Starker Service. Starke Firma

Firmenservice Starker Service. Starke Firma. Gesund im Betrieb Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen Ju...
Author: Ewald Hauer
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Firmenservice

Starker Service. Starke Firma. Gesund im Betrieb Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen

Julia Krawitsch / Andreas Swillus Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Lörrach

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Überblick Grundlagen undund allgemeine Informationen Grundlagen allgemeine Informationen

Praxisfälle

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Grundlagen und allgemeine Informationen

Ausgangslage und Rahmenbedingungen • Aufwertung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements durch Gesetzgeber (zum 01.05.2004) • Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters seit 2012 • Demographische Entwicklung • Erhöhung der Beschäftigungsanteile älterer Arbeitnehmer • Fachkräftemangel • Stärker werdendes Engagement der Betriebe beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)

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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) KK

Prävention (BETSI, Balance Plus) DRV

Demographische Entwicklung DRV/AfA IHK …..

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Rehaträger/ GSS/KVJS

Arbeitssicherheit BG

Gesetzliche Verpflichtung: § 84 (2) Sozialgesetzbuch Neun – SGB IXKeine Sanktion sondern ein Hilfsangebot des Arbeitgebers!

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Grundlagen und allgemeine Informationen Gesetzliche Grundlage – § 84 SGB IX Abs. 1 Prävention für alle schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmer Abs. 2 Betriebliches Eingliederungsmanagement für alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind und mit besonderen Regelungen für die Teilhabe schwerbehinderter Arbeitnehmer

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Grundlagen und allgemeine Informationen

Zugangswege zum BEM • Dauer der Arbeitsunfähigkeit 6 Wochen innerhalb eines Jahres oder wiederholte AU (§ 84 SGB IX) • Fürsorgepflichtfälle Arbeitgeber kann im Rahmen seiner Fürsorgepflicht Beschäftigte auf BEM aufmerksam machen und präventiv beraten • Bedarf des Beschäftigten, unabhängig von den AU-Zeiten

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Grundlagen und allgemeine Informationen

BEM - Prozessanalyse Arbeitsunfähigkeit = 6 Wochen

Feststellen der Frist

mind. 6 Wochen (42 Tage) 30 Arbeitstage AU  5 Tage Arbeitswoche 36 Arbeitstage AU  6 Tage Arbeitswoche oder

x Tage

x

Summe AU-Tage 7 (1 Woche = 7 Tage)

x

=

x

≤6 Kein BEM

Beachte Regelmäßige Auswertung der Krankenstände 6

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Grundlagen und allgemeine Informationen

Nutzen des BEM Arbeitgeber

Arbeitnehmer

• Verringerung aktueller und künftiger AU-Zeiten • Niedrigere Personalersatzkosten • Stabilisierung der Arbeitsabläufe • Erhaltung von Qualitätsstandards da Know-how erkrankter Mitarbeiter genutzt wird • Verbesserung Betriebsklima

• Wesentlicher Beitrag zur persönlichen Gesunderhaltung  Vermeidung evtl. Chronifizierung  Reduzierung psychischer Stressfaktoren

 Zufriedenheit  Motivation  Identifikation • Frühwarnsystem für gesamtbetriebliche Probleme

• Wertschätzung der Fähigkeiten • Zufriedenheit und Identifikation mit dem Unternehmen

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• Arbeitsplatzsicherung  keine Existenzängste  kein sozialer Abstieg

SV-Träger • stabile Beiträge • Vermeidung von Lohnersatzleistungen  Krankengeld  Arbeitslosengeld  Renten

Grundlagen und allgemeine Informationen Definition und Aufgaben des BEM

BEM

Dokumentation und Datenschutz !

systematischer Eingliederungsprozess Kooperationsprozess Durchführung = Integrationsteam Überwindung Arbeitsunfähigkeit Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit Erhaltung Arbeitsplatz

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Grundlagen und allgemeine Informationen Voraussetzungen für die Implementierung von BEM • Schaffung einer Unternehmenskultur für BEM • Einführung und Umsetzung muss Aufgabe der Führung sein („Top-Down“) • Festlegung von Strukturen und Zuständigkeiten • Sicherstellung des Datenschutzes • Förderung der Akzeptanz • Betriebsinterne Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung und Einbindung der Beschäftigten Schreiben/Flyer oder Veröffentlichung im Intranet zum BEM an alle Beschäftigten: Ziele und Nutzen Gesetzliche Regelung Konkrete Angebote im Rahmen eines BEM Konkrete Ansprechpartner und Beteiligte 9

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Grundlagen und allgemeine Informationen

BEM und Datenschutz Was muss / darf der AG wissen, um seiner BEM-Verpflichtung nach § 84 SGB IX nachzukommen?

Was muss der AN offenbaren, damit ein erfolgreiches BEM durchgeführt werden kann?

Gesundheitsbedingte Einschränkungen (pos./neg. Leistungsbild) sind unverzichtbar für BEM-Verfahren (Veränderung der Arbeitsplatzbedingungen bzw. des Anforderungsprofils)

Beurteilung von Zeitpunkt und Eignung der Maßnahmen

Medizinische Diagnosen sind nur dem Betriebsarzt bekannt

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Grundlagen und allgemeine Informationen

BEM und Datenschutz Die Sicherheit der persönlichen Daten hat oberste Priorität!

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Der Umgang mit den Daten und die Dokumentation aller Aktivitäten und Maßnahmen unterliegen den Datenschutzbestimmungen



Information des Betroffenen vorab über das Verfahren, die dazugehörige Datenverarbeitung und die Freiwilligkeit bzw. das Widerrufsrecht



Zweckbindung BEM-Daten



Trennung von BEM- und Personalakte (hinsichtlich sensibler Daten)



Bei Widerruf der Zustimmung: Löschung der Daten



Bei Arbeitgeberwechsel: Löschung der Daten



Empfohlene Aufbewahrungsdauer nach Beendigung des BEM: 3 Jahre

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Grundlagen und allgemeine Informationen

Mögliche Akteure des Integrationsteams

Betriebs- oder Personalrat

Schwerbehindertenvertretung

Arbeitsmedizinischer Dienst oder Betriebsarzt

externer Partner* (nach Bedarf)

Disability Manager oder Fallmanager

Arbeitssicherheitsfachkraft

*z. B. Integrationsamt, Krankenkasse, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Unfallversicherung

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Grundlagen und allgemeine Informationen

BEM - Prozessanalyse 1.

Arbeitsunfähigkeit = 6 Wochen

2.

Erstkontakt mit Mitarbeiter

?

3.

Informationsgespräch

4.

Eingliederungsgespräch

Mitarbeiter lehnt BEM ab

?

(evtl. Externe)

BEM nicht notwendig

? 5.

Maßnahmen durchführen (evtl. Externe)

? 6.

Maßnahmen erfolgreich ?

nein 13

Maßnahme nicht möglich ja

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BEM beendet

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Überblick Grundlagen und allgemeine Informationen

Praxisfälle

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