Stuttgart - Vaihingen

Stuttgart - Vaihingen Eiermann-Campus/Pascalstraße im Stadtbezirk Vaihingen Eiermann-Campus/Pascalstraße im Stadtbezirk Vaihingen Informations- und Di...
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Stuttgart - Vaihingen Eiermann-Campus/Pascalstraße im Stadtbezirk Vaihingen Eiermann-Campus/Pascalstraße im Stadtbezirk Vaihingen Informations- und Dialogveranstaltung 04. Mai 2016 Informations- und Dialogveranstaltung 04. Mai 2016

Foto: FRIEBE|PR/ Andreas Friedrich Landeshauptstadt Stuttgart – Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung

Lage im Stadtgebiet

Stadtgebiet Stuttgart

Landeshauptstadt Stuttgart – Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung

Schrägaufnahme 2007

Landeshauptstadt Stuttgart – Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung

Luftschrägaufnahme 2015

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Blick von der Kantine auf Pavillons 2 und 3

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Foto: FRIEBE|PR/ Andreas Friedrich

Foto: FRIEBE|PR/ Andreas Friedrich Landeshauptstadt Stuttgart – Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung

Denkmalschutz

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Planung Büro Sorg und Frosch Projekt GmbH und Drees & Sommer vom 6. August 2013

Handel Büro Wohnen Gewerbe Sondernutzungen

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Folie 9

Ergebnis Kolloquium -Variante 9 Planung Büro Sorg und Frosch Projekt GmbH und Drees & Sommer / 2013

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Zielbeschluss des Gemeinderats vom 26. September 2013

1.

Für den Erhalt der 4 denkmalgeschützten Gebäude sowie der Freiflächen im Umfeld dieser Gebäude sind die notwendigen Schritte einzuleiten

2.

Auf den Flurstücken 5944/1 und 5944/22 soll eine zusätzliche Bebauung ermöglicht werden, die über das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan 1968/61 festgesetzte Maß der baulichen Nutzung hinaus geht. Größe, Art und Dichte der Nutzung sollen durch die bisherigen Mitglieder des Fachkolloquiums , ergänzt durch politische Vertreter entwickelt werden.

3.

Im Rathaus soll eine Veranstaltung durchgeführt werden, die die Öffentlichkeit über die Bedeutung der Eiermann-Gebäude ebenso informiert wie über das angedachte Konzept zur Ausgestaltung des Geländes

4.

Der Gemeinderat nimmt die Planung SFP Variante 9 vom 6. August 2013 zur Kenntnis. Diese Planung stellt eine mögliche maximale Variante zur Entwicklung der Fläche dar. Die Belange einer guten Anbindung durch den ÖPNV sind ebenso zu berücksichtigen wie der Erhalt der vorhandenen Waldflächen.

5.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem augenblicklichen Besitzer des Geländes und der Gebäude Verhandlung aufzunehmen, um insbesondere den weiteren Unterhalt der Gebäude bis zu einer zukünftigen Entwicklung zu gewährlisten. Ebenso entwickelt die Verwaltung einen möglichen Zeitplan für die Ideen- und Entwicklungsphase und des weiteren Ablauf sowie über die Finanzierung und Entwicklung des Eiermann-Campus.

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Varianten 9 und 10 Wesentliche Unterschiede der Variante 10 •

Wenig Eingriff in den vorhandenen Wald



Wäldchen innerhalb des Gebiets bleibt unangetastet



Höhere Gebäude



Hochhaus ist nicht mehr dargestellt



Baukörper wurden verändert

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Variante 10 Modellfoto

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Folie 13

Geltendes Recht, Bebauungsplan 1968/61

Gemeinbedarfsfläche „Dienststelle der Landespolizei“

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Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans

Ermöglichung einer zusätzlichen Bebauung (gemäß Zielbeschluss vom 26. Sept.2013)

Aufhebung des bisherigen Planungsrechts (künftig § 35 BauGB) Landeshauptstadt Stuttgart – Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung

Ziele und Zwecke der Planung

• Die Sicherung der Kulturdenkmale und ein angemessener Umgang mit diesen soll gesichert werden. • Eine zusätzliche Bebauung soll in angemessenem Abstand zum Bestand sowie eine Kubatur und ein Nutzungsspektrum ermöglichen, die mit der städtebaulichen Insellage harmonieren. • Jegliche Neubebauung soll nur auf Grundlage eines Gesamtkonzepts erfolgen. • Die Waldflächen sollen erhalten werden, die natur- und artenschutzrechtlichen Belange sollen beachtet werden.

• Vorgesehene Nutzungen: Einrichtungen für Forschung, Entwicklung sowie Hochtechnologie, Büro- und Verwaltungsgebäude und wissenschaftsnahes Gewerbe sowie Wohnnutzung in einer gemischten Nutzung samt dazu erforderlicher Infrastruktur. • Die konkreten Nutzungen und die Dichten werden im weiteren Verfahren ermittelt. • Maximal soll das in Variante 10 bzw. 9 dargestellte Nutzungsmaß realisiert werden.

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Flächenkonzept vom 15. Januar 2016

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Aktueller Flächennutzungsplan

Das FNP- Änderungsverfahren wird parallel eingeleitet Landeshauptstadt Stuttgart – Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung

Planungsprozess Aufstellungsbeschluss (19. April 2016) Auftakt Bebauungsplanverfahren = Start des Planungsprozesses

Phase I

Städtebaulicher Ideenwettbewerb (mit interdisziplinären Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern, Landschaftsplanern und Architekten) + Bürgerbeteiligung mit 5 Arbeiten der engeren Wahl

Bericht im Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) und im Bezirksbeirat Vaihingen über das Ergebnis des Wettbewerbs und der Bürgerbeteiligung

Phase II

2. Bearbeitungsphase Vertiefte Bearbeitung von 5 favorisierten Arbeiten aus Phase I + Entscheidung über die Entwürfe und 2. Bürgerbeteiligung

Fortführung Bebauungsplanverfahren + Änderung Flächennutzungsplan Landeshauptstadt Stuttgart – Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung

Arbeits- und Verfahrensschritte im Bebauungsplanverfahren 1

2

3

4

5

6

7

Auslegungsbeschluss

Öffentliche Auslegung

Erneute Abwägung

Satzungsbeschluss

Beschluss auf Basis des Bebauungsplanentwurfs

Anregungen und Bedenken innerhalb der vorgesehenen Frist

Prüfung der vorgebrachten Anregungen und ggf. Überarbeitung des Planentwurf und erneute Auslegung

(vom 9. Mai bis 10. Juni 2016)

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Aufstellungsbeschluss

Vorentwurf zum Bebauungsplan

Frühzeitige Beteiligung der TÖB

Erörterungstermin am 7. Juni 2016 und Veranstaltung Bürgerbeteiligung durch den Investor

Abwägung der

Anregungen und Bedenken

Überarbeitung des Vorentwurfs und Detaillierung des Bebauungsplans

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Beschluss des Bebauungsplans mit anschließender Bekanntmachung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Landeshauptstadt Stuttgart – Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung

Foto: FRIEBE|PR/ Andreas Friedrich