Spannungsfeld Abfall versus Produkt am Beispiel von mineralischen Baurestmassen

19. Internationale Ostbrandenburger Verkehrsgespräche „Stand und Perspektiven der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abfallwirtsc...
Author: Alwin Dunkle
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19. Internationale Ostbrandenburger Verkehrsgespräche „Stand und Perspektiven der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft“

Spannungsfeld Abfall versus Produkt am Beispiel von mineralischen Baurestmassen Johann Henning Schwarze, Geschäftsführender Gesellschafter der BRC GmbH

20. Oktober 2005 Slubice/Frankfurt (Oder)

• Wandlung der Bedeutung von mineralischen Abfällen bis heute • 1990 vorwiegend Deponierung, kein besonderer Verwertungsbedarf • von 1990 bis 1994 sog. Hollandliste für erste analytische Anhaltspunkte • ab 1994 LAGA Boden, 1995 LAGA Bauschutt, Berliner- Brandenburger Liste 1996 • KrW-/AbfG 1996 (§ 22 Produktverantwortung), BbodSchG 1998, BbodSchV 1999 • ab 1997 verschiedene technische Richtlinien (BTR RC-StB, TL Min-StB 2000, …)

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• Begriffsdefinition

Abfall •

Abfall ist eine bewegliche Sache, derer sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder aufgrund von Vorgaben im Abfallgesetz oder spezieller Bestimmungen entledigen muss.

-> Hier nur nicht überwachungspflichtige Abfälle Thema

Produkt •

Ein Produkt ist das geplante Ergebnis eines betrieblichen Leistungsprozesses, d.h. der Output.



ab 1997 verschiedene technische Richtlinien (BTR RC-StB, TL Min-StB 2000…)

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Verwertungsarten für mineralische Abfälle • Als 100 % Ersatz: Straßenbau, Deponiebau, Wasserbau, Wohnungsbau, • Als Bestandteil: Zuschlagsstoff (HGT, Zementverfestigung), Konditionierungsmittel

Akzeptanz von Produkten aus mineralischen Abfällen • Produktbestandteil: hohe Akzeptanz, da Endverbraucher die Herkunft der Bestandteile kaum wahrnimmt. • Sekundärprodukt: Bestandteil i.d.R. zu 100 %, direkte Abfallherkunft sichtbar (RC Tragschichten, Füll- und Oberböden)

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• Entscheidungsträger

Abfall

Behörde

Kunde

Produkt

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Beziehungsgeflecht (Abgrenzung, Entscheider) • Behörden klassifizieren, überwachen und lenken die Abfälle nach Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, Vorschriften und Normen • Kunde wählt nach Verwertbarkeit, Qualität und Kostenvorteil Behördliche Aufsicht geht vor wirtschaftlichem Nutzen, d.h. Umweltschutz vor Verwendung (Schonung der Ressourcen ?) Rohstoffgewinnung manchmal eine größere Umweltgefahr? Einsatzfähigkeit Abfall/Produkt • abfallrechtlich bestimmt durch den Grad der Gefährdung für Mensch und Umwelt • technisch bestimmt durch den Grad der Verwertbarkeit bzw. Einsatzfähigkeit 6

Wann Abfall, wann Produkt? • Greift grundsätzlich der objektive Abfallbegriff? • Wiedereinsatzfähigkeit und Kundenakzeptanz als Grundlage der Entscheidung?

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Rechtlicher Ansatz: BSP: Verwaltungsvorschrift Baden-Württemberg vom 13.04.2004 RC-Baustoffe als Produkt, wenn: ¾ Positiver Marktwert ¾ Substituierender Primärbaustoff ¾ Herstellung im zugelassenem Betrieb (Fremdüberwachung, Güteschutzgemeinschaft) ¾ Ordnungsgemäße Deklarierung, d.h. Festlegung des Anwendungsbereiches (STS) ¾ Einhaltung des vorgegebenen Grenzwertes (Z 1.1)

