Unternehmens- und Kapitalmarktrecht Teil 1

Unternehmens- und Kapitalmarktrecht Teil 1 Universität Hamburg, WS 2012/2013 von Rechtsanwalt Dr. Ingo Janert © Dr. Ingo Janert, 2012 Gliederung de...
Author: Krista Holst
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Unternehmens- und Kapitalmarktrecht Teil 1 Universität Hamburg, WS 2012/2013

von Rechtsanwalt Dr. Ingo Janert © Dr. Ingo Janert, 2012

Gliederung der Vorlesung A. Einführung I.

Einführung in das Unternehmens- und Kapitalmarktrecht

II. Übersicht über die einzelnen Rechtsgebiete III. Übersicht über die Gesellschaftsformen B.

Unternehmensrecht I.

Ausgewählte Rechtsfragen der AG 1. Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung

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Gliederung der Vorlesung I.

Ausgewählte Rechtsfragen der AG 2. Überblick über das Konzernrecht des Aktienrechts 3. Squeeze-out 4. Corporate-Governance-Kodex

II. Umwandlungsrecht 1. Arten der Umwandlung 2. Verschmelzung 3. Spaltung 4. Formwechsel

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Gliederung der Vorlesung C.

Kapitalmarktrecht

I.

Grundlagen des Kapitalmarktrechts 1. Kapitalmarktrecht als Rechtsgebiet 2. Rechtsquellen des Kapitalmarktrechts 3. Gesetzliche Marktsegmente und -produkte 4. Kapitalmarktaufsicht

II. Kapitalmarktrechtliche Grundpflichten 1. Verbot von Insidergeschäften 2. Ad-Hoc-Publizität 3. Director´s Dealing 4

Gliederung der Vorlesung II. Kapitalmarktrechtliche Grundpflichten 4. Verbot der Kurs- und Marktpreismanipulation 5. Veränderung von Stimmrechtsanteilen

III. Börsenrecht 1. Funktion und Organisation der Börse 2. Zulassung von Wertpapieren zum börslichen Handel 3. Verhaltens- und Publizitätspflichten der Emittenten 4. Delisting

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Gliederung der Vorlesung IV. Investmentrecht 1. Funktion und Anwendungsbereich des InvG 2. Arten der Investmentfonds 3. Schutz des Anlegers

V. Real Estate Investment Trusts 1. Begriff des REIT 2. Wesensmerkmale des REIT

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Gliederung der Vorlesung VI. Übernahmerecht 1. Funktion und Anwendungsbereich des WpÜG 2. Überblick über das Übernahmeverfahren

VII. Anlegerschutzrecht 1. Haftung der Kapitalmarktbehörden 2. Haftung der Emittenten 3. Haftung von Dritten

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Einführung in das Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (A. I.)

1. Bedeutung des Unternehmens- und Kapitalmarktrechts in der Praxis a) „BPE plant Übernahme der COMPUTERLINKS AG“ AG“, presseportal.de Die Platin 274.GmbH, eine Akquisitionsgesellschaft, an der mittelbar mittelbar derzeit ein bzw. zukü zukünftig mehrere durch Barclays Private Equity verwaltete Fonds beteiligt sind, plant die Übernahme der in Mü München ansä ansässigen COMPUTERLINKS AG. (… (…) Den COMPUTERLINKSCOMPUTERLINKS-Aktionä Aktionären soll ein Übernahmeangebot zu EUR 15,50 je Inhaberaktie gemacht werden. Das entspricht einer Prä Prämie von 38,9 Prozent auf den XETRAXETRASchlusskurs der COMPUTERLINKSCOMPUTERLINKS-Aktie am ….“

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Einführung in das Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (A. I.) 1. Bedeutung des Unternehmens- und Kapitalmarktrechts in der Praxis a) „BPE plant Übernahme der COMPUTERLINKS AG“, presseportal.de Was ist eine Private-Equity-Gesellschaft ? In welcher Rechtsform wird sie betrieben ? Nach welchen Bestimmungen richtet sich die Übernahme der COMPUTERLINKS AG ? Was ist ein XETRA-Schlusskurs ?

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Einführung in das Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (A. I.) 1. Bedeutung des UnternehmensUnternehmens- und Kapitalmarktrechts in der Praxis b) Beteiligungsportfolio der VCVC-Gesellschaft EARLYBIRD (Hamburg) u.a.: u.a.: abaXX Technology AG (Stuttgart): portalbasiertes Geschä Geschäftsprozessftsprozess-Management Interhyp AG (Mü (München): OnlineOnline-Hypothekenfinanzierung Tipp24.de (Hamburg): OnlineOnline-Lotto und OnlineOnline-Glü Glücksspiel

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Einführung in das Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (A. I.)

