheke Kirchstr. 15, Bönnigheim Tel.: 07143 - 20 44 * S  ontags Apotheke im Kaufland Schwieberdinger Str. 94, Ludwigsburg Tel.: 07141 - 4 88 96 90 * U  hland-Apotheke Zeppelinstr. 30, Kornwestheim Tel.: 07154 - 31 22 Montag, 19.12.2016 * Apotheke im Löscher Hohenstaufenstr. 23 / 3, Möglingen Tel.: 07141 - 48 38 74 * Enz-Apotheke im Zentrum Kreuzstr. 12, Bietigheim-Bissingen Tel.: 07142 - 92 00 13 * Schlößlesfeld-Apotheke Corneliusstr. 18, Ludwigsburg Tel.: 07141 - 89 02 31 Dienstag, 20.12.2016 * Mylius-Apotheke Friesenstr. 54, Oßweil Tel.: 07141 - 7 02 49 60 * Ostertor-Apotheke Ostergasse 33, Markgröningen Tel.: 07145 - 45 97 * R  athaus-Apotheke Hauptstr. 44 / 2, Löchgau Tel.: 07143 - 87 03 07

Möglinger Nachrichten

Bereitschaftsdienste Mittwoch, 21.12.2016 * Apotheke im Buch Buchstr. 8, Bietigheim-Bissingen Tel.: 07142 - 5 26 58 * Gesundhaus-Apotheke Wilhelmstr. 26, Ludwigsburg Tel.: 07141 - 48 89 10 * Stern-Apotheke Bahnhofstr. 4, Kornwestheim Tel.: 07154 - 2 92 52 Donnerstag, 22.12.2016 * Bahnhof-Apotheke Von-Koenig-Str. 12, Sachsenheim Tel.: 07147 - 66 60 * Neckar-Apotheke Hauptstr. 95, Neckarweihingen Tel.: 07141 - 5 83 95 * Osterholz-Apotheke Osterholzallee 61, Ludwigsburg Tel.: 07141 - 4 19 74 In Brandfällen - Feuerwehr - Notruf 112

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Pfarramt Nord, Strombergstraße 7 Pfarrer Karlheinz Hering, Tel. 48 28 44, Fax 48 40 15 [email protected] Pfarramtssekretärin Erika Schorr, Tel. 99 153 41 Di. 8.00 - 10.00 Uhr [email protected] Vikariat, Hohenzollernstr. 27 Vikar Hannes Freitag, Tel. 9918617 [email protected] [email protected] Evang. Gemeindezentrum, Strombergstr. 11 Hausmeisterin und Mesnerin Ursula Adomeit, Tel. 48 45 14 Gemeindehaus „Haus an der Quelle“, Pfarrgasse 4 Hausmeister und Mesner (Pankratiuskirche) Eberhard Koch, Tel. 0175/ 7245664 Kirchenpflege, Pfarrgasse 7 Kirchenpflegerin Elke Steimle, Tel. 488 72 44, Fax 97 39 61 Di. - Fr. 8.30 - 11.30 Uhr Do. 22.12., 9.30 bis 12.00 Uhr geschlossen. Kirchengemeinde im WEB www.evangelische-kirche-moeglingen.de Telefonseelsorge: 0800/111 0 111

Polizei Notruf 110 Polizeiposten Möglingen 481291 Wenn nicht besetzt: Polizeirevier Kornwestheim 07154 13130

Evangelischer Gemeinschaftsverband Württemberg

Rettungsdienst 112

Sonntag, 18. Dezember, 4. Advent 19.30 Uhr Gemeinschaftsstunde unter dem „Wort“ Sonntag, 25. Dezember 19.30 Uhr Weihnachtsversammlung

Krankentransporte 19222 Gas- und Wassernotdienst Gasstörung außerhalb des Gebäudes Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim 910-2393 od. -2187

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Landeskirchliche Gemeinschaft

Wasserrohrbrüche (außerhalb eines Gebäudes) Bürgermeisteramt Möglingen 486470 außerhalb der Dienststunden 0171 6838985

Freitag, 16. / 23. Dezember 2016 jeweils 19.30 Uhr Gemeinschaftsstunde Wir laden herzlich ein, zum Hören auf das Wort der Bibel, zum Singen und zur Gebetsgemeinschaft.

Stromstörungen Syna GmbH 07144 266233

Evang.-methodistische Kirche Gemeindebezirk Möglingen, Asperg, Tamm

Elektronotdienst der Elektroinnung Ludwigsburg rund um die Uhr 220353 Frauenhaus Ludwigsburg 901170 Kinder- und Jugendtelefon „Die Nummer gegen Kummer“ Mo. - Sa. 14 - 20 Uhr (gebührenfrei) 0800 1110333 + 116111 Elterntelefon Deutscher Kinderschutzbund Die Rufnummer bei Erziehungsfragen Mo. - Fr. 9 - 11 Uhr / Di. + Do. 17 - 19 Uhr 0800 1110550 Deutscher Kinderschutzbund OV Ludwigsburg 902766 Giftnotruf 0761 19240 Augenärzte / HNO-Ärzte Notdienst zu erfragen unter 19222 Zahnärzte Notdienst zu erfragen unter 0711 7877733 Tierärzte Notdienst zu erfragen unter 290101

Gottesdienste und Veranstaltungen des Bezirks TammMöglingen-Asperg in der Erlöserkirche Asperg und der Alten Kapelle Tamm Gemeindebüro Pastor Bernd Winkler Wilhelmstraße 14/1 Tel.: 63160 Mail: [email protected] Homepage: www.emk-asperg.de Mittagessen für alle Auch in diesem Jahr konnten wir wieder in viele zufriedene Gesichter dankbarer Menschen blicken, die es sich bei unserem Mittagstisch schmecken ließen. Ein ganz herzliches Dankeschön gilt unseren Sponsoren: Der Bäckerei Schmucker, die uns mit leckeren süßen Stückle versorgte, der Asperger kleinen Markhalle und dem Blumenkörble. Durch ihre Unterstützung leisten diese Asperger Geschäfte einen wichtigen Beitrag zum Gelingen dieses Projektes. Auch über alle Geldspenden die in diesem Jahr an das „Mittagessen für alle“ gingen haben wir uns sehr gefreut. Diese Spenden haben uns geholfen unsere laufenden Kosten zu decken und notwendige Anschaffungen zu tätigen. Nochmals vielen Dank für alle Unterstützung! Auch im neuen Jahr laden wir wieder zum Mittagstisch ein. Der erste Termin ist am 17. Januar 2017 von 12:00-14:00 Uhr.

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Donnerstag, 15.12.2016 20:00 Uhr Hauskreis am Donnerstag. Nähere Infos bei Rainer Schöck Freitag, 16.12.2016 06:30 Uhr Frühschicht – Adventsandacht mit anschließendem Frühstück in St. Bonifatius 14:30 – 17:00 Uhr Café International Sonntag, 18.12.2016 10:00 Uhr Gottesdienst zum 4. Advent (Winkler) Parallel: Kinderkirche Mittwoch, 21.12.2016 09:00 Uhr Gebetstreff bei Claudia Bökle 20:15 Uhr Frauenhauskreis Donnerstag, 22.12.2016 20:00 Uhr Hauskreis am Donnerstag. Nähere Infos bei Rainer Schöck Freitag, 23.12.2016 16:00 Uhr Generalprobe Krippenspiel Heiligabend, 24.12.2016 16:00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel der Kinderkirche Weihnachten, 25.12.2016 10:00 Uhr Gottesdienst zum Weihnachtsfest (Winkler) Keine Kinderkirche Silvester, 31.12.2016 17:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst zum Jahresschluss in St. Bonifatius Sonntag, 08.01.2017 10:00 Uhr Gottesdienst zur Jahreslosung (Winkler) Parallel: Kinderkirche Dienstag, 10.01.2017 19:00 Uhr Allianzgebetsabend Erlöserkirche Mittwoch, 11.01.2017 14:30 Uhr Allianzgebetsnachmittag Süddeutsche Gemeinschaft, Badstraße 20:15 Uhr Frauenhauskreis

Katholische Kirchengemeinde Möglingen Katholisches Pfarramt St. Maria, Lenauweg 9 Tel. 07141-481464; Fax: 07141-240260 E-Mail: [email protected] Homepage: stmaria-moeglingen.drs.de Pfarrer Michael Ott, Tel. 07150-9132340 E-Mail: [email protected] Seelsorger vor Ort Diakon Richard Fock, Tel. 07141-481434 oder 07141-496818, [email protected] Pfarrvikar Christian Moussavou, Tel. 07150-910813 E-Mail: [email protected] Jugendreferentin Luise Schadt, Tel. 07150-9132330 Telefonseelsorge: Tel. 0800-1110222 Verein zur Förderung der Kirchenmusik St. Maria Möglingen e.V. Kontakt: Johannes Wehle Tel. 9791427 Unseren Kindergarten erreichen Sie unter Tel. 482044 Pfarrsekretärin ist Frau Judith Grosshart Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Mo., Fr.: 9 - 12 Uhr / Donnerstag: 16 - 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch geschlossen! Für ein persönliches Gespräch steht Diakon Richard Fock zur Verfügung. Terminvereinbarung unter Tel. 07141-481434.

Donnerstag, 15. Dezember 6.30 Uhr Wortgottesfeier - Rorate mit Frühstück (Diakon Fock) Freitag, 16. Dezember 16.30 Uhr Andacht im Kleeblatt mit Eucharistie (Pfarrer Ott)

Möglinger Nachrichten Samstag, 17. Dezember 15.30 Uhr Krippenspiel im Kleeblatt 18 Uhr Bußandacht (Diakon Fock) Sonntag, 18. Dezember - 4. Advent 10.30 Uhr Eucharistiefeier (Pfarrer Ott) Anschließend verkaufen die Ministranten Glühwein und Kinderpunsch Kollekte: für Aufgaben in unserer Kirchengemeinde bestimmt 18 Uhr Adventskonzert der Chöre Donnerstag, 22. Dezember 6.30 Uhr Eucharistiefeier - Rorate mit Frühstück (Pfarrer Moussavou) Samstag, 24. Dezember - Heiligabend 15.30 Uhr Krippenfeier 22 Uhr Einstimmung zur Christmette mit dem Saxofontrio 22.30 Uhr Christmette (Pfarrer Ott/Diakon Fock) Adveniatkollekte Sonntag, 25. Dezember - Weihnachten 11 Uhr Eucharistiefeier mit dem Kirchenchor und paralleler Kindergottesdienst (Pfarrer Merkelbach) Adventiatkollekte 18 Uhr Weihnachtsvesper mit der Männerschola (Diakon Fock) Montag, 26. Dezember, Hl. Stephan 9 Uhr Eucharistiefeier (Pfarrer Moussavou/Gem-Ref. Schuler) Kollekte: für Aufgaben in unserer Kirchengemeinde bestimmt Termine Freitag, 16. Dezember 14.30 Uhr Krippenspielprobe Samstag, 24. Dezember 10.30 Uhr Ministrantenprobe Weihnachtsferien Beachten Sie bitte, dass das Pfarrbüro von 23. Dezember bis einschließlich 6. Januar 2017 geschlossen ist. Seniorenbesuchsdienst-Team Die Geburtstagskarten für Senioren von Januar bis April 2017 sind fertig und können im Pfarrbüro abgeholt werden. Vielen Dank! Unser Advent in Möglingen: 1. Adventlich gestaltete Gottesdienste Der Kirchenraum ist bewusst zurückhaltend geschmückt. Im Mittelpunkt steht der Adventskranz. Etwa 5 Minuten vor Gottesdienstbeginn wird an den Adventssonntagen ein meditatives Orgelstück gespielt. Der Gottesdienst beginnt dann mit der jeweiligen Strophe des Liedes „Wir sagen euch an den lieben Advent“. Auf Wunsch von Pfarrer Ott gibt es keine Lichterprozession. 2. Rorate Gottesdienste Früh morgens um 6.30 Uhr versammeln wir uns im Gemeindesaal zu einem Gottesdienst bei Kerzenschein. Es schließt sich ein gemeinsames Frühstück an. Der nächsteTermin ist am Donnerstag, den 22.12.2016. 3. Beichtgelegenheit und Bußandacht Die Bußandacht und das Angebot zum Empfang des Bußsakraments laden ein, sich bewusst auf das Weihnachtsfest vorzubereiten, über das eigene Leben nachzudenken und sich von Gott die Schuld vergeben zu lassen. Wir feiern die Bußandacht am Vorabend des 4. Advent, Samstag, den 17.12.2016 um 18.00 Uhr. Wir laden herzlich ein, sich als Kirchengemeinde miteinander auf den Weg zu machen! Ihr Diakon Richard Fock, Seelsorger vor Ort

