Sehr geehrter Herr Beckmann,

Von: [email protected] [mailto:[email protected]] Gesendet: Montag, 8. Mai 2017 10:19 An: Nordrhein-Westfalen (bpa) Betreff: Wahlprüfsteine zur La...
Author: Maria Hausler
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Von: [email protected] [mailto:[email protected]] Gesendet: Montag, 8. Mai 2017 10:19 An: Nordrhein-Westfalen (bpa) Betreff: Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2017

Sehr geehrter Herr Beckmann, vielen Dank für die Übersendung Ihrer Wahlprüfsteine gemäß Schreiben vom 11. April 2017 zur Landtagswahl. Gern beantworten wir nachstehend Ihre Prüfsteine. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung. Wir stimmen mit Ihnen überein, dass die Durchführungsverordnung zum Altenpflegegesetz NRW und die damit verbundenen Unklarheiten bei den Finanzierungsregelungen eine extreme Verunsicherung zur Folge haben. Unsere Vorstellung einer zukünftigen Pflegepolitik haben wir in unserem Regierungsprogramm wie folgt beschrieben: Bei der Frage der zukünftigen Sicherstellung der Pflege angesichts der demografischen Entwicklung ist es Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben so zu gestalten, dass alle pflegebedürftigen Menschen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung leben können und gleichzeitig eine menschenwürdige und qualitativ hochwertige Pflege erfahren. Unser Ziel ist es, dass jeder Pflegebedürftige die Form seiner Versorgung selbst wählen kann. •

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Wir werden die Rahmenbedingungen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben so gestalten, dass alle pflegebedürftigen Menschen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung leben können und gleichzeitig eine menschenwürdige und qualitativ hochwertige Pflege erfahren. Unser Ziel ist es, dass jeder Pflegebedürftige die Form seiner Versorgung selbst wählen kann. Dazu gehört eine entsprechende Infrastruktur mit bedarfsgerechten Wohnformen wie z.B. betreutes Wohnen und Hausgemeinschaften. Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Erwerbsarbeit wollen wir verbessern. Dies beinhaltet unter anderem die verlässliche Vorhaltung einer ausreichenden Zahl von Kurzzeitpflegeplätzen sowie Tages- und Nachtpflegeplätzen. Damit die Pflegenden in Nordrhein-Westfalen ihre gesundheits- und berufspolitischen Fragen in Eigenverantwortung beraten und entscheiden können, unterstützen wir, soweit von den Betroffenen gewollt, nach dem Vorbild anderer Bundesländer die Einrichtung einer Landespflegekammer, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgebaut ist. Wir werden neben grundsätzlich neu geschaffenen Modellen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter anderem bessere Verdienstmöglichkeiten anstreben, um neue Anreize für den pflegerischen Nachwuchs zu schaffen.

Wahlprüfstein 1: Pflegerische Versorgung in NRW sichern Frage 1: Wie wollen Sie sicherstellen, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige jederzeit die benötigte Versorgungsform finden und die Wahlfreiheit haben? Pflege wird sich in Zukunft an den Wünschen und Bedürfnissen der zu Pflegenden und deren Familien und Angehörigen ausrichten. Wir wollen die Möglichkeit der Wahlfreiheit möglichst flächendeckend sicherstellen. Die Bundesregierung hat die Mittel für die häusliche

