Seite Genehmigung Protokoll vom 10. Dezember

Einwohnergemeinde Gelterkinden Gemeinderat Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2004 Vorlagen des Gemeinderates Inhaltsverzeichnis: Seite Genehmigung P...
Author: Benedikt Kappel
4 downloads 0 Views 242KB Size
Einwohnergemeinde Gelterkinden Gemeinderat

Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2004

Vorlagen des Gemeinderates Inhaltsverzeichnis:

Seite Genehmigung Protokoll vom 10. Dezember 2003

3

Traktanden: 1.

Genehmigung Rechnungsabschluss 2003

2.

Kenntnisnahme Bericht der Geschäftsprüfungskommission

11

3.

Änderung Art. 4 des Organisationsreglements vom 23. April 1996

15

4.

Aufhebung Dancingreglement vom 3. November 1994

17

5.

Änderung Strassennetzplan Siedlung im Bereich Holzweg

19

6.

Verschiedenes 6.1.

Selbstständige Anträge von Stimmberechtigten

6.2.

Anfragen von Stimmberechtigten

6.3.

Mitteilungen des Gemeinderates

Gelterkinden, 17. Mai 2004

5

Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2004 - Vorlagen des Gemeinderates

Seite 2

Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2004 - Vorlagen des Gemeinderates

Seite 3

Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2003

Protokoll ://:

Das ausführliche Protokoll der Gemeindeversammlung vom 30. Oktober 2003 wird genehmigt.

Traktandum 1: Kenntnisnahme Finanzplan 2004 - 2008 Kein Beschluss.

Traktandum 2: Voranschlag 2004 ://:

Die Steuersätze und die Gebührenordnungen Nr. 1 - 4 samt Vorteils- und Anschlussbeiträgen und Ersatzabgabe werden genehmigt.

://:

Der Voranschlag 2004 wird, ergänzt im Konto 250 353 mit zusätzlichen CHF 16'000.-- für den Geschwisterrabatt, genehmigt.

Traktandum 3: Anhang zum Personalreglement ://:

Der Anhang zum Personalreglement vom 23. April 1996 wird genehmigt.

Gelterkinden, 10. Dezember 2003

Der Gemeindeverwalter: Christian Ott

Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2004 - Vorlagen des Gemeinderates

Seite 4

Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2004 - Vorlagen des Gemeinderates

Seite 5

Traktandum 1: Genehmigung Rechnungsabschluss 2003

1. Übersicht über den Abschluss der Einwohnerrechnung und der Spezialfinanzierungen

Rechnung

Voranschlag

Differenz + = besser als Voranschlag - = schlechter als Voranschlag

Einwohnerrechnung (exkl. Spezialfinanzierungen)

-

20'001.31

- 489'240.00

+

469'238.69

Wasser

+ 25'485.27

+ 59'100.00

-

33'614.73

Abwasser

+ 71'071.85

+ 60'700.00

+

10'371.85

Abfall

+ 80'700.00

-

700.00

+

81'400.00

Total inkl. Spezialfinanzierungen

+ 157'255.81

- 370'140.00

+

527'395.81

Spezialfinanzierungen

2. Kommentar der Ergebnisse / Begründung der hauptsächlichen Abweichungen

Wie bereits in den Erläuterungen zum Voranschlag 2003 erwähnt worden war, haben das Finanzausgleichsgesetz und das Bildungsgesetz Einfluss auf die Rechnung. Diese ist deshalb auch nur bedingt vergleichbar mit dem Voranschlag.

Unklar ist bis heute, wie die Übergangsregelung bezüglich der Sekundarschulbauten aussehen wird. Der Gemeinderat stützt sich auf die geltende Rechtslage: § 15 des Bildungsgesetzes besagt, dass der jeweilige Schulträger für den baulichen und betrieblichen Unterhalt aufzukommen hat. Dementsprechend enthält die Rechnung unter den Debitoren die namhafte Pro-Rata-Rest-Forderung gegenüber dem Kanton in der Höhe von CHF 394'796.-- (für Unterhalt [CHF 35'000.-- Jahrespauschale pro Klasse] und Miete [CHF 30'000.-- pro ehemalige Realklasse und Jahr]).

