Stuttgart - Vaihingen Eiermann-Campus/Pascalstraße im Stadtbezirk Vaihingen Eiermann-Campus/Pascalstraße im Stadtbezirk Vaihingen Informations- und Di...
Stuttgart - Vaihingen Eiermann-Campus/Pascalstraße im Stadtbezirk Vaihingen Eiermann-Campus/Pascalstraße im Stadtbezirk Vaihingen Informations- und Dialogveranstaltung 04. Mai 2016 Informations- und Dialogveranstaltung 04. Mai 2016
Foto: FRIEBE|PR/ Andreas Friedrich Landeshauptstadt Stuttgart – Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Lage im Stadtgebiet
Stadtgebiet Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart – Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Schrägaufnahme 2007
Landeshauptstadt Stuttgart – Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Luftschrägaufnahme 2015
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Blick von der Kantine auf Pavillons 2 und 3
Landeshauptstadt Stuttgart – Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
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Foto: FRIEBE|PR/ Andreas Friedrich
Foto: FRIEBE|PR/ Andreas Friedrich Landeshauptstadt Stuttgart – Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Denkmalschutz
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Planung Büro Sorg und Frosch Projekt GmbH und Drees & Sommer vom 6. August 2013
Handel Büro Wohnen Gewerbe Sondernutzungen
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Folie 9
Ergebnis Kolloquium -Variante 9 Planung Büro Sorg und Frosch Projekt GmbH und Drees & Sommer / 2013
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Zielbeschluss des Gemeinderats vom 26. September 2013
1.
Für den Erhalt der 4 denkmalgeschützten Gebäude sowie der Freiflächen im Umfeld dieser Gebäude sind die notwendigen Schritte einzuleiten
2.
Auf den Flurstücken 5944/1 und 5944/22 soll eine zusätzliche Bebauung ermöglicht werden, die über das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan 1968/61 festgesetzte Maß der baulichen Nutzung hinaus geht. Größe, Art und Dichte der Nutzung sollen durch die bisherigen Mitglieder des Fachkolloquiums , ergänzt durch politische Vertreter entwickelt werden.
3.
Im Rathaus soll eine Veranstaltung durchgeführt werden, die die Öffentlichkeit über die Bedeutung der Eiermann-Gebäude ebenso informiert wie über das angedachte Konzept zur Ausgestaltung des Geländes
4.
Der Gemeinderat nimmt die Planung SFP Variante 9 vom 6. August 2013 zur Kenntnis. Diese Planung stellt eine mögliche maximale Variante zur Entwicklung der Fläche dar. Die Belange einer guten Anbindung durch den ÖPNV sind ebenso zu berücksichtigen wie der Erhalt der vorhandenen Waldflächen.
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem augenblicklichen Besitzer des Geländes und der Gebäude Verhandlung aufzunehmen, um insbesondere den weiteren Unterhalt der Gebäude bis zu einer zukünftigen Entwicklung zu gewährlisten. Ebenso entwickelt die Verwaltung einen möglichen Zeitplan für die Ideen- und Entwicklungsphase und des weiteren Ablauf sowie über die Finanzierung und Entwicklung des Eiermann-Campus.
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Varianten 9 und 10 Wesentliche Unterschiede der Variante 10 •
Wenig Eingriff in den vorhandenen Wald
•
Wäldchen innerhalb des Gebiets bleibt unangetastet
•
Höhere Gebäude
•
Hochhaus ist nicht mehr dargestellt
•
Baukörper wurden verändert
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Variante 10 Modellfoto
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Folie 13
Geltendes Recht, Bebauungsplan 1968/61
Gemeinbedarfsfläche „Dienststelle der Landespolizei“
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Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans
Ermöglichung einer zusätzlichen Bebauung (gemäß Zielbeschluss vom 26. Sept.2013)
Aufhebung des bisherigen Planungsrechts (künftig § 35 BauGB) Landeshauptstadt Stuttgart – Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Ziele und Zwecke der Planung
• Die Sicherung der Kulturdenkmale und ein angemessener Umgang mit diesen soll gesichert werden. • Eine zusätzliche Bebauung soll in angemessenem Abstand zum Bestand sowie eine Kubatur und ein Nutzungsspektrum ermöglichen, die mit der städtebaulichen Insellage harmonieren. • Jegliche Neubebauung soll nur auf Grundlage eines Gesamtkonzepts erfolgen. • Die Waldflächen sollen erhalten werden, die natur- und artenschutzrechtlichen Belange sollen beachtet werden.
• Vorgesehene Nutzungen: Einrichtungen für Forschung, Entwicklung sowie Hochtechnologie, Büro- und Verwaltungsgebäude und wissenschaftsnahes Gewerbe sowie Wohnnutzung in einer gemischten Nutzung samt dazu erforderlicher Infrastruktur. • Die konkreten Nutzungen und die Dichten werden im weiteren Verfahren ermittelt. • Maximal soll das in Variante 10 bzw. 9 dargestellte Nutzungsmaß realisiert werden.
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Flächenkonzept vom 15. Januar 2016
Landeshauptstadt Stuttgart – Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Aktueller Flächennutzungsplan
Das FNP- Änderungsverfahren wird parallel eingeleitet Landeshauptstadt Stuttgart – Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Planungsprozess Aufstellungsbeschluss (19. April 2016) Auftakt Bebauungsplanverfahren = Start des Planungsprozesses
Phase I
Städtebaulicher Ideenwettbewerb (mit interdisziplinären Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern, Landschaftsplanern und Architekten) + Bürgerbeteiligung mit 5 Arbeiten der engeren Wahl
Bericht im Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) und im Bezirksbeirat Vaihingen über das Ergebnis des Wettbewerbs und der Bürgerbeteiligung
Phase II
2. Bearbeitungsphase Vertiefte Bearbeitung von 5 favorisierten Arbeiten aus Phase I + Entscheidung über die Entwürfe und 2. Bürgerbeteiligung
Fortführung Bebauungsplanverfahren + Änderung Flächennutzungsplan Landeshauptstadt Stuttgart – Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Arbeits- und Verfahrensschritte im Bebauungsplanverfahren 1
2
3
4
5
6
7
Auslegungsbeschluss
Öffentliche Auslegung
Erneute Abwägung
Satzungsbeschluss
Beschluss auf Basis des Bebauungsplanentwurfs
Anregungen und Bedenken innerhalb der vorgesehenen Frist
Prüfung der vorgebrachten Anregungen und ggf. Überarbeitung des Planentwurf und erneute Auslegung