1. Bedeutung des Unternehmens- und Kapitalmarktrechts in der Praxis b) Beteiligungsportfolio der VC-Gesellschaft EARLYBIRD (Hamburg) Was ist eine Venture Capital-Gesellschaft ? In welcher Rechtsform wird diese betrieben ? Nach welchen Bestimmungen richtet sich die Beteiligung der Venture CapitalGesellschaft EARLYBIRD an den jungen Technologieunternehmen ?

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Einführung in das Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (A. I.) 1. Bedeutung des Unternehmens- und Kapitalmarktrechts in der Praxis c) AdAd-hochoc-Mitteilungen der Deutschen Bank AG im Zuge der Finanzkrise Die Deutsche Bank AG teilt in ihrer ersten AdAd-hochoc-Mitteilung mit, dass sie „… heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen hat, eine Kapitalerhö Kapitalerhöhung durchzufü durchzuführen …“ Die Deutsche Bank AG teilt in ihrer zweiten AdAd-hochoc-Mitteilung mit, dass sie „… heute 40 Millionen neue auf den Namen lautende Stü Stückaktien im Wege des sog. beschleunigten Bookbuildingverfahrens bei institutionellen Anlegern platziert“ platziert“ habe.

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Einführung in das Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (A. I.) 1. Bedeutung des UnternehmensUnternehmens- und Kapitalmarktrechts in der Praxis c) AdAd-hochoc-Mitteilungen der Deutschen Bank AG

Was ist eine AdAd-hochoc-Mitteilung ? (A.

I.)

Nach welchen Bestimmungen richtet sich die Verpflichtung zur Verö Veröffentlichung einer AdAd-hochoc-Mitteilung ? Was gilt im Fall der unterlassenen AdAd-hochoc-Mitteilung ? Was versteht man unter einer Privatplatzierung im Wege des sog. beschleunigten Bookbuildingverfahrens ?

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Einführung in das Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (A. A. I.) 2. Wesentliche Unternehmensdefinitionen a) Handelsrecht: Summe aller Sachen und Rechte, einschließ einschließlich der Organisation, die zur Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Zwecks nö nötig sind. Zum Unternehmen gehö gehören auch „unkö unkörperliche Gü Güter“ ter“, wie z.B. der „good will“ will“. Der Begriff des UnterUnternehmens ist nicht im Handelsrecht definiert. Beispiel: Ein Kä Käufer erwirbt im Rahmen eines AssetAsset-Unternehmenskaufvertrages nicht die Anteile an dem zu kaufenden Unternehmen, sondern kauft nur die die Assets, Assets, wie z.B. das bewegliche Anlagevermö Anlagevermögen oder die Kunden des Unternehmens.

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Einführung in das Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (A. I.) 2. Wesentliche Unternehmensdefinitionen b) Arbeitsrecht: Das Unternehmen als Rechtsträ Rechtsträger, der mit Hilfe von Mitarbeitern sowie sachlichen und immateriellen Mitteln einen hinter dem arbeitstechnischen arbeitstechnischen Zweck von Betrieben liegenden wirtschaftlichen oder ideellen Zweck fortgesetzt fortgesetzt verfolgt.

Beispiel: Das Kü Kündigungsschutzgesetz knü knüpft den Kü Kündigungsgrund u.a. u.a. daran, dass das Arbeitsverhä Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen lä länger als 6 Monate bestanden hat (vgl. § 1 Abs. 1 KSchG). KSchG).

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Einführung in das Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (A. I.) 2. Wesentliche Unternehmensdefinitionen c) Gesellschaftsrecht: Der Unternehmensbegriff hat im Gesellschaftsrecht vor allem im Zusammenhang mit über die Rechtsform hinausgreifenden Fragen Bedeutung.

Beispiel: Unternehmensverträ Unternehmensverträge im Aktiengesetz sind Verträ Verträge, durch die eine AG oder KG auf Aktien die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterunterstellt (Beherrschungsvertrag) oder sich verpflichtet, ihren ganzen ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzufü abzuführen (Gewinnabfü (Gewinnabführungsvertrag) (vgl. § 291 Abs. 1 AktG). AktG).

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Einführung in das Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (A. I.) 2. Wesentlich Unternehmensdefinitionen d) Steuerrecht: Im Umsatzsteuerrecht ist das Vorhandensein eines Unternehmens eine Grundvoraussetzung fü für die Entstehung eines steuerbaren Umsatzes (§ (§ 1 Abs. 1 UStG). UStG). Nach § 2 Abs. 1 S. 2 UStG umfasst das Unternehmen die gesamte gewerbliche oder berufliche Tä Tätigkeit des Unternehmers.

