SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung

Grüß Gott im Schuljahr 2010/2011

SCHULRUNDSCHREIBEN Wenn die großen Ferien zu Ende gehen, wenden sich Mil11— 2010 lionen glückstrahlender Gesichter der Schule zu – die Ge13. September 2010 sichter der Mütter. Mit diesem zugegeben etwas frechen Kalenderspruch dürfen wir Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen im neuen Schuljahr herzlich begrüßen. Personalvertretung • Ausschreibung Leiterstellen S 2 • Für Sie gelesen—Neues aus der Erlasssammlung S 3 • Leiterstellen - VfGH bestätigt Beschlüsse des Zentralausschusses S4 • Jahresnorm unverändert S 4

Gewerkschaft • Grüß Gott im Schuljahr 2010/2011 S 1 • LSI Josef Federspiel mit dem Titel Hofrat ausgezeichnet S 3 • Reaktion auf unsere Resolution S 4 • Angebot „Sinne“ S 5

Impressum: Herausgeber: Gewerkschaft der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer in der GÖD Tirol F. d. Inhalt verantwortlich: Walter Meixner, Südtiroler Platz 14 – 16, 6020 Innsbruck Tel. +43.512.560110.401, 402, 403, 404 Fax: +43.512.580866 Internet: http://www.aps-tirol.at E-Mail: [email protected]

Wie Sie aus den Medien entnehmen konnten, haben sich in den Sommermonaten vor allem Politiker des Themas Schule angenommen. Dass es dabei aber fast ausschließlich um politische - egal ob macht– oder parteipolitische - Medienpräsenz ging, dürfte uns allen aufgefallen sein. Wir haben schon mehrmals zur Forderung der Ministerin, die alle Lehrer/innen gerne direkt von Wien aus verwalten möchte, klare Ablehnung bekundet. Landeslehrer müssen Landeslehrer bleiben - dies ist nicht nur unsere konkrete Forderung, sondern auch die Aussage des Herrn Landeshauptmannes. Ob es Sinn macht, auch die Bundeslehrer/innen in die Kompetenz der Länder zu übernehmen, können und möchten wir nicht beurteilen. Durchaus nachvollziehbar ist die Forderung nach einem effizienten Controlling. Wenn der Bund die Landeslehrer bezahlt, dann ist es nicht verwunderlich, dass er dafür auch eine genaue Abrechnung haben will. Es geht dabei aber nicht um die Zahl der überzogenen Dienstposten, sondern vielmehr um den Gegenwert, den die Länder pro Planstelle an den Bund zu zahlen haben. E i nen Ausweg aus dieser Misere kann eigentlich nur ein neuer und besser verhandelter Finanzausgleich bringen. In diese Vereinbarungen gehören - sofern man an dem arbeitsplatzvernichtenden System der Maßzahlen festhält - realistische Zahlen. 2,7% für die Sonderpädagogik sind nachweislich zu wenig, 14,5 Volksschüler für einen Volksschuldienstposten ebenso. Verständlich wird diese Forderung spätestens dann, wenn man sich die Strukturen der Tiroler Pflichtschulen näher anschaut. A b seits vom Kampf um Zuständigkeiten gibt es aber eine ganze Reihe von Themen, die in den kommenden Monaten abzuarbeiten sind. Immer noch warten einige schulische „Baustellen“ auf ihre Fertigstellung. Als Beispiel darf ich die schulische Nachmittagsbetreuung nennen: Die Organisation derselben macht den Verantwortlichen in den Bezirken und in der Bildungsabteilung des Landes immer wieder Probleme, weil niemand auf Dauer bereit ist, für volle Leistung nur halb bezahlt zu bekommen. Interessant wird auch die weitere Entwicklung im Bereich der Sonderpädagogik oder im IT-Bereich. Trotz allem aber wünschen wir allen Kolleginnen und Kollegen einen guten Start in ein hoffentlich erfolgreiches Schuljahr 2010/2011.

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SCHULRUNDSCHREIBEN 11 — 2010

Ausschreibung von Leiterstellen GZ-IVa-2016/1586

Innsbruck, am 06.09.2010 Ausschreibung

von Leiterstellen an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen Die Landesregierung schreibt nach § 26 Abs. 3 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984 die Leiterstellen an den nachstehend angeführten öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen aus: Bezirk Innsbruck Stadt

VS Fischerstraße

Bezirk Innsbruck Land

VS Wattens

Bezirk Imst

VS Längenfeld VS Ötztal Bahnhof VS Tarrenz

Bezirk Kitzbühel

VS Itter VS St. Ulrich a.P.