Krankenpflege um 5 Milliarden erhöht und den Zugang zu den Leistungen vereinfacht. Zudem wurde der Pflegebedürftigkeitsbegriff geändert, damit mehr Menschen Leistungen bekommen können. Nun muss sich zeigen, wie die Bedarfe sich entwickeln. Frage 2: Wie können die benötigten vollstationären Pflegekapazitäten erhalten oder neu geschaffen werden? Der Wunsch der meisten Pflegebedürftigen ist, so lange wie möglich in der häuslichen Umgebung zu bleiben. Folglich werden sich die vollstationären Pflegebedarfe verändern. Wir wollen eine Investitionsförderung für Pflegeheime an eine Bedarfsplanung koppeln. Frage 3: Wie können die dringend benötigten eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze erhalten werden? Wir werden uns für einen bedarfsgerechten Ausbau der benötigten Kurzzeitpflegeplätze einsetzen. Frage 4: Wie wollen Sie das bisher quantitativ sehr niedrig zu bewertende Tagespflegeangebot im Land ausbauen? Der zunehmende Verbleib pflegebedürftiger Menschen in der häuslichen Umgebung wird zwingend eine Zunahme der Tagespflegeplätze bedingen, als einen Schritt zur Verwirklichung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Frage 5: Wie kann aus ihrer Sicht die Investitionskostenförderung aller Angebotsformen im stationären Pflegebereich ausreichend abgesichert werden? Wir lehnen Pflege als reines Investitionsmodell ab und werden daher die Investitionskostenförderung mit einer Bedarfsplanung verbinden. Zusammenfassende Antwort: Die CDU Nordrhein-Westfalen will in Fortführung der neuen Pflegestärkungsgesetze die familiäre Pflege stärken. Nahezu dreiviertel der Pflege wird von Angehörigen geleistet. Neben flexibleren Arbeitsmöglichkeiten, Fort- und Weiterbildungen für pflegende Angehörige brauchen wir ein Instrument der Anerkennung für familiäre Pflegeleistungen. Wir wollen entsprechende Modellprojekte zu Möglichkeiten der Stärkung pflegender Angehöriger initiieren. Die Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Kurzzeitpflegeplätzen ist ein weiteres Ziel unserer politischen Arbeit. Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Menschen in dem von ihnen gewünschten und gewollten Umfeld alt werden können. Dabei ist die Qualität der Pflege der oberste Maßstab für die Organisation der Wohnformen pflegebedürftiger Menschen. Hier sollen neben der Personalausstattung die Wohnsituation und Fachlichkeit der Pflegenden beachtet werden. Wahlprüfstein 2: Spielräume für unternehmerisches Engagement in der Pflege Frage 1: Wie wichtig ist Ihnen das private Unternehmertum in der Pflege? Sehr wichtig. Frage 2: Was sind Ihre wichtigsten Pläne zur Sicherstellung und Förderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Pflegeeinrichtungen? Wichtig ist eine bedarfsorientierte Planung. Der Wettbewerb muss dabei über die Qualität gesteuert werden und nicht über die billigsten Anbieter. Dabei ist das Ziel der Gewinnerzielung völlig legitim.

Frage 3: Wie stehen Sie zum aktuellen APG und zur APG DVO, die noch immer in weiten Teilen nicht ordentlich umgesetzt werden kann? Welche Korrekturen halten Sie für notwendig? Die CDU hat das APG mit beschlossen und trägt entsprechend dessen Inhalte mit. Allerdings weist die APG DVO erhebliche Mängel in der Umsetzung auf, wir hätten hier lösungsorientierter gearbeitet. Frage 4: Befürworten Sie eine Umstellung der Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste und eine Erhöhung des Gesamtförderbudgets zur wirtschaftlichen Stärkung ambulanter Pflegedienste in NRW? Nein. Wahlprüfstein 3: Fachkräfte gewinnen, fördern und halten Frage 1: Mit welchen Plänen wollen Sie mehr Fachkräfte für eine Arbeit in der Pflege begeistern? Die Pflegeberufe müssen attraktiver werden: Bezahlung, Arbeitszeiten und Belastungen müssen stimmen. Wir müssen die Wertschätzung und die Wichtigkeit der Pflegeberufe deutlich herausstellen. Frage 2: Wie wird sich das Land NRW unter einer Führung oder Regierungsbeteiligung zum Pflegeberufereformgesetz positionieren? Wir werden einen solchen Gesetzentwurf unterstützen und an dessen Umsetzung mitarbeiten. Frage 3: Werden Sie der Altenpflegeausbildung durch eine Erhöhung der Schulplatzpauschale eine zukunftsfeste Grundlage geben? Die Finanzierung der Altenpflege wird sich im Rahmen der Umsetzung eines neuen Pflegeberufegesetzes ändern. Ziel sollte es dabei sein, die Ausbildung in der Pflege kostenfrei zu gestalten. Frage 4: Wie kann die Anerkennung ausländischer Fachkräfte vereinfacht und beschleunigt werden? Die generalisierte Ausbildung der Pflegeberufe wird zu einer Aufwertung gerade der Altenpflege führen und zu einer Erhöhung der Ausbildungszahlen. Bei der Anerkennung ausländischer Fachkräfte werden wir auf eine Einhaltung der Fristen seitens der Bezirksregierungen drängen. Wahlprüfstein 4: Zeit für Pflege und nicht für Bürokratie – NRW braucht keine Pflegekammer Frage 1: Wie stehen Sie zur Schaffung einer Pflegekammer in NRW? Die CDU will die Pflegekammer für Nordrhein-Westfalen und hat im vergangenen Jahr einen entsprechenden Antrag im Landesparlament eingebracht. Die Pflegekammer ist wichtig für eine zukunftsorientierte und sichere Pflege, für die Aufwertung der Pflegeberufe mit mehr Selbstverwaltung, eine faire Bezahlung und für einheitliche Qualitätsstandards. Das kommt im Ergebnis auch allen Pflegebedürftigen zugute. Frage 2: Wie kann aus Ihrer Sicht eine Pflegekammer für die Verbesserung der Situation der Beschäftigten in der Pflege in NRW konkret leisten?

