Sicherheitsbelehrung nach 12 Abs.3 der GenTSV und nach 14 Abs. 2 der BioStoffV

Sicherheitsbelehrung nach § 12 Abs.3 der GenTSV und nach § 14 Abs. 2 der BioStoffV Institut für Mikrobiologie der Ernst-MoritzArndt-Universität Greifs...
Author: Eike Schreiber
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Sicherheitsbelehrung nach § 12 Abs.3 der GenTSV und nach § 14 Abs. 2 der BioStoffV Institut für Mikrobiologie der Ernst-MoritzArndt-Universität Greifswald Dr. Jan Pané-Farré Dr. Heike Schmidt (BBS) 06.12.2016

Betriebsanweisung für das Gentechnische Labor (nach § 12 GenTSV) Betriebsanweisung nach BioStoffV (nach § 14 BioStoffV) • Die Betriebsanweisungen werden auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber erstellt. • Unterweisung vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und danach jährlich! • Postdocs/ Laborverantwortliche tragen die Verantwortung für die aktenkundige Belehrung vor der Arbeitsaufnahme. 06.12.2016

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Inhalt 1.

Begriffsbestimmungen Projektleiter/ Beauftragter für Biologische Sicherheit (BBS) 2. Wer darf wo mit S2-Organismen arbeiten? 3. Arbeitszeitregelungen im Institut 4. Grundregeln mikrobiologischer und gentechnischer Arbeiten (S2) 5. Aufzeichnungspflicht 6. Arbeiten mit pathogenen Bakterien an der Sicherheitswerkbank 7. Desinfektionsbäder 8. Totautoklavieren 9. Umgang mit Kühlzentrifugen 10. Besondere Vorkommnisse und Zwischenfälle 11. Hygieneplan

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Begriffsbestimmungen Projektleiter/ Beauftragter für Biologische Sicherheit (BBS) • Sachkundenachweis nach § 15 GenTSV (Fortbildungsveranstaltung) gilt für beide Funktionen

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Aufgaben des Projektleiters • Planung, Leitung und Beaufsichtigung der gentechnischen Arbeit • Umsetzung behördlicher Auflagen und Anordnungen • Unterweisung der Beschäftigten nach §12 GenTSV und Veranlassung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen und deren Protokollierung • Ausführliche Unterrichtung des Beauftragten für Biologische Sicherheit über die gentechnischen Arbeiten • Ergreifung von Maßnahmen bei Gefahren • Anzeige und Protokollierung von Vorkommnissen, die nicht dem erwarteten Verlauf entsprechen, beim Betreiber 06.12.2016

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Projektleiter für S2-Projekte • Prof. Dr. Katharina Riedel (zusätzlich Inhaberin der Umgangserlaubnis zum Umgang mit Krankheitserregern nach §44 des Infektionsschutzgesetzes) • Dr. Sandra Maaß • Dr. Andreas Otto • Dr. Jan Pané-Farré

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Aufgaben des BBS • Bestellung durch den Betreiber • Überwachung der Tätigkeit des Projektleiters hinsichtlich der Sicherheit gentechnischer Arbeiten • Beratungsfunktion • Risikobewertung • Kontrolle der gentechnischen Anlage

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Wer darf wo mit S 2-Organismen arbeiten? • Mit pathogenen Mikroorganismen der Sicherheitsstufe 2 darf nur in den speziell gekennzeichneten und genehmigten Räumen gearbeitet werden. • Im Hause sind das folgende Labore: 101, 106, 107, 115, 116, 119, QB 203/203a, 309, 312, 318, 319, 320

• Kennzeichnungspflicht:

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Wer darf wo mit S2- Organismen arbeiten? • Für den S2-Bereich gilt eine Zugangsbeschränkung für unbefugte, d.h. nicht ärztlich untersuchte und belehrte Personen. • Mitarbeiter ohne gültige ärztliche Bescheinigung dürfen nicht im S2- Labor arbeiten. • Die Untersuchungen durch den Betriebsarzt sind termingerecht zu wiederholen und eine Kopie von der Untersuchung bei H. Schmidt oder J. Pané-Farré abzugeben. • Schwangeren ist es untersagt, sich im S2-Labor aufzuhalten oder dort zu arbeiten.

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Arbeitszeitregelungen im Institut • Arbeiten am Wochenende und nach Dienstschluss (19.00 Uhr): nur in Anwesenheit eines weiteren Mitarbeiters des Instituts für Mikrobiologie! • Bei BA-Studierenden ist die Anwesenheit des Betreuers/ der Betreuerin erforderlich!

