Reglement Tagesstrukturen 1.

Einleitung

Das vorliegende Reglement gibt Auskunft über die familienergänzende Kinderbetreuung (Betreuung, Mittagstisch) der Schule der Gemeinden Laax, Falera, Sagogn und Schluein. Sie informiert über Grundsätze, Strukturen, Organisation, Tagesablauf, Personal, Tarife, etc. 2.

Grundlage

Mit der Umsetzung des neuen Schulgesetzes auf das Schuljahr 2013/14 sind die Schulen verpflichtet, während der Schulwochen von Montag bis Freitag eine Tagesstruktur für Kinder des Kindergartens, der Primar- und Oberstufe anzubieten. Mindestens 8 SchülerInnen pro Standort müssen angemeldet sein, damit eine Betreuungseinheit angeboten wird. Sollte dies nicht der Fall sein, so entfällt die Verpflichtung einer Tagesstruktur. 3.

Betreuungszeiten / Mittagstisch

Die Betreuungszeiten der Tagesstruktur beginnen ab Anfang Schuljahr während der Schulwochen von Montag bis Freitag von 7.30 bis 18.00 Uhr. Während den Schulferien und an Feiertagen wird keine Betreuung, resp. Mittagstisch angeboten. Der Besuch von Betreuung und Mittagstisch erfolgt auf freiwilliger Basis jeweils regelmässig über das ganze Schuljahr verteilt an einzelnen oder mehreren Tagen der Woche mit entsprechender Anmeldung.

Kindergarten

Uhrzeiten Laax

Uhrzeiten Falera

07:30 - 08:00

07:30 - 08:15

Tagesstruktur

08:00 - 08:15 08:15 - 11:30

08:15 - 08:30 08:30 - 11:30

Auffangzeit Blockzeit/Unterricht

11:30 - 11:45 11:45 - 13:00 13:00 - 13:15 13:15 - 14:00 14:00 - 14:45 14:45 - 15:30 15:30 - 15:38 15:40 - 16:25 16:25 - 17:10 17:15 - 18:00

11:30 - 11:45 11:45 - 13:00 13:10 - 13:20 13:20 - 14:05 14:05 - 14:25 14:45 - 15:30 15:30 - 15:38 15:40 - 16:25 16:25 - 17:10 17:15 - 18:00

Auffangzeit Tagesstruktur Mittagessen mit Betreuung Auffangzeit

 

Montag

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Dienstag Mittwoch Donnerstag

Unterricht oder Tagesstruktur nach Stundenplan

Freitag

Unterricht oder Tagesstruktur nach Stundenplan

Tagesstruktur Tagesstruktur Tagesstruktur

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  Primarstufe

Uhrzeiten

07:30 - 08:15 08:15 - 11:45 11:45 - 13:10 13:10 - 14:00 14:00 - 15:00 15:00 - 15:50 15:50 - 16:35 16:35 - 17:15 17:15 - 18:00

Oberstufe

Uhrzeiten

07:25 - 11:45 11:45 - 13:10 13:10 - 14:00 14:00 - 15:00 15:00 - 15:50 15:50 - 16:35 16:35 - 17:15 17:15 - 18:00

Montag

Dienstag Mittwoch Donnerstag

Freitag

Tagesstruktur Blockzeiten/Unterricht Tagesstruktur Mittagessen mit Betreuung Unterricht oder Tagesstruktur je nach Stundenplan

Unterricht oder Tagesstruktur je nach Stundenplan

Tagesstruktur Tagesstruktur

Montag

Dienstag Mittwoch Donnerstag

Freitag

Unterricht Tagesstruktur Mittagessen mit Betreuung Unterricht oder Tagesstruktur je nach Stundenplan

Unterricht oder Tagesstruktur je nach Stundenplan

Tagesstruktur Tagesstruktur

Kostenpflichtig Nicht kostenpflichtig 4.

Anmeldung

Anmeldeformular Die jährliche Anmeldung für Betreuung und/oder „Anmeldeformular für die Betreuung/ Mittagstisch“.