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MIT KINDERN WEIHNACHTEN FEIERN Herzliche Einladung an alle Kinder und ihre Eltern, Weihnachten 2016 bewusst vorzubereiten und zu feiern. Vier Angebote bieten wir dazu an: Adventskonzert Strohgäukantorei und Kirchenchor Wann: Sonntag, 18. Dez. um 18.00 Uhr Wo: Katholische Kirche St. Maria Krippenfeier für Kinder Wann: Hl. Abend, 24. Dez. um 15.30 Uhr Wo: Katholische Kirche St. Maria Paralleler Kindergottesdienst am 1. Weihnachtstag Wann: Sonntag, 25. Dez. um 11.00 Uhr Wo: Katholische Kirche St. Maria Gottesdienst mit den Sternsingern am Erscheinungsfest Wann: Freitag, 6. Januar 2017 um 10.30 Uhr Wo: Katholische Kirche St. Maria Gottesdienst mit Kindersegnung Wann: Sonntag, 8. Januar 2017 um 10.30 Uhr Wo: Katholische Kirche St. Maria Auf dein Kommen freuen wir uns sehr ! Herzliche Einladung zum Adventskonzert der Strohgäukantorei und des Kirchenchores Möglingen in St. Maria am So. 18. Dezember um 18.00 Uhr: Eine schöne Tradition setzt sich fort, zu der wir Sie auch in diesem Jahr ganz herzlich einladen. Der Chor der Kath. Kirchengemeinde Möglingen und die Strohgäukantorei, begleitet von Instrumentalisten, gestalten das feierliche Adventskonzert in der Katholischen Kirche St. Maria in Möglingen. Es erwartet Sie ein vielfältiges Programm mit Sängern und Sängerinnen unterschiedlicher Altersgruppen. Von den Kleinsten der Strohgäukantorei über die Sängerinnen des A-Chores und den Choristen, die teilweise seit Beginn vor 15 Jahren bei der Strohgäukantorei dabei sind, bis hin zu den erfahrenen Mitgliedern des Kirchenchores: Alle diese Chorgruppen, die das Jahr über zahlreiche kirchliche Veranstaltungen musikalisch begleiten, vereint die Freude am gemeinsamen Singen, die sich in diesem Adventskonzert zeigt. Wir freuen uns auf diesen Abend. Besuchen Sie uns auf unseren Webseiten: Die Strohgäukantorei der Seelsorgeeinheit: www.strohgaeukantorei.de Der Kirchenchor St. Maria Möglingen: stmaria-moeglingen. drs.de (Rubrik Kirchenmusik) Musik in den Gottesdiensten zur Weihnachtszeit Weihnachten erleben, das geht nicht nur über den Verstand, sondern auch über das Herz. Und ein Zugang dazu ist die Musik. Deshalb haben wir für Sie in den Gottesdiensten ein reiches musikalisches Programm vorgesehen. 4. Adventssonntag, den 18.12.2016 Unser musikalisches Programm zu Weihnachten beginnt mit dem traditionellen Adventskonzert des Kirchenchores und der Strohgäukantorei am Abend um 18.00 in St. Maria in Möglingen. Hl. Abend am Sa, den 24. Dezember Zur musikalischen Einstimmung zur Christmette um 22.00 Uhr hören Sie die weichen Klänge eines Saxophontrios. 1. Weihnachtstag am So, den 25. Dezember Der Gottesdienst um 11.00 Uhr wird festlich umrahmt von unserem Kirchenchor. Und abends findet um 18.00 Uhr die Weihnachtsvesper mit Lichtfeier statt. Sie wird mitgestaltet von der Männerschola. Ich wünsche Ihnen nun, dass unsere Musik an Weihnachten dazu beiträgt, das Fest der Geburt noch intensiver zu erleben. Herzliche Einladung zu diesen Gottesdiensten! Ihr Diakon Richard Fock, Seelsorger vor Ort

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Nachlese: Adventsfeier der Ministranten Am 02.12.16 kamen rund 90 Ministranten aus den Kirchengemeinden Münchingen, Hemmingen, Korntal, Möglingen und Schwieberdingen im Geimeindezentrum Münchingen zusammen. Die Omis aus Münchingen begrüßten alle und eröffneten den Abend. Es begann mit sehr leckerer Lasagne, die jedem schmeckte. Nach dem Essen gab es ein großes Stationen-Spiel. An einer Station musste man sein pantomimisches Geschick unter Beweis stellen, an einer anderen ein kleines Tischtennis-Turnier austragen. Alle hatten riesen Spaß und fieberten nach den meisten Punkten. Anschließend überreichte Pfarrer Michael Ott zwei Minis noch eine Urkunde für ihr 5-jähriges Minijubiläum. Beim anschließenden Nachtisch Buffet klang der Abend süß aus.

Vielen Dank, an die Omis in Münchingen, die die Adventsfeier ausgerichtet haben. Danke an die Nachtisch Sponsoren und alle Minis die da waren. Es war ein sehr schöner und gelungener Abend. Vorankündigung Sommerfreizeit 2017 Auch im kommenden Jahr bietet unsere Seelsorgeeinheit eine Sommerfreizeit für Kinder ab 8 Jahren an. Termin: 13. August bis 19. August 2017 Ort: Ferienhaus Schöne Aussicht in Forbach-Hundsbach Kosten: 215,- € (Rabatt für 2. und 3. Kind) Weitere Informationen und Anmeldeformular finden Sie unter: http://www.kath-jugend-strohgaeu.de/ Soziale Dienste Hauspflegewerk und Nachbarschaftshilfe Kontaktadresse: Frau Hausmann, Schwieberdinger Str. 16, Tel. 9915705 Wer hilft wem? Vermittlung von kostenlosen Gegenständen Kontaktadresse: Frau Beer, Tel. 482423 Wir suchen: Babykleidung, Mikrowelle, kleiner Balkontisch und 2 Stühle, Kindertisch, Kinderwagen, Kleiderschrank 3od. 4-türig, Esstisch u. 4-6 Stühle, Bettdecke, Bettwäsche, Schlafcouch für 2 Pers. Wir bieten an: Videorecorder Sony Betamax mit Kassetten, Kinderbett 90 x 200 cm, Dampfbügeleisen, 3-Sitzer-Sofa, Polstersessel, Ledersessel, kleiner Fernseher, Buggy, KühlGefrierschrank, Bad-Spiegelschrank 75 x 45 cm, Chorproben Kirchenchor: Montag, 19.30 Uhr, Kontakt: Frau Ingrid Kolder, Tel. 241243 Strohgäukantorei Gemischter Kinderchor: Treffen dienstags im Gemeindesaal in Schwieberdingen, Gruppe 1 von 14.30 bis 15 Uhr und Gruppe 2 von 15 bis 15.30 Uhr. Interessierte Kinder sind in Gruppe 1 herzlich willkommen!

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Sängerknaben: Treff im Gemeindezentrum Schwieberdingen, dienstags von 15.45 - 16.45 Uhr Treffen im Gemeindesaal in Möglingen freitags von 18 bis 18.45 Uhr Mädchenkantorei: Treffen im Gemeindesaal Schwieberdingen freitags: B-Chor von 15 bis 15.45 Uhr/ A-Chor 16 - 16.45 Uhr In den Ferien finden keine Proben statt. Krabbelgruppe Freitag: 9.30 Uhr Treff im Gemeindesaal In der Krabbelgruppe sind Plätze frei, Kinder von 0 - 3 Jahren sind herzlich willkommen! Kontakt: Diakon Richard Fock, Tel. 481434

Neuapostolische Kirche Asperg, Pflugfelder Str. 1

Möglinger Nachrichten

Die Studienbotschafter - gern gesehene Gäste am HGG

Helene-Lange Gymnasium Markgröningen Macht hoch die Tür Adventskonzert des Helene-Lange-Gymnasium Markgröningen

Sonntag, 18.12.2016 09.30 Uhr Gottesdienst 09.30 Uhr Vorsonntagsschule (Vorschulkinder) 09.30 Uhr Sonntagsschule (schulpflichtige Kinder) Dienstag, 20.12.2016 15.00 Uhr Seniorennachmittag mit Kaffee und Kuchen Mittwoch, 21.12.2016 20.00 Uhr Gottesdienst Sie finden weitere Informationen im Internet unter www. NAK-Stuttgart.de

SCHULEN

Studienbotschafter am HGG Am Donnerstag, 10. 11., war es wieder einmal so weit: Die Studienbotschafter waren bei uns. Drei Studentinnen und Studenten verschiedener Fachrichtungen und Hochschularten im Dienste des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst besuchten das HGG und informierten die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 11 über die verschiedenen Studienmöglichkeiten in Baden-Württemberg. Egal ob Universität oder Hochschule, Natur-, Ingenieursoder Geisteswissenschaften. Sie informierten zunächst im Plenum über alles, was man bezüglich eines Studiums wissen muss. Angefangen vom ersten Punkt „Orientieren und Informieren“, also den verschiedenen Möglichkeiten „seine“ Fachrichtung und Hochschulart zu finden, über „Bewerben und Zulassung“, bis hin zu verschiedenen Alternativen nach dem Abitur. Dabei erzählten sie viel von ihrem Studium und den nicht immer so geradlinig verlaufenden Wegen, da einige von ihnen auch das Studienfach gewechselt haben. Besonders interessant war dabei auch die Frage nach der Bewältigung und Finanzierung des studentischen Alltags: Wieviel Geld benötigt man im Monat? Welche Möglichkeiten habe ich, damit das Studium nicht am Geld scheitert? In der zweiten Phase fand unsere Klasse 11 Gelegenheit, die einzelnen Studienbotschafter in Kleingruppen konkret über das jeweilige Fach und die jeweilige Hochschulform zu befragen. Wie während des ganzen Vormittags, so spielten auch hierbei die persönlichen Erfahrungen der Studentinnen und Studenten, die nur wenige Jahre älter als die Schülerinnen und Schüler sind, eine große Rolle. Diese Veranstaltung war für unsere Oberstufenschüler auf jeden Fall ein Gewinn, auch in Vorbereitung auf den Studientag. Viel Spaß und Erfolg bei der weiteren Berufs- und Studienwahl!