Bezirk Landeck

VS Fiss VS Landeck Angedair VS Pettneu

Von den Bewerber/innen werden folgende fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet: - Lehramtsprüfung für die betreffende Schulart - pädagogische Kompetenz - Organisationstalent - Kommunikationsfähigkeit - Eignung zur Führung von Mitarbeiter/innen - Kooperationsbereitschaft - Konfliktfähigkeit - Kreativität - Fortbildungswille - EDV-Kenntnisse und administrative Erfahrungen

Nach § 26a Abs. 2 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 sind Ernennungen zu Schulleiter/innen zunächst auf einen Zeitraum von vier Jahren wirksam. Voraussetzung für den Entfall dieser zeitlichen Begrenzung ist die Bewährung als Schulleiter/in und die erfolgreiche Teilnahme am Schulmanagementkurs - Berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang. Die Bewerbungen sind mit dem dafür vorgesehenen Formblatt (erhältlich bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. beim Stadtmagistrat) im Dienstweg über die Schulleitung an die Landesregierung zu richten. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Auf Grund der Bestimmung des § 2 Abs. 3 des Landesvertragslehrergesetzes 1966 sind ab 1. September 2002 auch Bewerbungen von Landesvertragslehrer/innen zulässig. Als Ausschreibungstag gilt der 22. September 2010 Die Bewerbungsfrist endet am 20. Oktober 2010

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SCHULRUNDSCHREIBEN 11 — 2010

Für Sie gelesen: Die Abteilung Bildung hat die 16. Änderung der Erlassdatenbank für allgemein bildende Pflichtschulen - per Mail an alle Schulen verschickt. Zu finden sind die Volltextversionen unter http://schule.tirol.gv.at/Erlassdatenbank_APS/ Wir haben für Sie die Überschriften und die dazugehörigen Erlässe hier kurz zusammengestellt! • Erlass 1: Achtungsvoller Umgang (Mobbingverbot) (§§ 29 und 29a ) Pflegefreistellung (§ 59) und Familienhospizfreistellung (§ 59d) - auch für eingetragene Partnerschaften möglich • Erlass 23: Neuerungen im Zusammenhang mit Geburt eines Kindes und Karenzurlaub • Erlass 32: Neuregelung der Schulleiterentlastungsstunden, Jahresnorm für Beratungslehrer/innen • Erlass 57: Möglichkeit der Herabsetzung der Klassenschülerhöchstzahl in Integrationsklassen (§ 17 Abs. 4 TSchOG 1991) • Erlass 58: "Kann"- oder "Je-nach-Bedarf"-Bestimmungen, mögliche Gruppenteilungen • Erlass 67: Integration an Hauptschulen (IVa-302/67 - 01.09.2010) •

Erlass 70: Volksschulen - Erteilung des Unterrichtes in Gruppen



Erlass 84: Zweiklassige Volksschulen - Klassenbildung



Erlass 88: Altersteilzeit im Zusammenhang mit Sabbatical



Erlass 93: Verwendungsbezeichnungen für Vertragslehrer/innen



Erlass 94: Organisationsformen der Volksschulen, Hauptschulen und Polytechnischen Schulen; Klassenschülerhöchstzahlen; Einrichtung von Sprachförderkursen Sie einfach an!

LSI Josef Federspiel mit dem Titel „Hofrat“ ausgezeichnet Im Verordnungsblatt des Landesschulrates für Tirol für Juli-August 2010 steht unter der Rubrik „Verleihung von Berufstiteln“ zu lesen, dass LSI Josef FEDERSPIEL der Berufstitel „Hofrat“ verliehen wurde. Im Namen der Tiroler Pflichtschullehrer/innen gratulieren wir sehr herzlich zu dieser hohen, aber durchaus verdienten Auszeichnung. Wir wünschen uns, dass LSI Federspiel weiterhin mit so viel Einsatz und Umsichtigkeit für jene Schüler/innen kämpft, die es auf Grund unterschiedlicher Benachteiligungen schwerer haben als andere. Ebenso hoffen wir, dass sein Einsatz für die Lehrer/innen im Bereich der Sonderpädagogik in gewohnter Weise weitergeht und schließlich bauen wir auf seine fachliche Kompetenz, wenn es darum geht, die besten Organisationsformen für die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu finden. Wir wissen, dass LSI Federspiel offen ist für die Integration, gleichzeitig aber auch um die unbedingte Notwendigkeit von Sonderschulen weiß. Wir unterstützen ihn sehr, wenn es darum geht, die derzeitige Gesetzeslage - nämlich die Wahlmöglichkeit der Eltern - zu erhalten. HR Josef Federspiel war vor seiner Ernennung zum Landesschulinspektor jahrelang als Vorsitzender der Personalvertretung im Bezirk Innsbruck-Land West tätig und ebenfall lange Jahre ein erfahrenes und geschätztes Mitglied in der Landesleitung der Tiroler Pflichtschullehrergewerkschaft. Wir gratulieren nochmals herzlich und wünschen weiterhin viel Erfolg in seiner beruflichen Tätigkeit!

