Tiergesundheits- jahresbericht 2003

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Friedrich-Loeffler-Institut Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Tierges...
Author: Jörn Holtzer
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Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Friedrich-Loeffler-Institut Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

Tiergesundheitsjahresbericht 2003

(Stand: Juli 2004)

4. Jahrgang 2004

Herausgeber: Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Postfach 14 02 70, D-53107 Bonn Internet: http://www.verbraucherministerium.de gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Boddenblick 5a 17493 Greifswald-Insel Riems Internet: http://www.bfav.de Redaktion: Dr. med. vet. K. Kroschewski Friedrich-Loeffler-Institut Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Institut für Epidemiologie Postfach, D-16869 Wusterhausen Druck: POLY-DRUCK DRESDEN GMBH

Einleitung .............................................................................................1 Kapitel I

Das öffentliche Veterinärwesen in der Bundesrepublik Deutschland .......................................................................2

Die Tierärzteschaft insgesamt ................................................................................ 2 Das öffentliche Veterinärwesen.............................................................................. 2 Tierärztliche Aus- und Weiterbildung...................................................................... 6

Kapitel II

Der Viehbestand ................................................................7

Viehbestandsentwicklung bei landwirtschaftlichen Nutztieren Deutschlands und aktuelle Tierbestände bei Rindern, Schweinen und Schafen in den Bundesländern ......................................................................................................... 7

Kapitel III

Fallstatistiken...................................................................14

Anzeigepflichtige Tierseuchen in der Bundesrepublik Deutschland – 2003..... 14 Meldepflichtige Tierkrankheiten in der Bundesrepublik Deutschland – 2003... 16

Kapitel IV

Beiträge zu ausgewählten anzeigepflichtigen Tierseuchen und meldepflichtigen Tierkrankheiten.....18

Krankheiten nach dem „Terrestrial Animal Health Code“ des OIE .................... 18 Liste-A-Krankheiten ............................................................................................... 18 1. Klassische Schweinepest (KSP) ....................................................................... 18 Statistische Angaben............................................................................................ 18 Labordiagnostische Untersuchungen ................................................................... 21 Forschung ........................................................................................................ 22 Sonstiges ........................................................................................................ 24 2. Geflügelpest........................................................................................................ 26 Statistische Angaben............................................................................................ 26 Seuchenausbrüche in den Niederlanden, Belgien und Deutschland 2003........... 28 Labordiagnostische Untersuchungen ................................................................... 29 Bekämpfung der Geflügelpest .............................................................................. 32 Impfungen ........................................................................................................ 32 Gefährdung des Menschen .................................................................................. 32 Schlussfolgerungen aus dem Geflügelpestausbruch im Kreis Viersen und dem Index case in den Niederlanden ........................................................................... 33 3. Newcastle disease (ND) ..................................................................................... 33 Statistische Angaben............................................................................................ 34 Labordiagnostische Untersuchungen ................................................................... 34 Bekämpfung der ND............................................................................................. 36 Impfungen ........................................................................................................ 36 Gefährdung des Menschen .................................................................................. 36

Liste-B-Krankheiten ............................................................................................... 37 Krankheiten, die mehrere Tierarten betreffen ...................................................... 37 4. Aujeszkysche Krankheit (AK)............................................................................ 37 5. Tollwut ................................................................................................................. 38 Tollwutsituation..................................................................................................... 38 Rinderkrankheiten .................................................................................................. 44 6. Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen .................................... 44 Statistische Angaben............................................................................................ 44 Überwachung, labordiagnostische Untersuchungen ............................................ 44 Bekämpfungsprogramme ..................................................................................... 45 Impfungen ........................................................................................................ 46 Gefährdungen des Menschen .............................................................................. 46 7. Vibrionenseuche der Rinder.............................................................................. 47 8. Tuberkulose der Rinder ..................................................................................... 48 Statistische Angaben............................................................................................ 48 Labordiagnostische Untersuchungen ................................................................... 49 Ergebnisse der Typisierung und epidemiologische Bewertung ............................ 50 Kontrollmaßnahmen ............................................................................................. 52 Impfungen ........................................................................................................ 52 Gefährdung des Menschen .................................................................................. 52 9. Enzootische Leukose der Rinder (eLR) ............................................................ 53 Statistische Angaben............................................................................................ 53 Labordiagnostische Untersuchungen ................................................................... 54 Bekämpfungsprogramme ..................................................................................... 55 Impfungen ........................................................................................................ 56 10. Bovine Herpesvirus Typ-1-Infektionen (BHV1) .............................................. 58 Statistische Angaben............................................................................................ 58 Epidemiologische Situation – Bekämpfungsfortschritt.......................................... 58 Labordiagnostische Untersuchungen ................................................................... 61 Impfungen ........................................................................................................ 61 Bekämpfungsprogramme ..................................................................................... 61 Gefährdungen des Menschen .............................................................................. 62 11. Trichomonadenseuche des Rindes ................................................................ 62 12. Bovine Spongiforme Encephalopathie (BSE) ................................................ 63 Statistische Angaben............................................................................................ 63 Überwachung, labordiagnostische Untersuchungen ............................................ 71 Schaf- und Ziegenkrankheiten .............................................................................. 73 13. Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen .................................. 73 Schweinekrankheiten ............................................................................................. 73 14. Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen .................................. 73

Geflügelkrankheiten ............................................................................................... 73 15. Psittakose.......................................................................................................... 73 Statistische Angaben............................................................................................ 73 Labordiagnostische Untersuchungen ................................................................... 74 Gefährdungen des Menschen .............................................................................. 75 Bienenkrankheiten ................................................................................................. 77 16. Amerikanische Faulbrut (Bösartige Faulbrut) der Honigbienen (AFB)........ 77 Statistische Angaben............................................................................................ 77 Labordiagnostische Untersuchungen ................................................................... 78 Klinische Symptome............................................................................................. 79 Internationale Situation......................................................................................... 80 In den Listen A und B nicht aufgeführte Krankheiten ......................................... 80 17. Rauschbrand..................................................................................................... 80 18. Salmonellose der Rinder.................................................................................. 82 Statistische Angaben............................................................................................ 82 Impfungen ........................................................................................................ 85 Gefährdung des Menschen .................................................................................. 86 19. Q-Fieber............................................................................................................. 88 Einleitung ........................................................................................................ 88 Risikofaktoren....................................................................................................... 88 Labordiagnostische Untersuchungen ................................................................... 89 Maßnahmen beim Auftreten von Q-Fieber-Epidemien ......................................... 90 Forschungsbedarf ................................................................................................ 90 Krankheiten nach dem „Aquatic Animal Health Code“ des OIE ........................ 90 20. Virale Hämorrhagische Septikämie (VHS) und Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN).................................................................................................... 90 Statistische Angaben............................................................................................ 90 Labordiagnostische Untersuchungen ................................................................... 93 Molekulare Epizootiologie .................................................................................... 95 Bekämpfungsprogramme ..................................................................................... 96 Immunprophylaxe................................................................................................. 98 Gefährdung des Menschen .................................................................................. 99 Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4:

.......................................................................................................101 Anschriften der nationalen Referenzlaboratorien (NRL) und Ansprechpartner (Stand: Juli 2004)............................................... 101 Anschriften der für das Veterinärwesen zuständigen .................... 106 obersten Landesbehörden in den Bundesländern......................... 106 Abkürzungsverzeichnis ................................................................. 109 Bundeslandschlüssel..................................................................... 112

Einleitung Der Jahresbericht zur Situation der Tiergesundheit in der Bundesrepublik Deutschland (Tiergesundheitsjahresbericht) wird nunmehr zum vierten Mal vorgelegt. Ihm liegen die Ergebnisse von epidemiologischen und labordiagnostischen Untersuchungen, von Bekämpfungsmaßnahmen sowie der Einschätzung zur Gefährdung des Menschen zu ausgewählten Tierseuchen und Tierkrankheiten im Jahr 2003 zugrunde. Die Reihenfolge der Berichte zu bestimmten anzeigepflichtigen Tierseuchen und meldepflichtigen Tierkrankheiten richtet sich – wie erstmals im Tiergesundheitsbericht 2001/2002 praktiziert – an der Klassifikation von Tierseuchen und Tierkrankheiten beim Internationalen Tierseuchenamt (OIE) aus. Damit wird eine bessere Vergleichbarkeit und Bewertbarkeit der vorliegenden Daten mit internationalen Berichten ermöglicht. Der Bericht zeigt, dass es in der Bundesrepublik Deutschland keine absolute Freiheit von Tierseuchen oder Tierkrankheiten gibt. Gleichzeitig wird verdeutlicht, dass es im Zusammenwirken aller Kräfte im Bund und in den Ländern gelungen ist, durch konsequente Anwendung erforderlicher und geeigneter Maßnahmen das Auftreten eines Falles von Hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI) in Deutschland im Mai 2003 rasch zu tilgen und eine Ausbreitung zu verhindern. Der seit 1979 erste Fall von HPAI in Deutschland, der im Zusammenhang mit dem HPAI-Geschehen in den Niederlanden und Belgien stand, ist Beweis für die stetige Gefahr des Auftretens hochkontagiöser Tierseuchen, denen die Tierbestände in Deutschland insbesondere im Zeichen der Globalisierung des Handels ausgesetzt sind. Neben einer Bestandsaufnahme für das Jahr 2003 zeigt der Tiergesundheitsbericht 2003 auch Aspekte zu zukünftigen Aufgaben auf.

1

Kapitel I Das öffentliche Veterinärwesen in der Bundesrepublik Deutschland Die Tierärzteschaft insgesamt In der Bundesrepublik Deutschland waren nach den statistischen Angaben vom 31. Dezember 2002 insgesamt 31.433 Tierärzte bei den Tierärztekammern der Länder gemeldet. Davon waren 21.533 (= 68,5 %) in Deutschland tierärztlich tätig. Von den 21.903 ihren Beruf im In- und Ausland ausübenden Tierärzten waren 10.475 praktizierende Tierärzte (= 47,8 %), 1.486 beamtete Tierärzte (= 6,8 %) und 3.505 angestellte Tierärzte (= 16,0 %). 370 Tierärzte sind im Ausland tätig, die anderen in verschiedenen Bereichen des tierärztlichen Berufes. Der Dachverband aller deutschen Tierärzte ist die "Bundestierärztekammer" (Adresse: Oxfordstraße 10, 53111 Bonn, Telefon: ( 0228) 725-460; Telefax: (0228) 7254666; E-Mail: [email protected]). Das öffentliche Veterinärwesen Das öffentliche Veterinärwesen ist der öffentliche Dienst, der die im allgemeinen Interesse liegenden veterinärmedizinischen Aufgaben zum Schutz der Gesundheit von Tier und Mensch wahrnimmt. Dabei wird dem in der Europäischen Union (EU) verankerten Prinzip „vom Stall bis zum Tisch“ gefolgt. Die Veterinärverwaltung führt die Aufgaben in enger Abstimmung insbesondere mit der Gesundheits- und Landwirtschaftsverwaltung durch. Der Aufbau und die Verteilung der Kompetenzen des öffentlichen Veterinärwesens in der Bundesrepublik Deutschland folgen dem föderalen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland. I.

Auf Bundesebene ressortiert das Veterinärwesen im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) Rochusstraße 1 D - 53123 Bonn Tel.: +49-228 / 529-0 Fax: +49-228 / 529-4262 E-mail: [email protected]

2

Im Ministerium ist es in der Abteilung (3) „Lebensmittelsicherheit, Veterinärwesen“, insbesondere in der Unterabteilung (32): „Tiergesundheit und Lebensmittelhygiene“ angesiedelt, mit den Referaten: - Referat 321:

Tierschutz;

- Referat 322:

Tierzucht und Tierhaltung;

- Referat 323:

Tierseuchenangelegenheiten;

- Referat 324:

Nationales Krisenzentrum Tierseuchenbekämpfung, Tierseuchenangelegenheiten beim Handel;

- Referat 326:

Tierarzneimittel, Rückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft;

- Referat 327:

Rechtsangelegenheiten der Unterabteilung 32;

- Referat 328:

Lebensmittelhygiene; Verkehr mit Lebensmitteln tierischer Herkunft;

- Referat 329:

Fleischhygiene.

In der Unterabteilung 31 „Lebensmittelsicherheit“ werden Aufgaben aus den Bereichen Tierernährung/Futtermittel, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung sowie Krisenmanagement bei lebensmittelbedingten Krisen wahrgenommen. Der jeweilige Leiter der Unterabteilung 32 trägt die Funktion des Chief Veterinary Officer (CVO) und ist Delegierter der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Gremien wie dem OIE. Die o. g. Fachreferate der Abteilung 3 im BMVEL wirken in den dafür zuständigen Fachgremien an Rechtssetzungsvorhaben auf EU-Ebene mit. Ihnen obliegt die Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht unter Mitwirkung der Länder. Auch ist der Veterinärdienst im BMVEL zuständig für die Außenvertretung gegenüber den Veterinärdienststellen der Europäischen Kommission, der anderen Mitgliedstaaten, von Drittländern und internationalen Organisationen, z.B. dem OIE. Beim BMVEL ist das Nationale Krisenzentrum Tierseuchen angesiedelt, dessen Leiter gleichzeitig Leiter der Bund-Länder Arbeitsgruppe „Task Force Tierseuchenbekämpfung“ ist. Die Task Force Tierseuchenbekämpfung wurde infolge der 2001 in einigen EU-Staaten aufgetretenen MKS beschlossen und ist seit dem 1. April 2004 vollständig operativ. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Erarbeitung von Empfehlun3

gen zur Bekämpfung hochkontagiöser Tierseuchen, insbesondere im Hinblick auf länderübergreifende und grenzüberschreitende Belange. Im Bereich Tierseuchenbekämpfung fungiert das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) als Bundesoberbehörde. Hier sind ca. 30 Nationale Referenzlaboratorien angesiedelt. Daneben unterstützt das FLI die in den Ländern zuständigen Veterinärbehörden bei epidemiologischen Untersuchungen im Falle von Tierseuchenausbrüchen. Weiterhin ist das nationale TierSeuchenNachrichten-System (TSN) als Datenbank beim FLI etabliert. Die primäre Aufgabe des FLI bleibt jedoch die Forschung über Tierseuchen- und Zoonosenerreger sowie über deren Epidemiologie. Durch Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes werden Risikobewertung und Risikomanagement im Bereich Verbraucherschutz seit 2002 in zwei getrennten Institutionen wahrgenommen: - im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und - im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Das BVL als Risikomanagementbehörde übernimmt primär operative Aufgaben im Rahmen des Krisenmanagements (Lebensmittel/Futtermittel), ist zugleich Kontaktstelle für das Lebensmittel- und Veterinäramt (LVA) der Europäischen Kommission und das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (Rapid alert system for food and feed - RASFF). Darüber hinaus ist es Zulassungsbehörde für neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, Tierarzneimittel, Futtermittelzusatzstoffe und Pflanzenschutzmittel. Beim BVL ist das Nationale Referenzlabor für Rückstandskontrollen bei Lebensmitteln und Futtermitteln angesiedelt, das gleichzeitig auch EU-Referenzlabor ist. Das BfR ist zuständig für die wissenschaftliche Risikobewertung und -kommunikation im Rahmen des Verbraucherschutzes. Weiterhin berät das BfR das BMVEL und das BVL in wissenschaftlichen Fragen zur Sicherheit von Lebensmitteln, Stoffen und Produkten und fertigt wissenschaftliche Gutachten zur Lebensmittelsicherheit und zum Verbraucherschutz auch in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit an.

4

Neben diesen Bundesbehörden unterhält das BMVEL noch Forschungsanstalten, in denen auch veterinärmedizinische Fragen bearbeitet werden. Zu nennen sind insbesondere die Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL), die sich Fragen u.a. auf den Gebieten Tierschutz, Tierzucht und Tierernährung widmet, und die Bundesforschungsanstalt für Lebensmittel und Ernährung (BFLE), in der Fragen der Lebensmittelqualität bearbeitet werden. Im Bereich der Bundeswehr werden alle Belange des Veterinärwesens durch die Sanitätsoffiziere Veterinär wahrgenommen. Auf Bundesebene ressortiert das Veterinärwesen im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) Fontainengraben 150 D-53123 Bonn Tel.: (+49.228) 12 00 Fax: (+49.228) 12 180 369 39 E-mail: [email protected] Referat Fü San I 4 - Veterinärwesen, Wehrmedizinischer Beirat, Gentechnik, Ernährung II.

Auf Landesebene besteht die Veterinärfachverwaltung aus

1. den Ministerien der 16 Länder als oberster Landesveterinärbehörde. Ihr obliegt u.a. die Aufsicht, Planung, Lenkung, Koordinierung und Weisung aller die Tiergesundheit und Lebensmittelhygiene betreffenden Gebiete innerhalb des jeweiligen Landes; 2. dem Regierungspräsidenten oder einer gleichrangigen Behörde der mittleren/höheren Verwaltungsebene als mittlerer Veterinärbehörde (nicht in allen Ländern). Dieser Behörde obliegt primär die Aufsicht der Durchführung der Aufgaben der unteren Verwaltungsebene, ggf. diesbezügliche Anordnungen, und hat z.T. auch eigene Aufgaben; 3. den 436 Kreisen bzw. kreisfreien Städten – i. d. R. Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt - als unterer Veterinärbehörde. Dieser Behörde obliegt die Durchführung der Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens auf Kreisebene. Auf allen Ebenen der Landesverwaltung findet eine enge Abstimmung insbesondere mit der Gesundheits- und Landwirtschaftsverwaltung statt.

5

Zur Veterinärverwaltung in Deutschland gehören weiterhin 36 Staatliche Veterinäruntersuchungsämter, Einrichtungen der Landwirtschaftsverwaltung sowie auch privatwirtschaftlich organisierte Untersuchungseinrichtungen. Tierärztliche Aus- und Weiterbildung Die tierärztliche Ausbildung ist an fünf Ausbildungsstätten möglich (Tierärztliche Fachbereiche an den Universitäten Berlin, Gießen, Leipzig und München sowie Tierärztliche Hochschule Hannover) und dauert fünf Jahre. Für Tierärzte, die in der Veterinärverwaltung tätig sein wollen, wird - abgesehen von der Verwendung in Forschungs- und Untersuchungsanstalten - eine zusätzliche Prüfung für die Einstellung als beamteter Tierarzt gefordert. Diese zusätzliche Weiterbildung hat zum Ziel, den zukünftigen Veterinärbeamten vor allem verwaltungsrechtliche und -technische Kenntnisse zu vermitteln. Dieser Forderung liegt die Überzeugung zugrunde, dass das öffentliche Veterinärwesen seiner Stellung als selbständige Fachverwaltung mit eigenverantwortlicher Durchführung zahlreicher hoheitlicher Aufgaben nur gerecht werden kann, wenn die Veterinärbeamten über die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

6

Kapitel II Der Viehbestand Viehbestandsentwicklung bei landwirtschaftlichen Nutztieren Deutschlands und aktuelle Tierbestände bei Rindern, Schweinen und Schafen in den Bundesländern Teuffert, J. Mit Ausnahme der Jahre 2000, 2002 und 2003 (Repräsentativerhebung) bildeten die Ergebnisse der allgemeinen (totalen) Viehzählung die Grundlage für die Darstellung der Entwicklung der Tierbestände in Deutschland (Abbildungen 1a – 1c). Anzumerken gilt, dass die Vergleichbarkeit der Ergebnisse aus methodischen Gründen eingeschränkt ist. Das ist insbesondere darin begründet, dass die bis zum 30.06.1998 geltende Fassung des Agrarstatistikgesetzes mit Wirkung vom 01.07.1998 geändert wurde. Mit dem Inkrafttreten dieser Neufassung des Agrarstatistikgesetzes (BGBl. I, S. 1635) wurden u. a. die Termine der allgemeinen Erhebungen über die Bestände an Rindern, Schweinen, Schafen, Pferden und Geflügel vom Dezember der geraden Jahre auf den Mai der ungeraden Jahre verlegt. Nach einer weiteren Änderung des Agrarstatistikgesetzes, die am 08.08.2002 in Kraft trat, werden die allgemeinen Erhebungen über die Rinder-, Schweine-, Schaf-, Pferde- und Geflügelbestände alle 4 Jahre, beginnend 2003, zum Berichtszeitpunkt 03. Mai durchgeführt. Die Rinder- und Schweinebestände werden entsprechend der neuen Rechtslage zusätzlich zweimal jährlich im Mai und November repräsentativ erhoben und die Schafbestände werden seit 2000 jährlich nur noch im Mai repräsentativ erhoben. In den Jahren der allgemeinen Viehzählung über Rinder, Schweine, Schafe, Pferde und Geflügel ersetzt diese die repräsentativen Erhebungen im Mai. Zum Erhebungsbereich der Zählungen gehörten bis einschließlich November 1998 die Viehbestände in Betrieben mit mindestens 1 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) bzw. Bestände in Betrieben mit mindestens 1 ha Waldfläche. Darüber hinaus wurden die Betriebe sonstiger Viehhalter berücksichtigt, sofern diese jeweils mindestens 1 Rind oder 1 Zuchtschwein, 3 andere Schweine, 3 Schafe, 2 Pferde oder 20 Stück einer Geflügelart hielten.

7

Beginnend mit dem Jahr 1999 werden nur noch die Viehbestände von Betrieben mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 2 ha und mehr oder mit einer Waldfläche von 10 ha und mehr oder mit folgenden Mindesttierbeständen erfasst: -

jeweils 8 Rinder oder 8 Schweine

-

20 Schafe

-

200 Stück einer Geflügelart.

Daraus begründen sich methodisch Differenzen in den Erhebungsergebnissen der allgemeinen Viehzählung über die Jahre. Darstellung der Langzeitentwicklung im Tierbestand landwirtschaftlicher Nutztiere Hinsichtlich der Abbildungen 1a – 1c sei auf deren Beschreibung im Tiergesundheitsjahrbuch 2002 verwiesen. Die Abbildungen 1b und 1c konnten gegenüber dem Vorjahr für Pferde, Ziegen und Geflügel nicht fortgeschrieben werden, da die Ergebnisse der allgemeinen (totalen) Viehzählung aus dem Mai 2003 noch nicht endgültig vorliegen. Abb. 1a: Langzeitentwicklung im Viehbestand Deutschlands in 1000 Stück 40000

Schweine

35000

Rinder

30000 25000 20000 15000 10000 5000 0

1988

1990

1992

1994

1996

1998

2000

2001

2002

2003

Schweine

34824

30818

26514

24698

24283

26294

25633

25784

26103

26557

Rinder

20395

19538

16207

15962

15760

14942

14538

14603

13732

13386

Quelle: Statistisches Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2003 - X. Viehhaltung und Veterinärwesen

8

Abb. 1b: Langzeitentwicklung im Viehbestand Deutschlands in 1000 Stück 3500

Schafe

Pferde

Ziegen

3000 2500 2000 1500 1000 500 0

1990

1992

1994

1996

1998

2000

2001

2002

2003

Schafe

3239

2386

2340

2324

2533

2743

2771

2722

2638

Pferde

491

531

599

652

600

555

506

506

506

Ziegen

90

90

95

105

125

140

160

160

160

Quelle: Statistisches Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2003 - X. Viehhaltung und Veterinärwesen

Abb. 1c: Langzeitentwicklung im Viehbestand Deutschlands in 1000 Stück 140000

Geflügel 120000 100000

80000 60000 40000 20000

0

Geflügel

1990

1992

1994

1996

1998

2000

2001

113879

104014

109878

112508

115690

118873

122056

Quelle: Statistisches Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2003 - X. Viehhaltung und Veterinärwesen

9

Aktuelle Tierbestände Die in den Tabellen 1 bis 4 dargestellten Tierbestände bei Rindern, Schweinen und Schafen stellen den Stand der Repräsentativerhebung vom November 2003 dar. Tabelle 1:

Anzahl Rinder insgesamt nach Bundesländern 2003 Vergleich Repräsentativerhebung und HIT-Datenbank Anzahl Rinder insgesamt (in 1000 Stück)

BW

Repräsentativerhebung (Nov. 2003**) 1.099,6

BY

3.689,2

4.277,0

BE

0,5

0,9

BB

601,2

710,7

HB

11,9

13,1

HH

8,2

8,7

HE

477,5

608,9

MV

557,3

718,6

NI

2.627,7

3.264,4

NW

1.390,4

1.889,3

RP

403,9

516,1

SL

53,7

70,9

SN

511,9

640,5

ST

361,0

434,8

SH

1.228,2

1.482,2

TH

363,6

431,9

13.385,8

16.431,1

Bundesland*

Deutschland

HIT-Datenbank (30.11.2003***) 1.363,1

+ 593,8 ohne Zuordnung

* Bundeslandschlüssel siehe Anlage 4 ** Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 4.1, Nov. 2003 *** Abfrage HIT-Datenbank per 30. 11. 2003

Aus Tabelle 1 ist eine deutliche Differenz der Anzahl Rinder insgesamt aus der Repräsentativerhebung des Statistischen Bundesamtes und der Abfrage der HITDatenbank zu erkennen, die vordergründig aus dem eingangs erwähnten Erfassungsmodus von Tierbeständen nach dem Agrarstatistikgesetz zu erklären ist. Außer Rinder werden die restlichen Tierarten in ähnlicher Weise davon betroffen. Insofern stellt sich, insbesondere aus epidemiologischer Sicht, die Frage nach der

10

Verwendbarkeit dieser Daten für wissenschaftliche Auswertungen, die zusätzlich durch Aspekte des Datenschutzes erschwert werden. Alternativ könnten die in den Landkreisen vorhandenen Tierbestandszahlen, die gemäß § 24b Viehverkehrs-Verordnung vom zuständigen Veterinäramt erfasst werden müssen, in aggregierter Form (als Kreissumme) und nach einem einheitlichen Schema zentral via TSN abgelegt werden. Für verschiedene Fragestellungen (geografische Darstellungen, Beschreibung von Restriktionsgebieten usw.) stünden die Tierbestandszahlen dann jederzeit regional sowie bundesweit zur Verfügung.