Beispiel: Eine nachhaltige Unternehmenstä Unternehmenstätigkeit fehlt etwa, wenn die Tä Tätigkeit nur gelegentlich erfolgt. Ein Student vermietet wä während seines Auslandsaufenthalts einmalig sein WGWG-Zimmer. 17

Einführung in das Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (A. I.) 3. Wesentliche Kapitalmarktdefinitionen a) Definition 1: Der Begriff des Kapitalmarkts beschreibt das Instrument, welches dazu dient, Geldvermö Geldvermögen in Sachvermö Sachvermögen zu transformieren, d.h. Kapital dazu einzusetzen, reale Investitionen bei Unternehmen zu finanzieren.

b) Definition 2: Unter Kapitalmarkt ist die Gesamtheit der Transaktionen zu verstehen, verstehen, durch die lä ührt längerfristige Finanzierungsmittel der Bildung von Sachkapital zugef zugefü werden, d.h., erspartes Geldvermö Geldvermögen wird über den Markt fü für Kapital zur Investition der Wirtschaft genutzt. 18

Einführung in das Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (A. I.)

3. Wesentliche Kapitalmarktdefinitionen a) Definition 3: Unter Kapitalmarkt sind sä sämtliche Finanzmä Finanzmärkte zu verstehen, gleich, ob sie der Aufnahme kurzkurz-, mittelmittel- oder langfristigen Kapitals dienen.

b) Definition 4: Der Begriff Kapitalmarkt beschreibt die Gesamtheit der Wertpapier Wertpapiermärkte, die sich aus dem Aktienmarkt, dem Markt in verzinslichen Wertpapieren Wertpapieren und in Wertrechten zusammensetzen.

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Übersicht über die einzelnen Rechtsgebiete (A. II.)

1. Unternehmensrecht a) Definition des Unternehmensrechts Unternehmensrecht als die Gesamtheit aller Normen, die die Grundverfassung Grundverfassung und die Organisation eines Unternehmens, das Verhä Verhältnis des Unternehmens zu verbundenen Unternehmen und zu seinen Mitarbeitern sowie die Umwandlung Umwandlung des Unternehmens betreffen.

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Übersicht über die einzelnen Rechtsgebiete (A. A. II.) 1. Unternehmensrecht b) Wichtige Rechtsquellen des Unternehmensrechts - Gesellschaftsrecht (z.B. GmbHG, GmbHG, AktG, AktG, HGB): Recht der privatrechtlichen PersonenPersonenvereinigungen, vereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks durch Rechtsgeschä Rechtsgeschäft begrü begründet werden - Deutscher Corporate Governance Kodex (vgl. § 161 AktG): AktG): Verhaltensempfehlungen für bö börsennotierte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf auf Aktien, die von der Regierungskommission DCGK (sog. CrommeCromme-Kommission) Kommission) herausherausgegeben werden 21

Übersicht über die einzelnen Rechtsgebiete (A. II.) 1. Unternehmensrecht b) Wichtige Rechtsquellen des Unternehmensrechts - Umwandlungsrecht (UmwG ): Regelung der Arten der Umwandlung einer Gesellschaft (UmwG): (insbesondere Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel) - ArbeitsArbeits- und Dienstvertragsrecht (§§ (§§ 611 ff. BGB): Begrü Begründung, Rechte und Pflichten aus einem ArbeitsArbeits- und Dienstvertragsverhä Dienstvertragsverhältnis sowie Beendigung des ArbeitsArbeits- und Dienstvertragsverhä Dienstvertragsverhältnis (z.B. fü für Geschä Geschäftsfü ftsführerdienstverträ hrerdienstverträge und Vorstandsdienstverträ Vorstandsdienstverträge)

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Übersicht über die einzelnen Rechtsgebiete (A. II.) 2. Kapitalmarktrecht a) Definition des Kapitalmarktrechts Kapitalmarktrecht als die Gesamtheit aller Normen, die der Herstellung Herstellung und Verbesserung der allokativen, allokativen, operationalen und institutionellen Funktionsfä Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts dienen. Das Kapitalmarktrecht ist nicht, wie das Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, rechtsformbezogen, sondern hat einen funktionsbezogenen und rechtsformü rechtsformübergreifenden Regelungsansatz.

