STADT SCHLEIZ. Baubilanz 2017 BAU- UND PLANUNGSMASSNAHMEN DER STADT SCHLEIZ

STADT SCHLEIZ Baubilanz 2017 BAU- UND PLANUNGSMASSNAHMEN DER STADT SCHLEIZ 1. STADTSANIERUNG: BV: Sanierung Heinrichstraße 1. und 2. Bauabschnitt Im ...
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STADT SCHLEIZ

Baubilanz 2017 BAU- UND PLANUNGSMASSNAHMEN DER STADT SCHLEIZ 1. STADTSANIERUNG: BV: Sanierung Heinrichstraße 1. und 2. Bauabschnitt Im Rahmen der planmäßigen Durchführung der Stadtsanierung konnte der grundhafte Straßenausbau des 1. und 2. Teilabschnitts der Heinrichstraße, als Gemeinschaftsmaßnahme der Stadt Schleiz mit dem Zweckverband Wasser/ Abwasser „Obere Saale“ und der Thüringer Energienetze GmbH (TEN), realisiert werden. Entscheidende Grundlage hierfür war die Neuaufnahme der Stadt Schleiz in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, BL-FI, im Jahre 2014. Im Rahmen der Gemeinschaftsmaßnahme wurden die Trink- und Abwasserleitungen, Erdgas- und Elektroenergieleitungen neu verlegt und entsprechende Hausanschlüsse erneuert. Die Straßenbeleuchtung wurde um einen Leuchtpunkt, im Bereich der Verbindungsgasse zwischen Heinrichstraße und Schuhgasse, erweitert. Hinsichtlich der Ertüchtigung der Webergasse als Umleitungsstrecke während der Baudurchführung der Sanierung Heinrichstraße, war der desolate Stützmauerbereich des Grundstückes Nr. 739 durch einen Ersatzneubau dieser zu sichern. Als Ersatz für die Natursteinstützmauer aus Knotenkalksteinen, nehmen nun Gabionen die Stützfunktion wahr. Die Pflanzung von 6 Bäumen schloss die Sanierung des 1. und 2. Bauabschnittes ab. Als 3. Bauabschnitt ist der Vorplatz der Jahnturnhalle, nach deren Komplexsanierung, grundhaft auszubauen und neu zu gestalten.

Vorher: Blick aus Richtung Norden in die Heinrichstraße

Nachher: …ein neu gestalteter Straßenraum

Blick aus Richtung Norden auf die Stützmauer in der Webergasse (Grundstück-Nr. 739) 1

Vorher: Blick in Richtung Jahnturnhalle

Nachher: Blick in Richtung Jahnturnhalle

Vorher: Blick Richtung Neuer Weg

Nachher: Blick Richtung Neuer Weg

2. DORFERNEUERUNG: Sanierung Schleizleite im OT Möschlitz mit Stützmauerbau Im OT Möschlitz konnte in diesem Jahr der grundhafte Straßenausbau der Schleizleite vorfristig fertiggestellt werden. Grundlegende Voraussetzung für den Ausbau der desolaten Anliegerstraße war die partielle Sicherung dieser durch einen Stützmauerneubau am unbebauten westlichen Straßenrand. Durch Abbruch des Gebäudes Am Bach Nr. 3 konnte eine Straßenverbreiterung im nordwestlichen Straßenbereich erreicht werden. Nach Fertigstellung des Stützmauerbaus folgte die Sanierung der stadttechnischen Leitungssysteme im unterirdischen Bauraum. Hierbei konnten die bestehenden Freileitungskabel der TEN GmbH sowie der Deutschen Telekom als Erdkabel neu verlegt und die Holz- bzw. Betonmasten demontiert werden. 2

Die Trinkwasserleitung, Abwasserkanal und Straßenentwässerung wurden neu verlegt und höhenmäßig eingeordnet. Die Straße wurde als Mischverkehrsfläche, mit einer Fahrbahn in Asphaltbelag sowie befahrbare Nebenflächen in Granitpflaster 10 x 10 cm, neu gestaltet. Alle Hauseingänge, Garagen- und Grundstückszufahrten mussten hierbei höhenmäßig angepasst werden. Die Straßenbeleuchtung wurde komplett erneuert und mit stromsparenden LEDLeuchtmittel bestückt. Dieser grundhafte Straßenausbau wurde im Rahmen der Dorferneuerung, mit großzügigen Fördermitteln seitens des Bundes und Freistaates Thüringen, kofinanziert. Ein Vorher-Nachher-Vergleich verdeutlicht eindrucksvoll das hier Geschaffene:

VORHER

NACHHER

Blick nach Südosten

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Blick nach Nordwesten

Am 27. Oktober 2017 konnte die grundhaft ausgebaute Straße, zur großen Freude der Anwohner, mit einem kleinen Straßenfest eingeweiht und dem öffentlichen Verkehr freigegeben werden.