Tabelle 2:

Anzahl Milchkühe sowie Ammen- und Mutterkühe in den Bundesländern 2003 Repräsentativerhebung Nov. 2003 (in 1000 Stück) Bundesland*

Milchkühe Ammen- und Mutterkühe

BW

384,8

62,3

BY

1.296,4

63,5

BE

0,1

0,1

BB

178,6

92,6

HB

3,3

0,8

HH

1,2

1,4

HE

154,1

39,8

MV

179,7

66,8

NI

757,6

70,5

NW

398,0

63,0

RP

126,4

46,7

SL

13,9

7,7

SN

203,9

36,0

ST

140,7

24,6

SH

375,1

39,4

TH

123,9

36,3

4.337,5

651,4

Deutschland

Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, R.4.1, Nov. 2003 * Bundeslandschlüssel siehe Anlage 4

11

Tabelle 3:

Anzahl Schweine insgesamt und davon Zucht- und Mastschweine nach Bundesländern 2003 Repräsentativerhebung Nov. 2003 (in 1000 Stück) davon

Schweine insgesamt 2.271,7

Zuchtsauen

Mastschweine

301,9

704,3

BY

3.618,9

390,6

1.359,5

BE

0,1

BB

777,6

104,5

231,8

HB

0,8

0,1

0,5

HH

2,5

0,3

0,9

HE

814,2

72,2

347,8

MV

699,1

77,8

253,7

NI

7.949,6

673,3

3.451,1

NW

6.336,4

545,1

2.616,3

RP

334,2

30,5

134,0

SL

18,7

1,9

7,8

SN

639,9

83,0

203,6

ST

870,3

112,7

293,2

SH

1.397,7

125,9

576,3

TH

763,7

92,0

245,9

26.495,3

2.611,6

10.426,8

Bundesland* BW

Deutschland

0,1

Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, R.4.1, Nov. 2003 * Bundeslandschlüssel siehe Anlage 4

12

Tabelle 4:

Anzahl Schafe insgesamt und davon zur Zucht benutzte weibliche Schafe einschließlich Jährlinge in den Bundesländern 2003 Repräsentativerhebung, Mai 2003 (in 1000 Stück) Schafe insgesamt

davon weibl. Zuchtschafe einschließlich Jährlinge

BW

326,7

215,1

BY

478,4

291,4

BE

0,3

0,2

BB

139,6

97,2

HB

0,2

0,1

HH

3,7

2,2

HE

158,5

102,1

MV

105,9

69,2

NI

234,2

142,1

NW

212,3

118,9

RP

118,2

77,7

SL

7,1

4,4

SN

141,5

91,3

ST

119,5

82,2

SH

357,0

170,8

TH

235,0

172,9

2.638,0

1.638,0

Bundesland*

Deutschland

Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, R.1.1.1, 2003 (Vorbericht) * Bundeslandschlüssel siehe Anlage 4

13

Kapitel III

Fallstatistiken

Anzeigepflichtige Tierseuchen in der Bundesrepublik Deutschland – 2003 Stand: 26.07.2004

Tierseuchenstatistik Anzeigepflichtige Tierseuchen 2003 (Neuausbrüche Gehöfte) Tierseuche Amerikanische Faulbrut der Bienen Bovine Herpesvirus Typ 1Infektion (alle Formen) Enzootische Leukose der Rinder Geflügelpest Infektiöse Hämatopoetische Nekrose der Salmoniden

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul 5

1

11

31

45

47

39

27

44

12

5

2

269

18

11

18

9

9

5

9

11

2

5

11

17

125

3

1

1

4

2

1

2

3

1

1

2

1

Transmissible Spongiforme Enzephalopathien (BSEErreger) Transmissible Spongiforme Enzephalopathien (ScrapieErreger)

24

22

29

22

3

4

1

3

1

2

2

36

12

20

3

10

13

7

14

1

2

2

2

2

1

5

7

11

15

23

32

28

2

4

8

8

10

2

1

1

1

2

1

3

Vibrionenseuche der Rinder

1 3

3

11 1

4

Tuberkulose der Rinder

Virale Hämorrhagische Septikämie der Salmoniden

1

1

1

Rauschbrand Salmonellose der Rinder

21

1

Klassische Schweinepest Psittakose

Aug Sep Okt Nov Dez Ges

1 3

3

14

1 8

9

8

13

14

184

1

11

26

22

232

4

8

3

54

1

3

5

2

23

2

1

3

9

1

5

3

45

1 3

2

5

3

Folgende anzeigepflichtige Tierseuchen sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten: Afrikanische Pferdepest Afrikanische Schweinepest Ansteckende Blutarmut der Einhufer Ansteckende Blutarmut der Salmoniden Ansteckende Schweinelähmung (Teschener Krankheit) Aujeszky’sche Krankheit Beschälseuche der Pferde Blauzungenkrankheit Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen Enzootische Hämorrhagie der Hirsche Lympy-skin-Krankheit (Dermatitis nodularis) Lungenseuche der Rinder Maul- und Klauenseuche Milzbrand Newcastle-Krankheit Pest der kleinen Wiederkäuer Pferdeenzephalomyelitis (alle Formen) Pockenseuche der Schafe und Ziegen Rifttal-Fieber Rinderpest Rotz Stomatitis vesicularis Trichomonadenseuche der Rinder Vesikuläre Schweinekrankheit

Tollwutstatistik siehe Kapitel IV, Punkt 5

15

Meldepflichtige Tierkrankheiten in der Bundesrepublik Deutschland – 2003

Listeriose Maedi

GESAMT

ANDERE TIERARTEN

44

1

45

1109

1

1110

1

23

22 19

4

23

2

2 3

3

Frühlingsvirämie der Karpfen (SVC) Infektiöse Laryngotracheitis des Geflügels (ILT) Infektiöse Pankreasnekrose der Forellen und forellenartigen Fische (IPN) Leptospirose

KARPFEN

HÜHNER

ENTEN

GÄNSE

PUTEN

HASEN, KANINCHEN

KATZEN

HUNDE

44 10

Ecthyma contagiosum (Parapoxinfektion) Euterpocken des Rindes (Parapoxinfektion)

ZIEGEN

1

10

Bösartiges Katarrhalfieber des Rindes (BKF) Bovine Virusdiarrhoe oder Mucosal-Disease (BVD oder MD) Enzootischer Abort des Schafes Equine Virusarteritisinfektion

SCHAFE

SCHWEINE

43

TAUBEN FORELLEN U. FORELLENARTIGE FISCHE

Krankheit Ansteckende Gehirn- Rückenmarkentzündung der Einhufer (Bornasche Krankheit) Ansteckende Metritis des Pferdes (CEM)

RINDER

EINHUFER

Meldepflichtige Tierkrankheiten 01.01.2003 - 31.12.2003 (Stand 26.07.2004) Bundesrepublik Deutschland

6

1

13

13 37

20 225 126

1

1

22

53

6

18

1

Mareksche Krankheit (akute Form)

38 268

1

1

187 19

64

16

7

1

65

GESAMT

39

ANDERE TIERARTEN

2

KARPFEN

HÜHNER

Ornithose (außer Psittakose)

TAUBEN FORELLEN U. FORELLENARTIGE FISCHE

ENTEN

GÄNSE

PUTEN

HASEN, KANINCHEN

KATZEN

HUNDE

ZIEGEN

SCHAFE

SCHWEINE

RINDER

EINHUFER

5

Krankheit

8

54

Paratuberkulose des Rindes

267

4

9

1

281

Q- Fieber

204

5

2

14

225

Rhinitis atrophicans

26

26

Säugerpocken (Orthopoxinfektion)

1

Stomatitis papulosa des Rindes (Parapoxinfektion)

1

Toxoplasmose Transmissible Virale Gastroenteritis des Schweines (TGE) Tuberkulose des Geflügels

2

Visna

1 1

11

1

1

14 1

1

85

5

9

2

100 2

Vogelpocken (Avipoxinfektion)

7

Für folgende meldepflichtige Tierkrankheiten wurden im Berichtszeitraum keine Fälle gemeldet: - Gumboro-Krankheit - Tularämie

17

2

7

16

Kapitel IV Beiträge zu ausgewählten anzeigepflichtigen Tierseuchen und meldepflichtigen Tierkrankheiten Krankheiten nach dem „Terrestrial Animal Health Code“ des OIE Liste-A-Krankheiten 1. Klassische Schweinepest (KSP) Teuffert, J., Depner, K. R., Kaden, V. Statistische Angaben In Deutschland kam es 2003 gegenüber den Vorjahren zu einer deutlichen Reduzierung des Schweinepestgeschehens bei Haus- und Wildschweinen. Während die Schweinepest bei Hausschweinen 2002 in zwei Bundesländern mit insgesamt 11 Ausbrüchen und bei Wildschweinen in vier Bundesländern mit insgesamt 451 virologisch positiven Fällen auftrat, kam es 2003 zu einem Ausbruch bei Hausschweinen und 37 virologisch positiven Nachweisen bei Wildschweinen. Das Seuchengeschehen begrenzte sich auf Rheinland-Pfalz (Tabelle 1). In weiteren 7 Bundesländern, die in zurückliegenden Jahren Ausbrüche von Schweinepest bei Wildschweinen feststellten, wurde die Tilgung dieser Seuche im Wildbestand erreicht bzw. steht unmittelbar bevor. Im Einzelnen sind dies die in Tabelle 2 aufgeführten Bundesländer. Hervorzuheben ist, dass es nach dem letzten KSP-Fall bei Wildschweinen in keinem dieser Bundesländer zu einem Ausbruch bei Hausschweinen kam. Damit bestätigt sich die im letzten Jahrzehnt bei epidemiologischen Ausbruchsuntersuchungen gewonnene Erfahrung, dass in Gebieten ohne KSP-Problematik bei Wildschweinen das KSP-Einschleppungsrisiko für Hausschweine deutlich geringer ist, als in Gebieten, in denen KSP-Virus in der Wildschweinpopulation zirkuliert.

18

Tabelle 1:

Fälle von Klassischer Schweinepest bei Haus- und Wildschweinen in den Jahren 2001 bis 2003

Bundesland

Landkreis

Niedersachsen

Soltau-Fallingbostel

2

-

-

16

2

-

Verden

-

-

-

-

17

-

Rotenburg-Wümme

-

1

-

-

8

-

2

1

-

16

27

-

Euskirchen

-

-

-

-

27

-

Rhein-Sieg-Kreis

-

-

-

-

2

-

Aachen

-

-

-

-

28

-

-

-

-

-

57

-

Neustadt/Weinstraße

-

-

-

-

2

-

Bad Dürkheim

-

-

1

-

6

4

Kaiserslautern, Stadt

-

-

-

-

7

-

Kaiserslautern

-

-

-

-

15

-

Südliche Weinstraße

-

1

-

1

16

7

Pirmasens

-

-

-

8

7

-

Donnersbergkreis

-

4

-

-

63

21

Daun

-

-

-

82

24

-

Bitburg-Prüm

2

4

-

94

37

1

Bernkastel-Wittlich

-

-

-

60

93

2

Trier-Saarburg

-

1

-

73

8

-

Trier, Stadt

-

-

-

13

-

-

Mayen-Koblenz

-

-

-

2

30

-

Ahrweiler

-

-

-

9

55

-

Cochem-Zell

-

-

-

-

3

-

Rhein-Hunsrück

1

-

-

-

-

-

Alzey-Worms

-

-

-

-

2

3

10

1

342

366

37

Merzig-Wadern

-

-

-

12

1

-

St. Wendel

-

-

-

3

-

-



-

-

-

15

1

-

Deutschland gesamt

5

11

1

373

451

37

∑ NordrheinWestfalen

∑ RheinlandPfalz

∑ Saarland

Anzahl Seuchenausbrüche Hausschweine Wildschweine 2001 2002 2003 2001 2002 2003

19

Tabelle 2:

Daten erfolgreicher Schweinepestbekämpfung bei Wildschweinen

Bundesland

letzter KSP-Virusnachweis Datum Landkreis

BadenWürttemberg Brandenburg

19. 11. 1999

Enzkreis

Zeitpunkt der letzten Impfköderauslage Okt. 2001

Tilgung/ Aufhebung Sperrmaßnahmen 31. 12. 2002

26. 04. 2000

Uckermark

Apr. 2001

31. 12. 2002

MecklenburgVorpommern Sachsen-Anhalt

21. 07. 2000

Juni 2002

31. 12. 2002

19. 09. 2000

Nov. 2001

31. 12. 2002

Saarland

13. 06. 2002

Nordvorpommern Salzwedel/ Stendal Merzig-Wadern

Herbst 2003

Niedersachsen

13. 06. 2002

Rotenburg/W.

Frühj. 2004

NordrheinWestfalen

14. 10. 2002

Euskirchen

Frühj. 2004

voraussichtlich Juni 2004 voraussichtlich Juni 2004 voraussichtlich Okt. 2004

Geographische Ausbreitung der Schweinepest sowie Impfgebiete in der Wildschweinpopulation Alle virologisch KSP-positiven Nachweise bei Wildschweinen sowie der Seuchenausbruch im Hausschweinebestand erfolgten 2003 im Bundesland Rheinland-Pfalz (Abbildung 1). Hier gibt es nach wie vor zwei epidemiologisch voneinander abgrenzbare Schweinepestgeschehen im Wildbestand – einmal das im Eifelgebiet, das auf dem Virussubtyp 2.3 Rostock beruht und zum anderen das in der Pfalz, das den Subtyp 2.3 Uelzen zur Ursache hat. Während in der Eifel zwei Landkreise mit insgesamt 3 positiven Wildschweinen registriert wurden, waren es in der Pfalz in vier Landkreisen insgesamt 34. In beiden Gebieten wird neben umfangreichen seuchenhygienischen und jagdbiologischen Maßnahmen die orale Immunisierung der Wildschweine mit gutem Erfolg durchgeführt. Dennoch kam es im Landkreis Bad Dürkheim zu einem Seuchenfall in einem kleinen Mastschweinbestand (5 Tiere). Die Sequenzierung dessen Virusisolats erbrachte den in der dortigen Wildpopulation vorherrschenden Subtyp 2.3 Uelzen. Dieses Beispiel zeigt wiederum den engen Zusammenhang zwischen dem Auftreten der Schweinepest bei Haus- und Wildschweinen und die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung unserer Hausschweinbestände unter strenger Beachtung seuchenhygienischer Grundsätze.

20

Labordiagnostische Untersuchungen ƒ In den Bundesländern Hinsichtlich der Entscheidungen 2000/774/EG (für 2001), 2001/853/EG (für 2002) und 2002/799/EG bzw. 2002/943/EG (für 2003) ergaben sich aus den Meldungen der Bundesländer, dass bei Haus- und Wildschweinen folgende Anzahl serologischer und virologischer Untersuchungen durchgeführt wurden: Jahr 2001 2002 2003

ƒ

Hausschweine Serologie Virologie 88.902 36.301 109.212 46.939 85.916 48.757

Wildschweine Serologie Virologie 62.391 40.916 86.616 59.710 87.158 58.632

Im FLI, Standort Riems

KSP-Untersuchung bei Hausschweinen Anzahl Einsendungen Anzahl Erregernachweis Anzahl Erregertypisierungen Anzahl Bestände mit Antikörpern

2001 19 39 4 30

2002 30 17 9 16

2003 15 1 (aus 78 Proben) 1 2 (aus 602 Proben)

2001 30 5 656

2002 108 30 565

2003 9 10 5

KSP-Untersuchung bei Wildschweinen Anzahl Isolate Anzahl Organe, Blut etc. Anzahl Seren

Von den 9 Isolaten aus 2003 kamen 8 aus Rheinland-Pfalz und 1 aus dem Impfgebiet Niedersachsens. Zweimal wurde der Genotyp 2.3 Rostock (Landkreis Bernkastel-Wittlich) und sechsmal der Genotyp 2.3 Uelzen (Landkreise Bad Dürkheim, Südliche Weinstraße und Alzey-Worms) festgestellt. Beim niedersächsischen Isolat handelte es sich um den Nachweis des Impfvirus (C-Stamm).

21

Forschung ƒ

Angewandte Forschung - Die Arbeiten an einer Ready to use PCR für die Schweinpestdiagnostik wurden fortgesetzt. Ziel der Arbeit ist die Entwicklung eines robusten, in der Routine einsetzbaren Real Time-RT-PCR-Kits für die schnelle und einfache Diagnose von Schweinepest. Zwei PCR-Prototypen, basierend auf unterschiedliche Primer-Sonden-Systeme wurden nach umfangreichen Sensitivitäts- und Spezifitätsprüfungen etabliert und an der Untersuchung von Feldproben mit gutem Erfolg getestet. Basierend auf die PCR-Diagnostik wird an einer neuen Strategie zur Überwachung und Bekämpfung der Schweinepest gearbeitet, deren Kernstück darin besteht, die Erregerfreiheit direkt und unabhängig vom Antikörperstatus des Tieres zu bestätigen. - Das in Baden-Württemberg von 1999 – 2002 angewandte optimierte Immunisierungsverfahren zur Vakzination der Wildschweine gegen KSP, welches eine

dreimalige

Doppelimmunisierung

im

Jahr

beinhaltet,

wurde

zwischenzeitlich mit Erfolg in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen sowie in Luxemburg zur Bekämpfung der Seuche angewandt. Im Eifelgebiet von Rheinland-Pfalz, wo seit Februar 2002 immunisiert wird, sank innerhalb eines Jahres die Virusprävalenz deutlich ab, mit dem Erfolg, dass seit dem 2. Quartal 2003 kein KSP-Virus mehr nachgewiesen werden konnte. Andererseits kam es nach der oralen Immunisierung zu einer signifikanten Zunahme der Seroprävalenz in allen Altersgruppen. Eine ähnlich positive Tendenz zeigte sich im Gebiet der Pfalz. Darüber hinaus konnten die Proben aller geschossenen und verendeten Wildschweine aus den Impfgebieten des Saarlandes und Nordrhein-Westfalens virologisch negativ für KSP befundet werden. - In Laboruntersuchungen zum Einfluss mehrfacher oraler Immunisierung auf die Abwehrbereitschaft der Sauen zeigte sich Folgendes: ƒ

eine einmalige Impfung induziert einen Antikörpertiter, der als protektiv anzusehen ist,

22

ƒ

eine dreimalige Impfung im Abstand von 7 Tagen bzw. eine zweimalige Vakzineapplikation im Abstand von 28 Tagen führte bei den Sauen zu ähnlich hohen Titern, während häufigere Impfstoffaufnahme keinen weiteren bzw. einen eher negativen Effekt hatte.

- In Weiterführung der Studien zur Pathogenese der KSPV-Infektion bei Wildschweinen wurde ein Virusisolat aus Rheinland-Pfalz, welches zum Subtyp 2.3 Rostock gehört, am Wildschwein auf seine Virulenz überprüft. Es zeigte sich, dass sich dieses Isolat als nur mäßig virulent erwies. Darüber hinaus wurde beobachtet, dass eine bakterielle Sekundärinfektion bei älteren Wildschweinen in Verbindung mit einer Infektion durch ein mäßig virulentes KSPVirus zu einem akuten KSP-Verlauf mit Todesfolge führen kann. ƒ

Molekularvirologische Forschung

Die Forschungsarbeiten zur Entwicklung einer rekombinanten KSP-Markervakzine auf der Basis eines infektiösen BVD-cDNA-Klones, in dem die das Hüllprotein E2 kodierende Genomregion gegen die entsprechende Sequenz des KSPV-Stammes Alfort187 ausgetauscht ist, wurden fortgesetzt. In einem ersten Tierversuch erfolgte zudem deren Überprüfung auf Virulenz, immunogene Eigenschaften und Eignung als Markervakzine. Die ersten Untersuchungen lassen erkennen, dass die Chimäre für die Entwicklung eines attenuierten Markerimpfstoffes zum Schutz vor einer KSPVInfektion geeignet erscheint. ƒ

Epidemiologische Forschung

Zur Bewertung der Rolle von Vögeln bei der aktiven Übertragung des KSPV wurden Experimente mit Rabenvögeln (Kolkraben, Nebelkrähen) sowie mit Hühnern durchgeführt. Die virologischen Untersuchungen bei diesen Tieren sowie der Übertragungs-/Kontaktversuch mit Schweinen ließen erkennen, dass eine aktive KSPVÜbertragung durch Vögel unwahrscheinlich erscheint.

23

Sonstiges -

Mitwirkung an der Neufassung des Bundesmaßnahmenkataloges,

-

Unterstützung in der Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen „Seminare Veterinärverwaltung“ an der Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz in Bad Neuenahr-Ahrweiler mit Schwerpunktthemen MKS und Schweinepest,

-

Vorbereitung und Durchführung der Riemser Diagnostiktage mit mehr als 100 Teilnehmern aus staatlichen Veterinäruntersuchungsstellen des gesamten Bundesgebietes; aktuelle Tierseuchen wie Geflügel- und Schweinepest, aber auch Fisch- und Rinderseuchen standen im Mittelpunkt der Tagung,

-

Unterstützung bei epidemiologischen Ermittlungen und diagnostischer Abklärung im Schweinepestverdachtsfall bei Wildschweinen in Hessen,

-

Pflege, Führung und Auswertung einer gemeinsamen Datenbank zur epidemiologischen Situation der KSP bei Wildschweinen in Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und angrenzender deutschen Bundesländer.

24

Abb. 1:

Impfgebiete gegen KSP bei Wildschweinen 2003 und aufgetretene Fälle bei Haus- (rot) und Wildschweinen (blau )

#

## # # #### ##### ### # ## ## # #

### ## ## # ####

25

2. Geflügelpest Werner, O. Die Geflügelpest, auch hochpathogene aviäre Influenza genannt, ist eine besonders schwer verlaufende generalisierte Form der aviären Influenza, die durch einen schnellen Krankheitsverlauf sowie eine hohe Mortalität gekennzeichnet ist. Sie kann alle Geflügelarten befallen, wobei Hühner und Puten am schwersten erkranken. Erreger sind hochpathogene aviäre Influenzavirusstämme vom Subtyp H5 oder H7. Das natürliche Reservoir für Influenzaviren sind wilde Wasservögel. Alle bisher bekannten 15 H- und 9 N-Subtypen wurden bei Influenzaviren von Wasservögeln in unterschiedlichen Kombinationen nachgewiesen. Die in der Wildvogelpopulation kursierenden Influenzaviren sind jedoch i. d. R. nur gering pathogen und verursachen auch in Hausgeflügel zunächst keine oder nur milde Erkrankungen. Aus gering pathogenen Influenzaviren vom Subtyp H5 oder H7 können jedoch nach Anpassung an Hausgeflügel durch spontane Mutationen im Hämagglutinin-Gen hochpathogene Virusstämme entstehen, die dann zum Ausbruch der Geflügelpest führen. Statistische Angaben In der Vergangenheit waren Geflügelpestausbrüche seltene Ereignisse. Von 1955 bis 2003 wurden weltweit nur 20 Fälle registriert, die meisten davon in Europa und Amerika (Tabelle 1). Nur bei 5 Ausbrüchen konnte sich der Erreger auf eine größere Zahl von Geflügelhaltungen ausbreiten. In den anderen Fällen führten die drastischen Bekämpfungsmaßnahmen wie Tötung und unschädliche Beseitigung der infizierten Tiere, Unterbindung bzw. Kontrolle von Geflügel- und Materialtransporten sowie des Personverkehrs zur schnellen Tilgung der Seuche ohne nennenswerte Weiterverbreitung und zur Eradikation des Erregers. Große Schwierigkeiten bereitet die Bekämpfung immer dann, wenn die Geflügelpest in Gebieten mit sehr hohem Geflügelbesatz auftritt - wie in Norditalien 1999/2000 und in den Niederlanden 2003. In der Vergangenheit war der letzte Ausbruch von Geflügelpest in Deutschland im Jahre 1979. 26

Tabelle 1:

Erreger und Verluste der seit 1955 dokumentierten Ausbrüche von Klassischer Geflügelpest

Virusstamm

Subtyp

Art und Anzahl betroffener Tiere

A/chicken/Scotland/59

H5N1

2 Hühnerbestände

A/tern/South Africa/61

H5N3

1.300 Seeschwalben

A/turkey/England/63

H7N3

29.000 Puten

A/turkey/Ontario/7732/66

H5N9

8.100 Puten

A/chicken/Victoria/76

H7N7

25.000 Legehennen, 17.000 Broiler, 16.000 Enten

A/chicken/Germany/79

H7N7

1 Großbestand Legehennen, Gänse

A/turkey/England/199/79

H7N7

3 Putenfarmen

A/chicken/Pennsylvania/1370/83

H5N2

452 Farmen mit 17 Mio. Tieren

A/turkey/Ireland/1378/83

H5N8

800 Puten

A/chicken/Victoria/85

H7N7

24.000 Masteltern, 27.000 Legehennen, 69.000 Broiler, 118.418 Hühner

A/turkey/England/50-92/91

H5N1

8.000 Puten

A/chicken/Victoria/1/92

H7N3

12.700 Masteltern, 5.700 Enten

A/chicken/Queensland/667-6/94

H7N3

22.000 Legehennen

A/chicken/Puebla/8623-607/94

H5N2

mindestens 360 Hühnerbestände

A/chicken/Pakistan/447/95

H7N3

3,2 Mio. Broiler und Mastelterntiere

A/chicken/Hong Kong/220/97

H5N1

1,4 Mio. Hühner u. a. Geflügel

A/chicken/New South Wales/1651/97

H7N4

128.000 Elterntiere, 33.000 Broiler, 261 Emus

A/chicken/Italy/330/97

H5N2

ca. 6.000 Hühner, Puten, Perlhühner, Enten, Wachteln, Tauben, Gänse, Fasanen

A/turkey/Italy/4580/99

H7N1

413 Farmen, ca. 14 Mio. Tiere

A/chicken/Netherlands/2003

H7N7

Niederlande 255 Ausbrüche, 30 Mio. Tiere, Belgien 8 Ausbrüche, 3 Mio. Tiere, Deutschland 1 Ausbruch, ca. 80.000 Tiere

27

Seuchenausbrüche in den Niederlanden, Belgien und Deutschland 2003 Am 28.02.2003 wurde in den Niederlanden ein Geflügelpestausbruch festgestellt, verursacht durch ein hochpathogenes Influenzavirus vom Subtyp H7N7. Bis zum 23.05.2003 folgten weitere 255 Ausbrüche. Betroffen waren die Provinzen Gelderland, Utrecht, Noord Braband und Limburg. Die Seuche forderte etwa 30 Mio. Tiere. Die Bekämpfungskosten wurden mit 270 Mio. € beziffert, dem Wirtschaftszweig entstand ein Schaden von 500 bis 600 Mio. €. Die Seuche griff auch auf Belgien über und verursachte vom 14.04. bis 30.04.2004 acht Ausbrüche, in die etwa 3 Mio. Tiere involviert waren. Am 13. Mai 2003 wurde in Deutschland nahe der holländischen Grenze in der Gemeinde Schwalmtal, Kreis Viersen, Nordrhein-Westfalen, die Geflügelpest festgestellt. Nachdem in dem Mastbestand mit 32.000 Masthähnchen ab 06.05.2003 die Tierverluste leicht anstiegen, wurde am 08.05.2003 der Verdacht auf Geflügelpest auf Grund des klinischen und pathologisch-anatomischen Bildes, der für Influenza sprechenden PCR-Befunde und der epidemiologischen Situation (Nähe zum Seuchengebiet in den Niederlanden) amtlich festgestellt. Am 09.05.2003 wurden alle Tiere des Seuchenbetriebes sowie das Geflügel im Umkreis von 1 km getötet. Am Folgetag erfolgte die Räumung der Betriebe im 3 km Umkreis sowie von 4 Kontaktbetrieben. Insgesamt wurden ca. 81.000 Hühner, 38 Puten, 224 Gänse, 127 Enten und 17 Tauben unschädlich beseitigt. Sofort nach Feststellung des Seuchenverdachts wurden um das Seuchengehöft Sperrzonen von 1 km, 3 km und 10 km eingerichtet und ein Transportverbot für Geflügel, Bruteier und Gülle für ganz Nordrhein-Westfalen festgelegt. Durch diese Maßnahmen konnte eine Verbreitung der Seuche erfolgreich verhindert werden. Nach umfangreichen klinischen und serologischen Überwachungsuntersuchungen im Umkreis von 10 und 20 km und nach Einstallung von 400 Sentineltieren in den ehemaligen Seuchenbetrieb und deren negativen Untersuchungsbefunden nach 3 Wochen, wurden am 24.06.2003 alle Restriktionen aufgehoben.