Wie seit Jahren im Dezember konnte man am Freitag, den 09.12.16 in der Bartholomäuskirche einen Höhepunkt im kulturellen Leben der Schule und der Stadt Markgröningen erleben. Zu Beginn festlich gespannte Erwartung: Einstimmung durch die wunderschöne gregorianische Adventsmelodie „Veni,veni, Emmanuel“, gesungen von den Sängerinnen und Sängern beider Chöre, die aus verschiedenen Ecken der dunklen Kirche mit Lichtern in der Hand auf den Chorraum zugingen und dort vielstimmig und gemeinsam diesen Auftakt gestalteten. Der weitere Verlauf des Abends bot den Zuhörern eine abwechslungsreiche Einstimmung auf das Weihnachtsfest. Stimmungsvoll und eindrücklich vorgetragene Texte boten einen meditativen Zugang und verbanden traditionelle Adventslieder wie „Macht hoch die Tür“ mit „Gloria sei dir gesungen“ von Felix Mendelssohn Bartholdy oder Auszügen aus John Rutters „Magnificat“. Im Mittelpunkt des gelungenen Abends stand vor allem der Chorleiter Gerhard Möller, der alle Einzelleistungen zu einem großen gemeinsamen Programm zusammen geführt hat und dessen langjährige intensive Arbeit als Chorleiter diesen Abend zu einem musikalischen Erlebnis machte.

FREIE WOHLFAHRTSVERBÄNDE Möglinger Seniorenrat

Möglinger Nachrichten Unser Programm von Donnerstag, 15. Dezember bis Freitag, 23. Dezember Donnerstag, 15. Dezember 2016 Gedächtnistraining 16.30 Uhr im Bürgerhaus. Leitung: Roland Sapper Freitag, 16. Dezember 2016 Englisch-Kurs 9 Uhr im Bürgerhaus. Leitung: Karin Sragovicz Männergymnastik und Sport 9.30 Uhr in der Stadionhalle. Leitung: Dieter Eschenhagen, Jürgen Friedrich, Heinz Heilmann, Klaus Hofmann, Erich Meyerhofer Gesellschaftstanz 14 h im Bürgerhaus. Leitung: Moni und Ernst Leisner, Margit Post und Jochen Haspel Montag, 19. Dezember 2016 Frauengymnastik 9.00 Uhr in der Sonnenbrunnenhalle. Leitung: Christine Tischtennis und Billard 9.30 Uhr im CVJM-Haus. Leitung: Horst Kimm PC-Seniorentreff, Anfänger 16.15 Uhr im Hauptgebäude der Hanfbachschule. Leitung: Günther Gröppler, Peter Schumacher, Walter Stumpf Dienstag, 20. Dezember 2016 Karten spielen 9.30 Uhr im Bürgerhaus. Leitung: Anita Wagner PC-Seniorentreff, Fortgeschrittene 16.15 Uhr im Hauptgebäude der Hanfbachschule. Leitung: Klaus Mösche, Andreas Müller Mittwoch, 21. Dezember 2016 Abschlusswanderung mit Werner Eidel Treffpunkt um 9:30 Uhr an der Bushaltestelle Hindenburgstraße. Diesmal machen wir eine kurze Wanderung über die Felder und treffen uns mit den früheren Mitwanderern um 11°° Uhr in der Pizzeria Antica Roma im Löscher zum Jahresabschluss und kleiner Weihnachtsfeier. Allen Mitwanderern, die nicht daran teilnehmen können, wünschen wir schöne Feiertage und ein gutes und vor allen Dingen ein gesundes neues Jahr. Tischharfe spielen 14.30 Uhr im Bürgerhaus. Leitung: Karl Stotz und Jochen Haspel Donnerstag, 22. Dezember 2016 Gedächtnistraining 16.30 Uhr im Bürgerhaus. Leitung: Roland Sapper Freitag, 23. Dezember 2016 Männergymnastik und Sport 9.30 Uhr in der Stadionhalle, Leitung: wie letzten Freitag

Für Anregungen und Kritik wenden Sie sich bitte an: Heide Grüner, 1.Vorsitzende des MSR, (Tel. 483950) oder Georg Schulte-Hubbert, 2. Vorsitzender des MSR, (Tel. 483349), oder an einen der Gruppensprecher. Deren Adressen und Telefonnummern erfahren Sie auf unserer Homepage (www. seniorenrat-moeglingen.de). Dort finden Sie auch viele weitere Informationen zum Möglinger Seniorenrat.

DRK Ortsverein Möglingen SCHENKE LEBEN, SPENDE BLUT! Donnerstag, den 22.12.2016, 15.30 Uhr – 19.30 Uhr BLUTSPENDEN im Bürgerhaus Möglingen, Schulstraße 11 Gutes tun - Leben retten durch eine Blutspende beim DRK

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Es werden dringend Erstspender gesucht! Wenn jeder Mehrfachspender/in einen Erstspender oder Freunde mitbringt, dann ist das eine tolle Sache. Warum ist Blutspenden so wichtig! Ein plötzlicher Unfall, eine schwere Krankheit, eine böse Verletzung – Jeder kann ganz plötzlich in eine Situation kommen, in der er/sie dringend Blutpräparate benötigen. Erst in dieser Situation wird den meisten Menschen bewusst, wie wichtig eine Blutspende ist: • für das Unfallopfer mit starkem Blutverlust • für den Krebspatienten während und nach der Chemotherapie • für das Verbrennungsopfer • für die Organtransplantation • für den Leukämiepatienten während der Wartezeit auf eine Transplantation. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Selbst das beste medizinische Versorgungssystem ist bei diesen Krankheiten oder lebensgefährlichen Verletzungen ohne Blutpräparate nahezu machtlos. Der Blutspender ist ein wichtiges Glied in dieser „Rettungskette“. Seine Blutspende steht untersucht und aufbereitet nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik bereit, jederzeit rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Der DRK-Blutspendedienst, als Vermittler im Auftrag des Spenders, handelt ausschließlich nach den Vorgaben des ethischen Kodex und stellt die Präparate allein nach dem Grad der Bedürftigkeit der Patienten, unabhängig von finanziellen Möglichkeiten oder religiösen oder ethnischen Kriterien, zur Verfügung. Darum: Spende Blut beim Roten Kreuz. Nach wie vor steigt der Blutbedarf. Durch verbesserte und neue Operationstechniken können immer mehr Leiden gelindert, geheilt und Lebensqualität verbessert werden. Blutkonserven sind dabei unersetzlich. Blutspender helfen anderen und sorgen auch dafür, dass auch Ihnen selbst im Ernstfall schnell geholfen werden kann. Viele Menschen fragen sich, welchen direkten Nutzen sie durch das Blutspenden haben. Sie erfahren die Blutgruppe und erhält den neuen Unfallhilfe- und Blutspende-Pass, auch einen Imbiss danach erhält jeder für seine Spende. Sie führen vor jeder Blutspende ein Gespräch mit einem Arzt über Ihre Gesundheit und evtl. Anzeichen einer Erkrankung. Bei diesem Gespräch wird Ihr Blutdruck und Ihr Puls gemessen und ärztlich beurteilt. Unregelmäßigkeiten beim Puls oder erhöhte Blutdruckwerte können Hinweise auf eine Erkrankung des Herz-Kreislaufsystems oder frühe Anzeichen eines bestehenden Risikos für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall sein, lange bevor Sie dies durch körperliche Symptome bemerken. Blutdruck und Puls sollte jeder regelmäßig prüfen lassen. Blutspender erhalten diese Kontrolle regelmäßig und professionell. Bevor wir Sie zur Blutspende zulassen können, bestimmt unser Laborant Ihren HB-Wert. Zu niedrige Werte können sowohl auf eine Mangelernährung, aber auch auf schwere innere Erkrankungen hinweisen. Unser Arzt wird mit Ihnen von der Norm abweichende Ergebnisse dieser Untersuchungen durchsprechen und einen Begleitbrief für Ihren Hausarzt ausstellen. Wichtige Laboruntersuchungen für den Empfänger und auch für Sie durchläuft Ihr Blut nach der Blutspende: 1.  Blutgruppenbestimmung und Test auf Antikörper, die gegen körperfremde Blutzellen gerichtet sind und bei Bluttransfusionen gefährliche Zwischenfälle verursachen können 2.  Tests zur Erkennung virusbedingter Leberentzündungen (Hepatitis B,-C) 3. Test zur Erkennung einer HIV-Infektion (AIDS-Test) 4.  Test auf Antikörper gegen den Erreger der Syphilis (Geschlechtskrankheit) 5. Tests auf Hepatitis A und Parvovirus B Werden bei der Untersuchung Ihres Blutes im Rahmen der Blutspende Besonderheiten festgestellt, werden Sie oder Ihr Hausarzt informiert.

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Helft uns helfen! „Henry Dunant hat Geschichte gemacht, wenn nicht Menschheitsgeschichte, so doch Geschichte der Menschlichkeit. Er hat ein Symbol geschaffen, das Rote Kreuz und mit ihm eine Trostkraft für Millionen.“ Theodor Heuss. Ulrike H. Kozelsky, Schriftführerin, DRK OV Möglingen

Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Sozialrentner Deutschlands e.V. VdK Ortsgruppe Möglingen Der Ortsverband informiert: VdK-Mitgliedschaft zu verschenken Auch diese Weihnachten kann man wieder die Mitgliedschaft im Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. verschenken. Für den regulären Jahresbeitrag von 72 Euro kann man einen Geschenkgutschein erwerben, der dem Beschenkten die zwölfmonatige VdK-Mitgliedschaft mit allen Mitgliedsrechten ermöglicht. Unter www.vdk-bawue.de finden sich unter „Mitgliedschaft“ die verschiedenen Weihnachtsmotive der Gutscheine zum Auswählen. Danach ist die Online-Anforderung für die einjährige Mitgliedschaft auszufüllen. Sodann muss der Schenker auf „ Absenden „ klicken. Er erhält daraufhin von der VdK-Landesgeschäftsstelle eine Rechnung über 72 Euro für die einjährige Mitgliedschaft. Nach Eingang dieses Betrags erhält der Schenker den Geschenkgutschein sowie die Beitrittserklärung zum Verschenken. Wer keine Möglichkeit der Online-Bestellung hat, kann sich auch direkt an die VdK-Landesgeschäftsstelle, Inge Pfeil, Telefon (0711) 6 19 56-22, wenden. Bernd Glahn