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Übersicht über die einzelnen Rechtsgebiete (A. II.) 2. Kapitalmarktrecht b) Wichtige Rechtsquellen des Kapitalmarktrechts - Wertpapierhandelsgesetz (WpHG ): Das Wertpapierhandelsgesetz wird oft als das (WpHG): Grundgesetz des deutschen Kapitalmarkts bezeichnet. Es regelt die die Kapitalmarkttitel und setzt die Grundregeln fü für Transaktionen am Kapitalmarkt (z.B. Insiderrecht, AdAd-HocHoc-Pflicht, Pflicht, Verä Veränderung von Stimmrechtsanteilen). - Börsengesetz (B (BörsG): rsG): Das Bö Börsengesetz enthä enthält die Grundregeln der Organisation deutscher Bö Börsen. Es enthä enthält zudem eine Vielzahl von Publizitä Publizitätsts-, VerhaltensVerhaltens- und Schadensersatz pflichten. 24

Übersicht über die einzelnen Rechtsgebiete

(A. II.) 2. Kapitalmarktrecht b) Wichtige Rechtsquellen des Kapitalmarktrechts - Investmentgesetz (InvG ): Mit dem im Jahre 2004 in Kraft getretenen InvG hat (InvG): der Gesetzgeber das bisherige Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften sowie das Auslandsinvestmentgesetz zusammengefasst und vereinheitlicht. Das Das InvG gibt zum Schutz der Anleger den zwingenden Rahmen von Investmentgeschä Investmentgeschäften vor. - WertpapiererwerbsÜG): Das WpÜ Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (Wp (WpÜ WpÜG regelt öffentliche Angebote zum Erwerb von Aktien oder vergleichbaren Papieren einer einer AG oder KGaA.

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Übersicht über die einzelnen Rechtsgebiete (A. II.) 2. Kapitalmarktrecht b) Wichtige Rechtsquellen des Kapitalmarktrechts - Wertpapierprospektgesetz (WpPG ): Das WpPG regelt einheitlich die Mindest(WpPG): Mindestangaben fü für einen Wertpapierprospekt im Fall einer Wertpapieremission oder einer Zulassung von neuen Wertpapieren zum Bö Börsenhandel. - Vermö ): Das VermAnlG regelt die Prospektpflicht, Vermögensanlagegesetz (VermAnlG (VermAnlG): Mindestangaben sowie das Prü Prüfungsverfahren durch die BaFin für alle öffentlich angebotenen Beteiligungen, bei denen es sich nicht um Wertpapiere Wertpapiere i.S.d. i.S.d. WpPG handelt. 26

Übersicht über die Gesellschaftsformen (A. III.)

1. Ausgewählte Personen- und Personengesellschaften a) Gesellschaft bü bürgerlichen Rechts (GbR) - Grü Gründung: grds. grds. formfrei durch Gesellschaftsvertrag (§ (§ 705 BGB) - Geschä Geschäftsfü ftsführung/Vertretung: grds. grds. Gesamtgeschä Gesamtgeschäftsfü ftsführung und GesamtGesamtvertretung der Gesellschafter (§ (§ 709 Abs. 1 BGB) - Haftung: Gesellschaft und Gesellschafter (§ (§ 128 HGB analog) - Relevanz im KM: Bankenkonsortien bei Fremdemissionen

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Übersicht über die Gesellschaftsformen

(A. A. III.)

1. Ausgewählte Personen- und Personenhandelsgesellschaften b) GmbH & Co. KG - Grü Gründung: Errichtung einer Komplementä Komplementär-GmbH; GmbH; Errichtung einer KG - Geschä Geschäftsfü ftsführung/Vertretung: Komplementä Komplementär-GmbH (§§ 161 Abs. 2 HGB, 125 HGB); Kommanditisten grds. grds. ausgeschlossen (§ (§164 HGB) - Haftung: Gesellschaft; Komplementä Komplementär-GmbH (§§ 161 Abs. 2, 128 HGB); Kommanditsten beschrä beschränkt auf Hafteinlage (§ (§ 171 Abs. 1 HGB) - Relevanz im KM: z.B. Beteiligung an SchiffsSchiffs- und Immobilienfonds

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Übersicht über die Gesellschaftsformen (A. III.) 2. Ausgewä Ausgewählte Kapitalgesellschaften b) Gesellschaft mit beschrä beschränkter Haftung (GmbH) - Grü Gründung: notarielle Beurkundung der Grü Gründung und HRHR-Eintragung - Geschä Geschäftsfü ftsführung/Vertretung: Geschä Geschäftsfü ftsführer (§ (§ 35 GmbHG) GmbHG) - Haftung: Gesellschaft (§ (§ 13 II GmbHG); GmbHG); nur in Ausnahmefä Ausnahmefällen Gesellschafter (z.B. aus Konzernhaftungsgesichtspunkten) - Relevanz im KM: keine unmittelbare Bedeutung, da Anteilsü Anteilsübertragung notarielle Beurkundung bedarf (§ (§ 15 Abs. 3 GmbHG); GmbHG); allerdings hä häufige Gesellschaftsform als Konzerntochtergesellschaft bö börsennotierter Konzerne 29

Übersicht über die Gesellschaftsformen (A. III.)