28

Labordiagnostische Untersuchungen a)

Untersuchungen in Zusammenhang mit dem Seuchenausbruch im Kreis Viersen

Die pathologisch-anatomischen Untersuchungen und die PCR-Tests, deren Ergebnisse zur Feststellung des Seuchenverdachts führten, erfolgten im zuständigen Staatlichen Untersuchungsamt Krefeld. Der labordiagnostische Nachweis und die Charakterisierung des Seuchenvirus im Nationalen Referenzlabor (NRL) für aviäre Influenza (AI) verliefen folgendermaßen: 09.05. 2003 abends

Probenanlieferung (Organe von 15 Hähnchen)

10.05.

AIV-M-PCR positiv H7-PCR positiv NDV-PCR negativ

11.05.

Virusisolierung im Brutei positiv Isolat serologisch als AIV H7 identifiziert andere AIV-Subtypen und alle PMV-Serotypen ausgeschlossen

13.05.

Spaltstelle des HA wie folgt sequenziert: PEIPKRRRR*GLF Diagnose: AIV vom Subtyp H7 mit pathogener Spaltstelle = Erreger der Klassischen Geflügelpest

19.05.

Neuraminidase-Subtyp N7 Ergebnis des Pathogentätstestes: IVPI 2,93

Die labordiagnostischen Kontrolluntersuchungen im Kreis Viersen umfassten •

M-PCR und serologische Untersuchung aller getöteten Bestände,



Serologische Untersuchung von 10 % aller Bestände in der 10 km-Zone,



Serologische Untersuchung von 5 % aller Bestände in der 20 km-Zone,



M-PCR und serologische Untersuchung der 400 Sentineltiere.

Sie wurden im StUA Krefeld durchgeführt. Insgesamt wurden 402 Tiere pathologischanatomisch und virologisch auf Geflügelpest untersucht, 380 PCR-Teste durchgeführt und 3.315 Seren von Nutzgeflügel und 304 von Zoovögeln auf Antikörper gegen AIV H7 untersucht. 29

Zusätzlich wurden im NRL-AI 111 Tiere virologisch und 83 Seren auf Antikörper getestet. Alle Kontrolluntersuchungen verliefen negativ. b)

Planmäßige Überwachungsuntersuchungen auf aviäre Influenza

Auf der Grundlage der Entscheidung 2002/649/EG der Kommission wurde von Februar bis Oktober 2003 deutschlandweit eine repräsentative Anzahl von Geflügelhaltungen virologisch oder serologisch auf das Vorkommen der aviären Influenza untersucht (Tabelle 2). Diese Untersuchung umfasste vorwiegend größere Wirtschaftsgeflügelbestände mit mehr als 3.000 Tieren. Von Hühner- und Putenbeständen wurden je 10 Blutproben genommen und auf Antikörper getestet, Wassergeflügel wurde virologisch untersucht (10 Kloakentupfer pro Bestand). In den insgesamt im NRL-AI untersuchten 5.050 Serumproben und 3.400 Kloakentupfern konnten weder Virus noch Antikörper vom Subtyp H5 und H7 festgestellt werden. Es wurde lediglich 1 Influenzavirus vom Subtyp H6N1 aus einem Entenbestand in Niedersachsen isoliert. Außerdem wurden in 2 Legehennenbeständen in NordrheinWestfalen

Antikörper

Mastelternbeständen

gegen in

Influenzavirus

vom

Mecklenburg-Vorpommern

Subtyp

H3

Antikörper

und gegen

in

2 H6

nachgewiesen. Tabelle 2:

Vorkommen von aviären Influenzaviren bei Wirtschaftsgeflügel Untersuchung nach Entscheidung 2002/649/EG Virusnachweise

Untersuchte Bestände Tierart Legehuhn

Anzahl 180

virologisch n. u.*

serologisch 2 x H3

Masthuhn

162

n. u.

2 x H6

Pute

163

n. u.

negativ

Ente

181

1 x H6N1

n. u.

Gans

159

negativ

n. u.

*n. u. = nicht untersucht In einem Forschungsprojekt im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau wurden insgesamt 486 Geflügelhaltungen mit Freilandauslauf aus allen Bundesländern auf das Vorkommen von Influenzaviren getestet. Bei 2,9 % der Gänsebestände und 0,7 % der Entenhaltungen ließ sich Influenzavirus nachweisen. Viren vom Subtyp H5 und H7 waren nicht dabei (Tabelle 3). 30

Tabelle 3:

Vorkommen von aviären Influenzaviren bei Geflügel mit Freilandauslauf

Untersuchte Bestände

Virusnachweise

Tierart

Anzahl

virologisch

serologisch

Huhn

117

n. u.*

negativ

Pute

7

n. u.

negativ

Ente

143

negativ

1x H6

Gans

205

1x H6

1x H3, 1x H4, 2x H6, 1x H12

Andere

14

negativ

negativ

* n. u. = nicht untersucht

Zusätzlich wurden insgesamt 1.750 Wildvögel aus verschiedenen Regionen Deutschlands bei der Beringung oder von Jägern nach Abschuss beprobt und auf Influenzavirus untersucht (Tabelle 4). Sie stammten von 67 verschiedenen Vogelarten, die zum größten Teil zu den Ordnungen Anseriformes (Entenvögel) und Charadriiformes (Larolimikolen: Möwen- und Watvögel) gehören. Tabelle 4:

Nachweise von aviären Influenzaviren bei Wildvögeln 2003

AIV-Subtyp

Anzahl Virusisolate/Vogelart

Fangort

H2

3/Stockente

Insel Föhr

H3

1/Stockente

Insel Föhr

H4

3/Stockente

Insel Föhr (2) , Fischland-Darß (1)

H5

2/Stockente, 1/Krickente

Insel Föhr

H7

2/Stockente (Dez. 03, Jan. 04)

Fischland-Darß

H 10

5/Stockente, 1/Teichralle

Insel Föhr (2), Fischland-Darß (3), Sa.-Anhalt (1)

H 11

1/Stockente: nicht in PCR best.

Insel Föhr

H 13

1/Möwe, 1/Dohle

MV

31

Bekämpfung der Geflügelpest Die Geflügelpest ist in Deutschland anzeige- und bekämpfungspflichtig. Die gesetzliche Grundlage ist die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle Krankheit (Geflügel-Pest-Verordnung), mit der die Richtlinie 92/40/EWG vom 19. Mai 1992 über Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest in nationales Recht umgesetzt worden ist. Impfungen Impfungen gegen Geflügelpest sind verboten. Wenn es die epidemiologische Situation erfordert, können mit Zustimmung der Mitgliedsstaaten die Bekämpfungsmaßnahmen durch eine Impfung unterstützt werden. Gefährdung des Menschen In seltenen Fällen können sich Menschen mit aviären Influenzaviren infizieren und schwer erkranken. Im Jahre 1997 kam es in Hongkong erstmals zu Todesfällen, als sich 18 Menschen mit hochpathogenem aviären Influenzavirus H5N1 infizierten, von denen 6 gestorben sind. 1998/99 wurden in Hongkong und China bei Menschen und Schweinen Infektionen mit einem gering pathogenen Influenzavirus H9N2 nachgewiesen, das bei Hühnern und Puten in der Region verbreitet war. Auch bei den Geflügelpestausbrüchen in den Niederlanden sind Menschen erkrankt. Von den in die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen involvierten Beschäftigten haben sich 89 Menschen infiziert. Folgende Symptome traten auf: 78mal Konjunktivitis, 5mal Konjunktivitis und influenza-like illness (ILI), 2mal nur influenza-like illness, 1 Todesfall, 4mal ohne Symptome. Deshalb wurden aus aktuellem Anlass vom •

Robert-Koch-Institut (RKI),



Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS),



Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere (BFAV, in 06/2004 in FLI umbenannt),



Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) 32

Empfehlungen zum Infektionsschutz von gefährdeten Personen erarbeitet. Sie beinhalten •

Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion wie das Tragen von Mund- und Nasenschutz, Schutzbrille, Schutzkleidung, Handschuhe,



Prophylaktische antivirale Behandlung von besonders gefährdeten Personen durch Einnahme von Neuraminidase-Hemmern, z. B. Oseltamivir, Präparat „Tamiflu“,



Grippe-Schutzimpfung mit dem aktuellen humanen Impfstoff, um Doppelinfektionen mit Human- und Geflügelvirus zu vermeiden.

Schlussfolgerungen aus dem Geflügelpestausbruch im Kreis Viersen und dem Index case in den Niederlanden Beim Erstausbruch, insbesondere wenn nur wenig Virus eingeschleppt wurde, muss nicht plötzlich eine hohe Mortalität einsetzen, sondern die Tierverluste können zunächst langsam ansteigen. Demzufolge ist dann der Rückgang von Futter- und Wasserverbrauch anfangs nur gering. Bei erhöhten Verlusten und ungeklärten Todesfällen ist deshalb auch immer an Geflügelpest zu denken und labordiagnostisch abzuklären. Klinisch ist meist nur eine Apathie festzustellen. Ödeme, Durchfall und Zyanose von Kamm und Kehllappen treten anfangs selten auf. Blutungen auf serösen Häuten kommen nicht immer vor. Blutfülle in allen Organen, Pankreasveränderungen und Dotterperitonitis bei Legetieren sind häufig vorhanden. Zur Beschleunigung der Diagnosestellung ist bei Seuchenverdacht Untersuchungsmaterial sofort parallel zum regionalen Untersuchungsamt und zum NRL zu schicken.

3. Newcastle disease (ND) Werner, O. Die ND, auch atypische Geflügelpest genannt, ist eine hochkontagiöse, weltweit verbreitete, septikämisch verlaufende Allgemeinerkrankung des Geflügels mit großer wirtschaftlicher Bedeutung. In den meisten Ländern der Welt wird gegen ND geimpft.

33

Erreger der ND sind aviäre Paramyxoviren vom Serotyp 1 (PMV-1). Bei Geflügel oder Vögeln gibt es außerdem die Serotypen 2 bis 9, von denen PMV-2 und PMV-3 für Hühner und Puten eine gewisse Bedeutung als Krankheitserreger haben. Aviäre PMV-1 haben eine unterschiedliche genetisch stabile Virulenz. Nur mittel- und hochgradig virulente Virusstämme mit einem intracerebralen Pathogenitätsindex (ICPI) von 0,7 bis 2,0 gelten als Erreger der ND. PMV-1 besitzt ein breites Wirtsspektrum. Am empfänglichsten sind Hühnervögel und Puten. Tauben sind besonders anfällig für den Taubentyp des PMV-1, der bei Hühnern weniger schwere Erkrankungen hervorruft. Die ND ist in der Liste A des OIE aufgeführt. Statistische Angaben Nach zahlreichen Seuchenausbrüchen in den Jahren 1993 - 1995 ist die ND in Deutschland letztmalig 1996 bei Wirtschaftsgeflügel aufgetreten. Ab und zu werden Infektionen bei Tauben festgestellt und bekämpft, die betroffenen Tiere fallen jedoch nicht unter die Definition Geflügel im Sinne der ND-Bekämpfungsvorschriften. In den EU-Mitgliedsstaaten trat die ND in den letzten Jahren wie folgt auf: 2000 in Italien 257 Ausbrüche, 2001 in Italien und Schweden je 1 Ausbruch, 2002 in Dänemark 135 Ausbrüche, 2003 in Italien und Schweden je 1 Ausbruch. Labordiagnostische Untersuchungen Die Labordiagnostik der ND wird in Deutschland in 2 Stufen durchgeführt. In den Untersuchungsämtern der Länder erfolgt die Virusisolierung und primäre Identifizierung als PMV-1. Im NRL für ND (NRL-ND) werden die Isolate mit monoklonalen Antikörpern typisiert und die Virulenz bestimmt. Letzteres geschieht entweder im Tierversuch

durch

Bestimmung

des

ICPI

an

SPF-Eintagsküken

oder

durch

molekularbiologische Untersuchung, indem die Aminosäuresequenz der Spaltstelle des F-Proteins bestimmt wird. Die im Jahre 2003 durchgeführten virologischen Untersuchungen auf ND gehen aus den Tabellen 1, 2 und 3 hervor. 34

Tabelle 1:

Anzahl virologischer Untersuchungen auf ND 2003 Die Überwachungsuntersuchungen gesunder Tiere erfolgten im NRL-ND im Rahmen des Influenzamonitorings, die anderen Virusisolierungen wurden in den regionalen Untersuchungsämtern durchgeführt.

Tierart

Anzahl untersuchter Tiere

Hühner

Untersuchungsgrund

609 Abklärung von Erkrankung oder Tod

Puten

96 Abklärung von Erkrankung oder Tod

Enten

44 Abklärung von Erkrankung oder Tod

Enten

3.240 Überwachung gesunder Tiere (324 Bestände)

Gänse

28 Abklärung von Erkrankung oder Tod

Gänse

3.640 Überwachung gesunder Tiere (364 Bestände)

Ziergeflügel

221 Abklärung von Erkrankung oder Tod

Ziergeflügel

196 Überwachung gesunder Tiere (220 Bestände)

Tauben

736 Abklärung von Erkrankung oder Tod

Psittaziden

433 Abklärung von Erkrankung oder Tod; Quarantäne

And. Exoten

2.229 Abklärung von Erkrankung oder Tod; Quarantäne

Zoo/Wildvögel

85 Abklärung von Erkrankung oder Tod

Wildvögel

1.750 Überwachung gesunder Tiere

Tabelle 2:

Typisierung der 53 zum NRL-ND eingesandten PMV-Isolate

Anzahl

Virus

50

PMV-1

Typisierung

Anzahl Virusisolate/Spezies

39 Taubentyp

36/Taube, 1/Zierhuhn, 1/Kanarie, 1/Papagei

9 La Sota-Typ (Vakzine)

5/Huhn, 2/Pute, 1/Ente, 1/Sittich

2 lentogen, nicht LaSota

1/Taube, 1/Ente

1

PMV-2

-

1/Huhn

2

PMV-3

-

1/Strauß, 1/Papagei

35

Tabelle 3:

Isolierung und Charakterisierung von aviären PMV aus Wildvögeln im Rahmen der Überwachungsuntersuchungen auf Aviäre Influenza (Alle aus Wildvögeln isolierten PMV-1 waren gering pathogen.)

Virus

Jahr

Anzahl

2001 PMV-1

PMV-4

2002

Anzahl Virusisolate / Vogelart 8 5/Alpenstrandläufer, 3/Krickente 12

1/Kanadagans, 3/Flussuferläufer, 1/Lachmöwe, 7/Höckerschwan

2003

6 2/Stockente, 2/Krickente, 2/Schwan

2001

4 4/Krickente

2002

2 2/Blessgans

2003

10 8/Stockente, 1/Pfeifente, 1/Krickente

2001

12

8/Strandläufer, 3/Krickente, 1/Wiesenpieper

2003

5

3/ Stockente, 1/ Graugans, 1/ Höckerschwan

PMV-6

Bekämpfung der ND Die ND ist in Deutschland anzeige- und bekämpfungspflichtig. Die gesetzliche Grundlage dafür ist die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle Krankheit (Geflügel-Pest-Verordnung), mit der die Richtlinie 92/66/EWG vom 14. Juli 1992 über Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Newcastle Krankheit umgesetzt worden ist. Impfungen In Deutschland besteht Impfpflicht für Hühner und Puten. Die Geflügelpest-Verordnung schreibt im § 7 vor: „Die Impfung ist in solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gegen die ND vorhanden ist“. Eine serologische Kontrolle des Impferfolges ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Gefährdung des Menschen Eine massive Infektion mit hochpathogenem PMV-1 (velogenem NDV) kann beim Mensch zu Konjunktivitis und grippeähnlichen Symptomen führen. Im Berichtszeitraum wurde jedoch bei Geflügel kein velogenes Virus nachgewiesen, und es traten keine Erkrankungsfälle beim Menschen auf.

36

Liste-B-Krankheiten Krankheiten, die mehrere Tierarten betreffen 4. Aujeszkysche Krankheit (AK) Müller, T., Mettenleiter, T. C. Mit der Entscheidung 2003/130/EG erhielten neben anderen Ländern im Februar 2003 auch die noch ausstehenden Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ihre Anerkennung als offiziell AK-freie Region gemäß Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EG. Damit konnte die AK in der Bundesrepublik Deutschland erstmals seit mehr als 50 Jahren erfolgreich getilgt werden. Die Einführung der Anzeigepflicht durch die Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszky’sche Krankheit vom 30. April 1980 (BGBl. I S. 488) sowie die daraus resultierende Implementierung des nationalen Bekämpfungsprogrammes zur Tilgung der AK Anfang der 90er Jahre waren entscheidende Voraussetzungen für die Tilgung dieser ökonomisch wichtigen Viruserkrankung bei Hausschweinen mittels ‚Marker’-Technologie und gentechnisch veränderten Impfstoffen. Die chronologische Anerkennung der AK-Freiheit der Länder stellt sich infolge intensiver Bekämpfungsmaßnahmen wie folgt dar: ƒ

1995: Brandenburg, Sachsen, Thüringen (95/51/EG)

ƒ

1996: Mecklenburg-Vorpommern (96/190/EG)

ƒ

1997: Sachsen-Anhalt (97/30/EEC), Rheinland-Pfalz (97/835/EG)

ƒ

2000: Baden-Württemberg (2000/280/EG)

ƒ

2001: Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland, Schleswig-Holstein (2001/746/EG)

ƒ

2002: Bayern (2002/270/EG)

ƒ

2003: Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (2003/130/EG).

Zukünftig wird das Hauptaugenmerk auf der Überwachung und Wahrung des AKfreien Status der Hausschweinepopulation Deutschlands liegen müssen. Da sich mit der Anerkennung der AK-Freiheit für Deutschland die epidemiologischen Verhältnisse in Bezug auf die AK grundlegend geändert haben, wird gegenwärtig über eine Anpassung bzw. Reduzierung der Überwachungsuntersuchungen in den Haus-

37

schweinebeständen und einen entsprechend angepassten Stichprobenplan nachgedacht. Das Vorkommen von AK-Infektionen in Schwarzwildbeständen Deutschlands sowie größerer länderübergreifender Regionen in Europa stellen keinen Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Tilgung der AK in der Hausschweinepopulation dar. Neben den Kontrolluntersuchungen zur Aufrechterhaltung eines AK-freien Status in den Hausschweinebeständen fordert der O.I.E. International Animal Health Code, (Kapitel 2.2.2., Artikel 2.2.2.2.) für die Anerkennung der AK-Freiheit eines Landes jedoch, dass in Ländern mit Schwarzwildvorkommen geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine Übertragung des AK-Virus vom Schwarzwild auf Hausschweine zu vermeiden. Die Tatsache, dass Infektionen mit dem Virus der AK in Schwarzwildbeständen in weiten Teilen Deutschlands vorkommen, unterstreicht die Notwendigkeit von Kontrolluntersuchungen zur Aufrechterhaltung eines AK-freien Status in den Hausschweinebeständen einerseits sowie die intensive serologische Überwachung der Schwarzpopulation andererseits. Zwar scheint im Gegensatz zur KSP in der einheimischen Schwarzwildpopulation gleichzeitig ein vom Hausschwein weitgehend unabhängiger Infektionszyklus abzulaufen, dennoch sollte das mögliche Risiko zur Einschleppung des beim Schwarzwild präsenten AK-Virustyps in Hausschweinebestand nicht unterschätzt werden.

5. Tollwut Müller, T. Tollwutsituation Obwohl in 2003 weiterhin eine Reduzierung der Tollwutfälle zu beobachten war, hat sich die Tollwutsituation im Vergleich zum Jahr 2002 nicht wesentlich verbessert. So wurden in 2003 insgesamt 37 Tollwutfälle amtlich festgestellt, davon waren 13 Fälle durch European Bat Lyssavirus-Infektionen (EBLV, Fledermaustollwut) hervorgerufen (Tab.1).

38

Tabelle 1:

Tollwutfälle in der Bundesrepublik Deutschland (1997-2003) Jahr

Bundesland 1997

1998

1999

2000

Schleswig-Holstein

1*

1*

3*

1*

2*

3*

5*

Niedersachsen

0

0

8*

4*

2*

2*

4*

Bremen

0

0

0

0

0

0

0

Hamburg

1*

0

0

0

0

0

0

Nordrhein-Westfalen

30

55

9

0

0

Hessen

14

26

9

83

24

34

24

Rheinland-Pfalz

9

2

0

0

0

0

0

Baden-Württemberg

0

0

0

0

0

0

0

Bayern

2

1

8

57

3

1

0

Saarland

27

11

0

2 ( 1 )*

0

0

0

Berlin

0

2*

0

1*

0

0

3*

Brandenburg

0

1*

0

0

1*

1*

0

Mecklenburg-Vorpommern

0

0

0

0

0

0

0

Sachsen

1

9

4

2*

0

Sachsen-Anhalt

1*

0

0

1*

5 (4)*

0

1*

Thüringen

0

0

3 ( 2 )*

0

0

0

0

Gesamt

86

108

71

192

50

43

37

31 ( 1 )* 36 ( 1 )*

9 ( 1 )* 7 ( 1 )*

2001 2002 2003

Legende: * = Fledermaustollwut

Lässt man Fälle von Fledermaustollwut unberücksichtigt, so ist der Rotfuchs mit 56,7 % der betroffenen Wildtierarten am Seuchengeschehen beteiligt. Die Tatsache, dass auch weitere Wildtiere (Rehwild, Dachse) am Seuchengeschehen beteiligt waren, unterstreicht die Rolle des Rotfuchses als Virusreservoir in den betreffenden endemischen

Gebieten.

Zum

ersten

Mal

Tollwutgeschehen nicht beteiligt (Tab. 2).

39

seit

1997

waren

Haustiere

am

Tabelle 2:

Tollwutfälle in der Bundesrepublik Deutschland (1997-2003) - Tierartenbeteiligung Jahr 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003

Haustiere Hund

0

2

1

0

0

1

0

Katze

1

2

2

3

1

1

0

Pferd

0

1

1

0

1

0

0

Rind

5

2

1

6

1

0

0

Schaf

2

1

7

7

0

0

0

andere Haustiere

0

0

0

0

0

0

0

Haustiere ges.

8

8

12

16

3

2

0

Marder

0

3

1

2

1

3

0

Dachs

0

1

0

1

0

0

2

Fledermaus

3

4

15

10

9

8

13

Fuchs

74

86

37

150

35

24

21

Rehwild

1

6

6

12

2

6

1

andere Wildtiere

0

0

0

1

0

0

0

Wildtiere ges.

78

100

59

176

47

41

37

Gesamt

86

108

71

192

50

43

37

Wildtiere

Wie in den Vorjahren war auch in 2003 ausschließlich das Bundesland Hessen von der sylvatischen Tollwut betroffen. Die durch den Fuchs bedingte Tollwut kam in den letzten 18 Monaten ausschließlich in urbanen und suburbanen Regionen im Süden Hessens vor, hier vor allem im Raum Frankfurt/Main sowie in den unmittelbar angrenzenden suburbanen Regionen im Wetteraukreis, Main-Kinzig-Kreis sowie im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Diese Tatsache verdeutlicht die nach wie vor existierenden Probleme bei der Bekämpfung der Tollwut in urbanen Regionen mit hoher Bevölkerungsdichte und starker Zersiedelung in Hessen (Abb. 1).

40

Während die Tollwutsurveillance in den betreffenden Gebieten den Anforderungen der WHO entspricht, lagen die Ursachen der unbefriedigenden Tollwutsituation in Hessen in 2003 vor allem in einer inadäquaten Organisation und Planung der Impfkampagnen. Das Hauptproblem lag darin begründet, dass die Handauslage vor allem in den urbanen und suburbanen Gebieten, die per Flugzeugauslage entweder nicht oder nur schwer zu beködern sind, unzureichend und den vorherrschenden epidemiologischen und veränderten ökologischen Verhältnissen nicht angepasst war. Dass die Intensivierung der Handauslage in diesen Gebieten der Schlüssel zum Erfolg ist, beweist der Landkreis Offenbach. Dieser Tatsache Rechnung tragend, wurden im Herbst 2003 in Zusammenarbeit mit der obersten Veterinärbehörde des Landes Hessen, der BFAV und dem Regierungspräsidium Darmstadt eine umfassende Intensivierung der Handauslage in allen betroffenen Gebieten in Angriff genommen. Die Empfehlungen des “Scientific Report on oral vaccination of foxes against rabies“ des Scientific Committee on Animal Health and Animal Welfare der EU dienten dabei als Grundlage. So wurde in 2003 die Tollwut durch die Schaffung zweier großflächiger, zusammenhängender Immunisierungsgebiete in der Bundesrepublik Deutschland bekämpft. In Sachsen diente das Impfgebiet hauptsächlich als Sicherheits- und Präventionsimpfung zur Wahrung des Tollwutstatus freier Regionen sowie zur Abwehr einer möglichen Reinfektion aus den benachbarten Gebieten Tschechiens und Polens. Die Fortschritte in den südlichen Grenzregionen Sachsens sind nicht zuletzt durch die erfolgreiche Bekämpfung der Tollwut auf tschechischer und polnischer Seite zurückzuführen. Das großflächige kohärente Impfgebiet im Westen Deutschlands umfasste die südlichen Regionen Hessens, wobei vor allem angrenzende Gebiete von BadenWürttemberg und Bayern zur Verhinderung einer möglichen weiteren Ausbreitung miteinbezogen wurde. Wie in Sachsen diente das Impfgebiet in Nordrhein-Westfalen der Sicherung des Status der Tollwutfreiheit unter Impfung. In besonders prädisponierten Arealen der Impfgebiete wurde weiterhin einheitlich die Doppelbeköderung durchgeführt (Abb. 2).