VEREINSNACHRICHTEN Christlicher Verein Junger Menschen CVJM Möglingen e.V. Jungscharen bis zum 22. Dezember Die Jungscharen finden wie gewohnt auch in der Woche vor Weihnachten statt. Nach den Weihnachtsferien freuen wir uns dann, die Kinder auch im neuen Jahr wieder willkommen zu heißen. Anmeldung für Metzis „2017“ vom 28. Juli bis 8. August Das ultimative Zeltlager für Jungs von 9-13 Jahren Träumt nicht jeder davon? Zusammen mit ca. 50 anderen Jungs gemeinsam Zelten, Actionspiele im Wald, Stockbrot am Lagerfeuer, Schwimmen im Weiher, Tischtennis- und Fußballturniere, kurz: tolle Abenteuerferien.Wir sind auch für Regentage bestens ausgerüstet. Warmwasser-Duschen und WC’s stehen in einer Hütte auf dem Zeltplatz zur Verfügung. Kräftemessen, Teamfähigkeit einüben, die eigenen Grenzen erweitern und neue Freunde finden sind neben den Geschichten aus der Bibel Höhepunkte des Zeltlagers. Kosten: 260,00 € Weitere Auskünfte und Anmeldung beim Veranstalter oder bei den Mitarbeitern aus Möglingen: Ev. Jugendwerk/CVJM Bezirk Marbach Tel: 07144 / 208421 www.ejw-marbach.de [email protected] Christoph Moz [email protected] Steffen Pflugfelder [email protected]

Möglinger Nachrichten

Gemeinsame Weihnachtsfeier am 16. Dezember Liebe Mitglieder und Freunde, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Kreise, Clubs und Sportgruppen! Zu unserer gemeinsamen Christfeier am morgigen Freitag, dem 16. Dezember 2016 um 20.00 Uhr im CVJM- Haus Leudelsbachtal laden wir Euch/ Sie sehr herzlich ein! Guter, jahrzehntelanger Tradition entsprechend wollen wir wieder kurz vor dem Fest zur Ruhe kommen, über die Weihnachtsbotschaft nachdenken, gemeinsam singen, das Jahr gemütlich ausklingen lassen und fröhlich feiern. Vikar Hannes Freitag hält die Andacht, eine Gruppe beteiligt sich mit einem Anspiel am Programm. Außerdem gestalten der Posaunenchor und die Jungbläser den Abend musikalisch. Für das leibliche Wohl werden Brezeln, Kaffee, Glühwein und kalte Getränke angeboten. Wir hoffen erneut auf eine so zahlreiche Teilnahme wie in der Vergangenheit und freuen uns auf das Zusammensein morgen Abend. Eine gesegnete Adventszeit und viele Grüße! Der Vorstand: Gerhard Schaaf (1. Vorsitzender), Elke Knöller (2. Vorsitzende), Gerald Häcker (2. Vorsitzender), Michael Schober (Schatzmeister) Winterpause der Sonntagsbewirtschaftung Die Sonntagsbewirtschaftung im CVJM-Haus ist in die Winterpause eingetreten. Wir möchten an dieser Stelle allen herzlich danken, die in diesem Jahr bei uns zu Gast waren! Ein besonderes Wort des Dankes gebührt auch den „Hobbywirten“ unseres Vereins sowie den Organisatoren dieses Angebots. Die erste Sonntagsbewirtschaftung nach den Ferien findet am 15. Januar 2017 statt. Weihnachtliche Musik des Posaunenchors auf dem Rathausplatz Am kommenden Samstag, 17. Dezember, wird unser Posaunenchor um 11.00 Uhr beim Rathaus auftreten, um Advents- und Weihnachtslieder zu intonieren. Wir möchten die gesamte Bevölkerung zu diesem stimmungsvollen Konzert sehr herzlich einladen und freuen uns auf viele Zuhörerinnen und Zuhörer! P.S. Der TV Möglingen wird wie stets am Samstagvormittag auf dem Markt Rote Würste anbieten. Weihnachtsferien unserer Gruppen und Kreise Während der Weihnachtsferien (23.12.16 bis 08.01.2017) finden die Gruppen und Kreise des CVJM Möglingen nicht statt. Das reguläre Wochenprogramm unseres Vereins startet dann wieder am 9. Januar 2017. AKTION „ALTE CHRISTBÄUME“ am 7. Januar Obwohl wir uns momentan noch in der Vorfreude auf Weihnachten befinden, denken viele Mitbürgerinnen und Mitbürger schon jetzt an die Frage, wohin sie anschließend den ausgedienten, seine Nadeln verlierenden, Christbaum bringen sollen. Der CVJM Möglingen bietet auch dieses Mal wieder eine Lösung für die Entsorgungsproblematik an und richtet am Samstag, dem 7 Januar 2017 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr an verschiedenen Plätzen in unserer Gemeinde Sammelstellen ein, wo die alten Bäume für das geringe Entgelt von 2,00 Euro (unsere Sammler nehmen natürlich auch gerne eine zusätzliche Spende entgegen) abgegeben werden können. (Nähere Einzelheiten in der folgenden Ausgabe) Anmeldungen zur Lego-Stadt 2017 Stell dir vor: Ein großer Hänger mit Tausenden von LEGO®Steinen fährt vors Gemeindehaus. Wir packen viele Kisten aus und tragen sie ins Haus. Dort ist die Baustelle schon vorbereitet: viele Tische sind zur Baugrube umgewidmet.

Möglinger Nachrichten Und dann geht es los… Zusammen mit deinen Freunden baust du deine eigene Stadt aus LEGO®-Steinen. Zum Beispiel mit Fußballstadion, Krankenhaus, Einkaufszentrum oder deinem eigenen Haus. Es gibt Straßen und Fahrzeuge – und viele Bauarbeiter, Architekten und Tüftler. Und du bist mitten drin! Wer viel arbeitet braucht auch eine Pause. In der Vesperpause gibt es bei uns nicht nur etwas zum Essen und Trinken, sondern auch Lieder und eine spannende Geschichte. Am Freitag, den 13. und Samstag, den 14. Januar ist die LEGO®-Stadt-Baustelle geöffnet. Da gilt: „Kein Zutritt für Eltern! Kinder haften für ihre Eltern!“ Wir bauen zwei Tage und am Sonntag laden wir zur Stadteröffnung ein. Das gibt ein richtiges Fest. Du bist gespannt? Du möchtest dabei sein? Dann hol dir jetzt den Informations- und Anmeldezettel im Gemeindehaus, Kirche, CVJM- Haus oder Pfarramt, oder lade ihn vom Internet runter. Da die Plätze auf der Baustelle begrenzt sind, bitte rasch anmelden. Eingeladen sind Kinder von der 2. - 7. Klasse. Wir freuen uns auf Dich! Sieg beim CVJM Dusslingen Am vergangen Samstag stand für die 1. Mannschaft das Auswärtsspiel gegen die bis dahin sieglose Dusslinger Mannschaft auf dem Programm. Das Spiel begann mit einigen Unkonzentriertheiten, sowohl im Angriff, als auch in der Abwehr. Die Mannschaft um Trainer Markus Pflugfelder konnte zu keiner Zeit mit einem schnellen und von technischen Feinheiten geprägten Spiel überzeugen. Im Gegenzug überraschten die Dusslinger ein ums andere Mal mit platzierten Würfen und etlichen schnellen Gegenzügen. Erst kurz vor Ende der ersehnten Pause wurde eine 2-Tore-Führung erspielt (12:14). Aufgrund klarer Worte in der Halbzeit wurde der zweite Abschnitt des Spiels deutlich konzentrierter angegangen. Es gelang der 1. Mannschaft sich somit immer weiter abzusetzen, über 16:21 und 20:32 kam es in der Folge zu einem am Ende ungefährdeten 38:24-Siegstand. Auch am kommenden Samstag (17.12) kommt es auf ein Aufeinandertreffen mit dem CVJM Dusslingen in der eigenen Halle. Hier gilt es die Leistung der zweiten Halbzeit von Beginn an auf die Platte zu bringen. Es spielten: Thomas Mergenthaler, Sebastian Seelig (beide Tor), Thorben Andersen (8), Jakob Fendrich (1), Daniel Harwardt (4), Manuel Hufnagel (8/2), Dominic Hufnagel (2), Steffen Pflugfelder (4), Philipp Schaaf (1/1), Philipp Wolf (3), Simon Wolf (6). Manuel Hufnagel Weitere Handball- Ergebnisse vom Wochenende A Jugend: Möglingen – Bernhausen 23:27; B- Jugend/Jungen: Möglingen – Köngen 30:12; C-Jugend/Mädchen: Möglingen – Fellbach 27:9. Möglinger Mädchen weiter an der Spitze

Hinten: Marie, Christoph, Fortuna, Ylva, Evelyn, Jule, Dana, Lotta, Gabi; vorne: Hanna, Joana, Lily, Giulia

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Am vergangenen Wochenende standen für beide Möglinger Mädchen-Teams die geschätzt schwersten Gegner im Spielplan. Den Anfang dabei machte die B-Jugend gegen den CVJM Kirchentellinsfurt. Dabei musste man die Ausfälle im rechten Rückraum von Raluca und Jule kompensieren, die beide in der Woche noch krankheitsbedingt nicht zur Verfügung standen, bzw. einer Doppelbelastung durch die direkt im Anschluss spielende C-Jugend nicht ausgesetzt werden sollten. Mit dem Neuzugang auf der Torhüterposition durch Lotta Waldbüßer sowie Hanna Püschel, Marie Ebert und Lily Hieronymi aus der C-Jugend war dennoch ein starker Möglinger Kader vertreten. Man begann mit hohem Tempo im Anriff und konnte schnell das 1:0 erzielen. K´furt konnte folgend glücklich ausgleichen, ehe Möglingen aus einer hervorragenden Deckung heraus die Machtverhältnisse klar stellte. Über 4:1 und 9:2 legte man dank toller Konter und sehenswerter Kreisanspiele bis zum 12:5 Pausenstand nach. Bis zu diesem Zeitpunkt gelang den Gastgeberinnen kaum Zugriff auf die schnellen Möglinger Mädchen. Die zweite Hälfte musste man in Unterzahl beginnen. Hinzu kam, dass Möglingen im Angriff nicht das notwendige Tempo aufnehmen konnte und in der Defensive die Abstimmung nicht funktionierte. Kirchentellinsfurt konnte so in wenigen Minuten um drei Treffer verkürzen. Die fehlende Konzentration im Angriff konnte in der Folge nur bedingt durch erfolgreiche Torabschlüsse kompensiert werden. Dadurch entwickelte sich ein eher ausgeglichenes Spiel, in dem die Gastgeberinnen Tor um Tor aufholen konnten. Erst nach einer Auszeit und einer Neuordnung der Positionen konnte Möglingen wieder in das eigene Tempospiel schalten. Nach dem 19:19 Ausgleich erkämpfte man sich wieder Konter-Bälle, die von Lily Hironymi in ansehnlicher Weise verwertet wurden. Nach großartigem Kampf in der zweiten Spielhälfte bleibt die weibliche B-Jugend mit dem 22:20 Sieg gegen den potenziellen Meisterkonkurrenten ungeschlagen an der Tabellenspitze. Es spielten: Lotta Waldbüßer, Gabi Grunert (beide Tor); Hanna Püschel, Katrin Püschel, Evelyn König (3), Karolin König (7/1), Marie Ebert, Annika Wagner (6), Cosima Nöbel, Lily Hironymi (2), Mona Herrmann (3). C-Jugend mit Kantersieg Für die weibliche C-Jugend ging es am letzten Samstag zur bis dato ebenfalls ungeschlagenen HB-Dußlingen-Gomaringen. Obwohl das gegnerische Team die Saison außer Konkurrenz bestreitet, wollte man die eigene Erfolgsserie fortsetzen. Bereits nach den ersten Minuten staunten die mitgereisten Fans nicht schlecht. War man doch auf eine enge und hart umkämpfte Partie eingestellt, demonstrierten die Möglingerinnen eindrucksvoll, wer aus diesem Spiel die Punkte mitnehmen würde. Die offene 4-2 Deckung überforderte die Gastgeberinnen vollständig und eröffnete Möglingen ungeahnte Konterchancen. Innerhalb kürzester Zeit erspielte man sich eine 6-Tore-Führung. Kam man einmal nicht per Konter vor das Dußlinger Gehäuse, wirbelte der Rückraum die Abwehr derart durcheinander, dass man entweder selbst abschließen konnte oder Evelyn am Kreis freie Bahn hatte. Bis zur Pause war man bereits bis auf 18:3 davon gezogen. Auch nach dem Seitenwechsel blieb Möglingen klar spielbestimmend. Vor allem die wiederholt präzisen Anspiele von Torhüterin Gabi Grunert auf die gestarteten Mitpielerinnen brachten ein ums andere Mal schnelle Kontertore ein. In der Folge nahm man etwas das Tempo aus dem Spiel und rotierte ordentlich die großzügig besetzte Bank durch. Da man weiterhin konsequent in der Chancenverwertung blieb, stand schließlich ein imposanter und verdienter 29:12 Sieg in fremder Halle zu Buche. Es spielten: Gabi (Tor); Lotta, Ylva, Dana, Giulia, Lily, Joana, Jule, Hanna, Marie, Evelyn, Fortuna. Andreas Strednicki