Die Verhandlungen mit dem Kanton sind noch im Gange. Die Schulstandortgemeinden sind nicht mehr bereit, jährliche Zuschüsse zur Deckung der Kosten beizusteuern.

Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2004 - Vorlagen des Gemeinderates

Seite 6

Traktandum 1: Genehmigung Rechnungsabschluss 2003

2.1 Allgemeine Feststellungen

Einwohnerrechnung: Bei einem Gesamtaufwand von CHF 21'812'466.65 und einem Ertrag von insgesamt CHF 21'792'465.34 resultiert dank der Forderung gegenüber dem Kanton in der Einwohnerrechnung ein knapp befriedigendes Ergebnis, nämlich ein relativ bescheidener Aufwandüberschuss von CHF 20'001.31, was eine Verbesserung gegenüber dem Voranschlag um CHF 469'238.69 bedeutet. Das verbesserte Ergebnis ist insbesondere auch auf die höheren Steuereinnahmen und den höheren ungebundenen Finanzausgleich zurückzuführen.

Spezialfinanzierungen: Die Spezialfinanzierungen schliessen alle positiv und mehrheitlich besser als budgetiert ab.

2.2 Einwohnerkasse: Laufende Rechnung

Aufwand: Beim Personalaufwand resultiert eine Unterschreitung des Voranschlags, was vor allem auf das Bildungsgesetz zurückzuführen ist. Der Kanton besoldet ab 1. August 2003 die vormaligen Reallehrkräfte und entrichtet Subventionen an die Löhne der Kindergärtnerinnen. Dagegen entfallen Subventionen an die Besoldungen der Musikschullehrkräfte.

Der Sachaufwand liegt dagegen CHF 276'250.88 über dem Voranschlag. Dies hat verschiedene Gründe. Zulasten der Rückstellungen Hardware (sie wurden an Stelle eines Wartungsvertrages über Jahre getätigt) musste im Hinblick auf die Softwareumstellung neue Hardware angeschafft werden.

Die Passivzinsen konnten trotz höherer Verschuldung dank Aufnahme von Geldern mit kurzer Laufzeit und günstigen Zinsen tiefer als budgetiert gehalten werden. Bei den mittel- und langfristigen Schulden wurden Zinsen in der Höhe von CHF 77'000.-- eingespart.

Markant höher als vorgesehen sind die ordentlichen Abschreibungen, nämlich CHF 521'762.14. Dies hängt mit der Investitionstätigkeit im Schulbereich zusammen. Die Abschreibungen belaufen sich auf insgesamt CHF 2'635'562.14.

Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2004 - Vorlagen des Gemeinderates

Seite 7

Traktandum 1: Genehmigung Rechnungsabschluss 2003

Deutlich über dem Voranschlag liegen die eigenen Beiträge. Markante Veränderungen gab es hier wegen des neuen Finanzausgleichsgesetzes bei den Gemeindebeiträgen an die AHV, IV, EL. Deutlich höher als budgetiert sind aber auch die Unterstützungen nach Sozialhilfegesetz (rund plus CHF 350'000.--). Dagegen fielen die Gemeindebeiträge an die Bewohnerinnen und Bewohner von Altersheimen nach jahrelangen Steigerungen erstmals wieder tiefer aus, nämlich um rund CHF 50'000.--.

Einnahmen: Auf der Einnahmenseite fallen die gegenüber dem Voranschlag rund CHF 765'000.-- höheren Steuereinnahmen auf. Hievon entfallen CHF 667'000.-- auf die natürlichen Personen (inkl. Vorjahr) und CHF 98'000.-- auf die juristischen Personen (inkl. und vor allem aus Vorjahren).

Ebenso positiv zu verzeichnen ist der um rund CHF 421'000.-- höhere ungebundene Finanzausgleich.