41

Abbildung 1:

Vorkommen von sylvatischer und Fledermaustollwut in Deutschland in den Jahren 2002 und 2003.

42

Abbildung 2:

Impfgebiete im Zusammenhang mit der oralen Immunisierung der Füchse gegen Tollwut in 2003. Die Frühjahrs- und Herbstauslage gebiete sind identisch.

Im Jahr 2003 gelten die nicht von terrestrischer Tollwut betroffenen Bundesländer Baden-Württemberg,

Berlin,

Brandenburg,

Bremen,

Hamburg,

Mecklenburg-

Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland gemäß den GUIDING PRINCIPLES FOR POST-VACCINATION SURVEILLANCE OF WILDLIFE RABIES IN EUROPE der WHO als tollwutfrei, da in diesen Ländern in den letzten 2 Jahren kein Fall von sylvatischer Tollwut festgestellt wurde.

43

Rinderkrankheiten 6. Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen Nöckler, K., Melzer, F. Statistische Angaben Bei der Brucellose von Rind, Schwein, Schaf und Ziege handelt es sich um eine nach dem Tierseuchengesetz anzeigepflichtige Tierseuche. Für das Jahr 2003 wurden für Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen keine Brucellose-Fälle angezeigt. Gemäß der Entscheidung 2003/467/EG vom 23. Juni 2003 ist Deutschland amtlich anerkannt frei von Rinderbrucellose sowie Schaf- und Ziegenbrucellose. Überwachung, labordiagnostische Untersuchungen Die Überwachung des Status amtlich brucellosefrei erfolgt auf Grundlage der nationalen

Brucellose-Verordnung

(Brucellose-VO)

in

Umsetzung

der

Richtlinie

64/432/EWG (Rinder) bzw. 91/68/EWG (Schafe und Ziegen). Neben den laufenden Bekämpfungsprogrammen steht die Einhaltung der Vorschriften für das Verbringen von Tieren innerhalb der Gemeinschaft und aus bzw. in Drittländer im Vordergrund, um eine Verschleppung der Brucellose zu verhindern. Die Notwendigkeit derartiger Maßnahmen wird an einem Brucellose-Ausbruch in einer Rinderfarm in Schottland im Februar 2003 deutlich (der letzte Fall stammte dort aus den 70er Jahren). Nach der aktuellen Entscheidung 2004/226/EG zur Änderung der Richtlinie 64/432/EG müssen die für den innergemeinschaftlichen Handel bestimmten Rinder aus einem amtlich anerkannten brucellosefreien Bestand stammen und innerhalb von 30 Tagen vor ihrer Versendung mit negativem Ergebnis mit einem blutserologischen Test (ELISA, KBR, RBT) untersucht worden sein. Im Rahmen von Handelsuntersuchungen sind Schafe und Ziegen gemäß der Entscheidung 91/68/EWG mit RBT oder KBR und Besamungseber gemäß der Entscheidung 90/429/EWG (seit dem 01.01.2001) mit dem RBT auf Brucellose zu untersuchen. Im Zusammenhang mit Handelsuntersuchungen bzw. zur Abklärung von BrucelloseSeroreagenten wurden im Jahr 2003 im NRL für Brucellose insgesamt 673 serologische Untersuchungen durchgeführt. In Abhängigkeit von der Tierart (Rind, Schaf, Ziege, Schwein, Hund) und auf die zu untersuchende Brucella-Spezies (B. abortus, B. melitensis, B. suis, B. canis, B. ovis) kamen unterschiedliche Methoden, wie KBR, 44

SLA (einschl. Absorbtions-SLA) und RBT zum Einsatz (Tabelle 1). Unspezifische Reagenten waren in der Mehrheit der Fälle auf Kreuzreaktionen, insbesondere mit Yersinia enterocolitica, zurückzuführen. Tabelle 1:

Übersicht über die durchgeführten serologischen Untersuchungen (2003)

Test

AK-Nachweis auf

Probenzahl

SLA, Absorptions-SLA

B. abortus/melitensis/suis

193

KBR

B. abortus/melitensis/suis

294

RBT

B. abortus/melitensis/suis

89

KBR

B. ovis

80

SLA, KBR

B. canis

17

Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 9 Isolate vom Wildschwein eingesandt. Die Differenzierung der Isolate erfolgte anhand phänotypischer Merkmale und, soweit erforderlich, auch mit molekularbiologischen Techniken mit Hilfe der bcsp-31-PCR (gattungsspezifisch für Brucella) bzw. der AMOS-Multiplex-PCR (spezifisch für bestimmte Brucella-Spezies und -Biotypen). Alle 9 Isolate konnten als B. suis, Biotyp 2 bestimmt werden. Die beim Wildschwein gefundenen und als B. suis, Biotyp 2 differenzierten Isolate verdeutlichen die Rolle dieser Spezies als Brucella-Reservoir für die sog. „Hasenbrucellose“, welche aus epidemiologischer Sicht auch für das Hausschwein unter bestimmten Bedingungen (Freilandhaltung) von Bedeutung sein kann. Alle serologischen, mikrobiologischen und molekularbiologischen Untersuchungen wurden im NRL für Brucellose gemäß der ISO 17025 unter akkreditierten Bedingungen durchgeführt. Dazu zählt auch die regelmäßige Teilnahme an EU-Ringversuchen sowie die Durchführung von Ringversuchen auf nationaler Ebene. Bekämpfungsprogramme Eine Brucellose liegt vor, wenn diese durch den direkten Erregernachweis oder serologische Untersuchungsverfahren festgestellt wurde. In diesem Zusammenhang spielt bei der Abklärung eines Verdachtes die Berücksichtigung epidemiologischer Zusammenhänge (Zukauf von Tieren, Tiermärkte etc.) eine wichtige Rolle. Die bakteriologischen und serologischen Untersuchungsmethoden sind gemäß der Arbeitsan45

leitung zur Labordiagnostik von anzeigepflichtigen Tierseuchen (Hrsg. BMVEL) durchzuführen. Bei der Feststellung sind entsprechende Maßnahmen im Bestand nach der Brucellose-VO und zwar nach § 7 u. 8 für Rinder, § 10 für Schweine bzw. § 13 für Schafe und Ziegen durchzuführen. Die Voraussetzungen für das Erlöschen der Brucellose im Bestand richten sich nach § 17 der geltenden Brucellose-VO. Impfungen Impfungen gegen die Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen sind verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen für wissenschaftliche Studien zulassen,

sofern

diese

nicht

den

Belangen

der

Tierseuchenbekämpfung

entgegenstehen. Gefährdungen des Menschen Die Brucellose des Menschen ist eine in Deutschland selten auftretende Erkrankung. Nach § 7 (1) Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Brucellose meldepflichtig bei Erkrankung oder Tod, soweit der direkte oder indirekte Nachweis auf eine akute Infektion hinweisen. Grundlage der Diagnose ist die gemäß § 4 (2) IfSG festgelegte Falldefinition. Die Diagnose erfolgt anhand des klinischen Bildes und der serologischen Untersuchung auf spezifische Antikörper mittels SLA, KBR, ELISA oder des direkten Erregernachweises (z.B. Blutkultur). Im Jahr 2003 wurden für Deutschland nach dem IfSG insgesamt 27 Brucellose-Fälle beim Menschen gemeldet. Die im Jahr 2003 aus Deutschland eingesandten 14 Brucella-Isolate vom Menschen konnten wie folgt differenziert werden: B. melitensis, Biotyp 1:

03 Isolate

B. melitensis, Biotyp 2:

11 Isolate

Sofern eine Ermittlung der Ursache möglich war, konnte die Mehrzahl der Fälle auf den Aufenthalt in Risikogebieten im Ausland (z.B. Türkei, Süditalien, Spanien) zurückgeführt werden. Hauptinfektionsquelle ist der Verzehr von infizierter Rohmilch bzw. Rohkäse (insbesondere von Schaf und Ziege oder Rind), Kontaktinfektionen sind eher selten. Gelegentlich sind in Deutschland gemeldete Fälle auf Laborinfektionen zurückzuführen.

46

7. Vibrionenseuche der Rinder Schulze, F. Campylobacter (C.) fetus ssp. venerealis, ein Bakterium mit ausgeprägtem Tropismus für die Genitalschleimhaut des Rindes, ist der Erreger der bovinen genitalen Campylobacteriose (enzootischer Abort). Infektionen mit C. fetus ssp. fetus müssen abgetrennt werden. Dieser Keim hat sein natürliches Erregerreservoir im Intestinaltrakt des Rindes, doch kann er ebenfalls Aborte verursachen (sporadischer Abort). Letztes Jahr berichteten wir über einen spezifischen PCR-Assay zur Identifizierung und Differenzierung der beiden C.-fetus-Subspezies. Dieser Assay wurde ursprünglich durch Hum u. Mitarb. (1997) entwickelt und in unserem Labor eingearbeitet. Dabei wird mit den Primern MG3F und MG4R ein 764-bp-Amplikon für beide Subspezies von C. fetus amplifiziert. Die Differenzierung beider Subspezies erfolgt mit dem Primerpaar VenSF und VenSR, wobei nur bei C. fetus ssp. venerealis ein 142-bp-Amplikon erhalten wird. Die Typstämme der beiden Subspezies dienten als Positivkontrollen, unspezifische Reaktionen wurden nicht beobachtet. Die Ergebnisse wurden zusammengefasst und publiziert (Müller, W., Hotzel, H., Schulze, F.: "Identifizierung und Differenzierung der Campylobacter-fetus-Subspezies mittels PCR", Dtsch. tierärztl. Wschr. 110, 55-59, 2003). Bis Ende 2003 wurden mit dieser PCR insgesamt 96 Feldstämme untersucht (darunter 44 C. fetus ssp. venerealis und 28 C. fetus ssp. fetus). Nach unserer Erfahrung ist dieser PCR-Assay zuverlässig und stimmt mit den Ergebnissen der traditionellen phänotypischen Differenzierung überein. Jedoch wurde die Zuverlässigkeit dieser PCR kürzlich durch Wagenaar u. Van Bergen in Frage gestellt (Entwurf des Kapitels Bovine Genitale Campylobacteriose, OIE Manual 2004). Aus diesem Grunde begannen wir eine Untersuchung zur Klärung dieser Frage. Für diesen Zweck vergleichen wir 7 phänotypische Schlüsselreaktionen (Selenitreduktion, Wachstum bei 42 °C, Empfindlichkeit gegen Glycin, KMnO4, Metronidazol, Cefoperazon, basisches Fuchsin), die von On u. Harrington (2001) empfohlen wurden, mit den Ergebnissen der PCR. Im Jahre 2003 wurden 17 Isolate aus 3 Untersuchungseinrichtungen eingesandt. Die Überprüfung mittels PCR ergab in 12 Fällen C. fetus ssp. venerealis. C. fetus ssp. fetus konnte nicht nachgewiesen werden und 5 Isolate gehörten nicht zur Spezies C. fetus. An zwei Untersuchungseinrichtungen wurden die Typstämme der beiden C.fetus-Subspezies übersandt.

47

Im Berichtszeitraum wurden 5 Ausbrüche an Vibrionenseuche in 2 Bundesländern angezeigt, davon 4 Ausbrüche in Baden-Württemberg und 1 Ausbruch in NordrheinWestfalen.

8. Tuberkulose der Rinder Moser, I. Statistische Angaben Rindertuberkulose ist in Deutschland eine anzeigepflichtige Tierseuche. Der Erreger der Erkrankung ist Mycobacterium bovis. M. bovis subspecis caprae wurde im Jahre 2003 in den Rang einer eigenständigen Spezies erhoben, M. caprae. Dieser Erreger wird in Süddeutschland häufiger als Verursacher der Rindertuberkulose nachgewiesen als M. bovis. Deutschland ist seit 01.01.1997 von der EU amtlich als frei von Rindertuberkulose anerkannt (Entscheidung 2003/467/EG, vormals Entscheidungen 99/467/EG bzw. 97/76/EG). Daher wird auf regelmäßige Reihenuntersuchungen, z. B. mit Hilfe des Tuberkulin-Tests, im Tierbestand verzichtet. Die Sicherung des Status der Freiheit von Tuberkulose wird durch amtliche Untersuchungen der einzelnen Schlachtkörper gewährleistet. Seit 1990 wurden jährlich zwischen 2 und 13 Tuberkuloseausbrüche festgestellt. Im Jahre 2003 waren neun Ausbrüche bzw. Feststellungen zu verzeichnen, überwiegend in den viehreichen Regionen Süddeutschlands (Abb. 1). Alle Ausbrüche ereigneten sich in der kalten Jahreshälfte von September bis März. Im Rahmen der mit diesen Feststellungen verbundenen Bekämpfungsmaßnahmen wurden insgesamt 76 Rinder getötet (Tab. 1). Mit diesen Zahlen liegt die Bundesrepublik bei einer Gesamtzahl von etwa 14,5 Mio. Rindern und etwa 200.000 Betrieben weit unter dem erlaubten Grenzwert. Tabelle 1:

Standorte der Rinder und Anzahl der Tiere , die im Jahre 2003 im Rahmen von Tuberkulose-Bekämpfungsmaßnahmen getötet wurden

Ausbruch

Bundesland

Anzahl der getöteten Tiere

2003

Bayern

3

2003

Baden-Württemberg

71

2003

Niedersachsen

2

48

Fälle 01.01.2003 – 31.12.2003 (9) Bundesländer Regierungsbezirke

Abbildung 1:

Topographie der bovinen Tuberkulose in Deutschland

Labordiagnostische Untersuchungen Die im NRL für Tuberkulose angewandten diagnostischen Methoden umfassen 1.

die Isolierung der Erreger aus tuberkulös verändertem bzw. verdächtigem Gewebe (Lymphknoten, Organe, Schleimhaut) sowie deren Identifizierung, Differenzierung und Typisierung;

2.

die Differenzierung und Typisierung eingesandter Mykobakterien-Isolate;

3.

den Nachweis erregerspezifischer DNS aus Geweben.

Die Methodik der Isolierung entspricht den Empfehlungen des Arbeitskreises Veterinärmedizinische Infektionsdiagnostik der Deutschen veterinärmedizinischen Gesellschaft

(DVG),

wie

sie

in

der

Arbeitsanleitung

zur

Labordiagnostik

von

anzeigepflichtigen Tierseuchen des BMVEL in der aktualisierten Fassung, Stand November 2002, niedergelegt sind. Zur Differenzierung werden neben konventionellen mikrobiologischen Methoden und biochemischen (Gaschromatographie langkettiger Fettsäuren und Dünnschichtchromatographie von Mykolsäuren bei atypischen Mykobakterien) vorwiegend molekularbiologische Verfahren wie PCR, Restriktionsanalysen von PCR-Produkten (z. B. 49

hsp65

Gen,

Insertionssequenzen),

Analyse

des

Restriktionsfragment-

Längenpolymorphismus (RFLP, z. B. IS6110, IS1245), Spoligotypisierung oder DNSSequenzanalyse (16S rDNS) eingesetzt. Nicht alle diese Methoden werden routinemäßig angewandt. Vor allem die aufwändigen chromatographischen sowie die drei letztgenannten molekularen Methoden kommen nur gezielt bei Fragestellungen zum Einsatz, die auf anderen Wegen nicht zufriedenstellend beantwortet werden können. Ergebnisse der Typisierung und epidemiologische Bewertung Die Methoden der Spoligotypisierung und der Analyse des RFLP auf der Basis des IS6110 ermöglichen die Differenzierung von Isolaten, die dem sogenannten Mycobacterium tuberculosis-Komplex angehören (M. tuberculosis, M. bovis, M. caprae, M. microti und M. africanum), auch unterhalb der Speziesebene, so dass Subspezies und Subtypen identifiziert werden können. Epidemiologische Untersuchungen haben gezeigt, dass die Ausbrüche in Norddeutschland vorwiegend durch M. bovis, in Süddeutschland vorwiegend durch M. caprae verursacht werden. Gründe für diese geographische Verteilung sind bisher nicht bekannt. Die Quellen für diese sporadischen Ausbrüche können meist nicht identifiziert werden. Die Rolle des Wildes als Erregerreservoir wird zurzeit untersucht. Das NRL gewährt staatlichen Untersuchungseinrichtungen der Länder bei der Isolierung von Mykobakterien aus Verdachtsproben sowie bei der Typisierung und Differenzierung

von

Mykobakterien-Isolaten

umfangreiche

Unterstützung.

Neben

Verdachtsproben vom Rind wurden auch Proben vom Schwein, Geflügel sowie von Zoo-und Heimtieren (Elefant über Meerschweinchen bis Boa) untersucht. Die Ergebnisse der Differenzierung im Jahre 2003 sind in Tabelle 2 zusammengefasst. In 143 Verdachtsproben konnten keine Mykobakterien nachgewiesen werden.

50

Tabelle 2:

Anzahl und Spezies und Herkunft der im Jahre 2003 isolierten und differenzierten Mykobakterienstämme

Material

Grund

Diagnose

Rind: 80 Organproben und 30 Isolate von 83 Tieren 61 Proben (Kot-/Organ) von 39 Tieren Schaf: 8 Isolate Schwein: 29 Organproben von 26 Tieren Pferd: 1 Probe Huhn: 20 Proben von 9 Tieren

TB-Verdacht

22 Tiere: M. bovis 18 Tiere: atypische M.

Map-Verdacht

26 Tiere: Map

Map-Verdacht

2 Isolate: Map 2 Isolate M. avium 18 Tiere: M. aviumintracellulare-Komplex

Wild: Elch: 4 Proben von 1 Tier Luchs: 10 Proben von 2 Tieren Hirsch: 5 Proben von 2 Tieren Wisent: 4 Proben von 2 Tieren Mufflon: 1 Probe von 1 Tier Ratte: 6 Proben von 2 Tieren Bodenproben: 2 Heimtiere: Fisch: 2 Proben von 2 Tieren

Verdacht auf Mykobakteriose TB-Verdacht Verdacht auf Mykobakteriose

7 Tiere: M. avium 1 Tier: atypische M 1Tier: keine Mykobakterien

Map-Verdacht

1 Tier: keine M.

TB-Verdacht TB-Verdacht TB-Verdacht TB-Verdacht TB-Verdacht TB-Verdacht

2 Tiere: M. bovis 2 Tiere: M. bovis 1 Tier: M. bovis 1 Tier: atypische M. 1 Tier: M. avium 2 Proben: keine Mykobakterien

Verdacht auf Mykobakteriose Meerschweinchen: 5 Proben von TB-Verdacht 5 Tieren Papagei: 1 Probe von 1 Tier Verdacht auf Mykobakteriose Katze: 6 Proben von 2 Tieren Verdacht auf Mykobakteriose Zootiere: Kamel: 15 Proben von 2 Tieren TB-Verdacht Elefant: 9 Proben von 2 Tieren TB-Verdacht Katta: 3 Proben von 1 Tier TB-Verdacht Hängebauchschwein: 4 Proben TB-Verdacht von 2 Tieren Schneeziege: 3 Proben von 2 TB-Verdacht Tieren Boa: 2 Proben von 2 Tieren Verdacht auf Mykobakteriose Natter: 1 Probe von 1 Tier Verdacht auf Mykobakteriose Differenzierung 51

2 Tiere: keine M. ein Tier: atypische M. 1 Tier: keine Diagnose 1 Tier: M. avium 2 Tiere: keine M. 1 Tier: atypische M. 1 Tier: M. microti 2 Tiere: M. bovis 1 Tier: M. gastri/kansasii 2 Tiere: M. chelonae 1 Tier: keine M. 4 x M. africanum

Kontrollmaßnahmen Die Bekämpfung der Tuberkulose der Rinder ist in der „Verordnung zum Schutz gegen Tuberkulose des Rindes“ vom 13. März 1997 geregelt. Wesentlichste Veränderung gegenüber der vorhergehenden Regelung ist der Verzicht auf die periodische diagnostische Untersuchung der Rinder mittels Tuberkulinprobe. Die einzigen verbleibenden Instrumente zur Feststellung der Rindertuberkulose sind die amtliche Fleischuntersuchung sowie Sektionen in den Untersuchungseinrichtungen der Länder und Universitäten. Daher ist es notwendig, dass für Tuberkulose sprechende Veränderungen in einer bakteriologischen Untersuchung abgeklärt werden. Dies sollte auch für die Untersuchung von Wildtieren gelten. Die nach der Feststellung der Rindertuberkulose notwendigen epidemiologischen Untersuchungen in den Kontaktbeständen müssen mit großer Sorgfalt durchgeführt werden, um die Erhaltung des Status der Tuberkulosefreiheit zu sichern. Die Charakterisierung der isolierten Erreger unterhalb der Speziesebene mit geeigneten molekularbiologischen

Methoden

eröffnet

die

Möglichkeit,

auch

verborgene

epidemiologische Zusammenhänge zu klären. Neben der bakteriologischen post mortem Untersuchung könnten in Zukunft neben dem Tuberkulintest auch weitere diagnostische ante mortem Untersuchungen, wie z. B. der Interferon gamma-Test an Bedeutung gewinnen. Impfungen Therapie und Impfungen sind nicht erlaubt. Gefährdung des Menschen M. bovis und M. caprae können wie andere Mykobakterien, die zum M. tuberculosis Komplex gehören, tuberkulöse Erkrankungen beim Menschen verursachen. In Hochzeiten der Rindertuberkulose waren etwa 10 - 15 % der menschlichen Tuberkuloseerkrankungen durch M. bovis hervorgerufen. Mit der erfolgreichen Bekämpfung der Rindertuberkulose in Deutschland ist die Bedeutung von Tieren als Infektionsreservoir für den Menschen jedoch beträchtlich zurückgegangen. Heute ist noch etwa 1 % der Tuberkulosefälle durch M. bovis bedingt. Dennoch ist es bei Ausbrüchen erforderlich, die in der Verordnung aufgeführten Maßnahmen konsequent umzuset-

52

zen, um die Weiterverbreitung des Erregers zu verhindern und potentielle Infektionsquellen für den Menschen auszuschalten.

9. Enzootische Leukose der Rinder (eLR) Kroschewski, K., Beier, D. Statistische Angaben Abbildung 1 zeigt die Anzahl der gemeldeten Neuausbrüche in der Bundesrepublik Deutschland seit 1991.

Abb.1: Enzootische Rinderleukose - Neuausbrüche

463 500 450 400 320 350 300 241 232 250 169 200 161 128 150 74 59 100 53 28 30 21 50 0 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 Jahr

2003 wurden 21 Neuausbrüche in 7 Bundesländern (NI – 3; NW – 6; HE – 4; BW - 4; BY – 1; BB – 1; SN – 2) gemeldet, welches den abnehmenden Trend der Vorjahre bestätigt. Ob dies ein echter Trend ist, oder infolge des verlängerten Untersuchungsintervalls zum Beispiel bei Mutterkuhherden ggf. Fälle unerkannt bleiben, bleibt abzuwarten.

Auf

das

Problem

wurde

im

Tiergesundheitsbericht

2001/2002

hingewiesen. Der amtlichen Tierseuchenberichterstattung ist zu entnehmen, das im Vergleich zum Vorjahr wiederum ein hoher Anteil von Ammen- (Æ Mutter-) Kuhbeständen betroffen ist (2002: 14 von 30 = 47 %; 2003: 8 von 21 = 38 %). Die Frage, ob beim diagnostischen Management, welches Untersuchungsintervalle bei der Überwachung leukosefreier Bestände von bis zu drei Jahren vorsieht, eine echte diagnostische Lücke besteht oder nicht, bedarf einer weiteren wissenschaftlichen Untersuchung. Ziel dieser Untersuchung sollte sein, einen Vorhersagewert für das 53

Erkennen/Nichterkennen von eRL-positiven Rinderbeständen unter besonderer Berücksichtigung der Mutterkuhbestände zu ermitteln. Labordiagnostische Untersuchungen Die Diagnostik erfolgt ƒ

pathologisch-anatomisch durch den Nachweis des Tumorstadiums (Leukoseverdacht) und durch histologische Tumordifferenzierung (pathognomonisch),

ƒ

serologisch durch den Nachweis von humoralen Antikörpern im Blutserum oder -plasma und/oder in der Milch,

ƒ

durch den BLV-Provirusnachweis mit Hilfe der PCR.

In ausgewählten Fällen ƒ

durch den elektronenoptischen Nachweis des Erregers nach Lymphozytenkurzzeitkultivierung,

Auf der Grundlage der Rinder-Leukose-Verordnung und der Zuständigkeitsregelungen der Bundesländer erfolgt durch staatliche Untersuchungseinrichtungen die Antikörperdiagnostik im Blutserum oder in der Milch im ƒ

Enzym-Immuno-Assay (ELISA) mittels kommerzieller zugelassener Testsysteme

und/oder (noch vereinzelt) bei Blutserumuntersuchungen und/oder Untersuchung des Erstkolostrums im ƒ

Agargel-Immunodiffusionstest (AGIDT, IDT).

