SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung

Alles Fassade?

SCHULRUNDSCHREIBEN Ein Experte zeichnet sich nicht nur durch hohes Detailwissen 3 - 2011 24. Feber 2011 Personalvertretung • Ansuchen um Definitivstellung S 2 • Achillesferse KUF S 2 • Jahresrechnung KUF S3 • Versetzung in einen anderen Bezirk S 3 Gewerkschaft • Alles Fassade? S 1/2 • Pflichtschullehrerge-

werkschaft bekommt einen neuen Vorsitzenden S 3 • Änderung der Reisege-

bührenvorschrift S 4

Angebote: • Kurorte bzw. Kurho-

tels mit KUF-Direktverrechnung S 5 Impressum: Herausgeber: Gewerkschaft der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer in der GÖD Tirol F. d. Inhalt verantwortlich: Walter Meixner, Südtiroler Platz 14 – 16, 6020 Innsbruck Tel. +43.512.560110.401, 402, 403, 404 Fax: +43.512.580866 Internet: http://www.aps-tirol.at E-Mail: [email protected]

sondern vor allem auch dadurch aus, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung seines „Spezialgebietes“ zu sein. Nun entdeckt Bernd Schilcher, selbst ernannter Bildungsexperte und wichtiger Berater der Bildungsministerin mit Verwunderung, dass die ursprünglich auch von ihm wegen ihrer Innovationsfreudigkeit hochgelobten Vorarlberger für ihre Variante der „Neuen Mittelschule“ weitestgehend auf den Einsatz von Bundeslehrern verzichten. Und das schon seit Beginn der Schulversuche vor über drei Jahren! Vorarlberg hat mit dieser Vorgangsweise einen wesentlichen Kritikpunkt an den laufenden Schulversuchen zur NMS vermieden: das Signal an die Öffentlichkeit, man müsse die Hauptschule nur mit einem AHS-Lehrer aufputzen und schon steigt sprunghaft die Unterrichtsqualität. Tatsache ist, dass sich jetzt auch die Hauptschulen in anderen Bundesländern mit eigenen Lehrern behelfen werden müssen. Eigentlich kein Problem, möchte man meinen. Verfügen die Hauptschullehrer doch über eine fundierte pädagogische Ausbildung, die dem universitären Studium eines Bundeslehrers wohl in nichts nachsteht. Viele der eingesetzten AHS- oder BMHS-Lehrer wissen pädagogische und methodisch-didaktische Hilfestellungen durch die Pflichtschullehrer übrigens durchaus zu schätzen. Die öffentliche Darstellung sieht allerdings ganz anders aus! Die fehlenden Bundeslehrer haben bereits zu einem medialen Aufschrei aus Sorge um die Qualität des Schulversuchs geführt. Man stelle sich vor: Das fast schon an die Grenzen der Belastbarkeit gehende Engagement, der Einsatz und die intensive Weiterbildung der Hauptschullehrer- und Leiter im Hinblick auf die Erreichung der Zielvorgaben für die „Neue Mittelschule“ bleiben in der Öffentlichkeit völlig unbemerkt! Aufmerksamkeit und Interesse erregen ausschließlich die fehlenden Bundeslehrer! Allenthalben versuchen manche Politiker die Situation mit dem Argument zu beruhigen, die Hauptschullehrer würden eigentlich ja auch ganz gute Arbeit leisten. Vielen Dank dafür! Indifferente politische Aussagen und kalkulierte, nahezu immer parteipolitisch und ideologisch motivierte scheibchenweise Zustimmung zu Reformvorhaben der Bildungsministerin haben in der Bevölkerung den Eindruck erweckt, es könnte am Ende der Entwicklung doch tatsächlich einmal eine gemeinsame Schule der 10-14Jährigen stehen. Derzeit scheint diesbezüglich jedoch das Ende der Fahnenstange erreicht zu sein. Hauptsache, man hat den Ruf der Hauptschulen dauerhaft ramponiert. Die haben bisher durchwegs ausgezeichnet gearbeitet und sich in vielen ländlichen Bereichen vielfach ohnehin längst als „Gesamtschule“ positioniert. Eine Aufwertung dieser Schulart wäre mit wesentlich weniger Aufwand und medialem Getöse möglich gewesen.

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Alles Fassade?