Unter dem Voranschlag lag dagegen der gebundene Finanzausgleich (Subventionen von Lehrerlöhnen). Es resultieren hier Mindereinnahmen von CHF 120'997.--.

Dafür blieben als Folge des Finanzausgleichsgesetzes die Steueranteile CHF 156'000.-- unter dem Voranschlag.

Beim Zinsertrag sind ebenfalls Mindereinnahmen zu verzeichnen, nämlich CHF 442'000.--. Dies hängt damit zusammen, dass im Jahre 2002 das Schulbau-Erweiterungsvorhaben fertig gestellt und bezogen werden konnte. Damit wurden dem Bauprojekt für das Jahr 2003 keine Kapitalzinsen mehr belastet.

2.3 Einwohnerkasse: Bilanz

Die Liegenschaften des Finanzvermögens (wozu auch das ganze Baurechtsareal zählt) sind unverändert mit CHF 1'531'000.-- bilanziert.

Die Sachgüter des Verwaltungsvermögens haben in der Buchhaltung per Ende Jahr 2003 unter Berücksichtigung der Investitionen und der Vorteilsbeiträge Strasse, sowie der Abschreibungen von CHF 26'096'787.25 auf CHF 25'923'475.00 abgenommen.

Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2004 - Vorlagen des Gemeinderates

Seite 8

Traktandum 1: Genehmigung Rechnungsabschluss 2003

Im Verlauf des letzten Jahres konnten dank einer guten Liquidität anfangs Jahr die mittel- und langfristigen Schulden um CHF 3.4 Mio. von CHF 30'300’000.-- auf neu CHF 26’900'000.-- reduziert werden. Sie betragen unter Berücksichtigung der Investitionen für die Sekundarschulbauten bei rund 5'500 Einwohnern CHF 4’890.-- pro Kopf. Aufgrund der Tatsache, dass trotz günstiger Zinssätze pro Jahr mehr als CHF 1'000'000.-- für Zinsen aufgewändet werden müssen und die Zinssätze wieder steigen sollen, steht fest, dass die Verschuldung auch in den nächsten Jahren deutlich reduziert werden muss.

Das Eigenkapital der Einwohnergemeinde Gelterkinden beträgt per 31. Dezember 2003 neu CHF 3'636'314.07.

3. Spezialfinanzierungen

3.1 Spezialfinanzierung Wasser

Diese schliesst mit einem klaren Mehrertrag von CHF 25'485.27 ab.

Im Bereich Wasserversorgung wurden im vergangenen Jahr Investitionen in der Höhe von CHF 142'037.75

getätigt.

Die

Wasseranschlussbeiträge

und

Subventionen

machten

CHF 347'264.20 aus. Die Nettoinvestitionen beliefen sich somit auf minus CHF 205'226.45.

Die Sachgüter der Wasserversorgung weisen einen Wert von CHF 2'083'417.-- aus.

Das "Eigenkapital" beträgt per 31. Dezember 2003 CHF 194'575.--

3.2 Spezialfinanzierung Abwasser

Die Spezialfinanzierung Abwasser schliesst mit einem Überschuss von CHF 71'071.85 ab.

Investitionen von - CHF 161'590.90 standen Vorteilsbeiträgen von CHF 325'155.-- gegenüber. Die Nettoinvestitionen betragen minus CHF 486'745.90. Die Gemeinde hat nicht etwa Teile der Abwasseranlagen veräussert, sondern die Dreifachturnhallenentwässerung, welche im Vorjahr der Kanalisationskasse belastet worden war, auf den Baukredit Schulhauserweiterung umgebucht.

Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2004 - Vorlagen des Gemeinderates

Seite 9

Traktandum 1: Genehmigung Rechnungsabschluss 2003

Diese

Umbuchung

führt

bei

den

Investitionsausgaben

zu

Einnahmen

in

Höhe

von

CHF 304'884.85.

Die Sachgüter der Abwasserbeseitigung weisen einen Wert von CHF 1.-- aus.

Das "Eigenkapital" beträgt per 31. Dezember 2003 exkl. Rückstellungen CHF 2'244'236.45.