Informationstafel, Forderung des Fördermittelgebers

Die sanierte Straße wird auch von den Kindern angenommen und als wohnungsnaher Freiraum bespielt. 4

3. KOMMUNALER STRASSEN- UND BRÜCKENBAU: Brückenbau Komtursteig, Trassenplanung Innenstadtumgehung B 94 Im Rahmen der Projektplanung für einen Ersatzneubau der provisorisch errichteten Holzbrücke im Bereich Komtursteig, wurde eine weiterführende Trassenplanung einer möglichen Innenstadtumgehung der B 94, als Querverbindung zwischen der Greizer Straße (B 94) und der Geraer Straße (B 2 / L 3002) in Varianten untersucht. Mit dieser perspektivischen Verkehrstrasse soll der belastende Durchgangsverkehr (Lärm und Feinstaub) im unmittelbaren Zentrumsbereich, Schulplatz-Elisenstraße-Markt-Teichstraße-Neumarkt-Agnesstraße-Nikolaiplatz, an den Innenstadtrand verlagert sowie eine nachhaltige städtebaulich-funktionelle Aufwertung des Stadtzentrums erreicht werden. Dieses Planvorhaben wird im ISEK SCHLEIZ 2030, Seite 70, unter dem Gliederungspunkt Projekte Mobilität und Verkehr, als Schlüsselprojekt zur Verkehrsberuhigung und Immissionsschutz in der Innenstadt von Schleiz, ausgewiesen. Grundlegende Voraussetzung zur Realisierung dieser Planung ist die Stilllegung der Bahnnebenstrecke „Schleiz-West“ sowie der Grunderwerb dieser Bahngrundstücke durch die Stadt Schleiz. Hierzu laufen bereits intensive Gespräche zwischen der Stadt Schleiz, der DB AG, der Deutschen Regionaleisenbahn (DRE Berlin) sowie dem Wisentatalbahnverein. Auf der Rechtsgrundlage einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung sollen die nächsten Schritte im Jahre 2018 unter den Beteiligten abgestimmt und realisiert werden. Im Ergebnis einer intensiven Variantenuntersuchung zur Sondierung einer Vorzugstrasse zur perspektivischen Realisierung der nord-östlichen Innenstadtumgehung sowie unter dem Aspekt einer bauabschnittsweisen Finanzierung und Durchführung dieses Vorhabens, bietet sich die Nachnutzung der ehemaligen Bahntrasse für diese Verkehrslösung, mit begleitenden Radwanderweg (Fortführung des Oberland-Radweges in Richtung der Tourismusregion „Zeulenrodaer Meer“) an.

Variantenuntersuchung nord-östliche Innenstadtumgehung, Vorzugsvariante in Bauabschnitten, Ingenieurbüro Prof. Dr. H. Bechert + Partner, Schleiz

Die oben dargestellte Vorzugsvariante zeichnet sich durch eine klare Trennung in kurz- und langfristig realisierbare Bauabschnitte aus. Ein erster Bauabschnitt wäre der Ersatzneubau der provisorischen Holzbrücke, mit entsprechenden Ausrundungen im Mündungsbereich auf den bestehenden Parkplatz, zur Sicherung einer späteren straßenseitigen Anbindung der östlich, auf der ehemaligen Bahntrasse geplanten Innenstadtumfahrung, mit Anbindung an die Greizer Straße (B 94) mittels eines Kreisverkehrsplatz. In westlicher Richtung könnte eine Anbindung an die Geraer Straße (L 3002) mittels eines oval ausgebildeten Kreisverkehrsplatz erfolgen. Auch unter besonderer Beachtung des Katastrophenschutzes ist eine zweifache Überbrückung des Flusses Wisenta (Gewässer II. Ordnung) und der damit möglichen verkehrstechnischen Verbindung der Kernstadt Schleiz mit dem Stadtgebiet Schleiz-Nord von Wichtigkeit.

