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Starker Service. Starke Firma. Gesund im Betrieb Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen
Ju...
Ausgangslage und Rahmenbedingungen • Aufwertung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements durch Gesetzgeber (zum 01.05.2004) • Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters seit 2012 • Demographische Entwicklung • Erhöhung der Beschäftigungsanteile älterer Arbeitnehmer • Fachkräftemangel • Stärker werdendes Engagement der Betriebe beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)
Gesetzliche Verpflichtung: § 84 (2) Sozialgesetzbuch Neun – SGB IXKeine Sanktion sondern ein Hilfsangebot des Arbeitgebers!
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Grundlagen und allgemeine Informationen Gesetzliche Grundlage – § 84 SGB IX Abs. 1 Prävention für alle schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmer Abs. 2 Betriebliches Eingliederungsmanagement für alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind und mit besonderen Regelungen für die Teilhabe schwerbehinderter Arbeitnehmer
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Grundlagen und allgemeine Informationen
Zugangswege zum BEM • Dauer der Arbeitsunfähigkeit 6 Wochen innerhalb eines Jahres oder wiederholte AU (§ 84 SGB IX) • Fürsorgepflichtfälle Arbeitgeber kann im Rahmen seiner Fürsorgepflicht Beschäftigte auf BEM aufmerksam machen und präventiv beraten • Bedarf des Beschäftigten, unabhängig von den AU-Zeiten
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Grundlagen und allgemeine Informationen
BEM - Prozessanalyse Arbeitsunfähigkeit = 6 Wochen
Feststellen der Frist
mind. 6 Wochen (42 Tage) 30 Arbeitstage AU 5 Tage Arbeitswoche 36 Arbeitstage AU 6 Tage Arbeitswoche oder
x Tage
x
Summe AU-Tage 7 (1 Woche = 7 Tage)
x
=
x
≤6 Kein BEM
Beachte Regelmäßige Auswertung der Krankenstände 6
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Grundlagen und allgemeine Informationen
Nutzen des BEM Arbeitgeber
Arbeitnehmer
• Verringerung aktueller und künftiger AU-Zeiten • Niedrigere Personalersatzkosten • Stabilisierung der Arbeitsabläufe • Erhaltung von Qualitätsstandards da Know-how erkrankter Mitarbeiter genutzt wird • Verbesserung Betriebsklima
Grundlagen und allgemeine Informationen Voraussetzungen für die Implementierung von BEM • Schaffung einer Unternehmenskultur für BEM • Einführung und Umsetzung muss Aufgabe der Führung sein („Top-Down“) • Festlegung von Strukturen und Zuständigkeiten • Sicherstellung des Datenschutzes • Förderung der Akzeptanz • Betriebsinterne Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung und Einbindung der Beschäftigten Schreiben/Flyer oder Veröffentlichung im Intranet zum BEM an alle Beschäftigten: Ziele und Nutzen Gesetzliche Regelung Konkrete Angebote im Rahmen eines BEM Konkrete Ansprechpartner und Beteiligte 9
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Grundlagen und allgemeine Informationen
BEM und Datenschutz Was muss / darf der AG wissen, um seiner BEM-Verpflichtung nach § 84 SGB IX nachzukommen?
Was muss der AN offenbaren, damit ein erfolgreiches BEM durchgeführt werden kann?
Gesundheitsbedingte Einschränkungen (pos./neg. Leistungsbild) sind unverzichtbar für BEM-Verfahren (Veränderung der Arbeitsplatzbedingungen bzw. des Anforderungsprofils)
Beurteilung von Zeitpunkt und Eignung der Maßnahmen
Medizinische Diagnosen sind nur dem Betriebsarzt bekannt
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Grundlagen und allgemeine Informationen
BEM und Datenschutz Die Sicherheit der persönlichen Daten hat oberste Priorität!
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•
Der Umgang mit den Daten und die Dokumentation aller Aktivitäten und Maßnahmen unterliegen den Datenschutzbestimmungen
•
Information des Betroffenen vorab über das Verfahren, die dazugehörige Datenverarbeitung und die Freiwilligkeit bzw. das Widerrufsrecht
•
Zweckbindung BEM-Daten
•
Trennung von BEM- und Personalakte (hinsichtlich sensibler Daten)
•
Bei Widerruf der Zustimmung: Löschung der Daten
•
Bei Arbeitgeberwechsel: Löschung der Daten
•
Empfohlene Aufbewahrungsdauer nach Beendigung des BEM: 3 Jahre
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Grundlagen und allgemeine Informationen
Mögliche Akteure des Integrationsteams
Betriebs- oder Personalrat
Schwerbehindertenvertretung
Arbeitsmedizinischer Dienst oder Betriebsarzt
externer Partner* (nach Bedarf)
Disability Manager oder Fallmanager
Arbeitssicherheitsfachkraft
*z. B. Integrationsamt, Krankenkasse, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Unfallversicherung
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Grundlagen und allgemeine Informationen
BEM - Prozessanalyse 1.
Arbeitsunfähigkeit = 6 Wochen
2.
Erstkontakt mit Mitarbeiter
?
3.
Informationsgespräch
4.
Eingliederungsgespräch
Mitarbeiter lehnt BEM ab
?
(evtl. Externe)
BEM nicht notwendig
? 5.
Maßnahmen durchführen (evtl. Externe)
? 6.
Maßnahmen erfolgreich ?
nein 13
Maßnahme nicht möglich ja
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BEM beendet
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Überblick Grundlagen und allgemeine Informationen
Praxisfälle
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Firmenservice
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