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Bildernachlese vom A- Jugend Handball gegen Bernhausen

Im Tor der A-Jugend Osman Kalid

Laurin Kretschmer setzt sich gegen zwei gegnerische Spieler durch

Möglinger Nachrichten CVJM-Termine im Dezember 10.12. Altpapiersammlung 11.12. Ökumenischer Adventsgottesdienst (Bürgerhaus) 11.12. Letzte Sonntagsbewirtschaftung in diesem Jahr 11.12. Konzert des Bezirksposaunenchors (Pankratiuskirche) 14.12. Sing and pray (Haus an der Quelle) 15.12. Trainee 16.12. Next step 16.12. CVJM- Weihnachtsfeier 17.12. Handball-Heimspieltag (Stadionhalle) 19.12. Handball- Pokal (Stadionhalle) Jahresübersicht 2017 31.12.16 - 07.01.17 Familienskifreizeit in Jaun (Schweiz) 03.01.17 - 07.01.17 Jugendskifreizeit in Emmetten (Schweiz) 07.01. Aktion „Alte Christbäume“ 13.01. - 15.01. Legostadt 15.01. Start der Sonntagsbewirtschaftung 09.02. Sing and pray 11.03. - 12.03. CVJM-Landestreffen 24.03. Mitgliederhauptversammlung 25.03. Altpapiersammlung (Sport) 26.03. Trainee Abschlussgottesdienst 28.03. - 30.03. Urlaub ohne Koffer 30.03. Sing and pray 01.04. Ostermarkt/ Bücherflohmarkt 09.05. Sing and pray 24.05. Mitarbeiterfest 24.06./25.06. Flohmarkt mit Rathausbrunnenfest 01.07. Altpapiersammlung (Posaunenchor) 09.07. Ökumenischer Gottesdienst beim Straßenfest 11.07. Sing and pray 28.07. - 08.08. Zeltlager Metzis Buben 30.07. Aussendungsgottesdienst SRE und Freizeiten 31.07. - 11.08. Stadtranderholung Möglinger Abschnitt 02.08. – 11.08. Die Freizeit 09.09. Großputz CVJM-Haus 16.09. Altpapiersammlung (SRE) 22.09. – 24.09. Berg- und Wanderwochenende in Gampabing 05.10. Sing and pray 10.10. - 12.10. Seniorenfreizeit „Urlaub ohne Koffer“ 15.10. Kirbe Möglingen 22.10. Mitarbeiter- Gottesdienst/ NEULAND 06.11. Sing and pray 25.11. Spielzeugflohmarkt 25.11. Skatturnier 02.12. Nikolausmarkt 09.12. Frauenfrühstück 09.12. Altpapiersammlung (Sport) 15.12. CVJM- Weihnachtsfeier 17.12. Ökumenischer Adventsgottesdienst Hannah Scherer/ Gerald Häcker

Martin Keck beim Sprungwurf Fotos: Klaus Preißl Handball- Heimspieltag am 17. Dezember/ Stadionhalle E-Jgd, 13.00 Uhr: Möglingen - Hagelloch E-Jgd, 14.55 Uhr: Möglingen - Dußlingen/Gomaringen A-Jgd, 16.00 Uhr: Möglingen - Köngen LKII, 17.45 Uhr: Möglingen 1b - Hagelloch LL, 19.30 Uhr: Möglingen - Dußlingen/Gomaringen Pokalspiel am 19. Dezember Am kommenden Montag, den 19. Dezember, findet um 20.30 Uhr in der Stadionhalle die dritte Runde des Bezirkspokals Enz-Murr statt. Die erste Mannschaft des CVJM Möglingen tritt gegen den Bezirksligisten HSG Sulzbach/Murrhardt an. Die Mannschaft freut sich trotz Montagstermin auf eine rege Fanbeteiligung. Die Halle wird selbstverständlich bewirtschaftet.

Turnverein Möglingen 05 e.V. Geschäftszeiten: Dienstag von 17:00 bis 18:30 Uhr und Freitag von 10:00 bis 11:30 Uhr TV Möglingen 05 e.V., Brunnenstr. 7, 71696 Möglingen, Tel. 07141 484740, Fax 07141 484743 [email protected] www.tv-moeglingen.de

Geschäftsstelle Weihnachtsferien der Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle ist von Freitag, 23.12.2016 bis einschl. Freitag, 06.01.2017 geschlossen.

Möglinger Nachrichten Ihr habt Lust auf Basketball!? Dann meldet euch zur neuen Basketball AG vom TV Möglingen an. Ich bin Ramona Kapfenstein, 17 Jahre alt und spiele nun schon vier Jahre Basketball. Jetzt möchte ich euch für die Sportart begeistern! Im Anschluss an meinen Realschulabschluss 2015 durfte ich schon Erfahrung im Sport machen, da ich letztes Jahr ein Freiwilliges Soziales Jahr beim TV Möglingen absolvierte. Dort war ich unter anderem für die KiSS und die Basketball AG an der Hanfbachschule und Löscherschule zuständig. Zurzeit mache ich eine Ausbildung als Erzieherin im Kindergarten Eugenstraße in Möglingen. Wenn ihr Lust habt Basketball auszuprobieren, dann meldet euch ab sofort unter [email protected] oder unter 07141-484740 an. Dafür solltet ihr Mitglied beim TV Möglingen sein. Seid ihr dies noch nicht, könnt ihr euch jederzeit bei uns anmelden. Informationen zur AG: Wann? Donnerstag von 16.00 - 17.00 Uhr Wer? Jungen und Mädchen im Alter von 9 - 12 Jahren Wo? Stadionhalle Möglingen Ab wann? Nach den Weihnachtsferien Anmeldung möglich bis zum 22.12.2016!

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Mit diesem Zwischenstand wurden die Seiten gewechselt. Nach der wohl bis dato lautesten Halbzeitansprache der Saison ging es in die zweite Hälfte. Viel hatte sich der TVM vorgenommen, doch wiederum direkt zu Beginn konnte Drita zum 3:0 erhöhen. Die Kornwestheimer schalteten in der zweiten Hälfte dann einen Gang zurück, was Möglingen etwas mehr Spielanteile einbrachte und nun auch öfter in der Kornwestheimer Hälfte zu finden war. Rund 10 Minuten vor dem Ende hatte Möglingen dann auch 2 Lattentreffer nacheinander um auf 3:1 zu verkürzen und die Begegnung eventuell noch einmal etwas spannend zu machen. Der Ball wollte jedoch an diesem Sonntag einfach nicht reingehen und so konnte Kornwestheim nach einem Konter in der letzten Minute den 4:0 Endstand markieren. Trotz der Niederlage im letzten Spiel geht der TVM mit dem 9. Tabellenplatz zufrieden in die Winterpause. Viele Neuzugänge wurden integriert, ein neues Spielsystem eingebaut und die Mannschaft findet immer besser zusammen. In der Wintervorbereitung gilt es dann an den Stellschrauben weiter zu drehen, um eine erfolgreiche Rückrunde zu bestreiten. Bedanken will sich das Team an dieser Stelle bei allen Zuschauern, welche den Weg 2016 an die vielen Sportplätze gefunden und die Mannschaft unterstützt haben. Wir hoffen euch auch 2017 wieder oftmals begrüßen zu dürfen!

Abt. Jugendfußball

Abteilung Fußball Verfolgt den TVM auch im Internet: www.facebook.com/TVMFussball www.twitter.com/TVMFussball www.youtube.com/TVMFussball Die ausführliche Berichterstattung findet man unter www.tvmoeglingen-fussball.de Ankündigungen Glühweinfest 16.12.2016 - SAVE THE DATE Feuerzangenbowle am Freitag den 16. Dezember 2016 Auch in diesem Jahr findet ab 18:30 Uhr in der Münchingerstraße 36 in Möglingen wieder das bekannte Feuerzangenbowle- und Kinderpunsch-Fest statt. Für die kleinen Gäste beginnt das Kinderpunsch-Fest bereits um 18 Uhr. Elfmeterkönig-Turnier 21.12.2016 Das 1. Elfmeterkönig-Turnier in der Halle findet am 21.12.2016 in Möglingen statt. Meldet euch mit euren Freunden / Kollegen / Familien an, hier kann wirklich jeder mitmachen und Spaß haben! Die Anmeldung und genauen Daten sind auf unserer Homepage ersichtlich! http://www.tvmoeglingen-fussball.de/ Aktive Mannschaften 1. Mannschaft Drita Kosova Kornwestheim – TV Möglingen  4:0 Nachdem in der Vorwoche das Spiel in Gebersheim ausfallen musste, wollte der TVM das Jahr 2016 mit dem ersten Rückrundenspiel positiv abschließen. Beim Tabellenzweiten war dies sicherlich ein hochgestecktes Ziel, das Hinspiel hatte man allerdings nur ganz knapp und sehr unglücklich verloren. Das Spiel begann jedoch denkbar schlecht für die Möglinger. Bereits nach 5 Minuten kombinierten sich die spielstarken Gastgeber durch die Reihen des TVM und konnten die Führung erzielen. Sichtlich geschockt spielten die Gäste weiter und ließen leider vieles vermissen, was sie in den Vorwochen so stark gemacht hatten. Drita war aggressiver, schneller, genauer und vor allem ballsicherer. Beim Aufbauspiel der Möglinger baute Drita direkt Druck auf, sodass der Ball sofort wieder in Kornwestheimer Besitz war. So war es auch weiterhin der Tabellenzweite, welcher sich Chancen erspielen konnte und mit einem wunderschönen Spielzug zum 2:0 erhöhte. Von hinten bis ganz nach vorne kombinierte sich Drita mit rund 20 Kontakten, ohne dass ein Möglinger Spieler auch nur den Hauch einer Chance auf den Ball hatte.