3.3 Spezialfinanzierung Abfall

Es resultiert ein Mehrertrag von CHF 80'700.--. Diese Abweichung ist vor allem auf die um ein Jahr hinausgeschobene Gebührenerhöhung der Kehrichtverwertungsanlage Basel, auf nicht getätigte Investitionen, sowie auf Rückvergütungen für Altglas zurückzuführen. Damit können die aus den Vorjahren aufgelaufenen Verluste abgetragen werden.

Es besteht ein „Eigenkapital“ von CHF 76'253.30.

4. Antrag

Genehmigung der Rechnung der Einwohnergemeinde für das Jahr 2003 inklusive Abschreibungen.

Gelterkinden, 17. Mai 2004 / MB

Der Gemeinderat

(Die ausführliche Jahresrechnung 2003 kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden)

Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2004 - Vorlagen des Gemeinderates

Seite 10

Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2004 - Vorlagen des Gemeinderates

Seite 11

Traktandum 2: Kenntnisnahme Bericht der Geschäftsprüfungskommission

Gemäss Gemeindegesetz § 102 erstattet die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hiermit zuhanden der Gemeindeversammlung Bericht über ihre Tätigkeit für das Amtsjahr 2003/2004.

Mitglieder der GPK Peter Hemmig, Präsident Christina Hilber, Aktuarin Markus Moor Christian Neff Fritz Schwab

Allgemeines Die im Gemeindegesetz umschriebenen Aufgaben hat die GPK anlässlich von 11 Sitzungen unter anderem durch systematische Einsichtnahme in Gemeinderats- und Kommissionsprotokolle sowie in Tageskopien der Verwaltung wahrgenommen.

Vorab stellt die GPK anhand der von ihr eingesehenen Unterlagen fest, dass die gesetzlichen Vorschriften und die Reglemente der Gemeinde richtig angewendet und die Gemeindebeschlüsse ordnungsgemäss vollzogen worden sind.

Nachlese zum Bericht 2002/2003 Die GPK hat in ihrem letztjährigen Bericht angeregt, "die Aktualisierung der Gelterkinder Ortskernplanung kurzfristig in Angriff zu nehmen." Der Gemeinderat hat demgegenüber entschieden, das Ortskernreglement zusammen mit dem Zonenplan Siedlung zu revidieren und zwar erst dann, wenn die Lärmschutzmassnahmen entlang der Bahnlinie festgelegt sind. Da dieser Zeitpunkt weitgehend offen ist, sei an dieser Stelle die Frage aufgeworfen, ob dannzumal eine Revision überhaupt noch sinnvoll erscheint. Dem heutigen Zeitgeist entsprechend wäre allenfalls ganz auf das Reglement zu verzichten.

Holzschnitzelheizung Schulanlage Hofmatt Die Ersatzbedürftigkeit der bisherigen Öl-Heizung in der Schulanlage Hofmatt ist seit mehreren Jahren bekannt. In diesem Zusammenhang wurde an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2001, auf einstimmigen Antrag der Gemeindekommission hin, ein Kredit von CHF 15'000.-

Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2004 - Vorlagen des Gemeinderates

Seite 12

Traktandum 2: Kenntnisnahme Bericht der Geschäftsprüfungskommission

für die Vorprojektierung einer Holzschnitzelheizung beschlossen. Erklärtes Ziel war damals, rechtzeitig vor dem effektiven Ersatz der Heizungsanlage eine Grundsatz-Diskussion über die Varianten konventionelle Öl-Heizung oder Holzschnitzelheizung zu ermöglichen. Der Heizungs-Ersatz erscheint inzwischen als dringlich. Eine Grundsatz-Diskussion über mögliche Varianten konnte aber in der Gemeindekommission und in einer breiteren Öffentlichkeit bisher nicht geführt werden.