SCHULRUNDSCHREIBEN 3 — 2011 (Fortsetzung)

Voraussetzung dafür wäre allerdings etwas, was man in Österreich offensichtlich nicht kennt: ein langfristiges von Schulpraktikern erarbeitetes, wissenschaftlich fundiertes Bildungskonzept! Auf die bisherige Bilanz in Sachen Bildung braucht sich die derzeitige Koalition jedenfalls nicht viel einzubilden. Wann befasst man sich endlich mit den tatsächlichen Brennpunkten. Etwa dem so wichtigen Themenbereich der frühkindlichen Entwicklung, dem rechtzeitigen Erkennen und Therapieren von Wahrnehmungs-, Aufmerksamkeits- und Verhaltensauffälligkeiten oder mit zukunftsweisenden Strategien für einen effizienten Spracherwerb. Auch das scheiterte bisher an mangelnden Konzepten und fehlender Bereitschaft, die erforderlichen zusätzlichen Mittel bereit zu stellen. Dazu passt, dass man tatsächlich plant, die Volksschullehrer im Rahmen der neuen Lehrerausbildung mit einer nachrangigen Bachelorausbildung abzuspeisen! Wenn´s ums Geld oder um die Einschätzung des Wertes der Lehrerarbeit geht, ist der sonst so beliebte Vergleich mit Finnland plötzlich nicht mehr gefragt! Da sichert man sich dann doch lieber die mediale Aufmerksamkeit mit der Ankündigung, vielleicht oder doch nicht das Sitzenbleiben in der Oberstufe abzuschaffen. Die Rechnung ist aufgegangen – die Schlagzeilen darüber haben sogar die Aufstände in der arabischen Welt kurzzeitig von den Titelseiten verdrängt! Wie lange noch können mediale Selbstdarstellung, sündhaft teure ministerielle Eigenwerbung und erkaufte Berichterstattung willfähriger Medien über die herrschende bildungspolitische Plan- und Ziellosigkeit hinwegtäuschen?

Ansuchen um Definitivstellung Mit 1.1. bzw. 1.3.2010 wurden 148 Kolleginnen und Kollegen in das öffentlich rechtliche Dienstverhältnis übernommen (pragmatisiert). Dieses Dienstverhältnis ist derzeit aber noch provisorisch. Daher erinnern wir all diese Kolleginnen und Kollegen daran, jetzt um die sogenannte „Definitivstellung“ anzusuchen. Erst dann wird das Dienstverhältnis tatsächlich unkündbar! Es kann auch nicht schaden, dass sich andere, schon früher pragmatisierte Kolleginnen und Kollegen bei der Schulleitung erkundigen, ob sie tatsächlich definitiv gestellt wurden. Wenn das nicht der Fall ist, so sollten die betreffenden Kolleg/innen umgehend den entsprechenden Antrag stellen. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass es immer wieder Lehrerinnen und Lehrer gibt, die zwar schon seit Jahren ein provisorisch pragmatisches Dienstverhältnis haben, aber noch immer nicht definitiv gestellt sind. Ein entsprechendes Musteransuchen finden Sie in unserem Handbuch der Tiroler Pflichtschullehrer auf der Seite 191 (Muster 2)!

„Achillesferse“ der KUF Die Finanzierung der öffentlichen Krankenhäuser erfolgt in Österreich über das System der „Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung“. Zu diesem Zweck gibt es in jedem Bundesland einen eigenen Landesgesundheitsfonds, in den vor allem die Gebietskörperschaften und die Krankenkassen einzahlen. Die KUF ist keine Krankenversicherung sondern eine Fürsorgeeinrichtung des Dienstgebers Land Tirol, die nur in den Tiroler Landesgesundheitsfonds einzahlt bzw. einzahlen kann. Daher werden unsere Anspruchsberechtigten in Krankenhäusern anderer Bundesländer wie nicht sozialversicherte Privatpatienten abgerechnet. Dadurch entstehen sehr hohe Krankenhauskosten. Im Gegensatz dazu fallen für die KUF bei einem Spitalsaufenthalt in Tirol außer der pauschalen Einzahlung in den Landesgesundheitsfonds keine weiteren Kosten an. In der Krankenfürsorgeordnung der KUF ist daher festgelegt, dass bei Krankenhausaufenthalten in anderen Bundesländern nur dann voller Kostenersatz für die allgemeine Gebührenklasse geleistet wird, wenn der Aufenthalt unvermeidbar ist (z.B. Akutfall im Urlaub) oder eine Überweisung durch ein Tiroler Krankenhaus bzw. eine vorherige Bewilligung durch die KUF vorliegt. Wer einen planbaren Krankenhausaufenthalt auf eigene Faust in einem anderen Bundesland absolviert, hat daher mit einem sehr hohen Selbstbehalt zu rechnen, den auch eine Zusatzversicherung nicht abdeckt!