TV Möglingen Juniorenfußball Trainingszeiten in der Saison 2016/2017 A-Jugend SGM Jg. 1998/99 Di 18.15 Uhr - 19.45 Uhr, Do 18.15 Uhr - 19.45 Uhr B-Jugend SGM Jg. 2000/01 Mi 18.00 Uhr - 19.30 Uhr, Fr 18.00 Uhr - 19.30 Uhr C-Jugend SGM trainiert in Asperg Di 18.00 Uhr - 19.30 Uhr, Do 18.00 Uhr - 19.30 Uhr D7-Jugend Jg. 2004/05 Mo 17.00 Uhr - 18.30 Uhr, Fr 16.45 Uhr - 18.15 Uhr D9-Jugend Jg. 2004/05 Mo 17.00 Uhr - 18.30 Uhr, Do 17.00 Uhr - 18.30 Uhr E1-Jugend Jg. 2006 Di 17.00 Uhr - 18.30 Uhr, Do 17.00 Uhr - 18.30 Uhr E2-Jugend Jg. 2007 Di 17.00 Uhr - 18.30 Uhr, Do 17.00 Uhr - 18.30 Uhr F1-Jugend Jg. 2009 Mi 16.30 Uhr - 17.30 Uhr, Fr 16.30 Uhr - 17.30 Uhr F2-Jugend Jg. 2009 Mi 16.30 Uhr - 18.00 Uhr, Fr 16.30 Uhr - 18.00 Uhr G-Jugend Jg. 2010/2011 Mi 16.30 Uhr - 17.30 Uhr Training in der Halle Mittwoch F2 Jugend: 16.00 Uhr -17.30 Uhr F1 Jugend: 17.30 Uhr - 18.45 Uhr D Jugend: 18.45 Uhr -20.00 Uhr Donnerstag Bambini: 16.00 Uhr - 17.30 Uhr E Jugend: 17.30 Uhr - 19.00 Uhr

Abteilung Handball Die Ergebnisse vom Wochenende: TSV Birkenau - Frauen  Spieltag der weiblichen D-Jugend: TV Möglingen - TV Aldingen  HABO Bottwar 3 - TV Möglingen 

29:31 2:11 8:6

Männer 1: Es könnte die Herbstmeisterschaft sein TV Möglingen 29 : 21 HC Oppenweiler/Backnang 3 Nachdem man in der vergangenen Saison noch mit 1:3 Punkten im direkten Duell das Nachsehen gegen den Vizemeister hatte, konnte der Schuller-Trupp im letzten Hinrun-

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Möglinger Nachrichten

Vorschau: Donnerstag, 15.12.2016: Viertelfinale HVW-Pokal 20:00 Uhr: SG Leonberg/Eltingen - Frauen Sonntag, 18.12.2016: Bezirkspokal Männer 18:45 Uhr: TSV Asperg - Männer 1

war sehr lauffreudig und Franziska Fischer setzte schöne Akzente über den Kreis. Auch Rückraum-Ass Denise Geier erwischte wieder einen Sahnetag und überzeugte durch starke 1 gegen 1-Aktionen. Birkenaus Trainer versuchte in der 9. Minute noch seine Mannschaft über eine Auszeit auf Kurs zu bringen, leider jedoch ohne Erfolg. Ab der 14. Minute setzte sich der TV Möglingen peu à peu ab. Einen großen Anteil daran hatte Anna Tonn, die nach ihrer Einwechselung drei schnelle Treffer erzielte. Bis zur Halbzeit hatte sich der TV Möglingen einen Vorsprung von 15:18 erspielt. Den besseren Start in den 2. Durchgang erwischte eindeutig der TV Möglingen. Die Abwehr stand weiterhin gut, Birkenaus Lena Kahnert, bis dahin die gefährlichste Gegenspielerin hatte man gut im Griff. So konnte man mit Tempo nach vorne spielen und einfach Treffer erzielen. In der 42. Minute stand es bereits 19:26 für den TV Möglingen. Birkenau versuchte nun alles, um den Möglinger Angriffsmotor ins Stottern zu bringen. Aber auch eine doppelte Manndeckung brachte nicht den gewünschten Erfolg. Francis Tief, Anna Tonn und Cinja Wehe nutzten den entstandenen Platz. Die Abwehr arbeitete weiterhin effektiv, nur leider belohnte sich der TVM immer seltener für die geleistete Arbeit. Freie Würfe wurden nun leichtfertig vergeben, Franziska Ramirez scheiterte vom Siebenmeterstrich. Zwölf Minuten vor Spielende hatte der TSV Birkenau wieder auf 23:27 verkürzt. Dann folgte eine kleine Kuriosität: Möglingens einzige Torhüterin Dominika Baranski erhielt zu Unrecht einen ZweiminutenZeitstrafe. Nun musste eine Feldspielerin ins Tor. Linksaußen Annika Wagner stand zwischen den Pfosten und entschärfte tatsächlich einen Strafwurf der Gäste und einen Wurf von Rechtsaußen. In dieser Phase wankte die Möglinger Abwehr zusehends. Die Beine schienen müde, man ließ die wuseligen Birkenauerinnen gewähren und fing sich ein ums andere Mal eine Zeitstrafe ein. Birkenau witterte nochmals Morgenluft, doch am Ende kämpfte der TVM bis zum Umfallen und brachte den Vorsprung über die Zeit. Durch den Patzer des SC Korb beim Lokalrivalen in Bietigheim konnte sich der TV Möglingen nun auf den 2. Tabellenplatz vorarbeiten. Am heutigen Donnerstag folgt noch das Viertelfinale im HVW-Pokal um 20:00 Uhr in Leonberg, ehe sich die Mannschaft in den verdienten Weihnachtsurlaub verabschiedet. Es spielten: Baranski (im Tor); Geier (8/1), Tonn (4), Ramirez und F. Fischer (je 4), Wehe (3), Hagner (2), Klenk, Tief, Wagner und Kirsch (je 1), Brunn, Klein und Asmuth. Vorschau: Der TV Möglingen bestreitet am 4. Januar um 17:00 Uhr das Vorspiel der Bundesligapartie SG BBM Bietigheim - Neckarsulmer Sportunion gegen die HVW-Auswahl des Jahrgangs 2000. Am 6. Januar nimmt die Mannschaft am traditionellen H3K-Cup der HSG Strohgäu in Schwieberdingen teil. Der Spielplan hierzu wird rechtzeitig auf der Homepage unter www.tvmhandball.de veröffentlicht. Das nächste Punktspiel findet am 22. Januar gegen den Tabellenführer SV Allensbach in der Möglinger Stadionhalle statt.

Förderverein der Handballabteilung des TV Möglingen

Abteilung Freizeitsport Volleyball

Weiterer Auswärtssieg – TV Möglingen überwintert auf Platz 2 TSV Birkenau – TV Möglingen  29:31 Die Vorzeichen vor dem letzten Punktspiel des Jahres standen nicht gut. Am Mittwoch musste das Training erkältungsbedingt komplett abgesagt werden. Bis zum Wochenende hatten sich einige Spielerinnen zwar wieder auskuriert, doch fit waren sie noch nicht. Torhüterin Jana Brausch musste sogar komplett passen. So war Dominika Baranski auf sich alleine gestellt. Das Spiel begann wie erwartet mit hohem Tempo. Die Möglinger Abwehr stand kompakt und war sehr präsent. Bis zur 12. Minute konnte sich keine Mannschaft absetzen. Mal lagen die Gastgeberinnen in Front, dann wieder die Gäste. Im Angriff war der TV Möglingen gut auf die offensive Abwehr der Gastgeberinnen eingestellt. Man

Du hast keine Lust, freitagabends vor dem Fernseher zu sitzen? Du willst die Woche hinter dir lassen und aktiv ins Wochenende starten? Du spielst gerne Volleyball? Dann bist du bei uns richtig! Wir sind eine gemischte Freizeit-Volleyball-Gruppe. Nach einem Aufwärm- und Techniktraining steht für uns der Spaß am Volleyball im Vordergrund. Hin und wieder nehmen wir als „Netzhänger“ an Freizeitturnieren teil. Unsere Trainingszeiten: freitags 20 – 22 Uhr, Stadionhalle Möglingen Noch Fragen? Dann melde dich bei Reinhard Häcker ([email protected]) oder schau ganz unverbindlich mal vorbei. Wir freuen uns auf dich!

denspiel einen letztendlich deutlichen Heimerfolg feiern und somit die Tabellenführung erfolgreich verteidigen. Die ersten Minuten des Spiels waren sowohl von TVM-Torwart Martin Siodlaczek, als auch vom Gästetorhüter geprägt. Der Möglinger Angriff kam nur schwer in Gang und die herausgespielten Chancen wurden nur zu selten genutzt. So stand es nach zehn gespielten Minuten erst 4:4. Ein kleiner Zwischenspurt des TVM sorgte dann für den ersten 4-Tore Vorsprung und die Gäste nahmen die erste Auszeit (15’), welche jedoch nur mäßigen Erfolg hatte. Die zweite Welle des TVM kam immer mehr ins Rollen und so konnte man bis zum Halbzeitpfiff mit 17:11 enteilen. Nach Wiederanpfiff kam ab der 34. Minute ein Bruch ins Angriffsspiel der Möglinger und die Gäste aus dem Murrtal konnten, aufgrund einer sehr schlechten Chancenverwertung des TVM, bis auf drei Tore verkürzen (20:17). Die herausgespielten Möglichkeiten wurden in der Folge zum Glück besser verwandelt und mit einem gut aufgelegten Kai Jäckh als Rückhalt, der nahtlos an die Leistung von Martin Siodlaczek aus der ersten Hälfte anknüpfte, setzte sich der TVM bis zur 53. Minute entscheidend ab. Der Gästeangriff rieb sich an der Möglinger Abwehr immer weiter auf und so konnte man das Ergebnis durch einige Kontertore von Alex Spiller bis zum 29:21-Endstand weiter in die Höhe schrauben. Für den TVM erfolgreich: Martin Siodlaczek und Kai Jäckh (im Tor) – Bastian Schelle (4), Tobias Haarer (7/4), Daniel Koller (2), Selim Sevsay (2), Alexander Hehr (4), Stefan Knapp (3), Jona Schelle (1), Paul Hacke, Fabian Friederich, Alexander Spiller (5), Valentin Derschka (1) und Marc Hessenthaler unter der Leitung von Frank Schuller, Manfred Schelle und Laurence Petit. (ff) Vor einem Jahr lautete die Schlagzeile noch „Es wäre die Herbstmeisterschaft…“ – wenn da nicht die Punktabzüge gewesen wären. Der TVM wiederholte aber seine Leistungen und geht dieses Mal wirklich mit 18:4 Punkten in die Winterpause. Beachtlich, startete man doch mit zwei Niederlagen in die Saison. Sollte der TSV Weissach noch einen Punkt aus seinen verbleibenden zwei Hinrundenpartien hergeben, so wäre den Möglingern die unbedeutende Herbstmeisterschaft sicher. Da alle Aufstiegsaspiranten aber so eng beieinander sind, wird dieser Möchtegern-Titel nur dann etwas wert sein, wenn der TVM im neuen Jahr nahtlos an seine Leistungen der Hinrunde anknüpft. Positiv zu erwähnen ist noch die mannschaftliche Geschlossenheit, die sich vor allem dann auszeichnete, wenn es bei manchen Spielern nicht besonders lief und dafür andere einsprangen, sodass es nie zu einem kompletten Leistungsabbruch kam.