Kommissionstätigkeit im Berichtszeitraum Gegenüber früheren Jahren hat sich im Berichtszeitraum kein eigentlicher Schwerpunkt der Kommissionstätigkeit herauskristallisiert. Immerhin lässt sich feststellen, dass die meisten Bereiche der kommunalen Verwaltungstätigkeit im engeren oder weiteren Sinne mit der Personalpolitik der Gemeinde zu tun haben.

- Die GPK konnte sich in einem einlässlichen Gespräch mit dem neuen Gemeindeverwalter Herrn Christian Ott davon überzeugen, dass der Gemeinderat in seiner Person eine gute Wahl getroffen hat. Herr Ott bringt neben einer gewinnenden Persönlichkeit einschlägige Erfahrungen aus anderen Gemeindeverwaltungen mit. Gelterkinden kann von seinem "fremden" Blick nur profitieren.

- Die GPK hat die Richtlinien der neuen Organisation des Hallen-Freibades studiert. Diese beinhalten im Wesentlichen den Ersatz der bisherigen Kommission durch einen Steuerungsausschuss und die Bestimmung eines Badmeisters zugleich als Betriebsleiter. Soweit es die GPK beurteilen kann, ist die Umsetzung des neuen Konzeptes auf gutem Wege.

- Für die Bauverwaltung wurde eine neue Struktur mit aufgeteilten Verantwortlichkeiten für die Bereiche Tiefbau und Hochbau eingeführt. Nach den Erkundigungen der GPK hat sich diese neue Struktur positiv ausgewirkt und scheint sich zu bewähren. Es ist wünschenswert, dass auf der Bauverwaltung nach den Personalwechseln der letzten Jahre Kontinuität einkehren kann.

Im Rahmen der geprüften Verwaltungstätigkeit und im Quervergleich der letzten Jahre fällt die Flut der vom Gemeinderat zu bewältigenden Geschäfte auf. Zugleich werden diese immer komplexer und damit deren Vermittlung nach aussen entsprechend anspruchsvoller. Oft muss sich der Gemeinderat auch mit eher "undankbaren" Alltagsgeschäften herumschlagen (Abfallsünder, Streit wegen Hunden, u.ä.).

Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2004 - Vorlagen des Gemeinderates

Seite 13

Traktandum 2: Kenntnisnahme Bericht der Geschäftsprüfungskommission

Grundsätzliche Feststellungen Die GPK beobachtet mit Sorge das zunehmende Desinteresse von weiten Teilen der Bevölkerung am kommunalen Geschehen. Während der durchschnittliche Gemeindeversammlungsbesuch schon seit längerem bei tiefen 5 - 10 % der Stimmberechtigten verharrt, hat die kürzliche stille Wahl in den Gemeinderat verdeutlicht, dass offenbar auch das passive Wahlrecht viel von seiner Attraktivität eingebüsst hat.

Die GPK ortet drei mögliche Erklärungsansätze für diese unerfreuliche Entwicklung:

-

Es mangelt an der Relevanz der Fragestellungen. Die Gemeindeversammlung hat im Laufe der vergangenen Legislaturperiode oft zu Geschäften Stellung nehmen müssen, die für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger kaum von Belang sind. Andererseits ist bei Themen, die die Gemeinde langfristig und nachhaltig verändern, die Meinung des Souveräns wenig gefragt.

- Die Gemeinde Gelterkinden ist im Verhältnis zu Finanzkraft und Grösse hoch verschuldet. Der Gestaltungsspielraum der Behörden ist folglich minimal. Das ungebremste Wachstum der Schulden in den 80er- und 90er-Jahren fordert nun insofern Tribut, als dass für veränderte und neue Bedürfnisse heute keine Mittel vorhanden sind.

- Es fehlen Grundsatzdebatten. Die Erarbeitung des letzten Leitbildes der Gemeinde erfolgte vor fast 20 Jahren. Grundsätzliche Fragestellungen, wie sich die Gemeinde zukünftig entwickeln soll, werden nicht mehr debattiert. Wesentliche Entscheide sind deshalb nicht Teil einer abgestimmten und von der Bevölkerung getragenen Gesamtsicht.