Trotz zunehmenden Sanierungsfortschritts verbleibt in einigen Rinderbeständen, die vorwiegend nach Selektion serologisch leukosepositiver Tiere erhalten oder zusammengestellt wurden, ein unbekannter Rest von BLV-infizierten Tieren, die infolge fehlender, schwankender, permanent niedriger oder transienter BLV-Antikörper-Titer mit herkömmlichen serologischen Antikörper-Tests nicht oder nur zu bestimmten Zeitpunkten identifiziert werden können. Die Möglichkeit, in den anerkannt leukoseunverdächtigen Betrieben zur Überwachung der Leukosefreiheit Sammelgemelke zu untersuchen, macht es zu dem möglich, dass infizierte nichtlaktierende Rinder unterschiedlichen Alters als Infektionsquelle langzeitig unerkannt bleiben und damit die Endsanierung erheblich verzögern können. 54

Ein weiteres Problem stellt die Mutterkuhhaltung dar, wo die Diagnostik via Blutserum erfolgen muss. Die Anzahl der Neuausbrüche in diesen Betrieben nimmt tendenziell zu. Es stellt sich deshalb die Frage nach einer möglichen Reservoirfunktion von Mutterkuhhaltungen für das BLV. Gesicherte Erkenntnisse hierzu liegen gegenwärtig nicht vor. Bei ausschließlicher Mutterkuhhaltung (d.h. Betriebe mit dieser Haltungsform, deren Bestände an Rindern über zwei Jahre nach der Rinder-LeukoseVerordnung zu weniger als 30 von Hundert aus Milchkühen bestehen) kann das Untersuchungsintervall bis zu drei Jahre betragen (Betriebe, deren Bestände an Rindern über zwei Jahren zu mindestens 30 von Hundert aus Milchkühen bestehen: bis zu zwei Jahre). Bekämpfungsprogramme Auf

die

Ausführungen

zur

Rinder-Leukose-Verordnung

(Leukose-VO

vom

02.04.1980, BGBl. I, S. 417, in der jeweils geltenden Fassung) im Tiergesundheitsbericht 2001/2002 wird verwiesen. eRL-Status nach EU-Recht Im Artikel 2, Abs. 2, Buchstabe k) der Richtlinie 64/432/EWG heißt es, dass für die amtliche Anerkennung als leukosefreier Mitgliedstaat die Anforderungen gemäß Anhang D, Teil I, Abschnitte E und F erfüllt sein müssen. Angesichts der eingangs geschilderten Seuchensituation kommt für die Bestimmung der Bundesrepublik Deutschland als leukosefreier Mitgliedstaat nur die Option nach Buchstabe a) im Abschnitt E des Anhanges D in Betracht. Dort heißt es, dass mindestens 99,8 % der Rinderbestände amtlich anerkannt leukosefreie Rinderbestände sein müssen. Die eRL-Prävalenz darf demzufolge zum Stichtag 31.12.2003 0,2 % nicht übersteigen. Für die Berechnung der Prävalenz wird die Anzahl der Leukosebestände zur Gesamtzahl der Rinderbestände in Bezug gesetzt. Die sich jährlich verändernden Rinderbestandszahlen mit abnehmendem Trend können den Publikationen des Bundesamtes für Statistik entnommen werden. Die Zahl der festgestellten Leukosebestände ergibt sich aus der amtlichen Tierseuchenberichterstattung in Verbindung mit der halbjährlichen Berichterstattung zum Stand der Leukosebekämpfung in den neuen Bundesländern. Ab 2003 kann letztere vernachlässigt werden, da nunmehr die Anzahl der Neuausbrüche an eRL in den neuen Bundesländern (= 3) mit der Anzahl der Leukosebestände identisch ist. Die amtliche Anerkennung der Bundesrepublik Deutschland als leukosefreier Mitgliedstaat gemäß Richtlinie 64/432/EWG seit 55

1998 besteht damit fort (siehe Tabelle 1) (Entscheidung 2003/467/EG vom 23. Juni 2003). Mit einer Prävalenz von 0,01 per 31.12.2003 wird die Voraussetzung gemäß Buchstabe a) im Abschnitt E des Anhanges D der Richtlinie 64/432/EWG erfüllt. Der Status hat sich damit im Vergleich zum Berichtsjahr 2002 wiederum verbessert. Impfungen Impfungen und Heilversuche sind verboten.

56

Tabelle 1:

Entwicklung der Leukosesituation in der Bundesrepublik Deutschland 1993-2003

1. Anzahl Rinderbestände

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

325.821

314.496

297.378

287.077

268.740

258.899

226.820

218.440

217.500

208.100

198.200

463

320

240

172

128

74

59

53

28

30

21

2. Anzahl Leukoseausbrüche im Bundesgebiet 2.1 davon in den neuen Bundesländern (NBL) 3. Anzahl Leukosebestände in den NBL (abzüglich 2.1)

64

55

42

43

25

20

14

20

17

8

3

8.457

5.908

3.415

1.657

696

386

115

57

11

4

0

4. Anteil leukosefr. Rinderbest. (1-3-2)/1x100 in %

97,26

98,02

98,77

99,36

99,69

99,82

99,92

99,95

99,98

99,98

99,99

Quellen:

Rinderbestände: Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Berlin Tierseuchendaten: TSN und Jahresstatistiken des BMVEL Leukosebestände in den NBL: halbjährliche Berichterstattung der für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden (bis 2002)

57

10. Bovine Herpesvirus Typ-1-Infektionen (BHV1) Beer, M., Teuffert, J. Eine Beschreibung der durch BHV-1 hervorgerufenen Krankheitsbilder, der BHV-1Verbreitung, der betroffenen Spezies sowie der diagnostischen Methoden finden sich im Tiergesundheitsjahrbuch 1999. Bekämpfungsstrategien wurden im Jahrbuch 2000 kurz zusammengefasst sowie deren Vorteile und Probleme wie auch spezielle Bedingungen der BHV-1-Bekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland diskutiert. Statistische Angaben Für das Jahr 2003 wurden 125 Neuausbrüche von BHV-1-Infektionen in der Bundesrepublik angezeigt. Diese Zahlen entsprechen etwa 111 % der Ausbrüche des Vorjahres (2002: 113 BHV-1-Neuausbrüche), spiegeln jedoch wie in den Jahren zuvor nur einen kleinen Bruchteil der tatsächlichen Neuinfektionen wider, denn nur der Virusnachweis bzw. der Antikörpernachweis mit BHV-1-typischer Klinik sind anzeigepflichtig. Für eine realistische Einschätzung der Zahl von Neuinfektionen ist die Anzahl von BHV-1-Serokonversionen/Jahr wesentlicher aussagekräftiger. Um einen besseren Überblick zu erhalten, wurde daher ein Berichtsbogen entworfen und an die Bundesländer zur Datenerfassung weitergegeben. Die Ergebnisse dieser Erhebungen werden im Folgenden für das Jahr 2003 kurz vorgestellt. Epidemiologische Situation – Bekämpfungsfortschritt Das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) ist bekannt als Verursacher der Infektiösen Bovinen Rhinotracheitis (IBR) und der Infektiösen Pustulösen Vulvovaginitis (IPV)/Balanoposthitis (IBP). Bereits 1958 wurde die enge Verwandtschaft oder die Identität des zur Herpesgruppe gehörenden Virus des Koitalexanthems mit dem der Rhinotracheitis infektiosa festgestellt. Trotz des recht unterschiedlichen klinischen Syndroms beider Erkrankungen wurden sie ätiologisch als einheitliches Leiden aufgefasst und ihr Erreger als IBR/IPV-Virus bezeichnet. Alle Bovinen Herpesvirus Typ 1-Infektionen sind seit 1997 anzeigepflichtige, staatlich zu bekämpfende Tierseuchen. Von BHV1-Infektionen betroffen sind Rinder in allen Bundesländern, wobei rinderdichte Gebiete der Bundesrepublik nicht zwangsläufig am stärksten betroffen sind (z. B. Bayern). 58

Per 31.12.2003 zeigt die bundesweite Auswertung für den Milchvieh- und Mutterkuhbereich incl. deren Nachzucht, dass unter Einbeziehung von 168.357 Beständen folgender Stand in der BHV1-Sanierung erreicht wurde: ƒ

69,4 % der Bestände sind BHV1-frei

ƒ

20,5 % der Bestände befinden sich in Sanierung und

ƒ

10,1 % der Betriebe sind der Kategorie „sonstige Betriebe“ zuzuordnen.

Für den gleichen Zeitraum ergibt sich unter Einbeziehung von 11.341.598 Rindern aus dem Milchvieh- und Mutterkuhbereich, dass 56,4 % der Rinder BHV1-freien Beständen, 37,7 % der Rinder Sanierungsbeständen und 5,9 % der Rinder sonstigen Betrieben zuzuordnen sind. Der Bekämpfungsfortschritt im Zeitraum 1. Halbjahr 2001 bis gegenwärtig ist in den Abbildungen 1 und 2 dargestellt.

Abb. 1: Entwicklung der BHV1-Bekämpfung auf Bestandsbasis im M ilchvieh- und M utterkuhbereich 30.06.2002 n = 188.722

Stand: 30.06.2001 n = 164.426

51,6%

31.12.2003 n = 168.357

51,4%

69,4%

10,1% 14,3% 34,1%

20,8%

27,8%

e d n ä t s e B e g i t s n o s

g n u r e i n a S n i

i e r f 1 V H B

59

20,5%

Abb. 2: Entwicklung der BHV1-Bekämpfung bei Rindern insgesamt im M ilchvieh- und M utterkuhbereich 30.06.2002 n = 11.968.848

Stand: 30.06.2001 n = 9.572.394

48,8%

31.12.2003 n = 11.341.598

44,7%

56,4%

5,9% 29,6%

21,6%

17,6% 37,7% 37,7%

e d n ä t s e B e g i t s n o s

g n u r e i n a S n i

i e r f 1 V H B

Unter den Bundesländern hat Bayern mit 91 % bei den Beständen und 87,1 % bei den Rindern im BHV1-freien Bereich den Spitzenplatz, während MecklenburgVorpommern mit 39,5 % bzw. 15,2 % das Schlusslicht bildet. Anders stellt sich hingegen die Situation in den Ländern bezüglich der in BHV1Sanierung befindlichen Bestände und Rinder dar. Besonders in den ostdeutschen Bundesländern ist der prozentuale Anteil der in Sanierung befindlichen Bestände und Rinder auf Grund der Großbestände höher als in den Altbundesländern. So stehen beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern 56,8 % der Bestände und 84,3 % der Rinder in BHV1-Sanierung. Erhöhte Anstrengungen sind hinsichtlich der BHV1-Bekämpfung in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland vonnöten, wo sich 29,6 %/33,8 %; 22,3 %/21,2 % bzw. 27 %/15,7 % der Bestände/Rinder in der Kategorie „sonstige Bestände“, d.h. ohne BHV1-Bekämpfung, wiederfinden. Am Jahresende 2003 waren bundesweit bei 5.878 in die Analyse einbezogenen Beständen der spezialisierten Jungrinderaufzucht 3.210 Bestände (54,6 %) BHV1-frei, während der BHV1-freie Anteil in der Rindermast bei 35.437 analysierten Beständen 8,6 % betrug. 60

Labordiagnostische Untersuchungen Der BHV1-Status von Einzeltieren und Beständen wird über die Blut- und Milchserologie, die Virusanzucht bzw. durch klinische Untersuchungen überwacht. Im Milchvieh- und Mutterkuhbereich incl. ihrer Nachzucht wurden im Jahr 2003 bundesweit 2.913.235 Blutproben auf BHV1 untersucht. Von den genannten Proben reagierten 163.194 (5,6 %) positiv für BHV1. Der Prozentsatz serologisch positiv untersuchter Tiere variierte zwischen den Bundesländern zwischen 0,8 und 14,6 %. In Betrieben der spezialisierten Jungrinderaufzucht und in Rindermastbeständen wurden darüber hinaus 95.197 bzw. 20.992 Blutproben auf BHV1 untersucht, von denen 2.313 (2,4 %) bzw. 677 (3,2 %) positiv reagierten. Im gleichen Zeitraum wurden im Milchviehbereich 183.907 Einzelmilchproben mit einem Reagentenanteil von 8,6 % und 506.795 Tankmilchproben, von denen 7.536 (1,5 %) BHV1-positiv beurteilt wurden, untersucht. Über den BHV1-Berichtsbogen kamen für das 2. Halbjahr 2003 395 BHV1Ausbrüche zur Anzeige. Impfungen Im Milchvieh- und Mutterkuhbereich wurden im Jahr 2003 bundesweit 2.646.070 Tiere geimpft. In dieser Zahl ist Schleswig-Holstein nicht berücksichtigt, da von dort keine Angaben erfolgten. Von 5.878 spezialisierten Jungrinderaufzuchtbeständen der Bundesländer wurde in 865 (14,7 % der Bestände) BHV1 geimpft. Die Zahl der geimpften Tiere ist unbekannt. Darüber hinaus erfolgten BHV1-Impfungen in Rindermastbeständen. In 11.150 der 35.437 mitgeteilten Bestände (31,5 %) wurde BHV1-Impfstoff eingesetzt. Die Zahl der geimpften Tiere ist ebenso wie in der spezialisierten Jungrinderaufzucht unbekannt. Bekämpfungsprogramme Nach kleineren Anpassungen im Februar 2003 in § 1 und in der Anlage 1 ist die veränderte Fassung der BHV1-VO derzeit übergeordnete Grundlage der BHV1Bekämpfung in Deutschland (Fassung vom 03. Februar 2003, BGBl. I S. 159). Auf Basis der Bundesverordnung haben die meisten Bundesländer Landesverordnungen und Ausführungsbestimmungen in Kraft gesetzt. 61

Mit der Entscheidung 2004/215/EG wurde jetzt für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik die Gewährung zusätzlicher Garantien gemäß Artikel 9 der Richtlinie 64/432/EWG ermöglicht. Deutschland ist damit derzeit das einzige Mitglied der Europäischen Union mit so genanntem „Artikel-9-Status“ in Bezug auf die BHV1-Infektion. Gefährdungen des Menschen Es besteht keine Gefährdung des Menschen.

11. Trichomonadenseuche des Rindes Henning, K. Die Trichomonadenseuche des Rindes wird durch einen einzelligen Parasiten, Tritrichomonas foetus, aus der Familie der Trichomonadidae verursacht. Der Erreger wird beim Deckakt übertragen. Während die Infektion beim Bullen verhältnismäßig mild verläuft, kann sie bei Kühen zu Vaginitis, Endometritis und Aborten führen. Methoden zum Nachweis von Tritrichomonas foetus wurden im Jahre 2003 im Anstaltsteil Wusterhausen der BFAV etabliert. Zum Nachweis des Erregers werden die eingesandten Proben (z.B. Präputialspülproben) zunächst in ein Kulturmedium überführt (Diamond, 1957). In den darauffolgenden Tagen wird das Kulturmedium mittels Invertoskop kontrolliert. Von dem Kulturüberstand werden gefärbte Ausstrichpräparate hergestellt. Problematisch ist die Verwechslungsmöglichkeit von Tritrichomonas foetus mit anderen Trichomonaden (Campero et al., 2003; Felleisen et al., 1997 und 1998). Hierbei spielen insbesondere Kontaminationen mit Flagellaten aus dem Darmtrakt eine Rolle. Daher ist es wichtig, die Spezies mit Hilfe moderner molekularbiologischer Mittel (PCR) zu differenzieren. Mittels einer Trichomonaden-PCR erfolgt zunächst eine allgemeine Zuordnung zur Familie Trichomonadidae. An diese schließt sich im positiven Falle eine speziesspezifische PCR an, mit deren Hilfe entschieden werden kann, ob es sich um den Erreger der Trichomonadenseuche des Rindes, d.h. um Tritrichomonas foetus, oder einen verwandten, tierseuchenrechtlich aber nicht relevanten Einzeller handelt. Werden im Rahmen der Routinediagnostik Trichomonaden gefunden, empfiehlt es sich, vor einer amtlichen Feststellung der Trichomonadenseuche eine Abklärung im 62

NRL für die Trichomonadenseuche des Rindes zu veranlassen. Im Jahre 2003 wurden zwei Verdachtsproben zur Abklärung eingesandt. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

Nr. Probenart

Kultur

Anfärbung

1

Kulturüberstand aus Anzuchtsversuch

nicht auswertbar (verkeimt)

2

Kulturüberstand aus Anzuchtsversuch

Trichomonaden

4 vordere Geißel*

Trichomonas- TritrichomonasPCR PCR positiv

negativ

positiv

negativ

* = vermutlich Tetratrichomonas spec.

Somit ergab die Untersuchung in beiden Fällen, dass die Proben zwar Trichomonaden enthielten, es sich aber nicht um den Erreger der Trichomonadenseuche des Rindes handelte.

12. Bovine Spongiforme Encephalopathie (BSE) Pottgießer, C., Buschmann, A., Ziegler, U., Selhorst, T., Schultz, J., Triemer, B., Bätza, H., Staubach, C., Teuffert, J., Liebler-Tenorio, E., Kroschewski, K., Conraths, F.J., Groschup, M.H. Auf den Beitrag im Tiergesundheitsjahresbericht 2001/2002 wird Bezug genommen. Vom FLI wird zudem ein umfassender „Bericht zur BSE-Situation in der Bundesrepublik Deutschland“ erstellt und herausgegeben. Auf den Dritten Bericht für den Berichtszeitraum 01.01.2003 bis 31.12.2003 wird verwiesen. An dieser Stelle werden einige ausgewählte Aspekte dieses Dritten Berichtes behandelt. Statistische Angaben a)

Entwicklung der BSE-Fallzahlen

Im Jahr 2003 wurden 54 BSE-Fälle amtlich festgestellt (Tab. 1). Dies ist deutlich weniger als in den vorausgegangenen Jahren 2002 mit 106 amtlich festgestellten BSEFällen und dem Jahr 2001 mit 125 BSE-Fällen. Insgesamt wurde in der Bundesrepublik Deutschland in dem Zeitraum vom 26.11.2000 bis zum 31.12.2003 bei 292 Rindern BSE amtlich festgestellt.

63

Tabelle 1:

Anzahl BSE-Fälle in den Jahren 2000 bis 2003 Jahr

BSE-Fälle

Nov/Dez 2000

7

2001

125

2002

106

2003

54



292

Diese Zahlen und auch die monatliche Häufigkeitsverteilung lassen insgesamt eine fallende Inzidenz für den Zeitraum von 2001 bis 2003 vermuten (Abb. 1). Der Häufigkeitsverteilung kann kein Hinweis auf einen möglichen saisonalen Verlauf des BSE-

BSE-Fälle

Geschehens entnommen werden.

20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 v No

00

b Fe

01 M

03 v 03 02 v 02 01 v 01 01 03 i 03 02 i 02 g g g b b a a ai No M No Fe M No Fe Au Au Au

Feststellungsmonat

Abbildung 1:

b)

Monatliche Entwicklung der BSE-Fallzahlen in der Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum vom 26.11.2000 bis zum 31.12.2003

BSE-Inzidenz nach Bundesländern

Der Tabelle 2 ist die Zahl der in den einzelnen Bundesländern amtlich festgestellten BSE-Fälle für die Jahre 2003, 2002 und 2001 zu entnehmen. Fünf der insgesamt diagnostizierten BSE-positiven Rinder wurden im Ausland geboren. Die amtliche Feststellung erfolgte in zwei dieser Fälle in Brandenburg, in je einem Fall in SachsenAnhalt, in Thüringen und in Mecklenburg-Vorpommern.

64

Zusätzlich wurden die BSE-Inzidenz bezüglich der über zwei Jahre alten Rinder im jeweiligen Bestand und die zugehörigen Konfidenzintervalle berechnet. Dies geschah vor allem, um einen internationalen Vergleich zu erleichtern. Die abnehmende Tendenz in der Zahl der BSE-Fälle auf Bundesebene zeigt sich auch deutlich auf Landesebene.

Tabelle 2:

BSE-Fälle nach Bundesländern und BSE-Inzidenz pro 1.000.000 Rinder (Alter >24 Monate) im Jahr 2003 (2002, 2001), (Daten: HIT, Stand: 09.01.04)

Bundesland

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

MecklenburgVorpommern Niedersachsen

Anzahl Rinder > 24 Monate 2003 (2002, 2001,2000) 598.641 (615.250) (630.103) (639.132) 1.804.189 (1.855.135) (1.889.404) (1.941.443) 519 (512) (511) (541) 321.716 (325.803) (333.861) (341.760) 6.232 (6.137) (6.493) (6.674) 4.085 (4.028) (4.147) (4.209) 284.124 (283.109) (284.916) (283.327) 338.387 (341.281) (334.565) (326.611) 1.191.636 (1.170.243) (1.192.339) (1.191.576)

65

Anzahl BSE-Fälle im Jahr 2003 (2002, 2001, 2000) 9 (11) (12) (0) 21 (27) (59) (5) 0 (0) (0) (0) 3 (4) (3) (0) 0 (0) (0) (0) 0 (0) (0) (0) 2 (2) (3) (0) 0 (4) (2) (0) 7 (27) (17) (1)

BSE-Inzidenz pro 1.000.000 Rinder 2003 (2002, 2001, 2000) 15,03 (17,88) (19,04) (0,00) 11,64 (14,55) (31,23) (2,58) 0,00 (0,00) (0,00) (0,00) 9,32 (12,28) (8,99) (0,00) 0,00 (0,00) (0,00) (0,00) 0,00 (0,00) (0,00) (0,00) 7,04 (7,06) (10,53) (0,00) 0,00 (11,72) (5,98) (0,00) 5,87 (23,07) (14,26) (0,84)

Tab. 2: Fortsetzung Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Keine Angabe

Bundesrepublik Deutschland

c)

Anzahl Rinder > 24 Monate 2003 (2002, 2001,2000) 697.340 (694.607) (695.713) (686.418) 250.109 (251.002) (251.412) (245.950) 31.123 (31.582) (32.329) (31.763) 300.574 (302.825) (298.761) (303.002) 202.362 (203.739) (208.597) (213.332) 621.192 (609.386) (619.862) (624.108) 189.328 (192.923) (195.843) (205.417) 42 (10.700) (14.694) (14.719) 6.841.599 (6.898.262) (6.993.550) (7.059.982)

Anzahl BSE-Fälle im Jahr 2003 (2002, 2001, 2000) 4 (2) (2) (0) 0 (6) (4) (0) 0 (0) (1) (0) 3 (4) (4) (0) 1 (4) (4) (0) 1 (14) (12) (1) 3 (1) (2) (0)

BSE-Inzidenz pro 1.000.000 Rinder 2003 (2002, 2001, 2000) 5,74 (2,88) (0,29) (0,00) 0,00 (23,90) (15,91) (0,00) 0,00 (0,00) (30,93) (0) 9,98 (13,21) (13,39) (0,00) 4,94 (19,63) (19,18) (0,00) 1,61 (22,97) (19,36) (1,60) 15,85 (5,18) (10,21) (0,00)

54 (106) (125) (7)

7,89 (15,16) (18,12) (0,99)

Verteilung der BSE-Fälle auf die Bundesländer

Die Untersuchung der Rinder auf BSE erfolgt in Deutschland nach Artikel 6, Absatz 1, in Verbindung mit Anhang III, Kapitel A, Abschnitt I, Nr. 2 und 3 der Verordnung Nr. 999/2001/EG: -

Rinder im Alter von über 30 Monaten sind im Rahmen der Fleischuntersuchung mit einem der in Anhang X, Kapitel C der Verordnung Nr. 999/2001/EG in der jeweils geltenden Fassung anerkannten Tests zu untersuchen. 66

-

Alle über 24 Monate alten verendeten, aus besonderem Anlass geschlachteten Tiere (d. h. not- und krankgeschlachtete Rinder) und alle über 24 Monate alten Rinder, die a) im Falle der amtlichen Feststellung der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie bei einem Rind, b) zum Zwecke der Bekämpfung anderer Tierseuchen, mit Ausnahme von epidemisch verlaufenden Tierseuchen, getötet worden sind, werden auf BSE untersucht. Zusätzlich werden nach der nationalen BSE-Untersuchungsverordnung alle zwischen 24 und 30 Monate alten Rinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons, auf BSE untersucht.

Die Untersuchungszahlen auf BSE im Jahr 2003 werden in Tabelle 3 dargestellt. Den mit 2.337.605 Rindern insgesamt größten Anteil an der Gesamtzahl der untersuchten Rinder stellte die Gruppe der gesund geschlachteten Rinder dar. Innerhalb dieser Gruppe wurden 23 BSE-positive Tiere gefunden. Dies entspricht 42,59 % der im Jahr 2003 identifizierten BSE-Fälle. Die Mehrzahl der BSE-Fälle (57,41 %) fand man jedoch in den Gruppen der verendeten Rinder, der not- und krankgeschlachteten Tiere, der Tiere mit BSE-Erscheinungen, der Tiere, die im Rahmen der BSEAusmerzung getötet wurden und der BSE-Verdachtsfälle. Insgesamt wurden 251.468 Rinder aus diesen Gruppen auf BSE getestet. Der deutlich höchste Anteil BSEpositiver Tiere fand sich unter den verendeten Rindern. Vergleicht man die BSEInzidenz pro 1.000.000 Tiere in den einzelnen Abgangsgruppen, so ist das Verhältnis der (teilweise hochgerechneten) Inzidenzen im Jahre 2003 der Situation ähnlich, die bereits in den Jahren 2001 und 2002 beobachtet wurde.

67

Tabelle 3:

Untersuchungen auf BSE im Jahr 2003 (Daten: BMVEL) Anzahl untersuchter Rinder

Anzahl Untersuchungen*

BSEpositiv

Anteil an den BSEpositiven Fällen [%]

BSE-Inzidenz pro 1.000.000 untersuchter Rinder

240.556

240.353

20

37,04

83,14

8.933

8.928

0

0,00

0,00

Verendete Rinder Not-/krank geschlachtete Rinder Rinder mit klinischen BSE-Erscheinungen Gesund geschlachtete Rinder Im Rahmen der BSEAusmerzung getötete Rinder Verdachtsfälle zur Bestätigung durch Laboruntersuchungen

40

52

1

1,85

25.000,00

2.337.605

2.337.462

23

42,59

9,84

1.125

1.124

1

1,85

888,89

814

824

9

16,67

11.056,51

Gesamt

2.589.073

2.588.643

54

100,00

20,86

* Proben teilweise nicht untersuchungsfähig, teilweise Mehrfachuntersuchungen

d)

Verteilung der BSE-Fälle auf die Untersuchungsklassen

Das Alter bei Feststellung der bis zum 31.12.2003 identifizierten BSE-Tiere variierte zwischen 28 und 183 Monaten (Abb. 2). Nahezu 80 % der Tiere waren zwischen 51 Monate (4,3 Jahre) und 80 Monate (6,7 Jahre) alt. Dies entspricht der im Allgemeinen angenommen Inkubationszeit unter der Voraussetzung, dass die Tiere sich im ersten Lebensjahr infizieren. Das mediane Alter der BSE-Tiere lag bei 69 Monaten

90 80 70 60 50 40 30 20 10 0

21 -3 0 31 -4 0 41 -5 0 51 -6 0 61 -7 0 71 -8 0 81 -9 0 91 -1 0 10 0 111 11 0 112 12 0 113 13 0 114 0 > 14 1

BSE-Fälle

(5,8 Jahre).

Alter [Monate]

Abbildung 2:

Altersverteilung der bis zum 31.12.2003 amtlich festgestellten BSE-Fälle (n=292)

68

Abbildung 3 zeigt die Häufigkeitsverteilung der Geburtsjahrgänge der bis zum 31.12.2003 amtlich festgestellten BSE-Fälle. Knapp 75 % der bis zum 31.12.2003 amtlich festgestellten BSE-Tiere wurden in den Jahren 1995 und 1996 geboren. Etwa 20 % der Tiere wurden in den darauf folgenden Jahren 1997 bis 1999 geboren.