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Planung Nikolaiplatz als Kreisverkehrsplatz Als Gemeinschaftsmaßnahme der Stadt Schleiz mit dem Straßenbauamt Ostthüringen, Gera, sollte der Nikolaiplatz als Kreisverkehrsplatz grundhaft ausgebaut werden. Aufgrund der für diese Baumaßnahme zur Verfügung stehenden Fördermittel des Freistaates Thüringen, war die Inanspruchnahme dieser durch die Stadt Schleiz bis 2019 zu sichern. Gemäß Abstimmung des Straßenbauamt Ostthüringen mit dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) wurde diese Verkehrslösung, mit Schreiben des Straßenbauamtes (SBA) Ostthüringen, vom 31.05.2017, aufgrund von Flächenmangel und ungünstiger Lage der einmündenden Straßen zueinander, abgelehnt. Das SBA Ostthüringen favorisiert nunmehr eine Regelung des Verkehrs mittels Lichtsignalanlage im Platzbereich.

abgelehnte Entwurfsplanung Nikolaiplatz, Ingenieurbüro Bauplanung Plauen GmbH, Stand 19.12.2016

Straßenunterhaltung / Straßeninstandsetzung Im Rahmen des Verwaltungshaushaltes werden gemäß Prioritätenliste, die mit den Mitgliedern des Bauund Stadtgestaltungsausschusses diskutiert und festgelegt wird, Maßnahmen zur Straßenunterhaltung und -instandsetzung seitens des Bauamtes geplant und durchgeführt. Folgende Maßnahmen wurden seitens des Bauamtes im Jahresverlauf beauftragt, realisiert und nachfolgend im Vorher-Nachher-Vergleich dargestellt:

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VORHER:

NACHHER:

OT Oberböhmsdorf, Lottoweg, Blick nach Osten

Ersatz gebrochener Blindenleitplatten, Kreuzung Rote Brücke

VORHER:

Straßensanierung Parkstellplatz Hofer Straße, Postfiliale

NACHHER:

OT Lössau, Oberer Eichenweg, Oberflächenbehandlung, Blick nach Osten

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4. KOMMUNALER HOCHBAU Planung Komplexsanierung Jahnturnhalle Seit 2013 wird die Projektplanung zur komplexen Sanierung der Jahnturnhalle, inklusive Anbau für WC und Geräteraum, bearbeitet. . Im Fokus der Sanierungsmaßnahmen stehen hierbei die Beseitigung statischer, baukonstruktiver, funktioneller, energieeffizienter sowie betriebsökonomischer Mängel des Gebäudes. Neben einer effektiven Außendämmung, eines Neubaus der Dachkonstruktion, mit Eindeckung, erhält das Gebäude neue Fenster mit Wärmeschutzverglasung, einen Gasbrennwertkessel, in Kombination mit einer Luft/Wasserwärmepumpe, zur Lüftung der Turnhalle einen Rotationswärmetauscher mit Nacherhitzung, zur Lüftung der Sanitärbereiches einen Kreuzstromwärmetauscher, mit Nacherhitzung, Beleuchtung auf LED-Basis, eine Brauchwasserzisterne, mit einer Kapazität von 7,5 m³ sowie neue Leitungssysteme für Wasser, Abwasser, Erdgas und Elektroenergie, inklusive aller Hausanschlüsse und Verteilersysteme. Nach Fertigstellung der Ausführungsplanung 2016 wurde im 1. Quartal 2017 die öffentliche Ausschreibung der Einzellose 1-9 durchgeführt. Erste Abbruch- und Baumaßnahmen konnten Anfang August in Auftrag gegeben werden. Der Sanitäranbau im Hofbereich, der Hallenboden, die Wandverkleidungen wurden abgebrochen und die Heizungsanlage demontiert. Es erfolgte der Neuaufbau des Hallenbodens, mit Potentialaisgleich, Dämmung und Stahlmattenbewehrung. Im Außenbereich wurden Fundament- und Entwässerungsarbeiten für den neu konzipierten Sanitäranbau sowie Sportgerätelagerraum durchgeführt. Parallel hierzu erfolgt der Hallendeckenabbruch. Hierzu wurde ein Raumgerüst auf die Betonplatte des Hallenbodens montiert. Die Bauzeit ist voraussichtlich bis Anfang September 2018 vorgesehen. Die Komplexsanierung der Jahnturnhalle wird seitens des Freistaates Thüringen, im Rahmen des Sportstättenförderprogramms, mit 40 % der förderfähigen Gesamtkosten, kofinanziert.