Mittagstisch

erfolgt

mit

einem

Die Klassenlehrpersonen verteilen das Anmeldeformular den Schülern Anfang Juni. Die Erziehungsberechtigten können das Reglement und das Anmeldeformular auf der Homepage der Schule bei Bedarf herunterladen. Das ausgefüllte Anmeldeformular für die Betreuung und das Mittagstischangebot richten Erziehungsberechtigte bis am 10. Juni an das Schulsekretariat, Via Grava 43, 7031 Laax. Das Schulsekretariat leitet nach Ablauf der Anmeldefrist, spätestens bis am 30. Juni die eingegangenen Anmeldungen an die zuständigen Fachpersonen mit einer Kopie an die Schulleitung weiter.

 

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  Versicherung

Erziehungsberechtigte sind analog dem Schulbetrieb für die Kranken- und Unfallversicherung ihres Kindes verantwortlich. Die Erziehungsberechtigten müssen eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Verunfallt ein Kind während des Betreuungsangebotes- und/oder Mittagstischbetriebs, werden umgehend Erziehungsberechtigte sowie die betroffene Klassenlehrperson informiert. Das verletzte Kind wird unverzüglich entweder durch die Erziehungsberechtigten oder durch die Schule in ärztliche Behandlung (Schularzt) oder in Spitalpflege gegeben. Krankheiten Bei Krankheiten dürfen die Schüler/innen nicht in die Betreuung, respektive an den Mittagstisch gebracht werden. Die Leitung ist unverzüglich zu informieren. Medikamente Die Schulleitung ist über Besonderheiten, Allergien sowie über die Einnahme von Medikamenten oder anderen medizinischen Unterstützungsmassnahmen mit der Anmeldung zur Tagesstruktur zu informieren. Persönliche Medikamente müssen der Schulleitung mit den entsprechenden schriftlichen Anweisungen abgegeben werden. Sicherheit und Notfälle Hier gilt der Notfallplan des Schulhauses. Anmeldung Eine schriftlich erfolgte Anmeldung ist unter Kostenfolge verbindlich und gilt in der Regel jeweils für das folgende Schuljahr. Das Tagesschulgeld ist pro Semester geschuldet. Die definitive Bestätigung erfolgt durch die Schulleitung, sofern mindestens acht Kinder das Angebot pro Einheit nutzen. Die Schulleitung informiert anfangs August über die definitiv durchgeführte Betreuung. Kündigung Die Beendigung des Betreuungsangebots kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat in begründeten Fällen schriftlich bei der Schulleitung erfolgen. Rückerstattung des Tagesschulgeldes Im Falle einer Kündigung durch die Erziehungsberechtigten oder Ausschluss eines Kindes wird das Tagesschulgeld nicht rückerstattet. Über Ausnahmen entscheidet der Schulrat des betreffenden Verbandes.

 

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5.