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SCHULRUNDSCHREIBEN 3 — 2011

Jahresrechnung der KUF Mit 31. Dezember 2010 waren insgesamt 15.390 Personen (7.428 Hauptversicherte und 7.962 Angehörige) gegenüber der KUF der Tiroler Landeslehrer anspruchsberechtigt. Die Sachbearbeiter/ innen führten im Jahr 2010 insgesamt 56.901 Anweisungen durch. Die KUF konnte das Jahr 2010 mit einem positiven Gesamtergebnis abschließen. 25,2 Mio. Euro an Einnahmen aus Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträgen standen 24,8 Mio. Euro an Leistungen für die Versicherten gegenüber. 26% der Ausgaben wurden für Krankenhauskosten und Operationen aufgewendet, 24% für ärztliche und psychotherapeutische Hilfe sowie 16% für Zahnbehandlungen und Zahnersatz. 17% machten die Medikamentenkosten aus. Die restlichen 17% der Ausgaben verteilten sich auf die Leistungsbereiche Heil- und Sehbehelfe, Physiotherapie, Labordiagnostik, Kur- und Genesungsaufenthalte, Fahrtkosten, Krankentransporte, Mutter-Kind-Pass und medizinische Hauskrankenpflege. Robert Senn Vorsitzender der Verwaltungskommission der Kranken und Unfallfürsorge für Tiroler Landeslehrer

Pflichtschullehrergewerkschaft bekommt neuen Vorsitzenden Nach zehn Jahren an der Spitze der Pflichtschullehrergewerkschaft zieht sich Walter Riegler vom Amt zurück. Beim kommenden Gewerkschaftstag Anfang Mai wird er nicht mehr für den Vorsitz kandidieren. Dies ist nach den Statuten der GÖD auch gar nicht mehr möglich, weil Walter Riegler als Lehrer seit 1. Feber 2011 im Ruhestand ist. Die rund 150 Delegierten werden also am Bundestag einen Nachfolger wählen. Die Mehrheitsfraktion FCG hat sich bereits auf den oberösterreichischen Landesvorsitzenden Paul Kimberger (43) geeinigt und wird ihn als neuen Vorsitzenden vorschlagen. Der Arge Lehrer, in der alle Lehrersektionen koordiniert werden, wird Riegler allerdings weiter vorstehen. Dies ist angesichts der zu erwartenden Entwicklungen auch unbedingt notwendig, weil er in dieser Funktion als Gegenüber von Unterrichtsministerin Claudia Schmied die Verhandlungen über ein neues Dienstund Besoldungsrecht leiten wird. Solange Walter Riegler aber noch seine gewerkschaftlichen Funktionen innehat, wird er mit all seiner Kraft die mehr als 120.000 österreichischen Pädagoginnen und Pädagogen vertreten.

Versetzungen in einen anderen Bezirk! Die Fristen für die Ansuchen um Versetzung in einen anderen Bezirk werden in den nächsten Wochen von den einzelnen Bezirken bekanntgegeben. Wie so vieles, können auch diese Ansuchen nur mehr auf dem elektronischen Weg gestellt werden. Dabei hat es eine Umstellung in der Vorgangsweise gegeben, über die wir Sie gerne informieren wollen. Koll. Gerhard Schatz hat einen entsprechenden Leitfaden entwickelt, den Sie auf unserer Homepage www.aps-tirol.at unter „Service“ (Wie erstelle ich einen Versetzungsantrag) abrufen können. In diesem Zusammenhang verweisen wir darauf, dass wir als Personalvertretung bei der landesweiten Versetzungskonferenz dabei sind. Wenn Sie sich also versetzen lassen wollen, ist es empfehlenswert, uns per Mail ([email protected]) eine kurze Information darüber zukommen zu lassen, damit wir von Ihrem Ansuchen Kenntnis erhalten.