*

*

*

Die GPK möchte an dieser Stelle den Behördemitgliedern wie auch den Gemeindeangestellten für die angenehme Zusammenarbeit und ihren Einsatz zum Wohle der Gemeinde ihren Dank aussprechen.

Gelterkinden, 14. Mai 2004

Im Namen der Geschäftsprüfungskommission Der Präsident

Die Aktuarin

sig. Peter Hemmig

sig. Christina Hilber

Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2004 - Vorlagen des Gemeinderates

Seite 14

Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2004 - Vorlagen des Gemeinderates

Seite 15

Traktandum 3: Änderung Art. 4 des Organisationsreglements vom 23. April 1996

1. Ausgangslage

Mit dem per 1. Januar 2004 in Kraft getretenen § 46 b des Gemeindegesetzes werden die Gemeinden und Zweckverbände neuerdings verpflichtet, Gemeindeerlasse zu publizieren. Wie dies zu geschehen hat, bestimmen die Gemeinden in ihren Reglementen.

Unsere bisherige Regelung genügt diesen neuen Anforderungen nicht. Der geltende Art. 4 des Organisationsreglements der Gemeinde hält nämlich lediglich fest, dass die "Beschlüsse" der Gemeindeversammlung im Gelterkinder Anzeiger bekannt gegeben werden müssen. Er lautet:

Art. 4 Bekanntmachung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung werden im Gelterkinder Anzeiger bekanntgegeben.

2. Geplante Änderung

Damit nun Klarheit besteht, in welcher Form Gemeindereglemente, gemeinderätliche Verordnungen, Statuten und Verordnungen von Zweckverbänden, Verträge mit reglementswesentlichem Inhalt usw. der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, bedarf es auf kommunaler Ebene noch einer Bestimmung.

Ein Abdrucken dieser allgemein verbindlichen Regelungen im Gelterkinder Anzeiger wird als nicht angemessen und nicht sinnvoll erachtet. Der Gemeinderat schlägt vor, dass derartige Erlasse einerseits auf der Gemeindeverwaltung oder andererseits im Aushang publiziert werden.

Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2004 - Vorlagen des Gemeinderates

Seite 16

Traktandum 3: Änderung Art. 4 des Organisationsreglements vom 23. April 1996

3. Antrag

Zustimmung zur folgenden Neuformulierung von Art. 4 des Organisationsreglements:

Art. 4 Bekanntmachung von Gemeindeversammlungsbeschlüssen und Gemeindeerlassen 1

Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung werden im Gelterkinder Anzeiger bekannt gegeben.

2

Erlasse der Gemeinde und der Zweckverbände, denen sie angehört, werden auf der Verwaltung aufgelegt oder im Aushang publiziert.

Gelterkinden, 17. Mai 2004 / MB

Der Gemeinderat

Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2004 - Vorlagen des Gemeinderates

Seite 17

Traktandum 4: Aufhebung Dancingreglement vom 3. November 1994

1. Ausgangslage

Nach dem bis zum 31. Dezember 2003 gültigen Wirtschaftsgesetz vom 26. Februar 1959 waren die Gemeinden Bewilligungsinstanz für verlängerte Öffnungszeiten von Dancing-Bars. Voraussetzung dafür, dass verlängerte Öffnungszeiten bewilligt werden konnten, war ein entsprechendes kommunales Reglement. Die Einwohnergemeindeversammlung vom 3. November 1994 hatte dieses beschlossen.

2. Neue Rechtslage

Nach § 19 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 1 lit. a und b des neuen Gastgewerbegesetzes (in Kraft seit dem 1. Januar 2004) ist künftig die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion des Kantons BaselLandschaft (JPMD) bei Betrieben für die Bewilligung von besonderen Öffnungszeiten im Sinne von § 14 des Gastgewerbegesetzes zuständig. Den Gemeinden steht noch ein Mitwirkungsrecht zu (§ 21 Gastgewerbegesetz). Wie bisher müssen die Gesuchsteller betriebliche sowie bauliche Voraussetzungen erfüllen (§ 9 und 10 Gastgewerbegesetz).