Betreuungs- respektive Mittagstischbesuch

Absenzen Betreuung / Mittagstisch Planbare Absenzen (Schulreisen, Arztbesuche, etc.) müssen der Betreuungsperson spätestens am Vortag bis 13.30 Uhr gemeldet werden. Spontane Absenzen Unfälle, Krankheiten, etc. müssen so früh wie möglich, spätestens jedoch bis 08.00 Uhr des geltenden Tages der Leitung gemeldet werden. Ausfall der Betreuungsperson Die im Betreuungsangebot angemeldeten Kinder werden bei Ausfall der Betreuungsperson weiter betreut. Die Schulleitung wird entsprechende Ersatzpersonen aufbieten. Ist eine Absenz einer Betreuungsperson voraussehbar, sucht sie eine Stellvertretung in Zusammenarbeit mit der Schulleitung. Ist eine Absenz einer Aufsichtsperson nicht voraussehbar, meldet sie ihre Absenz bis morgens um 7.30 Uhr der Schulleitung. Diese organisiert mit Ersatzpersonen die Betreuung der betroffenen Kinder. Jede Lehr- und Betreuungsperson ist verpflichtet, auf Beginn des Schuljahres „Not-/Ausfallmaterial“ zusammenzustellen, damit dieses Material von einer anderen Person eingesetzt werden kann. Das Not-/Ausfallmaterial wird im Lehrerzimmer deponiert. Mittagessen Als Mahlzeiten des Mittagstisches wird ein Einheitsmenü angeboten. Sonderfälle (z.B. Allergien) werden durch die Schulleitung zu Beginn des Schuljahres dem Restaurant/Catering gemeldet. Diese Kinder erhalten ein gleichwertiges Ersatzmenü. Die Scolaviva bemüht sich in Zusammenarbeit mit den unter Vertrag stehenden Restaurants/Catering Firma täglich ein vielfältiges, gesundes und ausgewogenes Menü, welches in der Regel aus Salat/Suppe und Hauptgang inkl. Gemüse und Mineralwasser besteht, anzubieten. Das Essen ist um 12.00 Uhr bereit, spätestens um 12.55 Uhr gehen die Schüler wieder zur Schule. Die Organisation der Kinder beim Mittagessen (Aufdecken, Schöpfen, Abräumen, Abwaschen, Wischen, Zähnereinigung, etc.) erfolgt durch die Mittagstischleitung, welche die Kinder in den Restaurants/Catering Firma betreut. Die Mithilfe der Kinder beim Mittagstisch ist Pflicht. Ausschluss Der Ausschluss eines Kindes wird durch den Schulrat des betreffenden Verbandes auf Antrag der Betreuungs- respektive Mittagstischleitung verfügt. Ein Ausschluss kann erfolgen wenn: -­‐ mehrfaches Fernbleiben des Kindes ohne vorherige Abmeldung eintritt -­‐ das Verhalten des Kindes einen normalen Betrieb verunmöglicht

 

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6.

Tarife

Berechnungsbasis Der Betreuungstarif basiert auf dem steuerbaren Einkommen (Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden, Art. 10 Absatz 1). Das anrechenbare Einkommen von quellenbesteuerten Personen wird von den Steuerbehörden gemäss Art. 99 Steuergesetz Graubünden berechnet (abzüglich Berufsauslagen und Sozialabzüge). Vollmacht Mit der Anmeldung erteilen die Erziehungsberechtigten der Schulleitung die Vollmacht, die auf dem Anmeldeformular angegebenen Steuerdaten vom Steueramt überprüfen zu lassen. Dies gilt nur für die Stufen A und B. Stufe C wird nicht überprüft. Erziehungsberechtigten, die ihre Vollmacht nicht abgeben, wird automatisch der Höchsttarif in Rechnung gestellt (Stufe C). Konkubinat Konkubinatspaare werden für die Berechnung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als Einheit betrachtet (Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden, Art. 10 Absatz 2). Berücksichtigung aktueller Verhältnisse Entsprechen die verfügbaren Steuerdaten nicht der aktuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, so legt die Steuerverwaltung den Tarif aufgrund der aktuellen Lohnabrechnungen und allfälliger Alimenten- und Rentenverfügungen fest. Tariftabelle Steuerbares Einkommen der Erziehungsberechtigten Stufe A B C

Ab Fr. 0.35‘001.60‘001.-

Bis Fr. 35‘000.60‘000.-

Tarif pro Kind für jede Betreuungseinheit Fr. 2.4.6.-

Tarif pro Kind für Mittagessen Fr. 6.8.50 10.-

Geschwisterrabatt Sind mehrere Kinder einer Familie für die Nutzung der Tagesstrukturen angemeldet, wird ein Geschwisterrabatt von der jeweiligen Tarifstufe gewährt: Erstes Kind einer Familie 100% (Tarifstufe) Zweites Kind einer Familie 90% (Rabatt von 10%) Jedes weitere Kind einer Familie 80% (Rabatt von 20%)

 