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Grundregeln mikrobiologischer und gentechnischer Arbeiten (S2) • Essen und Trinken im Labor ist nicht erlaubt. Trinkflaschen und Speisen dürfen nicht im Labor aufbewahrt werden. • Jacken und Taschen dürfen ebenfalls nicht im Labor aufbewahrt werden. • Beim Arbeiten mit pathogenen Mikroorganismen müssen Kittel und Handschuhe getragen werden. • Die Kittel verbleiben im S2-Labor. Sie müssen zur Reinigung in die Laborwäsche (verantwortlich: U. Kuhrt, A. Reinhard) gegeben werden. Vor Verlassen des Labors sind die Handschuhe auszuziehen! • Während der Arbeit sind Fenster und Türen geschlossen zu halten. Vor oder nach der Arbeit darf jedoch gelüftet werden. 06.12.2016

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Grundregeln mikrobiologischer und gentechnischer Arbeiten (S2) • Die Lagerung und Benutzung von Spritzen und Kanülen ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. • Kanülen, Objektträger etc. müssen separat gesammelt und entsorgt werden.

• Beim Arbeiten mit pathogenen Mikroorganismen ist die Aerosolbildung zu vermeiden. • Besonders kritisch: Schüttelkulturen, Zentrifugen!!! • Kulturen und Zentrifugenröhrchen nur unter der Sicherheitswerkbank öffnen!

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Grundregeln mikrobiologischer und gentechnischer Arbeiten (S2) • Labortische, Sicherheitswerkbank und Wasserbäder sind nach dem Arbeiten zu desinfizieren und zu säubern. Die Tische sind aufzuräumen. Bakterienkulturen sind zu beseitigen. • Nach dem Arbeiten mit pathogenen Mikroorganismen sind die Hände zu waschen und zu desinfizieren. • Es steht Hautschutzcreme in den Laboren zur Verfügung (siehe Hygieneplan). • Die Handwaschbecken sind nur zum Händewaschen da! • Zum Arbeiten mit radioaktiven Isotopen und S2 Organismen ist eine spezielle Einweisung erforderlich.

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Gentechnische Arbeiten • Arbeiten mit Krankheitserregern sind über Frau Prof. Riedel/Dr. Heike Schmidt anzumelden. • Die Konstruktion und das Arbeiten mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen (GVO´s) der Sicherheitsstufe 2 sind mindestens 3 Monate vor Beginn der Arbeiten durch die Projektleiter beim LAGuS anzumelden.

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Aufzeichnungspflicht • Es besteht Aufzeichnungspflicht für Arbeiten mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen der Sicherheitsstufe 2. • Hierfür ist das Formblatt Z (Vorgabe LAGuS) durch die Projektleiter für das jeweilige Gentechnik-Projekt stets auf aktuellem Stand zu halten. • Kopie des Formblattes Z einmal jährlich bei H. Schmidt abgeben!

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Formblatt Z

Kopien des Formblattes Z bitte immer bei H. Schmidt abgeben! 06.12.2016

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Aufzeichnungspflicht • Die Laborbücher sind im S2-Labor aufzubewahren und nach Beendigung der Arbeiten bei H. Schmidt zur Aufbewahrung abzugeben. (30 Jahre Aufbewahrungspflicht)

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Arbeiten mit pathogenen Bakterien an der Sicherheitswerkbank

Luftströmungsverhältnisse in einer Sicherheitswerk-bank der Klasse II 06.12.2016

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Arbeiten mit pathogenen Bakterien an der Sicherheitswerkbank - I • Mit offenen Bakterienkulturen darf nur unter der Sicherheitswerkbank gearbeitet werden. Vor Beginn der Arbeiten die Sicherheitswerkbank auf „I“ stellen und 10 min vorlaufen lassen. • Die Scheibe ist auf Arbeitsstellung zu stellen. • Unter der Sicherheitswerkbank dürfen nur die Sachen stehen, die aktuell benötigt werden. • Wärmequellen sind zu vermeiden! Brenner nur wenn erforderlich betreiben (Ausglühen, Abflammen)! • Beim Ausschalten der Sicherheitswerkbank darauf achten, dass keine offenen Spitzenkästen, Pipettenbüchsen oder offene sterile Lösungen unter der Box stehen! • Nach Beendigung der Arbeiten das Gasventil ausschalten!