Baustellenschild, Forderung des Fördermittelgebers

Abbruch des Hallenbodens und der Wandverkleidung, Ausbau der Heizungsanlagen

Baubeginn war der Abbruch des Sanitäranbaus im Hofbereich.

Verdichtung der Schotterschicht des Hallenbodenplanums

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Herstellen der Gebäudeentwässerung im Sanitäranbaubereich

Auf eine betonierte Sauberkeitsschicht erfolgt der Aufbau der Hallenbodensperr- und dämmschichten

Nachdem der Hallenbodenaufbau sowie die Bewehrung verlegt waren, erfolgte das Betonieren der Bodenplatte.

In Vorbereitung des Betonierens der Fundamentplatte des Sanitäranbaus, wird eine Glasschotterschicht eingebaut.

Die Stahlbewehrung für den Betonhallenboden wird verlegt.

Auf die bewehrte Hallenbodenbetonplatte wird ein Raumgerüst für die Deckenabbrucharbeiten montiert.

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Betoneinbau der Bodenplatte

Nach dem Aushärten des Betons der Bodenplatte konnte die Montage der Holzrahmenverbundwände des Sanitär- und Sportgeräteraumanbaus begonnen sowie die Flachdachkonstruktion realisiert werden.

Rohbauinnenansicht des Umkleidebereiches

Die Holzrahmenkonstruktion der Außen- und Innenwände wird mit Platten verkleidet. 10

5. STÄDTEBAULICHE PLANUNG: Bebauungsplan „Nikolaistraße 39“ Auf Initiative und Antrag eines Privatinvestors fasste der Stadtrat der Stadt Schleiz den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nikolaistraße 39“, mit dem Ziel der bauplanungs- und genehmigungsrechtlichen Sicherung der Errichtung großflächiger Einzelhandelseinrichtungen, Flächen für Mischnutzung, Festsetzung der Trasse einer innerörtlichen Umgehungs- bzw. Entlastungsstraße für das Stadtzentrum, mit parallel verlaufenden Radwanderweg sowie einer nachhaltigen städtebaulich-funktionellen Neuordnung des Areals Nikolaistraße 39 / Austeg. Am 10.05.2016 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes seitens des Stadtrates der Stadt Schleiz gebilligt und zur öffentlichen Auslegung, in der Zeit vom 08.06. bis einschließlich 11.07.2016, bestimmt. Die in dieser Frist eingereichten Hinweise, Anregungen und Bedenken der Bürgerschaft, Grundstücksnachbarn und Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden bearbeitet und einer planungs- und genehmigungsrechtlich relevanten Lösung zugeführt. Aufgrund seitens des Thüringer Landesverwaltungsamtes sowie des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis geforderten Überarbeitung der Handelsfunktionen bezugnehmend auf nicht innenstadtrelevante Sortimente, wurde eine entsprechende Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes und damit eine zweite öffentliche Auslegung, in der Zeit vom 06.02. bis 06.03.2018, notwendig. Entwurf des Bebauungsplanes „Nikolaistraße 39“, GÖL GmbH, Weida

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1. Änderung, Ergänzung und Neufassung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Schleiz-Süd“ Im Rahmen des laufenden Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung, Ergänzung und Neufassung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Schleiz-Süd“, wurde der Vorentwurf erarbeitet und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchdurchgeführt. Der Stadtrat der Stadt Schleiz beschloss eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes in der Zeit vom 08.11.2017 bis 08.12.2017. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der TÖB und Bürgerschaft sowie der Satzungsbeschluss werden voraussichtlich im 1. Quartal 2018 vollzogen werden. Entwurf der 1. Änderung, Ergänzung und Neufassung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Schleiz-Süd“, IBW GmbH, Gera