Unsere neuen Handynummern lauten: Dr. Günther FRIEDRICH - 0676 / 88508 - 8462 Walter MEIXNER - 0676 / 88508 - 8463 Gerhard SCHATZ - 0676 / 88508 - 8464

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SCHULRUNDSCHREIBEN 11 — 2010

Leiterstellen - VfGH bestätigt Beschlüsse des Zentralausschusses Wie auch den Medien zu entnehmen war, wurden in Tirol vor kurzem durch Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes die Bescheide für zwei Schulleiterbestellungen aufgehoben. Über die Rolle, die der Zentralausschuss der Personalvertretung im Verfahren zur Schulleiterbestellung spielt, herrscht mancherorts Unklarheit. Nach der Befassung des Schulforums und des Dienststellenausschusses der BezirksPersonalvertretung werden die Bewerbungsunterlagen dem politisch zusammengesetzten Kollegium des Bezirksschulrates zur Beschlussfassung vorgelegt. Der von diesem Gremium gefasste Beschluss, in der Regel ein sogenannter „Dreiervorschlag“, wird dem Amt der Tiroler Landesregierung mitgeteilt und von diesem dem Zentralausschuss zur Stellungnahme übermittelt. Die Mitglieder des Zentralausschusses haben nun die Aufgabe, den Reihungsvorschlag des BSR auf seine Gesetzmäßigkeit zu überprüfen. Dies geschieht durch sorgfältige und gewissenhafte Bewertung der Unterlagen im Hinblick auf die in der Ausschreibung geforderten besonderen fachspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten und auf die Erfüllung der lt. Landeslehrerdienstrecht zu berücksichtigenden formalen Kriterien wie Leistungsfeststellung und Verwendungszeit an der jeweiligen Schulart. Wenn erforderlich, werden noch weitere Informationen eingeholt. Der Zentralausschuss erstellt also keine eigene Reihung, sondern stellt im Beschluss fest, ob er sich dem vorgelegten Reihungsvorschlag anschließt oder nicht. Schließt er sich nicht an, wird unter sachlicher Begründung eine Umreihung vorgeschlagen. Der Zentralausschuss trifft seine Entscheidung objektiv und frei von parteipolitischen Einflüssen und sieht die o. e. Erkenntnisse des VfGH auch als Bestätigung seiner bisherigen Arbeit.

Jahresnorm unverändert! Aus aktuellem Anlass erinnern wir daran, dass sich seit dem Schuljahr 2009/2010 die Jahresnorm nicht mehr jährlich ändert, sondern gleich bleibt. Die Abteilung Bildung formuliert das so:

Im Schuljahr 2010/11 beträgt die Jahresnorm für Lehrkräfte mit einem Dienstalter von weniger als 25 Jahren 1.776 Jahresstunden und für Lehrkräfte mit einem Dienstalter von mindestens 25 Jahren 1.736 Jahresstunden (Vorrückungsstichtag vor 1.5.1986). Ansatzpunkt für die Berechnung des Dienstalters ist der für die Lehrkraft geltende Vorrückungsstichtag. Lehrkräfte mit einem späteren Vorrückungsstichtag müssen 1.776 Jahresstunden leisten. Der Vorrückungsstichtag geht aus der Lehrerstellenbesetzungsliste hervor. II L-Lehrkräfte, für die bekanntlich kein Vorrückungsstichtag festzulegen ist, gelten bei einer Verwendung im Ausmaß von 1.776 Jahresstunden als vollbeschäftigt.

Reaktion auf unsere Resolution Auf äußerst wenig Interesse sind wir mit der von der erweiterten Landesleitung im Juni 2010 beschlossenen Resolution an die Bildungsverantwortlichen der im Tiroler Landtag vertretenen Parteien gestoßen. Mit dieser Resolution fordern wir die Politik auf, weiterhin finanzielle Ressourcen in dem Ausmaß zur Verfügung zu stellen, damit es zu keiner Verringerung von Planstellen kommt und die geplanten Einschränkungen vermieden werden können. Dass die ÖVP aufgrund laufender Gespräche zwischen uns und der Frau Landesrätin ausreichend informiert ist und daher nicht zusätzlich reagiert hat, ist erklärbar. Ansonsten hat einzig die SPÖ Tirol über Dr. Hye recht ausführlich geantwortet. Die Liste Fritz, die Grünen oder die FPÖ dürften Wichtigeres zu tun haben, als sich um solche „Kleinigkeiten“ zu kümmern. Verwunderlich allerdings, wenn man weiß, dass auch in diesen Gruppierungen Lehrer/innen zu finden sind. Aber die haben ja auch Ferien! Mit kollegialen Grüßen

Dr. Günther Friedrich

Walter Meixner Vorsitzender

Gerhard Schatz

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SCHULRUNDSCHREIBEN 11 — 2010

SINNE & das Restaurant ohne Licht FEST DER SINNE - Aktion für alle PflichtschullehrerInnen, welche eine schöne Ermäßigung bietet, aber auch wertvolle Hilfe bringt, ..Jobs für junge blinde Menschen ..Zuschüsse zur Finanzierung von Blinden-Führhunden, da ja nun hohe Selbstbehalte angelastet werden ..Finanzierungsbeitrag zu einem Kleinbus für die Kinder der Innsbrucker Blinden- und – sehbehindertenschule Johannes Voller, SINNE-team —- Klaus Martini, Präsident des Österr. Blindenverbandes a.D. www.sinne.at

+43.664.200.3959