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SCHULRUNDSCHREIBEN 3 — 2011

Änderung der Reisegebührenvorschrift Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes gab es auch Änderungen im Bereich der Reisegebührenverordnung - veröffentlicht im BGBl, Nr. 111/2010 vom 30.12.2010! § 5 RGV - Als Ausgangspunkt und Endpunkt der Reisebewegung ist die Dienststelle anzusehen. Im Dienstauftrag kann nun festgelegt werden, ob die Dienststelle oder die Wohnung Ausgangspunkt und Endpunkt der Dienstreise ist. Bei Eisenbahnfahrten besteht weiter die Möglichkeit für die Benützung der 1. Klasse, wenn dies im Dienstinteresse liegt und von der Dienstbehörde angeordnet wird. §§ 3 und 13 RGV - Vereinheitlichung der Gebührenstufen Es gibt nur mehr zwei Tarife. Die Tagesgebühr nach Tarif I beträgt 26,4 € und nach Tarif II 19,8 €. Tarif I : Für Reisen außerhalb des Bezirkes; bei Dienstreisen innerhalb des politischen Bezirkes, jedoch nur dann, wenn hierbei ein Anspruch auf Nächtigungsgebühr erwächst. Tarif II: 1. Bei eintägigen Dienstreisen innerhalb des Bezirkes, bei denen kein Anspruch auf Nächtigungsgebühr erwächst 2. Für die Zeit ab dem 31. Tag des Aufenthaltes in derselben Ortsgemeinde; ferner für die Dauer des Aufenthaltes bei Bezirksreisen dann, wenn kein Anspruch auf Nächtigungsgebühr erwächst. § 13 (7) RGV - Nächtigungsgebühr Die Überschreitungsmöglichkeit der Nächtigungsgebühr (15,00 €) konnte von 350% auf 600% (105,00 €) angehoben werden. Damit wurde der Forderung der GÖD, auf die realen Hotelpreisgegebenheiten Rücksicht zu nehmen, entsprochen. § 10 RGV - Amtliches Kilometergeld Die Befristung des amtlichen Kilometergeldes in der Höhe von 0,42 € pro Kilometer bis Jahresende 2010 wird aufgehoben. § 22 RGV - Zuteilungsgebühr - Dienstzuteilung Ab dem 31. Tag der Dienstzuteilung beträgt das Ausmaß der Zuteilungsgebühr einheitlich 50% der Tagesgebühr nach Tarif I und der Nächtigungsgebühr. Es erfolgt keine Unterscheidung mehr zwischen verheirateten Bediensteten, verheirateten Bediensteten mit Kindern und ledigen Bediensteten. Eine Übergangsregelung sorgt dafür, dass derzeitige Bezieher einer Zuteilungsgebühr diese in ihrem derzeitigen Ausmaß weiter erhalten. § 49a RGV - Bauschvergütung - Schulveranstaltungen Die Ermittlungsgrundlagen für die Festsetzung der Reisekostenvergütung haben in einer Verordnung des bm:ukk je nach Art der Schulveranstaltung in einheitlichen Sätzen zu erfolgen. Diese Verordnung steht noch aus. Sobald die Verordnung veröffentlicht wird, werden wir Sie darüber gerne informieren. Die Wirksamkeit dieses Gesetzes ist mit 1.1.2011 datiert. (Quelle: GERHARD HANSMANN, Vorsitzender des ZA-APS Steiermark, Steirische Lehrervertretung, www.die-steirische-lehrervertretung.at)

mit www.aps-tirol.at einfach besser infomiert

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SCHULRUNDSCHREIBEN 3 — 2011

Kurorte bzw. Kurhotels mit KUF-Direktverrechnung Für die Anspruchsberechtigten der Kranken– und Unfallfürsorge gibt es einige Kurorte bzw. Kurhotels mit der Möglichkeit der Direktverrechnung. Dies bedeutet, dass die KUF zuerst mit der Kureinrichtung die gesamten Kurkosten abrechnet und danach dem/der Versicherten nur mehr den Eigenanteil (Selbstbehalt) zur Bezahlung vorschreibt. Hier eine Übersicht über die Angebote:

BAD RADKERSBURG (St) VIGAUN (S) Kurzentrum Hotel Triest Kuranstalt St. Barbara Alfred-Merlini-Allee 5 Karl Rödhammer Weg 91 8490 Bad Radkersburg 5400 Vigaun

Tel.: 03476 41040 Tel.: 06245 8999 www.hoteltriest.at www.klinik-st-barbara.at

BAD RADKERSBURG (St) SCHWANBERG (St) Thermenhotel Radkersburger Hof Moorbad im Kloster Schwanberg Thermenstraße 22 Hauptplatz 1 8490 Bad Radkersburg 8541 Schwanberg

FAX: 03476 3560-0 Tel.: 03467 8217 www.radkersburgerhof.at www.moorbad-schwanberg.at

BAD RADKERSBURG (St) BAD BLEIBERG (K) Thermalhotel Fontana Kurzentrum Bad Bleiberg Alfred-Merlini-Allee 6 Nötsch 78 8490 Bad Radkersburg 9530 Bad Bleiberg

Tel.: 03476 41550 Tel.: 04244 90500 www.hotelfontana.at www.kurzentrum.at/de/bad_bleiberg/index.html

— gilt nicht für „F.X.-Mayr-Kuren“

Bad Zell — Mühlviertel (OÖ) www.badzell.at www.kurhotel-badzell.at www.lebensquell-badzell.at Tel: 07263 / 75 15 Mit kollegialen Grüßen

Dr. Günther Friedrich

Walter Meixner Vorsitzender

Gerhard Schatz