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1. Änderung des Bebauungsplanes „Greizer Straße 62“ Das ortsansässige Industrieunternehmen STS GmbH, Greizer Straße 62, plant eine bauliche Erweiterung am Produktionsstandort Schleiz, zur nachhaltigen Sicherung erhaltener Großaufträge der Automobilindustrie. Hierzu war die Aufstellung eines Bebauungsplanes aus bauplanungs- und genehmigungsrechtlichen Sicht notwendig. Nach Satzungsbeschluss des Stadtrates der Stadt Schleiz und Genehmigung des Bebauungsplanes im 1. Quartal 2017, führte ein zwischenzeitlich realisierter Grunderwerb eines Nachbargrundstückes seitens STS GmbH, im Rahmen einer Grundstücksversteigerung, zu einer optimierten baulichen Nutzungsvariante des mit Bebauungsplan beplanten Betriebsstandortes. Somit bat STS GmbH im November 2017 die Stadt Schleiz, um eine 1. Änderung des bestehenden B-Planes, unter Einbeziehung weiterer Flächen in den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes.

Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Greizer Straße 62“, GÖL GmbH, Weida

Schloss- und Marstallareal Nach Durchführung eines Verfahrens zur Auswahl eines sach- und fachkompetenten Planungsbüro sowie der Vorlage einer Bewilligung beantragter Städtebaufördermittel im Rahmen des Bund-Länder-Programms Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (BL-FI) zur Sicherung der Finanzierung der Bearbeitung einer städtebaulich-funktionellen Studie, im Vorfeld der geplanten Aufstellung eines Bebauungsplanes für das ehemalige Schloss- und Marstallareal, wurde die städtebauliche Machbarkeitsstudie fertiggestellt. Im Rahmen der Planung erfolgte am 16.08.2017, im Feuerwehrgerätehaussaal der Stadt Schleiz, eine frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie mehrmalige Abstimmungen im Bau- und Stadtgestaltungsausschuss des Stadtrates der Stadt Schleiz. Der nunmehr vorliegende Plan der Flächennutzung/Flächenverteilung sowie der städtebauliche Entwurf für das ehemalige Schloss- und Marstallareal sind Grundlage für eine Bearbeitung des Bebauungsplanes „Am Schloss“, dessen Aufstellung seitens des Stadtrates der Stadt Schleiz, am 09.07.2013,

mit Beschluss-Nr. 254-34/2013, beschlossen wurde. 13

Plan der Flächennutzung/Flächenverteilung, KEM GmbH, Jena

Städtebaulicher Entwurf, KEM GmbH, Jena

6. EFRE-WETTBEWERB UND AUFNAHME IN DAS EUROPÄISCHE FÖRDERPROGRAMM Die Stadt Schleiz beteiligte sich 2015, auf der Grundlage des ISEK SCHLEIZ 2030 am ersten Wettbewerbsaufruf des Freistaates Thüringen zur „Nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung in der EFRE-Förderperiode 2014-2020“, mit dem Wettbewerbsbeitrag „WISENTA-ENTREE“. 49 Zentrale Orte Thüringens folgten diesem Aufruf und reichten Wettbewerbsbeiträge ein. Im Ergebnis einer Jurysitzung, am 03.09.2015, konnte der Wettbewerbsbeitrag der Stadt Schleiz noch nicht anerkannt und die Stadt Schleiz nicht in den Kreis der sofort förderfähigen Kommunen aufgenommen werden. Die Stadt Schleiz erhielt die Chance einer Qualifizierung ihres Wettbewerbsbeitrages bis zum 01.06.2016. Diese wurde erfolgreich wahrgenommen, mit dem Ergebnis der Anerkennung des qualifizierten Wettbewerbsbeitrages „ANKER . PUNKT“ und Aufnahme der Stadt Schleiz in das Thüringer EFRE-Förderprogramm „Nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung“, in der Förderperiode 2014-2020. Damit besteht nunmehr für die Stadt Schleiz die Möglichkeit, für die Finanzierung geplanter Projekte des ISEK SCHLEIZ 2030, EFRE-Fördermittel in Höhe bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtbaukosten zu erhalten. Seitens des Freistaates Thüringen wurden folgende Vorhaben für die Stadt Schleiz bestätigt: 1. Revitalisierung der innerstädtischen Gewerbebrache „Schleizer Alben GmbH“ für den Wohnungsbau, 2. Revitalisierung des ehemaligen Schloss- und Marstallareal sowie 3. Freiraumgestaltung „Bürgerteich“ als attraktiven Innstadtpark. Nutzen wir diese einmalige Entwicklungschance für unsere Stadt!