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Zahlungstermine Die Rechnungsstellung erfolgt zwei Mal jährlich (per 1. September und 1. Februar) via Gemeindeverwaltung Laax. Bei Zahlungsverzug der Erziehungsberechtigten kann nach zweimaliger Mahnung die Aufnahme des Kindes verweigert werden. Tarifänderungen Die Schulverbände der Primarstufe und der Oberstufe der SCOLAVIVA setzen oben genannte Tarife fest. Sie sind berechtigt, die geltenden Tarife an neue Gegebenheiten anzupassen. Eine allfällige Tarifänderung erfolgt jeweils auf Schuljahresbeginn. Die entsprechende Information erfolgt zusammen mit der Anmeldung für das nächste Schuljahr.

7. Personelle Besetzung Die Kinder in den Tages- und/oder Mittagstischangeboten werden durch Personen, die der Schulleitung unterstehen, betreut. 8.

Beschwerden

Anregungen oder Beschwerden werden zuerst an die Leitung des Betreuungsangebots gerichtet. Im zweiten Schritt wird die Schulleitung informiert. An dritter Stelle wird der Schulrat des jeweiligen Schulverbandes involviert. Anschliessend folgt der Einbezug des Gemeindevorstandes. Fragen bezüglich Rechnungen beantwortet die Gemeindekanzlei Laax. Dieses Reglement wurde von den jeweiligen Schulverbänden der Primarstufe und der Oberstufe der SCOLAVIVA genehmigt und tritt ab dem 1. August 2014 in Kraft.

Scolaviva, im Mai 2014

 

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Anmeldeformular für die Nutzung von Tagesstrukturen

Hiermit melden wir unser Kind während des ganzen Schuljahres 2014/15 für Tagesstrukturen an. Wir haben die entsprechenden Informationen gelesen, verstanden und akzeptieren diese. Vorname und Name des Kindes: Geburtsdatum: Wohnort:

Klasse:

Tel.Nr.:

Kreuzen Sie die Einheiten an, an welchen Sie von der Betreuung Ihres Kindes Gebrauch machen werden. Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

7.30-8.15 11.45-13.10 Mittagstisch 13.10-14.00 14.00-15.00 15.00-15.50 15.50-16.35 16.35-17.15 17.15-18.00 Tariftabelle Steuerbares Einkommen der Erziehungsberechtigten Stufe A B C

Ab Fr. 0.35‘001.60‘001.-

Bis Fr. 35‘000.60‘000.-

Tarif pro Kind für jede Betreuungseinheit Fr. 2.4.6.-

Tarif pro Kind für Mittagessen Fr. 6.8.50 10.-

Berechnung der effektiven Kosten: Tarifstufe der Erziehungsberechtigten: A□ B□ C□ Anzahl Betreuungseinheiten pro Kind pro Woche x Tarif der Stufe = Anzahl Mittagessen pro Kind pro Woche x Tarif der Stufe = Kosten Mittagessen pro Woche + Kosten Betreuung pro Woche x 38 Schulwochen = Bemerkungen:

 

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Achtung: Die definitive Bestätigung erfolgt durch die Schulleitung, sofern mindestens acht Kinder das Angebot pro Einheit nutzen. Die Schulleitung informiert anfangs August über die definitiv durchgeführte Betreuung. Anmeldungen:

bis am 10. Juni an SCOLAVIVA Schulsekretariat Via Grava 43 7031 Laax

Mit der Unterschrift bestätigen wir, dass unser Kind gegen Krankheit, Unfall und Haftpflicht versichert ist. Wir anerkennen das Tarifreglement und erteilen der Schulleitung die Ermächtigung, bei der Steuerverwaltung Laax, Falera, Schluein und Sagogn die Tarifstufe abzuklären. Es ist uns bewusst, dass die Anmeldung erfolgt ist (Kostenfolge).

Ort, Datum:

………………………………..

Namen und Vornamen der Erziehungsberechtigten:

Name:……………………… Vorname: ……………..

Unterschrift: ……………………….

Name:……………………… Vorname: ……………..

Unterschrift: ……………………….

 

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