140

BSE-Fälle

120 100 80 60 40 20

98

97

99 19

19

96

19

19

95

93

94

19

19

92

91

90

89

88

19

19

19

19

19

19

19

87

0

Geburtsjahr

Abbildung 3:

Verteilung der bis zum 31.12.2003 amtlich festgestellten BSEFälle auf die Geburtsjahrgänge (n=292)

Die Untersuchung der Altersverteilung in Abhängigkeit vom Feststellungsjahr (Abb. 4) zeigte insgesamt eine Zunahme im Anteil älterer Tiere. Diese Tendenz verdeutlicht sich auch in den errechneten Medianen. So lag der Median des Alters der BSETiere im Jahr 2000 (n=7) bei 57 Monaten, im Jahr 2001 (n=125) bei 64 Monaten und im Jahr 2002 (n=106) bei 75,5 Monaten. Der für das Jahr 2003 (n=54) errechnete Median lag bei 73,5 Monaten und liegt somit etwas unter dem errechneten Wert des Vorjahres. Auffallend war auch der errechnete Interquartilsbereich, einem Maß für die Variabilität der Werte. Dieser lag für das Jahr 2000 bei 5,5, für das Jahr 2001 bei 12, für das Jahr 2002 bei 14,75 und für das Jahr 2003 bei 29. Dies zeigt eine deutliche Zunahme in der Variationsbreite für das Alter.

69

60

BSE-Fälle

50 2000

40

2001

30

2002

20

2003

10

21 -3 0 31 -4 0 41 -5 0 51 -6 0 61 -7 0 71 -8 0 81 -9 91 0 -1 10 00 11 11 10 11 12 20 11 13 30 114 0 > 14 1

0

Alter [Monate]

Abbildung 4:

Altersverteilung der bis zum 31.12.2003 amtlich festgestellten BSE-Tiere in Abhängigkeit vom Jahr der BSE-Feststellung (n=292)

Betrachtet man die Geburtsjahre zusätzlich in Abhängigkeit vom Jahr der BSEFeststellung (Abb. 5), zeigt sich, dass die in den Jahren 2000 bis 2002 diagnostizierten BSE-Tiere vorwiegend in den Jahren 1995 und 1996 geboren worden waren. Die im Jahr 2003 diagnostizierten Tiere stammten jedoch zu gleichen Teilen den Geburtsjahrgängen 1995/1996 und späteren Geburtsjahrgängen.

70

BSE-Fälle

60 50

2000 2001 2002 2003

40 30 20 10

9

8

19 9

7

19 9

6

19 9

5

19 9

4

19 9

3

19 9

2

19 9

1

19 9

0

19 9

9

19 9

8

19 8

19 8

19 8

7

0

Geburtsjahr

Abbildung 5:

Verteilung der bis zum 31.12.2003 amtlich festgestellten BSEFälle auf die Geburtsjahrgänge nach Jahr der BSE-Feststellung (n=292)

Diese Ergebnisse zeigen, dass nach einer Infektionswelle mit einem relativ hohen Infektionsdruck, die vor allem die Geburtsjahrgänge 1995/1996 traf, das Alter der BSE-Tiere nicht mehr ausschließlich zunimmt. Dies lässt vermuten, dass es in den Folgejahren zu einem erneuten Anstieg des Infektionsrisikos kam. Auf weitere Ausführung zu diesem Aspekt im Dritten BSE-Bericht des FLI wird verwiesen. 70

Überwachung, labordiagnostische Untersuchungen Die BSE-Überwachungsmaßnahmen umfassen die A

amtliche Untersuchung aller über 24 Monate alten normalgeschlachteten Rinder mittels BSE-Schnelltest, (‚Active surveillance’)

B

Schnelltest-Untersuchung aller über 24 Monate alten verendeten oder aus besonderem Anlass geschlachteten Rinder sowie von Rindern, die im Falle der amtlichen Feststellung der BSE bei einem Rind getötet worden sind, (‚Active surveillance’)

C

Abklärung

klinischer

Verdachtsfälle

mittels

OIE-Methoden

(‚Passive

surveillance’) ad A) Neben den staatlichen Untersuchungsstellen führen auch privat geführte Untersuchungslabors BSE-Schnelltest-Untersuchungen durch. Die jeweils zuständigen Behörden der Länder überprüfen in regelmäßigen Abständen unter Hinzuziehung

von

Sachverständigen

der

staatlichen

Untersu-

chungseinrichtungen die Tätigkeit der privaten Labors, die für die Durchführung von BSE-Schnelltests zugelassen sind. Hierbei werden neben der Einhaltung der Sicherheits- und Durchführungsvorschriften für die Tests und der korrekten Probenentnahme insbesondere auch die Ergebnisdokumentation und -interpretation eingesehen. Rechtliche Grundlage für Zulassung bzw. Anerkennung und Kontrolle sind die Bestimmungen des FleischhygieneRechts und der Tierseuchenerreger-VO. Neben den dort genannten Bestimmungen ist die Zulassung privater Labors mit Auflagen versehen, um eine verbesserte Überwachung und Kontrolle ihrer Tätigkeiten zu ermöglichen. ad B) Die Testung der not- bzw. krankgeschlachteten Tiere, aller Tiere mit klinischem BSE-Verdacht und tot aufgefundener Tiere ist den staatlichen Untersuchungsstellen vorbehalten. In der EU sind BSE-Tests seit dem 1. Januar 2001 für alle über 24 Monate alten Risikotiere (gefallene, getötete und notgeschlachtete) vorgeschrieben. Andere über 24 Monate alten Rinder müssen unschädlich beseitigt werden, wenn sie nicht - mit negativem Ergebnis - getestet wurden.

71

ad C) Die Abklärung eines ausgesprochenen klinischen BSE-Verdachtsfalles darf ausschließlich mittels OIE-Methoden durchgeführt werden, d.h. nur ein negatives Ergebnis mit diesen Methoden im nationalen Referenzzentrum für BSE am FLI kann einen klinischen Verdachtsfall ausräumen. Das INNT am FLI nimmt die Aufgaben des nationalen BSE-Referenzzentrums wahr. In dieser Funktion wurden im Jahr 2003 insgesamt 128 BSE-Verdachtsfälle mittels einer der in der EU zugelassenen OIE-Methoden (Immunoblot und/oder immunhistochemische Untersuchung) abgeklärt. Bei 54 Rindern bestätigte sich der BSEVerdacht. Das FLI fungiert zudem als Zulassungsstelle im Rahmen von Zulassungsverfahren für TSE-Diagnostika (primär BSE-Schnelltests). Im Jahr 2003 wurden zwei laufende Zulassungsvorgänge fachlich begleitet sowie an der nationalen Zulassung eines neuen BSE-Schnelltests mitgewirkt. Damit stehen nun vier BSE-Schnelltests zur Verfügung. Im Rahmen der laufenden Chargenprüfung für diese Schnelltests wurden nach den jeweiligen Testzulassungen insgesamt 49 Testkit-Chargen geprüft und zum Verkehr freigegeben. Die Qualität der Labordiagnostik in den bundesdeutschen BSE-Schnelltestlabors wird regelmäßig durch die Durchführung von Ringtests überprüft, initiiert vom nationalen Referenzzentrum. An dem im Jahre 2003 durchgeführten Ringversuch nahmen 50 staatliche und private Untersuchungslabors teil. Hierzu wurden diesen Labors Gehirnmazerate von BSE-Fällen und von nicht-infizierten Rindern als Blindproben zur Testung zugesandt. Es handelte sich bei den BSE-Proben um absteigende BSEGewebeverdünnungen (durch Verblendung von BSE-Gehirnmazeraten in Mazerate von BSE-unverdächtigen Tieren), um einen Einblick in die analytische Sensitivität der Schnelltests in den Händen der Untersuchungsstellen zu erhalten. Erfreulicherweise wurden von allen staatlichen wie auch privaten BSE-Schnelltestlabors alle geforderten Proben fehlerfrei erkannt. Das nationale BSE-Referenzzentrum nahm selbst an acht verschiedenen Ringtests zur Überprüfung der histologischen und immunhistochemischen Diagnostik (OIEBestätigungstests) und zur Durchführung der in Deutschland zugelassenen BSESchnelltests teil. Diese Ringtests wurden vom Community Reference Labor (CRL) für die TSE-Diagnostik an den Veterinary Laboratories Agencies (VLA), Weybridge ver72

anstaltet. Im Ergebnis belegen diese Ringtests die hervorragende Qualität der immunhistochemischen Diagnostik zur Bestätigung von BSE- und Scrapie-Fällen mittels der vom OIE anerkannten Methoden. Auch die fehlerlose Erkennung aller Proben mittels der Verwendung der am FLI zur Verfügung stehenden Schnellteste war außerordentlich erfreulich.

Schaf- und Ziegenkrankheiten 13. Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen siehe unter Rinderkrankheiten

Schweinekrankheiten 14. Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen siehe unter Rinderkrankheiten

Geflügelkrankheiten 15. Psittakose Sachse, K. Statistische Angaben Im Jahre 2003 wurden 184 Psittakose-Ausbrüche angezeigt. Damit war erstmals seit einigen Jahren wieder ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (s. Tab. 1). Aus den Zahlen der gemeldeten Ornithosefälle in Tab. 2 ist abzuleiten, dass deren Zahl weiter rückläufig ist, wobei Tauben nach wie vor die häufigste Infektionsquelle darstellen. Die unter "andere Vögel" zusammengefassten Fälle beziehen sich auf Finken (5), Prachtfinken (1), Stare (1) und Rabenvögel (1). Tabelle 1:

Angezeigte Psittakose-Ausbrüche

1998

1999

2000

2001

2002

2003

282

216

190

173

144

184

73

Tabelle 2:

Zuordnung der gemeldeten Ornithosefälle zu den Tierarten

Jahr

Taube

Huhn

Ente

Gans

Pute

and. Vögel Summe bzw. mehrere Arten

1998

66

13

11

3

1

20

114

1999

58

8

11

5

0

22

104

2000

73

15

11

1

1

5

106

2001

49

10

1

1

0

19

80

2002

44

4

5

1

0

19

73

2003

39

2

5

0

0

8

54

Labordiagnostische Untersuchungen Im Jahre 2003 bearbeitete das NRL insgesamt 190 Proben im Zusammenhang mit Psittakose-Verdachtsfällen. Die Abklärungsuntersuchungen wurden mittels PCR und z.T. zusätzlicher DNA-Sequenzierung vorgenommen. Unter den humanen Proben (n=132) waren insgesamt 15 Chlamydophila-psittaci-positive. Der überwiegende Teil dieser Proben (n=73, davon 10 positiv Cp. psittaci) stammte aus einer Studie der Universität Bochum zum Vorkommen von Chlamydien bei Emphysempatienten. Das humanmedizinische Konsiliarlabor für Chlamydien (Universität Jena) übersandte uns 8 Proben zur Speziesdifferenzierung, davon waren 2 Cp.-psittaci-positiv. Des Weiteren wurden 21 Proben von Wild- und Ziervögeln eingesandt. Von den 6 Cp.-psittacipositiven entfielen alle auf Sittiche und Papageien. Das NRL erhielt auch insgesamt 61 Proben aus Nutzgeflügelbeständen. Davon erwiesen sich 18 als Chlamydien-positiv, davon wiederum 8 Cp.-psittaci-positiv, welche bei Tauben, Hühnern und Enten gefunden wurden. Zur Abklärung der Rolle der Chlamydien bei Krankheitsgeschehen in Rinderbeständen unterstützte das NRL eine Reihe von Untersuchungsämtern, indem methodische Anleitung zur PCR gewährt wurde bzw. schwerwiegende und diagnostisch schwierige Fälle in unserem Labor bearbeitet wurden. Aus insgesamt 292 Rinderproben erwiesen sich 74 als Chlamydien-positiv, wobei die Spezies Cp. psittaci (41x) dominierte. Die Einsendungen stammten vorwiegend aus Beständen mit Abortgeschehen und Euterproblemen.

74

Die Proben aus Schweinebeständen (n=58) wurden vorwiegend im Zusammenhang mit Fertilitätsstörungen untersucht. Hier wurden lediglich 21 positive Proben ermittelt, davon 3x Cp. psittaci. Des Weiteren wurden 18 Chlamydienstämme aus Zellkultur durch DNA-Sequenzierung charakterisiert. Eine generelle epidemiologische Bewertung der hier dargestellten Ergebnisse ist nicht sinnvoll, da das Referenzlabor keine flächendeckende Beprobung oder Überwachung durchführen kann. Gefährdungen des Menschen In Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik Innsbruck konnte durch die Diagnostik des NRL ein zoonotisches Geschehen bei Ziegen abgeklärt werden. Eine Bäuerin erlitt eine Fehlgeburt mit anschließender schwerer Septikämie. Die Nachforschungen ergaben, dass bei den auf dem Bauernhof gehaltenen Ziegen wiederholt Verlammungen aufgetreten waren. Daraufhin wurde die gesamte Herde beprobt. Der diagnostische

Nachweis

von

Chlamydien-DNA

mittels

PCR

gelang

aus

Vaginalabstrichen der Muttertiere wie auch aus abortierten Feten. Durch DNASequenzierung wurde in einem Teil der Proben Cp. psittaci, in einem anderen Teil Cp. abortus identifiziert. Bei den auf dem Hof gehaltenen Böcken konnte ebenfalls Cp. abortus, der Erreger des enzootischen Schafaborts, gefunden werden. Untersuchungen der Patientin (Gewebe, Serum) und ihres abortierten Fetus erbrachten ebenfalls positive Befunde für Cp. abortus. Ein Vergleich der ompA-Sequenzen aus den humanen und caprinen Proben zeigte deren vollständige Übereinstimmung, was die Infektion der Bäuerin durch Kontakt mit Ziegen-Abortmaterial sehr wahrscheinlich macht. Die vom Robert-Koch-Institut erfassten Psittakosefälle beliefen sich auf 42 und blieben damit auf dem niedrigen Niveau der Vorjahre (s. Tab. 4).

75

Tabelle 3:

Probeneinsendungen des Jahres 2003 (PCR-Ergebnisse)

Material

Menge

Zweck

Diagnose

Tupfer v. Menschen

7

PsittakoseVerdachtsdiagnose

1x Cp. psittaci, 1x Cp. abortus

Blut v. Menschen

5

PsittakoseVerdachtsdiagnose

1x Cp. abortus

Gewebe v. Menschen

81

PsittakoseVerdachtsdiagnose

4x C. psittaci, 2x Cp. abortus, 1x Cp. pneumoniae

Sputum v. Menschen

39

PsittakoseVerdachtsdiagnose

9x C. psittaci

Liquor v. Menschen

1

PsittakoseVerdachtsdiagnose

1x negativ

Tupfer v. Vogel

2

PsittakoseVerdachtsdiagnose

1x C. psittaci

Kotproben v. Vögeln

20

PsittakoseVerdachtsdiagnose

6x C. psittaci

Tupfer v. Geflügel

20

PsittakoseVerdachtsdiagnose

4x C. psittaci

Gewebe v. Geflügel

21

PsittakoseVerdachtsdiagnose

1x Cp. psittaci, 4x Cp. abortus

Kot v. Geflügel

17

PsittakoseVerdachtsdiagnose

3x C. psittaci

Isolate v. Geflügel

3

PsittakoseVerdachtsdiagnose

3x Chlamydia spp.

Tupfer v. Rind

182

Organmaterial v. Rind

27

Untersuchung auf Chlamydien 4x Chlamydia psittaci 4x Chlamydia pecorum 3x Mischinfektionen Untersuchung auf Chlamydien 2x Chlamydia psittaci

Milch v. Rind

84

Untersuchung auf Chlamydien 17x C. psittaci

Isolate v. Rind (DNA)

103

Untersuchung auf Chlamydien 20x Cp. psittaci, 19x Cp. pecorum, 1x Cp. abortus

Organmaterial v. Schwein

54

Untersuchung auf Chlamydien 3x C. psittaci, 8x Cp. abortus, 1x Cp. pecorum, 2x C. suis

Tupfer v. Schwein

34

Untersuchung auf Chlamydien 4x Chlamydia spp.

Organmaterial v. Pferd

16

Untersuchung auf Chlamydien 2x Chlamydia psittaci

Organmaterial v. Schaf

3

Untersuchung auf Chlamydien 3x negativ

Tupfer v. Ziege

17

Untersuchung auf Chlamydien 2x Cp. psittaci, 5x Cp. abortus

Gewebe v. Ziege

5

Untersuchung auf Chlamydien 5x Cp. abortus

Zellkultur

18

Untersuchung auf Chlamydien 18x Chlamydia spp.

Tabelle 4:

Psittakose-Erkrankungen beim Menschen (lt. Epidemiol. Bull. RKI)

1998

1999

2000

2001

2002

2003

156

109

86

53

40

42

76

Bienenkrankheiten 16. Amerikanische Faulbrut (Bösartige Faulbrut) der Honigbienen (AFB) Ritter, W. Statistische Angaben Im Berichtsjahr hielten in Deutschland etwa 91.000 Imker nahezu 882.000 Bienenvölker. Da die meisten Imker ihre Bienenvölker an einem einzigen Standort aufstellen, kann man die Zahl der Imker der der Gehöfte gleichsetzen. Im Berichtsjahr war es auf 269 Gehöften zu Neuausbrüchen der AFB gekommen. Somit waren weniger als 0,3 % der Betriebe betroffen. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der Neuausbrüche damit geringfügig abgenommen. Dies liegt aber auf einen Zeitraum von 10 Jahren bezogen im Bereich der normalen Schwankungsbreite (siehe Tab. 1). Berücksichtigt man jedoch, dass seit 1992 die Zahl der Imker um 13 % und die der gehaltenen Völker um etwa 15 % abgenommen hat, so ist in der Tendenz ein leichter Anstieg der Neuausbrüche zu beobachten. Doch nicht überall in Deutschland ist die Seuchensituation gleich. Der prozentuale Anteil der einzelnen Bundesländer an der Zahl der Neuausbrüche unterscheidet sich im Berichtsjahr zum Teil erheblich. Doch auch diese Zahlen geben nur unzureichend die tatsächliche Seuchenlage wieder, denn auch die Zahl der Betriebe und der dort gehaltenen Bienenvölker ist in den einzelnen Bundesländern sehr verschieden. Am größten ist die Bienendichte in Süddeutschland und am geringsten in den neuen Bundesländern. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen führen mit einem Anteil von insgesamt 33 % der Neuausbrüche die Liste an. Dort werden aber im Vergleich zu den auf den nächsten Plätzen folgenden Bundesländern Bayern und BadenWürttemberg weitaus weniger Bienenvölker gehalten. In den neuen Bundesländern entspricht dagegen die geringe Zahl der Neuausbrüche der geringen Zahl von Betrieben und Bienenvölkern. Tabelle 1: Jahr

Zahl der Neuausbrüche der AFB in Deutschland

1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003

Gehöfte 282

261

252

226

235

396

77

404

344

333

225

329

269

Tabelle 2:

Anteil der einzelnen Bundesländer an der Zahl der Neuausbrüche 2003 Bundesland

Neuausbrüche in Prozent

Nordrhein-Westfalen

18

Niedersachsen

15

Baden-Württemberg

11

Bayern

10

Schleswig-Holstein

8

Bremen

6

Rheinland-Pfalz

6

Sachsen

6

Saarland

5

Thüringen

3

Berlin

3

Mecklenburg-Vorpommern

3

Hessen

2

Brandenburg

1

Sachsen-Anhalt

1

Hamburg

0

Labordiagnostische Untersuchungen Die Untersuchungen auf AFB werden in den einzelnen Bundesländern von den veterinärmedizinischen Untersuchungsämtern bzw. von den beauftragten Untersuchungsstellen durchgeführt. Das NRL wurde nur in einzelnen Fällen zur Absicherung eines Befundes anderer Laboratorien herangezogen. Insgesamt wurden 958 Futterproben und 182 Wabenproben auf den Erreger der AFB, Paenibacillus larvae untersucht.

Der

Erregernachweis

erfolgte

anhand

des

Direktnachweises

im

mikroskopischen Präparat und durch Aufzucht auf einem selektiven Agar (ColumbiaSchrägagar). Der Befund wird mit Hilfe biochemischer oder serologischer Tests und noch häufiger durch Anwendung der PCR gestellt. Vom NRL war vor einigen Jahren eine Methode entwickelt worden, mit der man Faulbrutsporen im Futter der Bienenvölker nachweisen kann. Diese Methode bzw. eine geringfügig abgeänderte Variante, bei der man einen Columbia-Blut-Agar anstelle des MYPGD-Agars verwendet, wird inzwischen in vielen Untersuchungslaboratorien eingesetzt. Weiterhin entwickelte das NRL eine Methode zum Nachweis von P.l.l.-Sporen im Wachs, die inzwischen ebenfalls für die Anwendung im Routinelabor 78

geeignet ist. Zurzeit arbeitet das Labor daran, die Methode auf die Untersuchung von Bienen auszudehnen. Seit dem Vorjahr führen wir sehr umfangreiche Feldstudien durch, um die verschiedenen Möglichkeiten der Frühdiagnose der AFB zu prüfen. Hierbei werden neben der klinischen Untersuchung parallel Proben von Honig und Futter sowie Wachs und Bienen untersucht. Dabei erwies sich die Untersuchung von geschleudertem Honig für ein Screening in der Fläche als besonders geeignet. Am Bienenstand selbst ist sie weniger aussagekräftig, da der Anteil der verseuchten Völker und der Umfang der Honigernte zu einer starken Verdünnung der Sporen führen können. Futterkranzproben können dagegen zum Erkennen des Seuchendrucks am Bienenstand und im Einzelvolk dienen. Hier kann es jedoch zu Verfälschungen bei der Probennahme während der Einfütterung und in brutlosen Zeiten kommen. Diese Lücke soll in Zukunft die Untersuchung von Bienenproben ausfüllen. Zur abschließenden Beurteilung müssen die Laboruntersuchungen des kommenden Jahres abgewartet werden. Wachsproben scheinen sich dagegen besonders zur Feststellung früherer Ausbrüche und der Dauer der Verseuchung zu eignen. Klinische Symptome In einzelnen Gebieten Baden-Württembergs und vereinzelt in Hessen und Bayern traten im Berichtsjahr klinische Erscheinungen der AFB auf, die vom klassischen klinischen Bild dieser Seuche vollkommen abweichen und in dieser Form bisher unbekannt waren. Die zersetzte Brut ist von wässriger Konsistenz und zeigt nicht das für die Felddiagnose typische Fadenziehen im Streichholztest. Mikrobiologisch konnte immer eindeutig Paenibacillus larvae sowohl in der abgestorbenen Brut als auch in den Futterproben aus verdächtigen Völkern nachgewiesen werden. Nach unseren bisherigen Untersuchungen scheint eine Mischinfektion mit dem „Deformed Wing Virus“ vorzuliegen. Dieses als sekundäre Infektion der Varroamilbe auftretende Virus findet das Labor mit Hilfe serologischer Tests und zusätzlicher PCR seit einigen Jahren in fast allen Bienen- und Brutproben aus Deutschland und Europa. Es scheint eine wesentliche Rolle bei der Virulenz des Milbenparasiten zu spielen. Die klinischen Veränderungen, die der Virusbefall hervorruft, sind noch nicht eindeutig geklärt, ähneln aber oft denen der Sackbrut. Allerdings konnten wir das Sackbrutvirus bisher weder mikrobiologisch noch mit Hilfe der PCR nachweisen. Eine endgültige Bewertung der Zusammenhänge ist zurzeit noch nicht möglich. 79

Internationale Situation Die Situation auf dem internationalen Honigmarkt hat sich hinsichtlich der Rückstände von Antibiotika, die zur Bekämpfung der AFB eingesetzt werden, weiter zugespitzt. Bereits im letzten Bericht hatten wir auf diese Zusammenhänge hingewiesen. In weiten Teilen der Welt wird die AFB medikamentös behandelt. Dazu müssen in relativ kurzen Abständen dem Bienenvolk Antibiotika verabreicht werden. Wegen der ständigen Gefahr der Reinfektion über das Futter muss die Behandlung in relativ kurzen Abständen wiederholt werden. Unweigerlich nimmt damit die Gefahr der Belastung des Honigs mit Rückständen zu. Andererseits führt jedes Absetzen der medikamentösen Therapie sofort zum Ausbruch der Seuche. In einzelnen Ländern sind inzwischen die Honige zu einem Drittel bis zur Hälfte mit Antibiotika kontaminiert. In letzter Zeit werden immer häufiger Antibiotika nachgewiesen, die keine oder keine nachgewiesene Wirkung gegen Paenibacillus larvae haben. Zu dieser Gruppe gehört auch Chloramphenicol, das als Rückstand in chinesischen Honigen gefunden wurde und zu einem Importverbot u.a. für Honig in der EU führte. Das eigentliche Problem besteht nun darin, dass die betroffenen Tierhalter nicht einfach von einer medikamentösen Therapie auf eine Bekämpfung über eine grundlegende Sanierung - wie sie in Deutschland vorgeschrieben ist - umsteigen können. Das CVUA Freiburg wird in seiner Funktion als Referenzlabor des OIE verstärkt wegen dieses Problems konsultiert und um Hilfe bei der Frühdiagnose gebeten. In Zusammenarbeit mit der Apimondia, dem Weltbienenverband, einer von der FAO als NGO anerkannte Organisation, veranstaltet der Leiter des Referenzlabors Kurse und Symposien, um Möglichkeiten der Bekämpfung der AFB ohne Verwendung von Antibiotika darzustellen und zu diskutieren.