Gewerbebrache „Schleizer Alben“ GmbH

ehemaliger Marstallbereich, Am Schloss 2 14

Schloss- und Marstallareal, Luftbild

Freiraum „Bürgerteich“

7. Private Baumaßnahmen Neubau und Sanierung von Einzelhandels-, Gewerbe- und Verwaltungsgebäude Im Rahmen der Thüringer Innenstadtinitiative „Genial zentral“ wurde seitens der Stadt Schleiz der Innenstadtstandort Neumarkt / Hofer Straße / Alte Poststraße planerisch bearbeitet. Gemäß der Realisierungskonzeption wurde seitens der Kreissparkasse Saale-Orla bereits ein Parkplatz realisiert und das leerstehende ehemalige Kaufhaus für eine Büro- und Parkhausnutzung um- und ausgebaut.

Komplexsanierung des ehemaligen Kaufhauses Ecke Alte Poststraß /Hofer Straße zum Büro-, Geschäfts- und Parkhaus (Bauherr: Kreissparkasse Saale-Orla) 15

Neubau Sort- und Bildungsinfrastruktur Zur Sicherung und Erhöhung der baulichen Kapazitäten sowie effektiver Nutzungsstrukturen investierte der Landkreis Saale-Orla in den grundhaften Ausbau und die Neugestaltung der Schulsportanlage zwischen dem staatlichen Gymnasium und der Grundschule in der Böttgerstraße sowie in einen Anbau an das Schulgebäude der Grundschule zur Erweiterung einer Mensa und Klassenräume.

Blick aus Richtung Westen: Schulsportanlage

Mensaanbau Grundschule Böttgerstraße

Investitionen in die stadttechnische Infrastruktur

Die Vodafone Deutschland GmbH verlegte im Spülbohrverfahren neue Telekomunikationsleitungen im Innenstadtbereich von Schleiz

8. FAZIT: Zusammenfassend darf festgestellt werden, dass auch in diesem Jahr ein reichhaltiges Spektrum an Arbeitsaufgaben seitens der Mitarbeiter des Bauamtes der Stadtverwaltung Schleiz zu bearbeiten war. Die vorgenannten Maßnahmen stellen einen repräsentativen Leistungsquerschnitt aller Aufgabenbereiche dar und erheben grundsätzlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere sind die Leistungen des Stadtbauhofes sowie alle täglich laufenden Verwaltungstätigkeiten nicht erfasst und dargestellt.

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Die privaten Baumaßnahmen zeigen eindrucksvoll, wie sich unsere Stadt planmäßig städtebaulich-funktionell entwickelt und für viele Bürgerinnen und Bürger einmal mehr zur liebens- und lebenswerten Heimatstadt wird. Vor dem Hintergrund der mittelzentralen Funktion der Kreisstadt Schleiz des Saale-Orla-Kreises sowie unter besonderer Beachtung der demographischen Entwicklung, mit tendenzieller Magnetwirkung in das Umland, sind zukünftig die Entwicklungspotentiale unserer Stadt hinsichtlich eines attraktiven Arbeits-, Wohn-, Handels-, Dienstleistungs-, Bildungs- und Freizeitstandortes zu aktivieren und mit Weitsicht nachhaltig zu nutzen. Generell gilt es, dem Prinzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ Priorität einzuräumen, um den globalen Aspekten von Bodenschutz, Naturschutz, Klimaschutz und Energieeffizienz in der Stadtplanung zu entsprechen. Eine nachhaltige Stadtentwicklung wird perspektivisch nur möglich sein, unter gleichberechtigter Einbeziehung breiter Schichten der Bürgerschaft sowie Gewährung einer Teilhabe an der Wahrnehmung von Entwicklungschancen und Nutzung von Entwicklungspotentialen. Hierfür ist Verwaltungsbürokratie auf ein notwendiges Maß der Regulierung zu minimieren und Spielräume und Motivation für bürgerschaftliches Engagement zu bieten. In diesem Sinne dürfen wir uns optimistisch den vor uns liegenden Aufgaben im neuen Jahr 2018 zuwenden, mehr

Schleiz, den 08.01.2018

Haberkern Amtsleiter Bauamt

Miteinander Vertrauen Kreativität Motivation …

statt statt statt statt statt

Gegeneinander Misstrauen Blockade Bevormundung …

wagen.