2. Ausgewählte Kapitalgesellschaften b) Fall zur GmbH Die im Jahr 2000 gegründete „Kfz-Küpper Transport und Logistic GmbH“ hatte das von dem Einzelkaufmann betriebene Unternehmen übernommen, das dieser in geschäftlichen Schreiben mit „Kfz-Küpper, Internationale Transporte, Handel mit Kfz-Teilen und Zubehör aller Art“ bezeichnet hatte. Die klagende Bank verlangt von der GmbH die Rückzahlung eines von K aufgenommenen Bankkredits. Zu Recht ?

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Übersicht über die Gesellschaftsformen (A. III.)

2. Ausgewählte Kapitalgesellschaften b) Fall zur GmbH Haftung der GmbH fü für Altverbindlichkeiten des K gem. § 25 HGB, wenn die beklagte GmbH das von K erworbene Handelsgeschä Handelsgeschäft „unter der bisherigen Firma“ Firma“ fortgefü fortgeführt hat. Der Rechtsformzusatz „GmbH“ GmbH“ ist lediglich ein Hinweis auf den Wechsel des Inhabers, der von § 25 Abs. 1 S. 1 HGB gerade vorausgesetzt wird und daher unbeachtlich unbeachtlich ist.

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Übersicht über die Gesellschaftsformen (A. III.) 2. Ausgewä Ausgewählte Kapitalgesellschaften b) Fall zur GmbH Die Firmenbestandteile „KfZKfZ-Küpper“ pper“ sowie der auf den Betrieb eines TransportunterTransportunternehmens hinweisende Zusatz „Internationale Transporte“ Transporte“ sei fü für die Firma nach Maß Maßgabe der beteiligten Verkehrsteile prä prägend. Der BGH nahm daher eine Haftung der neu gegrü gegründeten GmbH fü für die AltverbindlichAltverbindlichkeiten des K an (BGH 15.03.2004 – II ZR 324/01).

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Übersicht über die Gesellschaftsformen (A. III.)

2. Ausgewählte Kapitalgesellschaften b) Aktiengesellschaft (AG) - Grü Gründung: Notarielle Beurkundung der Grü Gründung und HRHR-Eintragung - Geschä Geschäftsfü ftsführung/Vertretung: Vorstand (§§ (§§ 77, 78 AktG); AktG); Aufsichtsrat: Kontrolle des Vorstands; Hauptversammlung: Hauptgremium der AG - Haftung: Gesellschaft (§ (§ 1 I AktG) AktG) - Relevanz im KM: Verbreitung als bö börsennotierte Publikumsgesellschaft, da Aktien formfrei übertragen werden kö können (z.B. Daimler AG, Deutsche Bank AG)

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Übersicht über die Gesellschaftsformen (A. III.)

2. Ausgewählte Kapitalgesellschaften c) Societas Europea (SE, sog. EuropaEuropa-AG) AG) - Grü Gründung: verschiedene Grü Gründungswege mit grenzü grenzüberschreitenden Erfordernis - Geschä Geschäftsfü ftsführung/Vertretung: dualistisches Modell (Vorstand/Aufsichtsrat) oder monoistisches Modell (Verwaltungsrat) - Haftung: Gesellschaft - Relevanz im KM: wachsende Verbreitung als bö börsennotierte Publikumsgesellschaft, da Aktien formfrei übertragen werden kö können (z.B. BASF SE, Allianz SE)

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Übersicht über die Gesellschaftsformen (A. III.)

2. Ausgewählte Kapitalgesellschaften c) Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) - Grü Gründung: notarielle Beurkundung der Grü Gründung und HRHR-Eintragung - Geschä Geschäftsfü ftsführung/Vertretung: Komplementä Komplementär (§ (§ 278 Abs. 2 AktG, AktG, § 161 Abs. 2 HGB, § 114 HGB); Aufsichtsrat: Kontrolle des Komplementä Komplementärs; Hauptversammlung wie bei AG - Haftung: Gesellschaft sowie Komplementä Komplementär - Relevanz im KM: KGaA ist im KM als bö börsennotierte Gesellschaft nur gering vertreten

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