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Arbeiten mit pathogenen Bakterien an der Sicherheitswerkbank - II • Die Sicherheitswerkbank darf nur nach spezieller Einweisung (nach Betriebsanweisung für Sicherheitswerkbänke der Klasse 2) durch die/den verantwortliche/n TA oder den Laborleiter genutzt werden. • Bei Kontamination des Innenraums unter der Arbeitsfläche (Spitzen, Flüssigmedium u. ä.) bitte sofort den Verantwortlichen laut Plan verständigen! (siehe Aushang an der Werkbank). • Der jeweilige Verantwortliche für die Sicherheitswerkbank ist allen im Labor Arbeitenden weisungsberechtigt.

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Weisungsberechtigte und Verantwortliche für Sicherheitswerkbänke Nr.

Raum

Level

Arbeitsgruppe

1 2 3 4

101 106 107 114 (Isotopenlabor) 116 (QB) 203 (QB) 2 x 212 (QB)

S2 S2 S2 S2

S1 S2

Becher Riedel Riedel Fkt. Genomforschung/ Inst. f. Mikrobioloige Becher Riedel

S1

Riedel

5 6 7

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Verantwortlicher TA/ Mitarbeiter/in Grund, Sebastian Gebauer, Susanne Dittmann, Silvia Tschirner, Annette

Bartel, Jürgen Gebauer, Susanne Sponholz, Dana 21

Weisungsberechtigte und Verantwortliche für Sicherheitswerkbänke Nr.

Raum

Level

Arbeitsgruppe

8 9 10 11 12 13 14 15

206 210 309 312 317 318 321 321

S1 S1 S2 S2 S1 S2 S1 S1

Urich Urich Riedel Riedel Gerth Riedel Riedel Riedel

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Verantwortlicher TA/ Mitarbeiter/in Reinhard, Anne Reinhard, Anne Dittmann, Silvia Dittmann, Silvia Tschirner, Annette Gebauer, Susanne Gebauer, Susanne Gebauer, Susanne

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Desinfektionsbäder

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Desinfektionsbäder - I • Alle Glasgeräte, die mit pathogenen Bakterien in Berührung gekommen sind, sind zu desinfizieren. • Desinfektionsmittel (Instrumentendesinfektion A20) nach Vorschrift ansetzen (20 ml auf 1 l Leitungswasser)! • Maximale Standzeit des Bades: 14 Tage; bei starker Verschmutzung/Trübung vorher wechseln! • Mindesteinwirkzeit 1 h, danach Glassachen 3x mit reichlich Leitungswasser innen und außen abspülen und in die Spülküche bringen!

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Desinfektionsbäder - II • Desinfektionsbäder mit Datum versehen; diese müssen am Morgen ausgeräumt werden! • Kolben und andere Gefäße luftblasenfrei im Desinfektionsbad desinfizieren! • Plastik-Zentrifugenröhrchen werden unverschlossen mit dem Festabfall entsorgt (nicht in das Desinfektionsbad legen!) • Pipetten müssen in einer ausreichend hohen Menge des Desinfektionsmittels stehen. • Vor Feiertagen sind die Desinfektionsbäder zu entleeren.

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Totautoklavieren

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Totautoklavieren - I • S1-Abfälle => Labor 205 • S2-Abfälle => Labor QB 203 • Zum Autoklavieren ist eine spezielle Einweisung durch H. Schmidt /A. Arelt erforderlich. • Der Autoklav in Raum 203 steht die gesamte Woche für S2-Abfälle zur Verfügung. • Der Plan für den Autoklavierdienst sowie eine Liste zum Eintragen von Änderungen befindet sich immer in Raum QB 203 (J. Pané-Farré). • Der Autoklavierdienst ist verantwortlich für die Ordnung und Sauberkeit in Raum QB 203 (Raumverantwortliche: A. Arelt). • Die Laborleiter organisieren den Transport voller Abfallbehälter zum Totautoklaven selbst.