In den Listen A und B nicht aufgeführte Krankheiten 17. Rauschbrand Schulze, F. Der Rauschbrand ist eine akute, infektiöse, aber nicht kontagiöse Gasödemkrankheit mit epizootischem Verlauf. Im Allgemeinen werden Jungrinder sowie gelegentlich Schafe und Ziegen infiziert. Der Erreger des Rauschbrandes ist Clostridium (C.) chauvoei. Der Keim muss von anderen Gasödemerregern, besonders C. septicum, 80

dem Erreger des Pararauschbrandes, abgegrenzt werden. Letztes Jahr berichteten wir über die Einarbeitung eines PCR-Assays für die Differenzierung von C. chauvoei und C. septicum. Dieser Assay bildet eine Alternative zu den traditionellen mikrobiologischen Methoden. Nach der Amplifikation mit dem Primerpaar 16S UNI-L/R erhält man ein Amplifikat von etwa 1400 bp. Dieses Amplifikat wird mit Ssp I verdaut, um zwischen C. chauvoei und C. septicum unterscheiden zu können. Im Fall von C.chauvoei-Isolaten erhält man 3 Restriktionsprodukte von 1020, 186 und 171 bp, während sich bei C. septicum nur 2 Fragmente nachweisen lassen (1020 und 357 bp). Als Vergleichsmaterial dient die DNA der entsprechenden Typstämme. Im Jahre 2003 wurden insgesamt 11 Rauschbrand-Ausbrüche in 3 Bundesländern angezeigt, davon je 5 Fälle in Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie 1 Fall in Mecklenburg-Vorpommern. Über den sporadischen Ausbruch in einem Landkreis des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern soll hier berichtet werden. (Wir danken Herrn Dr. K. Hüttner vom Epidemiologischen Dienst Mecklenburg-Vorpommern, Rostock, für den Bericht). Es war ein Betrieb mit Mutterkuhhaltung betroffen, der 230 Kühe und zirka 100 Kälber der Rasse Fleckvieh auf 4 Weiden hielt. Im August 2003 zeigten Jungrinder im Alter von 6 bis 9 Monaten unspezifische Lahmheit, Festliegen, eine Körpertemperatur zwischen 39,0 und 40,0 °C, Knistergeräusch beim Betasten des Musculus glutaeus und eine schwere Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes. Auf Grund dieser Symptome wurde der Verdacht auf Rauschbrand ausgesprochen. Insgesamt starben 18 Tiere. Alle Tiere stammten von einer der 4 Weiden. Es war der erste Ausbruch von Rauschbrand auf dieser Weide. Die postmortale pathomorphologische und mikrobiologische Untersuchung eines Tieres ergab die Diagnose Rauschbrand. Die Diagnose wurde mittels PCR im Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt Rostock und in unserem Referenzlabor bestätigt. Die eingeleiteten Maßnahmen in dem Bestand umfassten vor allem die Sperrung der betroffenen Weide und Vakzination (2mal) mit Covexin 8 (Fa. Essex) aller Tiere, beginnend im Alter von einem Monat. Im Jahre 2003 wurde die DNA eines verdächtigen Stammes eingesandt (s. Ausbruch in Mecklenburg-Vorpommern) und dieser als C. chauvoei bestätigt.

81

18. Salmonellose der Rinder Methner, U. Statistische Angaben Die Salmonellose der Rinder ist eine nach dem Tierseuchengesetz anzeigepflichtige Erkrankung. In der Bundesrepublik Deutschland wurden 2003 insgesamt 232 Ausbrüche an Salmonellose beim Rind gemeldet (Tab. 1). Damit wurde im Vergleich zu 2002 ein geringer Rückgang der gemeldeten Salmonellosen des Rindes festgestellt. Tabelle 1:

Anzahl gemeldeter Rinder-Salmonellose-Ausbrüche in der Bundesrepublik Deutschland

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

214

194

262

219

227

191

194

258

232

Gegenüber 2002 kam es in einigen Bundesländern im Jahr 2003 zu einem Anstieg (SH, NI, BB, B, ST, BY) und in einigen Bundesländern teilweise zu einem erheblichen Rückgang (MV, NW, SN, RP, HE, TH, BW) der gemeldeten Salmonellosen des Rindes (Tab. 2). Die zeitliche Verteilung der gemeldeten Rinder-Salmonellose-Ausbrüche weist in den Jahren 2001 bis 2003 eine sehr große Übereinstimmung auf (Abb. 1). Die geringste Zahl von Neuausbrüchen wird jährlich in den Monaten April/Mai gemeldet. Danach kommt es zu einem kontinuierlich erfolgenden Anstieg bis September/Oktober. In diesen Monaten werden deutschlandweit jährlich ca. 30 Neuausbrüche festgestellt. Danach kommt es zu einem Rückgang der Salmonellose-Ausbrüche, der sich bis April/Mai fortsetzt. In diesen Monaten liegt die Anzahl von Neuausbrüchen in den letzten Jahren unter 10.

82

Anzahl Ausbrüche 45 40

2001

35

2002 2003

30 25 20 15 10 5 0 J

Abbildung 1:

F

M

A

M

J

J

A

S

O

N

D

Monat

Zeitliche Verteilung der Rinder-Salmonellose-Ausbrüche in den Jahren 2001 bis 2003

Während die Salmonella-Serovaren Typhimurium und Typhimurium variatio copenhagen (serologische Minusvariante von Salmonella Typhimurium) in den Jahren 2001 und 2002 mit einem Anteil von ca. 50 % an den gemeldeten Ausbrüchen die Hauptursache für die Salmonellose des Rindes in Deutschland waren, verringerte sich dieser Anteil im Jahr 2003 auf ca. 38 %. Gleichzeitig erhöhte sich der Anteil der Ausbrüche, der durch die an das Rind adaptierte Serovar Dublin verursacht wurde, von ca. 27 % auf ebenfalls ca. 38 % (Tab. 3). Von besonderer Bedeutung ist die Tatsache, dass sich die Mehrzahl der Salmonella-Dublin-Ausbrüche auf sehr wenige Bundesländer konzentriert.

83

Tabelle 2:

Anzahl gemeldeter Rinder-Salmonellose-Ausbrüche in den Bundesländern in den Jahren 2001 bis 2003

Bundesland

2001

2002

2003

Berlin

2

-

3

Brandenburg

10

7

10

Baden-Württemberg

13

23

12

Bayern

37

40

44

Hessen

18

12

4

Mecklenburg-Vorpommern

13

12

6

Niedersachsen

34

76

86

Nordrhein-Westfalen

10

22

7

Rheinland Pfalz

4

11

6

Saarland

-

-

2

Schleswig-Holstein

13

12

21

Sachsen

20

14

11

Sachsen Anhalt

7

13

16

Thüringen

13

16

4

Gesamt

194

258

232

7 % bis 8 % der gemeldeten Ausbrüche wurden durch die Serovar Salmonella Abortus-bovis (neue Nomenklatur Salmonella Abony, Antigenformel (O: 1, 4, [5], 12, 27; H: b; e, n, x) und ca. 5 % bis 7 % durch Salmonella Enteritidis ausgelöst. Andere Serovaren (z.B. Infantis, Thompson, Montevideo, Cottbus) verursachten ca. 10 % der Rinder-Salmonellose-Ausbrüche, dabei erreichte jedoch keine einzelne Serovar einen Anteil von 1 %. Eine Analyse der Serovarverteilung bei den gemeldeten Ausbrüchen in den Bundesländern weist auf teilweise beträchtliche regionale Unterschiede hin (Tab. 4). Während die Salmonella-Serovaren Typhimurium und Typhimurium variatio copenhagen in allen Bundesländern, in denen Salmonellose-Ausbrüche gemeldet worden waren, mit einem Mindestanteil von ca. 20 % bis 50 % als Ursache nachgewiesen wurden, bestehen bei den anderen Salmonella-Serovaren Unterschiede.

84

Tabelle 3:

Nachgewiesene Salmonella-Serovaren bei Ausbrüchen in den Jahren 2002 und 2003 in der Bundesrepublik Deutschland

Salmonella Serovaren Typhimurium und Typhimurium var. Copenhagen Dublin Abortus-bovis (Abony) Enteritidis Salmonella ssp.

2002 Anzahl Ausbrüche 131 71 18 14 24

2003 % 50,7

Anzahl Ausbrüche 87

% 37,5

27,5 6,9 5,4 9,3

88 20 16 21

37,9 7,3 6,8 10,3

Die Tatsache, dass die an das Rind adaptierte Serovar Dublin in einigen Bundesländern nicht nachgewiesen wird und z. B. in Schleswig-Holstein und Niedersachsen den größten Anteil der gemeldeten Rinder-Salmonellose-Ausbrüche sowohl 2002 als auch 2003 verursachte, ist ein Hinweis darauf, dass diese Serovar in einigen Bundesländern tatsächlich nur ausnahmsweise oder gar nicht vorkommt, speziell in Niedersachsen und Schleswig-Holstein jedoch zumindest in bestimmten Landkreisen endemisch ist. Andere einzelne Salmonella-Serovaren scheinen keine besonderen Verbreitungsgebiete zu besitzen, da die Nachweisraten von Salmonella Abortusbovis (Abony) und Salmonella Enteritidis in den Jahren 2002 und 2003 sowohl zwischen den Bundesländern als auch innerhalb der Bundesländer erheblichen Schwankungen unterliegen. Impfungen Für die Immunprophylaxe der Salmonellose des Rindes stehen Salmonella-Dublinund Salmonella-Typhimurium-Lebendimpfstoffe für den Einsatz bei Kälbern zur Verfügung. Gegen Salmonella-Typhimurium-Infektionen bei älteren und adulten Tieren können kommerzielle Inaktivatimpfstoffe eingesetzt werden. Darüber hinaus besteht bei anderen Salmonella-Serovaren die Möglichkeit, stallspezifische Inaktivatimpfstoffe herstellen zu lassen. Grundsätzlich sollten Impfungen gegen die Salmonellose der Rinder prophylaktisch durchgeführt werden, um die Widerstandsfähigkeit der Tiere gegen eine Infektion zu erhöhen. In der Praxis wird die Immunisierung jedoch in vielen Fällen erst nach der Feststellung einer Salmonellose in einem Bestand als Interventionsmaßnahme eingesetzt. In den Jahren 2002 und 2003 wurden die Tiere nach dem Ausbruch der Salmonellose in 37 bzw. 28 Betrieben vor allem beim Nachweis 85

von Salmonella Typhimurium und Salmonella Dublin immunisiert. Der prophylaktische Einsatz von Salmonella-Impfstoffen sollte insbesondere in Gebieten erfolgen, in denen bestimmte Serovaren endemisch auftreten und wiederholt SalmonelloseAusbrüche verursachen. Gefährdung des Menschen Infektionen des Menschen mit Salmonellen gehören weltweit zu den wichtigsten von Tieren auf den Menschen übertragbaren Erkrankungen. Anteilmäßig besitzen dabei die durch kontaminierte Lebensmittel hervorgerufenen Infektionen die größte Bedeutung. Nach dem bis zum Jahr 1992 erfolgten Anstieg (195.000 gemeldete Infektionen) der Salmonellosen beim Menschen in der Bundesrepublik Deutschland hat sich die Anzahl der Infektionen bis zum Jahr 2003 (61.000) kontinuierlich verringert. Salmonella Enteritidis und Salmonella Typhimurium sind nach wie vor die Serovaren mit der größten Bedeutung. In Deutschland werden ca. 55 % bis 60 % aller beim Menschen registrierten Infektionen durch Salmonella Enteritidis, ca. 25 % bis 30 % durch Salmonella Typhimurium und ca. 15 % durch andere Serovaren verursacht. Unter Berücksichtigung epidemiologischer Daten über das Vorkommen von Salmonellen in verschiedenen Lebensmitteln kann geschlussfolgert werden, dass ca. 60 % aller Salmonella-Infektionen des Menschen durch Eier, Eiprodukte und Geflügelfleisch (vorwiegend Salmonella Enteritidis) und ca. 20 % durch Schweinefleisch bzw. Schweinefleischprodukte (fast ausschließlich Salmonella Typhimurium) hervorgerufen werden. Salmonella-Infektionen des Menschen durch vom Rind stammende Lebensmittel sind glücklicherweise von geringer Bedeutung. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass zum Rohverzehr bestimmte Lebensmittel aus Rinder-Beständen mit nachgewiesenen oder möglicherweise nicht erkannten Salmonella-Infektionen ein hohes Gesundheitsrisiko, besonders für sehr empfängliche Menschen (Kleinkinder, Schwangere, ältere Menschen, immunsupprimierte Personen) darstellen. Um das Infektionsrisiko für den Verbraucher so gering wie möglich zu halten, muss das Inverkehrbringen insbesondere von Rohmilch aus mit Salmonellen infizierten Rinderbeständen verhindert werden.

86

Tabelle 4:

Anteil (%) Salmonella-Serovaren an gemeldeten Ausbrüchen in den Bundesländern in den Jahren 2002 und 2003 Anzahl Ausbrüche n

Bundesland

Typhimurium und Typhim. v. copen.

Salmonella Serovaren (%) Abortus-bovis (Abony)

Dublin

Enteritidis

Salmonella ssp.

2002

2003

2002

2003

2002

2003

2002

2003

2002

2003

2002

2003

SH

12

21

17

19

83

76

-

-

-

-

-

5

MV

12

6

42

17

25

17

8

50

-

17

25

-

NI

76

86

21

28

67

61

9

7

3

2

-

2

BB

7

10

43

90

14

10

-

-

-

-

43

-

B

0

3

-

-

-

-

-

100

-

-

-

-

NW

22

7

64

43

9

-

14

29

4

14

9

14

ST

13

16

61

38

8

12

8

6

-

12

23

31

SN

14

11

58

36

-

18

7

-

14

18

21

27

RP

11

6

90

33

-

-

10

17

-

17

-

33

SL

-

2

-

100

-

-

-

-

-

-

-

-

HE

12

4

83

100

-

-

-

-

-

-

17

-

TH

16

4

88

25

-

-

-

-

-

-

12

75

BW

23

12

78

50

-

-

4

-

9

50

9

-

BY

40

44

58

48

7

32

7

9

18

2

10

9

Gesamt

258

232

50,7

37,5

27,5

37,9

6,9

8,6

5,4

6,9

9,3

9,1

87

19. Q-Fieber Henning, K. Einleitung Der Erreger des Q-Fiebers, Coxiella burnetii, ist ein sehr kleines, gramnegatives, obligat intrazelluläres Bakterium. Der Erreger hat ein breites Wirtsspektrum, das vor allem Zecken, Vögel und Säuger umfasst. Seine Bedeutung hat Coxiella burnetii insbesondere als Aborterreger bei Wiederkäuern. Außer bei den domestizierten Wiederkäuern Rind, Schaf und Ziege kommen Coxiellen-Infektionen auch bei Zootieren und beim Gatterwild vor. Besonders reichlich ist der Erreger im Fruchtwasser, in den Nachgeburten und den Lochien enthalten, aber auch Kot, Urin und Milch können Coxiellen enthalten. Die Übertragung auf den Menschen (Zoonose) erfolgt aerogen über eine Tröpfcheninfektion oder durch Aufnahme von infiziertem Staub. Ferner werden Coxiellen auch durch Zecken übertragen. Im Süden Deutschlands spielt hierbei insbesondere die Schafzecke Dermacentor marginatus eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung des so genannten Wildtierzyklus. Neben der kutanen Übertragung der Coxiellen durch den Saugakt kann der Erreger auch durch Inhalation erregerhaltigen Zeckenkotes übertragen werden (Maurin und Raoult, 1999). Risikofaktoren Besonders gefährdet Q-Fieber-Erkrankungen zu entwickeln sind einerseits Personen, die beruflich starken Kontakt mit Tieren haben wie Landwirte, Tierärzte, Schafhirten und -scherer sowie Schlachthofpersonal und andererseits Personen, die sich im Bereich von größeren Tierherden, insbesondere in der Ablammperiode aufhalten (Hellenbrand et al., 2001). So wurden mehrfach Erkrankungen beim Menschen entlang der Triebwege von Wanderschafen beobachtet. In der Nähe von Stuttgart kam es 1997 zu einer größeren Coxiellose-Epidemie im Zusammenhang mit einem Damwild-Bestand in Gatterhaltung. Bei den 71 Tieren traten Probleme mit gehäuften Aborten sowie erhöhter Jungtiersterblichkeit auf. Insgesamt kam es zu einem Verlust von 34 Jungtieren. Im Zusammenhang mit dieser Epidemie erkrankten 13 Personen, die mit diesen Tieren direkt oder indirekt Kontakt hatten (RKI, 1997). In Freiburg/Breisgau traten in der Zeit von Mai bis Oktober 1998 im Gebiet eines Flughafengeländes, das für die Schafbeweidung genutzt wurde, insgesamt 101 Fälle auf. Im Rahmen eines großen Ausbruches in Großbritannien mit 147 Erkrankten war infolge starken Windes ein Gebiet von 18,3 x 6,7 km betroffen (Hawker et al., 1998). Im Landkreis Soest, 88

Nordrhein-Westfalen, kam es Ende Mai/Anfang Juni 2003 zur bisher größten Q-Fieber Epidemie in Deutschland mit 277 Erkrankten, diese hatten im Rahmen eines Bauernmarktes eine Ausstellung mit lammenden Schafen besucht (RKI, 2003). Labordiagnostische Untersuchungen Der direkte Nachweis des Erregers erfolgt mittels gefärbter Ausstrichpräparate, Antigen-ELISA oder PCR (Henning und Sting, 2001 und 2002). Des Weiteren kann der Erreger über eine Anzüchtung mit Hilfe des Tierversuchs oder des bebrüteten Hühnereies nachgewiesen werden. Auf Grund des Gefahrenpotentials für den Menschen, die von diesen Techniken ausgehen, werden der Tierversuch und das bebrütete Hühnerei nur noch selten eingesetzt. Als weniger gefährlich dagegen gilt die Isolierung des Erregers über den Zellkulturversuch. Die PCR stellt eine sehr sensitive und spezifische Methode dar, mit der Coxiellen relativ schnell in Probenmaterial nachgewiesen werden können. Allerdings erfordert gerade die hohe Sensitivität der PCR einen hohen Aufwand an Sorgfalt beim Arbeiten, da schon die geringste Kontamination der Probe mit Ziel-DNS zu falsch positiven Ergebnissen führt. Von Vorteil, im Gegensatz zum Isolierungsversuch ist, dass die PCR, wie auch der Antigen-ELISA, auch Erreger detektiert, die sich nicht mehr anzüchten lassen. Auf Grund eigener Untersuchungen wird für die Diagnostik eine Kombination von Zellkulturversuch und PCR für sinnvoll gehalten. Obwohl die PCR einen sehr sensitiven und spezifischen Nachweis von Coxiellen erlaubt, sollte, wenn möglich, dennoch nicht auf den Zellkulturversuch verzichtet werden, da es sich gezeigt hat, dass gelegentlich auch aus PCR-negativen Proben Coxiellen angezüchtet werden können. Allerdings setzt der Zellkulturversuch das Vorhandensein eines L 3-Labors voraus. Die Stamp-Färbung kann zusätzlich für eine erste Übersicht eingesetzt werden. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Untersuchungsergebnisse des Jahres

2003.

Hierbei

lag

ein

Schwerpunkt

bei

den

Zusammenhang mit der Q-Fieber-Epidemie im Kreis Soest.

89

Untersuchungen

im

davon positiv Anzahl Proben

gesamt

64

10

nur in der PCR 4

nur in der Zellkultur 3

in der PCR und in der Zellkultur 3

Maßnahmen beim Auftreten von Q-Fieber-Epidemien Beim Auftreten von Q-Fieber sollte nach möglichen Infektionsquellen (Schafe, Ziegen, Rinder, Damwild) gesucht werden. Hierbei ist besonders auf das Vorkommen von Verlammungen und Verkalbungen zu achten. Auch ist zu untersuchen, ob Zeckenbefall (Zeckenkot im Vlies) vorliegt. Serologische Untersuchungen können helfen, das Infektionsgeschehen abzuklären (Titeranstieg?). Des Weiteren sollten Nachgeburten, Genitalabstriche, Zeckenkot zur Untersuchung eingesandt werden (Quelle: Maßnahmenkatalog des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg, 2000) Forschungsbedarf Beim lebenden Tier hat die Diagnostik eine besonders große Bedeutung. Hier besteht ein Bedarf an sicheren direkten und indirekten Nachweismethoden. Beim Lebensmittel Milch kann der Erreger zwar mittels PCR nachgewiesen werden, die Frage der Vermehrungsfähigkeit ist aber noch offen. Insbesondere ist nicht geklärt, welche Einflüsse die einzelnen Prozesse bei der Verarbeitung von Lebensmitteln auf die Vermehrungsfähigkeit der Coxiellen haben.

Krankheiten nach dem „Aquatic Animal Health Code“ des OIE 20. Virale Hämorrhagische Septikämie (VHS) und Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN) Fichtner, D., Enzmann, P.-J., Bergmann, S. M. Statistische Angaben Herkunft der Daten Vom NRL für Fischkrankheiten an der BFAV (ab 06/2004 FLI) auf der Insel Riems wird jährlich ein Bericht über Umfang und Struktur der Aquakultur, über Angaben zur Epizootiologie, Diagnose und Bekämpfung der VHS und IHN sowie über Ausmaß 90

und Ergebnisse der Laboruntersuchungen zu virusbedingten Fischkrankheiten erarbeitet. Die Daten für diesen Bericht werden von den für das Veterinärwesen zuständigen

obersten

Landesbehörden

der

Bundesländer

(Daten

aus

den

Untersuchungslaboren und von den Fischgesundheitsdiensten) zugearbeitet und aus dem TierSeuchenNachrichten-System (TSN) entnommen. Vom Referenzlabor der EU werden bei den jährlich stattfindenden Beratungen die Berichte der Mitgliedsländer der EU veröffentlicht und ausgewertet. Im Folgenden wird auf Datenmaterial dieser Quellen zurückgegriffen. Allgemeine Angaben 2003 wurden in Deutschland 24.859 t Salmoniden, davon 21.810 t Speiseforellen in 3.778 Fischhaltungsbetrieben produziert. Führend in der Produktion von Forellen ist das Bundesland Bayern mit etwa 8.000 t, gefolgt von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen (Tab. 1). Tabelle 1:

Produktion von Salmoniden 2003 in den Bundesländern Deutschlands Produktion von Salmoniden 6.500 t

davon Forellen 5.000 t

8.000 t

7.000 t

470 t

470 t

1.350 t

1.300 t

200 t

200 t

Niedersachsen

2.555 t

2.200 t

Nordrhein-Westfalen

3.000 t

3.000 t

199 t

187 t

Saarland

7t

7t

Sachsen

179 t

177 t

Sachsen-Anhalt

328 t

314 t

Schleswig-Holstein

165 t

155 t

1.805 t

1.800 t

24.758 t

21.810 t

Bundesland Baden-Württemberg Bayern Brandenburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern

Rheinland-Pfalz

Thüringen Gesamt

91

In Deutschland handelt es sich bei den Fischhaltungsbetrieben vorrangig um kleinere bis mittlere Betriebe, die meist als Nebenerwerb bewirtschaftet werden. Nur in 41 Anlagen wurden jährlich mehr als 100 t Speisefische produziert. Während die Produktion von Speisefischen in der EU in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert wurde und gegenwärtig über 500.000 t beträgt, blieb in Deutschland der Produktionsumfang nahezu konstant. Schottland ist in der EU mit jährlich über 150.000 t Fisch, davon etwa 145.000 t Lachs, führend in der Fischproduktion. Knapp 50 % der Gesamtproduktion von Fischen in der EU waren Forellen. Etwa ein Viertel der EU-Produktion sind Lachse. Weitere bedeutende Speisefische aus der Aquakultur sind Seebrasse, Seehecht, Steinbutt, Aal, Karpfen und Wels. Deutschland nahm bei der Forellenproduktion in den letzten Jahren in der EU den 5. Platz hinter Frankreich, Italien, Dänemark und Spanien ein. Mit dem Beitritt weiterer Länder zur EU hat sich der Anteil von Karpfen an der Gesamtproduktion wesentlich erhöht. Fischseuchen, wie die VHS, die IHN und die Infektiöse Anämie der Lachse (ISA) können große wirtschaftliche Schäden in der Aquakultur verursachen. Für Deutschland haben nur die VHS und die IHN praktische Relevanz. Angaben zur Epizootiologie Im Jahr 2003 wurden in Deutschland 45 VHS- und 11 IHN-Ausbrüche festgestellt und vom TSN erfasst. Beim Vergleich der Ausbrüche der letzten 10 Jahre war im Jahr 2000 ein deutlicher Abfall bei den VHS-Ausbrüchen zu verzeichnen. Dieser Trend setzte sich aber in den Folgejahren nicht fort und 2002/3 wurde wieder ein Anstieg der Neufeststellungen registriert (Tab. 2, Abb. 1). Tabelle 2:

Anzahl der VHS- und IHN-Ausbrüche in Deutschland von 1992 bis 2003 (TSN)

Jahr

1992

1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003

VHS-

*

*

57**

46**

56**

44**

48

71

28

38

59

45

IHN-

2

6

4

13

13

11

6

9

6

11

13

11

Gesamt

*

*

61

59

69

55

54

80

34

49

72

56

* keine Angaben ** eigene Erfassung

Die meisten Ausbrüche wurden im Bundesland Rheinland-Pfalz sowie in Bayern und Baden-Württemberg festgestellt (Abb. 2 und 3). 92

Die Mortalität bewegte sich bei VHS zwischen 5 % und 90 %. In eigenen Untersuchungen mit VHSV vom Typ „Wi“, deren Isolierung und Charakterisierung in Deutschland erstmals 1994 erfolgte, verendeten 97 % der experimentell infizierten Forellen. Bei IHN sind die Verlustzahlen meist geringer und erreichen nur selten 80 %. IHNV konnte auch aus Forellen ohne klinische Symptome isoliert werden. 2002 wurde ein hochvirulentes IHNV-Isolat untersucht, das eng verwandt war mit einem Isolat von 1998, das nicht mit routinemäßig eingesetzten monoklonalen Antikörpern reagierte und im Infektionsversuch eine Mortalität von 100 % induzierte. Per 31.12.2003 galten noch 40 Betriebe als mit VHSV infiziert, 5 mit IHNV sowie 3 mit VHSV und IHNV. 561 Betrieben konnte VHS- und IHN-Freiheit bescheinigt werden. Von 3.574 Fischhaltungsbetrieben war der Status bezüglich VHS- und IHNVerseuchung unbekannt. 3.271 dieser im Jahr 2003 nicht untersuchten Bestände, meist Kleinbetriebe, befinden sich im Bundesland Bayern. Labordiagnostische Untersuchungen Die Diagnose und Bekämpfung der VHS und IHN sind in Deutschland durch die ”Verordnung zum Schutz gegen Süßwasserfisch-Seuchen, Muschelkrankheiten und zur Schaffung seuchenfreier Fischhaltungsbetriebe und Gebiete” (FischseuchenVerordnung) geregelt. Diese Verordnung basiert auf den entsprechenden Rechtsvorschriften zur Diagnose und Bekämpfung von Fischseuchen innerhalb der EU. Die Entscheidung 2001/183/EG der Kommission, in der die Probenahmepläne und Diagnoseverfahren zum Nachweis der VHS, IHN und ISA festgelegt sind, ist für die Durchführung der diagnostischen Maßnahmen zur Feststellung dieser Fischseuchen in Deutschland verbindlich. Dabei sind die anzuwendenden Methoden zum Nachweis von VHSV und IHNV identisch. Initiiert durch den Arbeitskreis für Veterinärmedizinische Infektionsdiagnostik der DVG wurde eine Richtlinie zur Diagnose der IHN und VHS für die diagnostischen Einrichtungen erarbeitet, die auch in den „Arbeitsanleitungen zur Diagnose anzeigepflichtiger Tierseuchen“ des BMVEL enthalten ist. Eine Anleitung zur Diagnose dieser beiden Fischseuchen und weiterer, gegebenenfalls differentialdiagnostisch abzugrenzender Fischkrankheiten, findet man auch im ”Diagnostic Manual for Aquatic Animal Diseases” des OIE. 93