Nachdem die Prüf- und Bewilligungsinstanz neu die JPMD ist und die Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung im höherrangigen kantonalen Recht geregelt sind, wird unser Gemeindereglement überflüssig.

3. Antrag

Ersatzlose Aufhebung des kommunalen Reglements über die verlängerte Öffnungszeit von Dancing-Bars vom 3. November 1994, in Kraft seit der Genehmigung durch die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion des Kantons Basel-Landschaft am 13. Januar 1995.

Gelterkinden, 17. Mai 2004 / MB

Der Gemeinderat

Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2004 - Vorlagen des Gemeinderates

Seite 18

Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2004 - Vorlagen des Gemeinderates

Seite 19

Traktandum 5: Änderung Strassennetzplan Siedlung im Bereich Holzweg

1. Ausgangslage

Lage und Verlauf des Holzweges sind im gültigen Strassennetzplan (SNP) Siedlung aus dem Jahre 1998 sowie im Bau- und Strassenlinienplan (BSP) aus dem Jahre 1982 festgelegt.

2. Erläuterungen

Der Zweck des ursprünglichen Wegverlaufes bestand darin, links und rechts des Weges eine Bautiefe zu erschliessen. Die realisierten Bauten am darunter liegenden Dickelenweg haben das betreffende Areal in einer gewissen Mehrtiefe beansprucht, sodass von der Seite Holzweg kein Erschliessungsbedarf mehr besteht.

Teilweise unerschlossen ist somit nur noch die Parzelle Nr. 1415. Für eine sinnvolle Erschliessung dieser Parzelle liegt der Weg jedoch nicht optimal.

Auf Ersuchen der Eigentümerschaft hat der Gemeinderat den Sachverhalt geprüft und eine mögliche Erschliessung in Form einer Verschiebung des Weges ausarbeiten lassen. Das öffentliche Mitwirkungsverfahren wurde vom 1. - 15. April 2004 durchgeführt. Innerhalb der Eingabefrist gingen zwei Mitberichte ein. Der Gemeinderat hat mit den entsprechenden Personen Gespräche geführt und Teilanliegen in die Vorlage aufgenommen. Die öffentliche Auflage des Mitwirkungsberichts wurde vom 14. - 28. Mai 2004 durchgeführt.

Die beantragte Mutation des Strassennetzplanes sieht vor, den Holzweg neu an die untere Parzellengrenze zu verlegen und zu verkürzen. Dadurch werden die sinnvolle Erschliessung der Parzelle Nr. 1415 und deren optimale Nutzung gesichert.

Die im heute gültigen Strassennetzplan vorgesehene, jedoch nicht ausgeführte Fusswegverbindung zwischen Dickelenweg und Holzweg, welche nördlich der Liegenschaft Dickelenweg 16 verläuft, ist aufzuheben und aufgrund der Verlegung und Verkürzung des Holzweges neu zu definieren. Der Auflageplan gibt über den bisherigen und den neuen Verlauf der besagten Verbindung Aufschluss.

Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2004 - Vorlagen des Gemeinderates

Seite 20

Traktandum 5: Änderung Strassennetzplan Siedlung im Bereich Holzweg

3. Antrag

Genehmigung der Änderung des Strassennetzplanes Siedlung im Bereich Holzweg inkl. Anpassung der Fusswegführung.

Gelterkinden, 17. Mai 2004 / WG

Der Gemeinderat

(Der zu beschliessende Plan liegt mit dem Erläuterungsbericht auf der Gemeindeverwaltung auf)

Anhang (auf Seite 21): Zur Orientierung: Situationsplan

Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2004 - Vorlagen des Gemeinderates

Seite 21

Traktandum 5: Änderung Strassennetzplan Siedlung im Bereich Holzweg

ANHANG Zur Orientierung: Situationsplan (Dieser Plan ist für den Beschluss der Gemeindeversammlung unerheblich. Der zu beschliessende Plan liegt auf der Gemeindeverwaltung auf und ist an der Versammlung einsehbar)

Suggest Documents