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Gerichtliche Entscheidung Ende der Abfalleigenschaft, wenn die Bearbeitung von mineralischen Abfällen zu einem Material führt, „das marktfähig und marktgängig ist“, d.h. gesicherte Nachfrage besteht

(OVG Münster, Urt. V. 10.12.1999-21 A 3481/96)

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• Spannungsfeld anhand mineralischer Baurestmassen (1/3)

Abfallentstehungsort Ziel:

Trennung der Abfälle als Voraussetzung für eine Verwertung (Abriss: Entkernung/Sortierung, Boden: Abtragen nach Schichten)

Spannungsfeld: Separierung teurer als Abrissbirne vs Deklaration des Abfalls

Entsorgungsweg Ziel:

Sortenreiner Transport nach Fraktionen (AbfallschlüsselNr.)

Spannungsfeld: kostengünstiger Transport vs optimale Bestückung der LKW

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• Spannungsfeld anhand mineralischer Baurestmassen (2/3) Entsorgungsanlage Eingangskontrolle Ziel: Vorankündigung und Prüfung des Abfalls nach Material und Analysenwerte, Sichtkontrolle an der Waage und beim Abkippen Spannungsfeld: reines Ausgangsmaterial vs Menge an Input

Lagerung Ziel:

Getrennte Lagerung nach Fraktionen (Beton-, Ziegelschutt, dunkler/heller Boden) Spannungsfeld: optimale Herstellung nach Vorschriften und Anforderungen (Rezepturen) vs Lagerkosten

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• Spannungsfeld anhand mineralischer Baurestmassen (3/3) Aufbereitungsprozess Ziel: Brecheranlagen zur Zerkleinerung von Bauschutt, Siebanlagen zur Klassifizierung nach Korngrößen Spannungsfeld: Effiziente Herstellung von Produkten vs Erfüllung aller Auflagen

Lagerung von RC Stoffen Getrennte Lagerung nach Produkten (Material, Körnung Ziel: und Einsatzfähigkeit) Spannungsfeld: optimale Belieferung der Kunden vs Nachweisführung als Abfall zum BV

Einbauort Ziel: Verwertung eines Sekundärproduktes Spannungsfeld: Risiko für Abnehmer vs Erfüllung aller Anforderungen 12

• Woher kommen die Abgrenzungsprobleme Sicht der Behörden, Ziel: primär Schutz der Umwelt •

Orientierung an Gesetzen, Vorschriften, Richtlinien, Grenzwerten, etc.



Verhältnismäßigkeit fehlt häufig, Bsp. Berlin/Brandenburg: Neue LAGA Boden (TOC)

Sicht der Kunden, Ziel: Kosteneinsparung •

Erfüllung hoher Produktanforderungen, Sekundärprodukt noch Abfall oder schon Produkt (Abfallrecht vs Produkthaftung)?



große Verunsicherung, da Risiko einer Umweltstraftat, wenn falsche Verwendung (Z-Werte, Nachweisführung) 13

• Veränderte Rahmenbedingungen Flut von Gesetzen, Verwaltungsverordnungen, Richtlinien, Vorschriften, etc.



BSP 1: bei der Entsorgung: beim Einbau:



LAGA BBoSchV

BSP 2: Deklaration des Abfalls nach prozentualem Anteil der Fraktionen, Boden- Bauschuttgemisch ist nach LAGA > 10 % Schutt als Bauschutt einzustufen, Berlin ggf. bis 50 % Schuttanteil noch Boden (abschätzbar?).



BSP 3: Zunahme der Abfallschlüsselnummern seit Einführung? (AbfSchNr., AVV, EAK)

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• Schlussthese



Imageveränderung: Abfall ist auch ein Rohstoff



Klare Abgrenzung:



Feste Entsorgungsstrukturen: Produkte nur von BimSch-Anlagen, andere Materialien bleiben Abfall



Entschlackung der umweltrechtlichen Vorschriften



Mehr Einsatzbereiche ermöglichen, Anhebung der Grenzwerte

Beseitigung und Verwertung nicht an Grenzwerten festmachen (Z 2 und > Z 2)

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