Nach der Fischseuchen-Verordnung hat der Betreiber eines Fischhaltungsbetriebes seinen Fischbestand mindestens einmal jährlich nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde tierärztlich klinisch und virologisch untersuchen zu lassen. Für die Erstzulassung oder Aufrechterhaltung der Zulassung seuchenfreier Gebiete oder Fischhaltungsbetriebe sind die Bestände i.d.R. zweimal jährlich klinisch zu untersuchen. Gemäß den Vorschriften sind Fische zur Probengewinnung zu entnehmen. Häufigkeit der klinischen Kontrollen und die Anzahl der zu untersuchenden Fische ist abhängig vom Standort und der Bewirtschaftung der Fischhaltungsbetriebe. Zahlreiche so genannte „Hobby-Betriebe“, die Forellen nur für den Eigenverbrauch halten, werden jedoch oft nicht als Fischhaltungsbetriebe erfasst und deshalb auch nicht beprobt. Ohne regelmäßige Kontrolle und Untersuchung dieser Bestände ist jedoch eine wirksame Seuchenbekämpfung oft nur bedingt realisierbar. In den regionalen Untersuchungsämtern werden die entnommenen Proben virologisch untersucht. Die Prüfung dient dem Nachweis der Freiheit der Fischbestände von diesen Krankheitserregern sowie der Überwachung der Seuchenfreiheit. Bei Ausbruch oder Verdacht des Ausbruchs der VHS bzw. IHN müssen Untersuchungen zur Isolierung und Identifizierung der Viren durchgeführt werden. 2003 wurden nach unseren Erhebungen in den Diagnostik-Laboratorien aller Bundesländer insgesamt 2.414 Organproben von Fischen entsprechend der „Entscheidung 2001/183/EG über die Probenahmepläne und Diagnoseverfahren zur Erkennung und zum Nachweis bestimmter Fischseuchen“ und der FischseuchenVerordnung untersucht. Die Proben kamen aus 660 Betrieben, die im Rahmen der Überwachung beprobt wurden und aus 1.205 Farmen, aus denen auf Grund eines Verdachts auf eine Infektionskrankheit diagnostische Proben entnommen wurden. Nach Anzüchtung der Erreger in Fisch-Zellkulturen hat der Nachweis von VHSV und IHNV mit folgenden Methoden zu erfolgen: − Neutralisation mit spezifischen Antiseren oder monoklonalen Antikörpern (mAk), − direkter oder indirekter Immunfluoreszenztest oder − Enzymimmuntest (ELISA). Die Reverse Transkriptase-Polymerase-Kettenreaktion (RT-PCR) zum Nachweis von VHSV- und IHNV-Genom unter Einbeziehung eines internen Standards wurde durch

94

das EU-Referenzlabor validiert und soll als weitere Methode zum Nachweis von VHSV und IHNV zugelassen werden. Durch die regionalen Untersuchungseinrichtungen wurden im Jahr 2003 in den Proben aus 47 Forellenbetrieben VHSV nachgewiesen. Proben aus 11 Forellenhaltungen waren IHNV-positiv. Das NRL für Fischseuchen des FLI auf der Insel Riems koordiniert die Diagnose von Fischseuchen auf der Grundlage der EU- und nationalen Gesetzgebung. 2003 wurden 27 Organhomogenisate bzw. Virusisolate von Regenbogenforellen an das NRL für Fischseuchen zur Virusisolierung und -identifizierung oder zur Charakterisierung sowie zur Bestätigung der Diagnose eingesandt. Bei den isolierten Viren handelte es sich um IHNV, VHSV oder Virus der Infektiösen Pankreasnekrose (IPNV). Ergänzend zu den zugelassenen Nachweismethoden wurde zur Bestätigung der Befunde die RT-PCR eingesetzt. Erstmals wurde in Deutschland der Erreger der Sleeping Disease bei Forellen nachgewiesen. Serologische Methoden zur Ermittlung von Antikörpern für den indirekten Nachweis der VHS und IHN sind gegenwärtig in der europäischen Gesetzgebung noch nicht zugelassen, jedoch insbesondere für epidemiologische Untersuchungen notwendig. Für spezielle Untersuchungen werden im NRL für Fischseuchen mittels ELISA Antikörper-Nachweise durchgeführt. Molekulare Epizootiologie Die Verschiedenartigkeit von IHN-Ausbrüchen in Deutschland gab Anlass, die aufgetretenen Virusstämme einer molekularen Analyse zu unterziehen. In Zusammenarbeit mit dem „Western Fisheries Research Center“ in Seattle, USA, ist es gelungen, die Europäischen IHNV-Stämme in das IHNV-KlassifizierungsSystem einzugliedern, das in den USA an der Westküste erarbeitet wurde. Die in Europa verfügbaren Sequenz-Daten wurden mit den in der Datenbank in Seattle vorhandenen IHNV-Sequenzen abgeglichen. An der Westküste von Nordamerika zirkulieren 3 Genotypen des IHNV, Typ U, Typ M und Typ L. Die Europäischen Virusstämme lassen sich auf den Nordamerikanischen Genotyp „M“ zurückzuführen. Der Genotyp „M“ ist hauptsächlich für die Infektionen bei Süßwasser-Salmoniden an der Westküste Nordamerikas verantwortlich. Diesen Ergebnissen zufolge ist eine Einschleppung des IHNV nach Europa nur ein einziges Mal erfolgt. 95

In den 15 Jahren der Virus-Evolution in Europa seit der Ersteinschleppung 1987 haben sich zwei Subtypen herausgebildet, die als französische Linie und als italienische Linie bezeichnet werden können. Insgesamt zeigt sich damit, dass die europäischen Importkontrollen von Fischprodukten wirksam sind, da seit dem Jahre 1987 kein weiteres IHNV nach Europa eingeschleppt wurde. In weiteren Untersuchungen wurden die G- und NV-Gene von 27 VHSV-Stämmen sequenziert. Aus diesen Daten konnte ein Stammbaum erstellt werden, der Aussagen über die Verwandtschaft der Stämme erlaubt. Auf Grund dieser Daten lassen sich die untersuchten VHSV-Stämme verschiedenen Genotypen zuordnen. Es können mindestens 6 Genotypen unterschieden werden: Eine „Zentrale Gruppe“, zwei so genannte „Süd-Europa-Gruppen“ (I und II), eine „Klapmølle-Gruppe“ und zwei „marine Gruppe“ (Atlantik und Ostsee). Die größten Unterschiede im G- sowie im NVGen bestehen zwischen Virusstämmen, die aus marinen Fisch-Spezies in Alaska isoliert worden waren und den europäischen Süßwasserstämmen. Die Unterschiede bei den Süßwasserstämmen lassen sich zum Teil dazu nutzen, die Herkunft eines Erregers festzustellen. Das vorhandene Datenmaterial zu VHSV-Stämmen wurde bei mehreren VHSAusbrüchen genutzt, um die Herkunft des verursachenden Virus nachzuweisen. Diese von der EU vorgeschriebene epizootiologische Untersuchung nach einem Seuchenausbruch soll dazu dienen, weitere Viruseinschleppungen zu verhindern. Jedoch zeigte sich häufig, dass dasselbe Virus, das auch schon früher in der gleichen Teichwirtschaft vorhanden war, den Ausbruch verursachte. Dies lässt den Schluss zu, dass die Desinfektionsmaßnahmen in den betroffenen Teichwirtschaften nicht effektiv waren. Bekämpfungsprogramme Derzeitig konzentrieren sich die Maßnahmen in der EU auf die Bekämpfung und die Verhinderung der weiteren Ausbreitung der IHN und VHS. Die Strategie zur Zurückdrängung dieser Fischseuchen basiert auf der Schaffung anerkannt seuchenfreier Fischhaltungsbetriebe oder Gebiete, die nach Prüfung durch die Europäische Kommission ihre tierseuchenrechtliche Zulassung erhalten.

96

In der EU sind das Vereinigte Königreich (England, Wales, Nordirland und Schottland) und Schweden frei von VHS und IHN. Dänemark und Irland sind frei von IHN. In Finnland läuft noch ein Kontrollprogramm auf Freisein von VHS und IHN. In den meisten Ländern gibt es wie in Deutschland einzelne, als frei von VHS und IHN zugelassene Fischhaltungsbetriebe sowie begrenzte zugelassene Teile in nicht zugelassenen Gebieten. In der EG-Entscheidung 2004/373/EG vom 13.04.2004 sind die hinsichtlich VHS und/oder IHN zugelassenen Gebieten und Fischhaltungsbetriebe in nicht zugelassenen Ländern aufgelistet. Danach besitzen in Deutschland insgesamt 109 Fischhaltungsbetriebe die tierseuchenrechtliche Zulassung als frei hinsichtlich IHN und VHS und 1 Betrieb die Zulassung als IHN-frei nach der Aquakultur-Richtlinie 91/67/EWG. Für 7 Teile von Wassereinzugsgebieten in Baden-Württemberg wurde die Zulassung als freie Gebiete erteilt (Tab. 3). Tabelle 3:

Zulassung von Fischhaltungsbetrieben und Gebieten als frei hinsichtlich IHN und VHS nach der Aquakultur-Richtlinie 91/67/EWG in Deutschland

Bundesland

Zugelassene Fischhaltungsbetriebe

Zugelassene Teilgebiete -Anzahl (Betriebe)-

Baden-Württemberg

77

7 (19)

Bayern

8

0

Brandenburg

0

0

Hessen

1

0

Mecklenburg-Vorpommern

0

0

Niedersachsen

10

0

Nordrhein-Westfalen

6

0

Rheinland-Pfalz

0

0

Saarland

0

0

Sachsen

2

0

Sachsen-Anhalt

0

0

Schleswig-Holstein

1

0

4 (+1 IHN-frei)

0

109 (+1 IHN-frei)

7 (19)

Thüringen Gesamt

97

Bei amtlicher Feststellung der IHN oder VHS in einem Fischhaltungsbetrieb sind die seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Fische zu töten und unschädlich zu beseitigen. Das gilt auch für Anlagen zur Haltung von Fischen im geringen Umfang. Die ”Stamping out”-Methode mit kompromissloser Räumung und Desinfektion der Anlage wird jedoch nicht immer konsequent durchgeführt. Im Jahr 2003 wurden die IHN und VHS nach unseren Erhebungen in 28 Beständen durch ”Keulung” bekämpft. Ursachen für Reinfektionen nach Räumung der Bestände sind meist eine unvollständige Erregereliminierung durch mangelhafte Desinfektion, Verbleib infizierter Fische in der Anlage oder bei VHS eine Reinfektion durch Wildfische. Immunprophylaxe Die gezielte Immunprophylaxe ist eine weitere Möglichkeit zur Verhütung und Bekämpfung von Fischseuchen, wie der VHS. Impfungen gegen VHS als eine Krankheit der Liste II der Aquakultur-Richtlinie 91/67/EWG sind nach § 14 der Richtlinie 93/53/EWG (Mindestmaßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung bestimmter Fischseuchen) nur in zugelassenen Fischhaltungsbetrieben verboten, also in nichtzugelassenen Betrieben erlaubt. Nach der Richtlinie 93/53/EWG in der Fassung der Richtlinie 2000/27/EG kann in Ausnahmefällen sogar die Impfung bei Ausbruch von Krankheiten der Liste I, also bei Ausbruch der ISA, genehmigt werden, sofern die auf der Grundlage von Krisenplänen festgelegten Kriterien für Impfprogramme eingehalten werden. Ein VHS-Lebendimpfstoff auf der Basis eines attenuierten, avirulenten VHS-Virus (VHSV) war in Deutschland bis 2002 zugelassen. Der Impfstoff konnte im Bad- oder Sprühverfahren und auch oral über Futter an Forellen appliziert werden. Die parenterale (i. p.) Verabreichung dieses Impfstoffes, die mit Impfautomaten erfolgen kann, wurde ebenfalls erprobt. Eine Unterscheidung des Impfvirus von Feldvirusisolaten kann mittels RT-PCR erfolgen. An der Entwicklung von Fischimpfstoffen auf der Basis rekombinanter Erreger mit immunogenen Strukturen des IHN- oder VHS-Virus wird gearbeitet. Erste, auch eigene Untersuchungen zur Immunisierung von Fischen mit Genom-Bereichen, die für immunwirksame Virusproteine codieren, die so genannte DNA-Immunisierung, waren Erfolg versprechend.

98

Besonders anwenderfreundlich sind oral applizierbare Impfstoffe. Oralimpfstoffe können ohne Stress für die Fische in der extensiv und intensiv betriebenen Aquakultur mit wenig Arbeitsaufwand eingesetzt werden. Allerdings wird bei der oralen Applikation von Impfstoffen auf eine geringere Effektivität im Vergleich zu anderen Applikationsformen wegen der Inaktivierung der Vakzineviren im Gastrointestinaltrakt hingewiesen. In eigenen Arbeiten konnten erfolgreich Oralimpfstoffe gegen VHS und SVC auf der Grundlage magensaftresistent umhüllter, fester Arzneiformen geprüft werden. Gegenwärtig wird ein Projekt zur Entwicklung einer VHS-Oralvakzine bearbeitet. Gefährdung des Menschen Eine Übertragung des VHSV und IHNV auf Warmblüter erscheint nicht möglich. Die Viren vermehren sich ausschließlich in Kaltwasser-Fischen. Die optimale Vermehrungstemperatur für die Erreger liegt in vitro bei etwa 15 °C. Eine Adaptation an Temperaturen bis etwa 25 °C ist erreichbar. Bei 37 °C erfolgt keine Virusreplikation. Besondere Maßnahmen zum Verbraucherschutz sind nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht erforderlich.

80 70 60 50

VHS IHN Gesamt

40 30 20 10 0

1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003

Abbildung 1:

VHS- und IHN-Ausbrüche in Deutschland 1994-2003

99

Abbildung 2:

Abbildung 3:

IHN-Ausbrüche 2003 in Deutschland (1 Punkt = 1 Fall)

100

VHS-Ausbrüche 2003 in Deutschland (1 Punkt = 1 Fall)

Anlagen Anlage 1: Anschriften der nationalen Referenzlaboratorien (NRL) und Ansprechpartner (Stand: Juli 2004) Nationale Referenzlaboratorien für anzeigepflichtigen Tierseuchen und meldepflichtige Tierkrankheiten in Deutschland sind nach der Bekanntmachung vom 15. Juli 2004 (BAnz. S. 17386): Friedrich-Loeffler-Institut Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Boddenblick 5a 17498 Insel Riems Tel.: 038351/ 70 Fax: 038351/ 72 19 ƒ

Standort Wusterhausen Friedrich-Loeffler-Institut Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Institut für Epidemiologie Seestraße 55 16868 Wusterhausen Tel.: 033979/ 80-0 Fax: 033979/ 80-200

ƒ

Standort Tübingen Friedrich-Loeffler-Institut Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Institut für immunologie Postfach 11 49 72001 Tübingen Tel.: 07071/ 967-0 Fax: 07071/ 967-105

ƒ

Standort Jena Friedrich-Loeffler-Institut Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Naumburger Str. 96a 07743 Jena Tel.: 03641/804-0 Fax: 03641/804-228

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg (Dienstgebäude Tierhygiene) Am Moosweiher 2 79108 Freiburg Tel.: 0761/ 88550 Fax: 0761/ 8855100 101

Für die nachfolgend in Spalte 1 aufgeführten anzeigepflichtigen Tierseuchen und meldepflichtigen Tierkrankheiten werden in Spalte 2 jeweils Angaben zum NRL wie folgt gemacht: a) Institut b) Leiter und/oder Ansprechpartner c) eMail-Adresse Tierseuchen

NRL

Afrikanische Pferdepest

FLI, Standort Tübingen Prof. Dr. M. Büttner [email protected] Afrikanische Schweinepest FLI, Insel Riems Dr. B. Haas, Dr. K. R. Depner [email protected] Chemisches und VeterinärunterAmerikanische Faulbrut der Bienen suchungsamt Freiburg Dr. W. Ritter [email protected] Ansteckende Blutarmut der Lachse FLI, Insel Riems Dr. D. Fichtner, Dr. S. Bergmann [email protected] Ansteckende Schweinlähmung (Tesche- FLI, Insel Riems ner Krankheit) Dr. M. Dauber, Dr. H. Schirrmeier [email protected] Aujeszkysche Krankheit FLI, Standort Wusterhausen Dr. T. Müller [email protected] Befall mit Kleinem Beutenkäfer Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg Dr. W. Ritter [email protected] Befall mit Tropilaelaps-Milbe Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg Dr. W. Ritter [email protected] Beschälseuche der Pferde FLI, Standort Jena Frau PD Dr. I. Moser [email protected] Blauzungenkrankheit FLI, Standort Tübingen Prof. Dr. M. Büttner [email protected] Bovine Herpes Virus Typ 1-Infektion (alle FLI, Insel Riems Formen) PD Dr. M. Beer [email protected] Bovine Virusdiarrhoe FLI, Insel Riems N.N., PD Dr. M. Beer [email protected] 102

Tierseuchen

NRL

Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe FLI, Standort Jena und Ziegen Dr. F. Melzer [email protected] Contagiöse Equine Metritis FLI, Standort Jena Dr. F. Melzer [email protected] Enzootische Leukose der Rinder FLI, Standort Wusterhausen Frau Dr. D. Beier [email protected] Epizootische Hämorrhagie der Hirsche FLI, Standort Tübingen Prof. Dr. M. Büttner [email protected] Geflügelpest FLI, Insel Riems Frau Dr. O. Werner [email protected] Infektiöse Anämie der Einhufer FLI, Insel Riems Dr. D. Fichtner [email protected] Infektiöse Hämatopoetische Nekrose der FLI, Insel Riems Salmoniden Dr. D. Fichtner, Dr. S. Bergmann [email protected] Klassische Schweinepest FLI, Insel Riems Dr. K.-R. Depner, Dr. habil. V. Kaden [email protected] Lumpy-skin-Krankheit (Dermatitis nodula- FLI, Standort Tübingen ris) Prof. Dr. M. Büttner [email protected] Lungenseuche der Rinder FLI, Standort Jena Dr. M. Heller [email protected] Maul- und Klauenseuche FLI, Insel Riems Dr. B. Haas [email protected] Milzbrand FLI, Standort Jena Frau Dr. A. Raßbach [email protected] Newcastle-Krankheit FLI, Insel Riems Frau Dr. O. Werner [email protected] Paratuberkulose FLI, Standort Jena Frau Dr. H. Köhler [email protected] Pest der kleinen Wiederkäuer FLI, Standort Tübingen Prof. Dr. M. Büttner [email protected] 103

Tierseuchen

NRL

Pockenseuche der Schafe und Ziegen

FLI, Anstaltsteil Tübingen Prof. Dr. M. Büttner [email protected] BFAV, Standort Jena Dr. K. Sachse [email protected] FLI, Standort Wusterhausen Dr. K. Henning [email protected] FLI, Standort Jena Dr. F. Schulze [email protected] FLI, Standort Tübingen Prof. Dr. M. Büttner [email protected] FLI, Standort Tübingen Prof. Dr. M. Büttner [email protected] FLI, Standort Jena Frau Dr. A. Raßbach [email protected] FLI, Standort Jena Dr. U. Methner [email protected] FLI, Insel Riems Dr. B. Haas [email protected] FLI, Standort Wusterhausen Dr. T. Müller [email protected] FLI, Insel Riems PD Dr. M. Groschup [email protected] FLI, Standort Wusterhausen Dr. K. Henning [email protected] FLI, Standort Jena Frau PD Dr. I. Moser [email protected] FLI, Insel Riems Dr. B. Haas [email protected] FLI, Standort Jena Dr. F. Schulze [email protected]

Psittakose

Q-Fieber

Rauschbrand

Rifttal-Fieber

Rinderpest

Rotz

Salmonellose der Rinder

Stomatitis vesicularis

Tollwut

Transmissible Spongiforme Enzephalopathien Trichomonadenseuche der Rinder

Tuberkulose der Rinder

Vesikuläre Schweinekrankheit

Vibrionenseuche der Rinder

104

Tierseuchen

NRL

Virale Hämorrhagische Septikämie der Salmoniden

FLI, Insel Riems Dr. D. Fichtner, Dr. S. Bergmann [email protected] Virusbedingte Pferdeenzephalomyelitiden FLI, Standort Tübingen (EEE, VEE, WEE) Prof. Dr. M. Büttner [email protected]

105

Anlage 2: Anschriften der für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden in den Bundesländern 01-SH Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein Veterinärwesen Postfach 7129 24171 Kiel 02-HH Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Umwelt und Gesundheit Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Lagerstraße 36 20357 Hamburg 03-NI Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Veterinärwesen Postfach 243 30002 Hannover 04-HB Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Veterinärwesen, Lebensmittelsicherheit und Pflanzenschutz Contrescarpe 73 28195 Bremen 05-NW Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Veterinärwesen Postfach 40190 Düsseldorf 06-HE Hessisches Ministerium für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Abteilung V – Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen Hölderlinstraße 1 - 3 65187 Wiesbaden

106

07-RP Ministerium für Umwelt und Forsten Abteilung Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung, Gesundheitlicher Verbraucher- und Umweltschutz Kaiser-Friedrich-Str. 1 55116 Mainz 08-BW Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg Referat Tiergesundheit Kernerplatz 10 70182 Stuttgart 09-BY Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz Veterinärwesen Schellingstraße 155 80797 München 10-SL Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales D IV Veterinärwesen und Verbraucherschutz Franz-Joseph-Röder-Str. 23 66119 Saarbrücken 11-BE Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Abt. II - Veterinär-, Lebensmittel- und Pharmaziewesen Oranienstraße 106 10969 Berlin 12-BB Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Postfach 60 11 50 14411 Potsdam 13-MV Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern Veterinärwesen Paulshöher Weg 1 19061 Schwerin

107

14-SN Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie Abt. 6 – Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Umwelthygiene Albertstraße 10 01097 Dresden 15-ST Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Abt. 6 – Ländlicher Raum, Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz Postfach 37 60 39012 Magdeburg 16-TH Freistaat Thüringen Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Referat 52 Postfach 10 12 52 99012 Erfurt

108

Anlage 3:

Abkürzungsverzeichnis

ABAS

Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe

AFB

Amerikanische Faulbrut

AGIDT

Agargel-Immunodiffusionstest

AK

Aujeszky’sche Krankheit

AI

Aviäre Inflluenza

AIV

Aviäres Influenza Virus

BFAV

Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere

BFLE

Bundesforschungsanstalt für Lebensmittel und Ernährung

BfR

Bundesinstitut für Risikobewertung

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BHV1

Bovines Herpesvirus Typ 1

BLV

bovines Leukosevirus

BMVEL

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

BMVg

Bundesministerium der Verteidigung

BSE

Bovine Spongiforme Encephalopathie

BVD

Bovine Virusdiarrhoe

BVL

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

CVO

Chief Veterinary Officer

CVUA

Chemisches und Veterinärunter-suchungsamt

DNA

desoxyribonucleic acid

DNS

Desoxyribonukleinsäure

DVG

Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft

EBLV

European Bat Lyssavirus

ELISA

Enzyme-Linked-Immunosorbent-Assay

eRL

enzootische Rinderleukose

EU

Europäische Union

FAL

Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft

109

FAO

Food and Agriculture Organization of the United Nations

FLI

Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

HIT

Herkunfts- und Identifikationssystem Tier

HPAI

Hochpathogene Aviäre Influenza

IBP

Infektiöse Balanoposthitis

IBR

Infektiöse Bovine Rhinotracheitis

ICPI

Intracerebraler Pathogenitätsindex

IDT

Immunodiffusionstest

IfSG

Infektionsschutzgesetz

IHN

Infektiöse Hämatopoetische Nekrose

IHNV

Infektiöse Hämatopoetische Nekrose-Virus

INNT

Institut für Neue und Neuartige Tierseuchenerreger

IPNV

Infektiöse Pankreasnekrose-Virus

IPV

Infektiöse Pustulöse Vulvovaginitis

ISA

Infektiöse Anämie der Lachse

KBR

Komplementbindungsreaktion

KSP

Klassische Schweinepest

KSPV

Klassische Schweinepest-Virus

LF

Landwirtschaftlich genutzte Fläche

LVA

Lebensmittel- und Veterinäramt

mAk

monoklonale Antikörper

NBL

neue Bundesländer

ND

Newcastle Disease

NDV

Newcastle Disease Virus

NGO

Non-governmental Organisation

NRL

Nationales Referenzlabor

OIE

Office International des Epizooties

PCR

Polymerase Chain Reaction

PMV

Paramyxovirus

110

RASFF

Rapid alert system for food and feed

RBT

Rose-Bengal-Test

RFLP

Restriktionsfragment-Längenpolymorphismus

RKI

Robert-Koch-Institut

RT-PCR

reverse Transkriptase-PCR

SLA

Serumlangsamagglutination

SPF

Spezifisch pathogenfrei

StUA

Staatliches Untersuchungsamt

TSE

Transmissible Spongiforme Enzephalopathie

TSN

TierSeuchenNachrichtensystem

VHS

Virale Haemorrhagische Septikämie

VHSV

Virale Haemorrhagische Septikämie-Virus

VO

Verordnung

WHO

World Health Organization

111

Anlage 4:

Bundeslandschlüssel

Bundeslandschlüssel Amtliche Kurzbezeichnung

Bundeslandname

01

SH

Schleswig-Holstein

02

HH

Hansestadt Hamburg

03

NI

Niedersachsen

04

HB

Hansestadt Bremen

05

NW

Nordrhein-Westfalen

06

HE

Hessen

07

RP

Rheinland-Pfalz

08

BW

Baden-Württemberg

09

BY

Bayern

10

SL

Saarland

11

BE

Berlin

12

BB

Brandenburg

13

MV

Mecklenburg-Vorpommern

14

SN

Sachsen

15

ST

Sachsen-Anhalt

16

TH

Thüringen

112