Möglinger Nachrichten

Abteilung Gymnastik Nachstehend das Angebot der Gymnastikabteilung des TV Möglingen. Teilnahme setzt die Mitgliedschaft im Verein voraus, einmaliges Schnuppern ist möglich. Wir freuen uns auf neue Teilnehmer/innen. Gymnastik Übungszeiten Montag: Gymnastikraum Sonnenbrunnenhalle 10:15 – 11:15 Uhr Fit und Gesund mit Christine Gymnastikraum Löscherschule 18:30 – 19:30 Uhr Senioren - Haltung und Bewegung mit Christine 19:30 – 20:30 Uhr Fit und Gesund mit Helga 20:30 – 21:30 Uhr Volleyball Dienstag: 1/3 Sonnenbrunnenhalle 19:00 – 20:00 Uhr Body-Conditioning mit Margit Gymnastikraum Sonnenbrunnenhalle 19:00 – 20:00 Uhr Ganzkörpergymnastik mit Lis/Pit 20:15 – 21:15 Uhr Step-Aerobic mit Bettina Mittwoch: Gymnastikraum Löscherschule 18:00 – 19:00 Uhr Haltung und Bewegung mit Antonia 19:00 – 20:00 Uhr Standfest und Stabil mit Antonia Gymnastikraum Sonnenbrunnenhalle 19:00 – 20:00 Uhr Bodystyling, Muskelkräftigung mit Margit 20:00 – 21:00 Uhr Pilates mit Margit Donnerstag: Gymnastikraum Löscherschule 18:30 – 19:30 Uhr Männer-Konditionsgymnastik mit Antonia Gymnastikraum Sonnenbrunnenhalle 20:00 – 21:00 Uhr Kondition und Bodystyling mit Christine Freitag: Gymnastikraum Löscherschule 18:30 - 19:30 Uhr Fit und Gesund mit Antonia Eltern-Kind (ab 2 J.) und Geräte-Gymnastik-Spiele (ab 4 J.) Montag: Gymnastikraum Löscherschule 17:00 – 18:00 Uhr GGS mit Helga Dienstag: Sonnenbrunnenhalle 16:00 – 17:00 Uhr El-Ki mit Margit 16:00 – 17:00 Uhr GGS mit Sandra Donnerstag: Gymnastikraum Löscherschule 16:00 – 17:00 Uhr El-Ki mit Margit 17:00 – 18:00 Uhr El-Ki mit Margit Body-Talk (Show-Tanz-Gruppe ab 14 Jahren) Mittwoch: Sonnenbrunnenhalle (April - Oktober) Bürgerhaus (November - März) 19:00 – 21:00 Uhr mit Monika Heffner Ansprechpartnerin: Susanne Saßenberg, Tel. 07141 9915792 Walking / Nordic-Walking Montag: Am See im Bornrain / nur Nordic-Walking für Fortgeschrittene 17:00 – 19:00 Uhr mit Lis und Pit, Tel. 07141 483983 Dienstag: Parkplatz Hanfbachschule 09:00 – 10:00 Uhr mit Regina und Christine Donnerstag: Parkplatz Hanfbachschule 18:30 – 19:30 Uhr mit Regina und Christine Unsere Kurse (jeweils 10-mal/gegen Kursgebühr/Einstieg jederzeit möglich)

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Feldenkrais-Kurs dienstags von 18:45 – 19:45 Uhr im Gymnastikraum Löscherschule mit Markus Neue Yoga-Kurse ab Januar für Teilnehmer mit und ohne Vorkenntnissen dienstags (ab 10.01.17) von 17:30 - 18:45 Uhr im Gymnastikraum Löscherschule mit Sandra mittwochs (ab 11.01.17) 17:30 - 18:45 Uhr im Mehrzweckraum Bürgerhaus mit Margit Neue Aqua-Kurse ab 13.01.2017 freitags von 19:00 – 20:00 Uhr im Ortemabad Markgröningen mit Anja freitags von 20:00 – 21:00 Uhr im Ortemabad Markgröningen mit Anja Anmeldung und Auskunft über unsere Geschäftsstelle, Tel. 07141 484740.

Herzsport Die Weihnachtsfeier 2016 der Herzsportgruppe Der von Ev und Peter Grüner adventlich geschmückte Nebenraum im TV-Heim war am Mittwoch, den 07.12.2016 brechend voll.

Abteilungsleiter Dr. Walter Kolepke begrüßte mit launigen Worten die große Zahl der Herzsportler und deren Angehörigen. Er machte deutlich, dass für Weihnachtsfeiern derjenige die beste Kondition mitbringt der rechtzeitig damit beginnt. Er freute sich besonders, dass die Dres. Gräter und Penteker an diesem Abend anwesend sein konnten, ebenso die beiden Trainerinnen Rita Ditthard und Christine Lange. Der Abteilungsleiter wünschte allen einen harmonischen und gemütlichen Abend. Nach einer sehr guten Vorarbeit klappte die Arbeit des Bewirtungsteams mit dem Wirt Schorsch an der Spitze ganz ausgezeichnet, dafür danken wir gerne. In seinem Jahresrückblick konnte Dr. Walter Kolepke nochmals die besonderen Highlights der Herzsportgruppe im Jahr 2016 herausstellen. Dazu gehörten die wunderschönen und hervorragend organisierten Ausflüge nach Sigmaringen und auf die Schwäbische Alb und die Herbstwanderung nach Besigheim in den schönsten Weinort der Republik, aber natürlich auch das Gartenfest bei Grüners und das Herbstkuchenfest in der Cafeteria des Bürgerhauses. Die Herzsportgruppen mussten zur Durchführung ihrer Übungsstunden in diesem Jahr häufig sehr flexibel sein. Zur Freude aller konnte in diesem Jahr für die Mittwochsgruppe in der renovierten Sonnenbrunnenhalle und für die Freitagsgruppe in der Stadionhalle ein neues Domizil für deren Übungsstunden gefunden werden. Dr. Kolepke nahm mit großer Freude die Ehrungen vor für besonders aktive Teilnehmer an den Übungsstunden. Als „Titelträger“ konnte Jupp Dötsch seinen Vorjahressieg bravourös verteidigen, vor Joachim Haug und Herbert Krause. Er dankte unseren beiden Trainerinnen für ihre fachlich kompetente Betreuung, dem stellvertretenden Abteilungsleiter und Kassier Karl Heinz Kohler für seine ruhige und korrekte Arbeit, den fleißigen Helferinnen und Organisatoren Ev und Peter Grüner, Renate und Walter Dickmann und nicht zuletzt den beiden Gruppensprecher P. Grüner und Helmut Temme für ihr überaus großes ehrenamtliche Engagement. Darüber hinaus wurden

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weitere Personen in den Dank eingeschlossen, die ebenfalls wertvolle Dienste für die Herzsportler geleistet haben. Als Präsent erhielten die Männer eine Flasche Wein und die Damen einen schönen Blumenstrauß. Wie im vergangenen Jahr „schmetterten“ die Herzsportler bekannte Advents- und Weihnachtslieder - und es klappte auch ohne Gitarrenbegleitung. Die Herzsportler wünschen allen in diesem Jahr eine Weihnachtszeit wie sie früher war. Kein Hetzen zur Bescherung hin, kein Schenken ohne Herz und Sinn. Wir wünschen vor allem ein kleines Stück von warmer Menschlichkeit zurück. Wir wünschen auch in diesem Jahr eine Weihnachtszeit, wie als Kind sie war. Es war einmal, schon lang ist’s her, da war so wenig so viel mehr. Roland Sapper

Abteilung Turnen Trainingszeiten Turnen Unser Training findet in der Sonnenbrunnenhalle statt. Achtung! Das Training bei Artur findet in der Stadionhalle statt. Interessierte Kinder und Jugendliche sind jederzeit zum Schnuppern willkommen. Jungs / Freitag 3 ½- bis 6-Jährige 17:00 - 18:00 Uhr 18:00 - 19:30 Uhr

Iris, Lara, Nicole, Celina, Tim Artur

Mädchen / Dienstag ab 6. Klasse 17:00 - 18:00 Uhr

Christina, Teresa

ab 1. Klasse

Mädchen / Freitag 3 ½- bis 6-Jährige 17:00 - 18:00 Uhr 1. bis 2. Klasse

16:30 - 18:00 Uhr

3. - 5. Klasse ab 6. Klasse

16.30 - 17.30 Uhr 16:30 - 18:00 Uhr

Iris, Lara, Nicole, Celina, Tim Leonie, Michelle, Lea Tamara, Lara, Karina Christina, Teresa

Möglinger Nachrichten Fitnesstraining Do., 20.00 - 21.15 Uhr in der Sonnenbrunnenhalle. SZM im Internet Informationen zu den Veranstaltungen der Skizunft Möglingen finden Sie auf unserer Homepage www.szmonline.de.

Bürgeraktion Abenteuerspielplatz Möglingen e.V. Öffnungszeiten: Di - Fr: 14 - 17 Uhr, Sa: 11 - 17 Uhr (samstags gemeinsame Mittagspause: 13 - 14 Uhr) Platzhandy: 0176 65749655 Anrufbeantworter: 07141/ 240178 Mail: [email protected], Web: www.abi-moeglingen.de Hier sind wir: Hohenzollernstraße, "Im Löscher" Bitte beachten: Betriebsferien von 24.12. - 07.01. Vom 24.12.2016 bis 07.01.2017 bleibt der ABI wegen Betriebsferien geschlossen. In der Woche vor Weihnachten hat der ABI von 14 - 17 Uhr geöffnet.

Heimatverein Möglingen e.V. Schwäbisch für alle Letschte Woch‘ haben wir gefragt: Was ist die ,,Scherre“ ? D’ Ufflösung: Die Scherretse ist der angebrannte Rest in einer Pfanne oder einem Topf. Allgemein heißt scherra etwas zusammenkratzen. Auch die Hühner scherret (= scharren) auf dem Hühnerhof. Für nächschte Woch’ geit’s wieder a‘ nuis alts schwäbischs Wort: Was bedeutet „,doggla,,“?

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.tvm-turnen.de.