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Totautoklavieren - II • Ein Wagen für den Transport auf der Etage befindet sich in Raum QB 203. • Zwischen den Etagen darf der Transport nur im Aufzug erfolgen. • Festabfälle immer in den Tonnen transportieren – nie in losen Säcken. • Beutel nur bis zur Hälfte füllen! • Kleine Abfallbeutel nicht ausschütten, sondern vollständig in die großen Tüten geben! • Die Flaschen mit Flüssigabfällen stets mit einem Wattestopfen verschlossen halten und in ein Becherglas stellen; das Becherglas wird mit autoklaviert. 06.12.2016

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Totautoklavieren - III • Die Sammelbehälter sind nach dem Entleeren zu desinfizieren! • NIE ! flüssigen Agar in den Ausguss schütten! • Beim Ausschütten von Flüssigkeiten in den Ausguss Sieb benutzen! • Alle Wattestopfen sind zu autoklavieren. Sie werden in speziellen Abfallbeuteln gesammelt und können nach dem Autoklavieren wieder verwendet werden.

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Hinweise zum Autoklavieren • Gifte dürfen nicht autoklaviert werden- sie müssen vorschriftsmäßig entsorgt werden. • Dabei dürfen die zu entsorgenden Abfälle keine pathogenen Organismen mehr enthalten. In der Regel werden die Organismen durch Sterilfiltration entfernt. • Die Sterilfilter müssen anschließend autoklaviert werden.

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Besondere Vorkommnisse und Zwischenfälle • Sie sind unverzüglich dem Projektleiter und dem BBS zu melden! Maßnahmen bei Zwischenfällen • Bei Hautkontakt mit GVOs ist der kontaminierte Bereich mit Hautdesinfektionsmitteln (Sterillium) zu behandeln. Bei Verletzungen und nach Inkorporation von Mikroorganismen (Verschlucken, Einatmen von Aerosolen, Kontakt mit Schleimhäuten) ist der Betroffene nach einer evtl. erforderlichen Erste-Hilfe-Behandlung dem Betriebsarzt vorzustellen.

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Besondere Vorkommnisse und Zwischenfälle • Werden größere Mengen von MikroorganismenSuspensionen verschüttet, die Flüssigkeit mit Papierhandtüchern abdecken und mit Flächendesinfektionsmitteln tränken! • Papier später in den Autoklavier-Abfall geben! • Bei Unfällen, Verletzungen und Inkorporation sind der Projektleiter und der BBS zu benachrichtigen.

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Hygieneplan WAS Hygienische Händedesinfektio n (vor dem Waschen) Händereinigung/ Waschen

Glaswaren

Werkbänke

WANN Nach Beenden jeglicher gentechnischer und mikrobiologischer Arbeit

WOMIT WIE Händedesinfektionspräparat aus einreiben, mindestens dem Direktspender 2 min einwirken lassen, danach Hände waschen Präparat: Sterillium Dosierung: 2-3 Hübe Nach Beenden jeglicher Waschpräparat aus dem waschen gentechnischer und Direktspender mikrobiologischer Präparat: Manisoft Arbeit, Dosierung: 1 Hub Handtuch zum einmaligen grundsätzlich erst nach Gebrauch, nach dem Waschen Händedesinfektion Hände eincremen (Hautpflegesalbe intensiv) Nach jedem Kontakt mit Desinfektion in vorgesehenen Im Desinfektionsmittel GVOs Desinfektionswannen einweichen und 1 h Präparat: einwirken lassen, Instrumentendesinfektion Unter Verwendung von A20 Handschuhen mit Wasser abspülen und zur Dosierung: 20 ml auf 1 l Wasser Reinigung geben (Standzeit des Bades max. 14 Tage) 06.12.2016 Nach Beenden jeglicher Präparat aus der Dosierflasche Desinfizieren, 2 bis 3 min

WER jeder, der im Genlabor arbeitet jeder, der im Genlabor arbeitet

Labordienst siehe Liste

der

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• Eine Betriebsanweisung und der Hygieneplan befindet sich in jedem Labor. • Bitte informieren Sie sich!

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Betriebsanweisung für das Gentechnische Labor • Projektleiter: verschiedene Projektleiter im Hause (Riedel, Otto, Maaß, Pané-Farré) • BBS: Dr. Heike Schmidt, Inst. f. Mikrobiologie, F.-L.-Jahn-Straße 15, Tel.: 4074 [email protected] • Wichtige Rufnummern: Allgemeiner Notruf: 112 (von jedem Telefon aus!) Zentrale des Klinikums: *9 Betriebsarzt: 5348 Informationszentrum für Vergiftungsfälle: 0361-730730 Gemeinsames Giftinformationszentrum der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (GGIZ) Nordhäuser Str. 74 99089 Erfurt 06.12.2016

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