Grundsätzliches Ziel einer Pflegekammer ist die Sicherstellung einer sachgerechten professionellen Pflege für die Menschen nach aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen. Nordrhein-Westfalen braucht eine Pflegekammer. Nur so können die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen verbessert und eine Aufwertung des Berufsbildes sichergestellt werden. Wir wollen eine starke Pflege mit einer starken Selbstverwaltung und Mitbestimmung der beruflich Pflegenden. Der demografische Wandel wird zu einer zunehmenden Zahl pflegebedürftiger Menschen führen. Um die Versorgung sicherzustellen, benötigen wir eine Beteiligung der beruflich Pflegenden an allen Entscheidungen rund um die Pflege. Dies gilt sowohl für die Pflege in Krankenhäusern wie für die ambulante und stationäre Pflege. Wir wollen die Pflege stärken und aufwerten, Fachkräfte für den Pflegeberuf interessieren und die Qualität für die Pflegenden und die Pflegebedürftigen durch die Einrichtung einer Pflegekammer sicherstellen. Frage 3: Wie hoch sollte der Zwangsmitgliedsbeitrag sein, welche Belastung der Pflegenden ist aus Ihrer Sicht vertretbar? Die Höhe eines Kammerbeitrags wird von der Vertreterversammlung festgelegt. Die Höhe der Beiträge wird maßgeblich erst im Rahmen der Umsetzung eine Rolle spielen. Wahlprüfstein 5: Der Altersarmut begegnen, Pflegewohngeld vs. Sozialhilfe Frage 1: Ist das Pflegewohngeld ein für NRW zukunftsweisendes Finanzierungs- und Förderinstrument? Frage 2: Halten Sie, im Hinblick auf Bürokratieabbau und Vereinfachung, am Pflegewohngeldkonzept fest? Frage 3: Sollte das Pflegewohngeld weiterentwickelt oder abgeschafft werden? Antwort zu Fragen 1 bis 3: Für Pflegewohngeld gelten in der Regel im Vergleich zur Sozialhilfe verringerte Anforderungen an die Bedürftigkeit des Bewohners. Es soll dadurch erreicht werden, dass weniger Bewohner auf Sozialhilfe angewiesen sind, indem Bewohner ganz oder teilweise davon entlastet werden, den Investitionskostenanteil selbst tragen zu müssen. Wir wollen das Konzept des Pflegewohngeldes beibehalten und auch im Hinblick auf bürokratische Hürden weiterentwickeln.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Hitze Leiter des Bereichs Politik & Strategie CDU Nordrhein-Westfalen Wasserstraße 6 40213 Düsseldorf Telefon 0211-13 600 46 [email protected] www.cdu-nrw.de

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