Schachfreunde Möglingen 1976 e.V. Termine im Dezember Fr., 16.12.: Weihnachtsfeier Trainingszeiten Schüler und Jugendliche Freitag, 18 - 20 Uhr, Erwachsene ab 20 Uhr; NEU: Mehrzweckraum Bürgerhaus, Erdgeschoss, Eingang Bürgerhaus. Schachinteressierte sind jederzeit herzlich willkommen. gez. F. Ziegler [email protected], http://www.moeglingen.schachvereine.de

Skizunft Möglingen e.V.

Dies ist die Ludwigsburger Str. vor 1975. Ganz links befindet sich das ehemalige Gebäude der Möglinger Bank und Post, heute Raumausstattung Jopp. Das Bild befindet sich auch in unserem Kalender 2017 - Früher und heute. Sie erhalten ihn bei der Volksbank in der Ludwigsburger Str. und bei Giek auf dem Wochenmarkt. Walter Reichert, Tel. 481280 [email protected] www.heimatverein-moeglingen.de

skizunft möglingen e.V.

Geschäftsstelle im Kartenhäusle beim Stadion, Ludwigsburger Str. 72 a, 71696 Möglingen Geschäftszeiten: donnerstags, 18.15 - 19.00 Uhr Telefon/Anrufbeantworter/Fax: 07141 482243 E-Mail: [email protected] Damen-Volleyball Do., 16.00 - 17.00 Uhr in der Sonnenbrunnenhalle. Badminton Do., 19.00 - 21.00 Uhr in der Sonnenbrunnenhalle.

Obst- und Gartenbauverein Möglingen e.V. Gartenteich mit Sauerstoff versorgen Die Lebewesen im Gartenteich benötigen Luft. Denn auch im Winter zersetzen Bakterien am Grunde des Teiches organisches Material wie Falllaub oder abgestorbene Wasserpflanzen. Dabei verbrauchen sie Sauerstoff, sodass die Gefahr des Sauerstoffmangels unter geschlossener Eisdecke im winterlichen Gartenteich am höchsten ist. Im schlimmsten Fall kann der Teich unbemerkt „umkippen“. Dadurch sterben die

Möglinger Nachrichten

Nr. 50 • Donnerstag, 15. Dezember 2016

meisten Tiere im Teich, auch Frösche, die sich zur Winterruhe im Schlamm eingegraben haben. Hängen Sie deshalb gebündeltes Schilfrohr ins Wasser, um den Luftaustausch zu ermöglichen. Schilfbereiche mit Röhricht verbessern ebenfalls die Sauerstoffversorgung im Teich. Es gibt außerdem Eisfreihalter zu kaufen, die für einen geregelten Austausch sorgen. Obstgehölze Falls Sie sich angesichts der im Jahresverlauf auftretenden Krankheiten und Schädlinge Gedanken um die Lebenserwartung Ihrer Obstgehölze machen, sei Ihnen gesagt, dass dabei viele Faktoren buchstäblich eine „tragende Rolle“ spielen, so auch die Art der Unterlage. So beträgt die Lebenserwartung vom Apfel, auf Sämling veredelt, deutlich über 60 Jahre; auf der Unterlage M 9 allerdings nur ca. 15 Jahre, wobei die Fruchtqualität im Alter nachlässt. Ähnliches gilt für die Birne: Die Lebensdauer einer auf Sämling veredelten Mostbirne kann über 100 Jahren liegen. Auf Quitte veredelt werden sie aber selten älter als 25 -30 Jahre. Schnittlauch antreiben Sobald der Wurzelballen des Schnittlauchs im Garten einmal durchgefroren ist, kann man ihn ausgraben und eintopfen, um ihn in der Küche am Fensterbrett anzutreiben. Auf diese Weise steht auch im Winter das gesunde Grün zur Verfügung. Grünkohlernte Wer ausreichend Grünkohl gepflanzt hat, kann jetzt ernten vorausgesetzt, es hat noch keine allzu langen Frostperioden unter -10 °C gegeben. Mit Apfel und Bregenwurst schmeckt der „Braunkohl“ am besten. Weihnachtssternkauf Weihnachtssterne sind ein natürlicher Adventsschmuck. Achten Sie beim Kauf der Pflanzen darauf, dass sie nicht im Freien gestanden haben und gesunde Blätter besitzen. Beim Transport und in der Wohnung vertragen sie weder Kälte noch Zugluft, ebenso keine Staunässe. Übrigens: Blaue oder glitzernde Weihnachtssterne sind keine neuen Zuchtformen, sondern mit Farbe besprüht! Zur natürlichen Farbe gehören neben den roten auch die panaschierten und cremeweißen Blätter. Quittengelee in der Weihnachtsbäckerei Quittengelee eignet sich hervorragend zum Backen von Weihnachtsplätzchen. Ersetzen Sie das Johannisbeergelee im Rezept von Hildabrötchen doch einfach einmal durch selbst gemachtes Quittengelee. Andreas Müller

Ich komme ursprünglich aus Serbien, bin aber schon während des Studiums der Musik wegen nach Deutschland gekommen. So studierte ich Klavier in Stuttgart und Rhythmik in Trossingen. Chormusik begleitet mich schon seit meiner Jugendzeit. Meinen ersten Chor habe ich bereits mit 16 Jahren auf dem Gymnasium in Kroatien gegründet und geleitet. Danach habe ich mehrere Kinder- und gemischte Chöre geleitet. Meine große Leidenschaft sind Kindermusicals und Gospelmusik. Während meiner Tätigkeit an der Musikschule in Breisgau, dem Engagement in der Kirche oder bei der Kooperation Musikschule und Realschule, habe ich mehrere Musicals aufgeführt: „Der Regenbogenfisch“, „Das Vierfarbenland“, „Samy“, „Ritter Rost“, „Der Räuber Horifikus“, die Suite „Karneval der Tiere“,„Lars der kleine Eisbär“, „The Wall“. Meine größte Herausforderung: wenn meine 3 Jungs in unserem Musikzimmer mit Piano, E-Gitarre, Bass, Schlagzeug und etlichen Orffinstrumenten, mit mir musizieren und daraus wohltuende Klänge produzieren ohne den „3“ den Spaß zu verderben. Mein Lebensmotto: Zufriedensein bedeutet nicht alles zu haben, sondern das Beste aus allem zu machen.

Frau Nikkhah bei der zweiten Chorprobe mit uns Weihnachtsfeier Wie bereits verkündet, kann die für den 17.12. geplante Weihnachtsfeier vom Singverein im Bürgerhaus aus organisatorischen Gründen leider nicht stattfinden.

Gemischter Chor

Philatelistischer Club

Singverein Möglingen e.V.

Die neue Chorleiterin des gemischten jungen Chores Estira Nikkhah stellt sich vor: Mein Name ist Estira Nikkhah, ich wohne in Ditzingen, bin verheiratet und habe 2 Söhne, 7 und 5 Jahre alt.

Gemischter Chor und Männerchor treffen sich, anstelle unserer letzten Chorprobe in diesem Jahr, am 16.12. ab 18.00 Uhr im Weinhof Burkhardt in der Gartenstr. 29 in Asperg zu einem gemütlichen Ausklang des Jahres 2016. Hierzu sind die Partner herzlich eingeladen. Brigitte Blank

A

Die letzte Zusammenkunft in diesem Jahr findet am Mittwoch, 21. Dezember ab 19.30 Uhr in Markgröningen, Restaurant Treuer Bartel statt. Im neuen Jahr 2017 treffen sich die Briefmarkensammler erstmals am 9. Januar in Markgröningen. Die Zusammenkünfte im Januar in Möglingen fallen wegen Renovierung und Pächterwechsel in der Gaststätte TV-Heim aus.. Im Februar 2017 finden wieder alle vorgesehenen Zusammenkünfte statt. Allen Briefmarken- und Münzensammlern wünschen wir frohe Weihnachtstage und ein erfolgreiches neues Jahr mit viel Freude bei dem abwechslungsreichen Hobby.

Singverein Möglingen 1857 e.V.

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Unsere nächsten beiden Spielabende finden am morgigen Freitag, 16.12. und am Freitag, 23.12. im TV-Heim Möglingen statt. Der letzte Spieltag des Jahres (Freitag, 30.12.2016) findet in LB-Pflugfelden im „TV-Heim Pflugfelden“ statt. Gespielt wird eine Serie nach den Regeln des Internationalen Skatverbandes. Nette Gastspieler sind jederzeit herzlich willkommen. An unserem Preisskat kann teilgenommen werden. Mit Skatgruß “Gut Blatt“ Harald Blank Skat macht Spaß – besonders in der Weihnachtszeit!

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Donnerstag, 15. Dezember 2016 • Nr. 50

Möglinger Nachrichten Druckerei Stein GmbH Nussbaum Medien Bad Friedrichshall GmbH & Co. KG Kirchenstraße 10 74906 Bad Rappenau

PARTEIEN SPD Ortsverein Möglingen Am 6. Dezember kam wieder der Nikolaus ins KleeblattPflegeheim

Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG Merklinger Straße 20 71263 Weil der Stadt Außenbüro Ettlingen Hertzstraße 30 76275 Ettlingen Außenbüro Echterdingen Kanalstraße 17 70771 Leinfelden-Echterdingen

Der Nikolaus brachte jedem ein Geschenk

Die LeudelsbachHobbyorgler spielten. Nikolauslieder wurden gesungen und Nikolausgeschichten erzählt. Es gab Kaffee und Kuchen. Für alle war es ein schöner und abwechslungsreicher Nachmittag. gez U. Hiller

Wassonstnochinteressiert

Aus dem Verlag ArtBW

Wassonstnoch interessiert Aus der Region für die Region

Die Geschenkidee zu Weihnachten Der „ArtBW“-Kunstkalender 2017 ist mit 12 Motiven von Künstlerinnen und Künstlern aus Baden-Württemberg gestaltet. Mit dem Kalender setzen sich Nussbaum Medien und die NussbaumStiftung für die Kulturförderung in der Region ein. Je Kalender wird 5 € an die Nussbaum-Stiftung gespendet. 29,00 € regulärer Preis 27,00 € für Abonnenten Die Kalendermotive finden Sie online unter www.nussbaum-slr.de/kunstkalender. Erhältlich bei: Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG Opelstraße 29 68789 St. Leon-Rot

Außenstelle Dußlingen Bahnhofstraße 18 72144 Dußlingen Außenstelle Gaggenau Luisenstraße 41 76571 Gaggenau Nussbaum Medien Rottweil GmbH & Co. KG Durschstraße 70 78628 Rottweil Nussbaum Medien Uhingen GmbH & Co. KG Ludwigstraße 3 73061 Ebersbach an der Fils

Lichtgeflüster Wenn Teelichtflammen schimmern durch mildes Salzgestein, wenn bunte Kerzen flimmern, mag gerne ruhig ich sein. Dann mag das Auge trinken die Schönheit aus dem Licht, die Seele mag versinken in träumerischer Sicht. Wiegend ist der Tanz der Lichter, deckt mit warmen Farben zu, mir ist als hörte ich Geflüster dringen durch die Abendruh. Lasse die Gedanken ziehen, in eine ferne Märchenwelt, durch zarte Nebel fliehen vom Lichterglanz erhellt. Dann ist das Teelicht abgebrannt, dunkle Schatten aufgezogen, der Traum, der eben mich gebannt, wie manche Illusion verflogen. Charlotte Hahn